Seniorenwegweiser Limeshain. Wissenswertes und Nützliches für Senioren

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1 Seniorenwegweiser Limeshain Wissenswertes und Nützliches für Senioren

2 Für den Notfall Polizei Notarzt Feuerwehr Schlaganfall-Telefon Gehörlosen Fax Giftnotzentrale / Diese Fragen sollten Sie im Notfall beantworten können Name der Anruferin, des Anrufers Name der / des Verletzten (Erkrankten) Straße, Hausnummer, Etage:... Welche Verletzung? * Herzinfarkt * Schlaganfall * Sturz * Bewusstlosigkeit * Wichtige Informationen: Vorerkrankungen * Demenz * Diabetes * Parkinson * Herzschrittmacher * Lebenswichtige Medikamente: Was ist passiert? Telefonnummer Hausarzt:... Bitte im Notfall informieren... Angehörige... Betreuerin/ Betreuer... Freunde/ Nachbarn... Weitere Angaben... Krankenversicherung... Andere wichtige Stellen Seniorenwegweiser Limeshain

3 Liebe Seniorinnen und Senioren Mit dem Thema Älterwerden in unserer Gemeinde befasst sich die Gemeinde Limeshain schon seit einigen Jahren. Und seit 2007 beschäftigt sich eine Gruppe Limeshainer Bürger und Bürgerinnen mit den speziellen Bedürfnissen der Limeshainer Seniorinnen und Senioren: Die Arbeitsgemeinschaft Leben und Wohnen im Alter in Limeshain. Der vorliegende Seniorenwegweiser will Ihnen im Alltag ein ständiger Begleiter sein, mit Informationen zu Gesundheit, Gesundheitsvorsorge, kulturellen und sportlichen Aktivitäten. Sie finden in der Broschüre Hinweise zu Anlaufpunkten, Ansprechpartnern und Adressen. Mit dieser Informationsschrift möchten wir gerne dazu beitragen, dass Sie sich in unserer Gemeinde in jeder Lebenslage gut aufgehoben fühlen. Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre. Ihre Arbeitsgemeinschaft Leben und Wohnen im Alter in Limeshain Seniorenwegweiser Limeshain 3

4 Liebe Limeshainerinnen und Limeshainer, fast jeder fünfte Limeshainer zählt zu den Senioren, das heißt, er hat das 65. Lebensjahr vollendet. Diese Lebensphase kann heute Jahrzehnte dauern und ist geprägt durch viele Veränderungen. Der Zeitgewinn für sich und andere gehört ebenso dazu wie Änderungen im sozialen Umfeld und das wachsende Risiko für körperliche und geistige Gebrechen. Für jeden sind die Bedingungen für das Älterwerden anders. Doch jeder hat die Möglichkeit, sich darauf vorzubereiten, vielleicht auch manchen unerwünschten Eigenschaften des Alters vorzubeugen. Die meisten Seniorinnen und Senioren sind aktiv, sie gestalten ihren Alltag, kümmern sich um die Familie, die Nachbarschaft und engagieren sich im Gemeinwesen. Ältere Menschen sind damit eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Eine Gemeinde, die für alle ihre Bürgerinnen und Bürger lebenswert sein will, muss für jedes Alter die notwendigen sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Angebote bereitstellen. Politik, Verwaltung, Seniorenclubs und Vereine haben in Limeshain ein Netz von Angeboten und Dienstleistungen geschaffen, welches von der Freizeitgestaltung, über kulturelle Einrichtungen, bis hin zu konkreten Hilfen bei der Bewältigung von Problemen und Beschwerden des Alters reicht. Welche Gestaltungsmöglichkeiten ältere Menschen in Limeshain haben, wo sie sich aktiv einbringen können und welche Hilfsangebote sie in Anspruch nehmen können, darüber gibt Ihnen der vorliegende Seniorenwegweiser Auskunft. Wir möchten, dass Sie sich in unserer Gemeinde jederzeit wohl fühlen. Nutzen Sie die vielfältigen Angebote und lassen Sie sich beraten. Politik für und mit Senioren hat in unserer Gemeinde Tradition. Ich hoffe, dass Ihnen der Wegweiser zum wertvollen Berater wird, und wünsche Ihnen, dass Sie die Zeit des Älterwerdens gesund und zufrieden erleben dürfen. Allen, die an der Erstellung des 1. Limeshainer Seniorenwegweisers mitgewirkt haben, möchte ich ganz herzlich danken. Mein besonderer Dank geht an die Arbeitsgruppe Leben und Wohnen im Alter in Limeshain, die diese ansprechende Broschüre für Sie ehrenamtlich zusammengestellt hat. Ihr Bürgermeister Adolf Ludwig 4 Seniorenwegweiser Limeshain

5 Inhalt 1. Für den Notfall Einleitung Vorwort des Bürgermeisters Inhaltsverzeichnis Gesundheit und Vorsorge Beratung und Information Wohnen und Pflege Pfarrämter, Bestattungsinstitut, Seelsorge Einkaufsmöglichkeiten, Banken, Cafés, Frisör, Kosmetik Übernachtungsangebote Freizeit und Sehenwürdigkeiten Reisen und Verkehr Impressum Seniorenwegweiser Limeshain 5

6 GESUNDHEIT UND VORSORGE Medizinische Versorgung in LImeshain Praktische Ärzte Notdienste Zentrale Leitstelle für den Wetteraukreis (Krankentransporte) Tel.: Mathildenhospital Büdingen, Am Schlag 9, Büdingen Tel.: Mo., Di., Do., 18-8 Uhr, Mi Uhr, Fr. 18 -Mo. 8 Uhr, feiertags vom Vorabend des Feiertags 18 Uhr bis darauffolgender Werktag 8 Uhr. Rettungs-u. Krankentransporte, Sanitätsdienst: Malteser Hilfsdienst Vogelsbergstr. 42, Altenstadt Tel.: (06047) Fax.: (06047) Unfallrettungsstation DRK Büdingen Tel.: (06042) Zahnärztlicher Notdienst (für den Altkreis Büdingen) (01805) Apothekennotdienstfinder Anruf von jedem Handy ohne Vorwahl 22833, Anruf vom Festnetz an (0137) Dr.med. Christel Dadt Kiefernweg 6, Himbach, Tel.: (06047) 1677 Wolfgang Reinhardt Langestraße 39, Rommelhausen, Tel.: (06047) 2872 Zahnärzte Dr. Christina Mörschel Händelstraße 16, Rommelhausen, Tel.: (06047) 7771 Gemeinschaftspraxis Claudia Zimmermann und Miriaum Mühlhausen Am Zentrum 18, Himbach, Tel.: (06048) , Heilpraktiker, Krankengymnastik, Massagepraxen und andere Heilbehandlungen Naturheilpraxis für ganzheitliche Therapie Jeannette Emmerich Bergstraße 15, Himbach Tel.: (06048) Fax.: (06048) Seniorenwegweiser Limeshain

7 Naturheilpraxis Regina Piller-Steder Klostergasse 34, Hainchen Tel.: (06048) Behandlungsumfang: Klassische Homöopathie, Akupunktur, Wirbelsäulen und Gelenktherapie nach Dorn, Bandscheibentherapie nach Breuß, Fußreflexzonenmassage, Phytotherapie, Akkupressur, Moxatherapie, Massagen u.v.m. Bowtech Studio Limeshain Massage und Physiotherapie Regina Fischer Schwalbenweg 6, Himbach Tel.: (06048) , Massage Christel Grehling Limesstraße 2b, Rommelhausen Tel.: (06047) Fußreflexzonen-Massage, Ganzkörper-Entspannungsmassage Praxis für Krankengymnastik Sabine Schmaus, Talweg 4, Rommelhausen Tel.: (06047) E.Mail: Behandlungsumfang: Krankengymnastik, Physiotherapie, Massagen, Heißluft, Fango, Eistherapie, Schlingentisch, Dorn-Therapie, Hausbesuche. Zusatzbehandlungen: Manuelle Therapie, PNF, Bobath, Lymphdrainage, Rückenschule uvm. Apotheke Ginkgo-Apotheke, Händelstraße 16 Rommelhausen, Tel.: (06047) 6600 Fußpflege Christel Grehling Limesstraße 2b, Rommelhausen, Tel.: (06047) Medizinische Fußpflege (auch bei Diabetes), Maniküre/Pediküre Vital-Treff Martina Cappallo Hauptstraße 28, Rommelhausen Tel.: (06041) , Mobil: (0170) Elke Stumpf, Himbach, Hausbesuche nach Vereinbarung, Tel.: (06048) 1462 Tierärzte Daniel Kilb und Alexandra Thiem Am Försterahl 38, Rommelhausen Tel.: (06047) Dr. Ingrid Diesner-Müller, Tannenweg 7, Himbach, Tel.: (06048)1501 Seniorenwegweiser Limeshain 7

8 GESUNDHEIT UND VORSORGE Fachärzte im näheren Umkreis von Limeshain Augenarzt Dimitrios Paggeas Hanauerstraße 30, Altenstadt Tel.: (06047) , Fax.: (06047) Fachärzte für Frauenheilkunde Tanja Sommer und Dr. med. Martina Wokan Am Römerbrunnen 11, Altenstadt, Tel.: (06047) , Fax.: (06047) , Hals- Nasen- Ohrenheilkunde Dr.med. Ahham Atai, Dr.med. Bernhard Cebulla Steinweg 31, Büdingen Tel.: (06047) 6670, Fax.: (06042) Belegärzte am Capio Mathilden-Hospital Hautarzt Anja Decher, Fachärztin für Dermatologie Bahnhofstraße 30a, Büdingen Tel.: (06042) Urologie Dr.med. Jost Weber, Facharzt für Urologie Bahnhofstraße 30A, Büdingen Tel.: (06042) 7979 ZAC Zentrum-Ambulante-Chirurgie Dr. med. Ditmar Karl Schlehuber Düdelsheimerstraße 19, Büdingen Tel.: (06042) , Fax.: (06042) Medizinisches Versorgungszentrum am Mathilden-Hospital Ambulante fachärztliche Versorgung Zugelassen bei allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen Innere Medizin Gastroenterologie Neurologie/Psychiatrie Orthopädie Pneumologie Sprechzeiten: Montag Freitag Termine nach Vereinbarung für alle Fachbereiche, Tel.: (06042) 4244, Fax.: (06042) Am Schlag 9, Büdingen Innere Medizin Barbara Kreitmayr, Fachärztin Innere Medizin Gastroenterologie Joachim G. Hilbig, Facharzt Innere Medizin und Gastroenterologie 8 Seniorenwegweiser Limeshain

9 Dr. Jana Beresova, Fachärztin für Innere Medizin und Gastroenterologie Neurologie/Psychiatrie Dr. Uwe Rapp, Chefarzt Psychiatrie und Psychotherapie Lars Dokter, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie Dr. Petra Skrodzki, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie Orthopädie Achim Börner, Facharzt für Orthopädie, Chirotherapie Pneumologie Dr. Kirchner, Facharzt für Lungenheilkunde Krankenhäuser Mathildenhospital, Am Schlag 9, Büdingen Tel.: (06042) 86-0 Kreiskrankenhaus Friedberg Ockstädterstraße 3 Tel.: (06031) 89-0 Hochwaldkrankenhaus Bad Nauheim Tel.: (06031) Schloßbergklinik, Schloßberg 36, Gedern Tel.: (06045) Kreiskrankenhaus Schotten, Außenliegend 13 Tel.: (06044) 610 Asklepios Klinik Lich Goethestraße 4 Tel.: (06404) 810 Kreiskrankenhaus Gelnhausen Herzbachweg 14 Tel.: (06051) 87-0 St. Vinzenz Krankenhaus Hanau Nussallee 28, Tel.: (06181) 2720 Stadtkrankenhaus Hanau Leimenstraße 20, Tel.: (06181) Kerckhoff-Klinik Bad-Nauheim Benekestraße 6, Tel.: (06032) Kurpark-Klinik Bad Nauheim Kurhausstraße 39-45, Tel.: (06032) Asklepios Neurologische Klinik Bad Salzhausen Am Hasensprung 6 Tel.: (06043) Seniorenwegweiser Limeshain 9

10 GESUNDHEIT UND VORSORGE Helios Klinik Oberwald Grebenhain An der Mühlwiese 14-17, Tel.: (06644) 89-0 Die Helios Klinik Oberwald ist ein Fachkrankenhaus für Erkrankungen der Arterien, Venen und Lymphgefäße sowie für Enddarmerkrankungen. Darüber hinaus gehören fußchirurgische Korrekturoperationen zu den Spezialgebieten. Kreisgesundheitsamt Wetteraukreis Europaplatz Friedberg Tel.: (06031) 830 Ambulantes Palliativ-Team Wetterau Abteilung Schmerztherapie und Palliativmedizin am Gesundheitszentrum Wetterau ggmbh Ockstädterstraße 3-5, Friedberg Tel.: (06031) 89750, Fax.: (06031) Mo.-Fr. von 08:00 bis 15:30 Was bedeutet palliativ? Im Gegensatz zur kurativen = heilenden Medizin ist die palliative = lindernde Therapie nicht auf die Behandlung der Grunderkrankung, sondern auf Behandlung der Symptome und Verbesserung der Lebensqualität ausgerichtet. Spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung (S- A-P-V) ist ein bedürfnisorientiertes, zeitgemäßes Konzept für Schwerstkranke und Sterbende und deren Bezugspersonen. Ergänzend zu Ihrem Hausarzt/ Ihrer Hausärztin werden sie begleitet und unterstützt. Befreiung von Medikamentenzuzahlungen Gesetzlich Versicherte können sich von der Medikamenten-Zuzahlung befreien lassen. Berechtigt ist jeder, der zwei Prozent des Einkommens für Arzneimittel ausgibt. Bei chronisch Kranken ist die Befreiung bereits bei einem Prozent möglich. Die Anträge müssen an die jeweilige Krankenkasse gerichtet werden. Sozialpsychiatrisches Krisentelefon für den Wetteraukreis (Diakonisches Werk Wetterau) Tel.: (0700) Fr., Sa., So. und an Feiertagen von Selbsthilfegruppen Demenz/Alzheimer Angehörigen-Gruppe Leben mit der Alzheimer Krankheit ( VDK Hessen/Thüringen) Treffpunkt Altenstadt, Kontakt: Tel.: (069) Weitere Adressen von Selbsthilfegruppen und Gesprächskreisen im Wetteraukreis entnehmen Sie bitte einem Faltblatt, das in der Gemeindeverwaltung Limeshain erhältlich ist. 10 Seniorenwegweiser Limeshain

11 Selbsthilfekontaktstelle des Wetteraukreises Gebäude B Europaplatz Friedberg Ansprechpartner/in: Anette Obleser Tel.: (06031) Raum: 187a Rehasport Trainingsstätte und Auskunft: Physiogym Sabine Schmaus, Talweg 4 Limeshain-Rommelhausen, Tel.: (06047) GSV Gründau e.v., Im Krebsengarten Gründau Bei Verordnung durch einen Arzt, Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Angebot: Gruppentraining für Muskel- und Skelettsystem, Diabetes, Gewichtsprobleme Weitere Rehasportangebote: Herzsportgruppe VFL Altenstadt Heike Finkernagel Rahmani Tel. (06047) 1467, Mobil: (0177) Verein für Sport und Gesundheit e.v. Büdingen Angebot: Herzsport, Gymnastik für Muskel- und Skelettsystem, Wassergymnastik Kontakt: Peter Köhler, Erlenweg Kefenrod Tel: (06049) 1344 Seniorenwegweiser Limeshain 11

12 GESUNDHEIT UND VORSORGE In Deutschland leben 1,3 Millionen Menschen, die an Demenz erkrankt sind. Kein Grund sich zu schämen!

13 WAS IST DEMENZ? Demenz ist die Bezeichnung für Krankheitsbilder, die mit einem fortschreitenden Verlust geistiger Funktionen einhergehen. Über 90% aller Demenzerkrankungen zählen zu den sog. degenerativen Demenzformen, von denen die Alzheimer-Demenz und vaskuläre Demenz am häufigsten sind. (Degeneration bezeichnet man die Rückbildung und den Verfall vorwiegend ganzer Gewebe oder Organe). Auch Mischformen beider Demenzerkrankungen kommen in hoher Anzahl vor. Nach der internationalen Klassifikation Psychischer Störungen (ICD 10) muss sich für die Diagnose Demenz folgendes ereignet haben: Störungen des Gedächtnisses (Aufnahme und Wiedergabe neuer Informationen, Verlust früher erlernter und vertrauter Inhalte) Störungen des Denkvermögens (Störung des Urteilsvermögens, Verminderung des Ideenflusses, Beeinträchtigung der Informationsverarbeitung) Einschränkung alltagspraktischer Fähigkeiten (Waschen, Kleiden, Essen, persönliche Hygiene, Kontrolle der Körperausscheidung einschl. der Toilettenbenutzung) Die als charakteristisch geltenden Merkmale müssen über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten bestehen. In der ICD Definition ist nicht berücksichtigt, dass Demenzkrankheiten auch mit einer Wesensänderung beginnen können. Im Krankheitsverlauf sind bei fast allen Patienten zudem vielfältige neuropsychiatrische Störungen (Impulskontrolle, Sozialverhalten, Motivation) zu erwarten. Mögliche Warnsignale einer beginnenden Demenz können sein: Nachlassende Initiative, Antriebsarmut, Depression Nachlassen der Leistungsfähigkeit, Konzentration Wert / Bedeutung von Geld geht verloren Erinnerungslücken Orientierungsstörungen (Urlaub) Wortfindungsstörungen; Floskeln ( Sie wissen schon ) Wahn, bestohlen oder hintergangen zu werden Änderungen im Verhalten ( z.b. Starrköpfigkeit ) Seniorenwegweiser Limeshain 13

14 GESUNDHEIT UND VORSORGE MERKMALE EINER LEICHTEN DEMENZ Fähigkeit zur unabhängigen Lebensführung weitgehend erhalten, obwohl Arbeit und soziale Aktivitäten beeinträchtigt sind. Frühsymptome: meist Gedächtnisstörungen, möglich aber auch Sprachstörungen ( z.b. Wortfindungsstörung ), Störungen der räumlichen Orientierung oder des visuellen Erkennens. Die Kompetenzen wie persönliche Hygiene, alltagspraktische Urteilskraft sind noch erhalten. Kompensationsversuche ( Merkzettel u. ä.) Merkmale einer mittelschweren Demenz Ein gewisses Maß an Aufsicht ist erforderlich. Selbständigkeit nur noch bei Routinetätigkeiten. Ungewohnte, komplexe Anforderungen werden nicht mehr bewältigt (Verirren beim Spaziergang; desorientiert in fremder Umgebung oder nachts, aus dem Schlaf gerissen, auch in vertrauter Umgebung). Der Nutzen von Kompensationsmitteln schwindet (Merkzettel u. ä.). MERKMALE EINER SCHWEREN DEMENZ: Auch vertraute Personen werden nicht mehr erkannt. Kontinuierliche Aufsicht und Unterstützung erforderlich (persönliche Hygiene und Tagesstruktur). Schwere Beeinträchtigung des Denkens, sprachliche Verarmung. Fordernde Verhaltensweisen (- störungen ), z.b. Bewegungsdrang, Unruhe, Weglauftendenz, Gereiztheit, Aggressivität, Apathie. In Spätstadien Unfähigkeit sich anzukleiden, zu essen, Harn- und Stuhlinkontinenz, Bettlägerigkeit, Krampfanfälle, medizinische Komplikationen, Tod. DEMENZ THERAPIEZIELE Verlangsamung oder Stillstand des Krankheitsverlaufs Verbesserung der intellektuellen Fähigkeiten Verbesserung / Erhalt von Alltagsfähigkeiten Behandlung der psychiatrischen Begleitsymptome / Verhaltensauffälligkeiten Entlastung der Angehörigen 14 Seniorenwegweiser Limeshain

15 TIPPS FÜR DEN UMGANG MIT DEMENZKRANKEN ALTEN MENSCHEN Selbständigkeit so lange als möglich erhalten möglichst klaren Tagesablauf gewährleisten die Kommunikation anpassen: einfach, klar deutlich, keine komplexen Fragen; von vorne Bei Anwesenheit anderer Personen nicht in dritter Person über ihn/sie reden (z.b. über Defizite) nicht mit Defiziten konfrontieren, sondern auf vorhandene Fähigkeiten zurückgreifen keine komplexen Aufgaben stellen nicht argumentieren, wer Recht hat nicht kommandieren/diktieren (Tonfall!), stattdessen einladen, spielerisch Hilfe anbieten bei drohender Eskalation ablenken BERATUNG ZU DEN THEMEN DEMENZ - ALZHEIMER - PFLEGE: Jeden vierten Donnerstag im Monat bietet der soziale mobile Dienst des VDK von Uhr bis Uhr in den Räumen der Gemeindeverwaltung Limeshain eine Beratung an. (Auch für Nichtmitglieder) Beratung Thema Demenz außerhalb Limeshains: Psychiatrie am Capio Mathilden-Hospital Station 3, Am Schlag 9, Büdingen Tel.: (06042) Fax.: (06042) Info: Psychiatrie-cmh@de.capio.com Psychiatrische Tagesklinik am Capio Mathilden-Hospital Am Schlag 9, Büdingen Pflegestützpunkt der Tagesklinik Tel.: (06042) Fax.: (06042) Tagesklinik cmh@de.capio.com Die psychiatrische Tagesklinik bietet ein umfassendes Therapieangebot von Montag Freitag für psychisch behandlungsbedürftige Menschen an. Sekretariat der Ambulanz Terminvereinbarung für Vorgespräche und Aufnahme Tel.: (06042) Fax.: (06042) Info.: ambulanzpsychiatrie-cmh@capio.com Seniorenwegweiser Limeshain 1516

16 BERATUNG UND INFORMATION Beratung und Information in der Gemeinde Limeshain Gemeindeverwaltung Kompetenzzentrum für Senioren Seniorenberaterin: Frau Tina Möller Zi. 13, Tel.: (06048) Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen. Offen für die Anliegen der Senioren in sozialen, rechtlichen oder baulichen Fragen und ggf. Kontakt zur zuständigen Behörde herstellen. Ab Mitte 2012 Hilfe beim Ausfüllen von Rentenanträgen. Dienstzeiten von Tina Möller: Montag: von 7.30 bis Uhr Dienstag und Mittwoch 7.30 Uhr bis Uhr u. 13 bis 16 Uhr Donnerstag: 7.30 bis Uhr u bis Uhr Frau Eva Frick Zi. 16, Tel.: (06048) Herr Ralf Antonowitsch Zi.17, Tel.: (06048) Daniel Memmel Zi. 4, Tel.: (06048) Sozialfragen, Friedhofswesen, Rentenangelegenheiten, Hilfe beim Ausfüllen von Rentenanträgen Hauptamt, Unterstützung bei Zuschüssen Barrierefreies Bauen, barrierefreies Umbauen 16 Seniorenwegweiser Limeshain

17 Kommunaler Behindertenbeauftragter der Gemeinde Limeshain Aufgabe des Behindertenbeauftragten ist es, als Mittler zwischen den Behörden und der Bevölkerung zu fungieren. Das Tätigkeitsfeld ist breit angelegt und berührt mehrere Verwaltungsbereiche der Gemeindeverwaltung als auch andere Ebenen wie Politik, freie Träger sowie Selbsthilfegruppen und Vereine. Behindertenrelevante Themen sind: Barrierefreies Bauen, Wohnen, Mobilität und Verkehr, Bildung, Arbeit, Kindergarten, Schule, Frühförderung, familienentlastende Dienste, Freizeit, Kultur, und Sport. Die Arbeit des Behindertenbeauftragten berücksichtigt alle Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Limeshain. Aufgabenschwerpunkte: 1. Individuelle Beratung behinderter Menschen und ihrer Angehörigen 2. Die Beratung von Institutionen und die Koordination der Angebote vor Ort. 3. Die Mitwirkung im Rahmen der kommunalen Behindertenplanung 4. Mitwirkung in öffentlichen Gremien Behindertenbeauftragter/in Frau Helga Pechmann Händelstr.23, Rommelhausen Tel.: VdK Limeshain 1. Vorsitzende Frau Sieglinde Meyerhöfer Marienstr. 5, Rommelhausen, Tel.: (06047) 2194 VdK Himbach 1. Vorsitzender Karl Kröll Erbsengasse 6, Himbach Tel.: (06048) 7664 Arbeiterwohlfahrt Himbach 1. Vorsitzende Robert Port Finkenweg 8, Himbach, Tel.: (06048) 3235 Arbeiterwohlfahrt Hainchen: s. S. 44 Rundfunkgebühren Anträge zur Anmeldung eines Rundfunkgerätes (GEZ) erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung Limeshain, Am Zentrum 2. Rundfunkgebührenbefreiung In der Gemeindeverwaltung Limeshain können Kundinnen und Kunden Ihre Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht stellen. Dazu bringen Sie bitte Ihren aktuellen Bescheid des Sozialamtes oder den Schwerbehindertenausweis (mit Merkzeichen RF) mit. Seniorenwegweiser Limeshain 17

18 BERATUNG UND INFORMATION Hilfen im Alltag Von Bürgern für Bürger Von Bürgern für Bürger ist eine Initiative von Limeshainer Bürgern, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, kleine und große Hilfen für Andere zu organisieren. Das Angebot richtet sich an Menschen, die auf Grund nicht vorhersehbarer Ereignisse Unterstützung benötigen. Ansprechpartner: Wolfgang Schönfeld, Tel.: , Jürgen Vogt, Tel.: , Siegfried Dörr, Tel.: , Wolfgang Wefers, Tel.: Ein Faltblatt über die Initiative und ihre Hilfeleistungen erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung Limeshain Büdinger Tafel Rahmenbedingungen für den Einkauf: Wer bei der Büdinger Tafel einkaufen möchte, benötigt eine Kundenkarte. Bezieher von - Arbeitslosengeld II, - Sozialgeld, - Sozialhilfe, - einer kleinen Rente oder wer nur andere geringe Einkünfte hat, erhält diese Karte. Der Antrag für die Ausstellung einer Kundenkarte ist zu stellen bei: a) Caritasverband, Büdingen, Berliner Str. 2 Casa Atrium, Tel.: (06042) 3922 Terminvereinbarungen: Montag, Uhr bis Uhr, Dienstag, 9.00 Uhr bis Uhr oder telefonisch. b) Diakonisches Werk, Nidda, Bahnhofstr. 26 Tel.: (06043) Terminvereinbarungen telefonisch sowohl für Nidda als auch für die Außensprechstunde in Büdingen Die Ausstellung der Kundenkarte erfolgt dann im Büro der Büdinger Tafel, Büdingen, Orleshäuser Str. 5: Dienstag und Donnerstag, Uhr bis Uhr. Ladenöffnungszeiten: Einkaufen können Personen mit einer Kundenkarte zu der auf der Karte vermerkten Einkaufszeit. Für einkaufsberechtigte Limeshainer Bürgerinnen und Bürger ist die Ausgabestelle Altenstadt zuständig Altenstadt, Obergasse 31 Tel.: (06047) altenstadt@buedinger-tafel.de Öffnungszeiten: Mittwoch Uhr bis Uhr 18 Seniorenwegweiser Limeshain

19 Seniorenhilfe Zinn Betreuungs- und Haushaltshilfe jeglicher Art Dienstleistungen rund um Haus oder Wohnung Es ist möglich die Tätigkeiten bis Euro im Jahr mit der Krankenkasse bzw. mit der Pflegekasse abzurechnen, vorausgesetzt Sie sind in einer Pflegestufe. Seniorenhilfe Zinn Steingasse 3a, Limeshain Niederlassung Waldstr. 1, Altenstadt Tel.: (06047) Fax.: (06047) E.Mail: Sonstige Beratungsstellen Deutsche Rentenversicherung Hessen Auskunfts- und Beratungsstelle Ludwigstraße Bad Nauheim Terminvereinbarung erbeten unter: Tel.: (06032) Fax.: (06032) Online-Terminvergabe Sprechzeiten: montags von 8 Uhr bis 16 Uhr dienstags und mittwochs von 8 Uhr bis 15 Uhr donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr Hinweis: In einem Vortrags- und Seminarprogramm können Sie sich zu den Themen der gesetzlichen Rentenversicherung sowie zur Altersvorsorge informieren. Seniorenwegweiser Limeshain 19

20 BERATUNG UND INFORMATION Caritas Lebensberatung Berliner Straße Büdingen Tel.: (06042) 3922 alb.buedingencaritas-giessen.de Diakonisches Werk Wetterau Nidda Allgemeine Lebensberatung, Seniorenberatung Tel.: (06043) Psychosoziale Beratung Nidda, Schillerstr. 34 Tel.: (06043) Schuldnerberatung AWO Haushalts- und Schuldnerberatung Bad Vilbel Tel.: (0176) Diakonisches Werk Wetterau Psychosoziales Zentrum Wetterau Ost Schuldnerberatung Nidda, Bahnhofstr. 26 Tel.: (06043) Diakonisches Werk Ramovillestr Karben Tel.: (06039) schuldnerberatung@diakonie-wetterau.de Die Schuldnerberatung im Diakonischen Werk Wetterau ist für Ratsuchende kostenlos. VdK Kreisverband Büdingen Tel.: (06046) , Fax.: (06046) (Beratung nur für Mitglieder, alle Termine nur nach Voranmeldung) Sie erreichen die Geschäftsstelle telefonisch Montag bis Donnerstag von 9 12 Uhr Sie erhalten Unterstützung bei der Stellung sozialrechtlicher Anträge, z.b. nach dem Schwerbehinderten-, dem Bundesversorgungs- oder Pflegeversicherungsgesetz. BdH Sozialverband (Bundesverband Rehabilitation) BDH-Kreisverband Friedberg Herr H. Zinsheimer, Alter Weg 22, Nidda Tel.: (06043) 7155 Mietverein für den Wetteraukreis Tel.: (06031) Seniorenwegweiser Limeshain

21 Wohnberatung VdK Beratungsstelle für technische Hilfen und Wohnraumanpassung Die VdK Beratungsstelle für technische Hilfen und Wohnraumanpassung bietet in der Fachhochschule Frankfurt seine Hilfe an zu kompletter Wohnungsumrüstung Analyse und Planung, Hilfsmitteln, verfügbaren Produkten, Funktionsweisen und Ausstattung, Preisen, Bezugsquellen und Adressen, Zuschüssen und Kostenträgern. Gemeinsam mit dem Fachbereich Pflege und Gesundheit unterhält die Beratungsstelle eine Dauerausstellung zum barrierefreien Wohnen mit Beispielen für Wohnraumanpassungsmaßnahmen und vielen Hilfsmitteln zum Ausprobieren. Kontakt: Frau Ursula Blaschke Fachhochschule Frankfurt Gebäude 10, Gleimstr. 3, Frankfurt am Main Tel.: (069) Behindertengerechter Umbau von selbst genutztem Wohneigentum Eigentümer von Wohnraum und deren Angehörige, die diesen selbst nutzen, können einen Antrag zur Förderung von behindertengerechtem Umbau stellen. Wetteraukreis: Der Kreisausschuss, Strukturförderung, Homburgerstr. 17, Friedberg Ansprechpartner/in: Beate Heid Tel.: (06031) Mail an: Beate Heid, Raum 113 Hess. Fachstelle für Wohnberatung (HFW) Wilhelmshöher Allee 32a, Kassel Tel.: (0561) Seniorenwegweiser Limeshain 21

22 BERATUNG UND INFORMATION Wie erhält man einen Schwerbehindertenausweis? Einen Antrag für einen Schwerbehindertenausweis stellt man beim zuständigen Versorgungsamt. Dazu reicht ein formloses Schreiben aus. Es empfiehlt sich dem Schreiben eine ärztliche Bescheinigung über die Art der Behinderung beizulegen und mit dem Arzt zuvor die Beantragung des Ausweises zu besprechen. Nach Eingang des Schreibens sendet Ihnen das Versorgungsamt den amtlichen Antragsvordruck zu, den Sie ausgefüllt zurücksenden müssen. Das Versorgungsamt setzt sich dann mit den behandelnden Ärzten in Verbindung und fordert ergänzende ärztliche Unterlagen und Gutachten an. Nach einigen Wochen erhalten Sie vom Versorgungsamt einen Bescheid über die Einstufung Ihrer Behinderung sowie den Schwerbehindertenausweis zugesandt. Die Gültigkeit des Ausweises ist in der Regel auf die Dauer von längstens 5 Jahren vom Monat der Ausstellung an befristet (bei Merkzeichen VB, EB oder Kriegsbeschädigt auf längstens 15 Jahren). Bei schwerbehinderten Kindern unter 10 Jahren sind die Ausweise bis zur Vollendung des 10. Le- bensjahres befristet. Schwerbehinderte im Alter von 10 bis 15 Jahren erhalten ihren Ausweis längstens bis zur Vollendung des 20. Lebensjahr befristet. Die Gültigkeitsdauer kann auf Antrag höchstens zweimal verlängert werden. Dann muss wieder ein neuer Ausweis beantragt werden. Wie wird die Behinderung festgestellt? Die Feststellung des Grades der Behinderung und der zuzuerkennenden Merkzeichen wird vom Versorgungsamt auf Grundlage der von Ihren behandelnden Ärzten vorgelegten Unterlagen und Gutachten getroffen. In diesem Zusammenhang macht sich der ärztliche Gutachter des Versorgungsamts ein Bild über die Art und Schwere der vorliegenden Behinderung und legt anhand der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz (Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung 1983) den Grad der Behinderung und die Merkzeichen fest. 22 Seniorenwegweiser Limeshain

23 Wie wird Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt? Sind Sie bei einem ablehnenden oder ungünstigen Bescheid der Meinung, dass Ihnen ein höherer Grad der Behinderung oder bestimmte Merkzeichen zustehen, so können Sie gegen den Bescheid innerhalb eines bestimmten Zeitraums (in der Regel ein Monat) Widerspruch beim Versorgungsamt einlegen. Dazu genügt ein formloses Schreiben. Das Landesversorgungsamt überprüft die Entscheidung des Versorgungsamtes und schickt Ihnen einen Abhilfebescheid. Wie und wo kann ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen? Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen Postfach , Gießen, Südanlage 14a Tel.: Fax.: (0641) :postmaster@havs-gie.hessen.de Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag Freitag 8-15 Uhr 8-12 Uhr Seniorenwegweiser Limeshain 23

24 BERATUNG UND INFORMATION Beratungsstellen des Wetteraukreises Pflegestützpunkt Wetteraukreis Kontakt: Frau Christina Keller Berlinerstr. 31, Büdingen Tel.: (06042) : Im Pflegestützpunkt Wetteraukreis wird trägerneutral und kostenlos beraten. Der Pflegestützpunkt arbeitet mit allen Einrichtungen und Diensten im Wetteraukreis zusammen, die mit Fragen der Prävention, Rehabilitation, Pflege und Hilfen zur Lebensgestaltung befasst sind. Er befindet sich in gemeinsamer Trägerschaft der Pflege- und Krankenkassen und des Wetteraukreises. Der Pflegestützpunkt hilft bei Fragen rund um Pflege und Versorgung Information Beratung Unterstützung Vermittlung Koordination Zu den Leistungen des Pflegestützpunktes gehören: Umfassende und unabhängige Auskunft und Beratung zur Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen und Hilfsangeboten Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden Unterstützungsangebote Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote Daran denken: Benötigte Unterlagen: Bitte vorab telefonisch erfragen, welche Unterlagen im Bedarfsfall vorzulegen sind. Besonderes: Der Pflegestützpunkt bietet auch Beratung zu Hause an. Terminvereinbarungen bitte vorab telefonisch. 24 Seniorenwegweiser Limeshain

25 Fachstelle Soziale Hilfen Ost Fachstellenleiter: Herr Edgar Stürz, Tel.: (06042) Geschäftszimmer: Frau Elke Winter, Tel.: (06042) Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung Frau Alexandra Neun, Tel.: (06042) Hilfe zur Pflege und Bestattungskosten Herr Rolf Kromat A-K, Z, Tel.: (060429) Herr Hans Nagel L-Y, Tel.: (06042) Essen auf Rädern, Hausnotruf Frau Ute Hühn Tel.: (06042) Frau Nadine Holzmüller, Tel.: (06042) Behindertengerechte Umbaumaßnahmen Simone Konietzke-Neisel, Tel.: (06042) Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung Eingliederungshilfeleistungen für Menschen mit Behinderung Frau Nadine Holzmüller, Tel.: (06042) Fahrdienst für Behinderte L-Z, Frau Nadine Holzmüller, Tel.: (06042) Fahrdienst für Behinderte A-K, Frau Ute Hühn, Tel.: (06042) Vorbeugende Gesundheitshilfe Frau Nadine Holzmüller, Tel.: (06042) Frau Ute Hühn, Tel.: (06042) Kfz.-Finanzierungshilfen, Hilfsmittel Frau Simone Konietzke-Neisel, Tel.: (06042) Wohngeld Frau Petra Gutermuth, Tel.: (06031) Herr Berthold Brauburger, Tel.: (06031) Frau Brigitte Eidel, Tel.: (06031) Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Walter Gambach, Tel.: (06031) Seniorenwegweiser Limeshain 25

26 BERATUNG UND INFORMATION 26 Seniorenwegweiser Limeshain

27 Vorsorgevollmacht Mit der Vorsorgevollmacht kann jeder in gesunden Tagen für den Fall einer später eintretenden völligen oder teilweisen Geschäftsunfähigkeit (z.b. durch altersbedingten Abbau von geistigen Fähigkeiten) jemand anderem die Ermächtigung geben, im Namen der betroffenen Person zu handeln. Eine Vorsorgevollmacht ist damit eine einseitig abgegebene Willenserklärung, die einem anderen Menschen die rechtsgeschäftliche Vertretung erlaubt. Die Vollmacht ist also eine selbst gewählte Hilfe, die für den Fall der krankheits- oder behinderungsbedingten Unfähigkeit der Wahrnehmung eigener Interessen, einen ausgewählten Vertreter ermächtigt, sich um die ausdrücklich genannten Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu kümmern. Die Vollmacht ist gegenüber der staatlich angeordneten rechtlichen Betreuerbestellung vorrangig. hältnis Voraussetzung einer Bevollmächtigung sein sollte. Zur Errichtung oder auch zur Rücknahme einer Vollmacht muss der Vollmachtgeber geschäftsfähig sein. Die Vorsorgevollmacht darf hingegen nicht mit einer Patientenverfügung verwechselt werden, in der eine gewünschte Form der Heilbehandlung festgelegt werden kann und die sich an die behandelnden Ärzte richtet, aber auch dem Bevollmächtigten oder einem Betreuer verbindliche Vorgaben macht. Vordrucke erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung Limeshain, bei Herrn Jürgen Kunkel Zi.18 Tel.: (06048) Eine Beratung (z.b. bei einem Notar oder Rechtsanwalt/in) ist empfehlenswert. Der Vollmachtnehmer wird im weiteren Verlauf in seiner Tätigkeit nicht durch das Vormundschaftsgericht kontrolliert, weshalb ein unbedingtes und uneingeschränktes Vertrauensver- Seniorenwegweiser Limeshain 27

28 BERATUNG UND INFORMATION Patientenverfügung Mit der Patientenverfügung kann jeder bestimmen, wie er in einer Situation, in der er nicht mehr selbst entscheiden kann, medizinisch behandelt werden will. Dies ist immer dann wichtig wenn man befürchtet, dass eigene persönliche Vorstellungen von einer würdevollen Behandlung nicht umgesetzt werden. Grundsätzlich hat jeder Arzt die Verpflichtung alles Mögliche zu tun, um Leben zu erhalten. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Patient in eine solche Behandlung nicht einwilligt. Eine Patientenverfügung kann nur von einem einwilligungsfähigen Menschen rechtswirksam eingerichtet werden. Sie ist aber die Möglichkeit, für den Fall seiner zukünftig denkbaren Einwilligungsunfähigkeit die Ärzte anzuweisen, bestimmte medizinische Behandlungen nach seinen persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen. Die Patientenverfügung entfaltet jedoch keine Rechtsverbindlichkeit wie etwa eine Vollmacht. Für den Arzt entscheidend bleibt letztlich, wie sich der tatsächliche oder mutmaßliche Wille des Patienten zum Zeitpunkt der aktuellen Behandlung darstellt. Für die Feststellung dieses Willens ist die Patientenverfügung der wichtigste Anhaltspunkt. Die Patientenverfügung ist von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden, die nicht den eigenen Willen zum Ausdruck bringt, sondern einen Dritten ermächtigt, an der Stelle des einwilligungsunfähigen Patienten zu entscheiden. Verfügung und Vollmacht sollten aber sinnvoller Weise miteinander verbunden werden, damit der Bevollmächtigte auf die Beachtung der Verfügung hinwirken kann. Er selbst ist ebenfalls an die Patientenverfügung gebunden. Vordrucke erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung Limeshain bei Herrn Jürgen Kunkel Zi.18 Tel.: (06048) E.Mail: Eine Beratung (z.b. bei einem Notar oder Rechtsanwalt/in) ist empehlenswert. 28 Seniorenwegweiser Limeshain

29 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Personen ab 65 Jahren oder zwischen 18 und 65 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, erhalten unter Umständen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Rahmen der Sozialhilfe. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Bedürftigen ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Unterhaltsansprüche gegenüber den Kindern und Eltern bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von Euro liegt. Ansprechpartner/in: Gemeindeverwaltung Limeshain Am Zentrum 2 Frau Eva Frick, Zi.16 Tel.: (06048) Eva.Frick@Limeshain.de Seniorenwegweiser Limeshain 29

30 WOHNEN UND PFLEGE Pflegebedürftigkeit Was ist das? Pflegebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches XI ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die Verrichtung des täglichen Lebens auf Dauer das heißt für mindestens sechs Monate auf fremde Hilfe angewiesen ist. Unter Krankheit und Behinderung werden verstanden: Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane, Störungen des Zentralnervensystems wie etwa Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie Psychose, Neurosen oder geistige Behinderung. Zu den Verrichtungen des täglichen Lebens, der sogenannten Grundpflege, gehören die Körperpflege (z.b. Waschen, Duschen, Zahnpflege) genauso wie die Ernährung (Zubereitung oder Aufnahme der Nahrung), die Mobilität (z.b. Anund Auskleiden, Treppensteigen) und die haus- wirtschaftliche Versorgung (z.b. Einkaufen, Kochen, Putzen). Maßgeblich ist dabei der Hilfebedarf, der sich aus einer Erkrankung oder Behinderung ergibt, nicht jedoch die Erkrankung oder Behinderung selbst. Die Pflegeversicherung bezieht sich auf die langfristige Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung, nicht auf die Krankenpflege. Leistungen der Krankenversicherung (Sozialgesetzbuch V) Kostenträger für die (kurzfristige) häusliche Krankenpflege ist die Krankenkasse. Diese wird vom Arzt für einen begrenzten Zeitraum (in der Regel bis zu 28 Tage) verordnet. Im Gegensatz zur Pflegebedürftigkeit liegt hier nicht eine dauerhafte Bedürftigkeit vor, sondern es soll in erster Linie im Krankheitsfall geholfen werden. Bei Fragen zu den Leistungen der häuslichen Krankenpflege wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt. Pflegebedürftig Was ist zu tun? Sind Sie oder ein Angehöriger auf fremde Hilfe angewiesen, können Sie zunächst Rat bei der Seniorenberatungsstelle der Gemeinde Limeshain, dem Pflegestützpunkt des Wetteraukreises, dem Sozialdienst eines Krankenhauses oder Ihrer Pflegekasse suchen. 30 Seniorenwegweiser Limeshain

31 Hier können Sie sich darüber informieren, welche Hilfen in Betracht kommen könnten. Der Antrag auf Pflegeleistungen ist von dem Versicherten, seinem Bevollmächtigten oder seinem gesetzlichen Vertreter formlos an die Kranken- bzw. Pflegekasse zu richten, bei der die Versicherung besteht. Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit einer Begutachtung, welche im Rahmen eines Hausbesuches in Ihrer Wohnung oder Ihrem Zimmer im Pflegeheim erfolgt. Der MDK gibt dann eine Empfehlung an die Pflegekasse, welche Hilfeleistungen notwendig sind, und erhebt den täglichen Zeitaufwand für die benötigten Hilfen. Danach erhalten Sie einen Bescheid über die Höhe der Ihnen zustehenden Leistungen. Sollten Sie mit der Einstufung in eine Pflegestufe nicht einverstanden sein, müssen Sie in diesem Fall Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid bei der zuständigen Pflegekasse einlegen und den Widerspruch begründen. Hilfreich ist in diesem Zusammenhang das Führen eines Pflegetagebuches. Pflegetagebücher erhalten Sie bei einem Pflegedienst oder im Internet. Unterschieden wird zwischen 3 Pflegestufen: Pflegestufe I: Erhebliche Pflegebedürftigkeit Pflegestufe I besteht, wenn bei wenigstens zwei Verrichtungen des täglichen Lebens mindestens einmal täglich Hilfe benötigt wird und zusätzlich mehrmals wöchentlich Hilfe im hauswirtschaftlichen Bereich (z. B. Wäsche waschen, Putzen, Einkaufen) notwendig wird. Der Zeitaufwand für die Pflege muss dabei im Wochendurchschnitt 90 Minuten pro Tag betragen, wobei 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen müssen. Dies bedeutet, dass der Pflegeaufwand aus dem Bereich der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens 45 Minuten betragen muss. Pflegestufe II: Schwerstpflegebedürftigkeit Hier gilt, dass bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens drei Mal täglich zu unterschiedlichen Tageszeiten und mehrmals wöchentlich in der Hauswirtschaft Hilfe benötigt wird. Der Zeitaufwand für die Pflege muss dabei im Wochendurchschnitt mindestens drei Stunden täglich betragen, hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen. Seniorenwegweiser Limeshain 31

32 WOHNEN UND PFLEGE Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftigkeit Wird die Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität täglich rund um die Uhr benötigt und ist mehrmals die Woche Hilfe in der Hauswirtschaft notwendig, wird Pflegestufe III gewählt. Der Zeitaufwand für die Pflege muss dabei im Wochendurchschnitt mindestens fünf Stunden täglich betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen müssen. Welche Leistungen werden von der Pflegekasse erbracht? Die Leistungen der Pflegekasse hängen davon ab, ob eine Pflege zu Hause (ambulant) oder stationär erfolgt, und können sowohl in Form von Sach- wie auch als Geldleistung erbracht werden. Eine Kombination beider Varianten ist ebenfalls möglich. Darüber hinaus werden folgende Leistungen angeboten: Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson Tages- und Nachtpflege Kurzzeitpflege Vollstationäre Pflege Pflegehilfsmittel und technische Hilfen Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson Zusätzliche Betreuungsleistungen für Demenzerkrankte Seit haben Versicherte, die bereits Leistungen der Pflegekassen erhalten oder einen Antrag gestellt haben, Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin der zuständigen 32 Seniorenwegweiser Limeshain

33 Pflegekasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Pflegeleistungen. Der Pflegestützpunkt des Wetteraukreises bietet auch Pflegeberatung an. Kontaktadresse auf Seite 20 Zusatzleistungen bei Demenz Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein erheblicher Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung festgestellt wurde, erhalten zusätzliche Betreuungsleistungen bis zu einem Betrag von 100 Euro (Grundbetrag) oder bis zu 200 Euro (erhöhter Betrag) monatlich. Die Höhe des Anspruchs wird von der Pflegekasse aufgrund der Empfehlung des MDK individuell festgelegt. Schonvermögen von Angehörigen Sollten das Einkommen der/des Pflegebedürftigen und die Leistungen der Pflegeversicherung für eine umfassende Pflege nicht ausreichen, so können eventuell Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Hierbei wird auch eine Unterhaltspflicht von nahen Angehörigen (z.b. der Kinder) geprüft. Inwieweit die Angehörigen herangezogen werden, hängt von deren Einkommensverhältnissen ab, wobei Freibeträge, das sogenannte Schonvermögen, zu berücksichtigen sind. Auskunft erteilt Ihnen das zuständige Sozialamt. Auch demenziell erkrankte Menschen mit einem geringen Pflegebedarf, die noch nicht die Voraussetzungen der Pflegestufe I erfüllen (so genannte Pflegestufe 0 ), aber durch den MDK einen zusätzlichen Betreuungsbedarf bescheinigt bekommen, können diese Leistungen beanspruchen. Seniorenwegweiser Limeshain 33

34 WOHNEN UND PFLEGE Seniorenheime Seniorenresidenz Elisabeth Selbert Am Stauweiher Altenstadt Tel.: (06047) Fax.: (06047) Kurzzeitpflege: Auf Anfrage - wenn Betten frei sind AWO Sozialzentrum Marie-Juchacz Herbert-Rüfer-Straße Florstadt Tel.: (06035) Fax.: (06035) florstadt-post@awo-hessensued.de Kurzzeitpflege: Auf Anfrage wenn Betten frei sind Altenhilfezentrum Schöneck-Büdesheim Wohnanlage Im Nidderbogen Wiesenau Schöneck-Büdesheim Tel.: (06187) Fax.: (06187) empfang.asb@mls-schoeneck.de Kurzzeitpflege: Auf Anfrage bei freien Betten DRK-Alten- und Pflegeheim Wildenstein Am Wildenstein Büdingen Tel.: (06042) Fax.: (06042) wenk@drk-buedingen.de Kurzzeitpflege: 3 eingestreute Pflegeplätze auf Nachfrage Benediktuspark GmbH Sprudelstraße Ortenberg-Selters Tel.: (06046) Fax.: (06046) info@benediktuspark.net Kurzzeitpflege: 10 eingestreute Pflegeplätze auf Nachfrage Haus Europa Rotlippstraße Ortenberg Tel.: (06046) Fax.: (06046) Kurzzeitpflege: Auf Nachfrage wenn Betten frei sind 34 Seniorenwegweiser Limeshain

35 Kursana Domizil Bruchköbel Bahnhofstraße Bruchköbel Tel.: (06181) Fax.: (06181) Kurzzeitpflege: 6 eingestreute Pflegeplätze auf Nachfrage AWO Sozialzentrum Alten- und Pflegeheim Hauptstraße Bruchköbel Tel.: (06181) Fax.: (06181) bruchkoebel-post@awo-hessensued.de Kurzzeitpflege: 4 eingestreute Pflegeplätze auf Nachfrage Ambulante Pflegedienste Pflegedienst Andrea Andrea Wöllner Meisenring 32 a Limeshain Tel.: (06048) Fax.: (06048) Diakoniestation Altenstadt Ambulanter Pflegedienst Altenstädterstraße Altenstadt Tel.: (06047) Fax.: (06047) Pflegedienst Wirsing Mobile Alten- u. Krankenpflege Tagesbetreuung Demenz Vogelsbergstraße Altenstadt Tel.: (06047) Fax.: (06047) Ambulante Hauskrankenpflege Kremer Gbr Am Pflanzenrain Hammersbach Tel.: (06185) Fax.: (06185) Seniorenwegweiser Limeshain 35

36 WOHNEN UND PFLEGE Villa Anni Tagesbetreuung für Demenz- und an Alzheimer erkrankte Menschen Mobiler Dienst des VdK Hessen-Thüringen Am Barbarossabrunnen 10 Limeshain-Rommelhausen Anfragen bei Frau Hannelore Schüssler, Tel.: (069) Frau Silke Kempf (Projektleiterin), Tel.: (01578) Hausnotruf Pflegedienst Wirsing Vogelsbergstr Altenstadt Tel.: (06047) Fax.: (06047) Essen auf Rädern Altenhilfe der AWO Hessen-Süd Altenstadt Tel. (06047) Pflegedienst Wirsing Altenstadt Tel. (06047) Mittagstisch Ein Haus für Alle am Kastanienbaum (Kindertagesstätte) Kurt-Schumacher-Straße Limeshain-Hainchen Tel. (06048) Buffet von Uhr nach telefonischer Anmeldung Vegetarische Kost und Essen für Muslime möglich Dorfladen im Hof Paul Taunusstr Limeshain-Himbach Tel.: (06048) Mittagstisch ab 12 Uhr nach Anmeldung (auch Abholung möglich) REWE-Markt Himbacher Straße Limeshain-Rommelhausen Wechselnde Tagesgerichte (alle Gerichte auch zum Mitnehmen) Bestellhotline: (06047) Seniorenwegweiser Limeshain

37 Gesundheits-und Pflegezentrum in Limeshain Im Ortsmittelpunkt des Ortsteils Hainchen, direkt hinter dem Dorfgemeinschaftshaus entsteht das Gesundheits-und Pflegezentrum Limeshain. In der Einrichtung sollen 30 Menschen in drei Wohngruppen und Hausgemeinschaften ein Zuhause finden, in dem sie sich wohl fühlen und entsprechend ihrer Gewohnheiten und Wünschen betreut werden. Unmittelbar neben dem Gesundheits- und Pflegezentrum entsteht zur Verbesserung der Nahversorgung des Ortsteils Hainchen ein Dorfladen mit Cafe. Das angrenzende Dorfgemeinschaftshaus wird barrierefrei umgebaut und bietet Möglichkeiten der Begegnung und der Kommunikation. Die Einrichtung in Limeshain ist Teil eines Konzeptes, bei dem gemeinsam mit den Alten- und Pflegezentren des Main-Kinzig-Kreises jeweils in den Kommunen Hammersbach, Limeshain, Neuberg und Ronneburg ein Gesundheits- und Pflegezentrum eröffnet wird. Das Gesundheits- und Pflegezentrum Limeshain wird voraussichtlich Ende 2013 seine Türen öffnen. Voranmeldungen sind bereits möglich. Bitte richten Sie Ihre Anmeldungen an die Gemeinde Limeshain, Telefon: (06048) oder direkt an die Alten- und Pflegezentren des Main-Kinzig-Kreises, Lortzing-Straße 5, Hanau Telefon: (06181) Fax: (06181) Für Fragen steht Ihnen Frau Tina Möller, Seniorenbetreuung Limeshain unter der Rufnummer: (06048) zur Verfügung. Seniorenwegweiser Limeshain 37

38 PFARRÄMTER BESTATTUNGSINSITUT SEELSORGE Pfarrämter und Seelsorge Evangelische Kirchengemeinden Hainchen und Rommelhausen Pfarrerin: Frau Renate Schubert Hintergasse 3, Hainchen Sprechzeit nach Vereinbarung Tel.: (06048) 3220 Fax.: (06048) Pfarrbüro: Hauptstr. 5a Limeshain/Rommelhausen Tel.: (06047) Fax: (06047) Bürozeiten im Ev. Pfarramt, Hauptstr. 5a, Rommelhausen: Dienstag und Freitag 9 12 Uhr Donnerstag Uhr Vermietung Gemeindehaus Hainchen: Frau Stefanie Marbe, Tel.: (06048) 3752 Vermietung Gemeindehaus Rommelhausen: Frau Marianne Bleicher, Tel.: (06047) 2494 Evangelische Kirchengemeinde Eckartshausen für Himbach Herr Pfarrer Markus Christ, Am Seedamm 7, Hammersbach/ Langenbergheim Tel.: (06185) 1602 Bürozeiten: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Evangelische-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Pastor: Thilo Linthe Hanauerstr. 34, Limeshain-Hainchen Gemeindebüro: Tel.: (06048) 1670 Katholische Kirche St. Andreas Pfarrer: Rupert Rützel Fritz Kreß-Straße 7, Altenstadt Tel.: (06047) Seniorenwegweiser Limeshain

39 Hospizhilfe Büdinger Land e.v. Hospizhilfe versteht sich als ergänzende Hilfe zu den schon bestehenden Diensten der Häuslichen Pflege, des Seniorenheims, des Krankenhauses, der Pfarrgemeinde. Bestattungsunternehmen Reichard Beerdigungsinstitut Hauptstraße 1, Rommelhausen Tel.: (06047) 4495, Fax.: (06047) 7714 Hospizarbeit beinhaltet das Annehmen des schwerstkranken und sterbenden Menschen in einer physischen, sozialen und spirituellen Dimension. Die Begleiter der Hospizhilfe nehmen sich Zeit: Für kranke Menschen, besonders in der letzten Phase ihres Lebens Um bei ihnen zu sein, um miteinander zu sprechen oder zu schweigen Für ihre Bedürfnisse und Wünsche, ihre Hoffnungen und Ängste Kontakt: Uta von Harnier, Häuserhof, Nidda, Tel.: (06043) 1730 Telefonseelsorge: Tel.: Seniorenwegweiser Limeshain 39

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