Wie die flächendeckende Gesichtserkennung sich in unser Datenschutzgesetz eingeschlichen hat
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- Benjamin Vogel
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2 Wie die flächendeckende Gesichtserkennung sich in unser Datenschutzgesetz eingeschlichen hat Frank Herrmann, Datenschutzraum e.v.
3 Wie die flächendeckende Gesichtserkennung sich in unser Datenschutzgesetz eingeschlichen hat Wie wird ein Gesetz gemacht? Exkurs: Videoüberwachung im ÖPNV Wie wird ein Gesetz verbessert? Fakten schaffen, für die "Sicherheit"
4 Wie wird ein Gesetz gemacht? Bild:
5 Wie wird ein Gesetz gemacht? Entwurf von Regierung oder Fraktion im Parlament Vorabinformation an Verbände und Bundesrat 1. Lesung Bundestag Überweisung in Fachausschuss Oft Anhörung von Sachverständigen im Fachausschuss Beschlussempfehlung des Fachausschuss an Bundestag 2. und 3. Lesung Bundestag Abstimmung Bundesrat Unterschrift Bundespräsident und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Gesamtdauer: 6-9 Monate
6 Videoüberwachung im ÖPNV (Exkurs) Insgesamt geringe Anzahl von Gewaltvorfällen Aber keine bundesweiten Statistiken - bis heute! Mitarbeiter fühlen sich teilweise bedroht bzw. haben Angst, bedroht zu werden. Mediale Berichterstattung wichtiger Faktor für "Unsicherheitsgefühl"! Quelle: Positionspapier zu Sicherheit im ÖPNV von u.a. Allianz pro Schiene, 2013
7 Videoüberwachung im ÖPNV (Exkurs) Personal an Haltestellen und in Fahrzeugen wichtig für "gutes Gefühl" der Fahrgäste. Videoüberwachung ist für Bund, Land und Kommunen jedoch billiger als Mitarbeiter. Quelle: 3. Sicherheitskongress NRW, 2012
8 Videoüberwachung im ÖPNV (Exkurs) Quelle: Positionspapier zu Sicherheit im ÖPNV von u.a. Allianz pro Schiene, 2013
9 Die Nutzlosigkeit von Videoüberwachung zur Schaffung von Sicherheit ist Fachleuten bekannt.
10 Videoüberwachung ist "Politische Sicherheit"
11 Heutzutage dienen politische Rede und Schrift weitgehend ganz besonders dem Zweck, das eigentlich Unhaltbare und Nicht-vertretbare zu verteidigen (...) Aus diesem Grund und damit verknüpft besteht die politische Sprache weitgehend aus Euphemismen, Fragen-Betteln und wolkigen Schwammigkeiten. George Orwell, 'Politics and the English Language' (1946)
12 QlM (SU, GG V Förderkennzeichen 13N12060 MisPel Abschlussbericht für das BMBF-Projekt MisPel Multi-Biometriebasierte Forensische Personensuche in Lichtbild- und Videomassendaten Teilvorhaben: Soft-Biometrien zur Datenfilterung in der forensischen Personensuche TECHNISCHE A INFORWiATIONSEIBLîOTHEK {T 8; KANNOVEH Zuwendungsempfänger Förderkennzeichen Projektleitung Partner Quelle: Kleine Anfrage vom LT NRW MMD Laufzeit des Vorhabens Berichtszeitraum Veo&umd-uün. Abschlussbericht - MisPel Videmo Intelligente Videoanalyse GmbH & Co. KG Keni Bernardin Haid-und-Neu-Str Karlsruhe Telefon: bernardin(5>videmo.de htto://www. videmo. de 13N12Ö60 L1 Identity Solutions AG Dr. Michael Dose L1 Identity Solutions AG Fraunhofer Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung (IOSB) Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Anthropomatik Universität Passau Universität der Künste, Berlin bis verlängert auf bis OJ/M/I^ZS
13 Düsseldorfer Kreis Orientierungshilfe Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln Datenschutzgerechter Einsatz von optisch-elektronischen Einrichtungen in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und des länderübergreifenden schienengebundenen Regionalverkehrs Stand: Redaktion: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg
14 Never waste a good crisis! ewiges Motto von Sicherheitspolitikern
15 Wie wird ein Gesetz 'verbessert'? - unkorrigierte Fassung - Beschluss der Verkehrsministerkonferenz am 14./15. April 2016 in Heringsdorf Punkt 5 der Tagesordnung: Videoüberwachung im ÖPNV Viel Kritik an Videoüberwachung in Köln Silvester 2016/17 (> 80 Kameras!) Regierung muss also Handlungsfähigkeit zeigen! 1. Die Verkehrsministerkonferenz begrüßt, wenn die Aufgabenträger für den straßenund schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr ihre Sicherheitskonzepte weiter entwickeln und bei der Vergabe von Verkehrsdienstleistungen entsprechende Vorgaben formulieren. 2. Die Verkehrsministerkonferenz sieht mit Sorge, dass der Zusammenschluss der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich ("Düsseldorfer Kreis") eine "Orientierungshilfe Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln" verabschiedet hat, die einer weiteren Entwicklung dieses Sicherheitskonzeptes entgegensteht. 3. Die Verkehrsministerkonferenz bittet die Innenministerkonferenz, den Einsatz von Videoaufzeichnungsanlagen in öffentlichen Verkehrsmitteln zur präventiven Gefahrenabwehr und für Zwecke der Strafverfolgung unter Berücksichtigung der Fahrgastinteressen aus polizeilicher Sicht zu bewerten. 4. Die Verkehrsministerkonferenz bittet die Innenministerkonferenz zudem, im Sinne einer einheitlichen Sicherheitsphilosophie im öffentlichen Personenverkehr darauf hinzuwirken, die geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechend den Regelungen im Bundespolizeigesetz anzupassen. Dadurch soll eine flächendeckende, tageszeitunabhängige Videoaufzeichnung in öffentlichen Verkehrsmitteln geschaffen werden, die gleichzeitig die Vorgaben des Datenschutzes beachtet.
16 Wie wird ein Gesetz 'verbessert'? Berlin, 11. August 2016 Geplante Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland Auch bei Amok-Taten in Ansbach und München hatte Videoüberwachung keine Bedeutung "X-Punkte"-Pläne wirken bei Medien und in der Bevölkerung Personal, Ausstattung und organisatorische Aufstellung unserer Sicherheitsbehörden. Nationale Maßnahmen Unsere Polizistinnen und Polizisten sind zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der weiteren Sicherheitsbehörden das Rückgrat der Sicherheit in Deutschland. Schon nach der bisherigen Beschlusslage werden wir allein in dieser Legislaturperiode insgesamt über neue Stellen für die Sicherheitsbehörden des Bundes bekommen - davon alleine für die Bundespolizei. Dazu kommen im Zeitraum von 2015 bis 2020 über zwei Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln. Angesichts der gegenwärtigen Lage prüfen wir derzeit, wo wir weitere Mittel und weiteres Personal bei der
17 Wie wird ein Gesetz 'verbessert'? Innenministerkonferenz am 30. November 2016
18 Wie wird ein Gesetz 'verbessert'? Bundesrat Drucksache 791/ Gesetzentwurf der Bundesregierung In - R Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes - Erhöhung der Sicherheit in öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen und im öffentlichen Personenverkehr durch optisch-elektronische Einrichtungen (Videoüberwachungsverbesserungsgesetz) Bereits einen Monat später ist das "Videoüberwachungsverbesserungsgesetz" fertig! Mit "Sicherheitstechnologie"! A. Problem und Ziel Terroristen und Straftäter nehmen für Anschläge auch hochfrequentierte öffentlich zugängliche Anlagen in ihren Fokus, um größtmöglichen Schaden anzurichten und öffentliche Aufmerksamkeit zu erlangen. Betreibern von Einrichtungen und Fahrzeugen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs, sowie großflächigen Anlagen, wie etwa Sport-, Versammlungs- und Vergnügungsstätten, Einkaufszentren und Parkräumen sollten Maßnahmen treffen, solche potentiellen Schäden frühestmöglich zu verhindern. Der 2001 eingefügte 6b Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet u. a. nicht-öffentliche Stellen, die optisch-elektronische Einrichtungen (Videoüberwachung) einsetzen möchten, eine Abwägungsentscheidung zwischen den berechtigten Betreiberinteressen und möglichen gegenläufigen schutzwürdigen Interessen von betroffenen Personen zu treffen. Die Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen ist nach 6b Absatz 1 Nummer 3 Bundesdatenschutzgesetz nur zulässig, wenn sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Person überwiegen. In diese Abwägungsentscheidung können zwar schon heute Sicherheitsbedürfnisse einbezogen werden, insbesondere wenn es bereits vermehrt zu Straftaten in solchen öffentlich zugänglichen Anlagen gekommen ist. Die von den Betreibern durchzuführende Abwägungsentscheidung zur Zulässigkeit von Videoüberwachungsanlagen wird von den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder überprüft. Hierbei hat sich eine restriktive Aufsichtspraxis beim Einsatz optisch-elektronischer Sicherheitstechnologien herausgebildet. So musste 2011 ein Betreiber von bundesweit betriebenen Einkaufscentern mit Sitz in Hamburg seine in Ladenpassagen aufgestellten Videokameras z. B. im Bereich der Ein- und Ausgänge aufgrund einer Anordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde abbauen (23. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit 2010/2011, Nr. 1.2). Fristablauf: besonders eilbedürftige Vorlage gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach , Köln Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
19 Wie wird ein Gesetz 'verbessert'? Videoüberwachungsverbesserungsgesetz: Gesetz an Bundesrat Gesetz an Bundestag erste Lesung Bundestag Anhörung im Ausschuss Beschlussempfehlung im Ausschuss Lesung Bundestag mit einer Handvoll Abgeordneter um Mitternacht Bundesrat, kein Einspruch verkündet, in Kraft seit Quelle:
20 Fakten schaffen, für die "Sicherheit" Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU: DSAnpUG-EU an Bundesrat, besonders eilbedürftig DSAnpUG-EU an Bundestag Lesung Bundestag (in der gleichen Sitzung wird das "Videoüberwachungsverbesserungsgesetz" beschlossen!) Anhörung im Innenausschuss Beschlussempfehlung im Ausschuss Lesung Bundestag, Bundesrat, Zustimmung verkündet, in Kraft ab Quelle:
21 Fakten schaffen, für die "Sicherheit" Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Göttingen, Presse Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder Einsatz von Videokameras zur biometrischen Gesichtserkennung birgt erhebliche Risiken In Pilotprojekten wird derzeit der Einsatz von Videoüberwachungssystemen erprobt, die erweiterte Möglichkeiten der Verhaltensauswertung und der Identifizierung von Beobachteten bieten. Neben der Mustererkennung steht besonders die biometrische Gesichtserkennung im Fokus dieser Projekte. Dies verschärft die ohnehin schon vorhandene Problematik derartiger neuer Überwachungsverfahren, mit denen abweichendes Verhalten erkannt werden soll. 1 Der Einsatz von Videokameras mit biometrischer Gesichtserkennung kann die Freiheit, sich in der Öffentlichkeit anonym zu bewegen, gänzlich zerstören. Es ist kaum möglich, sich solcher Überwachung zu entziehen oder diese gar zu kontrollieren. Anders als bei konventioneller Videoüberwachung könnten Passanten mit dieser Technik nicht nur beobachtet und anhand bestimmter Muster herausgefiltert werden, sondern während der Überwachung anhand von Referenzbildern (Templates) automatisiert identifiziert werden. Damit wird eine dauerhafte Kontrolle darüber möglich, wo sich konkrete Personen wann aufhalten oder bewegen und mit wem sie hierbei Kontakt haben. Ermöglicht wird so die Erstellung von umfassenden Bewegungsprofilen und die Verknüpfung mit anderen über die jeweilige Person verfügbaren Daten. 1 Siehe auch Entschließung der 83. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder Öffentlich geförderte Forschungsprojekte zur Entdeckung abweichenden Verhaltens im öffentlichen Raum - nicht ohne Datenschutz" Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 29./30. März 2017 in Göttingen Datenschutzbehörden betonen in Göttinger Erklärung den Wert des Datenschutzes in der digitalen Gesellschaft und halten neue Formen der Videoüberwachung für verfassungswidrig Unter dem Vorsitz der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel, hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) auf ihrer Frühjahrssitzung am 29. und 30. März 2017 in Göttingen aktuelle Themen des Datenschutzes diskutiert. In ihrer Göttinger Erklärung fordert die DSK unter Überschrift Vom Wert des Datenschutzes in der digitalen Gesellschaft alle Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft auf, den hohen Wert des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung zu achten. Die DSK weist darauf hin, dass der Datenschutz kein Hindernis für die Digitalisierung darstellt, sondern als eine wesentliche Voraussetzung für Ihr Gelingen verstanden werden muss. Anlass der Erklärung sind zunehmende Versuche in Politik und Wirtschaft, den Datenschutz als Bremse der Digitalisierung zu diskreditieren. Wir sehen zunehmend mit Sorge, dass damit ein zentrales Grundrecht in Frage gestellt wird, so Barbara Thiel. Kontakt: Dr. Mattias Fischer Tel.: Mobil: Internet: poststelle@lfd.niedersachsen.de Postanschrift: Prinzenstr. 5, Hannover Quelle:
22 Fakten schaffen, für die "Sicherheit" Die Sicherheitsbehörden handeln beim Einsatz von Videoüberwachung mit Gesichtserkennung offensichtlich nach dem Grundsatz "solange es nicht verboten ist, ist es erlaubt"! Quelle: Kleine Anfrage vom LT NRW MMD
23 bedankt sich für die Aufmerksamkeit
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