Aktuelles aus der Energiepolitik
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- Artur Hoch
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1 Aktuelles aus der Energiepolitik 6. BDG-Umwelttag Würzburg, 22. September 2015 Dr. Christian Schimansky Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie - 1 -
2 Die besondere Ausgleichsregelung EEG 2014 Ergebnisse Ca. 600 Gießereien in Deutschland Gießerei als begrenzungsfähige Branche 140 in 2015 begrenzt ca. 20 davon auf der Kippe ca. 10 nach neuem Recht nicht mehr begrenzt Grund: Anhebung der Schwellenwerte für Stromkostenintensität (SKI) von 14% auf 16% bzw. 17%. Wegfall der Härtefallregelung für Liste 1-Unternehmen 100% EEG-Umlage für in 2014 begrenzte Liste-1 Unternehmen
3 Die besondere Ausgleichsregelung EEG 2014 Begrenzungswirkung Gießereien mit Stromkostenintensität 20% = 0,5% der BWS Geringe Änderung der Umlagenhöhe. Gießereien mit Stromkostenintensität 16%/17% = 15% der Umlage: Unterschiedliche Kostensteigerungen, teilw. Faktor 3 bis 7 Gießereien mit Stromkostenintensität < 16%/17% = 100% der Umlage Erhebliche, z.t. existenzbedrohende Kostensteigerungen - 3 -
4 Die besondere Ausgleichsregelung EEG 2014 Ohne Begrenzung der EEG-Umlage (Bsp.: familiengeführte Eisengießerei, KMU, elektrisches Schmelzen) EEG-Umlage/kWh in 0,0353 0,0359 0, ,0624 0,0617 Anteil EEG-Umlage am Strompreis 32% 33% 48% 57% 56% Mehrkosten /Gießerei in EEG-Umlage in % des Umsatzes 1,6% 1,6% 2,4% 2,8% 2,8% je Mitarbeiter Zum Vergleich: Umsatzrendite einer durchschnittlichen Gießerei: 1% - 3% ( 100% EEG-Umlage) - 4 -
5 Die besondere Ausgleichsregelung EEG 2014 Die Tücke liegt im Detail und jedes Detail kann die Existenz kosten WZ-Klassifizierung korrekt? (SUT: nur bei Gesamtunternehmen) Zahlreiche Voraussetzungen für den Selbständigen Unternehmensteil Leiharbeitsverhältnisse, Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung Nachweis des Stromverbrauchs durch geeichte Zähler und Durchleitungsfälle Wellenfälle für erstmalig in 2013 begrenzte Unternehmen Ungeklärte Beihilfefragen und Nachzahlungen für 2013/2014 ( ) (Antrags- und Wirtschaftsprüferkosten z.t. in 5-stelliger Höhe) - 5 -
6 Die besondere Ausgleichsregelung EEG 2014 Durchschnittsstrompreise als Maßstab? Hintergrund: Europa UEBLL, Anhang 4: Stromkostenintensität = SSSSSSSSSSS x 111 BBBBBBBBBBBBBBBBBBB = x% SKI Stromkosten = Stromverbrauch des Unternehmens x angenommener Strompreis Stromverbrauch des Unternehmens : ggf. Stromeffizienzbenchmarks für die Branche heranzuziehen, andernfalls -3 Jahre angenommener Strompreis : im Mitgliedstaat anwendbarer Endkundenstrompreis für Unternehmen mit einem ähnlichen Stromverbrauch - 6 -
7 Die besondere Ausgleichsregelung EEG 2014 Durchschnittsstrompreise als Maßstab? Deutschland, EEG, geplant ab 2017 ( 64 Abs. 6 Nr. 3): -Stromverbrauch der letzten drei abgeschl. Geschäftsjahre (alternativ: standardisierter Stromverbrauch nach RVO) x -Strompreis für Unternehmen mit ähnlichen Stromverbräuchen nach RVO = Durchschnittsstrompreis - 7 -
8 Die besondere Ausgleichsregelung EEG 2014 Durchschnittsstrompreise in der Gießerei? Spezifischer Preis in ct./kwh, 1. Halbj ,00 20,00 15,00 10,00 5,00 0,
9 Die besondere Ausgleichsregelung EEG 2014 Durchschnittsverbrauch in der Gießerei? Gesamt-Arbeit (kwh), 1. Halbjahr
10 Kostenbelastung durch EEG Investitionszurückhaltung als Konsequenz SSSSSSSSSSS x 111 BBBBBBBBBBBBBBBBBBB = x% SKI Aussetzung v.a. von Stromeffizienzmaßnahmen Beibehaltung stromintensiver Maschinen und Wärmverfahren Unternehmen nicht begrenzt: Umstellung von Kupolöfen auf Elektroöfen nicht zu finanzieren Unternehmen begrenzt: Umstellung auf elektrisches Schmelzen trotz niedrigerer Gaskosten Betriebswirtschaftlich nicht zwingend gebotene Umstellungen der Personal oder Unternehmensstruktur werden erforderlich Überlegungen zur Verlegung des Standortes außerhalb Deutschlands
11 EEG 2014 Kurzfristiger und grundlegender Änderungsbedarf Kurzfristig Altfallregelung für nach altem Recht begrenzte Unternehmen (14%) Derzeit Diskussion mit der EU-Kommission Grundsätzlich Besondere Ausgleichsregelung nicht reformierbar EEG-Umlage wird weiter steigen, der Druck steigt immer weiter Diskussion um alternative Finanzierung der EEG-Umlage außerhalb der Stromrechnung muss JETZT geführt werden. Derzeit: Vollständige Finanzierung durch den Bundeshaushalt beste Alternative
12 Hintergrund: Energieeffizienz Gießereispezifisches Energieeffizienz-Netzwerk CO2-Reduktionsziele bis 2020 gefährdet fluktuierende Einspeisungen nehmen zu Ziel für EE-Anteil am Strom 2050: 80% Flexibilisierung der Nachfrage wird zunehmen Reaktion: Keine ordnungsrechtliche Vorgabe ( Senkung um 1,5% pro Jahr ) Effizienz durch Informationsaustausch Verbändevereinbarung mit dem BMWi: Gründung von 500 Energie-Effizienznetzwerken bundesweit Freiwillige Teilnahme, regelmäßige Treffen, freiwillige Zielvereinbarungen
13 Energieeffizienz Gießereispezifisches Energieeffizienz-Netzwerk Arbeit im Netzwerk: Regelmäßige Netzwerktreffen, moderierter Prozess Identifikation von Effizienzpotenzialen Austausch über organisatorische und technische Maßnahmen Vorbeugung gegenüber einer künftigen ordnungsrechtlichen Regelung durch messbare Effizienzerfolge Vorteile des Gießerei-Netzwerkes: Größere Vergleichbarkeit der Produktionsverfahren (nicht nur LEDs und Druckluft) Bessere Verständigung durch gemeinsame Sprache Erkenntnisgewinn vs. Betriebsblindheit
14 Energieeffizienz Gießereispezifisches Energieeffizienz-Netzwerk Netzwerkträger: BDG Moderation: IfG Service GmbH Laufzeit: 2 Jahre Teilnehmer: bis zu 20 Auftakt: 13. Oktober 2015 Zeit + Ort werden in Kürze bekannt gegeben
15 Ausblick Strommarktentwicklung Wie soll auf immer höhere volatile Einspeisungen reagiert werden? Wie wird Versorgungssicherheit garantiert? Alternativen (grob) Kapazitätsmarkt Vorhalten von Schatten- /Flautenkraftwerken + Finanzierung durch feste Umlage entsprechende Erhöhung des Strompreises) Strommarkt 2.0 (Energy-Only-Market) Reaktion der Verbraucher auf Preisspitzen, ggf. flexible Stromabnahme ( Gießen wenn der Wind weht )
16 Ausblick Strommarktentwicklung Entscheidung der Bundesregierung: Weißbuch 2015 Strommarkt 2.0 Kleine Kapazitätsreserve Flexibilisierung der Erzeugungs- und der Lastseite als Reaktion aus Preissignale Mehr Anbieter auf den Regelleistungsmärkten Regeln für die Bündelung flexibler kleiner und mittelgroßer Stromverbraucher Überarbeitung der Netzentgeltsystematik Förderung des flexiblen Lastmanagement Last- und Nachfragemanagement Verbandsziel: Keine Überlastung der Gießereien
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Christian Schimansky, Rechtsanwalt Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie
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