EG-Wasserrahmenrichtlinie: Umsetzung des Beratungsauftrages in NRW
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- Magdalena Sachs
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1 EG-Wasserrahmenrichtlinie: Umsetzung des Beratungsauftrages in NRW Minderung von Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträgen aus der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Produktion Januar 2009
2 - 2 - Hintergrund und Zielsetzung Ein Drittel der Landesfläche ist aufgrund von Nitratbelastungen in einen schlechten chemischen Grundwasserzustand gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einzustufen. Die Nitratbelastungen werden vor allem von der landwirtschaftlichen Flächennutzung verursacht. Vom Vorsorgegrundsatz getragen ist in Umsetzung des EU-Rechts - auch in den nicht zur Trinkwassergewinnung genutzten Wasserkörpern der gute Zustand herzustellen. Dazu sind landwirtschaftliche Maßnahmen erforderlich. Hier sind in erster Linie die Umsetzung der Düngeverordnung und des Pflanzenschutzgesetzes als zielführende grundlegende Maßnahmen zu nennen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen zur Minderung der Austräge von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln (PSM) in die Grund- und Oberflächengewässer wird durch ein Beratungsangebot unterstützt. Damit sollen die Ziele der WRRL fristgerecht erreicht werden. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen erreicht mit ihrer Beratung grundsätzlich alle landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betriebe in NRW und genießt durch ihre ehrenamtliche Struktur eine hohe Akzeptanz in der Praxis. Gleichzeitig werden durch das Versuchswesen wichtige Grundlagen für die Beratung erarbeitet. Daher unterstützt die Beratung die Aufgaben des Landesbeauftragten z.b. bei der Umsetzung der Düngeverordnung und des Pflanzenschutzgesetzes in idealer Weise. Die Beratung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wird von der Landwirtschaftskammer wahrgenommen. Die Kammer greift dabei auf das beim Landesbeauftragten gebündelte Wissen sowie auf die Erfahrungen der bestehenden wasserwirtschaftlichen Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirtschaft zurück. Die Beratung wendet sich direkt an den Landwirt um diesem das notwendige Handwerkszeug z. B. für eine optimale Düngung zu geben. Damit kann das Ziel - der gute chemische Zustand - schneller erreicht werden. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die landwirtschaftliche Beratung geeignet ist, gemeinsam mit dem Landwirt Potenziale bei der Gewässer schonenden Landbewirtschaftung zu analysieren um dann gezielt landwirtschaftliche Maßnahmen umzusetzen. Derartige Maßnahmen haben dann in der Region Vorbildfunktion und sind Anreiz für andere Landwirte. Die Durchführung der Beratung ist an die Landwirtschaftskammer Nordrhein- Westfalen übertragen worden. Sie ist eng mit den Aufgaben des Landesbeauftragten verzahnt. Das Angebot wird sukzessive aufgebaut. In den ersten drei Jahren geht es darum Erfahrungen zu sammeln, um dann gezielt Handlungsschwerpunkte zu setzen.
3 Ausgangsbasis Die Beratungskulisse zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (=WRRL) umfasst genau definierte Grundwasserkörper in Nordrhein-Westfalen, im folgenden relevante Grundwasserkörper genannt, und Abschnitte von Oberflächengewässern, die in einem schlechten chemischen Zustand sind. Einige für das WRRL- Monitoring ausgewählte Messstellen weisen aufgrund der landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Nutzung in Bezug auf Nitrat oder Ammonium oder Pflanzenschutzmittel Werte auf, die die festgelegten Qualitätsnormen übersteigen und führen zu einem schlechten chemischen Zustand. Hinzu kommen einige wenige Messstellen, die in Grundwasserkörpern mit gutem chemischen Zustand liegen, die aber für diese Stoffe einen signifikant steigenden Schadstofftrend größer 75 % der Qualitätsnorm bzw. des Schwellenwertes aufweisen und ein Flächenkriterium erfüllen (siehe Karten 1-3). In den bestehenden wasserwirtschaftlichen Kooperationsgebieten erfolgt keine zusätzliche Beratung nach Wasserrahmenrichtlinie. Phosphat spielt im Grundwasser keine Rolle. Im Oberflächengewässer ist Phosphat regional relevant. Die Situation bezüglich der Pflanzenschutzmittelfunde in Oberflächengewässern ist derzeit inhomogen. Pflanzenschutzmittel werden saisonal in die Gewässer eingetragen. Ihre Messung ist deshalb stark vom Probenahmezeitpunkt und der Witterung abhängig. Es ist davon auszugehen, dass bei Einzelfunden im Gewässer Beratungsbedarf besteht. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen erreicht mit ihrer Organisationsstruktur über die Gesamtfläche Nordrhein-Westfalens mit 6 Beratungsregionen Landwirtschaft und 2 Beratungsregionen Gartenbau alle land- und gartenbaulichen Betriebe und stellt damit die zielgerichtete Beratung sicher. Darüber hinaus arbeitet sie mit den landwirtschaftlichen und gärtnerischen Berufsverbänden zusammen und vermittelt so die größtmögliche Akzeptanz der abgestimmten Maßnahmenkataloge. Ziel der neu einzurichtenden WRRL-Gewässerschutz-Beratung bei der Umsetzung der WRRL ist die Sensibilisierung der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Praxis, und die Hilfestellung bei der Umsetzung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung. Mit Hilfe der WRRL-Gewässerschutz-Beratung sollen der Praxis die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse vermittelt und bei ihrer Umsetzung in die Praxis Hilfen gegeben werden. Im Sinne des Beratungsauftrages erfolgt die Beratung auf freiwilliger, kooperativer Basis und unter Vermeidung von Nachteilen für die Bewirtschafter.
4 Beratungsinhalte, Beratungsintensität, Effizienzkontrolle 2.1 Nährstoffe Nitrat, Ammonium, Phosphat Die Grundberatung im Sinne der WRRL erstreckt sich grundsätzlich auf alle landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Flächen der Grundwasserkörper, die gemäß WRRL-Monitoring einen schlechten Zustand bezogen auf Nitrat bzw. Ammonium aufgrund landwirtschaftlicher bzw. gartenbaulicher Nutzung aufweisen. Diese Flächen werden nach fachlichen Kriterien weiter eingegrenzt. Hinzu kommen einige Gebiete mit relevantem Schadstofftrend. Die Grundberatung umfasst eine für die landwirtschaftliche Praxis kostenfreie Beratung zum gewässerschonenden Nährstoffeinsatz. Für die Betriebe im Bereich der relevanten Grundwasserkörper erfolgt als Teil der Grundberatung eine gezielte Angebotsberatung, bei der die WRRL-Gewässerschutz-Beratungskräfte der Landwirtschaftskammer aktiv auf die Betriebsleiter zugehen, informieren und Umsetzungshilfen anbieten. Dadurch wird eine Sensibilisierung der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Praxis im Hinblick auf eine stärker gewässerschonende Landbewirtschaftung erreicht. Diese zusätzliche, kostenfreie Angebotsberatung beinhaltet für den Bereich Stickstoff` schwerpunktmäßig die Erstellung von Nährstoffvergleichen gemäß Dünge-VO einschließlich einer Stickstoff-Überhangbewertung. Im Bedarfsfall wird dem jeweiligen Betrieb eine betriebsspezifische Düngebedarfsermittlung und planung angeboten (siehe dazu auch Anlage 1). Die Intensivberatung im Bereich Nährstoffe umfasst zusätzlich zur Grundberatung eine schlagspezifische Beratung in den prioritär zu bearbeitenden Gebieten. Voraussetzung für diese spezifische Vorgehensweise ist die Festlegung von Prioritäten innerhalb der tatsächlich belasteten Gebiete unter Einbeziehung aller verfügbaren Informationen. In den Beratungsgebieten werden mit den Betrieben entsprechend den vorliegenden Maßnahmenkatalogen Maßnahmen in Abhängigkeit von Effizienz und Finanzierbarkeit empfohlen. Von Seiten der Beratung werden dem landwirtschaftlichen Betrieb vorhandene Fördermöglichkeiten (z.b. Erweiterung des Güllelagerraums, Uferrandstreifenprogramm) aufgezeigt und bei deren Umsetzung Hilfestellung angeboten. In den Einzugsgebieten der Abschnitte von Oberflächengewässern, die einen erhöhten Phosphateintrag aus der Landwirtschaft aufweisen, erfolgt ebenfalls eine Grundberatung zur Optimierung des Nährstoffmanagements, die durch eine allgemeine Sensibilisierung der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Praxis im Hinblick auf erosionsmindernde Anbauverfahren ergänzt wird. Zusätzlich erfolgt eine flächenbezogene Intensivberatung für erosionsrelevante Flächen, bei der die konkrete Hilfestellung bei der Umsetzung von erosionsmindernden Anbauverfahren wie zum Beispiel Mulchsaat im Vordergrund steht.
5 Pflanzenschutzmittel Die Aktivitäten der WRRL-Gewässerschutz-Beratung im Bereich Pflanzenschutz beziehen sich auf alle landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Flächen, die im Einzugsgebiet von Oberflächengewässern und vereinzelt auch Grundwasserkörpern liegen, welche gemäß WRRL-Monitoring einen schlechten Zustand bezogen auf Pflanzenschutzmittel aufweisen. Die Landwirtschaftskammer stellt zentral ein Melde- und Informationssystem bei Pflanzenschutzmittelfunden zur unverzüglichen Ursachenforschung und Entwicklung von Maßnahmenpaketen zur Vermeidung von Einträgen bereit. Hier laufen die Meldungen des LANUV und der Unteren Wasserbehörden (UWB) zu Pflanzenschutzmittelfunden in Gewässern zusammen. Die Landwirtschaftskammer entwickelt aus dem abgestimmten Maßnahmenkatalog heraus problemund standortbezogene Maßnahmenpakete zur Minimierung von Pflanzenschutzmitteleinträgen. Der beigefügte Aktionsplan (siehe Übersicht) wird mit dem Ziel bearbeitet, den Eintragspfad zu finden und lokal einzugrenzen. Die Ursachen werden in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen auf Kreisebene bewertet, um dann Minderungsmaßnahmen als Paket zusammenzustellen. Diese werden nach regionaler Machbarkeitsanalyse und Abstimmung in schriftlichen Vereinbarungen zwischen der zentralen Koordinierungsstelle (siehe Punkt 3.1) und Kreisstelle der Landwirtschaftskammer NRW und danach zwischen Kreisstelle und Landwirt festgehalten. Die Kreisstelle dokumentiert die durchgeführten Maßnahmen. Über den jährlichen Gesamtbericht der Koordinierungsstelle der Landwirtschaftskammer wird der Umsetzungsstand mit Schlussfolgerungen und Folgeplanungen dokumentiert. Aktionsplan PSM-Fund Aktivitäten Feststellung eines Stoffes und Meldung an die LK-Koordinierungsstelle Akteure MUNLV LANUV Bezirksregierung/ UWB-Kreis Informationsbereitstellung zum Stoff, regionale Eingrenzung und Ursachenbewertung Maßnahmenfestlegung und umsetzung in drei Schritten: 1. Vorauswahl aus Maßnahmenkatalog 2. Regionale Vereinbarung zum Maßnahmenpaket 3. Maßnahmenumsetzung Berichterstattung und Folgeplanung einschließlich Effizienzkontrolle, Schlussfolgerung LK-Koordinierungsstelle LK-Kreisstelle / UWB-Kreis LANUV und weitere Informationsquellen LK-Koordinierungsstelle LK-Kreisstelle Berater/Landwirt in Abstimmung mit UWB LK-Kreisstelle (Regionale Berichterstattung) LK-Koordinierungsstelle (Gesamt-Dokumentation) Auch für den Bereich Pflanzenschutz sind die Grundberatung und die Intensivberatung vorgesehen. Die Auswahl richtet sich nach den vom LANUV ermittelten Gewässermonitoringergebnissen und der Zielvorgabe für Beratungszwecke von 0,1 µg/l.
6 - 6 - ( jeweils Tabelle ) Die Grundberatung durch die WRRL-Gewässerschutz-Berater / -Beraterinnen erfolgt in den relevanten Gebieten, in denen der halbe Zielwert nicht eingehalten wird (Bandfarbe gelb). Sie beinhaltet auf das Gebiet und dessen Probleme abgestimmte Maßnahmen mit Ausrichtung auf Gewässerschonung, vorbeugende Verfahren und die Integration aller Möglichkeiten zur Vermeidung von Pflanzenschutzproblemen. Die Intensivberatung erfolgt in den relevanten Gebieten, in denen der Zielwert von 0,1 µg/l nicht eingehalten ist (Bandfarbe rot bzw. Grundwasserkörper rot). Hier werden die in relevanten Gebieten wirtschaftenden Landwirte von den WRRL-Gewässerschutz-Beratern / -Beraterinnen direkt angesprochen. Gemeinsam mit den Betroffenen werden Lösungskonzepte (Maßnahmenpaket aus dem Maßnahmenkatalog) erarbeitet und vereinbart. 2.3 Effizienzkontrolle Nährstoffe bezogen auf den Grundwasserkörper bzw. die Oberflächengewässerabschnitte: Anzahl und Inhalte von Aktivitäten wie z.b. Beratungen, Veranstaltungen, Info- Briefe Anzahl, Art der umgesetzten Maßnahmen Wasserqualität anhand von Messreihen unter Berücksichtigung der spezifischen Fließzeiten bezogen auf Einzelbetrieb/Einzelfläche: Anzahl, Art der umgesetzten Maßnahmen Betreuung von Leitbetrieben zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Da insbesondere im Bereich Grundwasser / Stickstoff der im Wasser messbare Erfolg der umgesetzten Maßnahmen aufgrund langer Fließzeiten nur sehr zeitverzögert möglich ist, wird die Einrichtung von sogenannten Leitbetrieben zur Umsetzung der WRRL vorgeschlagen. Die Auswahl der Leitbetriebe erfolgt nach thematischen und regionalen Schwerpunkten (Gartenbau, Viehhaltung Rind, Viehhaltung Schwein, Ackerbau). In den Leitbetrieben erfolgt begleitend zur Umsetzung von Maßnahmen im Sinne der WRRL eine detaillierte Datenerfassung, um die Entwicklung von Umweltparametern und der Wirtschaftlichkeit des Betriebes im Zeitverlauf fest zu halten und zu bewerten. U. a. folgende Parameter dienen in den Leitbetrieben der Effizienzkontrolle: Stickstoff-Flächenbilanzen Herbstlicher Nmin-Wert Der herbstliche Nmin-Wert darf nicht als alleiniges Kriterium für die Zielerreichung herausgegriffen werden, da er in starkem Maße auch witterungs- und standortabhängig ist. Für eine Gesamtbeurteilung sind entsprechend der Vorgehensweise in den bestehenden Kooperationen Rahmenbedingungen, wie z.b. die Ergebnisse der Düngebedarfsermittlung, der Umfang des Zwischenfruchtanbaues, die Güllelagerkapazitäten und andere Faktoren zu berücksichtigen. Pflanzenschutz Anzahl Aktivitäten (Beratungen, Veranstaltungen, Info-Briefe etc.)
7 - 7 - Anzahl/Art der umgesetzten Maßnahmen Einzelbetriebliche Aufzeichnungen und anonymisierter Vergleich mit Leitbetrieben Wasserqualität über Messreihen 3. Ressourcen 3.1 Personal- und Sachkosten Bereits Anfang 2009 soll mit der konkreten Umsetzung des Beratungsauftrages in Hinblick auf die WRRL begonnen werden. Hierzu sollten 4 Pilotdienststellen in den Gebieten der Bezirksregierungen Köln, Düsseldorf, Münster und Detmold mit unterschiedlichen landwirtschaftlichen Produktionsschwerpunkten (Gartenbau, Viehhaltung Schwein bzw. Rind und Ackerbau) zum Einstieg in die Umsetzung der WRRL ausgewählt werden. Am Beispiel dieser Pilotgebiete soll die grundsätzliche Vorgehensweise erprobt werden. Der erste Schritt der Umsetzung sind die Erstaufnahmen in den betroffenen Gebieten. Hierbei wird ermittelt, welche Ursachen im Einzelnen für die Einstufung maßgebend sind. Des Weiteren werden anhand von Grundwassermessstellen und zusätzlich zur Verfügung stehender Daten (z.b. bodenkundliche Kartierungen, hydrogeologische Basisdaten) die konkreten Belastungsgebiete definiert. Die Erstaufnahmen bilden eine deutliche Arbeitsspitze, sind aber für ein zukünftiges zielgerichtetes Handeln unbedingt erforderlich und werden in Abhängigkeit der verfügbaren Arbeitskapazitäten und unter Berücksichtigung der zu erstellenden Prioritätenliste erbracht. Diese Vorgehensweise wird von einer zentralen Koordinierungsstelle der Landwirtschaftskammer NRW aus gesteuert, um dem Anspruch einer landesweit einheitlichen Umsetzung gerecht zu werden und den Informationsaustausch innerhalb NRW s zu gewährleisten. Nach der Erstaufnahme werden konkrete Maßnahmenvorschläge für konkrete Beratungsgebiete erarbeitet und abgestimmt. Die zielgerichtete Umsetzung der WRRL erfordert es, in Abhängigkeit aktueller Entwicklungen Beratungskapazitäten flexibel einzusetzen. Wegen der Einbindung der WRRL-Gewässerschutz- Berater / -Beraterinnen in die regionalen Beratungsteams kann die Landwirtschaftskammer NRW dies in entsprechendem Rahmen gewährleisten (siehe dazu auch Anlage 2). Zur Umsetzung des Beratungsauftrages werden nach dem momentanen Kenntnisstand folgende Arbeitskapazitäten benötigt: Koordinierungsstelle: 1 AK höherer Dienst (hd)- Gesamt-Koordination 2,5 AK gehobener Dienst (gd) für die Koordination und Steuerung der einzelnen Arbeitsgebiete Pflanzenbau und Pflanzenschutz einerseits sowie Gartenbau und Pflanzenschutz andererseits. Dieser Personalaufwand ist notwendig, um eine landesweit einheitliche Steuerung der Beratung zu erreichen. Im Zuge der Umsetzung der WRRL sollte jeweils ein landesweit nach gleichen Kriterien erarbeitetes Beratungskonzept am Beginn einer Maßnahme stehen. Die Fachkompetenz der zentralen Referate Landbau, Gartenbau und Pflanzenschutzdienst
8 - 8 - bietet eine wichtige Grundlage für die Umsetzung der WRRL. Diese Grundlage muss aber jeweils im Hinblick auf die aktuelle Sachlage weiter entwickelt werden. Weiterhin gehören Aufgaben des Datenaustauschs, der Ergebnisdokumentation, der Schnittstellenfunktion und der Teilnahme in den jeweiligen Arbeitsgruppen auf Landesebene dazu. Diese Vorgehensweise sichert ein landesweit einheitliches Vorgehen bei der Umsetzung der WRRL. Kreisstellen: 16 AK (gd) für Grund- und Intensivberatung Beratungsregion Südwestfalen: 1 AK Ostwestfalen-Lippe: 2 AK West-Münsterland u. Münsterland Nordost: 4 AK Rheinland Süd: 4 AK Rheinland Nord: 5 AK Die regionale Verteilung der WRRL-Gewässerschutz Berater/-Beraterinnen erfolgt in Abhängigkeit des Beratungsbedarfs, der sich aus der Anzahl und Verteilung der relevanten Grundwasserkörper und Messstellen ergibt. Von den WRRL-Gewässerschutz Beratern/-Beraterinnen sollen ca. zwei Drittel für die Intensivberatung und ein Drittel für die Grundberatung eingesetzt werden. Die Kosten sind je Jahr analog zu der Abrechnung der Landesinitiativen als tatsächlich angefallene Personal- und Sachkosten zu ermitteln. Da das Konzept ab 2009 sukzessive umgesetzt werden soll, wird erst Ende 2009/ Beginn 2010 die volle Personalstärke erreicht werden. Dieses Verfahren bietet eine weitgehende Planungssicherheit und ermöglicht es, flexibel auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren. 3.2 Förderprogramme, Ausgleich für Bewirtschaftungsnachteile Die Aufgabe der WRRL-Gewässerschutz-Beratung besteht u. a. darin, im Rahmen des jeweils aktuellen Förderprogramms für den zu beratenden Betrieb Fördermöglichkeiten mit Blick auf den Gewässerschutz zu identifizieren und bei der Umsetzung Hilfestellung zu leisten. In Abhängigkeit der ausgewählten, flächenbezogenen Maßnahmen ist mittelfristig eine Anpassung der Agrarumweltmaßnahmen an den in der Beratung erkannten Maßnahmenbedarf anzustreben, um der landwirtschaftlichen Praxis die Umsetzung der Maßnahmen zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Grundsätzlich können nur solche Maßnahmen gefördert werden, die über die gute fachliche Praxis hinausgehen. Von besonderer Bedeutung für den Erfolg der Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL gilt es, sich mittelfristig über die Möglichkeiten der regionalen und z. T. auch einzelbetrieblichen Maßnahmen zu verständigen. Die Möglichkeiten und Grenzen von Maßnahmen und eventuell erforderliche Unterstützung durch Förderangebote können nach der Aufbauphase in einem Zwischenbericht beschrieben werden.
9 Organisatorische Strukturen 4.1 Begleitende Arbeitsgruppe Wasserqualität Entsprechend den Regionalen Arbeitsgemeinschaften im Bereich des bestehenden Kooperativen Gewässerschutzes sollen zur Umsetzung der WRRL fünf begleitende Arbeitsgruppen Wasserqualität auf Ebene der Regierungsbezirke eingerichtet werden. Die Regierungsbezirke sind weitgehend deckungsgleich mit den Beratungsregionen und Bezirksstellen für Agrarstruktur der Landwirtschaftskammer NRW. Die einzusetzenden Arbeitsgruppen sollen den Prozess der Umsetzung begleiten, dem Informationsaustausch zwischen den Beteiligten dienen und zu einer NRW-weit einheitlichen Vorgehensweise beitragen. Neben der Landwirtschaftskammer sollten die jeweilige Bezirksregierung, der jeweilige Landwirtschaftsverband und eine untere Wasserbehörde vertreten sein, eventuell auch die Wasser- und Bodenverbände. Dem Beirat gemäß Rahmenvereinbarung über die Grundsätze zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in NRW vom 28. April 2008 wird berichtet. 4.2 Schnittstelle MUNLV Der regelmäßige Informationsaustausch mit dem MUNLV wird auf verschiedenen Ebenen sichergestellt: Regelmäßige Berichterstattung der Landwirtschaftskammer NRW zu Aktivitäten, Umsetzungsstand und zukünftigen Schwerpunkten Halbjahresgespräch zwischen MUNLV und Landwirtschaftskammer NRW zum Stand der Umsetzung der WRRL
10 Weitere Maßnahmen Zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. Erweiterung Nitratdienst ) und auch zur Effizienzkontrolle (z. B. begleitende Untersuchungen bei den Leitbetrieben) werden zur Finanzierung der notwendigen Analysen zusätzliche Projektmittel benötigt, die allerdings erst nach Konkretisierung des notwendigen und/oder gewünschten Umfangs festgelegt werden können. Spezielle Fragestellungen, die eine zentrale Bedeutung für den Gewässerschutz haben, müssen überregional thematisiert und bearbeitet werden. Dies kann in Form von zusätzlichen Projekten (z.b. mit Hilfe von EU-Mitteln), deren Ergebnisse unmittelbar in das Beratungskonzept zur Umsetzung der WRRL einfließen, erfolgen. Voraussetzung hierbei ist die Einbeziehung aller Beteiligten. Am Beispiel der Transparenz von Nährstoffflüssen sind dies neben der Politik, dem Gesetzgeber auch die EU-Nachbarländer Niederlande und Belgien, aus denen nicht unerhebliche Nährstoffmengen in die grenznahen Regionen verbracht werden. Beispiele für überregionale Fragestellungen und Maßnahmen Entwicklung und Unterstützung des Nährstoffexports aus viehstarken Regionen einschließlich Gülleseparierung Transparenz von Nährstoffflüssen einschließlich grenzüberschreitendem Transport Abfuhr und Kompostierung/Vergärung von Ernteresten oder nicht marktfähiger Ware im Feldgemüseanbau Entwicklung eines Wirkstoff- und Metabolitenmanagements Erosionsschutzprojekte zur Vermeidung von Oberflächenabfluss. Das vorgestellte Konzept basiert auf den positiven Erfahrungen im kooperativen Gewässerschutz und bietet durch die Verknüpfung mit der Fachberatung der Landwirtschaftskammer ein hohes Maß an Akzeptanz in der landwirtschaftlichen Praxis. Die organisatorische Nähe zum pflanzenbaulichen Fachrecht verdeutlicht darüber hinaus die besondere Stellung dieser Beratungsaufträge.
11 Anlage 1 Maßnahmen zur Umsetzung der Beratung im Sinne der WRRL A) Nährstoffe Grundberatung Angebotsberatung zur Umsetzung der Dünge-VO einschließlich Hilfestellungen bei der Düngebedarfsermittlung und planung (betriebsspezifisch) Erweiterung des Nitratdienstes in relevanten GW-Körpern Der Nitratdienst ist ein Monitoringprogramm der Landwirtschaftskammer. Monatlich wird die Entwicklung des mineralisierten Bodenstickstoffs auf landesweit 60 Dauerbeobachtungsflächen über das Jahr gemessen. Die Werte werden in der landwirtschaftlichen Fachpresse und dem Internet veröffentlicht, verbunden mit konkreten Hinweisen zur Bemessung der Düngung. Mit der Beobachtung des Bodenstickstoffs über die N min-methode in 3 Schichten können Rückschlüsse zur Fruchtfolgegestaltung und Bodenbearbeitung gezogen werden, die sowohl der Stickstoffeinsparung als auch dem Gewässerschutz dienen. Beratung zu Anbauverfahren, z.b. zur Mulchsaat und zum Zwischenfruchtanbau, um Bodenerosion im Einflussbereich von Oberflächengewässern zu vermeiden. Beratung zu Fördermöglichkeiten Information der Praxis über Veranstaltungen, Info-Briefe und Faxe, Veröffentlichungen in Wochenblättern Intensivberatung Zusätzlich zur Grundberatung erfolgt eine: schlagspezifische Angebotsberatung zum Nährstoffmanagement betriebs- und schlagspezifische Maßnahmenplanung (gemäß Maßnahmenkatalog) und begleitender Hilfestellung bei der Umsetzung Einzelflächenbetrachtung mit Hilfe des EDV Programms EMIL (= ErosionsManagement In der Landwirtschaft). B) Pflanzenschutz Grundberatung Sensibilisierung und Fortbildung der Praxis hinsichtlich der möglichen Ursachen der Gewässerbelastung über Veranstaltungen, Info-Briefe und Faxe Angebotsberatung zur gezielten Umsetzung von Strategien zur Reduzierung von Pflanzenschutzmaßnahmen einschließlich Hilfestellungen bei integrierten Pflanzenschutzverfahren in Gruppen Demonstrationsversuche zu alternativen Unkrautbekämpfungsstrategien in den relevanten Gebieten mit Feldbegehungen in Gruppen
12 Intensivberatung Gewässerschutz-Beratung in kleinen Gruppen oder einzelbetrieblich im eingegrenzten Einflussbereich der Pflanzenschutzmittelfunde einschließlich Entwicklung betriebswirtschaftlich bewerteter integrierter Pflanzenschutzstrategien analog der Beratung in den bestehenden Kooperationen Landwirtschaft/Wasserwirtschaft, Sonderaktionen, wie z.b. Seminare zu Grundlagen des Pflanzenschutzes, Schulungen für Prognosemodelle, Spritzenreinigung, Feldbegehungen, Betreuung von Pheromon-Fallen zur Überwachung des Schädlingsauftretens.
13 Anlage 2 Beratungsorganisation der Landwirtschaftskammer NRW Ab 2009 wird die betriebsspezifische Beratung der Landwirtschaftskammer NRW mit einem Stundensatz von 55,- /h, bzw. 65,- /h abgerechnet. Dieses gilt sowohl für die sogenannte Grundberatung (z. B. Feldbegehungen, Info-Briefe und -Faxe) als auch für eine intensive Einzelberatung. Lediglich allgemeine Informationen, wie z. B. die Veröffentlichung von Versuchsergebnissen werden nach wie vor kostenfrei angeboten. Einbindung der Gewässerschutz-Beratung WRRL innerhalb der Landwirtschaftskammer NRW Der Beratungsauftrag zur Umsetzung der WRRL wird für den Bereich Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel in Grund- und Oberflächenwasser innerhalb der Landwirtschaftskammer NRW der Abteilung 3 Produktion und hier dem Referat Landbau, Nachwachsende Rohstoffe zugeordnet. Diesem Referat obliegt die fachliche Steuerung der Gewässerschutzberater / -Beraterinnen zur Umsetzung der WRRL wie auch der Kooperation Landwirtschaft / Wasserwirtschaft. Somit ist eine enge fachliche wie organisatorische Anbindung des hier aufgeführten Personals an die bestehenden Kooperationen Landwirtschaft / Wasserwirtschaft gewährleistet. Das Fachrecht zur Umsetzung der Dünge-VO und der Bioabfall-VO ist ebenfalls hier angesiedelt. Je nach fachlichem Schwerpunkt ist die Einbeziehung weiterer Fachreferate, wie z. B. des Pflanzenschutzdienstes und des Gartenbaus (ebenfalls aus der Abteilung Produktion ) in die Umsetzung der WRRL sichergestellt. Die regionale Aufteilung der Beratung der Landwirtschaftskammer NRW erfolgt für die Landwirtschaft in sechs Beratungsregionen und für den Gartenbau in zwei Beratungsregionen. In den jeweiligen Beratungsteams der Regionen sind verschiedene Spezialisten der einzelnen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Fachdisziplinen vor Ort tätig. So z. B. umfassen die Beratungsteams für den Ackerbau Pflanzenbauberater/innen, Pflanzenschutzberater/innen und Berater/innen zur Kooperation Landwirtschaft / Wasserwirtschaft. Die für die Umsetzung der WRRL zusätzlich erforderlichen Beratungskapazitäten an den Außenstellen der Landwirtschaftskammer NRW werden den Ackerbauteams der jeweiligen Region zugeordnet, um einen fachübergreifenden Informationsaustausch innerhalb der Region zu gewährleisten und Synergieeffekte zu nutzen. Die enge Verknüpfung von Koordinationsstelle und Außenstelle im Sinne einer NRWweit einheitlichen Vorgehensweise bei der Umsetzung der WRRL wird durch die E- tablierung von Fachpersonal in der zentralen Verwaltung sichergestellt.
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