Operationelles Programm EFRE Sachsen-Anhalt

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1 Operationelles Programm EFRE Sachsen-Anhalt Zusammenfassung der Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 14b Abs. 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit 14d UVPG für den ersten Änderungsantrag des Operationellen Programms in der zuletzt geänderten Fassung vom Ausgangssituation und Ergebnis der Vorprüfung (Screening) Im Rahmen der Erstellung des Operationellen Programms EFRE Sachsen-Anhalt wurde im Jahr 2006 eine Strategische Umweltprüfung nach der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung bestimmter Pläne und Programme durchgeführt. Nach der öffentlichen Anhörung zum Umweltbericht gemäß Artikel 6 wurden die Entscheidung vom über die Annahme des Operationellen Programms nach Artikel 9 am bekanntgegeben und das Operationelle Programm, der Umweltbericht, die zusammenfassende Erklärung über die Einbeziehung von Umwelterwägungen sowie die Maßnahmen zur Überwachung gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2001/42/EG unter zugänglich gemacht. Am reichte das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt als Verwaltungsbehörde für das OP EFRE einen Antrag auf Änderung des Operationellen Programms bei der Europäischen Kommission ein. Gemäß 14 d UVPG sind geringfügige Änderungen an bestimmten Plänen und Programmen im Rahmen einer Vorprüfung des Einzelfalls (Screening) im Sinne von 14 b Abs. 4 im Hinblick auf erhebliche Umweltauswirkungen zu untersuchen. Nach den Ergebnissen des Screenings zum OP-Änderungsantrag sind infolge der Programmänderung keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die beantragten Anpassungen sind bei einigen Maßnahmen geringfügig. Bei einigen Maßnahmen sind Mittelumschichtungen in Maßnahmen mit vergleichbarer umweltbezogener Ausrichtung vorgesehen, so dass in kumulativer Gesamtbetrachtung die Umweltauswirkungen nicht erheblich sein werden. Eine erneute Strategische Umweltprüfung war daher nicht durchzuführen.

2 2. Wesentliche Inhalte der beantragten OP-Änderung Die von der beantragten OP-Änderung betroffenen Maßnahmen lassen sich vier Fallgruppen zuordnen: (1) Maßnahmen, für die in der 2006 durchgeführten SUP keine erheblichen Umweltauswirkungen vorausgeschätzt wurden, (2) Maßnahmen, für die lediglich Indikatoren-Zielwerte angepasst werden sollen, (3) Maßnahmen, für die der Änderungsantrag eine Anpassung des Förderbudgets vorsieht und für die in der SUP 2006 voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen konstatiert worden waren, (4) Maßnahmen, die mit dem Änderungsantrag neu in das OP eingeführt werden sollen Maßnahmen, für die in der 2006 durchgeführten SUP keine erheblichen Umweltauswirkungen vorausgeschätzt wurden Für zwölf Maßnahmen, für die der OP-Änderungsantrag Veränderungen des Budgetansatzes oder der Zielindikatoren vorsieht, war im Rahmen der SUP des OP-Entwurfs im Jahr 2006 festgestellt worden, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die für diese Maßnahmen im Änderungsantrag vorgesehenen Anpassungen betreffen lediglich den Umfang der Förderung, nicht die inhaltliche Ausrichtung der Fördermaßnahmen. Daher ist die Einschätzung, dass für diese Maßnahmen keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, auch nach der angestrebten OP- Änderung weiterhin als gültig anzusehen. Das betrifft konkret folgende Maßnahmen: Förderung von Forschungsschwerpunkten und innovativen Forschungsprojekten im Wissenschaftsbereich (Prioritätsachse 1), Außeruniversitäre Forschungsinfrastruktur (Photovoltaik) (Prioritätsachse 1), Förderung des Einsatzes neuer Technologien im Wissenschaftsbereich und zur Schaffung von Informations- und Wissensmanagementsystemen (Prioritätsachse 1), Förderung von Auftragsforschung kleiner und mittelständischer Unternehmen an Hochschulen des Landes (Prioritätsachse 1), Förderung von Kooperationen, Netzwerken und Clustern sowie Einrichtungen des Wissens- und Technologietransfers (Prioritätsachse 1),

3 Beratungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt (ergänzende Mittelstandsförderung) (Prioritätsachse 2), Internationales Akquisitionsnetzwerk (Prioritätsachse 2), Initiativen im Rahmen der Existenzgründungsoffensive ego (Prioritätsachse 2), Förderung des Aufbaus der Informationsgesellschaft (Prioritätsachse 2), Interregionale Zusammenarbeit EFRE (Prioritätsachse 2), IT-Ausstattung allgemein bildender und berufsbildender Schulen (Prioritätsachse 4), Regionale Unterstützungsstrukturen für lebenslanges Lernen (Bibliotheken) (Prioritätsachse 4) Maßnahmen, für die lediglich Indikatoren-Zielwerte angepasst werden sollen Für acht OP-Maßnahmen werden mit dem Änderungsantrag lediglich Anpassungen von Ziel- Indikatoren an eine aktualisierte Vorausschätzung der erreichbaren Ergebnisse vorgenommen. Mit diesen angestrebten Indikatorenanpassungen sind keine Veränderungen im Hinblick auf Budgetansätze oder die inhaltliche Ausrichtung der Maßnahmen verbunden. Die Anpassung der Indikatoren an realistische Zielwerte ist vor allem deshalb notwendig, weil in der Phase der Programmplanung noch keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte für eine realistische Vorausschätzung vorhanden waren. Das betrifft konkret folgende Maßnahmen: Investitionszuschüsse für die gewerbliche Wirtschaft (GRW gewerblich) (Prioritätsachse 2) Landesstraßenbau (Prioritätsachse 3) Förderung des kommunalen Straßenbaus (Prioritätsachse 3) Städtebauförderung/Stadtumbau (Prioritätsachse 4) Bau- und Ausstattungsförderung allgemeinbildender und berufsbildender Schulen (EFRE) (Prioritätsachse 4) Investitionen im Bereich Kindertagesstätten (Prioritätsachse 4) Förderung des Radwegesystems (Prioritätsachse 5) Wiederherrichtung von Brach- und Konversionsflächen (Prioritätsachse 5) Da der Änderungsantrag für diese Maßnahmen lediglich eine redaktionelle Anpassung der Indikator-Zielwerte vorsieht und damit keine Veränderungen im Hinblick auf Gewichtung und inhaltliche Ausrichtung der Fördermaßnahmen verbunden sind, sind für diese Maßnahmen durch die angestrebte OP-Änderung keine erheblichen umweltrelevanten Auswirkungen zu erwarten.

4 2.3. Maßnahmen, für die der Änderungsantrag eine Anpassung des Förderbudgets vorsieht und für die in der SUP 2006 voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen konstatiert worden waren In der Prioritätsachse 1 soll der EFRE-Budgetansatz für die Maßnahme Innovationsförderung in KMU im Rahmen der GRW" um 6 Mio. reduziert und im Gegenzug der Ansatz für die Maßnahme Sonstige Innovationsförderung in KMU" um 8 Mio. erhöht werden. Beide Maßnahmen wurden in der 2006 vorgenommenen Strategischen Umweltprüfung im Hinblick auf ihre umweltrelevanten Auswirkungen identisch bewertet. Die beantragte finanzielle Umschichtung wird somit nicht mit erheblichen Umweltwirkungen verbunden sein. Für die Maßnahme Risiko- und Beteiligungskapital" sieht der Änderungsantrag eine Erhöhung des EFRE-Budgets um 6 Mio. vor, die Maßnahme Investitionen in die Infrastruktur im Hochschulbereich" soll um 4 Mio. EFRE-Mittel reduziert werden. In Relation zum Umfang der EFRE-Mittel in den jeweiligen Maßnahmen stellen die beantragten Veränderungen eine Größenordnung von +9% bzw. -2,3% dar. Daher sind von diesen Veränderungen keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Darüber hinaus soll in der Prioritätsachse 1 die Maßnahme Innovative Projekte zur Förderung des Klimaschutzes und regenerativer Energien" um 1,9 Mio. reduziert werden. Der ursprünglich geplante Darlehensfonds Klimaschutz und Förderung regenerativer Energien" soll entfallen. Die hierdurch frei werdenden EFRE-Mittel von zusammen 17,1 Mio. sollen gemäß Änderungsantrag für das Innovations- und Investitionsprogramm zur Förderung von Energieeffizienz und Klimaschutz in öffentlichen Gebäuden insbesondere Kindertagesstätten und Schulen" (landesintern: STARK III") eingesetzt werden. Sie dienen damit ähnlichen Zielen und sind auch im Hinblick auf ihre Umweltauswirkungen als vergleichbar einzuschätzen. Insofern werden diese Mittelumschichtungen zu keinen erheblichen Veränderungen der Umweltauswirkungen des OP führen. In der Prioritätsachse 3 wird der EFRE-Budgetansatz für die Maßnahme Wirtschaftsnahe Infrastruktur" um 10 Mio. reduziert und im Gegenzug der Ansatz für die Maßnahme Kulturtourismus" um 10 Mio. erhöht. Beide Maßnahmen wurden in der 2006 vorgenommenen Strategischen Umweltprüfung im Hinblick auf ihre umweltrelevanten Auswirkungen nahezu identisch bewertet. Die beantragte finanzielle Umschichtung wird somit nicht mit erheblichen Umweltwirkungen verbunden sein. Darüber hinaus soll in dieser Prioritätsachse der Umfang der EFRE-Mittel in der Maßnahme Schienengüterinfrastrukturen (Landesfonds)" um 1,8 Mio. reduziert werden. Aufgrund des vergleichsweise geringen Betrages sind von dieser Anpassung keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.

5 In der Prioritätsachse 4 sollen EFRE-Mittel im Umfang von 10,2 Mio., die ursprünglich für die Maßnahme Investitionen in die soziale Infrastruktur (Landesfonds)" vorgesehen waren, zu Gunsten des Innovations- und Investitionsprogramms zur Förderung von Energieeffizienz und Klimaschutz in öffentlichen Gebäuden insbesondere Kindertagesstätten und Schulen" umgeschichtet werden. Sie dienen damit ähnlichen Zielen und sind auch im Hinblick auf ihre Umweltauswirkungen als vergleichbar einzuschätzen. Insofern werden diese Mittelumschichtungen zu keinen erheblichen Veränderungen der Umweltauswirkungen des OP führen. In der Prioritätsachse 5 soll das EFRE-Budget der Maßnahme Bau von öffentlichen Trinkwasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen" um 4 Mio. erhöht und im Gegenzug der Ansatz für die Maßnahme Wasser/Abwasserinfrastrukturen (Landesfonds)" um 5 Mio. verringert werden. Beide Maßnahmen wurden in der 2006 vorgenommenen Strategischen Umweltprüfung im Hinblick auf ihre umweltrelevanten Auswirkungen identisch bewertet. Die beantragte finanzielle Umschichtung wird somit nicht mit erheblichen Umweltwirkungen verbunden sein. Darüber hinaus sollen die Maßnahmen Abfallinfrastrukturen (Landesfonds)" und Förderung der Straßenbahninfrastrukturen" um 2,6 Mio. bzw. 1,7 Mio. EFRE-Mittel reduziert werden. Aufgrund der vergleichsweise geringen Größenordnungen sind von diesen Veränderungen keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die Maßnahme Technologieförderung für Erdgas- Niederflur-Linienomnibusse" soll aufgrund beihilferechtlicher Probleme aus dem OP gestrichen werden. Die dadurch frei werdenden EFRE-Mittel (4,1 Mio. ) sollen zur Finanzierung des Innovations- und Investitionsprogramms zur Förderung von Energieeffizienz und Klimaschutz in öffentlichen Gebäuden insbesondere Kindertagesstätten und Schulen" eingesetzt werden. Sie dienen damit ähnlichen Zielen und sind auch im Hinblick auf ihre Umweltauswirkungen als vergleichbar einzuschätzen. Die Maßnahme Hochwasserschutz" soll um 10 Mio. aufgestockt werden. Im Gegenzug wird die Maßnahme Bergbausanierung" um 10 Mio. reduziert. Beide Maßnahmen wurden in der 2006 vorgenommenen Strategischen Umweltprüfung im Hinblick auf ihre umweltrelevanten Auswirkungen ähnlich bewertet. Die beantragte finanzielle Umschichtung wird somit nicht mit erheblichen Umweltwirkungen verbunden sein Maßnahmen, die mit dem Änderungsantrag neu in das OP eingeführt werden sollen Mit dem Innovations- und Investitionsprogramm zur Förderung von Energieeffizienz und Klimaschutz in öffentlichen Gebäuden insbesondere Kindertagesstätten und Schulen (landesintern: "STARK III") sollen im Zuge des Änderungsantrags zwei neue Maßnahmen in

6 das OP EFRE eingeführt werden. In der Prioritätsachse 1 betrifft das die Maßnahme Modellprojekte im Rahmen des Innovations- und Investitionsprogramms zur Förderung von Energieeffizienz und Klimaschutz in öffentlichen Gebäuden (Schulen und Kindertagesstätten)", in der Prioritätsachse 4 die Maßnahme Investitionen zur energetischen Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen". Der Umfang der Förderung umfasst in der Prioritätsachse 1 voraussichtlich 6 Projekte mit EFRE-Mitteln im Umfang von 8,9 Mio.. In der Prioritätsachse 4 sollen voraussichtlich 22 Vorhaben mit EFRE-Mitteln im Umfang von insgesamt 29,5 Mio. unterstützt werden. Inhaltlicher Schwerpunkt der Förderung ist in beiden Maßnahmen die energetische Sanierung von Bildungseinrichtungen unter Zugrundelegung hoher Standards der Energieeffizienz. Von diesen Maßnahmen sind somit grundsätzlich positive Effekte der Förderung im Hinblick auf die Schutzgüter bzw. Umweltziele Luft klimatische Faktoren Energie-/ Ressourceneffizienz zu erwarten. In Bezug auf die übrigen Schutzgüter gemäß SUP-Richtlinie sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf das Schutzgut Boden, weil mit der Förderung i.d.r. bestehende Einrichtungen modernisiert werden sollen. Ersatzneubauten die zu zusätzlicher Flächeninanspruchnahme führen könnten sollen nur in Ausnahmefällen gefördert werden. Zur Finanzierung der zusätzlichen Maßnahmen sollen im Wesentlichen Mittel eingesetzt werden, die ursprünglich für andere OP-Maßnahmen mit energie- bzw. klimapolitischer Ausrichtung vorgesehen waren. Daher wird die beantragte Mittelumschichtung in der Gesamtbetrachtung keinen erheblichen Einfluss auf die Umweltauswirkungen des OP haben.

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