Die Beratungen in den Konferenzen fanden in einer über Länder- und Parteigrenzen hinweg konstruktiven und sachbezogenen Atmosphäre statt.
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- Joseph Krause
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1 Berlin, 05. November 2014 Bericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit über die Umweltministerkonferenz (UMK) am 24. Oktober 2014 in Heidelberg Am 24. Oktober 2014 fand die 83. UMK unter Vorsitz des baden-württembergischen Umweltministers Franz Untersteller statt. Vorbereitet wurde die Konferenz durch die Amtschefkonferenz (ACK) am 23. Oktober 2014 unter Vorsitz von Helmfried Meinel, Amtschef des baden-württembergischen Umweltministeriums. Die Beratungen in den Konferenzen fanden in einer über Länder- und Parteigrenzen hinweg konstruktiven und sachbezogenen Atmosphäre statt. Schwerpunkte der Beratungen der Umweltministerinnen und -minister, sowie der Umweltsenatorin und des Umweltsenators von Bund und Ländern waren (in der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte - TOP): Klimavertragsstaatenkonferenzen in Lima 2014 und Paris 2015 (TOP 5) Der Beschluss von Bund und Ländern (UMK) greift den engen Zusammenhang zwischen der internationalen Klimapolitik und der EU-Klimapolitik auf. Die UMK begrüßt die Beschlüsse zum Klima- und Energierahmen 2030 des Europäischen Rates am 23./24. Oktober 2014 im Zusammenhang mit den Treibhausgasemissionsminderungen als wichtigen ersten Schritt. Weitere Ambitionssteigerungen über die beschlossenen Ziele hinaus sollen aus Sicht der UMK im Rahmen des neuen internationalen Klimaabkommens von Paris ermöglicht werden. Mit einer ambitionierten Zielsetzung könne die EU auch von anderen Verhandlungspartnern ambitionierte Verpflichtungen einfordern. Bund und Länder betonen, dass die frühzeitige Stärkung des EU-Emissionshandels sowie die weitere Nutzung internationaler Marktmechanismen bzw. Kooperationsmöglichkeiten durch Technologietransfer über die Kyoto-Projektmechanismen weiter geschärft werden müssen. Hierdurch könnten auch zukünftig private Finanzmittel in Maßnahmen zur Emissionsminderung mobilisiert werden.
2 Mündlicher Bericht des BMUB über wichtige europäische Umweltthemen sowie über Freihandelsabkommen der EU (TOP 7) Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks informiert auf Bitte der Länder in einer Vorausschau über den EU-Umweltrat am 28. Oktober 2014 sowie über den politischen Abschluss der Verhandlungen zu CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) und zu TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership). Sie stellt klar, dass die öffentliche Daseinsvorsorge in CETA, aber auch - nach jetzigem Verhandlungsstand - in TTIP und auch im internationalen Dienstleistungsabkommen TISA (Trade in Services Agreement) gesichert ist und die Entscheidungsfreiheit regionaler Körperschaften über die Organisation bzw. Privatisierung der Daseinsvorsorge unberührt bleibt. Die UMK unterstützt die Bundesregierung in der Forderung nach Wahrung der Regulierungshoheit der Staaten zum Schutz von Umwelt-, Sozial- und Verbraucherinteressen. Europäische Politik zum Erhalt der Biologischen Vielfalt (TOP 8) Bundesumweltministerin Hendricks berichtete zum Stand der EU-Initiative No Net Loss gegen den Verlust der Biologischen Vielfalt. Die Länder bitten das BMUB, sich aus Subsidiaritätsgründen dafür einzusetzen, dass die Ausgestaltung den Mitgliedstaaten überlassen bleibt. Die Bundesumweltministerin betont, dass sich die Bundesregierung für eine Beibehaltung des bestehenden Rechtsrahmens und der hohen Standards im Naturschutzrecht einsetzt. Die Richtlinien zur Umsetzung von Natura 2000 und der artenschutzrechtlichen Verpflichtungen in den Mitgliedstaaten haben sich bewährt, eine Zusammenlegung von Vogelschutz- und FFH-Richtlinie wird von Bund und Ländern abgelehnt. Nationales Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) (TOP 11+12) Die UMK hat das Nationale Hochwasserschutzprogramm beschlossen. Zum ersten Mal gibt es damit eine bundesweite Aufstellung mit über einhundert vordringlichen Maßnahmen für den Hochwasserschutz an Elbe, Donau, Oder, Rhein und Weser. Dabei handelt es sich um Maßnahmen zur Deichrückverlegung, um gesteuerte Hochwasserrückhaltung (Polder) sowie um die Beseitigung von Schwachstellen. 1178,57 Millionen Kubikmeter Retentionsvolumen sollen geschaffen werden sowie durch Deichrückverlegungen rund Hektar Überflutungsfläche entstehen. Darüber hinaus wurde bei 16 Projekten notwendige Modernisierung bestehender Hochwasserschutzsysteme, sogenannte Schwachstellen, identifiziert. 2 von 5
3 NHWSP - Sonderrahmenplan Präventiver Hochwasserschutz (TOP 13,14,15) Mit dem NHWSP liegt der Fokus auf Maßnahmen mit überregionaler Wirksamkeit. Die Interessen der Unterlieger sind integraler Bestandteil dieser Maßnahmen und stärken damit das Solidaritätsprinzip innerhalb Deutschlands. Dies gilt insbesondere für die Maßnahmen des Rückhalts. Bundesumweltministerin Hendricks stellt klar, dass sie sich dafür einsetzt, die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch den Bund finanziell zu unterstützen und über einen Sonderrahmenplan Präventiver Hochwasserschutz mit einer Laufzeit von 10 Jahren zusätzliche 1,2 Milliarden Euro für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Diese Maßnahmen sind in besonderem Maße geeignet, den Flüssen mehr Raum zu geben und Hochwasserscheitel effektiv zu kappen. Gleichzeitig bitten die Länder Bundestag und Bundesregierung, die Finanzausstattung gemäß dem NHWSP-Bedarf insgesamt deutlich anzuheben. Die Länder gehen davon aus, dass der Bundesanteil an der Finanzierung der Förderung des Hochwasserschutzes bei 70 Prozent liegt. Jährlich wollen Bund und Länder die Priorisierung der anzugehenden Maßnahmen aus dem Nationalen Hochwasserschutzprogramm aktuell festlegen. Kriterien dafür sind Realisierbarkeit, Effizienz und Wirksamkeit für den Naturraum Fluss. Energieeffizienz als wichtige Säule der Energiewende (TOP 28) Der Beschluss unterstreicht die Bedeutung der Energieeffizienz: Fortschritte bei der Energieeinsparung und der effizienten Energienutzung schützen das Klima und leisten einen Beitrag, die Versorgungssicherheit im Strom- und Wärmebereich zu gewährleisten sowie die Energiekosten zu senken. Zu den Instrumenten, mit denen die Energieeffizienz insbesondere im Wärmebereich verbessert werden könne, zählen Bund und Länder den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. Die Länder ersuchen deshalb den Bund, das KWK-Gesetz zügig zu novellieren und die Energieeffizienzrichtlinie der EU umzusetzen. Um die Sanierungsquote im Gebäudebereich spürbar zu erhöhen, setzt die UMK auf Informationen und unabhängige Beratung für Hausbesitzer sowie auf wirksame Förderinstrumente. Die Länder bitten die Bundesregierung, bestehende Angebote zu evaluieren und gegebenenfalls zu optimieren. In Protokollerklärungen sprachen sich einige Länder für die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen bzw. für die Einbeziehung auch bestehender Gebäude in das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz aus. 3 von 5
4 Ausschreibungsmodelle zur Förderung von Erneuerbaren Energien (TOP 29) Der Beschluss greift einen wichtigen Aspekt der Weiterentwicklung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) auf, nämlich der Umstellung der Förderung für erneuerbare Energien auf Ausschreibungen. Nach dem neuen EEG 2014 gilt das Ausschreibungsmodell ab 2015 in einer Pilotphase bereits für Photovoltaik- Freiflächenanlagen. Damit können in einem ersten Schritt Erfahrungen mit dem neuen Instrument der Ausschreibung gesammelt werden. Erst in einem zweiten Schritt soll das Gesetz noch einmal geändert werden, um die Ausschreibung auf andere erneuerbare Energien auszuweiten. Nach Auffassung der Länder soll das EEG erst dann grundsätzlich auf Ausschreibungsmodelle umgestellt werden, wenn hinreichend belegt ist, dass diese Verfahren tatsächlich geeignet und effizienter sind, um die Energiewende zu realisieren. Die Länder fordern technologiespezifische Pilotprojekte, mit denen wichtige Erfahrungen gesammelt werden können. Dabei sollen langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden können und Bürgerenergieprojekte mindestens gleiche Chancen gegenüber anderen Investoren haben. Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 (TOP 35) Die UMK begrüßt die Fortschritte beim nationalen Aktionsprogramm Klimaschutz 2020, das die Bundesregierung zurzeit mit Unterstützung der Länder erarbeitet. Die darin aufgeführten Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das Ziel, die jährlichen THG-Emissionen bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 um 40 Prozent zu senken, erreicht wird. In ihrem Beschluss sprechen sich die Länder darüber hinaus für eine wirksame Reform des Emissionshandels deutlich vor 2020, für einen weiterhin ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien bei gleichzeitigem kontinuierlichen Netzausbau, eine Stärkung der Kraft-Wärme-Kopplung sowie eine handlungsfeldübergreifende Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz aus. Klärschlammverwertung (TOP 42) Unter diesem TOP hat das BMUB seine Überlegungen zur Novellierung der Klärschlammverordnung vorgestellt. Wichtigster Bestandteil der Verordnungsnovelle werden die Regelungen zur Beendigung der herkömmlichen Düngung mit Klärschlamm sein. Mittelfristig sollen die im Klärschlamm enthaltenen Pflanzennährstoffe, vor allem Phosphor, aus Klärschlamm, Klärschlammverbrennungsaschen oder kommunalem Abwasser abgetrennt und zu einem schadstoffarmen Düngemittel aufbereitet werden. Verbunden damit ist die Reduzierung der Schadstoffeinträge in landwirtschaftlich genutzte Flächen. 4 von 5
5 Mit den Verfahren zur Rückgewinnung von Pflanzennährstoffen wird zum Teil noch technisches Neuland beschritten. Es besteht Einvernehmen, dass hierzu Übergangsfristen erforderlich sind. Nationale Umsetzung der Opt-Out-Regelung für ein GVO Anbauverbot (TOP 49/50) Bei der Forderung nach einem bundesweiten Anbauverbot für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind sich die Ländervertreter einig, dass der Bund für Deutschland ein Anbauverbot für gentechnisch veränderte Organismen aussprechen muss, um einen nationalen Flickenteppich zu verhindern. Der Bund wird aufgefordert, entsprechend zu handeln. Darüber hinaus wird der Bund gebeten, bei allen zukünftig zum Anbau zugelassenen GVO die Opt-Out-Regelung zu nutzen. Insgesamt hat die UMK in Heidelberg über 50 TOPs behandelt: Neben den Themen Hochwasserschutz, Energie und Klimaschutz hat die UMK über Verkehrslärm, die Verhinderung illegaler Entsorgung von Abfällen in Kompostierungs- und Biogasanlagen sowie über Feinstaubbelastung und über die Einrichtung eines Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende diskutiert und beschlossen. Der Bund hat die aktuelle Liste der Gebiete vorgestellt, die in das Nationale Naturerbe übernommen werden. Defizite bei der guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung sollen abgebaut werden, der Einsatz von Breitband-Herbiziden in Haus- und Kleingärten soll generell überdacht werden. Auch wurde das Thema Verbot der Einleitung von Paraffin in die Meeresumwelt und ein entsprechendes Verbot für alle Schiffe insbesondere in der Ost - und Nordsee diskutiert. Ab dem 1. Januar 2015 übernimmt turnusgemäß der Freistaat Bayern den Vorsitz der UMK. Die nächsten Konferenzen finden am 20./21. Mai 2015 in Kloster Banz und am 11./12. November 2015 in Augsburg statt. 5 von 5
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