Salzburger Wohnbauförderung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Salzburger Wohnbauförderung"

Transkript

1 Salzburger Wohnbauförderung Sanierung Solar und ökologisches Heizen Beratung

2 Inhalt Vorwort Landesrätin Dr. Brigitta Pallauf...3 Wer kann eine Förderung beantragen?...4 Welche energierelevanten Bestimmungen sind zu beachten?...5 Was ist eine größere Renovierung?... 5 Was sind energieeffiziente Bestandbauten?... 5 Wird ein Energieausweis benötigt?... 5 Was wird gefördert?...6 Wie wird gefördert?...9 Wer darf die Maßnahmen durchführen?...10 Wann dürfen Sie mit den Bauarbeiten beginnen?...10 Wie stellen Sie Ihr Ansuchen?...11 Wann stellen Sie Ihr Ansuchen?...11 Wann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses?...12 Muss der Zuschuss zurückbezahlt werden?...13 Welche weiteren Voraussetzungen müssen vorliegen?...14 Vorwort Energiereferent Landesrat DI Dr. Josef Schwaiger Solar- und Heizungsförderung...16 Beratung... 18

3 Vorwort Quelle: Salzburger Volkspartei Wohnen in Salzburg Mit der Salzburger Wohnbauförderung soll die Schaffung von attraktivem Wohnraum in einer gesunden und vielfältig gestalteten Wohnumwelt unterstützt werden. Dabei ist es auch erforderlich, dass sich die Wohnbauförderung ständig den verändernden Bedürfnissen der Menschen an Wohnraum und Wohnformen anpasst und auf diese Bedürfnisse entsprechend eingeht. Ziel der Wohnbauförderung ist es aber auch, nicht nur den Neubau von Objekten zu unterstützen, sondern auch die vorhandene Bausubstanz im Land Salzburg im Hinblick auf klimarelevante, ökologische und energetische Zielsetzungen zu verbessern. Dabei ist der sparsame Verbrauch von Grund und Boden ein wichtiges Anliegen und bildet daher die Grundlage etlicher Förderungsregelungen. Um den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden, sieht die Wohnbauförderung in Salzburg eine Reihe von Förderungsmöglichkeiten vor. Mit einer eigenen Förderung zur Mobilisierung von Grundstücken sollen Ortskerne gestärkt werden, da dies auch ein großes Anliegen der Landesregierung ist. Es wird aber auch ein erheblicher Anteil der Wohnbauförderungsmittel für die Wohnbeihilfe verwendet. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss, der Mieterinnen oder Mietern gewährt werden kann, wenn diese durch den Wohnungsaufwand unzumutbar belastet sind. Das Land Salzburg stellt jährlich mehr als 140 Mio. für die Wohnbauförderung zur Verfügung. Eine neue Wohnung zu kaufen, zu mieten oder bestehenden Wohnraum zu sanieren, ist eine sehr wichtige, oft einmalige Entscheidung im Leben. Diese ist mit weitreichenden Konsequenzen, auch in finanzieller Hinsicht, verbunden. Informationen im Vorfeld stellen dabei eine wichtige Entscheidungsgrundlage dar. Die vorliegende Broschüre, erstellt vom Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen (SIR) für die Wohnberatung Salzburg, soll dazu einen Beitrag leisten. Gerne können Sie auch ein persönliches, kostenloses Beratungsgespräch in der Wohnberatung Salzburg in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin unter der Telefonnummer 0662/ Informationsmaterial zur Wohnbauförderung finden Sie auch auf der Homepage des Landes Salzburg: www. salzburg.gv.at/wohnbaufoerderung. Nehmen Sie das Beratungsangebot in Anspruch! Ihre Dr. Brigitta Pallauf Landesrätin für Verkehr, Infrastruktur und Wohnbau

4 4 Wer kann eine Förderung beantragen? Eine Förderung der Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern erhalten Eigentümer des Gebäudes; Bauberechtigte; Wohnungseigentümer von Reihenhäusern, wenn die übrigen Wohnungseigentümer nach den Anforderungen des Wohnungseigentumsgesetzes schriftlich zustimmen; Wohnungseigentümer/Wohnungseigentümerinnen, Miteigentümer/ Miteigentümerinnen, Mieter/Mieterinnen sowie sonstige Nutzungsberechtigte bei Sanierungsmaßnahmen innerhalb der Wohnung.

5 Welche energierelevanten Bestimmungen sind zu beachten? 5 Für die Förderung von energetischen Maßnahmen, die die Gebäudehülle betreffen müssen folgende Kennwerte eingehalten werden: förderbare Maßnahme Austausch der Fenster und/oder der Außentüren höchstzulässiger U-Wert (W/(m²K)) 1,35 Außenwände 0,25 oberste Geschoßdecke, Dachschräge, Decken über Außenluft 0,20 Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich 0,35 Als Mindestanforderungen für die Energieeffizienz gilt folgende Richtlinie: Richtlinie Energieeffizienz Was ist eine größere Renovierung? Sanierungsmaßnahmen, die mehr als 25 Prozent der Oberfläche der Gebäudehülle betreffen und zu einer verbesserten Gesamtenergieeffizienz führen. Was sind energieeffiziente Bestandsbauten? Darunter versteht man Bauten mit einem LEK T -Wert von höchstens 28, einem P i -Wert von höchstens 68. Wird ein Energieausweis benötigt? Für Sanierungsmaßnahmen der Punkte 1 bis 8 der nachfolgenden Tabelle ist ein Energieausweis vorzulegen. Ihr Energieausweisberechner muss bei der Einreichung einen Planungsenergieausweis und nach Abschluss der Arbeiten einen Fertigstellungsenergieausweis in das System des Landes hochladen.

6 6 Was wird gefördert? Gefördert werden folgende Maßnahmen bis zu den angegebenen höchstens förderbaren Kosten. förderbare Maßnahmen 1. Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes der Gebäudehülle Außenwände, oberste Geschoßdecke oder Dachschräge, Kellerdecke oder erdberührender Boden und Decken über Außenluft max. förderbare Sanierungskosten 130 je m² saniertem Bauteil Zuschussgrundbetrag ohne Zuschläge 15 % 20 % 19, Austausch der Fenster und/oder der Außentüren 400 je m² Fenster- oder Türenfläche Errichtung oder Erneuerung des Wärmebereitstellungssystems, soweit die neue Wärmebereitstellung erfolgt durch eine Biomassezentralheizung (Pellets, Scheitholz, Hackschnitzel), durch Nah- oder Fernwärme, oder durch eine elektrisch betriebene Heizungswärmepumpe (0 30 kw) je zus. kw (>30 50 kw) 360 je zus. kw (> 50 kw) Erstmalige Errichtung eines Wärmeverteilsystems einschließlich der Heizkörper nur in Kombination mit einer Maßnahme gemäß der Z 3 90 je m² Bruttogeschoßfläche 13, Errichtung, Erneuerung oder Erweiterung einer thermischen Solaranlage je m² Apertur Fläche (0 10 m²) 800 je zus. m² Apertur Fläche (> 10 m²) Errichtung, Erneuerung oder Erweiterung einer Photovoltaik-Solaranlage je kwp (0 5kWp) je zus. kwp (> 5kWp) Bei Nichterreichen eines Mindestertrags von 800 kwh je kwp pro Jahr ist der Fördersatz im Verhältnis der Unterschreitung zu kürzen

7 7 förderbare Maßnahmen 7. Errichtung oder Erneuerung einer mechanischen Beund Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 8. Dachsanierung max. förderbare Sanierungskosten 80 je m² Bruttogeschoßfläche 130 je m² saniertem Bauteil Zuschussgrundbetrag ohne Zuschläge 15 % 20 % , Maßnahmen zur alten- und/oder behindertengerechten Ausstattung 10. erstmaliger Einbau/Sanierung eines Bades einschließlich Erneuerung der Wasserleitungen 11. Sanierung der Elektroinstallationen je Wohnung je Wohnung je Wohnung baulicher Feuchtigkeitsschutz je Wohnung sonstige Sanierungsmaßnahmen je Wohnung nachträgliche Errichtung eines Personenaufzuges in Wohnhäusern mit drei oberirdischen Geschoßen zuzüglich je weiterem erschlossenen Keller- oder Wohngeschoß je Aufzugsanlage je zusätzlichem Geschoß Umbau eines Personenaufzuges in Wohnhäusern mit drei oberirdischen Geschoßen zuzüglich je weiterem erschlossenen Keller- oder Wohngeschoß je Aufzugsanlage je zusätzlichem Geschoß Die förderbaren Sanierungskosten sind ebenso begrenzt mit den tatsächlich abgerechneten Kosten und dem Betrag von Euro je Wohnung.

8 8 zu förderbaren Maßnahmen Punkt 9: Was sind altersgerechte Maßnahmen? Schaffung eines barrierefreien Zugangs Errichtung eines Treppenliftes Handläufe Schwellenentfernung Türenverbreiterung altersgerechte Gestaltung des Sanitärbereichs siehe dazu eigenen Folder zu förderbaren Maßnahmen Punkt 13: Was sind sonstige Sanierungsmaßnahmen? Wasserleitungen (Errichtung, Umgestaltung, Erneuerung) und allfälliger damit zusammenhängender Einbau einer Regenbzw. Grauwassernutzungsanlage für WC Brandschutzmaßnahmen (z.b. Feuerwände, -türen) Sicherheitsbezogene Maßnahmen (siehe dazu eigenen Folder) Errichtung einer Blitzschutzanlage Sanierung des Stiegengeländers (sofern dieses aufgrund baurechtlicher Vorgaben önormengerecht zu sanieren ist Sicherheitsbezogene Maßnahmen auf dem Dach (sofern diese aufgrund baurechtlicher Vorgaben önormengerecht zu sanieren sind)

9 Wie wird gefördert? 9 Das Land Salzburg gewährt einen Zuschuss, den Sie bei förderungskonformer Nutzung des Objektes nicht zurückbezahlen müssen. Der Zuschuss beträgt bei größeren Renovierungen und Erfüllung der Standards für energieeffiziente Bestandsbauten 20 % bei sonstigen Sanierungskosten 15 % von den förderbaren Sanierungskosten. Für erhöhte Gesamtenergieeffizienz und ökologische Baustoffwahl bei Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes sowie für den Denkmalschutz erhöht sich der Prozentsatz um 0,5 % je Punkt nach dem Zuschlagspunktesystem.

10 10 Wer darf die Maßnahmen durchführen? Eine Sanierungsförderung kann nur gewährt werden, wenn die zu fördernden Maßnahmen von befugten Unternehmen durchgeführt werden. Material- und Arbeitskosten müssen ausgewiesen sein. Davon ausgenommen ist die Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes der obersten Geschoßdecke. Für diese Maßnahme genügt die Vorlage einer Materialrechnung. Wann dürfen Sie mit den Bauarbeiten beginnen? Vor Abschluss des Fördervertrages dürfen Sie nicht mit den ge förderten Sanierungsmaßnahmen beginnen.

11 Wie stellen Sie Ihr Ansuchen? 11 Die Ansuchen werden im Internet über den online-förderassistenten (Einstieg über die Homepage des Landes) gestellt. Ist für Ihre Sanierungsmaßnahme ein Energieausweis erforderlich, können Sie Ihren Förderantrag erst starten, wenn der Planungsenergieausweis durch Ihren Energieausweis-Berechner in die ZEUS-Datenbank hochgeladen und dieser vom Land Salzburg positiv geprüft wurde. Der Förderantrag wird mit allen erforderlichen Beilagen online versendet. Sie können sich diesen als pdf für den Eigengebrauch ausdrucken. Alles was bei der Förderungseinreichung zu beachten ist und welche Unterlagen erforderlich sind finden Sie im Leitfaden zur Antragstellung. Wann stellen Sie Ihr Ansuchen? Pro Jahr gibt es eine quartalsmäßige Kontingentierung an Förderzusicherungen. Förderansuchen können jeweils ab dem 1. Werktag eines Quartals (außer Samstag) ab 9.00 Uhr gestellt werden bis das Kontingent ausgeschöpft ist. Förderstelle Land Salzburg Abteilung 10 Wohnen und Raumplanung Wohnberatung Salzburg Fanny-von Lehnert-Straße 1 Postfach Salzburg Tel wohnbaufoerderung@ salzburg.gv.at

12 12 Wann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses? Der Zuschuss wird generell erst nach der Fertigstellung der Sanierungsarbeiten ausbezahlt. Folgende Voraussetzungen/Unterlagen müssen vorliegen: geprüfter Fertigstellungsenergieausweis (vom Energieausweis- Berechner hochgeladen) sofern für die Maßnahme(n) ein Planungsenergieausweis erforderlich war Vorlage der saldierten Rechnungen und Feststellung der endgültigen Sanierungskosten Die Auszahlung des Zuschusses unterbleibt, wenn dieser weniger als 250, beträgt.

13 Muss der Zuschuss zurückbezahlt werden? 13 Der vom Land Salzburg gewährte Zuschuss muss bei förderungskonformer Nutzung nicht zurückbezahlt werden. Eine Wohnung für die eine Sanierungsförderung gewährt wurde, gilt auf die Dauer von 5 Jahren als gefördert. Die Eintragung eines Pfandrechts oder eines Veräußerungsverbots im Grundbuch ist NICHT notwendig.

14 14 Welche weiteren Voraussetzungen müssen vorliegen? Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein. Abgestellt wird dabei auf die ursprüngliche Bauvollendungsanzeige. Diese Frist gilt nicht, wenn Maßnahmen gefördert werden, die den Wohnbedürfnissen von Menschen mit Behinderung oder älteren Menschen dienen. Der Bestand des Gebäudes muss mit den raumordnungsrechtlichen Vorschriften übereinstimmen (kein Schwarzbau). Die Wohnung muss nach Beendigung der Sanierungsmaßnahmen als Hauptwohnsitz verwendet werden. Dieselbe Sanierungsmaßnahme darf in den vergangenen fünf Jahren nicht gefördert worden sein. Die gleichzeitige Inanspruchnahme weiterer Förderungen anderer Gebietskörperschaften (z.b. Sanierungsscheck des Bundes) ist möglich. Nicht möglich ist eine Doppelförderung durch das Land Salzburg.

15 Vorwort 15 Schwerpunktaktion Solar und ökologisches Heizen Lieber Salzburgerinnen, liebe Salzburger! Salzburg ist ein Vorreiterland in Sachen Ökologie und erneuerbare Energie. Mehr als 45% des Gesamtenergiebedarfs stammen bereits aus erneuerbaren Quellen. Das Bestreben der Salzburger Landesregierung ist es, im Jahr % des Energiebedarfs erneuerbar aufzubringen. Um dieses sehr ehrgeizige Ziel zu erreichen, müssen wir viele Hebel in Bewegung setzen. Die neue Wohnbauförderung wird hier einen wichtigen Beitrag leisten. Ergänzend und unterstützend zur Wohnbauförderung habe ich mich entschlossen, energetische Einzelmaßnahmen im Solar- und ökologischen Heizungsbereich besonders zu forcieren. Nachstehend finden Sie die Details zu dieser Initiative. Wichtig ist mir dabei, eine hohe Qualität der Maßnahmen zu gewährleisten und die Bürger bestmöglich zu unterstützen. Nehmen Sie deswegen vor Antragstellung das kostenlose Beratungsangebot der Energieberatung Salzburg in Anspruch und sichern Sie sich zusätzlich 100,-- an Förderung. Mit dieser hochwertigen fachlichen Beratung können Sie sicherstellen, eine richtige Entscheidung im Sinne der Ökonomie und Ökologie zu treffen. Ich hoffe, Sie mit dieser Initiative wesentlich dabei unterstützen zu können, einen Beitrag für ein nachhaltiges Salzburg zu leisten. Ihr DI Dr. Josef Schwaiger Landesrat

16 16 Solar- und Heizungsförderung Zur Umsetzung der Ziele in der Leitstrategie Salzburg 2050 im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien begleitet das Energieressort die Wohnbauförderung mit einer Aktion zur Errichtung von Solaranlagen und Holzheizungen. Wer kann eine Förderung beantragen? Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Salzburg haben und Eigentümer eines Gebäudes mit höchstens 5 Wohnungen sind. Was wird gefördert: Förderbare Maßnahmen Förderung in m 2 300,- pro m 2 Errichtung und Erweiterung von thermischen Solaranlagen m 2 150,- pro m m 2 75,- pro m 2 Errichtung von PV-Anlagen am Gebäude bis max. 3 kwp 600,- pro kwp Errichtung von PV-Anlagen nachgeführt bis max. 2 kwp 900,- pro kwp Errichtung von Pelletsheizungen 3.000,- Errichtung von Hackgutheizungen 4.500,- Errichtung v. Scheitholzheizungen m. Pufferspeicher 2.600,- Errichtung Fernwärmeanschluss Bioenergie 3.000,- Errichtung von Mikronetzen ohne Fremdverkauf 3.000,- pro Anschluss Errichtung von Wärmepumpen 2.000,- Pufferspeicher-Bonus 500,- Die Förderung beträgt maximal 30 % der Investitionskosten.

17 Folgende Förderkombinationen sind möglich: Thermische Solaranlagen mit PV-Anlagen Solaranlagen mit Biomasseheizungen Solaranlagen mit Wärmepumpen 17 Die Förderung ist auch für Neubauten möglich, wenn diese nicht im Rahmen der Wohnbauförderung gefördert werden. Bei thermischen Solaranlagen, Hackgut-, Pellets- und Scheitholzanlagen erhöht sich die Förderung um 100,-, wenn vor Antragstellung eine (kostenlose) Energieberatung in Anspruch genommen wird. Bei Wärmepumpen ist eine kostenlose, verpflichtende Energieberatung erforderlich. Durch diese Maßnahme soll die Effizienz der Anlagen gesichert und gesteigert werden. Welche Bestimmungen sind zu beachten? Wird für mehrere Maßnahmen ein Förderantrag gestellt (z.b. Kombination Heizungstausch mit thermischer Sanierung) ist ausschließlich die Beantragung im Rahmen der Wohnbauförderung möglich. Für weitere Informationen und Rückfragen informiert Sie kostenlos und produktneutral die Energieberatung des Landes gerne unter: telefonisch unter

18 18 Sie haben Fragen zur Salzburger Wohnbauförderung? Tel Wohnberatung Salzburg, Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg Beratung zur Salzburger Wohnbauförderung Rechtsberatung Allgemeine technisch-planerische Beratung Aktuelle Förderungsrichtlinien Förderungsvoraussetzungen Finanzierungsberechnung unter Berücksichtigung der Wohnbauförderung Detaillierte Besprechung von Kauf- und Mietverträgen Allgemeine Anfragen zu Wohn- und Baurecht Beratungstipps Baubiologie gesundes Wohnen Material- und Energiefragen Tipps zu Bau- und Ausstattungsbeschreibungen Informationsbroschüren im Webshop des Landes als Druckversion bestellbar oder als Download erhältlich. Jedes Monat finden nach tel. Terminvereinbarung Beratungen in den Bezirkshauptmannschaften Zell am See, St. Johann und Tamsweg statt. Darüber hinaus bieten wir auch den Gemeinden und der Wohnungswirtschaft unsere Dienste (z.b. Seminare) an. Sie haben Fragen zur Energieförderung? Tel Sie möchten eine kostenlose und produktneutrale Energieberatung? Der Schwerpunkt der Beratung wird individuell mit Ihnen abgestimmt und umfasst alle wesentlichen Bereiche in Neubau- oder Sanierungsfragen. Anmeldung online unter oder telefonisch unter

19 Impressum Medieninhaber: Land Salzburg Herausgeber: Mag. Walter Aigner, Abt. 10 Wohnen und Raumplanung Redaktion, Mitarbeit, Koordination: Dr. Herbert Rinner, Mag. Ursula Empl, Andrea Singer, SIR Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen Satz und Grafik: SIR Druck, Herstellung: Hausdruckerei Land Salzburg Postfach 527, 5010 Salzburg Bildnachweis: fotolia.com, SIR Erscheinungstermin: Februar 2018 (4. Auflage) Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung bleiben vorbehalten. Bitte beachten Sie, dass diese Broschüre nur einen Überblick zu den Bestimmungen der Salzburger Wohnbauförderung enthält. Trotz sorgfäliger Bearbeitung übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit.

20 Wohnberatung Salzburg Fanny-v.-Lehnert Straße Salzburg Mo Do Uhr Fr Uhr Für eine persönliche Beratung ersuchen wir um telefonische Terminvereinbarung. Beratung in den Bezirken In den Bezirkshauptmannschaften Zell am See, St. Johann und Tamsweg nach telefonischer Vereinbarung Tel

Die neue Wohnbauförderung!

Die neue Wohnbauförderung! Die neue Wohnbauförderung! Sanierung Solar und ökologisches Heizen Beratung Inhalt 2 Vorwort Wohnbaureferent Landesrat Hans Mayr...3 Wer kann eine Förderung beantragen?...4 Welche energierelevanten Bestimmungen

Mehr

Die neue Wohnbauförderung!

Die neue Wohnbauförderung! Die neue Wohnbauförderung! Solar und ökologisches Heizen Energieberatung Inhalt Vorwort 2 Vorwort Wohnbaureferent Landesrat Hans Mayr...3 3 Wer kann eine Förderung beantragen?...4 Welche energierelevanten

Mehr

Salzburger Wohnbauförderung

Salzburger Wohnbauförderung Salzburger Wohnbauförderung Eigentum Solar und ökologisches Heizen Beratung Inhalt 2 Vorwort...3 Begünstigte Person...4 Allgemeine Bestimmungen...5 Kaufförderung... 10 Errichtungsförderung im Eigentum...

Mehr

Die neue Wohnbauförderung!

Die neue Wohnbauförderung! Die neue Wohnbauförderung! Sanierung Solar und ökologisches Heizen Beratung Inhalt 2 Vorwort Wohnbaureferent Landesrat Hans Mayr...3 Wer kann eine Förderung beantragen?...4 Welche energierelevanten Bestimmungen

Mehr

Salzburger Wohnbauförderung

Salzburger Wohnbauförderung Salzburger Wohnbauförderung Eigentum Solar und ökologisches Heizen Beratung Inhalt 2 Vorwort Wohnbaureferent Landesrat Hans Mayr...3 Begünstigte Person...4 Allgemeine Bestimmungen...5 Kaufförderung...

Mehr

Überblick zu den geplanten Änderungen der Verordnungen der Salzburger Landesregierung zum Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015

Überblick zu den geplanten Änderungen der Verordnungen der Salzburger Landesregierung zum Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 Überblick zu den geplanten Änderungen der Verordnungen der Salzburger Landesregierung zum Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 Die folgenden Ausführungen betreffen die derzeit geplanten Änderungen der

Mehr

Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Salzburg

Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Salzburg Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Salzburg 1. Sie haben Anspruch auf Wohnbauförderung Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellter Ausländer sein (z. B. EU-Bürger).

Mehr

WOHNBAUFÖRDERUNG KÄRNTEN

WOHNBAUFÖRDERUNG KÄRNTEN Der Energie Spar 1000er Eine Initiative der Kärntner Landesregierung Wer erhält den Energie Spar 1000er? Österreichische Staatsbürger, die Besitzer eines Eigenheims mit Standort in Kärnten sind. Wann wird

Mehr

Förderungen für Private

Förderungen für Private Herzlich Willkommen Förderungen für Private Direktförderungen Sanierungsscheck Wohnbauförderung Wohnhaussanierung Land Kärnten - Vor-Ort-Energieberatung Privathaushalte werden von der Kärntner Landesregierung

Mehr

Ernst Haigermoser Energiewirtschaft und beratung

Ernst Haigermoser Energiewirtschaft und beratung Ernst Haigermoser und beratung Fanny-von-Lehnert-Straße 1 5020 Salzburg Tel.: 0662 / 8042 3693 Fax: 0662 / 8042 3155 E-Mail: ernst.haigermoser@salzburg.gv.at Homepage: www.energieaktiv.at Erich Six Wir

Mehr

Die Bedingungen für WP sind ideal!

Die Bedingungen für WP sind ideal! Die Bedingungen für WP sind ideal! EFH - Neubau EFH - Sanierung 1 2 3 4 Energieförderung 2.000 (max. 30%) Wohnbauförderung 8.100 Energieförderung 2.000 (max. 30%) Wohnbauförderung 7.250 Sanierungsscheck

Mehr

Förderungen des Wohnbauressorts

Förderungen des Wohnbauressorts Förderungen des Wohnbauressorts FÖRDERFÄLLE 2009/2010 Anzahl der geförderten Wohneinheiten/Bezieher/Haushalte 2000-2009 2009 Neubau Mietwohnungen 2.686 18.811 Eigentumswohnungen 410 3.651 Eigenheime 3.500

Mehr

Zusammenfassung Wohnbauförderung 2012

Zusammenfassung Wohnbauförderung 2012 Zusammenfassung Wohnbauförderung 2012 Inhalt 1. Neubau oder Ersterwerb 2. Wohnhaussanierung 3. Ökobonusförderung Förderstelle Abteilung Wohnbauförderung Landhaus 1 Eduard Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck

Mehr

Die neue Wohnbauförderung!

Die neue Wohnbauförderung! Die neue Wohnbauförderung! Solar und ökologisches Heizen Energieberatung Inhalt Vorwort 2 Vorwort Wohnbaureferent Landesrat Hans Mayr...3 3 Begünstigte Person...4 Allgemeine Bestimmungen...5 Kaufförderung...

Mehr

GEMEINDE Schleedorf Dorf Schleedorf Tel: 06216/

GEMEINDE Schleedorf Dorf Schleedorf Tel: 06216/ GEMEINDE Schleedorf Dorf 1 5205 Schleedorf Tel: 06216/4100 E-Mail: office@schleedorf.at Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel der Förderungsmaßnahmen

Mehr

Energie-Spar-Pfarre Förderungsrichtlinie

Energie-Spar-Pfarre Förderungsrichtlinie Energie-Spar-Pfarre Förderungsrichtlinie 1. Präambel Bis 2015 sollen 100 Prozent des in Niederösterreich verbrauchten elektrischen Stromes aus Erneuerbaren Quellen erzeugt werden. 50 Prozent der benötigten

Mehr

Exkurs Schimmel: Exkurs Schimmel: Schimmelgefährdung ab 80 % rel. Luftfeuchte: Schimmelgefährdung ab 80 % rel. Luftfeuchte:

Exkurs Schimmel: Exkurs Schimmel: Schimmelgefährdung ab 80 % rel. Luftfeuchte: Schimmelgefährdung ab 80 % rel. Luftfeuchte: Energie.Sozial.Grenzenlos Exkurs Schimmel: Schimmelgefährdung ab 80 % rel. Luftfeuchte: 1 Energie.Sozial.Grenzenlos Exkurs Schimmel: Schimmelgefährdung ab 80 % rel. Luftfeuchte: Echtbild Infrarotbild Feuchtebild

Mehr

GEMEINDE KÖSTENDORF 5203 Köstendorf, Kirchenstraße Nr. 5, Tel.: , Fax:

GEMEINDE KÖSTENDORF 5203 Köstendorf, Kirchenstraße Nr. 5, Tel.: , Fax: GEMEINDE KÖSTENDORF 5203 Köstendorf, Kirchenstraße Nr. 5, Tel.: 06216-5313, Fax: 06216-5313-10 Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel der Förderungsmaßnahmen

Mehr

Richtlinien für die Vergabe von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen für umweltrelevante Investitionen: ZIELSETZUNG:

Richtlinien für die Vergabe von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen für umweltrelevante Investitionen: ZIELSETZUNG: Richtlinien für die Vergabe von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen für umweltrelevante Investitionen: ZIELSETZUNG: Durch die Gewährung von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen sollen Maßnahmen

Mehr

Energie- und Klimaschutz-Förderungen in Tullnerbach A N S U C H E N. für den Einbau einer Biomasseheizung oder Fernwärmeanschluss*)

Energie- und Klimaschutz-Förderungen in Tullnerbach A N S U C H E N. für den Einbau einer Biomasseheizung oder Fernwärmeanschluss*) An die Marktgemeinde Tullnerbach Hauptstraße 47 3013 Tullnerbach A N S U C H E N um Zuerkennung eines Zuschusses für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung*) für den Einbau einer Biomasseheizung

Mehr

ABRECHNUNGSFORMULAR über die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen

ABRECHNUNGSFORMULAR über die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen 02-WuS- Bitte Aktenzahl unbedingt anführen! An das Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 2 Finanzen, Beteiligungen und Wohnbau Mießtaler Straße 1 9021 Klagenfurt am Wörthersee ABRECHNUNGSFORMULAR

Mehr

Informationsabend Heizungssysteme mit Zukunft

Informationsabend Heizungssysteme mit Zukunft Beratungswoche Energiebewusst Sanieren Informationsabend Heizungssysteme mit Zukunft Seite 1 Beratungswoche, weitere Termine Fr 20.3. Individuelle Energieberatung 14:00 18:00 Uhr, Beratungszentrum für

Mehr

Weil wir wissen, dass Geborgenheit in den eigenen vier Wänden wichtig ist. wohnbauförderung sicheres wohnen

Weil wir wissen, dass Geborgenheit in den eigenen vier Wänden wichtig ist. wohnbauförderung sicheres wohnen Weil wir wissen, dass Geborgenheit in den eigenen vier Wänden wichtig ist. wohnbauförderung sicheres wohnen Stand 1. 4. 2017 SICHERES WOHNEN inhalt Vorwort 3 Förderung Sicheres Wohnen 4 Voraussetzungen

Mehr

Weil wir wissen, dass Geborgenheit in den eigenen vier Wänden wichtig ist. wohnbauförderung sicheres wohnen

Weil wir wissen, dass Geborgenheit in den eigenen vier Wänden wichtig ist. wohnbauförderung sicheres wohnen Weil wir wissen, dass Geborgenheit in den eigenen vier Wänden wichtig ist. wohnbauförderung sicheres wohnen Stand 1. 5. 2017 SICHERES WOHNEN inhalt Vorwort 3 Förderung Sicheres Wohnen 4 Voraussetzungen

Mehr

Die Förderaktion 2012

Die Förderaktion 2012 Die ersten Förderanträge können ab 20.2.2012 eingebracht werden Die offiziellen Dokumente zur inkl. Förderblätter und Journalisteninfo finden Sie auf der Homepage des Wirtschaftsministerium unter http://www.bmwfj.gv.at/presse/aktuellepressemeldungen/seiten/th

Mehr

Die neue Salzburger Wohnbauförderung Ein Überblick zu den geplanten Regelungen

Die neue Salzburger Wohnbauförderung Ein Überblick zu den geplanten Regelungen Die neue Salzburger Wohnbauförderung Ein Überblick zu den geplanten Regelungen Die folgenden Ausführungen betreffen die derzeit geplanten Regelungen der neuen Salzburger Wohnbauförderung. Bitte berücksichtigen

Mehr

Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Tirol

Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Tirol Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Tirol 1. Sie haben Anspruch auf Wohnbauförderung Der Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger sein oder ein gleichgestellter Ausländer (z.

Mehr

Richtlinien. Energie- und Klimaschutz-Förderungen in der Stadtgemeinde Pöchlarn. Gültig für Beschlossen im Gemeinderat am

Richtlinien. Energie- und Klimaschutz-Förderungen in der Stadtgemeinde Pöchlarn. Gültig für Beschlossen im Gemeinderat am Stadtgemeinde Pöchlarn Regensburgerstr. 11 3380 Pöchlarn www.poechlarn.at Richtlinien Energie- und Klimaschutz-Förderungen in der Stadtgemeinde Pöchlarn Gültig für 2011 Beschlossen im Gemeinderat am 28.10.2010

Mehr

Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Niederösterreich

Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Niederösterreich Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Niederösterreich So haben Sie Anspruch auf Wohnbauförderung Der Förderungswerber muss ein österreichischer Staatsbürger bzw. ein gleichgestellter Ausländer

Mehr

Sanierung. VII. Wohnhaussanierung. 1. Was wird gefördert?

Sanierung. VII. Wohnhaussanierung. 1. Was wird gefördert? Sanierung VII. Wohnhaussanierung 1. Was wird gefördert? Gefördert wird die Sanierung von Eigenheimen, Wohnhäusern, Wohnungen, Wohnheimen und sonstigen Gebäuden. Folgende Sanierungsmaßnahmen werden gefördert:

Mehr

A N S U C H E N. für den Einbau von Wärmepumpen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung *)

A N S U C H E N. für den Einbau von Wärmepumpen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung *) An die Brucker Bundesstraße 2 5700 Zell am See um Zuerkennung einer Förderung A N S U C H E N für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Zusatzheizung *) für den Einbau einer Biomasseheizung *)

Mehr

Konjunkturpaket Thermische Sanierung Befristete Fördermöglichkeit im Rahmen des Konjunkturpakets der Österreichischen Bundesregierung

Konjunkturpaket Thermische Sanierung Befristete Fördermöglichkeit im Rahmen des Konjunkturpakets der Österreichischen Bundesregierung Konjunkturpaket Thermische Sanierung Befristete Fördermöglichkeit im Rahmen des Konjunkturpakets der Österreichischen Bundesregierung Ministerratsbeschluss vom 23. Dezember 2008 100 Millionen Euro für

Mehr

Förderprogramme zur Altbausanierung

Förderprogramme zur Altbausanierung Förderprogramme zur Altbausanierung Bild Bild: Fotolia.com/DOC RABE Media Sanieren im Altbau Beispiel: Sanierung Altbau, Bj. 1961, Wohnfläche: 120 m 2 Wärmeverluste vor Sanierung Dach 17% Kellerdecke 10%

Mehr

Wohnbauförderung - Aktuell

Wohnbauförderung - Aktuell Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 Umfassende energetische Sanierung Kleine Sanierung umfassende Sanierung Barrierefreies und altengerechtes Wohnen Assanierung Behindertenmaßnahmen Begriffsbestimmungen

Mehr

Auswirkung der Gebäuderichtlinie auf den Wohnbau

Auswirkung der Gebäuderichtlinie auf den Wohnbau Auswirkung der Gebäuderichtlinie auf den Wohnbau Der Energieausweis als Chance für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Bauwesen Di. 28. August 2007 DI Gerhard Bucar Grazer Energieagentur Erfahrungen

Mehr

Sanieren. mit der Salzburger Wohnbauförderung

Sanieren. mit der Salzburger Wohnbauförderung Sanieren mit der Salzburger Wohnbauförderung Einzelne Sanierungsmaßnahmen Umfassende energetische Sanierung Umfassende Sanierung von Wohnhäusern Glossar Begriffserklärung SIR-Konkret ist eine Information

Mehr

Weil es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen. WOHNBAUFÖRDERUNG SICHERES WOHNEN

Weil es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen. WOHNBAUFÖRDERUNG SICHERES WOHNEN Weil es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen. WOHNBAUFÖRDERUNG SICHERES WOHNEN 8. Auflage Stand 1. 11. 2014 SICHERES WOHNEN inhalt Vorwort 3 Einleitung 4 Voraussetzungen 5 Antrag 6 Antragstellende Person

Mehr

Bautechnikverordnung 2016 Begutachtungsverfahren WKS

Bautechnikverordnung 2016 Begutachtungsverfahren WKS Bautechnikverordnung 2016 Begutachtungsverfahren WKS 16.02.2016 Energiewirtschaft und -beratung DI Franz Mair Fanny-von-Lehnert-Straße 1 5020 Salzburg Tel.: 0662/8042 3151 E-mail: energieberatung@salzburg.gv.at

Mehr

Renate Heß Diplombauingenieur Gebäudeenergieberater. BAFA Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude

Renate Heß Diplombauingenieur Gebäudeenergieberater. BAFA Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude BAFA Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude Ziel eines Hauseigentümers Reduzierung Heizkosten Erhöhung Wohnqualität Werterhalt/Wertsteigerung des Gebäudes Was Gutes für die Umwelt tun Ziel der Bundesregierung

Mehr

Förderoffensive Thermische Sanierung 2011

Förderoffensive Thermische Sanierung 2011 Förderoffensive Thermische Sanierung 2011 Rahmenbedingungen 2011 100 Millionen Euro für die Anreizfinanzierung von Projekten zur thermischen Sanierung o 70 Millionen Euro für den privaten Wohnbau o 30

Mehr

FÖRDERMITTEL & BERATUNG

FÖRDERMITTEL & BERATUNG FÖRDERMITTEL & BERATUNG Veranstaltungsreihe: Wärme Ein Schatz, den wir nur heben müssen Carmen Strüh, Regional-Managerin Energieberatung FÖRDERMITTEL FÜR ENERGIESPARMAẞNAHMEN KfW BAFA Bundesamt für Wirtschaft

Mehr

Energieberatung Steiermark

Energieberatung Steiermark Energieberatung Steiermark Landhausgasse 7 A-8010 Graz Tel.: +43 316 / 877 3955 energieberatung@stmk.gv.at www.energieberatung.steiermark.at DI Horst Köberl A 15 - FAEW - Referat Energietechnik und Klimaschutz

Mehr

betreutes wohnen wohnbauförderung betreutes wohnen Stand:

betreutes wohnen wohnbauförderung betreutes wohnen  Stand: wohnbauförderung Stand: 01. 07. 2016 www.noe-betreuteswohnen.at 1 Inhaltsverzeichnis: Betreutes Wohnen Zuhause in den eigenen vier Wänden Eigenheim... 6 Eigenheimsanierung... 7 Betreutes Wohnen im Wohnungsbau

Mehr

ENEO Energieberatung für Effizienz und Optimierung. Übersicht von Zuschüssen rund um die energetische Gebäudesanierung

ENEO Energieberatung für Effizienz und Optimierung. Übersicht von Zuschüssen rund um die energetische Gebäudesanierung ENEO Energieberatung für Effizienz und Optimierung Übersicht von Zuschüssen rund um die energetische Gebäudesanierung Investitionszuschuss Energieeffizient Sanieren (KfW-Programm 430) energetische Einzelmaßnahmen

Mehr

Weil es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen. WOHNBAUFÖRDERUNG SICHERES WOHNEN. 7. Auflage

Weil es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen. WOHNBAUFÖRDERUNG SICHERES WOHNEN. 7. Auflage Weil es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen. WOHNBAUFÖRDERUNG SICHERES WOHNEN 7. Auflage SICHERES WOHNEN inhalt Vorwort 3 Einleitung 4 Voraussetzungen 5 Antrag 6 Antragstellende Person 6 Förderungsantrag

Mehr

Förderung für Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauches in der Gemeinde Elsbethen

Förderung für Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauches in der Gemeinde Elsbethen Pfarrweg 6, 5061 Elsbethen - 0662/623428; FaxNr. 0662/627942 - e-mail: post@elsbethen.salzburg.at Förderung für Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauches in der Gemeinde Elsbethen Die Gemeinde Elsbethen

Mehr

Petershausen saniert Aktiv für den Klimaschutz

Petershausen saniert Aktiv für den Klimaschutz Petershausen saniert Aktiv für den Klimaschutz Förderzuschuss für energetische Sanierungsmaßnahmen VORSTELLUNG DES FÖRDERPROGRAMMS KATJA BUCHTA, PROJEKTLEITERIN ENERGIE Aktiv für den Klimaschutz Nachhaltigkeit,

Mehr

Weil wir wissen, wie wertvoll die natürlichste Energie der Welt ist. WOHNBAUFÖRDERUNG SOLAR-/WÄRMEPUMPENANLAGEN. Lach dir die Sonne an. 4.

Weil wir wissen, wie wertvoll die natürlichste Energie der Welt ist. WOHNBAUFÖRDERUNG SOLAR-/WÄRMEPUMPENANLAGEN. Lach dir die Sonne an. 4. Weil wir wissen, wie wertvoll die natürlichste Energie der Welt ist. SOLAR-/WÄRMEPUMPENANLAGEN Lach dir die Sonne an 4. Auflage Gültig ab 1. 1. 2006 SOLAR-/WÄRMEPUMPENANLAGEN inhalt Vorwort 3 Einleitung

Mehr

Ergänzungsförderprogramm (EFP) zur Energieeinsparung. in der. Gemeinde Taufkirchen

Ergänzungsförderprogramm (EFP) zur Energieeinsparung. in der. Gemeinde Taufkirchen Ergänzungsförderprogramm (EFP) zur Energieeinsparung in der Gemeinde Taufkirchen (Stand 01.01.2012) I. Fördergrundsätze Der Taufkirchner Gemeinderat steht einhellig hinter dem Ziel der Energievision des

Mehr

Antrag für die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen zur CO 2 - und Energieeinsparung

Antrag für die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen zur CO 2 - und Energieeinsparung Antrag für die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen zur CO 2 - und Energieeinsparung An die Stadt Kehl Bereich Planung/Umwelt Herderstraße 3 77694 Kehl Antragsnummer: Eingangsvermerke: Bitte beachten

Mehr

Wohnbauförderung. Prüfroutine. Wohnbauförderung. Einreichzweck = WBF oder GAF. Assistenten-Antrag vorhanden?

Wohnbauförderung. Prüfroutine. Wohnbauförderung. Einreichzweck = WBF oder GAF. Assistenten-Antrag vorhanden? Assistent Prüfroutine Wohnbauförderung Einreichzweck = WBF oder GAF V3 Assistenten-Antrag (Fallback ohne Assistent) SGC 671 SGC 674 SGC 675 SGC 692 Kategorie Eigentum, (Erwerb und Errichtung) SGC 670 SGC

Mehr

Ansuchen um Förderung von Energiesparmaßnahmen

Ansuchen um Förderung von Energiesparmaßnahmen Gemeinde Koppl Bezirk Salzburg-Umgebung; Anschrift: 5321 Koppl, Dorfstraße 7 : 06221/7213-0; Fax: DW 27; e-mail: amtsleitung@koppl.at; www.koppl.at DVR Nr.: 0855928 ; UID: ATU59631802 ; Beh. KZ. 960878

Mehr

Wohnbauförderung in Niederösterreich

Wohnbauförderung in Niederösterreich Wohnbauförderung in Niederösterreich Inhalte der Art. 15a B-VG Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen - Ziel:

Mehr

Förderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren in Tirol und Österreich

Förderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren in Tirol und Österreich Herzlich willkommen! Förderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren in Tirol und Österreich 1 Welche Förderungen für wen? Land Tirol Privatpersonen Wohnbauförderung Wohnhaussanierung Pellets-Kaminöfen

Mehr

Wege durch den Förder-Dschungel im Klimaschutz Fördermittel für energetische Maßnahmen an Gebäuden bei Sanierung und Neubau.

Wege durch den Förder-Dschungel im Klimaschutz Fördermittel für energetische Maßnahmen an Gebäuden bei Sanierung und Neubau. Wege durch den Förder-Dschungel im Klimaschutz Fördermittel für energetische Maßnahmen an Gebäuden bei Sanierung und Neubau Armin Raatz/KEEA www.kfw.de/430 Zuschuss für Einzelmaßnahmen Energie Bis zu 5.000

Mehr

Energetische Gebäudesanierung. - Förderprogramme -

Energetische Gebäudesanierung. - Förderprogramme - Energetische Gebäudesanierung - Förderprogramme - Fördermöglichkeiten im Bestand 1. Energieeffizient Sanieren (auch Denkmal) Zinsgünstiger Kredit (KfW 151/152, KfW 167) Investitionszuschuss (KfW 430) 2.

Mehr

HYPO Sanierungsdarlehen

HYPO Sanierungsdarlehen Sie möchten endlich Ihren Traum vom ausgebauten Dachgeschoß verwirklichen, Ihr Haus sanieren oder energiesparende Maßnahmen realisieren? Ob für die Sanierung von Häusern bis zu drei Wohnungen, Miet- und

Mehr

TM52> - Hinweise zu digitalen Arbeitshilfen 6. 1 Energieberatung: Verfahren, rechtliche Hinweise und Honorargestaltung 13

TM52> - Hinweise zu digitalen Arbeitshilfen 6. 1 Energieberatung: Verfahren, rechtliche Hinweise und Honorargestaltung 13 Vorwort 5 TM52> - Hinweise zu digitalen Arbeitshilfen 6 1 Energieberatung: Verfahren, rechtliche Hinweise und Honorargestaltung 13 1.1 Einleitung 13 1.2 Das BAFA-Förderprogramm zur Energiesparberatung

Mehr

Strategien der Novelle Bundesregierung

Strategien der Novelle Bundesregierung Gebäude-Energiewende: Regionale Strategien für die energetische Sanierung kleinerer Wohngebäude Energiewende Sachstand zur im EnEV-EEWärmeG Gebäudebereich Strategien der Novelle Bundesregierung André Hempel

Mehr

Neue Wohnbauförderung 2012

Neue Wohnbauförderung 2012 Neue Wohnbauförderung 2012 DI Roland Kapferer Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung Tel: +43 (0)512 508 2751 roland.kapferer@tirol.gv.at www.tirol.gv.at/wohnbau WOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive

Mehr

A N S U C H E N. für Maßnahmen zur nachträglichen Wärmedämmung an Gebäuden *)

A N S U C H E N. für Maßnahmen zur nachträglichen Wärmedämmung an Gebäuden *) Beilage 4 An die Name der Gemeinde Adresse A N S U C H E N um Zuerkennung eines Zuschusses für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung*) für den Einbau einer Biomasseheizung oder Fernwärmeanschluss*)

Mehr

- EnEV 2009, Förderprogramme KfW, kostenloser Energiespartest -

- EnEV 2009, Förderprogramme KfW, kostenloser Energiespartest - - EnEV 2009, Förderprogramme KfW, kostenloser Energiespartest - IBH Ingenieurbüro Haubensak Bauphysik und Energieberatung 71364 Winnenden Energieberatung Fördergelder Energieausweise Luftdichtheitsmessungen

Mehr

HYPO Sanierungsdarlehen

HYPO Sanierungsdarlehen Sie möchten endlich Ihren Traum vom ausgebauten Dachgeschoß verwirklichen, Ihr Haus sanieren oder energiesparende Maßnahmen realisieren? Ob für die Sanierung von Häusern bis zu drei Wohnungen, Miet- und

Mehr

Ansuchen um Förderung von Energiesparmaßnahmen

Ansuchen um Förderung von Energiesparmaßnahmen Gemeinde Koppl Bezi rk Salzbur g - Um gebu ng ; Anschrift: 5321 K opp l, Do rfstraße 7 : 06221/7213-0; Fax: DW 27; e-mail: amtsleitung@koppl.at; www.koppl.at DVR Nr.: 0855928 ; UID: ATU59631802 ; Beh.

Mehr

Förderung von netzgeführten Photovoltaikanlagen

Förderung von netzgeführten Photovoltaikanlagen Förderung von netzgeführten Photovoltaikanlagen Wolfgang Briese, Amt der Bgld. Landesregierung LAD-RO, Ref. Umwelt- und Energiekoorditation und - beratung Mit dem Ziel, die Ökostromtechnologie weiter zu

Mehr

Thermisch Sanieren Euro. Holen Sie sich bis zu. Sanierungskosten vom Staat zurück! Jetzt informieren unter:

Thermisch Sanieren Euro. Holen Sie sich bis zu. Sanierungskosten vom Staat zurück! Jetzt informieren unter: Holen Sie sich bis zu 9.300 Euro Sanierungskosten vom Staat zurück! Thermisch Sanieren FINANZIEREN VORSORGEN VERSICHERN Jetzt informieren unter: www.wuestenrot.at/sanierungsscheck Holen Sie sich ab sofort

Mehr

Die Steigerung der Wohnungsaufwandskosten soll moderater sein.

Die Steigerung der Wohnungsaufwandskosten soll moderater sein. Der Tiroler Weg für leistbares Wohnen! Die Steigerung der Wohnungsaufwandskosten soll moderater sein. Land Tirol / Abt. Wohnbauförderung 1 WOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive Finanzierung Neubau Quelle: Land Foto

Mehr

Geld sparen und jetzt Förderung nutzen in Niederösterreich.

Geld sparen und jetzt Förderung nutzen in Niederösterreich. An einen Haushalt Postentgelt bar bezahlt Geld sparen und jetzt Förderung nutzen in Niederösterreich. Bevor Sie bauen, kaufen oder sanieren, lassen Sie sich beraten, fördern und finanzieren! www.wohnen-in-noe.at

Mehr

Hotline: 0681/

Hotline: 0681/ Das saarländische Förderprogramm Klima Plus Saar Attraktive Zuschüsse für Vereine Die Steigerung der Energieeffizienz und die verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien sind erklärtes Ziel der saarländischen

Mehr

Bauliche Maßnahmen zur Modernisierung im Wohnungsbestand: Reduzierung von Barrieren, Verbesserung Einbruchschutz für Mietwohnungen Stand

Bauliche Maßnahmen zur Modernisierung im Wohnungsbestand: Reduzierung von Barrieren, Verbesserung Einbruchschutz für Mietwohnungen Stand 1 von 5 Bauliche Maßnahmen zur Modernisierung im Wohnungsbestand: Reduzierung von Barrieren, Verbesserung Einbruchschutz für Mietwohnungen Stand 19.01.2017 Zur Modernisierung des Wohnungsbestandes, insbesondere

Mehr

Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Kreuztal. Workshop Energieeffizientes Bauen und Sanieren

Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Kreuztal. Workshop Energieeffizientes Bauen und Sanieren Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Kreuztal Workshop Energieeffizientes Bauen und Sanieren Gefördert durch: Förderkennzeichen: FKZ03KS3955 3 Vorgaben EnEV 2009/ 2014 Neubauten ab 1. Januar 2016

Mehr

WOHNBAUFÖRDERUNG. Attraktive Finanzierung. Wohnbauförderung / Wohnhaussanierung

WOHNBAUFÖRDERUNG. Attraktive Finanzierung. Wohnbauförderung / Wohnhaussanierung WOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive Finanzierung Neubau Sanierung 1 Neubauförderung Foto Land Tirol / Forcher Foto Land Tirol / Forcher Foto Land Tirol / Forcher 2 Gebäudebezogene Voraussetzungen Wohnnutzfläche

Mehr

ENERGIEBERATUNG. Art der Beratung Zuschuss Höchstgrenze

ENERGIEBERATUNG. Art der Beratung Zuschuss Höchstgrenze ENERGIEBERATUNG Art der Beratung Zuschuss Höchstgrenze Energieberatung technische Installationen pauschal 150 Energieberatung für die Konzeption eines Niedrigenergiegebäudes Energieberatung für die Konzeption

Mehr

SOLARANLAGE zur Warmwasserbereitung und/oder für Beheizung

SOLARANLAGE zur Warmwasserbereitung und/oder für Beheizung Planung, Technik und Umwelt Umweltmanagement Planung, Technik und Umwelt Abt. Umweltmanagement Hauptstraße 1-5 Neues Rathaus A-4041 Linz Für Rückfragen: Tel: +43 (0)732/7070-3973 Fax: +43 (0)732/7070-543973

Mehr

Sie möchten ihre Wohnimmobilie zukunftsfähig modernisieren?

Sie möchten ihre Wohnimmobilie zukunftsfähig modernisieren? WohnrAum SAniErEn Sie möchten ihre Wohnimmobilie zukunftsfähig modernisieren? Die Zukunftsförderer umwelt- und zukunftsgerecht sanieren machen Sie ihr heim fit für die Zukunft Vorausschauende Investitionen

Mehr

FÖRDERUNG BUNDESLÄNDER: SALZBURG

FÖRDERUNG BUNDESLÄNDER: SALZBURG PV-FÖRDERUNG FÜR PRIVATHAUSHALTE UND LANDWIRTSCHAFT Mit dieser Aktion werden effiziente Photovoltaikanlagen zur Eigenversorgung, die im Bundesland Salzburg errichtet werden gefördert. Gefördert wird ab

Mehr

Informationen zur energetischen. Sanierung von Gebäuden von. Wohnungseigentümergemeinschaften

Informationen zur energetischen. Sanierung von Gebäuden von. Wohnungseigentümergemeinschaften Informationen zur energetischen Sanierung von Gebäuden von Wohnungseigentümergemeinschaften Stand Januar 2016 Sehr geehrte Interessenten, noch nie war es so lukrativ sein Gebäude energetisch zu sanieren

Mehr

Gemeindeförderungen Gemeinde Solar thermisch Holzheizungen Wärmedämmung/Fenstertausch Sonstige Förderungen

Gemeindeförderungen Gemeinde Solar thermisch Holzheizungen Wärmedämmung/Fenstertausch Sonstige Förderungen Adnet Altenmarkt Anif Anthering Bad Hofgastein 20% der Landesförderung 21,80 pro m2 max. 363,36 je Anlage Voraussetzung: Förderzusage des Landes 290,-- je Anlage 182,-- je Anlage 50% der Landesförderung

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Umwelt-Landesrat Rudi Anschober, Wohnbau-Landesrat Dr. Manfred Haimbuchner und Agrar-Landesrat Dr. Josef Stockinger am 24. Juni 2010 zum Thema "Die neuen Förderungen

Mehr

Verländerte Förderungsvorschriften NEUES FÖRDERUNGSMODELL IM SOGENANNTEN KLEINVOLUMIGEN ALTHAUSSANIERUNGSBEREICH INFORMATION

Verländerte Förderungsvorschriften NEUES FÖRDERUNGSMODELL IM SOGENANNTEN KLEINVOLUMIGEN ALTHAUSSANIERUNGSBEREICH INFORMATION Ausgabe: Februar 1999 NEUES FÖRDERUNGSMODELL IM SOGENANNTEN KLEINVOLUMIGEN ALTHAUSSANIERUNGSBEREICH INFORMATION über die Möglichkeit einer Förderung der Sanierung von Wohnraum in Niederösterreich nach

Mehr

Die OIB Richtlinie 6:2015

Die OIB Richtlinie 6:2015 Die OIB Richtlinie 6:2015 Ein taugliches Regelwerk zur Umsetzung von Klimaschutzzielen? Ing. Bernhard Kram, MSc Department für Bauen und Umwelt Donau-Universität Krems 1 GÜLTIGKEIT NÖ 15.04.2016 2 Grundlagen

Mehr

S Sparkasse Stadtlohn

S Sparkasse Stadtlohn Veranstaltung Thermographie KfW-Förderprogramme für die energetische Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden Karin Lammers Kreditberatung 12. November 2009 Gliederung: 1. Allgemeines 2. Fördermöglichkeiten

Mehr

Salzburger Wohnbauförderungsgesetz

Salzburger Wohnbauförderungsgesetz Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 Die wichtigsten Änderungen im Überblick Büro LR Hans Mayr / Abteilung 10 Stand: 15.01.2015 Michaela Schneider-Manns Au, Landes-Medienzentrum Salzburg Wesentliche

Mehr

Vortrag: Energieberatung für Wohngebäude. Aktionstag für energiesparendes Bauen und Wohnen Bad Kreuznach,

Vortrag: Energieberatung für Wohngebäude. Aktionstag für energiesparendes Bauen und Wohnen Bad Kreuznach, Vortrag: Energieberatung für Wohngebäude Aktionstag für energiesparendes Bauen und Wohnen Bad Kreuznach, 24.09.2011 Ing.-Büro faktor 4 für Energieberatung Dipl.-Ing. Rainer Winkels Bretzenheimer Str. 19

Mehr

Sie möchten Ihre Wohnimmobilie zukunftsfähig modernisieren?

Sie möchten Ihre Wohnimmobilie zukunftsfähig modernisieren? WOHNRAUM SANIEREN Sie möchten Ihre Wohnimmobilie zukunftsfähig modernisieren? Die Zukunftsförderer Umwelt- und zukunftsgerecht sanieren Machen Sie Ihr Heim fit für die Zukunft Sie möchten die eigenen vier

Mehr

Ablauf der Landesförderungen und Ausblick

Ablauf der Landesförderungen und Ausblick Ablauf der Landesförderungen und Ausblick Energieberatung Salzburg DI Georg Thor Südtirolerplatz 11 5020 Salzburg Tel.: 0662 / 8042 3151 Fax: 0662 / 8042 76 3863 E-mail: energieberatung@salzburg.gv.at

Mehr

Stadt Königsbrunn Stand:August 2014

Stadt Königsbrunn Stand:August 2014 Förderprogramm zur CO 2 Minderung im Gebäudebereich Ausgangslage Durch den Energienutzungsplan der Stadt Königsbrunn sind besonders die Potentiale im privaten Bereich zur Einsparung von Energie aufgezeigt

Mehr

Weil es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen. WOHNBAUFÖRDERUNG SICHERES WOHNEN. 5. Auflage

Weil es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen. WOHNBAUFÖRDERUNG SICHERES WOHNEN. 5. Auflage Weil es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen. WOHNBAUFÖRDERUNG SICHERES WOHNEN 5. Auflage SICHERES WOHNEN inhalt Vorwort 3 Einleitung 4 Voraussetzungen 5 Antrag 6 Antragsteller 6 Förderungsantrag 6 Zusicherung

Mehr

Informationen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden Zuschüsse/Kredite/ Verpflichtungen

Informationen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden Zuschüsse/Kredite/ Verpflichtungen Informationen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden Zuschüsse/Kredite/ Verpflichtungen Stand September 2016 Sehr geehrte Interessenten, noch nie war es so lukrativ sein Gebäude energetisch zu sanieren

Mehr

Gesamtkommunales Dorfentwicklungsverfahren. Förderung privater Maßnahmen

Gesamtkommunales Dorfentwicklungsverfahren. Förderung privater Maßnahmen Gesamtkommunales Dorfentwicklungsverfahren Hohenroda Förderung privater Maßnahmen 27.11.2013 Gesamtkommunales Dorfentwicklungsverfahren 2 Standbeine Öffentliche Maßnahmen (IKEK) private Fördermaßnahmen

Mehr

Geld sparen und jetzt Förderung nutzen in Niederösterreich.

Geld sparen und jetzt Förderung nutzen in Niederösterreich. An einen Haushalt Postentgelt bar bezahlt Geld sparen und jetzt Förderung nutzen in Niederösterreich. Bevor Sie bauen, kaufen oder sanieren, lassen Sie sich beraten, fördern und finanzieren! www.wohnen-in-noe.at

Mehr

WOHNBAUFÖRDERUNG. Attraktive Finanzierung. Wohnbauförderung / Wohnhaussanierung

WOHNBAUFÖRDERUNG. Attraktive Finanzierung. Wohnbauförderung / Wohnhaussanierung WOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive Finanzierung Neubau Sanierung 1 Neubauförderung Foto TIGEWOSI Foto Land Tirol / Forcher Foto Land Tirol / Forcher 2 Wohnbauförderung Änderungen zum 1.1. bzw. 1.7.2012 1.1.2012

Mehr

Die neue Wohnbauförderung!

Die neue Wohnbauförderung! Die neue Wohnbauförderung! Inhalt Vorwort 2 Vorwort... 3 3 Begünstigte Person...4 Wer kann r oder rin einer geförderten Miet(-kauf)wohnung werden?... 4 Allgemeine Bestimmungen...5 Welches Einkommen wird

Mehr

Amt für Wirtschaft und Arbeit Energiefachstelle. Energieförderprogramm

Amt für Wirtschaft und Arbeit Energiefachstelle. Energieförderprogramm Amt für Wirtschaft und Arbeit Energiefachstelle Energieförderprogramm 1/2017 Wichtiges in Kürze Förderprogramme im Bereich Energie sind für Private, Unternehmen und Gemeinden bestimmt. Förderung kommt

Mehr

Richtlinien über die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen

Richtlinien über die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen Politische Gemeinde Sennwald Gemeindeverwaltung, Spengelgasse 10, 9467 Frümsen Telefon 058 228 28 28 Telefax 058 228 28 00 Bauverwaltung Direktwahl 058 228 28 07 E-Mail: Bauamt@sennwald.ch Richtlinien

Mehr

GdW WohnZukunftsTagdas degewo Zukunftshaus

GdW WohnZukunftsTagdas degewo Zukunftshaus GdW WohnZukunftsTagdas degewo Zukunftshaus Nachhaltigkeit ist degewo Programm 28.06.2017 GdW Zukunfstag 2 28.06.2017 GdW Zukunfstag 3 degewo-zukunftshaus Metamorphose eines Bestandsgebäudes Mit rund 67.000

Mehr

LANDESGESETZBLATT FÜR DAS BURGENLAND

LANDESGESETZBLATT FÜR DAS BURGENLAND LANDESGESETZBLATT FÜR DAS BURGENLAND 343 Jahrgang 2009 Ausgegeben und versendet am 29. Dezember 2009 44. Stück 88. Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Dezember 2009, mit der die Burgenländische

Mehr

Energiegespräch 2016 II ES. Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude. Klaus Heikrodt. Haltern am See, den 3. März 2016

Energiegespräch 2016 II ES. Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude. Klaus Heikrodt. Haltern am See, den 3. März 2016 Energiegespräch 2016 II ES Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude Klaus Heikrodt Haltern am See, den 3. März 2016 Struktur Endenergieverbrauch Deutschland Zielsetzung im Energiekonzept 2010 und in

Mehr