DIE NEUEN PRÜFUNGSSTANDARDS: NUTZEN FÜR DIE PRÜFER UND DIE KUNDEN Zugleich ein kritischer Blick auf unerfüllbare Erwartungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DIE NEUEN PRÜFUNGSSTANDARDS: NUTZEN FÜR DIE PRÜFER UND DIE KUNDEN Zugleich ein kritischer Blick auf unerfüllbare Erwartungen"

Transkript

1 Ordentliche Revision Edgar fluri DIE NEUEN PRÜFUNGSSTANDARDS: NUTZEN FÜR DIE PRÜFER UND DIE KUNDEN Zugleich ein kritischer Blick auf unerfüllbare Erwartungen Mit der Einführung der neuen Schweizer PS 2013 und des Schweizer QS 1 stellt die Treuhand-Kammer den Anschluss an die internationale Entwicklung sicher. Nachdem Prüfungsdienstleistungen seit einigen Jahren einer markant stärkeren Regulierung und Aufsicht unterstellt wurden, soll dies zum Anlass genommen werden, die Entwicklung der PS aufzuzeigen und die PS 2013 in einen grösseren Zusammenhang zu stellen. Dabei ist auch auf einige Gefahren hinzuweisen. 1. EINLEITUNG Der «Rollout» der neuen Schweizer Prüfungsstandards (PS), Ausgabe 2013, ist eindrücklich: Vor einem Jahr wurden sie angekündigt [1]; in einer Artikelserie im Schweizer Treuhänder wurden die wesentlichen neuen Bereiche vorgestellt; nach der Veröffentlichung zu Beginn dieses Jahres folgt eine Schulungsreihe, mit der die Akademie der Treuhand-Kammer den Anwendern im Verlaufe dieses Jahres einen «vertieften Einstieg in die neuen PS» ermöglichen will [2]. Verbunden sind die neuen PS mit der Einführung eines Schweizer Qualitätssicherungsstandards (QS 1); effektiv wirksam werden sie für Abschlüsse ab 15. Dezember Mit den eigentlichen PS werden zwei Konzepte publiziert, die den PS zugrunde liegen: (1) Im Grundlagenpapier «Fachliche Verlautbarungen der Treuhand-Kammer» wird der Rahmen für die Dienstleistungen von Berufsangehörigen gesetzt und das Verfahren für die Erarbeitung und Inkraftsetzung solcher Verlautbarungen geregelt [3]. (2) Das «Rahmenkonzept der betriebswirtschaftlichen Prüfungen der Treuhand-Kammer» definiert die Merkmale, Bestandteile und Zielsetzungen einer «betriebswirtschaftlichen Prüfung» und grenzt sie von ähnlichen Dienstleistungen ab [4]. Wird die Wirtschaftsprüfung gegenwärtig wiederum neu erfunden, wie schon 2004 bei der erstmaligen Einführung der PS gefragt wurde [5]? Ziel dieses Artikels ist nicht die fachtechnische Erläuterung und Vertiefung der neuen PS. Vielmehr geht es darum, 2.1 Quellen und Entwicklung von Prüfungsnormen. Das Obligationenrecht (OR) vor der Aktienrechtsreform 1991 enthielt den Prüfungsauftrag und keine oder nur rudimentäre Anforderungen an den Prüfer («Kontrollstelle»), ohne diese Anforderungen weiter zu spezifizieren oder sich zur Durchführung der Prüfung zu äussern [6]. Diese «Ausführungsbestimmungen» wurden dem Berufsstand überlassen. Während vieler Jahre war das Revisionshandbuch der Schweiz (RHB) die massgebende Anleitung zur Durchführung von Abschlussprüfungen. Das RHB war aber als Lehrbuch und Nachschlagewerk, nicht als Prüfungsstandard konzipiert, was bei Veredgar fluri, prof. dr. rer. pol., dipl. wirtschaftsprüfer, em. titularprofessor für wirtschaftsprüfung, universität basel, basel, edgar.fluri@unibas.ch mit einem weiter geöffneten Sichtwinkel einen Blick auf die «Normenwelt» der Abschlussprüfung zu werfen und dadurch die PS in einen grösseren Zusammenhang zu stellen. Daran schliessen sich einige Überlegungen nicht Untersuchungen über den Nutzen der neuen PS für die Prüfer, aber auch aus Sicht der Kunden. Diese Überlegungen enthalten auch einige Gedanken über mögliche Gefahren und nicht erfüllbare Erwartungen. 2. DIE NORMENWELT DER ABSCHLUSSPRÜFUNG Die PS bilden Teil einer umfassenden Normenwelt in der Form von gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften der Berufsorganisationen, die mit unterschiedlichem Verbindlichkeitsgrad für die Durchführung von Prüfungen massgebend sind. Die beiden Normenquellen gesetzliche Bestimmungen und berufsständische Regelungen haben sich im Verlaufe der Zeit in gegenseitiger Beeinflussung parallel entwickelt. Diese Entwicklung war weitgehend abhängig von der internationalen Entwicklung der Prüfungsnormen, die wiederum eine Folge der internationalen Entwicklung der Wirtschaft und vor allem der Kapitalmärkte war. Sie verlief vor allem in den letzten zwei Jahrzehnten sehr dynamisch (und verhalf der Wirtschaftsprüfung zu einer markanten Erhöhung des Wahrnehmungsgrades in der Öffentlichkeit). Ein kurzer Blick auf die Vergangenheit illustriert diese Aussagen. 252 Der Schweizer TreuhändeR

2 DIE NEUEN PRÜFUNGSSTANDARDS: NUTZEN FÜR DIE PRÜFER UND DIE KUNDEN Ordentliche Revision antwortlichkeitsfällen von Revisionsstellen rasch zu Auseinandersetzungen über die Verbindlichkeit der im RHB auf - geführten (möglichen oder empfohlenen) Prüfungshandlungen führte. Erst 1983 hat die Treuhand-Kammer (noch rudimentäre) Empfehlungen zur Abschlussprüfung (EzA) publiziert, die 1992 durch die umfassenderen Grundsätze zur Abschlussprüfung (GzA) ersetzt und nun als verbindliche Norm bezeichnet wurden. Die GzA waren eine erste schweizerische Umsetzung der International Standards on Auditing (ISA) der International Federation of Accountants (IFAC), zu deren Anwendung die Treuhand-Kammer als Mitglied der IFAC verpflichtet war. Inhalt und Form der GzA waren jedoch so weit von den ISA entfernt, dass die Anerkennung als Umsetzung nicht erwartet werden konnte. Das führte zur Ausarbeitung und Einführung der ersten Schweizer PS 2004 [7]. Das RHB wurde 1998 durch das Schweizer Handbuch der Wirtschaftsprüfung (HWP) abgelöst. Dabei wurde die Entwicklung der PS berücksichtigt, aber der Charakter als Lehrbuch und Nachschlagewerk und damit die Problematik als Prüfungsnorm blieben erhalten. Diese Funktion kam aber nun den PS 2004 zu. Die Entwicklung der Prüfungsnormen war auch eine Folge der Neuerungen in der Gesetzgebung wurde das (damals so genannte) neue Aktienrecht in der Schweiz eingeführt, das zwar einige Neuerungen in der Rechnungslegung (Gliederungsvorschriften, Konsolidierungspflicht, Anhang als Teil der Jahresrechnung u. a.) brachte, aber den Auftrag der Revisionsstelle (neue Bezeichnung) im Wesentlichen unverändert beliess. Aber die Forderungen der «Befähigung» und der «besonderen Befähigung» für Revisionen von grösseren Gesellschaften wurde ins Gesetz aufgenommen [8]. Wesentliche Neuerungen für die Revision wurden erst mit den neuen Vorschriften zur Revision im OR und dem Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) 2005 und der Schaffung der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) eingeführt. Diese betrafen im Wesentlichen die Loslösung der Revisionspflicht von der Rechtsform und die Differenzierung nach Grösse der Gesellschaft (ordentliche Revision, eingeschränkte Revision, Opting-Möglichkeiten), die Ausweitung des Prüfungsauftrags auf die Existenz des internen Kontrollsystems (IKS) bei der ordentlichen Revision, die gesetzliche Verankerung detaillierter Unabhängigkeitsvorschriften sowie die Zulassung und Qualifikation der Revisoren und die Revisionsaufsicht. Im Zuge dieser gesetzlichen Entwicklungen hat die Treuhand-Kammer auch die Berufsordnung angepasst, die Richtlinien zur Unabhängigkeit erweitert und eine Richtlinie zur Weiterbildung eingeführt [9]. Abbildung 1: Die Basis der Prüfungsstandards (US GAAS 1948) General Standards 1. Training and Proficiency 2. Independence 3. Due Professional Care Standards of Field Work 1. Adequate Planning and Supervision 2. Understanding Internal Control 3. Obtaining Competent Evidence Standards of Reporting 1. Adherence to GAAP 2. Consistency 3. Adequate Disclosure 4. Expression of Opinion die Überwachung der Einhaltung bzw. Einführung ihrer Standards (Compliance) verstärkt. In den USA und generell in der anglo-amerikanischen Welt wurden PS im heutigen Sinn weit früher entwickelt. Schon 1948 wurden 9 der 10 Generally Accepted Auditing Standards (GAAS) eingeführt und einige Jahre später mit einem weiteren Standard ergänzt [10]. Diese zehn Standards bilden das Fundament für alle weiteren PS in den USA und unverkennbar bauen auch die IAS auf 2.2 Internationalisierung der Prüfungsnormen: Die Rolle der IFAC. Die Bedeutung der IFAC wurde schon im vorhergehenden Abschnitt deutlich. Gegründet 1977 mit dem Ziel, die Qualität der Wirtschaftsprüfung weltweit zu vereinheitlichen und zu verbessern und den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zu fördern, hat die IFAC vor allem im letzten Jahrzehnt seit den Krisen um Enron, Worldcom usw. und der darauf folgenden strengen gesetzlichen Regelung in den USA (Sarbanes-Oxley Act 2002, PCAOB) ihre Aktivitäten intensiviert, ihre Organisation wirkungsvoller gestaltet und Der Schweizer Treuhänder 253

3 Ordentliche Revision DIE NEUEN PRÜFUNGSSTANDARDS: NUTZEN FÜR DIE PRÜFER UND DIE KUNDEN Abbildung 2: Verbindung der Normen Rechnungslegungsstandard Prüfungsstandard Qualitätssicherungsstandard IFRS IAS ISQC 1 US GAAP US GAAS QC PCAOB Swiss GAAP FER Schweizer PS QS 1 OR (Ordentliche Revision) Schweizer PS QS 1 OR (Eingeschränkte Revision) Standard zur Eingeschränkten Revision QS 1 diesem Konzept auf. Die zehn Standards regeln in kurzen Statements die in Abbildung 1 aufgeführten Bereiche. Der IFAC gehören heute 167 Berufsorganisationen in 127 Ländern an. Als Mitglied haben sie sich verpflichtet so auch die Treuhand-Kammer, die Ziele der IFAC zu unterstützen und die Werte und Standards der IFAC umzusetzen [11]. Die relevanten Standards sind publiziert als Code of Ethics for Professional Accountants und als International Standards on Auditing, Review, Other Assurance, and Related Services [12]. Die grosse Bedeutung und wichtige Aufgabe der IFAC ist im «Neu in der aktuellen Normenwelt ist die ausdrückliche Verbindung der Normenebenen, die mit den neuen Rechnungslegungsvorschriften im OR noch verstärkt wird.» Lichte der Internationalisierung der Wirtschaft und vor allem auch der Kapitalmärkte unbestritten. Die neuen Schweizer PS 2013 stellen eine Umsetzung der ISA nach der wesentlichen Überarbeitung (Clarity Projekt), Stand März 2009, dar. Umsetzung bedeutet konkret, dass die ISA in der autorisierten deutschen und französischen Übersetzung übernommen und nur dort ergänzt wurden, wo es aufgrund schweizerischer Gesetzesbestimmungen notwendig war. Durch die Übernahme der offiziellen Übersetzungen ergeben sich, zumindest in Deutsch, einige neue, ungewohnte Ausdrücke, die aber in einem Glossar definiert und erklärt werden. 2.3 Die geltenden Prüfungsnormen in der Schweiz. In der Schweiz finden sich die Prüfungsnormen in drei Bereichen: im OR, im RAG und in den Verlautbarungen der Treuhand-Kammer. Weitere Prüfungsnormen sind in Spezialgesetzen enthalten (Banken, Versicherungen, BVG u. a.), auf die hier nur verwiesen sei, ohne darauf einzugehen Prüfungsnormen im Obligationenrecht [13]. Das OR unterscheidet zwischen ordentlicher und eingeschränkter Revision und unterscheidet drei Qualifikationsstufen als Revisi- onsstelle: Zugelassener Revisor, zugelassener Revisionsexperte und staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen. Das OR regelt oder definiert die Anforderungen an die Revisionsstelle mit Verweis auf das RAG, die Anforderungen an die Unabhängigkeit der Revisionsstelle, den Prüfungsauftrag (unterschiedlich für die zwei Revisionsarten), Berichterstattung und Anzeigepflichten bei Verstössen, Wahl, Amtsdauer und Rotationspflicht (bei der ordentlichen Revision), Auskunftsrecht und Geheimhaltungspflicht, Dokumentation der Prüfung und Aufbewahrung der Prüfungsakten, Haftung Prüfungsnormen im RAG [14]. Das RAG regelt oder definiert die Zulassungsvoraussetzungen für die drei Arten der Revisionsstelle; die speziellen Pflichten staatlich beaufsichtigter Revisionsunternehmen, insbesondere die Unabhängigkeit und die Qualitätssicherung sowie die Pflicht, sich mindestens alle drei Jahre einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen. Die Umsetzung der Bestimmungen im RAG wird in Verordnungen und Rundschreiben detailliert. Darin wird insbesondere auch geregelt, (1) welche PS in Abhängigkeit von den Rechnungslegungsstandards, nach denen der Abschluss erstellt wurde, anzuwenden sind und (2) welche Qualitätssicherungsstandards in Abhängigkeit von den PS anzuwenden sind Prüfungsnormen der Treuhand-Kammer. Die Prüfungsnormen der Treuhand-Kammer sind in folgenden Verlautbarungen enthalten: Standes- und Berufsregeln 2007 mit den Regelungsbereichen: Allgemeine Grundsätze, Sorgfalt und Verantwortung, Verschwiegenheit, Unabhängigkeit, Beziehungen zwischen den Berufsangehörigen, Honorare, Sanktionen/Verfahren bei Verstoss. Richtlinien zur Unabhängigkeit 2007: Diese stellen die Ausführungsbestimmungen zur Unabhängigkeit in den Standesund Berufsregeln dar und richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie nach dem Code of Ethics der IFAC. Richtlinien zur Weiterbildung 2007: Diese stellen eine verbindliche Vorgabe für eine qualifizierte, fachliche Weiterbildung der Berufsangehörigen dar. 254 Der Schweizer TreuhändeR

4 DIE NEUEN PRÜFUNGSSTANDARDS: NUTZEN FÜR DIE PRÜFER UND DIE KUNDEN Ordentliche Revision Schweizer Prüfungsstandards (PS) 2013: Diese stellen, wie erwähnt, die Umsetzung der ISA, Stand März 2009, in autorisierter Übersetzung dar und sind ergänzt mit Regelungen aufgrund schweizerischer Gesetzesbestimmungen. Sie enthalten nebst den eigentlichen 44 Prüfungsstandards den Schweizer Qualitätssicherungsstandard QS 1, das Rahmenkonzept der betriebswirtschaftlichen Prüfungen sowie das Konzept über die Fachlichen Verlautbarungen der Treuhand- Kammer. Der Umfang der gedruckten Ausgabe der PS 2013 von 918 Seiten sagt etwas über den Detaillierungsgrad der Standards aus. Standard zur Eingeschränkten Revision (SER) 2007: Dieser gemeinsam von der Treuhand-Kammer und dem Schweizerischen Treuhänderverband (heute Treuhand-Suisse) erlassene Standard gehört nicht zu den Schweizer Prüfungsstandards 2013, aber er bildet Teil der Fachlichen Verlautbarungen, untersteht dem Schweizer QS 1 und ist für die Mitglieder beider Berufsverbände für die Durchführung von eingeschränkten Revisionen nach Art. 727 a ff. OR verbindlich. Zudem gelten die Bestimmungen über Zulassung und Aufsicht gemäss RAG. 2.4 Verbindung der Normenebenen. Neu in der aktuellen Normenwelt ist die ausdrückliche Verbindung der Normenebenen, die mit den neuen Rechnungslegungsvorschriften im OR noch verstärkt wird. Das OR bestimmt, welche Rech- «Die umfangreichen und detaillierten PS können zu mechanistischer oder formalistischer Anwendung verleiten und den Blick vom Gesamtbild ablenken.» nungslegungsstandards je nach Gesellschaft anzuwenden sind. Art der Gesellschaft und Rechnungslegungsstandards bestimmen, welche PS und damit verbunden, welche QS anzuwenden sind. Beispiele sind zur Illustration in Abbildung 2 aufgeführt. 3. NUTZEN FÜR DIE PRÜFER Der Nutzen der PS ist an Zweck und Ziel der Abschlussprüfung zu messen. Abschlussprüfungen haben den Zweck, das Vertrauen der Abschluss-Adressaten in die vermittelten Informationen zu sichern bzw. zu erhöhen. Ziel der Abschlussprüfung ist ein Urteil des Prüfers darüber, dass der Abschluss mit den relevanten Abschlussnormen (Gesetzliche Bestimmungen, Accounting Standards) übereinstimmt. Durch seine Prüfungshandlungen muss der Abschlussprüfer hinreichende Sicherheit darüber erlangen, dass der Abschluss Der Schweizer Treuhänder 255

5 Ordentliche Revision DIE NEUEN PRÜFUNGSSTANDARDS: NUTZEN FÜR DIE PRÜFER UND DIE KUNDEN keine wesentlichen Fehler aufweist. Dazu muss er auch die Risiken kennen und beurteilen, die mit dem Abschluss und der Prüfung verbunden sind. Die neuen PS schaffen die Voraussetzungen, um diese Aufgaben des Abschlussprüfers besser zu erfüllen. Das zeigt sich u. a. an folgenden Aspekten: Abschlussprüfungen werden klar definiert und von anderen Prüfungen und ähnlichen Dienstleistungen abgegrenzt. Der Prüfungsprozess wird in seine relevanten Komponenten aufgeteilt und klar strukturiert. Die PS geben Anleitung für die Prüfung komplexer Sachverhalte wie z. B. Risikobeurteilung, IKS, Schätzungen. Die PS legen die Anforderungen an die Dokumentation der Prüfungshandlungen und die Qualitätssicherung fest. Die PS geben Anleitung für die Kommunikation mit den Kunden und regeln die Berichterstattung. «Unternehmerische Tätigkeit ist immer mit gewissen Risiken verbunden, die auch mit grossem Aufwand nicht immer erkannt werden können.» Viele dieser Aspekte sind nicht neu und waren schon in früheren PS oder Grundsätzen enthalten. Neu ist die nun durchwegs gemeinsame Methodik und Sprache auf internationalem Niveau. Das ist eine wichtige Voraussetzung für die Prüfungen in internationalem Umfeld und bildet auch eine gute Basis für die Ausbildung und die Leistungsbeurteilung. Nachdruck wird diesen Aspekten verliehen durch die Vorschriften zur Qualitätssicherung und die Revisionsaufsicht. Es ist aber auch auf einige kritische Aspekte und Gefahren hinzuweisen: Die umfangreichen und detaillierten PS können zu mechanistischer oder formalistischer Anwendung verleiten und den Blick vor allem unter Honorar- und Zeitdruck und der drohenden Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde vom Gesamtbild ablenken. Es ist zu hoffen, dass die Aufsichtsbehörde bei ihren Qualitätskontrollen nicht der gleichen Gefahr verfällt. Die PS ersetzen ausreichende Kenntnisse und Verständnis für die Geschäftstätigkeit und das Umfeld der Kunden nicht. Komplexe Geschäftsvorfälle und Sachverhalte müssen in ihrem Gesamtzusammenhang verstanden werden. Formalistisches Abhaken genügt nicht. Unternehmerische Tätigkeit ist immer mit gewissen Risiken verbunden, die auch mit grossem Aufwand nicht immer erkannt werden können. Oft ergibt sich die «richtige» Beurteilung auch für den Unternehmer erst im Nachhinein. Diese Risikobeurteilung muss sich der Prüfer erarbeiten. Er kann sie nicht aus den PS lesen. Nebst der formellen Anwendung der PS kommt dem professionellen Beurteilungsvermögen damit wie bisher eine sehr grosse Bedeutung zu. Die PS liefern eine Methodik, die «Auch die ausgeklügeltsten PS können ein gutes professionelles Beurteilungsvermögen, Kenntnisse über den Kunden und die Branche, Verständnis der Geschäftstätigkeit und der Risiken nicht ersetzen.» nicht mechanistisch zum richtigen Prüfungsurteil führt. Dieses muss durch die Prüfungsverantwortlichen gezogen und verantwortet werden. 4. NUTZEN AUS SICHT DER KUNDEN Die Frage sei erlaubt: Was ist der Nutzen der neuen PS aus Sicht der Kunden? Zwar ist die Verantwortung eindeutig zugeordnet: Die finanzielle Berichterstattung liegt in der Verantwortung des Kunden, für die Prüfung und das Prüfungsurteil ist der Prüfer verantwortlich. Trotz dieser klaren Zuteilung bestehen gegenseitige Interessen: Die Aufgabe des Prüfers ist leichter, wenn die finanzielle Berichterstattung auf einem hohen Qualitätsniveau erfolgt. Entsprechend muss der für die Berichterstattung verantwortliche Kunde an einer Prüfung auf hohem Qualitätsniveau interessiert sein. Wie wir gesehen haben, tragen die neuen PS bei entsprechender Anwendung zu einer erhöhten Prüfungsqualität bei. Insbesondere bei international tätigen Unternehmen sollten sich einheitliche PS auf die Qualität der Prüfung und Berichterstattung positiv auswirken. In mehreren Punkten regeln sie auch die Kommunikation zwischen Prüfer und Kunde und können so zu einer besseren Abstimmung der Erwartungen beitragen. Durch die Beurteilung der Risiken und der internen Kontrollen und den darauf basierenden Feststellungen des Prüfers sollte der Kunde von einem breiteren Erfahrungshintergrund profitieren können. Naheliegend ist auch das Interesse der Kunden an einer effizienten Prüfung und tiefen Kosten. Umfang und Detaillierung der PS sprechen nicht primär für weniger Zeitaufwand und damit tiefere Kosten. ITbasierte Prüfungssysteme sollten es anderseits den Prüfungsgesellschaften erlauben, die Prüfungsprozesse besser zu struk - turieren, die PS zu integrieren und damit den Zeitbedarf für die höheren Prüfungsanforderungen zu kompensieren. Bei so viel Standardisierung stellt sich eine weitere Frage aus Sicht des Kunden: Wo bleibt die Differenzierung zwischen den Prüfern? Ansatzpunkte zur Differenzierung bleiben weiterhin vorhanden, auch wenn die Prüfung selbst durch die PS stark standardisiert ist: Persönliches Auftreten, En gagement, Kenntnis der Geschäftstätigkeit und der Herausforderungen des Kunden, Branchenkenntnisse, Kommunikationsfähigkeit, Qualität des Prüfungsteams. Die Aufzählung ist nicht abschliessend. 256 Der Schweizer TreuhändeR

6 DIE NEUEN PRÜFUNGSSTANDARDS: NUTZEN FÜR DIE PRÜFER UND DIE KUNDEN Ordentliche Revision 5. FAZIT Die Ausführungen haben gezeigt, dass die neuen PS Teil einer komplexeren Normenwelt der Prüfung sind. Prüfungsnormen haben sich über die Jahre entwickelt. Die neuen PS tragen zu einer noch stärkeren Professionalisierung der Prüfung bei und sichern den Anschluss des Schweizer Berufsstandes an die internationale Entwicklung. Das bringt viele Vorteile, aber befreit nicht automatisch von einigen Gefahren. Auch die ausgeklügeltsten PS können ein gutes professionelles Beurteilungsvermögen, Kenntnisse über den Kunden und die Branche, Verständnis der Geschäftstätigkeit und der Risiken usw. nicht ersetzen. Prüfung bleibt ein personenabhängiges Geschäft, ein «people business». Anmerkungen: 1) Vgl. Kleibold/Zemp (2012). 2) Siehe Ausschreibungsunterlagen unter 3) PS 2013, S. 1 ff. 4) PS 2013, S. 17 ff. 5) Vgl. Stöckli/Glanz (2004). 6) Aus heutiger Sicht interessant ist die Formulierung in Art. 727 des OR vor 1991: «Die Revisoren... brauchen nicht Aktionäre zu sein.» Immerhin konnten die Revisoren damals schon nicht Mitglied des VR oder Angestellte sein. Vgl. dazu Fluri (2007), S ) Vgl. dazu Stöckli/ Glanz (2004), Fluri (2007). 8) Art. 727 a und 727 b OR ) Treuhand-Kammer: Standes- und Berufsregeln 2007, Richtlinien zur Unabhängigkeit 2007, Richtlinien zur Weiterbildung ) Montgomery 1998, S. 3 5 ff. 11) Vgl. dazu IFAC, 2012 Annual Report ( 12) IFAC Code of Ethics 2012 und Handbook Download unter www. ifac.org. 13) Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf eine Referenzierung der einzelnen Artikel verzichtet. 14) Revisionsaufsichtsgesetz Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf eine Referenzierung der einzelnen Artikel verzichtet. Literatur: Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (Revisionsaufsichtsgesetz 2005). Fluri, Edgar (2007): Neue Anforderungen an Rechnungslegung und Abschlussprüfung, in: Arter, Oliver/Jörg, Florian S. (Hrsg.), Entwicklungen im Gesellschaftsrecht II, Bern 2007, S. 255 ff. IFAC (Code of Ethics 2012): Code of Ethics for Professional Accountants, 2012 Edition, New York 2012 ( IFAC (Handbook 2012): Handbook of International Quality Control, Auditing, Review, Other Assurance, and Related Services Pronouncements, 2012 Edition, New York 2012 ( IFAC: 2012 Annual Report, New York 2013 ( Kleibold, Thorsten/Zemp, Reto (2012): Projekt Clarified ISA Überblick und Ausblick, in: Der Schweizer Treuhänder, 2012/4, S. 196 ff. O Reilly, Vincent M./McDonnell, Patrick J. u. a. (Montgomery 1998): Montgomery s Auditing, 12 th ed., New York Schweizerisches Obligationenrecht (OR), verschiedene Fassungen. Stöckli, Hansjörg/ Glanz, Stephan (2004): Neue Schweizer Prüfungsstandards, in: Der Schweizer Treuhänder 5/2004, S. 397 ff. Treuhand-Kammer (PS 2013): Schweizer Prüfungsstandards (PS) 2013, Zürich Treuhand-Kammer: Standes- und Berufsregeln 2007, Richtlinien zur Unabhängigkeit 2007, Richtlinien zur Weiterbildung Der Schweizer Treuhänder 257

Teil 1: Neues Obligationenrecht. Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec.

Teil 1: Neues Obligationenrecht. Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec. Teil 1: Neues Obligationenrecht Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec. HSG Überblick Neue gesetzliche Bestimmungen Mögliche Auslegung

Mehr

Anleitung zur Qualitätssicherung bei kleinen und mittelgrossen Revisionsunternehmen

Anleitung zur Qualitätssicherung bei kleinen und mittelgrossen Revisionsunternehmen Anleitung zur Qualitätssicherung bei kleinen und mittelgrossen Revisionsunternehmen Die vorliegende Anleitung zur Qualitätssicherung stellt eine Umsetzung der in PS 220 beschriebenen Anforderungen in kleinen

Mehr

Der neue SER 2015 in der Übersicht. Nussbaumer Christian Dipl. Treuhandexperte Leiter SIFER von Treuhand Suisse

Der neue SER 2015 in der Übersicht. Nussbaumer Christian Dipl. Treuhandexperte Leiter SIFER von Treuhand Suisse Der neue SER 2015 in der Übersicht Nussbaumer Christian Dipl. Treuhandexperte Leiter SIFER von Treuhand Suisse Inhaltsübersicht Änderungen des SER im Gesamtüberblick Seite 3 Was hat geändert im Detail?

Mehr

Verantwortlichen Aktuars aus der Sicht

Verantwortlichen Aktuars aus der Sicht 2. Tagung der Schweizerischen Aktuarvereinigung zum Verantwortlicher Aktuar am 30. Oktober 2007 Die Tätigkeit T des Verantwortlichen Aktuars aus der Sicht des Abschlussprüfers Referent: Martin Frei, Präsident

Mehr

Rundschreiben 1/2014 über die interne Qualitätssicherung in Revisionsunternehmen (RS 1/2014)

Rundschreiben 1/2014 über die interne Qualitätssicherung in Revisionsunternehmen (RS 1/2014) Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB Rundschreiben 1/2014 über in Revisionsunternehmen (RS 1/2014) vom 24. November 2014 Inhaltsverzeichnis I. Ausgangslage Rz 1-2 II. Revisionsunternehmen mit der

Mehr

Universität Basel WWZ HS 14

Universität Basel WWZ HS 14 Universität Basel WWZ HS 14 1 Dr. M. Jeger Wirtschaftsprüfung Inhalt 2 1. Die drei Dimensionen des COSO-Frameworks 2. PS 890: Prüfung der Existenz des IKS 1. Die drei Dimensionen des COSO-Frameworks (1)

Mehr

Universität Basel WWZ HS 14. V3. Gesetzliche Grundlagen zur Rechnungslegung und Prüfung

Universität Basel WWZ HS 14. V3. Gesetzliche Grundlagen zur Rechnungslegung und Prüfung Universität Basel WWZ HS 14 1 Dr. M. Jeger Wirtschaftsprüfung V3. Gesetzliche Grundlagen zur Rechnungslegung und zur Prüfung Inhalt 2 1. Gesetzliche Grundlagen zur Rechnungslegung 1. Änderungen durch das

Mehr

Rundschreiben 1/2008 über die Anerkennung von Prüfungsstandards (RS 1/2008) vom 17. März 2008 (Stand am 1. Januar 2015) Inhaltsverzeichnis

Rundschreiben 1/2008 über die Anerkennung von Prüfungsstandards (RS 1/2008) vom 17. März 2008 (Stand am 1. Januar 2015) Inhaltsverzeichnis Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB Rundschreiben 1/2008 über die Anerkennung von Prüfungsstandards (RS 1/2008) vom 17. März 2008 (Stand am 1. Januar 2015) Inhaltsverzeichnis I. Ausgangslage Rz

Mehr

eine erfüllbare Herausforderung?

eine erfüllbare Herausforderung? Gebot zur Anwendung der International Standards on Auditing --- eine erfüllbare Herausforderung? Dr. Robert Reiter Präsident Zurück zur ersten Seite IFAC www.ifac.org International Federation of Accountants

Mehr

Anhang zur Jahresrechnung

Anhang zur Jahresrechnung 29 Vorjahresvergleich Die Eröffnungsbilanz wurde in formaler Hinsicht, in Gliederung und Nomenklatur analog den neuen Vorschriften dargestellt. Der zwingend vorgeschriebene Mindestinhalt ist den Besonderheiten

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

Aufgabe 1 (a) IAS Übung 1: Rahmenbedingungen. Was ist unter Rechnungslegung zu verstehen? Wozu Rechnungslegungsstandards? Wer legt diese fest?

Aufgabe 1 (a) IAS Übung 1: Rahmenbedingungen. Was ist unter Rechnungslegung zu verstehen? Wozu Rechnungslegungsstandards? Wer legt diese fest? Aufgabe 1 (a) Aufgabe 1 (a) 1 2 3 Was ist unter Rechnungslegung zu verstehen? Wozu Rechnungslegungsstandards? Wer legt diese fest? Übung_1_IAS_FS09_final Seite 7 Aufgabe 1 (a) 1 Was ist Rechnungslegung?

Mehr

IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Energieversorgungsunternehmen (IDW PS 610) 1

IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Energieversorgungsunternehmen (IDW PS 610) 1 1. Vorbemerkungen IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Energieversorgungsunternehmen (IDW PS 610) 1 (Stand: 01.03.2006) (1) Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. (IDW) legt in diesem IDW

Mehr

Daimler AG 4T /04/2013

Daimler AG 4T /04/2013 Daimler AG 4T 2012 29/04/2013 DAG Konzern Prüfungsbericht Konzernabschluss zum 31.12.2012 und zusammengefasster Lagebericht Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Daimler AG, Stuttgart Vermerk

Mehr

Prüfungsauftrag für das staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen

Prüfungsauftrag für das staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Anhang 2 Prüfungsauftrag für das staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen (nachfolgend: Gründungsprüfer ) 1 Zielsetzung Die Oberaufsichtskommission

Mehr

Bericht der Versicherungsrevisionsstelle (nach VersAG) an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Jahresrechnung 2013

Bericht der Versicherungsrevisionsstelle (nach VersAG) an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Jahresrechnung 2013 UNIQA Versicherung Aktiengesellschaft Vaduz Bericht der Versicherungsrevisionsstelle (nach VersAG) an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Versicherungsrevisionsstelle

Mehr

Neues Revisionsgesetz per 1.1.2008

Neues Revisionsgesetz per 1.1.2008 Neues Revisionsgesetz per 1.1.2008 Änderungen im Gesellschaftsrecht und Einführung einer Revisionsaufsicht Die Eidgenössischen Räte haben im Dezember 2005 die Änderung des Obligationenrechts (GmbH- Recht

Mehr

Durchführung von Prüfungen nach 4a Abs 8 EStG zur Spendenabsetzbarkeit

Durchführung von Prüfungen nach 4a Abs 8 EStG zur Spendenabsetzbarkeit Stellungnahme des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zur Durchführung von Prüfungen nach 4a Abs 8 EStG zur Spendenabsetzbarkeit (beschlossen in der Sitzung

Mehr

Bericht über die Durchführung der externen Qualitätsprüfung gem. A-QSG des Prüfungsbetriebes [des überprüften WP / der überprüften WP-Gesellschaft]

Bericht über die Durchführung der externen Qualitätsprüfung gem. A-QSG des Prüfungsbetriebes [des überprüften WP / der überprüften WP-Gesellschaft] Musterbericht über die Durchführung der externen Qualitätsprüfung gem. A-QSG Bericht über die Durchführung der externen Qualitätsprüfung gem. A-QSG des Prüfungsbetriebes [des überprüften WP / der überprüften

Mehr

Code of Conduct Verhaltenskodex für die Mitarbeitenden. Er ist ein Leitfaden zu Integrität und Compliance.

Code of Conduct Verhaltenskodex für die Mitarbeitenden. Er ist ein Leitfaden zu Integrität und Compliance. Glossar Das Glossar macht den Besuchern unserer Website, die mit der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsbranche nicht vertraut sind, einige Schlüsselbegriffe verständlich. Audit Committee Prüfungsausschuss

Mehr

Treuhand Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Unternehmensberatung SCHÜRMANN TREUHAND

Treuhand Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Unternehmensberatung SCHÜRMANN TREUHAND Treuhand Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Unternehmensberatung SCHÜRMANN TREUHAND Sehr geehrte Damen und Herren, Die ST ist eine erfahrene, kompetente und zuverlässige Partnerin für Klein- und Mittelunternehmen

Mehr

Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen (GoA)

Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen (GoA) Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen (GoA) Die GoA regeln die allgemeinen Grundsätze die der Wirtschaftsprüfer (WP) bei jeder Abschlussprüfung zu beachten hat um die fachlichen

Mehr

Jahresrechnung zum der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Rostock (GmbH & Co.) OHG

Jahresrechnung zum der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Rostock (GmbH & Co.) OHG Jahresrechnung zum 31.12.2006 der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Rostock (GmbH & Co.) OHG 31.12.2006 31.12.2005 Umsatzerlöse - aus Verkauf von Grundstücken 1.826.339,62 1.969.860,17 Minderung des

Mehr

Entwicklung IKS in der Schweiz

Entwicklung IKS in der Schweiz Entwicklung IKS in der Schweiz Entwicklung IKS in der Schweiz Einleitung Inhalt der Gesetzesvorlage Parlamentsbeschluss Anforderungen Revisionspflicht Prüfumfang der ordentlichen Revisionspflicht Kontroll-Framework

Mehr

Zusammenarbeit von Interner Revision und Abschlußprüfer

Zusammenarbeit von Interner Revision und Abschlußprüfer Zusammenarbeit von Interner Revision und Abschlußprüfer Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft WP StB Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Lück Erich Schmidt Verlag Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek

Mehr

Modulbeschreibung. Beitrag des Moduls zu den Studienzielen. Voraussetzungen für die Teilnahme. Verwendbarkeit des Moduls

Modulbeschreibung. Beitrag des Moduls zu den Studienzielen. Voraussetzungen für die Teilnahme. Verwendbarkeit des Moduls Modulbeschreibung Code VI 6.5 Modulbezeichnung Beitrag des Moduls zu den Studienzielen Qualifikationsziele (vgl. Leitfaden Punkt 3) Die Studierenden sind mit den Rechtsgrundlagen des Jahresabschlusses

Mehr

Berichterstattung bei der eingeschränkten Revision Grundlagen und Fallstricke

Berichterstattung bei der eingeschränkten Revision Grundlagen und Fallstricke marc arnet claudia mattig Berichterstattung bei der eingeschränkten Revision Grundlagen und Fallstricke Der Revisionsstellenbericht im Rahmen der Prüfung einer Jahresrechnung ist unter dem Regime der eingeschränkten

Mehr

BCA AG Oberursel. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht

BCA AG Oberursel. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht BCA AG Oberursel Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis 1. Bilanz zum 31. Dezember 2013 2.

Mehr

FC St. Gallen Event AG St. Gallen. Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2015/2016

FC St. Gallen Event AG St. Gallen. Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2015/2016 FC St. Gallen Event AG St. Gallen Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2015/2016 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der FC St. Gallen Event AG St.

Mehr

Umsetzung der neuen Schweizer Prüfungsstandards Überlegungen und Herausforderungen zur Implementierung der neuen Prüfungsstandards

Umsetzung der neuen Schweizer Prüfungsstandards Überlegungen und Herausforderungen zur Implementierung der neuen Prüfungsstandards Pascal stirnimann martin schmidt Umsetzung der neuen Schweizer Prüfungsstandards Überlegungen und Herausforderungen zur Implementierung der neuen Prüfungsstandards Zur Wahrung der Vergleichbarkeit und

Mehr

Herzlich willkommen. Hunziker Leutenegger Treuhand AG Frauenfeld / Landschlacht. April 2008

Herzlich willkommen. Hunziker Leutenegger Treuhand AG Frauenfeld / Landschlacht. April 2008 Herzlich willkommen Hunziker Leutenegger Treuhand AG Frauenfeld / Landschlacht April 2008 Das neue Revisionsgesetz Das Gesetz gilt ab 1. Januar 2008 Das Gesetz gilt für die Geschäftsjahre, die nach dem

Mehr

Ip!J viitgireo oer rreuhono-v,ammer. die Jahresrechnung per 31. Dezember 2015 PROGRESSIA PROFOND-VERE?NIGUNG THALWIL. Bericht der Revisionsstelle über

Ip!J viitgireo oer rreuhono-v,ammer. die Jahresrechnung per 31. Dezember 2015 PROGRESSIA PROFOND-VERE?NIGUNG THALWIL. Bericht der Revisionsstelle über PROGRESSIA WITITS«,HAmPRüFUNG AG PROFOND-VERE?NIGUNG THALWIL Bericht der Revisionsstelle über die Jahresrechnung per 31. Dezember 2015 Ip!J viitgireo oer rreuhono-v,ammer PRO RESSlA WlrlTSCHAFTSF'RÜFuNG

Mehr

Neue Anforderungen an Unternehmen und Prüfer

Neue Anforderungen an Unternehmen und Prüfer Neue Anforderungen an Unternehmen und Prüfer Änderungen im Gesellschaftsrecht und Einführung einer Revisionsaufsicht Dezember 2005 Änderungen im Gesellschaftsrecht Die Eidgenössischen Räte haben im Dezember

Mehr

Universität Basel WWZ HS 14. G1. Abgrenzung externe Revision zu anderen Unternehmensbereichen

Universität Basel WWZ HS 14. G1. Abgrenzung externe Revision zu anderen Unternehmensbereichen Universität Basel WWZ HS 14 1 Dr. M. Jeger Wirtschaftsprüfung G1. Abgrenzung externe Revision zu anderen Unternehmensbereichen Begriffliche Abgrenzung I 2 Wirtschaftsprüfung System- und Prozessprüfung

Mehr

Clere AG Bad Oeynhausen. Jahresabschluss und Lagebericht zum 30. Juni 2016

Clere AG Bad Oeynhausen. Jahresabschluss und Lagebericht zum 30. Juni 2016 Clere AG Bad Oeynhausen Jahresabschluss und Lagebericht zum 30. Juni 2016 Anlagen 1.1 Lagebericht 1.2 Bilanz 1.3 Gewinn- und Verlustrechnung 1.4 Anhang 1.5 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 1.6

Mehr

Änderungen der Bestimmungen über die Revision im Gesellschaftsrecht

Änderungen der Bestimmungen über die Revision im Gesellschaftsrecht TREVISTA TREUHAND- UND REVISIONSGESELLSCHAFT AG Bürkihof 4, 8965 Berikon Telefon 056-633 02 33 Telefax 056-633 83 70 Internet: www.trevista.ch E-Mail: info@trevista.ch Änderungen der Bestimmungen über

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2011 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft e e Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung

Mehr

NEUORDNUNG DER REVISION

NEUORDNUNG DER REVISION NEUORDNUNG DER REVISION Die Neuordnung der Revision hat zur Folge, dass das Obligationenrecht und teilweise auch das Zivilgesetzbuch wesentliche Änderungen erfahren. Ferner wird neu eine Aufsichtsbehörde

Mehr

Inhaltsverzeichnis S. 1/220. Vorwort 7

Inhaltsverzeichnis S. 1/220. Vorwort 7 Inhaltsverzeichnis S. 1/220 Vorwort 7 Kapitel A: Qualitätssicherung 11 1. Vorbemerkungen 11 2. Definitionen 11 3. Qualitätssicherungskonzept 11 4. Regelungen zur Steuerung und Überwachung der Qualität

Mehr

LEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/

LEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/ EBA/GL/2014/09 22. September 2014 Leitlinien zu den Arten von Tests, Bewertungen oder Prüfungen, die eine Unterstützungsmaßnahme nach Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe d Ziffer iii der Richtlinie zur Sanierung

Mehr

Jahresabschlüsse des LWL- Jugendhilfezentrums Marl, des LWL-Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des LWL-Jugendheimes Tecklenburg

Jahresabschlüsse des LWL- Jugendhilfezentrums Marl, des LWL-Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des LWL-Jugendheimes Tecklenburg Landschaftsverband Westfalen-Lippe Jahresabschlüsse 2006 des LWL- Jugendhilfezentrums Marl, des LWL-Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des LWL-Jugendheimes Tecklenburg Bekanntmachung des Landschaftsverbandes

Mehr

Rollen- und Berechtigungskonzepte in der IT-Prüfung. Bachelorarbeit

Rollen- und Berechtigungskonzepte in der IT-Prüfung. Bachelorarbeit Rollen- und Berechtigungskonzepte in der IT-Prüfung Bachelorarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Science (B.Sc.) im Studiengang Wirtschaftswissenschaft der Wirtschaftswissenschaftlichen

Mehr

Qualitätssicherung in KMU-Revisionsunternehmen

Qualitätssicherung in KMU-Revisionsunternehmen Frank Schneider dipl. Wirtschaftsprüfer, Direktor der Eidg. Revisionsaufsichts behörde RAB, Bern www.revisionsaufsichtsbehoerde.ch Qualitätssicherung in KMU-Revisionsunternehmen Bei der RAB registrierte

Mehr

Neues Rechnungslegungsgesetz (nrlg)

Neues Rechnungslegungsgesetz (nrlg) Treuhand Wirtschaftsprüfung Gemeindeberatung Unternehmensberatung Steuer- und Rechtsberatung Informatik - Gesamtlösungen Neues Rechnungslegungsgesetz (nrlg) Referent Roman Bosetti Mandatsleiter & Teamleiter

Mehr

Einführung von Compliance-Systemen auf Basis der Identity- & Access-Management-Suite

Einführung von Compliance-Systemen auf Basis der Identity- & Access-Management-Suite 20. Deutsche ORACLE-Anwenderkonferenz 21.-22.11.2007 Nürnberg Einführung von Compliance-Systemen auf Basis der Identity- & Access-Management-Suite Vorstellung 26 Jahre Master of Computer

Mehr

IDW-Entwurf zur EMIR-Prüfung nichtfinanzieller Unternehmen. Rechtsunsicherheiten vermeiden, Prüfungsprozess schlank halten

IDW-Entwurf zur EMIR-Prüfung nichtfinanzieller Unternehmen. Rechtsunsicherheiten vermeiden, Prüfungsprozess schlank halten IDW-Entwurf zur EMIR-Prüfung nichtfinanzieller Unternehmen Rechtsunsicherheiten vermeiden, Prüfungsprozess schlank halten Stellungnahme zum Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Prüfung von Systemen nach

Mehr

FC St. Gallen AG St. Gallen. Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2015/2016

FC St. Gallen AG St. Gallen. Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2015/2016 FC St. Gallen AG St. Gallen Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2015/2016 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der FC St. Gallen AG St. Gallen Bericht

Mehr

Ab dem 1. Januar 2008 werden mit dem neuen Revisionsrecht und dem. Revisionsaufsichtsgesetz die geltenden Vorschriften zur Revision verbessert

Ab dem 1. Januar 2008 werden mit dem neuen Revisionsrecht und dem. Revisionsaufsichtsgesetz die geltenden Vorschriften zur Revision verbessert November 2007 PUNKTO Ab dem 1. Januar 2008 werden mit dem neuen Revisionsrecht und dem Revisionsaufsichtsgesetz die geltenden Vorschriften zur Revision verbessert und die Zulassung von sowie die fachlichen

Mehr

Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht

Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht Richtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zur Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht einer Verwaltungsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft

Mehr

Quality Control und Peer Review in der Internen Revision

Quality Control und Peer Review in der Internen Revision Quality Control und Peer Review in der Internen Revision Verbessertes Qualitätsmanagement durch ein integriertes System Von Dr. Oliver Bungartz und Prof. Dr. Michael Henke ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische

Mehr

kpmg Bericht über die unabhängige Prüfung des Corporate Governance-Berichtes gemäß 96 Abs. 2 AktG für das Geschäftsjahr 2015/16

kpmg Bericht über die unabhängige Prüfung des Corporate Governance-Berichtes gemäß 96 Abs. 2 AktG für das Geschäftsjahr 2015/16 kpmg EVN AG, Maria Enzersdorf Bericht über die unabhängige Prüfung des Corporate Governance-Berichtes gemäß 96 Abs. 2 AktG für das Geschäftsjahr 2015/16 17. November 2016 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs-

Mehr

Finanzberichterstattung Swisscom

Finanzberichterstattung Swisscom Finanzberichterstattung 1997 Swisscom Inhalt 1 3 11 12 13 14 15 17 18 39 40 41 42 Wichtiges in Kürze Finanzkommentar Konzernrechnung Bericht der unabhängigen Prüfer Konsolidierte Erfolgsrechnung Konsolidierte

Mehr

Amtsblatt der Stadt Wesseling

Amtsblatt der Stadt Wesseling Amtsblatt der Stadt Wesseling 45. Jahrgang Ausgegeben in Wesseling am 15. Januar 2014 Nummer 02 Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 1. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 Mit der

Mehr

Ob eine Organisation konsolidieren muss oder nicht, hängt grundsätzlich davon ab, wie folgende Fragen beantwortet werden:

Ob eine Organisation konsolidieren muss oder nicht, hängt grundsätzlich davon ab, wie folgende Fragen beantwortet werden: ZEWO Erläuterungen zur Konsolidierung 1. Einleitung Zewo hat Swiss GAAP FER 21 für die Berichterstattung Zewo-zertifizierter Organisationen verbindlich erklärt. Für grosse Organisationen gilt dies ab dem

Mehr

NEUERUNGEN IN DER RECHNUNGSPRÜFUNG

NEUERUNGEN IN DER RECHNUNGSPRÜFUNG NPO LETTER 1/2012 NEUERUNGEN IN DER RECHNUNGSPRÜFUNG Prüfung Treuhand Beratung Im Dezember 2011 haben die Eidgenössischen Räte das neue Rechnungslegungsrecht verabschiedet. Es untersteht nun dem fakultativen

Mehr

Neuerungen im Recht der GmbH. Newsletter April Einleitung 2.Neuerungen im Recht der GmbH

Neuerungen im Recht der GmbH. Newsletter April Einleitung 2.Neuerungen im Recht der GmbH Neuerungen im Recht der GmbH Newsletter April 2008 1.Einleitung 2.Neuerungen im Recht der GmbH 1. Einleitung Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wurde 1936 in das Schweizerische Recht eingeführt

Mehr

adidas AG Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat

adidas AG Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat adidas AG Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat 1 Einsetzung (1) Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der adidas AG besteht auf der Grundlage der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats

Mehr

STUDIENPLAN AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN

STUDIENPLAN AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN STUDIENPLAN FÜR DAS MASTERSTUDIUM FINANZWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat am 19.06.2013 auf Grund des Universitätsgesetzes 2002

Mehr

Erfahrung aus SOA (SOX) Projekten. CISA 16. Februar 2005 Anuschka Küng, Partnerin Acons AG

Erfahrung aus SOA (SOX) Projekten. CISA 16. Februar 2005 Anuschka Küng, Partnerin Acons AG Erfahrung aus SOA (SOX) Projekten CISA 16. Februar 2005 Anuschka Küng, Partnerin Acons AG Inhaltsverzeichnis Schwachstellen des IKS in der finanziellen Berichterstattung Der Sarbanes Oxley Act (SOA) Die

Mehr

Änderungen der Bestimmungen über die Revision im Gesellschaftsrecht

Änderungen der Bestimmungen über die Revision im Gesellschaftsrecht TREVISTA TREUHAND- UND REVISIONSGESELLSCHAFT AG Bürkihof 4, 8965 Berikon Telefon 056-633 02 33 Telefax 056-633 83 70 Internet: www.trevista.ch E-Mail: info@trevista.ch Änderungen der Bestimmungen über

Mehr

Risikomanagement-System (RMS) Effizientes Risikomanagement-Tool für Treuhänder

Risikomanagement-System (RMS) Effizientes Risikomanagement-Tool für Treuhänder espbusiness Risikomanagement-System (RMS) Effizientes Risikomanagement-Tool für Treuhänder Version 2010-01 / esp business ag Risikomanagement - worum geht es und wer ist davon betroffen? Per 1.1.2008 sind

Mehr

Rechnungslegungshandbuch

Rechnungslegungshandbuch Rechnungslegungshandbuch für die Erstellung eines Jahresabschlusses nach Swiss GAAP FER 21 Version 2015 Mit Unterstützung durch PricewaterhouseCoopers AG Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein... 3 1.1 Einleitung...

Mehr

DAS NEUE REVISIONSRECHT: INHALT UND AUSWIRKUNGEN

DAS NEUE REVISIONSRECHT: INHALT UND AUSWIRKUNGEN DAS NEUE REVISIONSRECHT: INHALT UND AUSWIRKUNGEN 1. Wesentliche Änderungen für Unternehmen und Prüfer Die Eidgenössischen Räte haben im Dezember 2005 die Änderung des Obligationen-, des Vereins- und des

Mehr

Konzeptidee und Zielsetzung Dipl.-Ing. Rüdiger Wolfertz, VDI-Koordinierungsstelle Umwelttechnik

Konzeptidee und Zielsetzung Dipl.-Ing. Rüdiger Wolfertz, VDI-Koordinierungsstelle Umwelttechnik Konzeptidee und Zielsetzung Dipl.-Ing. Rüdiger Wolfertz, VDI-Koordinierungsstelle Umwelttechnik (wolfertz@vdi.de) Einführung Befähigte Person, what, where and who? Zusammenarbeitende Organisationen, who

Mehr

Berliner Krankenhaus Seminar der TU Berlin. Internationale Rechnungslegungsstandards im Krankenhaus - Sollen, dürfen oder müssen wir umstellen?

Berliner Krankenhaus Seminar der TU Berlin. Internationale Rechnungslegungsstandards im Krankenhaus - Sollen, dürfen oder müssen wir umstellen? Berliner Krankenhaus Seminar der TU Berlin Internationale Rechnungslegungsstandards im Krankenhaus - Sollen, dürfen oder müssen wir umstellen? Prof. Dr. Volker Penter Wirtschaftsprüfer Steuerberater Agenda

Mehr

Das neue Revisionsrecht im Überblick

Das neue Revisionsrecht im Überblick Das neue Revisionsrecht im Überblick 27.06.2005 Dr. iur. Bernhard Madörin Mit einem neuen Rechnungslegungsgesetz wollte man dem Erneuerungsbedarf des Revisionsrechts Rechnung tragen. Der Entwurf wurde

Mehr

Stiftungsurkunde. der. Stiftung Höchhus Steffisburg, mit Sitz in Steffisburg

Stiftungsurkunde. der. Stiftung Höchhus Steffisburg, mit Sitz in Steffisburg Stiftungsurkunde der Stiftung Höchhus Steffisburg, mit Sitz in Steffisburg 14. Mai 2009 Stiftung Höchhus Steffisburg Stiftungsurkunde Seite 2 I. Einleitende Feststellungen 1. Gründung Mit öffentlicher

Mehr

WIRTSCHAFTSPRÜFUNG ALLGEMEIN

WIRTSCHAFTSPRÜFUNG ALLGEMEIN DANIELA SCHMITZ RETO EBERLE ORDENTLICHE REVISION BEI NONPROFIT- ORGANISATIONEN REGEL- ODER AUSNAHMEFALL? Beurteilung der Revisionspflicht aufgrund des neuen Rechnungslegungsrechts Schweizer Nonprofit-Organisationen

Mehr

IKS UND KONTROLLE AUS SICHT REVISIONSSTELLE

IKS UND KONTROLLE AUS SICHT REVISIONSSTELLE IKS UND KONTROLLE AUS SICHT REVISIONSSTELLE SKOS-Forum IKS Ein taugliches Instrument für soziale Dienste? PIRMIN MARBACHER 12. September 2016 REFERENT Pirmin Marbacher Bereichsleiter Öffentlichen Verwaltungen

Mehr

Swiss GAAP FER: Umsetzung und Mehrwert für das Kantonsspital Aarau

Swiss GAAP FER: Umsetzung und Mehrwert für das Kantonsspital Aarau 17. Mai 2011, Seite 1 Swiss GAAP FER: Umsetzung und Mehrwert für das Kantonsspital Aarau 17. Mai 2011, Seite 2 Agenda Ausgangslage Entscheid für Swiss GAAP FER Einführung und Übersicht über das Vorgehen

Mehr

Neues Schweizer Rechnungslegungsrecht

Neues Schweizer Rechnungslegungsrecht Neues Schweizer Rechnungslegungsrecht Was bleibt, was ist neu für KMU? Business-Bereich Management Personal Führung Erfolg & Karriere Kommunikation Marketing & Vertrieb Finanzen IT & Office Sofort-Nutzen

Mehr

Prüfung nach IDW PS 980 Monika Wodarz, PKF Industrie- und Verkehrstreuhand GmbH Compliance Circle München, 13. September 2012

Prüfung nach IDW PS 980 Monika Wodarz, PKF Industrie- und Verkehrstreuhand GmbH Compliance Circle München, 13. September 2012 Prüfung nach IDW PS 980 Monika Wodarz, PKF Industrie- und Verkehrstreuhand GmbH Compliance Circle München, 13. September 2012 PKF Industrie- und Verkehrstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München

Mehr

Untersuchungsgegenstand

Untersuchungsgegenstand Auswirkungen des ISA Prüfungsansatzes in Deutschland auf IDW PS und die WP/vBP-Berufssatzung 1 Untersuchungsgegenstand Über die Einführung der ISA als neuer Prüfungsstandard wurde und wird ausführlich

Mehr

Verordnung über den schweizerischen Fähigkeitsausweis zum Führen von Jachten zur See

Verordnung über den schweizerischen Fähigkeitsausweis zum Führen von Jachten zur See Verordnung über den schweizerischen Fähigkeitsausweis zum Führen von Jachten zur See (Hochseeausweis-Verordnung) Änderung vom 15. Juli 2014 Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt (SSA) verordnet: I Die

Mehr

Überprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG

Überprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG Seite 2 von 5 1 Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt das Verfahren zur Feststellung der erforderlichen Qualifikation bei Personen, die eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten auszuüben beabsichtigen:

Mehr

2.1 Zielsetzung, Inhalt und Anwendungsbereich der. 2. Fachliche Verlautbarungen

2.1 Zielsetzung, Inhalt und Anwendungsbereich der. 2. Fachliche Verlautbarungen hans moser Fachliche Verlautbarungen der TREUHAND-KAMMER Rahmenkonzept der betriebswirtschaftlichen Prüfungen Im Artikel werden der Inhalt der fachlichen TK-Verlautbarungen und des Rahmenkonzepts vorgestellt

Mehr

NEUES REVISIONSGESETZ 2008

NEUES REVISIONSGESETZ 2008 NEUES REVISIONSGESETZ 2008 Informationen Revisionspflicht im Gesellschaftsrecht sowie geplantes Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren. Aus dem Rechnungslegungs-

Mehr

schweizer leitfaden zur qualitätssicherung in der wirtschaftsprüfung umsetzung von qs 1 im KMu

schweizer leitfaden zur qualitätssicherung in der wirtschaftsprüfung umsetzung von qs 1 im KMu schweizer leitfaden zur qualitätssicherung in der wirtschaftsprüfung umsetzung von qs 1 im KMu 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 4 Abbildungsverzeichnis 4 Vorwort 5 Hinweis

Mehr

Inhalt Vorwort der Übersetzerin zur deutschen Ausgabe.... Einleitung.................. Warum sollte man die CPA-Prüfung machen?....

Inhalt Vorwort der Übersetzerin zur deutschen Ausgabe.... Einleitung.................. Warum sollte man die CPA-Prüfung machen?.... 5 Inhalt Vorwort der Übersetzerin zur deutschen Ausgabe.... 13 Einleitung.................. 19 1 Warum sollte man die CPA-Prüfung machen?.... 23 Was ist ein CPA? 23 Fünf Gründe, warum es sich lohnt, ein

Mehr

Bedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung

Bedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung Bedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung Ergebnisse des Begleitprojektes zu Fragen der Zulassung zur Externenprüfung Impulsvortrag auf der Jahrestagung Perspektive Berufsabschluss

Mehr

Interne Revision - Gestaltung und Organisation in der Praxis. herausgegeben vom. Institut für Interne Revision Österreich - IIAAustria.

Interne Revision - Gestaltung und Organisation in der Praxis. herausgegeben vom. Institut für Interne Revision Österreich - IIAAustria. Interne Revision - Gestaltung und Organisation in der Praxis herausgegeben vom Institut für Interne Revision Österreich - IIAAustria LTnde Vorwort 5 1 Grundlagen der Internen Revision 13 2 Implementierung

Mehr

Richtlinien für den Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen / Anpassung an die Kollektivanlagengesetzgebung

Richtlinien für den Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen / Anpassung an die Kollektivanlagengesetzgebung An die Mitglieder des Verbandes Basel, 9. Juni 2008 mitglied/zirkular HTS Nr. 16/08 Richtlinien für den Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen / Anpassung an die Kollektivanlagengesetzgebung Sehr geehrte

Mehr

Internes Kontrollsystem und andere Neuerungen im Schweizer Recht

Internes Kontrollsystem und andere Neuerungen im Schweizer Recht und andere Neuerungen im Schweizer Recht Inkrafttreten. Januar 008. November 007 Slide Vorbemerkung: Die neuen Bestimmungen zum Revisionsrecht Gesellschaftsgrösse Publikumsgesellschaft Wirtschaftlich bedeutende

Mehr

Aktuelle Beispiele für die Umsetzung internationaler Standards Eigenkapital und Liquidität

Aktuelle Beispiele für die Umsetzung internationaler Standards Eigenkapital und Liquidität Aktuelle Beispiele für die Umsetzung internationaler Standards Journalistenseminar 2014 3. Juni 2014, Hotel Bellevue Palace, Bern Dr. Markus Staub Leiter Bankenpolitik und Bankenregulierung Schweizerische

Mehr

Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa

Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa An die zugelassenen Umweltgutachter, Umweltgutachterorganisationen und Fachkenntnisbescheinigungsinhaber Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa Informationen für Umweltgutachter 1/2010 Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Stresstests für Banken: Stärkung oder Schwächung. des Vertrauens?

Stresstests für Banken: Stärkung oder Schwächung. des Vertrauens? Stresstests für Banken: Stärkung oder Schwächung des Vertrauens? Bachelorarbeit in Banking & Finance am Institut für schweizerisches Bankenwesen der Universität Zürich bei PROF. DR. BIRCHLER Verfasser:

Mehr

Stellungnahme im Rahmen der Konsultation der EU-Kommission zum International Financial Reporting Standard für kleine und mittlere Unternehmen

Stellungnahme im Rahmen der Konsultation der EU-Kommission zum International Financial Reporting Standard für kleine und mittlere Unternehmen www.wpk.de/stellungnahmen/ 11. März 2010 Stellungnahme im Rahmen der Konsultation der EU-Kommission zum International Financial Reporting Standard für kleine und mittlere Unternehmen Die Wirtschaftsprüferkammer

Mehr

DAS NEUE HANDBUCH DER WIRTSCHAFTSPRÜFUNG 2009 IST ERSCHIENEN! Standardwerk für die Lehre und die praktische Arbeit

DAS NEUE HANDBUCH DER WIRTSCHAFTSPRÜFUNG 2009 IST ERSCHIENEN! Standardwerk für die Lehre und die praktische Arbeit Das neue Handbuch der Wirtschaftsprüfung (HWP) 2009 wurde im Dezember 2009 publiziert. Ziel des vorliegenden Artikels ist es, die Inhalte der einzelnen Bände kurz vorzustellen sowie ausgewählte inhaltliche

Mehr

Die wichtigsten Begriffe und ihre Verwendung

Die wichtigsten Begriffe und ihre Verwendung Die wichtigsten Begriffe und ihre Verwendung Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die wichtigsten Begriffe zu Wirkungsmessung und deren Definitionen. Zudem wird der Begriff Wirkungsmessung zu Qualitätsmanagement

Mehr

Internes Kontrollsystem (IKS) bei KMU

Internes Kontrollsystem (IKS) bei KMU Schweizer Schriften zum Handels und Wirtschaftsrecht Band 318 Herausgegeben von Prof. Dr. Peter Forstmoser Dr. iur. Annina Wirth, Rechtsanwältin Internes Kontrollsystem (IKS) bei KMU Abkürzungsverzeichnis...

Mehr

Testatsexemplar. Fraport Passenger Services GmbH Frankfurt am Main. Jahresabschluss zum 31. Dezember Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Fraport Passenger Services GmbH Frankfurt am Main. Jahresabschluss zum 31. Dezember Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Testatsexemplar Fraport Passenger Services GmbH Frankfurt am Main Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Inhaltsverzeichnis Seite Jahresabschluss... 1 1. Bilanz

Mehr

Vom steuerlichen Kontrollsystem zum Tax Performance Management System. Das innerbetriebliche Kontrollsystem zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten

Vom steuerlichen Kontrollsystem zum Tax Performance Management System. Das innerbetriebliche Kontrollsystem zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten Vom steuerlichen Kontrollsystem zum Tax Performance Management System Das innerbetriebliche Kontrollsystem zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten Anforderungen Risiko Tax Compliance? Unternehmen sind

Mehr

Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung

Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 117 Absatz 1 und 118 Absatz 2

Mehr

Handlungsfeld eines Praxisanleiters unter Zeitdruck

Handlungsfeld eines Praxisanleiters unter Zeitdruck Geisteswissenschaft Tino Müller Handlungsfeld eines Praxisanleiters unter Zeitdruck Facharbeit (Schule) 1. Einleitung Das Ziel dieser Facharbeit ist es zu bestimmen, wie das Handlungsfeld eines Praxisanleiters

Mehr

Stellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren

Stellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren Stellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren Handreichung zum Gleichstellungsplan der Universität des Saarlandes Stellenausschreibung/Stellenbesetzung Der Gleichstellungsplan (GP) sieht dort, wo eine

Mehr

1. Januar bis 31. Dezember, inchf

1. Januar bis 31. Dezember, inchf Jahresrechnung der Valora Holding AG Erfolgsrechnung 1. Januar bis 31. Dezember, inchf 000 2006 2005 Ertrag Beteiligungsertrag 31 600 29 950 Zinsertrag 1605 1532 Währungsgewinne 670 1 Wertschriftenertrag

Mehr

Herzlich Willkommen. Neues Revisionsrecht. Schweizer Verband der Richter in Handelssachen

Herzlich Willkommen. Neues Revisionsrecht. Schweizer Verband der Richter in Handelssachen Herzlich Willkommen Neues Revisionsrecht Schweizer Verband der Richter in Handelssachen Hansjörg Stöckli Leiter Bereich Wirtschaftsprüfung Partner, BDO Visura SVRH 17. April 2008 Seite 1 SVRH 17. April

Mehr

Prüfungsbericht. IDEAL Lebensversicherung a.g. Berlin

Prüfungsbericht. IDEAL Lebensversicherung a.g. Berlin Prüfungsbericht IDEAL Lebensversicherung a.g. Berlin Prüfungsbericht zur Angemessenheit des Compliance-Management- Systems der IDEAL Lebensversicherung a.g. zur Umsetzung geeigneter Grundsätze und Maßnahmen

Mehr

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Personal-Vorsorgestiftung

Mehr

Risikomanagement zahlt sich aus

Risikomanagement zahlt sich aus Risikomanagement zahlt sich aus Thurgauer Technologieforum Risikobeurteilung - Was bedeutet das für meinen Betrieb? Tägerwilen, 19.11.2008 1 Ausgangslage (1) Jede verantwortungsbewusste Unternehmensleitung

Mehr