IFRS Aktuell Februar 2010
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- Pia Becker
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1 IFRS Aktuell Februar 2010 EU-Endorsement Übersicht über neue relevante Standards und Interpretationen Nachfolgende Tabelle informiert über neuere veröffentlichte Standards und Interpretationen und den gegenwärtigen Stand ihres Anerkennungsverfahrens seitens der EU (Endorsement). Im Falle einer bereits erfolgten Übernahme enthält das Datum des erfolgten Endorsement einen Link zu der entsprechenden Verordnung, welche im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Standard / Interpretation Änderungen des IAS 32, lassifizierung von Bezugsrechten (Oktober ) Änderungen des IFRIC 9 und IAS 39, Eingebettete Derivate (März ) Änderungen an IFRS 4 und IFRS 7, Verbesserte Angaben zu Finanzinstrumenten (März ) IFRIC 18, Übertragungen von Vermögenswerten von unden (Jänner ) IFRIC 17, Unbare Ausschüttungen an Anteilseigner (November 2008) Neufassung des IFRS 1, Erstmalige Anwendung der IFRS (November 2008) Änderungen des IAS 39, Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Zulässige Grundgeschäfte im Rahmen von Sicherungsbeziehungen (Juli 2008) Improvements to IFRSs (April ) Änderungen des IFRS 2, Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Barausgleich im onzern (Juni ) Änderungen des IFRS 1, Zusätzliche Ausnahmen für erstmalige Anwender IAS 24, Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen Änderungen des IFRIC 14, Beitragsvorauszahlungen bei bestehenden Mindestdotierungsverpflichtungen Für Unternehmen mit kalendergleichem Geschäftsjahr verbindliche Anwendung ab Geschäftsjahr 2011 erfolgt am 23. Dezember * 30. November 2010* 27. November 27. November 2010 * 26. November Einzelfallregelung, jedoch größtenteils November 15. September Endorsement geplant für Q Q Q Q Q2 2010
2 PricewaterhouseCoopers Februar 2010 Seite 2 Standard / Interpretation IFRIC 19, Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten mit Eigenkapitalinstrumenten Für Unternehmen mit kalendergleichem Geschäftsjahr verbindliche Anwendung ab Geschäftsjahr erfolgt am Endorsement geplant für 2011 Q IFRS 9, Finanzinstrumente 2013 * Der verpflichtende Anwendungszeitpunkt wurde seitens der EU geändert. Entscheidung verschoben Der aktuelle Bericht zum Stand des Übernahmeprozesses der IFRS gemäß der EU-Rechnungslegungsverordnung der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) steht auf der Website der EFRAG als Download (EFRAG-Bericht) zur Verfügung (Stand: 7. Jänner 2010). Entwürfe und Diskussionspapiere IASB Veröffentlichung eines Standardentwurfs zur Bewertung von Schulden in IAS 37 Der IASB hatte bereits im Juni 2005 einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen des IAS 37, Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen und des IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer, veröffentlicht, der neben Änderungen des IAS 19 eine grundlegende Überarbeitung des IAS 37 enthält. Aufgrund der eingegangenen ommentare zum Standardentwurf wurde die Notwendigkeit gesehen, weitere Leitlinien zur Bewertung von Schulden zu entwickeln. Diese sind nunmehr Gegenstand des am 5. Jänner 2010 veröffentlichten Standardentwurfs Bewertung von Schulden in IAS 37 ( Measurement of Liabilities in IAS 37 ). Nach den hierin enthaltenen Änderungsvorschlägen des IASB richtet sich die Bewertung nicht-finanzieller Schulden nach dem Betrag, den das Unternehmen nach vernünftigem Ermessen bezahlen würde, um sich von der Verpflichtung am Bilanzstichtag zu befreien. Dieser Betrag wird definiert als der niedrigste Wert aus dem Barwert der Ressourcenabflüsse, die zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlich sind, dem Betrag, den das Unternehmen der Gegenpartei zahlen müsste, um die Verpflichtung abzulösen und dem Betrag, der erforderlich wäre, um die Verpflichtung auf einen Dritten zu übertragen. Die Änderungsvorschläge des IASB sehen eine Streichung des Begriffs der bestmöglichen Schätzung (best estimate) vor, wonach die Bewertung einer einzelnen Schuld bisher mit dem Wert der höchsten Wahrscheinlichkeit zu erfolgen hat. Der Barwert der erforderlichen Ausgaben zur Erfüllung der Verpflichtung ist stattdessen künftig unter Heranziehung des Erwartungswertes (expected cash flows) zu ermitteln. Danach wären singuläre Schulden nicht wie bisher mit dem vollen (Eigen-)Erfüllungsbetrag, sondern in Höhe des Erwartungswertes des mit ihnen verbundenen Ressourcenabflusses zu erfassen. Bei Sachleistungsverpflichtungen soll die Schuld mit dem Betrag bewertet werden, den das Unternehmen nach rationalem Handeln an eine andere Partei zahlen würde, die die Erbringung der Dienstleistung übernimmt. Im Rahmen der Bewertung der Schuld soll ferner das Risiko berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ressourcenabflüsse von den erwarteten abweichen.
3 PricewaterhouseCoopers Februar 2010 Seite 3 Stellungnahmen zu dem Standardentwurf werden bis zum 12. April 2010 erbeten. Mit einem Arbeitsentwurf des gesamten neuen Standards wird im Februar 2010 gerechnet. Nach den derzeitigen Plänen des IASB wird die Veröffentlichung eines neuen IFRS, welcher den bestehenden IAS 37 ersetzt, für das dritte Quartal 2010 erwartet. Pressemitteilung und Download Aktuelle Diskussionen IASB-Meeting Themen aktueller IASB-Sitzungen Der IASB erörterte, teilweise gemeinsam mit dem FASB, folgende Themen auf seiner Dezember-Sitzung sowie einer Zusatzsitzung vom 5. Jänner 2010: Abgang von Finanzinstrumenten: Der IASB beschäftigte sich mit Fragen zur Ausbuchung von finanziellen Verbindlichkeiten und entschied hierzu unter anderem vorläufig, dass für die Beurteilung, ob eine wesentliche Änderung der Vertragsbedingungen vorliegt, die zu einer Ausbuchung führt, künftig in jedem Fall zwingend neben quantitativen riterien (Änderung der Zahlungsströme) auch qualitative riterien heranzuziehen sind. IFRS 5, Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche Wertminderungen einer Veräußerungsgruppe sowie Darstellung von Posten des sonstigen Ergebnisses: Der Board hat sich nach Juli zum wiederholten Mal mit den Themen Wertminderungen, die den Buchwert der in einer Veräußerungsgruppe enthaltenen langfristigen Vermögenswerte übersteigen, Wertaufholungen sowie der Darstellung von Ergebnissen im Zusammenhang mit aufgegebenen Geschäftsbereichen innerhalb des sonstigen Ergebnisses beschäftigt. Er kam zu der Schlussfolgerung, die Fragen der Wertminderung und Wertaufholung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen. Der Darstellungsfrage will sich der Board im Rahmen des Projekts zur Darstellung des Abschlusses widmen. Darüber hinaus wurde in einer gemeinsam mit dem FASB abgehaltenen Sitzung vorläufig entschieden, die bisherige Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs (discontinued operation) in Anpassung an IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse, dergestalt zu ändern, dass anstelle des Begriffs Tochterunternehmen" (subsidiary) der Begriff Geschäftsbetrieb" (business) gesetzt werden soll. Ein aufgegebener Geschäftsbereich würde somit definiert als Unternehmensbestandteil (component), der bereits in der abgelaufenen Berichtsperiode veräußert wurde oder als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird und entweder (a) einen gesonderten, wesentlichen Geschäftszweig oder geographischen Geschäftsbereich darstellt, (b) Teil eines einzelnen, abgestimmten Plans zur Veräußerung eines gesonderten wesentlichen Geschäftszweigs oder geographischen Geschäftsbereichs ist oder (c) einen Geschäftsbetrieb darstellt, der bei seinem Erwerb die riterien als zur Veräußerung gehalten erfüllt. Zusätzlich wurden Erläuterungspflichten für unterschiedliche Veräußerungsfälle diskutiert. Unterschieden wurden Erläuterungen zu: aufgegebenen Geschäftsbereichen; Veräußerungen wesentlicher Unternehmensbestandteile (components), die keinen aufgegebenen Geschäftsbereich darstellen; Veräußerungen von langfristigen Vermögenswerten oder Vermögenswertgruppen, die keinen Unternehmensbestandteil repräsentieren sowie Veräußerungen von aufgegebenen Geschäftsbereichen, bei denen der Veräußerer ein fortgeführtes Interesse (continuing involvement)
4 PricewaterhouseCoopers Februar 2010 Seite 4 zurückbehält und/oder es nach der Veräußerung weiterhin zum Austausch von Cashflows zwischen dem aufgegebenen Geschäftsbereich und dem veräußernden Unternehmen kommt. Die Boards planen, die vorläufigen Entscheidungen in einen Standardentwurf (Exposure Draft) einzubinden, dessen ommentierungsfrist derzeit noch diskutiert wird. Anwendungszeitpunkt für künftige Neuregelungen: Der IASB ist sich darüber bewusst, dass IFRS-Anwender eine gewisse Vorlaufzeit benötigen, um verabschiedete Neuregelungen zu implementieren. Er schlägt daher vor, bei der Festlegung künftiger Anwendungszeitpunkte für Neuregelungen grundsätzlich folgende Aspekte zu berücksichtigen: Neuregelungen sollen immer für Geschäftsjahre, die am oder nach einem spezifischen Termin beginnen, verpflichtend anzuwenden sein, d.h. nicht für Geschäftsjahre, die zu einem bestimmten Zeitpunkt enden. Als zwingende Anwendungszeitpunkte sollen künftig nur noch der 1. Jänner sowie der 1. Juli eines Jahres gesetzt werden können. Anwendungszeitpunkt für wesentliche noch in 2010 beendete Projekte soll frühestens der 1. Jänner 2012 sein. Anwendungszeitpunkt für wesentliche in 2011 beendete Projekte soll frühestens der 1. Jänner 2013 sein. Der IASB beabsichtigt, ein Feedback zu seinen Vorschlägen einzuholen. Projekt zur Darstellung des Abschlusses (Änderung des IAS 1, Darstellung des Abschlusses, und IAS 7, apitalflussrechnungen): Der IASB und der FASB befassten sich auf Ihrer gemeinsamen Sitzung u.a. mit der Anwendung des sog. ohäsionsprinzips. Sie bestätigten ihre vormals getroffene Entscheidung, dass das ohäsionsprinzip nicht auf Einzelpositionsebene zur Anwendung kommen soll, sondern auf Ebene der Gliederungskategorien (bspw. betriebliche Tätigkeit (operating) oder Finanzierungstätigkeit (financing)). Zudem wurde diskutiert, wie die Anwendung dieses Prinzips auf Posten erfolgen soll, die sowohl finanzierungsbezogene als auch betriebliche omponenten aufweisen, wie z. B. langfristige Rückstellungen für Pensionen oder Entsorgungs- und Wiederherstellungsverpflichtungen. Es wurde vorgeschlagen, eine neue ategorie mit der Bezeichnung Finanzierung, die sich aus betrieblicher Tätigkeit ergibt (financing arising from operating activities) in die Business - ategorie aufzunehmen. Desweiteren wurden zahlreiche vorläufige Entscheidungen zur Darstellung der Vermögens- und Finanzlage in der Bilanz (statement of financial position) getroffen. Beispielsweise wurde der Vorschlag aus dem Diskussionspapier bestätigt, das onzept der Zahlungsmitteläquivalente abzuschaffen und solche Vermögenswerte zukünftig als kurzfristige Finanzinvestitionen auszuweisen. Außerdem soll die Abgrenzung der Vermögenswerte und Schulden innerhalb der ategorien in kurz- und langfristig (short-term/ long-term) wie im Diskussionspapier vorgeschlagen auf einer festen Grundlage von einem Jahr erfolgen. Abweichend vom FASB entschied der IASB zudem, ein Mindestpostenschema für die Bilanz ähnlich wie in der aktuellen Fassung des IAS 1 in den zukünftigen Standardentwurf zu übernehmen. Informationen über (reine) Umbewertungen (remeasurements), wie sie bspw. insbesondere aus Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes resultieren, sollen nach der Entscheidung des IASB im Anhang berichtet werden. Abweichend davon beschloss der FASB, dass eine 2-Spalten Darstellung innerhalb der Gesamtergebnisrechnung erfolgen soll.
5 PricewaterhouseCoopers Februar 2010 Seite 5 Außerdem befassten sich die Boards mit der Darstellung von sog. Bündeltransaktionen (basket transactions). Darunter sind Transaktionen zu verstehen, bei denen Vermögenswerte und Schulden, die mehr als einer ategorie zugeordnet werden, ein- oder ausgebucht werden (z. B. Unternehmenszusammenschlüsse). Es wurde vorläufig entschieden, dass die Auswirkungen solcher Transaktionen in der Gesamtergebnisrechnung und der apitalflussrechnung in einem separaten Abschnitt ausgewiesen werden sollen. ED 9, Gemeinschaftliche Vereinbarungen (joint arrangements): Der IASB diskutierte über eine Inkonsistenz zwischen IAS 27, onzern- und Einzelabschlüsse, und SIC-13, Gemeinschaftlich geführte Unternehmen - Nicht monetäre Einlagen durch Partnerunternehmen, bezüglich der Erfassung von Gewinnen und Verlusten aus der Einlage von nicht-monetären Vermögenswerten in gemeinschaftlich geführte Unternehmen. Er beschloss vorläufig, diese Inkonsistenz nicht im Rahmen des Joint Venture Projekts, sondern separat zu lösen. Die Regelungen des SIC-13 und weitere Regelungen zur Anwendung der Equity-Methode für gemeinschaftlich geführte Unternehmen sollen in den IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen, implementiert werden. Des Weiteren diskutierte der IASB die eingegangenen ommentare zum ED 9. Er traf vorläufige Entscheidungen zu Regelungen, die sich auf die Bilanzierung von Transaktionen zwischen den Parteien und dem Joint Arrangement beziehen. Leasing: In ihrer gemeinsamen Sitzung diskutierten der IASB und der FASB, wie die Bilanzierung von bedingten Leasingraten sowie vom Leasingnehmer gewährte Restwertgarantien zukünftig bilanziert werden sollen. Ferner wurde die Änderung des Anwendungsbereichs des geplanten zukünftigen Leasingstandards erörtert. Es kam zu folgenden vorläufigen Entscheidungen: Bedingte Leasingraten: o Bedingte Leasingraten sollen sowohl vom Leasingnehmer wie auch vom Leasinggeber bei der Ermittlung der Leasingverbindlichkeit bzw. Leasingforderung berücksichtigt werden. o Für die Ermittlung auf Seiten des Leasinggebers gelten die gleichen Anforderungen an eine zuverlässige Bewertung wie bei der Neuregelung zur Ertragsrealisierung. o Eine Neubewertung zu jedem Bilanzstichtag hat nur dann zu erfolgen, wenn die geänderten Bedingungen zu einer wesentlichen Veränderung der Leasingverbindlichkeit bzw. Leasingforderung führen. o Für die Bilanzierung von Restwertgarantien soll Entsprechendes gelten. Anwendungsbereich: o Nutzungsrechte an immateriellen Vermögenswerten sollen zukünftig nicht mehr in den Anwendungsbereich der Leasingbilanzierung fallen. o Eine Ausnahme vom Anwendungsbereich für sogenannte nicht betriebsnotwendige Vermögenswerte (non-core assets) soll es nicht geben; allerdings soll von der Arbeitsgruppe weiterhin untersucht werden, unter welchen Bedingungen es eine Ausnahmeregelung für kurzläufige Leasingverhältnisse (short-term leases) geben könnte. Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Der Board hat insbesondere seine Diskussion zur Frage des Ausweises und der Zusammensetzung der Umbewertungskomponente (sog. remeasurement component") fortgesetzt. In Abhängigkeit vom Ausgang des Projekts zur Darstellung des Abschlusses (financial statement presentation) ist entweder ein Ausweis der Umbewertungskomponente in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) oder im sonstigen Ergebnis (other comprehensive income,
6 PricewaterhouseCoopers Februar 2010 Seite 6 OCI) vorgesehen. Ein Ausweis in der GuV hat zu erfolgen, wenn das Projekt zur Darstellung des Abschlusses nicht auf einen zwingenden Ausweis sämtlicher Erträge und Aufwendungen in einer einzigen Aufstellung, in der das Periodenergebnis als Zwischensumme ausgewiesen wird (sog. Single Statement Approach) hinauslaufen sollte, sondern das Wahlrecht alternativ einem sog. Two-Statement Approach" (Trennung von GuV und OCI) zu folgen, bestehen bleibt. Sollte hingegen ausschließlich der Single Statement Approach" anzuwenden sein, hat der Board eine Präferenz für den Ausweis der Umbewertungskomponente im sonstigen Ergebnis ausgedrückt. Diese Umbewertungskomponente soll Änderungen des geschätzten Dienstzeitaufwands enthalten. Nicht hingegen in der Umbewertungskomponente enthalten sind nach jüngstem Diskussionsstand der (Netto)-Zinsaufwandoder ertrag, der sich aus der Abzinsung der Defined Benefit Liability" bzw. des Defined Benefit Assets" mit dem Diskontierungszins gemäß IAS ergibt. Ertragsrealisierung: Diskussion des Board zur Behandlung von Garantierückstellungen, Rückgaberechten und unsicheren Gegenleistungsansprüchen (uncertain consideration). Nach jüngstem Diskussionsstand des Board sollen bspw. gesetzliche Garantieverpflichtungen nunmehr keine separierbare Leistungsverpflichtung des Unternehmens darstellen. Schulden - Änderungen des IAS 37, Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen: Entscheidung über die ommentierungsfrist zum zwischenzeitlich veröffentlichten Änderungsentwurf (siehe hierzu die ausführlichen Ausführungen unter der Rubrik Entwürfe und Diskussionspapiere weiter oben) Sonstiges: ED 10, onsolidierung Finanzinstrumente: lassifizierung und Bewertung Finanzinstrumente: Sicherungsgeschäfte Finanzinstrumente mit Eigenkapitalcharakter Bewertung zum beizulegenden Zeitwert onzeptionelles Rahmenkonzept: Phase C Bewertung Emissionshandelssysteme (emission trading schemes) Versicherungsverträge IASB Update Dezember IASB Update Zusatzmeeting vom 5. Jänner 2010
7 PricewaterhouseCoopers Februar 2010 Seite 7 IASB-Projektplan Laufende Projekte Projekte im Zusammenhang mit der Finanzkrise Letztes Dokument Q1 Q2 H2 H1 Abgang von Finanzinstrumenten 1, 2 ED IFRS onsolidierung 1, 2 ED IFRS Anleitungen zur Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert 1 ED IFRS Finanzinstrumente (Ersatz des bisherigen IAS 39) 1, 2 - Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderung DP ED IFRS - Sicherungsgeschäfte (Hedging) ED IFRS Memorandum of Understanding - Projekte Darstellung des Abschlusses 1, 2 - Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche (IFRS 5) DP ED IFRS - Gesamtergebnisrechnung ED IFRS - Ersatz des IAS 1 und IAS 7 ED IFRS Finanzinstrumente mit Eigenkapitalcharakter 1, 2 DP ED IFRS Ertragsteuern 1, 2 ED Weiteres Vorgehen derzeit in Diskussion Joint Ventures 1 ED IFRS Leasing 1, 2 DP ED IFRS Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (inkl. Pensionen) 1 ED IFRS Ertragsrealisierung 1, 2 DP ED IFRS Sonstige Projekte Jährlicher Improvements-Prozess ( ) Jährlicher Improvements-Prozess (-2011) ED IFRS ED IFRS Emissionshandelssysteme (Emissions trading schemes) 2 ED IFRS Ergebnis je Aktie: Treasury Stock-Methode (IAS 33) ² ED weitere Diskussionen nicht vor 2010 erwartet Versicherungsverträge 2 DP ED IFRS Schulden (Änderungen des IAS 37) Lagebericht (Management commentary) Re-ED IFRS ED CG Preisregulierte Tätigkeiten ED IFRS Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ED IFRS
8 PricewaterhouseCoopers Februar 2010 Seite 8 Laufende Projekte Rahmenkonzept (Conceptual framework) Letztes Dokument Q1 Q2 H2 H1 Phase A (Ziele und qualitative Anforderungen) ² IFRS ED Re-ED DP CG International Financial Reporting Standard (IFRS) Entwurf (Exposure Draft) eines International Financial Reporting Standards Überarbeiteter Entwurf (Re-Exposure Draft) Diskussionspapier Endgültige Anleitung (Completed Guidance) 1 Memorandum of Understanding (IASB-FASB milestones) 2 Joint Project (IASB-FASB collaboration) ED apitel Phase B (Abschlussposten und Ansatz) 2 DP Phase C (Bewertung) ² DP ED Phase D (Berichterstattendes Unternehmen) ² DP ED Endgültiges Endgültiges apitel AFRAC Stand: 2. Dezember Das AFRAC Arbeitsprogramm gibt einen Überblick über laufende und zukünftige AFRAC Facharbeiten. Den geplanten Veröffentlichungen liegen aktuelle Schätzungen zugrunde. Die Änderungen zum vorigen Arbeitsprogramm sind rot markiert. laufende Facharbeiten: Q3 Q4 Anhangangaben zu Geschäften mit nahestehenden Personen/Unternehmen gem URÄG 2008 E-St und St Q Behandlung der Abfertigungsansprüche "alt" nach IAS 19 E-St E-St Gruppenbesteuerung - Abbildung gem IFRS IASB Exposure Draft "Fair Value Measurement" IASB Exposure Draft "Income Tax" IASB Exposure Draft "Derecognition (proposed amendments to IAS 39 and IFRS 7)" IASB Discussion Paper "Credit Risk in Liability Measurement" IASB Discussion Paper "Leases Preliminary Views" IASB Request for Information "Impairment of Financial Assets" IASB Exposure Draft "Financial Instruments: Classification and Measurement" IASB Exposure Draft "Rate-regulated Activities" IASB Exposure Draft "Management Commentary" UGB-Bilanzierung von Umweltschutzrückstellungen Unternehmensrechtliche Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen E-St und St Unternehmensrechtlicher Werterhellungszeitraum E-St E-St Vorjahresangaben gemäß 223 Abs 2 UGB E-St E-St E-St und St geplant Q Research Topics: Gruppenbesteuerung - Abbildung gem IFRS Aktualisierung der iwp Richtlinie 4 zur unternehmensrechtlichen Darstellung des Eigenkapitals der GmbH & Co G Abkürzungen: DP=Diskussionspapier, E=Entwurf, =ommentar, St=Stellungnahme
9 PricewaterhouseCoopers Februar 2010 Seite 9 Aktuelle Ergebnisse aus der Facharbeit des AFRAC: Entwurf von Stellungnahmen In dieser ategorie befinden sich Entwürfe von Stellungnahmen zu Themen der nationalen und internationalen Finanzberichterstattung und Abschlussprüfung. Diese Entwürfe wurden vom AFRAC Präsidium zur Veröffentlichung freigegeben. Dezember Fragen der IFRS-Bilanzierung und - Berichterstattung im Zusammenhang mit der Einführung der Gruppenbesteuerung Dezember Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzinstrumenten Stellungnahme: Dezember Die Angabe von Vorjahreszahlen gemäß 223 Abs. 2 UGB PwC Seminare Gruppenbesteuerung nach UGB und IFRS IFRS Grundkurs IFRS Grundkurs Finanzinstrumente IAS 32/39 und IFRS Finanzinstrumente IAS 32/39 und IFRS Impairment Test nach IAS 36/UGB A. Milla, Ch. Wörndl R. Vogel R. Vogel R. Vogel R. Vogel 1/2 Tag PwC Wien 2 Tage PwC Salzburg 2 Tage PwC Wien 2 Tage PwC Salzburg 2 Tage PwC Wien A. Milla, 1/2 Tag PwC H. Springer, Wien F.Wirth ontakt PwC Academy: Mag. (FH) Sabine Rill Tel.: pwc.academy@at.pwc.com Publikationen EFRAG und FEE Impairment of Financial Assets - The Expected Loss Model Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat zusammen mit der Fédération des Experts Comptables Européen (FEE) eine Publikation mit dem Titel Impairment of Financial Assets The Expected Loss Model herausgegeben, die die neuen Vorschläge des IASB zur Frage der Berücksichtigung von Wertminderungen von zu Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten darstellt. Ziel ist es, eine Diskussion über die Vorschläge anzuregen. Download
10 PricewaterhouseCoopers Februar 2010 Seite 10 PwC Manual of accounting - IFRS 2010 Der von PwC veröffentlichte Praxis-ommentar Manual of accounting - IFRS 2010 bietet eine umfassende Darstellung und Erläuterung der Regelungen der IFRS und Leitlinien zur Aufstellung von IFRS-Abschlüssen, die anhand von zahlreichen praktischen Beispielen und Auszügen aus Unternehmensberichten veranschaulicht werden. Im Gegensatz zur Vorauflage wurde der Finanzinstrumente betreffende Teil als auch der Musterkonzernabschluss nach IFRS aus dem Manual ausgegliedert. Das Manual umfasst somit nunmehr folgende drei separate Bände: Manual of accounting - IFRS 2010 Manual of accounting - Financial instruments 2010 Illustrative IFRS corporate consolidated financial statements for year end Bestellung der Publikation (CCH Wolters luwer) Falls Sie zu den Themen dieser Ausgabe Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren PwC-Betreuer oder an einen unserer IFRS-Spezialisten: aslan.milla@at.pwc.com raoul.vogel@at.pwc.com sabine.dam-ratzesberger@at.pwc.com Alle Ausgaben von IFRS Aktuell und IFRS News finden Sie unter: Medieninhaber und Herausgeber: PwC PricewaterhouseCoopers GmbH, Erdbergstraße 200, 1030 Wien Für den Inhalt verantwortlich: Aslan Milla, Raoul Vogel, Sabine Dam-Ratzesberger ontakt: IFRS.Aktuell@at.pwc.com Der Inhalt dieses Newsletters wurde sorgfältig ausgearbeitet. Er enthält jedoch lediglich allgemeine Informationen und kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. PwC übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der enthaltenen Informationen und weist darauf hin, dass der Newsletter nicht als Entscheidungsgrundlage für konkrete Sachverhalte geeignet ist. PwC lehnt daher den Ersatz von Schäden welcher Art auch immer, die aus der Verwendung dieser Informationen resultieren, ab.
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