Landes-SGK. Niedersachsen-Extra. Der langjährige Landesgeschäftsführer. Inhalt. Wechsel in der Landesgeschäftsführung. der SGK Niedersachsen,

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1 SGK Regional Niedersachsen Landes-SGK Niedersachsen-Extra 1 Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Niedersachsen e.v. Vor wort SGK aktuell Wechsel in der Landesgeschäftsführung der SGK Niedersachsen desverbänden inzwischen den dritten Platz ein. Als langjähriger Vorsitzender der SPD-Fraktion im Kreistag Hildesheim brachte er fundiertes Basiswissen und Erfahrungen in die Arbeit der SGK ein. Ein stets offenes Ohr hatte er insbesondere für die Belange der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker. Die SGK Niedersachsen dankt Harry Dilßner für seinen langjährigen Einsatz und wünscht Harry Dilßner. Foto: SGK ihm für die Zukunft alles Gute. Dr. Manfred Pühl.. Foto: SGK Inhalt Wechsel in der Landesgeschäftsführung der SGK Niedersachsen Zur Person: Boris Pistorius Bestechlichkeit Vorteilsnahme? Neu nach dem NKomVG: Beschließende Ausschüsse Erheblicher Zuwachs von neuen Mitgliedern bei der SGK Niedersachsen nach der Kommunalwahl 2011 SGK-Kreisverband Region Hannover: Mitgliederversammlung 2012 Der langjährige Landesgeschäftsführer der SGK Niedersachsen, Harry Dilßner (Hildesheim), ist zum Jahresende 2011 ausgeschieden. Neuer Landesgeschäftsführer ist Dr. Manfred Pühl. Harry Dilßner hat die Landesgeschäftsführung fast 14 Jahre ausgeübt. In organisatorisch turbulenter und krisenhafter Zeit übernahm er am 1.Juni 1998 diese Tätigkeit und lenkte die SGK Niedersachsen zusammen mit den Landesvorsitzenden Ulrich Mädge (Lüneburg) und Franz Einhaus (Peine) in geordnetes Fahrwasser. Es wurde ein systematisches Informationssystem für die Mitglieder aufgebaut (SGK-Rundbrief, sgk-newsletter, DEMO- Landesseite Niedersachsen). Die Mitgliederzahl konnte auch in Zeiten zurückgehender Kommunalmandate auf inzwischen über 2200 Mitglieder gesteigert werden. Damit nimmt Niedersachsen unter den 16 SGK-Lan- Der neue Landesgeschäftsführer Dr. Manfred Pühl leitet bereits seit 2001 den SGK-Beratungsdienst und übt die Schriftleitung für die DEMO-Landesseite Niedersachsen aus. Als ehemaliger kommunaler Wahlbeamter und Stadtdirektor der Stadt Leer bringt er fundierte kommunale Kenntnisse in die Arbeit der SGK Niedersachsen ein. Die Landesgeschäftsstelle der Fachkonferenz SGK Niedersachsen befindet sich weiterhin im SPD-Haus in der Odeonstraße in Hannover. Für Mitgliederbetreuung und Beitragsangelegenheiten ist Christa Rinke verantwortlich. Nähere Informationen über die SGK Niedersachsen enthält auch die Homepage Entwicklungschancen Ländlicher Räume Fachkonferenz der Bundes-SGK am 1./2. Juni 2012 in Göttingen Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts Wir reden mit! Kommunalpolitik und Bürgerbeteiligung Mit ihrer Fachkonferenz setzt sich die Bundes-SGK für einen positiven Perspektivwechsel zur Entwicklung ländlicher Räume ein. Wie sichern wir die medizinische Versorgung in der Fläche? Wie sieht die Mobilität der Zukunft aus? Wie entwickeln sich Dörfer in der Zukunft? Welche Chancen bietet die Energiewende? Welche Bedeutung haben Kultur und Bildung als Standortfaktoren im ländlichen Raum? Zu den Hauptrednern zählen Stephan Weil, Oberbürgermeister von Hannover und Vorsitzender der Bundes-SGK, Bernhard Reuter, Vizepräsident des Deutschen Landkreistages, Landrat des Landkreis Göttingen, und weitere führende Politiker/innen aus Bund und Ländern. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung werden in Kürze mit dem newsletter der SGK Niedersachsen versandt und sind auf der Internetseite der Bundes-SGK unter abrufbar.

2 2 SGK-Niedersachsen Extra DEMO Landes-SGK Zur Person: Boris Pistorius Oberbürgermeister der Stadt Osnabrück, Mitglied des SGK-Landesvorstandes seit 2008 Geboren wurde Boris Pistorius am 14. März 1960 in Osnabrück, wo er aufwuchs, zur Schule ging und auch das Abitur machte. Pistorius ist in einer Familie groß geworden, in der das politische Streitgespräch zum Alltag gehörte. Politik hat also sein ganzes Leben begleitet und geprägt. Entsprechend hat er sich auch schon als Schüler politisch engagiert. Neben der Begeisterung für den Fußball seit seiner Jugend hat er eine Dauerkarte für den VfL Osnabrück und begleitet den Verein durch alle Höhen und Tiefen ist die Politik seine zweite große Leidenschaft. Pistorius ist verheiratet und hat zwei erwachsene Töchter. Boris Pistorius, Oberbürgermeister der Stadt Osnabrück. Foto: SGK Pistorius hat sich immer dort politisch engagiert, wo er lebt. Daher ist er 1976 in die SPD eingetreten. Nach seiner Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann hat er unter anderem in Münster Jura studiert. Dazu gehörte ein halbjähriger Sprachaufenthalt in Frankreich. Nach seinem Studium arbeitete er seit 1991 in verschiedenen administrativen und politischen Bereichen im niedersächsischen Landesdienst. Unter anderem hat er das Büro des niedersächsischen Innenministers Gerhard Glogowski geleitet. Seit 1997 ist er wieder in Osnabrück wurde er in Osnabrück Abteilungsdirektor zunächst in der Bezirksregierung, dann in der Landesschulbehörde. Seit 1996 gehört Pistorius dem Rat der Friedensstadt Osnabrück an, war Mitglied in verschiedenen Ausschüssen, seit 1997 finanzpolitischer Sprecher, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion und von 1999 bis 2002 ehrenamtlicher Bürgermeister. Und dann kam irgendwann die Frage: Willst Du unser OB- Kandidat werden? Seine Antwort, die er sich gut überlegt hat, hat er nie bedauert, weil er insbesondere auch in der Position des Oberbürgermeisters Politik begleiten und prägen kann nicht abstrakt, sondern ganz konkret. Und so wurde er 2006 von den Bürgerinnen und Bürgern direkt zum obersten Repräsentanten seiner Heimatstadt gewählt. Eine der großen Herausforderungen seiner Amtszeit war mit dem endgültigen Abzug der britischen Streitkräfte aus Osnabrück vorgegeben: 160 Hektar ehemals militärisch genutzter Flächen, teilweise zentral gelegen, mussten ins städtische Leben integriert werden. Wir sind noch nicht am Ende, sagt Pistorius, aber wir haben einen guten Teil des Weges viel schneller und ich darf sagen: sehr erfolgreich geschafft, so dass Osnabrück zum Vorbild für andere Städte geworden ist, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen. Kommunalpolitik berührt Menschen unmittelbar, so dass Entscheidungen direkte Auswirkungen auf die Lebensgestaltung der Bürgerinnen und Bürger haben. Insofern ist die Kommunalpolitik vielleicht die größte Herausforderung für die demokratisch verfasste Gesellschaft. Auf kommunaler Ebene findet die direkte Auseinandersetzung mit den Bürgern statt. Dort, wo die Menschen wohnen und arbeiten, sagt Pistorius, müssen wir zeigen, dass in der Demokratie zwar vieles verbessert werden kann, weil nichts perfekt ist, aber eben das ist nur durch demokratischen Streit und Konsens möglich. Pistorius ist nicht nur in Osnabrück viel unterwegs, um mit den Bürgerinnen und Bürgern zu sprechen, auch außerhalb ist er für seine Stadt aktiv. So ist er Vorsitzender der Oberbürgermeisterkonferenz des Niedersächsischen Städtetages und Mitglied im Hauptausschuss des Deutschen Städtetages. Das historische Rathaus von Osnabrück, hier beflaggt für den Besuch des türkischen Präsidenten Abdullah Gül Foto: Jörg Sabel/pixelio

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4 4 SGK-Niedersachsen Extra DEMO Landes-SGK Können sich kommunale Abgeordnete strafbar machen wegen Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit? Von Dr. Manfred Pühl Politische Ereignisse in jüngster Vergangenheit lösen bei Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern gelegentlich Verunsicherung aus, was sie bei Kontakten im politischen Umfeld dürfen und was nicht. Konkret geht es um die Frage, ob sie sich wegen Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit strafbar machen können. Untersucht werden soll diese Frage anhand eines Einzelfalls: Abgeordnete eines Kreistages werden von einem Unternehmen zu einer aufwändigen Betriebsbesichtigung eingeladen mit Abholung und Rückfahrt, Betriebsbesichtigung und verschiedenen Annehmlichkeiten. Rechtsprechung des BGH Der Bundesgerichtshof (BGH) Strafsenate hat sich in zwei vielbeachteten Entscheidungen mit dieser Frage beschäftigt: Urteil vom StR 453/05 NJW 2006, Seite 2050 (sog. Wuppertaler Korruptionsskandal) Urteil vom StR389/05 NZeitschrift für Strafrecht 2006, Seite 628 (sog. Hildesheimer Korruptionsskandal) Abgeordnetenbestechung 108e StGB? 108e Strafgesetzbuch (StGB) ist neben Bundestags- und Landtagsabgeordneten auch auf kommunale Abgeordnete anwendbar. Die Voraussetzungen für eine Taterfüllung sind aber eng: Strafbar ist nur der Stimmenverkauf für eine Wahl oder Abstimmung in der Vertretung. Hiervon könnte in der beabsichtigten Betriebsbesichtigung nur unter ungewöhnlichen Umständen die Rede sein. Weitergehende politische Initiativen im Bundestag zur Erweiterung des Straftatbestandes (ähnlich der Beamtenbestechlichkeit) sind bis zum heutigen Tage erfolglos geblieben. Vorteilsannahme 331/ Bestechlichkeit 332 StGB Vorausgesetzt ist bei beiden Straftatbeständen eine Amtsträger-Eigenschaft im Sinne des 11 StGB. Der BGH hat in beiden Urteilen festgestellt, dass Abgeordnete in kommunalen Vertretungen grundsätzlich keine Amtsträger sind. Damit fehlt es von vornherein an einer Grundvoraussetzung für eine Strafbarkeit. Hauptargument ist die Ausübung eines freien Mandats und nicht die Ausübung eines Amtes. Eine wesentliche Ausnahme sieht der BGH für die Mitglieder des Hauptausschusses ( 74 NKomVG). Diese werden, da sie Mitglieder eines kommunalen Organs sind und Exekutivfunktionen wahrnehmen, als Amtsträger betrachtet. Sonderfall: Mitglieder des Hauptausschusses Nur die Mitglieder des Hauptausschusses (Verwaltungs-/Kreisausschuss) müssen sich die Annehmlichkeiten der Betriebsbesichtigung etwas genauer anschauen. Der angebotene Vorteil müsste einen Bezug zum ausgeübten Amt haben. Dies dürfte, wenn Abgeordnete in ihrer politischen Funktion eingeladen werden, meist der Fall sein. Auf die Art des Vorteils und den Wert kommt es grundsätzlich nicht an. Einzelheiten lassen sich aus einem Gemeinsamen Runderlass (RdErl.) der Niedersächsischen Landesregierung vom (Ministerialblatt Seite 822) ablesen. Dieser RdErl. ist in Auslegung des Beamtenrechts ergangen, dürfte aber auf Amtsträger i.s.d. 11 StGB übertragbar sein. Die getroffenen Regelungen gelten auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Landesdienst. Wie bei solchen Runderlassen üblich, wird den Kommunen empfohlen, entsprechend zu verfahren. Es wird den Mitgliedern des Hauptausschusses empfohlen, sich diesen Runderlass ggf. von der Verwaltung vorlegen zu lassen. Viele der dort genannten verbotenen Vorteile dürften selbstverständlich und bekannt sein. Sozialadäquanz oder verbotene Zuwendung? Entscheidend dürfte im Einzelfall sein, ob eine sog. Sozialadäquanz vorliegt. Dazu die Beispiele in Ziffer 4.1 des RdErl.: geringwertige Aufmerksamkeiten, Bewirtung, Serviceleistungen. Für Betriebsbesichtigungen insbesondere die Ziffer 4.2: Die Teilnahme an Informations- und Präsentationsveranstaltungen sowie Fortbildungsveranstaltungen von Firmen, welche die mit der Veranstaltung zusammenhängenden Kosten ganz oder teilweise übernehmen, sind zulässig, wenn die fachlichen Gesichtspunkte weit überwiegen, an der Teilnahme ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht und die Beeinflussung eines laufenden oder absehbaren Dienstgeschäfts auszuschließen ist. Verwiesen sei auch auf ein Faltblatt des Niedersächsischen Ministers für Inneres und Sport: Neu nach dem NKomVG: Beschließende Ausschüsse Fachausschüsse hatten nach bisherigem Recht (bis ) die Aufgabe, Empfehlungen für Beschlüsse des Rates oder Verwaltungsausschusses abzugeben. Diese Zuständigkeit besteht nach 85 Abs. 1 Satz 2 und 71 NKomVG fort. Neu ist die Schaffung sog. beschließender Ausschüsse nach 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG: Die Vertretung (Rat, Kreistag pp.) kann die Zuständigkeit des Hauptausschusses (Verwaltungs- Kreisausschuss pp.) für bestimmte Gruppen von Angelegenheiten auf einen Fachausschuss zur selbständigen Beschlussfassung übertragen. Zu denken ist beispielsweise an Aufstellungsbeschlüsse zu Bebauungsplänen oder Vergaben bis zu einer gewissen Wertgrenze. Eine solche Regelung erfolgt durch die Hauptsatzung und ist bis zum Ende der Wahlperiode zu befristen. MP

5 SGK-Niedersachsen Extra DEMO Landes-SGK 5 NACHRICHTEN Erheblicher Zuwachs von neuen Mitgliedern bei der SGK Niedersachsen nach der Kommunalwahl 2011 (Einzelmitglieder) Jürgen Balderhaar, Uelsen Bernd Bornemann, OB Emden Markus Brinkmann, Sarstedt Steffen Burmeister, Jesteburg Jens Dosdall, Gehrden Manfred Eertmoed, Bgm. Hinte Björn Gehrs, SGBgm. Schwarmstedt Dr. Siegfried Hackel, Braunschweig Michael Kessler, Bgm. Peine Ercan Kilic, Salzgitter Sascha Laaken, Ostrhauderfehn Klaus Mohrs, OB Wolfsburg Michael Muckle, Beverstedt Hartmut Nümann, Bgm. Dissen Jan Obramski, Neustadt Julian Rabe, Seelze Angela Schürzeberg, LRin Holzminden Klaus Sidortschuk, Bgm. Lehrte Pascal Töbermann, Wiefelstede Karsten Vogel, Garbsen Jürgen H. Wahlers, Scheeßel Harm-Uwe Weber, LR Aurich Winfried Wilkens, Osnabrück Matthias Wunderling-Weilbier, LR Helmstedt (Fraktionen) Kreistagsfraktion Leer Stadtratsfraktion Fürstenau Stadtratsfraktion Melle Personalnachrichten Lengede Seit 40 Jahren in der Kommunalpolitik engagiert, seit 25 Jahren Bürgermeister: Hans-Hermann Baas erhält die Ehrennadel in Gold. Herzlichen Glückwunsch! Gewählt: Hartmut Büttner (SPD) zum Bürgermeister in Bad Münder mit 48 Prozent. Wahlbeteiligung 53 Prozent. Herzlichen Glückwunsch! Hans-Hermann Baas. Foto: SGK Anzeige Zu viel Papier? Für Kommunale gibt s per den DEMO-Newsletter! Seit sieben Jahren erscheint der kostenlose DEMO-Newsletter. In monatlicher Erscheinungsweise geht er an über Mail - adressen aus kommunaler Wirtschaft, Politik und Verwaltung und bietet aktuelle Meldungen, Tipps und Termine aus Städten, Kreisen und Gemeinden, Ländern, Bund und EU, zu SPD und SGK. Anmeldung im Internet Anmeldung per newsletter@demo-online.de Werben im DEMO-Newsletter Informationen unter witzel@demo-online.de

6 6 SGK-Niedersachsen Extra DEMO Landes-SGK Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts Angriff auf die öffentliche Daseinsvorsorge abgewehrt Von Kirsten Lühmann, Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion im Unterausschuss Kommunales Die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht wurde am durch Einigung der Vertreterinnen und Vertreter der Länder und des Bundes im Vermittlungsausschuss beschlossen. Auch die SPD-Bundestagsfraktion hält das Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz in seiner jetzigen Form für zustimmungsfähig. Kritiker werden nun möglicherweise einwerfen, dass die Recyclingquoten nicht ambitioniert genug sind und dass es dem Gesetz immer noch an der Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie ermangele. Diese Kritik ist berechtigt und für eine etwaige künftige rot-grüne Bundesregierung bleibt hier jedenfalls noch genug Handlungsspielraum bestehen. Kirsten Lühmann. Foto: privat Das Verhandlungsergebnis aus dem Vermittlungsausschuss ist aber auch jetzt schon ein großer Erfolg der SPD. Denn es ist vor allem eine klare Absage an die von der Bundesregierung angestrebte Privatisierung des Abfallrechts. So beinhaltete der ursprüngliche Entwurf der Bundesregierung eine erhebliche Ausweitung der gewerblichen Sammlungen. Deutlich wird dies besonders am Beispiel der Wertstoffe. Private Entsorger hätten im Rahmen von sogenannten Gewerblichen Sammlungen jederzeit vor Ort Wertstoffe sammeln können, ohne dass sie von den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern dazu hätten beauftragt werden müssen. Die Folge wäre eine Rosinenpickerei durch die privaten Sammler gewesen. In profitableren Gebieten oder bei lukrativen Wertstoffen, also den Rosinen, hätten Private die Entsorgung übernommen. Denn ihnen wäre eine Genehmigung für die Sammlungen stets sicher gewesen, da sie allein schon durch Dumping-Löhne ihre Dienste wie im ersten Gesetzentwurf als einzige Bedingung gefordert unter günstigeren Konditionen anbieten können als die öffentlich-rechtlichen Entsorger, die Tariflöhne bezahlen. In der Folge wären die Verbrauchenden höchstwahrscheinlich durch erhöhte Müllgebühren belastet worden. Sei es durch negative Bilanzen der kommunalen Abfallentsorger, denen die Rosinen fehlen und die diese Verluste dann auf die Kundschaft umlegen müssen, sei es durch das Problem der Umsatzsteuerpflicht, das bei der Ausweitung der privaten Sammlungen auch den kommunalen Abfallentsorgern gedroht hätte. In den Beratungen des Bundestages äußerte die SPD Fraktion deshalb massive Kritik an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Unterstützt wurden die Proteste auch von den kommunalen Spitzenverbänden, den öffentlich-rechtlichen Entsorgern, aber auch von Umweltverbänden und den Gewerkschaften ver.di und komba. Die Regierungskoalition reagierte darauf mit einer hohen Anzahl von Änderungsanträgen, die sie kurz vor der letzten Lesung des Gesetzes einbrachte. Verkauft wurden diese Änderungen als Kompromissvorschlag, der angeblich die Möglichkeiten der privaten Sammlungen stark einschränken sollte. Tatsächlich versteckte sich die Privatisierung nunmehr hinter einer Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen, die faktisch dieselben Privatisierungsmaßnahmen ermöglichten, wie sie im ersten Gesetzentwurf angedacht waren. Diese Verschleierungstaktik vergiftete das Klima endgültig und führte zu einer Ablehnung des Gesetzes im Plenum durch die SPD Fraktion. Diesem Votum folgte auch der Bundesrat und rief anschließend den Vermittlungsausschuss an. Das Ergebnis dieser Verhandlungen lässt sich jedoch sehen. Gewerbliche Sammlungen bei Haushaltsabfällen sind nunmehr nur noch zulässig, wenn die Kommunen die jeweiligen Abfallsorten nicht selber getrennt sammeln und darüber hinaus eine gewerbliche Sammlung wesentlich leistungsfähiger ist. Dabei bezieht sich die Leistungsfähigkeit auf Ökologie, Recycling und die gemeinwohlorientierte Servicegerechtigkeit. Direkte Zahlungen an Haushalte oder geringfügig besserer Service sind keine Gründe für gewerbliche Sammlungen. Eine örtliche Begrenzung auf lukrative Sammelbezirke ist ausgeschlossen. Der Angriff auf die Daseinsvorsorge und eine Privatisierung der Sammlungen ist also vorerst abgewehrt. Es bleibt jedoch spannend und mehr als fraglich, ob die Bundesregierung aus der Entstehungsgeschichte des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gelernt hat. Dies wird sich insbesondere beim bereits angekündigten Wertstoffgesetz zeigen. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist jedenfalls klar: Kommunale Zuständigkeiten bei der Daseinsvorsorge müssen stets gewahrt bleiben. Mit uns wird es keine Klientelpolitik zu Lasten der Bürger und Bürgerinnen geben. Wir reden mit! Kommunalpolitik und Bürgerbeteiligung Von Benno Trütken, Fürstenau Irgendwo zwischen Bürgergesellschaft und Politikverdrossenheit findet in der Kommunalpolitik demokratische Basisarbeit statt. Die unmittelbaren Auswirkungen kommunaler Entscheidungen wie die Verkehrsgestaltung der Innenstadt sowie der Schulneubau oder mittlerweile häufiger die Schließung, bewegen die Menschen. Hier möchten Mann und Frau mitreden und manchmal schaffen sie das auch. Dafür gibt es drei Möglichkeiten: A) in Form des Wutbürgers Marke Stuttgart 21, B) durch direkte Demokratie mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, C) durch formelle und/oder informelle Bürgerbeteiligung. Die Variante A ist in letzter Zeit verstärkt aufgetreten und ebenso wie die Variante B nicht Ziel der Kommunalpolitik. Kommunalpolitik möchte 1.) schnelle Entscheidungen und 2.) langfristig tragfähige Lösungen. Beides bedarf eines effektiven Meinungsbildungsprozesses, möglichst ohne Wutbürger und Bürgerbegehren. Eine Betrachtung der niedersächsischen Bürgerbegeh-

7 DEMO Landes-SGK SGK-Niedersachsen Extra 7 ren ergibt, dass in kleinen Kommunen bis Einwohner Begehren durchschnittlich nur alle 226 Jahre auftreten, während jedes dritte Begehren in Kommunen zwischen und Einwohnern initiiert wird und in Kommunen über Einwohner mehr Bürgerbegehren als Bürgermeisterwahlen stattfinden. In den kleinen Kommunen scheint die Kommunikation am besten zu funktionieren, hier kennen die Entscheider einander und die Bürger, es besteht ein schneller formeller und informeller Austausch. Mit größer werdenden Kommunen wird die direkte Kommunikation schwieriger, und der Bedarf nach zusätzlichen organisierten Kommunikationsforen steigt. Sollen diese erfolgreich sein, so sollten Politik und Verwaltung sich im Vorfeld ein paar Fragen stellen: 1. Was ist das Ziel der Beteiligung (Information, Ideenfindung, Alternativenbewertung)? 2. Wer soll oder muss beteiligt werden (einen Querschnitt, Schlüsselpersonen, bestimmte Gruppen)? 3. In welchem Rahmen reden die BürgerInnen mit (feststehende Eckpunkte, Entscheidungskompetenzen, Ergebnissoffenheit)? 4. Welche Mittel stehen zur Verfügung (Personal, Finanzen)? 5. Welcher Zeitraum steht zur Verfügung (für Kommunikation, Gesamtprojekt)? Sind diese Fragen beantwortet, so lässt sich die richtige Methode zur Bürgerbeteiligung bestimmen. Beispielsweise eignen sich Variationen der Zukunftswerkstatt ideal zur Entwicklung von Ideen. Sie sind aber auch ideal zur Erzeugung von Frustrationen, wenn die Ergebnisse nicht auf den Gestaltungsrahmen der Kommune abgestimmt sind, die zeitlichen Erwartungen nicht Benno Trütken: ehemaliger Mitarbeiter der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und Planungsverfahren (Universität Wuppertal) berät seit über 15 Jahren Kommunen im Bereich Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit. Er ist aktiver Kommunalpolitiker und Mitglied im SGK-Landesvorstand. Foto: SGK passen oder es eigentlich um die Bewertung von Alternativen ging. Diese Bewertungsprozesse lassen sich besser durch Bürgergutachten oder andere Methoden erreichen. Nicht selten lohnt es sich, mehrere Verfahren zu staffeln oder miteinander zu kombinieren. Weitere Informationen: IM PRES SUM Ver ant wort lich für den In halt: SGK Niedersachsen e.v. Odeonstraße 15/ Hannover Re dak tion: Landesgeschäftsführer Dr. Manfred Pühl Theo Stracke Telefon: (0511) /218 Ver lag: Berliner vorwärts Verlagsgesellschaft, Stresemannstraße 30, Berlin, Telefon: (030) Telefax: (030) An zei gen: Henning Witzel Li tho: metagate Berlin, Zossener Straße 55, Berlin, Tel Druck: Braunschweig-Druck GmbH, Ernst-Böhme-Str. 20, Braun schweig Anzeige

8 8 SGK-Niedersachsen Extra DEMO Landes-SGK Aus der Beratungspraxis der SGK SGK-Beratungsdienst Dr. Manfred Pühl Quotenregelung in der Fraktion Frage: Gilt die Quotenregelung auch für die Besetzung von Ämtern in den kommunalen Gremien? Kann die Quotenregelung rechtlich durchgesetzt werden? Antwort: 1.Die entsprechenden Regelungen in den Statuten der SPD ( 11 Organisationsstatut, 3 Wahlordnung --- Bezirksstatute) dürften geläufig sein. Sie beziehen sich verbindlich, d.h. mit der evtl. Möglichkeit, ihre Durchsetzung auch gerichtlich zu erzwingen, nur auf die Besetzung von Parteiämtern oder auf Wahlvorschläge (z.b. Kandidatenlisten für Kommunalwahlen). 2. Für die Besetzung von Sitzen im Hauptausschuss einer Kommune ( 74 ff. NKomVG) oder in entsprechenden Fachausschüssen gilt folgendes: a) Das Ganze ist zunächst einmal eine politische Frage, d.h. inwieweit man auch auf kommunaler Ebene die in den Statuten getroffenen Regelungen umsetzt. Die nachfolgenden Ausführungen beleuchten die rechtliche Seite, d.h. die Frage einer evtl. gerichtlichen Durchsetzung. b) Hat sich die Fraktion eine Geschäftsordnung gegeben (was die SGK empfiehlt und dazu eine Muster-GO herausgegeben hat) und hat sie darin eine Quotenregelung getroffen, so ist die Fraktion daran gebunden. Verletzt sie diese GO bei der Besetzung von Stellen, so können sich davon negativ betroffene Fraktionsmitglieder gerichtlich zur Wehr setzen. Zuständig wäre die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Es muss allerdings eine Klagebefugnis gegeben sein. Das setzt voraus, dass die Klägerin (nur die Klage einer weiblichen Abgeordneten kann ich mir zur Zeit vorstellen) zuvor in einer Kampfabstimmung in der Fraktion gegen einen männlichen Abgeordneten unterlegen gewesen ist. Hierzu ist mir allerdings anders als beim Fraktionsausschluss noch keine Gerichtsentscheidung bekanntgeworden. c) Hat sich die Fraktion keine GO gegeben oder keine Regelung über die Quote getroffen, so könnten subsidiär die obengenannten Statutenregelungen zum Tragen kommen. Ich sehe allerdings in diesem Falle keine rechtliche Verbindlichkeit entsprechende Verstöße können nur politisch geregelt werden. Die Fraktion ist gegenüber der Partei autonom und insoweit rechtlich nicht an Beschlüsse der Partei gebunden. Eine Klage gegen die Fraktion wäre voraussichtlich erfolglos. SGK-Kreisverband Region Hannover: Mitgliederversammlung 2012 Auf der Jahreshauptversammlung der SGK Region Hannover am standen die abfallpolitischen Vorgänge auf Bundesebene im Mittelpunkt. Abfall-Novelle diskutiert Ausführlich beschäftigten sich die Mitglieder mit der Abfall-Novelle und den beabsichtigten Zugriffsmöglichkeiten der Privaten auf die kommunalen Wertstoffe. Als Hauptreferent berichtete Michael Ludwig, Personalratsvorsitzender des größten kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebs Niedersachsens, der Abfallwirtschaft Region Hannover, über die drohenden Auswirkungen auf die Lohn- und Beschäftigungsverhältnisse in der Abfallwirtschaft. Eindrucksvoll berichtete Michael Ludwig von den Demonstrationen der Müllwerker am Brandenburger Tor in Berlin. Dabei bedankte er sich ausdrücklich für die tatkräftige Unterstützung des Abfallexperten in der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch aus Laatzen. Neuer Vorstand gewählt Die Versammlung stand ferner im Zeichen der Neuwahlen von Vorstand und Beirat für die nächste Wahlperiode von zweieinhalb Jahren. Dabei wurde der Vorsitzende, Erster Regionsrat Prof. Dr. Axel Priebs, ebenso wie seine Stellvertreterin, die Regi- Vorstand SGK Region Hannover. Foto: Priebs onsabgeordnete Petra Rudszuck, von den Mitgliedern im Amt bestätigt. Ebenso bestätigt wurden Landtagsabgeordneter Marco Brunotte, Erster Stadtrat Arne Schneider, Bürgermeister Tjark Bartels sowie die Regionsabgeordneten und stellvertretenden Bürgermeister Henning Harter und Dr. Kerstin Beckmann. Als neue Mitglieder im Vorstand konnten der SPD-Fraktionsvorsitzende im Niedersächsischen Landtag, Stefan Schostok, und der Umweltexperte Hans-Theo Stracke gewonnen werden. Jens Dosdall, der die Geschäftsführung der SGK Region Hannover bislang kommissarisch wahrgenommen hat, wurde nunmehr als Geschäftsführer in den Vorstand aufgenommen.prof. Dr. Axel Priebs bedankte sich für die geleistete Arbeit in der vergangenen Wahlperiode und betonte, dass es nun vor allem darum ginge, den greifbaren Regierungswechsel in Niedersachsen inhaltlich zu begleiten. Als konkrete Arbeitsthemen nahm sich der neu gewählte Vorstand außerdem die weitere Begleitung der Abfallgesetzgebung auf Bundesebene, die zukünftige Entwicklung des Modells Region Hannover und die Auswirkungen der Novellierung des Nds. Brandschutzgesetzes vor. Axel Priebs/Jens Dosdall

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