2/2011. im Recht. Magazin für Referendare und Berufseinsteiger. Auslandsreport. Aktuelle Rechtsentwicklung. Im Interview

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "2/2011. im Recht. Magazin für Referendare und Berufseinsteiger. Auslandsreport. Aktuelle Rechtsentwicklung. Im Interview"

Transkript

1 Magazin für Referendare und Berufseinsteiger im Recht Auslandsreport China juristisches Praktizieren im Land des Lächelns Aktuelle Rechtsentwicklung Corporate Governance, oder: Was gehört sich? Im Interview Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Ich schließe die Einführung einer Frauenquote nicht kategorisch aus. 2/2011 Ein Produkt von Kanzleien in Deutschland

2 Tax Kongress Entdecken Sie, was in uns steckt Für steuerinteressierte Student(inn)en und Hochschulabsolvent(inn)en Die Fachwelt haben wir längst von unseren Qualitäten überzeugt. Die International Tax Review verlieh uns die Auszeichnung Best Global Brand in Tax jetzt werden wir Sie begeistern. Auf unserem Tax Kongress stellen wir Ihnen in lockerer Atmosphäre unser Unternehmen und die Vielfalt an Einstiegsmöglichkeiten in der Steuerberatung vor. Es ist Ihre Zukunft. Wie weit wollen Sie kommen? Bitte bewerben Sie sich online bis spätestens 6. November Düsseldorf, 18. November 2011 Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited, eine private company limited by guarantee (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht), und/oder ihr Netzwerk von Mitgliedsunternehmen. Jedes dieser Mitglieds unternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig. Eine detaillierte Beschreibung der rechtlichen Struktur von Deloitte Touche Tohmatsu Limited und ihrer Mitgliedsunternehmen finden Sie auf Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

3 Inhalt Liebe Leserinnen und Leser, Aktuelles Thema Die Organhaftung 3 Warum wir eine Quote für die Aufsichtsräte brauchen 6 Das Für und Wider einer gesetzlichen Frauenquote 7 Interview Ich schließe die Einführung einer Frauenquote nicht kategorisch aus. 9 Aktuelle Rechtsentwicklung Corparate Governance oder: was gehört sich? 14 Was ist Zollrecht? 18 Berufseinsteiger berichten Anwältin? Niemals! 21 Fachanwaltschaft Der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht: ein Geheimtipp 24 Referendariat Die Verwaltungsstation bei der IHK 27 Fortbildung ILF: Mehr als I love Frankfurt 30 Auslandsreport China juristisches Praktizieren im Land des Lächelns 33 Lieblingsbuch Friedrich Merz 36 Impressum Redaktion: Tim Proll-Gerwe Lektorat: Tim Proll-Gerwe Redaktionsadresse: KIR Redaktion Waldseestr Baden-Baden KIR@nomos.de Herausgeber: Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden wer heutzutage als aufmerksamer Beobachter die Nachrichten verfolgt, der kommt nicht mehr umhin, sich auch mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht auseinanderzusetzen: Transaktionsmeldungen schaffen es mittlerweile auf die Titelseiten der Tageszeitungen, aktienrechtlich nicht unproblematische Wechsel vom Vorstands- zum Aufsichtsratsvorsitzenden einer großen deutschen Bank unterhalten uns mehr als der sonntägliche Tatort und wenn Steve Jobs ankündigt, seinen Posten als Leiter des zumindest hippesten Computerkonzerns zu räumen, dann hat das politische Dimensionen und die Tagesschau macht einen Fünfminutenbeitrag daraus. Auch Karriere im Recht nimmt sich in dieser Ausgabe des Handels- und Gesellschaftsrechts an, dies allerdings in wesentlich unaufgeregterer Art und Weise. Aufhänger unseres Themenschwerpunkts ist wie immer die Fachanwaltschaft, über deren Voraussetzungen und Vorzüge Sie Dr. Steffen Lorscheider von der Kanzlei Spieker & Jaeger informiert. Stellung beziehen können sollte man im Handels- und Gesellschaftsrecht mittlerweile in der Frage, ob es einer gesetzlich geregelten Quote für Frauen in Leitungspositionen deutscher Unternehmen bedarf. Wer hier immer noch unentschlossen ist, dem seien die Argumente unserer Befürworterin und unseres Gegners ans Herz gelegt nach deren Lektüre die Entscheidung hoffentlich leichter fällt. Darüber hinaus bietet Ihnen Karriere im Recht wie gewohnt weitere spannende Themen, die auf unterhaltsame Art und Weise den Spaß an der Juristerei fördern und Ihnen zeigen sollen, was man mit Jura auch abseits des Lehrplans Spannendes machen kann zum Beispiel in China praktizieren oder als Anwalt für Zollrecht tätig sein. Für politischen Glanz sorgt in dieser Ausgabe niemand Geringeres als die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die unserer Redaktion im Interview Rede und Antwort stand. Auch zum Abschluss wird es politisch, wenn in der Rubrik Mein Lieblingsbuch der ehemalige Bundes politiker Friedrich Merz seine favorisierte Lektüre vorstellt. Die nächste Karriere im Recht mit dem Schwerpunkt Bank- und Kapitalmarktrecht erscheint übrigens zum Start des Sommersemesters im April 2012 und auch hier freuen wir uns wieder über Ihre Beitragsvorschläge zur Referendarsstation an kir@nomos.de. Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, wünsche ich eine anregende Lektüre. Bildnachweis: istockphoto Fotolia Grafik und Layout: Annette Carugno Anzeigenbetreuung: sales friendly Verlagsdienstleistungen Siegburger Str Bonn Telefon: 0228 / Telefax: 0228 / nomos@sales-friendly.de Tim Proll-Gerwe Redaktion Die Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urherrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich durch das Urheberrechtsgesetz zuge lassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronische Systeme. Namentlich gezeichnete Artikel müssen nicht die Meinung der Herausgeber/Redaktion wiedergeben. Unverlangt eingesandte Manuskripte für die keine Haftung übernommen wird gelten als Veröffent l ichungsvorschlag zu den Bedingungen des Verlages. Es werden nur unver öffentlichte Originalarbeiten angenommen. Die Verfasser erklären sich mit einer nicht sinnentstellenden redaktionellen Bearbeitung einverstanden. 1

4 Mit rund 60 Berufsträgern und insgesamt 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählen wir zu den 50 größten Kanzleien in Deutschland. Wir sind fokussiert auf 5 strategische Schwerpunkte des Wirtschafts- und Verwaltungsrechts: Unternehmen und Finanzen Personal und Sozialwesen Geistiges Eigentum und Medien Bau und Immobilien Verwaltung und Wirtschaft Zur Verstärkung in den vorgenannten expandierenden Bereichen unserer Kanzlei suchen wir junge und engagierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit überdurchschnittlichen Examina sowie vorzugsweise Promotion. Viele unserer jetzigen Kollegen haben wir schon im Referendariat bei CBH kennengelernt. Wir freuen uns daher ebenso auf Ihre Bewerbung als Referendarin und Referendar in einer Ausbildungsstation bei CBH. Ihre aussagekräftigen Unterlagen senden Sie bitte an: RA Dr. Ingo Jung, Bismarckstrasse 11-13, D Köln; i.jung@cbh.de Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Büro Köln I Bismarckstraße I D Köln Telefon I Telefax I koeln@cbh.de Büro Cottbus I Sandower Straße 17 I D Cottbus Telefon I Telefax I cottbus@cbh.de

5 Die Organhaftung Aktuelles Thema Die Organhaftung Zur Haftung von Geschäftsführer, Vorstand und Aufsichtsrat Die Organhaftung bezeichnet die Verantwortung der Geschäftsleitung für Pflichtverletzungen. Zur Geschäftsleitung gehören neben den operativ tätigen Organen (Geschäftsführer in der GmbH, Vorstände in der AG) auch die Aufsichtsorgane, insbesondere der Aufsichtsrat einer AG. Pflichten der Geschäftsleitung Jedes Mitglied der Geschäftsleitung hat bei seiner Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns anzuwenden (Sorgfaltspflicht). Neben die Sorgfaltspflicht tritt die Treuepflicht. Zu ihr gehören namentlich das Wettbewerbsverbot und die Vermeidung von Interessenkollisionen. Zu den weiteren wichtigen Pflichten der Geschäftsleitung gehören die Berichterstattung gegenüber den Gesellschaftern (bei einer GmbH) bzw. dem Aufsichtsrat (bei einer AG) ebenso wie die Schweigepflicht, die Buchführungspflicht und steuer bezogene Pflichten, wie beispielsweise die Abgabe der Steuererklärung oder Einbehaltung von Lohnsteuern. Die Geschäftsleitung ist auch zur Vorbereitung der Gesellschafterversammlung und der Ausführung der Gesellschafterbeschlüsse verpflichtet. Je nach Unternehmensgegenstand, Kapital marktorientierung und Unternehmenssituation ergeben sich noch weitere spezifische Pflichten. So hat der Geschäftsleiter in der finanziellen Krise der Gesellschaft den Gesellschaftern eine sogenannte Verlustanzeige zu erstatten, wenn ein Verlust in Höhe der Hälfte des Stamm- oder Grundkapitals der Gesellschaft vorliegt ( 49 Abs. 3 GmbHG; 92 Abs. 1 AktG). Kommt es sogar zur Überschuldung oder zur Zahlungsunfähigkeit, hat der Geschäftsleiter einen Insolvenzantrag zu stellen ( 15a Abs. 1 Satz 1 InsO). Wer haftet wofür? Mitglieder der Geschäftsführung haften primär für jede Handlung und jedes Unterlassen, das der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters widerspricht. Die Haftung von Geschäftsführungsmitgliedern steht oft mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang. Ähnlich wie bei der Untreue ( 266 StGB) stellt sich gerade bei Geschäften, die gleichermaßen riskant wie lukrativ sind, ex post oftmals die Frage, wo Geschäftstüchtigkeit endet und Pflichtverletzungen beginnen. Eine Auslegungshilfe bietet 93 Abs. 1 Satz 2 AktG. Nach dieser Norm liegt eine Pflichtverletzung dann nicht vor, wenn das Geschäfts leitungsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Diese erst seit November 2005 gesetzlich normierte, aber bereits seit dem Ende der 1990er Jahre in der Rechtsprechung des BGH anerkannte sog. Business Judgement Rule billigt jedem Unternehmensleiter einen weiten Handlungsspielraum zu, ohne den eine unternehmerische Tätigkeit nicht denkbar wäre. Dieser Spielraum umfasst neben dem bewussten Eingehen geschäftlicher Risiken grundsätzlich auch die Gefahr von Fehlbeurteilungen, der jeder noch so verantwortungsbewusste Unternehmensleiter ausgesetzt ist. Allerdings muss ein Geschäftsleiter zum Zeitpunkt seiner Entscheidung vernünftigerweise" davon ausgehen dürfen, zum Wohl des Unternehmens zu handeln. Ob diese Annahme gerechtfertigt war, muss ex ante aus der objektiven Sicht eines (fiktiven) ordnungsgemäß handelnden Geschäftsleiters beurteilt werden. Kai Schadbach, LL.M. Gründer und Namenspartner der Wirtschaftskanzlei Schadbach Rechtsanwälte, Frankfurt. Die Kanzlei ist spezialisiert auf M&A- und Venture Capital-/Private Equity-Transaktionen sowie auf Gesellschafts- und Handelsrecht. Die Aufgabe des Aufsichtsrats, der bei der GmbH erst ab mehr als 500 Mitarbeitern zwingend vorgeschrieben ist, besteht in der Überwachung der Geschäftsführung ( 111 Abs. 1 AktG, 52 Abs. 1 GmbHG). Maßnahmen der Geschäftsführung können dem Aufsichtsrat zwar nicht übertragen werden ( 111 Abs. 4 Satz 1 AktG), er kann sich aber die Zustimmung zu bestimmten Arten von Geschäften vorbehalten ( 111 Abs. 4 Satz 2 AktG) und dadurch Einfluss auf das operative Geschäft der Gesellschaft nehmen. Gleichwohl haften Aufsichtsratsmitglieder nicht unmittelbar für Schäden aus dem operativen Geschäft. Ihre Haftung ergibt sich vielmehr aus einem (auch aus 831 Abs. 1 Satz 2 BGB bekannten) Überwachungsverschulden, das auch darin liegen kann, sich die Zustimmung zu bestimmten Arten von Geschäften gerade nicht vorbehalten zu haben. Bei einer GmbH kann auch freiwillig ein Aufsichtsrat als Kontrollorgan gebildet werden (sog. fakultativer Aufsichtsrat). Auch der fakultative Aufsichtsrat hat als wesentliche Aufgabe die Überwachung der Geschäftsführung. Mag der Aufsichtsrat in den gesetzlich nicht verpflichtenden Fällen auch freiwillig sein; die Haftung seiner Mitglieder für Pflichtver letzungen ist stets zwingend. Haftungselemente Jeder Geschäftsleiter haftet für den der Gesellschaft durch seine Pflichtverletzung entstandenen Schaden. Hierbei hat die Geschäftsleitung darzulegen und nachzuweisen, dass sie pflichtgemäß gehandelt hat. Diese Ausnahme vom Grundsatz, dass der Anspruch- 3

6 Aktuelles Thema Die Organhaftung steller seinen Anspruch zu beweisen hat, stellt eine Umkehr der Beweislast zu Lasten der Geschäfts leitung dar. Dabei sind alle Mitglieder der Geschäftsleitung gesamtschuldnerisch und unbeschränkt haftbar. Für das Verschulden genügt jegliche Fahrlässigkeit. Der hierfür erforderliche Sorgfaltsmaßstab ist grundsätzlich die Stellung des Verwalters eines fremden Vermögens, d. h. einer selbstständigen, treuhänderischen Wahrung fremder Vermögensinteressen in verantwortlich leitender Position. Dieser Maßstab ist unabhängig von den konkreten persönlichen Eigenschaften des Geschäftsleiters. Eine Haftung des Vorstands kommt dann nicht in Betracht, wenn sein Handeln auf einem gesetzmäßigen Beschluss der Hauptversammlung beruht ( 93 Abs. 4 Satz 1 AktG). Dasselbe gilt für Handlungen eines GmbH-Geschäftsführers aufgrund einer rechtmäßigen Weisung der Gesellschafterversammlung. Anders als beim AG-Vorstand ( 120 Abs. 2 Satz 2 AktG) verzichtet die Gesellschaft mit dem Entlastungsbeschluss der Gesellschafterversammlung auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Hiervon ausgenommen sind stets Ersatzpflichten aus Pflichtverletzungen, die den Gesellschaftern zum Entlastungszeitpunkt nicht bekannt waren. Die Innenhaftung Grundsätzlich besteht nur eine Innenhaftung, also eine Ersatzpflicht lediglich gegenüber der Gesellschaft, nicht jedoch gegenüber den Gesellschaftern oder Dritten. Außer der Generalnorm der Sorgfaltspflichtverletzung ( 93 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 AktG, 43 Abs. 2 u. 3 GmbHG) gibt es eine Reihe von weiteren Haftungsfällen. Hierzu gehören etwa die 4 Haftung aufgrund von fehlerhaften Angaben bei der Gründung oder bei der Kapitalerhöhung nach Zahlungsunfähigkeit oder der Feststellung der Überschuldung, Verletzung von Schutzgesetzen zu Gunsten der Gesellschaft, existenzvernichtende Eingriffe und rechtswidriger Erwerb eigener Geschäftsanteile. Bei der AG muss der Aufsichtsrat gegen den Vorstand vorgehen; anderenfalls macht er sich selbst haftbar. Bei der GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Geschäftsführer ( 46 Nr. 8 GmbHG). Außenhaftung Ausnahmsweise können auch die Gesellschafter oder Dritte Ansprüche gegenüber der Geschäftsleitung geltend machen. So bei der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung ( 826 BGB) oder bei der Verletzung von Schutzgesetzen, die den Schutz des Dritten bezwecken. Hierzu gehört beispielsweise der masseverkürzende Schaden, der Dritten durch die Insolvenzverschleppung der Geschäftsleitung entsteht ( 823 Abs. 2 BGB i. V. m. 92 Abs. 2 AktG bzw. 15a Abs. 1 InsO). Bei der AG kommt die Mithaftung des Vorstands etwa aufgrund der Schädigung durch Einflussnahme auf die Gesellschaft nach 117 Abs. 2 AktG in Betracht. Dritten gegenüber haftet der Vorstand nach 93 Abs. 5 AktG für den Schaden, für den sie von der Gesellschaft nicht befriedigt werden können. Im Insolvenzverfahren übt der Insolvenzverwalter dieses Recht für Dritte aus ( 93 Abs. 5 Satz 4 AktG). Hinzu kommen eine Reihe spezialgesetzlicher Haftungsnormen, wie etwa die Schadensersatzpflicht gegenüber Gläubigern der übertragenden Gesellschaft bei ihrer Verschmelzung auf die aufnehmende Gesellschaft ( 25 Abs. 1 UmwG). Hervorzuheben ist auch die Haftung für Steuerschulden ( 69 AO) oder das Vorenthalten der Beiträge des Arbeitnehmers gegenüber den Sozialversicherungsträgern ( 823 Abs. 2 BGB i. V. m. 266a StGB). Fazit Lange Zeit (be)stand die Haftung nur auf dem (Gesetzes-)Papier. Zunehmend werden diese Ansprüche auch verfolgt, zumal sich der Aufsichtsrat oder der Insolvenzverwalter ansonsten selbst haftbar machen. Bedenkt man die zunehmende Komplexität und den Aufgabenumfang in der Wirtschaft, genügt nicht mehr der Rat, sich pflichtgemäß zu verhalten und eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abzuschließen. Vielmehr ist den Organen bereits zum Selbstschutz anzuraten, die umfassende Wahrnehmung ihrer Pflichten zu prüfen und dies zu dokumentieren. Die Sicherstellung pflichtgemäßen Handelns kommt noch mehr dem Unternehmen zugute, dessen Interessen die Geschäftsleitung damit ebenso vertritt. n

7 Art. 3 Abs. 3 GG Unser Statement zum Thema Diversity. Als eine der weltweit führenden Anwaltssozietäten suchen bringen. All das macht die Arbeit spannender und bereichert wir die Besten, unabhängig von Herkunft oder Geschlecht. unsere Expertise um einen entscheidenden Wettbe werbs- Allein in unseren deutschen Büros arbeiten Kolleginnen und vorteil. Ganz Ihre Meinung? Dann freuen wir uns auf Sie. Kollegen aus 29 Nationen. Überdurchschnittlich viele Frauen machen bei uns Karriere bis zur Partnerschaft. Und Beruf und Familie lassen sich dank vielfältiger Betreuungs möglich keiten und flexibler Arbeitszeitmodelle unter einen Hut Career starts with C Informationen zu uns finden Sie unter: oder den QR-Code scannen.

8 Aktuelles Thema Warum wir eine Quote für die Aufsichtsräte brauchen Warum wir eine Quote für die Aufsichtsräte brauchen Jutta Freifrau von Falkenhausen, MPA (Harvard) Freifrau von Falkenhausen ist Gründungsmitglied und Vizepräsidentin von FidAR Frauen in die Aufsichsträte e.v. Sie ist seit 1993 in Berlin als Rechtsanwältin tätig, zunächst viele Jahre in einer internationalen Anwaltssozietät in den Bereichen Unternehmensund Gesellschaftsrecht sowie internationale Transaktionen, seit Ende 2009 in eigener Kanzlei. Sie berät zu Fragen des Wirtschafts- und Gesell schafts rechts, der Corporate Governance, dem Stiftungs- und Kunstrecht. Neben ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Vorstand von FidAR e.v. ist Freifrau von Falken hausen auch Mitglied des Vor stands der Deutschen Gesellschaft für Aus wärtige Politik e.v. Sie lebt mit ihrer Familie in Berlin. Die Zahlen sind bekannt: Unter den Vorstandsmitgliedern der 160 wichtigsten börsennotierten Unternehmen in Deutschland (DAX, M-DAX, S-DAX, Tec-DAX) sind nur 3,6 Prozent Frauen. In den Aufsichtsräten sind Frauen mit 11,85 Prozent etwas besser vertreten. Allerdings entfällt der größte Teil der weiblichen Aufsichtsratsmitglieder auf die Arbeitnehmerseite. Unter den Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat finden sich nur 7,3 Prozent Frauen. Diese Situation ist sowohl unter dem Aspekt der Gleichstellung als auch aus wirtschaftlicher Sicht äußerst unbefriedigend. Auch unter den Gegnern einer verbindlichen Quote besteht Einigkeit, dass eine Erhöhung des Frauenanteils in den Führungspositionen angesichts des erwiesenermaßen größeren wirtschaftlichen Erfolgs von Unternehmen mit mixed leadership, des demographischen Wandels und des absehbaren Führungskräftemangels notwendig ist. Sie meinen jedoch, dass sich das Problem im Laufe der Zeit von selbst lösen wird, wenn mehr und mehr Frauen selbstverständlich in die Führungspositionen auf- und nachrücken. Diese Erwartung ist nach meiner Überzeugung eine Illusion. Wir brauchen eine gesetzliche Quote für die Aufsichtsräte, um die notwendigen Veränderungen zu bewirken. Und dies aus folgenden Gründen: Freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft sind gescheitert Im Jahr 2001 schlossen die Bundesregierung und die deutsche Wirtschaft eine Vereinbarung über die Verbesserung der Chancengleichheit in der Privatwirtschaft. In diesen zehn Jahren hat sich nichts verändert. Der Frauenanteil in den Führungspositionen der Wirtschaft stagniert trotz der freiwilligen Verpflichtungen auf unverändert niedrigem Niveau. Viele hochqualifizierte Frauen haben in den letzten Jahrzehnten eine Unternehmenskarriere begonnen, aber kaum eine von ihnen ist in die Top-Positionen aufgestiegen. Der häufig genannte Aspekt der in Deutschland schwierigen Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann hierfür nicht ausschlaggebend gewesen sein. Denn in dieser Generation haben ca. 35 Prozent der Frauen keine Kinder. Eine Quote objektiviert und verbessert die Auswahl von Führungskräften Es gibt eine große Zahl hervorragend qualifizierter und für Führungsaufgaben geeigneter Frauen. Dies bestreiten auch Gegner einer Quote nicht mehr. 6 Diese Frauen werden bei den Auswahlprozessen aufgrund des Ähnlichkeitsprinzips und der starken Old Boys Networks systematisch übersehen. Wer eine verantwortungsvolle Position zu besetzen hat, besetzt sie instinktiv mit einer ihm möglichst ähnlichen Person d.h. Männer wählen Männer aus. Sie bevorzugen dabei solche Männer, die sie aus ihren Netzwerken kennen und mit denen sie schon lange in anderen Gremien zusammenarbeiten. Solche sachfremden Auswahlmechanismen werden durch eine Quote überwunden. Denn dann müssen die Unternehmen aktiv nach den exzellenten Kandidatinnen für die Aufsichtsräte Ausschau halten, sie identifizieren und für sich gewinnen. Die TopFrauen werden endlich sichtbar, ihre Fähigkeiten den Unternehmen nutzbar gemacht. Nur kritische Masse bewirkt Veränderung Derzeit berufen viele Unternehmen einzelne Frauen in den Aufsichtsrat und meinen, damit der Forderung nach Diversity zu entsprechen. Erwiesenermaßen ist jedoch eine kritische Masse an Frauen erforderlich, damit die Vorteile von Diversity wirken können und eine Wahrnehmung der Frauen mit ihren individuellen Stärken und nicht als Stellvertreterin für alle Frauen, als Token Women, möglich wird. Kritische Masse kann in absehbarer Zeit nur durch eine Quote erreicht werden. Die Politik hat es vorgemacht Fast alle politischen Parteien haben seit Jahrzehnten eine Form der Quote. Das Ergebnis ist ein Bundeskabinett mit einem Frauenanteil von 37,5 Prozent. Hier ist die kritische Masse erreicht: die Ministerinnen und Minister werden jeweils individuell in ihren Stärken (und Schwächen) wahrgenommen und nicht pauschal als Frau oder als Mann abqualifiziert. Keine/r wird als Quotenmann bzw. Quotenfrau abgetan. Dies zeigt: Die Quote wirkt. n

9 Das Für und Wider einer gesetzlichen Frauenquote Aktuelles Thema Das Für und Wider einer gesetzlichen Frauenquote Die Diskussion um eine gesetzliche Frauenquote ist nach wie vor in vollem Gange. Sie wird geführt in der Politik, in den Medien und der Öffentlichkeit sowie inzwischen auch massiv im juristischen Diskurs. Unübersehbar ist, dass sich Befürworter und Gegner einer gesetzlichen Quote scheinbar unversöhnlich gegenüberstehen, eine Auseinandersetzung mit den für jede Position gut einnehmbaren Pround Contra-Argumenten findet kaum noch statt. Die Positionierung des jeweiligen Betrachters wird manchmal gar zur Quasi-Glaubensfrage stilisiert. Dies ist umso bemerkenswerter, als nicht einmal in den Grundannahmen, was denn eine Quote ausmache, Konsens besteht. So fragt sich bereits, wer denn Begünstigter einer solchen Quote sein soll. Zielt diese darauf ab, nur Frauen in bestimmte Positionen zu heben oder ist sie derart ausgestaltet, dass bestimmte Positionen beispielsweise mit jeweils 40 Prozent Männern und 40 Prozent Frauen besetzt sein müssen? Auch im Hinblick auf den Mechanismus der Quote fehlt es nicht nur an einem Konsens, es gibt offenbar kaum inhaltliche Auseinandersetzungen mit dieser Frage. Ist beabsichtigt, dass Frauen bei Gleichwertigkeit ihrer Qualifikation gegenüber einem männlichen Aspiranten bevorzugt werden oder soll eine bestimmte Positionen unabhängig von der Qualifikation zwingend mit einer Frau zu besetzen sein? Eigentlich macht es aus Sicht der Quoten-Befürworter nur Sinn, letzteren Mechanismus zu verfolgen, da ansonsten der Besetzungspolitik über die Steuerung der Qualifikationsanforderungen Tür und Tor geöffnet wären. Problematisch ist ferner, wer Normadressat einer gesetzlichen Quote sein soll. Will man auf Unternehmen ab einer bestimmten Größenklasse unabhängig von ihrer Anteilseignerstruktur abstellen oder sollen nur kapitalmarktorientierte Unternehmen unter eine Quotenpflicht fallen? Eine ganze Reihe von rechtspolitischen Folgefragen sind damit verbunden, beispielsweise, warum ein im Freiverkehr gelistetes Unternehmen bei einer kapitalmarktorientierten Betrachtung ggf. aus der Quotenpflicht herausfällt. Darüber hinaus stellen sich erhebliche Fragen im Bereich des Eigentumsschutzes und der Berufsausübungsfreiheit. Durch die inzwischen in die Diskussion eingeführte sog. Flexi-Quote lassen sich diese Probleme sicherlich abmildern, im Ergebnis aber nicht gänzlich beseitigen. Schließlich stellt sich die vielleicht wichtigste Frage, für welche Positionen in einem Unternehmen überhaupt eine Quote in Betracht zu ziehen ist. Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen derzeit Quoten für den Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften und ggf. den Vorstand. Unzweifelhaft dürfte aber sein, dass die als gesellschaftspolitisch und unter Corporate-Governance-Gesichtspunkten als Defizit erkannte Unterrepräsentation von Frauen in Unternehmen nicht nur diese Organfunktionen betrifft, sondern vielmehr auch die darunter liegenden Führungsebenen. Und nicht nur das, konsequenterweise muss man erkennen, dass eine optimale Steuerung der Ressource Personal auch eine höhere Repräsentation von Frauen in Fachebenen geradezu zwingend erscheinen lässt. Allerdings, und das ist wichtig, wird eine gesetzliche Quote für Fach- und Führungskräfte unterhalb von Aufsichtsrat und Vorstand nicht ernsthaft in Erwägung gezogen. Dies schon deshalb nicht, weil nicht ersichtlich ist, wie eine solche Quote für gesetzlich nicht definierte Führungsstrukturen überhaupt umsetzbar sein sollte. Damit wird aber auch die grundsätzliche Schwäche einer gesetzlichen Quote ersichtlich. Sie kann das Defizit der Unterrepräsentation von Frauen materiell letztlich nicht ändern, sie kann bestenfalls ein Anstoß für einen Prozess des Umdenkens sein. Wirklich erforderlich ist demgegenüber ein Bottom-Up-Ansatz. Die Unternehmen müssen bei der Rekrutierung und Entwicklung von Fach- und Führungskräften einen nachhaltigen Ansatz entwickeln, systematisch auch Frauen für gehobene Positionen aufzubauen. Nur damit wird es möglich sein, die Unterrepräsentation von Frauen in Unternehmen auch tatsächlich und dauerhaft zu verändern. Nicht ganz überraschend entspricht genau dies dem Trend, der in den letzten ein bis zwei Jahren in den großen deutschen Unternehmen massiv zu erkennen ist. Personalleiter sowie HR- und Personalberater bestätigen übereinstimmend, dass die Instrumente der Personalentwicklung in jüngster Zeit erheblich in diesem Sinne verändert wurden und werden. In einem solchen sicherlich noch weiter zu entwickelnden Bottom-Up-Ansatz liegt die Zukunft von Frauen in Unternehmen. n Prof. Dr. Stefan Simon ist Rechtsanwalt und Steuerberater sowie Partner bei Flick Gocke Schaumburg. Seine Beratungsschwerpunkte sind das Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Umstrukturierungen und M&A-Transaktionen. Herr Simon ist seit 2008 Honorarprofessor an der Universität zu Köln. Er ist u.a. Geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift Der Konzern, Mitherausgeber der Zeitschrift Corporate Finance Law, Mitherausgeber der Zeitschrift BOARD, Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift Recht der Energiewirtschaft und Mitherausgeber des Kölner Kommentar zum Umwandlungsgesetz. 7

10 Die klügsten köpfe gibt s bei uns. Über 400 juristische Promovenden veröffentlichen jährlich ihre Dissertation bei Nomos alle mit der Note summa cum laude oder magna cum laude. Und erhalten als Dankeschön unsere Produkte Kanzleien in Deutschland, Karriere im Recht und Stud.Jur kostenlos zugesandt. Mit Ihrer Anzeige erreichen Sie also, was Sie suchen: Die Besten! ) Nähere Informationen sowie Preisauskünfte erhalten Sie bei unserem Marketing-Partner sales friendly (Telefon: 0228 / nomos@sales-friendly.de). Im Recht Kanzleien in Deutschland

11 Ich schließe die Einführung einer Frauenquote nicht kategorisch aus. Interview Ich schließe die Einführung einer Frauenquote nicht kategorisch aus. Das Karriere im Recht-Interview mit der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Im Gespräch mit KiR-Redakteur Tim Proll-Gerwe äußerte sich die FDP-Politikerin zum Kampf für Freiheitsrechte, zur juristischen Notenskala und der Kehrseite hoher Gehälter in Wirtschaftskanzleien. Frau Leutheusser-Schnarrenberger, bei Ihrem Leitspruch bedienen Sie sich eines Zitats des ersten deutschen Bundesjustizministers der Nachkriegsgeschichte, Thomas Dehler: Recht ist, was der Freiheit dient. Ist dieser Ausspruch in Zeiten von biometrischen Pässen, EU-Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung und den kürzlich um vier Jahre verlängerten Anti-Terrorgesetzen überhaupt noch zeitgemäß? Ich setze mich jeden Tag dafür ein, diesen Leitspruch mit Leben zu füllen. Daher habe ich auch die neue Regierungskommission vorgeschlagen, die für die von dieser Bundesregierung eingeleitete Trendwende in der Innen- und Sicherheitspolitik steht. Diese unabhängige Kommission wird die Sicherheitsgesetze und die gesamte Sicherheitsarchitektur der vergangenen zehn Jahre erstmals einer umfassenden und kritischen Gesamtschau unterziehen. Sie wird eine übergeordnete rechtsstaatliche Perspektive einnehmen und konkrete Empfehlungen für die künftige Gesetzgebung und Sicherheitsstruktur erarbeiten. Zu den Verschärfungen, die dabei unter die Lupe genommen werden, zählt übrigens auch die Einführung der biometrischen Pässe. Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr für nichtig erklärt. Ich habe mit Quick Freeze einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger angemessen berücksichtigt. Gleichzeitig hat die Kommission angekündigt, ihre Richtlinie zu überarbeiten und dem Datenschutz mehr Beachtung zu schenken. Diesen Überarbeitungsprozess begleite ich als Justizministerin eines großen Mitgliedstaates konstruktiv. Viele Ihrer Kollegen auch bei den Sicherheitsbehörden sind der Meinung, dass es einer immer weitergehenden Einschränkung der Bürgerrechte bedarf, um effektive Strafprävention und verfolgung leisten zu können. Was sind Ihre Gegenargumente als profilierte Bürgerrechtlerin? Wir müssen immer wieder neu versuchen, die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger mit berechtigten staatlichen Sicherheitsinteressen in Einklang zu bringen. Ich habe immer davor gewarnt, spektakuläre Einzelfälle und Ängste zum Anlass für Gesetzesverschärfungen zu nehmen. Freiheitsrechte zu erkämpfen, das ist ein langer harter Weg, das wissen wir aus unserer Geschichte, das wird auch täglich durch die Vorgänge in anderen Ländern deutlich. Es ist nur ein Federstrich, sie wieder aus der Hand zu geben. Das sollten wir bei jeder Gesetzesverschärfung bedenken. Für mich gilt daher: Im Zweifel für die Freiheit. Die norwegische Gesellschaft hat uns nach den Attentaten Ende Juli vorgemacht, dass man auf ein solches Ereignis auch besonnen reagieren kann während einige deutsche Politiker gleich wieder Verbote und erweiterte Überwachungsmaßnahmen forderten. Was sind Ihrer Meinung nach die Motive zahlreicher politischer Kollegen, den eigenen Bürger möglichst viel einschränken zu wollen? Die Reaktion der norwegischen Politiker, aber auch der norwegischen Bürgerinnen und Bürger auf dieses wirkliche schreckliche Attentat ist bewundernswert. Ein wenig mehr Gelassenheit täte auch der deutschen Debatte gut. In den vergangenen zehn Jahren gab es immer wieder hektische Gesetzesverschärfungen. Angst war aber noch nie ein guter Ratgeber. Daher trete ich für ein besonnenes Handeln in der Innenund Rechtspolitik ein; dass das Große und Ganze nicht aus dem Blick gerät, gerade dafür soll es ja nun die Regierungskommission geben. Sie selbst sind während Ihrer ersten Amtszeit als Justizministerin im Jahr 1996 zurückgetreten, weil Ihre Partei damals mehrheitlich für die Einführung des Großen Lauschangriffs stimmte. Welches politische Thema überzeugt Sie heute derart, dass Sie davon Ihr Amt als Ministerin abhängig machen würden? Sabine LeutheusserSchnarrenberger Bundesjustizministerin. Die FDP-Politikerin studierte Rechtswissenschaften in Göttingen und Bielefeld, legte 1978 ihr Zweites Staatsexamen ab. Von 1979 bis 1990 war sie beim Deutschen Patentamt in München tätig, zuletzt als Leitende Regierungsdirektorin. Im Dezember 1990 zog sie in den Deutschen Bundestag ein, anderthalb Jahre später wurde sie erstmals Bundesministerin der Justiz trat sie nach einem Mehrheitsvotum der FDP-Mitglieder für die Einführung des sog. Großen Lauschangriffs von ihrem Amt zurück und arbeitet von 1997 bis 2009 als Rechtsanwältin in München. Im Oktober 2009 wurde sie dann das zweite Mal als Bundesjustizministerin vereidigt. Ich trete für meine Grundüberzeugungen ein und kämpfe für sie energisch. Der Rechtsstaat hat diesen Einsatz verdient. An Rücktritt ist nicht zu denken. Bundesjustizministerin wurden Sie 1992 nach nur anderthalbjähriger Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag. Was hat Sie überhaupt bewogen, in die Bundespolitik zu gehen? Ich hatte eigentlich nie die Absicht, Berufspolitikerin zu werden. Ich komme zwar aus einem politischen Elternhaus und war schon immer politisch interessiert, aber dass ich mich für ein Bundestagsmandat beworben habe, ist eher durch Zufall gekommen. Aus persönlichen Gründen musste derje- 9

12 Interview Ich schließe die Einführung einer Frauenquote nicht kategorisch aus. nige, der 1987 in meinem Wahlkreis eigentlich kandidieren wollte, kurzfristig absagen. Und da haben die anderen gesagt: Mach du das doch!. Auf diese Weise bin ich an meinen Listenplatz gekommen der übrigens aussichtslos war. Durch die deutsche Einheit hat die FDP dann 1990 so gut abgeschnitten, dass ein wiederum eigentlich aussichtsloser 9. Platz reichte und ich in den Bundestag einzog. Zwischen Ihren zwei Amtszeiten haben Sie zwölf Jahre lang als Rechtsanwältin gearbeitet. Können Sie jungen Leuten bei mittlerweile bundesweit Rechtsanwälten heute noch zum Jurastudium raten? Natürlich ist die Zahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Dennoch gibt es auch heute viele gute Gründe, Jura zu studieren. Einige Studierende möchten sich ganz grundsätzlich mit Rechtsfragen, Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte auseinandersetzen. Aber die Mehrheit studiert Jura wohl deshalb, weil diese Ausbildung so viele berufliche Möglichkeiten eröffnet. Man kann Anwalt werden oder fünften Generation. Allerdings habe ich auch über ein Französischstudium nachgedacht. Den Ausschlag hat wohl gegeben, dass mich das analytische Denken fasziniert hat und wie die Rolle und Aufgabe des Rechts im historischen Kontext zu bewerten ist. Als Justizministerin gehört es auch zu Ihren Aufgaben, die Juristenausbildung weiterzuentwickeln. Im Zuge der Bologna-Reformen konnte Deutschland bisher kein wirkungsvolles Konzept vorlegen, die juristische Ausbildung auf Bachelor- und Masterstudiengänge umzustellen. Wie wollen Sie verhindern, dass die deutschen Nachwuchsjuristen bei den stetig internationaler werdenden Strukturen nicht abgehängt werden? Gerade das Jurastudium kann doch als erfolgreiche Alternative zu Bachelor und Master gelten. In vielen anderen Studienfächern steht schon wieder ein Fragezeichen hinter Bologna. Außerdem darf man nicht übersehen, dass sich auch das deutsche Studienmodell immer wieder an neue Anforderungen angepasst hat, insbesondere bei der internationalen Ausrichtung. Dennoch gilt die Juristenausbildung vielen Studenten und Referendaren als zu verstaubt. Allein die Referendarausbildung, an deren Ende die Befähigung zum Richteramt steht, ist nach Zahlen gemessen überhaupt nicht mehr zeitgemäß: knapp zwei Drittel aller Absolventen gehen mittlerweile in den Anwaltsberuf. Warum tut sich der Gesetzgeber dennoch so schwer, die Ausbildung einmal grundlegend zu reformieren? Das Thema der Bologna-Reform steht auf den Konferenzen der Länder-Justizminister ja immer wieder auf der Tagesordnung. Und dort zeigt sich, dass sich auf Länderebene alle Koalitionsregierungen unabhängig von der jeweiligen politischen Couleur über die vielen Vorzüge des angesehenen deutschen Jurastudiums im Grunde einig sind. Richter, man kann als Jurist in einer Behörde oder in einem Unternehmen arbeiten, zum Beispiel bei Versicherungen oder im Bankenwesen. Und wer die Qualifikation im internationalen Recht sucht, hat die Chance, zum Beispiel bei EU-Institutionen eine Aufgabe zu finden. Ob als Anwältin, im Deutschen Patent- und Markenamt oder in meiner jetzigen Aufgabe als Justizministerin ich habe es jedenfalls nie bereut, Jura studiert zu haben. Was waren damals Ihre Beweggründe, Jura zu studieren? Die Entscheidung für das Jurastudium war sicher auch von der Familie geprägt, ich komme aus einem rein juristischen Elternhaus und bin Juristin in der 10 Ein Dauerbrenner bei der Kritik an der Juristenausbildung ist die Absurdität der Notenskala und die Strenge der Notenverteilung, die mittlerweile zum Selbstverständnis der Juristerei gehört. Nennen Sie mir doch bitte mal einen Grund, warum es solch hoher Durchfallquoten in den Examina bedarf und warum es eine Notenskala bis 18 Punkte gibt, wenn doch ohnehin jedermann weiß, dass man mit 12 Punkten schon zu den absoluten Ausnahmetalenten zählt! Ich bin hier für eine Änderung offen. In der Branche weiß aber jeder, was im Jurastudium 12 Punkte bedeuten, so dass ich die Notenskala nicht als besonders problematisch ansehe. Grundsätzlich gilt: Damit die Bürger einen gut ausgebildeten Rechtsanwalt zu Rate ziehen können, und ein fachlich gut vorbereiteter Richter entscheiden kann, muss es gewisse Qualitätsstandards geben. Das Vertrauen

13 Ich schließe die Einführung einer Frauenquote nicht kategorisch aus. Interview der Bürgerinnen und Bürger in unseren Rechtsstaat ist ein hohes Gut, dass wir durch ein Absenken solcher Standards nicht gefährden sollten. Wie beurteilen Sie persönlich die Entwicklung, dass große Wirtschaftskanzleien mittlerweile ein fixes Einstiegsgehalt von bis zu Euro jährlich zahlen? Das ist die Entscheidung der einzelnen Unternehmen. Als junger Jurist würde ich die Kehrseite dieses sehr hohen Ausgangsgehaltes sehen: 1000 Prozent Einsatz, unsichere Zukunftsperspektiven, Abstiegsgefahr. Ein Berliner Arbeitsrechtler hat kürzlich Werbe post an Junganwälte von Großkanzleien verschickt, mit der er diese dazu aufforderte, den eigenen Arbeitgeber wegen Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz auf die Vergütung von Überstunden zu verklagen. Teilweise sind ja 80 Arbeitsstunden pro Woche keine Seltenheit und in solchen Fällen vertraglich mit dem Gehalt abgegolten, was das BAG vor einem Jahr jedoch als unzulässig erklärte. Was halten Sie von dieser praktischen Handhabung der Wirtschaftssozietäten? Ganz grundsätzlich halte ich vom Anwesenheitskult in Unternehmen nichts und zwar nicht nur in großen Kanzleien. Niemand, der dauerhaft 80 Stunden in der Woche arbeitet, kann sich nebenbei noch seiner Familie widmen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, und zwar für Männer und Frauen, ist aber von großer Bedeutung, und zwar für ihre Chancengleichheit, aber auch für die Kinder, die sie betreuen und für die Unternehmen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen Ihrem Haus wurde einmal attestiert, ein familienfreundlicher Arbeitgeber zu sein. Wie sieht denn der Arbeitstag einer Bundesjustizministerin aus? Es gibt nicht den durchschnittlichen Tag einer Bundesjustizministerin. Verhandlungen in Brüssel, Reden im Parlament, Gespräche mit der Fraktion, Besprechungen im Haus zu einzelnen Themen prägen einzelne Tage in besonderer Weise. Die politische Diskussion und das Aktenstudium gehören auch immer dazu und besonders wichtig der Kontakt mit den Bürgern. Zeit für Privates bleibt kaum. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesjustizministeriums gilt, dass sich Berufstätigkeit und Familienpflichten miteinander vereinbaren lassen müssen. Darauf wird großen Wert gelegt, das gilt auch für Führungspositionen. Ich bin daher stolz, dass rund 22 Prozent aller Referatsleitungen des Ministeriums und damit mehr als jede fünfte Referatsleitung in Teilzeit ausgeübt werden. Das Organigramm des Justizministeriums zeichnet sich im Vergleich zu dem anderer Ministerien auch durch die hohe Anzahl an sogenannten Doppelkopfreferaten aus. Dieses Modell, bei dem zwei Referatsleitungen die Leitung eines Referates gemeinsam übernehmen, hat sich nach vielen Jahren seiner Anwendung in der Praxis bewährt und wird allgemein geschätzt. Außerdem gehören Teilzeit- und Heimarbeit zum selbstverständlichen Alltag im Ministerium. In der Tat ist es dafür bereits als besonders familienfreundlich ausgezeichnet worden. Zu Ihren Pflichten gehört es, bei komplizierten und teilweise polarisierenden Themen wie Sicherungsverwahrung, Vorratsdatenspeicherung oder Europäischer Haftbefehl stets aktuell informiert und jederzeit zu qualifizierten Äußerungen bereit zu sein. Mit was für einem Team arbeiten Sie im Bundesministerium zusammen, damit Ihnen dies gelingt? Natürlich braucht man dafür engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich ständig auf dem Laufenden halten ein gutes Teamwork. Aber auch der Blick von Experten von außen bereichert die Reflexion über ein aktuelles Problem und die Einschätzung, wie zu reagieren ist. Besteht auch als Student oder Referendar die Möglichkeit, in Ihrem Haus mitzuarbeiten und wenn ja, in welcher Form? Selbstverständlich bieten wir Studenten und Referendaren die Möglichkeit, bei uns mitzuarbeiten. Sie werden dann den einzelnen Abteilungen und dort den Referaten zugeteilt. Die Arbeit kann also sehr unterschiedlich sein, je nachdem, ob man im Referat Mediation, Luftverkehrsrecht, Kriminologie, Telekommunikations- und Medienrecht oder Völkerrecht landet. Aber spannend ist es in jedem Fall. Bekommt man Sie als Referendar auch mal persönlich zu sehen oder widmet man sich dann nur der Aktenbearbeitung? Für einen persönlichen Kontakt kann ich nicht garantieren, dafür bin ich einfach zu sehr eingebunden. Ich freue mich aber immer, wenn es zu einem Gespräch kommt. Der Umkehrschluss, dass es nur um Aktenbearbeitung geht, ist aber falsch. Im Bundesjustizministerium wird in Gesprächen untereinander oder mit gesellschaftlichen Akteuren um die richtige Lösung gerungen. Da sind auch die Meinungen der Referendare und Studenten gefragt. Die Juristin und Bestsellerautorin Juli Zeh hat in einem Interview mit diesem Magazin einmal bemängelt, dass die Gesetze von heute viel zu umständlich seien. Anstatt der Praxis die Auslegung zu überlassen, wolle der Gesetzgeber heute Anwalt und Richter zugleich sein. Warum ist das so? Ich denke nicht, dass das die Ursache ist. Das Problem ist vielschichtiger. Gesetze sollen hochkom- 11

14 Interview Ich schließe die Einführung einer Frauenquote nicht kategorisch aus. plizierte Sachverhalte regeln, Interessen lenken und ausgleichen. Entsprechende Lösungen sollen möglichst schnell vorliegen. Dafür arbeiten Politiker, Juristen und viele andere Fachleute an den Gesetzentwürfen und jeder von ihnen will sich im Text wiederfinden. Zudem müssen mehr und mehr Gesetze Vorgaben aus Brüssel folgen, die stets ein Ergebnis von Beiträgen aus den sehr unterschiedlichen Rechtssystemen aller Mitgliedstaaten sind. Das führt zu Regelungen, die gewachsenen Strukturen im Bundesrecht manchmal fremd sind, die aber dennoch übernommen werden müssen. Im Bundesjustizministerium helfen seit zwei Jahren Sprachwissenschaftler dabei, solche Probleme bei der Formulierung von Gesetzen abzumildern und sie verständlicher zu machen. Sie arbeiten schon früh an den Entwürfen mit und es ist erstaunlich, wie sehr ihre fachlich, politisch und juristisch unbefangenen Fragen zu unklaren Formulierungen es vermögen, inhaltliche Probleme aufzudecken und damit klarere Lösungen aufzuzeigen. Themenschwerpunkt dieses Hefts ist das Handelsund Gesellschaftsrecht. In diesem Zuge kommen je ein Befürworter und ein Gegner der gesetzlich regulierten Quote von Frauen in Führungsgremien deutscher Unternehmer zu Wort. Ihre diesbezügliche Haltung ist bekannt, Sie sind gegen eine Quote. Warum eigentlich? Bei der Frage, wie es mehr Frauen in den Unternehmen nach ganz oben schaffen, setze ich in erster Linie auf die ökonomische Einsicht und auf die Selbstregulierungskraft der Unternehmen. Die deutschen Unternehmen können es sich angesichts des Fachkräftemangels doch gar nicht leisten, auf hoch qualifizierte Frauen zu verzichten. Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält für diesen Zweck seit gut einem Jahr vielversprechende Empfehlungen zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen, Vorständen und Aufsichts räten von börsennotierten Unternehmen. Aus den Unternehmen höre ich, dass diese neuen Empfehlungen bereits gut zu wirken begonnen haben. Die Nachwahlen in den Leitungsgremien der DAX 30 Unternehmen zeigen die lang ersehnten ersten, allerdings noch zarten Fortschritte. Eins ist aber auch klar: Ich schließe eine Quote nicht kategorisch aus: Wenn sich nichts tut, müssen wir da auch gesetzlich ran. Die Quote bleibt als Damoklesschwert über den Unternehmen hängen. Frau Ministerin, ich danke Ihnen für das Gespräch. n Warten Sie auf juristische Abwechslung? Die Nomos Kanzleien in Deutschland-Produktfamilie umfasst das etablierte Standardwerk Kanzleien in Deutschland mit über 500 redaktionell unabhängigen Profilen der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien, die beliebten Nachwuchsmagazine Karriere im Recht und Stud.Jur sowie das Online-Angebot kanzleihandbuch.de. Wir möchten frühzeitig unseren Erfolgskurs sichern: Wir suchen Referendare (w/m) in der Wahlstation. Ihre Perspektiven In einem anspruchsvollen Umfeld können Sie Ihre redaktionellen Fähigkeiten weiterentwickeln: Sie widmen sich der Themenfindung, recherchieren selbstständig und verfassen eigenständig juristische Artikel. Sie bearbeiten und redigieren fremde Texte. Sie unterstützen uns bei der Planung und Herstellung unserer Produkte, bekommen Einblicke in das Lektorat und lernen so die Arbeit eines juristischen Fachverlags kennen. Ihr Profil Sie haben bereits erste Erfahrungen im redaktionellen Bereich gesammelt, verfügen über ein sicheres Sprachgefühl und zeichnen sich durch eine gute Schreibe aus. Zudem bringen Sie Neugier für die Verlagsbranche mit. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen, am besten mit einer Arbeitsprobe, an Nomos Verlagsgesellschaft, Tim Proll-Gerwe, Waldseestraße 3-5, Baden-Baden oder an proll-gerwe@nomos.de. Eine separate Vergütung erfolgt. Kanzleien in Deutschland 12

15 Team by Krämer Eckl e ge W e r e i r r Ka s. u a s r e d s e he n a n Sie möchten mehr Möglichkeiten auf Ihrem beruflichen Weg? Dann machen Sie jetzt den ersten Schritt und bewerben Sie sich als Anwältin oder Anwalt bei Menold Bezler. Bei einer Kanzlei, die zu den Top-50 in Deutschland gehört. Und in deren Team jede/r Einzelne sich ungehindert entwickeln kann. Wir bieten TopLeuten ausgezeichnete Aufstiegschancen und die Möglichkeit mit uns zu wachsen. Zu Ihren Stärken gehören unternehmerisches Denken, Teamgeist und Sprachkenntnisse. Bewerben Sie sich bei uns als Anwältin oder Anwalt bei uns kommen Sie schnell voran. Als unabhängige Rechtsanwalts- und Notarkanzlei mit Sitz in Stuttgart engagieren wir uns vor allem für Unternehmen und Unternehmer. Eine unserer besonderen Stärken ist der Mittelstand: Wir kennen seine Herausforderungen. Wir identifizieren uns mit seinen Zielen. Wir verfügen über die Kompetenz und Ressourcen, um die daraus resultierenden Aufgaben souverän zu lösen. Und wir verbinden das komplette Leistungsportfolio einer Großkanzlei mit der individuellen Betreuung einer kleineren Einheit. Das alles hat uns zu dem gemacht, was wir heute sind: eine der Top-50 Kanzleien in Deutschland. Menold Bezler Rechtsanwälte, Stuttgart, Telefon , Mittelstand im Mittelpunkt

16 Aktuelle Rechtsentwicklung Corporate Governance oder: was gehört sich? Corporate Governance oder: was gehört sich? Dirk Classen Dr. Dirk Classen ist Rechtsanwalt bei Classen Fuhrmanns & Partner in Köln. Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt in der gesellschafts- und wirtschaftsrechtlichen Beratung von Unternehmen bei nationalen und internationalen M&A-Transaktionen und Restrukturierungen. Nach seinem Studium in Bonn und Köln sowie einer Auslandsstation in Buenos Aires war er u.a. in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der UNO in New York und als freier Mitarbeiter in einer Großkanzlei tätig. Anschließend arbeitete er als Rechtsanwalt in Köln und Berlin. Vor Gründung von Classen Fuhrmanns & Partner Anfang 2010 war er fünf Jahre Rechtsanwalt und später Geschäftsführender Gesellschafter einer überörtlichen auf M&A spezialisierten Kanzlei. 14 Das Angebot von Josef Ackermann, künftig auch als Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Bank zur Verfügung zu stehen, die Ankündigung der Deutschen Telekom, als erstes Dax-30-Unternehmen eine Frauenquote einzuführen, die nahezu tägliche Kommentierung von Vergütungsstrukturen von Vorständen oder Aufsichtsräten börsennotierter Aktiengesellschaften oder allgemein die Frage, wie sich Unternehmen (insbesondere im Lichte der Finanz- und Wirtschaftskrise der vergangenen Jahre) besser leiten und überwachen lassen alle diese Themen weisen einen direkten Bezug zur Corporate Governance auf. Denn bei ihnen allen geht es im Ergebnis um die Frage, welche Verhaltensmaßstäbe für die Unternehmensführung und -kontrolle gelten (sollten). Und hier zeigt sich bereits das Spannungsfeld, in dem sich Corporate Governance bewegt: Auf der einen Seite zeigen die Diskussionen, dass Regulierungen und Leitsätze notwendig sind, um einem möglichen Fehlverhalten einzelner entgegenzuwirken, die auf deren bisweilen egoistisches oder unvernünftiges Handeln zurückzuführen sind (der ausschließlich vernünftige homo oeconomicus hat sich insoweit als Fiktion erwiesen). Auf der anderen Seite sind die Effizienzverluste bekannt, die aus zu starker Bürokratie und mangelnder unternehmerischer Flexibilität entstehen können. Worin liegen die Gründe für Corporate Governance? Allgemein versteht man unter Corporate Governance Verhaltensmaßstäbe für eine gute, unabhängige, wert- und erfolgsorientierte Unternehmensführung und -kontrolle. Sie richten sich an sämtliche Unternehmensbeteiligte (wenngleich in erster Linie an die unternehmerischen Entscheidungsträger und Kontrollorgane) und beschreiben, wie ein Unternehmen organisiert, geführt und kontrolliert werden sollte. Corporate Governance betrifft somit nicht nur die inneren Vorgänge eines Unternehmens, sondern auch seine Wahrnehmung von außen. Das Thema Corporate Governance rückte vor allem ab dem Jahr 2000 in den Blickpunkt der Öffentlichkeit, als es weltweit zu spektakulären Unternehmenszusammenbrüchen und Finanzskandalen börsennotierter Unternehmen (z.b. WoldCom, Enron, FlowTex, Kirch Media und Philip Holzmann) kam, die vor allem auf fragwürdige Buchhaltungsmethoden, schlechtes Management und mangelnde interne Kontrollsysteme zurückzuführen waren. Viele Anleger verloren hierdurch das Vertrauen in die Integrität der Finanzmärkte; der Verlust war beträchtlich. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) Der internationale Vorläufer einer Kodifizierung von Corporate Governance-Regelungen entstand zunächst in den USA im Jahre 2002 mit der Einführung des sogenannten Sarbanes-Oxley Act durch die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde. Hierdurch sollten vor allem die wirkungsvollere Gestaltung der Kontrollen über die Berichterstattung von finanzbezogenen Informationen, die Neuregelung der Verantwortung für die Rechnungslegung sowie die Erweiterung der Pflichten des Managements erreicht werden. Auch die Europäische Kommission reagierte auf die Vertrauenskrise 2003 mit der Verabschiedung eines Aktionsplans, der zahlreiche Regelungen zur Stellung, Verantwortung und Vergütung der Organmitglieder von Aktiengesellschaften sowie zur Rechnungslegung und -prüfung enthielt. Auf diese Weise sollten die Unternehmensleitung und -überwachung gestärkt sowie das verlorene Vertrauen der Aktionäre in die Finanzmärkte zurückgewonnen werden. In Deutschland zielten ebenfalls mehrere Gesetzesinitiativen auf eine Verbesserung der Corporate Governance für Unternehmen ab. An erster Stelle ist hier die Verabschiedung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) Anfang 2002 zu nennen, der auf eine Regierungskommission zurückgeht, die das Bundesjustizministerium ins Leben rief ( Kodex-Kommission ). Bei seiner Entwicklung griff die Kodex-Kommission die häufigsten, vor allem internationalen Kritikpunkte an der deutschen Unternehmensverfassung (wie etwa die duale Unternehmensverfassung mit Vorstand und Aufsichtsrat und die mangelnde Transparenz deutscher Unternehmensführung) auf und versuchte, diese zu entkräften. Worin besteht der Inhalt des DCGK? Die Regelungen des DCGK lassen sich in drei Gruppen einteilen: Die erste Gruppe beinhaltet sogenannte Muss Vorschriften. Sie geben wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften wieder, um so insbesondere ausländische Investoren in die Lage zu versetzen, sich einen Überblick über das deutsche Rechtssystem zu verschaffen.

17 Corporate Governance oder: was gehört sich? Aktuelle Rechtsentwicklung Die zweite Gruppe besteht aus 82 Empfehlungen, die international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung darstellen; sie bilden den Kern des DCGK. Die dritte Gruppe enthält 16 Anregungen, die für die betroffenen Unternehmen jedoch nicht verbindlich und daher auch nicht von der gesetzlichen Erklärungspflicht nach 161 AktG erfasst sind. Die Empfehlungen und Anregungen richten sich je nach ihrem Inhalt an die Organe (Vorstand und Aufsichtsrat) der börsennotierten Aktiengesellschaft oder Europäischen Gesellschaft und lassen sich inhaltlich in folgende sechs Regelungskomplexe unterteilen: Aktionäre und Hauptversammlung, Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat, Vorstand, Aufsichtsrat, Transparenz und schließlich Rechnungslegung sowie Abschlussprüfung. Entsprechenserklärung nach 161 AktG Die Verpflichtung von Vorstand und Aufsichtsrat, eine Erklärung abzugeben, ob der DCGK von der Gesellschaft angewandt wird ( Entsprechenserklärung ), folgt aus 161 AktG. Nach dieser Vorschrift können die Organe zwar von den Empfehlungen des DCGK abweichen, sie sind dann allerdings verpflichtet, dies jährlich offen zu legen. Darüber hinaus besteht seit kurzem die Verpflichtung, Abweichungen von den Empfehlungen des DCGK in der Entsprechungserklärung zu begründen ( comply or explain-prinzip ). Eine Verpflichtung zur detaillierten Erläuterung, in welcher Form diese Unternehmen die Empfehlungen befolgen, enthält 161 AktG allerdings nicht. Trotz des Soft-Law-Charakters des DCGK kann es zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen, wenn die Erklärung, ob dem Kodex gefolgt wird, fehlerhaft ist. Dann kommen eine Anfechtung von Entlastungsbeschlüssen der Hauptversammlung ebenso in Betracht wie eine Innenhaftung der handelnden Organe nach den 93, 116 AktG. Unter rechtsdogmatischen Aspekten ist eine Zuordnung des DCGK in die klassische Rechtsquellenlehre nicht ohne weiteres möglich. Der Kodex stellt kein Gesetz dar; vielmehr ist er ein von Weisungen unabhängig verfasstes Regelungswerk, das keinen rechtlichen Zwang zur Einhaltung der Regelungen auslöst und nicht den Charakter einer staatlich gesetzten Rechtsnorm besitzt. Erst durch die gesetzliche Bestimmung des 161 AktG entfaltet der DCGK rechtlichen Zwang. Aus diesem Grund wird allgemein angenommen, dass es sich bei dem Kodex um eine Rechtsform sui generis handelt. Welchen Anpassungsbedarf gab es in den letzten Jahren? Der Kodex-Kommission, die zweimal jährlich tagt, obliegt es, den DCGK regelmäßig auf möglichen Anpassungsbedarf hin zu überprüfen. Seit der Einführung des DCGK wurde er mehrfach von der Kodex-Kommission geändert. Die letzte Novellierung erfolgte am 26. Mai 2010, wobei das Regelwerk vor allem vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise zahlreiche Änderungen erfuhr: In Bezug auf die teilweise als problematisch angesehene Vergütung von Vorständen wurde eine Empfehlung zu der Konkretisierung des neuen 87 Abs. 1, Satz 1 AktG aufgenommen, wonach die Vergütung von Vorständen angemessen sein muss. Nach der Empfehlung sollen die Unternehmen darauf achten, dass etwaig eingesetzte Vergütungsexperten zur Bestimmung der Angemessenheit von dem beauftragenden Unternehmen unabhängig sind. Darüber hinaus wurde eine Empfehlung eingefügt, dass bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsbestandteile sowohl den positiven als auch den negativen Entwicklungen Rechnung getragen werden soll. Des Weiteren führte die Kodex-Kommission eine Empfehlung ein, wonach der Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften wahrnehmen soll. Eine weitere vieldiskutierte Neuerung des DCGK betrifft die personelle Vielfalt bei der Besetzung des Vorstands und Aufsichtsrats, die auch unter dem Schlagwort Diversity firmiert. Insbesondere sollen nach einer neuen Empfehlung mehr Frauen in Leitungspositionen entsendet werden (wenngleich sich die Kodex-Kommission ausdrücklich gegen eine konkrete Quote als Bestandteil der Empfehlung oder gar als verpflichtende gesetzliche Regelung ausgesprochen hat). Mit dem Hinweis darauf, dass der Kodex jeweils nur soweit geändert werden soll, wie dies erforderlich ist, hat die Kodex-Kommission in 2011 auf eine Anpassung des Regelwerks verzichtet. Sie wollte damit wohl auch dem Eindruck einer zunehmenden Eigendynamik der Thematik entgegentreten und die Unternehmen nicht unter neuen Anpassungsdruck setzen. Kritiker des DCGK sehen zunehmend die Gefahr, dass die an sich unverbindlichen Regelungen des Kodexes als Aufforderung an den Gesetzgeber verstanden werden könnten, diese in zwingende Gesetzesform zu gießen. Als Beispiel hierfür wird die 2009 vorgenommene Einführung der sogenannten Cooling-off-Periode in das AktG genannt, die 15

18 Aktuelle Rechtsentwicklung Corporate Governance oder: was gehört sich? zuvor als Empfehlung im DCGK ausgegeben war. Nach dieser Regelung muss jeder Vorstand zunächst zur Stärkung der Unabhängigkeit der Kontrollorgane zwei Jahre pausieren, bevor er in den Aufsichtsrat des Unternehmens einziehen darf, es sei denn, dass die Bestellung auf Vorschlag von Aktionären erfolgt, die mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft halten. Die Regelung hat in jüngster Zeit durch die Äußerung von Josef Ackermann, unmittelbar im Anschluss an seine Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank in den Aufsichtsrat des Unternehmens wechseln zu wollen, wieder zu großer Aufmerksamkeit Wie ist die Akzeptanz des DCGK in der Praxis? Trotz anfänglicher Skepsis und des nicht zwingenden Charakters des DCGK werden seine Vorgaben von dem Großteil der börsennotierten Gesellschaften befolgt. So belegen Studien eine sehr hohe Akzeptanz des DCGK in der deutschen Wirtschaft. Gemäß der letzten Befragung in 2010 lag die durchschnittliche Befolgungsquote der insgesamt 98 Empfehlungen und Anregungen insgesamt bei 82,1 Prozent und bei Dax-notierten Gesellschaften sogar bei nahezu 95 Prozent. Zu der breiten Zustimmung in der Praxis hat sicherlich geführt, dass gerade große Unternehmen unter einem hohen öffentlichen Umsetzungsdruck stehen. Fazit geführt. Aufgrund der erwähnten 25 Prozent-Regelung ist dies zwar gesetzlich möglich, wenn in der nächsten Hauptversammlung im Mai 2012 die erforderliche Mehrheit zustande kommt. Der DCGK bestimmt jedoch, dass ein direkter Wechsel in den Aufsichtsrat eine in der Hauptversammlung zu begründende Ausnahme darstellen soll. Gerade vor diesem Hintergrund ist das Vorhaben von Herrn Ackermann nicht ohne Grund als eine Verletzung des Geistes guter Corporate Governance kritisiert worden. 16 Als Reaktion auf die Bilanzskandale börsennotierter Unternehmen zu Beginn des letzten Jahrzehnts hat sich das regulatorische Umfeld der Corporate Governance weltweit wesentlich verändert. Seinen Ursprung findet es im ausländischen Recht, doch auch in Deutschland sind insbesondere mit der Einführung des DCGK Anstrengungen unternommen worden, nach internationalem Vorbild Corporate Governance-Strukturen zu schaffen. Mit dem Kodex verfügen die deutschen börsennotierten Unternehmen über einen flexiblen Rahmen für gute Unternehmensführung, der den Vergleichen mit internationalen Regelwerken standhält. Konkrete Rechtsstreitigkeiten, die auf einer fehlerhaften Erklärung zum DCGK nach dem AktG beruhen, werden zwar auch in Zukunft die Ausnahme bleiben. Durch die zunehmende Bedeutung von Fragestellungen der Corporate Governance und der (benachbarten) Corporate Compliance führt diese Rechtsmaterie jedoch zu einem erheblichen Beratungsbedarf. Für Kollegen, die sich dafür interessieren, wie notwendige Regulierung, unternehmerische Flexibilität und wirtschaftsethische Grundsätze in Einklang gebracht werden können, bietet dieses Gebiet jedenfalls ein sehr anspruchsvolles und interessantes Tätigkeitsfeld. n

19 Neue kommentare für traditionsreiche Gesetze. GmbhG hgb Handkommentar Herausgegeben von Prof. Dr. Ingo Saenger und RA Dr. Michael Inhester 2011, S., geb., 98,, ISBN nomos-shop.de/11040 Handkommentar Herausgegeben von RA Dr. Thomas Heidel, FAStR, und PD Dr. Alexander Schall, M.Jur. (Oxford) 2011, S., geb., 118,, ISBN nomos-shop.de/11974»der Erfolg des Handkommentars zur ZPO und das große Lob über die neuartige Konzeption des Werks gibt uns Recht, auch die GmbH-Berater verdienen eine fortschrittliche und altlastenfreie moderne, auf die Bedürfnisse der Praktiker abgestimmte Kommentierung.Wir gewichten das HGB mit unserer Kommentierung völlig neu: Gesellschaftsrecht, Bilanzrecht und das Recht der Handelsverträge bilden heute den Kernbereich der anwaltlichen Beratung im Handelsrecht. Mit diesem Werk haben wir einen echten Beraterkommentar geschaffen.«die Herausgeber: Prof. Dr. Ingo Saenger und RA Dr. Michael Inhester Die Herausgeber: RA Dr. Thomas Heidel und PD Dr. Alexander Schall, M.Jur. Auch zum kombinationspreis. Bei Abnahme beider Werke sparen sie 58, 2011, S., 158,, ISBN nomos-shop.de/12613 Bitte bestellen Sie im Buchhandel oder versandkostenfrei unter

20 Aktuelle Rechtsentwicklung Was ist Zollrecht? Was ist Zollrecht? Oder: von Hühnervierteln und kriegsentscheidenden Stühlen Helmut Bleier Jahrgang 1965, hat Rechtswissenschaft sowie romanische Philologie an den Universitäten Frankfurt/Main, Lausanne und Mainz studiert, war als Assistent des Lehrstuhls für Handels- und Gesellschaftsrecht an der Université de Genève sowie nach dem Zweiten Staatsexamen als Verwaltungsrichter tätig, bevor er in die Zollabteilung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gewechselt ist. Später Partner und Nieder lassungsleiter einer überörtlichen Sozietät; seit 2003 Einzelanwalt im Zollrecht in Kronberg. Zu Beginn meiner zollrechtlichen Laufbahn konnte ich auch nicht ahnen, was Zollrecht überhaupt bedeutet und was das Zollrecht alles umfasst. Von der Tätigkeit als Verwaltungsrichter wollte ich Abstand nehmen und sah die Stellenanzeige einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für deren Zollabteilung. Nach dem Bewerbungsgespräch hatte ich den Eindruck, die ideale Stelle für mich gefunden zu haben, weil sie fünf Interessen miteinander verband: Die fünf Elemente des Zollrechts Erstens ist das Europa- oder Gemeinschaftsrecht der Ausgangspunkt für die materielle Rechtslage, und darin hatte ich einen Ausbildungsschwerpunkt. Zweitens überlagert es nicht vollständig das nationale Recht, sondern die Abgabenordnung und viele weitere Nebengesetze haben ihren eigenen Anwendungsbereich, der sich von der verwaltungsrechtlichen Sicht gut erschließen lässt. Drittens ähnelt die Prozessordnung der Finanzgerichte, in der das Zollrecht weitestgehend angesiedelt ist, der Verwaltungsgerichtsordnung, auch wenn durchaus feinsinnige Unterschiede bestehen. Viertens ist Zollrecht nicht nur Rechtsanwendung, sondern der Jurist muss sich wie auch in anderen Gebieten zum Teil intensiv mit naturwissenschaftlichen Fragen auseinandersetzen; konkret damit, wie eine importierte Ware hergestellt und wozu sie verwendet wird. Ein Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge ist in diesem Zusammenhang auch vonnöten, weil nur dadurch klar wird, warum eine Ware so und nicht anders produziert wurde, und das hat schon einen Einfluss auf die Höhe des Einfuhrzolls. Fünftens geht Zollrecht mit gewissen Sprachkenntnissen einher, denn die internationalen Verträge und deren Abwicklungen muss der Zollrechtler zwar meist nicht konzipieren, aber doch zumindest verstehen. Mir persönlich war daran gelegen, die erworbenen Sprachfähigkeiten nicht zu verlieren, sondern auszubauen. Das Anforderungsprofil passte insgesamt zu meinem Werdegang. Dem Staat in den Säckel zu greifen und Geld herauszuholen, ist nicht einfach Nun war es keineswegs so, dass meine Vorstellungen über die Tätigkeit eines Zollrechtlers völlig fehlgeleitet gewesen wären, aber einen Punkt musste ich erst durch Erfahrung lernen, nämlich, wie unglaub18 lich schwierig es ist, in den Staatssäckel zu greifen und Geld herauszuholen. Einerseits begegnet man durchaus einer behördlichen Sturheit und andererseits benötigt die Finanzgerichtsbarkeit mit wenigen löblichen Ausnahmen mühelos fünf Jahre für eine erstinstanzliche Entscheidung. Die Zähheit der Verfahren muss man einem Mandanten erst einmal darstellen, wobei der Anwalt schnell in den Verdacht gerät, das läge an seiner Person, wenn es nicht zügiger geht. Umgekehrt stellt sich für den Anwalt die Frage, ob das von ihm betreute Unternehmen in zehn Jahren noch existiert; solange kann es nämlich dauern, wenn das Einspruchs-, Klage-, Revisionsverfahren und ein Vorabentscheidungsersuchen zum Gerichtshof der Europäischen Union durchlaufen wird. Zollrecht ist also nicht nur von den eingangs erwähnten Aspekten geprägt, sondern erfordert eine Persönlichkeit mit Durchsetzungskraft und Durchhaltevermögen, quasi einen Ausdauersportler. Und was ist nun Zollrecht? Aus meiner Sicht kann jede Antwort darauf nur unzulänglich sein, denn das Zollrecht hat derart viele Facetten, dass bei einer kurzen Übersicht immer eine unberechtigt in den Hintergrund rückt. Vereinfacht gesagt ist Zollrecht das Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Dabei gibt es zwei Blickrichtungen, nämlich den Im- und den Export. Import: Von Hühnervierteln und Knieprothesen Beim Import geht das größte Interesse natürlich auf die Abgabenlast, die ihrerseits aus dem normalen Drittlandszoll, eventuell einem reduzierten Präferenzzoll, einem Zusatzzoll (zum Beispiel für Zucker), einem Antidumpingzoll oder gar einem Strafzoll (nein, das ist nicht dasselbe) und der Einfuhrumsatzsteuer besteht, wobei Gestaltungsmöglichkeiten wie im normalen Besitz- und Verkehrssteuerrecht Abgabeneinsparungen ermöglichen. Die Rechtsquellen sind dabei so mannigfaltig, dass einem die Sinne schwinden können. Die Zollverwaltung arbeitet mit einer Heerschar daran, den elektronischen Zolltarif zu speisen, und was dort nicht steht, gibt es auch erstmal nicht, bis jemand den einschlägigen Gesetzes text findet und einspeist. Der Jurist kann sich auf die elektronischen Vorgaben naturgemäß nicht verlassen, sondern er muss selbst auf die Suche gehen. Ausgangspunkt ist dabei zunächst die Warenbeschaffenheit, um im Zolltarif die einschlägige Linie zu finden, an deren Ende der normale Drittlandszollsatz steht.

ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER

ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER GOOD NEWS VON USP ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER In den vergangenen vierzehn Jahren haben wir mit USP Partner AG eine der bedeutendsten Marketingagenturen

Mehr

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede Sperrfrist: 28. November 2007, 13.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort Statement des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Karl Freller, anlässlich des Pressegesprächs

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Landkreis Hersfeld-Rotenburg Landkreis Hersfeld-Rotenburg Auf den nachfolgenden Seiten lesen Sie eine Rede von Landrat Dr. Karl-Ernst Schmidt anlässlich der Absolventenverabschiedung von Studium Plus, Freitag, 05. Juli 2013, 14:00

Mehr

der die und in den von zu das mit sich des auf für ist im dem nicht ein eine als auch es an werden aus er hat daß sie nach wird bei

der die und in den von zu das mit sich des auf für ist im dem nicht ein eine als auch es an werden aus er hat daß sie nach wird bei der die und in den von zu das mit sich des auf für ist im dem nicht ein eine als auch es an werden aus er hat daß sie nach wird bei einer um am sind noch wie einem über einen so zum war haben nur oder

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky

Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky #upj15 #upj15 Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie,

Mehr

Auslobung des Wettbewerbs Reinickendorfer Frauen in Führung

Auslobung des Wettbewerbs Reinickendorfer Frauen in Führung Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste Bezirksstadtrat für Jugend, Familie und Soziales Gleichstellungsbeauftragte Wirtschaftsförderung Auslobung

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie?

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie? Bearbeitungsstand:10.01.2007 07:09, Seite 1 von 6 Mediation verstehen Viele reden über Mediation. Das machen wir doch schon immer so! behaupten sie. Tatsächlich sind die Vorstellungen von dem, was Mediation

Mehr

Das Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten

Das Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten Das Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten Dieser Text ist von Monika Rauchberger. Monika Rauchberger ist die Projekt-Leiterin von Wibs. Wibs ist eine Beratungs-Stelle

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr 1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Dr. Vogelsang, sehr geehrter Herr Strunz, und meine sehr geehrte Damen und Herren, meine

Mehr

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Vortrag Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Christian Spahr, Leiter Medienprogramm Südosteuropa Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt.

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

Weltenbummler oder Couch-Potato? Lektion 10 in Themen neu 3, nach Übung 5

Weltenbummler oder Couch-Potato? Lektion 10 in Themen neu 3, nach Übung 5 Themen neu 3 Was lernen Sie hier? Sie beschreiben Tätigkeiten, Verhalten und Gefühle. Was machen Sie? Sie schreiben ausgehend von den im Test dargestellten Situationen eigene Kommentare. Weltenbummler

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Unsere Referendarausbildung

Unsere Referendarausbildung Unsere Referendarausbildung Wir suchen ständig Referendare (m/ w) in den Pflicht- und Wahlstationen Wir verstehen uns als Kanzlei, die erstklassige juristische Beratung bei individueller Betreuung bietet.

Mehr

- Making HCM a Business Priority

- Making HCM a Business Priority - Making HCM a Business Priority Mitarbeitergespräche Zielvereinbarungen und Bonuszahlungen Umfrage unter deutschen Arbeitnehmern Informationen zur Umfrage Inhalt Im November 2012 führte ROC Deutschland,

Mehr

Ausgewählte Rechtsfragen der IT-Security

Ausgewählte Rechtsfragen der IT-Security Ausgewählte Rechtsfragen der IT-Security Steht man als Verantwortlicher für IT-Security bereits mit einem Bein im Gefängnis? Dr. Markus Junker, Rechtsanwalt markus.junker@de.pwc.com HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft

Mehr

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir?

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Vertrauen in Banken. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage. PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG. Partner der Befragung

Vertrauen in Banken. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage. PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG. Partner der Befragung Vertrauen in Banken Bevölkerungsrepräsentative Umfrage PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Partner der Befragung Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Gertrudenstraße 2, 20095 Hamburg Telefax: Seite 0 +49 (0)40

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Keine Scheidung ist einfach.

Keine Scheidung ist einfach. FLICK Scheidungen 02 Keine Scheidung ist einfach. Daher ist es wichtig, einen Fachmann als Ansprechpartner zu haben, der Sie in allen Belangen unterstützt. Kompetenz, persönliche Betreuung und gewissenhafte

Mehr

Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst 11. Dezember 2014 2 l Hintergrund Der Anteil weiblicher Führungskräfte an verantwortungsvollen

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Papa - was ist American Dream?

Papa - was ist American Dream? Papa - was ist American Dream? Das heißt Amerikanischer Traum. Ja, das weiß ich, aber was heißt das? Der [wpseo]amerikanische Traum[/wpseo] heißt, dass jeder Mensch allein durch harte Arbeit und Willenskraft

Mehr

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Peter Hettlich MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sehr geehrte Frau Präsidentin/Sehr geehrter Herr Präsident,

Peter Hettlich MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sehr geehrte Frau Präsidentin/Sehr geehrter Herr Präsident, Rede zu Protokoll TOP 74 Straßenverkehrsrecht Peter Hettlich MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sehr geehrte Frau Präsidentin/Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen

Mehr

GRUNDMANN HÄNTZSCHEL. Arbeitsrecht. Urheberrecht. Erbrecht. Grundstücksrecht. www.hgra.de. So finden Sie uns: Anfahrt mit dem Auto:

GRUNDMANN HÄNTZSCHEL. Arbeitsrecht. Urheberrecht. Erbrecht. Grundstücksrecht. www.hgra.de. So finden Sie uns: Anfahrt mit dem Auto: GRUNDMANN HÄNTZSCHEL So finden Sie uns: Anfahrt mit dem Auto: R E C H T S A N W Ä LT E Fahren Sie Richtung Zentrum bis auf den Innenstadtring. Vom Innenstadtring biegen Sie in den Ranstädter Steinweg/

Mehr

Selbstständig als Immobilienmakler interna

Selbstständig als Immobilienmakler interna Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...

Mehr

r? akle m n ilie ob Imm

r? akle m n ilie ob Imm das kann man doch alleine erledigen dann schau ich doch einfach in die Zeitung oder ins Internet, gebe eine Anzeige auf, und dann läuft das doch. Mit viel Glück finde ich einen Käufer, Verkäufer, einen

Mehr

Schnellstart - Checkliste

Schnellstart - Checkliste Schnellstart - Checkliste http://www.ollis-tipps.de/schnellstart-in-7-schritten/ Copyright Olaf Ebers / http://www.ollis-tipps.de/ - Alle Rechte vorbehalten - weltweit Seite 1 von 6 Einleitung Mein Name

Mehr

Wechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014. www.putzundpartner.de 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG

Wechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014. www.putzundpartner.de 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Wechselbereitschaft von Stromkunden 2014 Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Seite Telefax: 0 +49 (0)40 35 08 14-80

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Online bewerben - so funktioniert's

Online bewerben - so funktioniert's Online bewerben - so funktioniert's Die wichtigsten Informationen auf einen Blick Für die Online-Bewerbung sollten Sie sich ca. 10-15 Minuten Zeit nehmen. Zusätzlich zu den Angaben im Online-Bewerbungsbogen

Mehr

BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG

BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG Nr. 54-2 vom 15. Juni 2005 Rede der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, zum Bundesausbildungsförderungsgesetz vor dem Deutschen Bundestag am 15. Juni

Mehr

I.O. BUSINESS. Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate

I.O. BUSINESS. Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate I.O. BUSINESS Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate Telefonieren ermöglicht die direkte Kommunikation

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Pressemitteilung 60 /2014

Pressemitteilung 60 /2014 Pressemitteilung 60 /2014 Gutes tun für immer und ewig Die Stiftung Augen heilen-dr. Buchczik Stiftung engagiert sich für Menschen in der 3. Welt Paderborn / Detmold, 18. Dezember 2014 Eine Stiftung zu

Mehr

Wir nehmen uns Zeit.

Wir nehmen uns Zeit. Wir nehmen uns Zeit. Wir geben zu: Wir mussten selbst ein wenig lächeln, als wir uns das erste Mal entschlossen, die Raiffeisenbank Lech am Arlberg unserem Qualitätstest für Vermögensmanagement zu unterziehen.

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Gutes Leben was ist das?

Gutes Leben was ist das? Lukas Bayer Jahrgangsstufe 12 Im Hirschgarten 1 67435 Neustadt Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium Landwehrstraße22 67433 Neustadt a. d. Weinstraße Gutes Leben was ist das? Gutes Leben für alle was genau ist das

Mehr

Erfolgreiche Webseiten: Zur Notwendigkeit die eigene(n) Zielgruppe(n) zu kennen und zu verstehen!

Erfolgreiche Webseiten: Zur Notwendigkeit die eigene(n) Zielgruppe(n) zu kennen und zu verstehen! Erfolgreiche Webseiten: Zur Notwendigkeit die eigene(n) Zielgruppe(n) zu kennen und zu verstehen! www.wee24.de. info@wee24.de. 08382 / 6040561 1 Experten sprechen Ihre Sprache. 2 Unternehmenswebseiten

Mehr

Rede. des Herrn Staatsministers. Prof. Dr. Bausback. beim. Geburtstagsempfang. von Herrn StM a. D. Dr. Manfred Weiß. am 26. Januar 2014.

Rede. des Herrn Staatsministers. Prof. Dr. Bausback. beim. Geburtstagsempfang. von Herrn StM a. D. Dr. Manfred Weiß. am 26. Januar 2014. Der Bayerische Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback Rede des Herrn Staatsministers Prof. Dr. Bausback beim Geburtstagsempfang von Herrn StM a. D. Dr. Manfred Weiß am 26. Januar 2014 in

Mehr

Robert Günther Versicherungsmakler

Robert Günther Versicherungsmakler Robert Günther Versicherungsmakler Bewertung: Sehr hoch Schwerpunkte: Private Krankenversicherung Altersvorsorge Berufsunfähigkeit Krankenzusatzversicherung betriebliche Altersvorsorge Gewerbeversicherung

Mehr

Schweigen ist Silber, Reden ist Gold!

Schweigen ist Silber, Reden ist Gold! Schweigen ist Silber, Reden ist Gold! Warum ein Arbeitnehmer sich besser an das obige umgekehrte Sprichwort gehalten und dadurch eine Urlaubsersatzleistung bekommen hätte, das erfahren Sie in diesem Newsletter.

Mehr

lernen Sie uns kennen...

lernen Sie uns kennen... KARRIERE lernen Sie uns kennen... Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Steuerberatungskanzlei. Nachfolgend möchten wir Ihnen Gelegenheit bieten, uns und unsere Denkweise näher kennenzulernen. Im Grunde

Mehr

Folgen Sie uns auf www.facebook.com/psp.eu. Machen Sie sich selbst ein Bild. Karriere bei PSP

Folgen Sie uns auf www.facebook.com/psp.eu. Machen Sie sich selbst ein Bild. Karriere bei PSP Folgen Sie uns auf www.facebook.com/psp.eu Machen Sie sich selbst ein Bild Karriere bei PSP Sie wollen etwas bewegen? Sind Sie neugierig und suchen nach Herausforderungen, die begeistern? Wir suchen hierfür

Mehr

Befragt wurden 4.003 Personen zwischen 14 und 75 Jahren von August bis September 2013. Einstellung zur Organ- und Gewebespende (Passive Akzeptanz)

Befragt wurden 4.003 Personen zwischen 14 und 75 Jahren von August bis September 2013. Einstellung zur Organ- und Gewebespende (Passive Akzeptanz) Wissen, Einstellung und Verhalten der deutschen Allgemeinbevölkerung (1 bis Jahre) zur Organspende Bundesweite Repräsentativbefragung 201 - Erste Studienergebnisse Befragt wurden.00 Personen zwischen 1

Mehr

... aus Ihrem Abitur machen.

... aus Ihrem Abitur machen. ... aus Ihrem Abitur machen. DAS ABITURIENTENPROGRAMM ZUM GEPRÜFTEN HANDELSFACHWIRT BEI ALDI SÜD. IHR EINSTIEG IN EINE BESONDERE KARRIERE. Einfach. Erfolgreich. karriere.aldi-sued.de 2 WENIGER VORURTEILE.

Mehr

INFORMATION FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE

INFORMATION FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE LEITFADEN COACHING-ORIENTIERTES MITARBEITER/INNENGESPRÄCH INFORMATION FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE Inhalt: A: Allgemeines zum coaching-orientierten MitarbeiterInnengespräch B: Vorbereitung C: Ein Phasenkonzept D.

Mehr

Grenzen zulässiger Rechtsberatung. Rechtsanwalt Dr. Nicolai von Holst 23. September 2015

Grenzen zulässiger Rechtsberatung. Rechtsanwalt Dr. Nicolai von Holst 23. September 2015 Grenzen zulässiger Rechtsberatung Rechtsanwalt Dr. Nicolai von Holst 23. September 2015 Grenzen zulässiger Rechtsberatung Aktuelle Rechtsprechung BGH, Urteil vom 05.10.2006 I ZR 7/04 Rechtsberatung im

Mehr

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

Rohstoffanalyse - COT Daten - Gold, Fleischmärkte, Orangensaft, Crude Oil, US Zinsen, S&P500 - KW 07/2009

Rohstoffanalyse - COT Daten - Gold, Fleischmärkte, Orangensaft, Crude Oil, US Zinsen, S&P500 - KW 07/2009 MikeC.Kock Rohstoffanalyse - COT Daten - Gold, Fleischmärkte, Orangensaft, Crude Oil, US Zinsen, S&P500 - KW 07/2009 Zwei Märkte stehen seit Wochen im Mittelpunkt aller Marktteilnehmer? Gold und Crude

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

ES GEHT NICHTS ÜBER EX-AZUBIS, Leiter der Fertigung, Produktbereich Blech, bei

ES GEHT NICHTS ÜBER EX-AZUBIS, Leiter der Fertigung, Produktbereich Blech, bei 20 Vertrauen aufbauen ES GEHT NICHTS ÜBER EX-AZUBIS, Leiter der Fertigung, Produktbereich Blech, bei ThyssenKrupp schwört auf seine Azubis. Einer von ihnen,, wurde sogar Deutschlands Bester. Was sagt der

Mehr

Erfahrungsaustausch und Rückblick Cross Mentoring 2004. Dr. Karl Straßer Mag. Kathrin Kühtreiber

Erfahrungsaustausch und Rückblick Cross Mentoring 2004. Dr. Karl Straßer Mag. Kathrin Kühtreiber Erfahrungsaustausch und Rückblick Cross Mentoring 2004 Dr. Karl Straßer Mag. Kathrin Kühtreiber Zitat Wenn du etwas haben willst, was du noch nie gehabt hast, muss du etwas tun, was du noch nie getan hast.

Mehr

Sicher auf Erfolgskurs. Mit Ihrem Treuhand-Betriebsvergleich

Sicher auf Erfolgskurs. Mit Ihrem Treuhand-Betriebsvergleich Sicher auf Erfolgskurs Mit Ihrem Treuhand-Betriebsvergleich Leistungsübersicht Der neue Treuhand-IBV eines der besten Instrumente für Ihre Unternehmensführung Weil Sie jetzt ganz leicht den Überblick behalten

Mehr

Aufruf für die Mitarbeit im BETROFFENENRAT beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Aufruf für die Mitarbeit im BETROFFENENRAT beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Aufruf für die Mitarbeit im BETROFFENENRAT beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Betroffene von sexueller Gewalt in der Kindheit sind eingeladen, die Arbeit des Unabhängigen

Mehr

International verständliche Titel für. die höhere Berufsbildung

International verständliche Titel für. die höhere Berufsbildung International verständliche Titel für die höhere Berufsbildung Abschlüsse der höheren Berufsbildung Die höhere Berufsbildung trägt wesentlich dazu bei, dass die Schweizer Wirtschaft ihre hohe Qualität

Mehr

Dieser PDF-Report kann und darf unverändert weitergegeben werden.

Dieser PDF-Report kann und darf unverändert weitergegeben werden. ME Finanz-Coaching Matthias Eilers Peter-Strasser-Weg 37 12101 Berlin Dieser PDF-Report kann und darf unverändert weitergegeben werden. http://www.matthiaseilers.de/ Vorwort: In diesem PDF-Report erfährst

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren

Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Inhaltsverzeichnis Regionalentwicklung und 16 Zukunftsprojekte 3 Weiterbildung worum geht es? 4 Ein konkretes Beispiel 5 Seminar Freiwilligenmanagement

Mehr

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen

Mehr

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Einführung Mit welchen Erwartungen gehen Jugendliche eigentlich in ihre Ausbildung? Wir haben zu dieser Frage einmal die Meinungen von Auszubildenden

Mehr

erfahren unabhängig weitsichtig

erfahren unabhängig weitsichtig erfahren unabhängig weitsichtig Wünschen Sie sich eine Aussicht mit Weitblick? Weitsicht Sie wünschen, dass Ihr Vermögen in kompetenten Händen liegt. Wir nehmen Ihre Anliegen ernst und bieten Ihnen verlässliche

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

einfach mehr ist eine Verbindung von professionalität und Vielfalt, die Menschen zum Erfolg führt.

einfach mehr ist eine Verbindung von professionalität und Vielfalt, die Menschen zum Erfolg führt. ist eine Verbindung von professionalität und Vielfalt, die Menschen zum Erfolg führt. Die BDO Gruppe zählt zu den führenden österreichischen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften. Unsere

Mehr

Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems

Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems Name: Bruno Handler Funktion: Marketing/Vertrieb Organisation: AXAVIA Software GmbH Liebe Leserinnen und liebe Leser,

Mehr

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten

Mehr

HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN

HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN Fortbildungsveranstaltung des Bundesverbandes unabhängiger Pflegesachverständiger, 22.02.2014, Lübeck Dr. Roland Uphoff, M.mel. Fachanwalt für Medizinrecht 839a BGB Haftung

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

Mein Praktikum bei Dräger Eine Praktikantin erzählt, warum sich ihr Praktikum bei Dräger gelohnt hat.

Mein Praktikum bei Dräger Eine Praktikantin erzählt, warum sich ihr Praktikum bei Dräger gelohnt hat. Mein Praktikum bei Dräger Eine Praktikantin erzählt, warum sich ihr Praktikum bei Dräger gelohnt hat. Dräger. Technik für das Leben Name: Simone Hohenberger Alter: 24 Einsatzort: Forschung und Entwicklung

Mehr

Väter in Familienunternehmen 2012. Die Ursachenstiftung Oktober 2012

Väter in Familienunternehmen 2012. Die Ursachenstiftung Oktober 2012 Väter in Familienunternehmen 2012 Die Ursachenstiftung Oktober 2012 Methodisches Vorgehen Methodisches Vorgehen Zielgruppe: Mittelständische Unternehmen mit 20 bis 250 Mitarbeitern in der Region Osnabrück-Emsland

Mehr

Ausbildung. Erfahrungsbericht einer Praktikantin

Ausbildung. Erfahrungsbericht einer Praktikantin Ausbildung Erfahrungsbericht einer Praktikantin Lilia Träris hat vom 26.05. 05.06.2015 ein Praktikum in der Verwaltung der Gütermann GmbH absolviert. Während dieser zwei Wochen besuchte sie für jeweils

Mehr

Antworten in Anhang dieser Brief! Montag, 23. Juli 2012

Antworten in Anhang dieser Brief! Montag, 23. Juli 2012 1&1 Internet AG Elgendorfer Straße 57 56410 Montabaur support@hosting.1und1.de rechnungsstelle@1und1.de info@1und1.de KdNr.: 25228318 Antworten in Anhang dieser Brief! Montag, 23. Juli 2012 Betreff: zwei

Mehr

Corporate Governance Bericht/ Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB

Corporate Governance Bericht/ Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB Stand: 26. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG... 1 2. Angaben zu angewandten Unternehmensführungspraktiken... 2 3. Zusammensetzung

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Kreativ visualisieren

Kreativ visualisieren Kreativ visualisieren Haben Sie schon einmal etwas von sogenannten»sich selbst erfüllenden Prophezeiungen«gehört? Damit ist gemeint, dass ein Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, wenn wir uns

Mehr

Bin ich ein Beratertyp?"

Bin ich ein Beratertyp? Bin ich ein Beratertyp?" Berufsperspektiven in der Unternehmensberatung Manuel Kreutz zu Gast beim career:forum perspektivisch Vielfältig sind die Möglichkeiten in der Unternehmensberatung erfolgreich

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Schüler und Lehrer. Teil 1: Was ist Erleuchtung? von Anssi Antila

Schüler und Lehrer. Teil 1: Was ist Erleuchtung? von Anssi Antila Schüler und Lehrer Teil 1: Was ist Erleuchtung? von Anssi Antila Dieses E-Book wurde erstellt für Tamara Azizova (tamara.azizova@googlemail.com) am 25.06.2014 um 11:19 Uhr, IP: 178.15.97.2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung

Mehr