Alleen an Bundes- und Landesstraßen Herausforderungen für den Straßenbaulastträger - Wolfgang Heck, August 2013
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- Linus Meyer
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1 Alleen an Bundes- und Landesstraßen Herausforderungen für den Straßenbaulastträger - Wolfgang Heck, August 2013
2 Ausgangssituation Alleendefinition: Alleen ím Sinne des 17 BbgNatSchG sind Baumreihen beidseitig der Fahrbahn an Straßen und Wegen, die i.d.r. aus mindestens 20 aufeinander folgenden, relativ gleichaltrigen und vom Habitus her gleichartigen Bäumen bestehen und die in einem gleichmäßigen Abstand vom Fahrbahnrand und innerhalb der Reihe gepflanzt sind uns so einen räumlichen Zusammenhang vermitteln (gemeinsam mit dem Umweltressort verabschiedeter Erlass zur Nachhaltigen und verkehrsgerechten Sicherung der Alleen in Brandenburg - Alleenerlass ) Bis 2007 erfolgte die Kompensation von Baumfällungen innerhalb von Alleen aus Verkehrssicherheitsgründen auf der Grundlage; des gemeinsamen Runderlasses des MSWV und des MUNR zur Anwendung des Alleenmerkblattes und für die Durchführung von Baumschauen zum Schutz von Alleen und des Straßenbegleitgrüns im Land Brandenburg (3/1992) des o.g. Alleenerlasses 2000 Im Verhältnis 1:1 Im Land Brandenburg befanden sich ca km Alleen an Bundes- und Landesstraßen ca Bäume (Stand 10/2006) bei einer Standzeit von 80 Jahren summieren sich die Kosten für einen Baum auf ca.1.845,00
3 Strategische Neuorientierung im Land Brandenburg Mit Beschluss des Landtages vom 22. Juni 2006 erfolgte eine Neuorientierung zum Erhalt der Alleen in Brandenburg. Die Landesregierung wurde aufgefordert, eine Konzeption zur Entwicklung d. Alleen an Bundes- und Landesstraßen mit entsprechenden Handlungsempfehlungen für die nächsten 10 Jahre zu erstellen. Auf dieser Grundlage entwarf das MIR ein Konzept, welches die Straßenbauverwaltung beauftragt, den langfristigen Erhalt der Alleen zu sichern. Die Pflanzverpflichtung in Gestalt des Straßenbaumersatzes im Verhältnis 1:1 wurde zugunsten der festgesetzten Länge von jährlich zu pflanzenden Alleeabschnitten reformiert. Die Länge dieser neu anzulegenden Abschnitte wurde auf eine Zielgröße von ca. 30km/Jahr ausgerichtet, losgelöst von der jährlichen Anzahl der zu fällenden Alleebäume. Von diesem Prinzip werden nur dann Ausnahmen zugelassen, wenn aus Gründen des Denkmalschutzes eine Nachpflanzung für zu fällende Alleebäume erfolgen muss. (vgl. auch 17 Abs. 1 und 2 BbgNatSchAG) Das Konzept basiert auf der Erkenntnis, dass der aktuelle Stand der Alleen in Brandenburg mittelfristig nicht aufrechterhalten werden kann (Überalterung der Alleen) Nutzung der Eingriffsregelung ( Berücksichtigung der naturschutzrechtl. Regelungen beim Neubau, Ausbau und bei der Unterhaltung von Straßen, gemeinsamer Runderlass des MUNR und des MSWV 1998) regelt das administrative Handeln versch. Falltypen - Vereinfachte Radwegeplanung (gemeinsamer Runderlass des MUGV und des MIL 2011) Anerkennung von Baumpflanzungen für die Versiegelung infolge des Baus von Radwegen
4 Längenentwicklung der Alleen bei jährlich 30 km Neupflanzung und unter Berücksichtigung einer veränderten Lückigkeit (generationsübergreifender Ansatz) 2.344km (10/2006) Ca km aus: Konzeption zur Entwicklung von Alleen an Bundes- und Landesstraßen in Brandenburg 8/2007
5 Alleenkonzeption des Landesbetriebes Straßenwesen Ermittlung von potentiellen Pflanzstandorten für Alleen aus dem FIS und einer Überprüfung vor Ort nach folgenden Auswahlkriterien: Bundesstraßen ohne Blaues Netz Landesstraßen ohne Kraftfahrstraßen Freie Landschaft (nicht innerorts, nicht innerhalb von Waldflächen) nach Prioritäten Priorität 1 Dichte beidseitig leer Priorität 2 Dichte einseitig leer/einseitig in Auflösung Priorität 3 Dicht beidseitig in Auflösung Abweichend von der Alleendefinition gilt die Neupflanzung einer Baumreihe in Ergänzung einer vorhandenen Baumreihe (hier auch bei nicht gleichaltrigen und vom Habitus gleichartigen Baumreihen) als Alleenneupflanzung
6 Problem richtlinienkonformes Umsetzen der Alleenpflanzung ESAB 2006 Abstand von Neupflanzungen mind. 4,50m vom befestigten Fahrbahnrand Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) Kritischer Abstand = 7,5m bei Straßen mit V zul = 80 bis 100 km /h bei ebener Böschung Kritischer Abstand = 4,5m bei Straßen mit V zul 70km/h bei ebener Böschung Ca. 40,00 /lfdm Schutzplanke, bei 30km Alleenpflanzung/Jahr = 2,4 Mio Mehrkosten gegenüber dem ursprünglichen Konzept
7 Problem Medienträger Rechtsgrundsatz Die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg ist durch die Richtlinie für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes, bekannt gemacht durch Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 5/2009 (VkBl S. 346 dazu verpflichtet, den Medienträgern unter Abwägung der Belange des Straßenverkehrs und des Straßenbaus, des Gemeingebrauchs sowie anderer Nutzungen und die Interessen des Antragstellers die Erlaubnis zur Verlegung ihrer Leitungen zu erteilen. Darüber hinaus regeln der Rahmenvertrag (er regelt die Mitbenutzungsverhältnisse zwischen Landesstraßen in der Baulast des Landes) und das Telekommunikationsgesetz das Rechtsverhältnis zwischen dem Straßenbaulastträger und den Medienträgern. sog. Folgepflicht Kostenteilung
8 Problem Medienträger Umfangreiche Leitungsverlegungen seit 1989, teilweise ohne Genehmigung Die Lage der Leitungen ist oft nicht bekannt (Suchschachtungen) jede Baumpflanzung erfordert die Einbeziehung aller in Frage kommenden Leitungsverwaltungen Abstandsforderungen Merkblatt DWA-M 162, - Bäume unterirdische Leitungen und Kanäle-, aktuell überarbeitet und im Februar 2013 neu erschienen. (DWA = Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.v.) teilweise ist der Straßen(seiten)raum so dicht mit Leitungen belegt, dass eine sinnvolle Baum/Alleenpflanzung nicht mehr möglich ist (z.b. B1, Glindow - A10)
9 Problem Grunderwerb Der aus Verkehrssicherheitsgründen erforderliche Mindestabstand zur Pflanzung einer Allee (4,50m) erfordert oft Grunderwerb Die Grunderwerbsverhandlungen sind regelmäßig sehr schwierig, für Alleen sind Landwirte in vielen Fällen nicht bereit, ihre Flächen zu verkaufen (Beispiel Planung des RW an der L 962) Lösungsmöglichkeiten: Fördermöglichkeiten von Alleenpflanzungen als Landschaftselement aber Alleen sind auf Dauer angelegt, die agrar Förderung dagegen zeitl. begrenzt Anpassung der Förderrichtlinien Neue Förderprogramme
10 Problem ungenaue Vermessungsdaten Im ländlichen Bereich ist die Lagequalität der Liegenschaftskarte oftmals sehr schlecht. Gebietsgrenzen (Flur, Gemarkung, etc.) stoßen oftmals aneinander. Erfahrungsgemäß werden an diese Bereiche die Fehler des katastermäßigen Risswerks geschoben. Zudem nehmen die ländlichen Flächen nicht so häufig am Grundstücksverkehr teil. Eine Fortführung geschieht im Vergleich zu bebauten Gebieten somit immer seltener. Im Rahmen von Liegenschaftsvermessungen wird die Liegenschaftskarte automatisch (lagemäßig) verbessert. Diese Verbesserung trifft für ländliche Bereiche nicht zu. In derartigen Fällen passt die Flurkarte mit Ihren Flurstücken nicht zur Örtlichkeit (z.b. Diskrepanz von tatsächlichem Straßenverlauf und katastermäßigem Straßenflurstück). Die Straßenbaubehörde müsste für beabsichtigte Pflanzungen Grenzanzeigen bzw. Grenzuntersuchungen von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder Katasterämtern durchführen lassen. Dies hat allerdings immense Kosten zur Folge. beabsichtigte Pflanzmaßnahmen müssen dann unterbleiben.
11 Problem Pflanzung/Pflege von Alleen Die im LS zu beachtenden Vergabebestimmungen erfordern; Bis ,00 eine beschränkte Ausschreibung (mind. 5 Angebote) Ab einer Summe von ,00 eine öffentliche Ausschreibung Der größte Teil der Pflanzmaßnahmen liegt über ,00, damit kann auf die Bewerberauswahl kein Einfluss genommen werden Folge: Eine Reihe von Firmen hat zwar Interesse an der Herstellung einer Alleenpflanzung (rel. kurzfristige in Rechnungsstellung der Pflanzkosten bei einmaligem Aufwand) Pflegedurchgänge erfordern einen verhältnismäßig aufwändigen personellen/techn. Einsatz bei vergleichsweise geringen Erträgen, daher wird der Verlust eines Teils der Pflanzung bereits einkalkuliert Lösung Präqualifizierungspflicht Stärkung der Position des AG in der VOB (zeitl. Begrenzter Ausschluss des AN von öffentlichen Ausschreibungen)
12 Probleme der Artenwahl/des Pflanzenschutzes Verticillium bodenbürtiger Welkepilz (Verticillium dahliae) erfordert regelmäßige Bodenanalysen auf Befallsdichte zusätzl. Kosten besonders bei Ahorn aber auch der Linde Frostrisse an Ahorn erfordert Stammschutz Keine fruchttragende Bäume an Bundes- und Landesstraßen bewirkt eine Verarmung der landestypischen Elemente (Obstbaumalleen) Eschensterben Kleinpilz Chalara fraxinea Splintkäfer vor allem an Eiche und Prunus/Malus-Arten Eichenprozessionsspinner Befall auch an jungen Eichen
13 Alleenerhalt als Gesamtgesellschaftliche Aufgabe Der Erhalt der Alleen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Er kann nur gemeinsam, unter Mitwirkung weiterer Fachbehörden, den Verbänden und sonstigen (Naturschutz)Organisationen, vor allem aber mit der Akzeptanz betroffener Grundstückseigentümer gelingen! vgl. hierzu: Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Anton Hofreiter, Daniela Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Alleen als Kultur- und Naturgut erhalten und entwickeln sowie Alleenschutz ressortübergreifend organisieren
14 Alleen an Bundes- und Landesstraßen Herausforderungen für den Straßenbaulastträger - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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