Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Beruflichen Schulen beim Regierungspräsidium Stuttgart

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1 BPR BS Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Beruflichen Schulen beim Regierungspräsidium Stuttgart RUNDSCHREIBEN Nr. 1 April 2014 Themen: 1. Neuerung im LPVG Teilnahmerecht an Personalversammlungen 2. Veränderungen bei der Drittkorrektur 3. Abordnung - Sozialauswahl 4. Beförderungen nach A 11 zum Februar 2014 Liebe Kolleginnen und Kollegen in den Örtlichen Personalräten, der Bezirkspersonalrat bittet Sie darum, die folgenden Informationen in Ihren Kollegien bekannt zu geben. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit kollegialen Grüßen Sophia Guter Vorsitzende Mitglieder des Bezirkspersonalrates: Sophia Guter (Vorsitzende), Harry Kretschmann (Stellv. Vorsitzender), Gerhardt Hurich (Vorstandsmitglied), Dieter Tschaffon (Vorstandsmitglied), Anni Combé-Walter, Ines Hildt, Brigitte Klein, Franz Peter Penz, Jörg Sattur, Joachim Schöllhorn, Otto Zillien Bezirksvertrauensperson der Schwerbehinderten: Helmut Mayer Verteiler: 5 Exemplare für den Örtlichen Personalrat (mit der Bitte um Aushang), 1 Exemplar für die Beauftragte für Chancengleichheit, 1 Exemplar für die Schulleitung Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an beruflichen Schulen beim Regierungspräsidium Stuttgart Postfach Stuttgart, Dienstgebäude: Industriestr. 5, Stuttgart-Vaihingen Tel.: , (Vorsitz) Fax: sophia.guter@rps.bwl.de monja.kambersky@rps.bwl.de

2 1. Neuerung im LPVG Teilnahmerecht an Personalversammlungen Die im Dezember 2013 novellierte Fassung des LPVG beinhaltet eine Vielzahl von Neuerungen, die es erforderlich machen, sich eingehend mit dem neuen Gesetzestext auseinanderzusetzen. Auch langjährige erfahrende Personalratsmitglieder finden bei dieser Novelle viele veränderte oder neu aufgenommene Passagen vor. Auf das Teilnahmerecht bei Personalversammlungen gemäß 53 LPVG möchten wir Sie hinweisen. An Beruflichen Schulen betrifft dies u. a. insbesondere die folgenden Personenkreise, die mit beratender Stimme an Personalversammlungen teilnehmen können: 1. je ein Beauftragter der in der Dienststelle vertretenden Gewerkschaften, also BLV und GEW, 2. ein beauftragtes Mitglied der Stufenvertretung, also des Bezirkspersonalrats, 3. ein Beauftragter der Dienststelle, bei der die Stufenvertretung gebildet ist, also des Regierungspräsidiums, 4. die Schwerbehindertenvertretung. Der Personalratsvorsitzende hat die Pflicht, die Einberufung einer Personalversammlung dem nachfolgenden Personenkreis mitzuteilen: BLV Berufsschullehrerverband Schwabstraße 59, Stuttgart; Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Fax: ; Beruflichen Schulen GEW Silcherstr. 7, Stuttgart; Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Fax: ; BPR Berufliche Schulen Postfach , Stuttgart; Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte Fax: ; an beruflichen Schulen beim RP Stuttgart Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 7 Referat 76, Berufliche Schulen Postfach , Stuttgart ellen.andersen@rps.bwl.de Schwerbehindertenvertretung Örtliche Vertrauensperson der Schwerbehinderten oder, falls nicht vorhanden BVP - Bezirksvertrauensperson Helmut Mayer, Zur Steinhelle 7, Wertheim; Fax: ; kstbbmy@web.de; Durch die Übermittlung der Einladung können die Teilnahmeberechtigten von ihrem Teilnahmerecht Gebrauch machen und ggf. auch noch auf die Tagesordnung Einfluss nehmen. Es bleibt der Personalversammlung vorbehalten, auf Vorschlag des ÖPR die Beauftragten nach 1. von der Teilnahme auszuschließen. Der Gesetzestext des LPVG ist veröffentlicht unter BPR-BS beim RPS Rundschreiben Nr. 1/2014 Seite 2

3 2. Veränderungen bei der Drittkorrektur In den letzten Jahren gab es vielfache Rückmeldungen zu den ungünstigen Korrekturbedingungen bei den Drittkorrekturen in den Fächern Deutsch und Englisch. Die besonders große Anzahl der Arbeiten und die Problematik, dass die Lehrkräfte dies in der kurzen Zeit kaum bewältigen konnten, haben dazu geführt, dass in diesem und im nächsten Abiturjahr probeweise für diese beiden Fächer eine Dezentralisierung der Korrektur umgesetzt wird und die Korrekturen an die Schulen verteilt werden. Der BPR hofft, dass sich dadurch die Korrekturbedingungen verbessern, und weist daher besonders auf die Möglichkeit der Korrekturtage hin: Auszug aus dem Erlass des Regierungspräsidium Stuttgart an die Beruflichen Gymnasien (Aktenzeichen /359-2): Durchführung der schriftlichen Abiturprüfung an den Beruflichen Gymnasien im Schuljahr 2013/2014 Unterrichtsbefreiung für die Erst-, Zweit- und Drittkorrektur Für die Korrektur der Abiturprüfungsaufgaben können die Schulleiter entsprechend der Belastung der einzelnen Lehrkräfte und entsprechend der schulischen Situation Unterrichtsbefreiung gewähren. Dabei ist von folgenden Obergrenzen auszugehen: Für die Erstkorrektur bis zu zwei Tage, für die Zweitkorrektur bis zu drei Tage und für die Drittkorrektur bis zu zwei Tage. Dabei ist von der Schulleitung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Belastung durch Korrekturen und der Entlastung durch Freistellung anzustreben. 3. Abordnung - Sozialauswahl Durch Veränderungen bei den Schülerzahlen und auch durch die Regionale Schulentwicklung sind Abordnungen nicht mehr nur Einzelfälle, sondern notwendig, um alle Standorte gleichermaßen mit Lehrkräften zu versorgen. Der BPR hat in Abstimmung mit dem RP eine Übersicht erstellt, in der Überlegungen zu den Abordnungskriterien getroffen wurden. Ist keine freiwillige Abordnung möglich, muss vor der Abordnung ein Ranking nach sozialen Kriterien unter Beteiligung des ÖPR durchgeführt werden. Dieses Ranking wird für die Umsetzung benötigt. BPR-BS beim RPS Rundschreiben Nr. 1/2014 Seite 3

4 Abordnung (AO) - Sozialauswahl Lehrerbedarfsbericht Überhang A Prüfung Flexibilisierungsmaßnahmen (Erlass gilt weiter mind. bis 14/15) TL/WL (A/B) (B) B Wahlbereich, Arbeitsgemeinschaft C Abordnungen (Überhang Bedarf) sinnvoll Schulleitung gibt AO-Wunsch dem ÖPR und der Fachgruppe bekannt NEIN Ranking erstellen Freiwillige JA Abordnung Sozialauswahl AO dienstlich nicht möglich Schwerbehinderte ÖPR BfC Fachbetreuer mit Schulstelle (A12) Ranking nach sozialen Kriterien 1. Kinder bis 12 Jahre, behinderte Kinder, nachweislich pflegebedürftige Angehörige 2. Kinder (Alter, Anzahl) bis 18 Jahre 3. - zeitliche Entfernung vom Wohnort (Erreichbarkeit, km, Entlastung) - Gesundheitliche Einschränkungen (nachgewiesen) - an der Schule seit Weitere Kriterien ohne Reihenfolge Prüfung (je nach AO-Umfang) Beratungslehrkraft, Sicherheitsbeauftragte/r, Suchtbeauftragte/r, Verbindungslehrkraft Bestehende Teilabordnung (keine weitere AO) Splitten der AO möglich? Sonstige triftige Gründe Ranking schriftlich erstellen und Stellungnahmen abgeben (SL, ÖPR) Weitergabe an RP Zumutbarkeit der Abordnung prüfen (nicht zumutbar siehe oben A, B) Beteiligung BPR mit Empfehlung aufgrund der Sozialauswahl Abordnung BPR-BS beim RPS Rundschreiben Nr. 1/2014 Seite 4

5 Bei Abordnungen nach 71 (1a) Nr. 5 LPVG bestimmt sowohl der abgebende als auch der aufnehmende Personalrat mit. Achten Sie an der Schule darauf, dass ein transparentes Verfahren zur Umsetzung der Abordnung durchgeführt wird, alle Personen der Fachgruppe informiert sind und ggf. ein Ranking nach sozialen Kriterien unter Beteiligung des ÖPR erstellt wird. Der ÖPR erhält vom BPR einen PERS-Bogen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme. 4. Beförderungen nach A 11 zum Februar 2014 Im ersten Beförderungsprogramm zum Februar 2014 für Technische Lehrerinnen und Lehrer an Beruflichen Schulen standen 19 Beförderungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Verteilung auf die geöffneten Jahrgänge ist in der Tabelle dargestellt. Beförderungsjahrgang TL in/tl im Beförderungsjahrgang* Notenvorgabe KM aktuelle dienstliche Beurteilung Beförderungen im RPS bis mind. 2, bis mind. 2, mind. 1, mind. 1, mind. 1, , ,0 2 x 2,0 1 x 1,5 7 x 2,0 4 x 2,0 2 x 1,5 8 x 2,0 13 x 1,5 7 x 2,0 2 x 2,5 14 x 1,0 13 x 1,5 3 x 2,0 insgesamt * alle Kolleginnen und Kollegen (inkl. Beurlaubung und Verzichtserklärung) Der Beförderungsjahrgang entspricht in der Regel dem Jahr der Verbeamtung auf Lebenszeit. Bei Tarifbeschäftigten wird der Jahrgang fiktiv berechnet und kann beim Regierungspräsidium erfragt werden. Das nächste Beförderungsprogramm nach A11 wird zum August 2014 erwartet. BPR-BS beim RPS Rundschreiben Nr. 1/2014 Seite 5

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