HARALD STÖCKL GEWALTSCHUTZ - GEWALTSCHUTZGESETZE IN DER EXEKUTIVE
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- Gerburg Gerber
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1 HARALD STÖCKL GEWALTSCHUTZ - GEWALTSCHUTZGESETZE IN DER EXEKUTIVE 1997 ist das erste Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten. Davor hat es auch Gewalt gegeben, aber die Exekutive hatte in erster Linie dann Möglichkeiten, wenn ein Strafrechtsdelikt vorlag - beispielsweise eine Körperverletzung oder eine gefährliche Drohung. Schritten wir im strafrechtlichen Bereich ein, konnten wir Täter einvernehmen, Delikte zur Anzeige bringen, aber eine wirkliche Problemlösung war das nicht. DAS ERSTE GEWALTSCHUTZGESETZ Im Jahr 1997 ist das Gewaltschutzgesetz erstmalig ins Sicherheitspolizeigesetz eingefügt worden, ab nun gab es mehr Möglichkeiten und mehr Aufgaben für die Polizei. Einerseits die Aufgabe zu achten, dass keine weiteren gefährlichen Angriffe passieren und andererseits auch zu achten, dass Täter und Opfer getrennt werden. Vor Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes ist meistens das Opfer in ein Frauenhaus gebracht worden, das Opfer hat vom Platz der Tat weichen müssen hat es mit der Implementierung der Wegweisung und des Rückkehrverbotes, wie es damals hieß - heute heißt es ja Betretungsverbot - einen Paradigmenwechsel gegeben. Nicht das Opfer geht vom Tatort weg, sondern die Polizei hat die Möglichkeit, den Täter vom Tatort wegzubringen. Das war auch in der Arbeit der Polizei etwas völlig Neues. Denn die Polizei hatte immer täterbezogen gearbeitet bzw. den Fokus auf den Täter gelegt. Täter zur Anzeige zu bringen und anderes mehr. Plötzlich richtete sich der Fokus mehr zum Opfer hin, Aufgabe der Polizei war nun zu achten, dass das Opfer in Sicherheit kommt. Änderungen lassen sich nicht von heute auf morgen herbeiführen. Wichtig war eine Bewusstseinsänderung, die österreichweit umgesetzt wurde. Zuerst wurden motivierte BeamtInnen als KontaktbeamtInnen für Gewalt im häuslichen Bereich bestimmt, die sich mit diesem Thema auseinandersetzten und sich näher mit der Materie beschäftigten. So ist das gewachsen. Ein zweiter Paradigmenwechsel ist die Verhinderung von Folgetaten, also nicht nur die Einzeltat aufzuklären und zu schauen, dass die nächste Tat auch wieder aufgeklärt wird, sondern die Aufgabe im Sicherheitspolizeigesetz lautet, Bedacht zu nehmen, dass die Folgetat bzw. der nächste gefährliche Angriff gar nicht erst passiert. Das waren weitreichende Änderungen durch das erste Gewaltschutzgesetz. Stichwort: Die Entscheidung trifft die Exekutive. Dies ist auch ein Punkt, der nicht unbedingt leicht ins Bewusstsein der BeamtInnen hineinzubringen war. Der Maßnahme Wegweisung/Betretungsverbot liegt natürlich, wie Sie wissen, die Gefährdungsprognose der Polizei zugrunde: Wird wieder etwas passieren? In kaum einer anderen Materie hat der/die BeamtIn nur auf seine Einschätzung hin etwas zu tun, stets geht es um die Feststellung von Sachverhalten, Feststellungen, was passiert ist, Feststellung von Anzeigen und diese an 1
2 zuständige Stellen weiterzuleiten. Mit dem Gewaltschutzgesetz ist nun der/die BeamtIn direkt vor Ort vor der Entscheidung gestanden, eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen und aufgrund von Gefühl, Wissen und Erfahrung in Privatrecht einzugreifen. Das war anfangs nicht leicht verständlich zu machen, weil es neu war, aber das Wissen und die Kompetenz der BeamtInnen sind über die Jahre gewachsen. Ich habe nicht vor, Organigramme, Statistiken und Ähnliches zu bringen, aber zur Anzahl der Betretungsverbote muss ich doch etwas sagen: Damals, im Jahr 1997, hatten wir österreichweit etwas mehr als 1000 Wegweisungen/ Betretungsverbote, jetzt liegen wir bei weit über 6000 Betretungsverboten. Daraus ist ersichtlich, wie sich die Gesetze etabliert haben. Die Folgejahre waren auch von Strukturreformen in der Exekutive geprägt. Das Gewaltschutzthema selbst hat immer wieder den Bereich gewechselt, es war organisatorisch in verschiedene Bereiche eingebettet. Zum Teil war es bei den Sexualdelikten angesiedelt, nach der Präventionsrichtlinie ist es jetzt wieder im Bereich Prävention angesiedelt in der Kriminalprävention. Für mich selbst nicht unbedingt die glücklichste Lösung, weil ein Teil der ganzen Arbeit Prävention ist, aber ein größerer Teil, gerade im Bereich Wegweisung/Betretungsverbot, ist eigentlich Repression und das ist natürlich auch wichtig, um das Opfer schützen zu können. Durch die Strukturreformen im Laufe der zehn Jahre ist es auch zu regionalen Unterschieden bei der Anwendung der Gesetze gekommen. Im Moment läuft ein Projekt, in dem wir untersucht haben, wie es mit dem Gewaltschutz in ganz Österreich aussieht. Wir wissen, zwischen Boden- und Neusiedlersee gibt es sehr unterschiedliche Entwicklungen. Verantwortlich dafür sind verschiedene Gründe: Erstens: Bewegen wir uns im städtischen oder im ländlichen Bereich? Zweitens: Bewegen wir uns in einem Bereich, in dem der Wechsel von BeamtInnen sehr groß ist und vielleicht die erstgeschulten BeamtInnen bereits gewechselt haben und nicht mehr zur Verfügung stehen? Wir sehen unterschiedliche Entwicklungen und haben das Inkrafttreten des zweiten Gewaltschutzgesetzes am als Anlass genommen, eine neue Schulungs- bzw. Bewusstseinsbildungswelle anzugehen, um österreichweit wieder eine ähnliche Struktur zu haben, wie sie mit Einführung des ersten Gewaltschutzgesetztes gegeben war. ERFOLGSGESCHICHTE GEWALTSCHUTZGESETZE Bevor ich zu dem Projekt komme, kurz zur Bedeutung des Gewaltschutzes in der Exekutive. Wenn Sie in die Runde schauen, sehen Sie, wie viele ExekutivbeamtInnen an dem Thema interessiert sind und wie viele bei derartigen Veranstaltungen immer anwesend sind; ich glaube, das ist ein eindeutiges Zeichen, wie wichtig das Thema in der Exekutive gesehen wird. Ich habe schon auf die steigenden Fallzahlen hingewiesen - von Jahr zu Jahr gab es Steigerungen bei der Anzahl der angeordneten Betretungsverbote - aus meiner Sicht, und ich glaube, da werden Sie mir Recht geben, heißt das nicht, dass Österreich gewalttätiger wird, sondern dass einfach das Dunkelfeld weniger wird und wesentlich mehr Gewaltopfer die Möglichkeiten, die ihnen geboten werden, 2
3 annehmen. Sei es, dass sie zur Polizei zu gehen, sei es, dass sie direkt das Gewaltschutzzentrum oder andere Hilfsorganisationen aufsuchen. Ich denke, da hat eine Änderung im Bewusstsein der Gesellschaft, der Bevölkerung stattgefunden. Dem müssen wir uns natürlich auch stellen. Ein wesentlich größeres Interesse besteht auch an der Thematik selbst, wenn Sie die Medien verfolgen. Vor zehn, fünfzehn Jahren war Gewalt in der Familie kein Thema für die Presse. Heute lesen Sie immer wieder davon. Häusliche Gewalt und die Gewaltschutzgesetze sind zu einem wiederkehrenden Thema in Presse, Rundfunk und Fernsehen geworden. Trotzdem bin ich nicht ganz glücklich mit dem Wort Gewaltschutz, obwohl der Begriff als solcher gewachsen ist. Mir gefällt der Begriff Opferschutz viel besser, denn wir wollen in Wirklichkeit nicht die Gewalt schützen oder vor Gewalt schützen, wir wollen eigentlich die Opfer schützen. Und das ist ein wichtiger Ansatz für unsere zukünftige Arbeit. Hilfe haben wir mit der Strafprozessordnung bekommen, weil dort dem Opferschutz schon ein wesentlich größerer Bereich gewidmet wird. Wir haben die Aufgabe erhalten, uns dem Opferschutz wesentlich intensiver zu widmen, und auch da wieder einen ersten Teil zu übernehmen und mit anderen Hilfsorganisationen zusammenzuarbeiten. Wir im Innenministerium und ich glaube, diese Aufgabe setzen sich alle - haben den Anspruch einer laufenden Qualitätssteigerung. Es ist immer gut zu schauen, wo wir sind, aber das Glas ist immer halb oder dreiviertel voll, jedoch nicht ganz voll. Wir hätten es natürlich gerne ganz voll, wir hätten am liebsten keine Gewalt, das wird uns nicht gelingen, aber wenn es uns gelingt, alle Opfer bestmöglich zu schützen, hätten wir schon eine Qualitätssteigerung, die wir uns wünschen. PROJEKT GEWALTSCHUTZ Als ich heuer im März 2009 ins Innenministerium gekommen bin, wurde mir die Projektleitung für das Projekt Gewaltschutz übertragen. Das große Thema des Projektes ist Gewalt im häuslichen Bereich, in der Privatsphäre. Dazu komme ich noch. Gewalt gibt es auch in vielen anderen Bereichen, und auch auf die wollen wir uns in den nächsten Jahren konzentrieren. Das Projekt ist für ein Jahr begrenzt und in zwei Phasen unterteilt. Die erste Phase ist im Prinzip fast abgeschlossen, wir haben österreichweit die regional doch sehr unterschiedlichen Entwicklungen erhoben. Dies haben wir in Kooperation mit den Gewaltschutzzentren durchgeführt, ein Treffen gab es schon, im September wird es ein zweites geben, weil uns natürlich die Außensicht ebenso wichtig ist. Es reicht nicht aus, sich nur die eigenen Prozesse anzuschauen; bei solchen Thematiken ist es immer wieder gut, Außensichten hineinzunehmen und sich so über den eigenen Tellerrand hinaus bewegen zu können. Mit Beginn nächsten Jahres wollen wir die Schulungs- und Bewusstseinsbildungsoffensive auf ganz Österreich, bei allen ExekutivbeamtInnen in alle Hierarchieebenen ausdehnen, wieder unter Einbindung der Gewaltschutzzentren. Vorher werden wir aber auch den bestehenden Erlass etwas adaptieren. Im Jahr 2006 wurde ein neuer Erlass geschrieben, der vielleicht nicht all das beinhaltet hat, was der erste Erlass nach dem ersten Gewaltschutzgesetz vorgegeben hat, 3
4 und wir wollen Gutes, das es schon mal gegeben hat, wieder miteinbeziehen. Z. B. war es ein Wunsch der Gewaltschutzzentren, dass zumindest ein Vernetzungstreffen aller involvierter Institutionen zu Gewalt in der Privatsphäre pro Jahr verpflichtend abgehalten werden müsse. Das war zu Beginn des ersten Gewaltschutzgesetzes so vorgesehen, später ist es eine Kann-Bestimmung geworden. Wir wollen jedoch zum Ursprung zurück. Es darf keine Kann- Bestimmung sein, sondern es soll passieren: zumindest einmal im Jahr muss es regionale Vernetzungstreffen geben. Das wird auch wieder zentral vorgegeben werden. Dies ist nur einer der Punkte, auf den wir achten werden, um österreichweit denselben Mindeststandard zu garantieren. Dort, wo es sowieso gemacht wird, sehen wir auch keine Probleme. Ein weiterer Punkt: Es gibt weiße Flecken, das Gewaltschutzgesetz wird in Österreich regional unterschiedlich umgesetzt. Wien ist sowieso anders, das steht auf den Stadteinfahrten, das ist mir irgendwie bewusst geworden in den letzten Monaten; aber man kann auch ein Tal in Tirol nicht mit einem Ballungsgebiet rund um Wien vergleichen. Es gibt unterschiedliche Zugänge, die Gewalt ist aber, glaube ich, überall gleich. Sie ist nicht so beschaffen, dass es gewisse extraterritoriale Gebiete geben könnte, wo das ganze Jahr keine Gewalt passiert, und andere Gebiete, wo häusliche Gewalt sehr gehäuft vorkommt. Wahrscheinlich ist, dass häusliche Gewalt flächendeckend in ganz Österreich relativ ähnlich ist. Relativ ähnlich unter Anführungszeichen sollte auch der Mindeststandard sein, den die Polizei gewährleistet. Und auch dafür wollen wir einstehen. Intern also eine Basisschulung für die BeamtInnen, die damit arbeiten. Einbezogen werden natürlich die neuen gesetzlichen Bestimmungen zum zweiten Gewaltschutzgesetz wie auch die Verlängerung der Fristen bei Wegweisung/ Betretungsverbot, die neuen Bestimmungen bei den einstweiligen Verfügungen, der neue Straftatbestand 107b die fortdauernde Gewaltausübung, wobei letzterer sehr schwierig zu schulen ist, weil es noch kaum Anzeigen dazu gibt und schon gar keine Entscheidungen. Nach der Schulung weiß jede/jeder zumindest, welche Erfordernisse damit verbunden sind. OPFERSCHUTZ ALS ZENTRALES ANLIEGEN Ein besonderes Anliegen ist mir die Bewusstseinsbildung: den Opferschutz voranzubringen, das Opfer als Fokus der Amtshandlung wahrnehmen, weil in Wirklichkeit hinter jedem Opfer ein Täter steht. Ich nähere mich derselben Amtshandlung nur auf einem anderen Weg. Wenn ich dem Opfer mehr Empathie entgegenbringe, mich in die Lage versetze, wie es ihm jetzt geht, dann komme ich vielleicht zu mehr Informationen aus polizeilicher Sicht, die ich auch dazu brauche, um die Absichten des Täters besser einschätzen zu können. Der Täter läuft mir sowieso nicht davon, in fast allen Fällen ist er bekannt. Als Polizist kann ich ruhig Zeit investieren, mich intensiv dem Opferschutz zu widmen - und genau dieses Anliegen wollen wir intensivieren und vorantreiben. Und das auf allen Hierarchieebenen der Polizei. 4
5 Das Interesse, Gewaltschutz zu praktizieren, ist in der Polizei sehr groß, aber nicht überall, das muss man auch ansprechen. Es gibt Regionen und Hierarchieebenen, die dem Thema gegenüber nicht so aufgeschlossen sind. Wir wollen erreichen, dass sie verstehen, dass dies ein Thema ist, das die Gesellschaft berührt. Es ist ein Zukunftsthema, mit dem wir uns intensiver beschäftigen müssen. Wo wollen wir hin? Wir wollen natürlich, dass die neuen Gesetze Mindeststandards sind, die muss ein/e jede/r kennen, das ist klar. Wir wollen aber vor allem Rechtssicherheit bieten, und ich habe es zuerst schon einmal kurz bei der Gefährdungsprognose angesprochen. Dies ist ein Anspruch, den wir uns selbst stellen, eine gewisse Handlungssicherheit zu bieten. Nach der Schulung soll jede/r zumindest mehr Handlungssicherheit haben und über Grundstandards verfügen. Er/sie kann nichts mehr falsch machen, denn er/sie weiß, was zu tun ist. KOMPLEXE OPFER - ARBEIT Neu ist das Wiener Projekt KOA (Komplexe - Opfer - Arbeit). Vorgelagert war diesem Projekt ein sechsmonatiger Probebetrieb, das der Wiener Landespolizeikommandant angeordnet hatte. Dieses Projekt wollen wir gemeinsam mit der Schulung zur Bewusstseinsbildung und mit dem neuen Erlass implementieren, und das in ganz Österreich. Was steckt hinter KOA? Erstens der Ansatz, den ich zuerst schon genannt habe: Im Fokus der Amtshandlung steht das Opfer und nicht der Täter, die Polizei widmet sich erst dem Opfer. Erst danach beschäftigt sich die Polizei mit dem Täter, aber auch dies zeitintensiver. Das Opfer wird, wenn notwendig, weiter begleitet. In Zukunft sind die Grenzen zwischen Polizeiarbeit und Arbeit der Gewaltschutzzentren nicht scharf gezogen, sondern die beiden Tätigkeiten gehen ineinander über. Der zweite Aspekt, der bei KOA getestet wurde, war eine intensive Auseinandersetzung mit dem Täter im Rahmen der Normverdeutlichung. Was ist darunter zu verstehen? Die Auseinandersetzung mit dem Täter folgt nicht mehr nur der Frage, was er getan hat, sondern auch dem Interesse, warum er es getan hat, ist er sich bewusst, was er da tut und was auf ihn zukommt? Die Polizei setzt sich mit ihm auseinander, erklärt, welchen Konsequenzen er sich stellen muss. Sollte er nochmals Gewalt anwenden, kommen diese und jene Konsequenzen auf ihn zu. Das geht natürlich nicht mit jedem Täter, das muss man sich auch vor Augen halten. Das Projekt wurde in vier Wiener Bezirken getestet, wurde ausgewertet - und was denken Sie, was der Output dieser Sache war? Der war nämlich auch für mich komplett überraschend. Die Rückfallsrate der Täter ist fast auf Null zurückgegangen. Da waren Täter dabei, die schon sieben- bis achtmal aufgefallen waren und bei denen beim neunten Mal, nach dieser intensiven Beschäftigung mit ihm, ein Schlussstrich gezogen werden konnte. Und ich glaube, das ist der große Mehrwert und auch Teil der Prävention - weitere Taten zu verhindern. Diese Absicht wollen wir auch mit der Schulung verankern. Wir haben österreichweit eigene GewaltpräventionsbeamtInnen für Gewalt in der Familie. Diese werden wir intensiv schulen und sensibilisieren. Sie sollen dort, wo 5
6 es notwendig ist und wo sie sehen, dass es eine Möglichkeit gibt, mehr Zeit investieren können, um später davon zu profitieren, damit kein zweites, drittes oder viertes Mal eingeschritten werden muss. So viel zu den Neuerungen. In Wirklichkeit ist das im Gesetz auch schon vorgesehen, die Möglichkeiten bestehen. Nur, so genützt wurde es bislang nur in Wien, da wird es auch weiter genützt; genützt wurde es aber auch in Salzburg, ich habe überrascht entdeckt, dass dort die Polizei von sich aus diese Präventionsarbeit organisiert hat - sonst haben wir diesen ausgeweiteten Bereich in Österreich noch nicht, aber wir werden ihn implementieren. Wichtig ist auch das Anpassen der gesamten Arbeit an die gesellschaftliche Erwartungshaltung. Was möchte die Gesellschaft von uns, von der Polizei? Dies soll auch berücksichtigt werden und muss dem internationalen Vergleich standhalten. Österreich hat eine Vorreiterrolle auf diesem Gebiet, wir waren die Ersten in Europa, die ein Gewaltschutzgesetz hatten. Ich war auf einer internationalen Konferenz und konnte sehen, dass andere Länder schon nachgezogen haben, zum Teil sogar schon etwas weiter sind. Es waren im Mai auch Abordnungen aus Großbritannien bei mir, die das Gewaltschutzgesetz kennen lernen wollten. Sie haben inzwischen die Maßnahme Wegweisung in ein Gesetz gegossen. Wir sollten daher nicht auf der Stelle stehen bleiben, sondern auch wir müssen weiterdenken. Wie kann es weitergehen? Auch wenn das Projekt Gewaltschutz endet, werden wir darauf achten, wie es sich auswirkt, welche weiteren Notwendigkeiten vorhanden sind. Wir müssen auch Arbeiten in anderen Bereichen forcieren: Ein besonderes Thema, das mir sehr am Herzen liegt, ist Gewalt an Kindern. Der Fall Luca wird allen bekannt sein. Es gibt viele in unserer Gesellschaft, die sich noch nicht selbst helfen können. Kinder, aber auch zunehmend alte Menschen sowie Migrantinnen, die sich nicht auf ein soziales Netz stützen können, Bedenken haben und es nicht gewohnt sind, österreichische Behörden und Ämter in Anspruch zu nehmen. Auch das Thema Zwangsverheiratung fällt mir dazu ein: Es gibt also noch viele Bereiche, die mit dem Thema Gewalt in einem sehr engen Kontext stehen. Diese Thematiken werden wir in den nächsten Jahren forcieren, um gegen Gewalt im sozialen Nahraum vorzugehen. 6
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