Was für gleichwertige Alternativen gibt es zum Shared Space?
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- Lukas Amsel
- vor 7 Jahren
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1 Was für gleichwertige Alternativen gibt es zum Shared Space? Unserer Ansicht nach kämen folgende gleichwertige Alternativen zu Shared Space in Frage: 1. Verkehrsberuhigte Zone 2. Begegnungszone 3. Tempo 20- Zone / Tempo 10 Zone Verkehrsberuhigte Zone: Alternativen zu kostenintensiven Fußgängerzonen Es gelten folgende Regeln: Fußgänger/ innen dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Fahrzeugführer/ innen dürfen die Fußgänger/ innen nicht gefährden oder behindern; Fußgänger/ innen dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern; Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein und Aussteigen und zum Be oder Entladen. In der Tat begrenzt das bundesdeutsche Recht verkehrsberuhigte Zonen nicht etwa auf als,,spielstraßeʺ ausgestaltete Wohnstraßen, sondern erlaubt dieses Verkehrsregime auch in stark befahrenden Geschäftsbereichen unter großstädtischen Rahmenbedingungen (VwV zu den Verkehrszeichen 325 und 326- verkehrsberuhigte Bereiche). In der verkehrsberuhigten Zone ist das Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt und im Gegensatz zum Shared Space Bereich darf dort überall gehalten und geparkt werden. Das Parkregime eines verkehrsberuhigten Bereichs ist im Hinblick auf Shared Space eindeutiger und problemloser geregelt. Ebenso bietet diese Variante auch eine Aufenthalts- und Erschließungsfunktion der Straße, die bei Shared Space auch eingesetzt wird. J. Ellmers N. Seidel B. Böttger M. Rönsch Seite 1
2 Besondere bauliche Maßnahmen in einem verkehrsberuhigten Bereich sind Fahrbahnverengungen, Aufpflasterung, Pflanzbeete, wechselseitige Parkstände, Verkehrsinseln und Querungshilfen für Fußgänger. Beispiel Bilder für Verkehrsberuhigte Zonen: Abb. 1: Beispiel einer Aufpflasterung Abb. 2: Barrierefreie Querungshilfen für Blinde und Rollstuhlfahrer J. Ellmers N. Seidel B. Böttger M. Rönsch Seite 2
3 Abb. 3: Verkehrsinsel mit Überquerungshilfe Abb. 4: Aufpflasterung im Kreuzungsbereich J. Ellmers N. Seidel B. Böttger M. Rönsch Seite 3
4 Abb. 5: Darstellung Torsituation Begegnungszone: Seit 1. Januar 2002 ist in der Schweiz die sogenannte,,begegnungszoneʺ im Straßenverkehrsrecht gesetzlich eingeführt wurden. Mit ihr soll der Fußverkehr gefördert werden und sie kennzeichnet Straßen in Wohn und Geschäftsbereichen, auf denen Fußgänger/ innen die ganze Verkehrsfläche benutzen dürfen. Das Besondere an der Begegnungszone ist die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, wie dass das Parken ist nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt ist und Fußgänger/innen den Vortritt haben. Sie können jederzeit und überall die Fahrbahn queren, dürfen jedoch nicht Fahrzeuge unnötig behindern. Die Ausstattung orientiert sich weniger an baulichen als vielmehr an kostengünstigeren weichen Gestaltungselementen wie auffälligen Bodenmarkierungen, Bänken oder Hinweistafeln. Die Eingangsbereiche der Begegnungszonen werden durch Torsituationen eindeutig hervorgehoben, um den motorisierten Verkehr für das Miteinander der Verkehrsarten von Anfang an zu sensibilisieren. J. Ellmers N. Seidel B. Böttger M. Rönsch Seite 4
5 Für Begegnungszonen eignen sich grundsätzlich alle Straßenräume, an denen ein annäherndes Gleichgewicht zwischen Aufenthalts- und Verkehrsansprüchen besteht oder die sozialen Straßenfunktionen überwiegen. Insbesondere Geschäftsstraßen mit ihren vielfältigen Nutzungsüberlagerungen stellen ein interessantes Anwendungsgebiet dar. Die Begegnungszonen können hier Alternativen zu kostenintensiven Fußgängerzonen sein, wobei aus städtebaulichen Gründen bauliche Ergänzungen sinnvoll sein können. Durch die Einführung dieser Straßenverkehrszone ging die Unfallrate sehr stark zurück. Abb. 6: Verkehrsschild der,,begegnungszoneʺ Beispiel Bilder Begegnungszone: Abb. 7: Erste Begegnungszone in Frankfurt J. Ellmers N. Seidel B. Böttger M. Rönsch Seite 5
6 Abb. 8: Platzgestaltung in Biel (Zentralplatz) Abb. 9: Begegnungszoneneingang in Burgdorf (Schweiz) Tempo 20- Zone / Tempo 10 Zone: Eine Tempo-20-Zone / Tempo -10-Zone (auch verkehrsberuhigter Geschäftsbereich) ist eine Sonderform einer Tempo-30-Zone, in der die zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle motorbetriebenen Fahrzeuge 20 km/h oder 10 km/h beträgt. Insbesondere in stark frequentierten Geschäftsbereichen kann sich diese Ausgestaltung anbieten. Mit Tempo 20 / 10 Zonen ist das Problem der Geschwindigkeit weitgehend gelöst, aber allerdings das Parkproblem nicht. Ebenfalls ungelöst bleibt, dass ohne Sonderregelungen dem Rechtsfahrgebot entsprechend an den Häuserwänden bzw. Grundstückseinfriedungen entlang gefahren werden muss und folglich Schonräume für die schwächeren Verkehrsteilnehmer / innen fehlen könnten. Daher ist es nur denkbar, wenn Seitenräume optisch oder baulich mit zum Beispiel flachen Bordsteinkanten abgetrennt werden. J. Ellmers N. Seidel B. Böttger M. Rönsch Seite 6
7 Werden großstädtische Straßenräume als Tempo 10 / 20 Zone ausgestaltet und in ihnen Seitenräume abgetrennt, dürfte das ausreichen für das Verkehrsverhalten. Beispiel für eine Tempo 20 Zone im stark befahrenden Geschäftsbereich Abb. 10: Tempo 20-Zone, Hamburg Abb. 11: Straßenansicht Tempo 20-Zone Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Am Neuen Wall in Hamburg (Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, Parken ist nur auf schraffierten Flächen erlaubt, kein Linienbusverkehr, Halteverbotszone, Fahrbahn ist von den Seitenräumen durch einen ca. 3 cm hohen Bord getrennt). J. Ellmers N. Seidel B. Böttger M. Rönsch Seite 7
8 Gleichwertige Alternativen zu Shared Space auf der Pappelstraße Unserer Ansicht nach käme als einzige sinnvolle und gleichwertige Alternative zu Shared Space in der Pappelstraße die sogenannte Begegnungszone in Frage. Auf Grund der gemessenen Verkehrsbelastung ist der Einsatz einer Verkehrsberuhigten Zone nicht zu empfehlen. Kombinierte Begegnungszone: Da in der Pappelstraße ein annäherndes Gleichgewicht zwischen Aufenthalts- und Verkehrsansprüchen besteht ist die Begegnungszone (zuvor vorgestellt) aus unserer Sicht eine gute/gleichwertige Alternative sowohl zu kostenintensiveren Fußgängerzonen als auch zu einer Shared-Space-Lösung. Abb. 12: Mündungsbereich der Langemarckstraße Durch Einbau von Torsituationen in den Einfahrtbereichen aus der Langemarckstr. und der Friedrich-Ebert-Str. würden die Verkehrsteilnehmer, insbesondere der MIV auf die Verkehrssituation hingewiesen werden. Im Bereich der Einfahrt aus der Langemarckstr. sollten sie allerdings erst hinter die Haltestellen gelegt werden. Da Torsituationen in Bohmte und allgemein im Shared-Space nicht eingebaut werden, ist nach unseren Beobachtungen so mancher Verkehrsteilnehmer unvorbereitet oder sogar überfordert. J. Ellmers N. Seidel B. Böttger M. Rönsch Seite 8
9 Die Höchstgeschwindigkeit sollte idealerweise bei 20 km/h liegen, um den Fahrrad- und Fußgängerverkehr Sicherheit zu geben und in das Verkehrsgeschehen einzubinden. Außerdem würde der Verkehrsfluss gewährleistet. Verschiedene Beispiele aus anderen Städten zeigen, dass die Begegnungszone, insbesondere in Geschäftsstraßen ähnlich der Pappelstraße, erfolgreich umgesetzt werden konnte. Bauliche Ergänzungen im Kreuzungsbereich Pappelstr./Delmestr., wo täglich von Uhr der Wochenmarkt und somit vermehrter Fußgänger- und Radverkehr stattfindet, ründeten das Konzept des gegenseitigen Rücksichtnehmens ab. Beispielsweise könnte hier eine Aufpflasterung im kompletten Kreuzungsbereich umgesetzt werden. Abb. 13: Kreuzungsbereich der Pappel-/ Delmestraße Das Parkregime könnte durch gekennzeichnete Flächen für beidseitige als auch eventuell wechselseitige Parkstände eindeutig, unter Miteinbeziehung von Terrassen verschiedener Restaurants/Eiscafe`s, geregelt werden. Nach Durchsicht der Querschnittsmaße in vorhandenen Plänen stellte dies kein Problem dar. J. Ellmers N. Seidel B. Böttger M. Rönsch Seite 9
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