Arbeitshilfe bei fehlender oder teilgeminderter Erwerbsfähigkeit nach 8 SGB II. IFG: ja. Inhaltsübersicht
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- Franz Bösch
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1 Arbeitshilfe bei fehlender oder teilgeminderter Erwerbsfähigkeit nach 8 SGB II Geschäftszeichen: 470 II freigegeben durch: BL 470 am: gültig ab: gültig bis: Stand / Version: V006 IFG: ja Inhaltsübersicht A : geminderter Leistungsfähigkeit (3-6 Stunden) B : Erwerbsunfähigkeit bis zu 6 Monaten C : Erwerbsunfähigkeit länger als 6 Monate befristet/ auf Dauer D : fehl. Verfügbarkeit lt. Psych. Gutachten interne Kennung #99# E : Leistungsvermögen für Werkstatt für Behinderte F : Hinweis zu Nahtlosigkeitsfällen gem. 145 SGB III Vor der Beauftragung der Fachdienste wegen Zweifeln an der Erwerbsfähigkeit ist soweit möglich, immer eine Auskunft bei der Deutschen Rentenversicherung (DRVR) über die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente einzuholen und das Ergebnis abzuwarten. Der Kunde muss eine entsprechende Vollmacht leserlich unterzeichnen. Ggfs. Kopie PA beilegen. Bei Unterschrift durch rechtlichen Betreuer, Kopie Bestellung beilegen. Achtung: Personen die jünger als 20 Jahre sind, können keinen Anspruch erworben haben. Hier entfällt also die Anfrage bei der DRV. Ein Vordruck der o.g. Vollmacht ist im BK-Browser- Lokal- Arge MG-M&I-allgemein zu finden. Dokumentenname: Vollmacht Rentenauskunft. Die Anfrage an die DRV erfolgt mit dieser Vollmacht per Fax unter der Nr Die Antwort der DRV erfolgt kurzfristig durch Faxrückgabe. Liegen laut Auskunft des Rententrägers keine Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente vor, sollte diese Angabe dem Ärztlichen Dienst im Gutachtenauftrag mitgeteilt werden. 1
2 A. Geminderte Leistungsfähigkeit für 3-6 Std. täglich laut ärztl. Gutachten 1. Bestätigung der fehlenden Anwartschaftszeit durch die DRV Keine Weiterleitung des Gutachtens an die L-Teams Änderung der Daten in VerBIS (z.b. Stellengesuch etc.) 2. Bestätigung der Anwartschaftszeit durch die DRV Weiterleitung einer Kopie des Gutachtens an das zuständige L-Team und Kunden auffordern, einen Rentenantrag wegen teilweiser Erwerbsminderung zu stellen. Änderung der Daten in VerBIS (z.b. Stellengesuch etc.) 3. Bewilligung einer Arbeitsmarktrente (Leistungsfähigkeit 3-6 Std.) Eintrag: Sonstiges Datum von.. bis.. Textfeld: Bewilligung einer Arbeitsmarktrente von..bis Historieneintrag: Betreff: Arbeitsmarktrente Textfeld: Arbeitsmarktrente bewilligt vom für die Zeit von...bis Kunden erhalten die Profillage Stabilisierungsprofil. 2
3 B. Erwerbsunfähigkeit laut ärztlichem Gutachten bis zu 6 Monaten neuer Eintrag: 10 Grund: volle Erwerbsminderung bis zu 6 Monaten Eintrag im Textfeld: Erwerbsunfähigkeit gem. 8 SGB II lt. ÄG vom für die Zeit von-bis bei Verlängerung des Zeitraumes wegen fehl. Begutachtungsreife erneuter Eintrag 10 Beginn und Ende Eintrag im Textfeld: Verlängerung des Zeitraumes der Erwerbsunfähigkeit von.bis Status: AU bis 6 Wochen ASU danach ohne Status Historieneintrag: Betreff: fehl. Erwerbsfähigkeit bis 6 Monate Textfeld: fehl. Erwerbsfähigkeit gem. 8 SGB II lt. ÄG vom für die Zeit von...bis.. Den Verlängerungszeitraum ebenfalls entsprechend dokumentieren Kunden zur Besprechung ÄG/ erneuter Klärung Gesundheitszustand einladen Kopie aushändigen und WVL zwecks Einladung 6 Wochen vor Ablauf der Befristung setzen, je nach Sachlage evtl. erneut ein Gutachten veranlassen. Profillage Z eingeben! Keine Weiterleitung des Gutachtens an die L-Teams bei Aufstockern Weiterleitung des ÄG an die AA Den Kunden vor Ablauf der Befristung einladen (Aufgabe-Termin s.o.) Nur bei gravierender Verschlechterung lt. Aussage des Kunden erneut ein ÄG veranlassen Bei fehlender Begutachtungsreife aufgrund unverändertem Gesundheitszustand oder bei fehlendem Behandlungswillen kann der Zeitraum um weitere 6 Monate verlängert werden Nach zweimaliger Verlängerung (insges. 1 1/2 Jahre) sollen im Regelfall die Fachdienste erneut eingeschaltet werden. In begründeten Ausnahmefällen (z.b. bestehende Suchterkrankung ohne Therapiemöglichkeit/- einsicht) kann der Zeitraum ohne erneute Beantragung eines ÄG weiter verlängert werden. 3
4 C. Erwerbsunfähigkeit länger als 6 Monate lt. ÄG: befristet oder auf Dauer Eintrag: mangelnde Verfügbarkeit Datum von.. bis.. Textfeld: fehl. Erwerbsfähigkeit gemäß 8 SGB II lt. ÄG vom Historieneintrag: Betreff: fehl. Erwerbsfähigkeit > 6 Monate Textfeld: fehl. Erwerbsfähigkeit gem. 8 SGB II lt. ÄG vom für die Zeit von...bis.. Abmeldung in Verbis bei befristeter Erwerbsunfähigkeit die Reaktivierungszeit über die Befristung hinaus um 12 Monate verlängern bei Aufstockern Weiterleitung des ÄG an die AA persönliche oder telefonische Eröffnung des Gutachtens mit dem Kunden Kopie des Ärztlichen Gutachtens unmittelbar nach Erhalt an L-Team Eintrag in Monitoringliste in WIKI (Portal: Markt und Integration, Listen) 1. die DRVR bestätigt fehlende Anwartschaftszeiten: Der Nachweis der DRVR wird an das zust. L-Team weitergeleitet. Von dort wird der Kunde je nach Anzahl der Mitglieder der BG und Dauer der Erwerbsunfähigkeit entweder zur Antragstellung bei der Grundsicherung aufgefordert oder er erhält Sozialgeld. Bei befristeter Erwerbsunfähigkeit ist eine Aufgabe in Verbis vor Ablauf des Zeitraumes zu setzen, um bei Kunden im Sozialgeldbezug den Sachstand durch ggf. erneute Beauftragung der Fachdienste zu prüfen. 2. die DRVR bestätigt erfüllte Anwartschaftszeiten auf Erwerbsminderungsrente: Das Gutachten wird dem Betroffenen persönlich oder telefonisch eröffnet. Der Kunde wird aufgefordert Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Dies wird entsprechend in Verbis (Betreff: Aufforderung zur Rentenbeantragung erfolgt) dokumentiert. Das JC kann für den Kunden telefonisch unter einen Termin bei der DRVR zur Rentenantragstellung wegen Erwerbsminderung vereinbaren. Dem Kunden wird dann durch M+I der sog. Laufzettel für die DRVR ausgehändigt. Dieser ist im BK-Browser - Lokal - Arge MG - M&I-allgemein Dokumentenname: Laufzettel Rentenversicherung zu finden Mit Erstellung einer EinV (je nach Fall/ Situation des Kunden nicht zwingend) sollte der Kunde aufgefordert werden, den Laufzettel als Rentenantragsbestätigung ausgefüllt durch die DRVR mit max. 4-wöchiger Rückgabefrist an das JC zurückzugeben. 4
5 Bei Rückgabe des Nachweises der Rentenantragstellung: Weiterleitung des Nachweises über die Rentenantragstellung an das zuständige L-Team, alle weiteren Schritte werden von dort veranlasst (Rückerstattungsanspruch usw.) Keine Rückgabe des Nachweises innerhalb von 4 Wochen: Prüfung der Beantragung über esolution. Information über nicht erfolgte Antragstellung an das zuständige L-Team. Dort wird dann nach 5 Abs. 3 SGB II der Rentenantrag gestellt. Das Leistungsteam benötigt zwingend das Datum an dem mündlich/schriftlich zur Rentenantragstellung aufgefordert wurde. Für die IFK besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Die DRVR bestätigt Erwerbsfähigkeit/ lehnt die Erwerbsminderungsrente ab (Divergenz): Es erfolgt eine Information an M+I durch das L-Team über die Entscheidung des Rententrägers. Die Entscheidung des Rententrägers ist für den SGB II-Bereich bindend. Verfahren bei M+I: Achtung: Arbeitsmarktrente ist keine Divergenz! Reaktivierung des Bewa in Verbis (erneute Betreuerzuordnung beachten) Beendigung des bisherigen Lebenslaufeintrags mangelnde Verfügbarkeit lt. Ablehnungsbescheid des Rententrägers Eingabe des Datums der Arbeitslosigkeit nach bisheriger mangelnder Verfügbarkeit. Eingabe eines neuen Lebenslaufeintrags: mangelnde Verfügbarkeit, Eintrag im Textfeld Divergenzfall Vergabe Kennung 99DF und Profillage Stabilisierung Überstellung an das sozialintegrative Fallmanagement aus Verbis heraus persönliche oder telefonische Information an den Kunden über die Divergenz, für eine schriftliche Information ist ein Informationsbrief an die Kunden im BK-Browser eingestellt Die DRV teilt mit, dass der Versicherungsverlauf ungeklärt ist: Der Bewerber/die Bewerberin wird durch die IFK aufgefordert, ihr Rentenversicherungskonto zu klären. Sollte die betroffene Person das nicht innerhalb von 6 Wochen nachweisen, erfolgt eine Information an Frau Neuß per Mail. Frau Neuß klärt das weitere Vorgehen mit dem L-Team. Zur Beantragung der Kontenklärung, muss der Versicherte immer persönlich bei der Rentenversicherung vorsprechen. Ein Antrag auf Kontenklärung kann nur vom Versicherten selbst gestellt werden. Eine Antragstellung nach 5 Abs. 3 SGB II durch JC ist nicht möglich. Achtung: Sollte auch eine Klärung der ungeklärten Versicherungszeiten nicht zu einem Rentenanspruch führen, ist dies auf der Rückmeldung der Rentenversicherung vermerkt. 5
6 Die DRV teilt mit Auskunft nicht möglich : Fall 1: Die DRV ist nicht kontoführende Stelle Die DRV vermerkt auf der Faxanfrage wer zuständiger Rententräger ist. In diesen Fällen ist mit den Bewerbern ein formloser Rentenantrag bei der zuständigen kontoführenden Stelle zu stellen. Sollte innerhalb von vier Wochen keine Antwort vorliegen, wird das zuständige Leistungsteam informiert, wann der schriftliche Rentenantrag erfolgt ist. Über die Leistung erfolgt eine Antragstellung nach 5 Abs. 3 SGB II. Fall 2: Die DRV teilt ausschließlich mit Auskunft nicht möglich In diesen Fällen liegt ein gänzlich ungeklärter Verlauf bei der DRV vor. Es ist zu verfahren wie bei ungeklärten Versicherungsverläufen Alle Schritte müssen in die Monitoringliste in WIKI (Portal: Markt und Integration, Listen) eingetragen werden!! 6
7 D. Fehlende Verfügbarkeit/ Vermittelbarkeit laut psychologischem Gutachten (99) Unverändert: Status alo Status alo Historieneintrag: Betreff: fehl. Vermittelbark./Verfügbark. Text: fehl. Vermittelbarkeit lt. PG vom.. für die Zeit von bis Interne Kennung 99 unter Kundendaten setzen Profillage Stabilisierung eingeben! Kunden zur Besprechung des Psychologischen Gutachtens einladen bei Hinweis auf eine psychiatrische Erkrankungen muss ein ÄG zur Klärung Überleitung SGB X II/Sozialgeld veranlasst werden Überstellung an das sozialintegrative Fallmanagement für Personen die das 25 LJ. Erreicht haben aus Verbis heraus; eine erneute Prüfung der Verfügbarkeit erfolgt dort HINWEIS! Keine Aushändigung/ Weiterleitung vom psychologischen Gutachten an Kunden! Bei Anfrage an den Berufspsychologischen Service verweisen!! Im Falle der Einschaltung des ÄD sollte das PG als zusätzliche Entscheidungsgrundlage in Kopie mit den übrigen Unterlagen übersandt werden. 7
8 Erläuterung zu 99 Die Kennung 99 wird nur für folgende KundInnen vergeben: fehlende Vermittelbarkeit lt. Psychologischem Gutachten (s. o.) oder massive Auffälligkeiten/ Verhaltensstörungen (Berichte von AGH-Trägern etc.) besondere schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen bei festgestellter Erwerbsfähigkeit, die einer Integration unter üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes entgegenstehen In diesen Fällen müssen alle bisherigen Integrationsversuche gescheitert sein. Bei fehlendem psychologischem Gutachten ist die Vergabe der Kennung 99 nur in Rücksprache mit der Teamleitung möglich (Vermerk Kundenhistorie Verbis erforderlich). Dokumentation in VERBIS: Kundendaten: Interne Kennung 99 Profillage: Stabilisierung Kundenhistorie: Betreff #Kennung 99# und Überstellung Fallmanagement Mangelnde Verfügbarkeit/ Mitwirkung 8
9 E. Leistungsvermögen nur für eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) lt. ÄG Hinweis! Den Kunden zur Besprechung des ÄG einladen und klären, ob ein Aufnahmeverfahren für die WfbM eingeleitet werden soll Weiterleitung der Kopie des ÄG an zuständiges L-Team ggf. zur Überleitung an andere Kostenträger 1. Bei Zustimmung des Kunden zur Tätigkeit in einer WfbM Historieneintrag in allen Fällen: Betreff: nur Leistungsvermögen für eine WfbM Textfeld: fehl. Erwerbsfähigkeit gem. 8 SGB II laut ÄG vom Laufender Reha-Fall BA Noch kein Reha-Fall Reha- Fremdkostenträger Eintrag: mangelnde Verfügbarkeit Textfeld: fehl. Erwerbsfähigkeit gemäß 8 SGB II lt. ÄG vom Ohne Status Eintrag: Fremdförderung!aus AV abmelden! WVL für Reha-Team der AA, Org.161 zur Übernahme in SGB III Kopie des ÄG an Team 161 senden Einschaltung Reha gemäß Arbeitshilfe Reha entsprechender Historienvermerk Kunden mit Kopie des ÄG an zuständigen Kostenträger verweisen Hinweis! 9
10 Während der Dauer des Eingangsverfahrens und im Berufsbildungsbereich (BBB) kann grds. Sozialhilfe oder Sozialgeld bezogen werden. KundInnen, die allein in der BG leben, werden vom L-Team aufgefordert, Grundsicherung zu beantragen. Erst bei Übernahme in den Arbeitsbereich (bis zu 27 Monaten) wird dauerhafte Erwerbsunfähigkeit zugrunde gelegt. Dann erst erfolgt der Übergang zum SGB XII Bei Ausscheiden eines Kunden aus der WfbM (unabhängig davon, seit wann er dort beschäftigt ist) muss der SGB XII Träger die Erwerbsfähigkeit des Kunden über ein Gutachten nachweisen. Eine Übernahme in den SGB-II-Bereich ist nur mit diesem Gutachten möglich. 2. Bei Ablehnung der Tätigkeit in einer WfbM Eintrag: mangelnde Verfügbarkeit Datum von bis. Textfeld: fehl. Erwerbsfähigkeit gem. 8 SGB II lt. ÄG vom. Historieneintrag: Betreff: nur Leistungsvermögen für WfbM Text: fehl. Erwerbsfähigkeit gem. 8 SGB II lt. ÄG vom... Kunden über KUNDENDATEN aus der AV abmelden F. Hinweis zu Nahtlosigkeitsfällen gem. 145 SGB III (Aussteuerung durch die Krankenkasse) Kunden, die aufgrund einer mehr als sechsmonatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit eine vers.-pflichtige, mindestens 15 Std/ W. umfassende Tätigkeit nicht mehr ausüben können, haben Anspruch auf Alg I, solange keine Entscheidung über die verminderte Erwerbsfähigkeit durch den Rententräger getroffen ist. Die Agentur für Arbeit beauftragt in der Regel bei Antragstellung Alg I ein ÄG zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit. Wird gleichzeitig AlgII beantragt, sollte der Eingang des ÄG von der IFK des JC überwacht und das Gutachten mit dem Kunden besprochen werden. Je nach Ergebnis ergeben sich weitere Schritte. Bei festgestellter Erwerbsunfähigkeit darf der Datensatz nicht abgemeldet werden, da die Agentur für Arbeit ggfls. Erstattungsansprüche gestellt hat bzw. im evtl. laufenden Reha- Verfahren noch Entscheidungen offen sind. Da es sich hierbei um Einzelfälle handelt, können sich die IFK bei Fragen an Fr. Beymann (TL 453 und Reha-Team) oder auch an die VermittlerInnen im Reha-Team wenden. 10
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