Methodenlehre der Rechtswissenschaft. Wintersemester 2016/17

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1 Methodenlehre der Rechtswissenschaft Wintersemester 2016/17

2 Zur Wiederholung: Anforderungen an Definitionen 1. Widerspruchsfreiheit: Eine Definition darf nicht zugleich ein Merkmal a und ein Merkmal nicht a enthalten. 2. Nichtzirkularität: Eine Definition darf das definiendum nicht im definiens enthalten. 3. Nichtredundanz: Eine Definition darf nicht ein Begriffsmerkmal mehrfach enthalten. 4. Intensionale Vollständigkeit: Die Definition muss alle Merkmale des Begriffs enthalten. 5. Extensionale Vollständigkeit: Die Definition muss alle Fälle erfassen, die unter den Begriff subsumiert werden sollen. 6. Grammatische Richtigkeit: Die Definition muss die Beziehungen, in denen die einzelnen Begriffsmerkmale zueinander stehen richtig und vollständig ausdrücken. 2

3 Zirkuläre Definitionen 11 Ziff. 3 StGB Im Sinne dieses Gesetzes ist Richter: wer nach deutschem Recht Berufsrichter oder ehrenamtlicher Richter ist. Korrektur Im Sinne dieses Gesetzes ist Richter auch ein ehrenamtlicher Richter. 11 Ziff. 7 Im Sinne dieses Gesetzes ist Behörde: auch ein Gericht. 3

4 Zirkuläre Definitionen 330d Ziff. 1 StGB Im Sinne dieses Abschnitts ist ein Gewässer: ein oberirdisches Gewässer, das Grundwasser und das Meer. Korrektur Ein Gewässer im Sinne dieses Gesetzes sind auch das Grundwasser und das Meer. 4

5 Nahezu zirkuläre Definitionen Notwendige Verwendung i.s. von 994 BGB Notwendig im Sinne des 994 BGB sind sie, soweit sie zur Erhaltung oder ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Sache erforderlich sind. Eine Gesundheitsbeschädigung ist die Herbeiführung oder Steigerung eines vom Normalzustand der körperlichen Funktionen nachteilig abweichenden krankhaften Zustandes, der einen Heilungsprozess erforderlich macht. 5

6 Nahezu zirkuläre Definitionen Vorhersehbarkeit: Vorhersehbar ist, was ein umsichtig handelnder Mensch aus dem Verkehrskreis des Täters unter den jeweils gegebenen Umständen auf Grund der allgemeinen Lebenserfahrung in Rechnung stellen würde. (aus Fahl/Winkler, Definitionen Strafrecht S. 10) 6

7 Begriffsverschlechternde Definitionen Körperverletzung 223 StGB Wer einen anderen körperlich misshandelt oder an der Gesundheit beschädigt ( ). Eine körperliche Misshandlung ist ein übles unangemessenes Behandeln, welches das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht unerheblich beeinträchtigt. Korrektur Eine körperliche Misshandlung ist eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens oder der körperlichen Unversehrtheit. 223 StGB Verbesserungsvorschlag Wer einen anderen körperlich verletzt oder an der Gesundheit schädigt. 7

8 Redundante Definitionen Eine Tatsache ist etwas Geschehenes oder Bestehendes, das zur Erscheinung gelangt und in die Wirklichkeit getreten und daher dem Beweis zugänglich ist. Eine Urkunde ist eine Gedankenerklärung die zum Beweis bestimmt und geeignet ist und ihren Aussteller erkennen lässt. 8

9 Strukturierte Definition 22 StGB Versuch Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. 32 Abs. 2 StGB Notwehr Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden 9

10 Quantitative Definition Ein Vermögensverlust großen Ausmaßes ist ein Schaden von mindestens Euro ( 263 Abs. 3 StGB) Eine Sache hat einen bedeutenden Wert wenn sie mindestens 750 Euro wert ist ( 315 c StGB) Eine Sache ist geringwertig wenn sie höchstens 50 Euro wert ist ( 248 a StGB) Eine Bande ist eine Gruppe von mindestens 3 Personen, die sich zur fortlaufenden Begehung von Straftaten miteinander verbunden haben ( 244 I Ziff. 2, 250 I Ziff. 2 StGB) 10

11 Intensional unvollständige Definition 24 Abs. 1 StGB Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. 11

12 Mehrdeutige Definition Ein Versuch ist beendet, wenn der Täter nach seiner Vorstellung das seinerseits Erforderliche getan hat, um den Erfolg herbeizuführen. 12

13 Typusbegriffe Je stärker das Begriffselement der tatsächlichen Sachherrschaft ausgeprägt ist, desto geringer kann das Element der sozialen Anerkennung der Herrschaft ausgeprägt sein und umgekehrt. 13

14 Wertungsbegriffe Ein niedriger Beweggrund i.s. von 211 StGB ist ein Beweggrund, der sittlich auf tiefster Stufe steht, und deshalb verwerflich, ja verächtlich ist. Die Anwendung des Nötigungsmittels zu dem angegebenen Zweck ist verwerflich, wenn die Gesamtwürdigung des Verhältnisses von Mittel und Zweck unter Berücksichtigung von Umfang und Intensität der Zwangswirkung im konkreten Fall zu dem Ergebnis führt, dass die Tat sozialethisch im hohem Maße missbilligenswert und deshalb sozial unerträglich ist. 14

15 II. Die Subsumtion 15

16 Der sog. Subsumtionsschluss Alle Mörder sollen mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden. T ist ein Mörder T soll mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden. 16

17 Eine horizontale Subsumtionskette T tötet den mit ihm verfeindeten O, indem er sich unbemerkt von hinten anschleicht und ihm sein Messer in den Rücken stößt. Hat T an O einen Mord begangen? Mörder ist, wer einen Menschen heimtückisch tötet. Heimtückisch tötet, wer die Arglosigkeit und die dadurch bedingte Wehrlosigkeit des Opfers zu seiner Tötung ausnutzt. Arglos ist, wer sich zur Zeit der Tat keines Angriffs von Seiten des Täters versieht. O hat beim Warten an der Haltestelle den T nicht gesehen. O hat sich keines Angriffs von T versehen. 17

18 Wehrlos i.s. der Heimtückedefinition ist, wer wegen seiner Arglosigkeit in seinen Abwehrmöglichkeiten eingeschränkt ist. Wenn O den T gesehen hätte, hätte er sich wehren oder fliehen können. O war durch seine Arglosigkeit in seiner Abwehrmöglichkeit eingeschränkt. T hat den O also heimtückisch getötet und damit den Begriff Mörder erfüllt. 18

19 Vertikale Subsumtionskette T, der dem O eine Information entlocken will, schüttet ihm während eines gemeinsamen Kneipenbesuchs immer wieder heimlich Schnaps in sein Bierglas, hat T den O an der Gesundheit beschädigt? Eine Gesundheitsbeschädigung ist auch die Verursachung einer Störung der normalen Körperfunktionen. Ein Rauschzustand ist eine Störung verschiedener Körperfunktionen. Ein Rauschzustand ist steigerbar. Auch wer eine Steigerung eines ohnehin entstehenden Rauschzustandes verursacht, verursacht einen Rauschzustand. T hat durch die heimliche Verabreichung von Schnaps den Rauschzustand des O gesteigert. T hat den O in seiner Gesundheit beschädigt. 19

20 Teildefinition Eine Straftat versucht jedenfalls, wer einen Teil der tatbestandsmäßigen Handlungsbeschreibung vollständig ausführt. Ein Raubversuch liegt jedenfalls vor, wenn der Täter in der Absicht, einem anderen eine Sache wegzunehmen, um sie sich zuzueignen, diesen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben bedroht hat. 20

21 Streitvermeidung durch Teildefinitionen Zur Anstiftung 1. Definition: Zu einer Straftat stiftet an, wer bei einem anderen den Entschluss zu dieser Tat verursacht. 2. Definition: Zu einer Straftat stiftet an, wer den Entschluss eines anderen zu dieser Tat durch kommunikative Beeinflussung verursacht. 3. Definition: Zu einer Straftat stiftet an, wer mit einem anderen einen Pakt mit dem Inhalt schließt, dass der andere eine Straftat begehen soll, sofern der andere diese Straftat unter dem Einfluss dieses Paktes tatsächlich begeht. 21

22 Zum unbeendeten Versuch Ein Versuch ist unbeendet, solange der Täter das erste Mittel, das er bei Beginn der Handlung für geeignet hielt, den Erfolg herbeizuführen, noch nicht vollständig eingesetzt hat. Ein Versuch ist unbeendet, solange der Täter noch nicht alle Mittel eingesetzt hat, die ihm in der Tatsituation zur Verfügung standen. 22

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