Kinderbetreuung in Neuhof 2017/ /22 Bedarfsplanung N e u h o f. Kinderbetreuung in Neuhof Bedarfsplanung 2017/18 bis 2021/22-1 -
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- Kerstin Fiedler
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1 Kinderbetreuung in Neuhof 2017/18 bis 2021/22-1 -
2 Kinderbetreuung in Neuhof 2017/18 bis 2021/22 1. Vorbemerkungen 2. Rechtliche Grundlagen 3. Bevölkerungsprognose 4. Platzzahlen Integration 7. Fazit 8. Nächste Schritte 9. Beschlussfassung 1. Vorbemerkungen - 2 -
3 Die vorliegende für die Kinderbetreuung in der Gemeinde Neuhof wurde auf der Grundlage des im Landesarbeitskreis Jugendhilfeplanung/Controlling/ Qualitätsentwicklung entwickelten Arbeitspapieres erstellt. Das Hessische Kinderförderungs-Gesetz ermöglicht den Trägern eine hohe Flexibilität in der Gestaltung der Betreuungsangebote. Daraus ergibt sich eine veränderte Planungslogik. In der vorliegenden wird mit möglichst realistischen Näherungswerten für die Platzzahlen gearbeitet. Nach Darstellung der Bevölkerungsprognose (3.) werden die vorhandenen Plätze (4.) ermittelt, dem erwarteten Bedarf (5.) gegenübergestellt, abschließend wird ein Fazit gezogen (7.) und die nächsten Schritte (8.) festgehalten. 2. Rechtliche Grundlagen Gemäß 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden gesetzlich verpflichtet, den Bedarf an Plätzen für Kinder in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe zu ermitteln. Diese soll eine Aussage über das vorhandene Angebot beinhalten, voraussehbare Entwicklungen berücksichtigen und erforderliche Maßnahmen zur Sicherstellung des Angebotes beschreiben. Der Bedarfsplan ist mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, d. h. für den Landkreis Fulda mit der Jugendhilfeplanung, abzustimmen und regelmäßig fortzuschreiben. Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden: a) vorhandene Plätze (Einrichtungen und Tagespflege) b) qualifizierte Schätzung der benötigten Platzzahl unter Berücksichtigung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien, die in den Folgejahren mit dem Erfahrungshintergrund des tatsächlichen Bedarfes kontinuierlich angepasst wird c) Differenz aus Kapazitäten und benötigten Plätzen, d. h. zukünftige Entwicklung des Platzbedarfs d) daraus folgende Maßnahmenplanung e) Aussagen über Integrationsplätze sowie f) Überprüfung einer möglichen interkommunalen Zusammenarbeit mit Schulen etc. Es gelten die folgenden Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung: - Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (hier insbesondere SGB VIII 24) - Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (hier insbesondere HKJGB 25 ff.)
4 3. Bevölkerungsprognose Die Bevölkerungsprognose (Meldebestand: bzw. Basisjahr der Prognose 2015) zeigt folgende Entwicklung für unsere Kommune (in Klammern: Vorjahreswerte): Tabelle 1 Jahr u1 ü1 u3 ü3 u6, (tatsächlich) 88 (84) 198 (222) 357 (320) 2016 (Prognose) 94 (93) 187 (206) 375 (314) (95) 196 (187) 361 (344) (94) 198 (189) 357 (325) (83) 167 (172) 322 (318) Die Zahlen gemäß Meldebestand zum entsprechen in etwa den prognostizierten Zahlen der Bevölkerungsprognose, die der Landkreis zur Verfügung gestellt hat (abklingende Wanderungen). Der in den letzten Jahren festgestellte Trend, gegen ein weiteres Sinken der Geburtenzahlen, hat sich wieder bestätigt. Vor allem im Kernort konnte ein Ansteigen der Kinderzahlen durch Zuzüge festgestellt werden. In den nachfolgenden Betrachtungen wird auf die tatsächlichen Zahlen abgestellt. Betreuungsbedarf: Wir gehen von einem Betreuungsbedarf von 5 % der Kinder unter 1 Jahr, von 30 % der 1- bis unter 3-jährigen sowie von 95 % der 3 6,5jährigen Kinder aus
5 4. Platzzahlen Die Betriebserlaubnis nach Hessischem KiföG ermöglicht in den meisten Fällen keine Ermittlung der Anzahl vorhandener Plätze in einer Kindertageseinrichtung nach Altersgruppen. Dazu sind Hilfswege erforderlich geworden, die im Folgenden dargestellt werden. Bei der Angabe von Plätzen für unter 3-Jährige, wie dies bereits mit der Ausweitung von altersgemischten Gruppen im Zuge des Betreuungsausbaus nötig war, kann es sich jedoch nur um ungefähre Schätzungen der Einrichtungen handeln. Gemeldete Soll-Plätze müssen demnach nicht zwangsweise auch mit Kindern entsprechenden Alters belegt werden. Für die Kita St. Josef in Rommerz wurde eine neue Betriebserlaubnis erteilt. Im Vergleich zu den bisherigen Betriebserlaubnissen konnten so 20 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Gemeindliche Einrichtungen (in Klammern: Vorjahreswerte) Kindertagesstätte Giesel Jährliche Meldung gem. 47 SGB VIII: Angaben zur Betriebserlaubnis: Datum der Betriebserlaubnis: Gültig ab: Gesamtzahl der Plätze nach BE: 47 Altersspanne von bis: 2 bis 9 vorgesehene Plätze für 0-u2-Jährige: vorgesehene Plätze für 2-u3-Jährige: 5 vorgesehene Plätze für 3-Jährige bis Schuleintritt: 42 vorgesehene Plätze für Schulkinder: 20 Jährliche Meldung gem. 47 SGB VIII: Angabe zu den belegten Plätzen (Stichtag: ): Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr: Kinder vom vollendeten 1. bis zum vollendeten 2. Lebensjahr: Kinder vom vollendeten 2. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr: 4 (3) Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt: 33 (29) Kinder ab Schuleintritt: - 5 -
6 Kindertagesstätte Hattenhof Datum der Betriebserlaubnis: Gültig ab: Gesamtzahl der Plätze nach BE: 72 Altersspanne von bis: 2 bis 8 vorgesehene Plätze für 0-u2-Jährige: vorgesehene Plätze für 2-u3-Jährige: 5 vorgesehene Plätze für 3-Jährige bis Schuleintritt: 67 vorgesehene Plätze für Schulkinder: 5 Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr: Kinder vom vollendeten 1. bis zum vollendeten 2. Lebensjahr: Kinder vom vollendeten 2. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr: 3 (4) Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt: 55 (51) Kinder ab Schuleintritt: Kindertagesstätte Hauswurz Datum der Betriebserlaubnis: Gültig ab: Gesamtzahl der Plätze nach BE: 37 Altersspanne von bis: 3 bis SE vorgesehene Plätze für 0-u2-Jährige: vorgesehene Plätze für 2-u3-Jährige: vorgesehene Plätze für 3-Jährige bis Schuleintritt: 37 vorgesehene Plätze für Schulkinder: SE = Schuleintritt Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr: Kinder vom vollendeten 1. bis zum vollendeten 2. Lebensjahr: Kinder vom vollendeten 2. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr: Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt: 23 (23) Kinder ab Schuleintritt: Kindertagesstätte St. Vinzenz Datum der Betriebserlaubnis: Gültig ab: Gesamtzahl der Plätze nach BE: 94 Altersspanne von bis: 2 bis *1 vorgesehene Plätze für 0-u2-Jährige: vorgesehene Plätze für 2-u3-Jährige: 10 vorgesehene Plätze für 3-Jährige bis Schuleintritt: 84 vorgesehene Plätze für Schulkinder: 20 *1 = 2 bis Ende der Grundschulzeit Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr: Kinder vom vollendeten 1. bis zum vollendeten 2. Lebensjahr: Kinder vom vollendeten 2. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr: Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt: 92 (87) Kinder ab Schuleintritt: - 6 -
7 Kirchliche Träger (in Klammern: Vorjahreswerte) Kindertagesstätte St. Barbara Datum der Betriebserlaubnis: Gültig ab: Gesamtzahl der Plätze nach BE: 95 Altersspanne von bis: 3 bis SE vorgesehene Plätze für 0-u2-Jährige: vorgesehene Plätze für 2-u3-Jährige: vorgesehene Plätze für 3-Jährige bis Schuleintritt: 95 vorgesehene Plätze für Schulkinder: Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr: Kinder vom vollendeten 1. Bis zum vollendeten 2. Lebensjahr: Kinder vom vollendeten 2. Bis zum vollendeten 3. Lebensjahr: Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt: 95 (91) Kinder ab Schuleintritt: Kindertagesstätte St. Josef Datum der Betriebserlaubnis: Gültig ab: Gesamtzahl der Plätze nach BE: 70 (50) Altersspanne von bis: 2 bis 6 vorgesehene Plätze für 0-u2-Jährige: vorgesehene Plätze für 2-u3-Jährige: 2 vorgesehene Plätze für 3-Jährige bis Schuleintritt: 68 vorgesehene Plätze für Schulkinder: Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr: Kinder vom vollendeten 1. bis zum vollendeten 2. Lebensjahr: Kinder vom vollendeten 2. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr: 1 (1) Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt: 57 (44) Kinder ab Schuleintritt: Freie Träger Kinderkrippe Regenbogenland Datum der Betriebserlaubnis: Gültig ab: Gesamtzahl der Plätze nach BE: 36 Altersspanne von bis: 1 bis 3 vorgesehene Plätze für 0-u2-Jährige: 15 vorgesehene Plätze für 2-u3-Jährige: 21 vorgesehene Plätze für 3-Jährige bis Schuleintritt: vorgesehene Plätze für Schulkinder: Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr: Kinder vom vollendeten 1. bis zum vollendeten 2. Lebensjahr: 18 (19) Kinder vom vollendeten 2. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr: 17 (17) Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt: Kinder ab Schuleintritt: - 7 -
8 Da das Regenbogenland die Plätze auch tageweise vergibt (2/3/5 Tage), wurden zum Stichtag tatsächlich insgesamt 51 Kinder betreut, davon 18 im Alter von 1 2 Jahren. Die vorgesehenen Plätze für Schulkinder können nur nachmittags zur Verfügung gestellt werden (im Sharing mit den Halbtagsplätzen). Zusammenstellung: Gesamtzahl der Plätze nach BE: 451 (431) Altersspanne von bis: 1 bis SE vorgesehene Plätze für 0-u2-Jährige: 15 (15) vorgesehene Plätze für 2-u3-Jährige: 43 (45) vorgesehene Plätze für 3-Jährige bis Schuleintritt: 393 (371) vorgesehene Plätze für Schulkinder: Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr: Kinder vom vollendeten 1. bis zum vollendeten 2. Lebensjahr: 18 (19) Kinder vom vollendeten 2. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr: 25 (27) Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt: 355 (325) Kinder ab Schuleintritt: 0 Tagespflegepersonen Über die jährliche Abrechnung des Zuschusses der Gemeinde über den Landkreis an die Tagespflegepersonen kann die Inanspruchnahme abgeleitet werden. So hat die Gemeinde Neuhof in den letzten Jahren für knapp 20 u3-kinder Zuschüsse gezahlt. Zurzeit sind 11 Tagespflegepersonen für das Gebiet der Gemeinde Neuhof registriert, die bis zu 33 u3-kinder betreuen dürfen. Hinzu kommt noch ein Platz für Kita-Kinder und zwei Plätze für Kinder im Alter von 6 12 Jahren (Stand: ). 5. (in Klammern: Vorjahreswerte) Wie eingangs erwähnt ist für die Berechnung 2017 der tatsächliche Meldebestand ( ) herangezogen worden, während die Hochrechnung für auf den prognostizierten Zahlen basiert. Die Darstellung hat somit ab 2018 nur eingeschränkten Aussagewert. Zeile u1 ü1 u3 ü3 u6,5 2 angenommener Bedarf 5 (5) 60 (67) 340 (304) 3 vorhandene Plätze 0 (0) 58 (56) 393 (371) 4 Tagespflege 5 (5) 33 (27) 0 (0) 5 Plätze gesamt 5 (5) 91 (83) 393 (371) 6 Platzüberhang 0 (0) 31 (16) 53 (67) - 8 -
9 Die o. a. Plätze in der Tagespflege sind für ein Betreuungsalter von 0 3 Jahren genehmigt. Es kann somit flexibel auf den Bedarf reagiert werden. Die prognostizierten Zahlen für den Planungszeitraum sind stabil, sodass auf die Ausweisung der einzelnen Jahre verzichtet wurde. Zeile u1 ü1 u3 ü3 u6,5 2 angenommener Bedarf vorhandene Plätze Tagespflege Plätze gesamt Platzüberhang Integration Bis auf die Kindertagesstätte in Hauswurz können in allen Einrichtungen Integrationsplätze geschaffen werden. Erstmals wird ein u3-integrativkind im Regenbogenland betreut. Der tatsächliche Bedarf kann jedoch nur kurzfristig geplant werden und ist starken Schwankungen unterworfen. Da mit der Einrichtung von Integrationen die Reduzierung der Regel-Kita-Plätze verbunden ist, soll auch weiterhin versucht werden, Integrationsmaßnahmen möglichst zu bündeln. Wegen der persönlichen Rahmenbedingungen gestaltet sich dies jedoch äußerst schwierig. Hier ist auch weiter die Zusammenarbeit der verschiedenen Träger gefordert. 7. Fazit Insgesamt kann festgestellt werden, dass für alle Betreuungsbereiche ein Überhang an Plätzen besteht. Vor allem für die ü3-kinder sind auch in der Zukunft ausreichend Plätze vorhanden. Betreuungsplätze für ü1 u3 Kinder sind durch die Angebote der Tagespflegepersonen ebenfalls ausreichend vorhanden. Es ist allerdings festzuhalten, dass die Nachfrage nach Krippenplätzen höher als das Angebot ist. Das Sharingangebot des Regenbogenlands erhöht die eigentliche Platzzahl von 36 Plätzen auf über 50 Plätze. So wurden zum Stichtag am Kinder im Regenbogenland betreut. Dies ist in obiger Tabelle nicht dargestellt. Auch wenn die Betreuungsplätze insgesamt ausreichend sind, kommt es zu örtlichen Problemen, da die Plätze in den verschiedenen Ortschaften von Neuhof angeboten werden. Da vor allem im Kernort und in Rommerz die Nachfrage nach Betreuungsplätzen stark gestiegen ist, hat die Wiederinbetriebnahme der in 2005 geschlossenen dritten Gruppe der Kita St. Josef Entspannung gebracht. Das Fehlen einer guten Infrastruktur im öffentlichen Personennahverkehr macht die Betreuung in - 9 -
10 einer anderen nicht im Wohnort liegenden Einrichtung bei Fehlen eines eigenen PKWs nahezu unmöglich. Die Nähe von Rommerz zum Kernort ist hier hilfreich. Durch die Nachmittagsangebote an den Schulen werden Betreuungsplätze für Schulkinder schon seit Jahren nicht mehr nachgefragt. Hier wird nicht von einer Änderung ausgegangen. Eine weitere Herausforderung wird die Betreuung der Kinder von Asylsuchenden sein. Aussagen über die Familienstruktur der in Rommerz und in der Schachtstraße zu Betreuenden können nicht gemacht werden und werden ständigen Änderungen, auch kurzfristiger Art, unterworfen sein. Inzwischen wurde eine weitere Gemeinschaftsunterkunft in Giesel eröffnet. Im laufenden Kita-Jahr werden in der Kita Giesel auch schon sechs Flüchtlingskinder aus Giesel und zwei Flüchtlingskinder aus dem Kernort betreut. Auch wurden einige Kinder aus Familien von anerkannten Flüchtlingen in Kindertagesstätten aufgenommen. Da die Belegungssituation im Kernort auch für das Kita-Jahr 2017/18 weiterhin angespannt ist, kann die Betreuung der Flüchtlingskinder nur in den Kitas in Giesel und Hauswurz angeboten werden. Für die Fahrt in diese Ortschaften könnte ein ehrenamtlicher Fahrdienst organisiert werden, der finanziell durch den Landkreis unterstützt wird. Dies ist zur Zeit für die beiden Neuhofer Kinder, die in Giesel betreut werden, der Fall. 8. Nächste Schritte Die direkte Koppelung des Personalbedarfs an die Kinderzahlen und Betreuungszeiten stellt die Träger vor hohe Herausforderungen, gibt aber auch die Möglichkeit flexibel zu reagieren. Um den Personalstand am Anfang eines Kindergartenjahres halten zu können bzw. auch im laufenden Jahr zusätzliche Kinder aufnehmen zu können, haben sich die Schritte in Richtung Jahresarbeitszeitkonto gut bewährt. Dieses Modell funktioniert aber nur auf freiwilliger Basis der Erzieherinnen. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für die bisher gezeigte Flexibilität. 9. Beschlussfassung Die Gemeindevertretung stellt in ihrer Sitzung am 29. Juni 2017 die vom Gemeindevorstand vorgelegte für Kinderbetreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege der Gemeinde Neuhof fest. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Planung mit der Jugendhilfeplanung des Landkreises Fulda abzustimmen und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen. Abstimmungsergebnis: (Stolz) Bürgermeister Neuhof, den 31. Mai 2017 (aufgestellt: OAR Möller, Hauptabteilung)
11 Kindertagesstätte Giesel Träger: Gemeinde Neuhof Für Kinder ab dem 2. Lebensjahr 47 Plätze (2 Gruppen) Anschrift: Schulstraße 4 Gemeinde Neuhof Lindenplatz 4 Telefon: kita.giesel@neuhof-fulda.de um@nhf.de Leitung: Frau Evelin Linke Angebotene Betreuungszeiten: 07:15 Uhr 12:30 Uhr 07:15 Uhr 15:00 Uhr 07:15 Uhr 16:30 Uhr (Freitag: bis 15:00 Uhr) Integrationsplätze Integrationsplätze werden bei Bedarf und Verfügbarkeit eingerichtet Mittagessen Plätze nach Bedarf (bis 20) für Kinder, die bis mindestens 15:00 Uhr die Kindertagesstätte besuchen
12 Kindertagesstätte St. Vinzenz Träger: Gemeinde Neuhof Für Kinder ab dem 2. Lebensjahr 94 Plätze (4 Gruppen) Anschrift: Hattenhofer Straße 6 Gemeinde Neuhof Lindenplatz 4 Telefon: kita_st.vinzenz@nhf.de um@nhf.de Leitung: Frau Renate Eichhorn Angebotene Betreuungszeiten: 07:15 Uhr 12:30 Uhr 07:15 Uhr 15:00 Uhr 07:15 Uhr 16:30 Uhr (Freitag: bis 15:00) Integrationsplätze Integrationsplätze werden bei Bedarf und Verfügbarkeit eingerichtet. Mittagessen Plätze nach Bedarf (bis 70) für Kinder, die bis mindestens 15:00 Uhr die Kindertagesstätte besuchen
13 Kindertagesstätte St. Barbara Träger: Katholische Kirchengemeinde St. Michael, Neuhof Für Kinder ab dem 3. Lebensjahr 95 Plätze (4 Gruppen) Anschrift: Emil-Sauer-Straße 7 Katholische Kirchengemeinde St. Michael Kolpingstraße 1 Telefon: Kida.barbara@googl .com Leitung: Frau Elisabeth Pankow Angebotene Betreuungszeiten: 07:15 Uhr 12:30 Uhr 07:15 Uhr 15:00 Uhr 07:15 Uhr 16:30 Uhr (Freitag: bis 15:00) Integrationsplätze Integrationsplätze werden bei Bedarf und Verfügbarkeit eingerichtet. Mittagessen Plätze nach Bedarf (bis 45) für Kinder, die bis mindestens 15:00 Uhr die Kindertagesstätte besuchen
14 Kindertagesstätte Hattenhof Träger: Gemeinde Neuhof Für Kinder ab dem 2. Lebensjahr 72 Plätze (3 Gruppen) Anschrift: St.-Damian-Straße 15 Gemeinde Neuhof Lindenplatz 4 Telefon: kita.hattenhof@neuhoffulda.de um@nhf.de Leitung: Frau Martina Kekule Angebotene Betreuungszeiten: 07:15 Uhr 12:30 Uhr 07:15 Uhr 15:00 Uhr Integrationsplätze Integrationsplätze werden bei Bedarf und Verfügbarkeit eingerichtet. Mittagessen Plätze nach Bedarf (bis 40) für Kinder, die bis mindestens 15:00 Uhr die Kindertagesstätte besuchen
15 Kindertagesstätte Hauswurz Träger: Gemeinde Neuhof Für Kinder ab dem 3. Lebensjahr 37 Plätze (2 Gruppen) Anschrift: Rheinstraße 13 Gemeinde Neuhof Lindenplatz Neuhof Telefon: kita.hauswurz@nhf.de um@nhf.de Leitung: Frau Marina Volknant Angebotene Betreuungszeiten: 07:15 Uhr 12:30 Uhr 07:15 Uhr 15:00 Uhr Integrationsplätze Integrationsplätze können auf Grund des Raumangebotes nicht eingerichtet werden. Mittagessen Plätze nach Bedarf (bis 20) für Kinder, die bis mindestens 15:00 Uhr die Kindertagesstätte besuchen
16 Kindertagesstätte St. Josef, Rommerz Träger: Katholische Kirchengemeinde Rommerz Maria Himmelfahrt Für Kinder ab dem 2. Lebensjahr 70 Plätze (3 Gruppen) Anschrift: Johannesstraße 1 Rommerz Katholische Kirchengemeinde Rommerz Maria Himmelfahrt Wendelinusstraße 1 Telefon: Leitung: Angebotene Betreuungszeiten: st-josef-rommerz@tonline.de Frau Ute Kielenz Montag bis Donnerstag: 07:15 Uhr 12:30 Uhr 07:15 Uhr 16:00 Uhr Freitag: 07:15 Uhr 12:30 Uhr 07:15 Uhr 14:00 Uhr Integrationsplätze Integrationsplätze werden bei Bedarf und Verfügbarkeit eingerichtet. Mittagessen Plätze nach Bedarf für Kinder, die bis mindestens 16:00 Uhr die Kindertagesstätte besuchen
17 Regenbogenland Neuhof e. V. Träger: Regenbogenland Neuhof e.v. Verein zur Frühförderung der frühkindlichen Entwicklung Für Kinder ab 10 Monaten bis zum 3. Lebensjahr 36 Plätze (3 Gruppen) Anschrift: Kinderkrippe: Regenbogenland Neuhof Auf der Spitze 2 Trägerverein: Regenbogenland Neuhof e.v. Auf der Spitze 2 Telefon: Internet: kita@regenbogenland-neuhof.de Leitung: Frau Michaela Weigand Angebotene Betreuungszeiten: Mo. Do. Fr. Frühdienst: Mo. Fr. 08:00 Uhr 17:00 Uhr 08:00 Uhr 15:15 Uhr 07:00 Uhr 08:00 Uhr Integrationsplätze Integrationsplätze werden bei Bedarf und Verfügbarkeit eingerichtet. Mittagessen Für alle Kinder
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