Qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Witten 2011 Fragebogen für die Datenerhebung

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1 InWIS Forschung und Beratung GmbH Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung GmbH an der EBZ Business School und der Ruhr-Universität Bochum Kontaktadresse: InWIS Springorumallee Bochum Telefon: 0234/ Telefax: 02 34/ Mietspiegel@inwis.de Hotline für Rückfragen: 01801/ (bundesweit zum Ortstarif) von montags bis freitags in der Zeit von 9.00 bis Uhr. Qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Witten 2011 Fragebogen für die Datenerhebung Stichtag: 1. Juni 2010 Gebäude, auf das sich die Befragung bezieht: Straße Nr. Laufende Nummer des Fragebogens NICHT AUSFÜLLEN Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns, dass Sie uns helfen, einen Mietspiegel aufzustellen, der auf einer repräsentativen Erhebung der tatsächlichen Mieten für Wohnungen in der Stadt Witten beruht und der mit wissenschaftlichen Methoden erstellt wird. Damit die ortsübliche Vergleichsmiete korrekt ermittelt werden kann, stellen wir detaillierte Fragen zu Art, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Alter der Wohnungen sowie zu Mietvertrag und Mietverhältnis. Auch wenn es Sie ein wenig Zeit und Mühe kostet, den Fragebogen auszufüllen, tragen Sie damit sehr dazu bei, die Diskussionen über Mieten zu vereinfachen und zu versachlichen. Sie können sich die Arbeit erleichtern, wenn Sie z.b. Mietverträge, Unterlagen zur letzten Mieterhöhung sowie zu etwaigen Modernisierungsmaßnahmen, Betriebskostenabrechnungen und Wohnflächenberechnungen zu dem oben angegebenen Gebäude hinzuziehen. Am Ende des Fragebogens finden Sie zur Hilfestellung eine Erläuterung einiger verwendeter Begriffe. Falls Sie weitere Informationen zu dem Fragebogen oder zur Erstellung des Wittener Mietspiegels wünschen, so können Sie uns unter der oben genannten Hotline-Nummer oder auch per erreichen. Schon jetzt möchten wir uns sehr herzlich für Ihre freiwillige Mithilfe und Ihre Mühe bedanken. Die Veröffentlichung des Mietspiegels wird nach der Fertigstellung in den lokalen Medien bekannt gegeben. Wichtiger Hinweis zum Datenschutz Alle Angaben werden strikt vertraulich behandelt und nur zum Zweck der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete vom InWIS ausgewertet. Die Fragebögen werden keinem Dritten - auch nicht der Stadt Witten oder der Finanzverwaltung - zugänglich gemacht. InWIS Mai

2 1 Allgemeine Angaben zum Gebäude 1.1 In welchem hr wurde das Gebäude errichtet? (Gemeint ist das tatsächliche Baujahr bzw. das hr des Wiederaufbaus im Falle weitestgehender Zerstörung des Gebäudes ohne Berücksichtigung von Modernisierungen) Baujahr* [ ] *Falls Ihnen das genaue Baujahr nicht bekannt ist, so versuchen Sie bitte, das Baualter zu schätzen. Bitte verwenden Sie die folgenden Zeitabschnitte: bis bis 1977 nach bis 1990 Baujahr unbekannt 1.2 Wie viele Wohnungen befinden sich insgesamt in dem Gebäude? Anzahl [ ] 2 Ermittlung der mietspiegelrelevanten Wohnungen Bitte geben Sie in der folgenden Tabelle an, wo genau Ihre Wohnung im Gebäude liegt, indem Sie jeweils das Geschoss (z.b. Erdgeschoss, 1. Obergeschoss usw., Dachgeschoss) eintragen. Bei mehreren Wohnungen pro Geschoss geben Sie die Lage durch die Bezeichnungen links, rechts oder Mitte (so wie Sie es sehen, wenn Sie mit dem Gesicht zum Eingang des Gebäudes stehen) oder durch eine eigene Kennzeichnung an. Geschosslage (Bitte eintragen) 2.1 Ausschlusskriterien () 1. War Ihre Wohnung am Stichtag nicht vermietet? 2. Bestand für Ihre Wohnung am Stichtag eine Mietpreisbindung, wie z.b. bei Sozialwohnungen? 3. Wird Ihre Wohnung ganz oder teilweise vom Eigentümer selbst oder dessen Familienangehörigen genutzt? 4. Gibt es in Ihrem Mietverhältnis Sonderkonditionen, wie z.b. mietmindernde Vorleistungen von Mietern oder Dienstverhältnisse mit Mietern (z.b. Hausmeistertätigkeiten, Gartenpflege etc.) oder wie bei Dienstwohnungen? 5. Wird Ihre Wohnung möbliert bzw. teilmöbliert vermietet? 6. Wird Ihre Wohnung ganz oder teilweise gewerblich genutzt? 7. Wird Ihre Wohnung an einen gewerblichen Zwischenvermieter vermietet? 8. Wird Ihre Wohnung nur zum vorübergehenden Gebrauch (d.h. nicht länger als 1 hr) vermietet? 9. Ist bei Ihrer Wohnung der Mietpreis seit dem nicht neu festgelegt (neu vereinbart oder - abgesehen von Veränderungen der Betriebskosten geändert) worden? 2

3 2.2 Ermittlung der mietspiegelrelevanten Wohnungen Kommt Ihre Wohnung für den Mietspiegel in Betracht? Tragen Sie hier Ihre Wohnung nur ein, wenn Sie keine der unter 2.1 genannten Fragen angekreuzt haben, denn nur diese Wohnungen kommen für den Mietspiegel in Betracht. Hinweis: Für die Erstellung des Mietspiegels werden nur diejenigen Wohnungen verwendet, die Sie als "mietspiegelrelevant" (Frage 2.2) bezeichnet haben. Sollten Ihre Wohnung nicht für den Mietspiegel relevant sein, so ist diese Befragung für Sie beendet. Wir bitten Sie in diesem Fall, den Fragebogen dennoch an uns zurückzusenden. 3 Weitere Angaben zum Gebäude 3.1 Wie groß ist die Gesamtwohnfläche des Gebäudes (soweit bekannt)? qm [ ] 3.2 Wie viele bewohnte Geschosse hat das Gebäude (einschl. Erdgeschoß)? Anzahl [ ] 3.3 Ist das Gebäude freistehend oder einseitig/beidseitig angebaut? Freistehend Einseitig an ein Nachbargebäude angebaut Beidseitig an die nebenstehenden Gebäude angebaut 4 Allgemeine Angaben zu Ihrer Wohnung 4.1 Wenn Ihre Wohnung nach Fertigstellung des Gebäudes neu geschaffen worden sind (z.b. Anbau, Dachgeschossausbau), tragen Sie bitte dazu das hr der Fertigstellung ein. hr der Fertigstellung 4.2 Wie viele Wohnräume hat Ihre Wohnung (ohne Küche, Bad, Flur, WC, Abstellkammer)? Zahl der Räume 4.3 Wie groß ist die vermietete Wohnfläche einschl. anrechenbarer Außenflächen? (Wohnfläche lt. Mietvertrag/Betriebskostenabrechnung bzw. lt. Wohnflächenverordnung berechnet; siehe Anhang) Angabe in qm 4.4 Liegt die Wohnung im Souterrain des Gebäudes? 4.5 Ist Ihre Wohnung ein Appartement (abgeschlossene Einzimmerwohnung mit Kochnische und separatem Bad oder Dusche sowie WC)? 3

4 4.6 Handelt es sich bei Ihrer Wohnung um eine abgeschlossene Wohnung (mit eigener Wohnungstür)? Hinweis: Bei den folgenden Fragen zur Ausstattung bzw. zu Merkmalen der Wohnungen bitte Einbauten bzw. gesamte Finanzierung oder Leasing einer Maßnahme durch den Mieter nicht berücksichtigen). 5 Angaben zur Beheizung der Wohnungen 5.1 Wie wird Ihre Wohnung überwiegend (alle Aufenthaltsräume wie Wohn- und Schlafräume) geheizt (es gilt nur die vom Vermieter gestellte Heizung)? 1. Fernheizung/Blockheizung 2. Blockheizkraftwerk mit Kraft-Wärme-Koppelung 3. Zentralheizung (Gas, Öl) 4. Etagenheizung (i.d.r. Gas) 5. Nachtstromspeicherheizung 6. Einzelöfen (Gas, Kohle, Öl) 7. Sonstige Heizungssysteme (bitte nennen) 8. teilweise beheizte Wohnung 9. Heizung/Öfen nicht vom Vermieter gestellt 5.2 Werden erneuerbare Energien für die Beheizung Ihrer Wohnung eingesetzt (i.d.r. bei zentralen Heizungsanlagen im Einsatz)? Holz-Pellet-Heizung/ Holzhackschnitzel-Heizkraftwerk Geo-Thermie (Wärmepumpe) Luftwärmepumpe Sonstige (bitte eintragen): 4

5 5.3 Wie wird das Warmwasser für die Wohnungen aufbereitet? (Mehrfachnennungen möglich) Durch verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen Durch elektrische Warmwasserversorgungsanlagen (z.b. Durchlauferhitzer, elektrisch beheizte Wasserspeicher) a) Für die komplette Wohnung b) An einzelnen Entnahmestellen Solarthermie zur Unterstützung der Warmwasseraufbereitung Wärmepumpe in Kombination mit einem Pufferspeicher 5.4 Wird Wärme von einem gewerblichen Wärmelieferanten geliefert (in Form von Wärmecontracting auf Grundlage eines Wärmeliefervertrages) (siehe Anhang)? 6 Angaben zur Ausstattung Ihrer Wohnung Hinweis: Die folgenden Fragen beziehen sich auf die Ausstattungsmerkmale, die die Wohnungen zum Stichtag aufgewiesen haben. Es zählen nur Ausstattungsmerkmale, die vom Vermieter in die Wohnung eingebracht worden sind. 6.1 Welche Sanitärausstattung weist Ihre Wohnung auf? 1. Mindestens ein WC innerhalb der Wohnungen 2. WC außerhalb der Wohnungen 3. Badewanne 4. Duschtasse 5. Badezimmer mit Tageslicht/eigenes Fenster 6. Gäste-WC 5

6 6.2 Mit welcher Verglasung waren sämtliche Fenster und Außentüren (z.b. Wohnungstür oder Türen zu Balkonen) Ihrer Wohnung versehen (siehe Erläuterungen in der Anlage)? 1. Einfachverglasung 2. Isolierverglasung (U-Wert ca. 1,9 bis 3,0) 3. Wärmeschutzverglasung (U-Wert 1,1 bis 1,9) 4. höherwertige Wärmeschutzverglasung (U-Wert 1,0 und darunter) 5. Schallschutzfenster, die das zur Schallreduktion vorgeschriebene bzw. zur Lärmreduktion erforderliche Maß erfüllen (nur an den zur Lärmquelle ausgerichteten Fenstern erforderlich) 6.3 Hat Ihre Wohnung einen Balkon, eine Terrasse und/oder einen Garten etc.? 1. nutzbarer Balkon oder Loggia (als nutzbar gilt diese Fläche ab einer tatsächlichen Größe von 1,5 m²) 2. Terrasse, Dachterrasse 3. Garten/Außenanlagen 3.1 zur alleinigen Nutzung durch Ihren Haushalt 3.2 zur Mitbenutzung durch mehrere Haushalte 6.4 Welche weiteren Merkmale weist Ihre Wohnung zum Stichtag auf?* 1. Gegensprechanlage 2. Aufzug, über den die Wohnungen zu erreichen sind 3. Außen-Rollläden an allen Fenstern 4. Fensterrahmen aus Holz mit Wärmeschutzverglasung 4a. Rauchmelder (nach DIN mindestens in Schlafzimmern, Kinderzimmern und im Flur, regelmäßig gewartet) 5. Oberböden in den Aufenthaltsräumen der Wohnungen (Wohn- u. Schlafräume) 5.1 Laminat oder vergleichbarer/gleichwertiger Belag 5.2 Parkett (ohne Holzdielen) 5.3 aufbereiteter Echtholzboden 5.4 Keramikboden 6. Kellerraum, der zur Wohnung gehört 7. Mansardenraum (nicht in die Wohnfläche eingerechnet) Beheizt Unbeheizt 6

7 8. Wasch- und Trockenraum zur gemeinsamen Nutzung zusätzlich vorhanden 9. Einen oder mehrere Durchgangsräume 10. Besondere Ausstattung 10.1 barrierefrei nach DIN Teil i.d.r. bei Neubauten, gültig seit 12/1992) 10.2 barrierearme Ausstattung in welchen Bereichen? (Bitte stichpunktartig aufführen) Gilt nur dann, wenn die Ausstattung in der betreffenden Wohnung vom Vermieter bereitgestellt wurde. 6.6 Gibt es in der Wohnung gestellte Messeinrichtungen für die Wasserver- bzw. entsorgung, mit denen der individuelle Verbrauch erfasst wird, und werden die Kosten verbrauchsabhängig abgerechnet (nicht pauschal nach Personenzahl oder Wohnfläche)? 6.7 Welche der unten aufgeführten Maßnahmen wurden vom Vermieter nach Errichtung des Gebäudes vorgenommen? Geben Sie bitte an, wann die einzelnen Maßnahmen fertiggestellt wurden. Sind mehrere gleichartige Maßnahmen durchgeführt worden (z.b. mehrmalige Baderneuerung), geben Sie bitte an, wann die letzte dieser Maßnahmen fertiggestellt wurde. 7 Vor 1980 Zeitpunkt der Maßnahme 1980 bis bis 2000 nach 2000 unbekannt 1. Erstmaliger Heizungseinbau 2. Erneuerung/Austausch der Heizungsanlage (mindestens Heizungskessel und körper) 3. Erneuerung/Austausch des Heizungskessels 4. Erstmaliger Dusch- oder Badeinbau 5. Baderneuerung/-modernisierung (z.b. Neuverfliesung, Austausch von Sanitärteile(n)) 6. Erneuerung/Modernisierung aller Fenster 7. Wärmedämmung an Außenwänden, Dach und Keller (entsprechend der jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen zum Zeitpunkt des Einbaus) 7.1 Dämmung des Daches 7.2 Dämmung der Kellerdecke 7.3 Dämmung der Außenwände Anzahl der gedämmten Außenwände { } 8. Verbesserung des Unterbodens (z.b. schwimmender Estrich, Trittschalldämmung etc.) 9. Verbesserung des Oberbodens

8 10. Erweiterung und Verstärkung der Elektroinstallation der gesamten Wohnung (Austausch der vorhandenen Leitungen und/oder Verstärkung der Leitungsquerschnitte) 11. Erneuerung der Wasserver- und Wasserentsorgungsleitungen 7 Angaben zu den Mietpreisen und Mietnebenkosten 7.1 Wie hoch war die monatliche Miete für Ihre Wohnung einschließlich der Betriebskosten (gemäß Anlage 3 zu 27 Abs. 1 der II. Berechnungsverordnung bzw. gemäß Betriebskostenverordnung) am (Bruttowarmmiete)? Angabe in EUR pro Monat [ ] 7.2 Wie hoch war die Miete ohne Betriebskosten am (Nettokaltmiete)? Angabe in EUR pro Monat [ ] 7.3 Steht Ihrer Wohnung ein fest zugeordneter Stellplatz oder eine Garage zur Verfügung, für die keine zusätzliche Miete zu zahlen ist? Fest zugeordneter Stellplatz Garage 7.4 Fallen Betriebskosten an, die nicht abgerechnet werden? 1. Grundsteuer 2. Wasserversorgung 3. Abwasser (Entwässerung) 4. Straßenreinigung 5. Müllabfuhr 6. Winterdienst (falls vom Vermieter veranlasst) 7. Hausreinigung (falls vom Vermieter veranlasst) 8. Gartenpflege (falls durchgeführt) 9. Stromkosten (Allgemeinstrom) 10.Schornsteinfeger 11.Sach- und Haftpflichtversicherung 12.Hausmeister (falls vorhanden) 13.Sonstige: 8

9 7.5 Wann haben Sie den Mietvertrag geschlossen? hr des Vertragsabschlusses [ ] 7.6 In welchem hr wurde die Grundmiete zuletzt neu festgelegt (neu vereinbart oder - abgesehen von Veränderungen der Betriebs- oder Nebenkosten - geändert)? Monat und hr der Neufestlegung, z.b. 04/07 / 7.7 Was war der Grund für die letzte Neufestlegung der Miete? Abschluss eines neuen Mietvertrages Frei vereinbarte Mietänderung bei einem bestehenden Mietverhältnis Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete nach Auslaufen der Sozialbindung Erhöhung wegen Modernisierung Erhöhung bei vereinbarter Staffelmiete Mit Ihren Angaben haben Sie dazu beigetragen, dass die gewonnenen Daten im Mietspiegel repräsentativ abgebildet werden können. Mietspiegel haben aber nur eine bestimmte Zeit Gültigkeit. Nach den heutigen gesetzlichen Vorschriften sind sie entweder alle zwei hre fortzuschreiben oder dann zu aktualisieren, wenn sich die Wohnungsmarktlage geändert hat. Um u.a. die Kosten für die Fortschreibung des Mietspiegels zu minimieren, würden es das InWIS und alle an der Mietspiegelerstellung Beteiligten begrüßen, wenn sich möglichst viele Eigentümer/innen, die an der jetzigen Befragung teilgenommen haben, in ca. zwei hren auch an einer Nachbefragung zu den Veränderungen der Miethöhe beteiligen würden. Mit Ihrem Einverständnis würden Ihre Anschriften und die Angaben in den Fragebögen Hauptfragebogen und zusätzliche Anlagen nach der Auswertung noch bis zum gespeichert werden. Die von Ihnen ausgefüllten Fragebögen werden unmittelbar nach der Auswertung vernichtet. 9

10 Einverständniserklärung Name: Anschrift: Telefonnummer: Unterschrift: Wir danken Ihnen für Ihre Mühe und Hilfe! Zusätzliche Hinweise/Erläuterung von Begriffen Im Folgenden werden zusätzliche Hinweise gegeben bzw. einige der im Fragebogen verwendeten Begriffe erläutert. Damit erhalten Sie eine Entscheidungshilfe, um beurteilen zu können, ob Ihr Gebäude bestimmte, im Fragebogen genannte Merkmale aufweist. Frage 4.3: Ermittlung der Wohnfläche Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von Wintergärten, Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung gehören ( 2 Abs. 2 WoFlV). Die Grundflächen von unbeheizbaren Wintergärten sind zur Hälfte ( 4 Nr. 2 WoFlV) und von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen ( 4 Nr. 4 WoFlV). Frage 5.4: Gewerbliche Wärmelieferung Die gewerbliche Wärmelieferung, auch Energie-Contracting, Contracting, Wärmelieferung oder Nahwärme genannt, ist eine Form der Wärmeversorgung von Gebäuden, die sowohl bei Neu- als auch bei Altbauten zum Einsatz kommen kann. Zwischen Gebäudeeigentümer und einem speziellen Dienstleistungsunternehmen wird ein Vertrag geschlossen, in dem die Einzelheiten der Wärmelieferung festgelegt werden. In der überwiegenden Zahl der Fälle installiert oder modernisiert das Dienstleistungsunternehmen eine neue bzw. die bestehende Heizungsanlage, sorgt für die Finanzierung und betreibt die Heizungsanlage in eigener Regie. Berechnet wird ein Preis für die Abnahme von Wärme und nicht mehr für die Kosten der verbrauchten Brennstoffe wie Öl oder Gas. Die Abrechnung der Kosten für die Wärmeversorgung erfolgt bei der gewerblichen Wärmelieferung daher nach 7 Abs. 4 der Heizkostenverordnung (HeizkV) und nicht nach 7 Abs. 1 HeizkV, wie dies bei Betrieb z.b. einer zentralen Heizungsanlage (mit oder ohne Warmwasserbereitung) durch den Gebäudeeigentümer i.d.r. der Fall ist. Frage 6.2: Verglasung von Fenstern und Außentüren Fenster und verglaste Außentüren sind in vielen Gebäuden die Bauteile, die den geringsten Wärmeschutz bieten. Das Maß zur Beurteilung der wärmeschutztechnischen Qualität eines Bauteiles - wie z.b. eines Fensters ist der so genannte "U-Wert", auch Wärmedurchgangskoeffizient genannt. Mit dem U-Wert kann die Wärmemenge berechnet werden, die bspw. durch ein Fenster verloren geht. Je kleiner der U-Wert ist, desto besser ist der Wärmeschutz und desto weniger Wärme geht verloren. Die Einstufung der Fenster und Außentüren des Gebäudes in die vorgegebenen Antwort-Kategorien wird Ihnen erleichtert, falls Ihnen der U-Wert (jeweils einschl. Rahmen) vorliegt. Bei Neubauten oder nachträglichen Einbauten in den letzten hren können Sie diesen Wert i.d.r. der Handwerker-Rechnung entnehmen. Näherungsweise können Sie davon ausgehen, dass ca. ein Drittel aller bis 1974 gebauten Häuser immer noch mit einer Einfachverglasung ausgestattet ist. Die herkömmliche (Zweischeiben-)Isolierverglasung mit luftgefülltem Zwischenraum (U-Wert von 1,9 bis 3,0) wird überwiegend erst seit den 70er hren eingebaut. Wärmeschutzverglasung (U-Wert von 1,1 bis 1,9) wird von der Wärmeschutzverordnung 1995 vorgeschrieben und hat daher erst danach eine größere Bedeutung erlangt. Wärmeschutzverglasung und höherwertige Wärmeschutzverglasung (U-Werte von 1,0 und darunter) bestehen aus zwei oder mehr Scheiben und einem (edel-)gasgefüllten, luftdichten Scheibenzwischenraum, häufig kombiniert mit einer reflektierenden Wärmeschutzschicht 10

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