2.2 Qualifikation. Definition: Qualifikation = Subsumtion des Rechtsverhältnisses unter den Anknüpfungsgegenstand. Statut.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "2.2 Qualifikation. Definition: Qualifikation = Subsumtion des Rechtsverhältnisses unter den Anknüpfungsgegenstand. Statut."

Transkript

1 2.2 Qualifikation Definition: Qualifikation = Subsumtion des Rechtsverhältnisses unter den Anknüpfungsgegenstand Qualifikation = konkrete Rechtsfrage = Systembegriff des Rechts, zb Rechts- bzw. Geschäftfähigkeit Vertrags-SV außervertragl SV allg Ehewirkung Erbfolge Rechtsverhältnis Anknüpfungsgegenstand Anknüpfungskriterium, zb Staatsangehörigkeit g. Aufenthalt Rechtswahl Belegenheitsort etc. Statut = in- oder ausländische Rechtsordnung PD Dr. Oliver Mörsdorf 1

2 Probleme unklare Zuordnung im Sachrecht des Gerichtsstaates (lex fori); zb 1371 BGB dem Sachrecht des Gerichtsstaats (lex fori) unbekanntes Rechtsinstitut, zb Handschuhehe, Morgengabe abweichende Zuordnung in (potentiell) zur Anwendung kommendem ausländischem Recht (lex causae), zb Verjährung (vgl. RGZ 7, 21) Erbrecht des Staates an herrenlosem Nachlass (vgl. Re Maldonado [deceased], State of Spain v. Treasury Solicitor [1954] 2 W.L.R. 64) PD Dr. Oliver Mörsdorf 2

3 Methode der Qualifikation Alternativen Lex fori Sachnormen der lex causae rechtsvergleichende Qualifikation funktional-teleologische Qualifikation PD Dr. Oliver Mörsdorf 3

4 Unterscheidung nach Rechtsquellen autonom-deutsches IPR (EGBGB) Qualifikation nach der lex fori Ausgangspunkt: Sachrecht, aber funktional-teleologische Korrektur möglich ggf lex causae als Folge einer Gesamtverweisung (Qualifikation 2. Grades) renvoi kraft abweichender Qualifikation völkerrechtliche Verträge/Unionsrecht Beachte: Qualifikationsnormen (zb Art. 12 Rom I-VO) iü vertrags-/unionsautonome Qualifikation auf funktionalrechtsvergleichender Grundlage PD Dr. Oliver Mörsdorf 4

5 Qualifikation Fälle Fall 3: der deutsche Staatsbürger Dieter (D) und die französische Staatsbürgerin Francine (F) lebten die ersten Jahre nach ihrer Eheschließung zunächst in Frankreich und zogen später gemeinsam nach Deutschland um. Nach dem Tod des D fragt F ihren Anwalt, ob ihr gemäß 1371 I BGB ein Erbanteil von 1/2 neben den beiden Kindern des D aus erster Ehe zusteht. Fall 4: Der deutsche Staatsbürger Dieter (D) und die ägyptische Staatsbürgerin Aischa (A) beschließen zu heiraten. Auf Wunsch der Familie der A soll die Eheschließung in Ägypten stattfinden. Da D am Tag der geplanten Eheschließung verhindert ist, lässt er sich hierbei durch den Bruder der A (B) vertreten. Diese Vorgehensweise entspricht den Voraussetzungen des ägyptischen Rechts. Nach der Eheschließung lebt das kinderlose Paar in Deutschland, wo D nach einigen Jahren verstirbt. A fragt, ob sie den D zu ½ beerbt. PD Dr. Oliver Mörsdorf 5

6 Fälle (Fortsetzung) Fall 5: Der französische Student Francois (F) hält sich für ein Auslandssemester im US-Bundesstaat New York auf. Beim American Football wird er von dem deutschen Austauschstudenten Dieter (D) so schwer gefoult, dass er sich das Nasenbein bricht. Nach einem längeren, von Komplikationen begleiteten Krankenhausaufenthalt, dessen Kosten die Krankenversicherung des K übernommen hat, lässt F die Sache zunächst auf sich beruhen. Erst 3 Jahre nach dem Unfall beschließt F aus Geldnot, D vor dem sachlich und örtlich zuständigen deutschen Gericht auf Schmerzensgeld zu verklagen. D stellt sich auf den Standpunkt, die Sache sei verjährt. Zu Recht? Hinweis: Gehen Sie davon aus, dass Forderungen wegen Körperverletzung nach dem Recht von New York verjährt ist PD Dr. Oliver Mörsdorf 6

7 2.3 Anknüpfungskriterien objektive Anknüpfungskriterien Staatsangehörigkeit (zb Art. 7, 10 I, 13 I, 14 I 1 EGBGB) gewöhnlicher Aufenthalt (zb Art. 14 I 2 EGBGB, Art. 21 I EuErbVO, Art. 4 I, II Rom I-VO) Ort Vornahme eines Rechtsgeschäfts (Art. 11 I Alt. 2 EGBGB/Rom I-VO) Schadenseintritt (Art. 4 I Rom II-VO) Belegenheitsort (lex rei sitae), zb Art. 43 I EGBGB) Rechtswahl (Parteiautonomie) Privatautonomie Parteiautonomie im Vordringen, aber Beschränkungen (international zwingende Sachvorschriften) zb Art. 10 II, III EGBGB; Art. 3 I Rom I-VO Engste Verbindung Auffangklausel, zb Art. 14 I Nr. 3 EGBGB Ausweichklausel, zb Art. 4 III Rom I-VO PD Dr. Oliver Mörsdorf 7

8 2. 4 Teil- und Vorfragen Terminologie Teilfrage = tatbestandliche Voraussetzung eines komplexen Rechtsverhältnisses, für die das IPR der lex fori eine eigene Kollisionsnorm bereithält; kann nicht Gegenstand einer Hauptfrage sein! Vorfrage iws = präjudizielles Rechtsverhältnis, das Gegenstand einer Hauptfrage sein kann; Es ist zu unterscheiden Erstfrage = Rechtsverhältnis ist Voraussetzung einer Kollisionsnorm Vorfrage ies = Rechtsverhältnis ist Voraussetzung einer Sachnorm der lex causae PD Dr. Oliver Mörsdorf 8

9 Anknüpfung - Alternativen Alternativen selbständige Anknüpfung = IPR der lex fori unselbständige Anknüpfung = IPR der lex causae Unterscheidung nach der Art der Fragestellung Teilfragen: selbständig Vorfragen iws Deutsches IPR: hm idr selbständig (für Vorfragen ies str); Ausnahmen: Vorfragen der Staatsangehörigkeit und des Namensrechts Staatsverträge/Unions-IPR: Keine Regelung (vgl. aber Erwägungsgrund 10 3 Rom III-VO); keine Rspr.; Literatur (str.) PD Dr. Oliver Mörsdorf 9

10 Fälle Fall 6: Der französische Staatsbürger Francois (F) verspricht seinem Schweizer Freund Severin (S) in einer Zürcher Beize (Kneipe) vor Zeugen eine Kiste französischen Weins aus seinem heimischen Keller. Zur Bekräftigung schreibt F dieses Versprechen auf die Rückseite einer Speisekarte, unterzeichnet diese und händigt sie S aus. Als sich F in der Folgezeit nicht rührt, fragt S seinen Anwalt, ob er den F,,der mittlerweile in Deutschland wohnt, vor einem deutschen Gericht auf Einlösung seines Versprechens verklagen könne. Nach französischem Recht (Art. 931 CC) bedarf eine Schenkung der notariellen Beurkundung. Nach schweizerischem Recht (Art. 243 I, 13 I, II OR) kann ein Schenkungsversprechen privatschriftlich abgegeben werden. Fall 7: Der griechische Staatsbürger Georgios (G) und die deutsche Staatsbürgerin Dörte (D) heiraten in Bonn vor einem nicht autorisierten griechischen Geistlichen (Popen) und ziehen sodann nach Griechenland, wo sie mehrere Jahre leben. Als es zwischen den beiden zu Unstimmigkeiten kommt, zieht D nach Deutschland und beantragt nach drei Monaten dort die Scheidung. Wie wird das Gericht entscheiden? PD Dr. Oliver Mörsdorf 10

5.2 Mehrrechtsstaaten

5.2 Mehrrechtsstaaten 5.2 Mehrrechtsstaaten Problem: Kollisionsnorm verweist auf Recht eines anderen Staates mit territorialer oder personaler Rechtsspaltung Lösung: 2 Alternativen 1. Alternative: Zwischenschaltung des Binnenkollisionsrechts

Mehr

Aufbau einer IPR-/IZPR-Klausur

Aufbau einer IPR-/IZPR-Klausur A. Internationale Zuständigkeit I. EuGVO 1. Anwendbarkeit der EuGVO 2. Zuständigkeitsordnung eröffnet? 3. Maßgeblicher Gerichtsstand II. Staatsvertragliche Regelungen III. Autonomes Recht 1. Ausdrückliche

Mehr

Internationales Privatrecht. Einheit 2: Mechanik des Kollisionsrechts

Internationales Privatrecht. Einheit 2: Mechanik des Kollisionsrechts Internationales Privatrecht Einheit 2: Mechanik des Kollisionsrechts Überblick über Einheit 2 Tatbestand einer Kollisionsnorm o Anknüpfungsgegenstand o Qualifikation o Anknüpfungsmoment Rechtsfolge einer

Mehr

Internationales Privatrecht. Einheit 3: Finessen des Kollisionsrechts

Internationales Privatrecht. Einheit 3: Finessen des Kollisionsrechts Internationales Privatrecht Einheit 3: Finessen des Kollisionsrechts Überblick über Einheit 3 Einseitige und allseitige Kollisionsnormen Sonderfragen der Anknüpfung o Vorfragen und Teilfragen o Rechtsspaltung

Mehr

1. Qualifikation nach der lex fori

1. Qualifikation nach der lex fori 12 INTERNATIONALES PRIVATRECHT Es handelt sich um einen Fall, der nach deutschem Recht als Geschäft zur Deckung des täglichen Lebensbedarfes unter 1357 BGB zu subsumieren wäre. Im EGBGB hingegen gibt es

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 5 Scheidung (II)

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 5 Scheidung (II) Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 5 Scheidung (II) Probeklausur: Fragen? Abschlussklausur: bitte anonym verfassen Antrag auf Vorkorrektur nicht notwendig 2 Vorlesungsüberblick

Mehr

Inhaltsübersicht XIII. Bearbeiter. Aus dem Vorwort zur 6. Auflage. Arbeitshinweise. AbkQrzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis

Inhaltsübersicht XIII. Bearbeiter. Aus dem Vorwort zur 6. Auflage. Arbeitshinweise. AbkQrzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis Inhaltsübersicht Bearbeiter Vorwort Aus dem Vorwort zur 6. Auflage Arbeitshinweise AbkQrzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V VII IX XI XXI XXIX I.Teil. Grundlagen des Internationalen Privatrechts 1

Mehr

[1] Dr. Jacoby IPR Einführung I. 1. Def. Internationales Privatrecht?

[1] Dr. Jacoby IPR Einführung I. 1. Def. Internationales Privatrecht? Test IPR [1] Dr. Jacoby IPR Einführung I. 1 Def. Internationales Privatrecht? [1] Dr. Jacoby IPR Einführung I. 1 Internationales Privatrecht I. Einführung 1. Begriff Gesamtheit der Rechtssätze, die bei

Mehr

IPR Allgemeiner Teil

IPR Allgemeiner Teil IPR Allgemeiner Teil Prof. Dr. Jan von Hein WS 2012/2013 Begründetheit der Klage: 1. Anwendbares Recht Art. 3 HUnthProt i.v.m. Art. 15 EuUnthVO? ( ), Klage gegen Schädiger wegen Tötung eines unterhalts-

Mehr

Internationales Privatrecht. Einheit 1: Überblick

Internationales Privatrecht. Einheit 1: Überblick Internationales Privatrecht Einheit 1: Überblick Allgemeines IPR Überblick über die Vorlesung Besonderes IPR o Natürliche Personen und Rechtsgeschäfte o Vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse

Mehr

Internationales Privatrecht. Einheit 8: Familienrecht I Ehe und Lebenspartnerschaft

Internationales Privatrecht. Einheit 8: Familienrecht I Ehe und Lebenspartnerschaft Internationales Privatrecht Einheit 8: Familienrecht I Ehe und Lebenspartnerschaft Überblick über Einheit 8 Eingehung von Ehe und Lebenspartnerschaft Güterstand Trennung Scheidung Unterhalt Martin Fries

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 5 Scheidung (II)

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 5 Scheidung (II) Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 5 Scheidung (II) Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung 4. Namensrecht

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht Wiederholung

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht Wiederholung Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht Wiederholung Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung 4. Namensrecht 5. Ehescheidung

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 3 Ehewirkung

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 3 Ehewirkung Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 3 Ehewirkung Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung 4. Namensrecht 5. Ehescheidung

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 12 Wiederholung und Vertiefung (III)

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 12 Wiederholung und Vertiefung (III) Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 12 Wiederholung und Vertiefung (III) Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung

Mehr

Inhalt. Einführung. Standardfälle IPR. Vorwort 6. Zur Arbeit mit diesem Skript 7. Prüfungsschema IPR 8. A. Internationales Familien- und Erbrecht

Inhalt. Einführung. Standardfälle IPR. Vorwort 6. Zur Arbeit mit diesem Skript 7. Prüfungsschema IPR 8. A. Internationales Familien- und Erbrecht Inhalt Einführung Vorwort 6 Zur Arbeit mit diesem Skript 7 Prüfungsschema IPR 8 Standardfälle IPR A. Internationales Familien- und Erbrecht Fall 1: Die Handschuhehe 10 Anknüpfung Qualifikation Ehe- oder

Mehr

Gutachten. I. Zum Sachverhalt. II. Fragestellung

Gutachten. I. Zum Sachverhalt. II. Fragestellung DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1457# letzte Aktualisierung: 11. Dezember 1998 Gutachten Erb- und Pflichtteilsverzicht bei deutsch-russischem

Mehr

Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht

Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht Prüfe dein Wissen: PdW Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht Bearbeitet von Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hay, Prof. Dr. Hannes Rösler 5., völlig neu bearbeitete Auflage 2016. Buch. XXXI, 326 S.

Mehr

Internationales Privatrecht. Einheit 4: Natürliche Personen und Rechtsgeschäfte

Internationales Privatrecht. Einheit 4: Natürliche Personen und Rechtsgeschäfte Internationales Privatrecht Einheit 4: Natürliche Personen und Rechtsgeschäfte Überblick über Einheit 4 Voraussetzungen zur Teilnahme am Rechtsverkehr o Rechtsfähigkeit o Geschäftsfähigkeit o Geschlechtszugehörigkeit

Mehr

Grundzüge des Internationalen Privatrechts WS 2017/18

Grundzüge des Internationalen Privatrechts WS 2017/18 Grundzüge des Internationalen Privatrechts WS 2017/18 PD Dr. Oliver Mörsdorf PD Dr. Oliver Mörsdorf 1 Materialien/Literatur Texte (EGBGB, EU-Verordnungen, Abkommen) Jayme/Hausmann (Hrsg), Internationales

Mehr

Internationales Privatrecht Allgemeine Lehren

Internationales Privatrecht Allgemeine Lehren Internationales Privatrecht Allgemeine Lehren Das internationale Privatrecht ist nicht internationales, sondern nationales, innerstaatliches Recht. Jede nationale Rechtsordnung hat ihr eigenes internationales

Mehr

Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO)

Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) Prof. Dr. Christopher Keim, Notar, Bingen, Honorarprofessor an der Johannes-Gutenberg- Universität, Mainz Inhalte: Neues Erbkollisionsrecht

Mehr

Staatsangehörigkeit im schweizerischen IPRG

Staatsangehörigkeit im schweizerischen IPRG CATHERINE WESTENBERG Staatsangehörigkeit im schweizerischen IPRG SCHULTHESS POLYGRAPHISCHER VERLAG ZÜRICH INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis I XII XXIV Vorbemerkungen

Mehr

Nr. 5: Renvoi, domicile und Mehrrechtsstaaten

Nr. 5: Renvoi, domicile und Mehrrechtsstaaten Lehrstuhl Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht Univ.-Prof. Dr. M. Andrae Internationales Privat- und Verfahrensrecht (Allgemeiner Teil) Stand: 04/2010 Fall zum Renvoi: Nr. 5:

Mehr

Die Anknüpfung von Vorfragen im europäischen Kollisionsrecht

Die Anknüpfung von Vorfragen im europäischen Kollisionsrecht Carmen Christina Bernitt Die Anknüpfung von Vorfragen im europäischen Kollisionsrecht Mohr Siebeck Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XIX A. Einleitung 1 I. Die Rom II-VO und die Perspektive eines

Mehr

Internationales Privatrecht

Internationales Privatrecht Grundrisse des Rechts Internationales Privatrecht Bearbeitet von Prof. Dr. Abbo Junker 2. Auflage 2017. Buch. XXV, 521 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 54832 1 Format (B x L): 12,8 x 19,4 cm Recht > Zivilrecht

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 1 Einführung

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 1 Einführung Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 1 Einführung 1. Vorstellung 2. Formalia 3. Begriffsklärung Vertiefung IPR (Int l FamR) 4. Vorlesungsüberblick 5. Wiederholung Grundlagen

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 6 f. Partnerschaft

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 6 f. Partnerschaft Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 6 f. Partnerschaft Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung 4. Namensrecht

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 6 f. Partnerschaft

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 6 f. Partnerschaft Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 6 f. Partnerschaft Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung 4. Namensrecht

Mehr

IPR Allgemeiner Teil

IPR Allgemeiner Teil IPR Allgemeiner Teil Prof. Dr. Jan von Hein WS 2012/2013 1. Anwendbares Recht a) In Ontario belegenes Grundstück Die Rechtsnachfolge von Todes wegen unterliegt dem Recht des Staates, dem der Erblasser

Mehr

Inhalt. II. Klausurtechnik 11. III. Prüfungsschema 13. A. Allgemeiner Teil 16. I. Warum ein AT? 16 II. Was ist eine Kollision? 16 III.

Inhalt. II. Klausurtechnik 11. III. Prüfungsschema 13. A. Allgemeiner Teil 16. I. Warum ein AT? 16 II. Was ist eine Kollision? 16 III. Inhalt Einführung I. Einleitung 9 II. Klausurtechnik 11 III. Prüfungsschema 13 A. Allgemeiner Teil 16 I. Warum ein AT? 16 II. Was ist eine Kollision? 16 III. Anknüpfung 19 1. Normaufbau 20 2. Anknüpfungsarten

Mehr

Klausurenkurs im Schwerpunktbereich Internationales Privatrecht Lösungsskizze

Klausurenkurs im Schwerpunktbereich Internationales Privatrecht Lösungsskizze Klausurenkurs im Schwerpunktbereich Internationales Privatrecht Lösungsskizze Frage 1 A. Bestimmung des Erbstatuts I. Maßgebliche Rechtsquelle Art. 3 Nr. 2 EGBGB: vorrangige Anwendbarkeit des deutsch-türkischen

Mehr

Nr. 3: Wichtige Anknüpfungspunkte

Nr. 3: Wichtige Anknüpfungspunkte Lehrstuhl Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht Univ.-Prof. Dr. M. Andrae Internationales Privat- und Verfahrensrecht (Allgemeiner Teil) Stand: 04/2010 Nr. 3: Wichtige Anknüpfungspunkte

Mehr

Internationales Familienrecht III: Unterhalt Lösungsskizze

Internationales Familienrecht III: Unterhalt Lösungsskizze EXAMINATORIUM IPR/IZVR/CISG PROF. DR. HELGE GROßERICHTER / SUSANNE ZWIRLEIN Internationales Familienrecht III: Unterhalt Lösungsskizze A. Rechtslage aus Sicht eines deutschen Gerichts I. Qualifikation:

Mehr

Internationales Privatrecht

Internationales Privatrecht Jurakompakt Internationales Privatrecht von Prof. Dr. Gerhard Ring, Dr. Line Olsen-Ring 1. Auflage Internationales Privatrecht Ring / Olsen-Ring schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Irene von der Heyde. Das deutsche und italienische internationale Kindschaftsrecht im Rechtsvergleich PETER LANG. Favor filii oder favor filiationis?

Irene von der Heyde. Das deutsche und italienische internationale Kindschaftsrecht im Rechtsvergleich PETER LANG. Favor filii oder favor filiationis? Irene von der Heyde Das deutsche und italienische internationale Kindschaftsrecht im Rechtsvergleich Favor filii oder favor filiationis? PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Hauptsächliche praktische Bedeutung der Unterscheidung

Hauptsächliche praktische Bedeutung der Unterscheidung Materielles Recht Formelles Recht I. Unterscheidung II. materielles Recht: formelles Recht: Regelung der Rechtsbeziehungen/ Rechtslage Regelung des Verfahrens und der Organisation von Behörden und Gerichten

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 2 Eheschließung

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 2 Eheschließung Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 2 Eheschließung Vertiefung IPR - 1 Einführung Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine

Mehr

Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1. Allgemeine Fragen

Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1. Allgemeine Fragen Abkürzungsverzeichnis... 1. Allgemeine Fragen... 1/1 1 A. Zusätzliche Rechtsfragen bei grenzüberschreitenden Privatrechtsfällen... 1/1 1 B. Rechtsquellenübersicht... 1/13 6 1. Nationale Quellen... 1/13

Mehr

Erbrecht. Internationales Erbrecht. Thomas Maulbetsch. Kurseinheit 11. Hagener Wissenschaftsverlag Stand: Oktober Auflage

Erbrecht. Internationales Erbrecht. Thomas Maulbetsch. Kurseinheit 11. Hagener Wissenschaftsverlag Stand: Oktober Auflage Erbrecht Thomas Maulbetsch Internationales Erbrecht Kurseinheit 11 Hagener Wissenschaftsverlag Stand: Oktober 2012 2. Auflage Inhalt Teil 1 Einführung A. Der Gegenstand des Internationalen Erbrechts...

Mehr

Jetzt wollen wir uns die Struktur und Wirkungsweise von Kollisionsnormen und der Verweisungstechnik etwas genauer ansehen.

Jetzt wollen wir uns die Struktur und Wirkungsweise von Kollisionsnormen und der Verweisungstechnik etwas genauer ansehen. Prof. Dr. Alexander Trunk SS 2016 Vorlesung: Internationales Privatrecht I 26.4.2016 Anknüpfungsmethodik Raum: Bio-Zentrum Raum E59 In der letzten Stunde haben wir uns die Rechtsquellen des IPR angesehen,

Mehr

Teil 1 Internationales Privatrecht... 13

Teil 1 Internationales Privatrecht... 13 Inhalt Teil 1 Internationales Privatrecht... 13 A. Begriff, Quellen und Interessen des IPR...15 I. Begriff und Bedeutung...15 1. Begriff...15 2. Bedeutung...15 II. Quellen...18 1. Autonomes deutsches Kollisionsrecht...19

Mehr

Ass.-Prof. Dr. R. Fankhauser. Erbrecht. 15. Stunde, 19. Dezember Grundzüge des. Internationalen Erbrechts in der Schweiz. Erbrecht, WS 07/08

Ass.-Prof. Dr. R. Fankhauser. Erbrecht. 15. Stunde, 19. Dezember Grundzüge des. Internationalen Erbrechts in der Schweiz. Erbrecht, WS 07/08 Erbrecht 15. Stunde, 19. Dezember 2007 13 Grundzüge des Internationalen Erbrechts in der Schweiz Folie 15/1 I. Voraussetzungen und Rechtsquellen Sachverhalt sowohl mit Bezug zur Schweiz als auch zum Ausland

Mehr

EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO)

EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) RA Benedikt Kröger, Sendenhorst WP, StB, RA Dipl.-Kfm. Ralf Bauerhaus, Münster www.kroeger-ra.de Inhaltsübersicht 1) A. Prüfungsfolge in Zivilrechtsfällen mit Auslandsberührung

Mehr

Katrin Ursula Maria Patrzek

Katrin Ursula Maria Patrzek Katrin Ursula Maria Patrzek Die vertragsakzessorische Anknüpfung im Internationalen Privatrecht dargestellt anhand des Deliktsrechts, der Geschäftsführung ohne Auftrag, des Bereicherungsrechts und der

Mehr

Rom I - Anknüpfungen. Art 3: Rechtswahl. Art 4: Allgemeine Regel: Prinzip der charakteristischen Leistung

Rom I - Anknüpfungen. Art 3: Rechtswahl. Art 4: Allgemeine Regel: Prinzip der charakteristischen Leistung Rom I - Anknüpfungen Art 3: Rechtswahl Art 4: Allgemeine Regel: Prinzip der charakteristischen Leistung Sonderanknüpfungen: Art 5: Beförderungsverträge Art 6: Verbraucherverträge Art 7: Versicherungsverträge

Mehr

Vorlesung Internationales Privatrecht I

Vorlesung Internationales Privatrecht I Vorlesung Internationales Privatrecht I Dr. Robert Magnus Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg 1 Das internationale Kindschaftsrecht 2

Mehr

Nr. 2: Ehewirkungs- und Ehegüterrechtsstatut

Nr. 2: Ehewirkungs- und Ehegüterrechtsstatut Lehrstuhl Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht Univ.-Prof. Dr. M. Andrae Europäisches und Internationales Erb- und Familienrecht Stand: 04/2009 Nr. 2: Ehewirkungs- und Ehegüterrechtsstatut

Mehr

Fallbeispiele für grenzüberschreitende Erbfälle

Fallbeispiele für grenzüberschreitende Erbfälle Fallbeispiele für grenzüberschreitende Erbfälle François TREMOSA Vortrag vom 27. Juni 2013 Rotterdam EINFÜHRUNG: Einige Fakten 2 Millionen Franzosen leben im Ausland (davon besitzen 50 % die doppelte Staatsbürgerschaft).

Mehr

Das IPR im Zeitalter der Massenmigration

Das IPR im Zeitalter der Massenmigration Berlin, 17.03.2017 Das IPR im Zeitalter der Massenmigration A. Einführung I. Schutz- und Wirtschaftsmigranten II. Migration und Personalstatut III. Thesen B. Personalstatut: Von der Ausländer- zur Inländerbehandlung

Mehr

Die Testierfähigkeit im Internationalen Privatrecht

Die Testierfähigkeit im Internationalen Privatrecht Stefan Wagner Die Testierfähigkeit im Internationalen Privatrecht PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften VII INHALT Inhalt VII Abkürzungen XIII Einleitung 1 1. Teil: Der Einfluß internationaler

Mehr

IPR Allgemeiner Teil

IPR Allgemeiner Teil IPR Allgemeiner Teil Prof. Dr. Jan von Hein WS 2012/2013 Lösung Fall 3: libanesische Scheidung Frage 2: Wahl französischen Rechts? Fraglich ist, ob auch Art. 5 I lit. c Rom III-VO eine effektive Staatsangehörigkeit

Mehr

Prof. Dr. K. P. Berger, LL.M. GK Internationales Privatrecht SS Abschlussklausur am

Prof. Dr. K. P. Berger, LL.M. GK Internationales Privatrecht SS Abschlussklausur am Prof. Dr. K. P. Berger, LL.M. GK Internationales Privatrecht SS 2013 Abschlussklausur am 18.07.2013 Fall 1 Der österreichische Porzellanproduzent P bietet jeden ersten Sonntag im Monat Busfahrten von Kiel

Mehr

Fall Nr. 21: Bruno, der Bär

Fall Nr. 21: Bruno, der Bär Fall Nr. 21: Bruno, der Bär Im bayerisch-österreichischen Grenzgebiet zieht seit einigen Wochen ein Braunbär umher und hat bereits einige Schafe gerissen. Als er zum Abschuss freigegeben wird, beschließt

Mehr

Ägyptisches internationales Vertragsrecht

Ägyptisches internationales Vertragsrecht Holger Jung Ägyptisches internationales Vertragsrecht Mohr Siebeck Vorwort V Abkürzungsverzeichnis XIII Einleitung l 1 Hintergründe 1 2 Gang der Darstellung 4 3 Vorgehensweise 6 1. Teil: Allgemeine Anknüpfungen

Mehr

DAS INTERNATIONALE PRIVATRECHT

DAS INTERNATIONALE PRIVATRECHT DAS INTERNATIONALE PRIVATRECHT 2002 '^@ül^^ Juristische Gesamtbibliothek Technische Universität Darmatadt Dr. Oliver Munte Rechtsanwalt in Wolfsburg ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsges.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. I. Die Haftung des Vollstreckungsgläubigers bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

Inhaltsverzeichnis. I. Die Haftung des Vollstreckungsgläubigers bei grenzüberschreitenden Sachverhalten Inhaltsverzeichnis i 1 Einleitung 13 I. Die Haftung des Vollstreckungsgläubigers bei grenzüberschreitenden Sachverhalten 13 II. Gang der Untersuchung 16 i 2 Die Haftung des Vollstreckungsgläubigers aus

Mehr

Gewusst wie Art. 10 EGBGB. Landesverband des Standesbeamtinnen und Standesbeamten Schleswig-Holsteins e. V.

Gewusst wie Art. 10 EGBGB. Landesverband des Standesbeamtinnen und Standesbeamten Schleswig-Holsteins e. V. Gewusst wie Art. 10 EGBGB Landesverband des Standesbeamtinnen und Standesbeamten Schleswig- Gewusst wie Art. 10 EGBGB Fall: Ein deutscher Staatsangehöriger und eine italienische Staatsangehörige heiraten

Mehr

Prof. Dr. Jutta Lukoschek, HWR Berlin, Fachbereich Rechtspflege. Internationales Erbrecht Rechtsprobleme bei Erbfällen mit Auslandsbezug

Prof. Dr. Jutta Lukoschek, HWR Berlin, Fachbereich Rechtspflege. Internationales Erbrecht Rechtsprobleme bei Erbfällen mit Auslandsbezug Prof. Dr. Jutta Lukoschek, HWR Berlin, Fachbereich Rechtspflege Internationales Erbrecht Rechtsprobleme bei Erbfällen mit Auslandsbezug A. Grundfälle - der Erblasser (E) hatte die deutsche Staatsangehörigkeit;

Mehr

2. Teil Allgemeiner Teil des IPR

2. Teil Allgemeiner Teil des IPR 2. Teil Allgemeiner Teil des IPR A. Kollisionsnormen I. Unterschied zu Sachnormen Sachnormen als materiell-rechtliche Regelungen betreffen die Rechtslage unmittelbar. Demgegenüber bestimmen Kollisionsnormen

Mehr

Internationales Privatrecht

Internationales Privatrecht Grundrisse des Rechts Internationales Privatrecht Bearbeitet von Prof. Dr. Abbo Junker 2. Auflage 2017. Buch. XXV, 521 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 54832 1 Format (B x L): 12,8 x 19,4 cm Recht > Zivilrecht

Mehr

EU-Erbrechtsverordnung. Law Days St. Gallen 2016

EU-Erbrechtsverordnung. Law Days St. Gallen 2016 EU-Erbrechtsverordnung Law Days St. Gallen 2016 29. April 2016 2 Einführung in die Problemstellung Inhaltliche Verschiedenheit der nationalen Rechtsordnungen Internationale Sachverhalte Zuständigkeit?

Mehr

Internationales Privatrecht. Einheit 7: Sachenrecht

Internationales Privatrecht. Einheit 7: Sachenrecht Internationales Privatrecht Einheit 7: Sachenrecht Überblick über Einheit 7 Die Bedeutung der Belegenheit einer Sache Anknüpfung nach den Art. 43-46 EGBGB o Statutenwechsel o Transposition o Sonderanknüpfungen

Mehr

Verträge mit. Partnern. ausländischen. Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April 2015.

Verträge mit. Partnern. ausländischen. Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April 2015. Verträge mit ausländischen Partnern Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April 2015 Harald Müller Der Fall: Bibliothek kauft DVD bei Händler in Peru. DVD

Mehr

1 Einführung in die Problematik

1 Einführung in die Problematik 1 1 Einführung in die Problematik A. Internationales Erbrecht/Erbfälle mit Auslandsbezug I. Bedeutung der Erbfälle mit Auslandsbezug/Relevanz für die beratende Praxis Erbfälle mit Auslandsbezug nehmen

Mehr

Internationales Privatrecht

Internationales Privatrecht Prof. Dr. Klaus Peter Berger, LL.M. SS 2015 Internationales Privatrecht Materialsammlung zum Grundkurs Internationales Privatrecht Teil I (Allgemeiner Teil) Prof. Dr. Klaus Peter Berger, LL.M. (Sommersemester

Mehr

Einfluss der neuen EuErbVO auf deutsch-argentinische Sachverhalte

Einfluss der neuen EuErbVO auf deutsch-argentinische Sachverhalte Einfluss der neuen EuErbVO auf deutsch-argentinische Sachverhalte Vortrag auf dem Mini-Kongress der Argentinisch-Deutschen Juristenvereinigung e.v. in München am 26. September 2016 Dr. Andrea Tiedemann

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII 1. Teil: Vorschläge für eine Reform des deutschen internationalen Sachen- und Immaterialgüterrechts 2. Teil: Begründung der Vorschläge 3 3. Teil:

Mehr

Nichteheliche Lebensgemeinschaften und ihre Einordnung im Internationalen Privatrecht

Nichteheliche Lebensgemeinschaften und ihre Einordnung im Internationalen Privatrecht Kirsten Schùmann Nichteheliche Lebensgemeinschaften und ihre Einordnung im Internationalen Privatrecht PETER LANG Europâischer Verlag der Wissenschaften VII Inhaltsverzeichnis Abkûrzungsverzeichnis Literaturverzeichnis

Mehr

EGBGB Art. 15; GBO 33 Kasachstan: Ehegüterrecht, Erwerb einer Immobilie in Deutschland zu Alleineigentum eines kasachischen Ehegatten. I.

EGBGB Art. 15; GBO 33 Kasachstan: Ehegüterrecht, Erwerb einer Immobilie in Deutschland zu Alleineigentum eines kasachischen Ehegatten. I. DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstituts Dokumentnummer: 14301# letzte Aktualisierung: 15. Januar 2008 EGBGB Art. 15; GBO 33 Kasachstan: Ehegüterrecht, Erwerb

Mehr

Die Europäische Erbrechtsverordnung und das Nachlassinsolvenzverfahren

Die Europäische Erbrechtsverordnung und das Nachlassinsolvenzverfahren Die Europäische Erbrechtsverordnung und das Nachlassinsolvenzverfahren Berlin 25. Mai 2016 1 Bedeutung - Nachlassinsolvenzen Verfahren 2012 2013 2014 2015 insgesamt 2808 2913 3169 2969 eröffnet 1410 1432

Mehr

Die Scheidung im brasilianisch-deutschen Rechtsverkehr vor und nach dem Inkrafttreten der Rom III-VO

Die Scheidung im brasilianisch-deutschen Rechtsverkehr vor und nach dem Inkrafttreten der Rom III-VO Magisterarbeit Die Scheidung im brasilianisch-deutschen Rechtsverkehr vor und nach dem Inkrafttreten der Rom III-VO von Thaís de Paula Leite Reganati Ruiz Erstauflage Diplomica Verlag 2014 Verlag C.H.

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 5 Ehescheidung

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 5 Ehescheidung Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 5 Ehescheidung Vorbemerkungen 2 Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung

Mehr

Fragen der Anwendung deutschen Seefrachtrechts nach Artikel 6 EGHGB

Fragen der Anwendung deutschen Seefrachtrechts nach Artikel 6 EGHGB Symposium 2016 der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht Fragen der Anwendung deutschen Seefrachtrechts nach Artikel 6 EGHGB Dr. Beate Czerwenka, LL.M. (Duke Univ.) Auslöser für Artikel 6 EGHGB Transformation

Mehr

EGBGB Art. 25, 26 Schweiz: Ehevertrag und Testament deutscher Ehegatten mit Wohnsitz in der Schweiz mit Rechtswahl. I. Sachverhalt

EGBGB Art. 25, 26 Schweiz: Ehevertrag und Testament deutscher Ehegatten mit Wohnsitz in der Schweiz mit Rechtswahl. I. Sachverhalt DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 14261 letzte Aktualisierung: 23.02.2007 EGBGB Art. 25, 26 Schweiz: Ehevertrag und Testament deutscher Ehegatten mit Wohnsitz in der Schweiz mit Rechtswahl

Mehr

a) Übergangsrecht, Art. 220 I EGBGB b) Grundsatz: Staatsangehörigkeitsprinzip, Art. 25 I EGBGB c) Ausnahme: Parteiautonomie, Art.

a) Übergangsrecht, Art. 220 I EGBGB b) Grundsatz: Staatsangehörigkeitsprinzip, Art. 25 I EGBGB c) Ausnahme: Parteiautonomie, Art. I. Bestimmung des Erbstatuts 1. Autonomes deutsches Kollisionsrecht a) Übergangsrecht, Art. 220 I EGBGB b) Grundsatz: Staatsangehörigkeitsprinzip, Art. 25 I EGBGB c) Ausnahme: Parteiautonomie, Art. 25

Mehr

Grenzüberschreitendes Erbrecht: Neuerungen durch die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) Dr. Mario Leitzen Notar in Rheinbach

Grenzüberschreitendes Erbrecht: Neuerungen durch die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) Dr. Mario Leitzen Notar in Rheinbach Grenzüberschreitendes Erbrecht: Neuerungen durch die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) Dr. Mario Leitzen Notar in Rheinbach Das Problem: Welches Erbrecht ist anwendbar?... wenn ein Deutscher mit

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht Wiederholung

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht Wiederholung Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht Wiederholung Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung 4. Namensrecht 5. Ehescheidung

Mehr

Allgemeine Lehren des IPR in kollisionsrechtlichen Staatsverträgen

Allgemeine Lehren des IPR in kollisionsrechtlichen Staatsverträgen Allgemeine Lehren des IPR in kollisionsrechtlichen Staatsverträgen Von Eckart Gottschalk Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 23 Erstes Kapitel Grundlagen des einheitlichen Kollisionsrechts

Mehr

INTERNATIONALES PRIVATRECHT

INTERNATIONALES PRIVATRECHT INTERNATIONALES PRIVATRECHT Vorlesung (190.933) Sommersemester 2017 Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner ORGANISATORISCHES 2 1 LEHRZIELE Verständnis der durch den Auslandsbezug eines privatrechtlichen Falles

Mehr

Internationales Zivilprozessrecht

Internationales Zivilprozessrecht Internationales Zivilprozessrecht Gliederung Erster Teil: Internationales Zivilprozessrecht A. Grundlagenteil I. Gerichtsbarkeit II. Internationale Zuständigkeit III. Gerichtsstandsvereinbarungen IV. Streitgegenstandsbezogene

Mehr

Lösungen zu den Fällen der Arbeitspapiere: IPR-Allgemeiner Teil

Lösungen zu den Fällen der Arbeitspapiere: IPR-Allgemeiner Teil Lehrstuhl Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht Univ.-Prof. Dr. M. Andrae Internationales Privat- und Verfahrensrecht (Allgemeiner Teil) Stand: 4/2008 Lösungen zu den Fällen der

Mehr

Gutachten. I. Zum Sachverhalt. II. Fragestellung. 3. Wie ist das Rechtsverhältnis der Miterben nach griechischem Erbrecht gestaltet?

Gutachten. I. Zum Sachverhalt. II. Fragestellung. 3. Wie ist das Rechtsverhältnis der Miterben nach griechischem Erbrecht gestaltet? DNotI Fax - Abfrage Deutsches Notarinstitut Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1442# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 Gutachten EGBGB Art. 25 Abs. 1, GBO 47, Miterben als Bruchteilsgemeinschaft

Mehr

Internationales Privatrecht. Einheit 5: Vertragliche Schuldverhältnisse

Internationales Privatrecht. Einheit 5: Vertragliche Schuldverhältnisse Internationales Privatrecht Einheit 5: Vertragliche Schuldverhältnisse Überblick über Einheit 5 Anwendungsbereich der Rom-I-VO Subjektive Anknüpfung im internationalen Vertragsrecht Objektive Anknüpfung

Mehr

Anknüpfungsmethodik (Forts.): Rück- und Weiterverweisung, Vorfragen, Vorrang Einzelstatut vor Gesamtstatut, Eingriffsnormen.

Anknüpfungsmethodik (Forts.): Rück- und Weiterverweisung, Vorfragen, Vorrang Einzelstatut vor Gesamtstatut, Eingriffsnormen. Prof. Dr. Alexander Trunk SS 2016 Vorlesung: Internationales Privatrecht I 10.5.2016 Anknüpfungsmethodik (Forts.): Rück- und Weiterverweisung, Vorfragen, Vorrang Einzelstatut vor Gesamtstatut, Eingriffsnormen.

Mehr

2. Teil Allgemeiner Teil des IPR

2. Teil Allgemeiner Teil des IPR 2. Teil Allgemeiner Teil des IPR A. Kollisionsnormen I. Unterschied zu Sachnormen 27 Sachnormen als materiell-rechtliche Regelungen betreffen die Rechtslage unmittelbar. Demgegenüber bestimmen Kollisionsnormen

Mehr

Das neue internationale Erbrecht der Europäischen Union

Das neue internationale Erbrecht der Europäischen Union Das neue internationale Erbrecht der Europäischen Union Sarah Nietner Gliederung I. Hintergründe und Beispielsfall... 1 II. Anwendbares Recht... 2 1. Mangels Rechtswahl anwendbares Recht... 2 2. Rechtswahl...

Mehr

Die Anknüpfung an die einstellende Niederlassung des Arbeitgebers im Internationalen Arbeitsvertragsrecht

Die Anknüpfung an die einstellende Niederlassung des Arbeitgebers im Internationalen Arbeitsvertragsrecht Hannah Blefgen Die Anknüpfung an die einstellende Niederlassung des Arbeitgebers im Internationalen Arbeitsvertragsrecht Nomos Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 13 I. Hintergrund der Arbeit 13 II. Fragestellungen

Mehr

Vorlesung Internationales Privatrecht I

Vorlesung Internationales Privatrecht I Vorlesung Internationales Privatrecht I Dr. Robert Magnus Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg 1 Das internationale Sachenrecht 2 Denkbare

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 5 Ehescheidung

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 5 Ehescheidung Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 5 Ehescheidung Vorbemerkungen 27.6.2016: Vortrag zur Praxis der internationalen Kinderrückführung Bundesamt für Justiz Probeklausur:

Mehr

Tobias Bosch. Die Durchbrechungen des Gesamtstatuts im internationalen Ehegiïterrecht

Tobias Bosch. Die Durchbrechungen des Gesamtstatuts im internationalen Ehegiïterrecht Tobias Bosch Die Durchbrechungen des Gesamtstatuts im internationalen Ehegiïterrecht Unter besonderer Beriicksichtigung deutsch-franzosischer Rechtsfâlle PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften

Mehr

Das Recht für Paare in Deutschland

Das Recht für Paare in Deutschland Das Recht für Paare in Deutschland Ein Informationsservice ihrer Kanzlei Schröder 1. Welches Recht ist anwendbar? 1. Welches Recht ist auf das Vermögen der Ehegatten anwendbar? Nach welchen Kriterien bestimmt

Mehr

DNotI Deutsches Notarinstitut

DNotI Deutsches Notarinstitut DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstituts Dokumentnummer: 1417# letzte Aktualisierung: 1. April 1997 Gutachten EGBGB Art. 15; 25 Schweiz, Aufhebung eines Ehe-,

Mehr

Olaf Deinert Zum Hochschullehrer und Rechtswissenschaftler Peter Winkler von Mohrenfels 15. Jörg Benedict Die culpa in contrahendo im IPR und IZPR 19

Olaf Deinert Zum Hochschullehrer und Rechtswissenschaftler Peter Winkler von Mohrenfels 15. Jörg Benedict Die culpa in contrahendo im IPR und IZPR 19 Inhaltsverzeichnis Olaf Deinert Zum Hochschullehrer und Rechtswissenschaftler Peter Winkler von Mohrenfels 15 Jörg Benedict Die culpa in contrahendo im IPR und IZPR 19 I. Einleitung 19 II. Prozessrecht:

Mehr

Die internationale Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Umweltbeeinträchtigungen

Die internationale Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Umweltbeeinträchtigungen F Markus Müller Die internationale Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Umweltbeeinträchtigungen Helbing & Lichtenhahn Basel und Frankfurt am Main 1994. Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 10 Wiederholung und Vertiefung

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 10 Wiederholung und Vertiefung Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 10 Wiederholung und Vertiefung Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung 4.

Mehr

Merkblatt. zum Scheidungsrecht

Merkblatt. zum Scheidungsrecht Tel. +421-(0)2-59204400 Fax +421-(0)2-54431480 rk-1@pres.diplo.de Stand: November 2016 Merkblatt zum Scheidungsrecht 1. Auf Scheidungen anwendbares Recht Am 21.06.2012 ist eine EU-Verordnung ( Rom III

Mehr

Nr. 8: Lebenspartnerschaften

Nr. 8: Lebenspartnerschaften Lehrstuhl Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht Univ.-Prof. Dr. M. Andrae Europäisches und Internationales Erb- und Familienrecht Stand: 10/2008 Nr. 8: Lebenspartnerschaften Fall

Mehr

Internationales Privatrecht. (Grundlagen)

Internationales Privatrecht. (Grundlagen) Internationales Privatrecht (Grundlagen) Inhalt 1 Begriff, Quellen und Nachbargebiete des Internationalen Privatrechts (IPR) 2 Ideengeschichte des IPR: Epochen und Persönlichkeiten 3 Aufbau der Kollisionsnorm

Mehr

Internationales Privatrecht

Internationales Privatrecht Prof. Dr. Klaus Peter Berger, LL.M. SS 2013 Internationales Privatrecht Materialsammlung zum Grundkurs Internationales Privatrecht Teil I (Allgemeiner Teil) Prof. Dr. Klaus Peter Berger, LL.M. (Sommersemester

Mehr