Maßnahme. bei schweren Mängeln bzw. Wiederholungs-fällen. schriftlicher Hinweis oder verstärkte Meldepflicht. schriftlicher Hinweis

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1 Sanktionskatalog der Fachgesellschaft Bereiche Abweichungen Verordnung Maßnahme bei leichten bzw. erstmaligen Mängeln Maßnahmen bei schweren Mängeln bzw. Wiederholungs-fällen Maßnahme () Vollzugshinweise oder Bsp. für leichte Abweichung Vollzugshinweise o- der Bsp. für schwere Abweichung 1 Kennzeichnung Etikettierung/ Vermarktung 1.1 alle Etikettierungsmangel: Formfehler, z.b. fehlende Code-Nr., Angabe EU-/Nicht-EU- Landwirtschaft Art /2007 Art. 58 Keine Verbrauchertäuschung, evtl. Aufbrauchfrist festlegen im, es muss umetikettiert werden 1.2 alle Kennzeichnungsmangel: Formfehler, z.b.fehlende Code- Nr., Biobezeichnung Art. 31 auf den Warenbegleitdokumenten im 1.3 alle Nachweis GVO fehlt, obwohl Nachweis sachlich notwendig 2 Landwirtschaft 3 Pflanzliche Erzeugung 3.1 Landwirtschaft Pflanze Fruchtfolge entspricht nicht der VO Art 69 Art. 12 (b) 834/2007 Keine Gefahr der Verwendung von GVO, Nachweis muss nachgereicht werden. Bisherige Fruchtfolge sichert auf Dauer nicht die Bodenfruchtbarkeit, sollte u berdacht werden. Bei dem Produkt besteht eine gewisse Gefahr Nachweis muss nachgereicht werden. Bisherige Fruchtfolge sichert auf Dauer nicht die Bodenfruchtbarkeit, muss gea ndert werden. Erstellt: QMB/MW Geprüft: KL/KZ Freigabe: KL/GL Seite 1 von 11

2 3.2 Landwirtschaft Pflanze Zukaufsdu nger unno tig, zu viel oder unsachgema ß verwendet Art. 3(1), Bodenuntersuchung lässt keinen Bedarf erkennen Vorsa tzliche Verwendung von Gu lle, obwohl kein Bedarf vorhanden ist und im 3.4 Landwirtschaft Pflanze Ma ngel in der Dokumentation des zulässigen Pflanzenschutzund Düngemitteleinsatzes Art. 72 a) b) Dokumentation kann nachgeholt werden. Notwendigkeit ist plausibel Der Einsatz und Bedarf von Pflanzenschutzmittel bleibt unklar 3.5 Landwirtschaft Pflanze 3.6 Landwirtschaft Pflanze Scha dlingsbeka mpfung mit Mitteln aus Anhang II, ohne die anderen Maßnahmen ausgescho pft zu haben Verwendung von nicht ökologischem Saat-/ Pflanzgut ohne erforderliche Einzelgenehmigung. Der Nachweis der Nichtverfügbarkeit von Ökosaatgut kann nachträglich erbracht werden. 4.0 und tierische Erzeugnisse Art. 12 g), h), Art. 5 f) 834/2007 Art. 45 oder verstärkte Meldepflicht Histrorienfunktion auf organicxseeds.de belegt die Nichtverfügbarkeit des Saatgutes zum Aussaatzeitpunkt Im Im Landwirtschaft Konventionelle e auf O ko- Weide, nicht aus extensiver Haltung (Art. 3 VO 1698/2005, Art. 22 VO 1257/1999) Art. 17(2) Verstärkte Meldepflicht Haltung von konventionellen Pensionsvieh aus Intensivbetrieben Im Erstellt: QMB/MW Geprüft: KL/KZ Freigabe: KL/GL Seite 2 von 11

3 4.1 Herkunft der e Landwirtschaft Landwirtschaft 4.2 Fütterung Nicht ökologische e ohne ausreichende Dokumentation der Nichtverfügbarkeit zugekauft. Der Nachweis kann nachträglich erbracht werden. Nicht ökologische e von 10% bzw.20% bis 40% des Bestandes zugekauft ohne gültige Ausnahmegenehmigung, zukauf wäre genehmigungsfähig Art. 9 Art.9 (4) Anhand von nachträglich erbracht en relevanten Nichtverfügbarkeitserklärun-gen für den betreffenden Zeitraum Im zuständige Behörde entscheidet, ob Antrag genehmigungsfähig gewesen wäre oder nicht. Wenn ja, ist Zustimmung zu einer möglich Landwirtschaft Mindestsäugezeit nicht eingehalten Art. 20 (1) Landwirtschaft Landwirtschaft keine artgerechte Zugabe von Raufutter in der Tagesration von Pflanzenfressern, Schwein und Geflügel Zusatzstoffe verwendet, die nicht gem. Anhang V und VI der VO aufgeführt sind. Art. 20 (2,3) Art. 22 g) Anhang VI kein Raufutter für Schwein und Geflügel Anteil zu gering, bei Pflanzenfressern (< 60%) Erstellt: QMB/MW Geprüft: KL/KZ Freigabe: KL/GL Seite 3 von 11

4 4.2.4 Landwirtschaft Unzula ssige Mineralstoffe u./o. Vitamine verwendet Anhang V und VI Landwirtschaft Futtermittel mit unerlaubten Zusatzstoffen verwendet Art. 22 g) Anhang VI Landwirtschaft Landwirtschaft Landwirtschaft Anforderung des Bezuges von regionalem Futter Verwendung von nicht ökologischen Futtermitteln entsprechend Anhang V, obwohl Öko-Futtermittel verfügbar sind (möglicher Anteil wurde nicht überschritten) Zu hoher Anteil an Umstellungsfuttermitteln Art. 19 (1) (2) Art. 43 Art % für Pflanzenfresser, 20% bei Schwein und Geflügel 4.3 Krankheitsvorsorge und tiera rztliche Behandlungen Landwirtschaft Mangel in der Dokumentation der verwendeten arzneimittel, VO wird ansonsten eingehalten Art. 76 e) und Nachkontrolle Eintrag in Behandlungsliste aber Arzneimittelabgabebel eg des arztes fehlt oder doppelte Wartezeit nicht eingetragen Erstellt: QMB/MW Geprüft: KL/KZ Freigabe: KL/GL Seite 4 von 11

5 4.3.2 Landwirtschaft Landwirtschaft Landwirtschaft 4.4 haltungspraktiken Mangel in der Dokumentation der verwendeten arzneimittel, Einhaltung der VO ist nicht nachvollziehbar Erkrankte oder verletzte e nicht unverzu glich behandelt oder nicht deutlich gekennzeichnet erkrankte e nicht deutlich gekennzeichnet Art. 76 e) Art. 24 (1) Art. 77 mit Meldung an die zuständige Behörde Hinweise, dass Arzneimittel eingesetzt wurden, aber keine Dokumentation Landwirtschaft Anbindehaltung nicht vorher genehmigt Art.39 Kleinstbetriebe Landwirtschaft Landwirtschaft e sind nicht ausreichend zu identifizieren (Identifizierung durch den Betriebsleiter kann noch nachvollzogen werden) e sind nicht ausreichend zu identifizieren (Identifizierung ist nicht mehr gesichert) Art. 75 Art. 75 Erstellt: QMB/MW Geprüft: KL/KZ Freigabe: KL/GL Seite 5 von 11

6 4.5 Ställe, Ausläufe und Haltungsbedingungen Landwirtschaft Landwirtschaft Landwirtschaft Landwirtschaft Boden auf Weiden zertrampelt oder u berweidet Stallungen, Buchten, Einrichtungen und Gera tschaften werden nicht ausreichend gereinigt und desinfiziert Reinigung und Desinfektion der Stallungen erfolgt mit unerlaubten Mitteln Insekten- und Parasitenbeka mpfung im Stall mit unerlaubtem Mittel Art. 14 (1) b) iv) 834/2007 Art. 23 (4), (5) Art. 14 (1) f) 834/07, Art. 23 (4), Anhang VII Anhang II und VII verstärkte Meldepflicht (Maßnahmenplan) Nicht bei kleineren Bereichen um Futterstellen, Tra nken und Einga nge, Weidemanagement ist nicht geeignet schmutzige, unhygienische Stallungen und Nebenra ume stehen im Schmutz, ko nnen kein sauberes Futter aufnehmen, entzu ndete Klauenra nder; Grundwassergefa hrdung Wiederholung Landwirtschaft Landwirtschaft Landwirtschaft Zu hoher Spaltenanteil oder rutschige Bo den Liegeflächen nicht ausreichend groß, bequem, sauber und trocken Mit anderen als in Anhang I erlaubten Mineralstoffen angereichert Art. 11(1) Art. 11 (2) Art. 11(2) Information an zuständige Behörde Erstellt: QMB/MW Geprüft: KL/KZ Freigabe: KL/GL Seite 6 von 11

7 4.5.8 Landwirtschaft Haltung von Ka lbern u ber 1 Woche in isolierten Einzelboxen ohne besonderen Grund Art. 11(3) Landwirtschaft Landwirtschaft Einzelhaltung von Sauen über die Hochträchtigkeit und Säugezeit hinausgehend Sauen werden nicht in Gruppen gehalten Art. 11(4) Art. 11(4) erstmaliger Vorfall Landwirtschaft Keine Mo glichkeit zum Wu hlen fu r Schweine vorhanden 5 Bienenhaltung und Imkereierzeugnisse Art. 11(6) verstärkte Meldepflicht (Maßnahmenplan) 5.1 Bienen Zu viele konventionelle Vo lker/weiseln (Zukauf von u ber 10 % Weiseln oder Schwärmen) 5.2 Bienen Dokumentation der Fu tterung unzureichend Art. 9 (1,5) Art. 78 Angaben u ber verfu tterte Mengen und an welche Bienensto cke fehlen 5.3 Bienen Andere nicht erlaubte Futtermittel verwendet Art. 19 (3) Fu tterung von konventionellem Fertigfutterteig 5.4 Bienen Dokumentation u ber Behandlungen unzureichend, ohne Verdacht auf Art. 78 (3) Behandlung mit Ameisensa ure ist nicht dokumentiert Erstellt: QMB/MW Geprüft: KL/KZ Freigabe: KL/GL Seite 7 von 11

8 Verwendung unzula ssiger Mittel 5.5 Bienen Bienenhaltungspraktiken entsprechen nicht der VO Art. 18 (3), 25 Flu gel von Ko nigin abgeschnitten 5.6 Bienen Standorte der Vo lker nicht dokumentiert, Kontrollstelle nicht unterrichtet Art. 78 (1) Angaben des Betriebsleiters zum Standort sind nachvollziehbar Standort ist zweifelhaft, evtl. Ru ckstandsuntersuchungen 5.7 Bienen Dokumentation u ber Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung von Honig und Imkereierzeugnissen, Entnahme der Honigwaben ist nicht ausreichend Art Kontrollsystem und Mindestkontrollanforderungen 7.1 alle Kontrollstelle wurde nicht u ber A nderungen der Betriebsbeschreibung informiert Art. 64, 70 und 74 oder Versta rkte Meldepflicht / Änderung oder Aussetzung der Bescheinigung nach Art.29 Absatz 1 u ber wesentliche A nderung der Betriebsstruktur, die neue Maßnahmen und Genehmigungen no tig machen Erstellt: QMB/MW Geprüft: KL/KZ Freigabe: KL/GL Seite 8 von 11

9 7.2 alle Ma ngel in der Buchfu hrung, aber kein Verdacht auf Verwendung unzula ssiger Produkte Art. 66 Pflanze Art. 72 haltung Art. 76 oder Versta rkte Aufzeichnungspflicht Ma ngel in der Dokumentation mu ssen durch vermehrte, verbesserte und vollsta ndige Aufzeichnungen behoben werden.(z.b.inventurbestände, Rezepturen, Kalkulationen, Lieferantenlisten, Spezifikationen) 7.3 alle dokumentierte Wareneingangskontrolle nicht durchgeführt 7.4 alle Verda chtige Erzeugnisse wurden nicht vermarktet, aber die Kontrollstelle wurde nicht unterrichtet 7.5 alle Anbauplanung nicht fristgemäß eingereicht 7.6 alle Pflicht zur fristgerechten Auflagenerfüllung wird nicht eingehalten Art.66 (2) und 33 Art. 91(1) Art. 71 Art. 67 unregelmäßige Durchführung der Wareneingangskontrolle keine Wareneingangskontrolle / / Änderung oder Aussetzung der Bescheinigung nach Art.29 Absatz 1 nachzureichende Unterlagen werden nicht fristgemäß zugesendet Erstellt: QMB/MW Geprüft: KL/KZ Freigabe: KL/GL Seite 9 von 11

10 8 Verarbeiter 8.1 Verarbeiter Gefahr der Verunreinigung von gelagerten Erzeugnissen ohne begründeten Verdacht Art Verarbeiter Reinigung nicht ausreichend dokumentiert Art. 35 (4) schriftlichr Hinweis Reinigung erscheint ausreichend, lediglich die Dokumentation ist mangelhaft Es ist nicht sicher, ob die Reinigung immer ausreichend ist 8.3 Verarbeiter lückenhaftes Vefahren zur systematischen Identifizierung der kritischen Stufen des Herstellungsprozesses bzw. lu ckenhafte Durchfu hrung 10 Futtermittel Art. 26 (2-5) / Änderung oder Aussetzung der Bescheinigung nach Art.29 Absatz Futtermittelherstellung 10.2 Futtermittelherstellung Maßnahmen zur Vermeidung von Kontamination sind unzureichend, Dokumentation ist unzureichend lückenhaftes Vefahren zur systematischen Identifizierung der kritischen Stufen des Herstellungsprozesses bzw. lu ckenhafte Durchfu hrung Art /2007 Art 26 Art. 26 (2-5) Schriftlicher Hinweis / Änderung oder Aussetzung der Bescheinigung nach Art.29 Absatz 1 HACCP-Konzept Erstellt: QMB/MW Geprüft: KL/KZ Freigabe: KL/GL Seite 10 von 11

11 10.3 Futtermittelherstellung 10.4 Futtermittelherstellung 10.5 Futtermittelherstellung 10.6 Futtermittelherstellung 10.7 Futtermittelherstellung 10.8 Futtermittelherstellung Trennung zu konventionellen Produkten unzureichend (Lagerung) Information der Kontrollstelle u ber Arbeitsga nge und Mengen nicht ausreichend Vorschriften zum Transport nicht eingehalten Dokumentation u ber Auslieferung unvollsta ndig Verwendungsbedingungen gema ß Anhang VI sind nicht eingehalten Etikettierung in Bezug auf die Anteile an konv., o kol. oder Umstellungs- Erzeugnissen ist nicht korrekt sowie weitere Kennzeichnungsvorschriften Art. 26 (5 b) Art. 26 (5c) Art. 32 Art. 32 Anhang VI Art. 59,60,61 fehlerhafte Dokumentation, fu r den Verwender ohne Folgen Eine Vermischung bei der Lagerung kann nicht ausgeschlossen werden Keine ausreichende Reinigung oder Trennung Erhebliche Abweichung, Erstellt: QMB/MW Geprüft: KL/KZ Freigabe: KL/GL Seite 11 von 11

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