ES GILT DAS GESPROCHENE WORT

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1 Seite 1 Sehr geehrter Herr Regierungsrat Kölliker Sehr geehrte Mitglieder des Erziehungsrates Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin Sehr geehrter Herr Stadtrat Verehrte Gäste liebe Kolleginnen und Kollegen ES GILT DAS GESPROCHENE WORT Beim Besuch des olympischen Museum in Lausanne werden die Besucherinnen und Besucher mit den Worten CITIUS ALTIUS FORTIUS schneller - höher - stärker um die brennende olympische Flamme begrüsst. In Bezug auf schneller trifft dies bestimmt auch im Bildungsbereiche zu: Berufsauftrag, Sonderpädagogik- Konzept, Lehrplan 21, Die ersten Schuljahre im Kt. St. Gallen, Klassenassistenz, Perspektiven der Volksschule. Zur olympischen Idee habe ich den Begriff schneller im Vergleich abzubilden versucht. Die Frage nach: höher und stärker lasse ich im Raume stehen und überlasse die Beantwortung jedem und jeder in eigener Verantwortung. Unter diese beiden Begriffe subsummiere ich: besser, effizienter, transparenter und letztlich zufriedenstellender. Da sähe ich noch Verbesserungspotential. Was wir noch von der olympischen Idee übernehmen dürfen und müssen: wir wollen Fairness, faire Rahmenbedingungen. Es gilt, das Augenmerk auf das Ganze zu belassen nach dem Grundsatz von Aristoteles: Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile. Wenn man mit dem Gesetz als Ganzes einverstanden ist, heisst es noch lange nicht, dass in der Feinjustierung, also in den Verordnungen, keinen Platz für Individualität hat. Eine einfache Erkenntnis: die Bildung ruht nicht, ist immer in Bewegung. Neuralgische Punkte bleiben auf beiden Seiten: nun gilt es, diese im Sinne der Leitsätze zu erfüllen. Die Flughöhe wurde zu einem geflügelten Wort. Ich spreche zu: 1. XVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz (Berufsauftrag) 2. Sonderpädagogik Konzept (SOK): Vernehmlassung 3. Bildungstag Lehrplan 21 / Die ersten Schuljahre im Kt. SG 5. Ausbildung in Schulischer Heilpädagogik auch in Rorschach 6. Herzlichen Dank 1. XVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz ( ) und Gesetz über den Lohn der Volksschul-Lehrpersonen ( ) Zum Ergebnis der 1. Lesung zum Nachtrag zum Volksschulgesetz und zum Gesetz über den Lohn der Volksschul-Lehrpersonen wurde in der Tagespresse und durch unsern Berufsverband ausführlich berichtet und kommentiert. Ich stelle mit Genugtuung fest, dass der Einsatz des KLV ausserordentlich war und er versuchte mit sachlichen Argumenten, die Anliegen der Lehrerschaft zu vertreten. Eigentlich ist das (fast) Ziel erreicht und das Ergebnis ist zufriedenstellend und für die Lehrpersonen wegweisend für die künftigen Arbeitsbedingungen. Der Erhalt der Klassenlehrerzulage wäre noch das Sahnehäuptchen gewesen. So ohne Dis-

2 Seite 2 kussion ist im Kantonsrat die Klassenlehrerzulage nicht abgehandelt worden. Diskussionen fanden statt, lag doch ein Antrag der voko vor, die Klassenlehrerzulage bei 100% zu belassen. Der Rat folgte dem Antrag der Regierung. Auch ist die Thematik der Pausen der Kindergartenlehrpersonen ist noch nicht definitiv gelöst. Als Präsident der vorberatenden Kommission (voko) zur dieser Gesetzesvorlage konnte und durfte ich inhaltlich weder an der Beratung in der Kommission noch im Rat teilnehmen. Ich habe in meiner Funktion als Präsident der Konferenz der Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (KSH) die Mitglieder der voko in einem Schreiben vom 28. April auf die Arbeitsaufteilungen in der Sonderpädagogik bei ausgewiesenem Bedarf in der Integrativen Schulform (ISF) aufmerksam gemacht. Sowohl der SGV wie auch der KLV unterstützen die Forderung der KSH, dass die zu betreuende Zahl der Klassen einen Einfluss auf die Organisation der Arbeitszeit der SHP in der ISF haben soll. Das Beratungs- und Besprechungsfenster muss an die Anzahl Regelklassen geknüpft sein und minimal im Umfang der bisher bezahlten Besprechungszeit bleiben. Die SHP in der ISF haben den Auftrag, die Vernetzung von verschiedensten involvierten Personen zu gewährleisten und deren Austausch sicherzustellen. Das bisherige System hat sich bewährt und soll auch in der nachgelagerten neuen Festlegung der Standardmodelle keine Kürzung erfahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen in der ISF, es liegt nun an euch, bei den Verhandlungen um die Stundendotationen die örtlichen Schulbehörde respektive der Schulleitung vor Ort auf eure Bedürfnisse aufmerksam zu machen, um in der Festlegung der Stundenanzahl die individuelle und angepasste Modelle zielführend und im Sinne von praxisgerecht anzuwenden. Flexible Lösungen innerhalb einer Bandbreite müssen möglich sein. Die derzeit angewendeten ISF-Modelle wurden in der Stundendotation auf Empfehlung und ohne klare Gesetzesgrundlage angewendet, sodass wir nicht ganz allgemein von einer Besitzstandwahrung ausgehen konnten. Im Mitteilungsblatt zur heutigen HV auf der Seite 16/17 hat der KSH Vorstand den Kommentar zu den Resultaten der Befragung zu den Anstellungsbedingungen von ISF-Lehrpersonen im Kt. St. Gallen veröffentlicht. Wir waren sehr erfreut über eure rasche und äusserst zahlreiche Teilnahme an der Befragung. Letztlich trug es dazu bei, dass die Argumente sehr aussagekräftige Interpretationen zulassen. An dieser Stelle bedanke ich mich ganz speziell bei Simone Zoller und Stephan Herzer für ihre ausserordentliche Arbeit und euch liebe Kolleginnen und Kollegen für das Bereitstellen der Daten. Hier findet ihr auch Fakten für ein mögliches Argumentarium. Die zweite Lesung im Kantonsrat findet am September statt. Ich bin sehr zuversichtlich, dass der Rat seine Zustimmung geben wird und wie geplant die Umsetzung auf das Schuljahr 2015/2016 vollzogen werden kann. Nach der Verabschiedung im Parlament werden die Handreichungen und die Ausführungensbestimmungen für eine Kurzvernehmlassung veröffentlicht. Wir im KSH Vorstand haben bis Ende Oktober 2014 Zeit, unsere Meinung dazu abzugeben. Ich hoffe einfach, wir erleben nicht noch sogenannte böse Überraschungen. Die Ergebnisse unserer Stellungnahme werden nach dem Beschluss im Vorstand sogleich auf der Homepage veröffentlicht.

3 Seite 3 2. VL Sonderpädagogik - Konzept Das vorliegende Sonderpädagogik-Konzept hat das Ziel, die Sonderpädagogik im Kanton St.Gallen ganzheitlich zu erfassen und umfassend zu regeln. Die VL Sonderpädagogikkonzept umfasst den Teil A) Allgemein den Teil B1) für die Volksschule und den Teil B2) für die Sonderschule. Das Paper hat einen Umfang von 177 Seiten. Der Vorstand hat sich seit den Sommerferien in 3 Sitzungen mit dem SOK intensiv, aber auch kritisch damit auseinandergesetzt. Der elektronische Fragebogen geht lediglich auf die Neuerungen in der aktuellen Fassung ein und lässt kaum Raum für grundsätzliche Überlegungen. Die Umsetzung ist jedoch sehr anspruchsvoll und mit vielen Unbekannten verbunden. Insbesondere die vielen Detailregelungen, die im Konzept enthalten sind, sind in der Praxis noch zu wenig erprobt. Gerade weil die Sonderpädagogik die Individualität berücksichtigt, berücksichtigen muss, sind manchmal unkonventionelle Lösungsansätze gefragt, welche den besonderen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler entsprechen. Zu detaillierte Regelungen können einengen und lassen keinen Spielraum zu. Augenmass und der gesunde Menschenverstand sind hohe Anforderungen sowohl an die Verwaltung wie auch an die beteiligten Personen. Die Befürchtungen unsererseits gehen in diese Richtung, dass das System zu starr und in Stein gemeisselt ist. Das Versorgungskonzept widerspiegelt einen IST Zustand, eine Momentaufnahme ohne die Möglichkeit von Veränderungen, Visionen und Änderungsmöglichkeiten. Hier einige ausgewählte Punkte: 1. Förderplanung / Förderberichte Die lokalen Förderkonzepte sind sehr verschieden. Uns fehlen die Hinweise, wie die Förderberichte definiert sein sollen. Wir erwarten und wünschen standardisierte Förderberichte, in denen ein Minimum an Kriterien festgelegt wird. In einer minimalen Standardisierung, z.b. nach ICF, sehen wir keine Überregulierung, sondern eine Vereinheitlichung von gleichen Voraussetzungen, welche der einfacheren Lesbarkeit und der Einschränkung von Interpretationsmöglichkeiten dienen. Der Kanton muss verbindliche einheitliche Vorlagen zur Förderplanung zur Verfügung stellen. Die Vorlagen in digitaler Form müssen in der Praxis erprobt und in der Volksschule und Sonderschule anwendbar sein. 2. Legasthenie und Dyskalkulie Wir begrüssen die umfassende Darstellung des sonderpädagogischen Angebots grundsätzlich. Allerdings sind die Begriffe Legasthenie und Dyskalkulie von den Hochschulen und deren Forschungsabteilungen nicht konsensfähig definiert und die Therapie wird dem heilpädagogischen, bzw. logopädischen Angebot subsumiert. In der Regel wird die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit Lese- und Rechtschreibschwäche, bzw. mit Rechenschwäche von der Heilpädagogin oder Heilpädagogen geleistet. Die KSH begrüsst, dass der SPD die Möglichkeit hat, im Bedarfsfall gezielte Massnahmen mit den bereits beschäftigten Therapiepersonen vorzuschlagen, sieht jedoch eine gewisse Gefahr, dass einzelne Schulgemeinden in der Anstellung von Legasthenie- oder Dyskalkulietherapiepersonal anstelle einer SHP eine Sparmög-

4 Seite 4 lichkeit sehen könnten. Dies würde auf ein ISF-light hinauslaufen und wäre wiederum auf Kosten der Schüler und Schülerinnen gespart. 3. Versorgungskonzept Die Statistik mit der Auflistung von Schülerinnen und Schülerzahlen im Versorgungskonzept impliziert, dass es im Vergleich zu andern Kantonen viele unechte Sonderschülerinnen und Sonderschüler gibt und nur deshalb die Sonderschule besuchen, weil ein Angebot vorhanden ist. Das Versorgungskonzept basiert nach unserer Wahrnehmung auf Misstrauen und dies sind schlechte Voraussetzungen für eine innovative und vertrauenswürdige Zusammenarbeit. Das Versorgungskonzept wurde einseitig erarbeitet ohne Einbezug von beteiligten Personen, Institutionen und Schulgemeinden. Die Absichten, wie auch die Auswirkungen sind weder einschätz- noch kalkulierbar. Ein solches grundlegendes Versorgungskonzept braucht Zeit, Vertrauen und Konsens und die Zusammenarbeit aller Beteiligten. 4. Sprachheilschule Die Veränderungen des Angebots in einzelnen Sonderschulen (z.b. Schliessung der Oberstufe der Sprachheilschule St.Gallen, Reduzierung der Internatsplätze, Schliessung von Unterstufenklassen usw.) erscheinen willkürlich. Gemäss Bundesverfassung sorgen die Kantone für eine ausreichende Sonderschulung aller behinderter Kinder und Jugendlichen bis längstens zum vollendeten 20. Altersjahr. Das Volksschulgesetz hat diesen Verfassungsartikel übernommen und präzisiert ihn, dass einem Kind mit ausgewiesenem Bedarf eine ausgewiesene Massnahme zusteht. Ich sehe in der Schliessung dieser Oberstufe nicht nur einen Qualitäts- und Angebotsabbau, sondern auch die schulpolitische Ignorierung von Jugendlichen mit einer Sprachbehinderung. Eine Sprachbehinderung ist mit dem Ende der Primarschulzeit nicht abgeschlossen. Die letzten Schuljahre der Volksschulzeit ermöglichen gerade dieser Schülerschaft einen optimalen Übertritt in die Ausbildung ihres Berufslebens. Ich stelle die Hypothese auf, dass die Oberstufe der Volksschule dieses Spezialisierungsangebot nicht leisten kann und deshalb berufe ich mich auf das Prinzip: Je intensiver und spezifischer der besondere Bildungsauftrag, desto eher ist Separation angezeigt. Dies rechtfertigt den Erhalt der Oberstufe der Sprachheilschule St. Gallen oder es soll ein mindestens ein Hinweis sein, die Situation vertiefter zu analysieren. Ich verweise auf den Artikel von Claudia Walker im Mitteilungsblatt: Leistungsabbau an der Sprachheilschule St. Gallen. Die Antwort der Regierung zu meiner Interpellation liegt vor und ich habe auch in der Septembersession die Gelegenheit, diese zu würdigen. 5. Aufsicht und Controlling: Sonderschulkommission Im vorliegenden Konzept verliert die Sonderschulkommission ihre bisherige Aufgabe. Dadurch wird eine bewährte Institution im Bereich der Sonderpädagogik praktisch abgeschafft. Der Vorstand und alle Trägerschaften im VPS sind der Ansicht, dass es weiterhin ein von der Verwaltung unabhängiges Fachgremium braucht, welches das Controlling des BLD ergänzt. Weiter möchte ich an dieser Stelle nicht auf diese Thematik eingehen. In der Septembersession wird der Kantonsrat eine Motion zur Sonderschulkommission behandeln und da werde ich die Gelegenheit haben, mit Argumenten Überzeugungs-

5 Seite 5 arbeit zu leisten. Die Hoffnung stirbt zuletzt und wichtig ist die Erkenntnis: Schulen für Schülerinnen und Schüler für besondere Bedürfnisse brauchen besondere Rahmenbedingungen. Hier einige Kurzanmerkungen ohne den Anspruch auf Vollständigkeit: Nach unsern Einschätzungen kennen wir die Auswirkungen des künftigen Lehrplans 21 auf die Fördermassnahmen nicht. Wir sind der Meinung, dass ein aktuelles Konzept mit dem Lehrplan 21 korrespondieren muss, dies bedingt eine angepasste Terminologie: Lernziel vs. Kompetenzen. Konkret werden die Einführungsklasse und das Einschulungsjahr beibehalten. Wenn das Bedürfnis des Kindes im Zentrum steht, so darf keine Form favorisiert werden und weiterhin muss in der Einführungsklasse eine Schulische Heilpädagogin/ein Schulischer Heilpädagoge unterrichten. Rahmenbedingungen: Die Lehrpersonen in der Kleinklasse, in der Integrativen Schulform und Sonderschulen müssen zwingend eine heilpädagogische Ausbildung aufweisen. In der Regel muss gestrichen werden. So darf In Ausnahmefällen kann abgewichen werden, darf nicht in einem Konzept erwähnt werden. Die HP Früherziehung gehört in das Grundangebot der Regelschule und hier die Sparmassnahmen anzusetzen ist auf die Schulkarriere eines Schülers oder einer Schülerin bestimmt im Endeffekt bestimmt teurer. Nach wie vor fehlt die Einbindung von Fachstellen so zum Beispiel: Fachstelle für Autismus, Netzwerk UK (Unterstütze Kommunikation), EDAS (Down- Syndrom), Fachstelle für Aids- und Sexualfragen usw 3. Bildungstag im Jahre 2015 Der Bildungschef RR Kölliker unterbreitete am 21. November 2013 den Präsidien der Konvente und der PK den Vorschlag, die Organisation der Konventsveranstaltungen neu zu organisieren. RR Kölliker lehnt sich an die Erfahrungen eines solchen Bildungstages aus dem Kanton Solothurn. Grundsätzlich sind die Konvente als Vereine selbständig, Hauptversammlungen gemäss ihren Stauten durchzuführen. Die Organisation liegt beim Vorstand und die Pflicht ist es, einmal im Jahr eine Versammlung durchzuführen. Die kritischen Argumente unseres Vorstandes sind im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Am 27. August 2014 fand mit den Konventspräsidien eine erste OK-Sitzung unter der Leitung von Markus Schwager, Leiter Abteilung Weiterbildung, statt. Alle Konvente haben die Zusicherung gegeben, am ersten Bildungstag 2015 teilzunehmen. Ich habe im Namen der KSH den Organisatoren mitgeteilt, dass unsere definitive Zusage nach unserer heutigen HV erfolgen wird. Es zeigte sich, dass wir der einzige Konvent wären, der nicht an diesem Bildungstag integriert wäre. Integration ist bei uns sowieso ein Begriff mit besonderer Bedeutung. Wenn in der Allgemeinen Umfrage an der heutigen HV nicht schlagende Argumente dargelegt werden, werden wir am Bildungstag 2015 ebenfalls teilnehmen. Die KKgK, KUK, KAHLV und wir haben die HV am Die SEK I SG (KRK und SLK nach der Fusion) und KMK werden die HV am Das Programm wird so aussehen:

6 Seite /09.00: HV (beim OLMA Gelände), Mitglieder des Erziehungsrates werden auf die individuell die Hauptversammlungen besuchen : Pause mit Gipfeli, Getränke, Früchte : Reden: Regierungsrat, Präsidium KLV, Referat, kultureller Teil. Ich habe angeregt, dass die Präsidien ein Zeitfenster von je 5 Minuten erhalten, vor dem Plenum aufzutreten! 13.00: ENDE, die Konvente könnten das Mittagessen für die Gäste in eigener Regie durchführen. Unsere HV ist somit auch am Ich komme noch beim Budget auf den Bildungstag zu sprechen. Die Konvente behalten sich nach diesem kantonalen Bildungstag das Recht vor, den Anlass zu evaluieren und anschliessend einen Entscheid über die weitere Teilnahme zu fällen. 4. Lehrplan 21 und die Ersten Schuljahre im Kt. St.Gallen Lehrplan Bei der Anhörung haben wir als Berufsverband unsere Stellungnahme abgeben und jetzt sind andere Entscheidungsträger (EDK, D-EDK, ER) gefordert. Im Amtlichen Schulblatt wird über das weitere Vorgehen ausführlich informiert. Nach der Festlegung und dem Erlass des redimensonierten Lehrplanes 21 werden die Kantone mit ihrem föderativen System gefordert sein: Stichworte sind zum Beispiel die Beurteilung, die Problematik des Nichterreichens bei Kompetenzen, die Anpassung bei den Lehrmitteln, die erweiterten Fachkompetenzen zum Beispiel in Wirtschaft, Arbeit, Haushalt und Medien und die Stundentafel. Eine besondere Herausforderung wird die Implementierung sein. Ich denke an die 10 Tage Weiterbildung für alle Lehrpersonen innerhalb von 3 4 Jahren. Eine anspruchsvolle Zusatzaufgabe für die örtlichen Behörden, aber vor allem für die Schulleitungen. Das Amt für Volksschule hat den Sonderschulen mitgeteilt, dass die Sonderschulen ebenfalls involviert sind und sie im Januar 2015 über das weitere Procedere betr. Sonderschulen informiert werden. Vielleicht werden RR Kölliker oder Hansruedi Vogel in ihren Voten ausführlicher auf den Lehrplan 21 eingehen. Das HarmoS Konkordat und letztlich auch der Lehrplan 21 führt in letzter Zeit zu grösseren Diskussionen und vor allem auch zu Unsicherheiten bei den Betroffenen. Die Politik will vermehrt Einfluss auf die Bildung nehmen, ob dieser Umstand zielführender ist, wage ich zu beweifeln. Die ersten Schuljahr im Kt. St. Gallen Vor den Sommerferien erhielt der KSH-Vorstand eine Einladung zur fakultativen Stellungnahme diesem Konzept. Unser Vorstandsmitglied Denise Heinzmann ist aktiv in diesem Projekt involviert. Mit dem Sonderpädagogik-Konzept und dem Berufsauftrag haben wir Prioritäten gesetzt. Nach der ersten Sichtung ist der Meanstream der richtige und unsere Stellungnahme wird nach der Septembersitzung auf

7 Seite 7 der Homepage veröffentlicht. An dieser Stelle bitte ich euch, das Medium unserer Homepage zur eurer Information weiterhin zu nutzen. 5. Ausbildung in Schulischer Heilpädagogik in Rorschach Die HfH führt ab dem Studienjahr 2015/2016 eine Studiengruppe ihres Masterstudienlehrganges Schulische Heilpädagogik in Zusammenarbeit mit der PHSG in Rorschach durch. Voraussichtlich startet der Lehrgang mit 25 Studierenden und betrifft die Fachrichtung: Pädagogik bei Schulschwierigkeiten. Nach der Medienmitteilung vom 5. Juni 2014 durch die HfH und die PHSG hatte ich telefonische Kontakte mit den beiden Rektoren; Dr. Urs Strasser von der HfH und Dr. Erwin Beck von der PHSG. Die beiden Hochschulen erhoffen sich, den Mangel an ausgebildeten Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen zu verringern. Das Konzept der Ausbildung entspricht demjenigen der HfH, welche auch die Federführung übernimmt. Der Abschluss ist ebenfalls durch die Erziehungsdirektorenkonferenz anerkannt und die Diplome werden durch die HfH ausgestellt. Gewisse Module werden regional angeboten. Für uns als Berufsverband ist es wichtig, dass die Konkordatsplätze in der Ausbildung erhalten bleiben. Die Zahlen über die Anmeldungen und Aufnahmen an der HfH aus dem Kanton St. Gallen liegen mir vor und das Kontingent in Schulischer Heilpädagogik, Fachrichtung Pädagogik bei Schulschwierigkeiten von 20 Studienplätzen und 15 Zusatzplätzen wurde immer ausgeschöpft. Der Kanton St. Gallen ist mit 13 Kantonen und dem Fürstentum Lichtenstein Trägerkanton der HfH. Am 29. Oktober 2014, findet im PHSG Hochschulgebäude um Uhr ein Infoanlass über den Studienlehrgang statt. Der Studienlehrgang findet alle zwei Jahre statt. 6. Dank In acht Vorstandssitzungen haben wir die laufenden Geschäfte des Vereins und des Konventes erledigt. Neben dem Kommissionstreffen vom 25. Mai 2014 fand auch eine Landsitzung (11. Juni 2014) bei Karin Baumgartner in Appenzell mit einer Führung im sehenswerten Volkskundemuseum in Appenzell. Der Vorstand der KSH hatte auch die Gelegenheit, in einem Gespräch den Bildungsdirektor des Kantons Appenzell Innerrhoden, Herr Landammann Roland Inauen, kennenzulernen. Ich danke für die konstruktive Zusammenarbeit, das gegenseitige Verständnis und das Engagement in den verschiedensten Tätigkeitsbereichen: dem Erziehungsrat unter dem Präsidium von RR Stefan Kölliker und allen Mitarbeitenden im BLD; dem Präsidium und dem Vorstand des KLV; besonders danke ich unserem Ehrenmitglied Hansruedi Vogel den Präsidien der Konvente und der Pädagogischen Kommissionen; den Präsidien der assoziierten Verbände; mein spezieller Dank gilt: den Kolleginnen und dem Kollegen des Vorstandes der KSH; allen Mitgliedern unserer Konferenz für das Vertrauen, die Wertschätzung und das Wohlwollen. und den Schulhausverantwortlichen für ihre Mit- und Zusammenarbeit.

8 Seite 8 Bleiben wir zuversichtliche Optimisten und setzen uns ein für unsere Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen, unsere Lehrpersonen und für alle Beteiligten, die unsere Unterstützung notwendig haben, notwendig im Sinne von Not wenden. St. Gallen, 6. September 2014 Ich bitte nun die Vizepräsidentin, Madlen Ingber über den Bericht im Mitteilungsblatt mit diesen mündlichen Ausführungen des Präsidenten abzustimmen.

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