A1 Sozioökonomische Analyse: Grafiken und Tabellen A2 Beteiligung bei der LES-Erarbeitung... 23

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1 Anhang Inhaltsverzeichnis A1 Sozioökonomische Analyse: Grafiken und Tabellen... 2 A2 Beteiligung bei der LES-Erarbeitung A2.1 Teilnehmerliste SWOT-Workshop A2.2 Teilnehmerliste Zukunftswerkstatt A2.3 Teilnehmerliste Zielworkshop A2.4 Teilnehmerliste Thematische AGs 25./ A2.5 Teilnehmerliste Vorstandssitzung A2.6 Teilnehmerliste Vorstandssitzung A2.7 Teilnehmerliste Vorstandssitzung A2.8 Teilnehmerliste LAG Mitgliederversammlung A3 Presseartikel A4 Absichtserklärungen Kooperationen A5 Beschreibung der Planungen und Strategien A6 Beschreibung der Methode Erfolgsfaktoren-Spinne A7 Leitfaden Demografie-Relevanz A8 Satzung LAG Südraum Leipzig e.v A9 Beitragsordnung der LAG Südraum Leipzig A10 Positiver Beschluss der Mitgliederversammlung zur Umsetzung der LES A11 Legitimation der an der LAG beteiligten Kommunen A12 Geschäftsordnung des Entscheidungsgremiums A13 A14 Beschluss des Entscheidungsgremiums zur Annahme der Geschäftsordnung und Vorsitzenden Erklärung der Interessensvertretung im Rahmen des Entscheidungsgremiums der LAG Südraum Leipzig (alphabetische Reihenfolge) A15 Indikatoren und Zielwerte nach Jahren (kumuliert) A16 Budgetverteilung nach Jahren (Planzahlen)

2 Alter Anhang A1 Sozioökonomische Analyse: Grafiken und Tabellen Abb. 1 Bevölkerungsdichte (Stand ) Personen pro km² Quelle: SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI, STATISTISCHES LANDESAMT DES FREISTAATES SACHSEN (2012) Abb. 2 Entwicklung des Durchschnittsalters 48,0 47,0 46,0 45,0 44,0 43,0 42,0 41,0 Sachsen Landkreis Leipzig Südraum Leipzig 40,0 39,0 38,0 Quelle: Eigene Darstellung (BTE/SPRINT, 2014); Daten: STATISTISCHES LANDESAMT DES FREISTAATES SACHSEN (2014b) 2

3 Anzahl Personen Einwohner Anhang Abb. 3 Bevölkerungsentwicklung ( ) Südraum Leipzig Quelle: Eigene Darstellung (BTE/SPRINT, 2014); Daten: STATISTISCHES LANDESAMT DES FREISTAATES SACHSEN (2014b) Abb. 4 Geburten- und Sterberate im Südraum Leipzig Gestorbene 1000 Lebengeborende Quelle: Eigene Darstellung (BTE/SPRINT, 2014); Daten: STATISTISCHES LANDESAMT DES FREISTAATES SACHSEN (2014b) 3

4 Abb. 5 Geburtendefizit im Südraum Leipzig -3-3,5-4 -4,3-4,3-4,5-4,5-4,9-4,7 Geburtendefizit je 1000 EW -5-5,1-5,3-5,5-5, Quelle: e Eigene Darstellung (BTE/SPRINT, 2014); Daten: STATISTISCHES LANDESAMT DES FREISTAATES SACHSEN (2014b) Abb. 6 Fortziehende Bevölkerung des Südraums Leipzig nach Altersgruppen (Durchschnitt der Jahre ) 16% 40% unter 25 Jahre Jahre 44% 50 Jahre und älter Quelle: Eigene Darstellung (BTE/SPRINT, 2014); Daten: STATISTISCHES LANDESAMT DES FREISTAATES SACHSEN (2014b) 4

5 Anteil an Gesamtbevölkerung in % Wanderungssaldo Anhang Abb. 7 Entwicklung der Wanderungssaldi Südraum Leipzig Landkreis Leipzig Sachsen Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge je EW Quelle: Eigene Darstellung (BTE/SPRINT, 2014); Daten: Werte Südraum Leipzig: STATISTISCHES LANDESAMT DES FREISTAATES SACHSEN (2014b); Werte Landkreis Leipzig, Sachsen:. SÄCH- SISCHE STAATSKANZLEI et al. (2012) Abb. 8 Entwicklung der Altersstruktur Südraum Leipzig Prognosevariante 2: landesspezifische Annahmen Jährige Jährige Jährige Jährige 65-Jährige und Ältere Bevölkerungsstand Prognose (Variante 2) Quelle: Eigene Darstellung (BTE/SPRINT, 2014); Daten: STATISTISCHES LANDESAMT DES FREISTAATES SACHSEN (2014b) 5

6 Anzahl der Beschäftigten Anhang Abb. 9 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach Gemeinden und Wirtschaftsbereichen ( ) Öffentliche und private Dienstleister Unternehmensdienstleister Handel, Verkehr und Gastgewerbe Produzierendes Gewerbe Land-und Forstwirtschaft, Fischerei Quelle: Eigene Darstellung (BTE/SPRINT, 2014); Daten: STATISTISCHES LANDESAMT DES FREISTAATES SACHSEN (2012a) 1 Die Summe der Beschäftigten dieser Grafik (32.795) stimmt nicht mit der Gesamtsumme der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten für den Gesamtraum überein (33.091), da einige Daten in der Aufschlüsselung nach Gemeinden geheim gehalten werden müssen oder nicht vorliegen. 6

7 Abb. 10 Arbeitsplatzentwicklung nach Gemeinden Landkreis Leipzig Sachsen LES Südraum Leipzig Zwenkau Rötha Regis-Breitlingen Pegau Neukieritzsch Markranstädt Markkleeberg Kitzscher Großpösna Groitzsch Espenhain Elstertrebnitz Deutzen Borna Böhlen Belgershain -30% -20% -10% 0% 10% 20% 30% Zu- bzw. Abnahme von sozialversicherungspfl. Beschäftigten in % Quelle: Eigene Darstellung (BTE/SPRINT, 2014); Daten: STATISTISCHES LANDESAMT DES FREISTAATES SACHSEN (2014a) Abb. 11 Arbeitsplatzdichte 2012 nach Gemeinden Landkreis Leipzig Sachsen LES Südraum Leipzig Zwenkau Rötha Regis-Breitlingen Pegau Neukieritzsch Markranstädt Markkleeberg Kitzscher Großpösna Groitzsch Espenhain Elstertrebnitz Deutzen Borna Böhlen Belgershain Arbeitsplatzdichte 2012 (AP/1000 EW) Arbeitsplätze/ EW Quelle: Eigene Darstellung (BTE/SPRINT, 2014); Daten: STATISTISCHES LANDESAMT DES FREISTAATES SACHSEN (2012a; 2014a) 7

8 Arbeitslose je Einwohner Anhang Abb. 12 Pendlersaldi der Gemeinden des Südraums Leipzig ( ) Zwenkau Rötha Regis-Breitingen Pegau Neukieritzsch Markranstädt Markkleeberg Kitzscher Großpösna Groitzsch Espenhain Elstertrebnitz Deutzen Borna Böhlen Belgershain Einpendlerüberschuss Einpendlerdefizit bzw. Auspendlerüberschuss Pendlersaldo in Personen Quelle: Eigene Darstellung (BTE/SPRINT, 2014); Daten: BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (2014) Abb. 13 Entwicklung der Arbeitslosenzahlen ( ) je Einwohner Belgershain Böhlen Borna Deutzen Elstertrebnitz Espenhain Groitzsch Großpösna Kitzscher Markkleeberg Markranstädt Neukieritzsch Pegau Regis-Breitingen Rötha Zwenkau Südraum Leipzig Landkreis Leipzig Sachsen Quelle: Eigene Darstellung (BTE/SPRINT, 2014); Daten: STATISTISCHES LANDESAMT DES FREISTAATES SACHSEN (2012b) 8

9 Anzahl der Ankünfte/Übernachtungen Angaben in % Anhang Abb. 14 Entwicklung der Beherbergungsbetriebe, Betten und Auslastung im Südraum Leipzig (indiziert, 2007=100) Betriebe Betten Auslastung Quelle: Eigene Darstellung (BTE/SPRINT, 2014); Daten: STATISTISCHES LANDESAMT DES FREISTAATES SACHSEN (2014c) Abb. 15 Entwicklung der Ankünfte und Übernachtungen in den KommunenBorna, Groitzsch, Markkleeberg, Markranstädt und Zwenkau (kumuliert, ) Ankünfte Übernachtungen Quelle: Eigene Darstellung (BTE/SPRINT, 2014); Daten: STATISTISCHES LANDESAMT DES FREISTAATES SACHSEN (2014c) 9

10 Abb. 16 Ausschnitt des regionalen ÖPNV-Liniennetzes Quelle: MITTELDEUTSCHER VERKEHRSVERBUND GMBH MDV (2013) Abb. 17 Kindertagesstätten (Kitas) im Südraum Leipzig Zwenkau Rötha Regis-Breitingen Pegau Neukieritzsch Markranstädt Markkleeberg Kitzscher Großpösna Groitzsch Espenhain Elstertrebnitz Deutzen Borna Böhlen Belgershain Anzahl Kitas Anzahl betreute Kinder Kapazität (Anzahl Plätze) Anzahl Kindertagesstätten, Plätze und betreute Kinder Quelle: Eigene Darstellung (BTE/SPRINT, 2014); Daten: LANDKREIS LEIPZIG (2014a) 10

11 Abb. 18 Übersicht zur Verteilung der Schulen und Schüler im Südraum Leipzig (Stand: ) Gemeinde Allgemeinbild. Grundschulen Oberschulen Gymnasien Förderschulen Schulen Schüler Schulen Schüler Schulen Schüler Schulen Schüler Belgershain Böhlen Borna Deutzen Elstertrebnitz Espenhain Groitzsch Großpösna Kitzscher Markkleeberg Markranstädt Neukieritzsch Pegau Regis-Breitingen Rötha Zwenkau Südraum Leipzig Quelle: Eigene Darstellung (BTE/SPRINT, 2014); Daten: STATISTISCHE ÄMTER DES BUNDES UND DER LÄNDER (2014) 11

12 Abb. 19 Übersicht zu Jugendfreizeitangeboten Gemeinde Jugendfeuerwehr Jugendclub Sportverein Einrichtungen Jugendarbeit Belgershain - Böhlen - Borna - Deutzen Elstertrebnitz Espenhain - - Groitzsch Großpösna - Kitzscher - Markkleeberg - Markranstädt Neukieritzsch - Pegau - Regis-Breitingen - - Rötha - Zwenkau - Quellen: Eigene Darstellung (BTE/SPRINT, 2014); Daten: KREISJUGENDFEUERWEHR LANDKREIS LEIPZIG (2014); KREISSPORTBUND LANDKREIS LEIPZIG E.V. (2014); LANDKREIS LEIPZIG ( 12

13 Anzahl Ärzte/ med. Einrichtungen/ EW Anhang Abb. 20 Dichte der medizinischen Grundversorgung (Ärzte bzw. Einrichtungen je EW) im Südraum Leipzig 2 3,00 2,50 2,00 1,50 1,00 0,50 0,00 Allgemeinmediziner/ EW Fachärzte/ EW Zahnärzte/ EW Pflegeheime/ EW Betreutes Wohnen/ EW Amb. Pflegedienste/ EW Quellen: Eigene Darstellung (BTE/SPRINT, 2014); Daten: Bevölkerungszahlen: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (2014a); Zahlen medizinische Versorgung: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (2014); Landeszahnärztekammer Sachsen (2014), Landkreis Leipzig (2014b) 2 Stand Bevölkerung: Stand Zahlen der medizinischen Versorgung:

14 Abb. 21 Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung (Stand 2011) Quelle: SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE (2011) 14

15 Abb. 22 Zuständigkeiten der lokalen Zweckverbände für Wasserver- bzw. Abwasserentsorgung Gemeinde AZV 3 Espenhain AZV Weiße Elster AZV Reinhaltung Parthe Zweckverband Leipziger Land Zweckverband Bornaer Land Belgershain Böhlen Böhlen (OT Großdeuben) Böhlen (ohne OT Großdeuben) Borna Borna (eingeschränkt) Deutzen Elstertrebnitz Espenhain Groitzsch Großpösna Großpösna (OT Güldengossa, OT Störmthal) Großpösna (OT Dreißkau- Muckern) Kitzscher Markkleeberg Markranstädt Neukieritzsch Pegau (Pegau, OT Kitzen) Regis-Breitingen Rötha Zwenkau Quelle: Eigene Darstellung (BTE/SPRINT, 2014); Daten: ZWECKVERBAND WASSER, ABWASSER BORNAER LAND (2013); ABWASSERZWECKVERBAND WEIßE ELSTER (o.j.); ABWASSERZWECKVER- BAND FÜR DIE REINHALTUNG DER PARTHE (2014); ABWASSER ZWECKVERBAND ESPENHAIN (2012) 3 AZW = Abwasserzweckverband 15

16 Abb. 23 Ansätze zu erneuerbaren Energien im Südraum Leipzig Gemeinde Biomasse Klär- und Deponiegas Photovoltaik Wasserkraft Windkraft Belgershain Böhlen 1 Borna 1 Deutzen Elstertrebnitz 3 Espenhain 1 Groitzsch Großpösna 1 1 Kitzscher 2 1 Markkleeberg 2 1 Markranstädt Neukieritzsch 1 2 Pegau 1 8 Regis- Breitingen 1 5 Rötha 1 Zwenkau 2 1 Quelle: Eigene Darstellung (BTE/SPRINT, 2014); Daten: SÄCHSISCHE ENERGIEAGENTUR SAENA GMBH (o.j) 16

17 Abb. 24 Raumstruktur und kategorien des Freistaates Sachsen (2013) Quelle: SÄCHSISCHES MINISTERIUM DES INNERN (2013) 17

18 Abb. 25 Flächennutzung im Landkreis Leipzig (Stand: ) Landwirtschaftsfläche 3% 2% 13% 6% Waldfläche Wasserfläche 14% 62% Abbauland Flächen anderer Nutzung ohne Friedhof Siedlungs- und Verkehrsfläche Quelle: Eigene Darstellung (BTE/SPRINT, 2014); Daten: STATISTISCHE ÄMTER DES BUNDES UND DER LÄNDER (2014) Abb. 26 Wohnraumentwicklung im Südraum Leipzig ( ) Wohngebäude Wohnungen Wohnfläche in 100 m² Südraum Leipzig Quelle: Eigene Darstellung (BTE/SPRINT, 2014); Daten: STATISTISCHE ÄMTER DES BUNDES UND DER LÄNDER (2014) 18

19 Abb. 27 Wohnflächenentwicklung nach Gemeinden und EW ( ) Zwenkau, Stadt Rötha, Stadt Regis-Breitingen, Stadt Pegau, Stadt Neukieritzsch Markranstädt, Stadt Markkleeberg, Stadt Kitzscher, Stadt Großpösna Groitzsch, Stadt Espenhain Elstertrebnitz Deutzen Borna, Stadt Böhlen, Stadt Belgershain ,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 Durchschnittliche Wohnfläche in m² je Einwohner Quelle: Eigene Darstellung (BTE/SPRINT, 2014); Daten: STATISTISCHE ÄMTER DES BUNDES UND DER LÄNDER (2014) Abb. 28 Naturräumliche Haupteinheiten Sachsen- Anhalt Sachsen Thüringen Quelle: TU DRESDEN (IHM-INSTITUT FÜR HYDROLOGIE UND METEOROLOGIE) (o.j) 19

20 Abb. 29 Liste der Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Südraum Leipzig Landschaftsschutzgebiete Name Landkreis Fläche in ha Leipziger Auwald Leipzig, Stadt Leipzig, Nordsachsen Pleißestausee Rötha Leipzig 183 Partheaue Stadt Leipzig, Leipzig Schnauderaue Leipzig 468 Elsteraue Leipzig Wyhraaue Leipzig Naturschutzgebiete Rohrbacher Teiche Leipzig 77,87 Pfarrholz Groitzsch Leipzig Kulkwitzer Lachen Leipzig 35,67 Rückhaltebecken Stöhna Leipzig 293,40 Bockwitz Leipzig 545,40 Quelle: Eigene Darstellung (BTE/SPRINT, 2014); Daten: SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE (2014b) Abb. 30 Aktive und stillgelegte Tagebaustandorte im Südraum Leipzig Zwenkau/ Cospuden Espenhain Witznitz Tagebau Profen Tagebau Vereinigtes Schleenhain Borna-Ost/ Bockwitz Haselbach Quelle: MITTELDEUTSCHE BRAUNKOHLENGESELLSCHAFT MBH (MIBRAG) (2013); verändert durch BTE 20

21 Abb. 31 Klimaprojektionen des Landesentwicklungsplanes Sachsen: Thema Niederschlag Quelle: SÄCHSISCHES MINISTERIUM DES INNERN; TU DRESDEN LEHRSTUHL LANDSCHAFTSPLANUNG (2011) 21

22 Abb. 32 Klimaprojektionen des Landesentwicklungsplanes Sachsen: Thema Lufttemperatur und Wasserbilanz Quelle: SÄCHSISCHES MINISTERIUM DES INNERN; TU DRESDEN LEHRSTUHL LANDSCHAFTSPLANUNG (2011) 22

23 A2 Beteiligung bei der LES-Erarbeitung Bezeich- Datum/Ort/ Inhalte Beteiligte nung der Uhrzeit Veranstaltung Auftakt , Inhalt und Aufbau der LES LAG Vorstand beratung Markkleeberg, Uhr Terminkette Organisationsstruktur Zuarbeiten, Einladungslisten, Teilnahme an Sitzungen ZV Kommunales Forum Südraum Leipzig ILE-Regionalmanagements Informationskette BTE/SPRINT Presse- und Öffentlichkeitsarbeit regionale Netzwerke und Kontakte zu Nachbarregionen Lenkungs , Aufgaben- und Arbeitsstruk- 17 Teilnehmer gruppen- sitzung - Auftakt Großpösna, Uhr tur Terminkette Rolle und Termine der Len- LAG Vorstand und Mitglieder Koordinierungs- kungsgruppe kreise Weiße Elster und Südraum Leipzig ZV Kommunales Forum Südraum Leipzig ILE-Regionalmanagements BTE/SPRINT SWOT , Projektvorstellung 27 Teilnehmer Workshop Großpösna, Uhr Vorstellung der Analyseergebnisse Gebiet und Bevölkerung LAG Vorstand und Mitglieder Koordinierungs- vorhandene Strategien kreise Weiße Elster und Süd- 23

24 Bezeich- Datum/Ort/ Inhalte Beteiligte nung der Uhrzeit Veranstaltung und Planungen sozioökonomische Analyse 2 Workshop-Phasen zur SWOT-Erarbeitung raum Leipzig Mitglieder der Arbeitsgruppen Ländlicher Raum, Kooperation und Tourismus ZV Kommunales Forum Südraum Leipzig ILE-Regionalmanagements BTE/SPRINT Verbands , Präsentation erster Ergeb- Verbandsmitglie- versamm- Borna, nisse zur Analyse und der ZV Kommu- lung ZV ab Uhr SWOT der LES nales Forum Kommuna- Südraum Leipzig les Forum sowie erweiterter Südraum Kreis Leipzig BTE/SPRINT Zukunfts , Projekterläuterung 50 Teilnehmer werkstatt Borna, Uhr Ergebnisse der SWOT- Analyse Workshop zu Bedarfen und interessierte BürgerInnen LAG Vorstand Potentialen und Mitglieder Workshop zu Zielen Koordinierungskreise Weiße Elster und Südraum Leipzig Mitglieder der Arbeitsgruppen Ländlicher Raum, Kooperation und Tourismus ZV Kommunales 24

25 Bezeich- Datum/Ort/ Inhalte Beteiligte nung der Uhrzeit Veranstaltung Forum Südraum Leipzig ILE-Regionalmanagements BTE/SPRINT Lenkungs , Rückblick auf Ergebnisse 25 Teilnehmer gruppen- sitzung Ziel- Workshop Markkleeberg, Uhr der Zukunftswerkstatt Diskussion des Zielsystems und der Indikatoren Vorstellung der Methodik LAG Vorstand und Mitglieder Koordinierungskreise Weiße zum Zielsystem Elster und Süd- Diskussion des Zielsystems raum Leipzig Ausarbeitung des Regionsprofils im Workshop Abstimmung zur weiteren Partizipation ZV Kommunales Forum Südraum Leipzig ILE-Regionalmanagements BTE/SPRINT Abstim , Austausch zum bisherigen LAG Vorstand mung mit dem Auftraggeber Markkleeberg Arbeitsprozess Abstimmung der weiteren Vorgehensweise BTE/SPRINT themati , Projektübersicht 12 Teilnehmer + 6 sche Arbeitsgruppe Regionale Wirtschaft sowie Neukieritzsch, Uhr Diskussion zum zusammengeführten Leitbild der Region Resümee zum Zielsystem sowie Vorstellung Aktionsplan Teilnehmer LAG Vorstand und Mitglieder Koordinierungskreise Weiße Elster und Süd- thematische Arbeitsgruppe Lebensqualität und Diskussion zu Maßnahmen in der Arbeitsgruppe Lebensqualität und nachhaltige Dorfentwicklung bzw. Regionale Wirtschaft raum Leipzig Mitglieder der bisherigen Arbeitsgruppen Ländlicher Raum, Koope- 25

26 Bezeich- Datum/Ort/ Inhalte Beteiligte nung der Uhrzeit Veranstaltung nachhalti- ration und Tou- ge Dorf- rismus entwick- lung ZV Kommunales Forum Südraum Leipzig ILE-Regionalmanagements BTE/SPRINT themati , Projektübersicht 16 Teilnehmer sche Arbeitsgruppe Tourismus und Kultur Neukieritzsch, Uhr Diskussion zum zusammengeführten Leitbild der Region Resümee zum Zielsystem sowie Vorstellung Aktions- LAG Vorstand und Mitglieder Koordinierungskreise Weiße Elster und Süd- plan raum Leipzig Diskussion zu Maßnahmen Mitglieder der in der Arbeitsgruppe Tou- bisherigen Ar- rismus und Kultur beitsgruppen Ländlicher Raum, Kooperation und Tourismus ZV Kommunales Forum Südraum Leipzig ILE-Regionalmanagements BTE/SPRINT Ideen , Vorstellung Stand der Ent- 6 Teilnehmer workshop Neukieritzsch, Uhr wicklungsstrategie sowie Fragen, Anregungen und Diskussion interessierte BürgerInnen, Institutionen Vorstellung und Diskussion von Projektideen ZV Kommunales Forum Südraum Leipzig 26

27 Bezeich- Datum/Ort/ Inhalte Beteiligte nung der Uhrzeit Veranstaltung BTE/SPRINT Evaluie , Erläuterung der Stellung- isw rungsge- spräch LES Südraum Leipzig Markkleeberg, Uhr nahme Klärung offener Fragen zur LES LfULG Landratsamt Landkreis Leipzig LAG Vorstand ZV Kommunales Forum Südraum Leipzig BTE/SPRINT LAG , Präsentation und Abstim- 12 Teilnehmer Vorstandssitzung des Südraumes Leipzig Borna, Uhr mung erster Ergebnisse des Aktionsplans des LES Vorstandsmitglieder LAG Südraum Leipzig ILE-Regionalmanagements (Gäste) BTE/SPRINT LAG , Diskussion der offenen 12 Teilnehmer Vorstandssitzung des Südraumes Leipzig Espenhain, 15:00 17:30 Uhr Punkte der Maßnahmen (4.1) des Aktionsplanes und Beschluss Diskussion der Maßnahmen Kooperation (4.2), laufender Betrieb (4.3) und EMFF (4.4) und Beschluss Diskussion und Beschluss Vorstandsmitglieder LAG Südraum Leipzig ILE-Regionalmanagements (Gäste) BTE/SPRINT des Zielsystems Abstimmung zur Rangfolge der Handlungsfeldziele und Beschluss Diskussion und Beschluss der prozentualen Mittelverteilung auf 4.1, 4.2, 4.3 und 27

28 Bezeich- Datum/Ort/ Inhalte Beteiligte nung der Uhrzeit Veranstaltung EMFF Evaluie , Rückmeldung zum Zwi- isw rungsge- spräch LES Südraum Leipzig Rötha, Uhr schenbericht LES Klärung offener Fragen zur LES LfULG, LEADER- Koordinatoren LAG Vorstand ZV Kommunales Forum Südraum Leipzig BTE/SPRINT Verbands , TOP 6: LES für den Südraum Verbandsmitglie- versamm- Kap Zwenkau, Leipzig der ZV Kommu- lung ZV Kommunales Forum Südraum Leipzig ab Uhr Präsentation des aktuellen Standes zur LES Ermächtigung der Verbandsvorsitzenden zur Zustimmung zur LES im Rah- nales Forum Südraum Leipzig BTE/SPRINT men der Mitgliederversammlung des LAG e.v. LAG , Diskussion und Beschlüsse zu: 14 Teilnehmer Vorstandssitzung des Südraumes Leipzig Groitzsch, 15:00 18:00 Uhr Budgetverteilung und Zielwerte Auswahlverfahren und - kriterien Vorstandsmitglieder LAG Südraum Leipzig ILE-Regional- Monitoring und Evaluierung Kooperationen managements (Gäste) BTE/SPRINT LAG Diskussion und Beschluss der 31 Teilnehmer Mitgliederversammlung Neukieritzsch 18:00 21:30 Uhr LES Mitglieder LAG Südraum Leipzig BTE/SPRINT Im weiteren Verlauf befinden sich die Teilnehmerlisten zu den Veranstaltungen, die Protokolle der Veranstaltungen sind nicht enthalten, können aber auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. 28

29 A2.1 Teilnehmerliste SWOT-Workshop

30 30 Anhang

31 A2.2 Teilnehmerliste Zukunftswerkstatt

32 32 Anhang

33 33

34 A2.3 Teilnehmerliste Zielworkshop

35 35

36 A2.4 Teilnehmerliste Thematische AGs 25./

37 37

38 38 Anhang

39 39

40 A2.5 Teilnehmerliste Vorstandssitzung

41 A2.6 Teilnehmerliste Vorstandssitzung

42 A2.7 Teilnehmerliste Vorstandssitzung

43 A2.8 Teilnehmerliste LAG Mitgliederversammlung

44 44 Anhang

45 45

46 46 Anhang

47 47

48 48 Anhang

49 A2.9 Teilnehmerliste LAG Mitgliederversammlung

50 50 Anhang

51 51

52 52 Anhang

53 53

54 A3 Presseartikel Abb. 1 Leipziger Volkszeitung ( ) 54

55 Abb. 2 Leipziger Volkszeitung ( ) Abb. 3 Leipziger Volkszeitung ( ) Abb. 4 Leipziger Volkszeitung ( ) 55

56 Abb. 5 Leipziger Volkszeitung 56

57 Abb. 6 Leipziger Volkszeitung ( ) 57

58 Abb. 7 Leipziger Volkszeitung ( ) 58

59 Abb. 8 Leipziger Volkszeitung ( ) 59

60 Abb. 9 Leipziger Volkszeitung ( ) Abb. 10 Amtsblatt Borna ( ) 60

61 A4 Absichtserklärungen Kooperationen 61

62 62 Anhang

63 63

64 A5 Beschreibung der Planungen und Strategien Im folgenden Überblick sind die Planungen und Strategien genannt, die in die Erarbeitung der LES insbesondere bei der SWOT, der Aufstellung der Strategie sowie dem Aktionsplan berücksichtigt wurden. Die Planungen und Strategien sind geordnet nach: Rahmensetzende Planungen und Strategien sowie deren sub-nationale Umsetzung, landesplanerische Vorgaben und Strategien regionalplanerische Vorgaben, informelle regionale und überregionale Strategien und Planungen und lokale Planungen und Strategien. Rahmensetzende Planungen und Strategien In der Förderperiode verfolgt die EU im Rahmen ihrer Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI) einen noch stärkeren integrativen Ansatz mit dem Wunsch, die jeweiligen Fonds noch stärker zu verzahnen. Zu den ESI-Fonds gehören: Europäischer Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER), Europäischer Meeres und Fischereifonds (EMFF), der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Sozialfonds (ESF). Der Freistaat Sachsen hat sich die neuen Möglichkeiten insoweit zu Nutze gemacht, dass während der Programmperiode Entwicklungsziele und Mittel des ELER und des EMFF gemeinsam auf Basis lokaler Konzepte abgewickelt werden können. Dabei ist auch eine enge Verzahnung mit den Möglichkeiten des EFRE und des ESF auf Ebene der regionalen Entwicklungsstrategien zum Erreichen weiterer integrierter Entwicklungsziele vorgesehen. 4 Der Europäische Fonds zur Entwicklung ländlicher Räume (ELER) ist das Kerninstrument zur Förderung des ländlichen Raums. Neben dem vorrangigen Ziel, die Land- und Forstwirtschaft zu fördern, trägt der Fonds dem Paradigmenwechsel auf EU- Ebene hin zu einer integrierten ländlichen Entwicklung unter Beachtung von Einkommensdifferenzierung und Steigerung der Lebensqualität Rechnung. Der ELER wird neben der Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des ländlichen Raums vorrangig für die Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und der Klimaschutzpolitik in Anspruch genommen. In Sachsen erfolgt die Umsetzung des ELER über das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) Unter Beachtung der Zielstellungen der 4 vgl. LFULG (2014), S. 4: Der im Rahmen der neuen Förderperiode vorgesehene Multifondsansatz mit ELER, EFRE, ESF und EMFF wird in Sachsen im Rahmen der ländlichen Entwicklung nicht verfolgt. 64

65 Strategie EUROPA 2020 und der für die Entwicklung des ländlichen Raums definierten Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist die sächsische Strategie des EPLR primär auf folgende Hauptanliegen ausgerichtet (wobei LEADER primär dem ersten Hauptanliegen dienen soll): Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raums unter Beachtung der spezifischen und lokalen Bedürfnisse insbesondere mit Blick auf die Herausforderungen des demografischen Wandels durch verstärkte Entscheidungskompetenz und Verantwortung auf lokaler Ebene. Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft und anderer Landbewirtschafter im Kontext mit umwelt- und klimafreundlicher sowie naturschutzgerechter Bewirtschaftung, um so einen wesentlichen Beitrag sowohl zu Umweltzielen als auch zur Wiederherstellung und Sicherung der biologischen Vielfalt zu leisten. Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft bei der Umstellung auf energieeffizienten, emissionsarmen Bewirtschaftungsweisen und der Implementierung von Innovationen, um so die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern. 5 Eine Umsetzung der (integrierten) ländlichen Entwicklung unter Beteiligung der örtlichen Bevölkerung auf regionaler Ebene ist auch in der Förderperiode fester Bestandteil des EPLR und erfolgt über den bekannten LEADER-Ansatz. Die Hauptzielrichtung für LEADER ist entsprechend der Bedarfe und der Zuordnung von LEADER gem. ELER-VO, auf den Schwerpunktbereich 6b 6 ausgerichtet. Daraus ergibt sich folgende Schwerpunktsetzung: Minimierung der Flächenneuinanspruchnahme und Rückführung von Flächen in die Primärproduktion (B19), Unterstützung privatwirtschaftlicher, kleingewerblicher Investitionen (B34), Unterstützung der Schaffung und Sicherung hochwertiger Arbeitsplätze durch die Förderung von Investitionen (B35), Unterstützung zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten (B36), lokalspezifische Anpassung der Infrastrukturen an sich ändernde Nachfrage- und Bedarfsstrukturen für kleine und mittlere Unternehmen (B37), Unterstützung eines lokalspezifischen Ausbaus der ländlichen Wegeinfrastruktur (B38), Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen für die Erhaltung qualifizierter Arbeitsplätze und Erleichterung der Mobilität (B39), Anpassung der kommunalen/dörflichen Infrastrukturausstattungen an die Herausforderungen des demografischen Wandels (B40), 5 6 SMUL (2014C): EPLR Sachsen , S. 98ff Entsprechend dem offenen Charakter von LEADER können auch alle weiteren Unionsprioritäten des ELER sekundär angesprochen werden, sofern im Rahmen der SOWT die entsprechenden Themen identifiziert wurden (SMUL 2014C: EPLR SACHSEN , S. 100). 65

66 Unterstützung der Restrukturierung und lokalspezifische Bedarfsanpassung soziokultureller Einrichtungen (B41), Erhaltung und angepasste Nutzung des ländlichen Kulturerbes (B42), Unterstützung von Investitionen in die qualitative Verbesserung des Tourismus (B43), Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen für Akteurinnen und Akteure und Sensibilisierung im Bereich lokaler Entwicklungsstrategien (B45), Unterstützung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandanschlüssen unter Beachtung lokalspezifischer Bedarfe (B46), 7 Im Rahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie können entsprechend der Bedarfe vor Ort inhaltliche und finanzielle Schwerpunkte gesetzt werden. Da das LES-Gebiet Südraum Leipzig die Voraussetzungen erfüllt hat (mindestens 100 ha bewirtschaftete Teichflächen), wird die LAG auch die Aufgaben eines Fischwirtschaftsgebiets integrieren. Hierzu muss die LES auf den festgestellten Bedarf, die Möglichkeiten des Gebiets und die EU-Prioritäten für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) abgestimmt sein. Der EMFF unterstützt die Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik und die stärkere Ausrichtung der Fischerei auf Nachhaltigkeitsziele. Von den vier Säulen des EMFF sind für Sachsen die Säulen Nachhaltige Aquakultur sowie Nachhaltige Entwicklung von Fischereiwirtschaftsgebieten relevant. Für die Umsetzung stehen den Gebieten sowohl investive als auch nicht-investive Maßnahmen zur Verfügung, die über die erarbeitete LES umgesetzt werden können. Aufgrund der zuvor genannten Verzahnungsmöglichkeiten mit den weiteren ESI- Fonds soll an dieser Stelle auch eine Darstellung der beiden Fonds EFRE und ESF vorgenommen werden. Dies erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt auf Zielebene anhand der im strategischen Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung gewählten Zielsetzung: Mit dem Europäischen Fonds für die Regionale Entwicklung(EFRE) werden vorrangig wirtschafts- und regionalpolitische Zielsetzungen verfolgt. Hierzu gehören: die Stärkung von Forschung und Innovation, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und die Verringerung der CO 2 -Emissionen. Im Hinblick auf die Durchführung von verkehrsinfrastrukturellen Maßnahmen zur Anbindung des Südraums oder die Revitalisierung von Industriebrachen und Konversionsflächen hat der EFRE weiterhin eine spezifische Bedeutung für das LES-Gebiet, insbesondere für die Orte mit über Einwohnern. Der Europäische Sozialfonds (ESF) dient der Entwicklung der Humanressourcen und sozialen Aspekten. Hinsichtlich des Mittelvolumens tritt der ESF hinter den EFRE zurück und umfasst im Wesentlichen die bildungs- und beschäftigungspolitischen Instrumente. Hierzu gehören: das Beschäftigungswachstum und Mobilität der Arbeitskräfte, Soziale Inklusion und Armutsbekämpfung sowie Investition in Bildung und lebenslanges Lernen. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Verfallsrate beruflicher Qualifikationen sollten die mit Unterstützung des ESF in Sachsen angebotenen Mög- 7 SMUL (2014C): EPLR Sachsen , S. 98ff 66

67 lichkeiten genutzt werden, um eine beständige Weiterbildung von Fachkräften in der Region auch bei wechselnden Berufsbildern zu ermöglichen. Landesplanerische Vorgaben Planungsgrundlage für alle nachgeordneten Plandokumente auf regionaler Ebene ist die Landesplanung. Damit ist der Landesentwicklungsplan (LEP) als formelles, rahmensetzendes Dokument für die Planungen im Südraum Leipzig relevant. Im Juli 2013 hat die Sächsische Staatsregierung den Landesentwicklungsplan 2013 (LEP 2013) als Rechtsverordnung beschlossen und somit den seit 2003 verbindlichen LEP 2003 abgelöst. 8 Der Landesentwicklungsplan enthält Grundsätze und Ziele zur räumlichen Ordnung und Entwicklung und stellt unter Einbeziehung der raumbedeutsamen Fachplanungen eine flexible, zukunftsfähige und auf langfristige Planungssicherheit gerichtete raumordnerische Gesamtkonzeption für das Land dar. Er soll im Zusammenspiel mit den Regionalplänen frühzeitig Raumnutzungsansprüche regeln und zum Konsens bringen, Planungssicherheit schaffen und Planungen beschleunigen. Neben den planerischen Vorgaben gibt es auf Landesebene noch weitere Strategien, die für die Region von Bedeutung sind. Die Unternehmensgründungsstrategie des Freistaates Sachsen : Die Strategie koordiniert die Mittelstands- und Wachstumsförderung sowie die Förderung wissens- und technologieintensiver Unternehmen und Gründungen über die zur Verfügung stehenden Instrumente und Förderprogramme. 9 Die Tourismusstrategie Sachsen 2020 :Formuliert Handlungsfelder zu der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft, der Destinationen und Aufgabenteilung, die Stärkung der Leistungsfähigkeit der touristischen Infrastruktur sowie Tourismusmarketing und -förderung. 10 Die Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen 2014 : Sieht u.a. die Stärkung des Alltagsradverkehrs in den Kommunen, Radverkehr und öffentliche Verkehrsmittel, die Radverkehrswegweisung, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Nachnutzung von stillgelegten Eisenbahnstrecken als Handlungsfelder. 11 Die Fortschreibung der Radverkehrskonzeption für den Landkreis Sachsen wird 2015 die Konzeption des Freistaates auf Landkreisebene umsetzen. Regionalplanerische Vorgaben Die Rahmensetzung des Landesentwicklungsplanes wird in vier Regionalplänen ausgestaltet und räumlich konkretisiert. Der Regionalplan benennt dementsprechend die Landesentwicklung Sachsen 2014 Unternehmensgründungsstrategie des Freistaates Sachsen, S. 7. SMWA (2012): Tourismusstrategie Sachsen 2020, S. 14. SMWA (2014): Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen, Entwurf

68 wesentlichen Ziele und Grundsätze der Raumordnung (Vorrang- und Vorbehaltsgebiete) für die verschiedenen Landnutzungsbereiche in einem konkreten Maßstabsbereich. Aus Sicht des regionalen Entwicklungsprozesses ist der Regionalplan zugleich Richtschnur für die Einordnung von raumbedeutsamen Vorhaben als auch Orientierung für zu lösende Strukturprobleme. Die im Regionalplan festgelegten Ziele haben grundsätzlich Vorrang vor Fachplanungen, die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse sind zu berücksichtigen. Mit Inkrafttreten des LEP 2013 sind die regionalen Planungsverbände nun aufgefordert, ihre Regionalpläne innerhalb von vier Jahren an den LEP anzupassen. Die Region Südraum Leipzig fällt in die Planungsregion Leipzig-Westsachsen. Der derzeit gültige Regionalplan wurde am genehmigt und trat zum in Kraft. 12 In dem Regionalplan Leipzig-Westsachen ist der Landschaftsrahmenplan (LRP) für die Region enthalten. Parallel zur Fortschreibung des Regionalplans wird der Fachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege zum LRP fortgeschrieben, sodass auch hier mittelfristig Änderungen zu erwarten sind. 13 Der Regionalplan Leipzig-Westsachsen weist regionale Verbindungs- und Entwicklungsachsen aus (v.a. Achse Leipzig-Markkleeberg-Böhlen/Zwenkau-Borna-Frohburg- Altenburg-Zwickau), die die ausgewiesenen überregionalen Verbindungsachsen ergänzen. Entlang regionaler Achsen sollen Siedlungstätigkeiten und Infrastruktureinrichtungen konzentriert werden. In Verdichtungsräumen nehmen regionale Verbindungsachsen eine Ordnungsfunktion ein, während sie in ländlichen Räumen eher der Raumerschließung dienen. Laut LEP sind den Städten Borna und Markkleeberg zentralörtliche Funktionen als Mittelzentren zugewiesen. Als Mittelzentren übernehmen Borna und Markkleeberg auch intraregionale Funktionen in den Bereichen Versorgung, Bildung und Wirtschaft. Zudem sind sie, über leistungsfähige Verkehrsanbindungen mit in der Nähe liegenden Oberzentren zu vernetzen. Die Stadt Markranstädt und die Verbünde Groitzsch/Pegau und Böhlen/Zwenkau sind als Grundzentren ausgewiesen. Im Südraum Leipzig werden Verbindungsbereiche (Agrarräume und Bergbaufolgelandschaften) ausgewiesen, in denen Flächen für einen Biotopverbund entwickelt werden sollen. 14 Des Weiteren finden sich im LEP Räume mit besonderem landesplanerischem Handlungsbedarf. Dieser besteht in Bereichen, in denen die Lebensbedingungen oder die Entwicklungsvoraussetzungen gegenüber dem Landesdurchschnitt zurückgeblieben sind, oder in welchen ein derartiges Zurückbleiben anzunehmen ist. Im Fall des Südraums Leipzig gilt dies für die Bergbaufolgelandschaften des Braunkohlebergbaus. Bergbaufolgelandschaften sollen demnach, ohne zu großem Nachsorgeaufwand, attraktiv gestaltet und genutzt Die Gesamtfortschreibung wurde in die Wege geleitet. Im Jahr 2014 wird ein Entwurf für die Beteiligungen ( 6 Abs. 1 SächsLPlG) erarbeitet. Die Beteiligung selbst erfolgt voraussichtlich im ersten Quartal Mit dem Aufstellungsbeschluss zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans 2008 ist die Ende 2009 eingeleitete Teilfortschreibung Energieversorgung und erneuerbare Energien nicht mehr zielführend. Diese wird daher in die Gesamtfortschreibung integriert. (Website RPV LEIPZIG-WESTSACHSEN 2014a). Landesentwicklung Sachsen 2014 Regionalplan Westsachsen 2008, S. 14ff, LEP 2013, Karte 7 68

69 werden, wobei die öffentliche Sicherheit sichergestellt sein soll. Die Bergbaufolgelandschaften des Leipziger Neuseenlandes sollen in Hinblick auf die touristische, einschließlich tagestouristische, Nutzung unter Berücksichtigung weiterer Raumansprüche entwickelt und soweit möglich mit angrenzenden Tourismusregionen vernetzt werden. Die touristische Entwicklung in den Bergbaufolgelandschaften soll regional, bei Ausdehnung über Ländergrenzen hinweg auch überregional, abgestimmt und auf Nachhaltigkeit ausgerichtet werden 15. Die Planungsregion Leipzig-Westsachsen hat landesweit den geringsten Waldanteil. Laut LEP ist in der Planungsregion Leipzig-Westsachsen der Waldanteil deshalb zu erhöhen. Für die Waldmehrung in der Planungsregion sind u.a. die Kippenflächen der Tagebaue Zwenkau, Witznitz, Espenhain und Vereinigtes Schleenhain als landesweiter Schwerpunkt der Waldmehrung möglichst umfassend zu bewalden. Mit der Waldmehrung in der Region soll auch den Folgen des Klimawandels entgegengewirkt und den zahlreichen positiven Wechselwirkungen zur Stabilisierung des Naturhaushaltes, für die Naherholung, die Lebensqualität und damit auch für die regionale und überregionale Standortattraktivität Rechnung getragen werden 16. Der Regionalplan Leipzig-Westsachsen fasst die Entwicklungsgrundsätze des Südraums Leipzig wie folgt zusammen: Der Raum Borna-Markkleeberg-Markranstädt soll zu einem attraktiven und zukunftsweisenden Lebens-, Kultur- und Wirtschaftsraum mit unverwechselbaren Kulturlandschaften umgestaltet und erschlossen werden. Dazu sollen insbesondere attraktive, unverwechselbare Bergbaufolgelandschaften mit wassergebundenen Freizeitangeboten unter Einbindung in den "Gewässerverbund Region Leipzig und neuen Naturrefugien ausgeprägt und daraus resultierend die Entwicklung des neuen Wirtschaftsfaktors Naherholung und Tourismus gefördert, der Industriestandort Böhlen-Lippendorf als Kraftwerksstandort im Verbund mit dem Tagebau Vereinigtes Schleenhain und als Bestandteil des Chemiedreiecks Buna-Böhlen-Leuna im länderübergreifenden Verbund erhalten und ausgebaut, an den Altstandorten Espenhain und Thierbach günstige Voraussetzungen für die Ansiedlung von Industrie, Gewerbe und Handwerk geschaffen und eine vielfältige Kultur- und Erholungslandschaft mit einem großen, funktional zusammenhängenden Waldgebiet, das zugleich Teil des Grünen Rings Leipzig ist, gestaltet werden. 17 Eine Besonderheit für den Untersuchungsraum ist die Ergänzung des Regionalplans um Braunkohlenpläne. Braunkohlenpläne sind für aktive Tagebaue zu erstellen, für stillgelegte Tagebaue werden Braunkohlenpläne als Sanierungsrahmenpläne erstellt ( 4 (4) SächsLPlG). Sie regeln insbesondere den Abbau von Braunkohle durch Ausweisung LEP 2013, S. 76 (siehe auch: Abschnitt Braunkohlenpläne) vgl. LEP 2013, S. 138 RPV Leipzig-Westsachen 2014a 69

70 entsprechender Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete und die Grundzüge zur Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft. Insoweit sind neben den Zielen und Grundsätzen des Regionalplans die Ziele der Braunkohlenpläne bzw. der Sanierungsrahmenpläne zu beachten und deren Grundsätze zu berücksichtigen. 18 Abb. 11 Stand der Braunkohlenpläne und Sanierungsrahmenpläne in Ergänzung zum Regionalplan Braunkohlenplan/Sanierungsrahmenplan Sanierungsrahmenplan Tagebau Borna- Ost/Bockwitz Sanierungsrahmenplan Tagebau Espenhain Planungsstand verbindlich seit trat die Gesamtfortschreibung in Kraft folgte der Abschluss einer technischen Teilfortschreibung zur Regelung der Festlegungskompetenzen zwischen allgemeiner Regionalplanung und Braunkohlenplanung ( Originärausweisungen ). Sanierungsrahmenplan Tagebau Haselbach verbindlich seit Teilfortschreibung im Zuge des Neuaufstellungsverfahrens Braunkohlenplan Tagebaubereich Vereinigtes Schleenhain Sanierungsrahmenplan Tagebau Witznitz Sanierungsrahmenplan Tagebaubereich Zwenkau/Cospuden Braunkohlenplan Tagebau Vereinigtes Schleenhain verbindlich seit , zuletzt geändert im Juli 2008 durch in Kraft treten der Teilfortschreibung ( Originärausweisungen ) verbindlich seit Neuaufstellung, verbindlich seit , Laufzeit bis Braunkohlenplan Tagebau Profen verbindlich seit Quelle: Website RPV LEIPZIG-WESTSACHSEN, 2014b Analog zu den Vorgaben des LEP 2013 und dem Regionalplan Leipzig-Westsachsen sehen die Sanierungsrahmenpläne vor, die nachhaltige Entwicklung der ehemaligen Braunkohletagebaubereiche auf wertvolle und vielseitig nutzbare Lebens- und Arbeitsräumen auszurichten. Die im Zuge der Braunkohlensanierung entstehenden Gewässer tragen zur Entstehung einer neuen kulturlandschaftlichen Identität bei, die es zu nutzen und mit der umgebenden Landschaft zu vernetzen gilt. Besondere Bedeutung kommt der gebietsübergreifenden touristischen Entwicklung, der Waldmehrung, den wasserwirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen sowie dem Landschafts-, Natur- und Artenschutz zu. Aber auch die nachhaltige land-, forst- und fischereiwirtschaftliche 18 RPV Leipzig-Westsachsen 2014a 70

71 Nutzung ist vorgesehen. Bergbaubedingte Gefährdungspotentiale sind so zu beseitigen, dass die öffentliche Sicherheit gewährleistet ist. 19 Bei Bedarf werden in diesem Zuge auch formal nachgelagerte Plandokumente (Flächennutzungspläne der beteiligten Kommunen) oder formale lokale Aktionsräume (wie interkommunale Konzepte, z.b. der grundzentrale Städtebund Groitzsch-Pegau) berücksichtigt. Zudem wurden für die Verbesserung der Chancengleichheit die Rahmenbedingungen zu Gender-Mainstreaming und Inklusion berücksichtigt. Bereits in der Verfassung des Freistaates Sachsen (Art.18) ist die Gleichberechtigung von Frauen und Männern festgelegt. 20 Darüber hinaus führt das Gesetz zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst Regelungen auf, um eine Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu erreichen. Hier ist auch die Bestellung einer Frauenbeauftragten für Gemeindeverbände mit mehr als zehn nicht nur vorübergehend beschäftigten Frauen festgelegt. 21 Um auch außerhalb des Themenbereiches des öffentlichen Dienstes dem Ziel der Chancengleichheit näher zu kommen, regelt die Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit, welche Art von Maßnahmen mittels Zuwendungen vom Freistaat Sachsen gefördert werden. Hier werden neben Projekten von Kommunen und Projekten zur Bekämpfung häuslicher Gewalt auch Gleichstellungsprojekte und Existenzgründungen bzw. Unternehmenssicherungen von Frauen im ländlichen Raum im besonderen Maße gefördert. Die beiden letzteren besitzen besondere Relevanz, da als Zuwendungsempfänger auch Vereine (wie z.b. Lokale Aktionsgruppen) genannt sind, die als Zweck die Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in ihrer Satzung verankert haben. Bei der Gestaltung des Zielsystems und des Aktionsplans der vorliegenden Entwicklungsstrategie wurde versucht, eine größtmögliche Kohärenz mit den Förderzwecken und -gegenständen der Richtlinie herzustellen. In Bezug auf das Thema Inklusion ist die UN-Behindertenrechts-Konvention (BRK) die wichtigste rechtliche Grundlage. Sie ist seit März 2009 in Deutschland geltendes Recht und beschreibt umfangreiche Rechte wie z.b. Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung, umfassende Barrrierefreiheit, inklusive Bildung und Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben. Seit Inkrafttreten der BRK sind auf verschiedenen Ebenen Maßnahmen eingeleitet worden. Dazu zählt der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung von 2011 genauso wie der erste Aktions- und Maßnahmenplan in Sachsen von Letzterer bezieht sich auf das inklusive Bildungssystem und nennt dabei Arbeitsschwerpunkte (wie z.b. die Ausgestaltung der Angebote für Schüler mit Behinderungen beim Übergang in eine Ausbildung), die auch durch lokale Organi RPV Leipzig-Westsachsen, 2014b vgl. SLK 2014 vgl. SächsFFG, Art

72 sationen und Unternehmen gestützt werden sollen. Auch die Ziele und Arbeitsschwerpunkte dieses Dokuments wurden bei der Erstellung der Strategie berücksichtigt. Weitere informelle regionale und überregionale Strategien und Planungen Neben den oben dargestellten formalen Planungen existieren in der Region Südraum Leipzig verschiedene (informelle) Planungen und Strategien. Auch diese werden bei der Erarbeitung der LES Berücksichtigung finden, um Synergie-Effekte zu nutzen. Auch die zugehörigen Akteurinnen und Akteure werden entsprechend eingebunden, um bestehende Netzwerke zu ergänzen und zu stärken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Initiativen nicht nur auf die Gebietskulisse des Südraums Leipzig beschränken, sondern die Kooperationen vielmehr themen- bzw. projektbezogen überregional erfolgen. Folgende Initiativen können in diesem Kontext hervorgehoben werden: Folgende Initiativen können in diesem Kontext hervorgehoben werden: Kreisentwicklungskonzept des Landkreises Leipzig: Unter dem Leitbild Ein starker Landkreis in Sachsen Durch Innovation, Identität und Qualität an die Spitze setzt sich der Landkreis bis 2020 die folgenden Schwerpunkte: Wirtschaft und Arbeitsmarkt, Bevölkerung und Daseinsvorsorge, moderne Kreisverwaltung und leistungsfähige Kommunen und nachhaltige Umwelt- und Ressourcennutzung. 22 Europäische Metropolregion Mitteldeutschland e.v.: In der Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland engagieren sich strukturbestimmende Unternehmen, Städte und Landkreise, Kammern und Verbände sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das gemeinsame Ziel ist eine nachhaltige Entwicklung und Vermarktung der traditionsreichen Wirtschafts-, Wissenschafts- und Kulturregion Mitteldeutschland. In Arbeitsgruppen (Wirtschaft und Wissenschaft, Kultur und Tourismus, Verkehr und Mobilität, Familienfreundlichkeit und überregionale Kooperation) werden die Handlungsfelder (Image verbessern, Innovationen fördern, Stärken stärken, Fach- und Führungskräfte, Nachhaltigkeit und Familienfreundlichkeit, Verkehr und Infrastruktur, Kultur und Tourismus) in Form konkreter Projekte bearbeitet. Gleichzeitig bilden sie die zentrale Schnittstelle für die Zusammenarbeit mit Akteurinnen und Akteuren aus der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. Die Planungsregion Südraum Leipzig und auch die Wirtschaftsinitiative Mitteldeutschland sind nun Teil der Metropolregion. 23 Zudem ist der Landkreis Leipzig eines der Gesellschafter der Invest Region Leipzig GmbH, deren Kernziele in der Initiierung und Akquisition arbeitsplatzbe Landkreis Leipzig 2014c Mitteldeutschland

73 schaffender, gewerblicher Direktinvestitionen sowie in der Gewinnung von Fachkräften aus dem In- und Ausland für die Region Leipzig liegen Mit der Ehrenamt-Community möchte der Südraum Leipzig das Ehrenamt in der Region stärken. Mittels einer 2014 gestarteten Internetplattform werden Vereine und Freiwillige zusammengebracht, d.h. Vereine, die Unterstützung brauchen und Bürger, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich engagieren möchten, können hier zueinander finden. Vereine können sich auf dieser Plattform kostenlos mit Bild und Text präsentieren. Regionalstrategie Daseinsvorsorge: Mobilität und Infrastruktur des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes, die derzeit (bis Ende 2015) im Rahmen einer Förderung durch das Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung erarbeitet wird. Im Rahmen der Studie setzen sich die Projektpartner mit der Anpassung des ÖPNV an die demografische Entwicklung in Wechselwirkung mit den standortgebundenen Infrastrukturen (z.b. Schulen, Gesundheits- oder Nahversorgung) im Einzugsgebiet des Verkehrsverbundes auseinander. Landkreis Leipzig - Nahverkehrsplan : In dem Nahverkehrsplan sind die Rahmenbedingungen der künftigen Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im gesamten Zweckverbandsgebiet für den Nahverkehrsraum Leipzig festgelegt. Die Inhalte und Aussagen des Nahverkehrsplans sind für die Belange des SPNV und des überregionalen ÖPNV relevant und in übergeordneter Weise für die lokalen Nahverkehrspläne der Gebietskörperschaften als Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV. Grüner Ring Leipzig (GRL): Bei dieser Kooperation handelt es sich um einen Zusammenschluss von 14 Kommunen sowie der Landkreise Leipziger Land und Delitzsch. Übergeordnete Zielsetzung ist die Entwicklung von Natur und Landschaft sowie die Förderung des Gewässerverbundes. Als Hauptaufgabe wird die Bereitstellung einer Abstimmungs- und Umsetzungsplattform für vernetzte Projekte, z.b. touristisches Wegenetz (Rad-/Reitwege), Umweltbildung, Gewässerverbund, definiert. Die Umsetzung basiert auf aktiven Strukturen (Arbeitsgruppen), die eine breite Beteiligung (Vereine und Unternehmen) erlaubt. Das LES-Gebiet ist durch die beteiligten Kommunen aktiv vertreten. Die derzeitige Handlungsrundlage für die Projektarbeit im GRL ist im Wesentlichen das Regionale Handlungskonzept in der Fortschreibung von 2003, darin enthalten sind 26 Schlüsselprojekte mit über 900 Einzelmaßnahmen. Im November 2013 erfolgte dann der Startschuss für eine weitere Fortschreibung des Konzeptes, die derzeit in einem breiten Beteiligungsprozess durchgeführt wird. 24 Charta Leipziger Neuseenland 2030: Die Charta Leipziger Neuseenland 2030 nimmt sich der (touristischen) wasserseitigen Entwicklungen an. Die Thesen des dynamischen, naturnahen, entspannenden, sportlichen, wirtschaftlichen, lebens- 24 Grüner Ring

74 werten, mobilen und kommunizierenden Leipziger Neuseenlands werden noch bis 2015 in einem Bürgerbeteiligungsprozess diskutiert. 25 Mehrere touristisch orientierte regionale und überregionale Strategien sind aufzuführen: Destinationsstrategie für Leipzig und Region Leipzig: Die Destinationsstrategie für Leipzig und Region Leipzig (umfasst sechs LEADER-Gebiete) sieht die Ziele in der Steigerung der Übernachtungs- und Ankunftszahlen, der Erhöhung der Bettenanzahl, des Volumens Privatreisender, der Aufenthaltsdauer und Ausgaben der Gäste. Außerdem wird eine Erhöhung der klassifizierten touristischen Einrichtungen angestrebt. Ein weiteres Ziel ist die Erweiterung und Optimierung des touristischen Angebots insb. im Aktivurlaubssegment. Deutschlandweit soll die Region Leipzig für aktive Erholung, Kulturentdeckungen und Naturerlebnisse stehen. 26 Tourismuswirtschaftliches Gesamtkonzept für die Gewässerlandschaft im mitteldeutschen Raum: Im Tourismuswirtschaftlichen Gesamtkonzept für die Gewässerlandschaft im mitteldeutschen Raum (umfasst 6 Landkreise und 3 Städte in Sachsen und Sachsen-Anhalt) stehen der Erhalt und die Ergänzung der wassertouristischen (Service-) Infrastruktur, die Schaffung von wasser- und landseitigen Verbindungen sowie die Angebotsvernetzung im Vordergrund. 27 Entwicklungskonzept zur Erschließung touristischer Potentiale des Landtourismus im Bereich Wandern: Das Entwicklungskonzept zur Erschließung touristischer Potentiale des Landtourismus im Bereich Wandern (17 Gemeinden in zwei Landkreisen) verfolgt das Ziel der Ergänzung des bestehenden Naherholung-Angebots mit Wanderwegen, wobei qualitative Aspekte, Wanderwege für mehrere Zielgruppen (Tageswanderer, Barrierefreiheit) und die Verbindung der Seeufer mit dem Hinterland von besonderer Relevanz sind. 28 Weitere Planungen sind bis Ende 2014 in Umsetzung, genannt seien an dieser Stelle Erstellung eines Reitwegeverbundes der Landkreise Leipzig und Nordsachsen und das Gartennetz von West- und Nordsachsen. Der Tourismusverband Sächsisches Burgen- und Heideland hat zudem das überregional angelegte Projekt Lutherweg in Sachsen initiiert Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland (2014): < (eingesehen am ); Zwischenbericht zum Kommunikations- und BeteiligungsprozessCharta Leipziger Neuseenland 2030 Leipzig Tourismus- und Marketing GmbH (2014): Destinationsstrategie für Leipzig und Region Leipzig, S. 16. Stadt Leipzig, WFG Anhalt l Dessau l Wittenberg (2014): Tourismuswirtschaftliches Gesamtkonzept für die Gewässerlandschaft im mitteldeutschen Raum, 2. Zwischenbericht) TV SBuHl e.v., LRA LK Leipzig, GR3 (201x): Entwicklungskonzept zur Erschließung touristischer Potenziale des Landtourismus im Bereich Wandern. 74

75 Lokale Planungen und Strategien REK Raum Altenburg-Borna: Das Regionale Entwicklungskonzept, das unter Mitwirkung von Akteurinnen und Akteuren aus dem Südraum Leipzig erarbeitet wurde, beschreibt den Raum Altenburg-Borna als integralen Bestandteil einer starken Wirtschaftsregion Leipzig-Chemnitz-Zwickau. In dieser länderübergreifenden Zusammenarbeit werden Projekte in den Handlungsfeldern Demografie und Soziales, Wirtschaft, Verkehr, Tourismus, Kultur, Sport & Freizeit sowie Umwelt, erneuerbare Energien und Landschaft umgesetzt. 29 Leitbild- und Strategiekonzept Borna 2025:2013 wurde das Leitbild- und Strategiekonzept Borna 2025 beschlossen. Gemäß den Leitzielen zur Entwicklung Bornas als Lebendige Stadt, Grüne Stadt und Zentrum werden Handlungsfelder und Maßnahmen skizziert. 30 Städteverbunde Groitzsch-Pegau/Böhlen-Zwenkau: Beide Städtepaare organisieren auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrags ihre Zusammenarbeit in festgelegten Aufgabenfeldern zur Ausübung grundzentraler Funktionen. Neben den formalen Planungen und Instrumenten gibt es weitere informelle Planungen und Strategien auf lokaler Ebene. Hierzu gehören die Flächennutzungsund Bebauungspläne der Gemeinden sowie informelle Instrumente wie Städtebauliche Entwicklungskonzepte (z.b. Störmthal), ortsteilbezogene Entwicklungskonzepte (z.b. Großzössen) oder integrierte Stadteilentwicklungskonzepte und Einzelhandels- und Zentrenkonzepte (z.b. Markkleeberg). Auf eine Beschreibung dieser Konzepte wurde verzichtet. Es wird sichergestellt, dass die vorhandenen Planungen und Strategien auf lokaler Ebene berücksichtigt werden, in dem die Vorhaben mit diesen Planungen und Strategien vereinbar sein müssen (siehe Kapitel: Auswahlverfahren 4.5) STADT BORNA (2012): Vorstellung des REK Raum Altenburg-Borna. < esign_id=3787&type_id=0&titletext=1> (eingesehen am ) ebd. 75

76 A6 Beschreibung der Methode Erfolgsfaktoren-Spinne Zur Bewertung und Optimierung des Prozesses der Umsetzung der LES in der Region Südraum Leipzig wird die LAG in regelmäßigen Abständen eine interne Evaluierung ihrer Arbeit durchführen. Eine geeignete, und bereits in zahlreichen LEADER- und RE- GIONEN AKTIV Regionen angewendete Methode ist die von SPRINT und dem nova- Institut entwickelte Selbstevaluierung anhand von Erfolgsfaktoren für integrierte ländliche Entwicklungsprozesse. Diese Methode wird im Folgenden kurzerläutert. Zielgruppe Die Methode richtet sich an alle Akteure, die maßgeblich an der Gestaltung eines integrierten regionalen Entwicklungsprozesses beteiligt sind oder das Management dafür übernommen haben. Sie haben es nicht nur mit einem konkreten Projekt zu tun, sondern mit einer Vielzahl unterschiedlicher Projekte und müssen gleichzeitig den Beteiligungsprozess gestalten und steuern. Für diese hochkomplexe Aufgabe ist es hilfreich, wenn man weiß, wie kooperative Verfahren und Projekte vom Grundsatz her funktionieren und wie diese erfolgreich gesteuert werden können. Grundlagen Wie die folgende Abbildung beispielhaft verdeutlicht, basiert die Methode auf sogenannten Erfolgsfaktoren. Diese Faktoren wurden aus erfolgreichen integrierten ländlichen Entwicklungsprozessen mit wissenschaftlichen Methoden herausgefiltert und durch die realen Erfahrungen von Regionalmanagern ergänzt. Die Methodik beinhaltet ein einfaches Instrumentarium, um mit Hilfe der Erfolgsfaktoren die eigene Situation zu analysieren (Verstehen), konkrete Möglichkeiten und Wege zur Verbesserung der Situation zu identifizieren (Verändern) sowie einen kontinuierlichen Lernprozess in Gang zu setzen (Lernen). 76

77 Abb. 12 Erfolgsfaktoren zur Bewertung des Entwicklungsprozesses Quelle: Durchführung Die Durchführung der Erfolgsfaktoren-Methode erfolgt in drei Schritten: Schritt 1 - Verstehen: Anhand eines Fragebogens können die Akteure die aktuelle Situation selbst bewerten. Jeder Erfolgsfaktor wird zunächst erläutert und mit Beispielen veranschaulicht. Daran schließt sich der Bewertungsteil mit einer abgestuften Skala von 1-5 ( trifft nicht zu bis trifft voll und ganz zu ) an. Die Ergebnisse werden anschließend in eine Excel-Tabelle übertragen und ausgewertet. Ein Netzdiagramm wie oben beispielhaft dargestellt, zeigt auf einen Blick die Stärken und Schwächen. Schritt 2 - Vom Verstehen zum Verändern: Nach der Analyse der Situation erfolgt die Planung der Veränderung. Dazu sind folgende Fragen zu beantworten: Was kann getan werden, um die Situation zu verbessern? Wer kann es tun? Bis wann soll es getan werden? Schritt 3 - Lernen: Veränderung verstehen Verstehen verändern: Um einen Lernprozess in Gang zu setzen, sollte die Evaluierung in regelmäßigen Abständen (möglichst alle 1-2 Jahre) wiederholt und die Veränderungen überprüft werden. Nur so können die Akteure erkennen, was ihr Handeln bewirkt hat, ob sie die Situation richtig eingeschätzt haben und was sie künftig noch tun müssen. Die Selbstevaluierung kann bei Bedarf durch einen externen Berater begleitet werden. 77

78 A7 Leitfaden Demografie-Relevanz 78

79 79

80 80 Anhang

81 81

82 A8 Satzung LAG Südraum Leipzig e.v. 31 Satzung des Vereins Lokale AktionsGruppe Südraum Leipzig e.v. Der Verein Lokale AktionsGruppe Südraum Leipzig e.v. wurde in der Gründungsversammlung am 14. April 2014 in Espenhain errichtet. Die Mitgliederversammlung des Vereins Lokale AktionsGruppe Südraum Leipzig e.v. hat am folgende Neufassung der Vereinssatzung beschlossen. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Lokale AktionsGruppe Südraum Leipzig e.v. (kurz: LAG Südraum Leipzig) und wird in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Leipzig eingetragen. (2) Sitz des Vereins ist die Stadt Markkleeberg. 2 Vereinszweck (1) Der Zweck des Vereines ist die Trägerschaft und Förderung des Prozesses der ländlichen Entwicklung (LEADER) als Lokale Aktionsgruppe (LAG). Dazu gehört insbesondere die Förderung a) von regionalen Entwicklungsprozessen, Informations- und Erfahrungsaustausch, b) der Bewältigung des demografischen Wandels im ländlichen Raum c) des Ausgleichs der Defizite in Folge des Braunkohlebergbaus sowie der Ausgestaltung des Lebens mit dem aktiven Bergbau d) der Erhaltung der Natur- und Kulturlandschaften sowie des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes e) der Bildung insbesondere der Wissensvermittlung zu Fragen des Klimawandels und der Nutzung erneuerbarer Energien, f) der Heimatpflege, des Brauchtums sowie des kulturellen Erbes, g) der Gleichberechtigung von Mann und Frau gemäß Gendermainstreaming, h) innovativer Ansätze zur Entwicklung des ländlichen Raumes. (2) Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Förderung und Unterstützung aller sich hierfür einsetzenden öffentlichen, privaten, konfessionellen und wissenschaftlichen Organisationen so- 31 Die bestehende Satzung wurde im Rahmen der Mitgliederversammlung aufgrund von notwendigen Änderungen noch angepasst. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden alle einstimmig von der Versammlung angenommen. Die Änderungen müssen noch notariell geprüft und bestätigt sowie beim Amtsgericht vorgelegt werden. 82

83 wie die aktive Zusammenarbeit mit diesen bei der wissenschaftlichen und praktischen Entwicklung ländlicher Gebiete unter Berücksichtigung eines ausgeglichenen ökologischen Gleichgewichtes, b) Mitwirkung an und die Moderation von regionalen Dialogen und Maßnahmen zur Gestaltung ländlicher Gebiete, zur Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte, zur Entwicklung und Herausbildung des Umweltbewusstseins, in Form von Arbeitsgruppen, Seminaren, Podien, der Herausgabe von Publikationen usw., c) Vertiefung und Verstetigung der Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Wirtschafts- und Sozialpartnern im Interesse der Regionalentwicklung, d) die Initiierung von und die Mitwirkung an Modell- und Forschungsvorhaben, die der weiteren Ausgestaltung der Bergbaufolgelandschaft, der Entwicklung des Südraums als Bergbauregion dienen aber auch der Bewältigung des Klimawandels und zum Ausbau der Nutzung der erneuerbaren Energien, e) Maßnahmen, die die Verbundenheit mit der Heimat, dem Brauchtum und Heimatgeschichte fördern und entwickeln, wie die Organisation von Veranstaltungen und Aktionen, f) Unterstützung von Maßnahmen für die Gleichstellung von Mann und Frau in allen Lebensbereichen und für die Förderung der Frauen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 3 Gemeinnützigkeit (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. (2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur zur Verwirklichung der satzungsmäßigen Aufgaben verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. (3) Der Verein ist parteipolitisch neutral. Er lehnt alle Bestrebungen parteipolitischer, rassistischer, konfessioneller oder klassentrennender Art innerhalb des Vereins ab. (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. 4 Mitgliedschaft (1) Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden. (2) Die Mitgliedschaft muss schriftlich, mit der Anerkennung der Vereinssatzung und der LEADER-Entwicklungsstrategie, beim Vorstand beantragt werden. Der Vorstand entscheidet über den Antrag. Von einer ablehnenden Entscheidung ist der Antragsteller mit einer schriftlichen Begründung zu informieren. (3) Die Mitglieder der LAG verpflichten sich, Eigen- und Privatinteressen gegenüber den Zielen der LEADER-Entwicklungsstrategie zurückzustellen und so eine reibungslose Umsetzung des Prozesses zu gewährleisten. (4) Die Mitgliedschaft endet: a) mit dem Tod des Mitglieds, b) mit dem Erlöschen der juristischen Person, c) mit der schriftlichen Kündigung bis zum 30. September zum des laufenden Jahres, 83

84 d) mit dem Ausschluss aus dem Verein, e) mit der Auflösung des Vereins. (5) Bei schwerwiegendem Verstoß eines Mitglieds gegen die Vereinsinteressen kann der Vorstand den Ausschluss beschließen. Die Entscheidung muss schriftlich begründet und per Einschreiben zugestellt werden. Das betreffende Mitglied ist vorab zu hören. Gegen den Ausschluss kann das betreffende Mitglied binnen eines Monats Beschwerde einreichen, über die die Mitgliederversammlung entscheidet. Schwerwiegende Verstöße liegen vor wenn ein Vereinsmitglied insbesondere rufschädigendes Verhalten Veruntreuung Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede gegenüber anderen Mitgliedern oder dem Verein betreibt oder durch sein Verhalten, die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung dauerhaft unmöglich macht; die Wahrnehmung berechtigter Interessen bleibt unberührt. 5 Finanzierung des Vereins (1) Der Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, öffentliche und sonstige Zuwendungen und eigene Einnahmen, die der Gemeinnützigkeit nicht entgegenstehen. (2) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird in der Beitragsordnung geregelt. Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. 6 Organe des Vereins (1) Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der/die Kassenprüfer, der Vorstand und der Koordinierungskreis. (2) Die Mitwirkung in den Organen des Vereins ist ehrenamtlich. (3) Die Mitgliederversammlung kann die Bildung weiterer Organe des Vereins beschließen. 7 Die Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt und wird durch den Vorstand schriftlich und unter Beifügung der Tagesordnung einberufen. Die Frist für die Einladung beträgt mindestens zehn Tage und beginnt mit der Absendung. Bis drei Tage vor der Mitgliederversammlung können zusätzliche Tagesordnungspunkte angemeldet werden. Die Aufnahme in die Tagesordnung muss von zwei Drittel der Mitglieder in der Mitgliederversammlung bestätigt werden. (2) Auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden. (3) Der Vorstandsvorsitzende leitet die Mitgliederversammlung, bei dessen Verhinderung ein Mitglied des Vorstandes. 84

85 8 Stimmrecht und Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung (1) Jedes Vereinsmitglied hat eine Stimme. Der Zweckverband Kommunales Forum Südraum Leipzig ist durch eine Person im Verein vertreten. Als Vertreter der Mitgliedsgemeinden des Kommunalen Forums verfügt der Zweckverband über Sonderrechte nach 35 BGB. Dies sind drei Stimmen, welche auf eine Person vereinigt werden. (2) Stimmübertragungen sind bis zum Beginn der Mitgliederversammlung möglich und sind dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. (3) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. (4) Beschlussfassungen werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Für die Vereinsauflösung ist eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig bei Mindestanwesenheit von 51 % aller Mitglieder. (5) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen der Schriftform. Wesentliche Inhalte der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Die Protokolle werden von einem Vorstandsmitglied und einem Vereinsmitglied abgezeichnet und anschließend den Vereinsmitgliedern per zugesandt oder im Internet zur Einsicht bereitgestellt. 9 Satzungsänderung (1) Für Satzungsänderungen wird eine Stimmmehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder in der Mitgliederversammlung benötigt. (2) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand selbstständig durchführen. 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung (1) Obliegenheiten der Mitgliederversammlung: a) Festlegung der Grundsätze der Arbeit des Vereins b) Beschlussfassung über regionale Entwicklungsschwerpunkte, Satzungsänderungen, Beitragsordnung, Haushalt, Auflösung des Vereins und Verwendung von Vereinsvermögen c) Bestätigung der Evaluierungsberichte im Rahmen des LEADER- Förderprogramms d) Wahl, Entlastung und Abberufung des Vorstandes e) Besetzung, Wahl, Erweiterung des Koordinierungskreises f) Wahl von mindestens einem, höchstens zwei Kassenprüfern g) Entgegennahme und Bestätigung des Berichts der Kassenprüfer h) Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern. 11 Der Vorstand (1) Der Vorstand umfasst sieben Mitglieder, die aus ihren Reihen den Vorsitzenden, zwei Stellvertreter, den Schatzmeister und den Schriftführer wählen. (2) Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Dem Vorstand gehören drei kommunale Vertre- 85

86 ter, davon mindestens zwei Vertreter des Zweckverbandes Kommunales Forum Südraum Leipzig an. (3) Die Amtsperiode des Vorstandes beträgt drei Jahre. Bis zur Neuwahl führt der bisherige Vorstand die Geschäfte fort. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Mitgliederversammlung entscheidet, ob geheim oder offen gewählt wird. (4) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstandsvorsitzenden sowie einem weiteren Mitglied des Vorstandes vertreten. 12 Einberufung und Beschlussfassung des Vorstandes (1) Der Vorstand entscheidet durch Beschluss mit einfacher Stimmenmehrheit in Vorstandssitzungen zu denen er bei Bedarf zusammentritt. Hierüber ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Einladung muss den Mitgliedern eine Woche vor der Sitzung zugehen. Einladungen erfolgen durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden. In Eilfällen kann die Frist unterschritten werden. (2) Liegt in der Person oder im Verhalten eines Mitglieds des Vorstandes ein wichtiger Grund vor, kann mit den Stimmen aller übrigen Vorstandsmitglieder eine außerordentliche Mitgliederversammlung, die über die Abberufung und Neubesetzung des jeweiligen Vorstandsposten entscheidet, einberufen werden. (3) Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Beschlussfähigkeit ist nur gegeben, wenn mindestens fünf Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ist die Beschlussfähigkeit nicht gegeben, ist der Vorstand mit einer Frist von einer Woche erneut einzuberufen. Bei erneuter nicht gegebener Beschlussfähigkeit ist der Vorstand mit fristgerechter Einladung unabhängig von der Anzahl der teilnehmenden Mitglieder beschlussfähig. (4) Umlaufbeschlüsse sind zulässig, wenn alle Mitglieder des Vorstandes an der Abstimmung teilnehmen; das gilt nicht für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern. Umlaufbeschlüsse müssen schriftlich oder textlich mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst werden. (5) Die Vorstandsmitglieder können sich durch schriftlich bevollmächtigte Dritte aus der vertretenen Institution vertreten lassen. 13 Aufgaben des Vorstandes (1) Die Aufgaben des Vorstandes sind: a) Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung b) Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung c) Erarbeitung jährliches Arbeitsprogramm, Haushaltsplan und Jahresbericht d) Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern e) Verwendung von Finanzmitteln gemäß Haushaltsplan f) Übertragung der Geschäftsbesorgung an die Geschäftsstelle des Zweckverbandes Kommunales Forum Südraum Leipzig g) Entscheidung über die Durchführung von Projekten in Trägerschaft des Vereins (2) Der Vorstand kann seine Obliegenheiten über eine Geschäftsordnung regeln. 86

87 14 Geschäftsjahr und Geschäftsführung (1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. (2) Der Vorstand beauftragt die Geschäftsstelle des Zweckverbandes Kommunales Forum Südraum Leipzig mit der Geschäftsbesorgung. (3) Der Vorstand kann per Beschluss einen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung und der Erstellung eines Wirtschaftsberichtes beauftragen. 15 Kassenwesen, Kassenprüfung (1) Der Verein führt Buch über Einnahmen und Ausgaben. (2) Der/ Die Kassenprüfer werden durch die Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. (3) Mindestens einmal im Jahr wird durch den/die Kassenprüfer eine Rechnungs- und Buchprüfung durchgeführt und ein Prüfbericht erstellt. (4) Von den Kassenprüfern ist das Buchwerk des Vereins mindestens einmal im Jahr auf Rechtmäßigkeit und Ordnung zu prüfen. Der Prüfbericht ist dem Vorstand unverzüglich zu übergeben und in der Mitgliederversammlung vorzutragen. 16 Der Koordinierungskreis (1) Der Vorstand wird in seiner Arbeit auf Basis der förderrechtlichen Vorschriften des LEADER-Förderprogrammes durch den Koordinierungskreis unterstützt. Der Koordinierungskreis ist das Entscheidungsgremium, welches, auf der Grundlage der LEADER-Entwicklungsstrategie, über die Passfähigkeit und Förderwürdigkeit der im Rahmen des LEADER-Förderprogrammes eingereichten Projekte entscheidet. Dies betrifft auch die Projekte in Trägerschaft des Vereins. (2) Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Zusammensetzung und Besetzung des Koordinierungskreises. Dieser besteht aus stimmberechtigten Mitgliedern, die auch Vereinsmitglieder sein müssen, und beratenden Mitgliedern, die nicht Vereinsmitglieder sein müssen. (3) Der Koordinierungskreis muss zu mindestens 51 Prozent aus Wirtschafts- und Sozialpartnern bestehen. Es dürfen weder Behörden nach nationalen Vorschriften noch einzelne Interessengruppen mit mehr als 49% der Stimmrechte vertreten sein. (4) Die Zusammensetzung des Koordinierungskreises zielt darauf hin, dass ein Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern sowie eine faire Vertretung spezieller Zielgruppen, die von der lokalen Entwicklungsstrategie betroffen sind, gewährleistet wird. (5) Jedes Koordinierungskreismitglied hat eine Stimme. (6) Die Mitglieder können sich in den Sitzungen des Koordinierungskreises vertreten lassen. Der/ die Vertreter/in ist gegenüber der Leitung des Koordinierungskreises zu benennen und schriftlich zu bestätigen. (7) Der Koordinierungskreis regelt seine Arbeitsweise und Aufgaben durch eine Geschäftsordnung. (8) Der Koordinierungskreis wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer der LEADER-Förderperiode gewählt. Die Mitgliederversammlung kann auch während dessen Amtszeit den Koordinierungskreis durch Beschluss erweitern und verändern. Jedes Vereinsmitglied kann Vorschläge zur Besetzung des Koordinierungskreises abgeben. 87

88 (9) Die Arbeit des Koordinierungskreises wird im Rahmen einer Evaluation geprüft. In der Folge kann dessen Zusammensetzung durch die Mitgliederversammlung verändert werden. (10) Der Koordinierungskreis wählt aus seinen Reihen seinen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter selbst. Der Vorsitzende lädt mit einer Frist von zwei Wochen zu den Sitzungen ein und leitet diese. Im Falle seiner Verhinderung sind diese Aufgaben durch die Stellvertreter zu erfüllen. In Eilfällen kann die Ladungsfrist unterschritten werden. (11) Die Mitgliederversammlung kann bei groben Verletzungen oder Nichtwahrnehmung der Aufgaben Mitglieder aus dem Koordinierungskreis ausschließen. (12) Ein Koordinierungskreismitglied darf bei der jeweiligen Entscheidung/Beratung, über die im Rahmen des LEADER Förderprogramms eingereichten Projekte weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung ihm selbst oder folgenden Personen einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann: (1) seinem Ehegatten, Verlobten oder Lebenspartner nach 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes (2) einem in gerader Linie oder in Seitenlinie bis zum dritten Grade Verwandten, (3) einem in gerader Linie oder in Seitenlinie bis zum zweiten Grade Verschwägerten oder als verschwägert Geltenden, solange die die Schwägerschaft begründende Ehe oder Lebenspartnerschaft nach 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes besteht, (4) einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person, (5) einer Person oder Gesellschaft, bei der er beschäftigt ist, sofern nicht nach den tatsächlichen Umständen der Beschäftigung anzunehmen ist, dass kein Interessenwiderstreit besteht, (6) einer Gesellschaft, bei der ihm, einer in Nummer 1 genannten Person oder einem Verwandten ersten Grades allein oder gemeinsam mindestens 10 vom Hundert der Anteile gehören, (7) einer juristischen Person des privaten Rechts, in deren Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder vergleichbarem Organ er tätig ist, oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, ausgenommen einer Gebietskörperschaft, in deren Organ er tätig ist, sofern er diese Tätigkeit nicht als Vertreter der Gemeinde oder auf deren Vorschlag hin ausübt. 17 Auflösung des Vereins (1) Die Auflösung sowie die Zweckänderung des Vereins kann nur die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschließen bei Mindestanwesenheit von 51 % aller Mitglieder. (2) Mitglieder des Vorstands im Sinne 26 BGB sind vertretungsberechtigte Liquidatoren. (3) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins zu gleichen Teilen an die vereinsangehörigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben. 18 Inkrafttreten (1) Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am beschlossen und tritt mit dem Tag der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. 88

89 19 Rechtsunwirksamkeit (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und wirksam. Ort und Tag des Beschlusses der Satzung: Neukieritzsch, den 12. Januar

90 A9 Beitragsordnung der LAG Südraum Leipzig Beitragsordnung Verein Lokale AktionsGruppe Südraum Leipzig e.v. Auf Grundlage der Vereinssatzung 5 (2) wurde in der Mitgliederversammlung am in Neukieritzsch die vorliegende Beitragsordnung beschlossen. 1 Grundlage und Geltungsbereich (1) Grundlage für die Regelungen dieser Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins Lokale AktionsGruppe Südraum Leipzig e.v. in der Fassung vom insbesondere deren Paragraf 5. (2) Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. (3) Die Beitragsordnung gilt für alle ordentlichen Mitglieder im Geschäftsjahr und wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. 2 Mitgliedsbeiträge (1) Der Beitrag wird als Jahresbeitrag erhoben und ist nicht teilbar. (2) Alle Mitglieder haben dem Verein die zur Erhebung erforderlichen Angaben zu machen. Jede Änderung dieser Angaben ist dem Verein unverzüglich schriftlich mitzuteilen. (3) Die Jahresbeiträge werden erhoben in Höhe von a. 20,00 für natürliche Personen, b. 50,00 für Vereine und für Kirchen-Pfarrgemeinden, für Verbände und Stiftung mit wohltätigen und gemeinnützigen Aufgaben sowie für wirtschaftliche Unternehmen bis 20 Mitarbeiter, c. 150,00 für wirtschaftliche Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und 300,00 für wirtschaftliche Unternehmen ab 251 Mitarbeiter, d. 200,00 für privatnützige Stiftungen, unternehmensverbundene Stiftungen und Familienstiftungen. (4) Mitgliedsbeiträge von Kommunen und deren Zusammenschlüssen werden gesondert geregelt. (5) Bei Austritt aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung gezahlter Beiträge. 90

91 3 Kommunen und kommunale Zweckverbände (1) Kommunen mit bis zu Einwohner haben pro Jahr einen Mitgliedsbeitrag von 324,00 EUR zu zahlen. (2) Kommunen bis Einwohnern haben pro Jahr einen Mitgliedsbeitrag von 830,00 EUR zu zahlen. (3) Kommunen ab Einwohnern haben pro Jahr einen Mitgliedsbeitrag von 1.642,00 EUR zu zahlen. (4) Kommunale Zweckverbände zahlen pro Jahr einen Mitgliedsbeitrag von 8.206,00 EUR. (5) Bemessungstag für die Erhebung der Einwohnerzahlen ist der Fälligkeit und Zahlungsfrist der Mindestmitgliedsbeiträge (1) Der Mitgliedsbeitrag wird nach der schriftlichen Rechnungslegung durch den Verein fällig und ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang auf das Vereinskonto zu überweisen. (2) Säumige Mitglieder werden kostenpflichtig an die, dem Verein bekannten Adresse gemahnt. Ab der ersten Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 5,00 erhoben. Bei unbegründeter Nichtzahlung kann der Ausschluss aus dem Verein durch den Vorstand erfolgen. 5 Inkrafttreten Die Beitragsordnung gilt ab dem Tage der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird. 91

92 92 Anhang

93 A10 Positiver Beschluss der Mitgliederversammlung zur Umsetzung der LES 93

94 94 Anhang

95 95

96 96 Anhang

97 97

98 98 Anhang

99 A11 Legitimation der an der LAG beteiligten Kommunen 99

100 100 Anhang

101 101

102 102 Anhang

103 103

104 104 Anhang

105 105

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