IVU Vortrag : 1/123/102
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- Hetty Hofmeister
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1 IVU Vortrag : Neue Regelwerke und Normen für f vertikale Verkehrszeichen Anwendung von neuartigen Reflexstoffen im Straßenverkehr 08. November 2011 in Stuttgart DEKRA Hauptverwaltung 1/123/102
2 Dr.-Ing. Helmut Frank Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Verkehrslichttechnik Lehraufträge für Verkehrslichttechnik: - RWTH Aachen, Institut für Straßenwesen - TU Darmstadt, Fachgebiet Straßenwesen Obmann des DIN FNF/FNL 25 Beratungsbüro für Verkehrslichttechnik, An der Tuchbleiche 18F, D Pfungstadt, , helmut.frank@verkehrslichttechnik.de 2/123/102
3 Etwa 98% aller verkehrsrelevanten Informationen werden über das Auge verarbeitet Daher müssen diese eindeutig und unmissverständlich dargeboten werden 3/123/102
4 aber: Information muss auch begreifbar sein! Voraussetzung für die Begreifbarkeit ist die Erkennbarkeit! 4/123/102
5 Prozess: Sehen Wahrnehmen Erkennen Lesen Begreifen + Reagieren 5/123/102
6 Die Information eines Reizes (Verkehrzeichen, Markierungen etc.) muss aus möglichst großer Entfernung möglichst schnell und eindeutig erkannt werden. 6/123/102
7 Betriebsarten von Verkehrszeichen Tagbetrieb (Anleuchtung durch Tageslicht) Nachtbetrieb (Anleuchtung durch Kfz-Scheinwerfer) 7/123/102
8 Entfernung: Afugrnud enier Sduite an enier Elingshcen Unvirestiät ist es eagl, in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen, das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid. Der Rset knan ttolaer Bölsdinn sien, und du knasnt es torztedm onhe Porbelme lseen. Das ghet dseahlb, wiel wir nchit Bcuhtsbae für Bcuhtsbae enizlen lseen, snodren Wröetr als Gnaezs 8/123/102
9 9/123/102 Afugrnud enier Sduite an enier Elingshcen Unvirestiät ist es eagl, in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen, das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid. Der Rset knan ttolaer Bölsdinn sien, und du knasnt es torztedm onhe Porbelme lseen. Das ghet dseahlb, wiel wir nchit Bcuhtsbae für Bcuhtsbae enizlen lseen, snodren Wröetr als Gnaezs
10 10/123/102 Afugrnud enier Idee in enier pfälzischen Weinstube ist es eagl, in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen, das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid. Der Rset knan ttolaer Bölsdinn sien, und du knasnt es torztedm onhe Porbelme lseen. Das ghet dseahlb, wiel wir nchit Bcuhtsbae für Bcuhtsbae enizlen lseen, snodren Wröetr als Gnaezs
11 11/123/102 Afugrnud enier Sduite an enier Elingshcen Unvirestiät ist es eagl, in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen, das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid. Der Rset knan ttolaer Bölsdinn sien, und du knasnt es torztedm onhe Porbelme lseen. Das ghet dseahlb, wiel wir nchit Bcuhtsbae für Bcuhtsbae enizlen lseen, snodren Wröetr als Gnaezs
12 Die Leuchtdichte L (Helligkeit) eines Objektes ist die wichtigste Größe für dessen Erkennbarkeit 12/123/102
13 Die Leuchtdichte L ist das photometrische Maß für das, was Menschen als Helligkeit wahrnehmen, also für die Lichtstärke pro Fläche. Die Leuchtdichte erfasst die Helligkeit von ausgedehnten, flächenhaften Lichtquellen. 13/123/102
14 Einfluss der Leuchtdichte (Kontrast) auf die Lesbarkeit bei Tageslicht: Der Rset knan ttolaer Bölsdinn sien, und du knasnt es torztedm onhe Porbelme lseen. Das ghet dseahlb, wiel wir nchit Bcuhtsbae für Bcuhtsbae enizlen lseen, snodren Wröetr als Gnaezs 14/123/102
15 15/123/102 Der Rset knan ttolaer Bölsdinn sien, und du knasnt es torztedm onhe Porbelme lseen. Das ghet dseahlb, wiel wir nchit Bcuhtsbae für Bcuhtsbae enizlen lseen, snodren eigentlich gar nicht hinschaun
16 16/123/102 Der Rset knan ttolaer Schwachsinn sien, und man knasn es torztedm onhe Porbelme lseen. Das ghet dseahlb, wiel wir nchit Bcuhtsbae für Bcuhtsbae enizlen lseen, snodren Wröetr als Gnaezs
17 K = Leuchtdichteverhältnis mehrerer benachbarter Flächen 17/123/102 Der Kontrast beschreibt das Verhältnis zweier bzw. mehrerer Leuchtdichten zueinander
18 Das Sehen ist am Tage kein Problem, wenn man bedenkt, dass die Sonnenenergie Beleuchtungsstärken von 18/123/ Lux bis Lux liefert. Bei Dunkelheit ändert sich die Situation für den Kraftfahrer dramatisch, denn es stehen dann nur Beleuchtungsstärken von zur Verfügung. 0,01 Lux bis maximal 40 Lux
19 Lichttechnik ist die Lehre vom Licht 19/123/102
20 Lichttechnik ist die Lehre vom Licht 20/123/102
21 Lichttechnik ist die Lehre vom Licht 21/123/102
22 Lichttechnik ist die Lehre vom Licht 22/123/102
23 Lichttechnik ist die Lehre vom Licht 23/123/102
24 Lichttechnik ist die Lehre vom Licht 24/123/102
25 Lichttechnik ist die Lehre vom Licht 25/123/102
26 Lichttechnik ist die Lehre vom Licht 26/123/102
27 Adaptation Je höher das Beleuchtungsniveau, desto besser ist das Sehvermögen: Kleinere Details sind erkennbar geringere Kontraste sind wahrnehmbar die Wahrnehmungsgeschwindigkeit steigt Die Adaptationsgeschwindigkeit sinkt mit dem Alter! 27/123/102
28 Eine Hell Dunkel Adaptation dauert wesentlich länger als eine Dunkel Hell Adaptation 28/123/102
29 29/123/102 Umfeldbedingungen: Um eine sichere Erkennbarkeit eines Verkehrszeichens zu gewährleisten, muss das Sehziel (z.b. ein Verkehrszeichen) eine bestimmte Helligkeit aufweisen. In der Realität wird das Erkennungsvermögen der Verkehrsteilnehmer durch die Helligkeit der Umgebung (Adaptationszustand des Auges) und die Auffälligkeit anderer Objekte im Gesichtsfeld (z. B. beweglicher oder sich zeitlich ändernder Lichtquellen, Auffälligkeitskonkurrenz ) beeinträchtigt. Zur Bewertung dieser Randbedingungen für das Erkennungsvermögen wird die Umfeldleuchtdichte herangezogen. Im Allgemeinen ist die Umfeldleuchtdichte nicht als homogene Größe messbar, sondern muss von Fall zu Fall bewertet bzw. beurteilt werden.
30 30/123/102
31 31/123/102
32 Aufgrund des höheren Fahrzeugaufkommens hat die visuelle Beeinträchtigung durch Scheinwerfer entgegenkommender Fahrzeuge bei Dunkelheit stark zugenommen. Verkehrszeichen stehen in einer Auffälligkeitskonkurrenz zu einer steigenden Zahl von beleuchteten Werbeschriften und tafeln, die entlang der Straßen aufgestellt sind. Die Zahl der Lichtquellen, die nicht für den Verkehr relevant sind, wie etwa die Beleuchtung von Gebäuden oder Stadien, hat stark zugenommen. Darüber hinaus haben Augenärzte und Stadtplaner festgestellt, dass die Verschmutzung der Umwelt durch diffuses Licht jährlich um etwa 8 % zunimmt. 32/123/102 Umfeldleuchtdichte
33 Der Mensch Das Auge eines Menschen ist von Geburt an einer ständigen anatomischen Änderung unterworfen. Zunächst steigert sich die Sehleistung, bis das Auge im Jugendalter voll entwickelt ist. In diesem Stadium ist der höchste Sehleistung erreicht. Danach verursachen anatomische Prozesse, dass der Mensch mit wachsendem Alter immer schlechter sieht. 33/123/102
34 Abnehmende Leistungsfähigkeit des menschlichen Auges: 34/123/ Jahre alter Fahrer
35 kompensieren durch mehr Licht? 35/123/ Jahre alter Fahrer
36 36/123/ Jahre alter Fahrer
37 37/123/ Jahre alter Fahrer
38 Die Zahl der jüngeren Senioren, d.h. 65 bis unter 80 Jahre, wird im Jahr 2050 um die 13 Millionen, die Zahl der älteren Senioren, d.h. über 80 Jahre um die 10 Millionen ausmachen. 65 Jahre und älter: 2005 ~ 16 Millionen 38/123/102
39 Lichttechnische Mindestanforderungen an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen 39/123/102
40 Wichtigste Anforderungen an Reflexstoffe Farbort x, y (Farbton und Sättigung) Kriterium ist die Unverwechselbarkeit der Verkehrszeichenfarben international vertraglich festgelegt Leuchtdichtefaktor ß: Helligkeit des VZ bei Anleuchtung mit Tageslicht (0 1) Mindestrückstrahlwert R A im Neuzustand für ausgewählte Winkelkombinationen (α i, β i, ε i, ω i ): Helligkeit des Vz bei Anstrahlung mit Kfz-Scheinwerfern (R A = I / (E A) = L / E ) >>Beachtung horizontaler und vertikaler Komponenten von α und β notwendig 40/123/102
41 Die Mindestanforderungen definieren sich über die Bedürfnisse der Verkehrsteilnehmer ( Drivers Needs ) 41/123/102
42 Beispiele unterschiedlicher Leuchtdichtefaktoren ß = 0,06 ß = 0,20 ß = 0,55 42/123/102
43 und bei Dunkelheit: Minimum minimorum: 1 cd m -2 Optimum: zwischen 20 und 150 cd m -2 Maximum: größer 1000 cd m -2 (kann von keinem Reflexstoff bei Anleuchtung durch Abblendlicht erreicht werden!) 43/123/102 Anmerkung: lichttechnische Größen werden logarithmisch wahrgenommen!!
44 E R A Reflektor Empfänger Iγ γ L Verkehrszeichen Sender Entfernung d Vereinfachte zweidimensionale Darstellung der im System Scheinwerfer-Verkehrszeichen-Auge auftretenden wichtigsten lichttechnischen Größen (gültig bei Beleuchtung durch künstliches Licht) 44/123/102
45 Entstehung der Mindestanforderungen: Früher: Mindestanforderungen definieren sich über das technische Machbare Heute: Mindestanforderungen definieren sich über die Bedürfnisse der Verkehrsteilnehmer ( Drivers Needs ) Überarbeitung der Mindestanforderungen durch DIN, CEN und CIE (national und international) 45/123/102
46 VZ Leuchtdichte = Reflexstoff x Scheinwerfer L=R A, ω E Leuchtdichte L / cd m -2 = spezifischer Rückstrahlwert R A /cd m -2 lx -1 mal senkrechte Beleuchtungsstärke E /lx 46/123/102
47 47/123/102 Anleuchtung
48 65% 70% 80% 100% 100m NE-SC 1 48/123/102 Durchschnittliche relative Beleuchtungsstärken E rel an verschiedenen Standard - Montagepositionen (100 % entspricht 0,15 lx) Europäisches Abblendlicht
49 Beim spezifischen Rückstrahlwert R A (Dimension: cd m -2 lx -1 ) wird die Fläche A eines Reflexstoffes bzw. Rückstrahlers berücksichtigt. Die Beleuchtungsstärke E wird senkrecht zum einfallenden Licht gemessen. I A R α, β, ε, E A 49/123/102
50 Geschichte der Reflexstoff-Normung 50er Jahre: Mikroglaskugeln zur Herstellung der Nachtsichtbarkeit als zusätzliche Eigenschaft von Verkehrszeichen erstmals in die Normung aufgenommen (DIN 6171) zunächst keine Unterscheidung zwischen Qualitätsstufen notwendig 50/123/102
51 Geschichte der Reflexstoff-Normung Mitte der 70er Jahre: DIN 6171 nur noch für Farbort und Leuchtdichtefaktor; DIN Teil 1 und 2 (Mindestrückstrahlwerte im Neuzustand) Unterscheidung zwischen 2 unterschiedlichen Reflexstoff-Typen: Reflexstoffe mit eingebundenen Mikroglaskugeln (Typ 1) Reflexstoffe mit eingekapselten Mikroglaskugeln (Typ 2) Typ 1 Typ 2 51/123/102
52 Geschichte der Reflexstoff-Normung Anfang der 90er Jahre: Europäische Harmonisierung der Reflexstoff-Normen im CEN (TC 226 WG3) Mandat ausschließlich für Glaskugelmaterialien Ergebnis: DIN EN (in Vorbereitung seit 1990) 52/123/102
53 Geschichte der Reflexstoff-Normung Mitte der 90er Jahre: Einführung von mikroprismatischen Reflexstoffen und Verabschiedung von Teil 4 der DIN Deutschland normt als erstes europäisches Land mikroprismatische Materialien 2 4a /123/102 Typ 3a / Typ 3b
54 Geschichte der Reflexstoff-Normung Heute: mikroprismatische Reflexstoffe mit unterschiedlichem Prismen-Aufbau und unterschiedlichen Qualitäten ermöglichen die Anpassung an unterschiedliche Anforderungen. Z.B. DIN (Neufassung) 54/123/102
55 Normen werden die Anforderungen an die Produkte spezifiziert, Regelwerken wird der Einsatz der Materialien geregelt: In den Normen in Regelwerken DIN (Mindestrückstrahlwerte R A min ), Prüfwinkel beachten! DIN 6171 (Farben, Leuchtdichtefaktor ß), bisher nur für Tageslichtbedingungen festgelegt Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (MLV) - früher HWBV Merkblatt zur Qualitätssicherung vertikaler Verkehrszeichen (MQVS) Merkblatt zur Inventarisierung von Verkehrszeichen (in Überarbeitung). 55/123/102
56 Normungsparameter Farbort (HS hue, saturation) nach CIE Kriterium ist die Unverwechselbarkeit der Verkehrszeichenfarben international vertraglich festgelegt Leuchtdichtefaktor (ß) bei Anleuchtung mit Tageslicht Mindestrückstrahlwert (R A ) im Neuzustand für ausgewählte Winkelkombinationen (α i, β i, ε i, ω i als Prüfwinkel*) * alternativ: horizontale und vertikale Komponenten von α und β 56/123/102
57 57/123/102
58 58/123/102
59 optische Achse Verkehrszeichen h Schild h Auge h Scheinwerfer d 0 Entfernung d Vereinfachte zweidimensionale Anleuchtungs- und Beobachtungsgeometrie eines vertikalen Verkehrszeichens. α: Beobachtungswinkel / h: Schildhöhe / m β: Anleuchtungswinkel / h A : Augenhöhe / m ε: Rotationswinkel / h S : Scheinwerferhöhe / m d 0 : Entfernung Augenebene-Scheinwerferebene / m 59/123/102 L = R A (α,β,ε) E cos -1 (γ) Leuchtdichte L / cd m -2 spezifischer Rückstrahlwert R A /cd m-2 lx-1 senkrechte Beleuchtungsstärke E /lx
60 60/123/102 reale dreidimensionale Anleuchtungs-, Beobachtungs- und Rotationsgeometrie von vertikalen Verkehrszeichen
61 R A / cd m-2 lx L min4 =30 cd m L min3 =10 cd m -2 L min2 =3 cd m L min 1 =1 cd m R A fällt mit sinkender Entfernung (= wachsender α) E steigt mit sinkender Entfernung d /m Iso-Leuchtdichtekurven des Zusammenhangs R A = f(d) für die Montageposition rechts, h S =2,5m 61/123/102
62 R A fällt mit sinkender Entfernung (= wachsender Beobachtungswinkel) E steigt mit sinkender Entfernung (= steigende Beleuchtungsstärke) somit entsteht in einem großen Entfernungsbereich eine empfindungsgemäß gleiche Leuchtdichte 62/123/102
63 Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen: Begriffsneufassung in der Normung und in technischen Spezifikationen bezüglich retroreflektierender Folien: Reflexfolien-Typ beschreibt den konstruktiven Aufbau der Reflexfolie (z.b. Typ 1 steht für eingebundene Glasperlentechnologie, Typ 2 für eingekapselte Glasperlentechnologie oder Typ 3 für eine mikroprismatische Ausführung). Rückstrahlwert-Klasse beschreibt die lichttechnischen Merkmale und wird mit R A - Klasse 1, R A -Klasse 2 und R A -Klasse 3 oder als beleuchtete Verkehrszeichen bezeichnet. 63/123/102
64 Aufbauten von Reflexstoffen für VKZ Aufbau A Aufbau C Aufbau B 64/123/102 auf Glasperlenbasis auf mikroprismatischer Basis
65 Glaskugel -Reflexfolien Aufbau A Aufbau B 65/123/102
66 Mikroprismatische Reflexfolien Aufbau C 66/123/102
67 67/123/102 Farben der Verkehrszeichen
68 Ausblick Künftig keine Unterscheidung von Bauarten, Anforderungs- bzw. Leistungsklassen entsprechend den Bedürfnissen der Verkehrsteilnehmer, sinnvolle Winkelkombinationen entsprechend der vorhandenen Straßenszenarios. 68/123/102
69 jetzt Berücksichtigung der Abmessungen von Vans, neuerer Lichtstärkeverteilungskurven, der realen Straßenverläufe, der Aufstellgeometrie des VZ Festlegung Distanzen: 35 m, 50 m, 70 m, 100 m, 140 m, 200 m mit Distanzklassen nah, mittel, fern 69/123/102
70 EN wird immer noch diskutiert... 70/123/102
71 71/123/102 relevante Regelwerke der FGSV
72 72/123/102 Auszug aus dem ARS 9/2011
73 73/123/102 Anwendungsempfehlung der Regelwerke:
74 74/123/102 im ARS wird unter Anderem verlautbart:
75 75/123/102
76 76/123/102
77 ZTV VZ (2): die Auswahl der Ausführungsart ist nach dem Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (MLV) zu treffen. ZTV VZ Abschnitte : Anforderungen: R A, Farbbereiche, Leuchtdichten Nach 3 Jahren: 60% nach MQVS TLP VZ: Abschnitte bis /123/102
78 78/123/102
79 Im MLV wurde gegenüber den HWBV sowohl der Text als auch die Tabelle 1 überarbeitet: Für einige Aufstellorte z.b. für Überkopfbeschilderungen und für einige Standardverkehrszeichen auf Autobahnen in hell erleuchteten Bereichen, aber auch für wichtige Standardverkehrszeichen auf Außerortsstraßen und auch innerorts in hell erleuchteten Gebieten, sind demnach nur noch Schilder der Leistungsklasse RA3, d.h. mikroprismatische Materialien einzusetzen. Glaskugelbasierte RA3-Folien gibt es nicht. 79/123/102
80 Merkblatt zur Wahl der Leistungsklasse von Verkehrszeichen (MLV) ersetzt HWBV Zeichen nach 39 bis 43 StVO Normales Umfeld Hell erleuchtetes Umfeld und/oder viele externe Lichtquellen Autobahn Außerorts Innerorts Autobahn Außerorts Innerorts Alle Zeichen außer den nachstehend aufgeführten * Aufstellort: rechts Aufstellort: hoch / links RA2 RA1/RA2 RA2 RA2/RA3 RA2 RA3/ be RA2 RA2 RA2 RA3 RA2/RA3 RA3/ be Warte- und Haltegebote an Bahnübergängen Warte- und Haltegebote an Kreuzungen, Einmündungen und bei verengter Fahrbahn; Zeichen für vorgeschriebene Fahrtrichtung und vorgeschriebene Vorbeifahrt RA2/RA3 RA2/RA3 RA3 RA3 RA2/RA3 RA2 RA2/RA3 RA3 RA3 RA3/ be Zeichen in Arbeitsstellen RA2 RA2 RA2 ** RA2/RA3 RA2 RA2 Sonderwege, Halteverbote und Parken; Touristische Unterrichtungstafeln gemäß Zeichen 386 StVO und VwV-StVO zu Zeichen 386 *** RA1 80/123/102 Tabelle 1 des MLV
81 In einigen Fällen ist der Einsatz von RA2 Folien noch zugelassen. RA2 Reflexstoffe gibt es sowohl auf der Basis von Glasperlen als auch mikroprismatisch. Es ist dringend anzuraten, sich auch in solchen Fällen für prismatische Folie zu entscheiden. 81/123/102
82 82/123/102
83 83/123/102
84 Sicherung der visuellen Qualität, beschrieben im MQVS - Merkblatt zur Qualitätssicherung von dauerhaft verwendeten Verkehrsschildern - 84/123/102
85 Visuelle Qualität Unter der visuellen Qualität eines Schildes wird dessen Wahrnehmbarkeit, Auffälligkeit, Erkennbarkeit und Lesbarkeit verstanden. Die visuelle Qualität muss bei Tageslicht, bei Dunkelheit und unter widrigen Witterungsbedingungen gewährleistet sein. Sie hängt im Wesentlichen von der lichttechnischen Leistungsklasse des Schildes, dem Alter und der Materialbeschaffenheit ab. 85/123/102
86 Visuelles Erscheinungsbild von VZ bei Tageslicht und bei Dunkelheit 86/123/102
87 Warnwert (MQVS) Hinsichtlich des spezifischen Rückstrahlwertes R A gelten nach gegenwärtigen Erkenntnissen 60 % des Mindestwertes gemäß DIN als Warnwert. wird eine Unterschreitung des Warnwertes festgestellt, ist der Austausch des Verkehrszeichens ratsam! 87/123/102
88 eine erstmalige Überwachung der lichttechnischen Eigenschaften soll für Materialien der RA-Klasse 1 nach 5 Jahren und für Materialien der RA-Klassen 2 und 3 nach 7 Jahren erfolgen. Folgetermine sind in Abhängigkeit vom Zustand des Zeichens festzulegen. 88/123/102
89 89/123/102
90 90/123/102 mikroprismatische Reflexfolien
91 Prismatische Folien genügen einer modernen Beschilderung, weil sie fast so hell sind wie beleuchtete Beschilderung, aber keine Energie verbrauchen. Sie tragen durch Ihre gute Sichtbarkeit den aktuellen Entwicklungen im Verkehr (Demographiewandel, mehr Fahrzeuge, hellere Umfeldleuchte usw.) am besten Rechnung 91/123/102
92 Steigerung der Effektivität von Verkehrszeichenfolien % reflektiertes Licht Typ 1 Typ 2 Typ 3 Typ 3 neu RA1 Glas RA2 Glas RA3 RA3 Neu Bauart 92/123/102
93 alte Bauweise: Typ 3A RA3-C RA1-A RA2 - B 93/123/102 Wirkungsgrad verschiedener Reflexstoffe, vereinfacht dargestellt
94 Mikroprismatische Reflexstoffe können wesentlich umweltfreundlicher hergestellt werden, als dies bei herkömmlichen glaskugelbasierten Reflexstoffen der Fall ist: z.b. Einsparungen bei Emissionen von Luftschadstoffen, Einsparungen von Abfallanteilen bei der Produktion und geringerer Energieaufwand). 94/123/102
95 Umweltaspekt: Einsparungen bei der Herstellung von prismatische Folien im Vergleich zu Glaskugelmaterialien Aufbau B Einsparung von: Lösemitteln: 97%, Abfall: 46% Energie: 77% 95/123/102
96 Regenbogeneffekt bei mikroprismatischen Folien Alle Effekte nur unter bestimmten und begrenzten Winkeln! Spiegelreflexionen treten bei allen Verkehrsschildern auf! 96/123/102 Spiegelung
97 Spiegelreflexion und Regenbogeneffekt: nur dann, wenn. - gute Sichtbedingungen für den Autofahrer (Sonne von hinten) vorhanden sind und - tritt nur bei klarem Himmel und intensiver Sonnenstrahlung auf und - ist für den Autofahrer im fahrenden Fahrzeug nur kurzfristig sichtbar evtl.: erneute Blickzuwendung notwendig 97/123/102
98 98/123/102
99 es hat sich viel getan in den letzten 20 Jahren: Vielfalt der visuellen Informationen für den Kraftfahrer hat erheblich zugenommen. Aufgrund des höheren Fahrzeugaufkommens hat die visuelle Beeinträchtigung durch Scheinwerfer entgegenkommender Fahrzeuge bei Dunkelheit stark zugenommen. Verkehrszeichen stehen in einer Auffälligkeitskonkurrenz zu einer steigenden Zahl von beleuchteten Werbeschriften und tafeln, die entlang der Straßen aufgestellt sind. Die Zahl der Lichtquellen, die nicht für den Verkehr relevant sind, wie etwa die Beleuchtung von Gebäuden oder Stadien, hat stark zugenommen. 99/123/102 Das Design und die Auffälligkeit von Schildern ist jedoch gleich geblieben
100 Resumé Das Durchschnittsalter der Bevölkerung wird stetig höher und damit steigt auch das Alter der Verkehrsteilnehmer. Straßenausstattung und Verkehrseinrichtungen sollten also auf die höheren Anforderungen älterer Kraftfahrer abgestimmt sein. Das bedeutet: Gute Scheinwerfersysteme Hohe Rückstrahlwerte Schlüssige Wegweisung Blendschutz Große Schrift 100/123/102
101 Diese Maßnahmen entsprechen dem Vorurteil der Bürger 101/123/102
102 102/123/102 Vielen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit!
103 103/123/102
104 Zugabe. Änderung der lichttechnischen Eigenschaften von Reflexstoffen (Alterung) 104/123/102
105 Summenhäufigkeit f / % Messung geschätzter Verlauf 50 % der Schilder älter als 8 Jahre 20 % der Schilder älter als 14 Jahre Alter / Jahre Relative Summenhäufigkeit der Verkehrszeichen unterschiedlicher Jahrgänge in den alten Bundesländern 105/123/102
106 Alterungsprozesse von Verkehrszeichenmaterialien 106/123/102
107 die Wirkung der Retroreflexion lässt nach 107/123/102
108 R A (z.b. in cd m -2 lx -1 ) R A (t 0 ) : spezifischer Rückstrahlwert zum Aufstellzeitpunkt (Neuzustand) R A (t 1 ) : 80% DIN (Mindestwert nach Ablauf der Gewährleistungsfrist) R A (t 2 ) : 60% DIN (Warnwert nach MQVS) R A (t 0 ) R A (t 1 ) t 1 : 2 Jahre, in diesem Zeitraum darf RA(t 1 ) nicht unterschritten werden t 2 : Warnwert ist erreicht oder wird unterschritten t 3 : Zerstörung der Grundstruktur des Reflexstoffes aus materialtechnischen Gründen: R A sinkt schnell auf Niedrigstwerte ab R A (t 2 ) t t 1 Dauer der Freibewitterung t (z.b. in Jahren) t 2 108/123/102 Theoretischer Verlauf des spezifischen Rückstrahlwertes eines Reflexstoffes in Abhängigkeit von der Freibewitterungsdauer t i
109 Verkehrszeichenqualität in Europa: Stiefkind Deutschland?? Die Qualität der Verkehrszeichen in vielen europäischen Ländern ist offensichtlich besser als in Deutschland. Es sind geeignete Maßnahmen zur Verbesserung und Sicherung der Qualität zu ergreifen (regelmäßige Zustandsüberprüfung, Definition eines Mindestrückstrahlwertes im Gebrauchszustand). In einer ersten Sofortmaßnahme zur Verbesserung der Qualität der Verkehrszeichen sind umgehend alle visuell eindeutig nicht brauchbaren Schilder zu erneuern. Für den Einsatz fluoreszierender Materialien besonders in Gefahrenbereichen sind Kriterien zu erarbeiten (wie in anderen europäischen Ländern bereits geschehen). Werbeanlagen dürfen die Wahrnehmung, Erkennbarkeit und Lesbarkeit nicht beeinträchtigen. Für die Beurteilung sind Kriterien festzulegen. 109/123/102
110 110/123/102 fluoreszierende Reflexstoffe
111 Eine Verkehrszeichenfolie wirkt bei Tageslicht nur als diffuser Reflektor 111/123/102
112 Retroreflexion und Fluoreszenz Retroreflexion (hohe Nachtsichtbarkeit) bewirkt bei Tageslicht eine graue Aufsichtfarbe schlechtere Tagsichtbarkeit Kompensation durch Fluoreszenz 112/123/102
113 Fluoreszierende Reflexstoffe Erhöhte Tagessichtbarkeit von VZ erwünscht!! Einsatz der in der DIN beschriebenen zusätzlichen VZ-Farben (orange, gelb und gelbgrün (zitronengelb)) Gezielter Einsatz erforderlich! 113/123/102
114 114/123/102 Bessere Auffälligkeit fluoreszierender Verkehrszeichen
115 115/123/102
116 116/123/102
117 117/123/102 Bei Dunkelheit
118 Verkehrszeichen mit Oberflächen aus: typische Leuchtdichtefaktoren ß/1 - weiß lackiertem Blech 0,78 0,85 - weißer Reflexfolie RA 3 0,45 0,52 - fluoreszierend orange Reflexfolie RA 3 0,42 0,46 - fluoreszierend gelb-grüner Reflexfolie RA 3 0,82 0,86 Minimale und typische Leuchtdichtefaktoren für weiße Verkehrszeichen mit Oberflächen unterschiedlicher Materialien 118/123/102
119 119/123/102
120 120/123/102
121 121/123/102
122 122/123/102
123 123/123/102
124 124/123/102
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