Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 133. zum Entwurf des Bauprogramms für die Kantonsstrassen

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1 Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 133 zum Entwurf des Bauprogramms für die Kantonsstrassen 18. Juni 2000

2 Übersicht Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat des Kantons Luzern die Botschaft zum Entwurf eines Bauprogramms für die Kantonsstrassen. Im Bauprogramm für Kantonsstrassen legt der Regierungsrat zunächst Rechenschaft darüber ab, was vom Bauprogramm verwirklicht wurde. Dann werden die Rechtsgrundlagen und die planerischen Grundlagen beschrieben. Anschliessend folgen die Entscheidungskriterien für die Aufnahme von Bauvorhaben ins kommende Bauprogramm. In einem weiteren Abschnitt wird Auskunft erteilt über die durchgeführten Vernehmlassungen zum Bauprogramm sowie über die Beratungen der Verkehrs- und Baukommission zu den von den Gemeinden, den Parteien und den interessierten Verbänden eingereichten Anträgen. In der Einladung zur Vernehmlassung ist darauf hingewiesen worden, dass das Bauprogramm wegen der vorhandenen finanziellen Mittel im Kantonsstrassenbau nur teilweise fristgerecht realisiert werden konnte. Anschliessend folgt das Bauprogramm mit Angaben über die geschätzten Brutto- und Nettokosten der aufgelisteten Bauvorhaben. Das Programm hält sich grundsätzlich an die aus dem aktualisierten Finanzplan abgeleiteten Vorgaben. Diese betragen (in Millionen Franken): ,6 25,9 29,8 27,9 Weil erfahrungsgemäss kaum alle Projekte plangemäss abgewickelt werden können, muss das Programm eine genügend grosse Reserve aufweisen. So soll sichergestellt werden, dass möglichst viele der dringlichen Bauvorhaben in der Programmperiode ausgeführt werden können. Das Bauprogramm stellt somit die Voraussetzung, nicht aber die Garantie dar, dass Projekte in der Bauprogrammperiode ausgeführt werden können. Massgebend sind die finanziellen Mittel, welche im Finanzplan und in den jährlichen Voranschlägen aus der Strassenrechnung zur Verfügung stehen und im Einzelfall durch die dafür zuständige Behörde zu genehmigen sind.

3 1 Inhaltsverzeichnis Seite I. Vollzug des Bauprogramms Projektstand Umsetzung Bauprogramm Radroutenkonzept II. Grundlagen Kantonsstrassen a. Erstellung, Hoheit und Eigentum b. Kosten c. Einreihung d. Radroutenkonzept Richtplan a. Kantonaler Richtplan b. Kantonaler Strassenrichtplan Finanzierung Bauprogramm Baubeschluss Lärmsanierung III. Grundsätze und Prioritäten IV. Vernehmlassung V. Beschreibung des Bauprogramms Gliederung Kostenzusammenstellung Beschreibung der einzelnen Projekte VI. Antrag Entwurf des Grossratsbeschlusses Anhang Beilage: Übersichtspläne Nrn zum Bauprogramm

4 Der Regierungsrat des Kantons Luzern an den Grossen Rat Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Das Bauprogramm läuft Ende 2002 aus. Wir unterbreiten Ihnen die Botschaft zum Entwurf des Bauprogramms für die Kantonsstrassen. I. Vollzug des Bauprogramms Projektstand Wir zeigen Ihnen in den folgenden Kapiteln auf, welche Bauvorhaben in der Bauprogrammperiode bearbeitet wurden und welche Kosten angefallen sind. Kapitel 1: Vorhaben, die in der Programmperiode abgerechnet wurden Kapitel 2: Vorhaben, die in der Programmperiode fertig gestellt wurden Kapitel 3: Vorhaben, die sich 2002 im Bau befinden Kapitel 4: Vorhaben, die 2002 projektiert werden Kapitel 5: Vorhaben, die in der Programmperiode nicht bearbeitet wurden Kapitel 6: Staatsbeiträge netto an Vorhaben der Stadt Luzern, altrechtlich

5 3 Kapitel 1: Vorhaben, die in der Programmperiode Bruttokosten in Fr. 1'000 abgerechnet wurden Strassenzug Gemeinde Abschnitt Massnahme Total K2b Vitznau Tschuepis - Bürglen, Känzeli Steinschlagschutz 539 K2b Vitznau Tschuepis - Bürglen Tunnel Bärenfluh, Neuanlage 2'275 K4 Kriens Dorf - Obernau Bushaltestellen 315 K4 Kriens Dorf, Buswendeschleife LSA und Fussgängerschutzinsel 610 K10 Escholzmatt Rotenbach - Lehn - Rothus Strassenausbau 6'663 K10 Escholzmatt Toracher - Ober-Wissämmen Strassenausbau 1'621 K10 Hasle Heiligkreuzstrasse - Brauerei Strassenausbau 1'777 K11 / K18 Alberswil / Ettiswil / Willisau-Land / Willisau- Stadt Widenmatt - Widenmühle - Burgrain - Ettiwil Umbau der Kreuzung in einen Kreisel 1'846 K11 Altishofen / Dagmersellen Gäuerhof / Stängelmatt Bushaltestellen 94 K11 / K13 Dagmersellen Chrüzmatt - Rest. Weinhof, Bereich Trottoirs, Erneuerung Oberbau 3'447 Rössli K11 Menznau Elsenau, Zufahrt Kronospan Beitrag 274 K11 Menznau / Wolhusen Lirenmoos - Spitalzufahrt Rad-/Gehweg 4'668 K11 Menznau / Willisau-Land RM, Niveauübergänge Aufhebung Übergänge (Beitrag Kanton) 300 K11 Schötz Bereich Schulhaus Lichtsignalanlage 102 K11 Schötz Einm. Ohmstalerstr. - Wissenhusenstrasse Fussgängerschutzinseln 196 K12 Littau / Neuenkirch Stächenrain - Moosschür Rad-/Gehweg 1'424 K12 Ruswil Neumühle - Freienhof Strassenausbau 2'083 K13 Buchs Steinholz - Eintracht Trottoir u. Strassenentwässerung 482 K13 Littau / Emmenbrücke Seetalstrasse - Reusszopf Radverkehrsanlage 975 K13 Emmen Seetalstrasse - Schützenmattstrasse Rad-/Gehweg 462 K13 Sursee / Knutwil / Chottenmatte(exkl) - St. Erhard Radweg 2'375 Mauensee K13 Littau Frohburg Anpassung Einlenker, provisorischer 278 Kreisel K13 Littau Reussbühl Verlegung Kantonsstrasse (Altes Projekt) 1'081 K13 Luzern / Littau Reusszopf - Reussinsel Rad-/Gehweg auf ARA-Kanal 2'033 K13 / K46 Reiden Sonnenplatz - Mehlsecken Umbau der Kreuzung in einen Kreisel, 1'106 Strassenausbau K14 Büron Dorf (exkl.) - Grz. Triengen Strassenausbau 3'999 K14 Büron Grz. Geuensee - Dorf (exkl.) Strassenausbau 5'342 K15 Emmen Bösfeld - Mühlematt Busbeschleunigung, Radverk'anlage, 687 Kreisel Mühlematt K15 Emmen Bösfeld Umbau der Kreuzung in einen Kreisel (Bauvorhaben Dritter) K15 Rothenburg Bereich Gerbibachbrücke Sanierung Brücke, Trottoirs 1'084 K16 Emmen Seetalplatz (exkl.) - Waldibrücke Umgestaltung Seetalstrasse 4'400 K16 Hochdorf / Hohenrain / Grz. Ballwil - Garage Schnarwiler Rad-/Gehweg 1'071 Ballwil K16 Eschenbach Blattenhalde - Acherfang Rad-/Gehweg 393 K16 Eschenbach Gerligenstrasse - Dreien Rad-/Gehweg westseits 979 K16 Hochdorf Chloster - Stägbach Baldegg Umbau Trottoir in Rad-/Gehweg 405 K16 / 56 Hochdorf Einmündung Sempacherstrasse Umbau der Kreuzung in einen Kreisel 513 K17 Ebikon Maihof, Einm. Kaspar-Koppstrasse Radverkehrsanlage, Verkehrsberuhigung 20 K18 Gettnau Dorf Belagssanierung und Verkehrsberuhigung 2'751 K18 Kottwil Dorfeingang Ost + West Fussgängeranlagen, Böschungssicherung 235 K18 Oberkirch / Mauensee Schlosshof - Bognau Radweg, teilw. Strassenausbau 1'831 K18 / K48 Schenkon Zellfeld Umbau der Kreuzung in einen Kreisel 610

6 4 Strassenzug Gemeinde Abschnitt Massnahme Total K30 Adligenswil Schädrütiring, Luegislandkurve Provisorische Fussgängerinseln 234 K32 Horw Rank (inkl.) - Seefeld Strassenausbau 3'991 K36 Schüpfheim SBB-Überführung - Chlusstalden Strassenausbau 7'146 K41a Ufhusen Dorf Strassenausbau 2'110 K42 Fischbach / Zell Reiferswil - Leimbütz teilw. Strassenausbau, Rad-/Gehweg 6'339 K44 Egolzwil / Wauwil Westl. Kirche Egolzwil - Gasthaus Strassenausbau 3'320 Wendelin K46 Pfaffnau Buttenried / Roggliswilstrasse - Strassenausbau 1'637 Grz. Aargau K46a Roggliswil Grz. Pfaffnau - Netzelen Strassenausbau 4'005 K56 Hildisrieden Bereich Schulhaus Fussgängerschutz 94 K63 Hitzkirch / Hämikon Brüggel - Alt Gass Gehweg 103 K63 Hämikon Schulhaus - Brüggel Gehweg 151 K63 Müswangen Allmend - Oberdorf Müswangen Gehweg 94 K65 Ebikon Buchrainstrasse Aufhebung Niveauübergang 29'592 K65a Inwil Bereich Kirche (inkl.) - Käserei Sanierung Oberbau, Verkehrsberuhigung 1' Vorhaben Total: 122'159

7 5 Kapitel 2: Vorhaben, die in der Programmperiode Bruttokosten in Fr. 1'000 fertig gestellt wurden Strassenzug Gemeinde Abschnitt Massnahme Bauende Total bis 2002 K2 Luzern Brüel Umbau der Kreuzung in einen Kreisel K2 Meggen Lerchenbühl - Balm (inkl.) Radverkehrsanlagen (Hoheit Gemeinde) '090 1' K2b Greppen Bereich Einmündung Gütschweg Verkehrsberuhigung K2b Greppen Bereich Einmündung Rigistrasse Bushaltestelle, Fussgängerschutzinsel K2b Vitznau Chalibach - Bürglenbach Sicherungsmassnahme '440 6'539 K10 Escholzmatt Rothus - Toracher Rad-/Gehweg, Grobkostenschätzung '600 1'580 K10 Schüpfheim Grz. Hasle - Wissenbach Radweg, Umgestaltung Einmündung '535 2'444 K10 Schüpfheim Landbrücke - Grz. Escholzmatt Rad-/Gehweg '080 2'051 K10 Schüpfheim SBB Übergänge Sanierung Übergänge, Beitrag Kanton K10 Wolhusen Bereich Bahnhof Massnahmen z.g. Radfahrer u Fussgänger K11 Egolzwil / Nebikon / Dorf (exkl.) - Dorf (exkl.) Radverkehrsanlage Schötz K11 Menznau / Dorf (exkl.) - Daiwil (exkl.) Rad-/Gehweg '600 1'648 Willisau- Land K11 Nebikon Luthernbrücke (exkl.) - Vorstadt Radverkehrsanlage K11 Willisau-Land Daiwil (inkl.) - Rossgassmoos Rad-/Gehweg '450 2'195 K11a / K18 Gettnau Usser Stalden - Gross Stalden Strassenausbau, Kreisel, Rad-/ Gehweg K12 Ruswil Rüediswil - Stalten Rad-/Gehweg, Grobkostenschätzung '500 1' '680 1'678 K13 / K18 Sursee / Mauensee / Oberkirch Chotten - Bognau - Einm. Rigistrasse Radweg, Umbau Kreuzung in Kreisel '115 1'115 K13 / K48 Neuenkirch Dorf - Sempach-Station Radverkehrsanlagen K15 Beromünster Mooskapelle - Flecken Radverkehrsanlagen, Verkehrsberuhigung K15 Emmen Seetalplatz (exkl.) - Waldibrücke Umgestaltung Seetalstrasse '400 4'400 K16 / K65 Eschenbach Rothli Umbau in einen Kreisel (Bauvorhaben 2002 Dritter) K17 Luzern Maihof, Rankhofstrasse - Radverkehrsanlage Rank K17 Root Bereich Fortuna Sanierung Belag, Bushaltestelle K32 Horw Herrenwald Rad-/Gehweg K36 Flühli Gemeindehaus - Torbach Strassenausbau '500 1'260 (inkl.) K36 Flühli Torbach (exkl.) - Rotbach Gehweg (exkl.) K41 Ufhusen / Zell Rueswil - Stoos Rad-/Gehweg '700 2'242 K47 Buttisholz / Nottwil Dorf (exkl.) - Büel Rad-/Gehweg '090 1'090 K56 Hochdorf / Römerswil Dorf (exkl.) - Niffel Radverkehrsanlagen, Verkehrsberuhigung K65 Eschenbach / Inwil Rotbach (exkl) - Oberhofen Rad-/Gehweg, Grobkostenschätzung Vorhaben Total: 41'636 36'467

8 6 Kapitel 3: Vorhaben, die sich 2002 im Bau befinden Bruttokosten in Fr. 1'000 Strassenzug Gemeinde Abschnitt Massnahme mutmassl. Bauende Total bis 2002 K10 Escholzmatt Dorf (exkl.) - Wiggen Strassenausbau '200 19'727 K11 Willisau-Land / Willisau-Stadt Rossgassmoos - Widenmatt (exkl.) Umfahrung '200 19'882 K13 Nottwil / St. Margreten - Länggass Radverkehrsanlage Oberkirch K14 Sursee Surental- / Glockenstr. Sanierung Kreuzung (Bauvorhaben 2003 Dritter) K15 Rothenburg Chärnsmatt - Wegscheiden Radverkehrsanlage ' K16 Ballwil Dräjen - Dorfeingang Radverkehrsanlage ' K17 Luzern Löwenplatz - Schlossberg Radverkehrsanlage, Busspur, '823 1'422 LSA K18 Sursee Krz. Ring-, Schnyder-, Zeughausstrasse Umbau Einmündung in Kreisel (Bauvorhaben Dritter) 2005 K18 Mauensee / Kottwil Einm. Seewagenstrasse - Punkt 510 Rad-/Gehweg, Amphibienschutzmassnahmen '700 1'654 K30 Luzern Einm. Schlösslihalde - Adligenswil Radstreifen ' K30 Adligenswil / Angel - Gfäz Strassenausbau, Rad-/Gehweg '200 4'364 Udligenswil K30 Adligenswil Buggenacher - Dorf Strassenausbau, Rad-/Gehweg '015 6'815 K36 Flühli Südelhöhe - Rischli Gehweg K42 Altbüron Hiltbrunnen - Einm. K 42a Radverkehrsanlage, Verkehrsberuhigung K42 Grossdietwil Dorf - Sandgrueben Radverkehrsanlage, Verkehrsberuhigung K42 Fischbach / Dorf (exkl.) - Dorf (exkl.) Rad-/Gehweg '500 1'332 Grossdietwil K46 Pfaffnau Brunnmatt - Grz. Roggliswil Strassenausbau, Rad-/Gehweg '000 9'998 K64 Schongau / Aesch Schulhaus - Krz. Niederschongau (exkl.) Strassenausbau '300 4' Vorhaben Total: 101'803 74'867

9 7 Kapitel 4: Vorhaben, die 2002 projektiert werden Bruttokosten in Fr. 1'000 Strassenzug Gemeinde Abschnitt Massnahme mutmassl. Baubeginn K2 Luzern Schwanenplatz Radverkehrsanlagen, Bushaltestellen, Prov. K2 Meggen / Luzern Rebstock - Lerchenbühl (exkl.) K2 Meggen Einm. Adligenswilerstr. (exkl.) - Grz. Schwyz K2 Meggen Schwerzi (exkl.) - Einm. Adligenswilerstr. (inkl.) Radverkehrsanlagen, Teilsanierung/Teilausbau Radverkehrsanlage, Bushaltestelle, Teilsanierung Strasse Total bis ' ' ' Radverkehrsanlage, Bushaltestelle ' K4 Kriens Kupferhammer - Bahnhöfli Strassenausbau ' K4 Luzern / Kriens Grosshof - Eichhof Busspur, Sanierung Knoten ' K10 / K13 / K16 Littau / Seetalplatz Radstreifen, Fussgängerübergänge, '000 1'800 / K31 Emmen Inseln, Ergänzungen LSA K10 Entlebuch Dorf, Kreuzung Glaubenbergstrasse Strassenausbau ' K10 Entlebuch Ebnet - Althus Rad-/Gehweg ' K10 Werthenstein / Schwanderholzstutz Strassenausbau '200 1'203 Entlebuch K10 Ruswil Langnauerbrücke - Dietenenei Rad-/Gehweg, Teilsanierung Strasse ' K10 Wolhusen / Werthenstein Hackenrüti - Rossei Süd-Umfahrung Wolhusen (Teilprojektierung) ' K10 Werthenstein Sandmättli - Rossei (exkl.) Rad-/Gehweg, Teilsanierung ' Strasse K10 Wolhusen / 'Wolhusen-Markt - Kreisel Rössli Radverkehrsanlagen, Verkehrsberuhigung ' Werthenstein (exkl.) K12 Grosswangen Schutz - Bruwald Radverkehrsanlage ' K15 Emmen Sprengiplatz - Mühlematt Radverkehrsanlagen Alternativroute K13 / K49a Knutwil Galerie (exkl.) - Einmündung Hofacher Radverkehrsanl., in Zus'hang Lärmschutz A2, San. Einmündung K17 Gisikon / Honau / Root K13 Knutwil St. Erhard - Galerie (exkl.) Radverkehrsanlage ' K13 Littau / Emmen Reussbühl / Seetalplatz Verlegung Kantonsstrasse / Teilanpassung Seetalplatz '000 1'097 K13 Luzern Grz. Littau - Kreuzstutz Busspur in Richtung Kreuzstutz, ' Neubau Kreisel K13 Wikon Adelboden Trottoir, Fussgängerschutzinsel K14 Geuensee / Einm. Rütistrasse - Büron Dorf Radverkehrsanlagen, Sanierung ' Büron (exkl.) Strasse K14 Büron Zentrum Strassenausbau, Radverkehrsanlage, ' Sanierung Strasse K14/18 Sursee Einm. K18/Schlottermilch Umbau der Kreuzung in einen ' Kreisel K16/16a/62 Gelfingen Dorfkreuzung Umbau der Kreuzung in einen ' Kreisel K17 Ebikon Maihof - Schlössli Massnahme zu Gunsten Busver kehr Bereich Bahnhof - Grz. Zug Radverkehrsanlage ' K18 Ettiswil Ausserdorf - Rüti Radverkehrsanlage K18 Sursee Einm. K14 (exkl.) - Einm. Münsterstrasse Radverkehrsanlagen (exkl.) K18 Sursee Krz. Ring-, Schnyder-, Zeughausstrasse Umbau Einmündung in Kreisel 2004 (Bauvorhaben Dritter) K30 Adligenswil Stadtgrenze - Talrain Strassenausbau, Rad-/Gehweg ' K31 Luzern Rosenberghöhe - Einm. Friedentalstrasse Radverkehrsanlage ' K32 Horw Wegscheide (inkl.) - Merkur (exkl.) Verkehrsberuhigungsmassnahmen (Bauvorhaben Dritter) '500

10 8 Strassenzug Gemeinde Abschnitt Massnahme mutmassl. Baubeginn K33a Malters Malters - Schachen Radverkehrsanlage, Verkehrsberuhigung K33a Littau Kreuzung Flurstrasse / Grossmatte Umbau der Kreuzung in einen Kreisel K37 Marbach Einm. Schärligstrasse - Steiglenbrücke Rad-/Gehweg, Teilausbau Strasse, Neubau Brücke Total bis ' ' ' K40 Willisau-Stadt Löwen - Schlüsselacher Verlegung Kantonsstrasse (Anteil Strassen) ' K41 Luthern / Hofstatt - Ruefswil Rad-/Gehweg ' Ufhusen K41 Luthern Eimatt Ausbau der Kurve K45 Langnau Unterdorf Umbau Einmündung Brittnauerstrasse K47 Oberkirch Länggass - Zentrum Oberkirch Radverkehrsanlage, Verkehrsberuhigung '900 K48 Neuenkirch / Sempach Sempach-Station Aufhebung Niveauübergang (Teilprojektierung) ' K56 Hildisrieden Schönegg Verkehrsberuhigung K65a Inwil Oberhofen (exkl.) - Kirche (exkl.) Strassenausbau, Oberbausanierung ' K65b Dierikon / Buchrain Anschluss Buchrain - K17 Zubringer Autobahn ' Vorhaben Total: 330'583 10'987

11 9 Kapitel 5: Vorhaben, die in der Programmperiode Bruttokosten in Fr. 1'000 nicht bearbeitet wurden Strassenzug Gemeinde Abschnitt Massnahme Total K4 / K33 Malters Aegertenstücke Umbau der Einmündung (Bauvorhaben 0 Dritter) K10 Hasle Braui Ausbau Kurve 250 K12 Buttisholz / Grosswangen Stalten-Buttisholz-Zinzerswil-Rot Radweg, Alternativroute gemäss RRK K13 Dagmersellen / Uffikon Dagmersellen (exkl.) - Ufikon (exkl.) Radweg, Alternativroute gemäss RRK K13 Emmen Centralplatz Ausbau (Bauvorhaben Dritter) 0 K15 Beromünster Flecken - Challeren Radverkehrsanlage, Verkehrsberuhigung 1'150 K16 Emmen Bahnunterführung Seetalstrasse Verbreiterung, Anpassung Seetalstrasse 5'000 (Proj.) K17 Ebikon Stadtgrenze - Rank Massnahmen zu Gunsten Radfahrender 500 K18 / K57 Beromünster / Gunzwil Einm. K57 - Linden Umgestaltung Einmündung, RVA, Schulwegsicherung 1'100 K33 / K33a Malters Kreuzplatz, Einmündung Schwarzenbergstrasse Sanierung Kreuzung 800 K51 Triengen Einm. Bahnhofstrasse - Abzweigung Kehr Strassenausbau 1' Vorhaben Total: 10'600

12 10 Kapitel 6: Staatsbeiträge netto an Vorhaben der Stadt Luzern (altrechtlich) Bruttokosten in Fr. 1'000 Strassenzug Gemeinde Abschnitt Massnahme Total K2 Luzern Seebrücke Neubau Seebrücke 5'500 K4 / K13 Luzern Kasernenplatz Umgestaltung Kasernenplatz 335 K17 / K31 Luzern Friedentalstrasse - Vallasterstr. Neubau Vallasterstrasse und Sanierung Schlossberg 3'370 3 Vorhaben Total: 9'205

13 11 2. Umsetzung Bauprogramm In der Programmperiode konnten im Kantonsstrassenbau insgesamt 55 Projekte abgerechnet und 30 Bauvorhaben realisiert und abgeschlossen werden. Im Bau befinden sich Ende 2002 total 18 Projekte. In der Phase «Projektbearbeitung» sind zurzeit 45 Bauvorhaben, von denen im Jahr 2003 rund 17 Projekte baulich in Angriff genommen werden können. 11 Bauvorhaben konnten nicht bearbeitet werden oder wurden zurückgestellt. Das Bauprogramm konnte aus folgenden Gründen nicht vollständig und fristgerecht umgesetzt werden: Die Umsetzung des Bauprogramms hätte insgesamt einen Finanzbedarf von rund 160 Millionen Franken erfordert. Nach den geltenden Staatsvoranschlägen standen jedoch für diese Projekte im Kantonsstrassenbau lediglich rund 100 Millionen Franken zur Verfügung. Strassenbauvorhaben sind unter Beachtung der Aspekte der Raumplanung, des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Ortsbildschutzes sowie der Verkehrssicherheit und der Koordination des öffentlichen und des privaten Verkehrs zu planen und zu realisieren ( 2 Abs. 2 Strassengesetz, StrG, SRL Nr. 755). Die Anwendung dieser Grundsätze, insbesondere auch unter Berücksichtigung der vorhandenen finanziellen Möglichkeiten, ist sehr anspruchsvoll und erforderte zusätzliche Zeit in der Planungsphase. Im Rahmen der öffentlichen Planauflagen sind gegen mehrere Projekte Einsprachen eingereicht worden, über welche unser Rat entscheiden musste. Diese Entscheide wurden zum Teil an die Gerichtsinstanzen weitergezogen. Bei vereinzelten Projekten war es nicht möglich, das für den vorgesehenen Strassenausbau erforderliche Land im gegenseitigen Einvernehmen zu erwerben, sodass die Entschädigung für den erforderlichen Landerwerb durch die kantonale Schätzungskommission festgesetzt werden musste. Diese Umstände führten zu Terminverzögerungen bei der Realisierung der betroffenen Bauvorhaben. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen, wie Siedlungsstruktur, Schulreformen u.a., konnte bei einigen Bauvorhaben mit den Planungsarbeiten nicht begonnen werden. 3. Radroutenkonzept Gemäss 83a StrG sind bis ins Jahr Prozent der Gesamtlänge der Radverkehrsanlagen gemäss Radroutenkonzept 1994 zu realisieren. Bis Ende 1998 wurden rund 30 Prozent des Radroutenkonzepts realisiert. In der Bauprogrammperiode wurden weitere 20 Prozent fertig gestellt, womit Ende 2002 rund 50 Prozent des Radroutenkonzepts realisiert sind. Ende 2002 befinden sich weitere 6 Prozent des Radroutenkonzepts in der Planung. II. Grundlagen 1. Kantonsstrassen a. Erstellung, Hoheit und Eigentum Die Kantonsstrassen werden vom Staat erstellt und stehen in seinem Eigentum und unter seiner Hoheit. Vorbehalten bleiben besondere Rechtsverhältnisse ( 43 StrG). b. Kosten Gemäss 47 StrG trägt der Staat die Kosten für den Kantonsstrassenbau. Vorbehalten bleiben die 32 Absatz 5 und 42 Absatz 1 StrG (Abs. 1). Wird auf Verlangen von Gemeinden oder Privaten eine Ausführung beschlossen, die über den erforderlichen Standard hinausgeht, haben sie die Mehrkosten selber zu bezahlen (Abs. 2).

14 12 Sind wegen Bauten und Anlagen, die ein grosses Verkehrsaufkommen mit sich bringen, wie Einkaufszentren, Parkhäuser, Industrie- und Gewerbebetriebe, Lagerhäuser, Kiesgruben, Deponien, Geschäfts- und Bürobauten, Hotels, Vergnügungszentren oder Grossüberbauungen, Kantonsstrassen zu erstellen oder zu ändern, sind die dadurch entstehenden Kosten ganz oder teilweise den Verursachern zu überbinden (Abs. 3). c. Einreihung Gemäss 10 Absatz 1a StrG ist für die Einreihung der Strassen in die Kategorie der Kantonsstrassen Ihr Rat zuständig. d. Radroutenkonzept 1994 Am 26. Juni 1995 hat Ihr Rat von unserem Planungsbericht über das kantonale Radroutenkonzept 1994 vom 10. Januar 1995 zustimmend Kenntnis genommen. Das Konzept ist eine behördenverbindliche Planungsgrundlage für Radverkehrsanlagen bei der Erarbeitung der Bauprogramme für die Kantonsstrassen sowie für die regionalen Richtpläne für das Radwegnetz. Angebot und Massnahmen für Radrouten im Kanton Luzern sind, nach Prioritäten abgestuft, in Situationsplänen aufgezeigt. Im Weiteren ist im Radroutenkonzept 1994 festgehalten, wie Radverkehrsanlagen entlang von Strassen und auf Verkehrsknoten projektiert werden sollen. Das Konzept enthält Angaben über den Bau strassenbegleitender Radverkehrsanlagen, über ihre Merkmale und Abmessungen sowie ihre Gestaltung. Gemäss dem von Ihnen am 13. September 1999 beschlossenen 83a StrG werden die im kantonalen Radroutenkonzept 1994 aufgeführten Massnahmen in den nächsten 15 Jahren zu 90 Prozent der Gesamtlänge gemäss Konzept zu Lasten der Strassenrechnung realisiert. 2. Richtplan a. Kantonaler Richtplan Ihr Rat hat den kantonalen Richtplan 1998 am 26. Januar 1999 genehmigt. Der neue Richtplan 1998 ist als Führungsinstrument des Grossen Rates und des Regierungsrates konzipiert. Daher beschränkt sich der Richtplan auf Lösungsstrategien für die wichtigen raumordnungspolitischen Fragestellungen. Aus einer Gesamtsicht heraus setzt er Prioritäten und hält den Handlungsspielraum für alternative Lösungsvorschläge und langfristige Optionen offen. Der Richtplan 1998 bestimmt die kantonalen Interessen und Entwicklungsabsichten in Form von «Richtungsweisenden Festlegungen». Für das Bauprogramm sind die folgenden Festlegungen massgebend (Richtplan-Text, Teil V «Verkehr und Umwelt»): Für Kantonsstrassen (S. 65): Die Gewährleistung eines funktionierenden Verkehrsnetzes ist in erster Linie mit qualitativen Verbesserungen und Substanzerhaltung anzustreben. Neuanlagen sind dort zu erwägen, wo sie die Verkehrssicherheit erhöhen, Wohn- und Zentrumsgebiete wirksam entlasten und bestehende Behinderungen des öffentlichen Verkehrs vermindern. Für Fuss- und Radwege (S. 74): Für Fussgänger und Fussgängerinnen und die Rad Fahrenden wird ein sicheres Wegnetz bereitgestellt. Anzustreben ist ein zusammenhängendes, auf die Bedürfnisse des täglichen Verkehrs (Berufspendler, Schüler, Einkauf usw.) und der Erholung abgestimmtes Gesamtnetz. b. Kantonaler Strassenrichtplan Das Strassengesetz vom 21. März 1995 führte den kantonalen Strassenrichtplan als neues, übergeordnetes Planungs- und Steuerungsinstrument ein. Gemäss 44 Absatz 2 StrG enthält der kantonale Strassenrichtplan die bestehenden und die geplanten

15 Kantons- und Nationalstrassen. Er bezeichnet die Strassen, die neu erstellt werden sollen oder deren Änderung sich erheblich auf die räumlichen Verhältnisse oder die Umwelt auswirkt. Er enthält ferner die Dringlichkeitsstufen der einzelnen Massnahmen. Im Gegensatz zum kantonalen Richtplan ist er wesentlich detaillierter und bezüglich der Kantons- und Nationalstrassen vollständig. Mit Beschluss vom 2. Februar 1999 haben Sie den kantonalen Strassenrichtplan 1998 genehmigt Finanzierung Gemäss Finanzplanung stehen für Strassenbauvorhaben des Bauprogramms folgende Bruttobeträge zur Verfügung: Bau inkl. Landerwerb, inkl. Stadt Luzern (neurechtlich), inkl. Massnahmen gegen Lärm und Luftverschmutzung 26,6 Mio. 25,9 Mio. 29,8 Mio. 27,9 Mio 4. Bauprogramm Gemäss 45 StrG beschliesst der Grosse Rat aufgrund des kantonalen Strassenrichtplans ein Bauprogramm für die Kantonsstrassen. Dieses bezeichnet alle Bauvorhaben, die in der Programmperiode ausgeführt oder fortgesetzt werden sollen. Das Bauprogramm ist mindestens alle vier Jahre zu überarbeiten. Allfällige Änderungen oder Ergänzungen sind neu zu beschliessen (Abs. 1). Das Bauprogramm bezeichnet anhand von Übersichtsplänen und Beschreibungen die Linienführung, den Ausbaustandard in den Grundzügen und die mutmasslichen Kosten der Bauvorhaben. Kleinere Bauvorhaben können in Sammelrubriken zusammengefasst werden (Abs. 2). Die Gemeinderäte der betroffenen Gemeinden und die interessierten Regionalplanungsverbände können sich vernehmen lassen; dabei können weitere Interessierte über ihre Gemeinderäte Vorschläge und Anregungen einbringen. Diese Möglichkeit ist von den Gemeinderäten auf geeignete Weise bekannt zu geben (Abs. 3). In das Bauprogramm werden jene Projekte aufgenommen, die während der Programmperiode auch tatsächlich realisiert werden sollen (Erläuterungen des Baudepartementes zum Strassengesetz, Dezember 1997, S. 35). Das Bauprogramm ist mindestens alle vier Jahre zu überarbeiten. Es muss jedoch nicht vollumfänglich neu beschlossen werden, sondern nur insoweit, als Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden. Das Bauprogramm bezeichnet den Ausbaustandard bloss in den Grundzügen, legt also nicht bereits alle Einzelheiten fest. Die detaillierte Ausgestaltung einer Strasse ist vielmehr Inhalt des Strassenprojekts. 5. Baubeschluss Der Baubeschluss wird gemäss 46 StrG gestützt auf das Bauprogramm nach der Zuständigkeitsordnung der Staatsverfassung entweder vom Grossen Rat oder vom Regierungsrat gefasst (Abs. 1). Wird ein Bauvorhaben aufgeteilt, sind die Kosten des im Bauprogramm beschriebenen Projekts für die Baubeschlusskompetenz massgebend (Abs. 2). Die Baubeschlusskompetenz richtet sich nach der Ausgabenhöhe gemäss 39 bis Absatz 1 der Staatsverfassung. Nach dieser Bestimmung unterliegen Beschlüsse des Grossen Rates, welche freibestimmbare Ausgaben für einen bestimmten Zweck bewilligen, dem fakultativen Referendum bei einer Ausgabenhöhe von 3 bis 25 Millionen Franken, der obligatorischen Volksabstimmung bei einer Ausgabenhöhe von mehr als 25 Millionen Franken. Ausgaben sind freibestimmbar, wenn der entscheidenden Behörde für den Umfang der Ausgabe, den Zeitpunkt ihrer Vornahme oder für andere Modalitäten eine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit zusteht ( 6 Abs. 1 Finanzhaushaltgesetz, FHG, SRL Nr. 600). Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung stellen Unterhaltskosten gebundene Ausgaben dar, die dem Finanzreferendum entzogen sind (BGE 105 Ia 87, 113 Ia 398 f.). Die Aufwendungen für den Strassenbau sind demgegenüber freibestimmbare

16 14 Ausgaben, die wir Ihnen bei einer Ausgabenhöhe von 3 Millionen Franken und mehr mit einer Botschaft zum Beschluss unterbreiten werden und die dem Finanzreferendum unterstellt sind. Die Ausscheidung zwischen gebundenen Ausgaben für den Unterhalt und freibestimmbaren Ausgaben für den Bau ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts auch bei gleichzeitiger Ausführung von Unterhalts- und Bauarbeiten innerhalb desselben Gesamtprojekts zulässig (BGE 113 Ia 399 ff.). Die Ausgabenbewilligungskompetenz steht grundsätzlich Ihrem Rat zu. Sie bewilligen die Bau- und Unterhaltskosten für Kantonsstrassen mit dem Voranschlagskredit ( 11 FHG). Betragen die Baukosten weniger als 3 Millionen Franken, verfügen wir mit dem Baubeschluss über den von Ihrem Rat bewilligten Voranschlagskredit. Werden die Baukosten auf 3 Millionen Franken und mehr veranschlagt, bewilligen Sie mit dem Baubeschluss den erforderlichen Sonderkredit ( 21 Abs. 2a FHG). Die Ausgaben sind auf den Zeitpunkt zu berechnen, in welchem der Dekretsentwurf für den Sonderkredit erarbeitet wird (BGE 118 Ia 425). 6. Lärmsanierung Strassenverkehrsanlagen, die den Vorschriften des Umweltschutzgesetzes nicht genügen, müssen saniert werden (Art. 16 Abs. 1 Umweltschutzgesetz, USG; Art. 13 ff. Lärmschutzverordnung, LSV). Die Strassen müssen so weit saniert werden, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist und die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden (Art. 13 Abs. 2 LSV). Stehen keine überwiegenden Interessen entgegen, sind Massnahmen an der Quelle (erste Stufe), welche die Lärmerzeugung verhindern oder verringern, der Vorzug einzuräumen gegenüber Massnahmen zwischen Quelle und Empfangspunkten (zweite Stufe), die lediglich die Lärmausbreitung verhindern oder verringern (Art. 13 Abs. 3 LSV). Wenn im Einzelfall unverhältnismässige Betriebseinschränkungen oder Kosten entstehen oder wenn überwiegende Interessen der Sanierung entgegenstehen (Art. 17 Abs. 1 USG, Art. 14 Abs. 1 LSV), gewährt das Amt für Umweltschutz ( 17 Abs. 1a Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz, EGUSG, SRL Nr. 700; 1 Abs. 1 kantonale Umweltschutzverordnung, SRL Nr. 701) dem Inhaber der Strasse Erleichterungen. Mit der Gewährung der Erleichterungen, welche vorab gegenüber den Lärmbetroffenen eröffnet werden müssen, wird der Strasseninhaber davon entbunden, weiter gehende emissionsbegrenzende Lärmschutzmassnahmen zu treffen. Können bei Strassen wegen gewährter Erleichterungen die Alarmwerte nicht eingehalten werden, so müssen bei den bestehenden lärmbelasteten Gebäuden die Fenster lärmempfindlicher Räume gegen Schall gedämmt werden (Art. 20 Abs. 1 USG, Art. 15 Abs. 1 LSV). Die Strassenverwaltungsbehörde führt die Sanierung bestehender Verkehrsanlagen durch ( 18 EGUSG). Die Strassenverwaltung obliegt bei den Kantonsstrassen dem Bau- und Verkehrsdepartement ( 17 Abs. 2a StrG). Die Bekämpfung des Strassenlärms wird auf zwei Ebenen angegangen: Realisierung von Lärmschutzmassnahmen im Rahmen von Strassenbauvorhaben und Durchführung von reinen Lärmsanierungen. Besteht bei Strassenbauvorhaben eine gleichzeitige Lärmsanierungspflicht (Art. 18 USG, Art. 8 LSV), werden die Lärm- und Schallschutzmassnahmen in das Projekt miteinbezogen und die verschiedenen Verfahren koordiniert. Ist kein Strassenbauvorhaben vorgesehen und wird der Immissionsgrenzwert überschritten, erfolgt die Sanierung in einem eigenständigen Prozess. Strassen mit überschrittenen Alarmwerten werden dabei prioritär behandelt (Art. 19 USG, Art. 17 LSV). Das Bauprogramm für die Kantonsstrassen enthält Strassenbauvorhaben mit einer gesetzlichen Lärmsanierungspflicht; die Vorhaben umfassen in diesen Fällen auch die lärmtechnische Sanierung. Für die lärmtechnische Sanierung von Strassen, die ohne gleichzeitigen Strassenbau ausgeführt werden müssen, werden im Bauprogramm unter der Sammelrubrik «Massnahmen zu Gunsten Lärmschutz oder Luftreinhaltung» die voraussichtlichen Projektierungs- und Ausführungskosten aufgeführt. Die Kosten für Emissionsbegrenzungen bei neuen oder geänderten Kantonsstrassen sowie für Sanierungs- und Schallschutzmassnahmen bei bestehenden Kantonsstrassen trägt der Kanton ( 20 Abs. 1 EGUSG). Die vom Kanton zu tragenden Kosten werden der Strassenrechnung belastet ( 83 Abs. 1 StrG). Der Bund gewährt bei bestehenden Strassen Beiträge für Lärmsanierungen und Schallschutzmassnahmen im Rahmen der Verwendung des Treibstoffzollertrages (Art. 50 USG, Art. 21 f. LSV). Im Kanton Luzern beträgt der Beitragssatz zurzeit bei den schweizerischen Hauptstrassen zwischen 36 und 55 Prozent und bei den übrigen Strassen mindestens 55 Prozent (ab Gesamtkosten von 1 Mio. Fr. zuzüglich 1 Prozent pro angefangene Fr ). Die Beiträge des Bundes werden der Strassenrechnung gutgeschrieben ( 83 Abs. 1 StrG).

17 Gemäss Lärmschutzverordnung müssen die Sanierungen spätestens bis zum 31. März 2002 abgeschlossen sein (Art. 17 Abs. 3 LSV). Nachdem dieses Ziel gesamtschweizerisch - so auch im Kanton Luzern - nicht erreicht wurde, erwägt der Bundesrat, diese Frist bei Nationalstrassen um fünf Jahre und bei den übrigen Strassen um zehn Jahre zu verlängern. Im Mitbericht des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) zu den beabsichtigten Fristverlängerungen in der Lärmschutzverordnung wird erwähnt, dass nach Ablauf der Sanierungsfristen vorgesehen sei, die Bundesbeiträge für die Lärmsanierungen einzustellen. Werden die Sanierungsfristen nicht eingehalten, stelle sich im Übrigen bei allen Strassen verstärkt die Frage nach der Ausrichtung von Entschädigungen (vgl. Bundesgerichtsentscheid BGE 123 II 560). 15 III. Grundsätze und Prioritäten An ihrer Sitzung vom 28. Mai 2001 hat die Verkehrs- und Baukommission Ihres Rates von der folgenden, vom Bau- und Verkehrsdepartement vorgeschlagenen Liste der Grundsätze für die Aufnahme von Bauvorhaben ins kommende Bauprogramm sowie über die Prioritäten der Berücksichtigung der Bauvorhaben im Programm zustimmend Kenntnis genommen: Grundsätze: Dringlicher baulicher Unterhalt an Kantonsstrassen, Erweiterung des Strassenraums, Anpassung des geometrischen Normalprofils (Prioritäten: Verkehrsmenge und LKW-Anteil). Sanierung von Strassenabschnitten mit hohem Unfallrisiko. Verbesserung des Verkehrsablaufs an kritischen Engpässen im Kantonsstrassennetz unter Berücksichtigung des öffentlichen Verkehrs, insbesondere in der Agglomeration Luzern und im Raum von Regionalzentren, und Veränderung des übergeordneten Strassennetzes. Erstellen von Radverkehrsanlagen (RVA): a. RVA erster Priorität gemäss Radroutenkonzept 1994 b. Sanierung von Stellen, an denen häufig Fahrradunfälle passieren c. Schliessen von Lücken zwischen bestehenden RVA des Radroutenkonzepts 1994 d. Projektierung von ausgewählten RVA des Radroutenkonzepts 1994 (Umsetzung von Schulwegsicherungen u. Ä.) Die Gesamtkosten aller Bauvorhaben des Bauprogramms sollen das Doppelte der verfügbaren Mittel nicht überschreiten. Prioritäten: 1. Fertigstellung der laufenden Bauarbeiten an den Kantonsstrassen. 2. Projekte des Bauprogramms , falls die Grundsätze noch erfüllt sind und die Planung in Arbeit ist. 3. Projekte, die im Mehrjahresprogramm für schweizerische Hauptstrassen enthalten sind. 4. Projekte des Bauprogramms , falls die Grundsätze erfüllt sind. 5. Umsetzung Radroutenkonzept 1994 (Verpflichtung: Umsetzung von 90 Prozent in fünfzehn Jahren). 6. Neu beantragte Projekte nach den oben aufgeführten Grundsätzen. IV. Vernehmlassung Im Juni 2001 eröffnete das Bau- und Verkehrsdepartement das Anhörungsverfahren zum Bauprogramm Den Gemeinden, den Parteien und den interessierten Verbänden des Kantons Luzern wurde Gelegenheit gegeben, ihre Anliegen und Anträge schriftlich einzureichen. In seinem Schreiben zur Anhörung vom Juni 2001 hatte das Bau- und Verkehrsdepartement bereits darauf hingewiesen, dass das geltende Bauprogramm nur teilweise fristgerecht realisiert werden könne. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden insgesamt rund 300 Anträge mit Gesamtkosten von 1 Milliarde Franken eingereicht. Gestützt auf die Entscheidungskriterien, von welchen die Verkehrs- und Baukommission an ihrer Sitzung vom 28. Mai 2001 zustimmend Kenntnis genommen hatte, erarbeitete das Bau- und Verkehrsdepartement den Entwurf zum Bauprogramm

18 16 An der Sitzung vom 5. November 2001 orientierte das Bau- und Verkehrsdepartement Ihre Verkehrs- und Baukommission über den Entwurf zum Bauprogramm Grundlage bildeten dabei die Entscheidungskriterien. Im Februar/März 2002 eröffnete das Bau- und Verkehrsdepartement das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf des Bauprogramms In seinem Schreiben zur Vernehmlassung wies das Bau- und Verkehrsdepartement darauf hin, dass das Bauprogramm die Voraussetzung, nicht aber die Garantie darstelle, dass Projekte in der Bauprogrammperiode ausgeführt werden könnten. Im Vernehmlassungsverfahren wurden 14 zusätzliche Anträge eingereicht, im Entwurf zum Bauprogramm nicht aufgenommene Anträge wiederholt und die vorzeitige Realisierung von aufgenommenen Anträgen beantragt. Weiter wurden von den Parteien und Verbänden die Entscheidungskriterien und die Gesamtkosten aller Bauvorhaben unterschiedlich beurteilt, und eine Verzichtsplanung eingereicht. Gestützt auf die Entscheidungskriterien bearbeitete das Bau- und Verkehrsdepartement den Entwurf zum Bauprogramm Von den 14 im Vernehmlassungsverfahren eingereichten Anträgen sind 6 Anträge zusätzlich ins Bauprogramm aufgenommen worden. Eine vorzeitige Realisierung von aufgenommenen Bauvorhaben ist aufgrund der vorhandenen finanziellen Mittel nicht möglich. Von den Entscheidungskriterien und den Gesamtkosten aller Bauvorhaben hat Ihre Verkehrs- und Baukommission an ihrer Sitzung vom 28. Mai 2001 zustimmend Kenntnis genommen. An der Sitzung vom 13. Mai 2002 hat das Bau- und Verkehrsdepartement die Verkehrs- und Baukommission Ihres Rates über die Stellungnahmen der Gemeinden, der Parteien und der Verbände und über den Entwurf des Bauprogramms umfassend orientiert. An dieser Sitzung wurden keine Änderungen oder Ergänzungen in den Entwurf des Bauprogramms aufgenommen. V. Beschreibung des Bauprogramms Gliederung Das Programm ist in folgende Kapitel gegliedert: Kapitel 1: Vorhaben, die im alten Programm enthalten waren und ins neue aufzunehmen sind Kapitel 2: Vorhaben, deren Projektierung im alten Programm enthalten war und die ins neue aufzunehmen sind Kapitel 3: Sammelrubriken Kapitel 4: Vorhaben, die neu ins Programm aufzunehmen sind Kapitel 5: Vorhaben des Bauprogramms , die nicht mehr ins neue Programm aufzunehmen sind Kapitel 6: Zusammenstellung 2. Kostenzusammenstellung Die nachstehende Kostenübersicht über das Bauprogramm weist folgende Schätzung der Bruttokosten auf: Bruttokosten in Millionen Franken Kap.-Nr. Kapitel später 1. Total Vorhaben, die im alten Programm enthalten waren und ins neue aufzunehmen sind 39,082 37,982 25,709 15, , Total Vorhaben, deren Projektierung im alten Programm enthalten war und die ins neue aufzunehmen sind 3,225 4,625 3,847 6,313 97, Total Sammelrubriken 5,7 5,9 5,7 5,9 4. Total Vorhaben, die neu ins Programm aufzunehmen sind 10,655 20,210 29,345 36, ,620 Total Bruttokosten, geschätzt 58,662 68,717 64,601 63, ,494

19 Die nachstehende Kostenübersicht über das Bauprogramm weist folgende Nettokosten auf: Bruttokosten, geschätzt 58,662 68,717 64,601 63,741 abzüglich Beiträge Bund und Gemeinden, geschätzt 8,30 12,75 16,30 14,0 Total Nettokosten, geschätzt 50,362 55,967 48,301 49,741 Die Kosten der einzelnen Bauvorhaben sind entsprechend dem Projektierungsstand anhand von Kostenvoranschlägen oder Kostenschätzungen ermittelt worden. Bei verschiedenen Projekten ist die Art der Massnahme noch offen. Alle Bauvorhaben werden in den einzelnen Projektierungsphasen bezüglich Kostenoptimierung kritisch überprüft und allenfalls angepasst. Im Entwurf des Bauprogramms wurde die Werterhaltung der Kantonsstrassen mitberücksichtigt. Notwendiger Unterhalt wurde in die Bauvorhaben integriert. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung stellen Unterhaltskosten allerdings, wie erwähnt, gebundene Ausgaben dar. In den Bruttokosten sind für die Bauprogrammperiode Unterhaltskosten von rund 20 Millionen Franken enthalten. In den im Bauprogramm beschriebenen Massnahmen sind diese Unterhaltskosten mit Sanierung oder Teilsanierung bezeichnet. Erfahrungsgemäss können bei der Realisierung von Bauvorhaben aus verschiedenen Gründen Verzögerungen im Projektierungsablauf eintreten. Im vorliegenden Entwurf schlagen wir deshalb gegenüber den Mitteln in den Finanzplänen bewusst einen Überhang von zusätzlichen Projekten vor, damit die für den Kantonsstrassenbau zur Verfügung stehenden Mittel voll ausgeschöpft werden können. Seit 1999 steht dem Verkehrs- und Tiefbauamt ein jährliches Globalbudget zur Verfügung, das eine Verschiebung von Krediten innerhalb der Strassenrechnung ermöglicht. Es sollen deshalb zusätzliche kleinere und mittelgrosse Projekte im Kantonsstrassenbau nach Erteilung der Projektbewilligung ausführungsreif vorbereitet werden, sodass sie bei einer allfälligen Kreditumlagerung kurzfristig realisiert werden können. Der Bund leistet Beiträge an die Baukosten von Hauptstrassen, an die bereits beschlossene Aufhebung oder Sicherung von Niveauübergängen und an andere Massnahmen zur Trennung von öffentlichem und privatem Verkehr, an strassenverkehrsbedingte Umweltschutz- und Landschaftsschutzmassnahmen sowie an Schutzbauten gegen Naturgewalten entlang von Strassen. 3. Beschreibung der einzelnen Projekte Die im Bauprogramm noch nicht beschlossenen und nicht gestrichenen sowie die neu aufzunehmenden Vorhaben werden in den Übersichtsplänen Nrn (Beilage) dargestellt.

20 18 Entwurf Bauprogramm Kantonsstrassen Kapitel 1: Vorhaben, die im alten Programm ( ) enthalten waren und ins neue aufzunehmen sind Kapitel 2: Vorhaben, deren Projektierung im alten Programm ( ) enthalten war und die ins neue aufzunehmen sind Strassenzug Gemeinde Abschnitt Massnahme Bemerkungen Kosten in 1'000 Fr später Total später K30 Adligenswil, Udligenswil Angel - Gfäz Strassenausbau, Rad-/Gehweg K30 Adligenswil Buggenacher - Dorf Strassenausbau, Rad-/Gehweg K30 Adligenswil Stadtgrenze - Talrain Strassenausbau, Rad-/Gehweg '000 2'346 7'246 K64 Aesch, Schongau Schulhaus - Kreuzung Niederschongau K42 Altbüron Hiltbrunnen - Einm. K+C5642a Strassenausbau Radverkehrsanlage, Verkehrsberuhigung K16 Ballwil Dräjen - Dorfeingang Rad-/Gehweg ' '700 K65b Buchrain, Dierikon Autobahnanschluss Buchrain - K17 (Zubringer) Neubau Zubringer Autobahnanschluss A14 Buchrain inkl. Massnahmen auf der K65 im Dorf Buchrain, Massnahme noch offen K14 Büron Zentrum Strassenausbau, Radverkehrsanlage (Massnahme noch offen), Massnahmen im Zusammenhang mit Einmündung Bahnhofstrasse zu Lasten Gemeinde 500 2' '840

21 19 Entwurf Bauprogramm Kantonsstrassen Kapitel 1: Vorhaben, die im alten Programm ( ) enthalten waren und ins neue aufzunehmen sind Kapitel 2: Vorhaben, deren Projektierung im alten Programm ( ) enthalten war und die ins neue aufzunehmen sind Strassenzug Gemeinde Abschnitt Massnahme Bemerkungen Kosten in 1'000 Fr später Total später K14 Büron, Geuensee Einm. Rütistrasse - Dorf (exkl.) K17 Ebikon Maihof - Schlössli Massnahme zu Gunsten Busverkehr K13 Emmen Seetalplatz (exkl) - Sprengiplatz - Mühlematt K16 Emmen Bahnunterführung Seetalstrasse K10 Entlebuch Dorf, Kreuzung Glaubenbergstrasse Radverkehrsanlagen 1'000 2' '300 Radverkehrsanlagen Alternativroute Verbreiterung, Anpassung Seetalstrasse Notwendigkeit und Realisierung in Überprüfung mit dem Antrag Verbesserung der Verkehrssicherheit, Förderung öv, Optimierung Leistungsfähigkeit im Abschnitt Seetalplatz - Waldibrücke. Strassenausbau Die Entwicklung von Entlebuch mit der Situierung eines Grossverteilers im Bereich Angenchäppeli erfordert für die Sicherheit der Fussgänger aufgrund fehlender Gehwege eine Erweiterung des Projektes gemäss Bauprogramm Im Radroutenkonzept 94 sind verkehrsberuhigende Massnahmen in 2. Priorität enthalten. Im Bereich Hintere Bahnhofstrasse muss die bestehende Kunstbaute instand gesetzt werden. Text Abschnitt ergänzen mit: Angenchäppeli bis Bereich Einmündung Bahnhofstrasse '600 5' '500 2' '500 K10 Entlebuch Ebnet - Althus Rad-/Gehweg 1' '700 K10 Entlebuch, Schwanderholzstutz Strassenausbau 200 1'000 8'000 8'000 21'000 38'200 Werthenstein K10 Escholzmatt Dorf (exkl.) - Wiggen Strassenausbau 2' '180

22 20 Entwurf Bauprogramm Kantonsstrassen Kapitel 1: Vorhaben, die im alten Programm ( ) enthalten waren und ins neue aufzunehmen sind Kapitel 2: Vorhaben, deren Projektierung im alten Programm ( ) enthalten war und die ins neue aufzunehmen sind Strassenzug Gemeinde Abschnitt Massnahme Bemerkungen Kosten in 1'000 Fr später Total später K18 Ettiswil Ausserdorf - Post Radverkehrsanlagen, Verkehrsberuhigung K42 Fischbach, Grossdietwil Dorf (exkl.) - Dorf (exkl.) Rad-/Gehweg K36 Flühli Südelhöhe - Rischli Gehweg K16/K16a/K62 Gelfingen Dorfkreuzung Umbau der Kreuzung in einen Kreisel K17 Gisikon, Honau, Root Bereich Bahnhof - Grz. ZugRadverkehrsanlage 1' '219 K42 Grossdietwil Dorf - Sandgrueben Radverkehrsanlage, Verkehrsberuhigung K12 Grosswangen Schutz - Bruwald Radverkehrsanlage '400 K10 Hasle Braui Ausbau Kurve Das Bauvorhaben soll in Koordination mit baulichen Veränderungen auf dem Grundstück Braui erfolgen. Der Ausbau der Kantonsstrasse wurde in Absprache mit der Gemeinde ins Bauprogramm zurückgestellt K56 Hildisrieden Schönegg Verkehrsberuhigung '250 1'250 2'500 K32 Horw Wegscheide (inkl.) - Merkur (exkl.) Verkehrsberuhigungsmassnahmen (Bauvorhaben Dritter), Kostenbeitrag Staat Luzern

23 21 Entwurf Bauprogramm Kantonsstrassen Kapitel 1: Vorhaben, die im alten Programm ( ) enthalten waren und ins neue aufzunehmen sind Kapitel 2: Vorhaben, deren Projektierung im alten Programm ( ) enthalten war und die ins neue aufzunehmen sind Strassenzug Gemeinde Abschnitt Massnahme Bemerkungen Kosten in 1'000 Fr später Total später K65 Inwil Oberhofen (exkl.) - Kirche (exkl.) Strassenausbau, Oberbausanierung V Kanton Luzern Gesamtes Kantonsgebiet Signalisation von Radrouten gemäss Radroutenkonzept 1'500 1' ' K13/49a Knutwil Galerie (exkl.) - Einmündung Hofacher Radverkehrsanl., in Zus'hang Lärmschutz A2, San. Einmündung K13 Knutwil St. Erhard - Galerie (exkl.) Radverkehrsanlage '480 K18 Kottwil, Mauensee Einm. Seewagenstrasse - Punkt 510 Rad-/Gehweg, Amphibienschutzmassnahmen K 4 Kriens Kupferhammer - Bahnhöfli Strassenausbau 1'000 8' '110 K45 Langnau Unterdorf Umbau Einmündung Brittnauerstrasse K10/13/16/31 Littau Seetalplatz Fussgängerübergänge, Inseln, Ergänzung LSA K13 Littau, Emmen Reussbühl Verlegung Kantonsstrasse (Projektierung) inkl. Teilanpassung Seetalplatz Die Projektierung ist in Bearbeitung. Ergänzen der Massnahme beim Übertrag ins neue Bauprogramm mit Sanierung der Kantonsstrasse im Abschnitt Schiff- Seetalplatz (exkl.) ' '000 5'000 15'400 22'000

24 22 Entwurf Bauprogramm Kantonsstrassen Kapitel 1: Vorhaben, die im alten Programm ( ) enthalten waren und ins neue aufzunehmen sind Kapitel 2: Vorhaben, deren Projektierung im alten Programm ( ) enthalten war und die ins neue aufzunehmen sind Strassenzug Gemeinde Abschnitt Massnahme Bemerkungen Kosten in 1'000 Fr später Total später K33a Littau Kreuzung Flurstrasse / Grossmatte K41 Luthern, Ufhusen K41 Luthern, Ufhusen K 2 Luzern, Meggen Umbau der Kreuzung in einen Kreisel '050 Hofstatt - Ruefswil Rad-/Gehweg 1'800 1' '210 Eimatt Ausbau Kurve Rebstock - Lerchenbühl (exkl.) K 2 Luzern Schwanenplatz - Luzernerhof Radverkehrsanlagen '000 1'500 2'800 RVA, Bushaltestelle, Umgestaltung, Sofortmassn. Radfahrer '500 4'100 K13/K31 Luzern Grz. Littau - Kreuzstutz Busspur in Richtung Kreuzstutz, Neubau Kreisel '200 K17 Luzern Löwenplatz - Schlossberg Busspur, LSA, Anlagen für Fussgänger und Radfahrer K30 Luzern Einm. Schlösslihalde - Adligenswil K31 Luzern Rosenberghöhe - Einm. Libellenstrasse (inkl.) V Luzern Gesamtes Stadtgebiet Sockelbeitrag gemäss Vereinbarung Staat Luzern/Stadt Luzern Radstreifen Radverkehrsanlagen

25 23 Entwurf Bauprogramm Kantonsstrassen Kapitel 1: Vorhaben, die im alten Programm ( ) enthalten waren und ins neue aufzunehmen sind Kapitel 2: Vorhaben, deren Projektierung im alten Programm ( ) enthalten war und die ins neue aufzunehmen sind Strassenzug Gemeinde Abschnitt Massnahme Bemerkungen Kosten in 1'000 Fr später Total später K 4 Luzern, Kriens Grosshof - Eichhof Busspur, Sanierung Knoten, LSA 2'000 1' '300 K33 Malters Malters - Schachen Radverkehrsanlagen, Verkehrsberuhigung K33/K33a Malters Kreuzplatz, Einm. Schwarzenbergstrasse K37 Marbach Einm. Schärligstrasse - Steiglenbrücke 2' '610 Sanierung Kreuzung Rad-/Gehweg, Teilausbau Strasse, Neubau Brücke 1' '500 K 2 Meggen Lerchenbühl - Schlösslistrasse (inkl.) K 2 Meggen Einm. Adligenswilerstr. (exkl.) - Grz. Schwyz K 2 Meggen Schwerzi (exkl.) - Einm.Adligenswilerstr. (inkl.) Radverkehrsanlagen (Hoheit Kanton) Radverkehrsanlage 2'000 1' '800 Radverkehrsanlage, Bushaltestelle 1'200 1' '000 K48 Neuenkirch, Sempach Sempach-Station Aufhebung Niveauübergang (Teilprojektierung) '000 2'000 K13 Nottwil, Oberkirch K47 Oberkirch Länggass - Zentrum Oberkirch K46/K46a Pfaffnau Brunnmatt - Steinacher - Grz. Roggliswil St. Margreten - Länggass Rad-/Gehweg Radverkehrsanlage, Verkehrsberuhigung Strassenausbau, Rad-/Gehweg

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