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1 264 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 17. Oktober 2017 Nr. 44/2017 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite Hinweis auf die Bekanntmachung der Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Prüfung von Programmen zwischen den Kreisen Borken und Steinfurt vom 02./ Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Bundestagswahl am in den Wahlkreises 124 Steinfurt I Borken I und 128 Steinfurt III Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Bundestagswahl am im Wahlkreis 127 Coesfeld Steinfurt II Bekanntmachung der Gemeinde Saerbeck über das Widerspruchsrecht zur Übermittlung von Daten aus dem Melderegister nach 36 und 50 des Bundesmeldegesetzes (BMG) Bekanntmachung der Gemeinde Saerbeck über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Ortskern gemäß 13 Abs. 2 (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 Sondergebiet Freizeit und Erholung Eichengrund der Gemeinde Saerbeck gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) 332 Der Einzelpreis dieser Ausgabe des Amtsblattes beträgt 1,30 zuzüglich Zustellungsgebühren. Einzelexemplare können im Haupt- und Personalamt der Kreisverwaltung angefordert werden. Für den postalischen Bezug des Amtsblattes werden die o.g. Gebühren erhoben. Der Versand per ist kostenlos. Das Amtsblatt kann kostenfrei per abonniert werden. Hierzu senden Sie eine formlose an nina.erdmann@kreis-steinfurt.de. Darüber hinaus steht das Amtsblatt auf der Internetseite zum kostenfreien Download zur Verfügung. Herausgeber: Der Landrat des Kreises Steinfurt Haupt- und Personalamt Tecklenburger Str Steinfurt Tel.: Kreissparkasse Steinfurt VR-Bank Kreis Steinfurt eg Fax: IBAN: DE IBAN: DE post@kreis-steinfurt.de BIC: WELADED1STF BIC: GENODEM1IBB Internet: Steuernummer: 311/5873/0032 FA ST USt-IdNr.: DE

2 171. Hinweis auf die Bekanntmachung der Aufhebung der öffentlichrechtlichen Vereinbarung über die Prüfung von Programmen zwischen den Kreisen Borken und Steinfurt vom 02./ Die Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Prüfung von Programmen zwischen den Kreisen Borken und Steinfurt vom 02./ ist im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster Nr. 40 vom auf der Seite 294 veröffentlicht. Dieser Hinweis erfolgt unter Bezugnahme auf 24 Abs. 3 GkG NRW (Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit). Steinfurt, Kreis Steinfurt Der Landrat -Haupt- und Personalamt- Im Auftrag gez. Möllers Kreis Steinfurt 44/2017/ Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Bundestagswahl am in den Wahlkreises 124 Steinfurt I Borken I und 128 Steinfurt III Der gemeinsame Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 124 Steinfurt I - Borken I und 128 Steinfurt III hat in seiner Sitzung am das endgültige Wahlergebnis der Bundestagswahl am in den Wahlkreisen 124 Steinfurt I - Borken I und 128 Steinfurt III festgestellt, das ich hiermit gemäß 79 Abs. 1 Nr. 1 Bundeswahlordnung öffentlich bekanntmache: Wahlkreis 124 Steinfurt I - Borken I Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Wahlbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergibt folgendes Gesamtergebnis für den Wahlkreis: A. Wahlberechtigte B. Wähler/innen C. Ungültige Erststimmen D. Gültige Erststimmen

3 Von den gültigen Erststimmen entfallen auf: 1. Spahn, Jens... CDU Arndt-Brauer, Ingrid... SPD Lammersmann, Bernhard... GRÜNE Draeger, Hannes... DIE LINKE Lütkemeyer, Dietmar... FDP Mieruch, Mario... AfD E. Ungültige Zweitstimmen F. Gültige Zweitstimmen Von den gültigen Zweitstimmen entfallen auf: 1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) DIE LINKE (DIE LINKE) Freie Demokratische Partei (FDP) Alternative für Deutschland (AfD) Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) Ab jetzt...demokratie durch Volksabstimmung Politik für die Menschen (Volksabstimmung) Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP) Allianz Deutscher Demokraten Bündnis Grundeinkommen Die Grundeinkommenspartei (BGE) DEMOKRATIE IN BEWEGUNG (DiB) Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Deutsche Mitte Politik geht anders (DM) Partei der Humanisten (Die Humanisten) Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung) PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) V-Partei 3 Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei 3 ) Der Kreiswahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber der CDU, Herr Jens Spahn, die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat und damit im Wahlkreis 124 Steinfurt I - Borken I gewählt ist. *** *** *** 324

4 Wahlkreis 128 Steinfurt III Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Wahlbezirke einschl. des Ergebnisses der Briefwahl ergibt folgendes Gesamtergebnis für den Wahlkreis: A. Wahlberechtigte B. Wähler/innen C. Ungültige Erststimmen D. Gültige Erststimmen Von den gültigen Erststimmen entfallen auf: 1. Karliczek, Anja... CDU Coße, Jürgen... SPD Gesenhues, Jan-Niclas... GRÜNE Vogler, Kathrin... DIE LINKE Antrup, Carsten... FDP Dr. Espendiller, Michael... AfD Wirl, Olaf... FREIE WÄHLER Georgiou, Gabriele... MLPD E. Ungültige Zweitstimmen F. Gültige Zweitstimmen Von den gültigen Zweitstimmen entfallen auf: 1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) DIE LINKE (DIE LINKE) Freie Demokratische Partei (FDP) Alternative für Deutschland (AfD) Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) Ab jetzt Demokratie durch Volksabstimmung Politik für die Menschen (Volksabstimmung) Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP) Allianz Deutscher Demokraten Bündnis Grundeinkommen Die Grundeinkommenspartei (BGE) DEMOKRATIE IN BEWEGUNG (DiB) Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Deutsche Mitte Politik geht anders (DM) Partei der Humanisten (Die Humanisten) Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung) PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) V-Partei 3 Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei 3 )

5 Der Kreiswahlausschuss stellte fest, dass die Bewerberin der CDU, Frau Anja Karliczek die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat und damit im Wahlkreis 128 Steinfurt III gewählt ist. Steinfurt, Der Kreiswahlleiter für die Wahlkreise 124 Steinfurt I - Borken I 128 Steinfurt III gez. Dr. Sommer (Kreiswahlleiter) Kreis Steinfurt 44/2017/ Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Bundestagswahl am im Wahlkreis 127 Coesfeld Steinfurt II Der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 127 Coesfeld Steinfurt II hat in seiner Sitzung am das endgültige Wahlergebnis der Bundestagswahl am im Wahlkreis 127 Coesfeld Steinfurt II gemäß 41 Bundeswahlgesetzes (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 08. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570) in Verbindung mit 76 Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 08. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570), wie nachstehend aufgeführt, festgestellt: Das endgültige Wahlergebnis wird hiermit gemäß 79 Abs. 1 Nr. 1 BWO öffentlich bekannt gemacht. Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Wahlbezirke einschl. des Ergebnisses der Briefwahl ergibt folgende Gesamtergebnisse für den Wahlkreis: A. Wahlberechtigte B. Wähler/innen C. Ungültige Erststimmen D. Gültige Erststimmen

6 Von den gültigen Erststimmen entfallen auf Bewerber/in Partei / Kennwort Erststimmen 1 Henrichmann, Marc CDU Hampel, Ulrich SPD Ostendorff, Friedrich GRÜNE Dr. Röken, Gernod DIE LINKE Fahr, Daniel FDP E. Ungültige Zweitstimmen 987 F. Gültige Zweitstimmen Von den gültigen Zweitstimmen entfallen auf Landeslisten Zweitstimmen 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU 2 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE 4 DIE LINKE DIE LINKE 5 Freie Demokratische Partei FDP 6 Alternative für Deutschland AfD 7 Piratenpartei Deutschland 495 PIRATEN 8 Nationaldemokratische Partei Deutschlands 233 NPD 9 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung 841 und basisdemokratische Initiative Die PARTEI 10 FREIE WÄHLER 248 FREIE WÄHLER 11 Ab jetzt... Demokratie durch Volksabstimmung 110 Politik für die Menschen - Volksabstimmung 12 Ökologisch-Demokratische Partei 178 ÖDP 13 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands 31 MLPD 327

7 14 Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale 7 SGP 15 Allianz Deutscher Demokraten Bündnis Grundeinkommen - Die Grundeinkommenspartei 84 BGE 17 Demokratie in Bewegung 150 DiB 18 Deutsche Kommunistische Partei 17 DKP 19 Deutsche Mitte - Politik geht anders 130 DM 20 Partei der Humanisten 65 Die Humanisten 21 Partei für Gesundheitsforschung 139 Gesundheitsforschung 22 PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ 839 Tierschutzpartei 23 V-Partei 3 Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer 113 V-Partei 3 Der Kreiswahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber Marc Henrichmann (CDU) die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat und damit im Wahlkreis 127 Coesfeld Steinfurt II gewählt ist. Coesfeld, 9. Oktober 2017 Der Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 127 Coesfeld Steinfurt II gez. Gilbeau Kreis Steinfurt 44/2017/

8 174. Bekanntmachung der Gemeinde Saerbeck über das Widerspruchsrecht zur Übermittlung von Daten aus dem Melderegister nach 36 und 50 des Bundesmeldegesetzes (BMG) Nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes darf die Meldebehörde in besonderen, nachstehend aufgeführten Fällen unter Einhaltung von Auflagen eine Melderegisterauskunft erteilen über: 1. Namen, Vornamen und Anschriften aller Einwohner, die im nächsten Jahr das 18. Lebensjahr vollenden werden im Zusammenhang mit der Übermittlung der Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung. Dieser Datenweitergabe kann jeder Betroffene widersprechen. 2. Namen, Vornamen, Doktorgrad und Anschriften von Wahlberechtigten im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen innerhalb von sechs Monaten vor der Wahl an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen. Das gleiche gilt bei Volksbegehren, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden. Dieser Datenweitergabe kann jeder Betroffene widersprechen. 3. Namen, Vornamen, Doktorgrad und Anschrift bei Alters- und Ehejubiläen, einschließlich des Tages und der Art des Jubiläums an Mitglieder von parlamentarischen oder kommunalen Vertretungskörperschaften sowie an Presse und Rundfunk. Dieser Datenweitergabe kann jeder Betroffene widersprechen. 4. Namen, Vornamen, Doktorgrad und Anschriften aller Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, an Adressbuchverlage. Dieser Datenweitergabe kann jeder Betroffene widersprechen. Widersprüche können der Meldebehörde jederzeit schriftlich mitgeteilt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die im Rathaus erhältlichen Antragsformulare zu verwenden. Widersprüche werden von der Meldebehörde unverzüglich ins Melderegister eingetragen und von diesem Zeitpunkt ab bei gewünschten Datenübermittlungen beachtet. Saerbeck, GEMEINDE SAERBECK Der Bürgermeister gez. Roos Kreis Steinfurt 44/2017/

9 175. Bekanntmachung der Gemeinde Saerbeck über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Ortskern gemäß 13 Abs. 2 (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) Der Rat der Gemeinde Saerbeck hat in seiner Sitzung am 21. September 2017 die 14. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 Ortskern beschlossen. Gleichzeitig hat der Rat der Gemeinde Saerbeck beschlossen, den Entwurf dieser Änderung einschließlich Begründung im vereinfachten Verfahren gem. 13 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Öffentlichkeit sowie den durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange soll Gelegenheit zur Stellungnahme in Form von Beteiligungen gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB gegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung gemäß 13 Abs. 3 BauGB abgesehen wird. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im folgenden Übersichtsplan mit einer breiten Strichlinie umrandet dargestellt: Gegenstand des Verfahrens ist die Änderung der textlichen Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 7 Ortskern in der Fassung der 10. Änderung, um die Errichtung einer Wohnanlage für ältere Menschen mit alternativen Wohnformen auch im Erdgeschoss des Gebäudes im Kerngebiet an diesem Standort zu ermöglichen. Durch die Änderung der textlichen Festsetzung sind keine Veränderungen der Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Eine Umweltprüfung sowie ein Umweltbericht sind nicht erforderlich. 330

10 Der Entwurf zur 14. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 Ortskern einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 27. Oktober 2017 bis einschließlich 27. November 2017 im Rathaus der Gemeinde Saerbeck, Ferrières-Str. 11, Saerbeck, Zimmer 205 während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich schriftlich oder zur Niederschrift zur Planung äußern. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bauleitplan gemäß 4a BauGB unberücksichtigt bleiben. Die Planunterlagen können mit dieser Bekanntmachung auf der Internetseite der Gemeinde Saerbeck unter Bürgerinfo Planen und Bauen Bauleitplanverfahren Bebauungsplan Nr. 7 Ortskern 14. Änderung zusätzlich eingesehen werden. Saerbeck, Gemeinde Saerbeck Der Bürgermeister gez. Roos Kreis Steinfurt 44/2017/

11 176. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 Sondergebiet Freizeit und Erholung Eichengrund der Gemeinde Saerbeck gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) Der Rat der Gemeinde Saerbeck hat in seiner Sitzung am 21. September 2017 beschlossen, den Planentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 Sondergebiet Freizeit und Erholung Eichengrund jeweils mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Das Plangebiet ist in der abgebildeten Skizze mit einer schwarzen Strichlinie umrandet dargestellt: 332

12 Ziel und Zweck ist die planungsrechtliche Sicherung für eine bauliche Änderung und Erweiterung des bestehenden Landgasthofes auf der Grundlage eines erweiterten Nutzungskonzepts. Die Änderung entspricht der ursprünglichen Zielsetzung des Bebauungsplans zur Sicherung einer freizeit- und erholungsbezogenen Nutzung und wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Gemäß 3 Abs. 2 BauGB wird bekannt gegeben, dass der Planentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 Sondergebiet Freizeit und Erholung Eichengrund mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen in der Zeit vom 27. Oktober 2017 bis einschließlich 27. November 2017 im Rathaus der Gemeinde Saerbeck, Ferrières-Str. 11, Saerbeck, Amt für Planen und Bauen, Zimmer 205, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nach Ablauf der Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diese Bauleitplanverfahren gem. 4a BauGB unberücksichtigt bleiben. Neben dem Planentwurf einschließlich der Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.s. des 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogen Informationen enthalten: Art der vorhanden Information Umweltbericht als Bestandteil der Begründung Stellungnahme aus der Öffentlichkeit Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Urheber Büro Stadt Land Fluss, Königstr. 32, Bonn Kreis Steinfurt Umwelt- und Planungsamt Tecklenburger Straße Steinfurt Schutzgut/Thematischer Bezug Mensch und menschliche Gesundheit, (Naherholung, Verkehrsaufkommen, Geruch und Lärm) Pflanzen, Tiere, Boden, (Verlust von Lebensraum Vögel und Jagdrevier Fledermäuse durch zusätzliche Versiegelung, Amphibienschutz) Wasser (Versickerung und Grundwasserschutz) Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter Bedenken in Bezug auf Erschließung, Anzahl der Stellplätze, Geräuschimmissionen/Lärmauswirkungen, Geruchsgutachten Natur- und Landschaftsschutz (Anregungen und Hinweise zur Eingriffsbilanzierung, Gehölzarbeiten) Artenschutz (Schutz der Fledermäuse, ), Wasserwirtschaft (Versickerung), Immissionsschutz (nach Überarbeitung des Geruchsgutachtens im Rahmen der Offenlegung zu erwarten) 333

13 Fachgutachten Richters & Hüls, Erhardstraße 9, Ahaus Geruchstechnische Untersuchung mit Ausbreitungsberechnungen zur Ermittlung der Immissionsbeiträge bezogen auf das Bauvorhaben Landgasthaus Schalltechnisches Gutachten (Ermittlung Geräuschsituation bezogen auf zukünftige Nutzung) NTS Ingenieurgesellschaft Hansestraße 63, Münster Verkehrstechnische Stellungnahme zur Erschließungssituation Die Planunterlagen können mit dieser Bekanntmachung auf der Internetseite der Gemeinde Saerbeck unter Bürgerinfo Planen und Bauen Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 40 Sondergebiet Freizeit und Erholung Eichengrund 1. Änderung - zusätzlich eingesehen werden. Saerbeck, Gemeinde Saerbeck Der Bürgermeister gez. Roos Kreis Steinfurt 44/2017/

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