Vorlage. der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend den Oberösterreichischen Bodeninformationsbericht [Agrar ]

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1 Beilage 199/2010 zu den Wortprotokollen des Oö. Landtags XXVII. Gesetzgebungsperiode vorgeschlagen für: Gemischter Ausschuss (Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten und Ausschuss für Umweltangelegenheiten) Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend den Oberösterreichischen Bodeninformationsbericht 2010 [Agrar ] Gemäß 32 des Oö. Bodenschutzgesetzes 1991 hat die Landesregierung alle drei Jahre einen Bodeninformationsbericht zu erstellen und bis 30. Juni des dem Berichtszeitraum folgenden Jahres dem Oö. Landtag zur Kenntnis vorzulegen. Auf der Grundlage dieses Berichtes und gleichzeitig mit diesem ist von der Landesregierung dem Landtag ein Bodenentwicklungsprogramm vorzulegen, welches Maßnahmen und Ziele zur Erhaltung des Bodens und zum Schutz oder der Verbesserung der Bodengesundheit zu enthalten hat. Der sechste Bodeninformationsbericht 2010 wurde unter Federführung der Abteilung Land- und Forstwirtschaft im Zusammenwirken mit der Abteilung Umweltschutz, Abteilung Raumordnung, Agrarbezirksbehörde für Oö., Bezirkshauptmannschaften, Bodenschutzberatung der Landwirtschaftskammer OÖ und der Oö. Wasserschutzberatung erstellt. Er enthält im Kapitel II Aussagen über den quantitativen Bodenverbrauch und Entwicklungstrends und im Kapitel III Darstellungen der verschiedenen Vollzugsbehörden des Oö. Bodenschutzgesetzes Im Kapitel IV sind Zusammenfassungen verschiedener Arbeiten enthalten, worin das Thema Bodenschutz aus verschiedenen Aspekten behandelt wird, z.b. quantitativer Bodenschutz und Raumordnung, Flurneuordnung und Bodenschutz durch die Agrarbezirksbehörde, Nährstoffuntersuchungen landwirtschaftlich genutzter Böden und Bodenbewusstseinsbildung. Im Kapitel V werden in Form eines Bodenentwicklungsprogrammes Ziele und Maßnahmen zur Erhaltung und zum Schutz des Bodens sowohl im Hinblick auf den quantitativen als auch den qualitativen Bodenschutz formuliert, die die Hauptstoßrichtung der zukünftigen Bodenschutzaktivitäten aufzeigen sollen. DVR

2 Die Oö. Landesregierung beantragt, der Oö. Landtag möge nach Vorberatung im Gemischten Ausschuss (Ausschuss für volkswirtschaftliche Angelegenheiten und Ausschuss für Umweltangelegenheiten) beschließen: Der Oberösterreichische Bodeninformationsbericht 2010, dessen Wortlaut sich aus der Beilage ergibt, wird zur Kenntnis genommen. Subbeilage Linz, am 5. Juli 2010 Für die Oö. Landesregierung: Dr. Stockinger Landesrat Seite 2

3 Subbeilage zu Beilage 199/2010 LAND OBERÖSTERREICH Boden Informations Bericht 2010 Abteilung Land- und Forstwirtschaft

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5 Amt der Oö. Landesregierung Agrar Oberösterreichischer BodenInformationsBericht

6 BodenInformationsBericht Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Land Oberösterreich, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 lfw.post@ooe.gv.at Abteilungsleiter: Mag. Hubert Huber Redaktion und Koordination: Dipl.-Ing. Ernst Bäck Gestaltung: Reinhold Brendel, Presseabteilung DTP-Center Druck: Druckerei Haider, Schönau/Perg

7 BodenInformationsBericht 2010 Oberösterreich steht auf gutem Boden Eine sauber produzierende Landwirtschaft ist die Wiege für gesunde Lebensmittel und für eine intakte Umwelt. Oberösterreichs Bäuerinnen und Bauern arbeiten freiwillig nach höchsten Umweltstandards, bewirtschaften die Böden nachhaltig und im Kreislauf der Natur. Die Landwirtschaft geht mit den Ressourcen äußerst sensibel und verantwortungsvoll um. Regelmäßige Bodenanalysen belegen, dass Oberösterreichs Landwirtschaft im wörtlichen Sinn auf gesundem Boden steht. Beim Bodenschutz nimmt Oberösterreich eine Vorreiterrolle ein: Schon im Jahr 1991, lange vor anderen Bundesländern, hat der Oö. Landtag ein Bodenschutzgesetz beschlossen, das mit seinen Novellierungen noch immer bundesweit vorbildlich ist. Alle drei Jahre ist ein Bodeninformationsbericht zu erstellen, welcher eine umfassende Darstellung der auf dem Gebiet des Bodenschutzes durchgeführten Tätigkeiten als Berichtsinhalt aufweist. Der Boden auf dem wir leben stellt nur den obersten Teil der Erdkruste dar, wobei dieses schmale Band unsere Grundlage für die Lebensmittelerzeugung, für die Filterung unseres Grundwassers und für die Schaffung unseres Lebensraumes ist. Gleichzeitig bietet er die Basis für eine artenreiche Flora und Fauna und stellt einen überaus wichtigen CO2-Speicher dar. Der Bodenschutzbericht 2010 gibt wiederum einen Überblick über die quantitativen Änderungen der Bodennutzung sowie einen Einblick in die qualitative Nutzung, Erhaltung und Überwachung des oberösterreichischen Bodens. Nach wie vor stellen unsere Äcker, Wiesen und Wälder mit über 92 % den bei weitem größten Anteil an unserer Landesfläche dar. Diese Flächen werden durch eine sorgsame Land- und Waldwirtschaft erhalten, wobei durch eine steigende Ökologisierung der Bewirtschaftung immer mehr dem Grundsatz der Nachhaltigkeit entsprochen wird, ohne dabei die notwendige Wirtschaftlichkeit vernachlässigen zu müssen. Durch diese Leistung unserer Bauern besteht ein sehr guter Schutz für unseren Boden und es entsteht damit ein hoher Gesamtnutzen für unsere Gesellschaft. In Oberösterreich ist mehr als die Hälfte der Landesfläche potenziell als Dauersiedlungsraum geeignet. Seit Ende 2006 hat sich das gewidmete Bauland wieder um ha erhöht, dies entspricht in etwa der gemeinsamen Fläche von Hallstättersee und Irrsee. Da der vorsorgende, sparsame Umgang mit dem Boden und die Verringerung der Wachstumsraten im Bereich der Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung wesentliche Bestandteile einer nachhaltigen Landesentwicklung darstellen, werden im Bodenentwicklungsprogramm entsprechende Maßnahmen angeführt. Im Jahr 2009 hat das Land Oberösterreich gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Oberösterreich eine Bodenuntersuchungsaktion auf landwirtschaftlichen Nutzflächen durchgeführt, wobei von bäuerlichen Betrieben in Summe Proben gezogen wurden. Neben den wichtigen Zielen einer effizienten Düngung im Hinblick auf Boden-, Wasser- und Umweltschutz und einer kostenbewussten Betriebsführung lieferte die Bodenuntersuchungsaktion flächendeckende Kenntnis über die Nährstoffversorgung der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Oberösterreich. Die analysierten Werte ergaben ein zufriedenstellendes Bild hinsichtlich der Nährstoffversorgung und der Humusgehalte. Im Rahmen der Klimadiskussion bieten gerade die Ergebnisse über die Humusgehalte eine wertvolle Datengrundlage. 3

8 BodenInformationsBericht 2010 Der vorliegende Bodeninformationsbericht ist Zeugnis für die Qualitätsarbeit der heimischen Landwirtschaft als sorgsame Hüterin unserer Lebensgrundlagen. Für diese Arbeit sagt das Land Oberösterreich Danke. Der Dank gilt aber auch dem Autoren-Team dieses Berichtes unter der Federführung der Abteilung Land- und Forstwirtschaft sowie den Abteilungen Umweltschutz und Raumordnung, der Agrarbezirksbehörde für Oberösterreich, der Landwirtschaftskammer OÖ, der Oö. Wasserschutzberatung sowie allen Bäuerinnen und Bauern, die ihre Daten zur Verfügung gestellt haben. Dr. Josef Pühringer Landeshauptmann Dr. Josef Stockinger Agrarlandesrat 4

9 BodenInformationsBericht 2010 Inhaltsverzeichnis Seite I. Überblick II. Oö. Bodenbilanz Hauptergebnisse der Bodenbilanz Eckdaten der Bodenflächennutzung in Oberösterreich Widmungen der Grundflächen im Sinne des Oö. Raumordnungsgesetzes Nutzung der als Grünland gewidmeten Grundflächen Die der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung entzogenen Flächen Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsflächen III. Umsetzung des Oö. Bodenschutzgesetzes Behördliche Verfahren Fachbeirat für Bodenschutz Klärschlammanfall und -verwertung in Oberösterreich Bodenschutzberatung Bodenschutzförderungen IV. Ausgewählte Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes Oö. Bodenuntersuchung Bodenbewusstseinsbildung Bodenfeste 2008 und Bodenlehrpfade Antibiotika in Biogasanlagen Kompost Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung für politische Bezirke Oberösterreichs Oö. Wasserschutzberatung V. Oö. Bodenentwicklungsprogramm Quantitativer Bodenschutz Qualitativer Bodenschutz Bodenbeobachtung Erosionsschutz Allgemeines Beratungswesen Bodenschutz und Rekultivierung Bodenbewusstseinsbildung Bodenschutz als Querschnittsmaterie

10 BodenInformationsBericht 2010 Berichterstellung Abteilung Land- und Forstwirtschaft Dipl.-Ing. Ernst Bäck Dipl.-Ing. Alois Gruber Mag. Almuth Leitner Dipl.-Ing. Claudia Preinstorfer Abteilung Raumordnung Dipl.-Ing. Andreas Mandlbauer Abteilung Umweltschutz Ing. Andreas Fenzl Dipl.-Ing. Renate Leitinger Ing. Hermann Miesbauer, MA Agrarbezirksbehörde für Oberösterreich Dipl.-Ing. Dr. Martin Kastner Landwirtschaftskammer Oberösterreich Dipl.-Ing. Franz Xaver Hölzl Oö. Wasserschutzberatung Dipl.-Ing. Thomas Übleis 6

11 BodenInformationsBericht 2010 I. Überblick Das Oö. Bodenschutzgesetz 1991 verpflichtet gemäß 32 Abs. 1 die Oö. Landesregierung, alle drei Jahre einen Bodeninformationsbericht zu erstellen und bis 30. Juni des dem Berichtszeitraum nachfolgenden Jahres dem Oö. Landtag zur Kenntnis zu bringen. Der Bericht hat insbesondere Angaben über Maßnahmen und Erhebungen nach dem Bodenschutzgesetz sowie Ergebnisse von Bodenuntersuchungen und darüber hinaus die gemäß 31 geforderte Bodenbilanz zu enthalten. Auf der Grundlage des Bodeninformationsberichtes ist von der Landesregierung gleichzeitig mit diesem ein Bodenentwicklungsprogramm dem Landtag vorzulegen, in welchem anzustrebende Ziele und Maßnahmen zur Erhaltung und zum Schutz des Bodens oder zur Verbesserung der Bodengesundheit festgelegt werden sollen. Dem Bericht liegt das Ziel zugrunde, die verschiedenen Aktivitäten, Entwicklungen und Bestrebungen im Bereich des Bodens und Bodenschutzes, sowohl quantitativ wie qualitativ, über den Berichtszeitraum 2007 bis 2009 darzustellen. Die "Bodenbilanz" (Kapitel II) stellt den Bodenverbrauch und die wesentlichen Änderungen der Bodennutzungen, also den quantitativen Aspekt des Bodenschutzes, dar. Der im Oö. Bodenschutzgesetz 1991 vorgegebene Inhalt der Bodenbilanz kann nunmehr mit den vorhandenen Instrumentarien wesentlich besser dargestellt werden. Als Datengrundlagen stehen für die Flächenwidmung neben Baulandbilanzen der einzelnen Gemeinden nunmehr zusätzlich Satellitendaten zur Verfügung. Im Kapitel III Umsetzung des Oö. Bodenschutzgesetzes 1991 werden der Stand der Umsetzung von Gesetzesnormen und die Schwerpunkte der behördlichen Verfahren dargestellt. Weiters wird über die Tätigkeit der durch das Oö. Bodenschutzgesetz 1991 eingesetzten Bodenschutzberatung und die vom Land Oberösterreich geförderten Bodenschutzmaßnahmen, Klärschlammanfall und -verwertung sowie über die Tätigkeit des Fachbeirates für Bodenschutz berichtet. Im Kapitel IV Ausgewählte Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes werden Arbeiten des praktischen Bodenschutzes angeführt, die unter anderem über Bodenuntersuchungen, Flurneuordnung und Bodenschutz, Kompostwirtschaft und Bodenbewusstseinsbildung berichten. Im Kapitel V Bodenentwicklungsprogramm sollen die Arbeitsschwerpunkte zur Erhaltung des Bodens als Lebensgrundlage und zum Schutz der Bodengesundheit mit der Zielsetzung formuliert werden, mit dem Boden so sparsam wie möglich umzugehen und die Böden über vorbeugende Aktivitäten in einer für eine nachhaltige Nutzung erforderlichen hohen Qualität zu erhalten. 7

12 BodenInformationsBericht

13 Oö. Bodenbilanz 2010 II. Oö. Bodenbilanz 2010 Die Entwicklung der Bodenflächennutzung und Flächenwidmung in Oberösterreich (Oö. Bodenbilanz gemäß 31 Oö. Bodenschutzgesetz 1991) Zusammenfassung der Hauptergebnisse Widmung der Grundflächen im Sinne des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 Zuwachs an Bauland in Oberösterreich ha Oberösterreichs sind mit Stand vom als Bauland gewidmet. Das entspricht einem Zuwachs der Baulandwidmungen seit 2006 um ha. Das gewidmete Bauland pro Einwohner erhöhte sich von 397 m² / Einwohner (12/2006) auf 410 m² / Einwohner (12/2009). Bei den Baulandwidmungskategorien war zwischen 2007 und 2009 ein Anteilszuwachs (+1 %) bei den Widmungen für betriebliche Nutzungen und gleichzeitig Anteilsverluste ( 1 %) bei den Dorfgebietswidmungen festzustellen. Stabiler Anteil der Baulandreserven Der Anteil der Baulandreserven am gesamten Bauland erhöhte sich von 28 % (12/2006) auf 28,2 % (12/2009) nur geringfügig. Mit Ende 2009 waren ha Bauland-Reserveflächen 1 ) von den Gemeinden an das Land gemeldet worden. Rückläufige Flächenentwicklung bei Geschäftsgebieten Der Flächenbedarf bei Widmungen für Geschäftsgebiete (Einkaufszentren, Fachmarktzentren, Baumärkte) war in der Berichtsperiode rückläufig und spielt im Bereich der Siedlungsflächen eine flächenmäßig untergeordnete Rolle (Flächenzuwachs von 22,17 ha pro Jahr). Nutzung der als "Grünland" gewidmeten Grundflächen 92,2 % der Gesamtfläche Oberösterreichs ist als Grünland gewidmet. Etwa 96 % der als Grünland gewidmeten Flächen werden für land- und forstwirtschaftliche Zwecke genutzt. Rückläufige Flächenentwicklung bei Abbaugebieten für mineralische Rohstoffe In Oberösterreich ist bei den genehmigten Flächen für Abgrabungsgebiete (Kies, Sand, Stein, Ton) in der Berichtsperiode eine rückläufige Entwicklung gegenüber der Periode festzustellen (genehmigte Flächen pro Jahr: 78,3 ha). Die der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung entzogenen Flächen Die Entwicklung im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Flächen ergab gemäß den Agrarstrukturerhebungen 2005 und 2007 einen Rückgang von 1,5 % ( ha). Da es sich 2005 und 2007 um eine Stichprobenerhebung handelt, ist bei diesen Flächenangaben von einem entsprechenden statistischen Stichprobenfehler auszugehen. Eine Vollerhebung der Flächen erfolgt im Jahr 2010, wodurch wieder gesicherte Zahlen zu erwarten sind. Die landwirtschaftliche Nutzfläche gemäß INVEKOS-Daten ergab einen Rückgang um ca ha im Zeitraum von 2007 bis 2009, dies entspricht in etwa der Summe aus Zuwachs an Baulandwidmungen bzw. Zunahme an Waldflächen. Ein Vergleich der beiden letzten verfügbaren Waldinventuren 1992/1996 und 2000/2002 zeigt eine Zunahme der Waldflächen in Oberösterreich von ha mit einer deutlichen regionalen Differenzierung. 1) Die Angaben zu den Baulandreserven wurden den zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstellten Baulandbilanzen der Gemeinden entnommen. Der angegebene Wert stellt eine Obergrenze dar, da zwar die Flächenwidmung seitens des Landes bis Ende 2009 aktualisiert wurde, jedoch nicht gleichzeitig auch die Flächennutzung aktualisiert worden ist. 9

14 Oö. Bodenbilanz 2010 Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsflächen Insgesamt sind derzeit ha als "Siedlungs- und Verkehrsflächen" einzustufen. Jährlich ist derzeit eine Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke von 774 ha in Oberösterreich festzustellen. Das entspricht einer gegenüber der Berichtsperiode rückläufigen jährlichen Wachstumsrate ( : + 1,1 %; : + 0,9 %). Siedlungsbezogene Nutzungen in Oberösterreich 2008/2009 Kernindikatoren zur Raumnutzung und Flächenwidmung: Anteil der Siedlungsfläche am Dauersiedlungsraum (Siedlungsintensität A): 7,4 % Anteil aller siedlungsbezogenen Nutzflächen (Siedlungsflächen, Verkehrsflächen, siedlungsbezogene Sondernutzungsflächen) am Dauersiedlungsraum (Siedlungsintensität B): 15,8 % Einwohner pro ha Siedlungsfläche ohne betrieblich genutzter Flächen 2 ) (Siedlungsdichte Wohnen): 38 Einwohner/ha Arbeitsplätze pro ha betrieblich genutzter Flächen 3 ) (Siedlungsdichte Arbeiten): 53 Arbeitsplätze/ha Anteil der versiegelten Fläche an der gesamten Siedlungsfläche (Versiegelungsgrad): 42 % Anteil der Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern an allen Wohnungen (Einfamilienhaus-Wohnungsquote): 59,9 % Durchschnittliche Nutzfläche pro Hauptwohnsitzwohnung (Wohnungsgrößen): 104,7 m² Baulandentwicklung : ha Anteil der Baulandreserven am gesamten gewidmeten Bauland: 28,2 % Die Analysen der Wohnungsstatistiken zeigen - eine Steigerung der Wohnnutzfläche pro Hauptwohnsitzwohnung um 8,7 % in der Periode Zuwachs der Hauptwohnsitzwohnungen um 6,6 % in der Periode Zunahme des Anteils der Hauptwohnsitzwohnungen in Gebäuden mit 1 oder 2 Wohnungen an den gesamten Hauptwohnsitzwohnungen von 56,6 % (2001) auf 59,9 % (2008) Versiegelung: Etwa 42 % der Siedlungs- und Verkehrsflächen in Oberösterreich ( ha) sind versiegelte Flächen. Derzeit werden jährlich etwa 226 ha für Siedlungs- und Verkehrszwecke versiegelt. Das entspricht einer jährlichen Wachstumsrate von 0,6 %. 1. Die Bodenbilanz als Messinstrument der Raumentwicklung Gemäß 31 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 ist in dreijährigen Abständen (von 1992 an gerechnet) eine das gesamte Landesgebiet umfassende Bodenbilanz zu erstellen. Als Bestandteil des Oö. Bodeninformationsberichtes hat diese Bodenbilanz insbesondere folgende Aspekte zu beleuchten: die Widmung der Grundflächen im Sinne des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 die Nutzung der als "Grünland" gewidmeten Grundflächen die im Berichtszeitraum dem "Grünland" entzogenen Flächen die der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung entzogenen Flächen. 10 2) Siedlungsfläche ohne betrieblich genutzter Flächen ( ha) 3) Betrieblich genutzte Flächen ( ha): genutzte gemischte Baugebiete, genutzte Betriebsbaugebiete, genutzte Industriegebiete, genutzte Kerngebiete, genutzte Geschäftsgebiete

15 Oö. Bodenbilanz 2010 Aufgabe der Oö. Bodenbilanz ist es in erster Linie den quantitativen Aspekt der Veränderungen der Bodenflächennutzung und Flächenwidmung periodisch zu erfassen. In der nunmehr vorliegenden Oö. Bodenbilanz 2010 wurde dieser gesetzliche Auftrag durch einen Beschluss der Oö. Landesregierung aus dem Jahr 2004 folgendermaßen konkretisiert. Da der vorsorgende, sparsame Umgang mit dem Boden und die Verringerung der Wachstumsraten im Bereich der Siedlungsentwicklung wesentliche Bestandteile einer nachhaltigen Landesentwicklung darstellen und eine wichtige Aufgabe von Politik und Verwaltung sind, sollen eine stetige Verringerung des jährlichen Flächenverbrauchs für Siedlungszwecke angestrebt und die Zielerreichung periodisch im Rahmen der Oö. Bodenbilanz nach 31 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 überprüft werden. Dementsprechend werden in diesem Bericht insbesondere auch Aussagen enthalten sein, die Angaben über die Zielerreichung zur Verringerung des jährlichen Flächenverbrauchs für Siedlungszwecke geben. 2. Eckdaten der Bodenflächennutzung in Oberösterreich Sowohl auf europäischer Ebene ("Thematische Strategie für den Bodenschutz") als auch auf nationaler Ebene ("Nachhaltiges Österreich", "Österreichisches Raumentwicklungskonzept") wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, vergleichbare Datensätze zur Landnutzung zu generieren. Im Hinblick auf diese Fragestellungen laufen aktuell einige Österreichweite Forschungsprojekte (z.b. LISA land information system Austria), auf deren Ergebnisse jedoch zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Bodenbilanz noch nicht zurückgegriffen werden konnte. Landesfläche von Oberösterreich: 1, ha Dauersiedlungsraum: ha (54,7 %) Flächen außerhalb des Dauersiedlungsraumes: ha (45,3 %) Ackerflächen (Agrarstrukturerhebung 2007) ha (45,5 %) Grünlandflächen (Agrarstrukturerhebung 2007) ha (38,7 %) Wasserflächen (Regionalinformation der Grundstücksdatenbank) Siedlungsbezogene Nutzungsflächen ha (15,8 %) Waldflächen (Österreichische Forstinventur 2000/2002) ha (90,3 %) ha (4,9 %) Sonstige Flächen (Gebirge, Kraut/Strauchvegetation, Feuchtflächen, z.b. Schilf, Moor, Flächen ohne Vegetation) ha (4,8 %) Siedlungsflächen: (Gebäudeflächen, Zufahrtsund Abstellflächen, Hausgärten, Außenanlagen und Freiflächen auf Betriebsarealen) (Von der DORIS-Systemgruppe und der Abteilung Raumordnung entwickeltes automatisiertes GIS-Modell - Regionalinformation der Grundstücksdatenbank, Adressdatenbank) ha (46,9 %) Verkehrsflächen: (Straßenanlagen inkl. Bankett, Böschung, Bahnanlagen inkl. Nebenanlagen) (Regionalinformation der Grundstücksdatenbank) ha (33,7 %) Siedlungsbezogene Sondernutzungsflächen: (Rohstoffgewinnungsgebiete, Sport- und Spielplätze, Parkanlagen, Friedhöfe, Campingplätze, Golfplätze, Reitsportanlagen, Schipisten, Dauerkleingärten, Schießstätten, etc.) ha (19,4 %) Versiegelte Siedlungsflächen: (Regionalinformation der Grundstücksdatenbank) ha (28,5 %) Nicht versiegelte Siedlungsflächen: ha (71,5 %) Versiegelte Verkehrsflächen: (Schätzung auf Basis konkreter Baulose) ha (60,0 %) Nicht versiegelte Verkehrsflächen: ha (40,0 %) Abbildung 1: Gliederung der Bodenflächennutzung in Oberösterreich Datenquellen: Agrarstrukturerhebung 2007, Österreichische Forstinventur 2000/2002, Regionalinformation der Grundstücksdatenbank des BA f. Eich- und Vermessungswesen 2008; Statistik Austria- Gebäude- und Wohnungsregister (Adressdaten) 11

16 Oö. Bodenbilanz 2010 Das Landesgebiet von Oberösterreich umfasst eine Fläche von insgesamt 1,2 Mio. Hektar (ha). Davon sind folgende drei große Landnutzungskategorien von besonders hoher Flächen-Relevanz: Waldflächen ( ha; Stand: Österreichische Forstinventur 2000/2002) Abbildung 2: Bodenflächennutzung in Oberösterreich Differenzierung nach Hauptnutzungsarten; Datenquellen: Agrarstrukturerhebung 2003, Österreichische Forstinventur 2000/2002, Regionalinformation der Grundstücksdatenbank des BA f. Eich- und Vermessungswesen 2005; Statistik Austria Ackerflächen ( ha; Stand: Agrarstrukturerhebung 2007) Grünlandflächen ( ha; Stand: Agrarstrukturerhebung 2007) Diese drei Landnutzungskategorien decken 87 % der Landesfläche von Oberösterreich ab. Die Abbildung 2 differenziert die gesamte Landesfläche von Oberösterreich weiter nach sechs "Hauptnutzungsarten". Oberösterreich, ein Bundesland mit einem hohen Anteil an Dauersiedlungsraum: 54,7 % der Landesfläche von Oberösterreich ( ha) sind als Dauersiedlungsraum anzusprechen 4 ). Im Vergleich dazu verfügen die Bundesländer Tirol (11,9 %), Salzburg (19,8 %), Vorarlberg (22,3 %), Kärnten (24,1 %) und Steiermark (29,9 %) aufgrund ihrer topografischen Situation (Lage im Kernbereich des Alpenraumes) über einen deutlich geringeren Anteil des potenziellen Dauersiedlungsraums am gesamten Landesgebiet. Gmunden ist mit 19,6 % der oberösterreichische Bezirk mit dem geringsten Anteil des Dauersiedlungsraums an der gesamten Bezirksfläche. Die Abbildung 3 verdeutlicht diesen oben geschilderten Sachverhalt. Abbildung 3: Dauersiedlungsraum in Oberösterreich (rote Flächen). Datenquellen: Statistik Austria, 2008 (Abgrenzung erfolgte auf Grundlage der CORINE-Landnutzungsdaten 2000 und der Einwohner- und Beschäftigungszahlen 2001) 12 4) Dauersiedlungsraum (DSR): Der Dauersiedlungsraum umfasst den für Landwirtschaft, Siedlung und Verkehrsanlagen verfügbaren Raum. Der Dauersiedlungsraum besteht aus einem Siedlungsraum mit den Nutzungskategorien städtisch geprägte Flächen, Industrie-, und Gewerbeflächen und aus einem besiedelbaren Raum mit den Nutzungskategorien Ackerflächen, Dauerkulturen, Grünland, heterogene landwirtschaftliche Flächen, Abbauflächen und den künstlich angelegten nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen (z.b. städtische Grünflächen, Sport- und Freizeitflächen).

17 Oö. Bodenbilanz 2010 Foto 1: Einige Regionen Oberösterreichs müssen aufgrund ihrer topografischen Gegebenheiten schon lange besonders haushälterisch mit den vorhandenen knappen Bodenflächenressourcen umgehen. Fotoquelle: Terra Cognita Claudia Schönegger KG, Salzburg, Widmung d. Grundflächen im Sinne des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 Die Flächenwidmung gibt unter anderem Auskunft über das künftige Potenzial an Siedlungsflächen in Oberösterreich (Baulandwidmungen). Es besteht keine Verpflichtung für die Gemeinden, der Aufsichtsbehörde (Land Oberösterreich) für die periodische Erstellung der Oö. Bodenbilanz aktualisierte "Flächenwidmungsbilanzen" vorzulegen, die das gesamte Gemeindegebiet flächendeckend abdecken (Bauland, Grünland, Verkehrsflächen). Nach wie vor beschränken sich die verfügbaren Daten zur Flächenwidmung in Oberösterreich auf die von den Gemeinden im Zuge der Überarbeitung bzw. Neuerstellung der Flächenwidmungspläne vorgelegten Baulandbilanzen, die in der Abteilung Raumordnung im Bereich der Baulandwidmungen nachgeführt werden. Mit der Einführung des digitalen Flächenwidmungsplans ist jedoch schrittweise in den nächsten Jahren mit einer wesentlichen Verbesserung der Datengrundlagen zu rechnen Wieder Baulandzunahme in Oberösterreich : Die Auswertung der von den Gemeinden vorgelegten und von der Abteilung Raumordnung, Land Oberösterreich, fortgeschriebenen Flächenbilanzen zeigt folgende Entwicklung: Mit Stand vom sind ha der Landesfläche von Oberösterreich als Bauland gewidmet. Das entspricht einer Zunahme der Baulandwidmungen seit Ende 2006 um ha. In Oberösterreich sind mit Ende 2009 insgesamt ha Baulandreserveflächen von den Gemeinden in ihren Baulandbilanzen ausgewiesen worden 5 ). Dies entspricht einer Zunahme seit Ende 2006 von 470 ha. Baulandbilanzen (Stand: Dezember 2006) Baulandbilanzen (Stand: Dezember 2009) gewidmet in ha Reserve in ha (in %) gewidmet in ha Reserve in ha (in %) Oberösterreich (28,0) (28,2) Tabelle 1: Baulandentwicklung in Oberösterreich; Datenquelle: Auswertung der Baulandbilanzen der Oö. Gemeinden und Fortführung der Baulandbilanzen durch das Land Oberösterreich, Abteilung Raumordnung, ) Die Angaben zu den Baulandreserven wurden den zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstellten Baulandbilanzen der Gemeinden entnommen. Der angegebene Wert stellt eine Obergrenze dar, da zwar die Flächenwidmung seitens des Landes bis Ende 2009 aktualisiert wurde, jedoch nicht gleichzeitig auch die Flächennutzung aktualisiert worden ist. 13

18 Oö. Bodenbilanz 2010 Der seit 2003 festgestellte Trend zum Rückgang der Baulandwidmungen hält nicht weiter an. Das Ausmaß des gesamten gewidmeten Baulandes liegt jedoch noch immer deutlich unter den Werten im Jahr Der Anteil des gewidmeten Baulandes am Dauersiedlungsraum verändert sich kaum: 8,8 % des Dauersiedlungsraumes in Oberösterreich sind als Bauland gewidmet (2007: 8,6 %). Regional variiert dieser Anteil jedoch sehr stark. Die Gründe hierfür liegen unter anderem in den naturräumlichen Gegebenheiten (geringer Dauersiedlungsraum, siehe Abbildung 3) und im Grad der Verstädterung (Städte, Stadtumlandgebiete, Verdichtungsgebiete im ländlichen Raum). In den drei größten Städten Oberösterreichs liegen die Werte zwischen 40,3 % (Wels) und 48,7 % (Linz) bzw. 49,2 % (Steyr). Der Anteil des gewidmeten Baulandes am Dauersiedlungsraum liegt in folgenden Gemeinden Oberösterreichs über jenen Werten der drei großen Statutarstädte: Ried im Innkreis (70,1 %), Mattighofen (60,4 %), Schwanenstadt (59,7 %), Kirchdorf an der Krems (58,9 %), Schärding (57,4 %), Traun (55,1 %), Eferding (48,1 %), Stadl- Paura (47,7 %), Aschach an der Donau (47,1 %), Asten (45,6 %), Mondsee (45,1 %), Gmunden (42,4 %), Leonding (40,5 %) Gewidmetes Bauland pro Einwohner wieder mit leicht steigender Tendenz: Auf jede/n Oberösterreicher/in 6 ) entfielen mit Stand Ende Dezember 2009 durchschnittlich 410 m² gewidmetes Bauland 7 ). Das entspricht einem Zuwachs seit der letzten Baulandbilanz 2007, wo dieser Wert noch bei 397 m² lag. Im Vergleich dazu lag dieser Wert jedoch 2001 mit 452 m² pro Einwohner noch weit darüber. Abbildung 4: Anteil des gewidmeten Baulandes am Dauersiedlungsraum (Stand: ) nach Bezirken Datenquellen: Bauland (Abteilung Raumordnung, Land Oberösterreich), Dauersiedlungsraum (ÖSTAT) 14 6) Einwohnerstand im Bundesland Oberösterreich mit lt. Abteilung Statistik, Land OÖ: ) Im Bundesland Steiermark liegt dieser Wert für das Jahr 2001 bei 425 m² pro Einwohner.

19 Oö. Bodenbilanz 2010 Gewidmetes Bauland / Einwohner in m² Ende 2003 (Bodenbilanz 2004) Ende 2006 (Bodenbilanz 2007) Ende 2009 (Bodenbilanz 2010) Oberösterreich Tabelle 2: Entwicklung des gewidmeten Baulandes pro Einwohner (Stand: Ende 2009) Datenquelle: Auswertung der Baulandbilanzen der Oö. Gemeinden und Fortführung der Baulandbilanzen durch das Land Oberösterreich, Abteilung Raumordnung, 2010 Die bezirksweise Auswertung dieses Indikators zeigt ein differenzierteres Bild (siehe Abbildung 5): Abbildung 5: Gewidmetes Bauland pro Einwohner nach Bezirken in Oberösterreich (Stand: Ende 2009) Datenquelle: Auswertung der Baulandbilanzen der Oö. Gemeinden und Fortführung der Baulandbilanzen durch das Land Oberösterreich, Abteilung Raumordnung, Veränderung der Baulandwidmungen mit Anteilszuwächsen bei Widmungen für betriebliche Nutzungen: Landesweit fallen mit Stand vom insgesamt 49 % des gewidmeten Baulandes in die Kategorie "Wohnbauland" ( ha), 19 % sind als "Dorfgebiete" ( ha), 17 % sind als "Betriebsbau- und Industriegebiete" (9.664 ha) und 8 % als gemischte Baugebiete (4.456 ha) gewidmet. Die restlichen 7 % fallen auf sonstige gewidmete Baulandflächen (4.339 ha) wie etwa Geschäftsgebiete, Kerngebiete oder Sondergebiete des Baulandes (z.b. Schulen, Kirchen und Schlösser). 15

20 Oö. Bodenbilanz 2010 Anteil am Bauland Fläche in ha Anteil am Bauland Fläche in ha Veränderung in ha (gesamt) in % Ende 2006 (gesamt) in % Ende 2009 (Ende 2006 bis Ende 2006 Ende 2009 Ende 2009 Wohngebiete (W, WR, WF) Dorfgebiete (D ohne Flächen für sogenannte Sternchenbauten) 8 ) Gemischtes Baugebiet (M, MB) Betriebsbau- u. Industriegebiete (B, I, L) Sonstige (KUR, K, WE, G, SO) Oberösterreich Tabelle 3: Gewidmetes Bauland in Oberösterreich nach Widmungskategorien Datenquellen: Auswertung der Baulandbilanzen der Oö. Gemeinden und Fortführung der Baulandbilanzen durch das Land Oberösterreich, Abteilung Raumordnung, 2010 Bauland-Widmungskategorien: W (Wohngebiet), WR (reines Wohngebiet), WF (Wohngebiet für mehrgeschoßige förderbare Wohnbauten oder Gebäude in verdichteter Flachbauweise), D (Dorfgebiete), M (gemischtes Baugebiet), MB (eingeschränktes gemischtes Baugebiet), B (Betriebsbaugebiet), I (Industriegebiet), L (Ländefläche), KUR (Kurgebiet), K (Kerngebiet), WE (Zweitwohnungsgebiet), G (Gebiet für Geschäftsbauten), SO (Sondergebiet des Baulandes) Wie aus der Tabelle 3 ersichtlich ist, stammen die Widmungszuwächse zu einem hohem Prozentsatz (43,5 %) aus der Neuwidmung von Betriebsbaugebieten. Im Vergleich zur vorangegangenen Berichtsperiode ( ) hat es nur geringe Veränderungen zwischen den Widmungskategorien gegeben. Ein einprozentiger Anteilsrückgang war bei den Dorfgebieten von 20 % auf 19 % und ein einprozentiger Anteilszuwachs war im Bereich der Baulandwidmungskategorie Betriebsbau- und Industriegebiete von 16 % auf 17 % zu verzeichnen. Abbildung 6: Flächenverteilung der Bauland-Widmungsarten in Oberösterreich (Veränderung 12/ /2009) Datenquellen: Baulandbilanzen der einzelnen Gemeinden Oberösterreichs, Auswertung durch Land Oberösterreich, Abteilung Raumordnung, ) Zusätzlich sind in der Widmungskategorie Dorfgebiet noch die Flächen (jeweils m²) der sog. Sternchenbauten zu berücksichtigen, welche aufgrund des Oö. Raumordnungsgesetz auch als Dorfgebietswidmung zu werten sind. Dies ergibt eine zusätzliche Fläche von ha in der Kategorie Dorfgebiete.

21 Oö. Bodenbilanz 2010 Foto 2: Erfolgreiche, interkommunal initiierte Betriebsansiedlungen haben die Flächenentwicklung im Bereich der Betriebsbaugebiete in Oberösterreich weiter dynamisiert. Fotoquelle: Terra Cognita Claudia Schönegger KG, Salzburg, Flächenbedarf für Widmungen für Geschäftsgebiete rückläufig: Auch im Berichtszeitraum war der Einzelhandel geprägt von der Konzentration der Standorte und der weiteren Vergrößerung der Betriebsflächen. Mit Jahresende 2009 waren 526 ha im Land Oberösterreich als Gebiet für Geschäftsbauten gewidmet. Die Auswertung der Flächen für den Einzelhandel 9 ) ergibt für die Jahre folgendes Bild: Im Berichtszeitraum wurden zusätzliche Flächen von 84,95 ha (+16,1 %) für "Gebiete für Geschäftsbauten" in den Flächenwidmungsplänen ausgewiesen 10 ). Da in diesem Zeitraum jedoch auch viele bestehende Einzelhandelsstandorte aus den Widmungskategorien Betriebsbaugebiet und Gemischtes Baugebiet im Ausmaß von 18,44 ha in die neue Widmungskategorie "Gebiete für Geschäftsbauten" überführt worden sind, betrug die faktische zusätzliche Flächen-inanspruchnahme inklusive geringfügiger Erweiterungen in den Jahren ,51 ha. Daraus resultiert eine durchschnittliche jährliche Zunahme von 22,17 ha für Neuwidmungen von Gebieten für Geschäftsbauten. Somit ist ein Rückgang der jährlichen Neuwidmungsrate feststellbar, da dieser Wert in der Periode bei 28,75 ha jährlich, in der Periode bei 24,73 ha pro Jahr und in der Periode bei 17,81 ha jährlich lag. Das Verhältnis von gewidmeter Grundstücksfläche zur Gesamtverkaufsfläche hat sich im Landesdurchschnitt mit 4,4 : 1 in den letzten Jahren aus Sicht des Bodenschutzes ungünstig entwickelt. So betrug dieses Verhältnis im Betrachtungszeitraum ca. 3,3 : 1. Die Analyse zeigt, dass sich die Zunahme des Flächenbedarfs für Geschäftsgebiete in den letzten drei Jahren primär (zu 77 %) auf die Realisierung vieler "kleinerer" Geschäftsgebiete (< m² Gesamtverkaufsfläche) zurückführen lässt. 9) Nicht enthalten in dieser Auswertung sind jene Flächen für Einzelhandelsprojekte, die aufgrund der zu geringen Größe (<300 m² Gesamtverkaufsfläche) oder der Lage in gewidmeten Kerngebieten keine Geschäftsgebietswidmung benötigen. 10) Im Berichtszeitraum ( ) wurden seitens der Oö. Landesregierung auch Raumordnungsprogramme für Gebiete für Geschäftsbauten erlassen. Die nachfolgenden Widmungsverfahren der Gemeinden waren mit Ende des Berichtszeitraums zum Teil noch nicht abgeschlossen, werden jedoch noch zur Widmung von weiteren 4,03 ha für Gebiete für Geschäftsbauten führen. 17

22 Oö. Bodenbilanz Nutzung der als "Grünland" gewidmeten Grundflächen Derzeit besteht keine Verpflichtung für die Gemeinden der Aufsichtsbehörde (Land Oberösterreich) "Flächenwidmungsbilanzen" vorzulegen, die auch die Grünlandwidmungen und Verkehrsflächen enthalten. Als Näherungswert für die als "Grünland" gewidmeten Flächen wird daher die Differenz der Gesamtfläche Oberösterreichs zu den gewidmeten Baulandflächen und den Verkehrsflächen gem. Regionalinformation der Grundstücksdatenbank des BA f. Eich- und Vermessungswesen 2008 herangezogen: 4.1. Grünlandwidmungen dominieren die Flächenwidmungspläne: Gemäß der Oö. Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne werden die "Grünlandwidmungen" in verschiedene Grünlandwidmungs- Kategorien eingeteilt. Überragende Bedeutung kommt der Grünland- Widmungskategorie "für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Flächen, Ödland" zu. Diese Kategorie deckt etwa 95 % ( ha) aller Grünlandwidmungen ab. Von weitgehend untergeordneter flächenmäßiger Bedeutung sind folgende weitere Widmungskategorien: Erholungsflächen (Parkanlagen, Spielplätze, Sportplätze, Campingplätze, Freibäder, Golfplätze, Reitsportanlagen, Schipisten, Wintersportanlagen) Dauerkleingärten Friedhöfe Grünfläche mit besonderer Widmung (Grünzüge, Trenngrün) Grünland für Sonderformen von landwirtschaftlichen Betrieben (Massentierhaltung, Tierpark) Abgrabungsgebiete (Steinbruch, Sand- und Kiesabbau) Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche in % Gesamtfläche Oberösterreichs, ,0 Gewidmete Baulandflächen, ,8 Verkehrsflächen gem. Grundstücksdatenbank, ,9 "als Grünland gewidmete Flächen" ,2 Tabelle 4: Flächenwidmung in Oberösterreich, 2009 Datenquellen: Abteilung Raumordnung, Land Oberösterreich, Ende 2009 (Bauland), Regionalinformation der Grundstücksdatenbank des BA f. Eich- und Vermessungswesen 2005 (Verkehr) 18 Foto 3: Über 92 % der Landesfläche von Oberösterreich sind als "Grünland" gewidmet. Fotoquelle: Abteilung Raumordnung, Land Oberösterreich, 2009

23 Oö. Bodenbilanz Rückläufige Flächenentwicklung bei genehmigten Flächen für Abgrabungsgebiete: Die Entwicklung aller im Land Oberösterreich in Verfahren zum Mineralrohstoffgesetz neu genehmigten Rohstoffabbauflächen (Sande, Kiese, Tone, Festgestein) seit dem Jahr 2001 zeigt folgendes Bild: Fläche (ha) 95,0 60,2 38,5 89,3 88,6 109,2 65,5 117,4 51,7 234,6 Kies (Mio.m³) 7,7 5,1 2,9 8,8 13,8 8,8 5,9 11,1 5,5 22,5 Sand (Mio.m³) 0, Stein (Mio.m³) 13,3 0,2 0,6 1,3 0,1 7,8 1,2 3,8 4,3 9,3 Ton (Mio.m³) 2, ,3 0 0,3 Rohstoffmengen gesamt (Mio.m³) 23,7 5,3 3,5 10,0 13,9 16,6 7,1 15,2 9,8 32,1 Tabelle 5: Entwicklung der jährlich neu genehmigten Rohstoffabbaugebiete (mineralische Rohstoffe) in Oberösterreich Datenquelle: Land Oberösterreich, Abteilung Raumordnung, 2010 Entwicklung der Abbauflächen für mineralische Rohstoffe: Im Berichtszeitraum wurden auf einer Fläche von insgesamt 235 ha neue Rohstoffabbauprojekte behördlich genehmigt. In der davor liegenden Berichtsperiode ( ) lag dieser Wert bei 287 ha. Abbildung 7: Jährlich genehmigte Abbauflächen (in ha) für mineralische Rohstoffe in Oberösterreich Datenquelle: Land Oberösterreich, Abteilung Raumordnung, 2010 Abbildung 8: Genehmigte Abbaumengen für mineralische Rohstoffe in Oberösterreich Datenquelle: Land Oberösterreich, Abteilung Raumordnung,

24 Oö. Bodenbilanz 2010 Entwicklung der neu genehmigten Abbaumengen bei mineralischen Rohstoffen: In der Berichtsperiode wurden für den Abbau mineralischer Rohstoffe Genehmigungen für insgesamt 32,6 Millionen m³ erteilt. In der darauf folgenden Periode ( ) stieg dieser Wert auf 40,5 Millionen m³ an und liegt für die aktuelle Berichtsperiode ( ) bei 32,1 Millionen m³. Der österreichische Bedarf an mineralischen Baurohstoffen liegt gegenwärtig bei durchschnittlich jährlich rd. 6,8 7,0 m³ (12,5 13 Tonnen) pro Einwohner. 11 ) In der Berichtsperiode konnte sowohl bei der Flächenentwicklung ( 18,1 %) als auch bei der Entwicklung der genehmigten Abbaumengen ( 20,7 %) bei mineralischen Rohstoffen ein Rückgang gegenüber der vorhergehenden Berichtsperiode ( ) festgestellt werden. 5. Die der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung entzogenen Flächen Flächendeckende Datenquellen zur Erfassung der Entwicklung der tatsächlichen Nutzung der als "Grünland" gewidmeten Flächen stellen die Agrarstrukturerhebungen 12 ) 1995/1999/2003/ 2007 und die Österreichischen Waldinventuren 1992/1996 und 2000/ ) dar. Diesbezüglich wird auch auf die umfassenden Auswertungen im Grünen Bericht Oberösterreich 2008 verwiesen. Die Entwicklung im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Flächen ergab gemäß den Agrarstrukturerhebungen 2005 und 2007 einen Rückgang von 1,5 % ( ha). Da es sich 2005 und 2007 um eine Stichprobenerhebung handelt, ist bei diesen Flächenangaben von einem entsprechenden statistischen Stichprobenfehler auszugehen. Eine Vollerhebung der Flächen erfolgt im Jahr 2010, wodurch wieder gesicherte Zahlen zu erwarten sind. Die landwirtschaftliche Nutzfläche gemäß INVEKOS-Daten ergab einen Rückgang um ca ha im Zeitraum von 2007 bis 2009, dies entspricht in etwa der Summe aus Zuwachs an Baulandwidmungen bzw. Zunahme an Waldflächen. Ein Vergleich der beiden letzten verfügbaren Waldinventuren 1992/1996 und 2000/2002 (Oberösterreichische Waldfläche: ha, Bewaldungsprozent: 41,2 %) zeigt hingegen eine Zunahme der Waldflächen in Oberösterreich von ha mit einer deutlichen regionalen Differenzierung. Großen Waldzuwächsen im Mühlviertel (+2,8 %) und in den alpinen Regionen im Süden von Oberösterreich (+3,7 %) stehen mäßige Wachstumsraten im Zentralraum (+0,5 %) und im Innviertel (+0,8 %) gegenüber. Von der Zunahme der Waldfläche besonders betroffen sind insbesondere die Gemeinden in der Flyschzone, die nördlichen und nordöstlichen Hochlagen des Mühlviertels sowie teilweise die Gemeinden mit Anteil an den nördlichen Kalkalpen. Das sind auch jene Landschaftsräume, die bereits derzeit einen überdurchschnittlich hohen Waldanteil aufweisen. Aufgrund der klimatischen Verhältnisse, der deutlichen Reliefierung sowie der Bodenverhältnisse zählen diese Landschaftsräume auch nicht zu den landwirtschaftlichen Gunstlagen. Die Tendenz, dass sich die Landwirtschaft aus diesen meist schwierig zu bewirtschaftenden und eher ertragsarmen Flächen zurück und damit die beinahe logische Folgenutzung Wald nach sich zieht, wird sich daher auch künftig aller Voraussicht nach fortsetzen. Während in anderen Teilen Oberösterreichs wie zum Beispiel im Oö. Zentralraum eine Zunahme der Waldflächen durchaus wünschenswert wäre, wird sich die Waldzunahme daher voraussichtlich auch weiterhin auf diese bereits derzeit überdurchschnittlich bewaldeten Regionen konzentrieren ) Wagner, Nötstaller, Institut für Bergbaukunde, Bergtechnik und Bergwirtschaft, Montanuniversität Leoben, April 2004; Regionalisierte Abschätzung der langfristigen Bedarfsentwicklung an oberflächennahen Mineralrohstoffen in Oberösterreich; erstellt im Auftrag des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung 12) Bei den Agrarstrukturerhebungen wurden folgende Erhebungsmodalitäten angewendet: 1. Es wurden nur land- u. forstwirtschaftliche Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens 1 ha ausgewertet und 2. Es wurden nur Bewirtschafter von ausschließlichen Forstbetrieben mit Wald von mindestens 3 ha ausgewertet. Zudem wird nach dem Bewirtschaftungsprinzip gezählt d.h. der Betriebssitz ist ausschlaggebend bei der Zurechnung der Flächen. Daraus ergibt sich, dass die in der Agrarstrukturerhebung ermittelten Werte nicht vollständig mit den tatsächlichen Bestandswerten in der Natur übereinstimmen können. Deshalb sind auch im Bereich des Waldbestandes die Angaben aus den Forstinventuren wesentlich "bestandsnäher" als jene aus der Agrarstrukturerhebung. 13) Zu Redaktionsschluss (16. April 2010) lag die aktuelle österreichische Waldinventur 2007/2009 noch nicht ausgewertet vor.

25 Oö. Bodenbilanz 2010 Abbildung 9: GIS-technische Erfassung der Siedlungsflächen (dargestellt in rot) in Oberösterreich Datenquelle: Land Oberösterreich, Abteilung Raumordnung, Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsflächen Die Erfassung der siedlungsbezogenen Realnutzungen zur Abbildung der tatsächlichen Siedlungsentwicklung war bis vor Kurzem nur über relativ teure Auswertungen der Orthofotos bzw. Satellitendaten und ergänzende, zeitaufwendige terrestrische Erhebungen möglich. Die Abteilung Raumordnung hat nun gemeinsam mit der DORIS- Systemgruppe eine GIS-basierte Methode entwickelt, um rasch und kostenfrei die Siedlungsflächen 14 ) in Oberösterreich automatisiert und mit hinreichender Genauigkeit für regionale Fragestellungen periodisch erfassen zu können. Das Ergebnis ist in Abbildung 9 zu sehen. - Siedlungsbezogene Sondernutzungsflächen (z.b. Friedhof, Sportplatz, Kleingartenanlage, Parkanlagen) Insgesamt sind derzeit ha den "siedlungsbezogenen Nutzungen" zuzuordnen. Folgende drei siedlungsbezogene Flächennutzungskategorien wurden im Rahmen dieser Bodenbilanz dargestellt und analysiert: - Siedlungsflächen (z.b.: Wohn-, und Betriebsgebäudeflächen, befestigte Zufahrts- und Abstellflächen, Hausgärten, Außenanlagen und Freiflächen auf Betriebsarealen) - Verkehrsflächen (z.b.: Straßen- und Bahnflächen inkl. Böschungen und Straßenbegleitgrünflächen, Bahnhöfe, Parkplätze, Parkgaragen) Abbildung 10: Siedlungsbezogene Nutzungskategorien in Oberösterreich 2008/2009 Datenquelle: Land Oberösterreich, Abteilung Raumordnung, 2010; Regionalinformation der Grundstücksdatenbank des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV), ) Unter Siedlungsfläche werden Flächen mit Bebauung (identifiziert aus der DKM und dem GWR/Adressdatensatz) und den Nutzungskategorien gem. DKM (Baufläche befestigt, Baufläche begrünt, Lagerplatz, Werksgelände, technische Ver- und Entsorgungsanlage, Gebäude) verstanden. Jene Straßenanlagen, die der reinen Innenerschließung von Siedlungen dienen, werden hierbei in der Regel nicht miterfasst. 21

26 Oö. Bodenbilanz 2010 Foto 4: Bevölkerungsprognosen zeigen, dass in den nächsten Jahren speziell in den Stadtregionen, aber auch in den Regional- und Kleinzentren des ländlichen Raumes mit einer dynamisierten Siedlungsflächenentwicklung zu rechnen sein wird. Fotoquelle: Abteilung Presse, Land Oberösterreich, Jährliche Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke: Da die Häuser- und Wohnungsstättenzählung der Statistik Austria seit 2001 keine Gebäude- und Wohnflächen mehr erfasst, bilden die Regionalinformation der Grundstücksdatenbank des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) die gegenwärtig einzige für das gesamte Bundesgebiet einheitlich verfügbare Datengrundlage für die periodische Abschätzung der Flächennutzung der letzten Jahre im Bereich der Siedlungsflächen. 15 ) (in ha) (in ha) (in ha) (in %) Verkehrsfläche (Straße, Bahn) ,5 Baufläche (versiegelt) ,9 Baufläche (begrünt) ) ) ,1 Summe Siedlungs- und Verkehrsflächen ,6 Tabelle 6: Siedlungs- u. Verkehrsflächen in Oberösterreich ) Datenquelle: Grundstücksdatenbank des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) 17 ) 22 15) Plausibilitätscheck: In Oberösterreich sind derzeit ha als Bauland gewidmet (Stand: 12/2009). Die Analyse der Baulandbilanzen der Gemeinden zeigte, dass mindestens ha davon bebaut sind (Ausgewertet wurden das bebaute Bauland inkl Sternchenhausbauten). Vergleicht man nun diesen Wert aus den Baulandbilanzen mit der gesamten Siedlungsfläche (versiegelte und begrünte Bauflächen; Auswertung gem. GIS-Tool Abteilung Raumordnung 12/2009) die für Ende 2009 für Oberösterreich mit ha errechnet wurde, so scheint dieser errechnete Wert plausibel, da in diesem Wert, anders als bei den Baulandbilanzen, vor allem Bauernhöfe mit ihren in der Regel großen Gartenflächen mit eingerechnet worden sind. 16) Nach Auskunft der Abteilung Statistik, Land Oberösterreich, lagen die von der Statistik Austria auszuwertenden Daten für 2009 bei der Erstellung der Oö. Bodenbilanz 2010 bis März 2010 noch nicht vor. 17) Die Flächenangaben beziehen sich auf den Stand der Nachführungen in der Katastralmappe und entsprechen nur näherungsweise dem Naturstand. 18) Spezialauswertung der Nutzungsflächen "Baufläche begrünt" aus der DKM (Stand: März 2006) durch die DORIS-Systemgruppe, April ) Spezialauswertung der Nutzungsflächen "Baufläche begrünt" aus der DKM (Stand: Oktober 2009) durch die DORIS-Systemgruppe, April 2010.

27 Oö. Bodenbilanz Derzeit werden jährlich etwa 226 ha für Siedlungs- und Verkehrszwecke versiegelt: Der Anteil der versiegelten Flächen an den Bauflächen kann aus der Grundstücksdatenbank des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen rechnerisch relativ genau bestimmt werden und liegt für das Jahr 2008 bei etwa 31,5 %. Bei Verkehrsflächen können Österreich weit lediglich Schätzungen des Anteils der versiegelten Fläche vorgenommen werden, da dazu die Daten der Grundstücksdatenbank nicht ausreichend genau differenziert sind. Der Versiegelungsgrad der Verkehrsfläche wird auf Basis von Projektauswertungen der Abteilung Straßenplanung und Netzausbau bei einem Regelquerschnitt für einen Straßenneubau bis zu einer Damm- und Einschnittshöhe von rund 1,5 Meter mit ca. 50 % angenommen. Um die Vergleichbarkeit mit den anderen Jahren aufrecht zu erhalten, wird jedoch ein Versiegelungsgrad von 60 % den Berechnungen zugrunde gelegt (in ha) (in ha) (in ha) (in ha) (in ha) Versiegelte Baufläche (etwa 30% der gesamten Bauflächen) Versiegelte Verkehrsfläche (Schätzung: 60% der gesamten Verkehrsflächen) Summe Oberösterreich Tabelle 7: Entwicklung der versiegelten Flächen in Oberösterreich ) Datenquelle: Regionalinformation der Grundstücksdatenbank des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) 21 ) Eine Spezialauswertung durch die Abteilung Straßenplanung und Netzausbau ergab diesbezüglich einen leichten Rückgang für Asphaltflächen bei Straßen-Neubaulosen des Landes Oberösterreich: : +37,6 ha, : +36,3 ha. Foto 5: In den letzten Jahren wurden jährlich etwa 226 ha Bodenfläche für Siedlungs- und Verkehrszwecke versiegelt. Fotoquelle: Abteilung Raumordnung, Land Oberösterreich, ) Nach Auskunft der Abteilung Statistik, Land Oberösterreich, lagen die von der Statistik Austria auszuwertenden Daten für 2009 bei der Erstellung der Oö. Bodenbilanz 2010 bis März 2010 noch nicht vor. 21) Die Flächenangaben beziehen sich auf den Stand der Nachführungen in der Katastralmappe und entsprechen nur näherungsweise dem Naturstand. 23

28 Oö. Bodenbilanz Ausgewählte Indikatoren der Wohnbautätigkeit : Aus der Wohnbaustatistik lassen sich in jährlichen Abständen Aussagen zur Entwicklung des Wohnungsbestandes ableiten. Einige Indikatoren, die in ihrer Entwicklungsdynamik für die Aussagen in dieser Bodenbilanz von Relevanz sind, werden in der folgenden Tabelle dargestellt: Anteil der Hauptwohnsitz- Durchschnittliche Nutzfläche Hauptwohnsitzwohnungen wohnungen in Gebäuden pro Hauptwohnsitzwohnung in Oberösterreich mit 1 oder 2 Wohnungen in Oberösterreich an den gesamten Hauptwohnsitzwohnungen ,6 m² ,6 % ,7 m² ,9 % ,7 % +6,6 % Tabelle 8: Kennzahlen der Wohnungsentwicklung in Oberösterreich in der Periode Datenquelle: Statistik Austria; Gebäude- und Wohnungszählung 2001 sowie Wohnungserhebung im Mikrozensus-Jahresdurchschnitt 2008 Folgende Entwicklungen lassen sich aus der Wohnungsstatistik ableiten: - Steigerung der Wohnnutzfläche pro Hauptwohnsitzwohnung um 8,7 % in der Periode Zuwachs der Hauptwohnsitzwohnungen um 6,6 % in der Periode Zunahme des Anteils der Hauptwohnsitzwohnungen in Gebäuden mit 1 oder 2 Wohnungen ("Ein- und Zweifamilienhäuser") an den gesamten Hauptwohnsitzwohnungen von 56,6 % (2001) auf 59,9 % (2008) Foto 6: Der Anteil der Einfamilienhausbauten an den gesamten Wohngebäuden in Oberösterreich ist weiter ansteigend. Fotoquelle: Abteilung Raumordnung, Land Oberösterreich,

29 Umsetzung des Oö. Bodenschutzgesetzes III. Umsetzung des Oö. Bodenschutzgesetzes Behördliche Verfahren Das Landesgesetz vom 3. Juli 1991 über die Erhaltung und den Schutz des Bodens vor schädlichen Einflüssen sowie über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Oö. Bodenschutzgesetz 1991), in der Fassung LGBl. Nr. 100/2005, ist zum größten Teil am in Kraft getreten. Die Bodenschutzgesetz-Novelle 2009 führte zu wesentlichen Änderungen im Pflanzenschutzmittelbereich. Die Änderungen beinhalten: - die Umsetzung von einheitlichen Empfehlungen des Fachbeirats für Bodenschutz sowie - die in der Zwischenzeit erforderlich gewordenen Anpassungen an geänderte Rechtsvorschriften. Die Empfehlungen des Fachbeirats für Bodenschutz, in dem u.a. die berührten Abteilungen des Amtes der Oö. Landesregierung, die Landwirtschaftskammer Oberösterreich und der Oö. Umweltanwalt vertreten sind, betreffen insbesondere die Definition und die Regelung der Ausbringung von Erde aus Abfällen sowie die Aufnahme des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Bodenschutz (Protokoll "Bodenschutz"), BGBl. III Nr. 235/2002, in der Fassung BGBl. III Nr. 111/2005, in die Zielbestimmung des Oö. Bodenschutzgesetzes Mit dem Agrarrechtsänderungsgesetz 2005, BGBl. I Nr. 87, wurde auch das Pflanzenschutzgrundsatzgesetz hinsichtlich der Regelungen betreffend die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln geändert. Kernstück dieser Novelle sind die Bestimmungen über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, wobei neben der Verwendung von im Inland in Verkehr gebrachten Pflanzenschutzmitteln nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 die europarechtlichen Rahmenbedingungen für den Parallelimport (Eigenimport) durch Landwirtinnen bzw. Landwirte zu berücksichtigen sind. Danach hat einerseits der Eigenimport von in einem Mitgliedstaat zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, die mit einem in Österreich zugelassenen Pflanzenschutzmittel ident sind, zulässig zu sein, andererseits soll aufgetretenen Missständen entgegengetreten werden. Der neue IV. Abschnitt des Oö. Bodenschutzgesetzes 1991 soll nicht nur die Verwendung von gefährlichen Pflanzenschutzmitteln regeln, sondern auf alle Tätigkeiten im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln aller Art, also auch mit solchen, die als nicht gefährlich eingestuft werden, anzuwenden sein (bislang wurden nur die als sehr giftig, giftig und gesundheitsschädlich eingestuften Pflanzenschutzmittel erfasst). Diese Erweiterung des Anwendungsbereichs des Oö. Bodenschutzgesetzes 1991 entspricht Art. 3 der Richtlinie 91/414/EWG, wonach die Anwendung aller in den jeweiligen Mitgliedstaaten zugelassenen Pflanzenschutzmitteln zu regeln und zu überwachen ist, und soll der Erreichung des wesentlichen Ziels der Minimierung von Gefahren aus der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln für das Leben und die Gesundheit von Menschen sowie für die Umwelt dienen. Über die Zulässigkeit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wurden umfangreiche Regelungen getroffen, die vor allem eine möglichst einheitliche Bewirtschaftungsmöglichkeit im Vergleich mit den anderen Bundesländern ermöglichen. Die einzelnen Änderungen der Bodenschutzgesetznovelle 2009 betreffen im Wesentlichen: - Im 1 wird bei den Zielbestimmungen auf die Berücksichtigung des Protokolls "Bodenschutz" der Alpenkonvention verwiesen. - Im 2 wurden bei den Begriffsbestimmungen die Begriffe "Erde aus Abfällen" und "unbelasteter Bodenaushub" neu definiert und die Begriffe "Pflanzen", "Pflanzenerzeugnisse", "Schadorganismen", "Pflanzenschutzmittel", "Integrierter Pflanzenschutz" und "Verwendung von Pflanzenschutzmitteln" den Vorgaben des Pflanzenschutzgrundsatzgesetzes angepasst. - Im 3 wird die Ausbringung von Erde aus Abfällen geregelt. - Im völlig neu geordneten IV. Abschnitt des Oö. Bodenschutzgesetzes 1991 wird in 16 der Anwendungsbereich von der Verwendung von ausschließlich gefährlichen Pflanzenschutzmitteln auf alle Tätigkeiten im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln aller Art erweitert. - Im 16a wird die Erhebung und die Übermittlung von Daten bzw. der Bericht über die Kontrollmaßnahmen nach Art. 17 der Richtlinie 91/414/EWG geregelt und eine entsprechende Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten, die in Vollziehung dieses Landesgesetzes ermittelt worden sind, eingerichtet schränkt die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, außer bei der Verwendung geringer Mengen im Haushaltsbereich, auf befugte 25

30 Umsetzung des Oö. Bodenschutzgesetzes 26 Gewerbetreibende, sachkundige Landwirtinnen bzw. Landwirte oder sonst sachkundige Personen ein schränkt die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf solche ein, die zulässig nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 inverkehrgebracht wurden, oder in einem deutschen oder niederländischen Pflanzenschutzmittelregister enthalten sind, von der Verwenderin oder dem Verwender in diesen Mitgliedstaaten erworben wurden und der Erwerb durch Originalbelege nachgewiesen wird, oder Pflanzenschutzmittel, die in einem EWR-Mitgliedstaat zugelassen sind und mit einem österreichischen Referenzprodukt identisch sind. Weiters enthält 18 Regelungen über die bestimmungs- und sachgemäße Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie den Eigenund Nachbarschutz. - 18a sieht vor, dass beim Verbrauchen, Anwenden, Ausbringen und Gebrauchen von Pflanzenschutzmitteln ein Spritztagebuch zu führen ist, diesem gleichgesetzt sind CC-, ÖPUL- oder IP-Aufzeichnungen. - 18b enthält Bestimmungen über die Aufbewahrung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln. - 18c beinhaltet die Voraussetzungen für die Verwendung von Pflanzenschutzgeräten und die Schutzmaßnahmen bei der Zubereitung von Spritzbrühen. - Nach 21 hat die Behörde bei begründetem Verdacht der bestimmungs- oder sachwidrigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln die erforderlichen Maßnahmen bis hin zur Beschlagnahme zu treffen. - Mit 21a wurde eine Verordnungsermächtigung für die Landesregierung eingefügt, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zeitlich oder gebietsweise zu beschränken oder zu verbieten, wenn es zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen und der Umwelt erforderlich ist oder der Einsatz anderer wirtschaftlich vertretbarer Verfahren im Sinn des integrierten Pflanzenschutz zur Verfügung steht und die nach anderen gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Maßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig angeordnet werden können legt die jährliche Frist für die Landwirtschaftskammer zur Erstellung des Tätigkeitsberichtes der Bodenschutzberatung mit 30. Juni fest. - In 36 wurde der Katalog der Fördermöglichkeiten um die "Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für den sparsamen und nachhaltigen Umgang mit dem Boden" erweitert sieht den Instanzenzug für Berufungen gegen Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörden an den Unabhängigen Verwaltungssenat vor. - Die 42 und 44 legen die erforderlichen Überwachungsmaßnahmen, Auskunftspflichten, Zutrittsrechte sowie erforderlichenfalls die Anwendung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt fest. - Die sonstigen Änderungen beinhalten in der Zwischenzeit erforderlich gewordene Anpassungen an geänderte Rechtsvorschriften oder Bezeichnungen. Weiters hat der Oberste Gerichtshof zum Thema Erosion entschieden, dass der Anbau von Mais parallel zur Hangfalllinie eine nicht ordnungsgemäße bodenerosionsfördernde landwirtschaftliche Bearbeitung von Grundstücken darstellt, die geeignet ist, den natürlichen Abfluss der sich auf diesen Grundstücken ansammelnden oder darüber fließenden Gewässer zum Nachteil der darunter liegenden Grundstücke so zu ändern, dass es dadurch zum Eindringen von Schlamm auf diesen Grundstücken kommt, und hat entsprechenden Schadenersatz zuerkannt. Aus diesem Anlass wurde eine Verstärkung der Beratung zum Thema Erosion durch die Bodenschutzberatung vereinbart. Unter behördlichen Verfahren sind einerseits allgemeine Verwaltungsverfahren, andererseits Verwaltungsstrafverfahren zu verstehen. Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz ist die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften und Magistrate), Administrativbehörde ist primär ebenfalls die Bezirksverwaltungsbehörde ( 41 Abs. 1), in Teilbereichen die Oö. Landesregierung. Zur Überwachung des Oö. Bodenschutzgesetz 1991 ist grundsätzlich ebenfalls die Bezirksverwaltungsbehörde berufen ( 42 Abs. 3), wobei auch hier in Teilbereichen der Oö. Landesregierung Überwachungsaufgaben zukommen (Überwachung der Abwasserreinigungsanlagen, die Klärschlamm zur Verwendung in der Landwirtschaft abgeben). Innerhalb des Amtes der Oö. Landesregierung sind die Abteilung Land- und Forstwirtschaft und die Abteilung Umweltschutz mit behördlichen Aufgaben betraut. Die Ausstellung von Eignungsbescheinigungen für Klärschlamm wird von der Abteilung Umweltschutz vorgenommen.

31 Umsetzung des Oö. Bodenschutzgesetzes Die Abteilung Umweltschutz hat im Jahr , im Jahr und im Jahr Eignungsbescheinigungen gemäß 3 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 hinsichtlich Klärschlamm ausgestellt (insgesamt 561 gegenüber 547 im vorigen Berichtszeitraum). Ab 2004 wurden aufgrund der Kompostverordnung keine Eignungsbescheinigungen mehr für Kompost von der Abteilung Umweltschutz ausgestellt. Die Verwaltungsverfahren der Bezirksverwaltungsbehörden betrafen hauptsächlich Ausnahmebewilligungen für die Ausbringung von Klärschlamm, der nicht aus einer in Oberösterreich gelegenen Abwasserreinigungsanlage stammt ( 11). Alle Ausnahmebewilligungen wurden von der Bezirkshauptmannschaft Braunau erteilt. Im Jahr 2007 wurden 28, und Ausnahmegenehmigungen nach 11 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 erteilt. Von den übrigen Bezirksverwaltungsbehörden wurden keine derartigen Ausnahmegenehmigungen erteilt. Ingesamt wurden von den Bezirksverwaltungsbehörden 78 Ausnahmebewilligungen gemäß 11 (im vorigen Berichtszeitraum 88) erteilt. Es wurden im Berichtszeitraum keine Ausnahmebewilligungen gemäß 7 Abs. 5 zur Ausbringung von Senkgrubeninhalten und Klärschlamm auf Almböden (verkarsteten Böden) erteilt. Gemäß 42 Abs. 3 obliegt die Überwachung der Einhaltung des Oö. Bodenschutzgesetzes 1991 zum größten Teil den Bezirksverwaltungsbehörden. Über Ersuchen der Bezirksverwaltungsbehörde haben Organe der Bundesgendarmerie oder der Bundespolizei zur Sicherung der Überwachungsrechte ( 42) sowie bei der Durchführung von Sofortmaßnahmen ( 43) im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungsbereiches Hilfe zu leisten. Für Maßnahmen zur Einleitung (Anzeige) von Verwaltungsstrafverfahren bzw. für Vorbeugemaßnahmen gegen drohende Verwaltungsübertretungen (insbesondere für faktische Amtshandlungen nach 44) stehen diese Organe nicht zur Verfügung. Der Bezirksverwaltungsbehörde kommen für die Überwachung bestimmte Befugnisse (Zutrittsrecht; Probenahmerecht; Einsichtsrecht; Recht, Auskünfte zu verlangen) zu. Den Bezirksverwaltungsbehörden stehen hierzu keine eigenen Fachorgane zur Verfügung, sie können jedoch Amtssachverständige der Abteilung Land- und Forstwirtschaft und der Abteilung Umweltschutz sowie außenstehende Sachverständige beiziehen. Die Bezirksverwaltungsbehörde und deren Organe dürfen von diesen Überwachungsrechten nur bei begründetem Verdacht auf ein Fehlverhalten Gebrauch machen. Viele Verwaltungsübertretungen werden daher aufgrund von Anzeigen von Privatpersonen aktenkundig. Gemäß 25 kann die Landesregierung Bodenproben einschließlich der Ziehung von Pflanzenproben veranlassen, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Bodengesundheit beeinträchtigt ist. In den Jahren 2007 bis 2009 wurden insgesamt in Oberösterreich 97 Anzeigen (im vorigen Berichtszeitraum 231) wegen Übertretungen des Oö. Bodenschutzgesetzes 1991 erstattet. Im Jahr 2007 wurden bei den Bezirksverwaltungsbehörden 34 Übertretungen angezeigt, und Verwaltungsstrafverfahren bezogen sich auf die unerlaubte Abgabe von Klärschlamm, Mülloder Klärschlammkompost zur Ausbringung oder die unerlaubte Ausbringung von Klärschlamm, Müll- und Klärschlammkompost sowie Kompost ( 49 Abs. 1 Z. 1, 2 und 6). 5 Verwaltungsstrafverfahren betrafen die Überschreitung der zulässigen Ausbringungsmenge ( 5 Abs. 1 oder Abs. 2; 49 Abs. 1 Z. 3). 1 Verwaltungsstrafverfahren bezog sich auf die unerlaubte Ausbringung von Senkgrubeninhalten bzw. Klärschlamm aus Kleinkläranlagen ( 7 Abs. 1 bis 3; 49 Abs. 1 Z. 5). Wegen der unerlaubten Ausbringung von Klärschlamm, Müll- und Klärschlammkompost aus nicht in Oberösterreich gelegenen Abwasserreinigungs(Kompostierungs)anlagen ( 11; 49 Abs. 1 Z. 7) gab es kein Verwaltungsstrafverfahren mehr. Wegen Nichtbeachtung von den in Verordnungen oder Bescheiden, die aufgrund der Bestimmungen für Kompost erlassen wurden, enthaltenen Verboten ( 49 Abs. 1 Z. 8) wurden im Berichtszeitraum vier Strafen ausgesprochen. 7 Verwaltungsstrafverfahren bezogen sich auf die Missachtung des Ausbringungsverbotes von Gülle bzw. Jauche ( 15 Abs. 3; 49 Abs. 1 Z. 9). 1 Verwaltungsstrafverfahren betraf den nicht ausreichenden Gülle(Jauche)lagerraum für tierhaltende landwirtschaftliche Betriebe ( 15 Abs. 4; 49 Abs. 1 Z. 10). Insgesamt 52 Strafverfahren wurden wegen fehlendem Sachkundenachweis für Anwender von Pflanzenschutzmitteln bzw. der Verwendung von 27

32 Umsetzung des Oö. Bodenschutzgesetzes nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln durchgeführt ( 17 und 18; 49 Abs. 1 Z. 11). Ausgehend von 97 Anzeigen wurden 39 Verfahren (40 %) eingestellt bzw. wurde von der Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens oder von der Verhängung einer Strafe abgesehen. In 17 Fällen (19 %) wurde eine Ermahnung erteilt; in 40 Verfahren (41 %) wurde eine Geldstrafe verhängt. Ein Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Dem Interesse des Bodenschutzes dienen aber nicht nur die behördlichen Verfahren, sondern insbesondere auch Schulungsmaßnahmen. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln darf in Oberösterreich, außer bei der Verwendung von geringen Mengen im Haushaltsbereich, nur von befugten Gewerbetreibenden, sachkundigen Landwirten oder sonstigen sachkundigen Personen erfolgen. Im landwirtschaftlichen Bereich kann die Sachkundigkeit durch entsprechende Berufs-, Schul- oder Universitätsausbildungen gegeben sein. Verfügt jemand nicht über die entsprechenden Ausbildungen, ist die Teilnahme an einem Sachkundekurs der Landwirtschaftskammer für Oberösterreich im Ausmaß von mindestens 8 Stunden ausreichend, wenn bis zum eine mindestens 5-jährige landwirtschaftliche Praxis vorgelegen hat. Andernfalls muss diese Person an einem Sachkundekurs der Landwirtschaftskammer Oberösterreich im Ausmaß von mindestens 20 Stunden teilgenommen haben. Die 8- bzw. 20-stündigen Ausbildungskurse wurden im Berichtszeitraum von der Landwirtschaftskammer Oberösterreich durch das Ländliche Fortbildungsinstitut und an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen abgehalten. Weiters hat die Landwirtschaftskammer (Abteilung Pflanzenproduktion, Pflanzenschutzreferat) über die gesetzliche Verpflichtung hinaus 40-Stunden- Kurse für geprüfte Pflanzenschutztechniker durchgeführt. Im Berichtszeitraum wurden von der Landwirtschaftskammer Oberösterreich insgesamt 21 Sachkundekurse mit 346 Teilnehmern abgehalten. Als Sachkundenachweis für die Anwendung in der Landwirtschaft gilt weiters die erfolgreiche Teilnahme an einer sonstigen fachlich einschlägigen Ausbildung, wenn die Landwirtschaftskammer Oberösterreich gem. 17 Abs. 2 Z. 1 lit. c Oö. Bodenschutzgesetz 1991 eine Bestätigung darüber ausstellt, dass diese Ausbildung geeignet war, die erforderlichen Fachkenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln. Von der Landwirtschaftskammer Oberösterreich wurden im Berichtszeitraum insgesamt Bestätigungen ausgestellt. 2007: 390 Bestätigungen 2008: 408 Bestätigungen 2009: 377 Bestätigungen Die außerlandwirtschaftliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (vor allem im Kleingartenbereich) darf ebenfalls nur von sachkundigen Personen erfolgen. Sie müssen einen Sachkundekurs der Oö. Akademie für Umwelt und Natur im Mindestausmaß von 5 Stunden oder einen vergleichbaren Kurs besucht haben, wenn sie nicht über einen anderen Sachkundenachweis verfügen. Im Berichtszeitraum haben 388 Teilnehmer (im vorigen Berichtszeitraum 398 Teilnehmer) 9 Sachkundekurse (vorher auch 9 Sachkundekurse) der Oö. Akademie für Umwelt und Natur besucht. 2007: 2 Kurse 95 Teilnehmer 2008: 3 Kurse 106 Teilnehmer 2006: 4 Kurse 187 Teilnehmer Die Ziele des Bodenschutzes werden darüber hinaus vorrangig durch zahlreiche Förderungen, Versuchs- und Beratungsaktivitäten (Bodenschutzberatung bei der Landwirtschaftskammer Oberösterreich), andere Schulungen und oberösterreichische Datenerfassungen (Oö. Bodenkataster, Bodenbilanz und Bodenschutzregister) und durch Öffentlichkeitsarbeit gewährleistet. 2007: 6 Kurse 117 Teilnehmer 2008: 10 Kurse 163 Teilnehmer 2009: 5 Kurse 66 Teilnehmer 28

33 Umsetzung des Oö. Bodenschutzgesetzes 2. Fachbeirat für Bodenschutz Einleitung Der Fachbeirat für Bodenschutz nach 47 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 wurde zur Beratung der Landesregierung und der Behörden in grundsätzlichen Angelegenheiten des Bodenschutzes und bei Einzelentscheidungen von besonderer Bedeutung eingerichtet. Die Geschäftsstelle wird von der Abteilung Umweltschutz geführt. Die Schwerpunktthemen des Beirates in den Jahren waren: 1. Arbeitsgruppe Senkung des Flächenverbrauchs Ziele für den quantitativen und qualitativen Bodenschutz in Oberösterreich Bodenbewertung in Planungsverfahren Empfehlungen für die Ziele zum quantitativen Bodenschutz Vorstellung der Projekte aus der Förderaktion Flächen sparende Baulandentwicklung 2. Die Erzeugung von nachwachsenden Rohstoffen bzw. erneuerbaren Energien und ihre möglichen Auswirkung auf die Böden 2007 wurde dazu eine Sondersitzung des Fachbeirates durchgeführt 3. Erarbeitung von Standards für die Ausbringung von Gärrückständen aus Biogasanlagen. 4. Information zu wichtigen rechtlichen Grundlagen bzw. Aktivitäten im Bodenschutzrecht Aktueller Stand bei der EU-Bodenrahmenrichtlinie Umsetzung der Alpenkonvention in OÖ mit Schwerpunkt auf das Protokoll Bodenschutz 5. Information zu bodenrelevanten Förderaktionen Bericht über die Förderaktion zur Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten Bodennahe Gülleausbringung eine Übersicht über die Förderaktion 6. Information zum Leben im Boden. Senkung des Flächenverbrauchs in Oberösterreich und sachgerechte Bodenrekultivierung land- und forstwirtschaftlicher Flächen auseinandergesetzt. Aufgrund der Initiativen des Fachbeirates wurden: Ziele und Maßnahmen zur Senkung des Flächenverbrauchs für den Zeitraum erarbeitet und durch die Landesregierung 2007 genehmigt Die Anlage von Bodenlehrpfaden in Oberösterreich gestartet Bodenworkshops für Schulen durchgeführt 2 Bodenfeste durchgeführt Ein verbindlicher Standard für die Ausbringung von Gärrückständen auf Böden erarbeitet Veranstaltungen zum Thema Boden, wie ein ganztägiger Fortbildungstag für Natur- und Landschaftsführer/innen, das 15. Klimabündnistreffen unter dem Thema Boden schützen, dem Klima nützen, die 7. internationale Jahrestagung des Europäischen Bodenbündnis zum Thema Fläche gewinnen Boden schützen und eine Veranstaltung zum Thema Die sachgerechte Rekultivierung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen durchgeführt. Außerdem hat am die Präsentation der Gemeindeprojekte für die Flächen sparende Baulandentwicklung in Kremsmünster stattgefunden. Mitveranstalter war die Akademie für Umwelt und Natur Ausblick Der Fachbeirat wird sich in den nächsten Jahren verstärkt mit dem Thema Senkung des Flächenverbrauchs, weiter mit der Frage der Bodenbewusstseinsbildung und mit dem Thema Boden und Klima beschäftigen. Arbeiten der Ausschüsse bzw. Arbeitsgruppen Der Fachbeirat hat sich intensiv mit den Themen Standards für eine geordnete Ausbringung von Gärrückständen 29

34 Umsetzung des Oö. Bodenschutzgesetzes Das Bodenbündnis OÖ Das Bodenbündnis ist ein Netzwerk von europäischen Städten, Gemeinden und Regionen, die sich freiwillig für einen nachhaltigen Umgang mit Böden einsetzen. Gemeinsame Basis dieses Bemühens ist das Bodenbündnis-Manifest. Der Verein mit Sitz in Osnabrück hat den Namen European Land and Soil Alliance (ELSA) e.v. Das Bodenbündnis wurde in enger Anlehnung an das Klimabündnis gegründet, daher ist das Klimabündnis OÖ im Auftrag der Abt. Umweltschutz die Anlaufstelle für das Bodenbündnis in OÖ. Mit Stand April 2010 sind 22 Oberösterreichische Gemeinden und Städte dem Europäischen Bodenbündnis beigetreten: Altmünster, Ansfelden, Bad Ischl, Bad Schallerbach, Braunau, Freistadt, Gallneukirchen, Gramastetten, Haag am Hausruck, Haslach, Ottenschlag im Mühlkreis, Ottensheim, Kematen/Krems, Krenglbach, Laakirchen, Linz, Steinbach a.d. Steyr, Thalheim bei Wels, Vorchdorf, Vöcklabruck, Weibern und Wels. Jährlich treten vier bis fünf Gemeinden/Städte in Oberösterreich dem Bodenbündnis bei. Das Bodenbündnis verfolgt mit den Gemeinden folgende Ziele Umsetzung einer nachhaltigen kommunalen Bodenpolitik durch o flächensparende Raumordnung o Erhaltung und Förderung der Bodenfruchtbarkeit durch Unterstützung des Biolandbaus o Bewusstseinsbildung zum Thema Boden in der Gemeinde Forcierung einer sozial gerechten Landnutzung in der Bodenbündnis-Projektregion im Senegal Attraktive Angebote für Gemeinden und Schulen Mit Unterstützung von Klimabündnis und der Abteilung Umweltschutz gibt es in Oberösterreich für Bodenveranstaltungen wie Bodentage in Gemeinden und für Schulen beispielsweise folgende Angebote: Vorträge beispielsweise zum Bodenschutz in Hausgärten Ausstellungen und Filme zum Thema Boden zum kostenlosen Ausleihen Exkursion Unser Boden für Gemeinden buchbar Das Bodenkinderprogramm Was krabbelt den da? Aktion Bodenschutz pflanzen, wo Gehölze aus der regionalen Gehölzvermehrung OÖ den Gemeinden zum halben Preis angeboten werden für Schulen gibt es den Workshop Wir begreifen Boden Alle Informationen und der aktuelle Angebotskatalog des Bodenbündnis OÖ stehen auf 30

35 Umsetzung des Oö. Bodenschutzgesetzes 3. Klärschlammanfall und - verwertung in Oberösterreich Bodenschutzregister ( 45 Oö. Bodenschutzgesetz 1991) Im Bodenschutzregister (EDV-Datenbank) werden gemäß 45, Abs. 1 bis 3, Oö. Bodenschutzgesetz 1991, die von den Kläranlagenbetreibern abgegebenen Klärschlammmengen, die Zusammensetzung der Klärschlämme bzw. die Namen und Anschriften der Nutzungsberechtigten, die Klärschlamm auf Böden ausgebracht haben, sowie die genauen Grundstücksbezeichnungen (Katastralgemeinde, Grundstücksnummern, Flurbezeichnungen bzw. Flächenausmaße) erfasst. Diese Datenbank dient vorwiegend als Instrument zur Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen gemäß Oö. Bodenschutzgesetz 1991 (Eignung des Klärschlammes gemäß 3, Eignung des Bodens gemäß 4, Beschränkung der Ausbringungsmengen gemäß 5, Abgabe von Klärschlamm gemäß 9 bzw. der Ausbringungsbeschränkung bei Klärschlämmen aus anderen Bundesländern gemäß 11) bzw. der Überwachung der sonstigen Verwertungs- bzw. Entsorgungswege der Klärschlämme (Deponierung, Verbrennung bzw. Kompostierung). Klärschlammqualität Schwermetalle: Durchschnittliche Schwermetallgehalte und AOX in den untersuchten oberösterreichischen Klärschlämmen (Mittelwerte der Proben des Jahres 2009): Mittelwerte Grenzwert (LGBl. 62/2006) Blei 41 mg/kg TS 400 mg/kg TS Cadmium 0,92 mg/kg TS 5 mg/kg TS Chrom 45 mg/kg TS 400 mg/kg TS Kupfer 239 mg/kg TS 400 mg/kg TS Nickel 24 mg /kg TS 80 mg/kg TS Quecksilber 0,8 mg/kg TS 7 mg/kg TS Zink 844 mg/kg TS 1600 mg/kg TS AOX 140 mg/kg TS 500 mg/kg TS Düngewirksame Stoffe: Im Rahmen der vorgeschriebenen Untersuchungen zur Ausstellung einer Eignungsbescheinigung gemäß 3 des Oö. Bodenschutzgesetzes 1991 werden auch die Gehalte an düngewirksamen Stoffen (kurz Nährstoffe genannt) untersucht. Bei den untersuchten Klärschlämmen 2009 wurden folgende Gehalte festgestellt: Nährstoff Minimum Maximumwert N-Kjeldahl 0,56 kg/t FS 18,7 kg/t FS Ammoniumstickstoff 0,01 kg/t FS 5,97 kg/t FS Phosphor (als P2O5) 0,39 kg/t FS 27 kg/t FS Kalium (als K2O) 0,04 kg/t FS 2,30 kg/t FS Calcium (als CaO) 0,28 kg/t FS 170 kg/t FS Magnesium (als MgO) 0,07 kg/t FS 13 kg/t FS FS=Frischsubstanz 31

36 Umsetzung des Oö. Bodenschutzgesetzes Phosphor ist nahezu gänzlich pflanzenverfügbar und ist daher eine wertvolle Quelle für den Nährstoff Phosphor. Kalkkonditionierte Klärschlämme erreichen CaO- Gehalte bis 170 kg/t Frischmasse und können speziell bei Böden mit niedrigem ph-wert bodenverbessernd wirken. Die Anwendungsmengen von Klärschlamm sollten dem Nährstoffbedarf der jeweiligen Kultur angepasst werden (Berücksichtigung der Richtlinien für die sachgerechte Düngung ). Klärschlammverwertung und Entsorgung in Oberösterreich Diagramm Anfall und Verwertung 2009 Der betriebliche und kommunale Klärschlammanfall (ohne Papier- und Zellstoffindustrie) ist von 2006 mit t auf t Trockenmasse im Jahr 2009 geringfügig zurückgegangen und ist in der Anpassung an den Stand der Technik der Kläranlagen und unterschiedlicher Behandlungsmethoden begründet. Landwirtschaftliche Verwertung: Wie aus dem Diagramm ersichtlich, stellt die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm mit t Trockenmasse einen sehr bedeutenden Weg der ordnungsgemäßen Verwertung in Oberösterreich dar, wird aber durch Förderungsprogramme in der Landwirtschaft bzw. durch diverse gesetzliche Bestimmungen (z. B. Wasserrechtsgesetz, Aktionsprogramm Nitratrichtlinie) wesentlich eingeschränkt. Klärschlamm kann daher in der Landwirtschaft nur sehr gezielt eingesetzt werden. Kompostierung: Im Jahr 2009 wurden t Trockenmasse einer Kompostierung, vorwiegend in anderen Bundesländern, zugeführt. Aufgrund der Bundeskompostverordnung (BGBl. 292/2001) wurden entsprechende Rahmenbedingungen auch für die Klärschlammkompostierung gesetzt, welche aber in Oberösterreich wenig genutzt werden. Verbrennung: In Abfallverbrennungsanlagen wurden im Jahr t Trockenmasse der thermischen Behandlung zugeführt. Zwischenlagerung: 2009 wurde eine Klärschlammmenge von t Trockenmasse auf den Kläranlagen bzw t Trockenmasse auf einer Deponie zwischengelagert. 32 Deponierung: Im Jahr 2009 wurde eine Klärschlammmenge von t Trockenmasse nach vorheriger mechanisch-biologischer Behandlung deponiert.

37 Umsetzung des Oö. Bodenschutzgesetzes 4. Bodenschutzberatung, Landwirtschaftskammer OÖ Beratungs- und Förderungsmaßnahmen Einrichtung eines Beratungsdienstes Gemäß 35 Abs. 1 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 hat die Landwirtschaftskammer Oberösterreich für die Beratung der Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von Böden in Angelegenheiten des Bodenschutzes sowie für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln einen Beratungsdienst eingerichtet. Der Beratungsdienst, die Bodenschutzberatung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich, ist derzeit mit drei Dienstposten, zwei Bodenschutzberatern und einer Sekretärin, besetzt. Gesetzliche Aufgabenstellung Das Versuchs- und Beratungswesen ist die Aufgabenstellung der Bodenschutzberatung gemäß 34 des Oö. Bodenschutzgesetzes Die Versuchsprogramme umfassen bodenschutzspezifische Strategien der Landbewirtschaftung, haben den jeweiligen Erkenntnisstand der Wissenschaft zu berücksichtigen und sind mit Bedachtnahme auf die landestypischen Boden- und Klimaverhältnisse durchzuführen. Eine weitere Aufgabe ist gemäß 27 (3) die Mitwirkung bei der Erstellung von Bodenverbesserungsplänen. Diese Bodenverbesserungspläne werden mittels Bescheid von der Behörde aufgetragen und sind im Zusammenwirken mit der Bodenschutzberatung zu erstellen. Unter Bedachtnahme auf die Grundsätze des integrierten Pflanzenbaues sind aufeinander abgestimmte Bodenbearbeitungs-, Dünge-, Pflanzenschutz- und Fruchtfolgekonzepte zu entwickeln. Umsetzung Die Bodenschutzberatung hat in den Jahren 2007, 2008 und 2009 eine Reihe von Versuchen angelegt, Projekte gestartet oder weitergeführt. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden im Rahmen von Vorträgen, Feldtagen, Bauernversammlungen, Lehrveranstaltungen, Kursen und Seminaren sowie über Veröffentlichungen in diversen Fachzeitschriften und Broschüren sowie über das Internet, die Homepage der Landwirtschaftskammer OÖ den Bäuerinnen und Bauern vermittelt. Beratungs- und Vortragstätigkeit Im Zeitraum 2007 bis 2009 wurden von der Bodenschutzberatung insgesamt 138 Vorträge bzw. Seminare oder Lehrveranstaltungen in der Landwirtschaftskammer OÖ, in den Bezirksbauernkammern, bei Stammtischen und Ortsveranstaltungen sowie in Landwirtschaftlichen Fachschulen abgehalten. Bei Sprechtagen wurden 90 Beratungen im Büro sowie bei Besuchen auf den Betrieben 49 Beratungen durchgeführt. Telefonisch und per wurden Auskünfte auf Anfragen erteilt. Mittels 86 Zeitungsartikeln wurden saisonale, bodenschutzrelevante Aspekte mitgeteilt. Weiters wurde an 10 Exkursionen, Feldtagen bzw. Feldbegehungen mitgewirkt. Auch im Rahmen der Welser Messe bzw. Rieder Messe ist die Bodenschutzberatung jährlich vertreten. Zum Thema Boden- und Grundwasserschutz nahm die Bodenschutzberatung an insgesamt 350 Sitzungen teil. Folgende Grafik gibt einen detaillierten Überblick über die Beratungsarbeit und Beratungsmethoden der Bodenschutzberatung. Jahr Vorträge, Seminare, Lehrveranstaltungen Beratungen am Betrieb Beratungen im Büro Telefon- und -Beratungen Sonstige Beratungen Zeitungsartikel Beratung über Internet Exkursionen, Feldtage, Begehungen Sitzungen Rieder 32 Agrarnet bzw. Welser 31 Agrarnet Messe 23 Agrarnet Summe

38 Umsetzung des Oö. Bodenschutzgesetzes Kompetenzaufteilung in der Düngeberatung Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich verfügt seit 1993 über kein Düngeberatungsreferat mehr. Da jedoch weiterhin seitens der Bauern viele Fragen zur Düngung an die Berater herangetragen werden, wurde in der Landwirtschaftskammer folgende Kompetenzverteilung festgelegt: Beratung bezüglich Düngung im ÖPUL und CC, Bodenuntersuchung, Kalkung und Wirtschaftsdüngereinsatz: Bodenschutzberatung Beratung bezüglich Mineraldüngereinsatz und Ertragsoptimierung: Ackerbaureferat Beratung zum Pflanzenschutzmitteleinsatz: Pflanzenschutzreferat Projekte der Bodenschutzberatung im Zeitraum 2007 bis 2009 Projekt Bodenlehrpfad Gesunde Böden bilden die Lebensgrundlage für Pflanzen und Tiere und uns Menschen. Sie sind die Quelle unserer Lebensmittel, liefern uns Rohstoffe zur Energieproduktion und machen Regenwasser zu Trinkwasser. Das ist noch zu wenig Menschen bewusst. Ein interaktiver Bodenlehrpfad versuchte den Besuchern im Rahmen der Landesgartenschau 2007 in Vöcklabruck auf einem eigens gestalteten Gelände mit Bodenpavillon die Thematik Boden bewusst zu machen. Am 27. April 2007 wurde die Landesgartenschau eröffnet und der Bodenlehrpfad zum Besuch freigegeben. Die Bodenschutzberatung trat als Projektträger auf. Es wurde institutionsübergreifend in Zusammenarbeit mit der Abteilung Umwelt- und Anlagentechnik und der Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Landes Oberösterreich und dem Umweltbundesamt gearbeitet. Die Finanzierung wurde aus Mitteln des Landes Oberösterreich bereitgestellt. Umsetzung Düngung im ÖPUL 2007 Im Jahr 2007 war sicherlich die Genehmigung des Grünen Paktes (= Programm Ländliche Entwicklung ) das zentrale Ereignis. Das Gelände des Bodenlehrpfades mit Pavillon 34

39 Umsetzung des Oö. Bodenschutzgesetzes Gerade im Bereich der Düngung machten wesentliche Änderungen zwischen dem von Österreich eingereichten Programm und dem endgültig genehmigten Programm eine Überarbeitung der Düngungsunterlagen erforderlich. Dies machte es notwendig, dass eine intensive Schulungs- und Informationskampagne konzipiert wurde. Aufbauend auf die im Jahr 2006 erstellten Unterlagen wurde eine Erweiterung um die schlagbezogenen Aufzeichnungen durchgeführt. Im Jahr 2008 wurden als Grundanforderung für ÖPUL 2007-Maßnahmen unter anderem Mindeststandards für die Phosphordüngung vorgeschrieben. Die detaillierte Umsetzung dieser Vorgaben wurde zwischen dem BMLFUW, der AMA und der Landwirtschaftskammer ausverhandelt. Das Ergebnis wurde in Schulungsunterlagen/ Foliensätzen, Zeitungsartikeln und im Agrarnet publiziert. Der LK-Düngerrechner wurde mit den Phosphor-Vorgaben ergänzt. Die Bodenschutzberatung zeichnete wesentlich in enger Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Österreich sowohl für die Erstellung der Schulungsunterlagen, der Foliensätze, der Kursgestaltung aber auch für die Abstimmungsarbeiten zwischen den Landwirtschaftskammern, dem BMLFUW und der AMA verantwortlich. Grundlagenarbeit Aktionsprogramm Mit dem Österreichischen Aktionsprogramm werden auf nationaler Ebene die Vorgaben der EU- Nitrat-Richtlinie umgesetzt. Gemäß EU-Legistik ist von den Mitgliedstaaten die Umsetzung der EU- Nitrat-Richtlinie alle vier Jahre zu überprüfen. Diese Überprüfung wurde auf nationaler Ebene im Jahr 2007 durchgeführt. Änderungen waren im Besonderen bei den Bedingungen für das Ausbringen von stickstoffhältigen Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Nähe von Wasserläufen und bei der Begrenzung für das Ausbringen von stickstoffhältigen Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen erforderlich, indem für Grünland-, Acker- und Gemüsekulturen Obergrenzen festgeschrieben wurden. Die Bodenschutzberatung war in der Konzeption und im Stellungnahmeverfahren eingebunden. Ein wesentlicher Schwerpunkt im Jahr 2008 war die Beratung der neuen Inhalte. Als Methoden wurden neben Telefonberatungen Vorträge (Foliensätze), Artikel im Bauer und Publikationen im Internet angewendet. Umsetzung Cross Compliance In der EU-Agrar-Reform 2003 ist die Einhaltung von sog. Umweltverpflichtungen (Cross Compliance) Voraussetzung für den Erhalt von Ausgleichszahlungen. Ausgewählte Parameter aus bestehenden Rechtsmaterien werden einer besonderen Prüfung durch die AMA sowohl administrativ als auch im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen unterworfen. Die Bodenschutzberatung ist in der CC-Arbeitsgruppe für die Rechtsmaterien Grundwasserschutz-, Klärschlamm- und Nitrat-Richtlinie vertreten. Außerdem hat die Bodenschutzberatung für eben diese Bereiche die CC-Verantwortung für die Landwirtschaftskammer OÖ inne. Umsetzung der Rekultivierungs- Richtlinie Vom Plenum des Fachbeirates für Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz des BMLFUW wurden die Richtlinien für die sachgerechte Rekultivierung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Dezember 2008 beschlossen und 2009 publiziert. Die Bodenschutzberatung hat in dieser Arbeitsgruppe intensiv mitgearbeitet. Im Jahr 2009 wurden die Richtlinien im Rahmen einer Tagung in Salzburg (LFI Heffterhof) und in Oberösterreich (UAK Landwirtschaftskammer) dem interessierten Fachpublikum vorgestellt. Die Bodenschutzberatung hat bei beiden Tagungen im Rahmen eines Vortrages die Sicht der Landwirtschaft zu dieser Thematik vertreten. In enger Anlehnung an die Richtlinien des Fachbeirates wurden die Rekultivierungsrichtlinien der Landwirtschaftskammer OÖ für landwirtschaftliche Flächen völlig neu überarbeitet und mit für die Landwirtschaft bedeutenden Punkten, wie Entschädigung, ergänzt. Weiters konnte der aktuelle Stand bereits bei einigen Praxisfällen angewendet werden. Grundlagenforschungsprojekt zur Reduktion von Bodenerosion Durch die qualitativ hochwertige Umsetzung des Zwischenfruchtbaues mit dem anschließenden Anbau der folgenden Hauptfrucht (insbesondere Mais und Zuckerrübe) mittels Mulchsaat konnten in Oberösterreich flächenhafte Erosionen weitgehend in den Griff bekommen werden. Doch die signifikant steigende Häufigkeit an Starkregenereignissen verursacht punktuelle Erosionsprobleme. 35

40 Umsetzung des Oö. Bodenschutzgesetzes Die Bodenschutzberatung führte gemeinsam mit dem IKT Petzenkirchen ein mehrjähriges Grundlagenforschungsprojekt durch. Im September 2005 wurden in der Gemeinde Alkoven Erosionsmessparzellen eingerichtet. Durch dieses Projekt konnten neue Erkenntnisse, insbesondere die Auswirkungen unterschiedlicher Saatbettbereitungen, verschiedener Zwischenfruchtkulturen, Vermeiden von Fahrspuren etc., gewonnen werden. Die Ergebnisse münden in einer Weiterentwicklung der Erosionsberatung. Im Jahr 2008 wurde dieses Projekt in Alkoven beendet und abgeschlossen. Ergebnisse (Quelle: DI Dr. Peter Strauß, IKT Petzenkirchen) Aus den in diesem Versuch ermittelten Daten lässt sich eine Reihe von Schlussfolgerungen ziehen, die nachstehend zusammengefasst werden. 1. Die entwickelte Messmethodik zur Erfassung von Oberflächenabfluss und Bodenerosion ermöglicht eine exakte Messung von Oberflächenabfluss und Bodenerosion. Durch die Kopplung der Kippenmechanik und Datenlogger ist eine zeitlich dynamische Registrierung des Abflussverhaltens möglich. Dies ermöglicht Datensätze, die in weiterer Folge für die Überprüfung verschiedener Erosionsmodelle verwendet werden können. Durch die doppelte Messung (Kippenzählung und Probenteiler) der Abflussmengen führte der Ausfall eines der beiden Systeme nicht zu einem Komplettverlust für ein betreffendes Regenereignis. 2. Die über den gesamten Versuchszeitraum gemessenen Bodenabträge waren auf allen Varianten sehr gering. Dadurch fällt auch die Beurteilung der verschiedenen Varianten schwer, da die Streuung innerhalb der einzelnen Varianten doch recht stark ist. Grund für die geringen Bodenabträge ist vor allem der hohe Tonanteil am Standort, wodurch der Boden als sehr erosionsresistent bezeichnet werden kann. Dies wird auch durch die Stabilität der Ackerfurche bei erosiven Niederschlägen sichtbar. So wurde zwar im Versuchszeitraum bei einigen Ereignissen Oberflächenabfluss gemessen, die Schwebstoffkonzentrationen im Abfluss waren jedoch durchgehend sehr gering und zwar weitgehend unabhängig vom Zustand der Parzellen hinsichtlich Bearbeitung und Pflanzenbestand. Lediglich im Jahr 2006 wurden auf 2 Parzellen etwas höhere Schwebstoffkonzentrationen und demzufolge etwas höhere Bodenabträge gemessen. Mit umgerechnet etwa 950 kg pro Hektar und Jahr ist jedoch auch der höchste gemessene Bodenabtrag noch als gering zu bewerten. Die folgende Abbildung zeigt den Verlauf der Abflussbildung bei einem Ereignis im September Abbildung: Zeitlicher Verlauf des Niederschlags und der Kippungen am

41 Umsetzung des Oö. Bodenschutzgesetzes Abfluss [mm] Abtrag [g/m²] Abtrag [g/m²] Abfluss [mm] Pflugfurche 1 1 Winterbegrünung 4 2 Tabelle: Oberflächenabfluss und Bodenabtrag für das Ereignis des Konventionell 53 8 Mulchsaat 2 6 Tabelle: Bodenabtrag und Oberflächenabfluss im Vergleich von konventionellem Anbau und Mulchsaat im Frühjahr Der Anbau von Winterweizen führte zu Abflussereignissen im Winterhalbjahr. Durch die hohe Bodenbedeckung schon ab dem zeitigen Frühjahr wurden im Sommerhalbjahr keine Abflüsse und Bodenabträge gemessen. 4. Aufgrund der geringen Bodenabträge am gesamten Standort waren auch die absoluten Bodenverluste während des Winterhalbjahres sehr gering. In Relation zum Bodenabtrag während des Sommerhalbjahres wurde allerdings der überwiegende Anteil von Abtrag und Oberflächenabfluss während des Winterhalbjahres von Anfang November bis Ende März ausgetragen. Im Durchschnitt aller Parzellen lag dieser Anteil bei 71 % des gesamten Oberflächenabflusses. Es gilt allerdings noch abzuklären, ob dieser hohe Prozentsatz bei höherer Erosionsneigung eines Standortes im selben Ausmaß erhalten bleibt. Bei derzeitigem Wissensstand wird dies als eher unwahrscheinlich erachtet. 5. Eine herbstliche Ackerfurche stellt unter den Standortbedingungen für die Wintermonate eine wirkungsvolle Bearbeitung für den Rückhalt von Oberflächenabfluss und Bodenerosion dar. Im Gegensatz dazu kann der Anbau einer Winterfrucht sowohl in den Herbst- als auch Wintermonaten zu Oberflächenabfluss führen. Hier scheint ein rechtzeitiger Anbau im Herbst besonders wichtig, um so früh als möglich eine ausreichende Bodenbedeckung zu erzeugen. Eine herbstliche Ackerfurche führt allerdings im Gegensatz zu Winterbegrünungen zu erhöhter Erosionsproblematik im nächsten Frühjahr, die bei einem relativen Vergleich zur Mulchsaat eine sehr große Bodenschutzwirkung der Mulchsaat belegen. 6. Eine Beurteilung der Wirkung von Fahrspuren auf Oberflächenabfluss und Bodenabtrag konnte aufgrund versuchstechnischer Probleme nicht vorgenommen werden und bedarf weiterer Untersuchungen. Beratungsprojekte zum Boden- und Erosionsschutz Punktuelle Erosionsschäden wurden auch im Jahr 2007 durch lokal aufgetretene Starkregenereignisse und Extremniederschläge verursacht. Die Bodenschutzberatung wirkt mit, wenn es spezielle Lösungen für lokal begrenzte Gebiete hinsichtlich Erosionsschutz zu erarbeiten gilt. Im Jahr 2007 stand der Abschluss des gemeinsam mit der Bezirksbauernkammer Perg durchgeführten Erosions-Beratungsprojektes in den Gemeinden Langenstein, Luftenberg und St. Georgen an der Gusen im Mittelpunkt. Im Jahr 2008 und 2009 wurden Beratungsaktivitäten in den Gemeinden Buchkirchen bei Wels, Gunskirchen, Bad Schallerbach, Wilhering, Dorf an der Pram und Schwertberg gesetzt. Boden- und Wirtschaftsdüngeruntersuchungsprojekt im Bezirk Braunau und mit den Teilnehmern der Meisterkurse der Bezirke Braunau, Grieskirchen und Schärding Bodenuntersuchung Aufbauend und ergänzend auf das Bodenuntersuchungsprojekt mit den Arbeitskreisen Ackerbau und Milchviehhaltung wurden zur Verdichtung der Datengrundlage mit einer Projektgruppe aus Braunau und mit den Teilnehmern der Meisterkurse Braunau, Grieskirchen und Schärding detaillierte Bodenuntersuchungen und Betriebserhebungen durchgeführt. Bei den teilnehmenden Betrieben handelte es sich durchwegs um rinderhaltende Betriebe. Diese Ergebnisse sind unter anderem für eine möglichst aktuelle Düngeberatung aber auch für eine fachlich fundierte Argumentation in der Klimadiskussion eine äußerst wertvolle Grundlage. Wirtschaftsdüngeruntersuchung Mit den oben angeführten Betrieben wurde im Jahr 2008 ein Wirtschaftsdüngeruntersuchungs- 37

42 Umsetzung des Oö. Bodenschutzgesetzes 38 projekt durchgeführt, wobei neben der Analytik eine exakte einzelbetriebliche Ermittlung der Wirtschaftsdüngeranfallsmengen im Mittelpunkt stand. Mit diesem Grundlagenforschungsprojekt wurde ein Vergleich der vorhandenen Methoden zur Nährstoffgehaltsermittlung bei Wirtschaftsdüngern durchgeführt. Folgende Methoden wurden miteinander verglichen: 1. In der ÖPUL- und CC-Umsetzung wird die betriebsspezifische Nährstoffgehaltsermittlung auf Basis der Berechnung des Nährstoffanfalles aus der Tierhaltung gemäß den Nährstoff-Anfallswerten laut Aktionsprogramm durch die betriebsindividuelle Jahresanfallsmenge als die primäre anzuwendende Methode empfohlen. 2. Weiters versucht die Bundesanstalt Raumberg- Gumpenstein (Dr. Wenzl) die NIRS-Nanobag- Schnellanalytik im VDLUFA als Methode für Wirtschaftsdüngeranalytik anerkennen zu lassen. Analyseparameter: N ges., NH 4, Harnstoff, P2O5 und K2O, ph-wert, Trockensubstanz- Gehalt 3. Als dritte Variante wurde von den gleichen Proben eine normale Analytik durch die AGES Wien veranlasst. Analyseparameter: Trockensubstanz, N ges., NH4, P2O5, K2O, organische Trockensubstanz (Glühverlust), CaO, Cu, Zn, Schwefel, Kohlenstoff (berechnet) 4. Literaturdaten Literaturvergleich Ergebnisse Ein kritischer Vergleich der Ergebnisse der unterschiedlichen Methoden hat neue Erkenntnisse für die Beratung und wesentliche Grundlagen für künftige Argumentation gebracht. Bei den Nährstoffen Stickstoff, Phosphor und Kalium lag die in der ÖPUL- und CC-Umsetzung eingeschlagene für die Landwirtschaft kostenlose Vorgangsweise im Durchschnitt durchwegs in der Mitte der angewendeten Analysemethoden. Erhebliche Abweichungen bei einzelnen Proben wurden festgestellt. Damit kann davon ausgegangen werden, dass bei einer exakten Ermittlung des Durchschnittstierbestandes, der betriebsindividuellen Leistung in der Tierproduktion und des Wirtschaftsdüngermengenanfalles eine ausreichend exakte Ermittlung der Nährstoffkonzentration pro m³ Wirtschaftsdünger abgeleitet werden kann. Weiters kann behauptet werden, dass eine Übereinstimmung der im Aktionsprogramm festgelegten N-Anfallswerte mit den Nährstoffanfallswerten bei Praxisbetrieben mit Rinderhaltung gegeben ist. Darüber hinaus konnten durch die Bodenuntersuchungen und die detaillierte Untersuchung der Nährstoffgehalte in Wirtschaftsdüngern sehr exakte Düngeempfehlungen für Einzelbetriebe erarbeitet werden. INTERREG-Projekt Gewässer-Zukunft Die EU-Wasserrahmenrichtlinie gibt vor, dass grundsätzlich bis 2015 bei allen Gewässern der gute ökologische Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial erreicht werden muss. Gewässer in der Kulturlandschaft des Alpenvorlandes in Bayern und Oberösterreich sind oftmals durch Nährstoffeinträge belastet, sodass Gewässer diese Zielvorgabe nicht erreichen. Dies ist unter anderem durch das Gewässer-Monitoring belegt. Sowohl in Bayern als auch in Österreich stellt die Reduktion des Phosphoreintrags aus der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Oberflächengewässer ein vordringliches Ziel dar. Daher haben Oberösterreich und Bayern ein INTERREG-Projekt unter Mitarbeit der Bodenschutzberatung beantragt. Die ökologische Qualität der Gewässerlebensräume der Tourismusregion Alpenvorland soll durch das Projekt gestärkt und die Wasserqualität der Antiesen und des Waginger-Tachinger Sees verbessert werden. Ziel ist in beiden Ländern daher eine verbesserte Umsetzung von geeigneten Maßnahmen, den Phosphoreintrag in die betroffenen Gewässer zu reduzieren. Erkenntnisse aus dem beantragten Projekt können auf alle Gewässer in Bayern und Österreich mit ähnlicher Problemstellung übertragen werden und erzielen so eine nachhaltige Wirkung in der Region. Folgende Institutionen sind bei diesem Projekt beteiligt: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein; Wasserwirtschaftsamt Traunstein; Bundesamt für Wasserwirtschaft, Institut für Kulturtechnik und Bodenwasserhaushalt Petzenkirchen; HBLFA Raumberg-Gumpenstein; Landwirtschaftskammer OÖ (BBK Ried, Bodenschutzberatung). Für die erforderlichen Eigenmittel kommen in Österreich die Abteilung Land- und Forstwirtschaft und Abteilung Oberflächengewässerwirtschaft des Amtes der Oö. Landesregierung auf. Weiters beteiligt sich die Bodenschutzberatung bei der Finanzierung von Beregnungsversuchen, welche als Grundlagenforschung mit dem Ziel des Gewinns von neuen Kenntnissen für die Erosionsschutzberatung zu betrachten sind.

43 Umsetzung des Oö. Bodenschutzgesetzes OÖ Bodenuntersuchung 2009 Spart Kosten und hilft der Umwelt! Genaue Kenntnis des Nährstoff- und Humusgehaltes des Bodens ist Grundvoraussetzung für eine exakte und an den Bedarf der Pflanzen angepasste Düngung. Exakte Düngung spart Kosten und schont die Umwelt. Das Land Oberösterreich hat daher gemeinsam mit der Bodenschutzberatung der Landwirtschaftskammer OÖ eine landesweite Bodenuntersuchungsaktion durchgeführt und damit einen Anreiz für ein kostenbewusstes und umweltverträgliches Bewirtschaften unserer Bauernhöfe gesetzt. Insgesamt haben sich Betriebe an dieser Aktion beteiligt und Bodenproben gezogen. Versuche in den Jahren In Tastversuchen werden bodenschutzrelevante Maßnahmen auf ihre Praxistauglichkeit stets in Kooperation mit Bauern überprüft. Die Versuchsergebnisse sollen zeigen, mit welchen Ergebnissen in der Praxis zu rechnen ist. Aufgrund der von der Bodenschutzberatung zahlreich durchgeführten Versuche erfolgt lediglich eine Aufzählung. Beschreibungen, Ergebnisse und nähere Details können in den jährlichen Tätigkeitsberichten eingesehen werden. Konkret wurden folgende Versuche und Untersuchungen zu verschiedenen Fragestellungen durchgeführt: Lysimeterversuche Tastversuche Maisdüngung mit Stickstoffbakterien Begrünungsversuche Veranstaltungen zu den Themen Boden und Bodenschutz Mitwirkung am Tag des Bodens am Ritzlhof 2008 und in der Landesgartenschau Mitarbeit in Fachgremien und bei wissenschaftlichen Arbeiten Die Bodenschutzberatung ist in zahlreichen Fachgremien vertreten. Einerseits bringt die Bodenschutzberatung die langjährige Beratungs-, Versuchs- und Praxiserfahrung in diesen Fachgremien ein. Andererseits kann der jeweils aktuelle Stand des Wissens, der in diesen Fachgremien festgelegt und formuliert wird, unmittelbar in die Beratungsarbeit einfließen. Zu diesen Fachgremien zählen: Fachbeirat für Bodenschutz und Bodenfruchtbarkeit beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft - AG N-adhoc (N-Anfallswerte in Umsetzung des Aktionsprogramms) - AG Ackerbau - AG Grünland - AG Wirtschaftsdünger - AG Biogas - AG Rekultivierung Fachbeirat für Bodenschutz beim Amt der Oö. Landesregierung Projektteam Grundwasser 2010 Österreichisches Bodenforum Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau Fachgruppe Düngungsfragen Arbeitsgemeinschaft für Lebensmittel-, Veterinär- und Agrarwesen (ALVA) Fachgruppe Boden- und Pflanzenernährung INTERREG IVA-Projekt "Österreich/Bayern" "Nachhaltige Landwirtschaft in der EU-regionalen Seenlandschaft" Österreichisches Kuratorium für Landtechnik (insbesondere Überarbeitung des Baumerkblattes Nr. 24) 5. Bodenschutzförderungen Einleitung Ausgangsbasis Gemäß 36 des Bodenschutzgesetzes kann die Landesregierung Maßnahmen fördern, die der Verbesserung oder der Wiederherstellung der Bodengesundheit dienen. Der Einsatz bodenschonender Bewirtschaftungsgeräte zur Düngemittelausbringung und die Verwendung von Geräten für einen gezielten bedarfsgerechten Dünger- und Pflanzenschutzmitteleinsatz können Gegenstand der Förderung sein. Förderung der Pflanzenschutzgeräteüberprüfung Das Land Oberösterreich förderte in Zusammenarbeit mit der Bodenschutzberatung und dem Pflanzenschutzreferat der Landwirtschaftskammer OÖ in den Jahren 2007 bis 2009 die Überprüfung von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten. Im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes ist es enorm wichtig, dass nur einwand- 39

44 Umsetzung des Oö. Bodenschutzgesetzes frei funktionierende Geräte zum Einsatz gelangen. Pflanzenschutzmitteleinsparungen sind ebenfalls nur möglich, wenn das Gerät, und hier insbesondere die Düsen, gleichmäßig das Pflanzenschutzmittel verteilen. Die Höhe der Förderung betrug 50 % der Überprüfungskosten, jedoch max. 50,00 Euro (für die einmalige Überprüfung im Zeitraum 2007 bis 2009). Welche Geräte wurden überprüft? Gegenstand der Förderung war die Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten (Feldspritzgeräte und Gebläsespritzen, Dreipunktanbaugeräte, gezogene Geräte, selbstfahrende Geräte), die auf landwirtschaftlichen Betrieben mit Betriebssitz in Oberösterreich im Einsatz stehen. Maschinen, die die Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger mittels geeigneter Geräte, die den flüssigen Wirtschaftsdünger in geschlossenen Leitungen bandförmig bodennah ausbringen bzw. direkt auf den Boden ablegen kurz Schleppschlauchausbringung bzw. bodennahe Gülleausbringung genannt gefördert. Ziel dieser Förderung war es, den Einsatz von Maschinen und Geräten zu forcieren, die ein zeitund fachgerechtes Ausbringen von flüssigem Wirtschaftsdünger bei größtmöglicher Vermeidung von Stickstoffverlusten ermöglichen. Durch diese Förderungsmaßnahme sollte ein Anreiz geboten werden, die für eine ökologisch sinnvolle Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger notwendigen teuren bzw. speziell adaptierten Geräte in der Praxis einzuführen und verstärkt einzusetzen. Förderung Geräteüberprüfung Gesamt Anzahl der überprüften Geräte Anzahl der überprüfenden Werkstätten durchschnittliche Überprüfungskosten 103,18 93,00 112,80 102,99 Gesamtkosten , , , ,02 - von Landwirten bezahlt , , , ,57 - gefördert vom Land OÖ , , , ,45 40 Der Einsatz von funktionstüchtigen Pflanzenschutzgeräten hilft die Umwelt zu schonen und die Wirksamkeit der eingesetzten Produkte zu erhöhen. Bodennahe Gülleausbringung Gesamtübersicht Gemäß 36 des Oö. Bodenschutzgesetzes 1991 kann die Landesregierung Maßnahmen fördern, die der Erhaltung, der Verbesserung oder der Wiederherstellung der Bodengesundheit dienen. Insbesondere können Gegenstand der Förderung sein (Auszug aus 36 Abs. 2): Einsatz bodenschonender Bewirtschaftungsgeräte zur Düngemittelausbringung Verwendung von Geräten für einen gezielten bedarfsgerechten Düngeeinsatz Aus diesen Vorgaben heraus wurde bereits seit Beginn der Bodenschutzberatung der Einsatz von Abwicklung der Förderung Die Förderung aus Landesmitteln wurde über die Bodenschutzberatung der Landwirtschaftskammer abgewickelt. Die Förderung wurde mehrmals den geänderten Bedingungen angepasst. Dadurch kam es zu einer Verschiebung der Förderung von einer Einsatzstundenförderung zu einer mengenabhängigen Förderung. In den Richtlinien der Landwirtschaftskammer OÖ wurde die Ausbringung des flüssigen Wirtschaftsdüngers erstmals 1992 gefördert. Anfangs war die Förderung nur für den zwischenbetrieblich geleisteten Einsatz der Geräte möglich, ab 1998 wurde die Förderung von einer Einsatzstundenförderung in eine kubikmeterabhängige Förderung umgestellt. Förderbeträge In Summe wurden für die bodennahe Gülleausbringung ,00 Euro aus Bodenschutzmitteln des Landes Oberösterreich ausbezahlt.

45 Umsetzung des Oö. Bodenschutzgesetzes Erwähnt muss hier noch werden, dass ebenso aus Landesmitteln der Abteilung Umwelt- und Anlagentechnik der Ankauf von Schleppschlauchgeräten mit in etwa einem Drittel der oben genannten Summe gefördert wurde. Auszahlungsbeträge 1992 bis 2000 Förderungsbetrag in ATS bis , , , , , , ,60 Einzelbetrieblich (von Gerätebesitzern) wurden etwa 16,5 % der ausbezahlten Mittel beantragt. Der überwiegende Einsatz der Geräte erfolgte überbetrieblich und liegt bei 83,5 % der ausbezahlten Fördermittel. Die bodennahen Güllemengen am Ackerund Grünland Flächen ha Gülle m 3 Gülle % Acker ,6 % Grünland ,4 % Summen ,0 % Kultur Fläche ha Gülle m 3 Gülle % Mais ,7 % Getreide ,8 % Raps ,5 % Feldfutter ,7 % Begrünung ,3 % Sonstige ,1 % Summen ,0 % Auszahlungsbeträge 2001 bis 2008 Jahr Antragsteller Beantragte Geförderte Förderbeträge in Euro m 3 m , , , , , , , ,27 Die Gülleanwendung auf den landwirtschaftlichen Flächen Die Auswertung des bodennahen Einsatzes der Gülle auf unseren Flächen im Jahr 2006 zeigt eindrucksvoll, dass die flüssigen Wirtschaftsdünger zeitlich und mengenmäßig gezielt nach Pflanzenbedarf ausgebracht werden. Die Kulturen Mais, Getreide und Raps sowie Begrünung werden entsprechend ihrem Nährstoffbedarf mit Gülle versorgt. Die Kulturen unter Sonstige, wie z.b. Zuckerrübe, Kartoffel, Kümmel, Mohn, Sonnenblume und andere untergeordnete Kulturen, bekommen nur 1 % der bodennahen Gülle. Dies entspricht den pflanzenbaulichen Empfehlungen. 41

46 Umsetzung des Oö. Bodenschutzgesetzes Gezielte Gülleanwendung kann Mineraldünger ersetzen Der Umgang mit Wirtschaftsdüngern ist ein bewusster und sorgsamer geworden, sie werden gezielt als Pflanzendünger eingesetzt. Es wird verlustarm mit geringer Geruchsbelästigung ausgebracht. Es wird Mineraldünger ersetzt und so ein Beitrag für den Gewässerschutz geleistet. Neben den Vorteilen in der Düngung ist die bodennahe und verlustarme Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern eine wichtige Maßnahme für den Klimaschutz (siehe Ammoniak österreichische Luft-Schadstoff-Inventur). Die Förderung der bodennahen Wirtschaftsdünger-Ausbringung und der Lagerraumschaffung durch das Land OÖ mit der begleitenden Beratung durch die Bodenschutzberatung kann als Erfolgsgeschichte betrachtet werden. Je nach Witterung und Befahrbarkeit der Äcker wird in den Frühjahrsmonaten März und April das Getreide schwerpunktmäßig mit Wirtschaftsdünger versorgt, in den Monaten April bis Juni der Mais. Die Güllemengen im Oktober sind am Acker erfreulicherweise stark zurückgegangen. OÖ Initiative führt zu Horizontalmaßnahme im ÖPUL 2007 In Oberösterreich wird eine umweltgerechte und bodennahe Gülleausbringung seit 1993 gefördert wurde nach diesem Vorbild eine Schleppschlauchförderung im ÖPUL 2000 in der Maßnahme Vorbeugender Gewässerschutz implementiert wurde diese Förderung dann auf das gesamte ÖPUL und auf Biogasgülle ausgeweitet. Im ÖPUL 2007 wird die Verlustarme Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Biogasgülle als eigenständige Maßnahme nun flächendeckend in ganz Österreich angeboten. Oberösterreich ist führend bei der bodennahen Wirtschaftsdüngerausbringung, mehr als 50 % der Antragsteller kommen aus Oberösterreich und dementsprechende Fördermittel fließen dank unserer Vorreiterrolle nach Oberösterreich. 42

47 Ausgewählte Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes IV. Ausgewählte Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes 1. Oberösterreichische Bodenuntersuchung 2009 Einleitung In Zeiten von Klimawandel, Diskussionen um abnehmende Humusgehalte, zunehmender Konkurrenz von Nahrungsmittel- und Bioenergieproduktion und steigenden Betriebsmittelpreisen, insbesondere bei Phosphordüngern, gewinnt die Bodenuntersuchung an Bedeutung. Aus diesen Gründen wurde im Jahr 2009 zur Animierung der Betriebe die Durchführung von Bodenuntersuchungen angeboten. Auf Initiative von Agrarlandesrat Dr. Josef Stockinger wurden in Kooperation zwischen der Abt. Land- und Forstwirtschaft des Amtes der Oö. Landesregierung und der Landwirtschaftskammer Oberösterreich landesweit landwirtschaftlich genutzte Flächen auf ph-wert, Phosphor-, Kalium- und Humusgehalt untersucht. Ausreichend hohe Humusgehalte sind Zeichen von intakten Böden und garantieren die Pufferfähigkeit unserer Böden. Die Phosphorlager auf unserem Planeten werden knapp, Phosphoraustrag in Gewässern hat eine hohe Umweltrelevanz, die Preise von Phosphor-, aber auch Stickstoff- und Kalidünger sind in letzter Zeit rapid gestiegen, Grund genug, um nach fast 1 1/2 Jahrzehnten ÖPUL die Böden auf Phosphor zu untersuchen, um die Versorgungsstufe (A, B, C, D, E) unserer Acker- und Grünlandflächen festzustellen. Im Hinblick auf eine umweltgerechte Pflanzenproduktion, effizienten Düngereinsatz, Dünger- und Kosteneinsparung ist auf eine ausgewogene Nährstoffversorgung und optimale Humusgehalte besonders Bedacht zu nehmen. Zielsetzung Kosten sparen Minimierungsstrategie beim Mineraldüngereinsatz als Reaktion auf starke Preisanstiege Aktiver Boden-, Wasser- und Umweltschutz Optimierter und effizienter Düngereinsatz durch exakte Düngeempfehlungen unter Berücksichtigung der Nährstoffversorgung auf den Einzelflächen Kenntnisstand über die Nährstoffversorgung Verbesserung der Datengrundlage über die landwirtschaftlichen Nutzflächen in Oberösterreich Kenntnisstand über die Humusgehalte Verbesserung der aktuellen Datengrundlage für eine fundierte Argumentation auch in der Klimadiskussion Abwicklung und Umsetzung Im Dezember 2008 hat die Oö. Bodenschutzberatung das Projekt konzipiert. Im Jänner 2009 wurde im Rahmen einer Pressekonferenz mit LR Dr. Josef Stockinger und LK-Präsident ÖR Hannes Herndl und mit einer Startveranstaltung im Bezirk Urfahr auf dieses Projekt aufmerksam gemacht. Bei den OBO-Konferenzen (Jänner, Februar, März) wurden die Ortsbauernobmänner mit der Thematik (Probenziehung, Organisation und Logistik) betraut. Um regelmäßige und zügige Bodenuntersuchungen zu ermöglichen, stellte das Land OÖ allen Ortsbauernschaften jeweils einen Bodenbohrer zur Verfügung. Im Jahr 2009 wurden die Probenziehungen gemeindeweise gemeinsam durchgeführt und zu Sammelstellen (Bezirksbauernkammern, AGES Linz, CEWE Nußbach bzw. EUF/ Agrana) gebracht. Um für die Landwirte einen Anreiz zu schaffen, stellte das Land OÖ eine Förderung von 30 Euro/Betrieb bereit, das entsprach in etwa der Übernahme der Kosten für ca. 2 Analysen; es waren aber mindestens 4 Bodenproben je Betrieb durchzuführen. Als Analyseparameter mussten zumindest ph-wert, Phosphor, Kali und der Humusgehalt untersucht werden. Die Bodenschutzberatung erstellte die Konzeption des Projektes und übernahm die Erstellung der Unterlagen und Formulare sowie deren Verteilung. Die Ortsbauernschaften und die Bezirksbauernkammer organisierten die verschiedenen Schritte der Abwicklung. Die Untersuchungsaktion wurde mit Bodenschutzförderungsmitteln des Landes in der Höhe von rd Euro unterstützt, wovon Euro direkt den landwirtschaftlichen Betrieben zugute kamen. Teilnahme Insgesamt haben Betriebe an der Landesbodenuntersuchungsaktion 2009 teilgenommen. Diese Betriebe repräsentieren eine Fläche von über ha. 54 % der Betriebe befinden sich im Alpenvorland, 41 % im Mühlviertel. Rd. 28 % der Betriebe liegen im Kleinproduktionsgebiet der Mittellagen des Mühlviertels und repräsentieren eine Fläche von rd ha. Die größte Anzahl mit rd.12 % der Betriebe liegt im Bezirk Rohrbach und repräsentiert eine Fläche von ha. 43

48 Ausgewählte Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes Zuordnung der teilnehmenden Betriebe Betriebe Fläche in ha abs. % abs. % Betriebe nach Hauptproduktionsgebieten Alpenvorland , ,1 Wald- und Mühlviertel , ,2 Voralpen 138 4, ,5 Betriebe nach Kleinproduktionsgebieten Mittellagen des Mühlviertels , ,6 Grieskirchen-Kremsmünster Gebiet , ,6 Oberösterreichischer Zentralraum , ,1 Hochlagen des Mühlviertels , ,6 Rieder Gebiet , ,3 Oberes Innviertel 213 6, ,7 Inneres Salzkammergut, Eisenwurzen 114 3, ,9 Vöcklabrucker Gebiet 64 1, ,7 Altheim-Obernberger Gebiet 43 1, ,7 Äußeres Salzkammergut 24 0, ,5 keine Zuordnung 8 0, ,2 Betriebe nach politischen Bezirken Rohrbach , ,6 Grieskirchen , ,8 Freistadt , ,1 Schärding , ,1 Braunau am Inn 303 9, ,1 Wels-Land 278 8, ,5 Urfahr-Umgebung 247 7, ,5 Perg 242 7, ,1 Steyr-Land 156 4, ,5 Vöcklabruck 149 4, ,2 Linz-Land 135 4, ,1 Kirchdorf an der Krems 97 2, ,6 Eferding 84 2, ,4 Gmunden 64 1, ,4 Ried im Innkreis 59 1, ,2 Linz 9 0, ,3 Steyr 8 0, ,3 Wels 2 0,1 46 0,1 keine Zuordnung 8 0, ,2 44 Summe , ,0

49 Ausgewählte Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes Betriebe nach ÖPUL 2007 Maßnahmen und Hauptproduktionsgebiet Begrünung Bio UBAG Betriebe Fläche Betriebe Fläche Betriebe Fläche Alpenvorland Wald- und Mühlviertel Voralpen keine Zuordnung Summe Betriebe mit Tierhaltung in den Hauptproduktionsgebieten GVE Betriebe Fläche gesamt Rinder Schweine Alpenvorland Wald- und Mühlviertel Voralpen keine Zuordnung Summe ,5 % der Betriebe nehmen an der Maßnahme Begrünung von Ackerflächen teil, 12,7 % der Betriebe werden biologisch bewirtschaftet und 56,1 % der Betriebe nehmen an der Maßnahme Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen teil. 91,4 % der Betriebe weisen eine Tierhaltung auf und repräsentieren über ha LN. 68 % der GVE stammen aus der Rinderhaltung, 29 % der GVE aus der Schweinehaltung. Bei Betrachtung der Hauptproduktionsgebiete unterscheidet sich der GVE-Besatz pro ha nur unwesentlich. Erst bei detaillierterer Betrachtungsweise (Kleinproduktionsgebiet, Bezirk) können erhebliche Unterschiede festgestellt werden. Anzahl der beprobten Flächen nach Nutzungsart Anzahl abs. (inkl. EUF) Hauptproduktionsgebiet Alpen- Wald- und Voralpen keine vorland Mühlviertel Zuordnung Acker ** Grünland Hausgarten Kompost 1 1 moorähnl. Flächen* Obstgarten 2 0 Summe * Aufgrund der hohen Humusgehalte (> 20 %) wurden diese Standorte als moorähnliche Flächen bezeichnet. ** inkl. 138 EUF-Proben 72,7 % der Proben sind von Ackerstandorten entnommen worden, die schwerpunktmäßig aus dem Alpenvorland stammen. 26,9 % der Proben stammen von Grünlandflächen, die schwerpunktmäßig dem Mühlviertel bzw. den Voralpen zugeordnet werden können. 45

50 Ausgewählte Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes Ergebnisse ph-wert nach Nutzungsart Acker Grünland n ph-wert n ph-wert Alpenvorland , ,88 Voralpen 70 6, ,15 Wald-/Mühlviertel , ,59 unbekannt 98 6, ,38 Gesamt , ,73 P-Gehalte (in mg P/1.000 g Feinboden) Acker Grünland n Ø P n Ø P Alpenvorland , ,7 Voralpen 70 59, ,4 Wald-/Mühlviertel , ,4 keine Zuordnung 98 41, ,0 Gesamt , ,3 Phosphor Bei den Ackerflächen ist in Oberösterreich im Durchschnitt eine ausreichende Versorgung (Gehaltsklasse C) gegeben. Bei den Grünlandflächen liegen die Werte im Alpenvorland und im Mühlviertel durchschnittlich im mittleren Bereich der Gehaltsklasse B. Auffallend ist, dass sich in den Voralpen der durchschnittliche P-Gehalt bei den 534 Grünlandflächen bei der Grenze zum sehr niedrig versorgten Bereich (Gehaltsklasse A) befindet. Im Durchschnitt liegen in Oberösterreich optimale ph-werte vor. Dass im Alpenvorland und in den Voralpen höhere ph-werte vorliegen als im Mühlviertel lässt sich nur mit den unterschiedlichen geogenen Bedingungen erklären. Ca. 16 % der Ackerflächen unterschreiten den Mindest-Ziel-pH-Wert von 5,5 (ohne Berücksichtigung der Bodenschwere). Bei diesen Flächen wird eine ph-wert-erhöhung durch Kalkungsmaßnahmen empfohlen. Es kann als erfreulich bezeichnet werden, dass lediglich ca. 3 % der Grünlandflächen einen ph- Wert unter 5 aufweisen. Verteilung der durchschnittlichen ph-werte 46

51 Ausgewählte Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes Verteilung der durchschnittlichen Phosphor-Gehalte Lediglich 44 % der Ackerflächen sind ausreichend mit pflanzenverfügbarem Phosphor versorgt. Knapp 52 % der Ackerflächen weisen niedrige bzw. sehr niedrige Phosphorwerte (Gehaltsklassen B bzw. A) auf. Eine hohe bzw. sehr hohe Phosphorüberversorgung ist nur bei knapp 5 % der Ackerflächen gegeben. Da die CAL-Methode am Grünland aufgrund der flächendeckenden intensiven Durchwurzelung und des ständigen Pflanzenwachstums während der Vegetationsperiode den pflanzenverfügbaren Phosphor offensichtlich unzureichend darstellt, kann davon ausgegangen werden, dass ab der mittleren Gehaltsklasse B (~ 35 mg P/1.000 g Feinboden) bereits eine ausreichende P-Versorgung vorliegt. Das heißt, dass eine Aufdüngung auf die Werte der Gehaltsklasse C nicht erforderlich und unwirtschaftlich ist. 11,5 % der Grünlandflächen befinden sich im Bereich von 35 bis 46 mg P. Es liegen jedoch 32,2 % der Grünlandflächen im niedrigen Bereich der Gehaltsklasse B (26 35 mg P/1.000 g Feinboden) und 40,4 % in der Gehaltsklasse A. In diesen Fällen ist eine zusätzliche Phosphordüngung entsprechend den Vorgaben der Richtlinien für die sachgerechte Düngung (6. Auflage) über den Pflanzenentzug hinausgehend zu empfehlen. Kalium Grundsätzlich kann von einer ausreichenden Kalium-Versorgung der Acker- und Grünlandflächen ausgegangen werden. Im Mühlviertel weisen die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Durchschnitt hohe Kaliumgehalte auf, die unter anderem geogen bedingt sind. Die Kaliumgehalte der beprobten Ackerflächen in Oberösterreich sind normal verteilt, ca. 50 % der Flächen liegen in der Gehaltsklasse C. Die Verteilung der Kaliumgehalte der Grünlandflächen in Oberösterreich zeigt, dass eine optimale bis eher hohe Versorgung vorliegt, denn es liegen ca. 50 % der Flächen in den Gehaltsklassen D und E, weitere 40 % in der Gehaltsklasse C. K-Gehalte (in mg K/1.000 g Feinboden) Acker Grünland n Ø K n Ø K Alpenvorland , ,3 Voralpen , ,0 Wald-/Mühlviertel , ,0 keine Zuordnung , ,3 Gesamt , ,3 47

52 Ausgewählte Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes Verteilung der durchschnittlichen Kalium-Gehalte Humusgehalt Humus-Gehalt (in %) Acker Grünland n Humus n Humus Alpenvorland , ,0 Voralpen 70 5, ,2 Wald-/Mühlviertel , ,0 keine Zuordnung 98 3,3 19 5,0 Humusgehalte im Ackerland In der 6. Auflage der Richtlinien für die sachgerechte Düngung erfolgt die Einteilung der Humusgehalte auf Ackerflächen wie folgt: < 2,0 %: schwach humos (Humus-Gehaltsklasse A) 2,0 % bis 4,5 %: humos (Humus-Gehaltsklasse C) > 4,5 %: stark humos (Humus-Gehaltsklasse E) Gesamt , ,2 Der durchschnittliche Humusgehalt der oberösterreichischen Ackerflächen liegt bei 3,4 %. Überraschend ist, dass im Mühlviertel durchschnittlich ein hoher Humusgehalt von 3,7 % vorzufinden ist. 48

53 Ausgewählte Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes Lediglich 3,6 % der Ackerflächen weisen einen Humusgehalt unter 2,0 % auf. Schwach humose Ackerflächen (Gehaltsklasse A) weisen zahlreiche ungünstige Eigenschaften für die Pflanzenproduktion, wie geringes Nährstoff- und Wasserspeichervermögen, ungünstiger Wasser- und Lufthaushalt, geringes Filter- und Puffervermögen, geringe Mineralisierung und somit schlechte Stickstoff- Nachlieferung, schlechtes Bodengefüge mit geringer Krümelstabilität und somit unter anderem hohe Erosionsanfälligkeit auf. Stark humose Ackerflächen (Gehaltsklasse E) haben im Sinne der Pflanzenproduktion durchwegs Vorteile und günstige Voraussetzungen. Zu hohe Humusgehalte gehen aber mit einem erhöhten Mineralisierungspotenzial und erhöhter Stickstoffnachlieferung einher. Dies kann zu erhöhten unkontrollierbaren Nitratausträgen ins Grundwasser und somit zu einer negativen Umweltbeeinflussung führen. Da knapp 83 % der Ackerflächen optimale Humusgehalte aufweisen, kann davon ausgegangen werden, dass die oberösterreichische Landwirtschaft den vielfältigen Anforderungen an den Boden wie oben beschrieben gerecht werden kann. Zusammenfassung Betriebe beteiligten sich bei der Landesbodenuntersuchung 2009 und somit an einem überaus erfolgreichen Projekt. Von landwirtschaftlich genutzten Flächen wurden Bodenproben gezogen und analysiert. Mit diesem Probenumfang konnte eine hervorragende Datengrundlage geschaffen werden. Im Durchschnitt aller Proben können die ph-werte als zufriedenstellend, die Kaliumgehalte als ausreichend bis hoch beurteilt werden. Die Phosphorgehalte sind zu einem doch erheblichen Anteil (51 % der Ackerflächen, 72 % der Grünlandflächen) niedrig bis sehr niedrig. Die Humusgehalte der Ackerflächen befinden sich mit knapp 83 % im optimalen Bereich. Die zahlreichen zusätzlich erhobenen Daten und ein Zusammenführen mit anderem Datenmaterial ermöglichen vielfältige Auswertungen auf Ebene von Kleinproduktionsgebieten, Bezirken und Gemeinden. Gerade durch die kleinregionalen Vergleiche wird der Gewinn von umfangreichen Kenntnissen erwartet. 49

54 Ausgewählte Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes 2. Bodenbewusstseinsbildung 50 Die Abt. Umweltschutz hat bereits vor Jahren, auf eine Anregung des Fachbeirates für Bodenschutz hin, einen Arbeitsschwerpunkt Bodenbewusstseinsbildung gestartet. Damit soll erreicht werden, dass in breiteren Bevölkerungsschichten die Bedeutung des Bodens für unsere Lebensqualität verstärkt wahrgenommen wird. Die Möglichkeiten für Bodenschutz im eigenen Bereich sollen erkannt und das Verständnis für Bodenschutzmaßnahmen geweckt werden. Das Bundesland Oberösterreich ist als Mitglied des europäischen Bodenbündnisses dazu verpflichtet, bodenbewusstseinsbildende Maßnahmen durchzuführen. Wie im Bodeninformationsbericht 2007 berichtet hat die Abt. Umweltschutz bereits Mitte 2005 damit begonnen, diesen Bereich aufzubauen und Förder- bzw. Projektmittel dafür bereit zu stellen. Zwei wichtige Kooperationspartner, das Oberösterreichische Klimabündnis und der Verein der Natur- und Landschaftsführer OÖ, konnten dafür gewonnen werden, das sehr umfangreiche Arbeitsprogramm umzusetzen. Bodenworkshops für Schulen In Zusammenarbeit mit dem Verein der Natur- und Landschaftsführer OÖ (NLF) konnten 2006 erstmals Bodenworkshops für Volks- und Hauptschulen angeboten werden. Die Programme wurden von 3 Natur- und Landschaftsführerinnen ausgearbeitet, mit der Abt. Umweltschutz abgestimmt und von der Abteilung auch im Rahmen der Förderaktion Bodenbewusstseinsbildung gefördert. Ab 2008 hat das OÖ Klimabündnis im Auftrag der Abt. Umweltschutz ebenfalls einen Workshop für Schulen ausgearbeitet. Der Workshop wird jährlich für ca Klassen und für Bodenbündnisgemeinden auch kostenlos, angeboten. Dadurch konnten die Schüler/innenzahlen kontinuierlich gesteigert werden. Jahr Klassenzahl Schülerzahl Summe Laakirchner Schülerinnen beobachten Bodentiere in einer Becherlupe Insgesamt wurden bei Schulworkshops und bei den Bodentagen seit Klassen mit ca Schülern spielerisch für das Thema Boden begeistert (siehe Tabelle). Europäisches Bodenbündnis und Aktivitäten in den Gemeinden Das Klimabündnis OÖ übernimmt im Auftrag der Abt. Umweltschutz die Bewerbung des Bodenbündnis und die Betreuung von Gemeinden, die sich für Bodenschutz interessieren oder dem Bodenbündnis beitreten wollen. Mit Stand April 2010 sind 22 Oberösterreichische Gemeinden und Städte dem Europäischen Bodenbündnis beigetreten. Diese sind: Linz, Gallneukirchen, Ottensheim, Krenglbach, Bad Ischl, Vöcklabruck, Laakirchen, Thalheim bei Wels, Wels, Braunau, Altmünster, Ansfelden, Steinbach a.d. Steyr, Ottenschlag, Haag am Hausruck, Kematen/Krems, Gramastetten, Haslach, Freistadt und Bad Schallerbach. Ziel ist es, jährlich weitere 4 5 Gemeinden/Städte dafür zu gewinnen dem Bodenbündnis beizutreten. Ihren Beitritt nehmen diese Gemeinden meist zum Anlass einen Tag des Bodens (oder mehrere Bodentage) zu feiern. Bei der Vorbereitung und Durchführung werden sie intensiv durch das Klimabündnis OÖ (im Auftrag der Abt. Umweltschutz) unterstützt. Seit April 2009 wird den Gemeinden auch ein Vortrag zum Thema "Bodenschutz im Hausgarten" angeboten, der in Abstimmung mit der Abt. Umweltschutz erstellt wurde.

55 Ausgewählte Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes Fortbildungsveranstaltungen für Pädagogen und Pädagoginnen zum Thema Bodenschutz Am hat ein Workshop für Natur- und Landschaftsführer/innen stattgefunden. Auf der LFS Ritzlhof wurde 10 Teilnehmer/innen das Thema Boden bzw. Bodenschutz und die didaktische Umsetzung nähergebracht. Am wurde eine 2. Veranstaltung für Lehrer/innen mit dem Titel "Blickpunkt Boden" gemeinsam mit der Akademie für Umwelt und Natur durchgeführt. Themen waren diesmal Bodenkunde allgemein, Methoden für die Vermittlung von Bodenwissen sowie das Thema Boden und Flächenverbrauch. 20 Lehrer/innen haben an der Veranstaltung teilgenommen. 51

56 Ausgewählte Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes 3. Bodenfeste 2008 und 2009 In den Jahren 2008 und 2009 wurden Familien, Bürger/innen bei freiem Eintritt zu einem ganztägigen Fest rund um das Thema Boden eingeladen. Das Konzept der Bodenfeste sieht vor, dass das Thema Boden Erwachsenen und Kindern auf unterhaltsame, spannende, interessante Art und Weise nähergebracht wird. Das erste oberösterreichische Bodenfest wurde am 19. April 2008 von der Abteilung Land- und Forstwirtschaft gemeinsam mit der Abteilung Umweltschutz in der Landwirtschaftlichen Fachschule Ritzlhof in Haid bei Linz, veranstaltet. Das zweite Bodenfest fand im Rahmen der Landesgartenschau Botanica am 21. Mai 2009 in Bad Schallerbach statt. Die Organisation lag bei diesem Fest in den Händen der Abteilung Umweltschutz und der Akademie für Umwelt und Natur. Neben populärwissenschaftlich präsentierten Fachinformationen wurde Beratung und Information zum Thema Boden und Gärtnern sowie Kunst und Kultur angeboten. Für Kinder wurde ein eigenes, sehr umfangreiches Programm organisiert. Dabei wurde das komplexe Thema Boden auf spielerische Art und Weise kindergerecht aufgearbeitet. Die Feste waren ein sehr großer Erfolg, der Publikumszuspruch enorm und es wurden viele Diskussionen angeregt. Die fröhliche und positive Herangehensweise mittels eines Festes hat sich als ein wunderbarer Weg gezeigt, das komplexe Thema Boden in das Bewusstsein von Bürgern und Bürgerinnen zu rücken. Kleine Besucher beim Bodenfest

57 Ausgewählte Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes 4. Bodenlehrpfade Mit der Unterstützung der Abt. Umweltschutz wurden bzw. werden in Oberösterreich Bodenlehrpfade errichtet. Ein wichtiges Grundkonzept ist es auf die regionale "Bodensituation" einzugehen. Bisher wurden folgende Bodenlehrpfade verwirklicht: Waldbodenlehrpfad Der Boden ist ein wesentlicher Teil des Ökosystems Wald. Durch den Lehrpfad wird allen Interessierten das Thema Waldboden in zeitgemäßer Form näher gebracht. Der Pfad ist am Fuß des Höllengebirges, auf der Verbindungsstraße zwischen Steinbach am Attersee und Altmünster am Traunsee, angesiedelt und wurde vom Bundesforschungs- und Ausbildungszentrums für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW) mit finanzieller Unterstützung durch die Abteilung Umweltschutz eingerichtet. Anhand von Bodenprofilen und Schautafeln werden hier verschiedenste Aspekte des Waldbodens beleuchtet. Unter anderem sind Wasser, Humus, Bodenleben, Baumwurzeln und Bodenschutz Themen, die einen Spaziergang durch die schöne Landschaft begleiten. Die Bodenprofile sind nahe den Wanderwegen bzw. der Forststraße angeordnet. Auf der jeweils neben den aufgegrabenen Bodenprofilen aufgestellten Schautafel wird das Bodenprofil aufgrund verschiedener Merkmale wie Farbe, Grobstoffanteil, biologische Aktivität, Tonanteil klassifiziert und anhand einiger chemischer Analysewerte erläutert. Zu jedem Standort werden einige typische Pflanzen gezeigt und am Standorte spezifische Besonderheiten erläutert. Ziel ist es Informationen zum Thema Boden für alle Interessierten greifbar zu machen. Von der Landesgartenschau wurde zu diesem Zweck ein Freigelände und ein Pavillon zur Verfügung gestellt. Auf diesem Gelände wurde vermittelt wie Böden entstehen, welche Eigenschaften charakteristisch sind und welche Böden in unserer Heimat verbreitet sind. Weitere Themen waren: Der ewige Kreislauf, der Boden als Recyclingsystem Boden als Grundlage der Lebens- und Futtermittelerzeugung Zusammenhang Boden und Trinkwasser Zusammenhang Boden und Klima Boden und Hochwasserschutz Boden als Lebensraum und die Gefährdungen des Bodens Mit dem Ende der Gartenschau wurde der Bodenlehrpfad abgebaut und ist derzeit nicht zu besichtigen. Vöcklabruck Im Rahmen der Landesgartenschau 2007 in Vöcklabruck, wurde in einem institutionsübergreifenden Projekt der Bodenschutzberatung der LK und der Abteilung Umweltschutz des Landes OÖ ein Bodenlehrpfad verwirklicht. Bei diesem Bodenlehrpfad wurden die Besucher der Landesgartenschau in die Welt des Bodens eingeführt. Bodenkompass Virtueller Bodenlehrpfad Der Bodenkompass stellt die Möglichkeit dar, bequem vom Wohnzimmer aus den Boden zu erkunden. Über die Webadresse gelangt man in die virtuelle Welt der Böden. 53

58 Ausgewählte Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes Alle Bodeninteressierten erwartet ein umfangreicher Wissensteil über Böden, ihre Funktionen, Entwicklung und Vielfalt. Verschiedene Szenarien zeigen wie sich veränderte Umweltbedingungen auf den Standort auswirken würden. Der multimediale Teil der Website präsentiert lebensnah in 360 -Ansichten, sowohl die Vielfalt der Natur am jeweiligen Standort, als auch Details zu den Böden. Zu sehen sind Bilder und Filmsequenzen von Pflanzen und Bodentieren, sowie von verschiedenen natürlichen Vorgängen wie der Humusbildung, der Bodenentwicklung und vielem mehr. Online- Tests mit Salzsäure zur Bestimmung des Boden- Kalkgehalts geben Einblick in den Alltag der Bodenkundler. Einige im Bodenschutz engagierte Gemeinden stellen im Bodenkompass ihre Aktivitäten zum Bodenschutz vor. Der Bodenkompass ist eine Initiative der Österreichischen Bodenkundlichen Gesellschaft und des Umweltbundesamtes und wurde maßgeblich von der Abt. Umweltschutz unterstützt. Derzeit in Planung stehende Bodenlehrpfade In Planung sind derzeit zwei Bodenlehrpfade: Bodenlehrpfad Ottenschlag Böden und Landschaft Der Bodenlehrpfad Ottenschlag soll über die Böden in der Region, die Bodenentstehung und die Auswirkung der Böden auf die Landschaftsentwicklung und die Menschen informieren. Auch soll der Bodenlehrpfad Hinweise geben, wie die Besucher Rücksicht auf Boden im Allgemeinen nehmen und wie sie in ihrem eigenen Umfeld Bodenschutz betreiben können. Bodenlehrpfad Laakirchen Anthropogen veränderte Böden. Böden, Technik, Industrie und Menschen Hauptziel des Lehrpfades ist es, dazu beizutragen, die Bedeutung der Böden für die Menschen und die Umwelt darzustellen, und die Folgen von technisch-industriellen Bodenveränderungen aufzuzeigen. 54

59 Ausgewählte Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes 5. Antibiotika in Biogasanlagen Abbauverhalten und Einfluss auf die Biogasproduktion Arzneimittelwirkstoffe, insbesondere Antibiotika, werden in der Nutztierhaltung verwendet und finden sich in Wirtschaftsdüngern (Gülle, Jauche, Festmist etc.) wieder. Werden Wirtschaftsdünger auf den Boden aufgebracht, können sich diese Substanzen im Boden anreichern. Wirtschaftsdünger werden auch oft in Biogasanlagen eingesetzt, um das bei der Vergärung entstehende Methangas zur Energiegewinnung zu nutzen. In einer Studie wurde das Verhalten von Antibiotika (Tetracykline, Sulfanamide und Fluorchinolone) in Biogasanlagen und deren Auswirkungen auf den Fermentationsprozess sowie auf Böden, die mit Gärrückstand gedüngt wurden, untersucht. Es wurde geprüft, ob Antibiotika während des Vergärungsprozesses abgebaut werden, d.h. inwieweit die Biogastechnologie dazu beitragen könnte, ein Ausbringen dieser Wirkstoffe in die Umwelt zu verhindern. In der Studie wurden sowohl Schweinegülle als Inputmaterial als auch Gärrückstände auf ihren Gehalt an ausgewählten Antibiotika bestimmt. Maxima von 770 mg/kg bzw. 24 mg/kg TS Oxytetracyclin wurden in Schweinegülle bzw. in Gärrückständen nachgewiesen. Die Konzentrationen von Enrofloxin waren bei diesen Proben um zumindest einen 10-er Faktor geringer. Bei Laborversuchen mit den Antibiotika Chlortetracyclin und Enrofloxin wurde gezeigt, dass bei beiden Antibiotika ab einer Konzentration von 100 mg/kg TS der spezifische Biogas- und Methanertrag signifikant abnimmt und zu einer % Reduktion des Methanertrags führt. Aufgrund der Laborergebnisse erscheint es wahrscheinlich, dass Einbußen an Methangas vermutlich schon ab einer Konzentration von 40 mg/kg TS zu erwarten sind. Bei einer untersuchten Biogasanlage waren die Oxytetracyclin-Konzentrationen so hoch, dass auch hier angenommen werden kann, dass dadurch der Biogasprozess gestört war und die Methangasausbeute verringert wurde. Die Ergebnisse in Bezug auf das Abbauverhalten von Tetracyclinen unter anaeroben Bedingungen waren zum Teil widersprüchlich. Ein erster Laborversuch ließ vermuten, dass kein Abbau bei der Nachgärung stattfindet. Im Gegensatz dazu zeigte sich beim zweiten Laborversuch ein deutlicher Abbau von etwa 50 % innerhalb von 3 Tagen während der Fermentation, ein weiterer Abbau konnte jedoch nicht beobachtet werden. Auch bei den Feldversuchen wurde in einem Fall ein Abbau festgestellt, in einer anderen Anlage jedoch konnte keine Reduktion beobachtet werden. Enrofloxacin zeigte sich bei beiden Laborversuchen als persistent in der Fermentationsphase: In beiden Versuchen wurden die eingesetzten Mengen wiedergefunden. Hingegen konnte ein Abbau in der Nachgärung festgestellt werden. Aufgrund dieser Ergebnisse wurde eine Halbwertszeit für Enrofloxacin im Nachklärbecken errechnet, sie beträgt etwa 120 Tage. Es zeigt sich auch, dass Enrofloxacin persistent sein muss, da auch geringe Konzentrationen im Gärrückstand zu geringen, aber nachweisbaren Konzentrationen im Boden geführt haben. Bei hohen Belastungen an Enrofloxacin in Biogasanlagen ist somit eine möglichst lange Nachgärphase von über 100 Tagen zu empfehlen. In weiterer Folge konnte gezeigt werden, dass bei Verwendung des Gärrückstandes als Dünger und bei entsprechender Kontamination die Böden mit den Wirkstoffen belastet waren. Oxytetracyklin konnte in Konzentrationen von 0,12 mg/kg TS, Enrofloxacin in 0,0057 mg/kg TS in Böden bestimmt werden. Die mikrobiellen Untersuchungen zeigten im Wesentlichen keine Veränderungen innerhalb der mikrobiellen Gemeinschaft im Boden. Lediglich in sehr hohen Konzentrationen (> mg/kg TS) konnte eine leicht veränderte Bodendiversität festgestellt werden. Aus den Ergebnissen können daher folgende Schlussfolgerungen gezogen werden: Der Einsatz von Veterinärantibiotika sollte z.b. durch die Verbesserung der Haltungsbedingungen so weit als möglich minimiert werden. Im Falle eines erheblichen Antibiotikaeinsatzes im Tierbestand sollte der Wirtschaftsdünger (Gülle, Jauche, Festmist) zur Vermeidung von Einbußen im Gasertrag nicht zur Vergärung in die Biogasanlage gelangen. Bei Verwendung von Wirtschaftsdünger als Inputmaterial sollten auch andere Inputmaterialien eingesetzt werden, um die Konzentration von Antibiotikarückständen zu verdünnen. Der Gärrückstand sollte für längere Zeit (idealerweise > 100 Tage) gelagert werden, um den Eintrag von Arzneimittelstoffen in Böden zu minimieren. 55

60 Ausgewählte Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes 6. Kompost Rückblick und Ist-Stand In den letzten Jahren wurden von Oberösterreichs Kompostierern im Schnitt knapp t biogene Abfälle pro Jahr verarbeitet. Auf den 170 vorwiegend bäuerlich betriebenen Kompostierungsanlagen konnten dabei aus diesen biogenen Abfällen in etwa Kubikmeter großteils hochwertigster Kompost hergestellt werden. Diese Komposte wurden zum überwiegenden Teil als Bodenverbesserungs- und Düngemittel im Biolandbau eingesetzt. Anlagenbetrieb und Kompostqualität Durch verschiedenste rechtliche und technische Regelungen wie etwa die Kompostverordnung 2001 oder die Richtlinie zum Stand der Technik der Kompostierung wurde in den letzten Jahren die Basis für einen österreichweit einheitlichen Standard zum Betrieb von Kompostierungsanlagen geschaffen. In Oberösterreich konnte noch zusätzlich durch standardisierte behördliche Betriebsauflagen für eine Gleichbehandlung der Anlagenbetreiber im Zuge von behördlichen Anlagenüberprüfungen gesorgt werden. Zusätzlich wurden von Seiten der ARGE Kompost und Biogas sowie des KGVÖ Qualitätssicherungssysteme installiert, deren Ziel es ist, eine über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehende Qualität ihrer Mitgliedsbetriebe zu gewährleisten. All diese Maßnahmen haben dazu geführt, dass sich Oberösterreichs Kompostierungsanlagen von einstigen Entsorgungsbetrieben zu Produzenten hochwertigster Kompostprodukte entwickelt haben. Mittlerweile steht nicht mehr ausschließlich die Anwendung der Komposte auf landwirtschaftlichen Böden im Vordergrund vielmehr wird das erzeugte Produkt Kompost zur Erzeugung verschiedenster Erdenmischungen wie z.b. Blumenund Rasenerden verwendet und somit auch der Einsatz von Torf erheblich reduziert. Gesetzliche Neuerungen und Ausblick Das elektronische Datenmanagement kurz EDM genannt hat in den letzten Jahren die bundesweite Kompostszene geprägt. War es anfänglich die verpflichtende Registrierung und das Anlegen der Stammdaten, so muss bereits im Jahr 2011 die Meldung der Jahresabfall- und Kompostmengen in elektronischer Form erfolgen. Ziel jenes ehrgeizigen Projektes des BMLFUW ist es, die gesamte Dokumentation des Anlagenbetriebs sowie der Stoffflüsse in den kommenden Jahren sukzessive von Papier auf Elektronik umzustellen. Jene rechtliche Änderung aber, welche sich wahrscheinlich am intensivsten auf die oberösterreichische Kompostlandschaft auswirkt bzw. auswirken wird, ist das neue Oberösterreichische Abfallwirtschaftsgesetz Darin ist unter anderem eine Einführung der Biotonne in dicht besiedelten Gebieten vorgesehen. Dies bedeutet, dass in den kommenden Jahren zusätzlich noch in etwa t Biotonnenabfälle in Oberösterreich anfallen werden. Dies erfordert natürlich zusätzliche Anlagenkapazitäten. Je nach Zusammensetzung der Abfälle können bzw. müssen auch bestehende Biogasanlagen in ein gesamtheitliches Entsorgungs- und Verwertungskonzept biogener Abfälle miteinbezogen werden: Gerade in Zeiten, in denen der Klimaschutz und die Nutzung alternativer Energieformen immer mehr an Bedeutung gewinnen können, so durch eine optimale Kombination aus Vergärung und Kompostierung brachliegende Abfall-Ressourcen zuerst zur Energiegewinnung genutzt und anschließend daraus hochwertige Komposte erzeugt werden. Dies spart fossile Brennstoffe, unterstützt unsere Böden und schützt letztendlich unser Klima. 56

61 Ausgewählte Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes 7. Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung für politische Bezirke Oberösterreichs Die Agrarbezirksbehörde für Oberösterreich, Aufgabengruppe Landentwicklung, erstellt für die politischen Bezirke im Land OÖ "Agrarstrukturelle Entwicklungspläne" mit dem Schwerpunkt "Bodenordnung". Damit erfolgt auf regionaler Ebene die Umsetzung der übertragenen Kompetenz "Fachplanung für Bodenreform" 1 ) mit dem Auftrag, die landwirtschaftlichen Flächen in einer Region hinsichtlich ihrer agrarstrukturellen Situation und Zusammenlegungsbedürftigkeit entsprechend den im Oö. Flurverfassungsgesetz 1979 vorgegebenen Zielen zu bewerten. Mit dem nun für die Bezirke Braunau, Grieskirchen, Urfahr und Vöcklabruck vorliegenden Ergebnis ist eine Grundlage zur langfristigen Planung für eine Verbesserung der Agrarstruktur für land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch Maßnahmen der Bodenordnung geschaffen worden. Die Bezirke Eferding, Kirchdorf, Freistadt werden 2010 fertig gestellt. Die Bewertung der weiteren Bezirke erfolgt sukzessive. In den Bezirkskonzepten werden auch aktuelle Maßnahmen im allgemeinen öffentlichen Interesse 2 ) erfasst, zu deren Umsetzung Maßnahmen der Bodenordnung wie etwa ein von der Agrarbezirksbehörde getragenes Bodenmanagement zu einem effizienteren Ergebnis für die Landwirtschaft und für den Projektbetreiber führen können. Ziel des Flurverfassungs-Landesgesetzes (Oö. FLG 1979, i.d.l.f. 2001) ist es, eine leistungsfähige und umweltverträgliche Landwirtschaft zu schaffen oder zu erhalten und dazu die Besitz-, Benützungs- und Bewirtschaftungsverhältnisse durch Beseitigen oder Mildern solcher Nachteile zu verbessern, die durch Mängel der Agrarstruktur oder durch Maßnahmen im allgemeinen öffentlichen Interesse verursacht werden. Bewertung des Agrarraums Eine vorausschauende Ressourcenplanung setzt voraus, für einzelne Regionen Oberösterreichs den Zustand der Agrarstruktur in Bezug auf den Einsatz von Leistungen der Agrarbezirksbehörde zu untersuchen. Für die Bewertung werden aktuell verfügbare Orthofotos mit den Katasterplänen aus der Digitalen Katastermappe (DKM) überlagert und die Verteilung der Besitzverhältnisse abgefragt. Bereits zusammengelegte Landwirtschaftsgebiete werden nicht untersucht, obwohl infolge des raschen Agrarstrukturwandels in vielen dieser Gebiete eine weitere Verbesserung der Bewirtschaftungsverhältnisse mit einem Zweitverfahren vorteilhaft wäre. Die Erstauswertung wird durch Befahrung der ausgewiesenen Gebiete überprüft und bei Bedarf korrigiert. Kriterien für die Ausscheidung zusammenlegungsbedürftiger Gebiete sind: (1) Fachplanung für Bodenreform = "die Erhebung und Darstellung regionaler oder landesweiter Agrarstrukturmängel und die vorausschauende Planung von Maßnahmen der Bodenreform (Aufgaben nach dem Bodenreformrecht), die solche Mängel abwenden, mildern oder beheben sollen, und stellt eine Planungsebene über den derzeit gesetzlich geregelten Bodenreformverfahren dar, die die Grundlage für ein mittel- und langfristiges Arbeitsprogramm der Agrarbehörden bildet". (2) Maßnahmen im allgemeinen öffentlichen Interesse Gemäß 18 Oö. FLG 1979 können Maßnahmen im allgemeinen öffentlichen Interesse (wie z.b. die Errichtung, Änderung oder Auflassung von Eisenbahnen, Straßen oder Wegen, Wasserläufen, Wasserversorgungs-, Energieversorgungs- oder Abwasseranlagen, Hochwasser-, Wildbach- oder Lawinenschutzbauten, Schulbauten, Sportplätzen, Friedhöfen) bei Grundzusammenlegungsverfahren insbesondere durch Bodenmanagement in der Umsetzung unterstützt werden. 57

62 Ausgewählte Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes Abbildung: der aktuelle Zustand der Besitzverhältnisse zeigt einen hohen Bedarf einer Grundzusammenlegung (Gem. Attersee) Ausformung der aktuellen Feldstücke: unregelmäßig/regelmäßig, parallele Grenzen, Streifenflur/Blockflur; Längen/Breiten-Verhältnis Größe der Schläge oder Grundstücke Verteilung der Besitzverhältnisse und Prüfen der Zusammenlegungsmöglichkeiten Deckungsgleichheit des Kataster mit aktueller Bewirtschaftung: Veränderungspotenziale, Bewirtschaftungsänderungen durch Pacht, etc , M 323c Kulturlandschaft, Landschaftsgestaltung und Landschaftsentwicklung) für Einzelbetriebe oder Verfahrensgebiete können die standortangepasste Bodennutzung fördern. Mit einer Bodenordnung zum Schutz des Bodens kann erreicht werden: die Häufigkeit der Überfahrten zu reduzieren die Bearbeitung quer zur Hangneigung die Erhöhung der Oberflächenwasserversickerung, Verringerung des oberflächlichen Abflusses und somit des Bodenabtrags durch Erosionsschutzmaßnahmen in Hanglagen, wie Bewirtschaftungsänderung, bepflanzte Erdwälle, Hecken, Schutzstreifen oder Rückhaltebecken. Untersuchungsergebnis: Das Ergebnis zur Bewertung der Agrarstruktur in den jeweiligen Bezirken wird in der Österreich- Karte ÖK 50 als "potenzielle Bodenordnungsgebiete" dargestellt. Bei Vorherrschen von Flurtypen wie Blockflur mit 58 Bedeutung der Bodenordnung für den Bodenschutz Durch Befahren landwirtschaftlicher Nutzflächen insbesondere bei ungünstigen Witterungsbedingungen und durch schwere Bearbeitungsgeräte können besonders verdichtungsanfällige Böden (z.b. Gleye, schluffige Fluvisole) so stark verdichtet werden, dass insbesondere im Unterboden irreparable Schäden an der Bodenstruktur entstehen, die im ungünstigen Fall zu Veränderungen des Wasser- und Lufthaushalts sowie zu Wachstumsbeeinträchtigungen führen können. Eine zeitgemäße und ökologisch ausgerichtete Neuordnung der Besitz- und Bewirtschaftungsverhältnisse im Rahmen eines Verfahrens nach dem Flurverfassungs-Landesgesetz 1979 sowie die Erstellung von Kulturlandschaftsplänen (gem. der Sonderrichtlinie des BMLFUW zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums Agrarstruktureller Entwicklungsplan Bodenordnung für den polit. Bezirk Grieskirchen, 2009

63 Ausgewählte Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes Streifen, Streifenflur, Blockgewanne mit Streifen und der damit gegebenen ungünstigen Bewirtschaftungs- und Besitzverhältnisse ist die Neuordnung ein wichtiger Beitrag zur Agrarstrukturverbesserung. Eine ökologische Begleitplanung ist insbesondere in Gebieten mit hohem Anteil an Landschaftselementen die Voraussetzung für eine Neuordnung der Flur. Die Einleitung von Verfahren in Gebieten mit hoher Zusammenlegungsbedürftigkeit ist oftmals auch abhängig von der Entwicklung und Verordnung von Projekten im allgemein öffentlichen Interesse wie z.b. der Ausbau des Bahn- und Straßennetzes oder bei Hochwasserschutzmaßnahmen. Bodenordnung für die Landwirtschaft: Die potenziellen Bodenneuordnungsflächen werden zum Zwecke der Verbesserung der Besitz- und Bewirtschaftungsverhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe ausgewiesen. In Abhängigkeit von der Größe des Gebietes können folgende Verfahren eingeleitet werden - Grundzusammenlegungsverfahren - Flurbereinigungsverfahren - Flurbereinigungsübereinkommen. Ein Grundzusammenlegungsverfahren umfasst im Allgemeinen ein Gebiet von mehr als 100 ha und eine größere Anzahl von Grundeigentümern. Die Neuordnung der Besitz- und Bewirtschaftungsverhältnisse ist erfahrungsgemäß durch die Agrarbezirksbehörde unter den "Parteien des Verfahrens" zu koordinieren. Meist sind auch bauliche Folgemaßnahmen wie die Landschaft gestaltende Maßnahmen oder ein Wegebau erforderlich. Ein Flurbereinigungsverfahren wird in kleinen Gebieten und meist ohne Folgemaßnahmen durchgeführt. Im Flurbereinigungsübereinkommen wird in der Regel zwischen zwei Besitzern ein Tausch oder Begradigung der Grenzen durchgeführt. In allen drei Verfahrenstypen werden mit unterschiedlichen Verfahrensintensitäten Vorteile für die Besitz- und Bewirtschaftungsverhältnisse erreicht. Bodenmanagement im allgemeinen öffentlichen Interesse Naturschutz und Landschaftspflege Das Interesse des Naturschutzes an der Erhaltung der derzeitigen Bewirtschaftungsform und Besitzordnung besteht für viele agrarisch genutzte Landschaftsräume außerhalb bestehender Schutzgebiete. Spezifische Bewirtschaftungsmaßnahmen in ökologisch sensiblen Agrarräumen können in Abstimmung der Interessen von Landwirtschaft und Naturschutz auch mit Unterstützung durch Bodenordnung, durch Bewirtschaftungspläne und Förderprogramme gesichert werden. Die Sicherung der pfleglichen Bewirtschaftung von naturnäheren Kulturlandschaften liegt meist auch im Interesse der Erholung suchenden Bevölkerung und des Tourismus. Bodenmanagement im allgemeinen öffentlichen Interesse Verkehrsinfrastruktur Straßenplanung Der Verlust von landwirtschaftlichen Produktionsflächen ist v. a. beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur gegeben. Potenzieller Bodenordnungsbedarf in den untersuchten Bezirken Bezirk potenzielle Gebiete Gemeinden mit über 500 ha potenzieller Gebiete Braunau ca ha Feldkirchen bei Mattighofen, Helpfau-Uttendorf, Hochburg-Ach, Kirchberg bei Mattighofen, Pischelsdorf am Engelsbach, St. Peter am Hart, Schalchen, Schwand im Innkreis und Weng im Innkreis Grieskirchen ca ha Gaspoltshofen, Hofkirchen a.d. Trattnach, Natternbach, Neukirchen am Walde, Peuerbach, Rottenbach, St. Agatha, Taufkirchen a.d. Trattnach Urfahr ca ha Alberndorf i.d. Riedmark, Schenkenfelden, Bad Leonfelden, Altenberg bei Linz, Herzogsdorf Vöcklabruck ca ha Frankenburg a. Hausruck 59

64 Ausgewählte Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes 60 Infolge von Durchschneidungen und Abtrennungen von Nutzflächen oder des Wegenetzes treten meist Verschlechterungen für die Bewirtschaftung ein. Die Versiegelung führt zum irreversiblen Verlust von oftmals für die landwirtschaftliche Nutzung hochwertigen Böden. Das rechtzeitige Einbinden der Agrarbezirksbehörde in die Korridorund Trassenbewertungen kann einerseits zum Vorteil für die Projektentwicklung sein, andererseits zur Verringerung der Nachteile für die Landwirtschaft führen. Jedenfalls erfolgt bereits im Planungsprozess eine Integration der Interessen am "Schutzgut" Boden. Bodenmanagement im allgemeinen öffentlichen Interesse Gewässer- und Hochwasserschutz Hochwassergefährdete Talflächen bedeuten grundsätzlich auch mehr Risiko für die landwirtschaftliche Nutzung. Ein begleitendes Bodenmanagement an den Gewässern kann die Umsetzung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz unterstützen und zugleich zum Vorteil für die Landwirtschaft sein. Resümee: Die Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung mit der Fachplanung für Bodenreform bringt mit den Bezirksanalysen einen nachhaltig wirksamen Überblick über den zukünftigen Bedarf von Bodenordnungsmaßnahmen zur Verbesserung der Besitz- und Bewirtschaftungsverhältnisse für landund forstwirtschaftliche Betriebe in Oberösterreich. Die offensichtlich rasch weitergehende Veränderung der Agrarstruktur hin zu immer größeren Bewirtschaftungseinheiten wird zukünftig noch mehr Handlungsbedarf seitens der Bauern und der Agrarbehörde auch im Hinblick auf den Schutz des Bodens erfordern. Die Offenhaltung der Kulturlandschaft wird wesentlich von der Sicherstellung einer zeitgemäßen Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen abhängig sein. Bodenordnung am Beispiel Machland-Hochwasserschutzdamm Der Hochwasserschutzverband Donau Machland setzt in den nächsten Jahren das Donau-Hochwasserschutzprojekt von Mauthausen bis St. Nikola um. In den Gemeinden Naarn, Mitterkirchen und Baumgartenberg wird zum Schutz des Siedlungsraums ein Hochwasserschutzdamm im freien Gelände errichtet. Die Trassenführung des Dammes verursacht mancherorts für die Bewirtschaftung nachteilige Durchschneidungen, Abtrennungen und Verformungen der landwirtschaftlichen Grundstücke. Auch Nachteile für den Boden und sein Gefüge können damit durch Überlappungen bei der Bewirtschaftung v. a. im Vorgewende entstehen. Um diese Mängel zu mildern oder zu beheben, sind in den Gemeinden Mitterkirchen und Naarn Flurneuordnungsverfahren von der Agrarbezirksbehörde für OÖ eingeleitet worden. Die Bodenordnung bewirkt einerseits eine verbesserte Arrondierung und Beseitigung ungünstiger Grundstücksformen, andererseits werden in Koordination mit dem Hochwasserschutzprojekt das Wegenetz optimiert und kostenaufwändige Nebenanlagen wie Begleitwege und Dammüberquerungen eingespart. Diese Maßnahmen verringern daher den Verlust von Boden als landwirtschaftliche Produktionsfläche in bester Produktionslage und auch ein Belastungsrisiko für den Boden in den für die Bewirtschaftung ungünstig ausgeformten Randflächen zum Damm. In einem Teilbereich der Gemeinde Mitterkirchen und zwar im Bodenordnungsverfahren "Mitterkirchen II" mit einer Fläche von 103 ha und 31 Beteiligten liegt bereits ein Entwurf zur Neuordnung vor. Die Neuordnung der Flur bewirkt Vorteile für die Bewirtschafter und für den Damm-Errichter: - ca m 2 verbleiben als landwirtschaftliche Nutzfläche durch weniger Grundbedarf für den Damm und Begleitmaßnahmen

65 Ausgewählte Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes - Restflächen werden getauscht - Zersplitterung der Grundstücke nimmt um 20 % ab - 2 Dammüberfahrten werden eingespart - Wirtschaftliche Vorteile für das Projekt durch Einsparung von Entschädigungen auf Grund weniger Durchschneidungen und weniger ungünstiger Grundstücksverformungen. Kulturlandschaftsplan eine Grundlage für Maßnahmen zum Schutz des Bodens Der Kulturlandschaftsplan als Instrument zur "Verbesserung der Bodenstruktur, zum Erosionsschutz und zur Flurentwicklung im öffentlichen Interesse" ist in der Sonderrichtlinie des BMLFUW zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums , M 323 "Kulturlandschaft" angeführt und in OÖ in den "Leitfaden 2010 für die Förderung von Maßnahmen der Bodenreform" übernommen. Beispiel hiefür ist der Kulturlandschaftsplan für den Biobetrieb Stadler P. Feldkirchen a.d.d., der auf Ersuchen des Betriebsinhabers in Hilfestellung durch die Agrarbezirksbehörde für OÖ Dienststelle Linz im Jahr 2008 ausgearbeitet wurde. Die Umsetzung fachlich und mit Förderungsmitteln des Programms unterstützt begann 2009 und wird 2010 abgeschlossen. Lage des Projektes: Der Betrieb Stadler liegt im Mühlviertler Hügelland im Gemeindegebiet Feldkirchen a. d. D. auf ca. 470 m ü. A. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen befinden sich großteils in Hanglage. Anlass zur Durchführung des Vorhabens: Bei Starkregen immer wieder auftretende Bodenerosion in den Hanglagen und dadurch entstandene Schäden auf den landw. Nutzflächen und auf Wirtschaftswegen waren Anlass für das Projekt. Ziel des Vorhabens: - Verminderung/Hintanhalten der Bodenerosion - Reduzieren des konzentrierten Oberflächenwasserabflusses - Schaffen von Wasserrückhaltezonen - Schaffen von naturnahen Lebensräumen und damit Verbesserung des Biotopverbunds in der Kulturlandschaft - Verbesserung des Landschaftsbildes Maßnahmen: In Abstimmung mit den Betriebsentwicklungszielen wurden u. a. auch auf Grundlage von Höhenvermessungen des Geländes auf den problematischen Teilflächen verschiedene Maßnahmen festgelegt: - Erhöhung des Grünlandanteils und Umlegen von Ackerflächen am Betrieb - Anlage von Wasserrückhaltebecken 61

66 Ausgewählte Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes - Anlage von die Erosion mindernden Landschaftshecken auf Wasser ableitenden Erddämmen - Neuanlage und Ergänzung von Streuobstwiesen und Streuobstbaumreihen mit alten Sorten - Wasserhaltung bei den Wirtschaftswegen Die Kosten für die Umsetzung liegen bei ca Euro, die dafür bewilligten Förderungsmittel betragen ca Euro. Abbildung: Projekt Kulturlandschaftsplan Stadler, Projektanlass: Maßnahmen: 62 Beim Wettbewerb Naturschutz aus Bauernhand 2010 hat das agrarökologische Projekt Kulturlandschaftsplan Stadler in der Kategorie gut gemacht für Oberösterreich den 1. Platz zuerkannt bekommen.

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