Sanktionskatalog FB Stand Revision 1. Übersicht der Maßnahmenpunkte

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1 FB Stand Revision 1 Sanktionskatalog A. Vorbemerkungen: 1. Die in diesem Katalog aufgeführten Maßnahmen werden bei festgestellten Abweichungen von den einschlägigen Vorschriften gegenüber Unternehmern, die dem Kontrollverfahren nach den EURechtsvorschriften zum ökologischen Landbau unterliegen, angewendet, soweit die Kontrollstelle nach den Vorschriften des Landesrechts hierfür zuständig ist. 2. Die Maßnahmen werden unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit angewendet. Die Anwendung vom Katalog abweichender Maßnahmen ist zu begründen. Bei erneuter Feststellung derselben Abweichung beim nächsten Kontrollbesuch oder bei schwerwiegenden Fällen ist in der Regel die nächsthöhere Stufe der Maßnahmen anzuwenden. 3. Einzelfällen, die in diesem Maßnahmenkatalog nicht geregelt sind, ist von der Kontrollstelle angemessen Rechnung zu tragen. 4. Die von der Kontrollstelle nach 10 Absatz 1 vorzulegende Verfahrensanweisung muss mindestens Maßnahmen in den folgenden Stufen vorsehen: a) mit Auflagenbescheid, b) Änderung oder bis zur ordnungsgemäßen Zustandes, c) auf den ökologischen betreffenden Partie nach Artikel 30 Absatz 1 Satz 1 der, d) Befristetes Verbot für den Unternehmer nach Artikel 30 Absatz 1 Satz 2 der, Erzeugnisse mit einem Hinweis auf den ökologischen Landbau zu vermarkten. 5. Unbeschadet der Anforderung des 5 Absatz 5 kann zusätzlich zu einer Maßnahme eine kostenpflichtige Nachkontrolle erfolgen. Die Bestimmungen des 7 bleiben von den Anforderungen, die bei einzelnen Maßnahmen auf die Notwendigkeit einer Probenahme verweisen, unberührt. 6. Ein vorläufiges Vermarktungsverbot in Verdachtsfällen nach Artikel 91 Absatz 2 Satz 1 der stellt keine Maßnahmenstufe im Sinne dieses Kataloges dar. 7. Die Straf- oder Bußgeldvorschriften nach den 12 und 13 des Öko-Landbaugesetzes bleiben von diesem Maßnahmenkatalog unberührt. 8. Erläuterungen zur nachfolgenden Tabelle: Die Abkürzungen haben folgende Bedeutung: LW: VA: Verarbeiter FM: Futtermittelhersteller IM: Einfuhrunternehmen SUB: Subunternehmer Alle: Alle dem Kontrollverfahren unterliegenden Unternehmensbereiche WS: Wildsammlung. BVO: DVO: : auf den ökologischen Übersicht der Maßnahmenpunkte 1 Kennzeichnung / Etikettierung / Vermarktung 2 allgem. 3 Pflanzliche Erzeugung 4 und tierische Erzeugung 4.1 Herkunft der e 4.2 Fütterung 4.3 Krankheitsvorsorge 4.4 haltungspraktiken 4.5 Ställe, Ausläufe und Haltungsbedingungen 5 Bienenhaltungund Imkereierzeugnisse 7 Kontrollsystem und Mindestanforderung 8 Verarbeiter 9 Vergabe an Subunternehmer 10 Seite 1 von 9

2 1 Maßnahmenkatalog gemäß ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung Kennzeichnung / Etikettierung / Vermarktung 1.1 alle Unzutreffende Kennzeichnung mit Bezug auf dieo kologischeproduktion (Produkt ist nicht o kologisch oder entha lt nicht genehmigte nicht o kologische Zutaten). Artikel 23 der 1.2 alle 1.3 alle 1.4 alle 1.5 Verarbeiter GVO, nach Anhang VIII der DVO nicht zulässige Stoffe oder ionisierende Strahlung verwendet. Zutat in Anhang VIII A oder VIII B der gelistet, aber in einem unzula ssigen Anwendungsbereich verwendet. Verwendung nicht o kologischer Zutat landwirtschaftlichen Ursprungs, die nicht in Anhang IX der gelistet und fu r die keine Ausnahmegenehmigung erteilt ist. Umstellungsware entha lt mehr als eine pflanzliche Zutat. Voraussetzung fu r Parallelerzeugung oder fu r die Bewirtschaftung einer nicht o kologischen Produktionseinheit nicht eingehalten und eine nachvollziehbare Trennung der Produkte ist nicht gegeben. (EG) Nr. Artikel 23 der i. V. m. Anhang VIII der Artikel 23 der i. V. m. Anhang IX der Artikel 62 der Verordnung (EG) Artikel 11 der, Artikel 6b Absatz 2, Artikel 25c, 40, 73, 79, 79d der Pflanzliche Erzeugung Es wird die Lagerung unzula ssiger Betriebsmittel, ausgenommen Mittel zur Reinigung und Desinfektion von Stallgeba uden nach Artikel 23 Absatz 4 Satz 3 i. V. m. Anhang VII der und Mittel zur Insekten- und Parasitenbeka mpfung nach Artikel 23 Absatz 4 Satz 4 i. V. m. Anhang II und VII der genannten Verordnung, festgestellt und es besteht der begru ndete Verdacht der Verwendung. Verwendung von nicht o kologischem Saat-/Pflanzgut ohne erforderliche Einzelgenehmigung, obwohl O ko-saat-/pflanzgut verfu gbar. Verwendung von gentechnisch vera nderten Sorten. Umstellungszeitraum fu r Umstellungserzeugnisse nicht eingehalten; eine Vermarktung findet statt. Umstellungszeitraum fu r n und pflanzliche Erzeugnisse nicht eingehalten bzw. nicht ausreichend belegt. Artikel 35 Absatz 2 der Artikel 12 Absatz 1 der Artikel 9 Absatz 1 der 834/200 Artikel 62 Buchstabe a Nr. Artikel 36 der ; bei Unternehmen, die erstmals auf den o kologischen Landbau umstellen, im ersten Jahr der Umstellung mit Nachkontrolle. 3.5 Verwendung von unzula ssigen Du ngemitteln und Bodenverbesserern. Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe e der, Artikel 3 Absatz 1i. V. m. Anhang I Nr. und Neuumstellung 3.6 Unzula ssige chemische nschutzmittel verwendet. Artikel 5 i. V. m. Anhang II Nr. und Neuumstellung 3.7 Wildsammlung Sammelgebiete entsprechen nicht den Vorgaben der Verordnung. Artikel 12 Absatz 2 der 3.8 Pilze Substrat fu r die Pilzerzeugung entspricht nicht den Bestimmungen der Verordnung. Artikel 6 der 4 und tierische Erzeugnisse Nicht o kologischer Teil eines Betriebs bei gleicher art. Die von O ko-en genutzten Gemeinschaftsfla chen entsprechen nicht den Vorgaben der Verordnung. Artikel 17 Absatz 1 der Artikel 17 Absatz 3 der Artikel 38 der Umstellungszeit nicht eingehalten. Seite 2 von 9

3 4,1 Maßnahmenkatalog gemäß ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung Herkunft der e Nicht o kologische e ohne ausreichende Dokumentation der Nichtverfu gbarkeit zugekauft. Der Nachweis kann nachtra glich nicht erbracht werden. Artikel 9 der Nicht o kologische e trotz Verfu gbarkeit von O ko-en zugekauft. Artikel 9, 42 der Nicht genehmigungsfa hige nicht o kologische e zugekauft. Artikel 9, 42 der 4.2 Fütterung Fu tterung von Milchaustauschern wa hrend der Mindestsa ugezeit. Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe d Nummer vi Nr., Artikel 20, 22 i. V. m. Anhang V Nr Zu hoher Anteil an nicht o kologischen Futtermitteln. Artikel 43 der Nicht o kologische pflanzliche Futtermittel, nicht in Anhang V gelistet, verwendet. Artikel 22 Absatz 1 i. V. m. Anhang V der Nicht o kologische oder o kologische Futtermittel tierischen Ursprungs verwendet, die nicht in Anhang V aufgefu hrt sind. Artikel 22 Absatz 2 i. V. m. Anhang V der Antibiotika, Kokzidiostatika in der Fu tterung, Wachstumsfo rderer o. a. verwendet. Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe d der, Artikel 23 Absatz 2 der Artikel 9 Absatz 1 und GVO in Futtermitteln verwendet. Nr. 4.3 Krankheitsvorsorge und tiera rztliche Behandlungen Chemisch-synthetische allopathische Arzneimittel oder Antibiotika ohne Verschreibung durch den arzt verabreicht. Artikel 24 Absatz 3 der Pra ventive chemisch-synthetische allopathische Arzneimittel oder Antibiotika verabreicht (Behandlung bei Bestandsproblemen mit Hinzuziehung des arztes gelten nicht als pra ventiv). Artikel 23 Absatz 1 der Doppelte Wartezeit wie die gesetzlich vorgeschriebene nicht eingehalten. Umstellungszeit nach mehrmaligen Behandlungen nicht eingehalten. Artikel 24 Absatz 4 und 5 Nr. 4.4 haltungspraktiken Artikel 14 Buchstabe c Anwendung von Embryotransfer. Nummer iii der Eingriffe an en wurden routinema ßig oder ohne Beta ubungs-/schmerzmittel oder im ungeeigneten Alter durchgefu hrt, oder Genehmigung der zusta ndigen Beho rde liegt nicht vor. Artikel 18 Absatz 1 der Es liegt keine Genehmigung der Beho rde fu r eine Anbindehaltung vor und die Anbindung ist nicht genehmigungsfa hig. Artikel 95 Absatz 1, Artikel 39 der Mindestschlachtalter bei Geflu gel nicht eingehalten oder keine langsam wachsende Rasse verwendet. 4.5 Ställe, Ausläufe und Haltungsbedingungen Ausnahmegenehmigung fu r Anbindehaltung liegt vor, aber Sommerweide oder 2-mal wo chentlicher Auslauf wird nicht durchgefu hrt. Mindeststallfla che entspricht nicht Anhang III, Ausnahmegenehmigung liegt nicht vor. Artikel 39 der Artikel 12 Absatz 5 der Artikel 10 Absatz 4 i. V. m. Anhang III der Seite 3 von 9

4 Maßnahmenkatalog gemäß ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung Mindestfreifla che entspricht nicht Anhang III, Ausnahmegenehmigung liegt nicht vor. Artikel 10 Absatz 4 i. V. m. Anhang III der Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b Nummer iii Kein Zugang zu Freigela nde. Nr., Artikel 14 Nr Umstellungszeit des Auslaufs fu r andere arten als nfresser nicht eingehalten. Artikel 37 Absatz 2 der Endmast von Rindern zur Fleischerzeugung im Stall u berschreitet die erlaubte Zeit. Artikel 46 der Artikel 12, Artikel 14 der Stallungen fu r Geflu gel entsprechen nicht den einschla gigen Vorschriften Keine eindeutige Abtrennung von Produktionseinheiten bei der Geflu gelfleischerzeugung oder mehrere Produktionseinheiten unter einem Dach. Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe f i. V. m. Artikel 2 Buchstabe f der Maximal zula ssige zahl u berschritten. Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe e der Hennen aus Ku ken, die la nger als drei Tage konventionell gehalten wurden, als O ko-schlachttiere vermarktet. Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 42 Buchstabe a der Zugang zu Freigela nde weniger als ein Drittel der Lebensdauer bei Geflu gel. 5 Bienenhaltung und Imkereierzeugnisse Artikel 14 Absatz 5 der Artikel 38 der 5.1 Bienen Umstellungszeit nicht eingehalten. 5.2 Bienen 5.3 Bienen 5.4 Bienen 5.5 Bienen 5.6 Bienen 5.7 Bienen Standort der Bienensto cke entspricht nicht den einschla gigen Vorschriften. Verwendung von nicht o kologischem Zucker zur Winterfu tterung. Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. Zula ssiger Fu tterungszeitraum u berschritten. Krankheitsvorsorge nicht gema ß den einschla gigen Vorschriften durchgefu hrt. Andere als die erlaubten arzneimittel verwendet, dabei Trennung, Wachsaustausch, Umstellungszeit nicht eingehalten. Beuten aus unzula ssigem Material (gilt nicht fu r Begattungska stchen etc.). Artikel 13 Absatz 1 der Artikel 19 Absatz 3 der Artikel 19 Absatz 3 der Artikel 19 Absatz 3 der Artikel 25 der Artikel 13 Absatz 3 der 5.8 Bienen Unzula ssige Substanzen in den Bienensto cken verwendet. Artikel 13 Absatz 5, Artikel 25 der 5.9 Bienen Nicht o kologisches Wachs ohne vorherige Analyse verwendet. Artikel 13 Absatz 4, Artikel 44 Buchstabe b der Probenahme und bei positivem Analysebefund betreffenden Partie, anderenfalls und Nachkontrolle mit Probenahme Bienen Sa uberung und Desinfizierung mit unzula ssigen Stoffen. Artikel 25 Absatz 1 und 2 Nr. 7 Kontrollsystem und Mindestkontrollanforderungen 7.1 alle 7.2 alle Vermarktung von Erzeugnissen vor Meldung der Ta tigkeit bei der zusta ndigen Beho rde und Unterstellung des Unternehmens unter das Kontrollsystem. Mengenabgleich ist aus der Dokumentation nicht mo glich. Artikel 28 Absatz 1 der Artikel 66 Absatz 2 der Seite 4 von 9

5 Maßnahmenkatalog gemäß ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung 7.3 alle Mengenabgleich ergibt Abweichungen, begru ndeter Verdacht auf Verwendung unzula ssiger Produkte. Artikel 66 Absatz 2 der Ä nderung oder bis zur Zustandes. 7.4 alle Mengenabgleich ergibt Abweichungen, Feststellung der Verwendung unzula ssiger Produkte. Artikel 66 Absatz 2 der 7.5 alle Gelagerte Erzeugnisse ko nnen nicht sicher identifiziert werden. Artikel 35 Absatz 1 der Änderung oder Aussetzung der Bescheinigung nach Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EG Nr. bis zur Zustandes.) 7.6 alle Bei gelagerten Erzeugnissen besteht der begru ndete Verdacht der Verunreinigung oder Vermischung. Artikel 35 Absatz 1 der Änderung oder Aussetzung der Bescheinigung nach Artikel 29 Absatz 1 der bis zur Zustandes. 7.7 alle 7.8 alle Erzeugnisse wurden vermarktet, obwohl ein begru ndeter Verdacht vorliegt. Es besteht der begru ndete Verdacht, dass verda chtige Erzeugnisse vermarktet werden sollen. Artikel 91 Absatz 1 und Artikel 63 Ab- satz 2 Buchstabe c der Artikel 91 Absatz 2 der mit Anordnung, dass die Kunden u ber den bestehenden Verdacht zu unterrichten sind. Änderung oder bis zur Zustandes, evtl. 7.9 alle Zugang zu den Anlagen wird verweigert. Artikel 67 Absatz 1 der Verordnung (EG)Nr. ; Durchsetzung des Betretungsrechts alle Zweckdienliche Ausku nfte werden verweigert. Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG)Nr.. 8 Verarbeiter 8.1 Verarbeiter 8.2 Verarbeiter Ra umliche oder zeitliche Trennung der Aufbereitung von Lebensmitteln oder ausreichende Reinigung der Anlagen erfolgt nicht. Keine ausreichende Trennung bei Sammeltransporten. Artikel 19 Absatz 1 Nr., Artikel 26 Absatz 5 Buchstabe a, b oder e der Artikel 30 der 9 Vergabe an Subunternehmer 9.1 Liste der Subunternehmer ist unvollsta ndig Verarbeitungsschritte unterlagen nicht dem Kontrollverfahren. Artikel 86 Buchstabe a der 9.2 Subunternehmer Subunternehmer Lieferanten und Ka ufer ko nnen nicht zweifelsfrei festgestellt werden (Verdacht der falschen Warendeklaration besteht nicht). Artikel 86 Buchstabe c, ggf. Artikel 91 Absatz 2 Nr. ; ggf. Änderung oder bis zur Zustandes. Seite 5 von 9

6 Maßnahmenkatalog gemäß ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung Gleiche Zutat o kologisch/aus Umstellung und nicht o kologisch enthalten, aber korrekt etikettiert. Artikel 18 Absatz 2 der 10.2 Unzula ssige Zutaten (Futtermittel- Ausgangserzeugnisse, Zusatzstoffe, Hilfsstoffe, Lo sungsmittel oder sonstige). Artikel 18 der, Artikel 22 oder 25m i. V. m. Anhang V und VI der 10.3 Futtermittel ist GVO oder ist aus GVO hergestellt (Grenze im Sinne von Artikel 24 Nr. 1829/2003 wird u berschritten) oder ist durch GVO hergestellt. Artikel 9 der 10.4 Ra umliche oder zeitliche Trennung der Aufbereitung von FM oder ausreichende Reinigung der Anlagen erfolgt nicht. Artikel 18 Absatz 1 der, Artikel 26 Absatz 5 Buchstabe a, b oder e der 10.5 Verwendung von ionisierender Strahlung. Artikel 10 der 10.6 Futtermittel enthalten Wachstumsfo rderer oder synthetische Aminosa uren. Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe d Nummer v Nr., Artikel 60 Absatz 1 Buchstabe a der Seite 6 von 9

7 Sanktionskatalog der Fachgesellschaft ÖKO-Kontrolle mbh Bereiche Abweichungen Verordnung Maßnahme bei leichten bzw. erstmaligen Mängeln Maßnahmen bei schweren Mängeln bzw. Wiederholungs -fällen Maßnahme () Entfernung des Hinweises auf den ökologischen betreffenden Partie Vollzugshinweise oder Bsp. für leichte Abweichung Vollzugshinweise oder Bsp. für schwere Abweichung 1 Kennzeichnung Etikettierung/ Vermarktung 1.1 alle Etikettierungsmangel: Formfehler, z.b.fehlende Code-Nr., Angabe EU- /Nicht-EU- Art. 24 Art. 58 Keine Verbrauchertäuschung, evtl. Aufbrauchfrist festlegen im, es muss umetikettiert werden 1.2 alle Kennzeichnungsmangel: Formfehler, z.b.fehlende Code-Nr., Biobezeichnung Art. 31 auf den Warenbegleitdokumente n im 1.3 alle Pflanzliche Erzeugung Nachweis GVO fehlt, obwohl Nachweis sachlich notwendig Art 69 Fruchtfolge entspricht nicht der VO Art. 12 (b) Keine Gefahr der Verwendung von GVO, Nachweis muss nachgereicht werden. Bisherige Fruchtfolge sichert auf Dauer nicht die Bodenfruchtbarkeit, sollte u berdacht werden. Bei dem Produkt besteht eine gewisse Gefahr Nachweis muss nachgereicht werden. Bisherige Fruchtfolge sichert auf Dauer nicht die Bodenfruchtbarkeit, muss gea ndert werden. 3.2 Zukaufsdu nger unno tig, zu viel oder unsachgema ß verwendet Art. 3(1), Bodenuntersuchung lässt keinen Bedarf erkennen Vorsa tzliche Verwendung von Gu lle, obwohl kein Bedarf vorhanden ist und im 3.4 Ma ngel in der Dokumentation des zulässigen nschutz- und Düngemitteleinsatzes Art. 72 a) b) Dokumentation kann nachgeholt werden. Notwendigkeit ist plausibel Der Einsatz und Bedarf von nschutzmittel bleibt unklar 3.5 Scha dlingsbeka mpfung mit Mitteln aus Anhang II, ohne die anderen Maßnahmen ausgescho pft zu haben Art. 12 g), h), Art. 5 f) Im 3.6 Verwendung von nicht ökologischem Saat-/ Pflanzgut ohne erforderliche Einzelgenehmigung. Der Nachweis der Nichtverfügbarkeit von Ökosaatgut kann nachträglich erbracht werden. Art. 45 Histrorienfunktion auf organicxseeds.de belegt die Nichtverfügbarkeit des Saatgutes zum Aussaatzeitpunkt Im 4.0 und tierische Erzeugnisse Herkunft der e Fütterung Konventionelle e auf O ko- Weide, nicht aus extensiver Haltung (Art. 3 VO 1698/2005, Art. 22 VO 1257/1999) Nicht ökologische e ohne ausreichende Dokumentation der Nichtverfügbarkeit zugekauft. Der Nachweis kann nachträglich erbracht werden. Nicht ökologische e von 10% bzw.20% bis 40% des Bestandes zugekauft ohne gültige Ausnahmegenehmigung, zukauf wäre genehmigungsfähig Art. 17(2) Verstärkte Meldepflicht Art. 9 Art.9 (4) Haltung von konventionellen Pensionsvieh aus Intensivbetrieben Anhand von nachträglich erbracht en relevanten Nichtverfügbarkeitserklär un-gen für den betreffenden Zeitraum Im Im zuständige Behörde entscheidet, ob Antrag genehmigungsfähig gewesen wäre oder nicht. Wenn ja, ist Zustimmung zu einer möglich Mindestsäugezeit nicht eingehalten Art. 20 (1) keine artgerechte Zugabe von Raufutter in der Tagesration von nfressern, Schwein und Geflügel Art. 20 (2,3) kein Raufutter für Schwein und Geflügel Anteil zu gering, bei nfressern (unter 60%) Zusatzstoffe verwendet, die nicht gem. Anhang V und VI der VO aufgeführt sind. Art. 22 g) Anhang VI Unzula ssige Mineralstoffe u./o. Vitamine verwendet Anhang V und VI Futtermittel mit unerlaubten Zusatzstoffen verwendet Art. 22 g) Anhang VI Anforderung des Bezuges von regionlaen Futter Art. 19 (1) (2) 60% für nfresser, 20% bei Schwein und Geflügel Verwendung von nicht ökologischen Futtermitteln entsprechend Anhang V, obwohl Öko-Futtermittel verfügbar sind (möglicher Anteil wurde nicht überschritten) Art Zu hoher Anteil an Umstellungsfuttermitteln Art. 21 Seite 7 von 9

8 Bereiche Abweichungen Verordnung Maßnahme bei leichten bzw. erstmaligen Mängeln Maßnahmen bei schweren Mängeln bzw. Wiederholungs -fällen Maßnahme () Entfernung des Hinweises auf den ökologischen betreffenden Partie Vollzugshinweise oder Bsp. für leichte Abweichung Vollzugshinweise oder Bsp. für schwere Abweichung 4.3 Krankheitsvorsorge und tiera rztliche Behandlungen Mangel in der Dokumentation der verwendeten arzneimittel, VO wird ansonsten eingehalten Art. 76 e) und Nachkontrolle Eintrag in Behandlungsliste aber Arzneimittelabgabebel eg des arztes fehlt oder doppelte Wartezeit nicht eingetragen Mangel in der Dokumentation der verwendeten arzneimittel, Einhaltung der VO ist nicht nachvollziehbar Art. 76 e) Hinweise, dass Arzneimittel eingesetzt wurden, aber keine Dokumentation Erkrankte oder verletzte e nicht unverzu glich behandelt oder nicht deutlich gekennzeichnet Art. 24 (1) mit Meldung an die zuständige Behörde erkrankte e nicht deutlich gekennzeichnet Art haltungspraktiken Anbindehaltung nicht vorher genehmigt Art.39 Kleinstbetriebe e sind nicht ausreichend zu identifizieren (Identifizierung durch den Betriebsleiter kann noch nachvollzogen werden) Art e sind nicht ausreichend zu identifizieren (Identifizierung ist nicht mehr gesichert) Art Ställe, Ausläufe und Haltungsbedingungen Boden auf Weiden zertrampelt oder u berweidet Art. 14 (1) b) iv) (Maßnahmenplan) Nicht bei kleineren Bereichen um Futterstellen, Tra nken und Einga nge, Weidemanagement ist nicht geeignet stehen im Schmutz, ko nnen kein sauberes Futter aufnehmen, entzu ndete Klauenra nder; Grundwassergefa hrdung Stallungen, Buchten, Einrichtungen und Gera tschaften werden nicht ausreichend gereinigt und desinfiziert Art. 23 (4), (5) schmutzige, unhygienische Stallungen und Nebenra ume Wiederholung Reinigung und Desinfektion der Stallungen erfolgt mit unerlaubten Mitteln Art. 14 (1) f) 834/07, Art. 23 (4), Anhang VII Insekten- und Parasitenbeka mpfung im Stall mit unerlaubtem Mittel Anhang II und VII Zu hoher Spaltenanteil oder rutschige Bo den Art. 11(1) Information an zuständige Behörde Liegeflächen nicht ausreichend groß, bequem, sauber und trocken Art. 11 (2) Mit anderen als in Anhang I erlaubten Mineralstoffen angereichert Art. 11(2) Haltung von Ka lbern u ber 1 Woche in isolierten Einzelboxen ohne besonderen Grund Art. 11(3) Einzelhaltung von Sauen über die Hochträchtigkeit und Säugezeit hinausgehend Sauen werden nicht in Gruppen gehalten Keine Mo glichkeit zum Wu hlen fu r Schweine vorhanden Bienenhaltung und Imkereierzeugnisse 5.1 Bienen 5.2 Bienen Zu viele konventionelle Vo lker/weiseln (Zukauf von u ber 10 % Weiseln oder Schwärmen) Dokumentation der Fu tterung unzureichend Art. 11(4) erstmaliger Vorfall Art. 11(4) Art. 11(6) Art. 9 (1,5) Art. 78 (Maßnahmenplan) Angaben u ber verfu tterte Mengen und an welche Bienensto cke fehlen 5.3 Bienen Andere nicht erlaubte Futtermittel verwendet Art. 19 (3) Fu tterung von konventionellem Fertigfutterteig 5.4 Bienen Dokumentation u ber Behandlungen unzureichend, ohne Verdacht auf Verwendung unzula ssiger Mittel Art. 78 (3) Behandlung mit Ameisensa ure ist nicht dokumentiert 5.5 Bienen Bienenhaltungspraktiken entsprechen nicht der VO Art. 18 (3), 25 Flu gel von Ko nigin abgeschnitten 5.6 Bienen Standorte der Vo lker nicht dokumentiert, Kontrollstelle nicht unterrichtet Art. 78 (1) Angaben des Betriebsleiters zum Standort sind nachvollziehbar Standort ist zweifelhaft, evtl. Ru ckstandsuntersuchungen 5.7 Bienen Dokumentation u ber Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung von Honig und Imkereierzeugnissen, Entnahme der Honigwaben ist nicht ausreichend Art. 78 Seite 8 von 9

9 Bereiche Abweichungen Verordnung Maßnahme bei leichten bzw. erstmaligen Mängeln Maßnahmen bei schweren Mängeln bzw. Wiederholungs -fällen Maßnahme () Entfernung des Hinweises auf den ökologischen betreffenden Partie Vollzugshinweise oder Bsp. für leichte Abweichung Vollzugshinweise oder Bsp. für schwere Abweichung 7 Kontrollsystem und Mindestkontrollanforderungen 7.1 alle 7.2 alle 7.3 alle Kontrollstelle wurde nicht u ber Änderungen der Betriebsbeschreibung informiert Art. 64, 70 und 74 Art. 66 Ma ngel in der Buchfu hrung, aber kein Art. 72 Verdacht auf Verwendung unzula ssiger haltung Art. 76 Produkte dokumentierte Wareneingangskontrolle nicht durchgeführt Art.66 (2) und 33 Versta rkte Meldepflicht Versta rkte Aufzeichnungspflicht / Änderung oder Aussetzung der Bescheinigung nach Art.29 u ber wesentliche Änderung der Betriebsstruktur, die neue Maßnahmen und Genehmigungen no tig machen Ma ngel in der Dokumentation mu ssen durch vermehrte, verbesserte und vollsta ndige Aufzeichnungen behoben werden.(z.b.inventurbest ände, Rezepturen, Kalkulationen, Lieferantenlisten, unregelmäßige keine Wareneingangskontrolle / Durchführung der Wareneingangskontrolle 7.4 alle Verda chtige Erzeugnisse wurden nicht vermarktet, aber die Kontrollstelle wurde nicht unterrichtet Art. 91(1) 7.5 alle 7.6 alle 8 Verarbeiter Anbauplanung nicht fristgemäß eingereicht Pflicht zur fristgerechten Auflagenerfüllung wird nicht eingehalten Art. 71 Art. 67 / Änderung oder Bescheinigung nach Art.29 Absatz 1 nachzureichende Unterlagen werden nicht fristgemäß zugesendet 8.1 Verarbeiter Gefahr der Verunreinigung von gelagerten Erzeugnissen ohne begründeten Verdacht Art Verarbeiter 8.3 Verarbeiter 10 Futtermittel Reinigung nicht ausreichend dokumentiert lückenhaftes Vefahren zur systematischen Identifizierung der kritischen Stufen des Herstellungsprozesses bzw. lu ckenhafte Durchfu hrung Art. 35 (4) schriftlichr Hinweis Art. 26 (2-5) / Änderung oder Bescheinigung nach Art.29 Absatz 1 Reinigung erscheint ausreichend, lediglich die Dokumentation ist mangelhaft Es ist nicht sicher, ob die Reinigung immer ausreichend ist Maßnahmen zur Vermeidung von Kontamination sind unzureichend, Dokumentation ist unzureichend lückenhaftes Vefahren zur systematischen Identifizierung der kritischen Stufen des Herstellungsprozesses bzw. lu ckenhafte Durchfu hrung Trennung zu konventionellen Produkten unzureichend (Lagerung) Art. 18 Art 26 Art. 26 (2-5) Art. 26 (5 b) Schriftlicher Hinweis oder / Änderung oder Bescheinigung nach Art.29 Absatz 1 HACCP-Konzept Eine Vermischung bei der Lagerung kann nicht ausgeschlossen werden 10.4 Information der Kontrollstelle u ber Arbeitsga nge und Mengen nicht ausreichend Art. 26 (5c) Vorschriften zum Transport nicht eingehalten Dokumentation u ber Auslieferung unvollsta ndig Art. 32 Art. 32 Keine ausreichende Reinigung oder Trennung 10.7 Verwendungsbedingungen gema ß Anhang VI sind nicht eingehalten Anhang VI 10.8 Etikettierung in Bezug auf die Anteile an konventionellen, o kologischen oder Umstellungs- Erzeugnissen ist nicht korrekt sowie weitere Kennzeichnungsvorschriften Art. 59,60, 61 fehlerhafte Dokumentation, fu r den Verwender ohne Folgen Erhebliche Abweichung, Seite 9 von 9

Maßnahme. bei schweren Mängeln bzw. Wiederholungs-fällen. schriftlicher Hinweis oder verstärkte Meldepflicht. schriftlicher Hinweis

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