Ausschreibung. Förderung von Lehr-Lern-Projekten im Rahmen des Verbundprojekts Lehrpraxis im Transfer der sächsischen Universitäten
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- Kilian Acker
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1 Hochschuldidaktisches Zentrum Sachsen + Ausschreibung Förderung von Lehr-Lern-Projekten im Rahmen des Verbundprojekts Lehrpraxis im Transfer der sächsischen Universitäten Hintergrund Lehrpraxis im Transfer (LiT) ist ein Verbundprojekt mit dem Ziel, fachspezifischen Herausforderungen zu begegnen und den Einsatz Neuer Medien in der Hochschullehre didaktisch zu fundieren. Weil Lehrende Herausforderungen ihrer Disziplin am besten kennen, stehen im Projekt der fachspezifische Austausch und die Vernetzung zwischen Lehrenden sowie der hochschulübergreifende Transfer erprobter und innovativer Lehrkonzepte im Vordergrund. Lehrpraxis im Transfer (LiT) ermöglicht: } den Transfer hochschul- und mediendidaktischer Theorie in die Lehrpraxis. } den Transfer guter Lehrpraxis zwischen den sächsischen Universitäten. Das Verbundprojekt ist ein gemeinsames Vorhaben aller sächsischen Universitäten: TU Bergakademie Freiberg, TU Chemnitz, Universität Leipzig, TU Dresden mit dem IHI Zittau. Das Projekt wird von der Geschäftsstelle des Hochschuldidaktischen Zentrums Sachsen (HDS) koordiniert und aus Mitteln des Qualitätspakts Lehre (BMBF) finanziert. Förderung von Lehr-Lern-Projekten Durch die Förderung der Lehr-Lern-Projekte haben Sie die Möglichkeit, eigene Lösungswege zu fachspezifischen Herausforderungen in der Lehre zu entwickeln, hochschulübergreifende Lehrkooperationen zu erproben und studierendenorientiert zu gestalten. Wir bieten: } Beratung der Projektpartner_innen von der Antragstellung bis zur Ergebnispräsentation. } Präsentation auf dem HDS.Forum und Veröffentlichung im HDS.Journal.
2 Ausschreibungsrichtlinien Einreichungsfrist 30. August 2015 Förderzeitraum 01. April 2016 bis 30. September 2016 Förderberechtigt Fördervolumen und Verwendungszweck Projektmittel Reisekosten und Geschäftsbedarf Antragsvoraussetzungen Angehörige der beteiligten Universitäten: TU Bergakademie Freiberg, TU Chemnitz, TU Dresden mit dem IHI Zittau, Universität Leipzig. Studentische Projekte in Kooperation mit Lehrenden sind explizit zur Bewerbung aufgefordert. Fördervolumen bis zu Euro, davon: Hilfskraftmittel (WHK und SHK) bis zu Euro Auftragsvergabe bis zu Euro Die Projektmittel werden durch den Qualitätspakt Lehre (BMBF) im Rahmen des Verbundprojektes Lehrpraxis im Transfer (LiT) bereitgestellt. Die Verwaltungsbestimmungen im Qualitätspakt Lehre erlauben keine Weiterleitung von QPL-Fördermitteln, Projektmittel können insofern nicht als eingeworbene Drittmittel durch die Projekte verwaltet werden. Die Einstellung von Hilfskräften und die Vergabe von Aufträgen erfolgt durch das HDS. Auswahl und Aufsicht der Hilfskräfte und Auftragnehmer_innen obliegt den jeweiligen Antragsteller_innen vor Ort. Reisekosten und Kosten für Geschäftsbedarf müssen im Finanzierungsplan des Antrags nicht berücksichtigt werden. Für geförderte Projekte steht jeweils ein Budget von 250 Euro für Reisekosten innerhalb Sachsens und 100 Euro für Geschäftsbedarf zur Verfügung. Weitergehende Kosten müssen gesondert und begründet beantragt werden. Informationen zur Kostenübernahme erhalten Sie mit der Förderzusage. Die Bereitschaft zur hochschulöffentlichen Präsentation des Projektes sowohl mündlich als auch schriftlich wird vorausgesetzt. Dies umfasst insbesondere: Veröffentlichung der Projekte auf der Internetseite des HDS Präsentation der Projekte auf der Tagung des HDS Dokumentation der Projekte im E-Journal des HDS Für den Projektträger und die interne Prozesssteuerung sind zudem die Projektevaluation, die Projektergebnisse und die Perspektiven der Verstetigung schriftlich zu dokumentieren und in einem Abschlussbericht vorzulegen.
3 Antragsverfahren Die Anträge werden bei der Geschäftsstelle des HDS eingereicht. Senden Sie diesen bitte ausschließlich in elektronischer Form bis zum an: Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag das zur Verfügung stehende Antragsformular, dieses besteht aus drei Abschnitten: 1. Projektbeschreibung (nicht mehr als 6 Seiten) 2. Projektdurchführung (nicht mehr als 2 Seiten) 3. Organisatorische Angaben Antragsberatung Förderauswahl Für eine Beratung zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an die LiT Kolleg_innen an den Standorten vor Ort (hier). Die Förderauswahl trifft der wissenschaftliche Beirat des HDS gemeinsam mit dem studentischen Beirat des Verbundprojektes Lehrpraxis im Transfer im September Zudem prüft der AK E- Learning eingereichte E-/Blended Learning Projekte. Informationen zum Kriterienkatalog finden Sie auf den folgenden Seiten. Bekanntgabe der Förderung Die Förderung der Lehr-Lern-Projekte wird im Rahmen des HDS.Forum 2015 am 04./05. November 2015 an der WHS Zwickau feierlich bekanntgegeben. Die Antragsteller_innen der bewilligten Projekte werden vorab informiert.
4 Übersicht Kriterienkatalog: Die Bewertungskriterien sind in drei Gruppen gebündelt. Die einzelnen Kriterien werden jeweils anhand von drei n näher bestimmt und geprüft. 1. LiT Kernkriterien 1.1 Transfer 1.2 Fachspezifische Hochschuldidaktik 1.3 Einbezug Studierender 2. Hochschuldidaktische Kriterien 2.1 Kompetenzorientierung, Lernziele, Formate 2.2 Lernorientierung 2.3 Studierendenzentrierung 2.4 Interdisziplinarität 2.5 Forschungsbezug 2.6 Praxisbezug 3. Evaluation & Nachhaltigkeit 3.1 Evaluation 3.2 Nachhaltigkeit 1. LiT Kernkriterien 1.1 Transfer: Langfristiges Ziel von LiT ist, einen nachhaltigen Kulturwandel in der Lehre an sächsischen Universitäten zu befördern. Lehrkulturen lassen sich nicht zuletzt durch das Verhältnis der Lehrenden zueinander beschreiben. Unterstützt und gefördert werden Projekte, die ein kooperatives Verständnis von Lehre auf Ebene der Lehrenden auszeichnet. Kooperationen in der Lehre sind kein Selbstzweck, sie dienen dem Austausch von Erfahrungen zwischen Lehrenden und der (Weiter-)Entwicklung von Handlungswissen in der Lehre. LiT fördert Kooperationen zwischen den beteiligten Universitäten. Der Praxistransfer über die Hochschulgrenzen hinweg soll den Austausch auf Basis eines breiten Erfahrungshorizonts ermöglichen und zielt darauf ab, dass die (Weiter-)Entwicklung von Lehre nicht auf einzelne Hochschulen begrenzt bleibt. Die unterschiedlichen Lehr-Lern-Kulturen in den verschiedenen Fachdisziplinen sollen gewürdigt werden und sich gegenseitig befruchten. Bei dem Lehr-Lern-Projekt handelt es sich um eine Kooperation zwischen mindestens zwei der am Verbundprojekt beteiligten Hochschulen. Das beantragte Lehr-Lern-Projekt zeichnet sich durch den Transfer von Wissen/Know- How in der Lehre zwischen den Kooperationspartnern aus. Das beantragte Projekt zeichnet sich durch eine hohe Reichweite aus. 1.2 Fachspezifische Hochschuldidaktik: Eine grundlegende Annahme von LiT ist, dass das Wissen über die Herausforderungen in der Lehre und dem Lernen eben dort zu finden ist, wo die Lehre und das Lernen stattfinden: in den Fächern und Disziplinen. Die Identifizierung fachspezifischer Herausforderungen ist ein entscheidender Schritt für die zielgruppengerechte Gestaltung von Lehre. Gleiches gilt für die Entwicklung von möglichen Handlungsalternativen und neuen Lösungswegen in der Lehre. Grundlegendes
5 hochschuldidaktisches Wissen trägt nur so weit, wie die Lehrenden bereit sind, es in den Kontext ihrer Fachinhalte, die Kultur ihrer Disziplin und die Organisation ihrer Studiengänge zu übertragen und anzupassen. Darüber hinaus kann es sich als sinnvoll erweisen, alte Pfade zu verlassen und neue Wege in der Lehre der eigenen Disziplin zu gehen. Die Problembeschreibung identifiziert / Die Zielstellung adressiert eine fachspezifische Herausforderung der Lehre und des Lernens. Das Lehrkonzept und die Methoden sind adäquat für die Problembeschreibung / Zielstellung ausgewählt, gestaltet und angepasst. Das Lehr-Lern-Projekt geht neue Wege in der Lehre seiner Disziplin. 1.3 Einbezug Studierender: Eine Voraussetzung für den Erfolg von LiT ist, dass Lehren und Lernen als ein interaktiver/kooperativer Prozess zwischen Lehrenden und Lernenden verstanden wird. Unterstützt und gefördert werden insbesondere solche Projekte, die Studierende aktiv bei der Gestaltung des Lehr-Lern- Projektes einbeziehen. Auch bei der Entwicklung und Auswertung des Projektes sollte die studentische Perspektive als zentraler Bestandteil berücksichtigt werden. Die Gestaltung des Lehrkonzeptes basiert auf konkreten n einer vorangegangenen Lehrevaluation. Die Studierenden werden als zentrale Akteure in der Entwicklung, Begleitung und Auswertung des Lehr-Lern-Projektes berücksichtigt. Das Lehr-Lern-Projekt zeichnet sich durch motivationale aus. 2. Hochschuldidaktische Kriterien 2.1 Kompetenzorientierung, Lernziele, Methoden/Formate: Die eingereichten Konzepte werden mit Blick auf ihre Kompetenzorientierung, eine Festlegung der angestrebten Lernziele sowie die adäquate Auswahl und Gestaltung der Mittel (Methoden und Prüfungsformate) geprüft. Eine Kompetenzorientierung in der Lehre wird dargelegt. Die Lernziele des Lehr-Lern-Projektes werden klar formuliert und präzise strukturiert. Die Lehr-/Lernmethoden und Prüfungsformate sind entsprechend der Lernziele adäquat ausgewählt (Constructive Alignement). 2.2 Lernorientierung: Die eingereichten Konzepte werden mit Blick auf eine Orientierung auf die Lernprozesse der Studierenden geprüft. Für die Studierenden soll Lernen als ein individueller und/oder gemeinschaftlicher Prozess erfahrbar gemacht werden, der durch die/den Lernende_n organisiert und gesteuert werden kann. Studierende werden zum selbstorganisierten Lernen aktiviert. Studierende werden zum kooperativen/kollaborativen Lernen aktiviert. Selbstgesteuertes Lernen wird ermöglicht.
6 2.3 Studierendenzentrierung: Die eingereichten Konzepte werden mit Blick auf die Berücksichtigung und den Einbezug von Heterogenitäts- und Diversity-n in der Lehre und dem Lernen geprüft. Die Heterogenität von Studierenden in Hinblick auf Lernressourcen und Vorwissen wird reflektiert und in die Lehre einbezogen. Die Heterogenität von Studierenden in Hinblick auf Berufsziele wird reflektiert und in die Lehre einbezogen. Diversity von Studierenden in Hinblick auf Geschlecht, Alter, soziale Herkunft, Lernkulturen im Herkunftsland, Sprachkenntnisse, körperliche und psychische Verfasstheit, ethnisierende Zuschreibungen/Migrationserfahrung etc. wird reflektiert und in die Lehre einbezogen. 2.4 Interdisziplinarität: Die eingereichten Konzepte werden mit Blick auf eine Kompetenzentwicklung der Studierenden zum interdisziplinären Denken und Handeln und auf die adäquate Abbildung des interdisziplinären Kontextes im Lehr-Lern-Arrangement geprüft. Herausforderungen und Möglichkeiten interdisziplinären Arbeitens werden reflektiert und gezielt in der Lehre eingesetzt. Das Lehr-Lern-Projekt richtet sich an Studierende verschiedener Fachbereiche. Das Lehr-Lern-Projekt unterstützt die Herstellung von Bezügen zu anderen Fachbereichen und die Integration von Methoden und/oder Inhalten anderer Fachbereiche durch die primäre Zielgruppe. 2.5 Forschungsbezug: Die eingereichten Konzepte werden mit Blick auf eine forschungsbezogene Kompetenzentwicklung der Studierenden in Bezug auf den jeweiligen Fachbereich und auf die Durchführung von forschungsnahen Lehrarrangements geprüft. Das Lehr-Lern-Projekt fördert forschungsbezogene Kompetenzen. Das Lehr-Lern-Projekt beinhaltet des forschenden Lernens. Das Lehr-Lern-Projekt ist direkt in ein Forschungsvorhaben eingebettet. 2.6 Anwendungsbezug: Die eingereichten Konzepte werden mit Blick auf eine berufsbezogene Kompetenzentwicklung der Studierenden in Bezug auf deren zukünftige Arbeitsfelder und auf die Durchführung von anwendungsbezogenen Lehrarrangements geprüft. Das Lehr-Lern-Projekt fördert berufsbezogene Kompetenzen. Das Lehr-Lern-Projekt beinhaltet des Service-Learning. Das Lehr-Lern-Projekt ist direkt in einen Anwendungskontext eingebettet.
7 3. Evaluation & Nachhaltigkeit 3.1 Evaluationen: Die eingereichten Konzepte werden mit Blick auf die geplante Evaluation geprüft. Es werden mehrfach Evaluationen durchgeführt. Es werden verschiedene Evaluationsmethoden eingesetzt. Es werden formative Evaluationsverfahren durchgeführt. 3.2 Nachhaltigkeit: Die eingereichten Konzepte werden mit Blick auf ihre Nachhaltigkeit geprüft. Das Projekt ist in die Lehrangebote des Studienganges / der Studiengänge an den jeweiligen Hochschulen eingebunden. Das Projekt dient als Multiplikator für eine Qualitätsverbesserung der Lehre innerhalb des Studienganges / der Studiengänge an den jeweiligen Hochschulen. Das Projekt wird nach dem Förderzeitraum eigenständig fortgeführt. Übersicht zur Prüfung durch den AK E-Learning: Der AK E-Learning prüft eingereichte E-/Blended Learning Konzepte mit Blick auf die folgenden : Innovationspotential Inwieweit entsprechen die geplanten E-Learning Anwendungen dem gängigen Einsatz an den beteiligten Universitäten, werden die technischen Möglichkeiten ausgeschöpft, zeigen die geplanten Anwendungen vorhandene Potentiale oder neue Möglichkeiten auf? Synergieeffekte Inwieweit ist der geplante Einsatz von E-Learning Anwendungen an den beteiligten Universitäten aufeinander abgestimmt, werden diese ressourcenschonend eingesetzt, zeigt die geplante Nutzung diesbezüglich vorhandene Potentiale oder neue Möglichkeiten auf? Umsetzung des didaktischen Konzepts Inwieweit wird die Umsetzung des didaktischen Konzepts in Bezug auf die eingesetzen E-Learning Anwendungen erläutert, entspricht diese der gängigen Umsetzung an den beteiligten Universitäten, zeigt die geplante Umsetzung vorhandene Potentiale oder neue Möglichkeiten auf?
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