Welche Auswirkungen hat die Düngeverordnung auf die Landwirtschaftliche Praxis vor Ort Nur Risiken oder auch Chancen
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- Irma Auttenberg
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1 Welche Auswirkungen hat die Düngeverordnung auf die Landwirtschaftliche Praxis vor Ort Nur Risiken oder auch Chancen Dr. Harald Schaaf LHL // unter Verwendung von Folien von Dierk Koch LLH
2 Was haben diese Männer gemeinsam? König David (Bibel König von Juda und Israel) Moctezuma (aztekischer Herrscher *1465; 30. Juni 1520 in Tenochtitlán, Mexiko) Appolon (griechischer und römischer Gott des Lichts).. ließen die Boten schlechter Nachrichten grausam hinrichten.
3 Vergleich Düngeverordnung Alt und Neu ALT 1 Geltungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Grundsätze für die Anwendung 4 Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln 5 Nährstoffvergleich 6 Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches 7 Aufzeichnungen 8 Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote 9 Besondere Anforderungen an Genehmigungen durch die zuständigen Stellen 10 Ordnungswidrigkeiten 11 Übergangsbestimmungen und vorschriften NEU 1 Geltungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Grundsätze für die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln 4 Ermittlung des Düngebedarfs an Stickstoff und Phosphat 5 Besondere Vorgaben für die Anwendung von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln 6 Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln 7 Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote 8 Nährstoffvergleich 9 Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches 10 Aufzeichnungen 11 Anforderungen an die Geräte zum Aufbringen 12 Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern 13 Besondere Anforderungen an Genehmigungen und sonstige Anordnungen durch die zuständigen Stellen, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen 14 Ordnungswidrigkeiten
4 Forderungen der EU Kommission Die EU Kommission hat im Oktober 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Aus Sicht der KOM bestehen unzureichende Regelungen hinsichtlich: die Begrenzung des Ausbringens von Düngemitteln auf landwirtschaftliche Flächen in Bezug auf Mengen und Zeiträume des Fassungsvermögens und der Bauweise von Behältern zur Lagerung von Dung des Einhaltens der Höchstmenge von 170 kg kg N/ha in Form von Dung des Ausbringens von Düngemitteln auf stark geneigten Flächen des Aufbringens von Düngemitteln auf wassergesättigten, überschwemmten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden, des Aufbringens von Düngemitteln in der Nähe von Wasserläufen.
5 Begriffsbestimmung Nährstoffbedarf Menge an Nährstoffen, die unter Berücksichtigung bodenbürtiger Nährstoffmengen zur Versorgung der Pflanze nötig ist Wesentliche Nährstoffmengen mehr als 50 kg N/ha/Jahr oder 30 kg P2O5/ha/Jahr gedüngte Menge Wesentlicher Nährstoffgehalt Nährstoffgehalt in der TM von mehr als 1,5 % Stickstoff und 0,5 % Phosphor
6 Begriffsbestimmung Schlag räumlich zusammenhängende Fläche mit einer Kultur Bewirtschaftungseinheit mehrere Schläge Düngejahr Zeitraum von zwölf Monaten
7 Grundsätze für die Anwendung Düngebedarfsberechnung nach 4 Düngebedarf darf nicht überschritten werden Ausnutzungsgrad für mineralischen Dünger = 100 %, organische Dünger = Anlage 2 Ausbringungsverluste bei org. oder min.- org. Düngemitteln = Anlage 3 Flächen mit einer Versorgung von mehr als 20 mg/p 2 O 5 (CAL) Düngung nur noch in Höhe der Abfuhr
8 Wie wird der zugeführte Stickstoff ausgenutzt Gärresteversuch, Ergebnisse 2015, 2 Standorte Winterweizen N- Düngung (kg N/ ha) rel. Ertrag N- Ausnutzung Variante KAS Gärrest gesamt % % 1 Nullvariante 55 2 KAS S KAS S KAS S GR Veg GR Fj GR Veg+ Fj GR Veg+ KAS Fj KAS Veg+ GR Fj GR+ Piadin Veg GR+ Piadin Fj GR + Piadin Veg+ Fj org. Dünger Mindestwirksam keit im Jahr der Aufbringung in % des Gesamtstickstoff gehaltes Ri. Gülle 50 Schw.Gülle 60 Schw. Mist 30 HTK 60 Klärschlamm fest Gär- Reste fl. Grüngutkompost Entwurf DÜV, Anlage 3
9 Ermittlung des Düngebedarfs an Stickstoff und Phosphor Stickstoffbedarfswerte für Ackerland = Anlage 4, Tabelle 2 Ermittelte Stickstoffmenge als N-Düngebedarf Die im Vegetationsverlauf zusätzlich freiwerdende Stickstoffmenge Freiwerdende Stickstoffmenge aus langjährig organischer Düngung der Vorjahre, Nachlieferung aus Vor- und Zwischenfrüchten Stickstoffbedarfswerte für Grünland = Anlage 1 (Keine weiteren Ausführungen hierzu) Ermittlung des Düngebedarfs an Phosphor, Bodenuntersuchungen sind zu berücksichtigen
10 Landesbetrieb Anlage 4, Tabelle Landwirtschaft 1 Faktoren Hessen für die Düngebedarfsermittlung Tabelle/Vorschrift 1. Kultur Tabelle 2 oder 4 2. Stickstoffbedarfswerte in kg N/ha Tabelle 2 oder 4 3. Ertragsniveau laut Tabelle mit Stickstoffbedarfswerten in dt/ha Tabelle 2 oder 4 4. Ertragsniveau grundsätzlich im Durchschnitt der letzten drei Jahre in dt/ha Tabelle 3 oder 5 5. Ertragsdifferenz in dt/ha aus Zeilen 3 und 4 Zu- und Abschläge in kg N/ha für 6. Im Boden verfügbare Nährstoffmengen (Nmin) 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Absatz 4 7. Ertragsdifferenz Zeile 5, Tabelle 3 oder 5 8. Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat Tabelle 6 9. Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer Vorfrucht bzw. Vorkultur (Ackerbau/Gemüse) Tabelle 7 oder Zuschlag bei Abdeckung mit Folie oder Vlies zur Ernteverfrühung 12. Stickstoffdüngebedarf während der Vegetation in kg/ha 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Summe der Werte der Zeilen 2,6,7,8,9,10 und 11 Versuchsstation 13. Zuschläge aufgrund Kassel Harleshausen, nachträglicher FG eintretender 33 Umstände (Bestandesentwicklung oder Witterungsereignisse
11 Anlage 1 Kultur Ertragsniveau in dt/ha Stickstoffbedarfswert Ertragsdifferenz Höchstzuschläge in kg N/ha Mindestabschläge kg N/ha Winterraps Winterweizen A, B Winterweizen C Winterweizen E Wintergerste Winterroggen Wintertricticale Sommergerste Hafer Körnermais Silomais Zuckerrübe
12 Vergleich SBA und DÜV neu: Beispiel Winterraps Einflussgrößen SBA (kg N/ha) (Stickstoff Bedarfs System) DÜV neu (kg N/ha) Sollwert 40 dt Korrektur Ertrag n.v. 0 kg N/ha Korrektur nach N im Bestand Frühjahr (mittlerer Bestand Ende Februar) kg/ha Nmin 35 kg N/ha Gärrest vor Aussaat 20 m³/ha (6 kg N/m³) - 10 % der ausgebr. Gesamt N Menge 0-12 langjährig Gülle ja -20 n.v. Humusgehalt mehr als 4,5 % 2 % n.v. 0 Vorfrucht Wi.Gerste n.v. 0 Summe n.v. = nicht vorgesehen
13 Sollwert Korrekturwert Vergleich bisher und neu Weizen Bemerkung für DÜV neu SBA Empfehlung bisher DÜV neu bei Ertragserwartung 80 dt/ha Sollw.:120 (1. Gabe zu Vb.) 40 (2. Schossergabe) 60 (3. Ährengabe) E = 260 A, B = 230 C = 210 Bestandesentwicklung +/- 10 kg/ha 0 kg/ha 0 kg/ha Ertragserwartung 0 kg/ha 0 kg/ha N min Gehalt - 20 kg/ha - 20 kg/ha Humusgehalt org.-mineral. Dünger im Vorjahr bei humosen Böden (>4,5%) -20 kg/ha kg/ha - 10 % der ausgebr. Gesamt N Menge - 0 kg/ha -10 kg/ha langj. Org. Düngung -20 kg/ha -- Nachlieferung Zwischenfrüchte Leguminose im Herbst eingearbeitet -10 kg/ha -10 kg/ha Nachlieferung Vorfrucht Getreide 0 kg/ha 0 kg/ha Stickstoffdüngebedarf während der Vegetation 170 kg/ha 190 kg/ha
14 Besondere Vorgaben für die Anwendung von stickstoffoder phosphorhaltigen Düngemittel, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln Stickstoffhaltige Düngemittel : Keine Ausbringung auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden Aufbringung dann möglich, wenn Boden durch Auftauen wieder aufnahmefähig ist, jedoch nicht mehr als 60 kg/ha* Gesamtstickstoff * Gilt nicht für Stallmist, Kompost oder feste Gärrückstande
15 Besondere Vorgaben für die Anwendung von stickstoffoder phosphorhaltigen Düngemittel, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln Stickstoffhaltige Düngemittel : Vermeidung von direkten Einträgen in oberirdische Gewässer oder auf benachbarte Flächen durch genügend Abstand Berücksichtigung von Hangneigungen (5 bis 10 % und > 10 %) in dem Bereich bis zu 20 m von der Böschungsoberkante durch größere Abstände (4 m) und Applikationsverfahren: Einarbeitung auf unbestellten Boden ausreichender Bestandesentwicklung oder Mulch- und Direktsaat). (Bild: Marcel Döring Lohnunternehmer Döring)
16 Zusätzliche Angaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln Organische und organische-mineralische Dünger sowie Harnstoff mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff müssen unverzüglich, jedoch spätestens 4 Stunden nach der Ausbringung eingearbeitet sein (ausgeschlossen sind Festmiste von Huf- und Klauentieren sowie Komposte), flüssige organische und organische-mineralische Dünger dürfen ab 2020 nur streifenförmig abgelegt werden, für Grünland gilt hierfür das Jahr 2025.
17 Technik zur verlustarmen Ausbringung org. Dünger Schleppschlauchverteiler Schleppschuhverteiler (Quelle: Herr Wiech LLH Petersberg) Schlitztechnik Injektion Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
18 Quelle: Herr Löber, Maschinenring Schwalm Eder
19 Eigengewicht von Verteilern und Anschaffungspreise (Abweichungen von den hier genannten Daten sind möglich) Eigengewicht von Verteilern flüssiger Wirtschaftsdünger (Abweichung bis zu 20% je nach Technik möglich) Anschaffungspreise ( /m Arbeitsbreite) Breitverteiler Breitverteiler Prallteller 4 kg/m Arbeitsbreite 30,00 /m Arb.br. Schwenkverteiler 8 kg/m Arbeitsbreite 150,00 /m Arb.br. Schwenkverteiler Duo 21m Düsenbalken Streifenförmige Verteiler Schleppschlauch 30 kg/m Arbeitsbreite 60 kg/m Arbeitsbreite 100 kg/m Arbeitsbreite 600,00 /m Arb.br. 1000,00 /m Arb.br. Streifenförmige Verteiler 1500,00 /m Arb.br. Quelle: Herr Wiech, LLH Petersberg Schleppschuh 105 kg/m Arbeitsbreite 1700,00 /m Arb.br. Schlitzgerät 340 kg/m Arbeitsbreite 5000,00 /m Arb.br. Injektion mit Grubber einfach 250 kg/m Arbeitsbreite 5000,00 /m Arb.br. Injektion mit Kurzscheibenegge 430 kg/m Arbeitsbreite 5000,00 /m Arb.br. Injektion mit Scheibenegge und Anbauwalze 600 kg/m Arbeitsbreite 8000,00 /m Arb.br. Unterfußinjektor, Strip Till Geräte 410 kg/m Arbeitsbreite 5000,00 /m Arb.br. Aufgrund der genannten Daten wird das absätzige Ausbringverfahren an Bedeutung gewinnen - Trennung von Ausbringung und Transport; Befahrbarkeit der Böden muss beachtet werden. Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
20 Ausbringung auf Getreide und Grünland siehe oben sowie zwei Wochen nach Ausbringung siehe unten Bild: Marcel Döring, Lohnunternehmer
21 Zusätzliche Angaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln Nicht mehr als 170 kg/ha Stickstoff aus organischen und organischen-mineralischen Düngern. Anzurechnen ist der Gesamtstickstoffgehalt im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Fläche Anlage 2 Ausbringung Nach Abzug von Stall- und Lagerungsverlusten Gülle, Gärrückstände Festmist, Jauche, Weidehaltung Rinder Schweine Geflügel 60 8 Andere 55 9 Biogasanlage 95
22 Zusätzliche Angaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln Kernsperrfrist Acker nach der Ernte der Hauptfrucht bis zum des Folgejahres Kernsperrfrist Grünland oder mehrjähriger Feldfutterbau bei Aussaat bis 15. Mai in der Zeit vom bis Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann diese Sperrfrist verschieben, die Dauer von 12 Wochen muss erhalten bleiben. Abweichend dürfen bis zum zu Zwischenfrüchten, Winterraps, Wintergerste und Feldfutter bei einer Aussaat bis 15. September jedoch nicht mehr als 30 kg Ammoniumoder 60 kg Gesamtstickstoff ausgebracht werden. Kernsperrfrist für Festmist von Huf- und Klauentieren in der Zeit vom bis zum 31. Januar
23 01. Sep 15. Sep 01. Okt 15. Okt 01. Nov Dez 15. Dez 01. Jan 15. Jan 01. Feb 15. Feb 01. Mrz 15. Mrz 01. Apr 15. Apr 01. Mai 16. Mai 01. Jun 15. Jun 1. Jul. 15. Jul 01. Aug 15. Aug 300 Stickstoff im Bestand Schema Herbst/Winter Kernsperrfrist N kg/ha im Bestand Weizen N kg/ha im Bestand Raps N kg/ha im Bestand WiGerste
24 1000,0 800,0 600,0 400,0 200,0 Düngeranfall und Ausbringung, ein Beispiel! 0,0 Ausgangsbestand 500 m³ monatlicher Anfall 158,3 m³ Fassungsvermögen 1000 m³ Ackerbau 120 ha 120 ha Anzahl Mastschweine 1000 Stallpl. Weizen 60 ha Anfall pro Platz und Jahr 1,9 m³/stallpl. Wintergerste 40 ha Güllemenge pro Jahr 1900 m³ Körnerraps 20 ha Anfall Lagerung Ausbringung
25 Wieviel Gülle darf ich im Herbst ( 6) oder zu Vegetationsbeginn ( 5) noch ausbringen? (Beispiel langjährige Analysedaten LHL, 2012) Güllen TS ges. N NH4-N P2O5 K2O MgO Amonium NH4 N Gesamt max kg/ha % kg/m3 kg/m3 kg/m3 kg/m3 kg/m Anteil N Gesamt max kg/ha Rindergülle 8,5 3,8 2,2 1,6 4,4 1 13,6 15,8 Milchviehgülle 9 3,7 2 1,8 4,1 1 15,0 16,2 Jungvieh/ Bullengülle 7 3,4 1,8 1,4 3,8 0,9 16,7 17,6 Schweinegülle 4 4,5 3,5 2,2 2,7 0,9 8,6 13,3 Sauen/ Ferkelgülle 3 2,9 2,5 1,5 1,8 0,7 12,0 20,7 Mischgülle 7 4 2,5 1,9 4,1 1,1 12,0 15,0 Biogasgülle 5,5 4,8 3,1 1,6 3,9 0,6 9,7 12,5 Biogasgülle, flüssig 4 6,1 4,6 0,8 3,3 0,4 6,5 9,8 Jauche 1 1,2 1 0,2 2,4 0,1 30,0 50,0
26 Nährstoffvergleich Bis spätestens 31. März eines jeden Jahres ist ein Nährstoffvergleich für Phosphat und Stickstoff zu erstellen keine Hof Tor Bilanz Zufuhr- und Abfuhrbilanz für landwirtschaftlich genutzte Flächen oder auch Zusammenfassung der Ergebnisse für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit Erstellung des mehrjährigen Vergleiches Berechnung muss mit d. vorgegebenen Katalogen vorgenommen werden, damit sind auch Stall- und Lagerungsverluste des Stickstoffe festgelegt.
27 Bewertung Nährstoffvergleich Im dreijährigen Mittel max. tolerable Plus 60 kgn/ha 2020 gilt Kontrollwert von 50 kg N/ha. Für Phosphat gilt der Kontrollwert von 20 kg Phosphat/ha im Durchschnitt der letzten sechs Jahre (ab 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023) Ab 2018 gilt dann das Mittel von 10 kg P 2 O 5 /ha) Bei Überschreitung des Kontrollwertes = anerkannte Düngeberatung, Teilnahme ist nachzuweisen. Bei nochmaligen Verstoß gegen die Kontrollwerte ist die Bedarfsberechnung gegen zu zeichnen.
28 Konsequenzen für die N-Dgg.? ist Qualitätsproduktion WW dann bei einem Bilanzüberhang von 50 kg/ha dann noch möglich?
29 Quelle: Getreidemagazin 2/2015, Seite 55-58
30
31 dt/ha JB Asano Ertrag (dt/ha) und N Entzug (kg N/ha) Grimelsheim und Eichhof Ernten 2014 und kg N/ha 150 kg N/ha 210 kg N/ha kg/ha Ertrag dt/ha N Entzug kg N/ha
32 Bilanz (kg N/ha) = Düngung - Entzug der Sorten Asano, Isengrain und Hermann, Ernte 2014 und 2015, Grimelsheim und Eichhof kg N/ha 150 kg N/ha 210 kg N/ha Düngung Asano Bilanz Isengrain Bilanz Herrmann Bilanz 0 Asano RP% Hermann RP% Isengrain RP%
33 Konsequenz!!! Phosphor?
34 Veränderung der Bewertung von Versorgungsstufen im Bereich Phosphor Richtwert für die Gehaltsklassen von P 2 O 5 in Hessen bisher und VDLUFA neu Hessen alt VDLUFA neu von bis von bis A B ,1 6,9 C ,9 D ,9 E > 33 >= 23
35 Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern Bei der Lagerung von Wirtschaftsdüngern, wie Jauche, Gülle, Silagesickersaft, oder flüssige Gärreste: Minderlagerungsdauer von 6 Monaten ( inkl. Niederschlags-, Reinigungswasser etc.) Betriebe mit mehr als 3 GV/ha oder keine Aufbringflächen besitzen, müssen ab 2020 eine Lagerungskapazität von 9 Monaten haben. Festmist und Kompost Lagerkapazitäten von vier Monaten ab 2020 Gärreste: Lagerung wird in der Anlagenverordnung geregelt werden alternativ schriftliche vertragliche Vereinbarung zur überbetrieblichen Lagerung.
36 Besondere Anforderungen an Genehmigungen Die nach Landesrecht zuständig Stelle kann Ausnahmegenehmigungen aussprechen, die folgenden Aspekte zu berücksichtigen haben: Bodenfruchtbarkeit, Gesundheit von Mensch und Tier, Schutz Naturhaushalt (Gewässerqualität), wenn der Grundwasserkörper bei steigender Tendenz ab 40 mg Nitrat/l oder Werten von 50 mg Nitrat/l
37 Auswirkung auf die landwirtschaftliche Praxis Arbeitsaufwand wird höher, weitergehende Regelungen müssen befürchtet werden Weitere Einschränkungen bei Phosphatversorgung Wichtig der nächste Nitratbericht Düngebedarf wird stärker in den Fokus gestellt, schränkt den Spielraum bei der Düngung ein Beschränkungen der Herbst- und Frühjahrsausbringung führen zu engeren Zeitfenstern der Ausbringung, Umsetzung z.t. technisch nicht möglich (Ausbringmenge) Möglichst hohe N-Ausnutzung beim Einsatz von organischen Düngern anstreben Bilanzgrenzen bei P2O5 und N können zu Problemen führen Achtung bei hoch versorgten P2O5 Flächen nach Alternativen suchen Engere Zeitfenster und Beschränkungen der Ausbringen führen zu verstärkten überbetrieblichen Ausbringung Lagerraum für Fest- und Flüssigmiste werden teuer und fördern den Strukturwandel
38 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Bild: Herr Löber, Maschinenring Schwalm Eder schwierige Zeiten erfordern besonnenes Handeln!
39
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