I N F O R M A T I O N
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- Sophia Fanny Gehrig
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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Sozialreferent LH-Stv. Josef Ackerl am 6. Mai 2013 zum Thema "Welche langfristigen Auswirkungen hat die UN- Behindertenrechtskonvention auf die Behindertenpolitik in Oberösterreich?" Weitere Gesprächsteilnehmer/innen: Mag.ª Renate Hackl, Abteilung Soziales Alfred Prantl, Obmann der Interessensvertretung der Menschen mit Beeinträchtigung in Oberösterreich
2 Welche langfristigen Auswirkungen hat die UN-Behindertenrechtskonvention auf die Behindertenpolitik in Oberösterreich? 2008 hat Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben. Damit hat Österreich sich dazu bekannt, auf die Menschenrechte von Menschen mit Beeinträchtigungen besonders zu achten. Die UN-Behindertenrechtskonvention steht dafür, dass Menschen mit Beeinträchtigungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird. In den letzten Jahren wurde die Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Behindertenpolitik stark vorangetrieben. Mit Integration ist gemeint, dass Menschen mit Beeinträchtigungen wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können wieder ein Teil der Gesellschaft werden. Von diesem Gedanken ausgehend wurden und werden noch Menschen abgesondert in Einrichtungen betreut. Die Integrationsbestrebungen im Schulbereich führten zu einem anderen Selbstverständnis der Betroffenen und Angehörigen. Sie fordern nach dem Schulbesuch andere Formen der Arbeit und des Wohnens. Integrative Wohn- und Arbeitsformen wurden und werden mit Nachdruck eingefordert. Mittlerweile wurde mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ein wichtiger Meilenstein für die Mit- und Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigung gesetzt. Im neuen Verständnis der UN-Behindertenrechtskonvention sind Menschen mit Beeinträchtigungen keine isolierte Gruppe mehr, die es gilt in die Gesellschaft hereinzuholen im Sinne der Integration, sondern ganz selbstverständlich ein Teil der Gesellschaft so wie jeder andere auch. Mit den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention soll die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und gesichert werden. Was steht nun in der UN-Behindertenkonvention? Barrierefreiheit: Alles soll für Menschen mit Beeinträchtigung zugänglich sein. Dabei geht es nicht nur um bauliche Barrierefreiheit sondern auch um einen barrierefreien Zugang zu Sprache, Information und Internet-Seiten. Die Informationen müssen barrierefrei aufbereitet werden in Form von einfacher Sprache. Keine Mobilitätseinschränkungen: Menschen mit Beeinträchtigungen müssen sich fortbewegen können. Öffentliche Transportmittel müssen barrierefrei nutzbar sein. Hilfsmittel wie Pressekonferenz am 6. Mai 2013 Seite - 2 -
3 z.b. Rollstuhl und die dafür notwendigen Anleitungen müssen Menschen mit Beeinträchtigungen bekommen, wenn sie diese brauchen. Freie Meinungsäußerung: Auch Menschen mit Beeinträchtigungen haben das Recht auf freie Meinungsäußerungen. Nicht alle Menschen können aber eine Sprache sprechen. Die erforderlichen Gebärdensprachdolmetscher, Sprachcomputer bzw. eine Form der unterstützten Kommunikation ist sicherzustellen. Wahlrecht für Menschen mit Beeinträchtigungen: Dieses Recht ist in Österreich bereits verankert. Zugang zu Freizeiteinrichtungen: Jeder Mensch mit Beeinträchtigung muss auch an Freizeitaktivitäten teilnehmen können. Ein Besuch im Theater, Kino, Museum oder in der Bücherei sollte keine Besonderheit sein. Urlaubs- und Sportaktivitäten zählen ebenso dazu. Finanzielle Grundsicherung für Menschen mit Beeinträchtigungen: In vielen Ländern verfügen Menschen mit Beeinträchtigungen über kein Einkommen. Sie sind neben der erforderlichen Unterstützungsleistung auf Sachleistungen wie Nahrung, Wohnraum und Kleidung angewiesen. Eine finanzielle Grundsicherung erhöht ihre Selbstbestimmung und Autonomie. Gesundheit: Menschen mit Beeinträchtigungen haben ebenso das Recht auf eine qualitative Gesundheitsversorgung. Speziell auf die Beeinträchtigungen abgestimmte medizinische und therapeutische Leistungen sind regional sicherzustellen. Bildung: Menschen mit Beeinträchtigungen haben das Recht auf Bildung. Jeder soll etwas lernen können. Damit ist nicht nur schulische Bildung, sondern auch Berufsausbildung und das Recht auf Fort- und Weiterbildung gemeint. Sonderschulen sollen abgelöst werden durch inklusive Modellregionen, in welchen der Zugang zu Bildungseinrichtungen für alle gleich ist. Arbeit: Menschen mit Beeinträchtigungen haben das Recht auch dort zu arbeiten, wo andere Menschen arbeiten: in Firmen, Ämtern, etc. Menschen haben bei der Arbeit dieselben Rechte wie alle anderen Menschen auch. Menschen mit Beeinträchtigungen müssen für ihre Arbeit einen gerechten Lohn erhalten. Arbeitsschutzbestimmungen haben ebenso zu gelten. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen dabei frei entscheiden können, arbeiten sie lieber in Firmen oder in eigenen Werkstätten. Pressekonferenz am 6. Mai 2013 Seite - 3 -
4 Wohnen: Menschen mit Beeinträchtigungen sollen selber entscheiden können wo und mit wem sie wohnen wollen. Das heißt, sie entscheiden, ob sie mit anderen Menschen wohnen wollen und ob sie in einem Wohnheim leben wollen. Das Recht auf privaten Raum und Intimsphäre ist ebenso verankert. Z. B. kann nicht einfach eine Betreuungsperson das Zimmer oder die Wohnung betreten. Familie: Auch Menschen mit Beeinträchtigungen haben das Recht auf Partnerschaft und Familie und damit auch auf Kinder. Diese Inhalte stellen allerdings nur einen Auszug aus der UN-Behindertenrechtskonvention dar. Die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention wird in Österreich von einem sogenannten Monitoringausschuss überwacht. Der Bund hat zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch einen Aktionsplan erstellt. Dieser wurde gemeinsam mit Zivilgesellschaften erarbeitet. Die darin formulierten Maßnahmen sollen bis 2019 umgesetzt werden. Die Rechte für Menschen mit Beeinträchtigungen sind in unterschiedlichen Gesetzesmaterien geregelt. Die Bundeskompetenzen sind auf die (Re-) Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen im Erwerbsleben konzentriert. Die Länder sind für den Wohn- und Freizeitbereich zuständig und bieten für jene Menschen mit Beeinträchtigungen Arbeit und Beschäftigung in geschützten Werkstätten an, die den Anforderungen des freien Arbeitsmarktes nicht gerecht werden. Eine abgestimmte Vorgangsweise zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zwischen Bund und Ländern ist daher unumgänglich. Was passiert nun in Oberösterreich? Veranstaltung zur UN-Behindertenrechtskonvention zur Sensibilisierung dieses Themas Oberösterreich hat mit der Implementierung des oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetzes die Weichen für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gestellt. Dennoch ist noch viel zu tun, sagt LH-Stv. Ackerl: "Wir brauchen ein gemeinsames Zielbild, wo es mit der Behindertenpolitik in Oberösterreich hingehen soll? Es gibt derzeit sehr unterschiedliche Bilder, wie diese UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden soll. Viele Pressekonferenz am 6. Mai 2013 Seite - 4 -
5 Mitarbeiter/innen in den Einrichtungen, aber auch Menschen mit Beeinträchtigungen selbst und deren Angehörige haben davon noch nichts gehört." Die Veranstaltung "Was bringt uns die UN-Behindertenrechtskonvention in Oberösterreich" soll dazu einen Beitrag liefern. Informationen in einfacher und verständlicher Sprache sind dabei eine wichtige Voraussetzung. Betroffene und auch Angehörige sollen die Inhalte der Konvention verstehen können. Wir haben vier wichtige Bereiche, in welcher vor allem auch die Landeszuständigkeit in der Behindertenhilfe gegeben ist, hervorgehoben: Arbeit und Beschäftigung, Bildung, Wohnen und Freizeit. Wissenschaftliche Experten Prof. Dr. Seifert, Dr. Univ. Ass. Sascha Plangger, Mag.ª Petra Flieger und Prof. Dr. Ewald Feyerer geben einen Input, was die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention konkret für diese vier Themenfelder bedeutet. Eine Menschenrechtsexpertin, Frau Dr. Marianne Schulze, informiert über die UN-Behindertenrechtskonvention im Allgemeinen. Frau Dr. Schulze ist gleichzeitig auch Vorsitzende des Monitoringausschusses in Wien. Sie überwacht mit Vertreter/innen von Zivilgesellschaften und wissenschaftlichen Expert/innen die Aktivitäten der Bundesregierung zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention. In 23 anschließenden Workshops wird gemeinsam mit Betroffenen, Angehörigen und Mitarbeiter/innen von Einrichtungen und der Sozialverwaltung diskutiert und erarbeitet, wie die UN-Behindertenrechtskonvention in Oberösterreich umgesetzt werden soll. Podiumsdiskussionen mit Fachexpert/innen und Interessensvertreter/innen runden die Veranstaltung ab. Erstellen von Chancengleichheitsprogrammen Derzeit werden in verschiedenen Arbeitsgruppen sogenannte Chancengleichheitsprogramme erarbeitet. Hier geht es darum, sich für die Zukunft zu überlegen, wie die Dienstleistungen für Menschen in Oberösterreich organisiert und ausgestaltet sein sollen. Das Programm für die Frühförderung und die mobilen Dienste wurde bereits erarbeitet und ist nun auf dem Weg zur Einleitung des politischen Diskussionsprozesses. Der Bereich Arbeit und Beschäftigung wird derzeit erarbeitet und die Erstellung des Programms für Wohnen ist im Herbst 2013 geplant. Pressekonferenz am 6. Mai 2013 Seite - 5 -
6 Erstellen eines Aktionsplanes des Landes Oberösterreich zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention Viele Themen wie Bildung, Kinderbetreuung, Mobilität, Barrierefreiheit, etc. berühren auch andere Ressorts in der Landesregierung. LH-Stv. Josef Ackerl: "In Abstimmung mit LH Dr. Josef Pühringer werden wir daher einen Aktionsplan des Landes Oberösterreich erstellen. Hier werden natürlich die erarbeiteten Chancengleichheitsprogramme aus dem Sozialressort einfließen. Wir brauchen eine gemeinsame Kraftanstrengung und damit eine ressortübergreifende Politik für Menschen mit Beeinträchtigungen, damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch tatsächlich möglich wird." Einrichtung des Monitoringausschusses in Oberösterreich Auch in Oberösterreich wurde letztes Jahr ein Gesetz zur Einrichtung eines Monitoringausschusses zur Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet. Man ist derzeit dabei, die Personen auszuwählen, die in dieser Kommission tätig sein werden. Besondere Herausforderungen in Oberösterreich Oberösterreich kann derzeit den Bedarf an Wohnbetreuung und an Arbeits- und Beschäftigungsplätzen nicht abdecken. Die größte Herausforderung im Bereich der Behindertenhilfe und der psychiatrischen Vor- und Nachsorge liegt künftig in der Sicherstellung von Wohnplätzen für Menschen mit Beeinträchtigungen. Aufgrund der demographischen Entwicklung zunehmende Anzahl von älteren Menschen mit Beeinträchtigungen aber auch wieder verstärkte Anzahl an Kindern, welche eine Unterstützungsleistung brauchen - ist der Bedarf an Wohnplätzen steigend. Aber auch der Wunsch junger Menschen mit Beeinträchtigungen aus ihrem Elternhaus auszuziehen und eigenständig in einer Wohneinrichtung zu leben, erhöht den Bedarf an Wohnplätzen. 44,5 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen, welche in Einrichtungen leben sind zwischen 40 und 60 Jahre alt. Ein Drittel der Personen, die auf einen Wohnplatz warten, sind Pressekonferenz am 6. Mai 2013 Seite - 6 -
7 bereits über 50 Jahre alt. Jeder Fünfte in der Alterskategorie 20 bis 29 Jahre möchte von zu Hause ausziehen. 300 Personen erhielten im Laufe des Jahres 2012 einen Wohnplatz Personen wurden 2012 in einer voll- oder teilbetreuten Wohnform begleitet Personen waren 2012 für einen Wohnplatz vorgemerkt. Der Bedarfsdeckungsgrad im Wohnen liegt daher bei 53,2 Prozent. Im Bereich Arbeit und Beschäftigung ist die Situation um einiges besser. Hier konnte der Bedarf im Bereich der Fähigkeitsorientierten Aktivität mit 75,8 Prozent abgedeckt werden Personen befanden sich 2012 auf einer Warteliste. Jeder Vierte in der Arbeit und Beschäftigung ist bereits über 50 Jahre alt. Daher wird in den nächsten Jahren der Bedarf zunehmend durch die "Pensionierungen" abgedeckt werden können. Im Jahr 2012 konnten 388 Personen einen Platz in der Fähigkeitsorientierten Aktivität erhalten und in der Geschützten Arbeit. Bei der zeitlich befristeten Maßnahme der beruflichen Qualifizierung, in welcher Personen Schlüsselqualifikationen für die Arbeit erwerben, konnten 90 Jugendliche mit Beeinträchtigung 2012 in diese Maßnahme eintreten. Welche langfristigen Auswirkungen hat die UN-Behindertenrechtskonvention nun konkret auf Oberösterreich? Verkleinerung der Großeinrichtungen: Oberösterreich verfügt über einige Großeinrichtungen in der Behindertenhilfe. Die Reduzierung der großen Einrichtungen wie Hartheim, Gallneukirchen, St Pius, St. Isidor und Altenhof kann nur in langsamen Schritten erfolgen. Gerade bei sanierungsbedürftigen Häusern werden dezentrale und kleinere Ersatzobjekte umgesetzt. Beispiel Hartheim Bauteil III. Hier werden für 60 Bewohner/innen kleinere dezentrale Wohneinrichtungen in der Region geschaffen. Ausbau der mobilen Dienste Die mobilen Dienste werden massiv ausgebaut werden müssen, um den Personen die Wahlmöglichkeit zu geben, dort zu wohnen und zu leben, wo sie wollen. Auch hier wird a la Pressekonferenz am 6. Mai 2013 Seite - 7 -
8 long eine sukzessive Erhöhung der Stundenbegrenzungen notwendig sein bzw. in späterer Folge auch die Auflösung von Stundenbegrenzungen. Arbeit und Beschäftigung Es sind Überlegungen anzustellen, ob Menschen mit Beeinträchtigungen für ihre Tätigkeit einen Mindestlohn mit sozialversicherungsrechtlicher Absicherung erhalten sollen. Menschen sollen nicht mehr auf Transferleistungen wie erhöhte Kinderbeihilfe oder Bedarfsorientierte Mindestsicherung angewiesen sein. Sie sollen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit einen Anspruch auf Pension haben. Stark forciert werden müssen die Arbeits- und Beschäftigungsplätze in Unternehmen und Betrieben. Diese Maßnahmen haben in engen Abstimmungen mit den Aktivitäten des Bundes zu erfolgen. Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten außerhalb der Einrichtungen Menschen mit Beeinträchtigungen haben nicht die Möglichkeiten Erfahrungen zu sammeln wie alle anderen auch, daher braucht es außerhalb der Einrichtungen Möglichkeiten sich auszutauschen und andere "Welten" kennenzulernen. Dadurch können sie erfahren, dass es außerhalb ihrer Einrichtung noch etwas anderes gibt. Freizeitaktivitäten und Fortbildungsangebote bieten hier durchaus Möglichkeiten an. Menschen mit Beeinträchtigungen müssen die Möglichkeit haben sich zu organisieren und ihre Interessen zu vertreten Diese Möglichkeiten wurden umfassend in Oberösterreich geschaffen. Mit den Interessensvertretungen in Einrichtungen und auf Landesebene wurden die rechtlichen Grundlagen im Oö. Chancengleichheitsgesetz geschaffen. Verstärkte Nutzung von Technologien zur Erhöhung der Autonomie von Menschen mit Beeinträchtigungen Menschen mit Beeinträchtigungen sind in vielen Lebenssituationen von anderen Menschen abhängig. Die Entwicklungen der Informations- und Kommunikationstechnologien aber auch der assistierenden Technologien eröffnet Menschen mit Beeinträchtigungen neue Möglichkeiten der Teilhabe an der Lebenswelt. "Aber um tatsächliche Teilhabe zu erreichen, braucht es auch Menschen, die mit Menschen mit Beeinträchtigungen Zeit verbringen wollen, mit ihnen arbeiten wollen, Pressekonferenz am 6. Mai 2013 Seite - 8 -
9 und sie im Alltäglichen unterstützen, dort wo sie es brauchen. Wir brauchen die Gesellschaft, jeden einzelnen, dass das Bild der Inklusion auch Wirklichkeit wird", so LH-Stv. Josef Ackerl. Alfred Prantl, Obmann der Interessensvertretung von Menschen mit Beeinträchtigungen findet es schade, dass die UN-Behindertenrechtskonvention kein direkt einklagbares Recht wie in Deutschland ist. "Daher werden wir die Arbeit als Interessensvertreter darauf konzentrieren, einen entsprechenden Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger auszuüben, dass die Aktivitäten auch in Richtung Realisierung der UN- Behindertenrechtskonvention gehen werden. Die Zeit ist nicht mehr dafür da, dass man über Menschen mit Beeinträchtigungen bestimmt. Wir wollen mitreden und mitgestalten", so Alfred Prantl. Pressekonferenz am 6. Mai 2013 Seite - 9 -
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