Feuerschutz: Was im Brandfall verfügbar sein muss

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Feuerschutz: Was im Brandfall verfügbar sein muss"

Transkript

1 Feuerschutz: Was im Brandfall verfügbar sein muss ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes. Dieser Leitfaden enthält Informationen zu: im Allgemeinen Tipps zum Verhalten im Brandfall Produkten, die vorhanden sein sollten Relevanter Sicherheitskennzeichnung Rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung des es

2 Was ist? Es gibt den vorbeugenden und den abwehrenden. Zum vorbeugenden zählen sowohl bauliche als auch anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen. Angefangen beim Einbau von türen und der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen über die Bereithaltung von Feuerlöschern, der Installation von Wandhydranten, Löschanlagen, Brandmeldern und Rauchabzugseinrichtungen, der Bestellung von einem beauftragten und helfern bis hin zu Evakuierungs- und übungen. Jede dieser Einzelmaßnahmen ist Teil eines übergreifenden konzepts. Ergänzt wird der vorbeugende vom abwehrenden. Dazu zählen alle Aktivitäten der Feuerwehr oder Werksfeuerwehr, wenn ein Feuer ausgebrochen ist. Vorbeugender Abwehrender Baulicher Anlagentechnischer Organisatorischer Retten Löschen Bergen Wer ist verantwortlich für den? Für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten ist der Arbeitgeber verantwortlich. ist unabhängig von Art und Größe des Betriebes Chefsache. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreibt vor, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten-Hilfe, zur Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind. Er ist verpflichtet die Vorschriften zu kennen und einzuhalten. Das kann er selbst tun, wenn er über eine erforderliche Ausbildung verfügt oder er kann die Aufgaben delegieren. Was ist bei erhöhter Brandgefährdung zu unternehmen? Liegen nach der Gefährdungsbeurteilung erhöhte Brandgefährdungen vor, sind zusätzliche betriebs- und tätigkeitsspezifische Maßnahmen erforderlich. Infos dazu in der TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und TRGS 800 maßnahmen. Erhöhte Brandgefährdungen können gegeben sein, wenn Stoffe mit hoher Entzündbarkeit oder brandfördernden Eigenschaften vorhanden sind, wenn die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse für die Brandentstehung günstig sind und mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist, wenn brandgefährliche Arbeiten wie Schweißen oder Löten durchgeführt werden 2

3 oder brandgefährliche Verfahren wie Flammarbeiten angewendet werden oder wenn erhöhte Gefährdungen vorliegen beispielsweise durch Selbstentzündung, Stoffe der Brandklassen D und F, brennbare Stäube, leichtentzündliche Flüssigkeiten oder brennbare Gase. Was ist im Brandfall zu beachten? Falls doch einmal ein Feuer ausbricht, ist für eine effektive Bekämpfung des Brandes das Verhalten der Beschäftigten von großer Bedeutung. Jeder muss wissen, was er zu tun und wie er sich zu verhalten hat. Dazu gehören: Ruhe bewahren Den Brand sofort melden Gefährdete Personen verständigen Räume über die Fluchtwege verlassen und Sammelstellen aufsuchen Feuerschutzabschlüsse, Türen und Fenster schließen Brand bekämpfen beispielsweise mittels Feuerlöscher Anfahrten für die Feuerwehr freihalten Gefahrenbereich absperren Welche Produkte sollten vorhanden sein? Feuerlöscher: Die Feuerlöscher müssen gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sein. Sie sind vorzugsweise in Fluchtwegen, im Bereich der Ausgänge oder an den Zugängen von Treppenräumen anzubringen. Feuerlöscher müssen vor Beschädigung geschützt werden, beispielsweise durch Schutzhauben oder Schränke das vor allem im Freien erforderlich ist. In allen Arbeitsstätten ist die erforderliche Anzahl von Feuerlöschern mit dem entsprechenden Löschvermögen für die jeweiligen Brandklassen zu ermitteln. Die Eignung für eine oder mehrere Brandklassen ist auf dem Feuerlöscher mit den dafür geltenden Piktogrammen angegeben. 3

4 Branderkennung/Alarmierung: Brände können durch Personen oder Brandmelder erkannt und gemeldet werden, wobei technische Maßnahmen vorrangig umzusetzen sind. Als Brandmelder werden technische Geräte oder Anlagen zum Auslösen eines Alarms im Brandfall bezeichnet. Geeignet sind: Brandmeldeanlagen mit Sprachalarmanlagen oder akustische Signalgeber wie Hupen/Sirenen, Hausalarmanlagen, elektroakustische Notfallwarnsysteme, optische Alarmierungsmittel, Telefonanlagen, Megaphone, Handsirenen, Zuruf durch Personen. Wandhydranten: Sie können berücksichtigt werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So sollte das Löschmittel der Wandhydranten für die vorhandenen Brandklassen geeignet sein. Der Schlauch der Wandhydranten muss formbeständig sein. Beim Einsatz muss sichergestellt sein, dass eine Verrauchung von Fluchtwegen verhindert wird. Baulicher : Feuerbeständige Wände und Decken, verglasungen, Feuerund Rauchschutzabschlüsse, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, beschichtungen, Feuerbrücken vermeiden. Flucht- und Rettungswegeplan: Erstellen, veröffentlichen, beachten und in regelmäßigen Abständen üben. Wege kennzeichnen, Notausgänge freihalten und nicht verschließen, Fluchtwege nicht verstellen. Löschwasserversorgung: Löschwasserstellen freihalten, Fahrzeuge nicht auf Unterflurhydranten abstellen, Saugstellen an offenen Löschwasserstellen in Ordnung halten. Zündquellen vermeiden: Rauchverbot einführen und beachten, das Heißlaufen von Maschinen vermeiden, elektrische Anlagen in Ordnung halten, Selbstentzündungsmöglichkeiten erkennen, Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten nur in dafür bestimmten Räumen, Schweißen oder Löten nur mit Erlaubnisschein durch Fachkräfte, Feuerbrücken vermeiden. Unterstützung der Feuerwehr: Feuerwehrplan in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr erstellen, Zufahrtswege und Bewegungsflächen für Feuerwehren kennzeichnen, Halteverbot auf diesen Wegen beachten, Zugänge zu den Gebäuden kennzeichnen. Unterweisung und übung: Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten über auftretende Gefährdungen sowie Maßnahmen zur Abwendung unterweisen. Die Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrfall einschließen und ist zu dokumentieren. Praktische Übungen mit Feuerlöschern und Wandhydranten, Bedienung der Brandmeldeeinrichtung kenntlich machen, Sicherheitszeichen anbringen. helfer: Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. 4

5 Wichtig: Sicherheitszeichen für den Betrieb Anlagen und Einrichtungen zur Brandbekämpfung sollten unbedingt gekennzeichnet werden. Beispielsweise mit folgenden Abbildungen: Rettungszeichen: E001 und E002 Rettungsweg/Notausgang, E003 Erste Hilfe, E004 Notruftelefon, E007 Sammelstelle, E016 Notausstieg mit Fluchtleiter, E017 Rettungsausstieg, E019 Notausstieg zeichen: F001 Feuerlöscher, F002 Löschschlauch, F003 Feuerleiter, F004 Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung, F005 Brandmelder, F006 Brandmeldetelefon Verbotszeichen: P002 Rauchverbot, P003 Keine offene Flamme, P011 Mit Wasser löschen verboten, P020 Aufzug im Brandfall nicht benutzen Warnzeichen: W002 Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen, W021 Warnung vor feuergefährlichen Stoffen, W029 Warnung vor Gasflaschen, W028 Warnung vor brandfördernden Stoffen Flucht- und Rettungspläne: (Nach DIN ISO Sicherheitskennzeichnung Flucht- und Rettungspläne ) Langnachleuchtende - und Fluchtwegkennzeichnung: Die Kennzeichnung mit langnachleuchtenden Materialien ist laut ASR A bei unzureichender, bestehender Sicherheitsbeleuchtung erforderlich. Regelmäßige Überprüfungen sind Pflicht Der Arbeitgeber muss Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen (mobile Feuerlöschgeräte, Feststellanlagen, RWA-Anlagen, Wandhydranten) unter Beachtung der Herstellerangaben in regelmäßigen Abständen sachgerecht warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen lassen. So müssen beispielsweise Brandmeldeanlagen 5

6 alle drei Jahre (ArbStättV) und Feuerlöscher alle zwei Jahre (ASR A2.2) überprüft werden. Eine regelmäßige Überprüfung ist auch für Arbeitsmittel erforderlich, wie klappen und Rauchabzüge (jährlich laut ArbStättV), Lüftungsanlagen (alle zwei Jahre laut ArbStättV) oder ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel (alle sechs Monate laut BetrSichV). Wieviel von was wird benötigt? Definition Löschmitteleinheit (LE): Die Löschmitteleinheit ist eine eingeführte Hilfsgröße, die es ermöglicht, die Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Feuerlöscherbauarten zu vergleichen und das Gesamtlöschvermögen unterschiedlicher Feuerlöscher zu ermitteln. (Quelle: ASR A2.2) Feuerlöscher: Die Anzahl an erforderlichen Feuerlöschern wird durch deren jeweiliges Löschvermögen (ergibt sich aus den Brandklassen) definiert. Das Löschvermögen wiederum regelt, welcher Anzahl an Löschmitteleinheiten der Feuerlöscher zugeordnet ist. So entspricht z.b. ein Feuerlöscher der Brandklassen 43A und 113B einer Anzahl von 6 Löscheinheiten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in der ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände. (Quelle: ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände) Wandhydranten: Bei Gebäuden oder Geschossen mit einer Grundfläche bis einschließlich 400m2 erfolgt keine Anrechnung von Wandhydranten. Bei Gebäuden mit mehr als 400m2 können bis zu einem Drittel der Löschmitteleinheiten durch Wandhydranten ersetzt werden. Dabei werden einem Wandhydranten 27 Löschmitteleinheiten zugeordnet. 6

7 helfer: Die notwendige Zahl von helfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Informationen über zu beachtende Vorschriften Einzelheiten sind festgelegt in den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft, der Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung und anderen staatlichen Verordnungen, in den Bauordnungen der Länder sowie den einschlägigen anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, VDI-Richtlinien, DVGW-Regeln). Im Folgenden eine Auflistung einiger relevanter Richtlinien: Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention DGUV Regel Betreiben von Arbeitsmitteln TRBS 2152 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre Allgemeines TRBS 2152 Teil 1 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre Beurteilung der Explosionsgefährdung TRBS 2152 Teil 2 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre Vermeidung oder Einschränkung der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre TRBS 2152 Teil 3 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre TRBS 2152 Teil 4 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken. TRGS 800 maßnahmen TRGS 200 Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen TRGS 201 Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände 7

8 ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung DIN EN 2: Brandklassen DIN EN 3-7: Tragbare Feuerlöscher Teil 7: Eigenschaften, Leistungsanforderungen und Prüfungen DIN EN 3 Beiblatt 1: Tragbare Feuerlöscher Feuerlöschmittel und Umweltschutz DIN EN :2007 Explosionsfähige Atmosphären Explosionsschutz Teil 1: Grundlagen und Methodik DIN EN :2001 Sicherheit von Maschinen, DIN ordnung BRADY GmbH SETON Division Brady-Straße 1 D Egelsbach Tel / Fax / info@seton.de Bank of America N.A., Frankfurt BLZ , Kto IBAN: DE BIC: BOFADEFX BRADY GmbH SETON Division Auslieferungslager Thayngen Bietingerstrasse 98 CH-8240 Thayngen Tel / Fax 0800 / info@seton.ch UBS, Kreuzlingen BLZ 217, Kto. M IBAN: CH M BIC: UBSWCHZH82P USt-IdNr. CHE BRADY GmbH SETON Division Auslieferungslager Linz Prinz-Eugen-Straße 33 A-4020 Linz Tel / Fax 0800 / info@seton.at Unicredit Bank Austria AG, Wien BLZ , Kto IBAN: AT BIC: BKAUATWW USt-IdNr. ATU AG Offenbach HRB Geschäftsführer Hans-Jörgen Gudmundsson Thomas J. Felmer USt-IdNr. DE WEEE-Reg.-Nr. DE

9 Checkliste: vorbeugender Ja Nein 1 Sind Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge eindeutig, entsprechend der ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung am Arbeitsplatz gekennzeichnet? 2 Lassen sich Notausgänge und Türen im Verlauf von Fluchtwegen in Fluchtrichtung öffnen? 3 Lassen sich Türen von innen ohne fremde Hilfsmittel jederzeit leicht und schnell öffnen, solange sich Personen im Raum befinden? 4 Sind die Fluchtwege nicht verstellt? 5 Sind Feuer- und explosionsgefährdete Bereiche deutlich und dauerhaft gekennzeichnet? 6 Hat der Unternehmer gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (BGV A1) die Mitarbeiter über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung unterwiesen? 7 Stimmt die Anzahl der bereitzustellenden Feuerlöscher (BGR 133)? 8 Sind die Feuerlöscher zweckmäßig, neben Notausgängen, verteilt? 9 Sind Feuerlöscher so angebracht, dass sie von allen Anwesenden ohne Anstrengungen aufgenommen werden können. 10 Sind Sammelstellen für die Beschäftigten eingerichtet und gekennzeichnet? 11 Ist die Erfassung der Vollzähligkeit der Belegschaft an der Sammelstelle organisiert? 12 Wurden Evakuierungshelfer benannt? 13 Ist klar welche Fluchtwege benutzt werden sollen und sind diese gekennzeichnet? 14 Ist die Weisungsbefugnis im Fall einer Gebäuderäumung geregelt? 15 Sind die Ansprechpersonen für externe Hilfskräfte wie die Feuerwehr bestimmt? 16 Ist geregelt wer Hilfebedürftige, beispielsweise Menschen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, im Ernstfall untersützt? 17 Ist geregelt wer für Besucher von Fremdfirmen verantwortlich ist? 18 Ist geregelt wer die anwesenden Personen alarmiert, wenn es beispielsweise keinen Signalton gibt? 19 Ist die vorhandene Anzahl an Feuerlöschern ausreichend? Sind die Feuerlöscher schnell erreichbar und gekennzeichnet? 20 Sind die Feuerlöscher für die jeweiligen brennbaren Stoffe geeignet? 21 Befinden sich die Feuerlöscheinrichtungen in einem ordnungsgemäßen Zustand und wurde die Handhabung von den Mitarbeitern geübt? 22 Sind die feuer- und explosionsgefährdeten Bereiche deutlich gekennzeichnet? 23 Werden brennbare Flüssigkeiten stets in dafür geeigneten und verschlossenen Behältern aufbewahrt? 24 Wurden die Mitarbeiter über die Gefahren und die Schutzmaßnahmen im Umgang mit brennbaren Stoffen unterwiesen? 25 Werden regelmäßig nicht angekündigte übungen durchgeführt? 26 Wurde ein Alarmplan ausgearbeitet und sind die Mitarbeiter mit den notwendigen Maßnahmen und Verhaltensregeln vertraut? Ort, Datum Unterschrift Achtung: Diese Übersicht soll als Service von SETON nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Durch Normänderungen kann es zu abweichenden Anpassung der Abbildungen kommen. Dieser Leitfaden wurde der deutschen Gesetzgebung entsprechend erstellt und kann für die Länder Österreich und Schweiz abweichen. 9

ASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände (Beschlossener Entwurf)

ASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände (Beschlossener Entwurf) ASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände (Beschlossener Entwurf) Dipl. Ing. Dirk Eßer (Dr. Monika Broy) 03.11.2011 Rechtliche Rahmenbedingungen und Vorgaben in der neuen Arbeitsstättenverordnung Konkretisierung

Mehr

Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen-

Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzbeauftragter Der Brandschutzbeauftragte ist eine besonders ausgebildete Person, die mit der Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes beauftragt

Mehr

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall Brände verhüten Offenes Feuer verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Feuerwehr 112 Wo brennt es (Anschrift u. Ort)? Was brennt? Sind Menschen in Gefahr? Wer meldet den Brand? In Sicherheit

Mehr

Unterweisungskurzgespräch Brandschutz

Unterweisungskurzgespräch Brandschutz Unterweisungskurzgespräch Brandschutz Lektion 1: Alarmplan Lektion 2: Verhalten im Brandfall Lektion 3: Brandbekämpfung Lektion 4: Brandverhütung Informationen für Unterweisende Wissenstest mit Lösung

Mehr

Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke

Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen

Mehr

Brandschutztipps für den Beruf und am Arbeitsplatz

Brandschutztipps für den Beruf und am Arbeitsplatz Brandschutztipps für den Beruf und am Arbeitsplatz Jedes Jahr erneut - Mega-Schäden durch Brände in Handel, Gewerbe und Industrie Die zehn schwersten Brände in Industrie- und Gewerbebetrieben haben in

Mehr

Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) DGUV Regel

Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) DGUV Regel 113-001 DGUV Regel 113-001 Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) Sammlung technischer Regeln für das Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdeter

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN

BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN Seite 1 von 7 BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN 14096-3. für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Für das Unternehmen: MUSTERMANN GMBH & CO. KG Rheinstrasse 40 45478 Mülheim Stand: 05 / 2015

Mehr

Erstsemesterwoche Oktober Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg

Erstsemesterwoche Oktober Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Erstsemesterwoche 12.-17.Oktober 2015 Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Pflicht Alle Mitglieder und Angehörige der Pädagogischen Hochschule Heidelberg sind verpflichtet, gemäß

Mehr

Explosionsschutzdokument nach 6 BetrSichV

Explosionsschutzdokument nach 6 BetrSichV nach 6 BetrSichV Allgemeine Angaben: Formblatt 1 Name und Adresse des Unternehmens Zuständige BG Mitgliedsnummer Betriebsstätte Verantwortlich für die Beurteilung Explosionsgefährdete Bereiche 1 Explosionsgefahr

Mehr

BGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten

BGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten BGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten (bisher ZH 1/445) Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und und Gaststätten April 2003 Diese BG-Information wurde unter Mitwirkung

Mehr

Sicherer Betrieb von Tankstellen. wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus?

Sicherer Betrieb von Tankstellen. wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus? Sicherer Betrieb von Tankstellen wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus? Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese Physikalisch-Technische Bundesanstalt - PTB Braunschweig Betriebssicherheitsverordnung

Mehr

FKT- OWL-Fortbildung Kassel 2015

FKT- OWL-Fortbildung Kassel 2015 FKT- OWL-Fortbildung Kassel 2015 Herzlich Willkommen zum FKT-OWL Fortbildung der Firma Buschenhofen! Sehr geehrte Teilnehmer/innen, Wir wünschen Ihnen eine angenehmen Fortbildung! Grundlage VB Baulicher

Mehr

Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall

Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall T I P P S Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall Bereiche, in denen leicht entzündliche, selbstentzündliche oder brandfördernde Stoffe gelagert oder be- bzw. verarbeitet werden, sind durch

Mehr

Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?

Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Dipl.-Ing. Werner Allescher Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 1 5 Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung

Mehr

Einsatz vom Fremdfirmen

Einsatz vom Fremdfirmen Information Einsatz vom Fremdfirmen Welche Verantwortung tragen Führungskräfte? - rechtlicher Rahmen - Steffen Röddecke Referat: Arbeitsschutz, Technische Sicherheit Bremen, den 15.05.2007 Röddecke Fremdfirmen

Mehr

Prüf- und Bestellliste

Prüf- und Bestellliste Prüf- und Bestellliste für Sicherheitskennzeichen Gültig für 2015 1. Erinnerung! Neue ASR A1.3 Jetzt umstellen! Weitere Infos ab Seite 2. Sie benötigen eine weitere Liste? Einfach kostenlos herunterladen:

Mehr

Sofern sich brennbare Dämpfe auf dem Flüssigkeitsspiegel bilden können. Nur, wenn sich mehr als 1 Liter brennbare Flüssigkeit im Behälter befindet

Sofern sich brennbare Dämpfe auf dem Flüssigkeitsspiegel bilden können. Nur, wenn sich mehr als 1 Liter brennbare Flüssigkeit im Behälter befindet Brandschutz Testbogen Nr. 002 Das Sachgebiet Brand- und Explosionsschutz umfasst 2 Testbogen. Es können eine oder mehrere Antworten richtig sein! 1 Was sind die Voraussetzungen jeder Verbrennung? Brennbarer

Mehr

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)

Mehr

Brandschutz - Feuerlöscher Startseite zurück vor. Feuerlöscher

Brandschutz - Feuerlöscher Startseite zurück vor. Feuerlöscher Feuerlöscher Brandklassen Arten Aufbau und Funktion Kennzeichnung Eignung Wartung und Prüfung Löschvermögen Berechnung der notwendigen Anzahl Erstellung: BSU GmbH & Co. KG, Engelskirchen, Tel.: 02263 /

Mehr

Checkliste zur ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

Checkliste zur ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände Checkliste zur ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände Stand 03.12.2012 Die neue ASR A2.2 wurde am 03.12.2012 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht. Sie konkretisiert die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung

Mehr

- Egon Stößer - Sicherheitsingenieur - Sachverständiger vorbeugender Brandschutz

- Egon Stößer - Sicherheitsingenieur - Sachverständiger vorbeugender Brandschutz - Egon Stößer - Sicherheitsingenieur - Sachverständiger vorbeugender Brandschutz 1 Von der Berufsgenossenschaftlichen Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGR 133 Ausrüstung von Arbeitsstätten

Mehr

Brandschutzerziehung in der Kindertagesstätte

Brandschutzerziehung in der Kindertagesstätte Brandschutzerziehung in der Kindertagesstätte Der Flucht- und Rettungsweg Erarbeitung eines Flucht- und Rettungsplans in Form einer jährlichen Collage mit der Gruppe Inhalt 2. Ein kindgerechter Flucht-

Mehr

Brandschutzordnung. Stadtwerke Düren GmbH. Wasserwerk Obermaubach. gemäß DIN 14096 Teil C. Erstellt durch: Stand: Dezember 2009 IW01

Brandschutzordnung. Stadtwerke Düren GmbH. Wasserwerk Obermaubach. gemäß DIN 14096 Teil C. Erstellt durch: Stand: Dezember 2009 IW01 Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 Teil C Stadtwerke Düren GmbH Wasserwerk Obermaubach Stand: Dezember 2009 Erstellt durch: IW01 Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene

Mehr

Muster-Versammlungsstätten-Verordnung MVStättV

Muster-Versammlungsstätten-Verordnung MVStättV Muster-Versammlungsstätten-Verordnung MVStättV Versammlungsstätten sind bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, die für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen, insbesondere

Mehr

Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachtagung München 21.11.2002 Dateiname 1 Anwendungen in der Praxis: Beratung durch

Mehr

Brandschutzinformationen für Veranstaltungen

Brandschutzinformationen für Veranstaltungen Brandschutzinformationen für Veranstaltungen Brandschutzinformationen als Anhang zu den Vertragsunterlagen bei Vermietungen von Räumlichkeiten der TU Darmstadt 1. Grundsätzlich Bitte machen Sie sich vor

Mehr

Brandschutzordnung. Stadtwerke Düren GmbH. Standort Arnoldsweilerstraße Düren. gemäß DIN Teil C

Brandschutzordnung. Stadtwerke Düren GmbH. Standort Arnoldsweilerstraße Düren. gemäß DIN Teil C Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 Teil C Stadtwerke Düren GmbH Standort Arnoldsweilerstraße 60 52351 Düren Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von

Mehr

Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3)

Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3) Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3) Dr. Olaf Gémesi Abteilung Sicherheit und Gesundheit Referat Handel und Arbeitsstätten DGUV FASI - Veranstaltung Neuerungen der ArbStättV und

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 6/2011 Anforderungen an den Bau und Betrieb von

Mehr

Für die Erstellung und Umsetzung der Brandschutzordnung ist [ ] verantwortlich. Sie wird von der Brandschutzfachkraft unterstützt.

Für die Erstellung und Umsetzung der Brandschutzordnung ist [ ] verantwortlich. Sie wird von der Brandschutzfachkraft unterstützt. Definition Geltungsbereich Die beschreibt die für geltenden Kriterien des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes und legt das Verhalten aller am Standort anwesenden Personen im Brandfall fest. Die

Mehr

Muster. Brandschutzordnung für. Schulen in Schleswig Holstein

Muster. Brandschutzordnung für. Schulen in Schleswig Holstein Muster Brandschutzordnung für Schulen in Schleswig Holstein In Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband S-H und der Gemeindefeuerwehr Norderstedt Stand: Dez. 2006 1. Allgemeines 1.1. Die bei Brandausbruch

Mehr

Verhalten im Brandfall

Verhalten im Brandfall Verhalten im Brandfall Allgemeine Hinweise: Ruhe bewahren Schnell handeln Panik vermeiden Keine Aufzüge benutzen Gebäude unverzüglich über die Treppenhäuser verlassen Alarmierung: Brandmeldung an die Feuerwehr:

Mehr

Verhalten im Brandfall / Alarmfall

Verhalten im Brandfall / Alarmfall Verhalten im Brandfall / Alarmfall Kommt es in einem Schulgebäude zu einem Brand ist es wichtig, dass die Lehrkräfte ihrer Führungsrolle gerecht werden und die Schüler zum richtigen Verhalten anleiten

Mehr

Prüf- und Bestellliste

Prüf- und Bestellliste Prüf- und Bestellliste für Sicherheitskennzeichen Die ArbStättV fordert: Setzen Sie aktuell gültige Sicherheitskennzeichen gemäß ASR A1.3 ein! Weitere Informationen ab Seite 2. www.kroschke.com 0531/318-318

Mehr

Sicherheitsunterweisung für das Labor Maschinenelemente und Tribologie

Sicherheitsunterweisung für das Labor Maschinenelemente und Tribologie Sicherheitsunterweisung für das Labor Maschinenelemente und Tribologie Arbeitsschutzrecht Unfallverhütungsrecht Gefahrstoffverordnung - Arbeitsstättenverordnung - Arbeitsschutzrichtlinien - Unfallverhütungsvorschriften

Mehr

Brandschutz / Evakuierung

Brandschutz / Evakuierung Fakultät Informatik Institut für Systemarchitektur Arbeitsschutzbelehrung Datum: 12.7.2007 Brandschutz / Evakuierung 20-Jan-11 Dr. Gütter, 12.7.2007 1 TUD Büro für Arbeitssicherheit Brandschutzordnung

Mehr

Gefahrstoffe im Betrieb

Gefahrstoffe im Betrieb Gefahrstoffe im Betrieb Kraftstoffe Pflanzenschutzmittel Reiniger, etc. Aerosolpackungen Druckgasbehälter (Sprühfarbe) Beschaffen Anwenden Lagern Transportieren Bereitstellen 1 Rechtsgrundlagen Nationales

Mehr

Unterweisungsmodul. Brandschutz

Unterweisungsmodul. Brandschutz Unterweisungsmodul Brandschutz Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Brandschutz - Ziele Brandschutz - Grundelemente Brandschutz - Voraussetzungen Brandschutz - Brandklassen Brandschutz

Mehr

Unterweisungshilfe Neue Sicherheitskennzeichen im Brandschutz. Brandschutz 2014. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Unterweisungshilfe Neue Sicherheitskennzeichen im Brandschutz. Brandschutz 2014. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Unterweisungshilfe Neue Sicherheitskennzeichen im Brandschutz Brandschutz 2014 Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Inhaltsverzeichnis: Seite: Punkt 1. Einleitung 3 Punkt 2. Verhalten im Brandfall

Mehr

Ihr Referent: Jürgen Bauer. Flucht- und Rettungspläne nach ASR A2.3 / ASR A1.3 und DIN ISO 23601

Ihr Referent: Jürgen Bauer. Flucht- und Rettungspläne nach ASR A2.3 / ASR A1.3 und DIN ISO 23601 SafetyConsult GmbH Am Hühnerberg 17 65779 Kelkheim (Taunus) Tel. 06195 / 7254-0 info@safetyconsult.de www.safetyconsult.de Ihr Referent: Jürgen Bauer Flucht- und Rettungspläne nach ASR A2.3 / ASR A1.3

Mehr

Gebäudesicherheit: Brandschutz. Checkliste

Gebäudesicherheit: Brandschutz. Checkliste 1 Gestützt auf Artikel 3a in Verbindung mit Artikel 6 Arbeitsgesetz sowie Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz ist der Arbeitgeber (Kanton) für den Erlass von betriebsspezifischen Massnahmen im Brand- und Personenschutz

Mehr

TRGS 500 Umgang mit Gefahrstoffen Schutzmaßnahmen - Für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Gefährdungen für die Beschäftigten zu minimieren. Der Umfang der

Mehr

Druckluftbehälteranlage

Druckluftbehälteranlage Gefährdungsbeurteilung Druckbehälter - Behälter B5 - Herstell-Nr: 251802 Betreiber: Betriebsort: Gefährdungsbeurteilung für das Arbeitsmittel Druckluftbehälteranlage Grundlage: 3 BetrSichV Wichtige Hinweise

Mehr

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft.

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Die neue Betriebssicherheitsverordnung Seit dem 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Diese Verordnung heißt in der Langversion eigentlich Verordnung über Sicherheit

Mehr

Allgemeine Sicherheitsunterweisung. Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement

Allgemeine Sicherheitsunterweisung. Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement Allgemeine Sicherheitsunterweisung Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement Übersicht Versicherungsschutz, Arbeits- und Wegeunfälle Erste Hilfe Brandschutz Notfallorganisation Ansprechpartner

Mehr

Prüf- und Bestellliste

Prüf- und Bestellliste NEU! Prüf- und Bestellliste für Sicherheitskennzeichen Gültig für 2014 Mit Perforation einfach abreißen und bestellen! Jetzt e Piktogramme verwenden! Neue ÖNORM EN ISO 7010 ersetzt ÖNORM Z 1000 www.kroschke.at

Mehr

.JÄHRLICHE BRANDSCHÄDEN UND BRANDFÄLLE IN ÖSTERREICH

.JÄHRLICHE BRANDSCHÄDEN UND BRANDFÄLLE IN ÖSTERREICH .JÄHRLICHE BRANDSCHÄDEN UND BRANDFÄLLE IN ÖSTERREICH 60 % 50 Brandschäden Brandfälle 40 30 20 10 0 Landwirtschaft Industrie Gewerbe Privatbereich Sonstige Brandschäden 18% 34% 22% 22% 4% Brandfälle 17%

Mehr

Technische Regeln Druckgase

Technische Regeln Druckgase Technische Regeln Druckgase Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter Betreiben von Druckgasbehältern (TRG 280) Abschnitt 5 TRG 280 Lagern von Druckgasbehältern 5.1 Allgemeines 5.1.1 Beim Lagern von

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG Inhaltsübersicht

BRANDSCHUTZORDNUNG Inhaltsübersicht BRANDSCHUTZORDNUNG Inhaltsübersicht 1. Geltungsbereich. 1 2. Verantwortung für den Brandschutz... 1 3. Vorbeugender Brandschutz - Maßnahmen zur Verhütung von Bränden... 1 4. Abwehrender Brandschutz - Organisatorische

Mehr

Allgemeine Sicherheitsunterweisung

Allgemeine Sicherheitsunterweisung Allgemeine Sicherheitsunterweisung Unterweisungsthemen Allgemeines Verhalten bei Brand- und Gefahrenfall Verhalten im Labor und Umgang mit gefährliche Stoffen Spezielle Anlagen und Geräte, besondere Gefährdungen

Mehr

Brandschutzordnung. Fassung vom 25.04.2005. Universität Flensburg Auf dem Campus 1. 24943 Flensburg

Brandschutzordnung. Fassung vom 25.04.2005. Universität Flensburg Auf dem Campus 1. 24943 Flensburg Brandschutzordnung Fassung vom 25.04.2005 Universität Flensburg Auf dem Campus 1 24943 Flensburg 1. Allgemeines 1.1 Die bei einem Brandausbruch erforderlichen Maßnahmen werden durch diese Brandschutzordnung

Mehr

für die bauliche Anlage: Bertha-von-Suttner-Gesamtschule 41542 Dormagen Marie-Schlei-Str. 6 Schulträger: Stadt Dormagen

für die bauliche Anlage: Bertha-von-Suttner-Gesamtschule 41542 Dormagen Marie-Schlei-Str. 6 Schulträger: Stadt Dormagen nach DIN 14 096-2 für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, also für alle Personen, die sich innerhalb des Schulbereichs bewegen (Lehrer/innen, Schüler/innen, Eltern, nichtpädagogisches Personal,

Mehr

ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände Technische Regeln für Arbeitsstätten

ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände Technische Regeln für Arbeitsstätten Vom 20. November 2012 (GMBl. Nr. 62 vom 03.12.2012 S. 1225;::10.04.2014 S. 386 14 ) - Bek. d. BMAS v. 20.11.2012 - IIIb4-34602 - 8 -

Mehr

Tore-Produktnorm DIN EN Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften

Tore-Produktnorm DIN EN Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften Tore-Produktnorm DIN EN 13241-1 Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften Warum europäische Normen? Die Europäische Union hat zum Ziel, einen gemeinsamen Binnenmarkt zu schaffen, um die Wettbewerbsfähigkeit

Mehr

Explosionsgefährdete Bereiche

Explosionsgefährdete Bereiche BASF SE Standort Ludwigshafen Richtlinien für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz Explosionsgefährdete Bereiche 0 Spezifische Regelung für Standortpartner Die in den folgenden Kapiteln genannten

Mehr

Ziele der Ausbildung zum Brandschutzhelfer/ Selbsthilfekraft. Bewusstsein für Gefahren im Betrieb entwickeln Zur Verhütung von Bränden beitragen

Ziele der Ausbildung zum Brandschutzhelfer/ Selbsthilfekraft. Bewusstsein für Gefahren im Betrieb entwickeln Zur Verhütung von Bränden beitragen Ziele der Ausbildung zum Brandschutzhelfer/ Selbsthilfekraft Bewusstsein für Gefahren im Betrieb entwickeln Zur Verhütung von Bränden beitragen Der Brandschutzhelfer/ Selbsthilfekraft soll Gefahren frühzeitig

Mehr

Technische Regeln für Arbeitsstätten. Maßnahmen gegen Brände ASR A2.2. Ausgabe: November 2012 geändert GMBl 2014, S. 286

Technische Regeln für Arbeitsstätten. Maßnahmen gegen Brände ASR A2.2. Ausgabe: November 2012 geändert GMBl 2014, S. 286 Ausgabe: November 2012 geändert GMBl 2014, S. 286 Technische Regeln für Arbeitsstätten Maßnahmen gegen Brände ASR A2.2 Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin

Mehr

Lagerung und Umgang mit Gefahrstoffen - Die neue Brandschutzrichtlinie

Lagerung und Umgang mit Gefahrstoffen - Die neue Brandschutzrichtlinie Lagerung und Umgang mit Gefahrstoffen - Die neue Brandschutzrichtlinie 1 Gefährliche Stoffe 26-15de 2 Definition Definition Gefahrstoff: Gefahrstoffe sind chemische Stoffe oder Zubereitungen (Stoffgemische),

Mehr

BRANDSCHUTZ + BAUPLANUNG

BRANDSCHUTZ + BAUPLANUNG PTI BRANDSCHUTZ + BAUPLANUNG Dipl.-Ing. (FH) Stefan Bär Dipl.-Ing. (TU) Architekt Christian Bergmann T30-RS Schloßstraße 22 66953 Pirmasens Telefon: 06331 259933 0 Telefax: 06331 259933 29 www.brandschutz

Mehr

Brandschutzordnung Teil B (nach DIN 14096 Teil 2) Hochschule Koblenz RheinAhrCampus Joseph-Rovan-Allee 2 53424 Remagen

Brandschutzordnung Teil B (nach DIN 14096 Teil 2) Hochschule Koblenz RheinAhrCampus Joseph-Rovan-Allee 2 53424 Remagen Brandschutzordnung Teil B (nach DIN 14096 Teil 2) Hochschule Koblenz RheinAhrCampus Joseph-Rovan-Allee 2 53424 Remagen für alle Hochschulangehörigen und Studierenden ohne besondere Brandschutzaufgaben

Mehr

Brandschutzordnung. für die Ikarus-Schule in Lachendorf. Teil C nach DIN für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben

Brandschutzordnung. für die Ikarus-Schule in Lachendorf. Teil C nach DIN für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Brandschutzordnung für die Ikarus-Schule in Lachendorf Teil C nach DIN 14096-3 für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Stand: Mai 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Besondere Aufgaben

Mehr

Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung

Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG Teichstr. 14-16, 34130 Kassel 0561/96 996-0 0561/96 996-60 info@bfu-ag.de http://www.bfu-ag.de Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 Allgemeines

Mehr

Leitfaden zur Gefahrstofflagerung in gesonderten Bereichen zur Unterstützung der Ersteller von Brandschutzkonzepten

Leitfaden zur Gefahrstofflagerung in gesonderten Bereichen zur Unterstützung der Ersteller von Brandschutzkonzepten zur Gefahrstofflagerung in gesonderten Bereichen zur Unterstützung der Ersteller von Brandschutzkonzepten Erstellt von: Andreas Sütterlin Stand: 25.02.2014 Abkürzungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Mehr

Wichtigste Unternehmerpflicht im Arbeits- und Brandschutz: Die Gefährdungsbeurteilung

Wichtigste Unternehmerpflicht im Arbeits- und Brandschutz: Die Gefährdungsbeurteilung Wichtigste Unternehmerpflicht im Arbeits- und Brandschutz: Die Gefährdungsbeurteilung Referenten: BSc. Marius Quitmann Dipl.-Ing. Robert Texter Dipl.-Ing. (FH) Jörn Neumann Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Mehr

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Kurzinformation Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Jeder Unternehmer / Arbeitgeber unterliegt Grundpflichten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner

Mehr

Fluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A2.3)

Fluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A2.3) Fluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A2.3) Arbeitsschutzfachtagung 2014 der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg am 9. Dezember 2014 in Potsdam Dipl.-Ing. Andreas Zapf Inhalt

Mehr

SGU. "Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften für Fremdfirmen" Vorschriften, Richtlinien und Informationen

SGU. Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften für Fremdfirmen Vorschriften, Richtlinien und Informationen SGU "Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften für Fremdfirmen" Vorschriften, Richtlinien und Informationen Wichtige Telefonnummern im Werk Notrufnummer Unfall/Brand 7112 oder 0112 Betriebsärztlicher

Mehr

Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM

Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM 01 Name des Unternehmens: 02 Firmenanschrift: 03 Telefon:

Mehr

Freiwillige Feuerwehr Hettensen. Objektkunde Ingolf Wolter

Freiwillige Feuerwehr Hettensen.  Objektkunde Ingolf Wolter 2008 Ingolf Wolter Ziel Feuerwehreinsatzpläne lesen können 2 Rechtliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) Raumordnungsgesetz (ROG) Musterbauordnung

Mehr

Werkzeug. Checkliste Arbeitssicherheit

Werkzeug. Checkliste Arbeitssicherheit Werkzeug Checkliste Arbeitssicherheit Steckbrief Arbeitssicherheit Was? Warum? Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates ( 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) legen fest, dass dieser zur Überwachung der Einhaltung

Mehr

Praktische Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich des Explosionsschutzes

Praktische Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich des Explosionsschutzes Praktische Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich des Explosionsschutzes Endress+Hauser Messtechnik GmbH+Co.KG www.karlheinz.gutmann@de.endress.com Rechtsgrundlage des Explosionsschutzes

Mehr

Erkennen Alarmieren Steuern

Erkennen Alarmieren Steuern Erkennen Alarmieren Steuern vom Rauchwarnmelder zur BMA Reinhard Eberl-Pacan Vortrag Brandschutz Akademie Berlin Fasanenstraße 44 in 10719 Berlin-Wilmersdorf Tel. +49 700 900 950 Fax: +49 30 8700 800 940

Mehr

Übersicht über die einzuhaltenden Unterweisungspflichten nach den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Regelungen

Übersicht über die einzuhaltenden Unterweisungspflichten nach den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Regelungen Übersicht über die einzuhaltenden Unterweisungspflichten nach den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Regelungen Personen, Maschinen, 1 Alle Arbeitnehmer ArbSchG 5, 12 GUV V A1 4 Mindestens

Mehr

Schneider-Kennzeichnung GmbH Lehmfeldstraße 7, 70374 Stuttgart. E-Mail Internet. verkauf@schk.de www.schk.de

Schneider-Kennzeichnung GmbH Lehmfeldstraße 7, 70374 Stuttgart. E-Mail Internet. verkauf@schk.de www.schk.de 2 Rettungsschilder Checkliste Sicherheitskennzeichnung ÈSafetyMarking Rettungsweg Notausgang links DIN 4844-2 D-E009 ASR A1.3 E009 Notausgang links DIN EN ISO 7010 E001 ASR A1.3 E001 Rettunsgweg Notausgang

Mehr

Unterweisungsdatenbank Brandschutz

Unterweisungsdatenbank Brandschutz Unterweisungsdatenbank Brandschutz Professionelle Unterweisungen mit minimalem Aufwand 1. Auflage 2013. Onlineprodukt. ISBN 978 3 8111 5068 3 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Arbeitsplatz, Arbeitsschutz,

Mehr

7 Anhänge, 14,3 MB. + praevention_.pdf (9,4 MB) Versuch/Tätigkeiten: praevention_.pdf (4,4 MB) Werden Tätigkeiten. Gefahrstoffen durchgeführt?

7 Anhänge, 14,3 MB. + praevention_.pdf (9,4 MB) Versuch/Tätigkeiten: praevention_.pdf (4,4 MB) Werden Tätigkeiten. Gefahrstoffen durchgeführt? Von: Hans-Joachim Zumkier Betreff: Gefährdungsbeurteilung bei chemischen Experimenten Datum: 2. März 2011 18:11:51 MEZ An: Melanie Brück , Klaus Kirchhoff

Mehr

1.8 Zusammenwirken verschiedener Fachplaner bei der Planung und Errichtung einer Brandmeldeanlage [1]

1.8 Zusammenwirken verschiedener Fachplaner bei der Planung und Errichtung einer Brandmeldeanlage [1] Mehr Informationen zum Titel 42 1 Die am Bau Beteiligten 1.8 Zusammenwirken verschiedener Fachplaner bei der Planung und Errichtung einer Brandmeldeanlage [1] 1.8.1 Anforderungen an den Welche Anforderungen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Anforderungen an Verkehrs- und Fluchtwege

Anforderungen an Verkehrs- und Fluchtwege Anforderungen an Verkehrs- und Fluchtwege Dr. Olaf Gémesi Abteilung Sicherheit und Gesundheit Referat Handel und Arbeitsstätten DGUV Arbeitsschutzfachtagung Potsdam 26. November 2013 Fluchtwege, Notausgänge,

Mehr

Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A / B / C der

Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A / B / C der Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A / B / C der von Angehörigen selbstverwaltet organisierten ambulant betreuten Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz, Stephensonstr. 24-26, 14482 Potsdam Stand:

Mehr

Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen So sind Sie auf der sicheren Seite! Gemeinsame Veranstaltung der IHK Bremerhaven, der Handelskammer, der Handwerkskammer und der Arbeitnehmerkammer

Mehr

Feuerwehr Offenbach Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz. Merkblatt. Alarmierungseinrichtungen

Feuerwehr Offenbach Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz. Merkblatt. Alarmierungseinrichtungen Feuerwehr Offenbach Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Merkblatt Alarmierungseinrichtungen Stand 12/2007 Merkblatt Alarmierungseinrichtungen Seite 2 von 9 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines... 3 2.

Mehr

(Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben)

(Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) (Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) Amberg, den Heimleiter Feuerwehr Amberg/Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, so zu arbeiten, dass kein

Mehr

Brandschutz- Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO

Brandschutz- Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO Brandschutz Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO Versicherungskammer Bayern Dipl.Ing. Florian Ramsl Seite 1 Art. 2 (4) Sonderbauten 8. Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen in Gebäuden oder mehr

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Muster Kappler Brandschutz

Muster Kappler Brandschutz 1. Brandschutzordnung Teil A Für das Objekt: Hier kommt Ihr Firmenlogo oder auch ein Luftbild Ihres Objektes hin Inhaltsverzeichnis 1. Brandverhütung 2. Brand- und Rauchausbreitung 3. Flucht- und Rettungswege

Mehr

Kassel. Fachblatt. Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz. Stand 12/2014. Vorbeugender Brand- und Umweltschutz

Kassel. Fachblatt. Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz. Stand 12/2014. Vorbeugender Brand- und Umweltschutz Fachblatt Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz Stand 12/2014 Kassel Ihr Ansprechpartner: Vorbeugender Brand- und Umweltschutz Torsten Krone Wolfhager Straße 25 torsten.krone@kassel.de 34117 Kassel

Mehr

Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall

Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall Tipps Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall Weitere Informationen Weitere Informationen Zusätzliche Tipps zum Brand schutz und zu anderen Themen von A Z erhalten Sie unter www.bgetem.de,

Mehr

DGUV-Fachveranstaltung 5 Jahre Arbeitsstättenverordnung. ASTA-AG Barrierefreiheit Stand der Arbeiten. 08./09. Juni 2009 ; BG-Akademie Hennef

DGUV-Fachveranstaltung 5 Jahre Arbeitsstättenverordnung. ASTA-AG Barrierefreiheit Stand der Arbeiten. 08./09. Juni 2009 ; BG-Akademie Hennef Dipl.Ing. Klaus Buhmann 2009 DGUV-Fachveranstaltung 5 Jahre Arbeitsstättenverordnung ASTA-AG Barrierefreiheit Stand der Arbeiten 08./09. Juni 2009 ; BG-Akademie Hennef ASTA-AG Barrierefreiheit Stand der

Mehr

Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen

Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen Uwe Tschirner F-Plan GmbH Berlin Geschäftsführer 1 Flucht- und Rettungsplan Rechtliche Grundlagen Baurecht Arbeitssicherheit (ArbStättV) Flucht- und Rettungsplan

Mehr

205-023 DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer

205-023 DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer 205-023 DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer Ausbildung und Befähigung Februar 2014 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Tel.: 030

Mehr

2

2 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Temperatur, Dampfdruck und Sicherheitsdaten Flammpunkt: Temperatur eines festen oder flüssigen Stoffes, bei der in einer genormten Apparatur (s.o.) die Dämpfe im Gemisch mit Luft gerade

Mehr

Das neue Vorschriften- und Regelwerk der DGUV 2014 Umsteigehilfe der wichtigsten Vorschriften, Informationen, Regeln und Grundsätze auf einen Blick

Das neue Vorschriften- und Regelwerk der DGUV 2014 Umsteigehilfe der wichtigsten Vorschriften, Informationen, Regeln und Grundsätze auf einen Blick Das neue Vorschriften- und Regelwerk der DGUV 2014 Umsteigehilfe der wichtigsten Vorschriften, Informationen, Regeln und Grundsätze auf einen Blick Das Vorschriften- und Regelwerk der DGUV richtet sich

Mehr

> Brandschutz BASICS. sicher & gesund arbeiten

> Brandschutz BASICS. sicher & gesund arbeiten > Brandschutz BASICS sicher & gesund arbeiten > Inhaltsverzeichnis 1. Was gehört zum Brandschutz?... 4 2. Brandgefahren......................... 6 3. Baulicher Brandschutz... 23 4. Anlagentechnischer Brandschutz

Mehr

Info Betrieblicher Brandschutz

Info Betrieblicher Brandschutz Immer wieder kommt es in kleineren oder auch größeren Betrieben zu verheerenden Bränden mit folgenschweren Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen und ihre Mitarbeiter. Ziel von Brandschutzmaßnahmen

Mehr

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist

Mehr

VBG-Info. Sicherheitszeichen. Die Sicherheitszeichen sind den Technischen Regeln für Arbeitsstätten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

VBG-Info. Sicherheitszeichen. Die Sicherheitszeichen sind den Technischen Regeln für Arbeitsstätten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung VBG-Info Sicherheitszeichen Die Sicherheitszeichen sind den Technischen Regeln für Arbeitsstätten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (ASR A1.3) entnommen. Verbotszeichen P001 Allgemeines Verbotszeichen

Mehr

Vorschriften aus dem Arbeitsschutz i. V. mit Baurechtsfragen

Vorschriften aus dem Arbeitsschutz i. V. mit Baurechtsfragen 2012 JAHRESFACHTAGUNG 11. Mai 2012 Vorschriften aus dem Arbeitsschutz i. V. mit Baurechtsfragen Nils Unterberg Agenda Vorschriften Arbeitsschutz / Bauordnung Unterschiedliche Anforderungen Flucht- und

Mehr