Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Alt-Rahlstedt
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- Reinhardt Messner
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1 Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Wan ds bek Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt WBZ 23 Schloßgarten Hamburg Telefon Telefax wbz23@wandsbek.hamburg.de Ansprechpartnerin: Zimmer Telefon GZ.: W/WBZ/06688/2017 Hamburg, den 23. Februar 2018 Verfahren Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang Grundstück Belegenheit Baublock Flurstück 5414 in der Gemarkung: Alt-Rahlstedt Abbruch Bestandsgebäude und Neubau einer Kinder- und Jugendpsychiatrie GENEHMIGUNG Nach 72 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung wird unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung erteilt, das oben beschriebene Vorhaben auszuführen. Dieser Bescheid gilt nach 58 Absatz 2 HBauO auch für und gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger. Die bauordnungsrechtliche Genehmigung erlischt nach 73 Absatz 1 HBauO, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. WC Sprechzeiten nach Vereinbarung Öffentliche Verkehrsmittel: U1, Busse Wandsbek Markt
2 Sie kann auf schriftlichen Antrag nach 73 Absatz 3 HBauO jeweils um bis zu einem Jahr verlängert werden. Dieser Bescheid schließt ein: 1. Die Sondernutzungserlaubnis nach 19 Absatz 1, bzw. 25 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) vom in der geltenden Fassung, für die Benutzung - Inanspruchnahme des öffentlichen Weges. Die vorhandene Überfahrt zum Grundstück ist zu nutzen. Entsprechend 61 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) kann die Wegeaufsichtsbehörde zur Durchführung des Gesetzes Verfügungen (Beseitigungspflicht gem. 60 HWG) gegen den Pflichtigen erlassen. 2. Für den Anschluss von baulichen Anlagen, die in Beziehung zur Höhenlage eines öffentlichen Weges stehen, wird die Höhenanweisung gem. 26 HWG erteilt. 3. Ausnahmegenehmigung nach 4 der Verordnung zum Schutz des Baumbestandes und der Hecken in der Freien- und Hansestadt Hamburg (Baumschutzverordnung) vom 17. September 1948 in der geltenden Fassung. Es wird Ihnen genehmigt in der Zeit vom 1. O k t o b e r b i s 28. F e b r u a r -die beantragten baubehindernden Bäume gem. Rodungsliste und Lageplan Rodung (vgl. Anlage 79/95 und 79/37) zu roden und die beantragten Rückschnittarbeiten vorzunehmen. Baumerhalt: Sonstige geschützte Gehölze sind dauerhaft zu erhalten und gemäß DIN bzw. den naturschutzrechtlichen Anforderungen zu schützen. Die Baumschutzmaßnahmen sind während der gesamten Baumaßnahme vorzuhalten. Nebenbestimmung gemäß Anlage -NATURSCHUTZRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE- ERSATZPFLANZUNGEN / BEGRÜNUNGSMASSNAHMEN: Die Ersatz- und Begrünungsmaßnahmen sind, in Pflanzarten, Umfang und Standorten, Pflanzqualität gemäß Anlagen umzusetzen (Freiflächenplan, Nr. 79/36 und Konzept der Außenanlagen Nr. 79/35). Insbesondere: Baumpflanzungen: 7 großkronige Bäume (Alnus glutinosa) -Pflanzung in Mindestqualität 3 x v STU mittelkronige Bäume (Salix alba)- Pflanzung in Mindestqualität 3 x v STU 18-20,. 6 kleinkronige Bäume 1x Acer campestre, 2x Sorbus aucuparia-pflanzung in Mindestqualität 3 x v STU 16-18, 3x Amelanchier lamarkii Sol. 5x v Großsträucher und 10 heimische Blütensträucher 12 Obstbäume (Malus) Mindestqualität 3 x v STU W/WBZ/06688/2017 Seite 2 von 9
3 Für jeden Baum ist eine durchwurzelbare Vegetationsfläche von mindestens ca. 12 qm zu gewährleisten. Ausführung der Heckenpflanzungen (insgesamt 35 m) gemäß Anlagen, Verwendung von standortgerechten heimischen Arten (hier: Pflanzart Carpinus betulus). Pflanzung von mindestens 3 Stück Pflanzen pro laufenden Meter, Mindestqualität 2xv cm, Vorhaltung eines Vegetationsstreifens mit Mindestbreite 1 m. Ausführung der sonstigen Begrünungsmaßnahmen, wie flächendeckende Gehölze: ein detaillierter Pflanzplan ist bis zum durch einen Fachplaner, z.b. Landschaftsarchitekt, zu erstellen. Die Ausführung der Bepflanzungen, einschließlich der dafür erforderlichen baulichen Maßnahmen (z.b. Pflanzgrubenvorbereitung), ist qualifiziert durch eine fachkundige Gartenbaufirma in Begleitung des Landschaftsarchitekten vorzunehmen. Die Ersatzpflanzungen / Begrünungsmaßnahmen sind spätestens in der Pflanzsaison nach Baufertigstellung durchzuführen (spätestens bis zum 30. April 2022). Die Pflanzungen/Begrünungsmaßnahmen sind dauerhaft zu erhalten. Bei Ausfall ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen. Nach Erfüllung der Auflagen ist das Bezirksamt schriftlich - unter Vorlage der ausgeführten Pflanzplanung und Nachweis des Pflanzsolls- zu benachrichtigen. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: Um den Anwuchs der Ersatzmaßnahmen zu gewähren, ist eine qualifizierte Fertigstellungs- und Entwicklungspflege zum Anwuchs der Pflanzen mindestens für 2 Jahre durch eine qualifizierte Gartenbaufirma sicherzustellen. Die Pflicht zu den Ersatz- und Begrünungsmaßnahmen gilt auch für den Rechtsnachfolger. 4. Nach 11a HmbAbwG wird die Genehmigung erteilt, dass das Niederschlagwasser über die hierfür bestimmte Anschlussstelle unter Einhaltung der mit der wasserrechtlichen Erlaubnis festgelegten Mengenbegrenzung in das Regenwassersiel, welches in den Schleemer Bach mündet, eingeleitet werden darf. Das darüber hinaus anfallende Niederschlagswasser ist unter Einhaltung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik für den Bau und Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen auf dem Grundstück zurückzuhalten, bis der ordnungsgemäße Abfluss über die Sielanschlussstelle wieder möglich ist. Das anfallende Schmutzwasser darf über die Hebeanlage am Hubschrauberlandeplatz eingeleitet werden. 5. Gemäß den 8, 10, 13 und 18 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) i.v.m. dem Hamburgischen Wassergesetz (HWaG) in der jeweils gültigen Fassung, wird aufgrund des Antrages vom widerruflich erlaubt, den Schleemer Bach, ein Gewässer II. Ordnung, zur Einleitung von Drain- / Niederschlagswasser zu benutzen. Die Einleitung erfolgt über Bestandsrohrleitungen auf dem Gelände. Straße: Liliencronstraße 130 Gemarkung: Alt-Rahlstedt Flurstück: 5414 W/WBZ/06688/2017 Seite 3 von 9
4 Die Erlaubnis umfasst diesen Bescheid sowie die antragsbegründenden Unterlagen und Anlagen mit ggf. vorgenommenen Prüfvermerken. Nebenbestimmung Die Benutzung ist aufgrund wasserwirtschaftlicher Erfordernisse und dem Gebot, die Niederschläge auf dem Grundstück zu verwerten, für den Neubau auf eine gedrosselte Ableitmenge von 1,0 l/s beschränkt. Auf dem Grundstück ist ein entsprechendes Rückhaltevolumen vorzusehen, um Wassermengen von Regenereignissen aufzunehmen, bevor sie entsprechend der genannten Einleitmenge verzögert über das Leitungssystem in den Schleemer Bach eingeleitet werden können. Eingeleitet werden darf nur natürliches Niederschlagswasser, - das von bebauten oder befestigten Flächen in oberflächigen Einläufen gesammelt wird - das nach vorausgehender Versickerung in Drainagen gefasst wird Keinesfalls dürfen eingeleitet werden: - verschmutztes und (z.b. durch Streusalze) kontaminiertes Wasser von befestigten Flächen wie Zufahrten, Stellplätzen, Höfen - Reinigungswasser z.b. von Böden und Wänden, Parkplätzen, Garagen, Küchen usw. - mittels Pumpen und Drainagen gefördertes Grundwasser Da bei Hochwasser die Abnahme des o.g. Wassers nicht gewährleistet werden kann, ist als Objektschutz die Einleitung gegen das Eindringen von Wasser aus dem Gewässer mit entsprechenden Vorrichtungen (z.b. Rückstauklappe) zu sichern. Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche können gegenüber der FHH nicht geltend gemacht werden. Die Entwässerungsanlage wie auch der Ausmündungsbereich am Gewässer müssen vom Erlaubnisinhaber sauber und instand gehalten werden. Anfallendes Räumgut ist aufzufangen und zu entsorgen. Es darf nicht in das Gewässer gelangen. Die Inbetriebnahme der Entwässerungsanlage ist der zuständigen Behörde mitzuteilen, die sich eine Abnahme der Anlage vorbehält Planungsrechtliche Grundlagen Bebauungsplan Rahlstedt 107 mit den Festsetzungen: Kinderkrankenhaus : GRZ 0,4 ; GFZ 0,8 ; III ( Zahl der Vollgeschosse) Baunutzungsverordnung vom Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen Duvenstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt W/WBZ/06688/2017 Seite 4 von 9
5 Ausführungsgrundlagen Bestandteil des Bescheides - die Vorlagen Nummer 9 Antrag auf wasserrechtlichen Bescheid 70 Wasserrechtliche Erlaubnis 79 / 15 Grundriss / Fundamente 79 / 16 Grundriss / EG 79 / 17 Grundriss / 1. OG 79 / 18 Grundriss / 2. OG 79 / 19 Grundriss / Technikzentrale / Dachaufsicht 79 / 20 Längsschnitt A-A, B-B, C-C 79 / 21 Ansicht / Nord-Ost, Süd-Ost 79 / 22 Ansicht / Nord-West, Süd-West 79 / 23 Ansicht / Nord-Ost II, Süd-West II 79 / 25 Grundrisse Nachnutzung Bestandsgebäude KJP 79 / 28 Betriebsbeschreibung 79 / 43 Lageplan - Brandschutz 79 / 47 Grundriss / DG - Brandschutz 79 / 58 Erläuterungsbericht - Elektro 79 / 59 Grundriss / EG - Elektro 79 / 60 Grundriss / 1. OG -Elektro 79 / 61 Grundriss / 2. OG -Elektro 79 / 62 Grundriss Technikzentrale / Dachaufsicht - Elektro 79 / 63 Grundriss EG - Beispielräume - Elektro 79 / 64 Lageplan - Elektro 79 / 65 Lageplan Interimsmaßnahme - Elektro 79 / 67 Lageplan Übersicht - Schema Hauptschaltbild - Elektro 79 / 75 Grundriss EG - Raumgruppen - Elektro 79 / 76 Grundriss 1. OG - Raumgruppen - Elektro 79 / 77 Grundriss 2. OG - Raumgruppen - Elektro 79 / 87 Grundleitungen - Abwasser 79 / 88 Grundriss EG - Abwasser 79 / 91 Grundriss 3. OG - Abwasser 79 / 93 Lageplan - Abwasser 79 / 107 Erdgeschoss - Lüftung 79 / Obergeschoss - Lüftung 79 / Obergeschoss - Lüftung 79 / Obergeschoss - Lüftung 79 / 111 Schema Raumlufttechnik 79 / 112 Einleitantrag und Berechnung 79 / 113 Flurkarte 79 / 114 Entwässerungslageplan 79 / 115 Lageplan Entwässerung 79 / 116 Berechnung Schmutz- und Regenwasser, Nachweis ausreich. Bemessung Hebeanlage, Überflutungsnachweis 79 / 123 Brandschutz Grundriss / Erdgeschoss 79 / 124 Brandschutz Grundriss / 1. OG 79 / 125 Brandschutz Grundriss / 2. OG Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich. Die Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten. Bereits Bestandteil der Teilbaugenehmigung waren die Schriftstücke 6, 7 und 66 sowie die Vorlagen 9-14, 35-37, 40, 41, 48, 53-56, 95-97, , 106. Diese behalten ihre Gültigkeit. W/WBZ/06688/2017 Seite 5 von 9
6 Erteilte Abweichungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften 6. Folgende bauordnungsrechtliche Abweichungen werden nach 69 HBauO zugelassen 6.1. für das Überdecken der Abstandsflächen der Außenwände um ca. 1,50 m ( 6 Abs. 3 HBauO) im Bereich des Neubaus und der Tagesklinik für das Überdecken der Abstandsflächen der Außenwände um 0,86 m bis max. 2,50 m ( 6 Abs. 3 HBauO) im Bereich des Neubaus und der Schwesternschule für das Überdecken der Abstandsflächen der Außenwände der Gebäudeteile L und M/N um 4,08 m ( 6 Abs. 3 HBauO) im Bereich des Foyers 6.4. für das Unterschreiten der erforderlichen Abstandsflächentiefe von 4,72 m um 0,86 m auf 3,86 m im Bereich des Anschlusses an die Schwesternschule ( 6 Abs. 5 HBauO) für die Unterschreitung der Länge von Brandwänden von 5 m um 1,50 m auf 3,50 m bei über Eck zusammenstoßenden Gebäudeteilen. Bedingung Der Foyerbereich Achse F-G darf in allen Geschossen nur brandlastarm möbliert werden (schwerentflammbares Material mit geringer Rauchfreisetzung) für das Überschreiten der Länge des Brandabschnitts II von 40 m um 13,85 m auf 53,85 m in Nord-Süd Ausrichtung 6.7. für das Überschreiten der Länge des Brandabschnitts I von 40 m um 7,20 m auf 47,20 m im EG 6.8. für das Überschreiten der Länge des Brandabschnitts II von 40 m um 8,35 m auf 48,35 m in Ost-West Ausrichtung 6.9. für das Einrichten von Sitz- und Spielbereichen in notwendigen Fluren - 34 HBauO Bedingung In den Aktionsbereichen sind automatische Wasserlöschanlagen nach VdS Sprinkleranlagen für Wohnbereiche - einzubauen. Die Tröpfchengröße ist so zu wählen, dass die Sichtweite in den Rettungswegen nicht durch die Bildung von Löschnebel eingeschränkt wird für das Herstellen von 2 offen miteinander verbundenen Geschossen im Foyerbereich/Verbindungsbau (EG/1. OG und 1. OG/2.OG) - 29 (4) HBauO Bedingung Die Eingangs- und Wartebereiche dürfen nur brandlastarm möbliert werden (schwerentflammbares Material mit geringer Rauchfreisetzung (B-s1-d0). W/WBZ/06688/2017 Seite 6 von 9
7 Genehmigungseinschränkungen (aufschiebende Bedingung) 7. Mit den entsprechenden Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn über folgende Prüfgegenstände ein Ergänzungsbescheid erteilt worden ist: 7.1. Standsicherheit 7.2. Nachweis des Wärmeschutzes und der Energieeinsparung Diese Einschränkungen verlängern nicht die Geltungsdauer der Genehmigung nach 73 Absatz 1 HBauO. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen ( 70 VwGO). Der Bescheid umfasst auch die Unterschrift Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Weitere Anlagen Formblatt - Mitteilung über die Innutzungnahme Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG W/WBZ/06688/2017 Seite 7 von 9
8 Anlage zum Bescheid W/WBZ/06688/2017 Seite 8 von 9
9 Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Transparenzportal Hamburg veröffentlicht ( 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Transparenzportal wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Beseitigung (Abbruch), Errichtung Art der beantragten Anlage: Gebäude, Gebäudeklasse 5 Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Nichtwohngebäude Zahl der Vollgeschosse: 3 Vollgeschosse W/WBZ/06688/2017 Seite 9 von 9
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