2./ Aktueller Handlungsbedarf

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2 Des weiteren wurde die Planung mit Vertretern des Vereins für Behinderte und Nichtbehinderte sowie mit Vertretern des Senioren-Arbeitskreises erörtert, wobei deutlich wurde, dass eine selbständige Zugbenutzung durch Gehbehinderte nur bei einer weitgehenden Niveaugleichheit zwischen Zug und Bahnsteig möglich ist. Der o.g. Planungs- und Abstimmungsprozess wurde mit der Planung des Ing.-Büros Stolz, Kaarst, abgeschlossen (Anlage 1: Konzeption IGS, Stand August 2001). 2./ Aktueller Handlungsbedarf Nach Übergang der städtischen Grundstücksfläche im östlichen Eckbereich der Einmündung Eisenbahnstraße in die Bahnhofstraße in Privateigentum sind die Flächen von der öffentlichen P&R-Nutzung zu räumen, damit sie vom neuen Eigentümer genutzt werden können. Dies bedingt die Notwendigkeit, kurzfristigen Ersatz zu schaffen. Außerdem besteht das Erfordernis, auch die Erschließungsmaßnahmen für das Neubaugebiet Ludwigstraße im Bereich des Bahnhofsvorplatzes und der Eisenbahnstraße abzuschließen, um ein akzeptables Umfeld zu schaffen. Für die Folgekosten hat der Bauträger bereitgestellt. 3./ Anlass zur Planüberarbeitung Auf Grund von geänderten Vorgaben der Aufgabenträger und Förderrichtlinien der Zuwendungsgeber, ist die Planung vom August 2001 auch unter dem Aspekt der Kostenminimierung anzupassen. Zu den Planänderungen im einzelnen: Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und die Deutsche Bahn (DB) AG haben ihre Förderstrategie und prioritäten dahingehend geändert, dass nur noch streckenbezogene Maßnahmen durchgeführt werden (beispielsweise zu allen Bahnhöfen der Linie von Wuppertal Hauptbahnhof über Remscheid bis Solingen-Ohligs). Die zur Verfügung stehenden Mittel werden damit bis 2008 und darüber hinaus gebunden. Um Verbesserungen am Haaner Bahnhof kurzfristig zu erreichen, muss die Planung schlanker werden und in Stufen umsetzbar sein. Aufwändige Maßnahmen sind zu vermeiden, damit sich die Realisierungschancen erhöhen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, auf die bislang geplante kostenaufwändige Park-Palette zu verzichten und statt dessen einen kostengünstigen, ebenerdig angelegten Parkplatz vorzusehen. Kosteneinsparung: ca Die Anzahl der entlang der Eisenbahnstraße vorgesehenen Stellplätze verringert sich hiermit gegenüber der Planung aus dem Jahr 2001 auf nunmehr 52 (heutige Kapazität: max. 40). Für die geplanten Aufzüge sind wegen ihrer unverhältnismäßig hohen Herstellungs- und Betriebskosten, sowie bestehender gleichwertiger Alternativen über Rampen keine Fördermittel zu erwarten. Aus Gründen der Kostenersparnis sind deshalb die Aufzüge in der geänderten Planfassung nicht mehr enthalten. Die behindertengerechten Zugänge zu den Bahnsteigen sind weiterhin über die geplanten Rampen-Anschlüsse an die Straßenbrücke der B 228 gewährleistet

3 Die Verbindungstreppen werden nunmehr ohne kostspieligen Versatz bzw. Richtungswechsel direkt an die Straßenbrücke heran geführt. Kosteneinsparung: ca Auf Grund von geänderten Vorgaben der Deutschen Bahn AG ist die Länge der Bahnsteige auf 180 m zu vergrößern. Die an den ehemals geplanten Bahnsteig-Endpunkten vorgesehene zusätzliche Fußgängerbrücke entfällt hiermit, da die Brücke nunmehr auch die Bahnsteige überspannen müsste, außerhalb der Bahnsteige aber kein Platz mehr für die Auflager und Treppenaufgänge vorhanden ist. Kosteneinsparung: ca Für die Freifläche des Bahnhofsvorplatzes ist eine einheitliche Gestaltung mit einer wasserdurchlässigen Deckschicht vorgesehen. Aufwändige Plasterarbeiten mit kostspieligen Details (Baumscheiben) können zu Gunsten einer ruhigen, bedarfsgerechten Gestaltung (Außengastronomie) entfallen. Kosteneinsparung: ca Es sollte geprüft werden, ob die Fläche nicht zur Gänze dem Gastronomiebetrieb übereignet werden kann. Die plangleichen Zugänge zu den Bahnsteigen werden geringfügig nach Norden verschoben, um die vorgesehene Erhöhung des Bahnsteig-Niveaus auf 76 cm auszugleichen. Die Positionen der Wartehäuschen wurden an die geänderten Zugänge angepasst. Für den östlichen Zugang ergibt sich in Verbindung mit der nunmehr winkelförmig geplanten Fahrrad-Abstellanlage und dem optimierten Übergang der Eisenbahnstraße in den verkehrsberuhigten Ausbau (Baumtor) eine klarere, platzartige Erkennbarkeit. Die aktualisierte Planung ist der Anlage 2 zu entnehmen. Die Verwaltung empfiehlt, dieser Planung als Grundlage für die Gespräche mit den Zuschussgebern, sowie als Grundlage für die Ausbauplanung zuzustimmen. 4./ Fördermöglichkeiten 4.1./ P+R Plätze (insgesamt 52, geschätzte Kosten: ca / Stpl.) Zuwendungsmöglichkeiten aus Städtebauförderungsmitteln für den Bau von P+R Plätzen bestehen nicht. Hierfür sind Mittel aus dem Gemeindeverkehrs-Finanzierungsgesetz (GVFG) zu beantragen, bzw. Mittel aus der Stellplatz-Ablösung zu nutzen. 4.2./ Anlage des Rad-/Fußweges zur Erschließung des westlichen Bahnsteigs Gegenstand einer vertraglichen Regelung mit dem Grundstückseigentümer Wuppertaler Stadtwerke (städtebaulicher Vertrag, Erschließungsvertrag i. R. des Bebauungsplans Nr. 30). 4.3./ Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes einschl. Verlegung der Eisenbahnstraße, Grünflächen (ca ca ) Zuwendungen aus Städtebauförderungsmitteln; verbindliche Zusagen über Art und Umfang der Städtebauförderung werden nach Vorlage und Erörterung der aktualisierten Planung bei dem Zuschussgeber erwartet. 4.4./ Umbau der Bahnsteige / Umbau der B 228 Verbindliche Zusagen über Art und Umfang der Städtebauförderung bzw. der Förderung des ÖPNV werden nach Vorlage und Erörterung der aktualisierten Planung mit dem Zuschussgeber, der DB-AG und dem VRR erwartet

4 5./ Weitere Vorgehensweise, Maßnahmenplan Vordringlich ist die Realisierung eines ersten Bauabschnitts der geplanten P+R Anlage, um die zukünftig entfallenden ca. 14 P+R Plätze zu kompensieren. Die Antragsfrist für das Jahr 2006 endet mit dem Ein Antrag auf Zustimmung zum zuwendungsunschädlichen Baubeginn ist in diesem Falle bis zum April / Mai 2005 zu stellen. Mit dem Zuwendungsgeber ist abzuklären, ob eine Vorfinanzierung aus den Folgekostenbeiträgen zur Erschließung des Baugebiets Ludwigstraße (s.o.), bzw. aus Stellplatz-Ablösebeträgen möglich ist. Weitere vordringliche Maßnahme ist die Anbindung des westlichen Bahnsteigs an die B 228 zur Gewährung eines behindertengerechten Zugangs zum westlichen Bahnsteig. Die Errichtung und Sicherung dieser Anbindung wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 30 einer zukünftigen vertraglichen Regelung zwischen der Stadt und einem möglichen Projektentwickler (städtebaulicher Vertrag, Erschließungsvertrag) vorbehalten sein. Die erforderlichen Teilmaßnahmen zur Neugestaltung des Bahnhofs-Umfelds sind im folgenden Maßnahmenplan zusammengestellt. Maßnahmenplan: Maßnahmen in Eigenverantwortung der Stadt Reihenfolge Maßnahme Kosten Umsetzung 1 Bau der P+R Anlage ca möglichst zeitnah (1. Bauabschnitt: 21 Stellplätze) 2 Behindertengerechter Zugang zum westlichen Bahnsteig ca möglichst zeitnah, Einbindg. Eigentümer (Rampe: Fuß-/ Radweg) 3 Vervollständigung der P+R Anlage ca (2. Bauabschnitt: 31 Stellplätze) 4 Gestaltung Bahnhofsvorplatz einschl. Verlegung Eisenbahnstraße, Grünanlagen ca ca Maßnahmen der Aufgabenträger (DB, VRR, Landesbetrieb Straßen NRW) Reihenfolge Maßnahme Kosten Umsetzung 5 Erneuerung / Ausstattung der Bahnsteige, Treppenanlagen, Zugänge, Fahrradständer Kostenschätzun g und Ausführung durch die DB-AG Abhängig von Erörterung mit Zuschussgeber, VRR und DB-AG 6 Umbau der B 228 ca siehe Nr. 5 Anlagen: 1./ Erschließungskonzept IGS, August 2001 (unmaßstäblich) 2./ aktualisierter Planentwurf zur Neugestaltung des Bahnhofs-Umfelds (unmaßstäblich) - 4 -

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