Salzburger Wohnbauförderung
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- Bella Kaufman
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Transkript
1 Salzburger Wohnbauförderung Sanierung Solar und ökologisches Heizen Beratung
2 Inhalt Vorwort Landesrätin Dr. Brigitta Pallauf...3 Wer kann eine Förderung beantragen?...4 Welche energierelevanten Bestimmungen sind zu beachten?...5 Was ist eine größere Renovierung?... 5 Was sind energieeffiziente Bestandbauten?... 5 Wird ein Energieausweis benötigt?... 5 Was wird gefördert?...6 Wie wird gefördert?...9 Wer darf die Maßnahmen durchführen?...10 Wann dürfen Sie mit den Bauarbeiten beginnen?...10 Wie stellen Sie Ihr Ansuchen?...11 Wann stellen Sie Ihr Ansuchen?...11 Wann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses?...12 Muss der Zuschuss zurückbezahlt werden?...13 Welche weiteren Voraussetzungen müssen vorliegen?...14 Vorwort Energiereferent Landesrat DI Dr. Josef Schwaiger Solar- und Heizungsförderung...16 Beratung... 18
3 Vorwort Quelle: Salzburger Volkspartei Wohnen in Salzburg Mit der Salzburger Wohnbauförderung soll die Schaffung von attraktivem Wohnraum in einer gesunden und vielfältig gestalteten Wohnumwelt unterstützt werden. Dabei ist es auch erforderlich, dass sich die Wohnbauförderung ständig den verändernden Bedürfnissen der Menschen an Wohnraum und Wohnformen anpasst und auf diese Bedürfnisse entsprechend eingeht. Ziel der Wohnbauförderung ist es aber auch, nicht nur den Neubau von Objekten zu unterstützen, sondern auch die vorhandene Bausubstanz im Land Salzburg im Hinblick auf klimarelevante, ökologische und energetische Zielsetzungen zu verbessern. Dabei ist der sparsame Verbrauch von Grund und Boden ein wichtiges Anliegen und bildet daher die Grundlage etlicher Förderungsregelungen. Um den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden, sieht die Wohnbauförderung in Salzburg eine Reihe von Förderungsmöglichkeiten vor. Mit einer eigenen Förderung zur Mobilisierung von Grundstücken sollen Ortskerne gestärkt werden, da dies auch ein großes Anliegen der Landesregierung ist. Es wird aber auch ein erheblicher Anteil der Wohnbauförderungsmittel für die Wohnbeihilfe verwendet. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss, der Mieterinnen oder Mietern gewährt werden kann, wenn diese durch den Wohnungsaufwand unzumutbar belastet sind. Das Land Salzburg stellt jährlich mehr als 140 Mio. für die Wohnbauförderung zur Verfügung. Eine neue Wohnung zu kaufen, zu mieten oder bestehenden Wohnraum zu sanieren, ist eine sehr wichtige, oft einmalige Entscheidung im Leben. Diese ist mit weitreichenden Konsequenzen, auch in finanzieller Hinsicht, verbunden. Informationen im Vorfeld stellen dabei eine wichtige Entscheidungsgrundlage dar. Die vorliegende Broschüre, erstellt vom Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen (SIR) für die Wohnberatung Salzburg, soll dazu einen Beitrag leisten. Gerne können Sie auch ein persönliches, kostenloses Beratungsgespräch in der Wohnberatung Salzburg in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin unter der Telefonnummer 0662/ Informationsmaterial zur Wohnbauförderung finden Sie auch auf der Homepage des Landes Salzburg: www. salzburg.gv.at/wohnbaufoerderung. Nehmen Sie das Beratungsangebot in Anspruch! Ihre Dr. Brigitta Pallauf Landesrätin für Verkehr, Infrastruktur und Wohnbau
4 4 Wer kann eine Förderung beantragen? Eine Förderung der Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern erhalten Eigentümer des Gebäudes; Bauberechtigte; Wohnungseigentümer von Reihenhäusern, wenn die übrigen Wohnungseigentümer nach den Anforderungen des Wohnungseigentumsgesetzes schriftlich zustimmen; Wohnungseigentümer/Wohnungseigentümerinnen, Miteigentümer/ Miteigentümerinnen, Mieter/Mieterinnen sowie sonstige Nutzungsberechtigte bei Sanierungsmaßnahmen innerhalb der Wohnung.
5 Welche energierelevanten Bestimmungen sind zu beachten? 5 Für die Förderung von energetischen Maßnahmen, die die Gebäudehülle betreffen müssen folgende Kennwerte eingehalten werden: förderbare Maßnahme Austausch der Fenster und/oder der Außentüren höchstzulässiger U-Wert (W/(m²K)) 1,35 Außenwände 0,25 oberste Geschoßdecke, Dachschräge, Decken über Außenluft 0,20 Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich 0,35 Als Mindestanforderungen für die Energieeffizienz gilt folgende Richtlinie: Richtlinie Energieeffizienz Was ist eine größere Renovierung? Sanierungsmaßnahmen, die mehr als 25 Prozent der Oberfläche der Gebäudehülle betreffen und zu einer verbesserten Gesamtenergieeffizienz führen. Was sind energieeffiziente Bestandsbauten? Darunter versteht man Bauten mit einem LEK T -Wert von höchstens 28, einem P i -Wert von höchstens 68. Wird ein Energieausweis benötigt? Für Sanierungsmaßnahmen der Punkte 1 bis 8 der nachfolgenden Tabelle ist ein Energieausweis vorzulegen. Ihr Energieausweisberechner muss bei der Einreichung einen Planungsenergieausweis und nach Abschluss der Arbeiten einen Fertigstellungsenergieausweis in das System des Landes hochladen.
6 6 Was wird gefördert? Gefördert werden folgende Maßnahmen bis zu den angegebenen höchstens förderbaren Kosten. förderbare Maßnahmen 1. Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes der Gebäudehülle Außenwände, oberste Geschoßdecke oder Dachschräge, Kellerdecke oder erdberührender Boden und Decken über Außenluft max. förderbare Sanierungskosten 130 je m² saniertem Bauteil Zuschussgrundbetrag ohne Zuschläge 15 % 20 % 19, Austausch der Fenster und/oder der Außentüren 400 je m² Fenster- oder Türenfläche Errichtung oder Erneuerung des Wärmebereitstellungssystems, soweit die neue Wärmebereitstellung erfolgt durch eine Biomassezentralheizung (Pellets, Scheitholz, Hackschnitzel), durch Nah- oder Fernwärme, oder durch eine elektrisch betriebene Heizungswärmepumpe (0 30 kw) je zus. kw (>30 50 kw) 360 je zus. kw (> 50 kw) Erstmalige Errichtung eines Wärmeverteilsystems einschließlich der Heizkörper nur in Kombination mit einer Maßnahme gemäß der Z 3 90 je m² Bruttogeschoßfläche 13, Errichtung, Erneuerung oder Erweiterung einer thermischen Solaranlage je m² Apertur Fläche (0 10 m²) 800 je zus. m² Apertur Fläche (> 10 m²) Errichtung, Erneuerung oder Erweiterung einer Photovoltaik-Solaranlage je kwp (0 5kWp) je zus. kwp (> 5kWp) Bei Nichterreichen eines Mindestertrags von 800 kwh je kwp pro Jahr ist der Fördersatz im Verhältnis der Unterschreitung zu kürzen
7 7 förderbare Maßnahmen 7. Errichtung oder Erneuerung einer mechanischen Beund Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 8. Dachsanierung max. förderbare Sanierungskosten 80 je m² Bruttogeschoßfläche 130 je m² saniertem Bauteil Zuschussgrundbetrag ohne Zuschläge 15 % 20 % , Maßnahmen zur alten- und/oder behindertengerechten Ausstattung 10. erstmaliger Einbau/Sanierung eines Bades einschließlich Erneuerung der Wasserleitungen 11. Sanierung der Elektroinstallationen je Wohnung je Wohnung je Wohnung baulicher Feuchtigkeitsschutz je Wohnung sonstige Sanierungsmaßnahmen je Wohnung nachträgliche Errichtung eines Personenaufzuges in Wohnhäusern mit drei oberirdischen Geschoßen zuzüglich je weiterem erschlossenen Keller- oder Wohngeschoß je Aufzugsanlage je zusätzlichem Geschoß Umbau eines Personenaufzuges in Wohnhäusern mit drei oberirdischen Geschoßen zuzüglich je weiterem erschlossenen Keller- oder Wohngeschoß je Aufzugsanlage je zusätzlichem Geschoß Die förderbaren Sanierungskosten sind ebenso begrenzt mit den tatsächlich abgerechneten Kosten und dem Betrag von Euro je Wohnung.
8 8 zu förderbaren Maßnahmen Punkt 9: Was sind altersgerechte Maßnahmen? Schaffung eines barrierefreien Zugangs Errichtung eines Treppenliftes Handläufe Schwellenentfernung Türenverbreiterung altersgerechte Gestaltung des Sanitärbereichs siehe dazu eigenen Folder zu förderbaren Maßnahmen Punkt 13: Was sind sonstige Sanierungsmaßnahmen? Wasserleitungen (Errichtung, Umgestaltung, Erneuerung) und allfälliger damit zusammenhängender Einbau einer Regenbzw. Grauwassernutzungsanlage für WC Brandschutzmaßnahmen (z.b. Feuerwände, -türen) Sicherheitsbezogene Maßnahmen (siehe dazu eigenen Folder) Errichtung einer Blitzschutzanlage Sanierung des Stiegengeländers (sofern dieses aufgrund baurechtlicher Vorgaben önormengerecht zu sanieren ist Sicherheitsbezogene Maßnahmen auf dem Dach (sofern diese aufgrund baurechtlicher Vorgaben önormengerecht zu sanieren sind)
9 Wie wird gefördert? 9 Das Land Salzburg gewährt einen Zuschuss, den Sie bei förderungskonformer Nutzung des Objektes nicht zurückbezahlen müssen. Der Zuschuss beträgt bei größeren Renovierungen und Erfüllung der Standards für energieeffiziente Bestandsbauten 20 % bei sonstigen Sanierungskosten 15 % von den förderbaren Sanierungskosten. Für erhöhte Gesamtenergieeffizienz und ökologische Baustoffwahl bei Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes sowie für den Denkmalschutz erhöht sich der Prozentsatz um 0,5 % je Punkt nach dem Zuschlagspunktesystem.
10 10 Wer darf die Maßnahmen durchführen? Eine Sanierungsförderung kann nur gewährt werden, wenn die zu fördernden Maßnahmen von befugten Unternehmen durchgeführt werden. Material- und Arbeitskosten müssen ausgewiesen sein. Davon ausgenommen ist die Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes der obersten Geschoßdecke. Für diese Maßnahme genügt die Vorlage einer Materialrechnung. Wann dürfen Sie mit den Bauarbeiten beginnen? Vor Abschluss des Fördervertrages dürfen Sie nicht mit den ge förderten Sanierungsmaßnahmen beginnen.
11 Wie stellen Sie Ihr Ansuchen? 11 Die Ansuchen werden im Internet über den online-förderassistenten (Einstieg über die Homepage des Landes) gestellt. Ist für Ihre Sanierungsmaßnahme ein Energieausweis erforderlich, können Sie Ihren Förderantrag erst starten, wenn der Planungsenergieausweis durch Ihren Energieausweis-Berechner in die ZEUS-Datenbank hochgeladen und dieser vom Land Salzburg positiv geprüft wurde. Der Förderantrag wird mit allen erforderlichen Beilagen online versendet. Sie können sich diesen als pdf für den Eigengebrauch ausdrucken. Alles was bei der Förderungseinreichung zu beachten ist und welche Unterlagen erforderlich sind finden Sie im Leitfaden zur Antragstellung. Wann stellen Sie Ihr Ansuchen? Pro Jahr gibt es eine quartalsmäßige Kontingentierung an Förderzusicherungen. Förderansuchen können jeweils ab dem 1. Werktag eines Quartals (außer Samstag) ab 9.00 Uhr gestellt werden bis das Kontingent ausgeschöpft ist. Förderstelle Land Salzburg Abteilung 10 Wohnen und Raumplanung Wohnberatung Salzburg Fanny-von Lehnert-Straße 1 Postfach Salzburg Tel wohnbaufoerderung@ salzburg.gv.at
12 12 Wann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses? Der Zuschuss wird generell erst nach der Fertigstellung der Sanierungsarbeiten ausbezahlt. Folgende Voraussetzungen/Unterlagen müssen vorliegen: geprüfter Fertigstellungsenergieausweis (vom Energieausweis- Berechner hochgeladen) sofern für die Maßnahme(n) ein Planungsenergieausweis erforderlich war Vorlage der saldierten Rechnungen und Feststellung der endgültigen Sanierungskosten Die Auszahlung des Zuschusses unterbleibt, wenn dieser weniger als 250, beträgt.
13 Muss der Zuschuss zurückbezahlt werden? 13 Der vom Land Salzburg gewährte Zuschuss muss bei förderungskonformer Nutzung nicht zurückbezahlt werden. Eine Wohnung für die eine Sanierungsförderung gewährt wurde, gilt auf die Dauer von 5 Jahren als gefördert. Die Eintragung eines Pfandrechts oder eines Veräußerungsverbots im Grundbuch ist NICHT notwendig.
14 14 Welche weiteren Voraussetzungen müssen vorliegen? Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein. Abgestellt wird dabei auf die ursprüngliche Bauvollendungsanzeige. Diese Frist gilt nicht, wenn Maßnahmen gefördert werden, die den Wohnbedürfnissen von Menschen mit Behinderung oder älteren Menschen dienen. Der Bestand des Gebäudes muss mit den raumordnungsrechtlichen Vorschriften übereinstimmen (kein Schwarzbau). Die Wohnung muss nach Beendigung der Sanierungsmaßnahmen als Hauptwohnsitz verwendet werden. Dieselbe Sanierungsmaßnahme darf in den vergangenen fünf Jahren nicht gefördert worden sein. Die gleichzeitige Inanspruchnahme weiterer Förderungen anderer Gebietskörperschaften (z.b. Sanierungsscheck des Bundes) ist möglich. Nicht möglich ist eine Doppelförderung durch das Land Salzburg.
15 Vorwort 15 Schwerpunktaktion Solar und ökologisches Heizen Lieber Salzburgerinnen, liebe Salzburger! Salzburg ist ein Vorreiterland in Sachen Ökologie und erneuerbare Energie. Mehr als 45% des Gesamtenergiebedarfs stammen bereits aus erneuerbaren Quellen. Das Bestreben der Salzburger Landesregierung ist es, im Jahr % des Energiebedarfs erneuerbar aufzubringen. Um dieses sehr ehrgeizige Ziel zu erreichen, müssen wir viele Hebel in Bewegung setzen. Die neue Wohnbauförderung wird hier einen wichtigen Beitrag leisten. Ergänzend und unterstützend zur Wohnbauförderung habe ich mich entschlossen, energetische Einzelmaßnahmen im Solar- und ökologischen Heizungsbereich besonders zu forcieren. Nachstehend finden Sie die Details zu dieser Initiative. Wichtig ist mir dabei, eine hohe Qualität der Maßnahmen zu gewährleisten und die Bürger bestmöglich zu unterstützen. Nehmen Sie deswegen vor Antragstellung das kostenlose Beratungsangebot der Energieberatung Salzburg in Anspruch und sichern Sie sich zusätzlich 100,-- an Förderung. Mit dieser hochwertigen fachlichen Beratung können Sie sicherstellen, eine richtige Entscheidung im Sinne der Ökonomie und Ökologie zu treffen. Ich hoffe, Sie mit dieser Initiative wesentlich dabei unterstützen zu können, einen Beitrag für ein nachhaltiges Salzburg zu leisten. Ihr DI Dr. Josef Schwaiger Landesrat
16 16 Solar- und Heizungsförderung Zur Umsetzung der Ziele in der Leitstrategie Salzburg 2050 im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien begleitet das Energieressort die Wohnbauförderung mit einer Aktion zur Errichtung von Solaranlagen und Holzheizungen. Wer kann eine Förderung beantragen? Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Salzburg haben und Eigentümer eines Gebäudes mit höchstens 5 Wohnungen sind. Was wird gefördert: Förderbare Maßnahmen Förderung in m 2 300,- pro m 2 Errichtung und Erweiterung von thermischen Solaranlagen m 2 150,- pro m m 2 75,- pro m 2 Errichtung von PV-Anlagen am Gebäude bis max. 3 kwp 600,- pro kwp Errichtung von PV-Anlagen nachgeführt bis max. 2 kwp 900,- pro kwp Errichtung von Pelletsheizungen 3.000,- Errichtung von Hackgutheizungen 4.500,- Errichtung v. Scheitholzheizungen m. Pufferspeicher 2.600,- Errichtung Fernwärmeanschluss Bioenergie 3.000,- Errichtung von Mikronetzen ohne Fremdverkauf 3.000,- pro Anschluss Errichtung von Wärmepumpen 2.000,- Pufferspeicher-Bonus 500,- Die Förderung beträgt maximal 30 % der Investitionskosten.
17 Folgende Förderkombinationen sind möglich: Thermische Solaranlagen mit PV-Anlagen Solaranlagen mit Biomasseheizungen Solaranlagen mit Wärmepumpen 17 Die Förderung ist auch für Neubauten möglich, wenn diese nicht im Rahmen der Wohnbauförderung gefördert werden. Bei thermischen Solaranlagen, Hackgut-, Pellets- und Scheitholzanlagen erhöht sich die Förderung um 100,-, wenn vor Antragstellung eine (kostenlose) Energieberatung in Anspruch genommen wird. Bei Wärmepumpen ist eine kostenlose, verpflichtende Energieberatung erforderlich. Durch diese Maßnahme soll die Effizienz der Anlagen gesichert und gesteigert werden. Welche Bestimmungen sind zu beachten? Wird für mehrere Maßnahmen ein Förderantrag gestellt (z.b. Kombination Heizungstausch mit thermischer Sanierung) ist ausschließlich die Beantragung im Rahmen der Wohnbauförderung möglich. Für weitere Informationen und Rückfragen informiert Sie kostenlos und produktneutral die Energieberatung des Landes gerne unter: telefonisch unter
18 18 Sie haben Fragen zur Salzburger Wohnbauförderung? Tel Wohnberatung Salzburg, Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg Beratung zur Salzburger Wohnbauförderung Rechtsberatung Allgemeine technisch-planerische Beratung Aktuelle Förderungsrichtlinien Förderungsvoraussetzungen Finanzierungsberechnung unter Berücksichtigung der Wohnbauförderung Detaillierte Besprechung von Kauf- und Mietverträgen Allgemeine Anfragen zu Wohn- und Baurecht Beratungstipps Baubiologie gesundes Wohnen Material- und Energiefragen Tipps zu Bau- und Ausstattungsbeschreibungen Informationsbroschüren im Webshop des Landes als Druckversion bestellbar oder als Download erhältlich. Jedes Monat finden nach tel. Terminvereinbarung Beratungen in den Bezirkshauptmannschaften Zell am See, St. Johann und Tamsweg statt. Darüber hinaus bieten wir auch den Gemeinden und der Wohnungswirtschaft unsere Dienste (z.b. Seminare) an. Sie haben Fragen zur Energieförderung? Tel Sie möchten eine kostenlose und produktneutrale Energieberatung? Der Schwerpunkt der Beratung wird individuell mit Ihnen abgestimmt und umfasst alle wesentlichen Bereiche in Neubau- oder Sanierungsfragen. Anmeldung online unter oder telefonisch unter
19 Impressum Medieninhaber: Land Salzburg Herausgeber: Mag. Walter Aigner, Abt. 10 Wohnen und Raumplanung Redaktion, Mitarbeit, Koordination: Dr. Herbert Rinner, Mag. Ursula Empl, Andrea Singer, SIR Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen Satz und Grafik: SIR Druck, Herstellung: Hausdruckerei Land Salzburg Postfach 527, 5010 Salzburg Bildnachweis: fotolia.com, SIR Erscheinungstermin: Februar 2018 (4. Auflage) Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung bleiben vorbehalten. Bitte beachten Sie, dass diese Broschüre nur einen Überblick zu den Bestimmungen der Salzburger Wohnbauförderung enthält. Trotz sorgfäliger Bearbeitung übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit.
20 Wohnberatung Salzburg Fanny-v.-Lehnert Straße Salzburg Mo Do Uhr Fr Uhr Für eine persönliche Beratung ersuchen wir um telefonische Terminvereinbarung. Beratung in den Bezirken In den Bezirkshauptmannschaften Zell am See, St. Johann und Tamsweg nach telefonischer Vereinbarung Tel
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