Bio Zertifizierung Teil Weinbereitung

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1 WELTER Engelstadt Tag der offenen Tür Bio Zertifizierung Teil Weinbereitung Brigitte Dierkes

2 Der Weg zum Logo

3 Öko-Weinbereitung Zur Lese den Erntestatus der einzelnen Flächen kennen In Öko-Wein müssen 100 % Öko-Trauben enthalten sein Später: Verschnitte beachten Maßnahme: Ö, U, K im Kellerbuch, an Tanks

4 - Prüfung der Betriebsmittel auf Zulässigkeit (Anhang VIIIa) - Wo am Markt verfügbar landwirtschaftliche Herkünfte in Bio-Qualität (Zucker, Gummi Arabicum, Gelatine, tw. Hefe(n), Heferindenpräparate) - Sofern notwendig GVO Freiheitsbescheinigung (Enzyme, Säuren, ) gemäß Art. 9 VO (EG) Nr. 834/2007! Erklärung gemäß Artikel 1829/2003 und 1830/2003 nicht gleichwertig! - Bio-Zertifizierung Lieferant für Bio-Zutaten

5

6 Woran muss ich noch denken. - Werden externe Dienstleister eingebunden - Sind diese der Kontrollstelle bekannt - Bestehen dort Risiken - Welche - Welche Maßnahmen sind zu vereinbaren und wie (und von wem) sind diese zu dokumentieren

7

8 Sanktionierungen Häufigste Fehler : - meine Kollegen lassen dort auch füllen - der Betrieb hat mir gesagt, er sein Bio

9 Beispiel 3: Einbindung eines externen Lohnverarbeiters - Nicht gemeldete SUBs führen zur Aberkennung des Öko Status - Betriebsübersicht über bisherige Struktur, um Änderungen zu Erkennen - Betriebsleiter, Kellermeister,

10 Beispiel 4: Einbindung eines Lohnverarbeiters - Was Überschreiten der 70 C Maischeerhitzung führt zur Aberkennung des Weines - Wie Maßnahmen mit dem Lohnverarbeiter vereinbaren - a) technisch möglich und nachweisbar - b) Dokumentation - c) - Wer Betriebsleiter, Kellermeister

11 hier lauern Gefahren - U-Ware zu A-Ware verschneiden - Angereicherte A-Ware in U-Ware verschneiden - Der Mythos 5 % -Regelung - Weinrechtlicher Verschnitt mit bis zu 15 % - Definition von nicht verfügbar

12 einfache Regelung - Öko Wein besteht aus 100 % A/ÖKO-Ware (z.b. auch Glühwein, Hugo (Holunderblüten), etc.) - U-Ware darf NUR aus 1 ldw. Herkunft stammen (Zucker = Rüben = 2. ldw. Herkunft nicht möglich) - Konventionell bleibt konventionell Klare Kennzeichnung an Tanks und Kellerbuch ist das A & O z.b. Aa (A angereichert), o.ä.

13 Beispiel 5: Schwefelgrenzwerte - Was Überschreiten der zulässigen SO2 Menge im Öko-Wein führt zum Verlust des Öko-Status - Wie Prüfen der A.P. Analyse, SO2 Analyse für Landweine Bei Überschreitung: a) mit Verkauf warten + Nachanalyse - Wer Betriebsleiter, Kellermeister, N.N. b) Konventionell etikettieren

14 Etikettierung U-Ware: Wein aus der Umstellung auf den ökologischen Landbau DE-ÖKO-xxx KEIN EU-Bio-Logo erlaubt; Verbandslogo jedoch i.d.r. möglich A-Ware: Weinausbau muss nach der Verordnung erfolgen Pflichtangaben: EU-Bio-Logo, (Mindestgröße, Farbgestaltung) im selben Sichtfeld DE-ÖKO-xxx DE-ÖKO-xxx EU-Landwirtschaft Deutsche Landwirtschaft ACHTUNG: Deutschland darf NICHT als DE-Landwirtschaft dargestellt /abgekürzt werden! Nur EU darf abgekürzt werden, Deutsche muss ausgeschrieben werden. Pflichtlektüre: Gestaltungshandbuch der Kommission

15 Was tun, wenn etwas schief gelaufen ist - Selbst aktiv werden! (Artikel 91 Absatz 1 VO (EG) 889/2008) Sperren, nicht weiter mit Bio-Hinweis vermarkten. (sofort) - Intern prüfen ob weitere Fälle betroffen sind. - Klären wo der Fehler entstanden ist. (rückwärts) - Kritische Punkte neu überdenken, Maßnahmen anpassen, um künftige Fehler zu vermeiden. (vorwärts)

16 ÖLGKontrollStZulV

17 Fragen

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