Geldwäscheprävention für Unternehmen außerhalb des Finanzsektors. Dr. Joachim Kaetzler, CMS Hasche Sigle
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1 Geldwäscheprävention für Unternehmen außerhalb des Finanzsektors Dr. Joachim Kaetzler, CMS Hasche Sigle Köln, 28. Februar 2013
2 Wie funktionierte Geldwäsche? Das klassische Erklärungsbild IHK Köln
3 Geldwäschestraftatbestand ( 261 StGB) Gegenstand aus schwerer rechtswidriger Vortat Aber: Nicht nur Gegenstände auch Bar- und Buchgeld Aber: Faktisch all crimes approach Verbergen; die Herkunft verschleiern; Erschweren des Auffindens, der Ermittlung der Herkunft, sich oder einem Dritten verschafft oder verwahrt oder für sich oder einen Dritten verwendet, aber Absatz 2: Bloße Entgegennahme des Geldes / Gegenstandes reicht aus Leichtfertigkeitsstrafbarkeit Strafausschließungsgrund vorheriger Dritterwerb nicht bezüglich Geld (h. M.) Ubiquität hinsichtlich Vortat Persönliche Strafausschließungsgründe Verdachtsanzeige nach GwG Beteiligung an der Vortat (keine Eigengeldwäsche ) IHK Köln
4 Entwicklung der Strafverfahren wegen Geldwäsche Strafverfahren IHK Köln
5 Moderne Zeiten ein diffuses Bild für alle Betroffenen Alte Vorstellung ist von Organisierter Kriminalität und Hehlerei geprägt Straftatbestände des Vortatenkataloges werden deutlich komplexer Vermögen wird oft erst bemakelt, wenn es sich bereits im formellen Finanzsystem befindet Kriminelle investieren / bewegen nicht nur Geld, sondern auch andere Vermögenswerte im Layering und im Placement Eine gewaltige Compliance- und AML-Industrie entsteht Regeln für den Finanzsektor erstellt und einfach auf sonstige erstreckt Druck auf Deutschland nach fehlgegangener OECD-Länderevaluierung, hektische Gesetzesnovelle Uneinheitlicheres Bild als 1993, undurchsichtige Situation für Verpflichtete, insbesondere für die Neu- Verpflichteten IHK Köln
6 Einbeziehung von gefährdeten Branchen: Zur Geldwäscheprävention Verpflichtete Verpflichtete sind: Banken, Finanzdienstleister, Finanzunternehmen, Investmentaktiengesellschaften und Lebens- und Unfallversicherungen Daneben sind verpflichtet: Versicherungsvermittler, soweit sie Lebensversicherungen oder Anlageprodukte vermitteln Rechtsanwälte, sofern sie an bestimmten Transaktionen mitwirken Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte Treuhand-Dienstleister bei risikogeneigten Tätigkeiten Immobilienmakler Spielbanken Personen, die gewerblich mit Gütern handeln 26. Februar 2013: Veranstalter von Glücksspielen im Internet ( 2 (1) Nr. 12 GwG) IHK Köln
7 Delegation von bestimmten Aufgaben des Staates auf diese Unternehmen durch GwG Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Adressaten, Sorgfaltspflichten zu erfüllen: Kundenidentifikation Know Your Customer und Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten Aufbewahrung der Dokumentation über mind. 5 Jahre (Beweissicherung, paper trail ) Individuelle interne Sicherungsmaßnahmen, Screeningsysteme, laufende Überwachung der Geschäftsbeziehung Besondere Nachforschungen bei Hochrisikogeschäften Verdachtsanzeige, ggf. Abbruch der Geschäftsbeziehung Geldwäschebeauftragter, Schulungen Weitere Organisationspflichten in Fachgesetzen, z. B. KWG, VAG In GewO zunächst vorgesehen, dann aber nicht umgesetzt IHK Köln
8 Entwicklung der Verdachtsanzeigen im Vergleich Sonstige Verpflichtete IHK Köln
9 Andere Verpflichtete : Entwicklung der Verdachtsanzeigen im Vergleich Andere Verpflichtete Rechtsanwälte Rechtsbeistände Patentanwälte Notare Wirtschaftsprüfer vereidigte Buchprüfer Steuerberater Steuerbevollmächtigte Immobilienmakler Sonstige Vermögensverwalter Summe IHK Köln
10 Geschäftsgegenstände Immobilien KFZ Edelmetalle Bau Elektronik Erhebliche Disbalance zwischen Meldeverhalten der sonstigen und den typischerweise auf sie bezogenen Geschäftsgegenständen IHK Köln
11 Identifizierung des Vertragspartners oder des wirtschaftlich Berechtigten Pflichtauslösende Ereignisse Für Verpflichtete außer den gewerblichen Güterhändlern: Bei Begründung einer laufenden Geschäftsbeziehung laufende Geschäftsbeziehung jedes Dauerschuldverhältnis (?) Bei Annahme von Bargeld ab EUR (bzw. Teilbeträgen, die zusammen den Wert überschreiten und zwischen denen ein objektiver Zusammenhang besteht), 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, S. 5 GwG Vorliegen von Tatsachen, die darauf hindeuten, dass die Vermögenswerte aus einer rechtswidrigen Vortat stammen bzw. zur Terrorismusfinanzierung dienen, 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 5 GwG Bei Zweifeln an den Angaben zur Identität des Vertragspartners oder des wirtschaftlich Berechtigten, 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 4, S. 5 GwG Ausnahme, wenn Vertragspartner bereits früher identifiziert wurde und die Angaben objektiv wohl noch zutreffend sind, 4 Abs. 2 GwG IHK Köln
12 Identifizierung des Vertragspartners oder des wirtschaftlich Berechtigten Identifizierung erfolgt durch Feststellung und Überprüfung der Identität Identifikation des Vertragspartners, also keine Identifikation des Boten / Vertreters, solange Beziehung transparent (systemwidrige) Mitwirkungspflicht des Kunden ( 4 Abs. 6 S. 2, 3 GwG) Auslagerung auf Dritte möglich, 7 GwG, wenn Geborene und gekorene zuverlässige Dritte, Bankinstitut, Notar, RA Postident, Auslagerungsvereinbarung mit Dienstleister Verantwortung bleibt beim Verpflichteten Angaben, die im Rahmen der Kundenidentifikation erhoben wurden, müssen aufgezeichnet und mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden, 8 Abs. 3 GwG IHK Köln
13 Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten (1) Wirtschaftlich Berechtigter ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder auf deren Veranlassung die Transaktion letztlich durchgeführt wird, 1 Abs. 6 GwG Stimmrechte von mehr als 25 % (unmittelbare oder mittelbare Kontrolle) Präzisierung bei Treuhandkonstellationen: Treugeber, Person mit Kontrolle über 25 % des Vermögens; Begünstigter von 25 % oder mehr des Vermögens; Gruppe, zu deren Gunsten Vermögen hauptsächlich verwaltet werden soll; Sonstiger mittelbarer oder unmittelbarer beherrschender Einfluss auf Vermögen. Beachte: Sonderfall Stiftungen nach dem BGB! IHK Köln
14 Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten (2) IHK Köln
15 Interne Sicherungsmaßnahmen 1/4 Der Geldwäschebeauftragte Pflicht zur Bestellung eines GWB bei Finanzunternehmen i. S. v. 2 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 11 GwG und Spielbanken Bei allen anderen Verpflichteten nach GwG kann die zuständige Behörde die Bestellung anordnen Maßstab: risk-based approach Gebundenes Ermessen ( soll ) bei Unternehmen, deren Haupttätigkeit im Handel mit hochwertigen Gütern besteht (Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Kraftfahrzeuge, Schiffe, Motorboote, Luftfahrzeuge) Antrag auf Befreiung möglich, (risikobasiert), 9 Abs. 5 S. 3 GwG Konzernauslagerung bei herrschenden Unternehmen i. d. R. problemlos Auslagerung auf Dritte möglich, aber Letztverantwortlichkeit verbleibt bei Geschäftsführung Hohe Voraussetzungen an die Anbindung des GWB IHK Köln
16 Interne Sicherungsmaßnahmen 2/4 Geschäfts- und kundenbezogene Sicherheitssysteme Entwicklung und Aktualisierung angemessener geschäfts- und kundenbezogener Sicherungssysteme / Kontrollen, 9 Abs. 2 Nr. 1 GwG Erster Schritt: Risikoanalyse zur Ermittlung der Angemessenheit von Sicherungssystemen angemessen = entsprechend der jeweiligen Risikosituation des Verpflichteten (Größe, Organisation, Gefährdungssituation, Geschäfts- und Kundenstruktur) Ziel der Risikoanalyse: Geldwäscherisiken erfassen, identifizieren, kategorisieren, gewichten und darauf aufbauend geeignete Präventionsmaßnahmen ergreifen Kaum einheitliche Handreichungen möglich Sicherungsmaßnahmen von Unternehmen zu Unternehmen verschieden Entwicklung von eingeschränkten Branchenstandards absehbar Jedenfalls aber: Aus KYC-Maßnahmen eine Kundendatenbank erstellen IHK Köln
17 Interne Sicherungsmaßnahmen 3/4 Geschäfts- und kundenbezogene Sicherheitssysteme EDV-Abgleich von Kundendaten mit öffentlichen Datenbanken und mit eigener Kundendatenbank; ggf. professionelle Screening-Software Abgleich Kundenprofil mit Geschäftsgebaren bei Verdachtsfällen Nutzung öffentlich erhältlicher Daten (google, streetview) Nachforschung in (vermutete) Vermögensverhältnisse / -herkunft Rasterung von Geschäften und Erstellung eines Ampelsystems Typische / Auffällige / Hochgefährliche Geschäfte Regeln hinsichtlich der akzeptierten Zahlungsmittel (Achtung: AGB!) Senior management approval als Sicherungsmaßnahme Abweichende wirtschaftlich Berechtigte ausschließen Eingrenzung des Kundenkreises oder des Absatzkanals (geo./sachl.) Rückmeldung von Steuer- / Zollbehörden als Sicherungsmaßnahme IHK Köln
18 Interne Sicherungsmaßnahmen 4/4 Schulung der Beschäftigten und Know your Employee Pflicht zur Schulung der Beschäftigten in potentiell geldwäscherelevanten Geschäftsbereichen, 9 Abs. 2 Nr. 3 GwG Erläuterung der Gesetzesanforderungen, Akzeptanz schaffen Regelmäßige Mitteilung Gesetzesänderungen, aktueller Trends, veränderte geldwäscherelevante Geschäftsverhalten Geeignete risikoorientierte Maßnahmen zur Prüfung der Zuverlässigkeit der Beschäftigten, 9 Abs. 2 Nr. 4 GwG Überwachung der Beschäftigten, z. B. Erkennen von Auffälligkeiten im Verhalten und Umfeld, Risikobereich Intermediäre (!) Datenschutzrechtliche Pflichtenkollisionen IHK Köln
19 Neue Sicherungsmaßnahmen für Internet- Glückspiel ( 9a-9d GwG-Neu) In Kraft seit 26. Februar 2013: Eigenes Internes Sicherungssystem edv-basiert? ( 9a GwG) Identifikationsvorschriften für online-glückspiele 9b GwG Anforderungen an Spielerkonten und Zahlungsströme Einlagengeschäft Zahlungsabwicklung über (Zahlungsdienste-)Institut Identitätsvorschriften IHK Köln
20 Meldung von Verdachtsfällen ( 11 GwG) 1/2 Meldepflicht bei Tatsachen, die darauf hindeuten, dass Vermögenswerte im Zusammenhang mit Geldwäsche / Terrorismusfinanzierung stehen Keine detaillierte juristische Sachverhaltsprüfung erforderlich Beurteilung nach allgemeinen Erfahrungswerten und beruflichem Erfahrungswissen (ungewöhnliches oder auffälliges Verhalten) Meldepflicht bei Verdacht, dass Angaben über wirtschaftlich Berechtigten unzutreffend sind Meldung an zuständige Strafverfolgungsbehörde mit Kopie an das Bundeskriminalamt Zentralstelle für Verdachtsmeldungen (FIU) Formulare beim BKA, LKA, Gewerbeaufsichtsämter Durchführung der Transaktion, wenn Staatsanwaltschaft zustimmt oder nach Verstreichen des 2. Werktags nach der Meldung Vom Überweisungsverkehr getriebene Vorstellung Folge: 261 Abs. 9 StGB (persönlicher Strafausschließungsgrund) und Freistellung von der Verantwortlichkeit für Meldung ( 13 GwG) IHK Köln
21 Meldung von Verdachtsfällen 2/2 Verdachtsmomente Zahlungsverpflichtungen werden durch Dritte erfüllt ( Strohmanngeschäft ) Der Kunde versucht, unbare Zahlungen zu vermeiden Die Art des Geschäfts passt nicht zum Kunden Der Kunde verlangt Anonymität oder verschleiert seine Identität Der Kunde nimmt sein Kaufangebot zurück, nachdem er erfahren hat, dass weitere Recherche erforderlich ist Die Angaben zur Identität oder zum wirtschaftlich Berechtigten oder zu den Zahlungsmodalitäten werden mehrfach korrigiert Zahlungen werden über Auslandskonten aus Risikoländern abgewickelt Smurfing: Teilbeträge von unter EUR auf eine Rechnung Es handelt sich um ein untypisches oder ein wirtschaftlich unsinniges Geschäft IHK Köln
22 Befugnisse der Aufsichtsbehörde (1) ( 16 GwG) Berufsverbot für den Gewerbetreibenden bzw. Leiter eines verpflichteten Unternehmens, wenn der Verpflichtete vorsätzlich oder leichtfertig gegen Vorschriften des GwG verstoßen hat, trotz Verwarnung den Verstoß fortsetzt und der Verstoß nachhaltig ist, 16 Abs. 1 S. 5. Unentgeltliche Auskunftspflicht des Verpflichteten ggü. Aufsichtsbehörde und Pflicht zur Vorlage von Dokumenten, 16 Abs. 3 S. 1 GwG Recht der Aufsichtsbehörde zur Überprüfung der Anforderungen des GwG auch ohne besonderen Anlass (!), 16 Abs. 3 S. 2 GwG Möglichkeit zur Auslagerung auf Dritte IHK Köln
23 Befugnisse der Aufsichtsbehörde (2) ( 16 GwG) Recht der Aufsichtsbehörde, Geschäftsräume des Verpflichteten innerhalb der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten zu betreten und besichtigen, 16 Abs. 3 S. 3 GwG Duldungspflicht des geprüften Unternehmens Auskunftsverweigerungsrecht des Verpflichteten bei möglicher Selbstbelastung, 16 Abs. 4 GwG IHK Köln
24 Entwürfe zur 4. EU Geldwäscherichtlinie basierend auf den neuen Empfehlungen der FATF (2012) Absenkung des Schwellenwertes auf EUR 7.500,00 Intensivierung des Risikoansatzes Erstreckung der Pflichten auf die Proliferation Einbeziehung inländischer PEPs Weitere wesentliche Änderungen des Entwurfes IHK Köln
25 Vielen Dank. IHK Köln
26 Rückblatt
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