MPC Leben Plus. MPC RENDITE-FONDS Britische Leben plus 3. Münchmeyer Petersen Capital

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1 MPC Leben Plus MPC RENDITE-FONDS Britische Leben plus 3 Münchmeyer Petersen Capital

2 MPC RENDITE-FONDS Britische Leben plus 3

3 MPC RENDITE-FONDS Britische Leben plus 3 Very British!

4 Anbieter von Vermögensanlagen sind seit dem 1. Juli 2005 gesetzlich verpflichtet, Prospekte nach den Vorschriften des Verkaufsprospektgesetzes (VerkProspG) zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung ist vorab von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu gestatten. In diesem Zusammenhang besteht eine gesetzliche Verpflichtung, darauf hinzuweisen, dass die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist. 4

5 Inhaltsverzeichnis 6 Angaben über die Vermögensanlage 13 Prospektverantwortung 15 Wesentliche Risiken der Vermögensanlage 24 Das Anlageobjekt: die britische Kapitallebensversicherung 30 Das Fondskonzept 32 Das Sicherheitskonzept 34 Die Investitionskriterien 35 Die Partner 36 Der Anbieter: die MPC Capital Vermittlung GmbH 38 Angaben über die Emittentin 38 Die Emittentin und das Kapital der Emittentin 40 Die Gründungsgesellschafter 46 Die Geschäftstätigkeit 47 Anlageziele und Anlagepolitik 52 Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 59 Die Mitglieder der Geschäftsführung, der Beirat, die Treuhänderin, der Mittelverwender sowie die sonstigen Personen 63 Der jüngste Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten der Emittentin 64 Gewährleistete Vermögensanlagen 64 Angaben über durchgeführte Vermögensanlagen 69 Der prognostizierte Investitions- und Finanzierungsplan 70 Erläuterungen zum prognostizierten Investitions- und Finanzierungsplan 75 Prognose der Liquiditätsrechnung 78 Erläuterungen zur Prognose der Liquiditätsrechnung 82 Prognose der steuerlichen Ergebnisse 84 Erläuterungen zur Prognose der steuerlichen Ergebnisse 87 Prognose einer Kapitalrückflussrechnung 90 Sensitivitätsanalysen 96 Vertragliche Rahmenbedingungen 100 Rechtliche Angaben zur Beendigung der Vermögensanlage 102 Steuerliche Rahmenbedingungen 110 Gesellschaftsvertrag 122 Treuhand- und Verwaltungsvertrag 127 Mittelverwendungsvertrag 130 Verbraucherinformation für den Fernabsatz 133 Abwicklungshinweise 135 Glossar Anlage: Beitrittserklärung vom 20. September 2007 Inhaltsverzeichnis 5

6 Angaben über die Vermögensanlage Das Konzept Mit der Dritte MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus GmbH & Co. KG (Emittentin) setzt die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH als Anbieter die Reihe der Lebensversicherungsfonds fort. Dieser Fonds ermöglicht es deutschen Anlegern, am lukrativen und etablierten Zweitmarkt 1) für britische Kapitallebensversicherungen teilzuhaben. Die Investition in die so genannten Traded Endowment Policies *, kurz TEPs, bietet die Chance auf eine überdurchschnittliche Wertentwicklung, die in dem vorliegenden Beteiligungsangebot mit einem soliden Sicherheitskonzept kombiniert ist. Liquiditätsrechnung und die Auszahlung der Ablaufleistungen* von fälligen Kapitallebensversicherungen werden aber in britischen Pfund (GBP) erfolgen. Auch das Fremdkapital wird in GBP aufgenommen werden. Der prognostizierte Investitions- und Finanzierungsplan wird in beiden Währungen abgebildet. Es wurde über die gesamte Laufzeit ein einheitlicher Wechselkurs von EUR 1 = GBP 0,68 angenommen. Art der Beteiligung Der Anleger beteiligt sich als Kommanditist oder Treugeber an der Dritte MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus GmbH & Co. KG. Gute Einstiegschancen bieten sich aktuell durch die positive Entwicklung der Kapitalmärkte in den letzten Jahren. Die britischen Kapitallebensversicherungen ( With Profit -Endowment Policies*) können derzeit noch äußerst günstig erworben werden, da viele Versicherungen seit einigen Jahren wieder außerordentlich gute Anlageergebnisse erzielen konnten, die bisher zugewiesenen Bonideklarationen aber erst seit diesem Jahr vereinzelt wieder steigen. So sind die prognostizierten Ablaufleistungen derzeit noch relativ gering und die Kapitalanlageerfolge in den Policenpreisen nicht vollständig berücksichtigt. Geplant ist, die Policen bis zum Laufzeitende zu halten. Sollten sich die Märkte entsprechend günstig entwickeln, hat die Fondsgesellschaft auch die Möglichkeit, die Policen vor Laufzeitende zu veräußern. Der Anleger entrichtet seinen Zeichnungsbetrag in Euro (EUR) und erhält seine Rückflüsse ebenfalls in EUR. Die Investition in britische Kapitallebensversicherungen, die Zahlung der Kaufnebenkosten und der Finanzierungskosten gemäß Investitions- und Finanzierungsplan sowie der laufenden Vergütungen gemäß der Prognose der Fondsvolumen und Mindestzeichnungssumme Das Zeichnungsvolumen beträgt EUR 35 Millionen zuzüglich eines Überzeichnungspotenzials von EUR Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR , höhere Summen müssen ohne Rest durch teilbar sein. Die Anzahl der einzuwerbenden Anteile ist nicht festgelegt und ergibt sich aus den individuellen Zeichnungsentscheidungen der Anleger. Die Mindestanzahl der zu begebenden Anteile beträgt 1, die maximal zu begebende Anzahl beträgt Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte Anleger können sich an der Dritte MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus GmbH & Co. KG sowohl unmittelbar als Kommanditist als auch mittelbar als Treugeber über die Treuhandkommanditistin beteiligen. Das Treuhandverhältnis kommt durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung durch den Anleger und die An- 1) Mit * gekennzeichnete Begriffe werden im Glossar auf den Seiten 135 ff. erläutert. 6 Angaben über die Vermögensanlage

7 nahme dieser Beitrittserklärung durch die Treuhänderin zustande. Im Falle einer unmittelbaren Beteiligung als Kommanditist wird der Anleger persönlich in das Handelsregister eingetragen. Die Treuhänderin ist als Kommanditistin im Handelsregister eingetragen. Sie erwirbt und verwaltet die Beteiligung in eigenem Namen, jedoch für Rechnung des Anlegers. Im Innenverhältnis werden die Treugeber wirtschaftlich wie unmittelbar beteiligte Kommanditisten behandelt. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen sowie an den laufenden Ergebnissen und Ausschüttungen der Gesellschaft, für die Stimmrechtsausübung in der Anleger-/Gesellschafterversammlung und für die Ausübung von Informations- und Kontrollrechten. Jeder Anleger sei es als Kommanditist oder als Treugeber kann an der Anleger- bzw. Gesellschafterversammlung persönlich teilnehmen oder sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Mitgesellschafter, einen Ehegatten, einen künftigen Gesellschafter, der den betreffenden Anteil gekauft, aber noch nicht übertragen bekommen hat, eine mit schriftlicher Vollmacht versehene und von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Person (z. B. Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Steuerberater) oder denjenigen Vertriebspartner, der die Beteiligung dem Gesellschafter vermittelt hat, vertreten lassen. Die Gesellschafter erhalten eine schriftliche Einladung mit Angabe der Tagesordnung. Die Anleger- bzw. Gesellschafterversammlung kann auch im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden. Je EUR 1 der Pflichteinlagen verleiht eine Stimme. Jeder Anleger verfügt über die gesetzlich bestimmten Auskunfts- und Kontrollrechte im Sinne des 166 HGB. Er kann von der Komplementärin Auskünfte über die wesentlichen geschäftlichen und außerordentlichen Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Der Anleger ist am Vermögen und am Ergebnis der Dritte MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus GmbH & Co. KG grundsätzlich im Verhältnis seiner gezeichneten Pflichteinlage zu den Einlagen der übrigen Anleger beteiligt. 11 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages sieht vor, dass die Anleger unabhängig von dem genauen Beitrittstermin soweit steuerlich möglich bei der Ergebnisverteilung gleich behandelt werden sollen. Grundsätzlich ist die Kündigung der Gesellschaft durch einen Kommanditisten oder ein sonstiger Austritt während der Dauer der Gesellschaft ausgeschlossen. Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Dieser wichtige Grund liegt nach 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages auch bei lang andauernder Arbeitslosigkeit (mindestens ein Jahr) oder bei Berufsunfähigkeit vor, wenn sich der Anleger nachweislich in einer wirtschaftlichen Notlage befindet. Den Rechten stehen Pflichten wie die Erbringung der Einlage und weitere Treuepflichten gegenüber. Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption Die Fondsgesellschaft wird in der Rechtsform einer deutschen GmbH & Co. KG geführt. Die Anleger erzielen aus ihrer Beteiligung an der Dritte MPC Rendite- Fonds Britische Leben plus GmbH & Co. KG Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß 15 EStG. Die steuerlichen Ergebnisse der Fondsgesellschaft werden durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) ermittelt. Die Einkünfte der Fondsgesellschaft werden einheitlich und gesondert festgestellt und den Anlegern entsprechend ihrer Beteiligungsquote zugewiesen. Die Feststellung ist unmittelbar für die Einkommen- Angaben über die Vermögensanlage 7

8 steuerveranlagung des Anlegers maßgebend. Die auf der Ebene der Fondsgesellschaft erzielten steuerlichen Ergebnisse fließen somit dem Anleger direkt zu. Da nach Auffassung des Anbieters keine Betriebsstätte in Großbritannien vorliegt, ist davon auszugehen, dass die Einkünfte ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Zwischen Deutschland und Großbritannien wurden keine völkerrechtlichen Vereinbarungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftund Schenkungsteuer getroffen. Im Kapitel Steuerliche Rahmenbedingungen auf Seite 102 ff. werden die steuerlichen Rahmenbedingungen der Fondsgesellschaft ausführlich dargestellt. Der Anbieter übernimmt nicht die Zahlung von Steuern der Anleger. Übertragung der Vermögensanlage Die Vermögensanlage Dritte MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus GmbH & Co. KG hat eine vorgesehene Laufzeit von rund 15 Jahren. Vor Ablauf dieser Frist kann die Beteiligung nach 19 des Gesellschaftsvertrages im Rahmen eines Verkaufs, einer Schenkung oder einer Abtretung nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Geschäftsführung jeweils zum Jahresende auf Dritte übertragen werden. Dabei ist auch eine Übertragung aller Rechte und Pflichten aus dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag erforderlich. Im Fall der Übertragung hat die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbh ein Vorkaufsrecht. Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts beträgt eine Woche, nachdem ihr der Kaufvertrag angezeigt wurde. Eine Übertragung der Beteiligung ist nur möglich, wenn die verbleibende oder entstehende Beteiligung jeweils mindestens EUR 500 beträgt. Jede verbleibende bzw. entstehende Beteiligung muss ohne Rest durch EUR 1 teilbar sein. Die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sind an die einzelnen Gesellschafter gebunden und können im Fall einer Übertragung nicht mehr berücksichtigt werden. Es ist gemäß 19 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages vorgesehen, dass ein verfügender Kommanditist sowie dessen Rechtsnachfolger den Gewerbesteuermehraufwand, der bei der Fondsgesellschaft entsteht, zu erstatten haben. Für Anteile an geschlossenen Fonds existiert kein einheitlicher, geregelter Zweitmarkt, so dass möglicherweise die Veräußerung der Beteiligung nicht oder nicht zu einem angemessenen Preis möglich ist. Die MPC FundXchange bringt als virtuelle Handelsplattform Käufer und Verkäufer von gebrauchten Fondsanteilen zusammen und erleichtert so den Handel dieser traditionell wenig fungiblen Assetklasse. Vor Übertragung der Beteiligung sollten die steuerlichen Konsequenzen mit dem persönlichen steuerlichen Berater erörtert werden. Zahlstelle Zahlstelle ist die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbh (TVP), Palmaille 67, Hamburg. Die TVP übernimmt gleichzeitig die treuhänderische Verwaltung der Beteiligung. 8 Angaben über die Vermögensanlage

9 Zahlung des Erwerbspreises Nach Annahme der Beitrittserklärung und Aufforderung durch die Treuhandkommanditistin sind 50 Prozent der Zeichnungssumme zuzüglich 5 Prozent Agio auf den gesamten Zeichnungsbetrag zur Einzahlung fällig, 50 Prozent der Zeichnungssumme zum 30. April Erfolgt der Beitritt nach dem 30. April 2008, ist der gesamte Zeichnungsbetrag zuzüglich 5 Prozent Agio nach Annahme der Beitrittserklärung und Aufforderung durch die Treuhänderin zur Einzahlung fällig. Vorgesehene Zeichnungsfrist Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes. Der Fonds wird bei Erreichung des geplanten Emissionsvolumens in Höhe von EUR 35 Millionen geschlossen. Eine Mehreinwerbung in Höhe von maximal EUR ist gemäß 5 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages möglich. Eine vorzeitige Schließung oder eine Kürzung von Zeichnungen, Anteilen oder Beteiligungen ist nicht möglich. Die Zahlungen sind auf folgendes Mittelverwendungskonto zu leisten: Kontoinhaber: Dritte MPC Rendite-Fonds Britische leben plus GmbH & Co. KG Kontonummer: BLZ: Bank: Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG Verwendungszweck: bitte die mit der Beitrittsbestätigung übermittelte Treuhandnummer sowie den Namen des Zeichners (Name, Vorname) eintragen Entgegennahme der Beitrittserklärung Die Beitrittserklärung wird entgegengenommen von der TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbh, Palmaille 67, Hamburg. Angebot im Ausland Das öffentliche Angebot der Vermögensanlage erfolgt in Deutschland und Österreich. Die Höhe des Platzierungsvolumens in Österreich ist unbestimmt. Erwerbspreis Der Erwerbspreis ergibt sich aus der Zeichnungssumme zuzüglich des Agios in Höhe von 5 Prozent. Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR , höhere Summen müssen ohne Rest durch teilbar sein. Weitere Kosten der Beteiligung Bei nicht fristgerechter Einzahlung der Zeichnungssumme zzgl. Agio ist die TVP gemäß 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß 247 BGB zu verlangen. Falls eine Beteiligung als Direktkommanditist gewünscht ist, fallen Kosten für die notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht an, die vom Anleger zu tragen sind. Eine etwaige Löschung aus dem Handelsregis ter ist nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Angaben über die Vermögensanlage 9

10 Eine Übertragung der Beteiligung ist für den Anleger auf Fondsebene nicht mit administrativen Kosten verbunden. Die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sind an die einzelnen Gesellschafter gebunden und können im Fall einer Übertragung nicht mehr berücksichtigt werden. Es ist gemäß 19 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages vorgesehen, dass ein verfügender Kommanditist sowie dessen Rechtsnachfolger den Gewerbesteuermehraufwand, der bei der Fondsgesellschaft entsteht, zu erstatten hat. Weitere im Zusammenhang mit der Übertragung eventuell entstehende Kosten, z. B. für rechtliche und steuerliche Beratung oder Verkaufsanbahnung, trägt der Anleger. Die Haftung der Anleger ist im Innenverhältnis zur Gesellschaft und zu den anderen Anlegern auf die Höhe der jeweils übernommenen Pflichteinlage beschränkt. Im Außenverhältnis zu den Gläubigern der Gesellschaft ist im Falle der unmittelbaren Beteiligung als Kommanditist die Haftung des Anlegers und im Falle der mittelbaren Beteiligung als Treugeber die Haftung der Treuhandkommanditistin auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme beschränkt. Letztere beträgt 10 Prozent der übernommenen Pflichteinlage. Wird die Treuhandkommanditistin im Außenverhältnis in Anspruch genommen, kann sie ihrerseits vom Treugeber Ersatz verlangen. Im Falle des Ausscheidens aus der Gesellschaft hat der Anleger unter Umständen Kosten für die Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens zu tragen. Sofern ein Anleger seine Vermögensanlage über eine persönliche Anteilsfinanzierung fremdfinanziert, würde bei einer frühzeitigen Rückführung der Fremdfinanzierung eine Vorfälligkeitsentschädigung entstehen. Darüber hinaus entstehen keine weiteren Kosten des Erwerbs, der Verwaltung und der Veräußerung der Beteiligung. Weitere vom Anleger zu erbringende Leistungen/Haftung Der Anleger beteiligt sich an einer deutschem Recht unterliegenden Kommanditgesellschaft. Es besteht grundsätzlich keine Nachschusspflicht. Nach vollständiger Erbringung der Einlage wird die Haftung nach dem Betriebskonzept insoweit wieder aufleben, als dem Anleger Teilbeträge seiner Einlage etwa im Rahmen von Entnahmen (Ausschüttungen) zurückgezahlt werden und die Einlage hierdurch unter die Kommanditeinlage sinkt (so genanntes Wiederaufleben der Außenhaftung). Darüber hinaus bestehen keine Umstände, die den Anleger zu weiteren Leistungen, insbesondere Zahlungen, verpflichten. Gesamthöhe der Provisionen Rund 88,38 Prozent der Gesamtinvestition inkl. Agio sind gemäß Investitions- und Finanzierungsplan für die Investition in Kapitalversicherungen inklusive Kaufnebenkosten und Zwischenfinanzierung vorgesehen. Die Liquiditätsreserve beträgt 4,30 Prozent. Die verbleibenden rund 7,32 Prozent der Investitionssumme enthalten die Vergütungen für Konzeption, Marketing und Prospektierung sowie Gründungskosten, Kapitalbeschaffungskosten, Treuhandtätigkeit in der Investitionsphase, Mittelverwendungskontrolle, Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, Organisation der Rechts- und Steuerberatung, Strukturierungskosten für den Kreditvertrag, Beratung bei der Akquisition der Kapitalversicherungen sowie Kosten für die Vermittlung des Fremdkapitals. Die vorgenannte Kapitalbeschaffungsgebühr enthält das Agio in Höhe von 5 Prozent des eingeworbenen Eigenkapitals. 10 Angaben über die Vermögensanlage

11 Sollte es zu einer Mehreinwerbung über die ausgewiesenen EUR 35 Millionen hinaus kommen, erhält die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH eine Vergütung von 8,57 Prozent zuzüglich des Agios in Höhe von 5 Prozent auf das über die EUR 35 Millionen hinaus eingeworbene Eigenkapital. Bei unterstellter Ausschöpfung der Überzeichnungsreserve werden Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen, inklusive Agio in Höhe von insgesamt EUR geleistet. Eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Positionen und deren Höhe ist dem Investitions- und Finanzierungsplan und den entsprechenden Erläuterungen auf Seite 69 ff. zu entnehmen. Gesellschaftsvertrag/Treuhand- und Verwaltungsvertrag Der Gesellschaftsvertrag sowie der Treuhand- und Verwaltungsvertrag sind auf den Seiten 110 ff. in vollem Wortlaut abgedruckt. Geplantes Investitionsvolumen Das vorgesehene Gesamtinvestitionsvolumen beträgt EUR Dies entspricht GBP bei dem unterstellten Wechselkurs von EUR 1 = GBP 0,68. Anbieter 3 MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH, Hamburg Akquisition der Versicherungspolicen 3 MM Insurance Service, Delbrück Aktuarielle Prüfung der Versicherungspolicen 3 WL Consulting Ltd., Ipswich, Großbritannien Rechtliche Prüfung der Versicherungspolicen 3 Thring Townsend Lee & Pembertons, Bath, Großbritannien Verwaltung der Versicherungspolicen 3 MM Insurance Service, Delbrück, und WL Consulting Ltd., Ipswich, Großbritannien Mittelverwender 3 BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg Angaben über die Vermögensanlage 11

12 Treuhänder 3 TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbh, Hamburg Anlagestrategie 3 Dieser Fonds ermöglicht es deutschen Anlegern, am lukrativen und etablierten Zweitmarkt für britische Kapitallebensversicherungen teilzuhaben. Die bereits laufenden Versicherungen werden von der Fondsgesellschaft angekauft, die Beiträge werden bis zum Laufzeitende weiterbezahlt, dann wird die Ablaufleistung vereinnahmt. Sollten sich die Märkte entsprechend günstig entwickeln, hat die Fondsgesellschaft auch die Möglichkeit, die Policen vor Laufzeitende zu veräußern. Fremdkapital 3 Rund 66 Prozent des Investitionsvolumens in Kapitalversicherungen inkl. Kaufnebenkosten sollen über die Aufnahme von langfristigem Fremdkapital finanziert werden. Im Prospekt wurde über die Gesamtlaufzeit mit einem Fremdkapitalzins von 6,9 Prozent p. a. kalkuliert. Die Fremdfinanzierung erfolgt gegen die Abtretung der Versicherungspolicen an die finanzierende Bank. Für einen Betrag in Höhe von GBP wurde bereits eine Zinsfestschreibung mit einem Zinssatz von 6,8825 Prozent vom 31. Dezember 2008 bis zum 31. Dezember 2021 vereinbart. Geplante Ausschüttungen 3 Gemäß der Prognoserechnung auf Basis eines Modellportfolios betragen die Ausschüttungen vor Steuern rund 219 Prozent der Beteiligungssumme. Diese prognostizierten Rückflüsse beinhalten die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals inklusive Agio. 3 Diese direkten Ausschüttungen an die Gesellschafter und Treugeber sollen spätestens zum 31. Januar des folgenden Jahres erfolgen, wenn der ausschüttungsfähige Betrag im abgelaufenen Jahr mindestens 0,5 Prozent des Eigenkapitals erreicht hat. 3 Außerdem erhält der Anleger nach dem Fondskonzept einen Gewerbesteueranrechnungsbetrag von ca. 15 Prozent der Beteiligungssumme über seine persönliche Einkommensteuererstattung zurückerstattet. Grundlage ist 35 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Zu den Voraussetzungen siehe Seite 106 im Kapitel Steuerliche Rahmenbedingungen, Abschnitt Gewerbesteuer. Geplante Laufzeit 3 Die wirtschaftliche Konzeption der Beteiligung ist auf rund 15 Jahre ausgelegt. Die Laufzeit der Gesellschaft ist bis zum 31. Dezember 2021 vorgesehen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, die Verlängerung der Gesellschaft um ein Jahr zu erklären. Zielgruppe 3 Das Angebot zu einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft richtet sich an einen Personenkreis mit eigener wirtschaftlicher Erfahrung und einem langfristigen Anlagehorizont von rund 15 Jahren, der mit den Risiken einer Anlage in Zweitmarkt-Policenfonds vertraut ist. 3 Die Vermögensanlage ist als unternehmerische Beteiligung nicht für die Altersvorsorge geeignet. 12 Angaben über die Vermögensanlage

13 Prospektverantwortung Verantwortlich für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes ist die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH, Palmaille 67, Hamburg, mit Sitz in Hamburg. Marcel Becker (Geschäftsführer) Die Prospektverantwortlichen erklären, dass ihres Wissens die Angaben im Verkaufsprospekt richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Über die Angaben im Prospekt hinaus bestehen keine Vereinbarungen zwischen wesentlichen Vertragspartnern im Hinblick auf die Kapitalversicherungen, ihren Erwerb, ihre Finanzierung, Nutzung oder Verwertung. Karen Key (Geschäftsführerin) Die wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Beteiligungsangebotes können sich in der Zukunft ändern (vgl. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage, S. 15 ff.). Vertriebsbeauftragte, die die Platzierung des Kapitals vornehmen, sind selbstständig tätige Unternehmer. Sie sind nicht berechtigt, von diesem Prospekt abweichende Auskünfte oder Zusicherungen zu geben. Der Prospektherausgeber ist nicht verantwortlich für die persönliche Beratung oder Vermittlung des Anlegers durch selbstständig tätige Anlageberater oder -vermittler. Für diese und ihre Mitarbeiter wird eine Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Von dem Inhalt dieses Prospektes abweichende Angaben bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH. Bert Manke (Geschäftsführer) Ulrich Oldehaver (Geschäftsführer) Katrin Stehr (Geschäftsführerin) Prospektaufstellungsdatum Hamburg, 20. September 2007 Geschäftsführung der MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH Prospektverantwortung 13

14 MPC RENDITE-FONDS Britische Leben plus 3 Team Spirit!

15 Wesentliche Risiken der Vermögensanlage Der vorliegende Verkaufsprospekt gibt die aus Sicht des Herausgebers für die Entscheidungsfindung des Anlegers wesentlichen Informationen wieder. Für die umfassende Beurteilung der Kapitalanlage ist das sorgfältige Lesen des gesamten Prospektes unverzichtbar. Das Angebot zu einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft richtet sich an einen Personenkreis mit eigener wirtschaftlicher Erfahrung, der selbst ein Gespür für die in dem Zusammenhang mit der Beteiligung möglichen Risiken besitzt. Mit einer geplanten Laufzeit von rund 15 Jahren ist der MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus 3 als langfristige Kapitalanlage konzipiert. Der Anleger sollte daher über einen entsprechenden Anlagehorizont verfügen. Die Beteiligung an dem vorliegenden Angebot beinhaltet unternehmerische Risiken. So können Änderungen der wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmendaten oder Fehlentscheidungen des Managements dazu führen, dass die prognostizierten Ergebnisse nicht im erwarteten Umfang oder im Extremfall gar nicht eintreten. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die dargestellten Risiken nicht nur einzeln, sondern auch kumuliert auftreten können und dadurch negative Auswirkungen auf Gewinn und Liquidität entfalten. Dies kann im Extremfall zu Kapitalverlusten bis hin zum Totalverlust der Einlage zzgl. Agio führen. Im Falle einer persönlichen Anteilsfinanzierung ist außerdem zu beachten, dass die daraus resultierenden Aufwendungen unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung der Beteiligung zu leisten sind. Es besteht damit das Risiko, dass der Anleger nicht nur seine Einlage zzgl. Agio verliert, sondern zusätzlich die Kosten einer eventuellen persönlichen Anteilsfinanzierung tragen muss (maximales Risiko). Zusätzliche Risiken, die in der individuellen Situation des Anlegers begründet sind, können vom Prospektherausgeber nicht erfasst werden. Bezüglich der steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft wird empfohlen, individuellen Rat bei einem Steuerberater einzuholen. Da der Anleger sich an diesem Fonds kommanditistisch beteiligt, ist die Haftung grundsätzlich auf seine Zeichnungssumme beschränkt. Allerdings kommt es zu einem Wiederaufleben der Haftung, wenn Anleger im Rahmen von Ausschüttungen bereits Teile ihrer Kommanditeinlage zurückerhalten haben. In diesem Fall besteht das Risiko, dass schon ausgeschüttete und in das Privatvermögen des Anlegers geflossene Beträge zurückgefordert werden. Die Risiken können grundsätzlich in folgende Risikogruppen unterteilt werden: prognosegefährdende Risiken (Risiken, die zu einer Nichterreichung des prospektierten Anlageerfolges führen können), anlagegefährdende Risiken (Risiken, die die gesamte Vermögensanlage gefährden und damit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Zeichnungssumme führen können) und anlegergefährdende Risiken (Risiken, die nicht nur zu einem Verlust der gesamten Zeichnungssumme führen können, sondern auch das weitere Vermögen des Anlegers gefährden). Die Abgrenzung der einzelnen Risikoklassen kann nicht trennscharf vorgenommen werden, so können z. B. prognosegefährdende Risiken bei nachhaltiger und lang anhaltender Ausprägung anlagegefährdende Wirkung entfalten. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage 15

16 Allgemeine Risiken von Fonds mit Kapitallebensversicherungen Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es sich um ein Blind-Pool-Konzept. Mit dem Ankauf des Policenportfolios wurde bereits in geringem Umfang vor dem Zeitpunkt der Prospekterstellung begonnen, das per 31. August 2007 angekaufte Portfolio wird auf Seite 47 f. dargestellt. Die Prognosen der Liquiditätsrechnung und der steuerlichen Ergebnisse basieren auf einem Modellportfolio. Hierbei wird eine typische Versicherungspolice analysiert und daraus bestimmte Parameter wie z. B. Höhe der Rückkaufswerte* oder der Versicherungsbeiträge abgeleitet. Auf Basis von Vergangenheitswerten und der Erfahrung des Fondsmanagements werden dann Parameter wie die Verteilung der Ablaufjahre oder die künftige Verzinsung der Policen geschätzt. Das noch anzukaufende Portfolio wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von dem Modellportfolio abweichen. Dies kann negative Auswirkungen auf die Höhe und Häufigkeit der Ausschüttungen haben, siehe auch die folgenden Hinweise zu den Risiken bei den Renditeprognosen. abweichen. Abweichungen der Struktur des Portfolios hinsichtlich der Ablaufjahre der Policen können zu zeitlichen Verschiebungen der Ausschüttungen führen. Wertmäßige Abweichungen des tatsächlich angekauften Versicherungsportfolios von diesem Modellportfolio oder die zeitliche Verlängerung der Akquisitionsphase können negative Abweichungen von den prognostizierten Renditeerwartungen zur Folge haben und dazu führen, dass die Höhe und Häufigkeit der tatsächlichen Ausschüttungen von den prognostizierten Ausschüttungen abweichen und in einzelnen Jahren keine bzw. nur ein Teil der geplanten Ausschüttungen erfolgt. In der Kalkulation wird folgender jährlicher Wertzuwachs der Versicherungspolicen inklusive Schlussbonus* unterstellt (Durchschnitt 9,68 Prozent p. a.): ,5% ,6% ,7% ,8% Prognosegefährdende Risiken Renditeprognosen Eine Vorhersage der tatsächlichen Ausprägungen der für den wirtschaftlichen Erfolg maßgeblichen Parameter wie z. B. das Verhältnis vom Kaufpreis zu dem bereits aufgebauten Vermögen oder die zukünftige Performance der Versicherungspolicen ist nicht möglich. Bei dem in der Prognose der Liquiditätsrechnung dargestellten Portfolio handelt es sich um ein zum Zweck der Kalkulation erstelltes Modellportfolio. Das noch anzukaufende Portfolio an Kapitallebensversicherungen wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon Auch eine Vorhersage der kalkulatorisch angesetzten jährlichen Boni und des prognostizierten Schlussbonus ist nicht möglich. Beide hängen von der allgemeinen Entwicklung der Kapitalmärkte sowie von der Anlagestrategie und der Zuweisungspolitik der einzelnen Versicherungsgesellschaft ab. Es besteht das Risiko, dass die Versicherungsgesellschaften den im Portfolio vorhandenen Versicherungspolicen in einzelnen Jahren der Restlaufzeit oder auch über die gesamte Restlaufzeit geringere Boni als prospektiert zuweisen. Da der Schlussbonus bis zu 40 Prozent der gesamten Ablaufleistung betragen kann, liegt in seiner Höhe ein großer Unsicherheitsfaktor bezüglich der tatsächlich mit einer Police zu erzielenden Rendite. Beides kann zu geringeren Rückflüssen als prognostiziert führen. 16 Wesentliche Risiken der Vermögensanlage

17 Prognose der steuerlichen Ergebnisse Das steuerliche Ergebnis der Fondsgesellschaft pro Jahr ergibt sich aus den Erlösen für fällige Kapitalversicherungen abzüglich deren Buchwertes, der die für diese Policen von der Fondsgesellschaft geleisteten Prämien enthält, sowie diverser Kostenpositionen. Die tatsächlich anfallenden Beträge können von den Prognosewerten abweichen. Die Möglichkeit eventueller Abweichungen der Kalkulation von der späteren tatsächlichen Entwicklung liegt unter anderem darin begründet, dass das Portfolio an Kapitalversicherungen zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht feststeht. Wechselkursrisiko Der Anleger entrichtet seinen Zeichnungsbetrag in Euro (EUR) und erhält seine Rückflüsse ebenfalls in EUR. Die Investition in britische Kapitallebensversicherungen, die Zahlung der Kaufnebenkosten und der Finanzierungskosten gemäß Investitions- und Finanzierungsplan sowie der laufenden Vergütungen gemäß der Prognose der Liquiditätsrechnung und die Rückflüsse aus fälligen Kapitallebensversicherungen werden in britischen Pfund (GBP) erfolgen. Auch das Fremdkapital wird in GBP aufgenommen werden. Für den deutschen Anleger besteht dahingehend ein Wechselkursrisiko, dass zwischen dem Umtausch des Eigenkapitals von EUR in GBP und dem Tausch der in GBP erfolgten Rückflüsse zurück in EUR eine für ihn ungünstige Wechselkursentwicklung stattfinden kann. Es wurde über die gesamte Laufzeit ein einheitlicher Wechselkurs von EUR 1 = GBP 0,68 angenommen. Liquidität Die laufenden Kosten werden kalkulationsgemäß teilweise aus den Rückflüssen aus fällig gewordenen Versicherungspolicen gedeckt. Sollten die Mittelrückflüsse nicht wie kalkuliert erfolgen, könnte ein Liquiditätsengpass entstehen, der entweder durch Beitragsfreistellung oder durch vorzeitiges Veräußern von im Portfolio vorhandenen Versicherungspolicen oder durch eine erhöhte Fremdkapitalaufnahme gedeckt werden müsste. Dies könnte dazu führen, dass die tatsächlich erzielten Ergebnisse unter den prognostizierten Werten liegen. Todesfallrisiko Sollten versicherte Personen bei Versicherungspolicen mit kurzen Restlaufzeiten vor Erreichen des Ablaufdatums versterben, kann dies dazu führen, dass die Rückflüsse geringer sind als das eingesetzte Kapital. Entwicklung des Zinsniveaus Sollten für Fremdkapital höhere Zinssätze entstehen als prospektiert, würde dies zu einer Verschlechterung der Rendite führen. Risiko des Policenhandels Es ist der Fondsgesellschaft möglich, die Policen vor Ablauf zu veräußern. Wäre die Fondsgesellschaft gezwungen, Policen vor Fälligkeit zu veräußern, könnte sich dies nachteilig auf die Rendite auswirken. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage 17

18 Allgemeines Vertragserfüllungsrisiko Es kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass Vertragspartner ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Dabei sind insbesondere das Risiko der Nichterfüllung des Akquisitions- und Beratervertrages sowie das Risiko der Nichterfüllung des Service- und Verwaltungsvertrages zu nennen. Nach dem Akquisitions- und Beratervertrag sind Vermögensschäden durch die Berater über EUR 2 Millionen jährlich nicht versichert. Nach dem Service- und Verwaltungsvertrag ist die Haftung von MM Insurance Service und WL Consulting Ltd. für Schäden, die infolge einfacher Fahrlässigkeit entstehen, auf jährlich GBP begrenzt. Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens bestehen, wären die Finanzbehörden beider Staaten nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung angehalten, diese im Rahmen eines Verständigungsverfahrens in gegenseitigem Einvernehmen zu beseitigen. Nach Auffassung des Prospektherausgebers ist davon auszugehen, dass auch in Großbritannien keine Umsatzsteuer entsteht. Es ist allerdings nicht gänzlich auszuschließen, dass die britische Finanzverwaltung eine abweichende Rechtsauffassung vertritt und die Umsätze der Fondsgesellschaft der Umsatzsteuer unterwerfen könnte. Fehlende Fungibilität der Beteiligung Da für Anteile an geschlossenen Fonds kein geregelter Zweitmarkt existiert, ist möglicherweise die Veräußerung einer Beteiligung nicht oder nicht zu einem angemessenen Preis möglich. Sollte die Übertragung der Rechte aus dem Ankauf der Versicherungspolicen nicht einwandfrei durchgeführt werden oder sollten Dritte die Ablaufleistung für sich beanspruchen, könnte es zu Rechtsstreitigkeiten und damit zu einer verzögerten oder gar keiner Auszahlung der Ablaufleistung an die Fondsgesellschaft kommen. Rechtliche und steuerliche Risiken Änderungen in der Rechtsprechung oder Rechtsauffassung, neue Erlasse oder neue Verordnungen der Finanzbehörden in Deutschland oder Großbritannien können die Ergebnisse in erheblichem Maße beeinflussen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die britische Finanzverwaltung entgegen der Auslegung des zwischen Deutschland und Großbritannien geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens aus deutscher Sicht vom Bestehen einer Betriebsstätte in Großbritannien ausgehen und das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus der Beteiligung an dem MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus 3 für sich beanspruchen könnte. Sollten insoweit Meinungsverschiedenheiten bei der Durch den Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2008 wurde eine grundlegende Neufassung des 42 AO beschlossen. Demnach liegt ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vor, wenn eine zu einem Steuervorteil führende ungewöhnliche rechtliche Gestaltung gewählt wird, für die keine beachtlichen außersteuerlichen Gründe durch den Steuerpflichtigen nachgewiesen werden. Der Finanzverwaltung obliegt der Nachweis für das Vorliegen einer ungewöhnlichen rechtlichen Gestaltung, die zu einem Steuervorteil führt. Kann dieser Nachweis erbracht werden, hat der Steuerpflichtige nachzuweisen, dass für die von ihm gewählte Gestaltung beachtliche außersteuerliche Gründe vorliegen. Ferner plant die Regierung eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungen. Danach müssen Anbieter von Anlagemodellen bereits in der Konzeptionsphase dem Fiskus geplante Gestaltungen und die daraus resultie- 18 Wesentliche Risiken der Vermögensanlage

19 renden steuerlichen Auswirkungen anzeigen. Der Steuergestaltung wird dann eine Registrierungsnummer zugewiesen, die später beitretende Anleger in ihren Steuererklärungen und Anträgen angeben müssen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist unklar, welche Beteiligungsmodelle hiervon betroffen sein könnten. Gemäß dem am 31. Januar 2007 veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist die nach derzeitigem Recht erfolgende Erhebung der Erbschaftsteuer verfassungswidrig. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung zu treffen. Dabei ist er gehalten, sich bei der Bewertung aller Vermögensgegenstände einheitlich am Verkehrswert zu orientieren. Es ist ihm unbenommen, in einem zweiten Schritt bestimmte Vermögensgegenstände zu begünstigen, wenn dies Interessen des Gemeinwohls rechtfertigen. Derzeit ist nicht absehbar, in welcher Form der Gesetzgeber diese Vorgaben umsetzen, insbesondere ob er den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge realisieren wird. Bis zur Neuregelung ist das bisherige Recht weiter anwendbar. Fremdfinanzierung Geplant ist, rund 66 Prozent des Kaufpreises der Versicherungspolicen (inklusive Kaufnebenkosten) sowie anfänglich auch die laufenden Prämienzahlungen über ein Bankdarlehen zu finanzieren. Es liegt ein Kreditvertrag über bis zu GBP 43 Millionen vor. Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung wurde ein Zinssicherungsgeschäft für einen Betrag von GBP 35 Millionen zu 6,8825 Prozent vom 31. Dezember 2008 bis 31. Dezember 2021 vereinbart. Aus der Finanzierung resultieren Zins- und Tilgungsbelastungen, die aus den Ablaufleistungen der fällig gewordenen Policen geleistet werden sollen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ablaufleistungen etwa auf Grund von geringeren Bonus- zuweisungen nicht zur Abdeckung der Zins- und Tilgungsleis tungen ausreichen. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Fondsgesellschaft. Die noch zu erwerbenden Versicherungspolicen werden als Sicherheit bei der kreditgewährenden Bank hinterlegt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Bank im Falle eines Zahlungsverzuges der Fondsgesellschaft bei Zins- und Tilgungsleistungen von ihrem kreditvertraglichen Verwertungsrecht Gebrauch macht. Unter Umständen müssten die Policen in diesem Fall zu einem ungünstigen Zeitpunkt veräußert werden. Dies hätte ebenfalls negative Folgen für die Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage. Sollte der Ankauf der Versicherungspolicen schneller erfolgen als die Einzahlung des Eigenkapitals, besteht die Möglichkeit, eine Zwischenfinanzierung der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG oder der MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH in Anspruch zu nehmen. Diese wird konzeptgemäß durch das später eingezahlte Eigenkapital getilgt. Die Zinsaufwendungen für das kurzfristige Zwischenfinanzierungsdarlehen wären von der Gesellschaft zu tragen. Zwischenfinanzierung Mit der Hamburger Sparkasse wurde eine Zwischenfinanzierung in Höhe von bis zu EUR 16 Millionen abgeschlossen. Diese dient der Zwischenfinanzierung der Anlegergelder. Im Fall einer verzögerten Einwerbung der Anlegergelder besteht das Risiko, dass die Zwischenfinanzierung länger als kalkuliert in Anspruch genommen werden muss. Ferner kann der tatsächliche Zinssatz höher als der kalkulierte Zinssatz sein. Eine dadurch erhöhte Zinsbelastung könnte zu negativen Abweichungen von den prognostizierten Ergebnissen führen. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage 19

20 Mittelfreigabe Die Freigabe der Mittel erfolgt durch die BLS Revisionsund Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den Vorgaben des Mittelverwendungsvertrages. Durch den Mittelverwendungsvertrag wird sichergestellt, dass die zur Verfügung gestellten Mittel entsprechend den in diesem Prospekt gemachten Aussagen verwendet werden. Ohne Mitwirkung des Mittelverwenders erfolgt keine Freigabe der Mittel. Eine nicht fristgerechte Mittelfreigabe mangels vorliegender Voraussetzungen kann zu steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Nachteilen führen. Anlagegefährdende Risiken Ankauf des Portfolios von Kapitallebensversicherungen Mit dem Ankauf des Policenportfolios wurde bereits in geringem Umfang vor dem Zeitpunkt der Prospekterstellung begonnen, das per 31. August 2007 angekaufte Portfolio wird auf Seite 47 f. dargestellt. Basis für die Kalkulation ist ein Modellportfolio. Es besteht das Risiko, dass geeignete Versicherungspolicen nicht, nicht zu dem prognostizierten Zeitpunkt, nicht zu den prognostizierten Preisen oder nicht in dem prognostizierten Umfang verfügbar sind. Dies könnte zu negativen Abweichungen von den prognostizierten Ergebnissen führen. Schlüsselpersonenrisiko Der Erfolg des Beteiligungsangebots hängt in erheblichem Maße von den Fähigkeiten des Managements und der Qualität der externen Berater ab. Der Verlust von unternehmenstragenden Personen kann sich negativ auf die Entwicklung der Fondsgesellschaft auswirken. Ausfallrisiko Grundsätzlich besteht das Risiko, dass eine oder mehrere Versicherungsgesellschaften aus dem Portfolio in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Auf Grund von Marktgegebenheiten kann es außerdem dazu kommen, dass das Portfolio nicht die gewünschte Streuung aufweist, sondern sich auf Policen von wenigen Versicherungsgesellschaften konzentriert. Dies würde das Ausfallrisiko erhöhen. Des Weiteren könnte der von den britischen Lebensversicherungen gegründete Sicherungsfonds, das Financial Services Compensation Scheme (FSCS)*, zahlungsunfähig werden. Vertragserfüllung aus dem Mittelverwendungsvertrag Sofern der Mittelverwender seinen ihm obliegenden Prüfungspflichten nicht nachkommt, besteht das Risiko der Fehlverwendung der eingezahlten Kommanditeinlagen. Im Extremfall droht der Gesellschaft die Insolvenz. Sicherstellung der Gesamtfinanzierung Die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH sichert der Fondsgesellschaft die Vollplatzierung des Eigenkapitals in Höhe von EUR 35 Millionen bis zum 31. Dezember 2008 zu. Erfolgt keine Vollplatzierung bis zum 31. Dezember 2008, gewährt die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH ein Darlehen in Höhe der Differenz zwischen dem zugesicherten Eigenkapital in Höhe von EUR 35 Millionen und dem tatsächlich bis zum 31. Dezember 2008 eingeworbenen Eigenkapital, das die bisherigen Kommanditisten nicht schlechter stellt, als wenn der Fonds vollplatziert wäre. 20 Wesentliche Risiken der Vermögensanlage

21 Sofern die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH im Falle der Inanspruchnahme ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann, wäre die Gesamtfinanzierung nicht mehr sichergestellt. Auslandsrisiken Durch die Berührung mit dem britischen Rechtskreis entstehen klassische Auslandsrisiken, die z. B. die Freiheit des Kapitalverkehrs oder die Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten betreffen. Rechtliche Verfahren in Großbritannien tragen insbesondere ein hohes Kosten- und Zeitrisiko. Auswirkungen von Auslandsrisiken können verzögerte Ausschüttungen und Kapitalverlust sein. Haftung des Anlegers Der Anleger beteiligt sich an einer deutschem Recht unterliegenden Kommanditgesellschaft. Die Haftung der Anleger ist im Innenverhältnis zur Gesellschaft und zu den anderen Anlegern auf die Höhe der jeweils übernommenen Pflichteinlage beschränkt. Im Außenverhältnis zu den Gläubigern der Gesellschaft ist im Falle der unmittelbaren Beteiligung als Kommanditist die Haftung des Anlegers und im Falle der mittelbaren Beteiligung als Treugeber die Haftung der Treuhandkommanditistin auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme beschränkt. Letztere beträgt 10 Prozent der übernommenen Pflichteinlage. Wird die Treuhandkommanditistin im Außenverhältnis in Anspruch genommen, kann sie ihrerseits vom Treugeber Ersatz verlangen. Ausschüttungen Die Prognoserechnung basiert auf einem Modellportfolio. Das tatsächlich angekaufte Portfolio wird im Rahmen der vertraglich festgelegten Regelungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von dem Modellportfolio abweichen. Dies und andere Faktoren können dazu führen, dass die Höhe und Häufigkeit der tatsächlichen Ausschüttungen von den prognostizierten Ausschüttungen abweichen und in einzelnen Jahren keine bzw. nur ein Teil der geplanten Ausschüttungen erfolgt. Ebenso kann es auf Grund einer abweichenden Struktur des Portfolios hinsichtlich der Ablaufjahre der Policen zu zeitlichen Verschiebungen der Prognoseausschüttungen kommen. Wenn die Einlage geleistet worden ist, besteht grundsätzlich keine Nachschusspflicht. Die Ausschüttung liquider Mittel, die keinem Gewinn der Gesellschaft entspricht, kann aber gemäß 169 ff. HGB zu einem Wiederaufleben der beschränkten Kommanditistenhaftung führen, wenn durch die Ausschüttung der Kommanditanteil unter die Haftsumme sinkt. Es besteht daher das Risiko, dass bereits ausgeschüttete Beträge zurückgefordert werden können (so genanntes Wiederaufleben der Außenhaftung). Die Haftung in Höhe der gezeichneten Beteiligung gilt bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden der Anleger für im Zeitpunkt des Ausscheidens begründete Verbindlichkeiten fort. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage 21

22 Rückabwicklung der Gesellschaft Reichen die eingeworbenen Mittel der Gesellschaft nach Auffassung der persönlich haftenden Gesellschafterin nicht aus, um den Gesellschaftszweck zu erreichen, oder kann der Gesellschaftszweck nach Auffassung der persönlich haftenden Gesellschafterin nicht erreicht werden, weil die Gesellschaft auf Grund mangelnder Verfügbarkeit von Kapitalversicherungen, die die Investitionskriterien erfüllen, erheblich weniger Mittel verwendet als geplant, so hat sie eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen und in dieser die Auflösung der Gesellschaft vorzuschlagen. Gleichzeitig hat sie der Gesellschafterversammlung einen Vorschlag über die Rückabwicklung der erbrachten Pflichteinlagen abzüglich gemäß Investitionsund Finanzierungsplan verwendeter Mittel sowie der Gesellschaft entstandener Kosten zu unterbreiten. Die Annahme der Vorschläge der persönlich haftenden Gesellschafterin über die Auflösung der Gesellschaft und deren Rückabwicklung bedarf einer Mehrheit von 75 Prozent aller vorhandenen Stimmen. Anlegergefährdende Risiken Persönliche Anteilsfinanzierung Anleger, die ihre Beteiligung teilweise durch Aufnahme eines persönlichen Darlehens finanzieren, haben bei ihrer Anlageentscheidung zu berücksichtigen, dass Zins- und Tilgungsleistungen für dieses Darlehen unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung und den Zahlungsströmen des Beteiligungsangebotes fällig werden. Somit besteht für einen Anleger bei einer persönlichen Anteilsfinanzierung das Risiko, dass er auch bei fehlenden Rückflüssen aus der Beteiligung den regelmäßigen Kapitaldienst für seine Fremdfinanzierung leisten muss. Die Inanspruchnahme einer Anteilsfinanzierung sollte mit dem steuerlichen Berater abgestimmt werden. Darüber hinaus sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine weiteren wesentlichen Risiken bekannt. Einen Anspruch auf vollständige Rückzahlung des eingesetzten Kapitals und sonstiger Vergütungen im Fall der Rückabwicklung der Gesellschaft hat der Anleger nicht. 22 Wesentliche Risiken der Vermögensanlage

23 MPC RENDITE-FONDS Britische Leben plus 3 Erfolg in Serie!

24 Das Anlageobjekt: die britische Kapitallebensversicherung Großbritannien Geburtsstätte der Lebensversicherung Großbritannien gilt mit einer mehr als 200-jährigen Tradition als die Geburtsstätte der Lebensversicherung. Heute ist der britische Lebensversicherungsmarkt der drittgrößte weltweit und mit einem Prämienvolumen im Jahr 2006 von rund USD 312 Milliarden der größte in Europa. Er ist gekennzeichnet durch langjährige Ertragsstärke und eine strenge Versicherungsaufsicht. Die Unternehmen verfügen über umfassende Erfahrung in kapitalmarktorientierter Anlagepolitik, sie investieren traditionell einen relativ hohen Anteil ihres Anlagevolumens in Aktien. Die größten Lebensversicherungsmärkte weltweit Prämieneinnahmen 2006 in Milliarden USD USA Japan Großbritannien Frankreich Deutschland Italien Anteile am Weltmarkt 2006 USA 24,2% Japan 16,4% Mrd. USD 100% Großbritannien 14,1% Frankreich 8,1% Deutschland 4,3% Italien 4,1% Rest der Welt 28,8% (davon 12% Europa) Quelle: Swiss Re, sigma No 04/ Das Anlageobjekt: die britische Kapitallebensversicherung

25 Die britische Kapitallebensversicherung ( With Profit - Endowment Policy) kombiniert wie die deutsche den Todesfallschutz mit dem Vermögensaufbau. Meist wird eine Lebensversicherung in Großbritannien abgeschlossen, um ein Hypothekendarlehen abzusichern. Bei Abschluss einer Lebensversicherung werden die Laufzeit, die Versicherungssumme sowie die Höhe der Prämienzahlung festgelegt. Der Versicherungsnehmer zahlt während der Laufzeit die Versicherungsbeiträge. Nach Abdeckung der Kosten und der Risikoprämie fließt der Rest der Beiträge in den Sparanteil, der dem Vermögensaufbau dient. In den ersten Jahren der Versicherungslaufzeit fließt noch gar kein oder nur ein sehr geringer Prämienanteil in den Vermögensaufbau, weil die Abschlussprovision für den Vertrieb und die Vertragsabschlusskosten in die Berechnung einfließen. Bei Fälligkeit einer Lebensversicherung wird eine Ablaufleistung ausgezahlt. Die Ablaufleistung besteht aus den folgenden Elementen: Garantierte Versicherungssumme*: sie wird am Ende der Laufzeit oder ggf. im früheren Todesfall garantiert ausgezahlt. Diese Summe wird bei Vertragsabschluss festgesetzt und ist nicht revidierbar. Summe der gutgeschriebenen Jahresboni*: Der Jahresbonus als Prozentsatz, bezogen auf die Versicherungssumme und die bereits zugewiesenen Jahresboni, wird dem Versicherten im Regelfall schriftlich einmal pro Jahr mitgeteilt. Ist die Gutschrift einmal erfolgt, ist die Auszahlung ebenso garantiert wie die garantierte Versicherungssumme. Schlussbonus*: Der Schlussbonus wird nach Ablauf der Versicherung oder anteilig im Falle des Todes der versicherten Person gezahlt. Er ist nicht garantiert, sondern beruht auf jährlich erneuter Beschlussfassung der Versicherungsunternehmen. Der Schlussbonus kann bis zu 40 Prozent der gesamten Ablaufleistung betragen. Beispielhafter Verlauf einer Police von Scottish Amicable, Ablaufjahr Februar 2007, Laufzeit 25 Jahre, garantierte Versicherungssumme GBP , Ablaufleistung GBP GBP Schlussbonus Jahresboni, kumuliert Garantierte Versicherungssumme Jahr Das Anlageobjekt: die britische Kapitallebensversicherung 25

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