Zwischenprüfung Aufgabe aus dem. Versorgungsrecht und Besoldungsrecht

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1 Freistaat Bayern Sitzplatz- Nr... Wiederholung der Zwischenprüfung 2015 in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit fachlichem Schwerpunkt Staatsfinanz Aufgabe aus dem Versorgungsrecht und Besoldungsrecht Arbeitszeit: 180 Minuten Hilfsmittel: Zugelassen sind die in der FMBek vom , Az.: PE-P /11, (FMBl S. 397) i.d.g.f. aufgeführten Hilfsmittel für den fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz Hinweis: Bitte bearbeiten Sie die beiden Teilaufgaben jeweils auf getrennten Lösungsbogen!

2 2 Aufgabe A I. Sachverhalt: Oliver Otter (O.), geboren am , ist Technischer Amtmann beim Polizeipräsidium Oberfranken. Aufgrund seines Antrages wird er mit Ablauf des nach Art. 64 Nr. 2 BayBG in den Ruhestand versetzt. Aus der Personalakte von O. ergibt sich folgender Werdegang: Juli 1967 erfolgreicher Abschluss der Hauptschule Lehre zum Fernsehtechniker bei der Fa. Riemann in Coburg (erfolgreich abgeschlossen) Bis arbeitet er im Lehrbetrieb als Fernsehtechniker Ableistung des Grundwehrdienstes Arbeitsverhältnis als Fernsehtechniker bei der Fa. Siemens, Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf eigenen Wunsch Besuch der Fachoberschule, abgeschlossen mit der Fachhochschulreife am Studium an der Fachhochschule Nürnberg (abgebrochen) Befristetes Arbeitsverhältnis als Fernsehtechniker bei der Fa.Holzberger in Bamberg Besuch der Meisterschule Beschäftigung als Fernsehtechniker bei der Fa. Kaufhof Kündigung des Arbeitsverhältnisses, um ab Am Am beim Polizeipräsidium Oberfranken ein Angestelltenverhältnis antreten zu können. Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe im mittleren technischen Dienst Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Ernennung zum Technischen Amtmann (Bes.Gr. A 11) Ab Altersteilzeit im Teilzeitmodell nach Art. 91 BayBG Persönliche Verhältnisse: O. ist seit in zweiter Ehe mit Astrid Otter (A.), geboren am , verheiratet. A. ist als Regierungsinspektorin bei der Regierung von Oberfranken vollbeschäftigt. Am wurde die eheliche Tochter Xenia (X.) geboren, welche das Gymnasium besucht.

3 3 O. war in erster Ehe mit Elsa (E.), geboren am verheiratet. Die Ehe wurde am rechtskräftig geschieden. Ein Versorgungsausgleich fand nicht statt. E. betreibt ein eigenes Architekturbüro in Nürnberg. Aus dieser Ehe ging das gemeinsame Kind Victor (V.), geboren am , hervor. V. studiert an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf Lebensmittelmanagement. Das Studium wird voraussichtlich im Wintersemester 2015/2016 beendet. V. lebt im Haushalt der Mutter. O. ist zum Kindergeldberechtigten für X. und E. für V. bestimmt. Am verstirbt O. an den Folgen eines Schlaganfalls. II. Aufgabe: Berechnen und begründen Sie alle zustehenden Versorgungsbezüge bis III. Bearbeitungshinweise: 1. Evtl. erforderliche Anträge gelten als rechtzeitig gestellt. 2. Auf eine ggf. in Betracht kommende Sonderzahlung ist nicht einzugehen. 3. Für die Berufung in den mittleren technischen Dienst war vorgeschrieben: - eine dreieinhalbjährige Lehre sowie - eine mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit im erlernten Beruf, davon ein Jahr im öffentlichen Dienst. 4. Bei der Lösung der Aufgabe ist von der 10. Stufe des Grundgehaltes auszugehen. Es sind ausschließlich die ab geltenden Besoldungstabellen zugrunde zu legen. 5. Die Übergangsvorschriften sind - mit Ausnahme der Art. 102 Abs. 1, Art. 103 Abs. 2 und 3, Art. 105 Abs. 1, Art. 106 Abs. 2 und 3 BayBeamtVG sowie Art. 143 BayBG - nicht anzuwenden. 6. V. befindet sich in Erstausbildung. 7. A. hat Anspruch auf Besoldung nach dem BayBesG. Die Höhe der monatlichen Bezüge beläuft sich (ab ) auf 3.282,37 brutto. Es ist davon auszugehen, dass A. im gesamten Kalenderjahr 2015 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die keine Versorgungsbezüge im Sinne des 19 Abs. 2 EStG darstellen, bezieht. 8. Die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund über die Gewährung von Hinterbliebenenrenten steht noch aus.

4 4 Aufgabe B I. Sachverhalt: Der am geborene Beamte Jens Steppe (J.) wurde mit Wirkung vom zum Obersekretär im Justizvollzugsdienst unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe beim Freistaat Bayern ernannt. Er ist an der Justizvollzugsanstalt Amberg beschäftigt. Ab wird ihm eine Teilzeitbeschäftigung mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit gewährt. Nach den Angaben im Werdegangsblatt hat der Beamte folgenden Werdegang: Juni 1995 Qualifizierender Hauptschulabschluss Ausbildung zum Maler Produktionsarbeiter Malergeselle Soldat auf Zeit (SaZ 12) Obersekretäranwärter im Justizvollzugsdienst bei der Justizvollzugsanstalt Ebrach (Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst) für die Zeit vom bis keine Anwärterbezüge gem. Art. 80 Abs. 2, Art. 5 BayBesG Persönliche Verhältnisse: J., verwitwet seit , heiratet am die Steuerberaterin Nina Steppe (N.), geboren am Zusammen haben sie Zwillinge Isa (I.) und Lea (L.) geb. am Im gemeinsamen Haushalt von Jens und Nina leben außerdem Mia (M.), geb , Tochter der Nina aus deren erster Ehe mit dem selbständigen Klaus Götz (K.), sowie Sophie (S.), geb , Tochter des Jens aus erster Ehe mit Ruth Steppe (verstorben am ). II. Aufgabe: Berechnen und begründen Sie die Besoldung des J. im Oktober und November III. Bearbeitungshinweise: 1. Für die Berechnungen sind die ab gültigen Besoldungstabellen maßgebend.

5 5 2. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit liegt bei 40 Stunden. 3. Bei J. sind keine Tatbestände i. S. d. Art. 31 Abs. 2 BayBesG erfüllt. Dem Antrag des J. auf Anerkennung förderlicher hauptberuflicher Zeiten wurde nicht stattgegeben. 4. J. erfüllt die Mindestanforderungen. 5. J. und N. haben erklärt, dass J. zum Bezug des Kindergeldes berechtigt sei. 6. Sämtliche im Sachverhalt aufgeführten Personen haben Ihren Wohnsitz im Inland. 7. Auf Nebenbezüge im Sinne des Art. 2 Abs. 3 Nrn. 6 und 7 BayBesG ist nicht einzugehen. 8. Gleichbleibende Begründungen sind im Wiederholungsfalle entbehrlich. 9. Evtl. erforderliche Anträge gelten als rechtzeitig und vollständig gestellt. **** Alle Rechte vorbehalten. Jeglicher, auch auszugsweiser Abdruck ohne Einwilligung des Landesamtes für Finanzen ist untersagt. ****

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