Gutachten zur bau- und anlagebedingten Fällung von Bäumen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gutachten zur bau- und anlagebedingten Fällung von Bäumen"

Transkript

1 Gutachten zur bau- und anlagebedingten Fällung von Bäumen Neubau Verbrauchermarkt Gördenallee, Brandenburg an der Havel September 2016

2 Impressum Gutachten zur bau- und anlagebedingten Fällung von Bäumen Neubau Verbrauchermarkt Gördenallee, Brandenburg an der Havel Auftraggeber: EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH Wittelsbacher Allee Minden Bearbeitung: Dipl. Ing. (FH) Hagen Roßmann Dorfstraße Seeblick OT Wassersuppe fon / / fax mobil 0151 / rossmann@wassersuppe.de Unterschrift Bearbeitungsstand: September 2016

3 Gutachten zur bau- und anlagebedingten Baumfällung Neubau Verbrauchermarkt Gördenallee Brandenburg an der Havel 1 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...1 Abbildungsverzeichnis Anlass und Zielsetzung Rechtliche Grundlagen Lage des Plangebietes; bestehende Nutzungen des Gebietes Baumkartierung und Baumkompensation...5 Erfassung des Baumbestands...5 Kompensationsverhältnis für die bau- und anlagebedingten Baumfällungen Fotodokumentation Quellenverzeichnis...10 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Übersichtsplan mit Darstellung der Lage des Plangebietes, Grundlage Brandenburgviewer 04/2015 ohne Maßstab...3 Abbildung 2: Lageplan Stadtteile Görden und Hohenstücken mit Darstellung der Lage des Plangebietes, Grundlage Brandenburgviewer 04/2015 ohne Massstab...3 Abbildung 3: Luftbildlageplan mit Darstellung der Lage des Plangebietes, Grundlage Brandenburgviewer 04/2015 ohne Maßstab...4 Abbildung 4: Anlagenplan des geplanten Bauvorhabens, Grundlage technische Planung Ing. Büro Hirt (ohne Maßstab)...4 Abbildung 5: Lageplan, mögliche Baumpflanzung nach Realisierung der Bebauung auf dem Baugrundstück...7 Abbildung 6: Ungenutzte und stark überprägende Blockbebauung...8 Abbildung 7: Parkplätze mit Vollversiegelung und begleitendem Baumbestand, diese Bäume belieben erhalten...8 Abbildung 8: Verwahrloste Grünanlagen im Umfeld der ungenutzten Immobilie mit Rhus typhina...8 Abbildung 9: Verwahrloste Grünanlagen im Umfeld der ungenutzten Immobilie mit Tilia cordata...9 Abbildung 10: Jungbäume im bebauten Umfeld; überwiegend prägen Spitzahorn (Acer platanoides) die Flächen Anlass und Zielsetzung Rechtliche Grundlagen Das baulich vorgeprägte Gelände (Flur 104, Flurstücke 50 tlw., 196 tlw., 201 und 282 tlw.) in Brandenburg an der Havel soll mit dem Neubau eines Verbrauchermarktes mit vorgelagerten Parkplätzen neu gestaltet werden. Alle vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Grundstück werden abgerissen. Es ist vorgesehen, eine Verkaufsfläche von etwa m² auf dem ca m² großen Grundstück zu schaffen. Das Neubauvorhaben beansprucht eine Fläche von insgesamt ca. 1,0 ha für die Errichtung des Gebäudes und der Nebenanlagen wie Stellplätze und Verkehrsflächen. Es werden 0,8 ha dauerhaft

4 Gutachten zur bau- und anlagebedingten Baumfällung Neubau Verbrauchermarkt Gördenallee Brandenburg an der Havel 2 versiegelt und überbaut. Mit der Neuversiegelung geht Lebensraum dauerhaft verloren, betroffen sind ausschließlich bereits sehr stark vorgeprägte und zum Teil schon bebaute und versiegelte Flächen. Mit dem Abbruch und der Neubebauung gehen auch Bäume am Standort verloren. Ein Erhalt ist im Bereich des Neubaus nicht möglich. Es ist deshalb vom Vorhabensträger darzulegen, mit welchen Eingriffen in den Baumbestand zu rechnen ist. Weiterhin ist darzustellen, wie die Kompensation der bau- und anlagebedingten Baumfällung zu gewährleisten ist. Grundlage bildet die Verordnung der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel zum Schutz der Bäume, Hecken, geförderten Kletterpflanzenbestände und Feldgehölze als geschützte Landschaftsbestandteile (Baumschutzverordnung Brandenburg an der Havel BaumSchVO BRB) vom (ABl. Nr. 1 vom ). 2 Lage des Plangebietes; bestehende Nutzungen des Gebietes Das Plangebiet befindet sich innerhalb des baulich vorgeprägten Siedlungsraumes der Stadt Brandenburg an der Havel. Am Vorhabensstandort prägt bereits vorhandene Bebauung in Form einer Blockbebauung mit umliegenden Verkehrsflächen die Flächennutzung. In der näheren Umgebung befinden sich Siedlungsflächen, die dem Wohnen dienen sowie bereits als Einzelhandelsflächen bzw. als Verkehrsflächen genutzte Bereiche. Der Baumbestand im Plangebiet ist ausschließlich relativ jung und ist vermutlich im Zusammenhang mit der Errichtung des Mehrgeschossers oder später gepflanzt worden.

5 Gutachten zur bau- und anlagebedingten Baumfällung Neubau Verbrauchermarkt Gördenallee Brandenburg an der Havel 3 Abbildung 1: Übersichtsplan mit Darstellung der Lage des Plangebietes, Grundlage Brandenburgviewer 04/2015 ohne Maßstab Abbildung 2: Lageplan Stadtteile Görden und Hohenstücken mit Darstellung der Lage des Plangebietes, Grundlage Brandenburgviewer 04/2015 ohne Massstab

6 Gutachten zur bau- und anlagebedingten Baumfällung Neubau Verbrauchermarkt Gördenallee Brandenburg an der Havel 4 Die im Plangebiet vorhandene Blockbebauung soll abgerissen werden. Abbildung 3: Luftbildlageplan mit Darstellung der Lage des Plangebietes, Grundlage Brandenburgviewer 04/2015 ohne Maßstab Mit dem Vorhaben werden insgesamt ca. 1,15 ha Siedlungsfläche beansprucht. Abbildung 4: Anlagenplan des geplanten Bauvorhabens, Grundlage technische Planung Ing. Büro Hirt (ohne Maßstab)

7 Gutachten zur bau- und anlagebedingten Baumfällung Neubau Verbrauchermarkt Gördenallee Brandenburg an der Havel 5 3 Baumkartierung und Baumkompensation Erfassung des Baumbestands Die Kartierung der Bäume im Plangebiet fand im Sommer 2015 statt. Der Baumbestand wurde vom Vermesser bereits erfasst und bildet die Grundlage der Einzelbewertung. Die Bestimmung des Schädigungs- / Vitalitätsgrades wurde nach den Richtlinien der FFL vorgenommen. Tabelle 1: Baumzustandsklassen und Beschreibung der Schädigungs-/ Vitalitätsstufe Zustandsklasse Schädigungs- / Vitalitätsstufe 0 gesund bis leicht geschädigt, Wachstum und Entwicklung arttypisch, volle Funktionserfüllung 1 geschädigt, kleine Mängel, leicht eingeschränkte Funktionserfüllung 2 stark geschädigt, deutlich eingeschränkte Funktionserfüllung 3 sehr stark geschädigt, schwere Beeinträchtigung der Funktionserfüllung 4 absterbend bis tot, ohne Regenerationsvermögen Die Nomenklatur der erfassten Bäume orientiert sich an FITSCHEN (1987): Gehölzflora. Tabelle 2: Zustandsbewertung der erfassten Bäume / Kompensation Baum -Nr. Baumart Stammumfang in cm Kronendurchmesser in m Vitalitätsstufe nach FLL-Richtlinie Erforderliche Kompensationspflanzung (Stück) in Pflanzqualität StU cm 1 Popolus nigra 2, Keine Ersatzpflanzung 2 Acer platanoides Acer platanoides Acer platanoides Acer platanoides Acer platanoides Tilia cordata 4x Acer platanoides Acer negundo (50 % von 4) 10 Ailanthus (50 % von 4) altissima 11 Popolus nigra Keine Ersatzpflanzung 12 Popolus nigra 2x Keine Ersatzpflanzung 13 Acer platanoides Acer platanoides Acer platanoides Tilia cordata 7x Acer platanoides Acer platanoides 2x Tilia cordata Tilia cordata Acer platanoides Rhus typhina ,5 (50 % von 3) 23 Acer platanoides Acer platanoides Acer negundo ,5 (50 % von 3) 26 Tilia cordata 2x Anzahl der neu zu pflanzenden Bäume gesamt = 68 Stk.

8 Gutachten zur bau- und anlagebedingten Baumfällung Neubau Verbrauchermarkt Gördenallee Brandenburg an der Havel 6 Kompensationsverhältnis für die bau- und anlagebedingten Baumfällungen Grundlage für die Bemessung des Kompensationsumfangs bildet die Verordnung der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel zum Schutz der Bäume, Hecken, geförderten Kletterpflanzenbestände und Feldgehölze als geschützte Landschaftsbestandteile (Baumschutzverordnung Brandenburg an der Havel BaumSchVO BRB) vom (ABl. Nr. 1 vom ) sowie die Darlegungen der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Brandenburg vom Es müssen für die Kompensation demnach insgesamt 68 Bäume in der Pflanzqualität StU cm gepflanzt werden. Umrechnung der Pflanzmengen in die Standardpflanzqualität in der Stadt Brandenburg StU cm: 68 x 250 = : 665 = 26 Stk Bei der Verwendung der Pflanzqualität StU cm müssen zum Ausgleich und zum Ersatz insgesamt 26 Stk. Laubbäume gepflanzt g werden. Die Ersatzpflanzungen können als Bestandsergänzung im Umfeld des Neubauvorhabens erfolgen. Alternativ zur Ersatzpflanzung wäre eine Ersatzzahlung zu leisten. Diese richtet sich nach den Herstellungskosten der erforderlich werdenden Ersatzpflanzung. Es sind dazu pro Baum einzuplanen. Die Kosten umfassen Lieferung des Baumes, Pflanzung, Bodenverbesserung, Baumverankerung und Pflege. Umfang Ersatzzahlung 26 x =

9 Gutachten zur bau- und anlagebedingten Baumfällung Neubau Verbrauchermarkt Gördenallee Brandenburg an der Havel 7 Abbildung 5: Lageplan, mögliche Baumpflanzung nach Realisierung der Bebauung auf dem Baugrundstück

10 Gutachten zur bau- und anlagebedingten Baumfällung Neubau Verbrauchermarkt Gördenallee Brandenburg an der Havel 8 4 Fotodokumentation Abbildung 6: Ungenutzte und stark überprägende Blockbebauung Abbildung 7: Parkplätze mit Vollversiegelung und begleitendem Baumbestand, diese Bäume belieben erhalten Abbildung 8: Verwahrloste Grünanlagen im Umfeld der ungenutzten Immobilie mit Rhus typhina

11 Gutachten zur bau- und anlagebedingten Baumfällung Neubau Verbrauchermarkt Gördenallee Brandenburg an der Havel 9 Abbildung 9: Verwahrloste Grünanlagen im Umfeld der ungenutzten Immobilie mit Tilia cordata Abbildung 10: Jungbäume im bebauten Umfeld; überwiegend prägen Spitzahorn (Acer platanoides) die Flächen

12 Gutachten zur bau- und anlagebedingten Baumfällung Neubau Verbrauchermarkt Gördenallee Brandenburg an der Havel 10 5 Quellenverzeichnis Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist; Stand: Neugefasst durch Bek. v I 2414; Zuletzt geändert durch Art. 1 G v I 1748 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2008, S. 226), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom , (GVBl. I/10 Nr. 39) Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz- BbgNatSchAG) Vom 21. Januar 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 03, ber. (GVBl.I/13 Nr. 21)]) EG-Richtlinie 92/43 Fauna Flora - Habitat-Richtlinie (FFH-RL) vom , geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom (ABl. EG Nr. L 305/42) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist Verordnung der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel zum Schutz der Bäume, Hecken, geförderten Kletterpflanzenbestände und Feldgehölze als geschützte Landschaftsbestandteile (Baumschutzverordnung Brandenburg an der Havel BaumSchVO BRB) vom (ABl. Nr. 1 vom )

Baumkataster zum Bebauungsplan Einzelhandelsbetrieb Hauffstraße 34, Gemeinde Schwielowsee, OT Geltow

Baumkataster zum Bebauungsplan Einzelhandelsbetrieb Hauffstraße 34, Gemeinde Schwielowsee, OT Geltow Baumkataster zum Bebauungsplan Einzelhandelsbetrieb Hauffstraße 34,, OT Geltow Stand: 12. Mai 2016 Auftraggeber: Bauplanungsbüro Dipl.-Ing. Stephan Skalda Prenzlauer Chaussee 155 16348 Wandlitz Auftragnehmer:

Mehr

Ermittlung und Bewertung des vorhandenen Vegetationsbestandes auf dem Grundstück Hauptstraße 162 Ecke Willmanndamm 22

Ermittlung und Bewertung des vorhandenen Vegetationsbestandes auf dem Grundstück Hauptstraße 162 Ecke Willmanndamm 22 Ermittlung und Bewertung des vorhandenen Vegetationsbestandes auf dem Grundstück Hauptstraße 162 Ecke Willmanndamm 22 Auftraggeber: Planergemeinschaft Kohlbrenner eg Lietzenburger Straße 44 10789 Berlin

Mehr

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße SATZUNG. Gemeinde Glienicke/Nordbahn

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße SATZUNG. Gemeinde Glienicke/Nordbahn Gemeinde Glienicke/Nordbahn 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße Auftraggeber: Gemeinde Glienicke/Nordbahn Hauptstraße 19 16548 Glienicke/Nordbahn Planverfasser: architekturbüro civitas Dr.

Mehr

Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung

Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung Mai 2015 Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung

Mehr

Schutzzweck. Zweck dieser Verordnung ist es, Bäume, Hecken, und Feldgehölze als geschützte Landschaftsbestandteile

Schutzzweck. Zweck dieser Verordnung ist es, Bäume, Hecken, und Feldgehölze als geschützte Landschaftsbestandteile Verordnung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zum Schutz von Bäumen, Hecken und Feldgehölzen (Baumschutzverordnung Ostprignitz-Ruppin BaumSchVO OPR) vom 20. September 2010 Aufgrund des 24 Abs. 3 Satz 1,

Mehr

A n d e r B i e s e l h e i d e

A n d e r B i e s e l h e i d e Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89

Mehr

Verordnung. zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde. Schondorf a. Ammersee. (Baumschutzverordnung - BaumSchVO)

Verordnung. zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde. Schondorf a. Ammersee. (Baumschutzverordnung - BaumSchVO) Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Schondorf a. Ammersee (Baumschutzverordnung - BaumSchVO) Die Gemeinde Schondorf a. Ammersee erläßt aufgrund Art. 12 Abs. 2, 45 Abs. 1 Nr. 5 Bayerisches

Mehr

Baumschutzverordnung vom V e r o r d n u n g. über den Schutz des Baum- und Strauchbestandes (Baumschutzverordnung)

Baumschutzverordnung vom V e r o r d n u n g. über den Schutz des Baum- und Strauchbestandes (Baumschutzverordnung) Die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau erlässt aufgrund der 20 Abs. 2 Nr. 7, 22 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.

Mehr

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Expertise zur Festlegung des Erfassungsbedarfs der Arten gem. Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten Auftraggeber: Deutsche Reihenhaus AG Auftragnehmer:

Mehr

Bebauung Theodor-Heuß-Ring 16. Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1)

Bebauung Theodor-Heuß-Ring 16. Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1) Bebauung Theodor-Heuß-Ring 16 Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1) Auftraggeber: Schmeing Baugruppe Ansprechpartner: Herr Josef Schmölzl Bearbeitet durch: Graevendal GbR Moelscherweg

Mehr

Baumschutz aus Sicht einer unteren Naturschutzbehörde. rde Beitrag zur Fachtagung Baumschutz in Brandenburg,, 28. Oktober 2010

Baumschutz aus Sicht einer unteren Naturschutzbehörde. rde Beitrag zur Fachtagung Baumschutz in Brandenburg,, 28. Oktober 2010 Baumschutz aus Sicht einer unteren Naturschutzbehörde rde Beitrag zur Fachtagung Baumschutz in Brandenburg,, 28. Oktober 2010 Baumschutz bisher Baumschutzverordnung der DDR vom 18.05.1981, übergeleitet

Mehr

Satzung der Gemeinde Rangsdorf zum Schutz von Bäumen vom

Satzung der Gemeinde Rangsdorf zum Schutz von Bäumen vom Satzung der Gemeinde Rangsdorf zum Schutz von Bäumen vom 05.07.2013 Auf der Grundlage der 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Öffentlich bekanntgemacht am im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam.

Öffentlich bekanntgemacht am im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam. Verordnung zum Schutz der Bäume als geschützte Landschaftsbestandteile der Stadt Potsdam (Potsdamer Baumschutzverordnung - PBaumSchVO) vom 11. Februar 2003 Öffentlich bekanntgemacht am 27.02.2003 im Amtsblatt

Mehr

G e m e i n d e v e r o r d n u n g

G e m e i n d e v e r o r d n u n g G e m e i n d e v e r o r d n u n g zum Schutze des Bestandes an Bäumen und Sträuchern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Bad Füssing (Baumschutz-Verordnung) Auf Grund des Art.

Mehr

64-6 Baumschutzverordnung im Stadtgebiet Fürth

64-6 Baumschutzverordnung im Stadtgebiet Fürth Verordnung zum Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet Fürth (Baumschutzverordnung- BSchV) vom 27. März 2002 in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Februar 2015 (Stadtzeitung Nr. 7 vom 10. April 2002)

Mehr

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Projekt: 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 18 Klinikum in Quedlinburg Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB Maßnahme: Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Landschaftspflegerischer

Mehr

Bebauungsplan Umweltbericht. Stammanzahl

Bebauungsplan Umweltbericht. Stammanzahl Bebauungsplan 11-60 1 Anhang III Tabelle 1: Baumliste Bebauungsplan 11-60 anzahl 1 Weymouths-Kiefer Pinus strobus 1 135 0 ja 2 Apfel Malus domestica 1 96 2 ja 3 Walnuss Juglans regia 1 80 2 ja 4 Walnuss

Mehr

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 05/2016 vom

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 05/2016 vom Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 05/2016 vom 22.10.2016 Satzung der Stadt Hennigsdorf über Bäume, Hecken, Sträucher und Feldgehölze als geschützte Landschaftsbestandteile (Baumschutzsatzung

Mehr

VERORDNUNG des Landkreises Spree- Neiße zum Schutz von Bäumen, Feldhecken und Sträuchern vom

VERORDNUNG des Landkreises Spree- Neiße zum Schutz von Bäumen, Feldhecken und Sträuchern vom Seite 1 VERORDNUNG des Landkreises Spree- Neiße zum Schutz von Bäumen, Feldhecken und Sträuchern vom 27.04.2007 Auf Grund 24 Abs. 3 Satz 1, letzter Halbsatz und 19 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Naturschutz

Mehr

Verordnung zum Schutz des Baumbestandes im Gemeindegebiet der Gemeinde Schwarzenbruck (Baumschutzverordnung)

Verordnung zum Schutz des Baumbestandes im Gemeindegebiet der Gemeinde Schwarzenbruck (Baumschutzverordnung) Verordnung zum Schutz des Baumbestandes im Gemeindegebiet der Gemeinde Schwarzenbruck (Baumschutzverordnung) Auf Grund von 29 Abs. 1 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit Art. 51 Abs. 1 Nr.

Mehr

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan. B E G R Ü N D U N G zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar Vbg. Nr. 37 Thymoorgan Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Stand: 3 (2) u. 4 (2) BauGB 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Bernburg (Saale) (Baumschutzsatzung)

Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Bernburg (Saale) (Baumschutzsatzung) Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Bernburg (Saale) (Baumschutzsatzung) Diese Fassung berücksichtigt: Satzung Beschlossen Ausgefertigt Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten Satzung zum Schutz

Mehr

Baumschutzsatzung der Gemeinde Dallgow-Döberitz

Baumschutzsatzung der Gemeinde Dallgow-Döberitz Baumschutzsatzung der Gemeinde Dallgow-Döberitz Aufgrund des 3 Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Gesetz vom

Mehr

Ortsgemeinde Waldrohrbach

Ortsgemeinde Waldrohrbach Ortsgemeinde Waldrohrbach Bebauungsplan Bärloch 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch Bestandteil der 3. Änderung - Textteil - zeichnerische Festsetzungen Beigefügter Teil zum Bebauungsplan

Mehr

Baumschutz in Stade. Hansestadt Stade Die Bürgermeisterin

Baumschutz in Stade. Hansestadt Stade Die Bürgermeisterin Baumschutz in Stade Hansestadt Stade Die Bürgermeisterin Satzung zum Schutz von Bäumen und freiwachsenden Hecken im Gebiet der Stadt Stade als geschützte Landschaftsbestandteile (Baumschutzsatzung) Aufgrund

Mehr

Baumschnitt vs. Baumschutz?

Baumschnitt vs. Baumschutz? Baumschnitt vs. Baumschutz? Baumarbeiten im Spannungsfeld zwischen Gesetzen und Verordnungen Übersicht Grundlagen des Baumschutzes durch Gesetze und Verordnungen mit Gültigkeit für das Bundesland Bremen

Mehr

Verordnung des Landkreises Spree-Neiße zum Schutz von Bäumen, Feldhecken und Sträuchern (Baumschutzverordnung-BSV LK SPN) vom

Verordnung des Landkreises Spree-Neiße zum Schutz von Bäumen, Feldhecken und Sträuchern (Baumschutzverordnung-BSV LK SPN) vom Verordnung des Landkreises Spree-Neiße zum Schutz von Bäumen, Feldhecken und Sträuchern (Baumschutzverordnung-BSV LK SPN) vom 03.12.2001 Auf Grund des 24 Abs. 3 Satz 1, letzter Halbsatz und 19 Abs. 1 und

Mehr

Verordnung des Landkreises Dahme-Spreewald zum Schutz von Bäumen und Hecken (Baumschutzverordnung - BaumSchV LDS)

Verordnung des Landkreises Dahme-Spreewald zum Schutz von Bäumen und Hecken (Baumschutzverordnung - BaumSchV LDS) 1 Verordnung des Landkreises Dahme-Spreewald zum Schutz von Bäumen und Hecken (Baumschutzverordnung - BaumSchV LDS) Auf Grund des 131 Abs. 1, 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 der Kommunalverfassung Brandenburg vom

Mehr

Satzung zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung des Baumbestandes der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf - Baumschutzsatzung -

Satzung zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung des Baumbestandes der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf - Baumschutzsatzung - Satzung zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung des Baumbestandes der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf - Baumschutzsatzung - vom 23. April 2015 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 15.11.2015 Lesefassung,

Mehr

ERFASSUNG BAUMBESTAND QUARTIER NORD - ERLÄUTERUNGSTEXT -

ERFASSUNG BAUMBESTAND QUARTIER NORD - ERLÄUTERUNGSTEXT - ERFASSUNG BAUMBESTAND QUARTIER NORD - ERLÄUTERUNGSTET - September 2013 Erläuterungstext Baumbestand Quartier Nord, Aachen 9/2013 " " " " 2 ERFASSUNG BAUMBESTAND QUARTIER NORD - ERLÄUTERUNGSTET - Auftraggeber:

Mehr

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten

Mehr

Barnimer Baumschutzverordnung (erlassen 2009) im ganzen Landkreis, außer dort, wo bereits gemeindliche Satzungen gelten (zum Beispiel in Biesenthal).

Barnimer Baumschutzverordnung (erlassen 2009) im ganzen Landkreis, außer dort, wo bereits gemeindliche Satzungen gelten (zum Beispiel in Biesenthal). Barnimer Baumschutzverordnung (erlassen 2009) Satzung der Gemeinde Wandlitz zum Schutz von Bäumen (Änderungen fett hervorgehoben) Wo gilt die Satzung? im ganzen Landkreis, außer dort, wo bereits gemeindliche

Mehr

Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1. Textliche Festsetzungen

Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1. Textliche Festsetzungen Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1 Textliche Festsetzungen 1. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs.1 BauGB und BauNVO) Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans

Mehr

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

Bebauungsplan Im Tal, 2. Änderung Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,

Mehr

Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Oranienburg (Baumschutzsatzung)

Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Oranienburg (Baumschutzsatzung) Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Oranienburg (Baumschutzsatzung) Aufgrund der 3 Abs. 1 und 28 Abs. 2 Ziff. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007

Mehr

Baumschutzsatzung der Großen Kreisstadt Riesa vom 13. Juni Baumschutzsatzungin. der Fassung der 3. Änderung vom 8. Dezember 2010 LESEFASSUNG

Baumschutzsatzung der Großen Kreisstadt Riesa vom 13. Juni Baumschutzsatzungin. der Fassung der 3. Änderung vom 8. Dezember 2010 LESEFASSUNG Baumschutzsatzung der Großen Kreisstadt Riesa vom 13. Juni 1995 -Baumschutzsatzungin der Fassung der 3. Änderung vom 8. Dezember 2010 LESEFASSUNG 1 Schutzgegenstand (1) Die Bäume einschließlich ihres Wurzelbereiches

Mehr

Satzungen nach 34 und 35 BauGB. 1

Satzungen nach 34 und 35 BauGB.  1 Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung

Mehr

Rechtsverordnung über geschützte Landschaftsbestandteile in der Stadt Speyer vom 17. Dezember 1987

Rechtsverordnung über geschützte Landschaftsbestandteile in der Stadt Speyer vom 17. Dezember 1987 Rechtsverordnung über geschützte Landschaftsbestandteile in der Stadt Speyer vom 17. Dezember 1987 Aufgrund des 20 Absätze 1 und 2 des Landespflegegesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Landespflegegesetz

Mehr

Genehmigung zum Fällen eines Baumes, der nach der Baumschutzverordnung geschützt ist

Genehmigung zum Fällen eines Baumes, der nach der Baumschutzverordnung geschützt ist Genehmigung zum Fällen eines Baumes, der nach der Baumschutzverordnung geschützt ist Sie wollen auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen oder beschneiden, der nach der Baumschutzverordnung geschützt ist?

Mehr

Verordnung. 1 zum geschützten Landschaftsbestandteil

Verordnung. 1 zum geschützten Landschaftsbestandteil Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Trocken- und Magerrasen am Waschenberg südlich von Ribnitz-Damgarten" im Landkreis Vorpommern-Rügen Auf der Grundlage von 14 Abs. 3 und 15 Abs. 6

Mehr

Verordnung zum Schutze des Baumbestandes im Lande Bremen (Baumschutzverordnung)

Verordnung zum Schutze des Baumbestandes im Lande Bremen (Baumschutzverordnung) Verordnung zum Schutze des Baumbestandes im Lande Bremen (Baumschutzverordnung) Baumschutzverordnung Zum 03.02.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Bitte folgen Sie diesem Link, um die

Mehr

1 Anwendungsbereich. 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich

1 Anwendungsbereich. 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich Satzung der amtsangehörigen Gemeinden (Bad Saarow, Langewahl, Diensdorf-Radlow, Reichenwalde und Wendisch Rietz) des Amtes Scharmützelsee zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung) Auf Grund der 77, 24

Mehr

Erklärung zu geschützten Gehölzen

Erklärung zu geschützten Gehölzen Eingangsvermerk - Empfänger Landeshauptstadt Dresden Bauaufsichtsamt Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle Postfach 12 00 20 01001 Dresden Sitz: Ammonstr. 74, 01067 Dresden Erklärung zu geschützten Gehölzen

Mehr

Baumschutzsatzung. Vorbemerkung

Baumschutzsatzung. Vorbemerkung Baumschutzsatzung Die nachfolgende Verordnung der unteren Naturschutzbehörde nach 25 Naturschutzgesetz gilt gemäß 67 Abs. 7 Naturschutzgesetz als Satzung der Stadt Filderstadt weiter. Verordnung des Landratsamtes

Mehr

Satzung zum Schutz von Bäumen, Hecken und Sträuchern in der Gemeinde Seddiner See

Satzung zum Schutz von Bäumen, Hecken und Sträuchern in der Gemeinde Seddiner See Satzung zum Schutz von Bäumen, Hecken und Sträuchern in der Gemeinde Seddiner See Auf der Grundlage der 3 Abs.1, 28 Abs. 2 Nr. 9 und 64 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.Dezember

Mehr

Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main

Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 1. April 1993 (GVBl. 1992 I

Mehr

Baumschutzsatzung der Stadt Hennigsdorf

Baumschutzsatzung der Stadt Hennigsdorf Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr.8/2003 vom 11.10.2003 Baumschutzsatzung der Stadt Hennigsdorf BV 0103/2003 Die Stadtverordnetenversammlung Hennigsdorf hat in Ihrer Sitzung am 10.09.2003

Mehr

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Eingang in der Gemarkung: Allermöhe

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Eingang in der Gemarkung: Allermöhe Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Bergedorf Bezirksamt Bergedorf - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Postfach 800380-21003 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und

Mehr

1 Anwendungsbereich. Auf Grund dieser Verordnung werden Bäume im Landkreis Teltow-Fläming als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt:

1 Anwendungsbereich. Auf Grund dieser Verordnung werden Bäume im Landkreis Teltow-Fläming als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt: Verordnung des Landkreises Teltow-Fläming zum Schutz von Bäumen als geschützte Landschaftsbestandteile (Baumschutzverordnung Teltow-Fläming BaumSchVO TF) vom 10. Dezember 2013 Auf Grund der 22 Abs. 1 und

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

Landkreis Vorpommern-Greifswald

Landkreis Vorpommern-Greifswald Landkreis Vorpommern-Greifswald Die Landrätin als untere Naturschutzbehörde Landkreis Vorpommem-Greiftwald, Postfach 11 32, 17464 Greifswald Universitäts- und Hansestadt Grei über Landschaftsarchitektur

Mehr

Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße

Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Anlage 1 Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Stadt Bruchsal, Gemarkung Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Inhalt INHALTSÜBERSICHT Teil A A I A - II A III Planungsrechtliche Festsetzungen

Mehr

(2) Auf Grund dieser Verordnung werden Bäume im Landkreis Barnim als geschützte Landschaftsbestandteile wie folgt festgesetzt:

(2) Auf Grund dieser Verordnung werden Bäume im Landkreis Barnim als geschützte Landschaftsbestandteile wie folgt festgesetzt: Bekanntmachung der Verordnung des Landkreises Barnim zum Schutz von Bäumen (Barnimer Baumschutzverordnung - BarBaumSchV) Verordnung des Landkreises Barnim zum Schutz von Bäumen (Barnimer Baumschutzverordnung

Mehr

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker Gemeinde Georgenberg Neuenhammerstraße 1 92714 Pleystein Pleystein, Johann

Mehr

Verkauf von Baugrundstücken

Verkauf von Baugrundstücken Bebauungsplan Röblinseesiedlung Mitte Verkauf von Baugrundstücken Die Stadt Fürstenberg/ Havel beabsichtigt den Verkauf von Baugrundstücken, geeignet zur Bebauung, entsprechend den Festsetzungen des B-Planes,

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

Satzung der Gemeinde Mühlenbecker Land zum Schutz von Bäumen und Sträuchern und zu Festlegungen von Nachpflanzungen (Gehölzschutzsatzung)

Satzung der Gemeinde Mühlenbecker Land zum Schutz von Bäumen und Sträuchern und zu Festlegungen von Nachpflanzungen (Gehölzschutzsatzung) Satzung der Gemeinde Mühlenbecker Land zum Schutz von Bäumen und Sträuchern und zu Festlegungen von Nachpflanzungen (Gehölzschutzsatzung) Präambel Diese Satzung dient dem gemeinsamen Erhalt und der nachhaltigen

Mehr

Birk-Areal in Tuttlingen Bestandsplan

Birk-Areal in Tuttlingen Bestandsplan b i r k a r e a l Tuttlingen Birk-Areal in Tuttlingen Bestandsplan Birk - Areal in Tuttlingen - bestehende Situation von Osten - 2011 Quelle: Städtebauliches Entwicklungskonzept Quartier 8.22 Birk-Areal

Mehr

Merkblatt. Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung für Bauvorhaben im Außenbereich ( 35 BauGB)

Merkblatt. Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung für Bauvorhaben im Außenbereich ( 35 BauGB) Der Landrat Merkblatt Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung für Bauvorhaben im Außenbereich ( 35 BauGB) A Grundsatz Das Errichten baulicher Anlagen im Außenbereich stellt einen Eingriff

Mehr

Nr. II/10. 1 Geltungs- und Anwendungsbereich

Nr. II/10. 1 Geltungs- und Anwendungsbereich Lindau (B) Nr. II/10. Satzung der Stadt Lindau (Bodensee) über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke über die Begrünung baulicher Anlagen und den Schutz von Bäumen

Mehr

BP-Nr. 23 Dauerkleingartenanlagen der Stadt Meiningen Entwurf zur Auslegung Stand:

BP-Nr. 23 Dauerkleingartenanlagen der Stadt Meiningen Entwurf zur Auslegung Stand: 1. Änderung BP-Nr. 23 Dauerkleingartenanlagen der Stadt Meiningen Entwurf zur Auslegung Stand: 15.02.2016 Teilbebauungspläne 23.1. 23.7 sowie 23.9 und 23.10. bleiben unverändert rechtsgültig! BP-Nr. 23.1.

Mehr

Ergänzungssatzung Am Hundsweg

Ergänzungssatzung Am Hundsweg Ergänzungssatzung Am Hundsweg Rechtsgrundlage des Bebauungsplanes Baugesetzbuch(BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) gültig ab 01.01.1998, zuletzt geändert durch Art. 3 des

Mehr

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom Markt Bad Endorf Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg Begründung und Satzungstext vom 25.10.2016 Planung contecton Dipl. Ing. Thomas W. Bauer, Architekt Wittelsbacherstr. 17,

Mehr

Baumschutzsatzung 6.15

Baumschutzsatzung 6.15 Satzung zum Schutz des Baumbestandes und anderer Gehölze der Stadt Teltow (Baumschutzsatzung - BaumSchS) Auf der Grundlage der 24 und 29 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I/09 S. 2542)

Mehr

Ersatzpflanzungen. beim Langerwischer Obstgarten e.v

Ersatzpflanzungen. beim Langerwischer Obstgarten e.v Ersatzpflanzungen beim Langerwischer Obstgarten e.v Sie können keine Ersatzpflanzungen auf Ihrem Grundstück ausführen? Pflanzen Sie mit uns! www.langerwischer-obstgarten.de info@langerwischer-obstgarten.de

Mehr

Satzung über den Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Nienhagen (Baumschutzsatzung)

Satzung über den Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Nienhagen (Baumschutzsatzung) Satzung über den Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Nienhagen (Baumschutzsatzung) Aufgrund des 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in

Mehr

Fürstenhof Eisenach. Luisenstraße 11-13, 2.FLURKARTE GRUNDSTÜCKSDATEN: Eisenach Nr. 6139; Flur 067 BLATT 1/7 APRIL 2013 PLANUNG ARCHITEKTURBÜRO

Fürstenhof Eisenach. Luisenstraße 11-13, 2.FLURKARTE GRUNDSTÜCKSDATEN: Eisenach Nr. 6139; Flur 067 BLATT 1/7 APRIL 2013 PLANUNG ARCHITEKTURBÜRO 2.FLURKARTE GRUNDSTÜCKSDATEN: - Flurstück:, 99817 Eisenach Nr. 6139; Flur 067 - Größe: ca.11538 m² - bebautes Bauland: ca. 9450 m² - Steilhangfläche: ca. 2100² BLATT 1/7 3.1 ANALYSE ER S TR CHL EP PE IESSU

Mehr

Sehr geehrte Antragstellerin! Sehr geehrter Antragsteller!

Sehr geehrte Antragstellerin! Sehr geehrter Antragsteller! Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur Fällung bzw. zum Eingriff in den Kronenbereich eines Baumes / von Bäumen gemäß 6 der Baumschutzsatzung der Stadt Gelsenkirchen Sehr geehrte Antragstellerin! Sehr

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m 4 (2), 3 (2) BauGB 5.12.2016 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 2 NORD, 18. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES BÜRO KELLER

Mehr

VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN Wohnen am Hofgut Auf den Flst u

VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN Wohnen am Hofgut Auf den Flst u Kreis Stadt Gemarkung Ludwigsburg Vaihingen a.d. Enz Vaihingen a.d. Enz V03031TIT01.doc VORHABEN UND ERSCHLIESSUNGSPLAN Wohnen am Hofgut Auf den Flst. 18591865 u. 17871794 Inhaltsverzeichnis Erläuterungsbericht

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13 i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 16.7.2015 STADT BOCKENEM STADTTEIL MAHLUM BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT NR. 10-04 ÜBERNWEG 1. ÄNDERUNG BÜRO

Mehr

Synoptische Betrachtung der Potsdamer Baumschutzverordnung von 11. Februar 2003 und der beabsichtigten Neufassung (Stand

Synoptische Betrachtung der Potsdamer Baumschutzverordnung von 11. Februar 2003 und der beabsichtigten Neufassung (Stand [1] Synoptische Betrachtung der Potsdamer Baumschutzverordnung von 11. Februar 2003 und der beabsichtigten Neufassung (Stand 03.03.2016) Potsdamer BaumschutzVO Neufassung Stand 03.03.2016 Anmerkungen 1

Mehr

Baumschutzsatzung des Amtes Grünheide (Mark) Satzung des Amtes Grünheide (Mark) zum Schutz von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Baumschutzsatzung des Amtes Grünheide (Mark) Satzung des Amtes Grünheide (Mark) zum Schutz von Bäumen, Hecken und Sträuchern Baumschutzsatzung des Amtes Grünheide (Mark) Satzung des Amtes Grünheide (Mark) zum Schutz von Bäumen, Hecken und Sträuchern Auf Grund des 24 Abs. 3 Satz 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes vom

Mehr

EinDach GbR Nachbarschaftlich in Barmbek-Süd Wohnprojekt am Parkquartier Friedrichsberg

EinDach GbR Nachbarschaftlich in Barmbek-Süd Wohnprojekt am Parkquartier Friedrichsberg EinDach GbR Nachbarschaftlich in Barmbek-Süd Wohnprojekt am Parkquartier Friedrichsberg Baugemeinschaft EinDach GbR Wir suchen neue Mitglieder! Das sind wir: Unsere Baugemeinschaft möchte sich den Wunsch

Mehr

Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach 7 Abs. 2 BNatSchG. umweltplanung

Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach 7 Abs. 2 BNatSchG. umweltplanung Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung nach 44 BNatSchG hier: Vorprüfung, Stufe I der ASP zum Bebauungsplan Nr. 7/11 (631) Feithstraße / Knippschildstraße Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach

Mehr

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) am 03.07.2014

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) am 03.07.2014 Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bauamt Bremen-Nord Bremen, 17. Juni 2014 Tel.: 361-7893 (Herr Koch) 361-4136 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage Nr.: 18/396

Mehr

Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Probstzella vom 09.01.1998 (Baumschutzsatzung)

Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Probstzella vom 09.01.1998 (Baumschutzsatzung) Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Probstzella vom 09.01.1998 (Baumschutzsatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella hat aufgrund des 17 Absatz 4 des Vorläufigen Thüringer Naturschutzgesetzes

Mehr

Rechtsverordnung. des Landkreises Barnim über den geschützten Landschaftsbestandteil Moore- Pumpe

Rechtsverordnung. des Landkreises Barnim über den geschützten Landschaftsbestandteil Moore- Pumpe Rechtsverordnung des Landkreises Barnim über den geschützten Landschaftsbestandteil Moore- Pumpe Aufgrund der 24 Abs. 1, 3 Satz 1 und 19 Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (Bbg. NatSchG)

Mehr

Stadt Brandenburg an der Havel Ausschreibung der Immobilie Lindenstraße, Flur 2, Flst. 107 und 108 in Brandenburg an der Havel

Stadt Brandenburg an der Havel Ausschreibung der Immobilie Lindenstraße, Flur 2, Flst. 107 und 108 in Brandenburg an der Havel Stadt Brandenburg an der Havel Ausschreibung der Immobilie Lindenstraße, Flur 2, Flst. 107 und 108 in 14776 Brandenburg an der Havel Flur 2, Flurstücke 107 und 108. Auszug aus Geodatenbeständen GDI Land

Mehr

Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5

Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5 Anlage 5 1 Beispiel Ein fiktives Beispiel soll die Anwendung des vorstehend beschriebenen Bewertungssystems verdeutlichen. Dargestellt wird eine typische Situation, wie sie in zahlreichen Gemeinden immer

Mehr

S A T Z U N G über den Schutz des Baum-, Strauch- und Heckenbestandes im Gebiet der Stadt Quedlinburg - BAUMSCHUTZSATZUNG -

S A T Z U N G über den Schutz des Baum-, Strauch- und Heckenbestandes im Gebiet der Stadt Quedlinburg - BAUMSCHUTZSATZUNG - S A T Z U N G über den Schutz des Baum-, Strauch- und Heckenbestandes im Gebiet der Stadt Quedlinburg - BAUMSCHUTZSATZUNG - Satzung Beschlussfassung im Stadtrat Veröffentlichung in der Mitteldeutschen

Mehr

Die Bundesstadt Bonn verkauft. 1 Baugrundstück zur Bebauung mit einer Doppelhaushälfte

Die Bundesstadt Bonn verkauft. 1 Baugrundstück zur Bebauung mit einer Doppelhaushälfte Exposé Die Bundesstadt Bonn verkauft 1 Baugrundstück zur Bebauung mit einer Doppelhaushälfte in Bonn-Bad Godesberg, - Ortsteil Heiderhof - Auskunft erteilt Gabriele Krisch Stabsstelle Liegenschaftsmanagement

Mehr

Baumschutzsatzung der Gemeinde Schwielowsee

Baumschutzsatzung der Gemeinde Schwielowsee Baumschutzsatzung der Gemeinde Schwielowsee Aufgrund 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S.286) und 24 Abs. 3 Brandenburgisches Naturschutzgesetz

Mehr

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hbrücken, Karlsdorf-Neuthard FNP-Einzeländerung Im Brühl Gemarkung Bruchsal Inhaltsverzeichnis Teil A A - I A - II A - III Plandarstellung Änderungsbereich

Mehr

Vorschlag der Abgeordneten A.Hofmann, K.Körner, Th.Kraatz, R.Trocha, G.Wiench u.a. vom Februar2015

Vorschlag der Abgeordneten A.Hofmann, K.Körner, Th.Kraatz, R.Trocha, G.Wiench u.a. vom Februar2015 Entwurf vom Mai 2014 des vorläufigen Ausschusses Entwurf Satzung zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung des Baumbestandes der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf -Baumschutzsatzung vom Präambel Ziel der Baumschutzsatzung

Mehr

Baumschutzsatzung der Stadt Gelsenkirchen vom mit Wirkung vom

Baumschutzsatzung der Stadt Gelsenkirchen vom mit Wirkung vom Baumschutzsatzung der Stadt Gelsenkirchen vom 24.07.2012 mit Wirkung vom 04.08.2012 Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 05.07.2012 auf Grund der 7 Abs. 1, 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT: STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-

Mehr

Baumschutzsatzung der Gemeinde Halbe und Ortsteile. Präambel. 1 Geltungsbereich

Baumschutzsatzung der Gemeinde Halbe und Ortsteile. Präambel. 1 Geltungsbereich Baumschutzsatzung der Gemeinde Halbe und Ortsteile Präambel Aufgrund des 24 Abs. 3 und 19 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Naturschutz und die Landschaftspflege im Land Brandenburg (Brandenburgisches

Mehr

Evaluation barrierefreies Bauen

Evaluation barrierefreies Bauen Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Bericht zur Evaluation barrierefreies Bauen Umsetzung des 45 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) 2013-05-28 Evaluation barrierefreies Bauen - MIL 1 Anlass

Mehr

Merkblatt mit Beispielantrag für den Bau von Garagen, Carports und Abstellräumen

Merkblatt mit Beispielantrag für den Bau von Garagen, Carports und Abstellräumen Merkblatt mit Beispielantrag für den Bau von Garagen, Carports und Abstellräumen Allgemein Garagen oder überdachte Stellplätze beziehungsweise Carports zählen zu den untergeordneten Gebäuden, für die im

Mehr

Maßnahmenblatt * nach Thüringer Leitfaden

Maßnahmenblatt * nach Thüringer Leitfaden Maßnahmen-Nr.: A1 in der Winzerlaer Straße: - Pflanzung 16 hochstämmiger, großkroniger Winterlinden entlang des Fußweges auf privatem Grund (Abstand 10,00 m, StU. 18-20 cm, 3 x v, mdb) Maßnahmenumfang:

Mehr

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes Anhang XIII, 41 Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Die nachfolgende Gliederung kann bei der Erstellung der

Mehr

Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) *

Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) * LAND BRANDENBURG Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) * Vom 15. Juni

Mehr

Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Aucht in Sachsenheim - Ochsenbach

Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Aucht in Sachsenheim - Ochsenbach Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Aucht in Sachsenheim - Ochsenbach eventuelle Eingriffe in ein nach 32 NatSchG besonders geschütztes Biotop Auftraggeber: A. Amos GmbH + Co KG August 2013 0. INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Grünschutzsatzung Seite 1

Grünschutzsatzung Seite 1 Seite 1 Satzung zum Schutz der Grünbestände in der Stadt Offenbach am Main Aufgrund der 5, 50 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 534),

Mehr

Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Moers (Baumschutzsatzung) vom 17. April 2003 in der Fassung der Bekanntmachung vom

Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Moers (Baumschutzsatzung) vom 17. April 2003 in der Fassung der Bekanntmachung vom 67/03 Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Moers (Baumschutzsatzung) vom 17. April 2003 in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.09.2008 Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das

Mehr

Satzung. über Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung. von Spielflächen für Kleinkinder. - Kleinkinderspielflächensatzung -

Satzung. über Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung. von Spielflächen für Kleinkinder. - Kleinkinderspielflächensatzung - Satzung über Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielflächen für Kleinkinder - Kleinkinderspielflächensatzung - vom 17. September 2001 Aufgrund des 86 Absatz 1 Nummern 3, 4 und

Mehr

Artenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben

Artenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben Artenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben Sie planen eine Bau- oder Abbruchmaßnahme im Innen- oder Außenbereich? Dann müssen die Gesetze zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten beachtet

Mehr

( Gem. Abl. 2016, S. 62 )

( Gem. Abl. 2016, S. 62 ) Satzung zum Schutz von Bäumen, Sträuchern und Hecken im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover als Geschützte Landschaftsbestandteile (Baumschutzsatzung) ( Gem. Abl. 2016, S. 62 ) Aufgrund 29 des Bundesnaturschutzgesetzes

Mehr