Folie Niedergrenzebach, den Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

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1 Folie 1 Die Auswirkungen der Düngeverordnung auf die landwirtschaftliche Praxis (Novellierung der Verordnung der Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen) Niedergrenzebach, den 7 sbeschränkungen 8

2 Was haben diese Männer gemeinsam? Folie 2 König David (Bibel König von Juda und Israel) Moctezuma (aztekischer Herrscher *1465; 30. Juni 1520 in Tenochtitlán, Mexiko) Appolon (griechischer und römischer Gott des Lichts).. ließen die Boten schlechter Nachrichten grausam hinrichten. 7 sbeschränkungen 8

3 Folie 3 Wesentliche Inhalte der neuen Düngeverordnung! Auswirkungen auf die Praxis! Was sagen Versuchsergebnisse hierzu aus! Fazit! 7 sbeschränkungen 8

4 Übersicht 1 Geltungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3Grundsätze für die von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln 4 Ermittlung des Düngebedarfs an Stickstoff und Phosphat 5Besondere Vorgaben für die von stickstoff-oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln 6Zusätzliche Vorgaben für die von bestimmten Düngemitteln 7 sbeschränkungen und sverbote 8 9 Bewertung des betrieblichen es 10 Aufzeichnungen 11 Anforderungen an die Geräte zum Aufbringen 12 Fassungsvermögen von Anlagen zur von Wirtschaftsdüngern 13 Besondere Anforderungen an Genehmigungen und sonstige Anordnungen durch die zuständigen Stellen, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen Folie 4 7 sbeschränkungen 8

5 Die EU Kommission hat im Oktober 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Aus Sicht der KOM bestehen unzureichende Regelungen hinsichtlich: die Begrenzung des Ausbringens von Düngemitteln auf landwirtschaftliche Flächen in Bezug auf Mengen und Zeiträume des Fassungsvermögens und der Bauweise von Behältern zur von Dung des Einhaltens der Höchstmenge von 170 kg kgn/ha in Form von Dung des Ausbringens von Düngemitteln auf stark geneigten Flächen des Aufbringens von Düngemitteln auf wassergesättitgen, überschwemmten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden, des Aufbringens von Düngemitteln in der Nähe von Wasserläufen. Folie 5 7 sbeschränkungen 8

6 Begriffsbestimmungen Folie 6 Nährstoffbedarf (Menge an Nährstoffen, die unter Berücksichtigung bodenbürtiger Nährstoffmengen zur Versorgung der Pflanze nötig ist) Wesentliche Nährstoffmengen (mehr als 50 kg N/ha/Jahr oder 30 P 2 O 5 kg/ha/jahr gedüngte Menge) Wesentlicher Nährstoffgehalt (Nährstoffgehalt in der TM von mehr als 1,5 % Stickstoff und 0,5 % Phosphor) 7 sbeschränkungen 8

7 Begriffsbestimmungen Folie 7 Nährstoffbedarf (Menge an Nährstoffen, die unter Berücksichtigung bodenbürtiger Nährstoffmengen zur Versorgung der Pflanze nötig ist) Wesentliche Nährstoffmengen (mehr als 50 kg N/ha/Jahr oder 30 P 2 O 5 kg/ha/jahr gedüngte Menge) Wesentlicher Nährstoffgehalt (Nährstoffgehalt in der TM von mehr als 1,5 % Stickstoff und 0,5 % Phosphor) 7 sbeschränkungen 8

8 Begriffsbestimmungen Folie 8 Schlag(räumlich zusammenhängende Fläche mit einer Kultur) Bewirtschaftungseinheit (mehrere Schläge) Düngejahr(Zeitraum von zwölf Monaten) 7 sbeschränkungen 8

9 Grundsätze der Folie 9 Düngebedarfsberechnungnach 4 Düngebedarfdarf nicht überschritten werden Ausnutzungsgrad für mineralischen Dünger = 100 %, organische Dünger = Anlage 2 Ausbringungsverlustebei org. oder min.- org. Düngemitteln = Anlage 3 Flächen mit einer Versorgung von mehr als 20 mg/p 2 O 5 (CAL) Düngung nur noch in Höhe der Abfuhr 7 sbeschränkungen 8

10 Grundsätze der Folie 10 Gärresteversuch, Ergebnisse 2015, 2 Standorte Winterweizen N- Düngung (kg N/ ha) N- rel. Ertrag Ausnutzung Variante KAS Gärrest gesamt % % 1 Nullvariante 55 2 KAS S KAS S KAS S GR Veg GR Fj GR Veg+ Fj GR Veg+ KAS Fj KAS Veg+ GR Fj GR+ Piadin Veg GR+ Piadin Fj GR + Piadin Veg+ Fj Mindestwirksam keit im Jahr der Aufbringung in 2 org. Begriffsbestimmungen Dünger % des gehaltes Ri. 6 Gülle Zusätzliche Vorgaben 50der 7 sbeschränkungen 8 HTK 60 Klärschlamm fest 25 Gär- 50 Reste fl. Grüngut- 3 Gesamtstickstoff Schw.Gülle 60 Schw. Mist 30 kompost

11 Ermittlung DüngebedarfN u. P Stickstoffbedarfswerte für Ackerland = Anlage 4, Tabelle 2 Ermittelte Stickstoffmenge (Nmin) die im vegetationsverlauf zusätzlich freiwerdende Stickstoffmenge (Humus) Freiwerdende Stickstoffmenge aus langjährig organischer Düngung der Vorjahre, Nachlieferung aus Vor-und Zwischenfrüchten Stickstoffbedarfswerte für Grünland = Anlage 1 Siehe oben Ermittlung des Düngebedarfsan Phosphor, Bodenuntersuchungen sind zu berücksichtigen Folie 11 7 sbeschränkungen 8

12 Ermittlung DüngebedarfN u. P Ermittelte Stickstoffmenge (Nmin) Folie 12 7 sbeschränkungen 8

13 Anlage4, Tabelle 1Faktoren für die Düngebedarfsermittlung für Ackerland Tabelle/Vorschrift 1. Kultur Tabelle 2 oder 4 2. Stickstoffbedarfswerte in kg N/ha Tabelle 2 oder 4 3. Ertragsniveau laut Tabelle mit Stickstoffbedarfswerten in dt/ha 4. Ertragsniveau grundsätzlich im Durchschnittder letzten drei Jahre in dt/ha Tabelle 2 oder 4 Tabelle 3 oder 5 5. Ertragsdifferenz in dt/ha aus Zeilen 3 und 4 Zu-und Abschläge in kg N/ha für 6. Im Boden verfügbare Nährstoffmengen (Nmin) 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Absatz 4 7. Ertragsdifferenz Zeile 5, Tabelle 3 oder 5 8. Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat Tabelle 6 9. Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer Vorfrucht bzw. Vorkultur (Ackerbau/Gemüse) Tabelle 7 oder Zuschlag bei Abdeckung mit Folie oder Vlies zur Ernteverfrühung 12. Stickstoffdüngebedarfwährend der Vegetation in kg/ha 13. Zuschläge aufgrund nachträglichereintretender Umstände (Bestandesentwicklung oder Witterungsereignisse 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Summe der Werte der Zeilen 2,6,7,8,9,10 und 11 Folie 13 7 sbeschränkungen 8

14 Kultur 7 sbeschränkungen 8 Ertragsniveauin dt/ha Stickstoffbedarfswert SBA alte empfehlungen Winterraps * Winterweizen A, B /40/ Winterweizen C /40/ Winterweizen E /40/ Wintergerste /40/ Winterroggen /30/ Wintertricticale /40/ Sommergerste * Hafer * Körnermais * Silomais * Zuckerrübe * * Alle Gaben über 80 kg N/ha teilen Folie 14

15 Stickstoffbedarfsberechnung bei A/B Winterweizen Ertragserwartung Sollwert A/B Weizen langjähriger Mittelwert N min Nachlieferungbei mehr als 4% Humus Nachlieferung aus org. Düngung der Vorjahre Nachlieferung Vor und Zwischenfrüchten Summe Düngung kg/ha Verteilung (120/40/60) kg N/ha -0 kg N/ha -0 kg N/ha / 40/ 60 60/ 40/ 65 60/ 40/ 70 60/ 40/ 75 60/ 40/ 80 60/ 40/? Folie 15 7 sbeschränkungen 8 Bilanzwert einhalten

16 Stickstoffbedarfsberechnung Winterraps SBA (kg N/ha) (Stickstoff Bedarfs System) DÜV neu (kg N/ha) Sollwert 40 dt Korrektur Ertrag n.v. 0 kg N/ha Korrektur nach N im Bestand Frühjahr (mittlerer Bestand Ende Februar) kg/ha Nmin 35 kg N/ha Gärrestvor 20 m³/ha (6kg N/m³) - Aussaat 10 % der ausgebr. GesamtN 0-12 Menge langjährig Gülle ja -20 n.v. Humusgehalt mehr als 4,5 % Vorfrucht Wi.Gerste 2 % n.v. 0 n.v. 0 Summe Folie 16 7 sbeschränkungen 8

17 Wetter: Aktuelle Situation Bodenfrost Wetterstationen des DWD Besondere Vorgaben Stickstoffhaltige Düngemitteln : Keine Ausbringung bei überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenenoder schneebedeckten Böden Aufbringung dann möglich wenn Boden durch Auftauen wieder aufnahmefähig ist, jedoch nicht mehr als 60 kg/ha* Gesamtstickstoff Stations name Wahlsburg- Lippoldsberg Eschwege Sontra Bad Hersfeld Mi Do Fr Sa So Bewuchs unbewachsen / / / / / bewachsen / / / / / unbewachsen / / / / / bewachsen / / / / / unbewachsen / / / / / bewachsen / / / / / unbewachsen / / / / / bewachsen / / / / / Auftauschicht in cm / Frosteindringtiefe in cm Folie 17 7 sbeschränkungen 8

18 Wetter: Aktuelle Situation Bodenfrost Wetterstationen des DWD Besondere Vorgaben Stickstoffhaltige Düngemitteln : Vermeidung von direkten Einträgen in oberirdische Gewässer oder auf benachbarte Flächen durch genügend Abstand Berücksichtigung von Hangneigungen (5 bis 10 % und > 10 %) in dem Bereich bis zu 20 m von der Böschungsoberkante durch größere Abstände (4 m) und Applikationsverfahren: Einarbeitung auf unbestellten Boden ausreichender Bestandesentwicklungoder Mulch-und Direktsaat). (Bild: Marcel Döring Lohnunternehmer Döring) Folie 18 7 sbeschränkungen 8

19 Zusätzliche Vorgaben Organische und organische mineralische Dünger und Harnstoff mit wesentlichen Gehalt an Stickstoff müssen unverzüglich, jedoch spätestens 4 Stunden nach der Ausbringung eingearbeitet sein (ausgeschlossen sind Festmist von Huf-und Klauentieren und Komposte), flüssige organische und organische-mineralische Dünger dürfen ab 2020 nur streifenförmig abgelegt werden, für Grünland gilt hierfür Folie 19 7 sbeschränkungen 8

20 Technik zur verlustarmen Ausbringung org. Dünger Folie 20 Schleppschlauchverteiler Schlitztechnik Schleppschuhverteiler Injektion (Quelle: Herr Wiech LLH Petersberg) 7 sbeschränkungen 8

21 Eigengewicht von Verteilern und Anschaffungspreise (Abweichungen von den hier genannten Daten sind möglich) Folie 21 Eigengewicht von Verteilern flüssiger Wirtschaftsdünger Breitverteiler Prallteller Schwenkverteiler Schwenkverteiler Duo 21m Düsenbalken (Abweichung bis zu 20% je nach Technik möglich) Streifenförmige Verteiler Schleppschlauch Schleppschuh Schlitzgerät Injektion mit Grubber einfach Injektion mit Kurzscheibenegge Injektion mit Scheibenegge und Anbauwalze Unterfußinjektor, Strip Till Geräte 4 kg/m Arbeitsbreite 8 kg/m Arbeitsbreite 30 kg/m Arbeitsbreite 60 kg/m Arbeitsbreite 100 kg/m Arbeitsbreite 105 kg/m Arbeitsbreite 340 kg/m Arbeitsbreite 250 kg/m Arbeitsbreite 430 kg/m Arbeitsbreite 600 kg/m Arbeitsbreite 410 kg/m Arbeitsbreite Anschaffungspreise ( /m Arbeitsbreite) Breitverteiler 30,00 /m Arb.br. 150,00 /m Arb.br. 600,00 /m Arb.br. 1000,00 /m Arb.br. Streifenförmige Verteiler 1500,00 /m Arb.br. 1700,00 /m Arb.br. 5000,00 /m Arb.br. 5000,00 /m Arb.br. 5000,00 /m Arb.br. 8000,00 /m Arb.br. 5000,00 /m Arb.br. Aufgrund der genannten Daten wird das absätzige Ausbringverfahren an Bedeutung gewinnen - Trennung von Ausbringung und Transport; Befahrbarkeit der Böden muss beachtet werden. Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 7 sbeschränkungen 8 Quelle: Herr Wiech, LLH Petersberg

22 Folie 22 Ausbringung auf Getreide und Grünland und zwei Wochen nach Ausbringung Bild: Marcel Döring, Lohnunternehmer 7 sbeschränkungen 8

23 Zusätzliche Vorgaben Harnstoffdünger ab 2020 dürfen Harnstoffdünger nur noch mit Ureashemmstoffausgebracht werden (NEC Richtlinie NH3!) oder auf unbestellten Acker sofort eingearbeitet werden! Derogation(230 kg/ha)! Sperrfrist Festmist15 Dez. bis 15 Januar! Düngung Erdbeere, Beerenobstkulturen und Gemüse bis 01.12! Folie 23 7 sbeschränkungen 8

24 Zusätzliche Vorgaben 170 kg aus organischen und organischmineralischen Düngemitteln dürfen nicht überschritten werden Anlage 2 Ausbringung nach Abzug von Stall-und Lagerngsverlusten Gülle, Gärrückstände Festmist, Jauche, Weidehaltung Rinder Schweine Geflügel 60 8 Andere 55 9 Biogasanlage 95 Kompost in einem Zeitraum von drei Jahren 510Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar nicht überschreiten Folie 24 7 sbeschränkungen 8

25 Zusätzliche Vorgaben Kernsperrfrist Acker nach der Ernte der Hauptfrucht bis zum des Folgejahres Kernsperrfrist Grünland oder mehrjähriger Feldfutterbau bei Aussaat 15 Mai in der Zeit vom bis Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann diese Sperrfrist verschieben, die Dauer von 12 Wochen muss erhalten bleiben. Abweichenddürfen bis zum zu Zwischenfrüchten, Winterraps, Wintergersteund Feldfutterbei einer Aussaat bis 15. September jedoch nicht mehr als 30 kg Ammonium-oder 60 kg Gesamtstickstoff ausgebracht werden. Kernsperrfrist für Festmistvon Huf-und Klauentieren in der Zeit vom bis zum 31. Januar Folie 25 7 sbeschränkungen 8

26 Zusätzliche Vorgaben Stickstoff im Bestand Schema N kg/ha im Bestand Weizen N kg/ha im Bestand Raps N kg/ha im Bestand WiGerste Folie 26 7 sbeschränkungen 8

27 Düngeranfall und Ausbringung, ein Beispiel! Folie 27 Ausgangsbestand 500 m³ monatlicher Anfall 158,3 m³ Fassungsvermögen 1000 m³ Ackerbau 120 ha 120 ha Anzahl Mastschweine 1000 Stallpl. Weizen 60 ha Anfall pro Platz und Jahr 1,9 m³/stallpl. Wintergerste 40 ha Güllemenge pro Jahr 1900 m³ Körnerraps 20 ha 1000,0 800,0 600,0 400,0 200,0 0,0 Anfall Ausbringung 7 sbeschränkungen 8

28 WievielGülle darf ich im Herbst ( 6) oder zu Vegetationsbeginn ( 5) noch ausbringen? (Beispiel langjährige Analysedaten LHL, 2012) Güllen TS ges. N NH4-N P2O5 K2O MgO Amonium NH4 N Gesamt max kg/ha Anteil N Gesamt max kg/ha % kg/m³ kg/m³ kg/m³ kg/m³ kg/m³ Rindergülle 8,5 3,8 2,2 1,6 4,4 1 13,6 15,8 Folie 28 7 s- Milchviehgülle 9 3,7 2 1,8 4,1 1 15,0 16,2 beschränkungen Jungvieh/ Bullengülle 7 3,4 1,8 1,4 3,8 0,9 16,7 17,6 Schweinegülle 4 4,5 3,5 2,2 2,7 0,9 8,6 13,3 Sauen/ Ferkelgülle 3 2,9 2,5 1,5 1,8 0,7 12,0 20,7 Mischgülle 7 4 2,5 1,9 4,1 1,1 12,0 15,0 Biogasgülle 5,5 4,8 3,1 1,6 3,9 0,6 9,7 12,5 Biogasgülle, flüssig 4 6,1 4,6 0,8 3,3 0,4 6,5 9,8 Jauche 1 1,2 1 0,2 2,4 0,1 30,0 50,0 8

29 sbeschränkungen Folie 29 Verwendung von Knochenmehl, Fleischknochenmehl oder Fleischmehlhergestellt wurden, ist auf landwirtschaftlich genutztem Grünland und Dauergrünland sowie zur Kopfdüngung im Gemüseoder Feldfutterbau verboten Düngemittel, bei denen Zur Herstellung Kieselgur verwendet wurde, ist auf bestelltem Ackerland, auf Grünland, auf Dauergrünland, im Feldfutterbau sowie auf Flächen, die für den Gemüse-oder bodennahen Obstanbau vorgesehen sind verboten flüssigen Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft ist zur Kopfdüngung im Gemüsebau verboten 7 sbeschränkungen 8

30 Bis spätestens 31. Märzeines jeden Jahres ist ein für Phosphat und Stickstoff zu erstellen keine Hof Tor Bilanz Zufuhr und Abfuhr für die landwirtschaftlich genutzte Fläche oder Zusammenfassung der Ergebnisse für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit Erstellung des mehrjährigen Vergleiches Berechnung muss mit vorgegeben Katalogen vorgenommen werden, damit sind auch Stall-und sverluste des Stickstoffe festgelegt Folie 30 7 sbeschränkungen 8

31 Folie 31 Änderung des Düngegesetzführt zu einer Hoftor Bilanz Ab 2018> 2,5 GV/ha und 30 ha oder 50 GV und generell bei der Aufnahme von Wirtschaftsdüngern Ab 2023> 20 ha oder 50 GV und generell bei Aufnahme von Wirtschaftsdüngern Eventuell Streichung des s aus der DÜV Erweiterter Datenaustausch(Behörden wie z.b: Tierseuchenkasse, Baubehörden etc.) 7 sbeschränkungen 8

32 Bewertung Nährstoffbereich Folie 32 Sofern das dreijährige Mittel von 60 kg N/ha (2018/2019/2020) nicht überschritten wird ab 2020gilt Kontrollwert von 50 kg N/ha. Für Phosphat gilt der Kontrollwert von 20 kg Phosphat/ha im Durchschnitt der letzten sechs Jahre (ab 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023) Ab 2018 gilt dann das Mittel von 10 kg P 2 O 5 /100 g Boden) Bei Überschreitung des Kontrollwertes = anerkannte Düngeberatung, Teilnahme ist vorzuweisen. Bei nochmaligen Verstoß gegen die kontrollwerte ist die Bedarfsberechnung gegen zu zeichnen 7 sbeschränkungen 8

33 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Entwicklung der behandelten Winterweizenerträge der Landessortenversuche Hessen 2001 bis ,0 100,0 80,0 60,0 40,0 E A Versuchsstation LLH Kassel Harleshausen Mittel 2016 (0/5/15/4) 2015 (n=0/5/11/1) , ,0 Folie 33 7 sbeschränkungen 8 33

34 Versuchsaufbau Folie 34 VG Sorten N-Düngung (KAS) 1 Akteur E 2 JB Asano A 3 Atomicnur 2015 A 4 RGT Reform ab 2016 A 4 Smaragd B 5 Desamo B Qualität Ohne N S120/ 40/ 40 S120/ 40/ 60 Versuchsstation LLH Kassel Harleshausen S120/ 40/ 80 7 sbeschränkungen 8 34

35 Kornertrag dt/ha Friedberg und Beberbeck 2015/ Kornertrag dt/h ha Akteur 0 Akteur 200 Akteur 220 Akteur 240 Asano 0 Asano 200 Asano 220 Asano 240 Friedberg Atomic Atomic Atomic Atomic Reform Reform Reform Reform Beberbeck Smaragd 0 Smaragd 200 Smaragd 220 Smaragd 240 Desamo 0 Desamo 200 Desamo 220 Desamo 240 Folie 35 7 sbeschränkungen 8 Versuchsstation LLH Kassel Harleshausen

36 Rohproteingehalt % Friedberg/Beberbeck 2015/ Folie 36 7 s- beschränkungen 8 Rohproteingehalt % 2 0 Akteur 0 Akteur 200 Akteur 220 Akteur 240 Asano 0 Asano 200 Asano 220 Asano 240 Atomic Atomic Atomic Atomic Reform Reform Reform Reform Smaragd 0 Smaragd 200 Smaragd 220 Smaragd 240 Desamo 0 Desamo 200 Desamo 220 Desamo 240 Friedberg Beberbeck

37 Feuchtklebergehalt Was sagt der Feuchtklebergehalt aus? Weizenmehle zeichnen sich durch ihr Kleberbildevermögenaus. Das Klebereiweiß kann während der Teigbearbeitung das zwei bis dreifache seines Gewichtes an Wasser aufzunehmen. Damit bestimmt der Klebergehalt und die Kleberqualität Schlüsselfunktionen wie: Gashaltevermögens Volumenentwicklung Teigstabilität Folie 37 Richtwerte für Weizenmehle Feuchtklebe rgehalt: >30 % (hoch) Aussage 7 sbeschränkungen Längere gute Quellung Hohe Gärtoleranz 27 30% Normale (guter Teigentwicklung und Durchschnit Gärtoleranz t) 24 27% (etwas niedrig) < 24 (niedrig) 8 Verminderte Quellung, 11 Anforderungen geschwächtes an die Gashaltevermögen Geringe Gärtoleranz, geringe Teigausbeute, mangelhafte Teig-und Backeigenschaftgen, schlechte Gärtoleranz

38 Feuchtklebergehalt % Beberbeck 2015/ Folie 38 Feuchtk klebergehalt % , Schrote Vollkornmehle Auszugsmehle (Typ 405) <20 Geringe Zu geringe Zu geringe Befriedigend Schwache befriedigende Geringe Gute Sehr gute Noch befriedigend Sehr gute Sehr gute Befriedigend Sehr gute Sehr gute Gute >30 Sehr gute Sehr gute Akteur 0 Akteur 200 Akteur 220 Akteur 240 Asano 0 Asano 200 Asano 220 Asano 240 Atomic Atomic Atomic Atomic Reform Reform Reform Reform Smaragd 0 Smaragd 200 Smaragd 220 Smaragd 240 Desamo 0 Desamo 200 Desamo 220 Desamo sbeschränkungen 8

39 Bilanz kg/h ha Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Düngung minus Entzug = Bilanz kg/ha Backweizenversuch Beberbeck und Friedberg 2015/ ,0 60,0 40,0 20,0 0,0-20,0-40,0-60,0-80,0-100,0-120,0-140,0 Akteur 0 Akteur 200 Akteur 220 Akteur 240 Asano 0 Asano 200 Asano 220 Asano 240 Atomic Atomic Atomic Atomic Reform Reform Reform Reform Smaragd 0 Smaragd 200 Smaragd 220 Smaragd 240 Desamo 0 Desamo 200 Desamo 220 Desamo 240 Folie 39 7 sbeschränkungen 8 Beberbeck Friedberg

40 Konsequenz!!! Phosphor? Folie 40 7 sbeschränkungen 8

41 Veränderung der Bewertung von Versorgungsstufen im Bereich Phosphor Richtwert für die Gehaltsklassen von P 2 O 5 in Hessen bisher und VDLUFA neu Hessen alt VDLUFA neu von bis von bis A B ,1 6,9 C ,9 D ,9 E > 33 >= 23 Folie 41 7 sbeschränkungen 8

42 WievielGülle kann bei einer VS D (> 20 mg/100 g Boden (CAL))im Jahr gefahren werden in Verbindung mit 3 Absatz 7 soviel P maximal in Höhe der Abfuhr P 2 O 5 Korn kg/dt P 2 O 5 Stroh kg/dt P 2 O 5 Abfuh r Gülle mit 4 kg P 2 O 5 /m³ Weizenkorn 80 dt/ha 0,8 0, Weizenkorn + Stroh 80 0,8 0,3 (X dt/ha 0,7) Wi.Gerstenkorn 75 dt/ha Wi.Gerstenkorn + Stroh 75 dt/ha Wi. Rapskorn+ Stroh 40 dt/ha 0,8 0, ,8 0,3 (X 0,7) 1,8 0,4 (x 1,7) Silomais 550 dt FM/ha 0, Silomais550 dtfm/ha + 2 dt/ha DAP 0, Folie 42 7 sbeschränkungen 8

43 Beschreibung Düngungsversuch F Grebenstein Variante Fragestellung Düngerform Varianten 1: V0 Varianten 2: V50 Varianten 3: V100 Varianten 4: V150 seit 1984 keine P 2 O 5 Düngung vorgenommen 50 kg P 2 O 5 /ha Herbst 100 kg P 2 O 5 /ha Herbst 150 kg P 2 O 5 /ha Herbst Triple- Phos. Triple- Phos Triple- Phos Bemerkung seit 2005 keine Dgg. seit 2005 keine Dgg. seit 2005 keine Dgg. Folie 43 7 sbeschränkungen 8

44 Entwicklung der Bodengehalte P 2 O 5 der verschiedenen Varianten des F 2 20 in Grebenstein P 2 O 5 mg/100 g Boden Werte P 2 O 5 Versuchsbeginn: V0: 24 V100: 25 V200: 20 V300: 25 V0 V50 V100 V150 Folie 44 7 sbeschränkungen 8

45 Aufzeichnungen Düngebedarfsberechnung(bei Überschreitung der Bedarfsberechnung ist dies unmittelbar aufzuzeichnen) Düngemittel, Kultursubstrat und Pflanzenhilfsstoffe aus Fleisch, Knochenmehlen und Fleischknochenmehlen ist dies innerhalb eines Monats aufzuzeichnen. Aufzeichnungen sind 7 Jahre aufzubewahren Folie 45 7 sbeschränkungen 8

46 Anforderungen an die Geräte zur Ausbringung Geräte zum Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Das Aufbringen von Stoffen nach Satz1 mit Geräten nach Anlage8 ist verboten. 1. Festmiststreuerohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler, 2. Güllewagenund Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler, 3. zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird, 4. Güllewagenmit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler zum Auf-bringen von Gülle, 5. Drehstrahlregner zur Verregnung von Gülle Folie 46 7 sbeschränkungen 8

47 Fassungsvermögen Folie 47 Bei der von Wirtschaftsdüngern, wie Jauche, Gülle, Silagesickersaft, oder flüssige Gärreste: Minderlagerungsdauer von 6 Monaten ( inkl. Niederschlags-, Reinigungswasser etc.) Betriebe mit mehr als 3 GV/ha oder keine Aufbringflächen besitzen, müssen ab 2020 eine skapazität von 9 Monaten haben. Festmist und KompostLagerkapazitäten von zwei Monaten ab 2020 Gärreste: wird in der Anlagenverordnung geregelt werden alternativ schriftliche vertragliche Vereinbarung zur überbetrieblichen 7 sbeschränkungen 8

48 Genehmigungsanforderung Folie 48. in denen im Grundwasserkörper mehr als 37,5Milligramm Nitrat je Liter und eine ansteigende Tendenz des Nitratgehaltsoder mehr als 50Milligramm Nitrat je Liter festgestellt worden sind 7 sbeschränkungen 8

49 Genehmigungsanforderung 13 Phosphat Phosphat Neu BerücksichtigungPhosphatbelastete Gebiete langsam fließenden oder stehenden oberirdischen Gewässern eine Eutrophierung durch erhebliche Nährstoffeinträge, insbesondere Phosphat, aus landwirtschaftlichen Quellen nachgewiesen wurde. Bezug auf Oberflächengewässerverordnung. Problem der Länder Ausweisung; noch in der Diskussion Maßnahme der Länder Verordnung der Reduzierung der Düngung bis zum Verbot Folie 49 7 sbeschränkungen 8

50 Genehmigungsanforderung Folie 50 Berreich Flüssige Wirtschaftsdünger Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Phosphat (P-Dünger) Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff auf Grünland, Feldfutter Festmist, feste Gärrückstände aus dem Betrieb einer Biogasanlage oder Komposte Neu Einarbeitung innerhalb einer Stunde Sperrfrist bis zum Ablauf des 31. Januar;kann bis zu 4 Wochen verlängert werden Sperrfristvom 15. Oktober bis zum Ablauf des 31. Januar 6 (8) 1. November Sperrfrist vom 15. November bis zum Ablauf des 31. Januar; Verlängerung um 4 Wochen ist möglich. 6 (8) 15. Dezember 15. Januar 7 sbeschränkungen 8

51 Genehmigungsanforderung Folie 51 Gemüse-, Erdbeer-und Beerenobstkulturen Lagerkapazität DBE Berichtspflicht Neu Düngung nur bis 1. November 7 Monate, auch flüssige Gärrückstände 4 Monate, Festmist Möglichkeit für kompletten Betrieb statt Einzelschlag, Bewirtschaftungseinheit Länder unterrichten Bund über Maßnahmen Auswahl durch Länder Mindestens 3 Maßnahmen 7 sbeschränkungen 8

52 Ausblick Folie 52 Düngegesetz Termin Bundesratsplenum am in Kraft treten April 2017 Düngeverordnung Termin Bundesratsplenum am in Kraft treten Sommer sbeschränkungen 8

53 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Folie 53 schwierige Zeiten erfordern besonnenes Handeln! Bild: Herr Löber, Maschinenring Schwalm Eder 7 sbeschränkungen 8

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