VERKEHRSPLANUNG FELSBERG

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1 VERKEHRSPLANUNG FELSBERG Kanton Graubünden Gemeinde Felsberg Erschliessung des Gemeindehauses Parkierung Gemeindehaus und Bringen und Abholen der Schüler Verbesserung der Sicherheit für Fussgänger im Kreuzungsbereich Wingertstrasse/Obere Gasse Parpan, 5. September 2017

2 Impressum Auftraggeber Gemeinde Felsberg Schulstrasse Felsberg Kontaktperson Ernst Cadosch Gemeindeschreiber Schulstrasse Felsberg e.cadosch@felsberg.ch Bearbeitung Hartmann & Monsch AG / TEAMverkehr Graubünden Alte Landstrasse Parpan dm@hartmannmonsch.ch Projektleitung und Kontaktperson: Daniel Monsch: Hartmann & Monsch AG Stv. Projektleitung Niccolo Hartmann Hartmann & Monsch AG / TEAMverkehr Graubünden Alte Landstrasse Parpan nh@hartmannmonsch.ch Leitbehörde Gemeinde Felsberg 7012 Felsberg Weitere Behörden Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik Tiefbauamt des Kantons Graubünden Erstellung VERKEHRSPLANUNG FELSBERG HARTMANNMONSCH.CH / TEAMVERKEHR GRAUBÜNDEN 2

3 Inhalt 1 Ausgangslage Probleme Erschliessung Gemeindehaus für PW s Parkplätze Gemeindehaus und Schule, Bringen und Abholen der Schüler 4 2 Erschliessung Gemeindehaus und Schule Erschliessung des Gemeindehauses und Erhöhung der Sicherheit für Fussgänger und Autos (siehe Planbeilagen) Parkierung Gemeindehaus und Bringen und Abholen der Schüler 8 3 Vorschlag zur Verbesserung der Sicherheit für Fussgänger im Kreuzungsbereich Wingertstrasse / Obere Gasse Ausgangslage / Probleme beim Knoten Wingertstrasse/Obere Gasse Erste Massnahme: Rechtsvortrittmarkierung Weitergehende Massnahme: Verkehrsteiler und Verbreiterung (siehe Planbeilagen) 12 Beilagen A3 Erschliessung Gemeindehaus und Parkierung Gemeindehaus und Bringen und Abholen der Schüler Erschliessung Gemeindehaus Felsberg (auf Grundbuchplan) Wingertstrasse / Obere Gasse Verkehrsinsel und Fahrbahnverbreiterung Schleppkurven Lastwagen Schleppkurven Personenwagen VERKEHRSPLANUNG FELSBERG HARTMANNMONSCH.CH / TEAMVERKEHR GRAUBÜNDEN 3

4 1 AUSGANGSLAGE Bereinigte Version aufgrund der Besprechung vom 6. Juni 2017 im Gemeindehaus Felsberg. Teilnehmer: Ernst Cadosch, Gemeindeschreiber; Roland Schmid, Dep. Bau und Verkehr; Rico Nussbaumer, Chef Tiefbauamt Bezirk 1; Rolf Obrist Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik; Daniel Monsch, beauftragter Verkehrsplaner. 1.1 Probleme Erschliessung Gemeindehaus für PW s Die Erschliessung des Gemeindehauses an der Schlosshalda erfolgt heute über die Taminserstrasse (Kantonsstrasse). Sie ist für die motorisierten Besucher verkehrstechnisch problematisch: Die Einfahrt vom Parkplatz des Gemeindehauses in die Taminserstrasse ist wegen der mangelnden Sicht Richtung Osten in die Taminserstrasse ungenügend. Die Einfahrt für Rechtsabbieger von der Taminserstrasse in den Parkplatz des Gemeindehauses ist zu eng, so dass auf der Taminserstrasse gesägt werden muss. Der Fussgängerübergang vom Gemeindehaus zum Schulhaus ist unübersichtlich, der bestehende Metallzaun vor dem Gemeindehaus verdeckt die Sicht. Es soll die Idee geprüft werden, das Gemeindehaus für PW s statt über die Taminserstrasse über die Schulstrasse zu erschliessen. Die drei Parkfelder beim Gemeindehaus sollen zugunsten einer besseren Platzgestaltung aufgehoben werden. In diesem Bereich soll unter Vorbehalt der Zustimmung der Bevölkerung - ein attraktiver Begegnungsraum entstehen. Der Parkplatz für Behinderte und das Catering soll im Gebiet der jetzigen Informationstafel, direkt neben dem Gemeindehaus eingerichtet werden. Die Informationstafel wird dazu versetzt werden (siehe oberes Bild Seite 7). Der Kehrichtwagen muss auch das Gemeindehaus bedienen können. Das Gebiet liegt in einer Tempo-30 Zone. 1.2 Parkplätze Gemeindehaus und Schule, Bringen und Abholen der Schüler Die Parkierung bei Anlässen im Gemeindesaal soll auch beachtet werden. Das Bringen und Abholen der Schüler mit den Autos ist heute nicht befriedigend gelöst, da viele auf der Fahrbahn anhalten. Die Situation sollte nach Möglichkeit verbessert werden, ohne die Taminserstrasse zu belegen. Es ist zu prüfen, wie die Situation entschärft werden kann (besser Führung der Verkehrsteilnehmer, evtl. auch Verkehrsteiler und Verbreiterungen). VERKEHRSPLANUNG FELSBERG HARTMANNMONSCH.CH / TEAMVERKEHR GRAUBÜNDEN 4

5 2 ERSCHLIESSUNG GEMEINDEHAUS UND SCHULE 2.1 Erschliessung des Gemeindehauses und Erhöhung der Sicherheit für Fussgänger und Autos (siehe Planbeilagen) 1 Verschiebung des Fussgängerstreifens um 3 m Richtung Tamins und Verlängerung des Zauns bis zum Fussgängerstreifen (maximal Höhe von 60 cm). Die Überquerung der Taminserstrasse westlich des Gemeindehauses ist für Fussgänger sehr unübersichtlich. Von links kommende Autos sieht man kaum. Insbesondere Kinder sind zu klein, um über den Metallzaun sehen zu können. Die Sichtweite nach links ist heute auch für Autofahrer, die in die Taminserstrasse einbiegen möchten, ungenügend. Eine Verlängerung des Zauns mit einer maximalen Höhe von 60 cm bis zu dem, um 3 m Richtung Westen verschobenen, Fussgängerstreifen soll die Kinder und Fussgänger zwingen bis zum Fussgängerstreifen vorzugehen und erst dort die Taminserstrasse zu überqueren. So kann die Übersichtlichkeit und Sicherheit der Fussgänger Verkehrsteilnehmer erhöht werden. Östlich des Fussgängerstreifens sollen noch ca. zwei Pfosten am Rand des Trottoirs erstellt werden, damit die Restfläche nicht durch Fahrzeuge belegt wird. Sicht des Fahrers bei der Einfahrt in die Taminserstrasse. Die Überquerung der Taminserstrasse ist für Fussgänger, insb. für Kinder, trotz Tempo-30 Zone, zu unübersichtlich. Massnahmen: Verschiebung des Fussgängerstreifens um 3 m Richtung Tamins (bis zum Einlaufschacht) und Verlängerung des Zauns bis zum Fussgängerstreifen, Höhe maximal 60 cm. Die Tafel Sackgasse ist nicht mehr nötig, da die Zufahrt mit PW s wegen den Pfosten offensichtlich nicht mehr möglich ist (siehe auch unter Massnahme 3, sie kann an den Anfang der Schulstrasse gestellt werden. VERKEHRSPLANUNG FELSBERG HARTMANNMONSCH.CH / TEAMVERKEHR GRAUBÜNDEN 5

6 2 Abschrankungspfosten Westausfahrt Gemeindehaus Die direkte Anfahrt und Anlieferung zum Gemeindehaus soll neu über die Schulstrasse erfolgen. Auf dem Vorplatz des Gemeindehauses soll kein Durchgangsverkehr von und zur Taminserstrasse stattfinden. Dazu sollten die drei bestehenden Abschrankungspfosten von der Schulstrasse zur westlichen Ausfahrt des Gemeindehauses in die Taminserstrasse versetzt werden. Die Durchfahrt für Fahrräder bleibt weiterhin gewährleistet. Die drei Abschrankungspfosten bei der Schulstrasse sollen entfernt und auf die westliche Seite des Gemeindehauses versetzt werden. Im Weiteren ist die Tafel Sackgasse zu entfernen und auf die Schulstrasse östlich des Gemeindehauses zu versetzen (siehe Massnahme 3). VERKEHRSPLANUNG FELSBERG HARTMANNMONSCH.CH / TEAMVERKEHR GRAUBÜNDEN 6

7 Die drei Parkfelder beim Gemeindehaus sollen zugunsten einer besseren Gestaltung als Begegnungsplatz aufgehoben werden. Dazu wird die Informationstafel versetzt werden. Die Behinderten und die Anlieferung für das Catering können bei Bedarf ihre Fahrzeuge direkt neben dem Gemeindehaus abstellen. 3 Tafeln Sackgasse anpassen Die bestehende Tafel 4.09 «Sackgasse» mit der Zusatztafel «Ausgenommen Fahrräder» westlich des Gemeindehauses (siehe Seite 5) soll - wie im Bild dargestellt als Wiederholungstafel auf die Ostseite des Gemeindehauses verschoben werden. Zusätzlich soll die Zusatztafel an der bestehende Tafel «Sackgasse, Ausgenommen Fahrräder» am Anfang der Schulstrasse mit «Ab Gemeindehaus, ausgenommen Fahrräder» angepasst werden. VERKEHRSPLANUNG FELSBERG HARTMANNMONSCH.CH / TEAMVERKEHR GRAUBÜNDEN 7

8 2.2 Parkierung Gemeindehaus und Bringen und Abholen der Schüler 4 Halten verboten Damit die Eltern nicht überall entlang der Taminserstrasse und insbesondere auch westlich vom Gemeindehaus anhalten, um Kinder zu bringen und abzuholen, sollen hier Halteverbotstafeln (2.49) mit Anfangs- (5.05) und Ende Tafel (5.06) angebracht werden. Zusätzlich schlagen wir das Aufmalen einer 10 m langen Halteverbotslinie 6.25 als Bodenmarkierung vor dem Fussgängerstreifen vor der Schuleinfahrt vor. (Artikel 30) Halteverbot Anfangs- und Ende Tafel 5 Ausladen und Einladen der Schüler Die Schüler sollen grundsätzlich zu Fuss zur Schule gehen. Für die Ausnahmen soll nur noch auf dem Parkplatz zwischen der Turnhalle und dem Schulhaus ein- und ausgeladen werden. VERKEHRSPLANUNG FELSBERG HARTMANNMONSCH.CH / TEAMVERKEHR GRAUBÜNDEN 8

9 Der Verkehrsfluss über den Parkplatz gegen den Uhrzeigersinn soll mit einer Einbahn- Signalisation (Signal Einbahnstrasse 4.08 (von Taminserstrasse zum PP) und einer Tafel Einfahrt verboten 2.02 (verbotene Fahrtrichtung) sichergestellt werden. Die Ausfahrt wird mit einem Pfeil «Ausfahrt» signalisiert. Zusätzlich soll der Einbahnverkehr mit Bodenmarkierungen (Bodenpfeile) gelenkt werden, damit sich die aus dem Parkplatz Fahrenden daran erinnern. VERKEHRSPLANUNG FELSBERG HARTMANNMONSCH.CH / TEAMVERKEHR GRAUBÜNDEN 9

10 Zusätzlich sollen Bodenpfeile zur Markierung der Ausfahrt aufgemalt werden. 6 Parkplatz Gemeindehaus und Schulhaus Der Parkplatz für die Besucher des Gemeindehauses und des Schulhauses ist bestehend und befindet sich zwischen dem Schulhaus und der Turnhalle, bzw. vor der Turnhalle. Die Einfahrt soll mit Wegweisern signalisiert werden. VERKEHRSPLANUNG FELSBERG HARTMANNMONSCH.CH / TEAMVERKEHR GRAUBÜNDEN 10

11 7 Signalisation der Anlieferung Gemeindehaus und Parkplätze Gemeindehaus Die Anlieferung zum Gemeindehaus erfolgt neu über die Schulstrasse. Der Parkplatz für die Besucher des Gemeindehauses liegt hingegen vor dem Schulhaus und ist nur über die Taminserstrasse erreichbar. So soll bereits an der Kreuzung Taminserstrasse Schulstrasse die Parkierung des Gemeindehauses mit «P Gemeinde» signalisiert werden. Die Anlieferung Gemeindehaus folgt der Burgstrasse. Sie muss nicht signalisiert werden, da die Anlieferer normalerweise instruiert sind. An der Kreuzung Taminserstrasse Burgstrasse muss der Tafelbaum angepasst und neu geordnet werden. Die Tafeln Gewerbe Taminserstrasse, Gewerbe, Rheinstrasse, Gewerbe Hintere Gasse, Restaurant Burg und Gemeindeverwaltung können ersatzlos entfernt werden. Neu soll der folgende Wegweiser angebracht werden. VERKEHRSPLANUNG FELSBERG HARTMANNMONSCH.CH / TEAMVERKEHR GRAUBÜNDEN 11

12 3 VORSCHLAG ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT FÜR FUSSGÄNGER IM KREUZUNGSBEREICH WINGERTSTRASSE / OBERE GASSE 3.1 Ausgangslage / Probleme beim Knoten Wingertstrasse/Obere Gasse Die Wingertstrasse ist eine Quartierstrasse ohne Trottoir und wird auch als Schulweg benutzt. Die in der Wingertstrasse hinauffahrenden Autos schneiden die unübersichtliche Kurve, was erfahrungsgemäss zu gefahrvollen Begegnungen mit den Schülern führt, die zu Fuss und zum Teil auf Scooters die steile Strasse herunter unterwegs sind. Es soll hiermit geprüft werden, wie die Situation entschärft werden kann (besser Führung der Verkehrsteilnehmer, evtl. Verkehrsteiler und Verbreiterungen). 3.2 Erste Massnahme: Rechtsvortrittmarkierung An der Besprechung mit der Gemeinde und den Vertretern des Bezirkstiefbauamtes 1 und der Kantonspolizei vom 6. Juni 2017 wurde festgelegt, dass als erste Massnahme umgehend eine Rechtsvortrittmarkierung angebracht und bis 2019 Erfahrungen gesammelt werden sollen. Erst falls diese zu wenig wirke, solle und könne die im Folgenden beschriebene Massnahme mit einem Verkehrsteiler und der Verbreiterung der Wingertstrasse umgesetzt werden. 3.3 Weitergehende Massnahme: Verkehrsteiler und Verbreiterung (siehe Planbeilagen) Zur Erhöhung der Sicherheit sollen die PW s, die von der Taminserstrasse die Wingertstrasse hinauffahren, nach rechts gedrückt werden, damit sie rechtzeitig die auf der steilen Wingertstrasse herunterkommenden Fussgänger sehen. Dies geschieht am besten mit einem Verkehrsteiler bzw. einer Verkehrsinsel oder einem zu umfahrenden Hindernis. Damit die Erschliessungsfunktion für alle relevanten Verkehrsteilnehmer erfüllt werden kann, wurde der Bereich, in dem ein Verkehrsteiler erstellt werden kann mit dem Aufzeichnen von Schleppkurven ermittelt. Richtung Wingertstrasse sind wir von einem langen Lastwagen-A mit Doppelachse und 2.5 m Breite nach SN640271a ausgegangen. Richtung Obere Gasse von einem Lastwagen LW-A1, da die Obere Gasse für grössere Lastwagen ohnehin zu eng ist. Die Schleppkurven mit für die PW s wurden mit dem schweizerischen Norm-PW gezeichnet. Der Bereich, in dem ein Verkehrsteiler erstellt werden kann ist sehr begrenzt und wurde im beiliegenden Plan genau festgelegt. VERKEHRSPLANUNG FELSBERG HARTMANNMONSCH.CH / TEAMVERKEHR GRAUBÜNDEN 12

13 Wir schlagen zwei Varianten vor, bevorzugen aber die Variante 2 mit einem Pflanzentrog von 82 cm Durchmesser und dem Signal 2.34 «Hindernis rechts umfahren». Im Ausnahme- bzw. Notfall, könnte dieser mit einem Stapler entfernt werden. Das Gewicht liegt zwischen 400 und 500 kg. Aus der Schleppkurvenanalyse ist ersichtlich, dass dazu die Wingertstrasse auf gemeindeeigenem Boden verbreitert werden kann und muss. Aus der Schleppkurvenanalyse kann festgestellt werden, dass alle Fahrbeziehungen mit PW und LKW funktionieren. Einzig wenn ein Lastwagen von der Oberen Gasse in die Taminserstrasse hinunterfährt, muss er auf Sicht links am Verkehrsteiler vorbeifahren. Es ist mit der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, noch zu prüfen, ob die Signalisation 2.34 «Hindernis rechts umfahren» nur für die von unten herfahrenden Fahrzeuge signalisiert werden soll. Parpan, 5. September 2017 Niccolo Hartmann Dr. sc. ETH Zürich, Umwelt-Naturwissenschaften Daniel Monsch Dipl. Ing. ETH/SIA/SVI Beilagen A3 Erschliessung Gemeindehaus und Parkierung Gemeindehaus und Bringen und Abholen der Schüler Erschliessung Gemeindehaus Felsberg (auf Orthophotoplan) Erschliessung Gemeindehaus Felsberg (auf Grundbuchplan) Wingertstrasse / Obere Gasse Verkehrsinsel und Fahrbahnverbreiterung Schleppkurven Lastwagen Schleppkurven Personenwagen VERKEHRSPLANUNG FELSBERG HARTMANNMONSCH.CH / TEAMVERKEHR GRAUBÜNDEN 13

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