Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - von der Bewerberauswahl bis zum Zeugnis

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - von der Bewerberauswahl bis zum Zeugnis"

Transkript

1 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - von der Bewerberauswahl bis zum Zeugnis Berlin, 19./ Rechtsanwalt Jürgen Baumeister Fachanwalt für Arbeitsrecht Partner PASCHEN Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

2 Agenda Das AGG Entscheidungen Bewerbungsverfahren Quintessenz Das Zeugnis Bedeutung verschiedener Formulierungen Quintessenz Vollstreckung eines wohlwollenden Zeugnisses

3 Befürchtungen bei Einführung 2006: Das AGG wird die Rechtslandschaft in Deutschland deutlich verändern Massiver Eingriff in Privatautonomie (Art.2 I GG) Angebliche Diskriminierungsopfer können hohe Entschädigungssummen einklagen Beweislastumkehr: Unternehmen müssen sich entlasten Unternehmen haben einen hohen bürokratischen Aufwand ( Dokumentationspflichten ) Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter, 12 AGG

4 es ist eine Klageflut zu erwarten ABM für Rechtsanwälte/-innen Große Risiken möglicher Schadensersatzansprüche für Arbeitgeber und deren Entscheider bergen z.b.: Unachtsamkeit bei der Formulierung von Stellenanzeigen unpassende Fragen im Bewerbungsverfahren

5 Fall 1: Der abgelehnte Rechtsanwaltsfachangestellte Stellenausschreibung: Wir suchen eine Rechtsanwaltsfachangestellte für unser Team Reaktion: Ablehnung Forderung: Entschädigung und Schadensersatz wegen Missachtung des AGG Zu Recht?

6 Fall 1: Der abgelehnte Rechtsanwaltsfachangestellte Ein Arbeitsplatz darf nicht unter Verstoß gegen Benachteiligungsverbot ausgeschrieben werden! AGG 11 Ausschreibung, 7 Benachteiligungsverbot Benachteiligungen aus Gründen der Rasse der ethnischen Herkunft des Geschlechts der Religion oder Weltanschauung einer Behinderung des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen AGG 1 Ziel des Gesetzes

7 Fall 2: Unverzügliche Rücksendung der Bewerbungsunterlagen Forderung: Stellenausschreibung: Wir suchen eine/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n für unser Team Reaktion: Rücksendung der Bewerbung erfolgte am gleichen Tage des Eingangs Schadensersatz wegen Diskriminierung Er sei aus Gründen des Geschlechts benachteiligt. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit seinen Bewerbungsunterlagen könne gar nicht erfolgt sein. Offensichtlich werden männliche Bewerber direkt aus der Auswahl ausgeschlossen. Zu Recht?

8 Fall 2: Unverzügliche Rücksendung der Bewerbungsunterlagen 1. Arbeitnehmer muss nur Benachteiligung behaupten 2. Arbeitgeber muss Gegenteil beweisen 22 Beweislast Unterschiedliche Behandlung ist nur zulässig, wenn die Art der auszuübenden Tätigkeit oder die Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt AGG 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

9 Fall 3: Erzieher mit seiner Bewerbung im Mädcheninternat gescheitert Stellenausschreibung: Wir suchen eine Erzieherin für unser Mädcheninternat Reaktion: Ablehnung Zu Recht? Eine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts ist zulässig, wenn das Geschlecht des Stelleninhabers eine wesentliche und entscheidende Anforderung im Sinne des 8 Abs. 1 AGG darstellt. Der Träger eines Mädcheninternates darf die Bewerberauswahl auf Frauen beschränken, wenn die Tätigkeit auch mit Nachtdiensten im Internat verbunden ist. Dem Arbeitgeber steht es frei festzulegen, welche Arbeiten auf einem zu besetzenden Arbeitsplatz zu erbringen sind. BAG, Urteil vom AZR 536/08

10 Fall 4: Der Postzusteller von der Elfenbeinküste Forderung: Der in der Elfenbeinküste geborene Kläger hatte sich auf eine Stelle als Postzusteller beworben. Voraussetzung: Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Im Rahmen eines üblichen Telefonkontaktes befand die Mitarbeiterin des Unternehmens die Sprachkenntnisse für nicht hinreichend. Mit dieser Begründung erhielt der Kläger eine Absage. Schadensersatz wegen mittelbarer Diskriminierung Zu Recht?

11 Fall 4: Der Postzusteller von der Elfenbeinküste Das Arbeitsgericht Hamburg sah in der Vorgehensweise des beklagten Unternehmens eine mittelbare Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft. Für Angehörige anderer Ethnien als deutsche Muttersprachler ist es typischerweise schwerer ein deutliches Ausdrucksverhalten beim telefonischen Erstkontakt in deutscher Sprache zu zeigen. Keine Rechtfertigung durch ein legitimes Ziel nach 8 AGG: Kurzer telefonischer Erstkontakt ist keine hinreichende Grundlage Auswahlkriterien sind überzogen ArbG Hamburg, Urteil vom Ca 282/09

12 Fall 5: Falsche Anrede im Ablehnungsschreiben Das Ablehnungsschreiben richtete sich an Herrn X statt an Frau X. Forderung: Schadensersatz wegen Benachteiligung ihrer ethnischen Herkunft Die falsche Anrede belege, dass man ihre Bewerbung allein wegen ihres Namens aussortiert habe. Zu Recht?

13 Fall 5: Falsche Anrede im Ablehnungsschreiben Klage abgewiesen Keine Indizien, welche auf Benachteiligung schließen lassen. Vielmehr ist wahrscheinlich, dass lediglich ein Bearbeitungsfehler vorliege. ArbG Hamburg, Urteil vom Ca 908/11

14 Fall 6: Die abgelehnte Bewerbung mit Schriftvermerk Reaktion: Rücksendung der Bewerbungsunterlagen mit dem handschriftlichen Vermerk (-) Ossi und DDR Forderung: die in der damaligen DDR geborene Klägerin fordert Schadensersatz wegen Benachteiligung ethnischer Herkunft Zu Recht?

15 Fall 6: Die abgelehnte Bewerbung mit Schriftvermerk Klage abgewiesen Ossi tendenziell Bezeichnung mit diskriminierendem Charakter Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft sieht ArbG hier nicht: Bürger aus der ehemaligen DDR seien keine eigene ethnische Volksgruppe ArbG Stuttgart, Urteil vom Ca 8907/09 Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Vergleich außerhalb einer mündlichen Verhandlung

16 Fall 7: Die Cockpit-Mütze für männliche Piloten Betriebsvereinbarung sieht für männliche Piloten das Tragen einer Pilotenmütze im Cockpit vor. Pilotinnen müssen keine tragen. Hiergegen wendet sich der Pilot, der sich benachteiligt fühlt. Zu Recht?

17 Fall 7: Die Cockpit-Mütze für männliche Piloten Klage abgewiesen Eine lediglich andere Behandlung, die nicht mit einer Herabsetzung gegenüber dem anderen Geschlecht verbunden ist, stellt keine vom AGG erfasste Benachteiligung dar. LAG Köln, Urteil vom Sa 549/11

18 Fall 8: Junior Personalreferent/in Die Ausschreibung einer Stelle mit Junior Personalreferent/in beinhaltet keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung älterer Bewerber wegen des Alters. LAG Brandenburg, Urteil vom Sa 847/11 BAG, Beschluss vom AZN 1398/11, Verwerfung der Revision Fall 9: Junge/r Bewerber/in gesucht Die Ausschreibung einer Stelle Junge/r Bewerber/in gesucht verstößt grundsätzlich gegen das Altersdiskriminierungsverbot. BAG, Urteil vom AZR 530/09

19 Quintessenz so viel wie nötig, so wenig wie möglich Kein Auskunftsanspruch eines abgelehnten Bewerbers, ob Arbeitgeber am Ende des Einstellungsverfahrens einen anderen Bewerber eingestellt hat EuGH, Urteil vom BAG, Urteil vom AZR 287/08

20 Zeugnis Arbeitnehmer hat Wahlrecht Einfaches Zeugnis Qualifiziertes Zeugnis qualifiziertes Zeugnis muss wohlwollend sein

21 Zeugnis Inhalt eines ordnungsgemäßen qualifizierten Zeugnisses 1) die Dauer des Arbeitsverhältnisses 2) die Art des Arbeitsverhältnisses 3) die Leistungen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin 4) die Führung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin vgl. LAG Hamm, Urteil vom Sa 391/97 Schlussformel z.b. Dank für die Zusammenarbeit, kein erforderlicher Inhalt eines Arbeitszeugnisses vgl. BAG 9. Senat, Urteil vom AZR 227/11

22 Zeugnis Leistungen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Er hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Er hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit erledigt. Er hat die ihm übertragenen Arbeiten im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt

23 Zeugnis Klauseln eines wohlwollenden qualifizierten Zeugnisses Der Arbeitgeber hat die gebräuchliche Gliederung eines qualifizierten Zeugnisses zu beachten, denn diese ist inzwischen weitgehend standardisiert Ein Zeugnis darf nicht in sich widersprüchlich sein und mit Hilfe von Widersprüchen keine Herabsetzung der Verhaltensbeurteilung erfolgen Doppelbödige Formulierungen sind ersatzlos zu streichen LAG Hamm, Urteil vom Sa 630/98

24 Zeugnis Klauseln eines wohlwollenden qualifizierten Zeugnisses & deren Bedeutung ihr/sein Verhalten war im Wesentlichen einwandfrei Sozialverhalten: mangelhaft ihr/sein Verhalten gab zu Beanstandungen keinen Anlass Sozialverhalten: ausreichend alle Arbeiten erledigte er/sie mit großem Fleiß Leistung: mangelhaft er/sie wusste sein/ihr solides Fachwissen einzusetzen Allenfalls ausreichende Leistung

25 Zeugnis Klauseln eines wohlwollenden qualifizierten Zeugnisses er/sie verfügt über Fachwissen und hat ein gesundes Selbstvertrauen & deren Bedeutung Er/Sie klopft große Sprüche, um mangelndes Fachwissen zu überspielen wir lernten sie/ihn als umgänglichen Kollegen/Kollegin kennen Viele Mitarbeiter sahen ihn/sie lieber von hinten als von vorn er/sie ist ein/e anspruchsvolle und kritische Mitarbeiter/in Er/Sie war eigensüchtig, pocht anderen gegenüber auf seine/ ihre Rechte und nörgelt gerne LAG Hamm, Urteil vom Sa 630/98

26 Zeugnis Klauseln eines wohlwollenden qualifizierten Zeugnisses & deren Bedeutung er/sie war sehr tüchtig und in der Lage seine/ihre Meinung zu vertreten Er/Sie hat eine hohe Meinung von sich und vermag hiervon ausgehend sachliche Kritik nicht zu akzeptieren Im Kollegenkreis galt er/sie als toleranter Mitarbeiter. Für Vorgesetzte war er/sie ein schwerer Brocken LAG Hamm, Urteil vom Sa 630/98

27 Vollstreckung eines wohlwollenden Zeugnisses Auch bei Prozessvergleich über Erteilung eines "wohlwollenden Zeugnisses" keine über das Gesetz hinaus gehende Pflicht des Arbeitgebers Arbeitgeber genügt Zeugniserteilungspflicht, wenn er die 4 Punkte beachtet Arbeitgeber ist nicht verpflichtet einen bestimmten -vom Arbeitnehmer vorformulierten- Wortlaut zu verwenden. Ausnahme: Vereinbarung konkreter Wortlaut per Vergleich Landesarbeitsgericht Sachsen, Beschluss vom 6. August Ta 170/12

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bis gleich

29 Kontakt PASCHEN Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Salierring Köln Ihr Ansprechpartner: Jürgen Baumeister Fachanwalt für Arbeitsrecht Partner Telefon: 0221 / Telefax: 0221 / j.baumeister@paschen.cc Berlin Frankfurt Köln Leipzig München

Allgemeines GleichbehandlungsGesetz

Allgemeines GleichbehandlungsGesetz Allgemeines GleichbehandlungsGesetz Vortrag am 14. Dezember 2006 Rechtsanwältin Annette Schärffe Arbeitgebervereinigung Lübeck - Schwerin e.v. Ziel des Gesetzes Verhinderung und Beseitigung von Benachteiligungen

Mehr

Grundsätzlicher Aufbau eines qualifizierten Zeugnisses. 1. Überschrift. 2. Einleitung. 3. Positions-, Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung

Grundsätzlicher Aufbau eines qualifizierten Zeugnisses. 1. Überschrift. 2. Einleitung. 3. Positions-, Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung Wingenroth & Graeve Rechtsanwälte Willy-Brandt-Allee 6 65197 Wiesbaden Tel.: 0611-8410613 www.wingenroth-graeve.de Wissenswertes zum Thema Zeugnisse Grundsätzlicher Aufbau eines qualifizierten Zeugnisses

Mehr

Inhaltsübersicht. Abschnitt I. Allgemeines zum AGG

Inhaltsübersicht. Abschnitt I. Allgemeines zum AGG K Inhaltsübersicht Abschnitt I. Allgemeines zum AGG Teil 1. Das Gesetz und dieser Rechtsberater........ 1 Teil 2. Entstehung des AGG................ 2 Teil 3. Sinn und Zweck des AGG............. 6 Teil

Mehr

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 10 Fragen und Antworten 1 Welche Ziele hat das AGG? Das AGG will Benachteiligungen aus Gründen der / des ethnischen Herkunft Alters Geschlechts sexuellen Identität

Mehr

Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz I. Ziel des Gesetzes Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, der Religion

Mehr

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Neue Gefahrenstellen im Arbeitsrecht!

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Neue Gefahrenstellen im Arbeitsrecht! Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Neue Gefahrenstellen im Arbeitsrecht! Am 01.08.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. In der Sache handelt es sich weitgehend um das

Mehr

Was darf mein Arbeitgeber mich alles im Vorstellungsgespräch fragen?

Was darf mein Arbeitgeber mich alles im Vorstellungsgespräch fragen? THIEL A R B E I T S R E C H T Was darf mein Arbeitgeber mich alles im Vorstellungsgespräch fragen? (Stand 09/2016) Kanzlei Thiel Telefon 05251-4025555 E-Mail info@thiel-arbeitsrecht.de Detmolder Str. 74

Mehr

RA Harald Bex. Die Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Schadenseratzansprüchen wurde von 3 Monaten auf 2 Monate gekürzt.

RA Harald Bex. Die Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Schadenseratzansprüchen wurde von 3 Monaten auf 2 Monate gekürzt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) tritt zum 01.08.2006 in Kraft Auswirkungen auf die betriebliche Praxis und konkrete Handlungsempfehlungen für Handwerksunternehmen RA Harald Bex Durch die erfolgten

Mehr

Das Arbeitszeugnis Mythos und Wirklichkeit

Das Arbeitszeugnis Mythos und Wirklichkeit Das Arbeitszeugnis Mythos und Wirklichkeit Endzeugnis Anspruchsvoraussetzungen, 109 GewO Einfaches Zeugnis: Art + Dauer der Tätigkeit Qualifiziertes Zeugnis Zusätzlich Leistung + Verhalten Zwischenzeugnis

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg URTEIL

Landesarbeitsgericht Nürnberg URTEIL 2 Ca 215/08 (Arbeitsgericht Weiden) Verkündet am: 16.06.2009 Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes URTEIL In dem Rechtsstreit M B - Klägerin und Berufungsbeklagte - Prozessbevollmächtigte/r:

Mehr

Individualarbeitsrecht Arbeitspapier 3

Individualarbeitsrecht Arbeitspapier 3 Prof. Dr. Rüdiger Krause SS 2012 Individualarbeitsrecht Individualarbeitsrecht Arbeitspapier 3 I. Grundlagen von Gleichbehandlung und Antidiskriminierungsrecht 1. Grundstrukturen - Verfeinerung der Gerechtigkeitsidee

Mehr

Ausgewählte Entscheidungen deutscher Gerichte zum Antidiskriminierungsrecht

Ausgewählte Entscheidungen deutscher Gerichte zum Antidiskriminierungsrecht Ausgewählte Entscheidungen deutscher Gerichte zum Antidiskriminierungsrecht 2 Inhalt Einleitung... 4 A. Arbeitsrecht... 5 I. Ethnische Herkunft... 5 1.1 Zugang zu unselbstständiger Tätigkeit... 5 1.2 Sprachliche

Mehr

Allgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v.

Allgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v. Allgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v. An alle Mitgliedsfirmen der Allgemeinen Hamburger Arbeitgebervereinigung e. V. Kapstadtring 10, 22297 Hamburg Telefon: 040 / 63 78-5000 Telefax: 040 / 63

Mehr

Entscheidungen zum allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG)

Entscheidungen zum allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) Entscheidungen zum allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) I. Benachteilung wegen des Alters Arbeitsverträge, die eine Altersgrenze beim Erreichen des 60. Lebensjahres vorsehen, sind in diesem Punkte dann

Mehr

IG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 4. Mai Beschwerderecht und die Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat

IG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 4. Mai Beschwerderecht und die Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat Absender IG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 4. Mai 2011 Referenten: Ignatz Heggemann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Mönckebergstraße 17, 20095 Hamburg, Tel: 040-280 886 20 heggemann@gsp.de

Mehr

Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit Lesen und Verstehen von Arbeitszeugnissen

Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit Lesen und Verstehen von Arbeitszeugnissen Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit Lesen und Verstehen von Arbeitszeugnissen Constanze Krätsch, IG Metall Bezirksleitung Mitte IG Metall Junge Beschäftigte gewinnen! FB Mitgliedern Kampagnen - FB

Mehr

Hauptmitarbeitervertretung (HMAV) - Ev. Kirche Berlin-Brandenburg - schlesische Oberlausitz (EKBO) Arbeitszeugnis. 109 Gewerbeordnung (GewO)

Hauptmitarbeitervertretung (HMAV) - Ev. Kirche Berlin-Brandenburg - schlesische Oberlausitz (EKBO) Arbeitszeugnis. 109 Gewerbeordnung (GewO) Arbeitszeugnis Rechtsgrundlagen: 35 TV-EKBO 109 Gewerbeordnung (GewO) Bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer seiner Tätigkeit.

Mehr

Das Arbeitszeugnis Mythos und Wirklichkeit

Das Arbeitszeugnis Mythos und Wirklichkeit Das Arbeitszeugnis Mythos und Wirklichkeit Bezirksgeschäftsführer RA Günter Hölzl Handelsverband Bayern, Bezirk Oberpfalz-Niederbayern München Augsburg Bayreuth Nürnberg Regensburg Würzburg 1 Endzeugnis

Mehr

Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Arbeits- und Sozialrechtsinfo, Stand 11/2015 Allgemein Das am 18.8.2006 in Kraft getretene, allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll vor Benachteiligungen

Mehr

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Die Umsetzung des AGG im Betrieb mit Handlungsempfehlungen für die Praxis von Bernhard Steinkühler Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin ERICH SCHMIDT

Mehr

«Diskriminierung und Antidiskriminierung im Kreuzberger Alltag»

«Diskriminierung und Antidiskriminierung im Kreuzberger Alltag» November 2009 «Kreuzberg für Akzeptanz und Gleichbehandlung» Plakatkampagne 2009 Infomappe für Gewerbetreibende und Unternehmen «Diskriminierung und Antidiskriminierung im Kreuzberger Alltag» Ein Projekt

Mehr

Gleichbehandlung. in Betrieben. Arbeitsrechtlicher Leitfaden zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Herausgegeben von.

Gleichbehandlung. in Betrieben. Arbeitsrechtlicher Leitfaden zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Herausgegeben von. Gleichbehandlung in Betrieben Arbeitsrechtlicher Leitfaden zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) iskriminierungsmerkmale Mögliche Ansprüche Arbeitgeberpflichten Fallbeispiele Rechtsgrundlagen Herausgegeben

Mehr

EMPFEHLUNG DER GLEICHBEHANDLUNGSANWALTSCHAFT

EMPFEHLUNG DER GLEICHBEHANDLUNGSANWALTSCHAFT Ihr Recht auf diskriminierungsfreie Personalauswahl Informationen für Bewerberinnen und Bewerber Beispiele für Diskriminierungen im Personalauswahlverfahren können in jedem Stadium des Bewerbungsprozesses

Mehr

Mandantenrundschreiben April 2013

Mandantenrundschreiben April 2013 M A R X Rechtsanwälte Akademiestr. 38-40 76133 Karlsruhe Mandantenrundschreiben April 2013 Hans-Jürgen Marx Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Ulrike Bitsch Rechtsanwältin Philipp Hochstein Rechtsanwalt

Mehr

Inhalt. Ausgewählte Entscheidungen deutscher Gerichte zum Antidiskriminierungsrecht

Inhalt. Ausgewählte Entscheidungen deutscher Gerichte zum Antidiskriminierungsrecht Inhalt Ausgewählte Entscheidungen deutscher Gerichte zum Antidiskriminierungsrecht Inhalt Einleitung 1 1. Arbeitsrecht 3 1.1. Ethnische Herkunft 3 1.1.1. Zugang zu unselbstständiger Tätigkeit 3 1.1.2.

Mehr

Handreichung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Handreichung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Handreichung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Am 18. August 2006 ist mit dem AGG 1 das erste deutsche Gesetz zum umfassenden Schutz vor Diskriminierung gerade auch am Arbeitsplatz in Kraft

Mehr

Antidiskriminierungsrecht in der Praxis was bringt das AGG? Herzlich Willkommen!

Antidiskriminierungsrecht in der Praxis was bringt das AGG? Herzlich Willkommen! Antidiskriminierungsrecht in der Praxis was bringt das AGG? Herzlich Willkommen! Doris Liebscher Juristin, Antidiskriminierungsbüro Leipzig 1 Was ist Diskriminierung? Ungleichbehandlung von Personen in

Mehr

Ausgewählte Entscheidungen deutscher Gerichte zum Antidiskriminierungsrecht

Ausgewählte Entscheidungen deutscher Gerichte zum Antidiskriminierungsrecht Ausgewählte Entscheidungen deutscher Gerichte zum Antidiskriminierungsrecht 2 Inhalt Einleitung...4 A. Arbeitsrecht...5 I. Ethnische Herkunft...5 1.1 Zugang zu unselbstständiger Tätigkeit... 5 1.2 Sprachliche

Mehr

Quelle:

Quelle: INTERPRETATION VON DIENSTZEUGNISSEN Quelle: www.arbeiterkammer.at, www.jobpilot.at, www.e-lisa.at, CLASS/BISCHOFBERGER: Das Arbeitszeugnis und seine Geheimcodes, Verlag des Schweizerischen Kaufmännischen

Mehr

Sich der Routine der Ungleichbehandlung widersetzen

Sich der Routine der Ungleichbehandlung widersetzen Sich der Routine der Ungleichbehandlung widersetzen 10 Jahre AGG in Deutschland was? Wollen wir mehr? Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein, Vortrag die Antidiskriminierungssstelle Schleswig-Holstein, Kiel,

Mehr

Rund ums Arbeitsrecht. Volkmar Kohkemper Rechtsanwalt/Steuerberater DWAZ Wirtschaftskanzlei Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Rund ums Arbeitsrecht. Volkmar Kohkemper Rechtsanwalt/Steuerberater DWAZ Wirtschaftskanzlei Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Rund ums Arbeitsrecht Volkmar Kohkemper Rechtsanwalt/Steuerberater DWAZ Wirtschaftskanzlei Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Inhalte I. Begründung des Arbeitsverhältnisses II. Laufendes Arbeitsverhältnis

Mehr

Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses - kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel

Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses - kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel Entscheidungen Siehe auch: Pressemitteilung Nr. 86/12 vom 11.12.2012 BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 11.12.2012, 9 AZR 227/11 Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses - kein Anspruch auf Dankes- und

Mehr

Newsletter arbeitsrecht

Newsletter arbeitsrecht August 2012 Seite: 1 Newsletter arbeitsrecht AUGUST 2012 BAG, Urteil vom 21.06.2012 8 AZR 364/11 Erteilte Falschauskunft kann Indiz für Diskriminierung sein Landgericht Heidelberg, Urteil vom 23.05.2012

Mehr

wir freuen uns, Ihnen nunmehr den dritten Newsletter dieses Jahres zusenden zu können.

wir freuen uns, Ihnen nunmehr den dritten Newsletter dieses Jahres zusenden zu können. Rechtsanwälte und Notar Dr. Niemann & Kollegen 37073 Göttingen, d. 09.12.09 Waageplatz 2 Telefon (0551) 48 59 28 Telefax (0551) 4 51 99 www.niemann-rechtsanwaelte.de niemann-rechtsanwaelte@t-online.de

Mehr

Zwischenzeugnis oder. Ausbildungszeugnis. einschließlich Beginn und der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

Zwischenzeugnis oder. Ausbildungszeugnis. einschließlich Beginn und der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Zeugnisformulierung Überschrift Zeugnis Arbeitszeugnis Zwischenzeugnis oder Ausbildungszeugnis Einleitung Persönliche Daten des Arbeitnehmers einschließlich Beginn und der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

Mehr

Recht der Gleichstellung und Genderkompetenz

Recht der Gleichstellung und Genderkompetenz Musterlösung für Einsendeaufgaben Recht der Gleichstellung und Genderkompetenz 1 Recht der Gleichstellung und Genderkompetenz Begutachten Sie bitte im Hinblick auf das AGG folgende Formulierungen in verschiedenen

Mehr

Ergänzendes Skript zum Thema Zeugnis Von Rechtsanwalt Andreas Tertel Fachanwalt für Arbeitsrecht Parkstr. 3 18119 Rostock

Ergänzendes Skript zum Thema Zeugnis Von Rechtsanwalt Andreas Tertel Fachanwalt für Arbeitsrecht Parkstr. 3 18119 Rostock 1 Ergänzendes Skript zum Thema Zeugnis Von Rechtsanwalt Andreas Tertel Fachanwalt für Arbeitsrecht Parkstr. 3 18119 Rostock ab 01.01.2013 Kanzlei Dr. Großkopf, Kuntz, Tertel Rechtsanwälte, Fachanwälte

Mehr

Arbeitsrecht Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Georg Grotefels Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht 2016

Arbeitsrecht Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Georg Grotefels Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht 2016 Arbeitsrecht Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Georg Grotefels Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht 2016 Arbeitnehmerbegriff Gesetzlich nicht definiert Auch Selbständige leisten Arbeit Arzt

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NR. 980 10. SEPTEMBER 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Dienstvereinbarung zur Umsetzung des Beschwerdemanagements nach dem AGG sowie zum Schutz der Beschäftigten gegen Mobbing am Arbeitsplatz vom 01. September

Mehr

Ausgewählte Entscheidungen deutscher Gerichte zum Antidiskriminierungsrecht

Ausgewählte Entscheidungen deutscher Gerichte zum Antidiskriminierungsrecht Ausgewählte Entscheidungen deutscher Gerichte zum Antidiskriminierungsrecht 2 Inhalt Einleitung... 3 A. Arbeitsrecht... 4 I. Ethnische Herkunft... 4 1.1 Zugang zu unselbstständiger Tätigkeit... 4 1.2 Sprachliche

Mehr

Sanktionen nach dem AGG

Sanktionen nach dem AGG Sanktionen nach dem AGG Europarechtliche Grundlage Richtlinien Art. 15 RL 2000/43/EG Art. 17 RL 2000/78/EG Art. 25 RL 2006/54/EG (ehemals Art. 8d der RL 76/207/EWG) Inhalt: wirksam, verhältnismäßig und

Mehr

auf Stellenausschreibungen und Bewerbungsverfahren

auf Stellenausschreibungen und Bewerbungsverfahren INFORMATION Auswirkungen des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) auf Stellenausschreibungen und Bewerbungsverfahren Stand: 07/2009 für Personalverantwortliche, Führungskräfte, Stadtrat Beschwerdestelle

Mehr

Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bei Stellenausschreibungen und im Bewerbungsverfahren

Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bei Stellenausschreibungen und im Bewerbungsverfahren MERKBLATT Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bei Stellenausschreibungen und im Bewerbungsverfahren Stand 04/2013 Ansprechpartner: Simon Alex Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt

Mehr

Arbeitszeugnis: Formulierungen

Arbeitszeugnis: Formulierungen IG Metall Ulm, Weinhof 23, D-89073 Ulm / Tel 0731 96606-0, Fax -20 01.11.2000 Arbeitszeugnis: Formulierungen sehr Fachkenntnis Er/Sie verfügt über fundierte Fachkenntnisse, die er/sie in seinem/ihrem Aufgabengebiet

Mehr

arbeits-/sozialrechtliche Entscheidungen

arbeits-/sozialrechtliche Entscheidungen 04/13 Neueste ober- und höchstgerichtliche arbeits-/sozialrechtliche Entscheidungen Arbeitsrecht Inhaltsübersicht: - Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; ergänzende Auslegung einer Versorgungsordnung;

Mehr

STORZ MEYER BRÄUNING ANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITS- & ZIVILRECHT

STORZ MEYER BRÄUNING ANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITS- & ZIVILRECHT 1. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 17. März 2016-8 AZR 501/14 (A) Berücksichtigung der Konfession bei der Einstellung? Der Beklagte ist ein Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Für ihn

Mehr

Arbeitszeugnis (Vorlage für ein sehr gutes Zeugnis)

Arbeitszeugnis (Vorlage für ein sehr gutes Zeugnis) Arbeitszeugnis (Vorlage für ein sehr gutes Zeugnis) Firmenname Tel.: Fax: mail: Herr / Frau Herr/Frau, geb. am, war bei uns von bis als tätig. Ab dem wurde er/sie als Gruppenleiter/in eingesetzt. Seine/Ihre

Mehr

AGG Allgemeines. Gleichbehandlungsgesetz. Informationen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

AGG Allgemeines. Gleichbehandlungsgesetz. Informationen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ostrowicz/Scholz Merkblatt AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Informationen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Schutz vor Benachteiligung in Beschäftigung und Beruf Bibliografische Information

Mehr

Was man bei der Formulierung eines Arbeitszeugnisses beachten muss:

Was man bei der Formulierung eines Arbeitszeugnisses beachten muss: Was man bei der Formulierung eines Arbeitszeugnisses beachten muss: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, am Ende eines Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer ein Zeugnis zu erteilen (siehe 630 BGB). Die Zeugnisarten:

Mehr

Liegt hier ein Verstoß gegen das AGG vor? Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung.

Liegt hier ein Verstoß gegen das AGG vor? Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung. Übungsfälle Arbeitsauftrag Fall 1: Bitte bearbeiten Sie den folgenden Fall, indem Sie das Prüfschema des Informationsblattes Schritt für Schritt anwenden und die entsprechenden Gesetzestexte (u.a. zu finden

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT SACHSEN-ANHALT

LANDESARBEITSGERICHT SACHSEN-ANHALT Aktenzeichen: 1 Ta 8/07 6 Ca 955/06 ArbG Magdeburg LANDESARBEITSGERICHT SACHSEN-ANHALT BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren - Klägerin und Beteiligte - Prozessbevollmächtigte: - zugleich Beschwerdeführer

Mehr

KiTa PraE-Gen Fit für Führung

KiTa PraE-Gen Fit für Führung KiTa PraE-Gen Fit für Führung Arbeitszeugnisse Dipl.-Kffr. Christine Jordan-Decker Inhalte Rechtliche Situation Formale Anforderungen Inhaltliche Anforderungen Typischer Aufbau Zeugnissprache und Geheimcodes

Mehr

Ausgewählte Entscheidungen deutscher Gerichte zum Antidiskriminierungsrecht

Ausgewählte Entscheidungen deutscher Gerichte zum Antidiskriminierungsrecht Ausgewählte Entscheidungen deutscher Gerichte zum Antidiskriminierungsrecht 2 Inhalt Einleitung... 3 A. Arbeitsrecht... 4 I. Ethnische Herkunft... 4 1.1 Zugang zu unselbstständiger Tätigkeit... 4 1.2 Sprachliche

Mehr

Titel: Diskriminierung wegen des Alters, Stellenanzeige "wir bieten junges motiviertes Team", Gesamtbetrachtung

Titel: Diskriminierung wegen des Alters, Stellenanzeige wir bieten junges motiviertes Team, Gesamtbetrachtung LArbG Nürnberg, Urteil v. 16.05.2012 2 Sa 574/11 Titel: Diskriminierung wegen des Alters, Stellenanzeige "wir bieten junges motiviertes Team", Gesamtbetrachtung Normenketten: 1 AGG, 15 Abs. 2 AGG, 22 AGG,

Mehr

BBH-News zum Arbeitsrecht Schwerpunkt Diskriminierungsschutz April 2013 EEG 2008-I

BBH-News zum Arbeitsrecht Schwerpunkt Diskriminierungsschutz April 2013 EEG 2008-I EEG 2008-I Mit diesem Newsletter informieren wir Sie in regelmäßigen Abständen über interessante Neuigkeiten und Entwicklungen im Bereich des Arbeitsrechts. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe steht das Thema

Mehr

DAS NEUE GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ

DAS NEUE GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ DAS NEUE GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ 1. Warum wird es ein neues Gleichbehandlungsgesetz geben? Zwei EU-Richtlinien machen die Novellierung bzw Neuerlassung des Gleichbehandlungsgesetzes erforderlich, nämlich

Mehr

von Marcus Knill (Das Dokument rechts zeigt, dass die Zeugnisgeheimsprache nicht immer verwendet wurde.)

von Marcus Knill (Das Dokument rechts zeigt, dass die Zeugnisgeheimsprache nicht immer verwendet wurde.) von Marcus Knill In den Arbeitszeugnissen gibt es gleichsam eine Geheimsprache. Oft ist die wahre Botschaft zwischen den Zeilen versteckt. Wir zeigen nachfolgend einige Beispiele, wie die Zeugnissprache

Mehr

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Neue Gefahrenstellen im Arbeitsrecht!

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Neue Gefahrenstellen im Arbeitsrecht! Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Neue Gefahrenstellen im Arbeitsrecht! Im Laufe des Monats August 2006 tritt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. In der Sache handelt es sich weitgehend

Mehr

Vorlesung Privatrecht II (Wirtschaftsrecht) Teil 3 Arbeitsrecht Fälle, Lösungsskizzen und Lösungen Fälle 1, 2

Vorlesung Privatrecht II (Wirtschaftsrecht) Teil 3 Arbeitsrecht Fälle, Lösungsskizzen und Lösungen Fälle 1, 2 Wiss. Mitarbeiter Dr. Oliver Mörsdorf Institut für IPR und Rechtsvergleichung der Universität Bonn Adenauerallee 24-42 (Ostturm), Zimmer 312, 53113 Bonn Tel.: 0228/737979 Fax: 0228/737980 Email: oliver.moersdorf@uni-bonn.de

Mehr

Arbeitsrechtliche Fragestellungen bei Beschäftigten mit Hydrocephalus

Arbeitsrechtliche Fragestellungen bei Beschäftigten mit Hydrocephalus Arbeitsrechtliche Fragestellungen bei Beschäftigten mit Hydrocephalus Rechtsanwalt Carsten Paulini Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Familienrecht Rechtsanwälte Dr. Niemann & Kollegen, Waageplatz

Mehr

arbeits-/sozialrechtliche Entscheidungen

arbeits-/sozialrechtliche Entscheidungen 8+9/14 Neueste ober- und höchstgerichtliche arbeits-/sozialrechtliche Entscheidungen Arbeitsrecht Inhaltsübersicht: - Bezahlte Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder im öffentlichen Dienst ----------------------------------------

Mehr

Grundkurs BGB I Prof. Dr. Burkhard Hess WS 2011/2012. Zeit: Montag - Mittwoch, 9 st-11 Uhr Ort: Neue Universität HS 13

Grundkurs BGB I Prof. Dr. Burkhard Hess WS 2011/2012. Zeit: Montag - Mittwoch, 9 st-11 Uhr Ort: Neue Universität HS 13 Grundkurs BGB I Prof. Dr. Burkhard Hess WS 2011/2012 Zeit: Montag - Mittwoch, 9 st-11 Uhr Ort: Neue Universität HS 13 A. Der Aufbau des BGB I. Überblick Allgemeiner Teil 1-240 Schuldrecht 241-853 Sachenrecht

Mehr

Hingegen verpflichten die Regelungen des AGG die Arbeitgeber, Entleiher, Auftraggeber und Zwischenmeister.

Hingegen verpflichten die Regelungen des AGG die Arbeitgeber, Entleiher, Auftraggeber und Zwischenmeister. Hinweise zum Allgemeinen Gleichberechtigunsgesetz (AGG) im Arbeitsrecht 1. Einführung Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (im Folgenden AGG) ist am 18.August 2006 in Kraft getreten. Es schreibt weitgehende

Mehr

Das neue Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG)

Das neue Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) Das neue Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) Horst Frehe Richter am Sozialgericht in Bremen Artikel 13 Abs. 1 EGV (Amsterdamer Vertrag) (1) Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen dieses Vertrags kann

Mehr

Diskriminierung Ja oder Nein?

Diskriminierung Ja oder Nein? Diskriminierung Ja oder Nein? 1/7 Dauer: 30 Minuten Gruppengröße: Kleingruppen mit 4 Personen Material: Vorlage eines Sachverhaltes, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Grundgesetz der Bundesrepublik

Mehr

Was tun bei Diskriminierung?

Was tun bei Diskriminierung? Was tun bei Diskriminierung? Diskriminierung Grundrechtsverletzung oder Kavaliersdelikt? Das Gleichbehandlungsrecht in der Praxis Mag.a Birgit Gutschlhofer, Mag. a Ulrike Salinger Was ist Diskriminierung?

Mehr

Seite 1. Dokument 1 von 1

Seite 1. Dokument 1 von 1 Seite 1 Dokument 1 von 1 Anspruch auf Beseitigung und Rücknahme einer ungerechtfertigten Abmahnung besteht im Falle des Vorliegens von unrichtigen Tatsachenbehauptungen und des Vorliegens einer unzutreffenden

Mehr

Im Namen des Volkes! Urteil

Im Namen des Volkes! Urteil Hessisches Landesarbeitsgericht Verkündet laut Protokoll am 22. März 2006 Aktenzeichen: 2 Sa 1686/05 2 Ca 65/05 Arbeitsgericht Marburg Angestellter Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes!

Mehr

Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit! Codes in Arbeitszeugnissen

Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit! Codes in Arbeitszeugnissen Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit! Codes in Arbeitszeugnissen Veranstaltung des Career Service 02.11.2015 Referenten: Constanze Krätsch und RA Michael Pietsch 1 Studierende und Gewerkschaften? Jobbende

Mehr

Aktenzeichen: 8 AZR 520/08 Bundesarbeitsgericht 8. Senat Urteil vom 22. Oktober AZR 520/08 - keine

Aktenzeichen: 8 AZR 520/08 Bundesarbeitsgericht 8. Senat Urteil vom 22. Oktober AZR 520/08 - keine Aktenzeichen: 8 AZR 520/08 Bundesarbeitsgericht 8. Senat Urteil vom 22. Oktober 2009-8 AZR 520/08-1. Arbeitsgericht Münster Urteil vom 20. November 2007-3 Ca 1839/07- II. Landesarbeitsgericht Hamm Urteil

Mehr

Herzlich Willkommen. Personalmanagement im Mittelstand

Herzlich Willkommen. Personalmanagement im Mittelstand Herzlich Willkommen zum 3. BVMW Unternehmer-Treffen Effiziente arbeit management im Mittelstand 1 Rechtliche Fallstricke bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses Nils Willhöft Rechtsanwalt mit Schwerpunkt

Mehr

Forum B Schwerbehindertenrecht und betriebliches Gesundheitsmanagement Diskussionsbeitrag Nr. 11/2007

Forum B Schwerbehindertenrecht und betriebliches Gesundheitsmanagement Diskussionsbeitrag Nr. 11/2007 Diskussionsforum Teilhabe und Prävention Herausgegeben von: Dr. Alexander Gagel & Dr. Hans-Martin Schian in Kooperation mit: Prof. Dr. Wolfhard Kohte Prof. Dr. Ulrich Preis PD Dr. Felix Welti Martin-Luther-Universität

Mehr

Die wichtigsten Zeugnis-Formulierungen (10. Februar 2000)

Die wichtigsten Zeugnis-Formulierungen (10. Februar 2000) http://www.soliserv.de/ Die wichtigsten Zeugnis-Formulierungen (10. Februar 2000) Formulierung Verhalten des Mitarbeiters Leistungsfähigkeit Er wird seine Leistungsfähigkeit noch steigern können... negativ

Mehr

Rechtsanwälte und Notar Dr. Niemann & Kollegen

Rechtsanwälte und Notar Dr. Niemann & Kollegen 15.05.08 Rechtsanwälte und Notar Dr. Niemann & Kollegen Newsletter 2/2008 37073 Göttingen Waageplatz 2 Telefon (0551) 48 59 28 Telefax (0551) 4 51 99 www.niemann-rechtsanwaelte.de Dr. Helmuth Niemann Fachanwalt

Mehr

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitsrecht für Arbeitgeber Arbeitsrecht für Arbeitgeber s zur Vermeidung von kostspieligen Fehlern - Mit zahlreichen Checklisten und Vorlagen für die betriebliche Praxis. Bearbeitet von Ralph Jürgen Bährle 3., aktualisierte Auflage

Mehr

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Kurzübersicht

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Kurzübersicht Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Kurzübersicht Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist am 18. August 2006 in Kraft getreten und setzt 4 EU- Richtlinien in nationales Recht um. Die folgende Kurzübersicht

Mehr

Fachbeitrag B Von Sabrina Klaesberg, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Bochum

Fachbeitrag B Von Sabrina Klaesberg, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Bochum 17.08.2016 Ablehnung eines behinderten Stellenbewerbers ohne Einladung zum Vorstellungsgespräch bei Nichterfüllung des Anforderungsprofils der 1 Anmerkung zu LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.02.2015,

Mehr

Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb. Gestaltungsaufgabe der Betriebs- und Personalräte

Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb. Gestaltungsaufgabe der Betriebs- und Personalräte Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb Gestaltungsaufgabe der Betriebs- und Personalräte Die Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb ist eine wichtige Gestal tungsaufgabe für die betrieblichen

Mehr

Newsletter Arbeitsrecht 2. Ausgabe 2010

Newsletter Arbeitsrecht 2. Ausgabe 2010 Newsletter Arbeitsrecht 2. Ausgabe 2010 THEMEN: Editorial 1 Überschießendes nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung 2 Grundsatzurteil zum Widerruf von Firmenfahrzeugen... 3 Neue Urlaubsrechtsprechung

Mehr

Artikel 1 des Gesetzes beinhaltet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auf dessen Auswirkungen wir Sie im besonderen hinweisen möchten.

Artikel 1 des Gesetzes beinhaltet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auf dessen Auswirkungen wir Sie im besonderen hinweisen möchten. Bundesversicherungsamt Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn HAUSANSCHRIFT Friedrich-Ebert-Allee 38 An die bundesunmittelbaren 53113 Bonn Sozialversicherungsträger TEL +49 (0) 228 619-1990 FAX +49 (0) 228

Mehr

Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit! Codes in Arbeitszeugnissen

Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit! Codes in Arbeitszeugnissen Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit! Codes in Arbeitszeugnissen Hochschule Darmstadt, 11. Mai 2016 Referenten: RA Michael Pietsch 1 Das Arbeitszeugnis Ein falscher Zeuge bleibt nicht ungestraft; und

Mehr

AGG Urteilsübersicht. AGG Allgemein. Stichworte Datum Gericht Verfahrensgang Inhalt Link

AGG Urteilsübersicht. AGG Allgemein. Stichworte Datum Gericht Verfahrensgang Inhalt Link Prof Dr Susanne Baer, LLM d AGG Urteilsübersicht AGG Allgemein 1 Beweisanforderungen, Indizwirkung statistischer Daten, Geschlecht, Frauenanteil in Führungspositionen eines Unternehmens 120209 LArbG Berlin-

Mehr

Diskriminierung Was ist das?

Diskriminierung Was ist das? Diskriminierung Was ist das? Barcamp Antidiskriminierung 30.03.2013 in Chemnitz @kattenevare 1 Übersicht - Was ist Diskriminierung? - Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz und Beispiele - Was verstehen

Mehr

Im Namen des Volkes! URTEIL. In Sachen. Beklagte, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin, pp. Klägerin, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte,

Im Namen des Volkes! URTEIL. In Sachen. Beklagte, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin, pp. Klägerin, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte, BUNDESARBEITSGERICHT 9 AZR 352/04 3 Sa 1898/03 Landesarbeitsgericht Berlin Verkündet am 21. Juni 2005 Brüne, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes! URTEIL In Sachen Beklagte, Berufungsklägerin

Mehr

4 Ta 59/09 (2) Chemnitz, Ca 4088/08 ArbG Dresden BESCHLUSS. In dem Streitwertbeschwerdeverfahren

4 Ta 59/09 (2) Chemnitz, Ca 4088/08 ArbG Dresden BESCHLUSS. In dem Streitwertbeschwerdeverfahren Sächsisches Landesarbeitsgericht Chemnitz, 07.07.2009 7 Ca 4088/08 ArbG Dresden BESCHLUSS In dem Streitwertbeschwerdeverfahren unter Beteiligung von: hat die 4. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts

Mehr

Arbeitszeugnisse. Textbausteine und Tätigkeitsbeschreibungen. von Dr. Thorsten Knobbe, Dr. Mario Leis, Dr. Karsten Umnuß. 5.

Arbeitszeugnisse. Textbausteine und Tätigkeitsbeschreibungen. von Dr. Thorsten Knobbe, Dr. Mario Leis, Dr. Karsten Umnuß. 5. Arbeitszeugnisse Textbausteine und Tätigkeitsbeschreibungen von Dr. Thorsten Knobbe, Dr. Mario Leis, Dr. Karsten Umnuß 5. Auflage Arbeitszeugnisse Knobbe / Leis / Umnuß schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Die Höhe der Entschädigung wegen altersbezogener Benachteiligung

Die Höhe der Entschädigung wegen altersbezogener Benachteiligung Jura Siegfried Schwab Die Höhe der Entschädigung wegen altersbezogener Benachteiligung Wissenschaftlicher Aufsatz Höhe der Entschädigung wegen altersbezogener Benachteiligung 1 1. Ist eine Nichtzulassungsbeschwerde

Mehr

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitsrecht für Arbeitgeber Arbeitsrecht für Arbeitgeber - aktuelle Entwicklungen - Otto Heer, Rechtsanwalt, Vortragsüberblick 1. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund durch den Arbeitgeber 2. Whistleblowing 3. Allg. Gleichbehandlungsgesetz

Mehr

Arbeitsrecht in der Landwirtschaft

Arbeitsrecht in der Landwirtschaft RA Thomas Stangl Arbeitsrecht in der Landwirtschaft Schönbrunn 27.01.2016 Übersicht 2012: Zeugnis, Haftung, Kündigung 2014: Mindestlohn, neuer Tarif Landwirtschaft 2016: Tariflage Stellenanzeige Einstellungsgespräch

Mehr

Haufe Praxisratgeber. Arbeitszeugnisse. Textbausteine und Tätigkeitsbeschreibungen

Haufe Praxisratgeber. Arbeitszeugnisse. Textbausteine und Tätigkeitsbeschreibungen Haufe Praxisratgeber Arbeitszeugnisse Textbausteine und Tätigkeitsbeschreibungen Bearbeitet von Dr. Thorsten Knobbe, Dr. Mario Leis, Dr. Karsten Umnuß Neuausgabe 2008. Taschenbuch. 462 S. Paperback ISBN

Mehr

... und noch n Gesetz... Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erlangt Rechtskraft

... und noch n Gesetz... Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erlangt Rechtskraft ... und noch n Gesetz... Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erlangt Rechtskraft Nach zweiwöchiger Prüfung hat Bundespräsident Horst Köhler das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unterzeichnet

Mehr

Arbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Arbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Arbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Liebe Leserin, lieber Leser, der Schutz von persönlichen Daten wird immer wichtiger. Ohne großen Aufwand ist es möglich,

Mehr

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Selten ist ein Gesetz derart politisch umstritten gewesen wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es ist am 18.08.2006 in Kraft getreten und

Mehr

Ausgewählte Fragen des Personalmanagements Arbeitszeugnisse. Seite 1 Insa Harms / Anke Weißschuh / Bilal Taher

Ausgewählte Fragen des Personalmanagements Arbeitszeugnisse. Seite 1 Insa Harms / Anke Weißschuh / Bilal Taher Ausgewählte Fragen des Personalmanagements Arbeitszeugnisse Seite 1 Insa Harms / Anke Weißschuh / Bilal Taher Agenda 1. Welche Arbeitszeugnisse gibt es? 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Formale und inhaltliche

Mehr

Recherchieren unter juris Das Rechtsportal. Langtext. Quelle: Gericht: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Entscheidungsdatum:

Recherchieren unter juris Das Rechtsportal. Langtext. Quelle: Gericht: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Entscheidungsdatum: Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Langtext Quelle: Gericht: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein 3. Kammer Entscheidungsdatum: 09.09.2015 Aktenzeichen: 3 Sa 36/15 Dokumenttyp: Urteil Normen:

Mehr

12 Gerichtliche Geltendmachung des Zeugnisanspruchs

12 Gerichtliche Geltendmachung des Zeugnisanspruchs B Zeugnisrecht 12 Gerichtliche Geltendmachung des Zeugnisanspruchs Klagerecht Wenn der Arbeitgeber den Anspruch auf Zeugniserteilung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, kann der Arbeitnehmer auf Ausstellung

Mehr

Welche Informationen gehören in den Ausschreibungstext?

Welche Informationen gehören in den Ausschreibungstext? Welche Informationen gehören in den Ausschreibungstext? Welche Arten von Ausschreibungen für eine Ausbildungsstelle gibt es? Einzelausschreibungen Es werden nur die Ausbildungsplätze für einen bestimmten

Mehr

Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen?

Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen? THIEL A R B E I T S R E C H T Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen? (Stand 09/2016) 1 Inhaltsverzeichnis Einführung... 1 A. Wann müssen

Mehr

Bundesarbeitsgericht Urt. v. 14.05.2013, Az.: 9 AZR 760/11

Bundesarbeitsgericht Urt. v. 14.05.2013, Az.: 9 AZR 760/11 Bundesarbeitsgericht Urt. v. 14.05.2013, Az.: 9 AZR 760/11 Die Freistellung muss genau beschrieben werden Das BAG hat entschieden, dass ein Arbeitgeber den Anspruch auf Urlaub eines Mitarbeiters nicht

Mehr

Wichtige Entwicklungen beim Diskriminierungsschutz im Jahr 2010. Ein Jahresrückblick

Wichtige Entwicklungen beim Diskriminierungsschutz im Jahr 2010. Ein Jahresrückblick Wichtige Entwicklungen beim Diskriminierungsschutz im Jahr 2010 Ein Jahresrückblick 2 Inhaltsverzeichnis I. Einführung... 4 II. Gesetzentwürfe... 5 2.1. Gesetzentwurf zur Übertragung ehebezogener Leistungen

Mehr