Gemeinde Beuron und Kloster Beuron

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1 Gemeinde Beuron und Kloster Beuron Soziales Netzwerk und Wohnen im Alter 2016/ SENIORENKONZEPTION - Bürgerbeteiligungsprozess mit Ergebnissen aus Bürgertischen und anonymen Bürgerbefragung - Seite 1 -

2 Seniorenkonzeption Gemeinde und Kloster Beuron: Gemeinde vertreten durch Herrn Bürgermeister: Raphael Osmakowski-Miller Kloster vertreten durch Herrn Erzabt: Tutilo Burger Verantwortlich für die Konzeptionsberatung und Prozessbegleitung: Peter Beck Dipl.Soz. Dipl.Päd. Assistenz: Martina Meier, Sylke Arnold, Judith Penning Konzeptzusammenfassung: Sarah Gärtner Dipl.Sozpäd. (FH), MBA - Seite 2 -

3 Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Demografische Entwicklung in Deutschland und Auswirkungen für die Gemeinde Beuron 2 Bürgerbeteiligungsprozesses: Gestaltung einer Konzeption 2.1 Bürgerbeteiligungsprozess und fachliche Begleitung/ Beratung 2.2 Ablauf und Inhalte des Projekts 2.3 STARTVERANSTALTUNG für Bürger/innen am Gestaltung des demographischen und sozialen Wandels in ländlichen Gemeinden, Einführung in die Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten 3 Informationen und Anregungen zum Projekt: Kloster Beuron 3.1 ZUKUNFT MITEINANDER GESTALTEN: Stärkung der Zusammenarbeit von Gemeinde und Kloster 3.2 PROJEKT des KLOSTERS: Gastronomie, Nahversorgung und Wohnen im Alter. Ideen und Entwicklung zur Stärkung der Infrastruktur - Seite 3 -

4 4 Wohnen und Leben im Alter 4.1. LEBEN und WOHNEN IM ALTER in der GEMEINDE: Bestandsaufnahme, Erwartungen und Visionen 4.2 STÄRKUNG des LEBENS ZUHAUSE und unterstützende ANGEBOTE: Begegnung und niederschwellige Hilfen, 4.3 Neue WOHN- und LEBENSFORMEN im ALTER: Mögliche Wohn- und Unterstützungsangebote (Wohneigentum + Miete, Funktion und Organisation einer bürgergetragenen Wohnform) 5 Bürgerschaftliches Engagement in Veränderung 5.1 Bürgerschaftliches ENGAGEMENT in Veränderung: Ausgangslage, Perspektiven und Motivation 5.2 SOZIALES NETZWERK: Funktion und Angebotsentwicklung in der Gemeinde 5.3 GETEILTE VERANTWORTUNG: Bürgerverein, Bürgergenossenschaft als Basis der Mitgestaltung von Leben und Wohnen im Alter 6 Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte 7. Empfehlungen für den Gemeinderat Beuron und den Seniorrat Kloster Beuron aus dem Bürgerbeteiligungsprozess - Seite 4 -

5 Soziales Netzwerk und Wohnen im Alter in Beuron ein Bürgerbeteiligungsprozess von 2016/ 2017 Es ist eine demokratische und inhaltliche Selbstverständlichkeit, dass die Menschen das Haus, in dem sie leben wollen, selbst planen und gestalten können. (Berthold Brecht) Vorwort Schon im Jahr 2011 machten das Kloster Beuron und parallel dazu die Gemeinde Beuron sich intensive Gedanken zu aktuellen Themen der Seniorinnen und Senioren und ihren Angehörigen. Vor allem die zunehmende Versorgungs- und Pflegebedürftigkeit von älteren Menschen im Kloster, wie einzelnen Gemeindebürger/innen in den Teilorten, führten zu Fragen möglicher Perspektiven des Wohnens und der Pflege in der Gemeinde. Um diese Problematik und weitere, daraus resultierende Aspekte intensiver zu reflektieren und mögliche Lösungen aufzuzeigen, wurde ich vorerst von Herrn Erzabt Tutilo Burger in der Sache gebeten, die fachliche Beratung des Klosters Beuron zu übernehmen. Schnell wurde nach Begleitgesprächen, Bestandsaufnahmen, sowie eingehender Klausuren mit der Klosterleitung und beigeordneten Mönchen und der Teilnahme von Herrn Bürgermeister Osmakowski-Miller allen Beteiligten bewusst, dass die Zukunftsfragen für Senioren/innen gesamtgemeindlich angegangen werden müssen. Die Stärkung der gemeindlichen und klösterlichen Infrastruktur, der Einbezug und der Ausbau von bestehenden Begegnungs-, Dienstleistungs- - Seite 5 -

6 und Hilfsangeboten, ein funktionierendes soziales Netzwerk waren so die Erkenntnis daraus eine entscheidende Grundlage, um das Leben und Wohnen von älteren Mitbürger/innen zu Hause zu stützen und gleichzeitig neue gegebenenfalls intensivere Wohnformen der Betreuung und Pflege für betroffene Bürger/innen anzubieten. Durch die Fragen der Versorgung der älteren Mitbrüder des Klosters hat sich dann seit Jahren der Gedanke erfreulicherweise parallel zur Seniorenkonzeption eines umfassenden klösterlichen Weiterentwicklungsprozesses eingestellt. Mit Weitblick in die Zukunft konnten klosterinterne sowie auch äußere Gegebenheiten und Veränderungen in der Klostergemeinschaft reflektiert werden. Aus dem Ergebnis einer eigenen Zukunfts- und Wertekonzeption des Klosters Beuron sind in naher Zeit unter anderem positive Entwicklungen in Bereichen der Begegnungs-, Seminar- und Gästeangebote, der Gastronomie, des Nahkaufs und der Klosterprodukte, vor allem auch von neuen Lebens- und Wohnformen im Alter zu erwarten. Innerhalb der angebotenen Bürgertische sowie der anonymen Bürgerbefragung konnten daher sowohl Anregungen / Wünsche der Bürger/innen für die gesamte Gemeinde Beuron, als auch zur Weiterentwicklung des Klosters eingebracht werden, welche in den späteren Umsetzungsschritten mit bedacht werden. Die Stärkung des Miteinanders, des Verständnisses und der Zusammenarbeit von Gemeinde und Kloster sind erklärte gemeinsame Ziele der Beteiligten. Peter Beck Dipl. Soz./Dipl. Päd. Moderator Bürgerbeteiligung Fachlicher Berater - Seite 6 -

7 Anlage zum Vorwort Übersicht Prozessbearbeitung 2016 / 2017 Gestaltung der Seniorenkonzeption Beuron (Bürgerbeteiligung mit Bürgertischen und anonymer Bürgerbefragung) Klosterinterne Weiterentwicklung (Klosterleitung und Klostergemeinschaft) Gemeindeebene: Reflexion, Erwartungen, Anregungen der Bürger/innen zu Fragen des Alters, der Infrastruktur, des Bürgerschaftlichen Engagements, Sozialen Netzwerkes, neuen Lebens- und Wohnformen Anregungen zur Gemeindekonzeption Aktive Beteiligung der Mönche an der Erstellung der gemeindlichen und klösterlichen Seniorenkonzeption Klosterebene: Vorstellung der Konzeption Kloster Beuron und Aufnahme von Anregungen zur Konzeption und Planung durch die Bürger/innen Anregungen der Bürger/innen - Seite 7 - Weiterentwicklung des Klosters (öffentlicher Teil) in den Bereichen: Begegnung / Gäste Nahkauf / Klosterprodukte Öffentliche Erschließung / Zugang Gastronomie / Küche Seminare und Fortbildung Wohnangebote der Pflege und des Services für Ältere

8 1 Demografische Entwicklung in Deutschland und Auswirkung für die Gemeinde Beuron Allgemeiner demografischer Prozess Der demografische Wandel wird wie kaum eine andere Entwicklung Deutschland und ihre Kommunen in den kommenden Jahren prägen und vor große Aufgaben stellen. Gekennzeichnet wird die demografische Entwicklung durch folgende Merkmale: Rückgang der Geburtenzahlen Das Geburtenniveau ist ein wichtiger und zu berücksichtigender Faktor der demografischen Entwicklung. Denn nach den Zeiten des Babybooms in den 1950/1960er Jahren beträgt seit 1975 die durchschnittliche Kinderzahl ca. 1,4 pro Frau. Auch wenn das Geburtenniveau in den ländlichen Räumen noch deutlich über jenem der Großstädte liegt, sichern bundesweit die Geburtenzahlen in keiner Region mehr den Ersatz der Elterngeneration, den hierfür wären 2,1 Kinder pro Frau nötig. Dies hat für die Altenhilfe folgende Auswirkung, dass es im Verhältnis immer weniger Fachkräfte bzw. informelle/ familiäre Helfer geben wird, die die Versorgung älterer Menschen bei Hilfe- und Pflegebedarf übernehmen können. Höhere Lebenserwartung Die durchschnittliche Lebenserwartung ist wie die Geburtenzahl ein bedeutendes Merkmal für den demografischen Prozess. Das Sterberisiko verringert sich bereits seit vielen Jahren unter anderem durch medizinische Fortschritte und Präventionsmaßnahmen. So liegt aktuell die Lebenserwartung bei 77,7 Jahren für neugeborene Jungen und bei 82,7 Jahren für neugeborene Mädchen und sie wird weiterhin steigen. - Seite 8 -

9 Folgen dieses Prozesses zeigen eine mittelfristige Steigerung der Sterbefälle, die zukünftig die Geburtenzahlen sogar übersteigen werden. Altersstruktur der Bevölkerung in Deutschland Derzeit leben rund 81 Millionen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Zahl hat sich in den letzten 20 Jahren in ihrem Bestand zwar nur wenig verändert, aber sie hat sich im Verhältnis von Jung und Alt in hohem Maße verschoben. Die größten Auswirkungen werden ab dem Jahr 2020 zu erkennen sein, wenn die geburtenstarken Jahrgänge (von 1950 bis 1970) in das Rentenalter kommen. Dann werden immer weniger Arbeitnehmer für die älteren Menschen finanziell (z.b. bei der Rente, Kranken-, Pflegeversicherung) aufkommen müssen. Die langfristigen Prozesse der Bevölkerungsentwicklung zeigen: der Anteil der älteren Menschen wird sich in Zukunft aufgrund der kontinuierlichen Steigerung der Lebenserwartung und des stetigen Rückgangs der Geburtenzahl überproportional erhöhen und zahlenmäßig stärker sein. So waren im Jahr 2013 über vier Millionen Menschen über 80 Jahre alt und entsprechend den Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes wird sich diese Anzahl bis zum Jahr 2050 auf zehn Millionen Menschen erhöhen. Zusammenfassend lässt sich sagen, - Seite 9 -

10 dass im Jahr 2060 gut ein Drittel aller EinwohnerDeutschlands 65 Jahre oder älter sind. Die Folgen für pflegerische Versorgung von älteren Menschen ruhen daher auf den Veränderungen der Altersstruktur und in den Altersgruppenanteilen. Es werden für die zu bewältigenden pflegerischen Aufgaben der hochaltrigen Menschen mit ihren individuellen Wünschen in Bezug auf Pflege und Betreuung zukünftig weniger jüngere Menschen im Bereich der professionellen Altenhilfe sowie in den familiären Bereich zur Verfügung stehen. Zuwanderung aus dem Ausland/ Abwanderung ins Ausland Aufgrund der aktuellen Bevölkerungsentwicklung sind auch Zu- und Abwanderungen in Deutschland für die Struktur der Gesellschaft bedeutend. Bisher konnte die Bevölkerungsabnahme und die Gesellschaftsalterung in Deutschland durch Zuwanderungen von Aussiedlern und Flüchtlingen aus dem Ausland fast ausgeglichen werden. Die Zuwanderungen und die weitere Familienentwicklung der Zuwanderer bewirken neben der Strukturänderung auch, dass Deutschland entsprechend der unterschiedlichen Herkunftsländer der Einwanderer immer vielfältiger wird. Diese kulturelle Vielfalt wird sich auch in den unterschiedlichen Pflegeerwartungen zeigen. Gesellschaftliche und familiäre Veränderungen Aufgrund der Langlebigkeit der Menschen wird sich die heutige Gesellschaft immer mehr zu einer Mehr-Generationen-Gesellschaft entwickeln, so dass die einzelnen Generationen eine längere gemeinsame Lebensspanne haben. Entsprechend diesen Entwicklungen wird sich das Gesamtalter der Gesellschaft weiter erhöhen, der sogenannte Generationenvertrag die Jungen kümmern sich um die Alten - kann aufgrund der Altersgruppenzusammensetzung nicht mehr wie bisher aufrechterhalten werden. Doch nicht nur die strukturellen Merkmale erschweren die Einhaltung des Generationenvertrags, sondern - Seite 10 -

11 er büßt auch immer mehr an moralischer Größe ein. Die innere Verpflichtung, sich um die (Groß-) Eltern zu kümmern, verliert an Bedeutung bzw. kann aufgrund der länger werdenden Pflegezeit (manchmal bis zu 30 Jahren) nicht gewährleistet werden. Auch familiäre Veränderungen werden sich zukünftig im Pflegebereich deutlich zeigen. Die Sicherstellung der häuslichen Pflege beruht generell auf der familiären Bereitschaft Pflegeaufgaben zu übernehmen, dem Verantwortungsbewusstsein und der Verbundenheit der Familienangehörigen. Doch der gesellschaftliche Wandel zeigt sich auch in den veränderten Generationenverhältnissen. Neue Familienformen, wie Ein-Elternfamilie, Patchworkfamilie und die zunehmend größer werdende Mobilität der Menschen führen dazu, dass die Generationen immer öfter räumlich getrennt leben, so dass eine Familienpflege oft nicht möglich ist. Auch die sogenannte Individualisierung der Gesellschaft, die unter anderem zur Pluralisierung der Lebensstile, zu neuen Formen des Zusammenlebens, zu Entscheidungsfreiheiten, aber auch zu einer weitreichenden Selbstverantwortung führt, beeinflussen die Pflegebereitschaft bzw. Pflegemöglichkeit von Seiten der Familie. Besonders Frauen, die sich zurzeit noch sehr stark in der Pflege ihrer nahen Angehörigen engagieren, werden sich in der Folge der gesellschaftlichen Veränderungen in Zukunft oft stärker ihrem Beruf widmen. Gerade durch die stärker werdenden Mobilitäts- und Flexibilitätsanforderungen bei Mann und Frau, wird die Organisation der (groß-) elterlichen Pflege grundsätzlich neu überdacht werden müssen. Entwicklung im Bereich der Pflegebedürftigkeit und des Unterstützungsbedarfs All die bisherigen Merkmale des demografischen Wandels haben Auswirkungen auf die Zahl der Pflegebedürftigen, die nötigen Fachkräfte und auf eine Versorgung der pflegebedürftigen Menschen. Denn mit der steigenden Lebenserwartung der Menschen wird sich für die Bevölkerung - Seite 11 -

12 die Jahre in Gesundheit erhöhen, gleichzeitig wird es in Zukunft aber immer mehr Senioren geben, die mit gesundheitlichen Einschränkungen leben müssen. Somit hat das stetige Älterwerden der Menschen in besonderem Maße Auswirkungen auf das deutsche Gesundheits- und Pflegesystem. Neben den psychischen Erkrankungen wie Depression und demenzieller Erkrankung, steigen im Allgemeinen das Ausmaß und die Anzahl der Erkrankungen (Multimorbidität) und die Pflegewahrscheinlichkeit mit höherem Alter. Im Jahr 2013 lag die Pflegewahrscheinlichkeit unter 60 Jahren bei 0,7%, zwischen 60 und 80 Jahren bei 4,2% und über 80 Jahren bei 28,8% (vgl. Bundesministerium für Gesundheit). Pflegebedürftige Menschen in Deutschland gemäß ihrer Pflegestufe und ihrer Versorgung Ende des Jahres 2012 waren gut 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des SGB XI. Die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung wurde bei 70% der Menschen zu Hause gewährleistet, vor allem durch Angehörige und/ oder mit einem ambulanten Pflegedienst. Im Gegensatz zum vollstationären Heimbereich, in dem 30% der pflegebedürftigen Menschen versorgt wurden, spielt der ambulante Bereich in der Pflege eine weit größere Rolle. - Seite 12 -

13 2,5 Mio Pflegebedürftige insgesamt Wird die Altersstruktur von pflegebedürftige Menschen zuhause und im Heim verglichen, werden weitere Differenzen sichtbar: Grundsätzlich sind Frauen und Männer, die zuhause gepflegt werden jünger als diejenigen die im Heim leben. Schwerstpflegebedürftige Menschen werden eher im Heim vollstationär betreut. Da sich das Risiko einer Pflegebedürftigkeit mit zunehmendem Alter der Menschen deutlich erhöht, wird Pflegebedürftigkeit immer mehr zu einem Risiko der Gesundheit. Sie löst wie oben bereits beschrieben komplexe medizinische, pflegerische, hauswirtschaftliche, soziale Anforderungen im Bereich der Hilfe und Versorgung aus. Außerdem wird die Betrachtungsweise der Pflegequalität im stationären wie im ambulanten Bereich immer wichtiger. Neben diesen verschiedenen Bereichen wird der demografische Wandel auch das Leben und Wohnen von älteren Menschen beeinflussen: Wo werde ich leben, wenn ich alt hilfe- bzw. pflegebedürftig bin? Wer wird mich pflegen? Wer wird sich um mich sorgen? Das sind Fragen, die sich Senioren mit Blick auf ihr Alter stellen und die im Hinblick auf den - Seite 13 -

14 Rückgang an pflegerischen Fachkräften und dem familialen Pflegepotenzial eine hoch aktuelle Bedeutung hat. Dabei ist die Herausforderung aller Überlegungen, das Wissen darum, dass sich die Wünsche der Senioren im Laufe des Alters verändern und sie je nach den individuellen Lebenserfahrungen unterschiedlich sind und nicht mit den Wünschen von Anderen gleichgesetzt werden können. Das führt dazu, dass in Zukunft unterschiedlichste Hilfeprogramme und Wohnformen nötig sein werden, um den Bedürfnissen den Senioren gerecht zu werden. Mit dem demografischen Wandel kommen vor allem auf Kommunen im ländlichen Raum im Sinne ihrer Daseinsführsorge neue Aufgaben und Verantwortungen zu. Gerade für kleinere/ mittlere Gemeinden und soziale Träger ist es bedeutend, dass sie die demografischen Veränderungen des zukünftig zu erwartenden höheren Bevölkerungsanteils von Senioren in ihre Planungen mittel- und langfristig miteinbeziehen. Kommunen müssen hierbei ganz individuell den Wandel und die Vielfalt des Alters in Strategien und Handlungskonzepten der eigenen Kommunalpolitik bedenken, die Möglichkeiten des wachsenden Anteils älterer Menschen berücksichtigen, um ihren Bürger/innen ein möglichst langes selbstbestimmtes Leben im Alter in der Heimatgemeinde ermöglichen zu können. Es wird hierbei nötig sein ganz eigene, individuelle Lösungen zu finden. Besonders in den Bereichen Soziales Netzwerk und Wohnen im Alter können auf diese Weise individuelle Handlungskonzepte für Betreuungs- und Wohnprojekte entstehen und gemeinsam mit den Bürger/ Innen umgesetzt werden. Auswirkungen des demografischen Prozesses für die Gemeinde Beuron Alle Regionen in Baden-Württemberg sind wie jedes Bundesland in Deutschland zukünftig von den demografischen Prozessen betroffen. Das - Seite 14 -

15 zeigt sich besonders in zwei Bereichen: Anstieg der pflegebedürftigen Menschen und der Alterungsprozess. Auch wenn im bundesweiten Vergleich das Bevölkerungsalter in Baden-Württemberg im Durchschnitt am niedrigsten ist, hat sich die Struktur in den letzten Jahren grundlegend verändert. Waren die Baden-Württemberger 1950 rund 34 Jahre alt, betrug das Durchschnittsalter der Bevölkerung 2007 schon 42 Jahre. Im Jahr 2050 wird es bereits bei fast 50 Jahren liegen (Ipb). Für den Bereich der Pflegebedürftigkeit zeigen Modellrechnungen für Baden-Württemberg eine außerordentliche hohe Steigerungsrate von 54% zwischen den Jahren an. Entwicklung der Altersgruppen in Beuron insgesamt unter und mehr Die höhere Anzahl älterer Bürger/innen in Beuron (85 Jahren und mehr) erfordern im Hinblick auf die Erwartungen auch vor Ort Lösungen zum Verbleib der Senioren/innen. Vergleich der Altersgruppen Jung und Alt (in Zahlen) - Seite 15 -

16 unter und insgesamt mehr Ausgehend von den Schaubildern zur Altersgruppenentwicklung und Altersstruktur sieht die demografische Entwicklung in Beuron in den nächsten Jahrzehnten wie folgt aus: Aufgrund das Hineinwachsens der geburtenstarken Jahrgänge in das Rentenalter und somit der berufsbedingte Rückgang der 40-60jährigen und die steigende Lebenserwartung wird sich die Alterung auch in Beuron verstärken. Doch anders als in vielen Kommunen in Baden-Württemberg wird in Beuron der Anteil der 20 bis 40jährigen Gemeindemitglieder bis ins Jahr 2035 ansteigen eine hoffnungsvolle Entwicklung, die mit dem Wunsch verbunden ist die mittlere Altersgruppe in der Gemeinde zu halten. Hierfür ist es jedoch wichtig, freie Grundstücke und Mietraum zur Verfügung zu stellen, um die Attraktivität der Gemeinde zu erhalten. Trotz der aktuellen positiven Familienbilanz von bis zu 3-4 Kinder pro Familie steht eine Befürchtung in Beuron: Die Angst um einen Kinderrückgang und somit der Abbau von Kindergartenplätze. Für Beuron sieht die statistische Entwicklung nicht dramatisch aus, vielmehr kann bereits mit wenigen Maßnahmen, z.b. dem Werben für die Gemeinde mit den kurzen Wegen nach Tuttlingen, für die Zukunft viel erreicht werden. Dennoch steht sie in Sachen altengerechter Wohnraum, Begegnungsmöglichkeiten, notwendige Infrastruktur-Einrichtungen sowie Generationenarbeit unter besonderen Herausforderungen. - Seite 16 -

17 2 Bürgerbeteiligungsprozess in Beuron 2.1 Bürgerbeteiligungsprozess und fachliche Begleitung/ Beratung Die Gemeinde Beuron und das Kloster Beuron haben sich entschieden, in einem gut einjährigen Prozess (2016/2017) einen ganz konkreten inhaltlichen Rahmen für eine Konzeption Soziales Netzwerk und Wohnen im Alter und somit ein individuell für die Kommune passendes und tragfähiges Zukunftskonzept für die Senior/innen der Gemeinde, unter Einbezug aller interessierten Bürger/innen zu erstellen und in weiteren Schritten umzusetzen. Als grundlegende Voraussetzungen in der Kommunikation für eine gelingende Bürgerbeteiligung sind hierbei wichtig: Ergebnisoffenheit (Ergebnisse dürfen nicht vorbestimmt sein), Freiwilligkeit (jegliche Ausübung von Druck und Zwang ist kontraproduktiv), Verständnis (für unterschiedliche Standpunkte), Gleichheit (unabhängig vom sozialen Status oder Herkunft als gleichberechtigte Teilnehmer), Rationalität (Ergebnis soll rational und gemeinwohlorientiert sein), Inklusion (Beteiligung aller). Zur fachlichen Begleitung und Beratung des gesamten Prozess der Gemeindebegleitung wurde Herr Beck (Dipl. Soz./ Dipl. Päd.) beauftragt, der diese Aufgabe gemeinsam mit Fachexperten übernimmt und auf diese Weise die Gemeinde Beuron unterstützt. - Seite 17 -

18 Konkret sehen die Aufgaben der Fachbegleitung und -beratung über den gesamten Prozess wie folgt aus: Fachberatung in den Bereichen Pflege, Betreuung, Konzeption Moderation der Prozesse Vor- und Nachbereitung von Sitzungen Erstellung von Ergebnisprotokollen Projektgruppenarbeit Koordination weiterer Experten Zusammenfassung der Ergebnisse 2.2 Geplanter Verlauf und Inhalte des Projekts Die Phasen und Schritte sowie Zeitplanung des Bürgerbeteiligungsprozess der Gemeinde und Kloster Beuron sind: - Seite 18 -

19 BÜRGERBETEILIGUNGSPROZESS: GESTALTUNG EINER KONZEPTION STARTVERANSTALTUNG für Bürger/innen: Gestaltung des demographischen und sozialen Wandels in ländlichen Gemeinden; Einführung in die Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten ORT: Tobelhaus Hausen im Tal TERMIN: Mittwoch, 27. Juli 2016, 19:30 Uhr Bürgertisch 1 Bürgertisch 2 Bürgertisch 3 Projekt: Kloster Beuron Wohnen und Leben im Alter Bürgerschaftliche Mitgestaltung im sozialen Netzwerk ORT: Beuron Feuerwehgerätehaus ORT: Hausen i.t. Schulhaus ORT: Thiergarten - Berghaus (die Bürgertische finden immer von 19 bis 21:30 Uhr statt) ZUKUNFT MITEINANDER GESTALTEN Stärkung der Zusammenarbeit von Gemeinde und Kloster TERMIN: Freitag, 16. September 2016 LEBEN und WOHNEN IM ALTER in der GEMEINDE Bestandsaufnahme, Erwartungen und Visionen Bürgerschaftliches ENGAGEMENT in Veränderung Ausgangslage, Perspektiven und Motivation TERMIN: Montag, 26. September 2016 TERMIN: Montag, 10. Oktober 2016 PROJEKT des KLOSTERS: Gastronomie, Nahversorgung und Wohnen im Alter. Ideen und Entwicklungen zur Stärkung der Infrastruktur TERMIN: Freitag, 30. September 2016 STÄRKUNG des LEBENS ZUHAUSE und unterstützende ANGEBOTE Begegnung und niederschwellige Hilfen TERMIN: Montag,17. Oktober 2016 SOZIALES NETZWERK Funktion und Angebotsentwicklung in der Gemeinde TERMIN: Montag, 24. Oktober 2016 ambulante WOHNGEMEINSCHAFT SENIOREN Funktion und Organisation einer bürgergetragenen Wohnform TERMIN: Freitag, 21. Oktober 2016 Neue WOHN- und LEBENSFORMEN im ALTER Mögliche Wohn- und Unterstützungsangebote (Wohneigentum + Miete) TERMIN: Montag, 7. November Seite 19 - GETEILTE VERANTWORTUNG Bürgerverein, Bürgergenossenschaft als Basis der Mitgestaltung von Leben und Wohnen im Alter TERMIN: Montag, 14. November 2016

20 ANONYME BÜRGERBEFRAGUNG zu LEBEN und WOHNEN, bürgerschaftliches ENGAGEMENT in der Gemeinde BEURON GEMEINDERAT Gemeinde BEURON und SENIORRAT Kloster BEURON: Bewertung der Ergebnisse aus Konzeptionsprozess und Bürgerbefragung - Empfehlung für erste Umsetzungsmaßnahmen BÜRGERVERSAMMLUNG: Präsentation der Ergebnisse der BÜRGERTISCHE KONZEPTION Und der BÜRGERBEFRAGUNG - WEITERE SCHRITTE - Hinweise an die Bürger/innen zu den Bürgertischen : Sie haben die Möglichkeit sich für einen oder mehreren Bürgertische/n aktiv zu beteiligen. Die Mitwirkung an einem Bürgertisch ist auf drei Abende aufgeteilt (jeweils von 19:00 21:30 Uhr). Aus Gründen des inhaltlichen Zusammenhangs der Themen wird um eine durchgängige Teilnahme der Bürger/innen an einem Bürgertisch gebeten Die Bürgertische werden von externer Fachberatung vorbereitet, moderiert und die Ergebnisse zusammengefasst. - Seite 20 -

21 Die Gesamtkonzeption Soziales Netzwerk und Wohnen im Alter der Gemeinde Beuron ist in zwei Bürgerbeteiligungsabschnitte geteilt. Zum einen der Projektgruppenarbeit/ Bürgertische (Phase I) zu unterschiedlichen Themenbereichen (Kloster Beuron, Wohnen und Leben im Alter, Bürgerschaftliche Mitgestaltung im sozialen Netzwerk) und zum anderen einer anonymen, extern begleiteten Bürgerbefragung (Phase II). Die Ergebnisse beider Maßnahmen werden in eine abschließende Konzeption mit Empfehlungen für die Bürgerschaft, die Gemeinde und den Gemeinderat einfließen. Umrahmt wird der Prozess von zwei Bürgerversammlungen sowohl zu Beginn des aktiven Bürgerbeteiligungsprozesses (Information des Vorhabens und der Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten), als auch am Ende des Verfahrens (Präsentation der Ergebnisse und erste Umsetzungsschritte). Der gesamte Prozess der Bürgerbeteiligungsmaßnahmen wird vom Beschluss des Prozesses zum Anfang des Jahres 2016 bis zur Auswertung der Ergebnisse mit Handlungsbeschlüssen im Frühjahr 2017 von der insgesamt ca Monate dauern. Als Grundlage für den Bürgerbeteiligungsprozess wurden folgende Regeln formuliert: Die Erstellung der Seniorenkonzeption mit Bürgerbeteiligung dauert ca. 6 Monate. Der Prozess wird extern moderiert und begleitet. Es sind drei sogenannte Bürgertische mit festem Themen- und Bearbeitungsrahmen vorgesehen. Diese werden zum einen fachliche Informationen, aber vor allem Mitgestaltungsmöglichkeiten in Form von Workshops für die Bürger/ innen beinhalten. - Seite 21 -

22 Die Bürgertische bieten jeweils an drei Abenden ein inhaltlich zusammenhängendes Rahmenthema zu Bearbeitung an. Eine durchgängige Teilnahme der Bürger/innen am jeweiligen Bürgertisch ist daher erforderlich. Nach den Bürgertischen (Anfang 2017) wird als ergänzende Beteiligungsmöglichkeit eine anonyme Bürgerbefragung zu Themen der Senioren/innen und Infrastruktur in der Gemeinde Beuron durchgeführt. Die Ergebnisse der Bürgertische und der Befragung werden mit den ersten Umsetzungsschritten (Gemeinderat Beuron und Seniorrat Kloster Beuron) innerhalb einer Bürgerversammlung im April/ Mai 2017 vorgestellt. Die Intensität und der inhaltliche Anspruch zum Einbeziehungsprozess, wie vor allem auch die breite Themenstellung rund um die Angebote, Betreuung und Versorgung älterer Menschen, erfordert neben der fachlichen Begleitung und Moderation eine Transparenz und Vernetzung der Projektgruppenarbeit. Die nun folgende Zusammenfassung des Bürgerbeteiligungsprozesses mit Ergebnissen zur Gemeindekonzeption resultiert entsprechend aus: Anregungen und Fragestellungen aus dem Gemeinderat und Seniorrat Themenbearbeitung und Ergebnissen der eingerichteten Bürgertischen (mit Protokollgrundlagen, Plakat- und Folienpräsentationen) - Seite 22 -

23 Vorhandenen, gesetzlichen Grundlagen wie z.b. das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz Baden-Württemberg (WTPG) Impulsreferat zur Bürgerauftaktveranstaltung von Herrn Prof. Dr. Thomas Klie, Freiburg Erfahrungsberichte bestehender Generations- und Wohnprojekte und Expertenbeiträge der Vinzenz Service GmbH 2.3 Startveranstaltung: Bürgerversammlung am Mittwoch, Als gemeinsamer Auftakt und Einbindung der interessierten Bürgerschaft fand eine Bürgerversammlung am im Tobelhaus in Hausen im Tal statt. Nach der Begrüßung fasste Herr Bürgermeister Osmakowski-Miller die Ziele der Gemeinde und des Klosters zum Bürgerbeteiligungsprozess zusammen: Konzeption der Unterstützung für ältere Mitbürger/innen für ein Leben und Wohnen im Alter Zuhause. Erreichen eines gemeinsamen Verständnisses für eine Solidargemeinschaft in der Gemeinde, zur Unterstützung der älteren, vor allem auch pflegebedürftigen und an Demenz erkrankten Mitbürger/innen und ihrer Angehörigen. Ausbau des sozialen Netzwerkes und Stärkung des Miteinanders von Jung und Alt. Kennenlernen von neuen Wohn- und Lebensformen sowie gemeinsame Überlegungen. - Seite 23 -

24 Überprüfung der Notwendigkeit der Einrichtungen von Begegnungsmöglichkeiten und entlastenden Hilfsangeboten, z.b. Tagesbetreuungsgruppe. Sammeln von Erwartungen zum Ausbau der infrastrukturellen Maßnahmen für die Gemeinde/ Orte. Informationen zum Projekt Kloster Beuron mit Klosterprodukten/ Buchhandlung/ Gastronomie/ Einkauf für Besucher/innen und der Einrichtung einer Pflegegruppe (Wohngemeinschaft) und Angebot von Mietwohnen/ Servciewohnen fürs Alter. Dazu sind weitere Ideen zum Aufbau, zur Planung und zum Betrieb gefragt. Möglicher Aufbau eines Bürgervereins oder einer sozialen Genossenschaft oder Anbindung an einen bestehenden Verein als bürgerschaftliche Basis mit Erweiterung von neuen Aufgaben zur Unterstützung der Vorhaben. Bei dem gesamten Bürgerprozess ist wichtig zu beachten, dass die Bürger/innen bei der Mitgestaltung über Visionen, Wünsche und Erwartungen gefragt sind. den Bürgertischen eine anonyme Bürgerbefragung anschließt. die Gemeinde und das Kloster beabsichtigen, die Ergebnisse der gesamten Konzeption auch in Schritten umzusetzen. Mit einem auf die Thematik einstimmenden Impulsreferat Caring Community Perspektiven für den demografischen Wandel von Herrn Prof. Dr. Thomas Klie von der Evangelischen Hochschule Freiburg - Seite 24 -

25 gelang es dem Referenten in interessanter aber auch unterhaltsamer Weise, die komplexen demografischen, sozialen und kulturellen Veränderungen. Ausgehend vom 7. Altenbericht der Bundesregierung, der sich mit der Sorge und Mitverantwortung der Kommune, um den Aufbau und die Sicherung einer zukunftsfähigen Gemeinschaft beschäftigt, mündete der Vortrag letztlich in Sorge-Fragen unserer Zeit: Wer sorgt sich im Alter für mich? Für wen trage ich Sorge?. Doch was heißt ganz konkret Sorge und wie kann eine sich sorgende Gemeinde aussehen diese Frage findet unter anderem ihre Antwort in dem Begriff der Subsidiarität. Denn sie beinhaltet den Vorrang der kleineren Einheit in ihrer Selbstbestimmung und Leistungskraft. Diese muss zunächst ausgeschöpft werden, bevor die höhere Einheit helfend einspringt. Die Sorge ist dementsprechend auf mehreren Schultern verteilt (geteilte Verantwortung). Grundsätzlich erhält der Begriff Sorge neue Aktualität und bedeutet laut Klie unter anderem vorausschauende Anteilnahme des Menschen an seiner Umwelt und sich selbst die Sorge um den anderen und das Glück des anderen als zentrale Dimension der Existenz die soziale und gesellschaftliche Bezogenheit des Menschen als Kern menschlicher Existenz Es ist somit die Kritik an einer ökonomisierten, zweckorientierten Sichtweise des Lebens und der Gesellschaft. Da die bisherigen Sicherungssysteme von Familie, organisierten Hilfen, Kassen und Staat in Zukunft nicht mehr ausreichen und auch die Zukunftsbelastungen für jüngere Generationen nur noch schwer tragbar sind, muss in Zukunft die sorgende Gemeinschaft individuell gestaltet werden. Als eine zentrale und kulturelle Herausforderung im - Seite 25 -

26 demografischen Wandel muss ein soziales Miteinander und die Sorge für den Anderen als zentrale Dimension menschlicher Existenz gelingen. Denn eine sich sorgende Gemeinde/ Kommune sorgt sich um Zukunftsfähigkeit, Kinder, Flüchtlinge, Integration, Werte, Spiritualität, den Anderen, Verwundbare und Sterbende wie auch Trauernde. Die von Herrn Prof. Klie beschriebene geteilte Verantwortung in einer sorgenden Gemeinschaft/ Gemeinde als Leitbild der Caring Community gilt es konkret über innovative, gemeindenahe und bürgergestützte Konzepte selbstbestimmt und selbstverantwortet umzusetzen und zu verwirklichen. Perspektiven sieht Herr Prof. Klie hierbei in der kulturellen Herausforderung, in den kommunalen Kompetenzen, wie auch in der Begrenzung der bürokratischen Steuerung als auch in der generationenübergreifenden Sichtweisen. Auf Grundlage der Regeln für den Bürgerbeteiligungsprozess erläuterte Herr Beck darauf den Verlauf des Bürgerbeteiligungsprozesses in Beuron: Start mit Bürgerversammlung Bürgertische in 3 Teilorten Jan./ Feb Bewertung, Beschlüsse Gemeinderat und Seniorrat Kloster Beuron April/ Mai 2017 Vorstellung der Ergebnisse Anonyme Bürgerbefragung Bürgerversammlung und erste Umsetzungsschritte Mai/ Juni Seite 26 -

27 Herr Beck, als Moderator des Abends und Fachbegleitung des Gesamtprozesses, stellte im Anschluss die drei verschiedenen Bürgertische mit Themen und Sitzungsterminen als wichtiger Teil der Bürgerbeteiligung für die mögliche Mitarbeit dar. Hinweis zur aktuellen Veränderungen: Aufgrund der geringen Bürgeranmeldungen zum geplanten Bürgertisch 3 haben sich Gemeinde und Kloster zu Beginn des Bürgerbeteiligungsprozesses entschieden die Themenbereiche der drei vorgesehenen Bürgertische Kloster Beuron, Wohnen und Leben im Alter und bürgerschaftliche Mitgestaltung im sozialen Netzwerk auf zwei zu bündeln. Die Bürgertische fanden in je drei Sitzungen von Uhr bis Uhr statt. Der Bürgertisch I Kloster Beuron mit dem Tagungsort Altes Rathaus Beuron, setzte sich aus folgenden Teilnehmer/innen zusammen: Namen kontrollieren/ ergänzen Herr Raphael Osmakowski-Miller, Bürgermeister Herr Michael Beck Frau Ildiko Blum Herr Longinus Beha Herr Hans-Lorenz Fritz Herr Bruder Burchard Herrmann Frau Marina Karl Frau Daniela Kiene Herr Franz Kiene Herr Bernfried Meschenmoser Herr Michael Musolff Herr Hans Paape - Seite 27 -

28 Herr Claudio Rossi Herr Bruder Felix Weckenmann Beim Bürgertisch II Wohnen und Leben im Alter mit dem Tagungsort Schulhaus, Hausen waren folgende Teilnehmer/innen bei den Sitzungsterminen anwesend: Herr Raphael Osmakowski-Miller (Bürgermeister) Herr Bruder Petrus Dischler Herr Prior Sebastian Haas-Sigel Herr Pater Landelin Fuß Herr Jakob Köhle Frau Anita Käppeler Frau Brigitta Kruthoff Herr Pater Mauritius Sauerzapf Frau Marlene Stark Herr Bruder Siegfried Studer Herr Hermann Utz Herr Ulrich Wichert Frau Brigitte Wolf - Seite 28 -

29 3 Informationen und Anregungen zum Projekt: Kloster Beuron 3.1 ZUKUNFT MITEINANDER GESTALTEN Aufgrund der zuvor beschriebenen Langlebigkeit der Menschen wird sich die heutige Gesellschaft immer mehr zu einer Mehr-Generationen- Gesellschaft entwickeln, so dass die einzelnen Generationen eine längere gemeinsame Lebensspanne haben. So erfordert die wachsende, immer differenziertere ältere Gesellschaft, die sich verringernden Nachgenerationen mit dem erheblichen Wandel von Lebensformen und Erwartungen ein verändertes Verständnis und Bewusstsein. Mit einem neuen Handlungsansatz hinzu mehr Stärkung der Anteilnahme und Mitverantwortung der Bürger/innen füreinander, sollen zunehmende soziale und versorgungsrelevante Aufgaben für ältere und kranke Menschen in sogenannter geteilter Verantwortung erfüllt werden. Familien, Angehörige, Nachbarn, Gruppen und Vereine, soziale Genossenschaften sind gemeinsam mit ihren Kommunen (auch verschiedene Teilorte) sowie professionellen Trägern und Einrichtungen der Altenhilfe gefordert, sich im sozialen Miteinander und starken Initiativen für (und mit) Älteren einzubringen. Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Kloster Als ein wichtiges Ziel im Bürgerbeteiligungsprozess Beuron stehen die stärkere Zusammenarbeit und das gute Miteinander von Gemeinde und Kloster. Um eine Basis für weitere Überlegungen zu schaffen, stand zu Beginn der Projektarbeit eine erste Bestandserhebung zu den positiven und veränderungswürdigen Aspekten der Zusammenarbeit sowohl aus Sicht der Gemeindebürger/innen als auch aus der Sicht der Bewohner des Klosters. - Seite 29 -

30 Positives bei der Zusammenarbeit/ im Miteiander von Gemeinde und Kloster Verbesserungsvorschläge Gemeinde Beuron und Kloster Beuron Sicht der Bürger/innen aus der Gemeinde Beuron: viele kulturelle Programme, Konzerte, Ausstellungen, Tagungen Hilfsbereitschaft Einkehrtage, geistlicher Treffpunkt Jahresempfang lange Öffnungszeiten Teilnahme an den Stundengebeten Klostermetzgerei, Buchhandlung Gastronomie Tag der offenen Gärten Kirche in der Nähe, viele Gottesdienstmöglichkeiten Stärkung des "Leuchturms" Kloster in Bezug auf Tourismus und geistlicher Gemeinschaft Veranstaltungen, Konzerte - Kloster als kulturelles Zentrum weltweite Bekanntheit der Abtei zieht Touristen und bildungsorientierte Leute an, somit ist der Ortsteil Beuron kein "gewöhnliches Dorf" Festlegung weiterer gemeinsamer Termine und Veranstaltungen zur Förderung der Gemeinschaft Kloster - Dorf Öffnung zu den Bürgern - mehr Kontakt Sitzbänke vor der Pforte, Klostereingang wirtschaftlicheres Denken Toilettenbetreiber im Wohnwagen - Gebühren für die Toilettennutzung kommt bei den Besuchern nicht gut an Verbesserung der Nahversorgung Pförtner Ruhestand? Wohnungen und leerstehende Häuser freundlichere Gestaltung des Kirchenplatzes Konzepte für leerstehende Gebäude und "Schandflecke" erweitertes Angebot im Klosterladen (z.b. Brot und Wecken) PR - Management ist supoptimal, Werbekonzept - Gesamtkonzept (Gastronomie, Veranstaltungen, Tourismus) Vorschlag, sich an anderen Klöstern zu orientieren Gärtnerei - Öffnung zum Dorf Einbeziehung der Bürger in Entscheidungen, die Auswirkung auf die Gemeinde haben - Seite 30 -

31 Positives bei der Zusammenarbeit/ im Miteiander von Gemeinde und Kloster Verbesserungsvorschläge Gemeinde Beuron und Kloster Beuron Aus Sicht der Bewohner des Klosters Beuron: problemloser Kontakt zur Gemeindeverwaltung Hilfsbereitschaft Schnittstellen Gemeinderat und Feuerwehr spübares Interesse zwischenmenschliche Kontakte und Verbundenheit Verständnis für Kloster? aktiveres Gemeindeleben mehr Mitarbeiter aus der Gemeinde Vermarktung eigner, regionaler Produkte vermehrter Gottesdienstbesuch 3.2 PROJEKT des KLOSTERS In einem ersten Schritt wurden die Teilnehmer/innen zum Klosterprojekt informiert. - Seite 31 -

32 Hauptfelder des Projekts - Die Bearbeitung des Projektes lässt sich in drei Hauptfelder gliedern: Senioren & Soziales Netzwerk 1 Interesse Gemeinde & Kloster - Stärkung des Lebens Zuhause - Wohnen in Gemeinschaft - Soziale Netzwerk Begegnung & Nahkauf / Versorgung 2 (Besucher-) Gastronomie und regionale/klösterliche Produkte (Markt) Orga und 3 Verwaltung Klösterliche Versorgung in einer gemeinsamen Betriebsgesellschaft - Seite 32 -

33 In einem zweiten Schritt wurden Fragen und Anregungen zum Entwicklungskonzept Kloster Beuron von den Teilnehmern der Gemeinde Beuron gesammelt. Folgende Punkte konnten am Bürgertisch gesammelt werden: Gastronomie als Bereicherung (gemeinsames Konzept) Wo sind Bürger/innen eingebunden? Notwendigkeit: Gastronomie Was ist mit dem Flüchtlingsheim? Gastronomie in den Wintermonaten? Angebote fordern sich gegenseitig Infostelle für spätere Angebote Wie sieht das Zeitraster Tempo aus In einem weiteren Schritt gingen die Projektteilnehmer/innen im Bürgertisch der Frage nach aktuellen Angeboten in den Bereichen Begegnung, Nahkauf und Gastronomie in ihrer Gemeinde/ im Kloster nach. Ergänzt wurden die Aktivitäten mit konkreten Erweiterungsvorschlägen. - Seite 33 -

34 Welche Tipps haben Sie zur Planung / Gestaltung / Organisation Projekt Kloster Beuron? Konkretes zu Begegnung / Angebote Tipps Konkretes zu Klosterladen / Nahkauf Tipps Konkretes zu Gastronomie (Klosterplatz) Tipps Gemeinsames Kochen Bücherei Lachyoga Schachclub Theater Musikalische Angebote Gymnastikgruppe Binokel Dorfkino Badestelle Begegnungsstätte öffentlicher Raum Billard Kochkurs in der Klosterküche Leseslalom Kinderlesungen / Programme Tauschbörse Regionale Produkte Kiosk Täglicher Bedarf Bankgebäude Automat Markthalle Forum Kloster Markthalle Küche ohne Konsumzwang Eigene Produkte auf dem Markt Online Shopping Einfache Gastronomie Gehobene Gastronomie Café Minigolf Weihnachtsmarkt Gastronomie mit Mittagsmenü für Senioren SB Gastronomie an der Brücke Freifläche Garten Barrierefrei Trinkbrunnen Backhaus Klosterbrot Biergarten Personal - Seite 34 -

35 4 Wohnen und Leben im Alter 4.1. LEBEN und WOHNEN IM ALTER in der GEMEINDE Der Trend nach mehr am Bedarf ausgerichteten Lebens- und Versorgungsmöglichkeiten und der gleichzeitig wachsende Anspruch nach individuellem Wohnraum basiert auf unterschiedlichen Ausgangslagen. Einhellig unterstreichen deutsche Marktforschungsinstitute, geäußerte Bundesbürger/innen für den Fall der Hilfs- und Pflegebedürftigkeit im Alter wonach diese das Wohnen zu Hause (ca. 50% der Befragten), bei Angehörigen (ca. 17%), in betreuten Wohnformen (ca. 12%) und mittlerweile schon in gemeinschaftlichen, selbstbestimmten Wohnformen (ca. 6%) favorisieren. Die Unterbringung in stationären Pflegeheimen bevorzugen nur noch ca. 3% der Befragten. Deutlich wird, dass die jüngeren Befragten (40-59 Jahre) sich eher einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung vorstellen können, als die Älteren. Gut jeder Zweite (54%) Befragte hätte Interesse an einer barrierenfreien Wohnung zur Miete, und 42% würden die Wohnung gerne käuflich erwerben. Befragungen aus anderen Kommunen zeigen zum Themenbereich Freizeit, dass die Bürger sich vor allem Gastronomie, Seniorenangebote, Treffpunkte und gemeinsame Angebote für Jung und Alt wünschen. - Seite 35.-

36 Im Hinblick auf die konkrete und aktuelle Lebenssituation in Beuron zeigen ein durchgeführter Altersbarometer beim Bürgertisch und der Vergleich mit der Alterspyramide in Deutschland welche Bereiche, Senioren im Alltag wichtig sind und ein gutes Altern beeinflussen: aus dem Bürgertisch 1. Rang: Gesundheit 2. Rang: Selbstbestimmtheit/ Selbständigkeit 3. Rang: Kontakte/ Begegnung 4. Rang: Mobiltiät 5. Rang: Zuhause leben/ wohnen 5. Rang: Finanzielle Sicherheit 7. Rang: Verbesserte Infrastruktur vor Ort 8. Rang: Neuer Wohnraum 8. Rang: Reisen aus der Alterspyramide 1. Rang: Gesundheit 2. Rang: Zuhause leben/ wohnen 3. Rang: Selbstbestimmheit/ Selbständigkeit 4. Rang: Kontakte/ Begegnung 5. Rang: Mobiliät 6. Rang: Finanzielle Sicherheit 7. Rang: Reisen 8. Rang: Verbesserte Infrastruktur vor Ort 9. Rang: Neuer Wohnraum - Seite 36.-

37 Welche Angebote haben wir für die älteren Generationen Erhebung nach Ortsteilen (aus Bürgertisch 2) BEREICH BEURON HAUSEN i. T. THIERGARTEN Begegnung Gott und die Welt geistlichen Treffpunkt regelmäßig Inspiration der Ordensregel Monatstreff im Café Härter Gottesdienste / religiöse Angebote / Seelsorge Altennachmittag Nachbarschaftshilfe Tennisverein Seniorengymnastikgruppe Seniorengruppe ( Frau Briel) Mittwochswandergruppe Gesangsverein Tobelhaus / Schulhaus Jung und Alt Frühstück im Haus der Natur Vorträge, kulturelle Angebote / Konzerte Bürgerschaftliches Engagement Kurstätigkeit Beuron Betreuung / Pflege / Versorgung Albverein Mittwochsstammtisch Freiwillige Feuerwehr (Altersabteilung) Infrastruktur z.b. Einkauf Wassertretanlage Klostermetzgerei Dorfladen Hit Bahnhof Ärztliche Versorgung mit Hausbesuchen Wohnen und Entlastung / Anpassung - Seite 37.-

38 V O R H A N D E N Gemeinde Beuron und Kloster Beuron Zusammenfassung von vorhandenen und neuen Angeboten gibt es für ältere Bürger/innen? TREFF KULTURELLES BEWEGUNG SPIRITUELLES BETREUUNG / PFLEGE INFRASTRUKTUR Montagstreff Café Härtel Frühstück im Haus der Natur Altennachmittag Mittwochsstammtisch Altersabteilung Feuerwehr Vorträge Konzerte Gesangsverein Seniorengymnastik Tennisverein Seniorengruppe Mittwochswandergruppe Albverein Gott und die Welt Inspiration Ordensregeln Gottesdienste Seelsorgeangebote Organisierte Nachbarschaftshilfe Sozialstation Metzgerei Bauhof Dorfladen Arzt mit Hausbesuchen Wassertretanlage N E U (könnten/ sollten neu hinzukommen) Öffentlicher Seniorentreff Internet-Café Kurprogramm Kulturprogramm Bewegung und Sport (gemischt) Ausdifferenzierte Bewegungsmöglichkeiten Seelsorge Tagespflege / Tagesbetreuung Ortsbus / Rufbus Stundentakt Bahn Arztpraxis Funktionierende Gastronomie Laden / Nahkauf / Einkauf Trimm-Dich-Pfad - Seite 38.-

39 Eine Sammlung entsprechend der Frage: Was bräuchten Sie für ein gelingendes Alter in Ihrer Gemeinde/ Ihrem Ortsteil (Erwartungen)? schloss sich der Angebotssammlung an: Laden/ Nahkauf/ Einkaufsmöglichkeit Tagesbetreuung (ggf. später Tagespflege) Öffentlicher Seniorentreff und/ oder Begegnung für Jung und Alt Kulturelle Veranstaltungen/ Kulturprogamm Trimm-dich-Pfad Bewegung und Sport im Alter (gemischt) Funktionierende Gastronomie Arztpraxis Stärkung der bürgerschaftlichen Hilfen Ausdifferenzierte vielfältige Bewegungsmöglichkeiten Hilfsbörse Internetcafé Mobiliät Ortsbus/ Rufbus Stundentakt Bahn Seelsorge Kur- und Erholungsprogramm Aus dieser Einschätzung wird deutlich, dass vor allem die Themen Begegnung/ Kontakt Infrastruktur Angebote/ Unterstützung durch die Gemeinde Ausbau von nachbarschaftlichen Diensten der Gruppe als wichtige Bestandteile der Lebensbereiche erscheinen. Vor allem der Bereich der nachbarschaftlichen Dienste, wie auch genossenschaftliche Modelle sind hier im Blickpunkt der Entwicklungen in der Zukunft. - Seite 39.-

40 4.2 STÄRKUNG des LEBENS ZUHAUSE und unterstützende ANGEBOTE Bedeutung des Wohnens Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Denn Wohnen heißt ein Zuhause und einen Raum haben für gelebte Beziehungen mit Angehörigen, Freunden und Nachbarn. Diese Unverletzlichkeit des Wohnens steht als Grundgesetz Art. 13 in der deutschen Verfassung und gilt als staatlich garantiertes Freiheitsrecht des Einzelnen gegenüber dem Staat. Als Grundrecht ist dieser Artikel in der Altenhilfe richtungsweisend, da er die Wahrung der Privatsphäre des hilfe- und pflegebedürftigen Menschen hervorhebt. Denn gerade für ältere Menschen hat die Wohnsituation für ihre Zufriedenheit eine hohe Bedeutung. Ihr Alltag ist vor allem Wohnalttag. Die Konsequenzen dieses Grundrechts zeigen besonders in den unterstützenden Wohnformen ihre ganze Auswirkung auf die Beteiligten. Je älter ein Mensch wird, desto mehr Zeit verbringt er in der eigenen Wohnung. Der Bereich Wohnen wird somit ein wichtiger Teil der eigenen Lebenswelt - für Senioren in sehr hohem Lebensalter umso mehr, da er aufgrund langsam zunehmender, oft chronischer Krankheiten und Pflegebedürftigkeit zum alleinigen Lebensort wird. Ob nun das Wohnen im Altbestand oder auch in neuen bzw. angepassten Räumlichkeiten stattfindet (z.b. barrierefreies Wohnen), ist in der Regel für den/die Bewohner/in weniger von Bedeutung, als mehr die Tatsache, welchen Wohlfühlcharakter das gewohnte Umfeld (vertraute Räume/ Inventar, Selbstbestimmtheit, Erinnerung, Geborgenheitsgefühl, ) hat. Auch das Zusammenleben mit Anderen darin (z.b. Familie, Partner) wird mit dem Wohnen in Verbindung gebracht. Wohnen ist somit weit mehr als ein Dach über dem Kopf zu haben. Wohnen gehört vielmehr ganz zum persönlichen - Seite 40.-

41 Wesensausdruck und in die Privatheit. Diese Positionierung hat an dieser Stelle insoweit ihre Bedeutung, als dass die auszubauenden Kontakte, gegenseitige Dienste und sozialen Hilfen über das nachbarschaftliche und bürgerschaftliche Engagement keinesfalls die Absicht haben dürfen, das vertraute und gewohnte persönliche Wohnumfeld zu verändern, sondern mit flankierenden freiwilligen Angeboten zu stärken. Neben dem klassischen Wohnraum und der Standortfrage sind emotionale Themen wie Gemeinschaftsbezug, soziales Netzwerk und Dienstleistungsangebote von zentraler Bedeutung in der Frage des Verbleibens Älterer im eigenen Zuhause. Es wird deutlich, dass die Selbstbestimmung als das zentrale Thema steht und dass Sicherheit, Wohnort und Umgebung im Alter immer wichtiger werden. Doch auch Begegnung/ Kontakte nehmen eine wichtige Stellung ein, da ältere Menschen im ländlichen Raum oft nur ein begrenztes Wochenangebot haben. Der Wohnraum, wird wie oben schon erwähnt der Dreh- und Angelpunkt des alltäglichen Lebens. Sorge um die Sorge Unterstützende Dienste und Hilfen für das häusliche Umfeld durch Nachbarn, Freunde, Bekannte und bürgerschaftlich Engagierte können zu mehr Sicherheit und Erleichterung verhelfen, wo die Grundversorgung gefährdet, hauswirtschaftliche und technische Dienste erforderlich, Krankheiten überbrückt und kontinuierliche Kontakte angebracht sind. Hilfen, die noch vor einigen Jahren in selbstverständlicher Art und Weise von Familienangehörigen übernommen wurden, stehen nun in der Sorge um die Sorge im Fokus. Demografische, gesellschaftliche und strukturelle Veränderungen erfordern neue bürgergestützte Ziele, eine veränderte Haltung zum Zusammenleben und eine Mitverantwortung in - Seite 41.-

42 allen Lebensbereichen (geteilte Verantwortung) der Gemeinde als festen Gemeinschaftsbestandteil und Verantwortung. Den qualitativen und quantitativen Aus- und Aufbau des Lebens, Gemeinschafts- und Hilfsangeboten (Verdichtung Sozialraum) kommt künftig eine Mittelpunktstellung zu, wie auch den nachbarschaftlichen Diensten in der Gemeinde. Ziel ist es, mit dem veränderten Generationenbewusstsein und über möglichst konstante Angebote vor Ort den Verbleib der Senioren/innen zuhause, in der Umgebung und in der Gemeinde zu stärken. Wie deutlich geworden ist, entspricht das eigenständige, aber dennoch sozial eingebundene Wohnen den Vorstellungen vieler Senioren/innen. Doch was passiert, wenn die Autonomie durch Pflegebedarf und Demenz nur noch begrenzt oder nicht mehr möglich ist? Um dem Wunsch nach einem möglichst eigenbestimmten Wohnen und sozialen Leben gewährleisten zu können, ist eine so- genannte sorgende Gemeinschaft ausschlaggebend. Denn nur mit vernetzten Wohnstrukturen kann erreicht werden, dass Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf selbstbestimmt im Wohnumfeld bleiben können. Wichtig dabei ist eine Gemeinschaft mit verbindlichen nachbarschaftlichen Beziehungen. Sie verhindern Vereinsamung, gerade wenn die Familie nicht in der Nähe lebt. - Seite 42.-

43 Vorschläge zum Wohnen Zuhause und Wohnen in betreuter Anlage? Tipps zum Wohnen/ Planen/ Bau -ZUHAUSE- Elektrische Rollläden Medienraum Breite Türen Gute Lichtverhältnisse/Bewegungsmelder Behindertengerechtes kochen Kurze Wege in der Wohnung Keine Türschwellen einfache Technik Waschmaschine/Trockner hochgestellt Bodentiefe Dusche Schalldämmung wichtig Hausnotruf Großes Badezimmer Barrierefreiheit im Garten Sanitäre Einrichtungen altersgerecht Erdwärme Fußbodenheizung Ebenerdig mit Treppenlift Angepasste Haustechnik( elektrische Rollläden, Türöffner, Sprechanlage ) Serviceangebot zur Stärkung des Lebens Zuhause Taxi Fahrgemeinschaft Flexibilität der Wohnform All inclusive Hauswirtschaftliche Hilfen Betreuungsangebote Administrative Hilfe Wahlfreiheit der Hilfen Pflegerische Hilfe Essensanlieferung Wäscheservice Müll- und Hausmeisterdienste Zuhause gepflegt werden Lichtwege/Bewegungs-melder Notruf, Telefon mit großen Zahlen Tipps zum Betreuten- und Servicewohnen Mehrgenerationen-häuser Wohngemeinschaft mit Tierfreunden Haustiere erwünscht Alters WG mit eigenem Zimmer Seniorenresidenz mit Eigentum und Betreuung - Seite 43 -

44 4.3 Neue WOHN- und LEBENSFORMEN im ALTER Grundsätzlich werden heute in der Altenhilfe folgende (neue) Wohnformen unterschieden: Neben dem Wohnen Zuhause (räumlich/ baulich angepasstes Wohnen Betreutes Wohnen mit Unterstützung von Angehörigen, ambulanter Dienst und mit Wahlleistungen und Wohnen im Verbund mit Pflege sowie Service im Haus- und Wohnungsverbund), gibt es das Betreute Wohnen in den eigenen vier Wänden und dem Servicewohnen mit Eigenständigkeit und Servicewahlleistungen. Diese Wohnform zeigt sich unter anderem in selbstorganisierten Gruppenwohnprojekten, in Wohnprojekten mit ambulantem wie auch integriertem Service, als Hausmeistermodell, mit Ansprechpartner (ohne bzw. mit sozialen Diensten/ Pflegestützpunkt), oder gekoppelt in/ an einer Einrichtung mit Pflege und Diensten, als Wohnstift und Residenz oder als intensiv Betreutes Wohnen. Als dritte Form zählt das Gemeinschaftswohnen in den Formen des Mehrgenerationen-Wohnens (Bürgerschaftliches Engagement und Hilfen), als Wohnen im Stadtteil und Quartier (in größeren sozialen Zusammenhängen), oder als Wohnen mit Jung und Alt, das besonders die Aspekte der Nachbarschaft und Generationen berücksichtigt. Weitere Formen des Gemeinschaftswohnens sind die betreute Wohngemeinschaft als ambulante ggf. selbstorganisierte Form/ Kleingruppe, als Hausgemeinschaft (Gemeinschaftscharakter, neutrale Form, Mitbestimmung, Tagesstruktur, Betreuungspflegecharakter), oder auch das Wohnen im Verbund (Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen) in Form eines Wohnheimes (stationäre Wohnplätze), einer Außenwohngruppe (Einmalwohnen/ Training-Wohnen), oder als psychiatrische Familienpflege. Als letzte Form gilt das stationäre Altenund Pflegeheim (mit dem Heimgesetz, Heimmindestbauverordnung), Wohngruppen-Bereiche, Wohnbereiche mit ausgeprägtem Service- und - Seite 44 -

45 Betreuungscharakter, wie auch stationäre Haus- und Wohngemeinschaften und Kleinwohnsysteme. Durch die zu erwartende Ausdifferenzierung des Wohnens in Deutschland, wird das Gemeinschaftswohnen in weiteren Formen entwickelt. Wohnen Zuahuse Betreutes Wohnen Servicewohnen Mehrgenerationen - Wohnen Wohnen in Ortsteilen Wohnen im Verbund Wohnen in betreuter Gemeinschaft Pflege - Wohnen Ambulant, selbstbestimmtes Wohnen Stationär betreutes Wohnen Altenwohnen Wohnen im Pflegeheim Wohnen in Demenzgruppen Wohnen in "geschlossenen Bereichen" Veränderte Einstellungen und Bedürfnisse in unserer Gesellschaft bzgl. der Selbstbestimmung, der neue Lebensabschnitt Alter und den immer mehr differenzierten Lebens- und Wohnangeboten erfordern notwendige gesetzliche Rahmenbedingungen. Dabei wird Pflege nur als Teil des Alltags bewertet - nicht weniger, aber auch nicht mehr. Eine hohe Bedeutung hat hingegen die Betreuung. Als übergeordnete Leitziele werden im WTPG die Lebensqualität und Lebenszufriedenheit der oben genannten Personen in den Blick genommen. - Seite 45 -

46 Welche Wohnformern (außer zuhause Leben) finden Sie interessant? ( Hauptwohnformen) Barierrefreier bzw. behindertengerechter Ausbau Selbstbestimmtes Servicewohnen mit Wahlleistungen Selbstbestimmtes Servicewohnen an intensiver Wohnform( Mix) mit Wahlleistungen Quartierswohnen ( Mix an Wohnformen mit Soz.-und gemeinschaftlichem Charakter + Infrastruktur Mehrgenerationenwohn en mit Dienstleistungen Ambulante Wohngemeinschaft ( bis 12 )selbstverantwortet organisiert mit Dienstleistungen Pflegeheim mit Vollversorgung Anspruchsvolle Seniorenresidenz ( Grundund Wahlleistungen) Ambulante Wohngemeinschaft ( bis 12 )selbstbestimmte und anbietergestützte Form ( mind. Pflegeleistungen sind wählbar ) - Seite 46 -

47 Doch welche grundlegenden Aspekte des Wohnens und des Umfeldes sind für Senior/innen bedeutend? Erwartungen an ein Wohnen in der Gemeinschaft wurden genannt: Bürgergetragenes - gestütztes Wohnen in Mitten der Gemeinde Organisation, Koordination, Moderation und Sorge um Regeln Selbstbestimmt und Entscheiden dürfen Familiärer Charakter und räumliche Atmosphäre Gemeinschaft erfahren, Interessen austauschen Wohnen wie zu Hause Aktiv den Alltag gestalten Mehr individuelle und bezahlbare Leistungen Angehörige: Wohnform mittragen und sich einbringen Engagement in geteilter Verantwortung: Angehörige, Bürgerschaft, ambulanter Dienst Eine hohe Lebensqualität erreichen die Senioren/innen durch ein Versorgungssetting, das eine Atmosphäre des eigenen Zuhauses widerspiegelt, das den familiären Zusammenhalt, aber auch die - Seite 47 -

48 Teilhabe am Gemeindeleben stärkt und gleichzeitig eine gewisse Sicherheit in der Wohn- und Versorgungssituation bietet. Ambulante Wohngemeinschaft Senioren: Formen, Funktionen, Profil und Inhalte einer ambulanten Wohngemeinschaft Wohnen hat einen vielfältigen Ausdruck. Die Wohnsituationen richten sich nach den individuellen Wünschen und Gegebenheiten der Menschen und deren jeweiliger Lebenswirklichkeit bzw. Lebensphase. Wohnraum ist der Lebenssituation entsprechend zu belassen oder auch anzupassen (z.b. an den Bewohner mit einer Gehbehinderung). Im Weiteren wurden beiden Projektgruppen durch eine Input-Präsentation wichtige Bestandteile wie Inhalte, Charakter und Funktion einer ambulanten Wohngemeinschaft näher erläutert. Kennzeichen einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft Spezifische Angebote für ältere Menschen Pflege und Betreuung auch für schwer Pflegebedürftige Gemeinschaftswohnen in kleiner Einheit Integration ins normale Wohnumfeld Orientierung am Alltag in der häuslichen Pflege Kennzeichen Selbstbestimmter Charakter - Seite 48 -

49 Kriteriensammlung zum Gelingen einer Wohngemeinschaft: Leistbare Kosten für Bewohner und Ivestoren Konzeption von und für Gemeinde/ Bürger Attraktives Wohn- und Lebenskonzept Atmosphärische Planung, starker Gemeinschaftsbereich, Einzelzimmer, ausreichende Außenbereiche Bürgergestütztes "Betriebsmodell" in geteilter Verantwortung und bürgerschaftlichem Engagement (Servicegedanke soziales Netzwerk) Ambulante WG Bürger und Organisationen- Beteiligung (Identifikation) Wohnform mit Selbstverantwortung und höherem Versorgungsanspruch Bedarfsgerechte Größe und Asuführung Klarheit in Wohnform, Ziellgruppe, Orga und Dienstleistung Motivierte und engagierte Bürger Ideengeber und Motivator, Förderung von Engagement, ggf. Risikoträger, Gemeinde/ Träger - Seite 49 -

50 Ideen und Erwartungen an ein Leben und Wohnen in der Gemeinschaft (ambulante Wohngemeinschaften in Beuron) aus Bürgertisch 1 und 2 Bewohner/Innen und Personenkreise Inhaltliche Erwartungen an die WG ( Charakter.. ) Tipps für die Organisation/Unterstützung und Einbringung Gemeinde Tipps zur Planung ( Innen und Aussen? Männer und Frauen Haustiere Pflegebedürftige Bei oder ab welchem Grad der Pflegebedürftigkeit wird man noch aufgenommen? Mönche Demenz Wer entscheidet über Aufnahmen? Alleinstehende, Verheiratete Entscheidung für WG bringt auch Pflichten Gemeinschaft wenn der Wunsch besteht Rückzugsmöglichkeit, Privatsphäre Leseraum Gegenseitiges Verantwortungsgefühl Selbstständigkeit erhalten Alltagsbegleitung Verbindlichkeit von Gemeinschaft WG: Küche zentral, Haushalt erledigen, selbstständig sein Offen für Veranstaltungen - Seite 50 - Beschäftigung durch gemeinsamen Haushalt Ehrenamtliche, Gemeindemitglieder, Angehörige Träger Gemeinde Finanzielle Situation? Mobilität- wie komme ich wohin Hausverwaltung- finanzielle Beratung Wer kocht für wen? Jeder für sich oder gemeinsam? Klosterküche integrieren Träger Pflegedienst? Angehörige, Mitbrüder, Vereine, Ehrenamt bringen sich ein Einzelzimmer Eigenes Bad Garten und Terrasse Internet und Telefon Wohnzimmer und Küche Gemeinschaftsräume Großer Garten mit Hochbeeten Stüble

51 Anregungen zur Bewohnern, Gemeinschaft, Organisation, Planung/ Bau und Gemeindeintegration zur Ambulanten Wohngemeinschaft (aus Bürgertisch 1) Personenkreis/e, Bewohner Gemeinschaft und Aktivitäten Organisation Planung und Bau (Innen/ Außen) Integration in die Gemeinde Vorrangig Bewohner aus Beuron Gemeinde und Umgebung Pflegebedürftige Menschen Demenzerkrankte Menschen Gemütliche, häusliche Atmosphäre Einkauf im Klosterladen Helle Räume für Aktivitäten und großzügige Gemeinschaftsräume Kochen, Essen, Einkauf, Waschen Mögliches geteiltes Verantwortungssystem: Kloster (Träger Gemeinde) Gemeinde Ehrenamt Hilfe von Haus zu Haus Assistenz Sozialstation BEWOHNERGREMIUM Im Zentrum: Dorf- und Klosterplatz Bewohner Einzelzimmer, Nasszellen Pflegebad? Raum der Stille Schöner Außenbereich Besuchsdienste Seniorenveranstaltungen Gebete, Gottesdienst Vorlesestunde, z.b. Zeitung Geburtstagsfeiern Kirchliche und gemeinsame Feste feien Fahrten - Seite 51 -

52 Eindrücke vom Bürgertisch 2 - Seite 52 -

53 Rechtlicher Rahmen für ambulant betreute Wohnformen Das Bundesland Baden-Württemberg kam im Jahr 2014 mit dem Wohn- Teilhabe und Pflegegesetz (WTPG) den Forderungen nach einer Ausweitung der rechtlichen Möglichkeiten (Neudefinition der Anforderungen für unterschiedliche Gemeinschaftswohnangebote) für alternative Wohnformen nach - ob selbstbestimmte oder anbietergestützte ambulant betreute Wohngemeinschaften. Ein Zuhause zu haben, auch im Falle einer Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit ist für die Senioren/innen ein wünschenswertes Anliegen. Die Beibehaltung der sozialen Kontakte und der Verbleib im sozialen Umfeld gewinnen mit der Zunahme des Alters an Bedeutung. Die Rolle der Kommune, mit ihrem Infrastrukturangebot, dem sozialen und gemeinwesenorientierten Netzwerk, den gewachsenen Kommunikationsebenen und Begegnungsmöglichkeiten haben in Bezug auf die Sicherheitsaspekte im Alter eine Schlüsselfunktion. Für die Gemeinden im ländlichen Raum, welche bislang aufgrund ihrer geringeren Einwohnerzahlen, fehlenden Infrastruktureinrichtungen oder/ und eines nicht ausreichenden finanziellen Rahmens kein stationäres Pflegeheim (Mindestbetriebsgröße aus wirtschaftlicher Sicht sind 30 Plätze) verwirklichen konnten, bietet nun eine veränderte Positions- und Rechtslage des Landes zu alternativen Wohnformen neue Chancen. Mit der gesetzlichen Neuordnung des früheren Heimgesetztes und der Ausweitung der ambulanten Wohnformen in das WTPG Baden- Württemberg, ist ein rechtlicher Rahmen geschaffen worden, um auf diese Weise noch spezieller auf die demografischen Herausforderungen im Bereich der Altenhilfe in Baden-Württemberg zu reagieren. Das WTPG ist im Sinne des Gesetzes eine staatlich bereitgestellte Hilfe zur Stärkung der Selbstbestimmung des Einzelnen, zur Förderung der - Seite 53 -

54 Teilhabe der Bewohner und zur Sicherung der angemessenen Qualität von Wohn- und Versorgungsangeboten für Menschen mit Unterstützungsbedarf. Er lässt in der Öffnung zu neuen Wohnmöglichkeiten Varianten zwischen vollkommen selbstbestimmten, teilweise selbstbestimmten und anbietergestützten Wohnformen außerhalb des Heimrechts (stationäre Bereiche) zu. Auf diese Weise soll der Wunsch vieler Senioren so selbstbestimmt wir möglich in einer vertrauten, an der Normalität ausgerichteten und möglichst wenig fremdgesteuerten Umgebung leben zu können wahr werden. Beweggründe für die Einführung des WTPGS waren: gesellschaftliche und familiäre Veränderungen (z.b. Kleinfamilie, Alleinstehende) Ausdifferenzierung und höhere Lebenserwartung der Senioren/innen, deutlicher Wandel der Erwartungen an das Alter (z.b. Selbstbestimmtheit, neuer Lebensabschnitt) Angst vor Bevormundung im Alter, z.b. durch Pflegesituation, staatliche Eingriffe wachsende Finanzierungsproblematik von Pflege und Betreuung in stationären Einrichtungen Abkehr von der Vollversorgungsmentalität steigender Wunsch nach Mitbestimmung und Teilhabe im eigenen Lebensbereich (z.b. Sorgekonzepte) Trend der Gemeinden zu bürgergestützten und mitverantworteten Projekten - Seite 54 -

55 Die vor allem personellen Standards für diese ambulanten Wohnalternativen können durch eine mehr bedarfsgerechte Einsetzung von Betreuungskräften und die Herabsetzung der Fachkraftansprüche, auch in kleineren Einheiten wirtschaftlich geführt werden. Wesentliche Merkmale der gesetzlichen Anpassungen sind: Dem Recht auf Selbst- und Mitbestimmung von Bewohner/innen und Angehörigen wird ein zentraler Raum gegeben. Kleine Gemeinschaftswohnformen sollen familiärer und alltagsnaher (z.b. gemeinsames Kochen, Essen, Waschen) gestaltet sein (hoher Identifikationscharakter). Die Bewohnerzimmer sind individuell einzurichten. Die Bewohner/innen gestalten ihren Tagesablauf selbst bzw. entscheiden über dessen Struktur. Grundsätzlich besteht Wahlfreiheit bei externen Pflegeleistungen (nur nach individuellem Gebrauch). Zusätzliche Betreuungs- und Versorgungsleistungen durch Dritte können sowohl von den Angehörigen über das bürgerschaftliche Engagement organisiert oder vom ambulanten Dienst, vertraglich vereinbart, erbracht werden. Das Haushaltsbudget und ggf. Betreuungsentgelt (z.b. Nachbetreuung) wird von Bewohner/innen bzw. Angehörigen getragen. Angehörige und Ehrenamtliche unterstützen den Bewohneralltag (keine Vollversorgungsgarantie durch den Träger!) - Seite 55 -

56 Der Vermieter kann das Hausrecht auf die Bewohner/innen übertragen. Die Bewohner/innen entscheiden in Abstimmung mit dem Vermieter, wer in die Hausgemeinschaft einzieht (Personengruppen kann Konzeption vorgeben). Die Größe der ambulant betreuten Wohnform ist höchstens bis zu 12 Plätze (Regelfall 8-12) möglich und sollte auf den örtlichen Bedarf abgestimmt sein. Die personellen, baulichen, räumlichen und rechtlichen Anforderungen sind, im Vergleich zum stationären Pflegeheim, in abgestuften Ausführungsmöglichkeiten deutlich niedriger, was sich in der Regel auch kostengünstiger auf die Bewohner/innen und deren Eigenanteile auswirkt. Für die ambulanten Wohngemeinschaften werden finanzielle Mittel aus der Pflegeversicherung (SGB XI) und ggf. individuelle Unterstützungen aus der Krankenversicherung (SGB V) bereitgestellt. Beachtenswert ist die Tatsache, dass Meldungen und Überprüfung (Heimaufsicht) je nach Intensität des Pflege- und Betreuungscharakters der Wohnform künftig in einem moderaten Umfang geschehen sollen. Weitgehend richten sich diese nur auf die konzeptionellen, strukturellen, vertragsbezogenen Belange (unabhängig vom Leistungsanbieter). Bewohner/innen einer Wohngemeinschaft werden wie zu Hause auch individuell vom MDK (Medizinischer Dienst der Kassen) eingestuft und ggf. die Leistungen überprüft. - Seite 56 -

57 Die Aufnahme von Pflegebedürftigen aller Pflegestufen oder von an Demenz erkrankten Menschen ist in diesen Wohnformen erfahrungsgemäß ohne Probleme möglich, sogar in hohem Maße sinnvoll (Kleingruppe, familiärer Rahmen, mehr individuelle Betreuung, ). Der Personenkreis der Aufzunehmenden sollte jedoch schon vor Beginn der Einrichtung einer Wohnform festgelegt sein, um Anforderungen der Betreuung/ Versorgung wie die Faktoren des Zusammenlebens optimal gestalten zu können (Teil der Wohngemeinschaftskonzeption). Die Eingangskonzeption hat den aufzunehmenden Personenkreis, den Grundcharakter der Wohnform (selbstverantwortet oder anbietergestützt), die vorgesehene Erbringung von Leistungen der Betreuung, Versorgung und Pflege (wer erbringt welche Aufgaben ggf. mit Verträgen zu Bürgerverein und ambulanten Dienst) zum Start der Wohngemeinschaft bei der örtlichen Heimaufsicht einzureichen. Die Selbstbestimmung (und Gemeinschaftseinpassung ) ist ein Hauptanliegen für den Bewohnerkreis. Die Mitbestimmungs- und Kommunikationsmöglichkeiten einer Wohngemeinschaft sollten von den Bewohner/innen bzw. ihren Angehörigen unbedingt genutzt werden. Wesentliche Entscheidungen treffen Angehörige in der sogenannten Bewohnergremium und ihren aktiven Mitwirkungsmöglichkeiten (z.b. Mithilfe in der Begleitung um Bewohner/innen) jeweils persönlich. Die Bewohnergremium (Versammlung der Bewohner/innen oder Angehörigen) kann auch extern vorbereitet und moderiert werden, jedoch nicht vom Pflegeanbieter). Im Gremium werden aktuelle Informationen zur Wohngemeinschaft eingebracht und ggf. Beschlüsse gefasst (z.b. Leistungsverträge, Höhe des Haushaltsbudgets). - Seite 57 -

58 Entscheidungen, welche die ganze Wohngemeinschaft betreffen, erfolgen meist über demokratisch durchgeführte Mehrheitsabstimmungen. Die Tätigkeiten und Entscheidungen sind zu protokollieren. Die ambulanten Wohngemeinschaften werden in der Regel in angemieteten Räumen eingerichtet, damit eine flexible Belegung/ Nachbelegung sowie eine langfristige Zweckbestimmung durch den/ die Träger/innen erfolgen kann. Somit sind die Auftraggeber zugleich auch die Mieter/innen der gemeinsam genutzten Wohnung. Bürgerschaftlich Engagierten und Betreuungs- und Pflegedienste haben dort nur den Gaststatus. Zusammenfassend und in Anlehnung an die baulichen Anforderungen 13 (3) sowie 3 (4), Satz 2 LHeimBauVo lassen sich ambulant betreute Wohngemeinschaft (Beispiel: anbietergestützte Form 8 Wohnplätze) wie folgt beschreiben: Abgestufter Unterstützungs- und Versorgungsbedarf und Ordnungsrecht der Wohngemeinschaft darf nicht zum Absinken der Wohnqualität führen (Lebensqualität). Für jeweils vier Personen in der Wohnung zumindest ein Waschtisch, eine Dusche, ein WC. Grundfläche der Wohnung muss auch eine Versorgung durch Dritte, Gemeinsamkeit aber auch Privatsphäre für Bewohner zu lassen. Wohnung, Küche, Sanitärbereich, Flur, Vorräume und Abstellflächen (ohne Keller) für jeden Bewohner/in eine Fläche von 25qm. Barrierefreie Anlagen - Seite 58 -

59 Zugang zu Kommunikationsmitteln (vor allem bei Menschen mit Behinderung). keine Büroräume Angemessene Wohnqualität o Lage der Wohnung o Erreichbarkeit von Wohnräumen o Barrierefreie Zugänge der Wohnung o Nutzungsmöglichkeit eines Aufzuges o Ausreichend Räume für Rückzugsmöglichkeiten - Seite 59 -

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61 Die Übersicht zeigt die baulichen Unterschiede der verschiedenen WG-Formen untereinander und vor allem auch zu den stationären Einrichtungen. Ambulant betreute Wohngemeinschaften Vollkommen selbstorganisierte WG Anbietergestützte Ambulant betreute WG 8 Maximale Zahl der BewohnerIn nen 12 8 Nasszellen: WC/ Waschtisch /Dusche Keine Minimalforderungen 2 Nasszellen für je 4 Be-wohnerInnen Einzelzimmer Keine Vorgaben Keine Vorgaben qm pro Bewohner 25qm pro Bewohner Wohnbereich Küche/ Nebenräume Gesamtmindestgröße Keine Vorgaben Keine Vorgaben Keine Vorgaben Präsenzkraft Qualifikation Keine Vorgaben Angehörige und Betreuer in den Alltag eingebunden Präsenzkraft 24 STD Umfang der Betreuung pro Tag/Woche Keine Vorgaben 24 STD Anbietergestützte Ambulant betreute WG 12 Stationäre Einrichtung Wohngruppen/ Hausgemeinschaften 12 8 bis 15 In der Regel 12 Nasszellen oder 6 mit Vorraum nach Abstimmung mit lokaler Heimaufsicht Nasszelle pro Bewohner oder 1 mit Vorraum für gem. Nutzung EZ als Vorgabe Alle Bewohner ein EZ 25 qm pro Bewohner 14qm+2qm Vorraum + Nasszelle 5qm pro Bewohner für Gemeinschaftsräume Kücher+Nebenräu me Außenbereich 300 Je 1 Präsenzkraft 24 STD 12 STD Nachweis fachlicher Qualifikation Qualifikation zur Fachhauswirtschafterin oder Betreuungskraft nach 87 b SGB XI Regelmäßige Weiterbildung der MA. 50% Fachkraftquote Hausgemeinschaft:??? pro 24 STD 24 STD Nachts auch Fachkraft Für? BewohnerInnen - Seite 61 -

62 Bauliche Standards: Bauen - barrierefrei/behindertengerecht/seniorengerecht Die baulichen Anforderungen aus dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) sind in Anlehnung an die bestehende Landesheimmindestbauverordnung verfasst. Die in 13 Abs. 3 WTPG beschriebenen Erwartungen an die Wohngemeinschaft, sind als Mindestanforderung für eine >vollkommen selbstorganisierte Wohngemeinschaft< gedacht. Im Laufe der gesetzlichen Neuentwicklung 2014 wurden die baulichen Ansprüche für die Wohngemeinschaften, je nach der Intensität der Betreuung, teilweise nach Steigerung der Anzahl der Bewohner (z.b. 6, 8, 10 bis 12) und nach der Art der Wohnform (selbstorganisiert oder anbietergestützt) differenziert. Die allgemeine gesetzliche Beschreibung dieses Rahmens ist erfolgt, nähere Ausführungsbestimmungen dazu fehlen noch. Im Einzelnen heiß dies: Ambulante Wohngemeinschaft vollkommen selbstorganisierte Form Größe bis 12 Standard Keine Vorgaben Anbietergestützte Form Bis 8 Zwei Nasszellen für je 4 Bewohner/innen Anbietergestützte Form Bis 12 i.d.r. 12 Nasszellen oder 6 mit Vorraum (nach Abstimmung mit der örtlichen Heimaufsicht) Die Grundfläche der Wohnung (ohne Keller) für Gemeinschaftsraum, Küche, Essen, Sanitärbereich, Abstellräume etc. muss mindestens 25 qm pro Bewohner (Durchschnitt) betragen. - Seite 62 -

63 Der zur Verfügung oder / und zur Miete bereitgestellte Wohnraum der Wohngemeinschaft sollte sich nicht nur an den gesetzlichen Mindestanforderungen, sondern mehr an individuellen Erfordernissen einer maßvollen Nutzung und Möglichkeit zur Privatsphäre halten. Derzeit geplante und gebaute Anlagen weisen vorwiegend einen Quadratmeterdurchschnitt von qm pro Bewohner/in aus. Zu bedenken ist, dass zu viel Wohnfläche i.d.r. auch höhere Baukosten und Mieten, mehr Nebenkosten, zunehmend Instandhaltungen und ggf. längere Investitionsabschreibungen bedeutet. Erwähnt werden muss in diesem Zusammenhang, dass bisher bestehende Wohngemeinschaften bezüglich der baulichen Standards (WG s bis ) einen Bestandschutz erhalten haben. Hinweis: 4 Abs. 1 WTPG definiert die Betreuung der Wohngemeinschaft durch den / die ANBIETER. Dennoch kann Anbieter jede natürliche und juristische Person sein, mithin auch eine Personenmehrheit, wie eine Verantwortungs- oder Trägergemeinschaft, beispielsweise >Gesellschaft bürgerlichen Rechts<. Anbieter können Wohngemeinschaften initiieren, für deren Funktionsfähigkeit sorgen, bei der Planung einzelner Dienstleistungen den Bewohnern und Angehörigen behilflich sein und unterschiedliche Leistungsausprägungen haben (z.b. Organisation, Betreuung, ehrenamtliche Hilfen etc.). Barrierefreies Bauen vollständiges barrierefreies Planen und Bauen bedeutet, Wohnungen, Gebäude sowie öffentliche Orte so zu planen und zu bauen, dass sie barrierefrei sind, also von allen Menschen ohne fremde Hilfe und ohne jegliche Einschränkung genutzt werden können. Barrierefrei - Seite 63 -

64 Gesetzlich definiert ist lediglich der Begriff barrierefrei" in 4 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) wie folgt: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind." DIN Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude "Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (nach 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz). 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz: "Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind." Berücksichtigt werden insbesondere die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit oder Hörbehinderung (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) mit motorischen Einschränkungen - Seite 64 -

65 die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen einige Anforderungen dieser Norm führen auch zu Nutzungserleichterungen für Personen die großwüchsig oder kleinwüchsig sind mit kognitiven Einschränkungen, die bereits älter sind, Kindern mit Kinderwagen oder Gepäck Die DIN beschränkt sich auf öffentlich zugängliche Gebäude, speziell auf die Teile des Gebäudes und der zugehörigen Außenanlagen, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind DIN Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen DIN gilt für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen, Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen, die der Erschließung und wohnbezogenen Nutzung dienen. Die Anforderungen an die Infrastruktur der Gebäude mit Wohnungen berücksichtigen grundsätzlich auch die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl. Innerhalb von Wohnungen wird unterschieden zwischen - barrierefrei nutzbaren Wohnungen und - barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen.[Quelle: Beuth- Verlag] - Seite 65 -

66 Behindertengerechtes Bauen - Behindertengerecht heißt im Grunde, dass man etwas für eine bestimmte Beeinträchtigung anpasst. Der Ausdruck hat aber eine umfassendere Bedeutung. Z.B: Ein deutlicher Unterschied zwischen beiden Begriffen besteht darin, dass eine barrierefreie Wohnung nicht zwangsläufig für Menschen mit einer Behinderung wie einer Gehbehinderung konzipiert ist. Auch wenn die Räumlichkeiten in barrierefreien und behindertengerechten Immobilien großzügig eingerichtet sind und mindestens dem Wendekreis eines Rollstuhls entsprechen sollten, ist die Türenbreite ein Ausstattungsmerkmal, das sich für Rollstuhlfahrer in einer barrierefreien Wohnung oder dem barrierefreien Haus als problematisch erweisen kann. Speziell für Körperbehinderungen konzipierte Immobilien und barrierefreie Objekte müssen über Waschbecken verfügen, die im Sitzen bedienbar sind. Untertischboiler gehören zu keinem der Wohnkonzepte ebenso wie Siphons. Genauso wichtig ist es in barrierefreien und behindertengerechten Wohnräumen aber auch, dass der Gefahr vor Verbrennungen an heißen Leitungen effektiv entgegen gewirkt wird. Andere Merkmale wie Mindestabstände zwischen Küchenzeilen sowie unterfahrbare Spülen und Waschbecken zeichnen ebenfalls beide Wohntypen aus. Dass ein ausreichender Abstand zwischen dem Bett und den Möbeln eingehalten wird, ist genauso wichtig wie die Tatsache, dass Menschen mit körperlichen Einschränkungen ihr Bett von beiden Seiten erreichen können. Altengerechtes Bauen/Seniorengerechtes Bauen Auch dazu gibt es keine genau vorgegeben Standards. Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung. Alles was dazu dient fällt unter den Bereich. Derartige Objekte müssen auf die mit fortschreitendem Alter der Zielgruppe einhergehenden Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit - Seite 66 -

67 Rücksicht nehmen und spezielle Ausstattungen im Bereich der Küchen und im gesamten Sanitärbereich vorweisen. Hinzu kommen andere Türen, Eingangsbereiche, Treppen, Aufzugsanlagen etc.. Die ambulant betreute Wohngemeinschaft (anbieterverantwortet z.b. Bürgerverein und ambulanter Dienst) muss aus rechtlicher Sicht, hinsichtlich der Bewohner/innen bzw. ihrer Angehörigen und Betreuer eine teilweise Selbstverantwortung sicherstellen. Möglichkeiten einer geteilten Verantwortung in der Träger- und Betriebsstruktur Der hohe Organisations- und Betreuungsanspruch an einen Betrieb von einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft mit der Zusammenführung bürgerschaftlicher und professioneller Betreuungskräfte setzt besondere Qualitätsmaßstäbe. Dabei sollte bedacht werden, dass die Seniorenanlage mit den beabsichtigtem Servicewohnen und Mehrgenerationenwohnen zusätzlich eine Reihe von ambulanten Sicherheits-, Wahl- und Serviceleistungen benötigt. Die ambulant betreute Wohngemeinschaft gelingt dann, wenn ein gutes Zusammenwirken der Träger/innen geschieht. Zur Koordination der Betreuung und der Alltagsorganisation gehören ein kontinuierlicher Austausch von Aktualitäten, das gemeinsame Lösen von Problemen und ggf. Konflikten, die Klärung von Zuständigkeiten, Rechten und Pflichten sowie geregelte Informations und Kommunikationswege. Die Einrichtung eines Koordinationskreises wird angeregt. - Seite 67 -

68 Vorteile einer geteilten Trägerverantwortung und Aufgabenverteilung sind: Die Aufteilung der Verantwortung ist gegeben. Mögliche Risiken aus dem Betrieb sind verteilt, dies bringt im Innen- und Außenverhältnis mehr Sicherheit im Verantwortungsbereich (z.b. wenn ein Träger entfällt bleiben noch andere Träger). Die Träger/ innen haben ganz spezifische Kompetenzen (Gemeinde kommunale Aufgaben, Bürgerverein bürgerschaftliches Engagement, etc.) und wirken mit dem Einbringen in dem Anbieterverbund ergänzend (breites Aufgabenspektrum, verschiedene Spielarten der Aufgaben und Verantwortungen). Das breite Aufgabenspektrum und der hohe Anspruch der Betreuungsleistungen in der Wohnanlage sind mit geteilter Verantwortung einfach leistbar. Gegenseitige Unterstützungen geben ein positives Bild und stärken das Miteinander sowie die gegenseitige Motivation, Unterstützung und Kontrolle. Die Vertreter/ innen der Träger müssen eine enge, kooperative und vertrauensvolle Zusammenarbeit gewährleisten. Gute Informationspolitik und Transparenz fördern die gemeinsame Mission. Das geteilte Verantwortungssystem ermöglicht auf Augenhöhe von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen, dass gegenseitige Anregungen, ggf. offene Kritik erfolgen kann. Eine gutgemeinte innere Kontrolle schadet nicht. - Seite 68 -

69 Der von Bürger/ innen verantwortete Teil, über den Bürgerverein erbracht, bildet die Basis der Bürgerbeteiligung und ist der Schlüssel zur Identifikation und Mitwirkung. Die Alltagsbetreuungsarbeit wird von Angehörigen, Bürgerverein und ambulanten Dienst geleistet. Der Gemeinde kommt vor allem die Rolle der Konzeptions- und Betriebswächterschaft, der Förderin des bürgerschaftlichen Engagements und der Stärkung der Bürgerbeteiligung zu. Sie ist der eigenständige Garant und Partner. Eine positive vernetzte Zusammenarbeit aller motiviert die Bevölkerung und führt zu einer guten Öffentlichkeitsarbeit. Das jeweilige Tätigkeitsfeld eröffnet den Zugang zu anderen Netzwerken. Hinweis: In der WG wird keine Vollversorgung garantiert (selbstbestimmter mittragendem Charakter). Diese Aufteilung der Verantwortungen birgt aber auch eine komplexere Vertrags- und Vereinbarungsgestaltung unter allen Beteiligten. - Seite 69 -

70 Mögliche Organisationsstruktur Vinzenz von Paul Team der Ambulant betreuten Wohngemeinschaft in geteilter Verantwortung - Seite 70 -

71 Gemeinde Beuron und Kloster Beuron - Seite 71 -

72 BÜRGERGETRAGENES WOHNEN IN DER GEMEINDE BEURON - Seite 72 -

73 Beispiel: LEISTUNGSMODELL FÜR BETREUTES- UND SERVICEWOHNEN (Bereich. Eigentums- und Mietwohnen) Bauwerk und Umfeld: Wohnen DIN Barrierefrei Zentrale Lage Notruf in der Wohnung Wahlservice: Hauswirtschaftliche Dienste, z. B. Reinigung, Einkauf, Wäsche Begegnungs- und Aktivitätsangebote der Anlage und der Gemeinde Selbstbestimmtes- und verantwortetes WOHNEN Grund- Service: Sicherstellung der Haustechnik Hausmeisterleistungen Verwaltung von technischen Medien Betreuungskonzeption Fachberatung und Vertragsgestaltung: Dienstleistungs- und Betreuungsvertrag Betreuungs- und Begleitdienste Pflegerische Dienste Offener Mittagstisch Inmitten der Gemeinde mit Infrastrukturanschluss (Arzt, Apotheke, Einkauf, Rathaus, Kirche Kaufvertrag (Baubeschreibung, Ausstattung, Nutzungseinschränkungen, Vorverkaufsrechte) Mietvertrag mit besonderen Verbleibkonditionen Grundlage: Qualitätsregel Baden- Württemberg Betreutes Wohnen - Seite 73 -

74 Einige Anregungen für Rahmenbedingungen bei einer Investorensuche (Wohngemeinschaft/ Servicewohnen): Anerkennung der gemeindlichen Konzeption und Planung sowie diesbezüglicher Verträge, Vereinbarungen (z.b. Generalmietvertrag) Gesicherte, solvente Finanzlage des/ der Investoren Bezug zur Gemeinde und Seniorenprojekten mit (u.a. Wertehaltung) gute Zusammenarbeit Investoren- Profil -Gemeinde- Schlüssige, förderfähige, tragfähige Baufinanzierung, Mietpreisspiegelrahmen, ähnlich-örtlichem Mietpreisspiegel oder/ und Baukosten - Seite 74 -

75 5. Bürgerschaftliches Engagement im sozialen Netzwerk 5.1 Bürgerschaftliches ENGAGEMENT in Veränderung Definition: Bürgerschaftliches Engagement ist das freiwillige, nicht auf finanzielle Vorteile gerichtete, das Gemeinwohl fördernde Engagement. Bürgerschaftliches Engagement in Freizeit, Selbsthilfe, Projekten, Bürgerinitiativen, Seniorenarbeit, Netzwerken,... Gemeinschaftliche Aktivität (Teilnehmer sind aktiv in Vereinen, Gruppen) Freiweilliges Engagement (Teilnehmer über-nehmen Verantwor-tung/ Funktion z.b. Ehrenamt) Baden-Württemberg ist das Land des Ehrenamts. So engagiert sich fast jeder zweite Bürger laut dem Freiwilligensurvey in seiner Freizeit ehrenamtlich für andere. Auch Ministerpräsident Kretschmann sieht das Engagement sehr positiv: Ehrenamtliches Engagement hat in Baden- Württemberg eine lange und starke Tradition. Darüber bin ich sehr froh, denn unser Land lebt von seiner offenen und vitalen Bürgergesellschaft ( ) Ohne die Tatkraft der Bürgerinnen und Bürger überall in unserem Land sind die großen gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit nicht zu meistern. ( ) Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unser Gemeinwesen. - Seite 75 -

76 Anteile freiwillig engagierter Personen Die Zahl der Engagierten in Baden-Württemberg stieg in den letzten Jahren wie das Freiwilligensurvey 2014 (Schaubild FWS Ländervergleich) von 41 Prozent im Jahr 2009 auf 48,2 Prozent im Jahr Motive für freiwilliges Engagement - Seite 76 -

77 Die freiwillig Engagierten in Baden-Württemberg stimmen mit 93,6 Prozent am häufigsten der Aussage zu, dass sie Spaß an ihrem Engagement haben. Ebenfalls häufig engagieren sie sich freiwillig, um mit anderen Menschen (84,5 Prozent) und mit anderen Generationen zusammenzukommen sowie um die Gesellschaft mitzugestalten (80,6 Prozent). Am seltensten stimmen die Engagierten in Baden-Württemberg dem Motiv zu, durch das Engagement etwas dazuverdienen zu wollen. Anteile freiwillig engagierter Personen nach Geschlecht, Alter, Bildung Wie das Schaubild zeigt, sind Männer in Baden-Württemberg anteilig etwas häufiger freiwillig engagiert als Frauen. Wobei es zwischen den - Seite 77 -

78 drei jüngsten Altersgruppen gibt es keine signifikanten Unterschiede hinsichtlich der Engagementquoten gibt. Personen ab 65 Jahren sind in Baden-Württemberg anteilig am seltensten freiwillig engagiert und bieten somit ein großes Potential. Ausgestaltung der freiwilligen Tätigkeit Kinder und Jugendliche werden in Baden-Württemberg am häufigsten als Zielgruppe des freiwilligen Engagements genannt. Daran schließen sich Familien sowie ältere Menschen als Zielgruppen an. Zum zeitlichen Umfang des bürgerschaftlichen Engagements lässt sich gemäß dem Freiwilligensurvey 2014 Folgendes aussagen: Über die Hälfte der Engagierten in Baden-Württemberg (55,9 Prozent) wendet bis - Seite 78 -

79 zu zwei Stunden pro Woche für die freiwillige Tätigkeit auf 27,0 Prozent der Engagierten engagieren sich zwischen drei und fünf Stunden für die freiwillige Tätigkeit. Hierbei wird das Engagement am häufigsten im Rahmen eines Vereins beziehungsweise Verbandes ausgeübt. Entsprechend den Bürgertischen könnte bürgerschaftliches Engagement in Gemeinde und Kloster Beuron laut der gemeinsamen Sammlung der Teilnehmer/ innen die untenstehenden Komponenten beinhalten: Ambulante Wohngemeinschaft, Pflegegruppe Jung und Alt, z.b. Interessenbörse Stärkung des Lebens Zuhause, z.b. nachbarschaftliche Dienste... Engagement im sozialen Netzwerk... Tagesbegleitung, Betreuungsdienste... Verein und Struktur... Bürgerschaftliches Engagment (Verein, soz. Genossenschaft, Stiftung,...) Begegnung/ Treff... - Seite 79 -

80 Doch was könnten Bürger/innen in Beuron zum bürgerschaftlichen Engagement motivieren bzw. was könnte hinderlich für ein Engagement sein? Dieser Frage gingen die Teilnehmer/innen aus dem Bürgertisch 2 nach und sammelten verschiedene Punkte. Was motiviert Bürger/innen zum Engagement? Werte, Austausch mit Anderen Gegenseitigkeit per. Betroffenheit Kenntnisse weitergeben befristetes Engagement Gefühl gebraucht zu werden, Freude am Helfen, Helfersyndrom Spaß und Zufriedenheit WIR - Gefühl, Gemeinschaft richtige Altersgruppe erfahrbare Dankbarkeit, Anerkennung Identifikation Familie als Motivation Was ist hinderlich? Zeitmangel Überforderung (zuviel Verantwortung) Stress Angst vor Nichtakzeptanz Geld (Klärung Entgelt) großer Zeitaufwand geringe Anerkennung, keine Wertschätzung Familie als Hindernis Besserwisserei Sinnlosigkeit - Seite 80 -

81 Was motiviert? (Grund zum Engagement) Was erleichtert den Zugang / die Beteiligung? Wer könnte wie unterstützen / fördern? Sinn und Nutzen Freude an der Hilfe Begegnung mit anderen kann motivieren Wer anderen hilft, hilft sich selbst Dankbarkeit der Betreuten Verantwortung übernehmen Wer motiviert und zeigt den Helfern Wertschätzung Mangel Zugang zum Thema Gemeinschaftserfahrung Anderen helfen Anerkennung Austausch Regelmäßige organisiert Treffe Gutes öffentliches Angebot Zeitliche Begrenzung Gute Vorbereitung Keine Überforderung Mitnahmeeffekt Öffentlichkeitsarbeit z.b. Begegnung und organisiere Vorträge Breite Basis Netzwerke der Ansprechpartner Hilfsbörse Gespräche und Erfahrungsaustausch Klare Rahmenbedingungen Qualifikation, Fortbildungsangebote Kirche/Gemeinderat/Sponsoren Familie Zeitlich begrenzte Projekte Ausflug Gemeinschaft Freundeskreis Verbände/Krankenkassen/Gemeinde Stadt/Kreis/Land/Kirche Anerkennung in der Gesellschaft Hauptamt der Gemeinde Gemeinde stellt Räumlichkeiten Steuerliche Erleichterungen Vereine können durch Bekanntmachungen unterstützen - Seite 81 -

82 In einem weiteren Schritt wurden weitere Gründe, wie auch unterstützende Maßnahmen für die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in der Gemeinde Beuron entwickelt: 5.2 SOZIALES NETZWERK Davon ausgehend, dass herkömmliche Unterstützungen von älteren und kranken Menschen im Primärsystem Familie immer weniger leistbar oder grundsätzlich nicht vorhanden sind, müssen andere in der Gemeinde integrierte Gruppe und Dienste helfend mitwirken. Die steigende Anzahl von Unterstützungsbedürftigen und die wachsenden Anforderungen bei Betroffenen (z.b. Schwerstpflegebedürftigkeit, Demenz, psychische Erkrankungen, Depressionen) erfordern mehr denn je eine dauerhafte, qualitätsvolle und effektive Hilfe. Dort, wo der familiäre, partnerschaftliche, freundschaftliche oder nachbarschaftliche Betreuungs- und Versorgungshintergrund nicht mehr oder nur noch teilweise leistbar bzw. durchführbar ist, gilt es ein weiteres funktionierendes Sorge- und Sicherungssystem zu installieren. Die von den Betroffenen und ihren Angehörigen hinzu ziehenden organisierten Dienste und Hilfen, sozusagen als Ergänzung zum Familien-Nachbar-System stärken durch die vielseitigen Angebote, breiten Erfahrungswerten und kompetenten Hilfen und Leistungen das Leben und Wohnen in den eigenen vier Wänden. Denn Soziale Netzwerke und bürgerverantwortete Begegnungs-, Sorge- und Versorgungssysteme sind für die Zukunft unserer Gesellschaft unerlässlich. Als Grundlagen für eine gelingende füreinander sorgende Gemeinschaft spielen folgende Voraussetzungen eine wichtige Rolle: - Seite 82 -

83 Gemeinsame Werte: Eine wichtige Basis für eine Gemeinschaft, die füreinander Sorge trägt, stellen die beteiligten Bürgerprozesse dar. Durch diese Prozesse haben die Bürger die Möglichkeit für sich selbst und gemeinsam zu überlegen, wie sie sich ein gutes Wohnen und Leben im Alter in der Gemeinde vorstellen und welche Werte für sie wichtig sind. Gemeinwesenorientierung: Nur durch eine grundsätzliche Stärkung der Anteilnahme und Mitverantwortung der Bürger füreinander (z.b. durch Kontakt- und Bewegungsmöglichkeiten, die Beziehungen untereinander aufbauen und Bürger motivieren), können die Erwartungen der Senioren im Rahmen der persönlichen Kontakte bewältigt werden. Eine Solidarität, in der der Mensch etwas gerne und ohne entgeltliche Gegenleistung für jemand anderen tun, zeigt die neue gesellschaftliche innere Haltung: Bürgerschaftliches Engagement als unabdingbarer Teil der Gesellschaft, das sowohl dem Engagierten wie auch dem Hilfebedürftigen ein erfüllendes Leben bereitet, die gesellschaftliche Teilhabe sichert und den Pflegealltag erweitert. Gerade dort wo der familiäre, freundschaftliche oder nachbarschaftliche Betreuungs- und Versorgungshintergrund nicht mehr oder nur noch teilweise leistbar ist, ist es wichtig auf der Basis des bürgerschaftlichen Engagements ein zusätzliches funktionierendes System der Sorge und Sicherheit aufzubauen. Unterschiedliche Angebote: Ein weiteres Ziel der sorgenden Gemeinschaft ist es, den Bedürfnissen von möglichst vielen Bürgern vor Ort gerecht werden zu können. In diesen Bereich fällt auch die Sorge für ein sicheres Wohnumfeld, in dem sich alle Bürger wohlfühlen. Diese Maßnahmen gelingen umso besser, je mehr Bürger in dem Prozess beteiligt sind und sie ein Gelingen mitverantwortlich fühlen. Um viele dieser Wünsche umzusetzen, ist eine offene, transparente und gleichwertige Zusammenarbeit von informellen und professionellen Helfern gefragt. - Seite 83 -

84 Öffnung von Institutionen: Um bürgerschaftliches Engagement von der Basis her zu fördern, können eigenständig und alleine agierende Institutionen wie stationäre Einrichtungen oder gewerbliche Unternehmen vor Ort ihre Türen öffnen und verlässliche Engagementstrukturen gewährleisten. Sie werden so ein aktiver und lebendiger Teil der Gemeinde und stärken auf diese Weise die Lebensqualität der Bewohner der Altenhilfe - Einrichtungen und der Bürger (vgl. Klein, 2014, S. 31) Kommunales Leitbild und Netzwerk: Die Verankerung der sorgenden Gemeinschaft in das Gemeindeleitbild zeigt deren Bedeutung für die Gemeinde. Um unterschiedliche Hilfeleistungen gemäß den Problemstellungen der Bürger bereit halten zu können, ist eine Vernetzung aller örtlichen Vereine, professionellen Anbietern und der Gemeindeverwaltung ausschlaggebend. Eine koordinierende Stelle, die die Bürger informiert, berät, die Gesamtzusammenhänge im Blick hat und die Netzwerkpartner in ihrer gemeinsamen Arbeit unterstützt, ist ebenfalls wichtig für das Gelingen der sorgenden Gemeinschaft. Anerkennung des Engagements: Verschiedenste Formen der Anerkennung sind wichtige Bausteine und zeigen die Wertschätzung bürgerschaftlichen Engagements. Eine passgenaue Anerkennungskultur und Qualifikationsmaßnahmen berücksichtigen die individuellen Motivationsgründe der engagierten Bürger. Soziale Netzwerke sind jedoch nicht so zu verstehen, als dass es nur eine Ansammlung von sozialen, karitativen und fachspezifischen Gruppen wäre, sie erreichen vielmehr über die Qualitäts- und Organisationsform eine hervorragende kompetente Anerkennung und Annahme. Gerade Regionen und Kommunen im ländlichen Raum profitieren von solchen Hilfesystemen. - Seite 84 -

85 Eindrücke vom Bürgertisch 2 - Seite 85 -

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