Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide für die Mitgliedsgemeinden

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1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide für die Mitgliedsgemeinden Angern Hillersleben 2. Jahrgang Bertingen Loitsche Born Burgstall Mahlwinkel Neuenhofe Colbitz Elbe-Heide Cröchern Rogätz Dienstag, den 19. Dezember 2006 Dolle Glindenberg Heinrichsberg Sandbeiendorf Wenddorf Zielitz Nummer 13 Woche 51 Blick auf den Rogätzer Weihnachtsmarkt vom Klutturm Foto: René Buckler Herausgeber und Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, Berlin, Telefon 0 30 / , Herausgeber des Amtsblattes und verantwortlich für das Amtsblatt: Der Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes Elbe-Heide, Rogätz, Magdeburger Str. 40

2 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Jahr 2006 war ein Jahr des Wandels. Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt haben die politische Landkarte verändert. Ob sich für die Gemeinden in unserer Verwaltungsgemeinschaft etwas zum Guten verändert, wird sich zeigen. Klar ist allerdings, die Krise der öffentlichen Haushalte wird uns auch in den nächsten Jahren weiter begleiten. Die Zeiten, in denen die öffentliche Hand mit der Gießkanne Geld an die verschiedenen Interessengruppen verteilen konnte, sind wohl endgültig vorbei. Für die Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide war das Jahr 2006 ganz gewiss kein schlechtes Jahr. Sicherlich nicht nur, weil für Deutschland die FIFA-Fußball WM 2006 so erfolgreich war. Nein, in unseren Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide wurde viel erreicht. Sei es die Verschönerung der Gemeinden oder vor allem die vielen Aktivitäten für unsere Kinder. Besonders die Mitmenschlichkeit und Solidarität unter allen Bürgerinnen und Bürgern sind unbezahlbare Werte. Sie können weder durch Gesetze noch durch Verordnungen erzwungen werden. Sie werden gelebt. Sie werden von den Vielen gelebt, die Anderen das Ihr Thomas Schmette Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes Wertvollste schenken, über das sie verfügen: Ihre Zeit. Dieses erfolgt in allen Bereichen unserer Mitgliedsgemeinden in der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide, sei es in den Kindertagesstätten, Schulen oder in den Vereinen. Ehrenamtliches bürgerschaftliches Engagement ist einfach unverzichtbar. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich wünsche allen ein fröhliches und friedliches Weihnachtsfest und hoffe, dass das Jahr 2007 für uns alle ein gutes Jahr wird und ich wünsche Ihnen und Ihren Familien für das Jahr 2007 Zufriedenheit, Gesundheit und Erfolg. Tannengeflüster Wenn die ersten Fröste knistern, in dem Wald bei Bayrisch-Moos, geht ein Wispern und ein Flüstern in den Tannenbäumen los, ein Gekicher und Gesumm ringsherum. Eine Tanne lernt Gedichte, eine Lärche hört ihr zu. Eine dicke, alte Fichte sagt verdrießlich: Gebt doch Ruh! Kerzenlicht und Weihnachtszeit sind noch weit! Vierundzwanzig lange Tage wird gekräuselt und gestutzt und das Wäldchen ohne Frage wunderhübsch herausgeputzt. Wer noch fragt: Wieso? Warum? Der ist dumm. Was das Flüstern hier bedeutet, weiß man selbst im Spatzennest: Jeder Tannenbaum bereit sich nun vor auf Weihnachtsfest. Denn ein Weihnachtsbaum zu sein: Das ist fein! James Krüss

3 19. Dezember 2006 Elbe-Heide 3 AMTSBLATT Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen: Die Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil Seite 1. Satzungen 1.1. Wasserwehrsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Colbitz 4 2. Öffentliche Bekanntmachungen 2.1. Anordnung der Vereinfachten Flurbereinigung Lausebachtal und Aufforderung zur Anmeldung von unbekannten Rechten Aufforderung zur Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder (Einschulung 2008/09) Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht bei Erteilung einer Gruppenauskunft Bekanntmachung der Bestätigung der Jahresrechnung 2002 bis 2004 der Gemeinde Cröchern und Entlastung des Bürgermeisters 6 II. Nichtamtlicher Teil 1. Hinweise 1.1. Bereitschaftsdienst der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide Mitteilungen des Verwaltungsamtes Gratulationen 8 I. Amtlicher Teil 1. Satzungen Wasserwehrsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide Aufgrund 175 Satz 5 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 1998 (GVBl. LSA S. 186), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. April 2005 (GVBl. LSA S. 208), und 6 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 522) hat der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide mit Beschluss vom folgende Satzung erlassen: 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für das Territorium der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft. 2 Einrichtung und Aufgaben der Wasserwehr (1) Die Verwaltungsgemeinschaft richtet einen Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr) des Landes Sachsen-Anhalt ein. (2) Die Verwaltungsgemeinschaft stellt die für die Wasserwehr erforderlichen Hilfsmittel bereit und sorgt für die Aus- und Weiterbildung der Mitglieder. Ihr obliegen Maßnahmen zur Unterstützung der unteren Wasserbehörde, wenn durch Hochwasser, Eisgang und andere Ereignisse an Hochwasserschutzanlagen oder für Überschwemmungsgebiete Wassergefahren drohen oder Schäden bereits eingetreten sind. Die Verwaltungsgemeinschaft stellt darüber hinaus einen Organisationsplan für die Wasserwehr auf, der mindestens folgende Angaben enthält: 1. der vom Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes bestimmte Leiter, seine Stellvertreter und die weiteren Mitglieder der Wasserwehr; 2. den Versammlungsort; 3. die Art der Alarmierung; 4. die Beschreibung und Bezeichnung der Deich- und Flussabschnitte und der Hochwasserschutzanlagen; 5. das Verzeichnis und die Lagerorte der Hochwasserbekämpfungsmittel; 6. die Ablösung und Versorgung der Deichwacht; 7. die Nachrichtenübermittlung. Das Verwaltungsamt ruft den Einsatzfall für die Wasserwehr aus. (3) Der Wasserwehr obliegt die Organisation und Durchführung der Deichwacht (Wachdienst) auf und an Hochwasserschutzanlagen an den Flüssen Elbe, Ohre und sonstigen Gewässern, weiterhin die Sicherung der Bevölkerung sowie Hab und Gut der durch Hochwasser, Eisgang und anderen Ereignissen gefährdeten Gebieten. (4) Die Wasserwehr hat ab Ausrufung des Einsatzfalles insbesondere folgende Aufgaben: 1. Beobachtung der Wasserstandsentwicklung und Eisführungen sowie Beurteilung dieser im Hinblick auf die Bedrohung der Bevölkerung sowie Hab und Gut; 2. Beobachtung und Beurteilung der Hochwasserschutzanlage (Deiche, Dämme, Ufermauern, Siele, Schöpfwerke, Wehre u. dgl.) entsprechend der Vorgaben des Hochwasserschutzalarmplanes; 3. Beobachtung bedrohter Objekte (Brücken, Durchlässe, Gebäude am Ufer, Produktionsanlagen u. dgl.); 3 Verfahren zur Aufstellung der Wasserwehr (1) Die Verwaltungsgemeinschaft kann zum ehrenamtlichen Dienst in der Wasserwehr auswählen: 1. die nach 28 GO LSA zu ehrenamtlicher Tätigkeit zu verpflichtende Bürger; 2. Mitarbeiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes. (2) Die nach Absatz 1 ausgewählten Personen werden vom Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes zum ehrenamtlichen Dienst in der Wasserwehr bestellt. Die Bestellung enthält: 1. die Bezeichnung der ehrenamtlichen Tätigkeit; 2. den Beginn und, sofern nicht unbefristet, das Ende der Dienstpflicht; 3. die während des Dienstes in der Wasserwehr zu beachtenden Pflichten. (3) Der zur ehrenamtlichen Tätigkeit Verpflichtete kann den Dienst in der Wasserwehr nur aus wichtigen Gründen ablehnen oder sein Ausscheiden verlangen. Als wichtiger Grund ist es insbesondere anzusehen, wenn der Verpflichtete durch sein Alter, seine Berufsoder Familienverhältnisse, seinen Gesundheitszustand oder sonstige in seiner Person liegende Umstände an der Übernahme des Dienstes in der Wasserwehr gehindert ist. 4 Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall (1) Die nach 3 Abs. 2 bestellten Personen haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls. Erstattungen erfolgen nur auf Antrag. Anträge sind am Ende des Monats, in dem der Anspruch entstanden ist, bei der Verwaltungsgemeinschaft zu stellen.

4 4 Elbe-Heide AMTSBLATT 19. Dezember 2006 Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen: Die Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide (2) Auslagen werden im nachgewiesenen Umfang ersetzt. (3) Nichtselbständigen wird der tatsächlich entstandene und nachgewiesene Verdienstausfall durch den Arbeitgeber ersetzt. Er wird diesem durch die Verwaltungsgemeinschaft zurückerstattet. Selbständigen, Hausfrauen, etc. wird ein Nachteilsausgleich in Form eines pauschalen Stundensatzes i.h.v. 5 EUR je Stunde ersetzt. Der auf den entgangenen Arbeitsverdienst entfallende Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung wird erstattet, soweit er zu Lasten des Entschädigungsberechtigten an den Sozialversicherungsträger abgeführt wurde. (4) Die Ansprüche auf Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall erlöschen ein Jahr nach dem Ende des Monats, in dem sie entstanden sind. 5 Befugnisse (1) Die Verwaltungsgemeinschaft, der Leiter des Einsatzes oder seine Beauftragten dürfen Sachen unmittelbar in Anspruch nehmen, Bauwerke, Anlagen und Grundstücke betreten und benutzen sowie Bauwerke, Einfriedungen, Bäume oder sonstige Sachen verändern oder beseitigen, soweit dies für Maßnahmen der Wasserwehr, insbesondere die dringliche vorläufige Beseitigung von Schäden, zwingend erforderlich ist. Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte haben diese Maßnahmen zu dulden. (2) Der Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes, der Leiter des Einsatzes sowie die von ihm Beauftragten können das Betreten des Einsatzgebietes verbieten, Personen von dort verweisen und das Schadensgebiet sperren und räumen lassen, soweit dies für die Maßnahmen der Wasserwehr, insbesondere die dringliche vorläufige Beseitigung von Schäden, erforderlich ist. 6 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig gemäß 29 GO LSA handelt, wer ohne wichtigen Grund: 1. die Übernahme des Dienstes in der Wasserwehr ablehnt; 2. trotz der Bestellung nach 3 Abs. 2 die Ausübung des Dienstes in der Wasserwehr verweigert. (2) Verwaltungsbehörde im Sinne des 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3220, 3229), ist der Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes. 7 Schlussbestimmungen Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Rogätz, den Thomas Schmette Leiters des gemeinsamen Verwaltungsamtes 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Colbitz Aufgrund des 95 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. LSA S. 567), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Landesrechts aufgrund der bundesrechtlichen Einführung des Rechtsinstitutes der Eingetragenen Lebenspartnerschaft vom (GVBl. LSA S. 234), hat der Gemeinderat der Gemeinde Colbitz in der Sitzung am folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 beschlossen: 1 Mit dem Nachtrag werden erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes um um einschl. der Nachträge gegenüber nunmehr bisher festgesetzt auf EUR EUR EUR EUR a) Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben b) Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebsätze) werden nicht verändert. 6 Für den unverzüglichen Erlass einer Nachtragssatzung gem. 95 GO LSA gelten folgende Wertgrenzen: 1. Erheblich i. S. d. 95 Abs. 2 Ziff. 1 GO LSA ist ein Fehlbetrag, der 2 v. H. des Gesamthaushaltsvolumens überschreitet. 2. Erheblich i. S. d. 95 Abs. 2 Ziff. 2 GO LSA sind Mehrausgaben, wenn sie im Einzelfall 2 v. H. des Gesamthaushaltsvolumens übersteigen 3. Bei Ausgaben i. S. d. 95 Abs. 2 Ziff.3 GO LSA für bisher nicht veranschlagte Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, deren voraussichtliche Höhe mehr als EUR beträgt. 4. Erheblich i. S. d. 95 Abs. 3 Ziff. 4 GO LSA ist eine Vermehrung oder Hebung von Stellen ab 5 v.h. der im Stellenplan des laufenden Haushaltsjahres ausgewiesenen Planstellen. Beschluss -Nr.: Colbitz, den Kühnel

5 19. Dezember 2006 Elbe-Heide 5 AMTSBLATT Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen: Die Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide Bürgermeister Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Colbitz für das Haushaltsjahr 2006 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Nachtragshaushalt liegt nach 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung für LSA vom bis zur Einsichtnahme in der Gemeinde Colbitz während der Bürgermeistersprechstunde und in der Verwaltungsgemeinschaft Elbe - Heide in Colbitz August-Bebel-Str. 2, Kämmerei, öffentlich aus. Rogätz, den Schmette Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes der VG Elbe - Heide 2. Öffentliche Bekanntmachungen Amt für Landwirtschaft Flurneuordnung und Forsten Altmark Außenstelle Salzwedel Salzwedel, den Öffentliche Bekanntmachung Anordnung der Vereinfachten Flurbereinigung Lausebachtal und Aufforderung zur Anmeldung von unbekannten Rechten 1. Flurbereinigungsbeschluss Aufgrund von 86 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354) in Verbindung mit dem 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Art. 7 Abs. 45 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1149, 1174), wird hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Lausebachtal, Verf.-Nr. 36SAW 605, angeordnet. Das Flurbereinigungsgebiet umfasst Teile der Gemarkung Gardelegen, nämlich die Fluren 4, 5, und 30 teilweise Teile der Gemarkung Hottendorf, nämlich die Fluren 3 und 4 teilweise Teile der Gemarkung Jävenitz, nämlich die Fluren 3, 8 und 9 teilweise Teile der Gemarkung Kloster Neuendorf, nämlich die Fluren 3, 4 und 6 teilweise Das Flurbereinigungsgebiet ist ca. 278 ha groß und in einer Gebietskarte (Original Maßstab 1 : ) orange umrandet dargestellt. Die Gebietskarte ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Flurstücke sind in dem Verzeichnis der Verfahrensflurstücke, das Bestandteil dieses Beschlusses ist, aufgeführt. Mit diesem Flurbereinigungsbeschluss entsteht als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Teilnehmergemeinschaft, die aus den Eigentümern der Grundstücke und Gebäude sowie aus den diesen gleichstehenden Erbbauberechtigten gebildet wird. Die Teilnehmergemeinschaft führt die Bezeichnung: Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung Lausebachtal, Altmarkkreis Salzwedel Sie hat ihren Sitz in Jävenitz. 3. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen können, sind innerhalb von 3 Monaten beim Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Altmark, Außenstelle Salzwedel, Buchenallee 3, Salzwedel anzumelden ( 14 Abs. 1 FlurbG). 4. Einschränkungen Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten gem. 34 Abs. 1 FlurbG folgende Einschränkungen: a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. c) Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von Reb- und Hopfenstöcken bleiben unberührt. Sind entgegen den vorstehenden Vorschriften zu 1. und 2. Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so kann dieses im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gem. 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dieses der Flurbereinigung dienlich ist ( 34 Abs. 2 FlurbG). Sind Eingriffe entgegen der vorstehenden Vorschrift zu 3. vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen ( 34 Abs. 3 FlurbG). Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde ( 85 Ziff. 5 FlurbG). Sind Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat ( 85 Ziff. 6 FlurbG). 5. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntmachung Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Außenstelle Salzwedel, Buchenallee 3, Salzwedel, einlegen. Bei schriftlicher Einlegung wird die Frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch bis zum Ablauf der angegebenen Frist beim Amt eingegangen ist. Im Auftrag Wagner Dienstsiegel

6 6 Elbe-Heide AMTSBLATT Dieser Beschluss mit Begründung, dem Verzeichnis der Verfahrensflurstücke, der Gebietskarte sowie den ergänzenden Hinweisen zur Anmeldung unbekannter Rechte und zur Veränderungssperre liegt 2 Wochen vom ersten Tag seiner öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet in den folgenden Verwaltungsgemeinschaften während der ortsüblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus: VWG Südliche Altmark, Letzlinger Landstraße 6, Gardelegen; Gardelegen Stadt, Rudolf-Breitscheid-Straße 3, Gardelegen; VWG Stendal-Uchtetal, Moltkestraße 42, Stendal; VWG Bismark/Kläden, Breite Straße 11, Bismark; VWG Tangerhütte-Land, Birkholzer Chaussee 7, Tangerhütte; VWG Elbe-Heide, Magdeburger Str. 40, Rogätz. Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tag nach der Bekanntgabe in der betreffenden Gemeinde ein. Zacharias Aufforderung zur Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder (Einschulung 2008/09) Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen erfolgt zukünftig die Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder bis zum 01. März des lfd. Kalenderjahres für das Folgejahr. 19. Dezember 2006 Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen: Die Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide Bekanntmachung Nach 34 Abs. 4, 30 Abs. 2 und 33 Abs. 1a des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ( MG LSA) i.d.f. vom (BVBl. LSA S. 122) kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Erteilung einer Gruppenauskunft über seine Daten und der Weitergabe seiner Daten ohne Angabe von Gründen für nachfolgende Punkte gebührenfrei widersprechen: a) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen sowie an zugelassene Bewerberinnen und Bewerber um das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters oder der Landrätin oder des Landrates b) an Antragstellende im Zusammenhang mit Volksinitiativen, angenommenen Volksbegehren und Volksentscheiden c) an Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen d) Adressbuchverlage e) an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften ( außer für Zwecke des Steuererhebungsrechts) f) automatisierter Abruf von Daten über das Internet Personen, die mit der Auskunftserteilung in diesen Fällen insgesamt oder einzeln nicht einverstanden sind, können dies bei der VGem Elbe-Heide, Einwohnermeldeamt, Magdeburger Str. 40, Rogätz schriftlich oder mündlich zur Niederschrift mitteilen. Bereits früher abgegebene Erklärungen müssen nicht erneuert werden. Sehr geehrte Eltern, alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2008 das 6. Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig und sind bis zum in der für sie zuständigen Grundschule anzumelden. Kinder, die bis zum 30. Juni 2008 das 5. Lebensjahr vollenden, können angemeldet werden. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzulegen. Das anzumeldende Kind ist persönlich vorzustellen. Anmeldungen in der Grundschule Angern, Am Weinberg 1 sind zu folgenden Zeiten möglich: Montag, d von bis Uhr Anmeldungen in der Grundschule Rogätz, Schulstr. 4 (im Sekretariat) sind zu folgenden Zeiten möglich: Mittwoch, d von Uhr Anmeldungen in der Grundschule Colbitz, Wiesenweg 1 sind zu folgenden Zeiten möglich: Dienstag, d von bis Uhr und Mittwoch, d von bis Uhr Anmeldungen in der Grundschule Hillersleben, Untere Str. 80 sind zu folgenden Zeiten möglich: Montag, d von bis Uhr Dienstag, d von bis Uhr Anmeldungen in der Grundschule Zielitz sind zu folgenden Zeiten möglich: Montag, d in der Zeit von bis Uhr Bei Bedarf sind Terminvereinbarungen möglich. Horn Leiter Ordnungsamt Bekanntmachung Der Gemeinderat der Gemeinde Cröchern hat in der Sitzung am die Jahresrechnungen für die Jahre 2002 bis 2004 bestätigt und gleichzeitig die Entlastung des Bürgermeisters gemäß Gemeindeordnung 108 für die Haushaltsjahre 2002 bis 2004 (Beschluss BV-CR/ 067/2006/IV) beschlossen. Die Jahresrechnungen für die Jahre 2002 bis 2004 einschließlich Stellungnahme nach 108 (2) und Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes liegen in der Zeit vom bis zur Einsichtnahme in der Kämmerei des Verwaltungsamtes der VG Elbe-Heide, Magdeburger Str. 40, Rogätz öffentlich aus. Schmette Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes der VG Elbe-Heide Ende des amtlichen Teils

7 II. 19. Dezember 2006 Elbe-Heide 7 1. Hinweise Bereitschaft VG Elbe-Heide Bereitschaftstelefon: 0171/ Rufnummer des WWAZ bei Störungen: Bereitschaftstelefon GKVE mbh Klein Ammensleben: Feuerwehrleitstelle Ohrekreis Tel Hinweis der Redaktion: In der letzten Ausgabe des Amtsblattes (01. Dezember 2006) wurde auf der Titelseite das Titelbild versehentlich mit der Unterschrift Die Ohre bei Zielitz versehen. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um die Ohre. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen. Schließung der Verwaltung Das gemeinsame Verwaltungsamt Elbe-Heide bleibt zwischen den Feiertagen, vom bis geschlossen. In dringenden Fällen stehen folgende Rufnummern zur Verfügung: Bereitschaft Gefahrenabwehr der VG Elbe-Heide: 0171/ Rufbereitschaft Standesamt: 0174/ oder /78912 Schmette Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes Aufruf Bereitschaftsdienst Zwischen Weihnachten und Silvester bleibt das Verwaltungsamt geschlossen. Aus diesem Grunde ist für das Standesamt ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Es wird gebeten, im Vorab über einen Sterbefall die diensthabende Standesbeamtin zu informieren, um weitere Absprachen tätigen zu können. Bitte grenzen Sie dies täglich in der Zeit von Uhr bis Uhr vom bis ein. Sie können die Standesbeamtin unter folgender Telefonnummer erreichen: /78912 oder Nichtamtlicher Teil SV Concordia Rogätz 1908 e.v. Fussball Programm Vorbereitungsspiele Januar / Februar 2007 Gegner Anstosszeiten Sonnabend I. Mannschaft (H) WSG 10 Schönebeck I. (Kreisliga Schönebeck) Uhr Sonnabend, I. Mannschaft (A) TuS Siegfried Wahrburg I. (Kreisoberliga Stendal) Uhr Sonnabend I. Mannschaft (A) Blau-Weiß Eggersdorf I. (Kreisliga Schöneneck) Uhr Sonnabend I. Mannschaft (H) Burger BC I. (Landesklasse, Staffel 2) Uhr Sonnabend I. Mannschaft (A) VfL Kalbe/Milde I Uhr Sonnabend Punktspielbeginn I. Mannschaft (H) SSV Gr. Santersleben/Hermsdorf I Uhr Sonntag, A-Jugend (H) JSG Nordgermersleb./Rottmersl./ Schackenleb Uhr II. Mannschaft (A) Wacker Meseberg I Uhr (H) = Heimspiele (A) = Auswärtsspiele Sportverein Mahlwinkel e.v. Einladung zur Mitgliederversammlung Sehr geehrte Sportfreundinnen und Sportfreunde, unsere nächste Mitgliederversammlung findet am um Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Wahl des Vorstandes 2.1. Wahl des Vorsitzenden 2.2. Wahl des Stellvertreters 2.3. Wahl des Kassenwartes 2.4. Wahl der Beisitzer Es wird um dringende Teilnahme gebeten. Der Vorstand Zur Errichtung eines Hilfs- und Wachdienstes für Wassergefahren {Wasserwehr) sucht die Verwaltungsgemeinschaft Elbe - Heide freiwillige Helfer. Die Verwaltungsgemeinschaft sucht Bürger, die: a) als ständige Mitglieder in der Wasserwehr tätig werden und die Besetzung der Wachlokale in Rogätz, Glindenberg und Heinrichsberg übernehmen. An Schulungen und Sitzungen teilnehmen und während des Einsatzfalles über einen Zeitraum von ca. 12 Tagen im 8- Stundendienst die Organisation der Deichwachen übernehmen, das Einsatztagebuch führen und die erforderlichen Einsätze mit dem Einsatzstab des Landkreises abstimmen. b) Während des Einsatzes als Deichläufer die Deiche begehen, eventuelle Schadstellen kennzeichnen und melden. Bedrohte Objekte wie Brücken, Durchlässe, Gebäude am Ufer, Produktionsanlagen und dergleichen kontrollieren. Bürgerinnen und Bürger, die bei dieser verantwortungsbewussten Aufgabe mitwirken möchten, melden sich bitte bis zum im Verwaltungsamt in Rogätz unter der Telefonnummer / oder in Colbitz unter der Telefonnummer /

8 8 Elbe-Heide 19. Dezember 2006 Gratulationen Gemeinde Angern Eva Kleinhans am zum 71. Waltraut Steinemann am zum 79. Fritz Schleef am zum 85. Heinz Abel am zum 74. Karl-Heinz Adler am zum 73. Walter Henning am zum 79. Erika Köther am zum 84. Herta Gut am zum 84. Hans Kärtge am zum 76. Waltraud Roloff am zum 70. Hildegard Blume am zum 72. Annelise Griesmüller am zum 81. Hanna Abel am zum 73. Ilse Ferl am zum 77. Inge Steinhorst am zum 70. Jakob Klein am zum 75. Werner Prosowski am zum 72. Brigitte Schröder am zum 73. Edith Grasse am zum 76. Lucie Gnoß am zum 92. Hellmuth Abel am zum 75. Otto Paasche am zum 78. Gemeinde Born Gisela Bühnemann am zum 83. Dieter Braumann am zum 70. Gemeinde Burgstall Rudi Durdel am zum 74. Marga Fehlhauer am zum 74. Martha Mewes am zum 92. Otto Schwerin am zum 71. Christa Sulfrian am zum 72. Otto Meyer am zum 80. Gemeinde Colbitz Werner Langenberg am zum 71. Charlotte Bierstedt am zum 73. Anita Ebert am zum 77. Minna Ebert am zum 81. Edith Bock am zum 80. Charlotte Brückner am zum 75. Hildegard Langenberg am zum 71. Herrmann Giechau am zum 76. Eva-Maria Huhn am zum 79. Brunhilde Ziep am zum 73. Anton Luksche am zum 79. Ursula Reimann am zum 72. Werner Vieregge am zum 72. Irmgard Stolte am zum 83. Waltraut Kempe am zum 78. Walter Helmholz am zum 79. Irmgard Kummer am zum 75. Georg Particke am zum 72. Anna Reckebeil am zum 88. Gerhard Tempelhoff am zum 74. Hilde Appel am zum 79. Charlotte Krone am zum 85. Inge Schinke am zum 72. Helga Lengert am zum 79. Maria Barby am zum 81. Helmut Bock am zum 73. OT Lindhorst Waltraud Schulze am zum 70. Margot Wischeropp am zum 80. Karl-Heinz Wahl am zum 70. Hilde Küchenhoff am zum 79. Manfred Papke am zum 74. Charlotte Schultze am zum 87. Ingeborg Düsedau am zum 78. Gemeinde Cröchern Editha Hiller am zum 71. Irmgard Gerlach am zum 78. OT Blätz Margot Hauck am zum 72. Gemeinde Dolle Gerda Horn am zum 87. Elfriede Reising am zum 77. Erika Hahn am zum 72. Hermann Berger am zum 76. Karl Reising am zum 83. Fritz Träbert am zum 74. Erich Linsdorf am zum 73. Dieter Schwengler am zum 70. Erna Hohenstein am zum 87. Anna Witzenhausen am zum 92. Armin Schmidt am zum 72. Günter Dömeland am zum 75. Herta Else Rössl am zum 84. Wilhelm Danies am zum 70. Erika Scholz am zum 76. Gemeinde Glindenberg Gisela Krüger am zum 80. Anneliese Nowack am zum 77. Rodney Baker am zum 81. Herta Braune am zum 90. Gertraud Jacob am zum 81. Christel Klemme am zum 82. Gemeinde Heinrichsberg Erwin Gerecke am zum 77. Karlheinz Büermann am zum 71. Helga Ruhbaum am zum 73. Elisabeth Saage am zum 74. Ruth Steglitz am zum 73. Gemeinde Hillersleben Frieda Boeck am zum 81. Edmund Zollweg am zum 71. Joachim Hampel am zum 81. Wilga Heydenreich am zum 73. Helga Grahn am zum 70. Robert Lück am zum 71. Paul Wallbaum am zum 83. Egon Beißert am zum 76. Lisa Kitzelmann am zum 72. Marita Müller am zum 70. Erwin Burghardt am zum 79. Edeltraud Litzenberg am zum 75. Liesbeth Segert am zum 81. Hanne-Lore Lauenroth am zum 83. Herta Räthsel am zum 70. Gertraud Kersten am zum 84. Fortsetzung auf Seite 9

9 19. Dezember 2006 Elbe-Heide 9 Gratulationen Fortsetzung von Seite 8 Gemeinde Loitsche Nina Lichtenfeld am zum 80. Inge Stoib am zum 71. Lothar Nielebock am zum 72. Hans-Joachim Schulze am zum 74. Marga Bestvater am zum 71. OT Ramstedt Anna Ducke am zum 76. Siegfried Schulz am zum 75. Gemeinde Mahlwinkel Inge Zinke am zum 71. Anna Zorn am zum 89. Hildegard Riemer am zum 77. OT Zibberick Adolf Appel am zum 72. Erich Appel am zum 80. Helena Hom am zum 85. Gemeinde Neuenhofe Edith Prietzel am zum 78. Margarethe Jennrich am zum 73. Herta Tope am zum 71. Hannelore Sadowski am zum 70. Erna Mahn am zum 81. Otto Schmuck am zum 72. Ilse Rademacher am zum 75. Gemeinde Rogätz Willi Babst am zum 76. Kurt Behrens am zum 78. Elisabeth Wilke am zum 73. Hildegard Schleef am zum 78. Helmut Kabelitz am zum 78. Egon Engel am zum 72. Werner Mahn am zum 76. Kasimira Sonnleitner am zum 97. Franz Kaufmann am zum 77. Ilse Hübner am zum 83. Heinrich Schinke am zum 75. Margot Polzin am zum 72. Gertraud Wolff am zum 76. Ilse Albrecht am zum 75. Otto Bergwein am zum 75. Annemarie Liebe am zum 83. Günther Hebecker am zum 72. Johannes Braun am zum 91. Waltraud Neuendorf am zum 79. Walter Otto am zum 84. Hans-Jürgen Polzin am zum 72. Ingeborg Specht am zum 82. Lore Babst am zum 73. Lotte Günther am zum 72. Franz Luksch am zum 73. Hilde Schulz am zum 76. Kurt Bergwein am zum 70. Gemeinde Wenddorf Marga Habekus am zum 73. Ursel Conrad am zum 71. Gemeinde Zielitz Christa Hobohm am zum 70. Lidia Martin am zum 84. Ilse Herzog am zum 79. Anita Bauer am zum 77. Gustav Ostermann am zum 78. Elisabeth Schreiber am zum 71. Dieter Dauskardt am zum 71. Erna Zobel am zum 86. Ruth Klingsporn am zum 74. Karl Heger am zum 71. Ursula Müller am zum 74. Hella Möhring am zum 79. Edeltraud Wesemann am zum 75. Lydia Schladitz am zum 79. OT Schricke Hildegard Haas am zum 80. Manfred Bodenstedt am zum 71. Zum 50. Hochzeitstag am Herr Manfred Wiehle und Frau Ursula Wiehle am Herr Otto Busse und Frau Jutta Busse am Herr Heinz Mathews und Frau Liesa Mathews am Herr Heinrich Ebeling und Frau Christel Ebeling am Herr Fritz Schleef und Frau Erna Schleef am Herr Willi Roloff und Frau Inge Roloff am Herr Günter Straube und Frau Margit Straube am Herr Georg Studte und Frau Ingeborg Studte am Herr Horst Pribil und Frau Christa Pribil am Herr Friedrich Meyer und Frau Johanna Meyer Gemeinde Sandbeiendorf Helga Hufenbach am zum 74. Ilse Theuerkauf am zum 78.

10 10 Elbe-Heide Sportverein VfB Born e.v. Weihnachtswünsche Vielen Dank allen Mitgliedern des VfB Born für die ehrenamtlich geleistete Arbeit im ablaufenden Jahr Ein besonderer Dank gilt dem Vorstand, den Abteilungs,- Mannschafts- und Übungsleitern sowie Ingo Seidel, Jens Adamowicz und Klaus Dräger für die vielen Stunden der ehrenamtlichen Tätigkeit. Auch im nächsten Jahr stehen schon jetzt wieder viele Aufgaben an. Dafür wünsche ich allen Mitgliedern viel Kraft und Energie. Allen Mitgliedern und ihren Familien wünsche ich ein fröhliches und friedliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das Jahr Hartmut Kühnel Vorsitzender Neuenhofer Karnevalverein e. V. Nur noch wenige Tage trennen uns vom diesjährigen Weihnachtsfest und dem bevorstehenden Jahreswechsel. Die Weihnachtsgeschenke sind liebevoll verpackt, alle Einkäufe erledigt. Es fehlt lediglich noch ein wenig Schnee und ein paar Grad Frost. Dann kann endlich die ersehnte Ruhe eintreten. Abschalten vom Alltagsstress und besinnliche Stunden im familiären Kreise und mit Freunden genießen. Friede auf Erden diese Worte begegnen uns jetzt überall in den Medien. Jeder wünscht sich sicher auch den inneren Frieden in der Familie, am Arbeitsplatz, im Verein, im Fußballstadion, in der Nachbarschaft und und und... überall dort, wo Menschen mit einander auskommen müssen und dieses Gefühl fürs Wohlbefinden und die Zufriedenheit dankend annehmen. Besonders meinen Karnevalisten wünsche ich neben einem besinnlichen Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2007 Kraft und gutes Gelingen für unsere 27. Session bis wieder lautstark zu hören ist...ninefee Helau, Jälbeine man tau!!! An dieser Stelle möchte ich noch darauf hinweisen, dass die bestellten Karten ab dem 03. Januar 2007 verkauft werden. Elke Kühnel Vereinsvorsitzende Wieder geht ein Jahr zu Ende und die Wehrleitung möchte sich auf diesem Wege bei allen Kameradinnen und Kameraden recht herzlich für die Einsatzbereitschaft bedanken. Die Wehrleitung wünscht allen Kameradinnen und Kameraden und deren Partnern und der Bevölkerung der Gemeinde ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr Der Seniorenclub Zielitz informiert: Wer möchte regelmäßig in einer Gruppe Seniorentanz mitwirken, um in fröhlicher Geselligkeit körperlich und geistig beweglich zu bleiben? Interessierte melden sich bitte im Seniorenclub in Zielitz oder telefonisch unter / Achtung Neujahrsfeuer! Am Samstag, dem 20. Januar 2006 um 16:30 Uhr findet in der Sandkuhle/Dorfplatz der Gemeinde Burgstall das Neujahrsfeuer statt. Das Neujahrsfeuer ist eine Veranstaltung des SV Heide Burgstall 1910 e.v. in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Burgstall und der Einladung Am Freitag, d. 05. Januar 2007 findet um Uhr unsere Jahreshauptversammlung im Feuerwehrhaus der FF Colbitz statt. Dazu lade ich alle Kameradinnen und Kameraden herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Gemeindewehrleiter 2. Ehrung der verstorbenen Kameraden 3. Rechenschaftsbericht 4. Diskussion 5. Auszeichnungen und Beförderungen 6. Gemütliches Beisammensein 19. Dezember 2006 Skatturnier in Burgstall Der SV Heide Burgstall 1910 e.v. lädt alle Interessenten zum traditionellen Skatturnier ins Bürgerhaus der Gemeinde Burgstall ein. Termin: Uhrzeit: 13:00 Uhr Einsatz: 5,00 Euro Freiwilligen Feuerwehr Burgstalls. Dazu laden wir alle recht herzlich ein. Wer möchte darf auch seinen ausrangierten Weihnachtsbaum (Wichtig nur ohne Lametta!) mitbringen. Auch für das leibliche Wohl wird gesorgt. Dienstausweise deren Gültigkeit abgelaufen ist, müssen zur Verlängerung vorgelegt werden. Kartenbestellungen für den gemeinsamen Sport- und Feuerwehrball werden an diesem Tag ebenfalls entgegengenommen. Ich wünsche allen Kameradinnen und Kameraden sowie allen Einwohnern der Gemeinde Colbitz und der Ortschaft Lindhorst ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr. Mit kameradschaftlichem Gruß Specht Gemeindewehrleiter Die Wehrleitung Freiwillige Feuerwehr Born

11 19. Dezember 2006 Elbe-Heide 11

12 12 Elbe-Heide 19. Dezember 2006

13 19. Dezember 2006 Elbe-Heide 13

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15 Colbitzer Petrijünger können feiern Am hatten wir unseren Anglerball im legendären Heidekeller in Colbitz. Ein hervorragendes Büfett vom Rehrücken bis selbst gefangenem Norwegenfisch war alles vertreten, was der Magen begehrt. Eine Tombola mit über vierzig Preisen war der Renner. Der Hauptpreis, ein Spanferkel, wird symbolisch vom Vorsitzenden an den Gewinner Sportfreund F. Michalski überreicht. Anschließend wurden die Pokale für Hochseeangeln und Forellen- angeln an die Sportfreunde K. Wichmann u. F. Senst übergeben. Der Vorstand und alle Mitglieder möchte sich auf diesen Wege bei allen Sponsoren bedanken, bei Familie Wichmann, Wahrburg, Mußil, Münchmeyer, Michalski und Franke sowie beim Colbitzer Küchenstudio, Heidebrauerei Colbitz, Fleischerei Klavehn und Heide Agrar/Tierproduktion Colbitz. Ganz besonderen Dank gilt der Belegschaft des Heidekellers für die gute Bewirtung und Tino für die Musik. Der Vorstand Anglerverein Colbitzer Petrijünger e.v. Nach anstrengendem Drill, Entspannung unter Deck April 06 Forellenangeln Wüstenjerichow August 06 Hegeangeln Colbitz Oktober 06 Anglerball mit Hauptpreisübergabe November 06

16 Kreisvorsitzender Ralf Geisthardt ehrte bei der Ballnacht verdienstvolle Sportler aus Burgstall Am war es wieder soweit, die Burgstaller Sportfamilie feierte gemeinsam mit Sponsoren und Ehrengästen ihren Sportlerball. Herzlich begrüßt wurde der Vorsitzende des Kreissportbundes Ohrekreis, Ralf Geisthardt. Der hatte einige Auszeichnungen für verdienstvolle Mitglieder des Burgstalller Sportvereines mitgebracht. So zeichnete Ralf Geisthardt nach der Eröffnungsrede durch die Vorsitzende Alida Köhnke die Sportfreunde Renate Beuter, Marina Thieme, Anke Koch und Willi Köhnke mit der Ehrennadel des Kreissportbundes in Silber aus. Die Burgstaller Sportler zeigten sich danach sehr tanzfreudig. Die Tanzrunden wurden lediglich durch originelle Programmeinlagen unterbrochen. Stimmung kam auf, als in der Schau Trikot History Fußballbekleidung im Wandel der Zeiten vorgestellt wurde. Doch das toppten dann die männlichen Models, die dem begeisterten Publikum die aktuellsten Kreationen aus Mailand, Paris und New York vorstellten. Bis tief in die Nacht hinein feierten die Burgstaller in der Gaststätte Weißer Schwan. Im Namen aller Sportler und Sportlerinnen bedanken wir uns recht herzlich bei unseren Sponsoren für die gute Zusammenarbeit: Agricola Burgstall Agrar GmbH, Arztpraxis Christel Leiffert- Schafferus, Bäckerei und Konditorei Wilfried Müller, Bauservice Danilo Zimmermann, Blumen mit Pfiff Ute Lindemann, Colbitzer Heidebrauerei GmbH, Dachdeckermeister Michael Grothe, Feinkostwerke Hamker GmbH & Co KG, Frisörsalon Kopfarbeit Isabell Haberland, Gartenbau Harald Heinrich, Gartenbaubetrieb Sandra Wille, Gaststätte Weißer Schwan, Gaststätte Zur Sonne, Heizung und Sanitär Olaf Peitsch, K & K Center, Lohnschlachterei Fred Stoike, Malerarbeiten Heimo Steffen, Malerarbeiten H.V. Börsch, Praxis medizinische Fußbehandlung Podologie Peggy Sauerhering, Revierförsterei Burgstall, Salon fashion Heike Wendorf, Reisebüro Sonnenschein Reisen, Sport- & Freizeitpark Wolmirstedt, Tanger Apotheke, Volksbank Stendal eg, WK Hydraulik Walter & Kieler GmbH, Zahnarztpraxis Dr. Dr. Karsten Hennig und Dr. Ilse Hennig. Wir wünschen allen besinnliche Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins Jahr Der Vorstand SV Heide Burgstall 1910 e.v. Eine glanzvolle Veranstaltung im November Auch in diesem Jahr fand, am 25. November, der Sponsorenball, des HSV Colbitz / Abt. Fußball im Volkshaus Alter Krug in Colbitz statt. Diese Tanzveranstaltung dient dazu, allen ehrenamtlichen Übungsleitern, Trainern und Sponsoren ein herzliches Dankeschön für ihre geleistete Arbeit zu sagen sowie gesellige Stunden gemeinsam mit ihnen zu verbringen. Wir, die geladenen Gäste, sind von dieser Veranstaltung, dem angenehmen Ambiente und der sehr guten Organisation begeistert. Schon beim Eintreten wurde man persönlich begrüßt und jede Dame erhielt eine Rose. Nach der offiziellen Begrüßung durch Herrn Bialek ging es über zum Büffet und anschließend spielte die Gruppe P A N zum Tanz auf. Bis in den frühen Morgen tanzten Sponsoren, Organisatoren, Übungsleiter und Gäste. Wir sagen Danke für diesen sehr schönen, gemütlichen und gut vorbereiteten Abend, gemeinsam mit der Abt. Fußball des HSV Colbitz. Zufriedene Gäste des Sponsorenballs

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