Abfall Rohstoff Energie

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Abfall Rohstoff Energie"

Transkript

1 ReSource Abfall Rohstoff Energie Jahresabonnement (4 Ausgaben) plus Onlinezugang: 62 Euro (incl. MwSt. und Versand) Fotos: pixelio.de Für Wirtschaft und Politik ist ein nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Energie eine Frage der Zukunftssicherung. Umwelttechnisches Know-how und Informationen über grundlegende Entwicklungen sind für den Erfolg entscheidend. Mit der Fachzeitschrift ReSource Abfall, Rohstoff, Energie sind Sie bestens über nachhaltiges Wirtschaften informiert. Neben aktuellen Forschungsergebnissen stellt die Fachzeitschrift praxisrelevante Konzepte und Verfahren zur Vermeidung und Verringerung von Umweltbelastungen vor. Verfahren der konventionellen Abfallbehandlung und -entsorgung wie Verbrennung sowie Recycling, Kompostierung, Vergärung und Deponierung werden auf ihre Effektivität und Umsetzbarkeit geprüft. Experten aus dem In- und Ausland diskutieren mögliche Alternativen. Gerne schicken wir Ihnen ein Ansichtsexemplar: RHOMBOS-VERLAG, Kurfürstenstr. 17, Berlin, Tel , Fax: Internet:

2 Revision des es Waste Incineration Revision des es Waste Incineration in der heißen Phase Markus Gleis 1. Der Sevilla-Prozess und die rechtliche Grundlagen der BVT-Merkblätter Aktuelle Arbeiten zur Revision des es Abfallverbrennung Datensammlung als Grundlage zum Nachweis der Best Verfügbaren Technik (BVT) Mögliche Konsequenzen für die Abfallverbrennung aus dem Quellen Als Ende 2010 die IED in Kraft trat, war zu erkennen, dass zukünftig die BVT-Merkblätter als Referenzdokumente in die Anlagengenehmigungen einbezogen werden müssen bzw. die mit den BVT-Schlussfolgerungen veröffentlichten und auf den Einsatz bester verfügbarer Technik basierenden Emissionswerte in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Dadurch ergeben sich für die deutschen Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen und damit auch für die mit dieser Anlagentechnik verbundenen Zulieferindustrie zukünftig möglicherweise neue oder schärfere Grenzwerte, die bei Neuplanungen und im Rahmen von Revisionsmaßnahmen insbesondere im Bereich der Abgasreinigung zu berücksichtigen sind. 1. Der Sevilla-Prozess und die rechtliche Grundlagen der BVT-Merkblätter Die europäischen BVT Merkblätter (Best Available Technique Reference Documents BREF) beschreiben die besten verfügbaren Techniken (BVT bzw. BAT Best Available Techniques) für einen emissionsarmen und damit auch für die Umwelt verträglicheren Betrieb von industriellen Prozessen, zu denen auch die thermischen und nichtthermischen Abfallbehandlungsanlagen zählen. Die Bedeutung der besten verfügbaren Techniken im Sinne der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (engl. Industrial Emissions Directive, IED), entspricht im deutschen Recht dem Stande der Technik. 145

3 Markus Gleis Das Umweltbundesamt hat dabei auch die Aufgabe, die Überarbeitung des BVT- Merkblattes Abfallverbrennung (im englischen Waste Incineration (WI)) national zu koordinieren und an den Arbeiten in Sevilla im EIPPC-Büro und bei der Europäischen Kommission fachlich mitzuwirken. Die Form des Vorgehens wird durch den sogenannten Sevilla-Prozess bestimmt, der nachfolgend kurz erläutert wird. So wird im Grundsatz davon ausgegangen, dass jeder Mitgliedsstaat eine nationale Expertengruppe bildet und aus dieser einen oder mehrere Experten zur Technical Working Group (TWG) nach Sevilla entsendet, um dort an den Fachtreffen teilzunehmen. Es soll im Gegensatz zu früher nur noch eins statt der früher zwei Fachtreffen stattfinden. Das Sevilla-Büro und Kommission erhoffen sich so eine zeitliche Straffung der Bearbeitung, wobei die anderen an dem Prozess Beteiligten hier ein erhebliches Risiko für die Qualität der Bearbeitung sehen. Jeder Mitgliedsstaat schickt eine so genannte Initial Position nach Sevilla, wo er seine Wünsche (früher daher Wish-List) äußert, was in dem existierenden geändert, gestrichen oder neu aufgenommen werden soll. Auf dem ersten Treffen (Kick-Off Meeting) werden dann alle Anmerkungen (Wünsche) diskutiert und entschieden, welche Daten noch für den ersten Entwurf benötigt werden. Nachdem die Daten eingegangen sind, wird der erste Entwurf an die Mitglieder der Technical Working Group (TWG) übersandt, die wiederum dann die Möglichkeit haben diesen zu kommentieren. Diese Kommentare werden berücksichtigt und anschließend wird der neue Entwurf erstellt, der nicht mehr einer generellen Diskussion unterworfen werden soll, sondern als sog. Corresponding Draft einer Diskussion light unterworfen wird, bevor dieser in der abschließenden TWG-Sitzung, dem Final Meeting, verabschiedet wird. Dort sind die BVT-Schlussfolgerungen dann schon vorhanden. Anschließend tritt das Artikel-13-Forum, ehemals IEF (Information Exchange Forum) auf den Plan gibt eine Stellungnahme ab, welche BVT-Schlussfolgerungen doch wieder gestrichen werden sollten. Im Nachgang stimmt dann das Artikel 74 Forum über diese im Komitologie-Verfahren ab. Wenn dies geschehen ist, werden die BVT-Schlussfolgerungen in die europäischen Amtssprachen übersetzt und veröffentlicht. Ab diesem Moment tritt dann eine Vier-Jahresfrist für die nationale Umsetzung in Kraft. Für Deutschland bedeutet dies, dass das untergesetzliche Regelwerk (wie etwa TA Luft, AbwasserV oder die BImSchVn) überprüft und gegebenenfalls geändert werden muss. Das könnte zur Folge haben, dass die Genehmigungen aller IED-Anlagen überprüft und angepasst werden und die Betreiber ggf. ihre Anlagen ertüchtigen müssen. Diese Zeitplanung ist durchaus sehr ambitioniert und nur einhaltbar, wenn sowohl der Gesetzgeber als auch die auszuführenden Behörden schon vor Veröffentlichung der neuen BVT-Schlussfolgerungen ausreichend informiert werden. Mit der Industrieemissionsrichtlinie hat das Thema der besten verfügbaren Techniken für die verschiedensten industriellen Produktionsprozesse und thermischen Prozesse der Wärme- und Stromerzeugung aus festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen sowie der thermischen und sonstigen Behandlung von Abfällen eine neue Relevanz erhalten. Hinweise zu der Absicht der Europäischen Kommission, die durch das Europäische Parlament und den Rat umgesetzt wurden, ergeben sich aus den folgenden Zitaten der Erwägungsgründe 12 und 13 der IED: 146

4 Wir sind die Guten! Ralf Schuster Schlosser, 19 Jahre bei J+ Als Experten im Feuerfestbau schaffen wir innovative Lösungen für alle Industriebereiche. Seit mittlerweile mehr als 75 Jahren. Weltweit. Dabei hat uns immer die Nähe zu unseren Kunden stark gemacht. Denn wir konzentrieren uns auf die individuellen Bedürfnisse unserer Geschäftspartner und beantworten diese mit maßgeschneiderten Gesamtlösungen. Grenzen im Feuerfestbau kennen wir nicht. In diesem Sinne sind wir gerne uneingeschränkt für Sie da. Jünger+Gräter GmbH D Schwetzingen

5

6 Revision des es Waste Incineration (12) Die Genehmigung sollte alle Maßnahmen enthalten, die für ein hohes Schutzniveau für die Umwelt als Ganzes erforderlich sind und mit denen sichergestellt wird, dass die Anlage im Einklang mit den allgemeinen Prinzipien der Grundpflichten der Betreiber betrieben wird. Die Genehmigung sollte darüber hinaus Emissionsgrenzwerte für Schadstoffe oder äquivalente Parameter bzw. äquivalente technische Maßnahmen, angemessene Vorschriften für den Boden- und Grundwasserschutz sowie Überwachungsvorschriften aufweisen. Den Genehmigungsauflagen sollten die besten verfügbaren Techniken zugrunde liegen. (13) Um die besten verfügbaren Techniken zu bestimmen und um Ungleichgewichte in der Union beim Umfang der Emissionen aus Industrietätigkeiten zu beschränken, sollten im Wege eines Informationsaustauschs mit Interessenvertretern Referenzdokumente für die besten verfügbaren Techniken (nachstehend BVT-Merkblätter genannt) erstellt, überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden; die zentralen Elemente der BVT-Merkblätter (nachstehend BVT-Schlussfolgerungen genannt) werden im Rahmen des Ausschussverfahrens festgelegt. Diesbezüglich sollte die Kommission im Wege des Ausschussverfahrens Leitlinien für die Erhebung von Daten sowie für die Ausarbeitung der BVT-Merkblätter und die entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen festlegen. BVT-Schlussfolgerungen sollten bei der Festlegung der Genehmigungsauflagen als Referenz dienen. Andere Informationsquellen können diese ergänzen. Die Kommission sollte sich bemühen, die BVT-Merkblätter spätestens acht Jahre nach Veröffentlichung der Vorgängerversion zu aktualisieren. Sowohl die Erwägungsgründe als auch der Wortlaut der entsprechenden Artikel der IED zeigen deutlich, dass die mit den BVT-Merkblättern bereitgestellten Daten und Informationen zukünftig bei der Genehmigung von Anlagen zu beachten sind. Die BVT-Schlussfolgerungen und die daraus abgeleiteten Emissionswerte (BAT associated emission levels BAT AEL) erlangen mit der IED einen verbindlichen Charakter, so dass, je nach Festlegung der abgeleiteten Emissionswerte, entsprechende Anpassungen nicht nur der nationalen Rechtsvorschriften sondern auch der Genehmigungsbescheide erforderlich werden können. Da sich die Technik weiterentwickelt, sind die BREF-Merkblätter regelmäßig auf ihre Aktualität zu prüfen und, wie aus dem Erwägungsgrund 13 zu entnehmen, ggf. zu überarbeiten. Das derzeitig gültige zur Abfallverbrennung (Waste Incineration WI) wurde 2006 veröffentlicht. Die dem BVT-Prozess zugrundeliegenden Daten sind damit entsprechend noch älteren Datums, so dass die laufenden Arbeiten zur Revision unabdingbar waren. 2. Aktuelle Arbeiten zur Revision des es Abfallverbrennung Vom bis fand das sogenannte Kick-off Meeting zum Abfallverbrennung in Sevilla (Spanien) statt, das quasi die heiße Phase der Bearbeitung einläutet. 149

7 Markus Gleis Neben der Darstellung des Zeitplans hat das Sevilla-Büro auf etwa 50 Seiten versucht, die wesentlichen Diskussionspunkte der übersandten eigenen (nationalen) Positionen Initial Positions zu zentralen Inhalten des es nach der vom Sevilla- Büro vorgegebenen Gliederung zu sortieren und mit eigenen Einschätzungen und Vorschlägen zu versehen. Der nachfolgend dargestellte Zeitplan wurde entsprechend der Ergebnisse des Kick-Off Meetings vom und den Folgetreffen der Unterarbeitsgruppen zu den Verbrennungsrückständen und der Datensammlung im Sommer und Herbst 2015 aktualisiert, wobei sich die Termine gegenüber den ersten Vorstellungen des Sevilla-Büros erkennbar nach hinten verschoben haben, was nach den bisherigen Erfahrungen auch eher der Realität entspricht. Tabelle 1: Vorläufiger Zeitplan für die Revision des es Abfallverbrennung Vorgesehene Schritte Meilensteine der Revision Termine für Revision BVT Abfallverbrennung 1 Reaktivierung der technischen Arbeitsgruppe 12. Mai 2014 Benennung der Mitglieder der Technischen Meldeschluss war der 9. Juni 2014 und bis zu 2 Arbeitsgruppe diesem Datum wurden 185 Mitglieder benannt (Nachmeldungen sind aber möglich) Aufforderung zur Darstellung der eigenen 20. Juni 2014 Vorlage des Hintergrundpapiers des (nationalen) Position zu zentralen Inhalten Sevilla-Büros Übersendung der eigenen (natiodes es nalen) Position bis 12. September Mitgliedsstaaten, eine nicht regierungsgebundene Umweltschutzorganisation und 10 Industrieverbände haben ihre Positionen abgegeben 4 Kick-off meeting in Sevilla Januar 2015 Die Mitglieder der technischen Arbeitsgruppe bis September 2015 (auf eine gesonderte übermitteln dem Sevillabüro (EIPPCB) eine Vorauswahl wurde zu Gunsten einer möglichst 5 Liste von besonders gut funktionierenden großen Anzahl von Anlagen aus dem gesamten Beispielanlagen, die an einer Datenerfassung Anwendungsbereich verzichtet) teilnehmen Treffen der Unterarbeitsgruppe zur Entsor- 6 gung der Aschen und Schlacken und Erarbei- tung des Entwurfs eines spezifischen Juli 2015 Fragebogens in Berlin Treffen der Unterarbeitsgruppe zur Daten- 7 erhebung und Erarbeitung des Entwurfs eines September 2015 anlagespezifischen Fragebogens in Sevilla 8 Veröffentlichung des Fragebogens für die Datenerfassung und Testphase der Fragebögen Oktober/November Auswertung der Testphase Dezember 2015 Sammlung von Daten und Informationen Januar bis März 2016 (vorläufiger Vorschlag 10 (3 monatige Frist) Deutschlands auf Verlängerung bis Mitte April 2016) 11 Erster Entwurf der überarbeiteten Fassung des es Abfallverbrennung Dezember 2016 (vorläufig) 12 Zeitraum zur Kommentierung des Ersten Entwurfes März 2017 (vorläufig) 13 Abschlusstreffen der Technischen Arbeitsgruppe (Technical Working Group TWG) Dezember 2017 (vorläufig) 14 Übergabe der abschließenden Entwurfsfassung an das IED Artikel 13 Forum April/Mai 2018 (vorläufig) 150

8 Revision des es Waste Incineration 3. Datensammlung als Grundlage zum Nachweis der Best Verfügbaren Technik (BVT) Das Kick-Off Meeting brachte im Zusammenhang mit einigen der vorgenannten Diskussionspunkte doch einige Überraschungen, die aus den im Vorfeld übersandten Unterlagen des Sevilla-Büro nicht zu entnehmen waren. Es war vor allem eine kontroverse und bisher nicht abgeschlossene Diskussion zu den sogenannten Key Environmental Issues, die die unterschiedlichen Positionen des EIPCC-Büros und der EU-Kommission auf der einen Seite und mehrerer Mitgliedstaaten unter Führung von Deutschland und Österreich zu Tage förderte. Zentraler Kritikpunkt ist der Ansatz des EIPCC-Büros und der EU-Kommission, nur noch wenige als relevant angesehene Emissionsparametern (vor allem NO x und NH 3 ) in den Focus der weiteren Betrachtungen zu stellen und auch die Datenerfassung auf diese reduzierte Anzahl von Emissionsparameter zu konzentrieren. Da es weder von den Vertretern der EU-Kommission noch des EIPCC-Büros eine plausible und akzeptable Erklärung für diese Vorgehensweise gab, wurde dieses Vorgehen bereits im Kick-Off Meeting durch Deutschland und Österreich mit einem formalen Protest belegt, dem sich mehr als die Hälfte der anwesenden Mitgliedsstaaten anschlossen. Inzwischen bemühen sich beide Seiten um eine Kompromisslösung, die aber noch nicht in allen Details als befriedigend angesehen wird. Ähnliches gilt bei der Erhebung und dem Umgang mit den Emissionsdaten der Verbrennungsanlagen, da hier die Normalen Betriebsbedingungen Normal Operating Conditions (NOC) und Nicht normalen Betriebsbedingungen Other Than Normal Operating Conditions (OTNOC) insbesondere von der EU Kommission nicht an die abfallspezifischen Einsatzbedingungen bei den Abfallverbrennungsanlagen angepasst werden sollen. Als vorläufiger Kompromiss wurde die Kennzeichnung besonderer Betriebszustände im Rahmen der Datensammlung vorgeschlagen. Dies kann allerdings nur ein erster Schritt sein, da folgerichtig auch festgelegt werden muss, wer dies dann bewertet und wie diese Werte einschließlich ihrer Bewertung im weiteren BVT-Prozess berücksichtigt werden, an dessen Ende die Festlegung der assoziierten Emissionswerte bei der Anwendung der Besten Verfügbaren Technik BAT-AEL steht. 4. Mögliche Konsequenzen für die Abfallverbrennung aus dem Die Überarbeitung der BVT-Merkblätter wird einen Einfluss auf die Abfallverbrennung in Deutschland haben. Allerdings ist es noch zu früh, um einen Blick in die Zukunft zu wagen und eine Aussage zu machen, ob und welche neuen Grenzwerte sich für die Abfallverbrennungsanlagen durch neue BVT-Schlussfolgerungen ergeben könnten, da hierzu mindestens die Datenerfassung und die Auswertung der Anlagenfragebögen erfolgt sein sollte. An der Ausgestaltung dieser Fragebögen wird bis Ende Dezember 151

9 Markus Gleis 2015 noch gearbeitet und auch dies erfolgt nicht ganz reibungslos. Allerdings hat das Sevilla-Büro mit der Einrichtung der Unterarbeitsgruppen zur Datensammlung, Energy Efficiency und Residues auch hier Kompromissbereitschaft gezeigt, wobei auch festzuhalten ist, dass sich nur wenige Mitgliedstaaten aktiv an diesem Prozess beteiligen. Die Kompromissfindung wird durch die Tatsachen erschwert, dass durch die höhere Verbindlichkeit der Merkblätter großen Wert auf die Datensammlung und Auswertung gelegt werden muss, dass das Sevilla-Büro wiederrum mit engen Zeitvorgaben aus der EU-Kommission konfrontiert wird. Unter diesen Vorgaben ist es dann auch nicht verwunderlich, dass die Diskussionen im Rahmen des Sevilla-Prozesses, anderes als in der vergangenen Zeit, wesentlich heftiger und kontroverser verlaufen. Die Industrie wie auch die Mitgliedsstaaten werden versuchen ihre Interessen noch mehr durchzusetzen als es vielleicht bisher der Fall war, da dieser Prozess deutlich höhere Verbindlichkeit im Rahmen der Umsetzung der Ergebnisse durch die IED erfahren hat und damit eine Folgewirkung für die nationalen Regelungen gegeben ist. Die Inhalte der BVT-Merkblätter werden künftig wesentlicher Bestandteil von Genehmigungsverfahren sein. In Deutschland wird die Bundesregierung hierfür die nationalen Rechtsvorschriften sofern erforderlich an die Anforderungen der BVT Merkblätter anpassen. Dass die Abfallverbrennungsanlagen ihre Abgasreinigungen aber in Summe und in großem Umfang nachrüsten müssen, um die Grenzwerte einer an die BVT-Vorgaben angepassten novellierten Verordnung einhalten zu können, ist auf Basis der augenblicklichen Diskussionen nicht zu erwarten. Nicht auszuschließen sind Ergänzungen hinsichtlich der zu überwachenden Parameter und der dabei anzuwendenden Messverfahren. Ein zentraler Diskussionspunkt, der auch den allgemeinen Luftreinhaltestrategien geschuldet ist, wird sich weiterhin im Zusammenhang mit den NO x - und Quecksilberemissionen ergeben. Hinsichtlich der Feinstaubbelastung und einer weitergehenden Abscheidung von Stäuben hat ja bereits der neue Grenzwert der 17. BImSchV mit 5 mg/m³ im Tagesmittel die Richtung vorgegeben. 5. Quellen [1] [2] Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (ABl. L 334 vom , S. 17) [3] Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (Bundesgesetzblatt Teil I, 2013, Nr. 21, S. 1021) 152

Revision des BAT - Referenzdokumentes für die Zementindustrie

Revision des BAT - Referenzdokumentes für die Zementindustrie Revision des BAT - Referenzdokumentes für die Zementindustrie Martin Oerter Technisch-wissenschaftliche Zementtagung Düsseldorf/Neuss, 08./09. November 2007 BAT bestimmt den Stand der Technik Grundlagen

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.5.2016 COM(2016) 317 final 2016/0159 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren

Mehr

Der Europäische Abfallkatalog ab 2002

Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Dr. Hans-Dietrich Zerbe und Esther Frambach Zum 1.1.1999 wurde die bis dahin geltende Bezeichnung von Abfällen nach dem LAGA - Abfallartenkatalog im Rahmen der europäischen

Mehr

BREF und BAT Was hat das mit der Abfallwirtschaft zu tun? RA in Verena A. Wolf, Verband der Chemischen Indsutrie e.v.

BREF und BAT Was hat das mit der Abfallwirtschaft zu tun? RA in Verena A. Wolf, Verband der Chemischen Indsutrie e.v. BREF und BAT Was hat das mit der Abfallwirtschaft zu tun? RA in Verena A. Wolf, Verband der Chemischen Indsutrie e.v. 09. Juli 2015 VCI wer wir sind Der VCI vertritt die wirtschaftspolitischen Interessen

Mehr

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX D041721/01 [ ](2015) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Anhänge VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen

Mehr

Vollzugsempfehlungen für bestimmte Anlagenarten zur Herstellung von Roheisen oder Stahl. Stand

Vollzugsempfehlungen für bestimmte Anlagenarten zur Herstellung von Roheisen oder Stahl. Stand Vollzugsempfehlungen für bestimmte Anlagenarten zur Herstellung von Roheisen oder Stahl Stand 12.11.2013 Aufgrund der im Durchführungsbeschluss der Kommission vom 28. Februar 2012 (2012/135/EU) über Schlussfolgerungen

Mehr

Mitwirkung der Länder beim Vollzug der IVU-Richtlinie und bei der Erarbeitung der BVT-Merkblätter

Mitwirkung der Länder beim Vollzug der IVU-Richtlinie und bei der Erarbeitung der BVT-Merkblätter Mitwirkung der Länder beim Vollzug der IVU-Richtlinie und bei der Erarbeitung der BVT-Merkblätter Gemeinsamer Bericht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz und der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft

Mehr

Dokument Nr. 4.1/ Stand:

Dokument Nr. 4.1/ Stand: Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 6. November 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 6. November 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 6. November 2015 (OR. en) 13762/15 NLEG 142 AGRI 575 SAN 367 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 4. November 2015 Empfänger: Nr.

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 25.11.2015 L 307/11 VERORDNUNG (EU) 2015/2173 R KOMMISSION vom 24. November 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 16.12.2003 KOM(2003) 825 endgültig 2003/0317 (CNS) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG mit dem Ziel der

Mehr

Ausgangszustandsbericht bei Genehmigungsverfahren

Ausgangszustandsbericht bei Genehmigungsverfahren Ausgangszustandsbericht bei Genehmigungsverfahren Dipl.-Geogr. Eila Eichhorn IDU IT+Umwelt GmbH Was ist ein AZB? Inhalt eines AZB? Wer muss einen AZB vorlegen? 01.10.2015 Ausgangszustandsbericht bei Genehmigungsverfahren

Mehr

Überwachungsprogramm Stand: des Landratsamtes Coburg für den Bereich Immissionsschutz

Überwachungsprogramm Stand: des Landratsamtes Coburg für den Bereich Immissionsschutz Überwachungsprogramm Stand: 31.07.2015 des Landratsamtes Coburg für den Bereich Immissionsschutz gemäß 52a BImSchG soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen

Mehr

Die neue Richtlinie über Industrieemissionen (Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (IE-RL)

Die neue Richtlinie über Industrieemissionen (Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (IE-RL) Die neue Richtlinie über Industrieemissionen (Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (IE-RL) unter besonderer Berücksichtigung der darin verankerten Informations- und Berichtspflichten

Mehr

Die IVU-Richtlinie sowie die BVT- Merkblätter zu Abfallbehandlungsanlagen und Abfallverbrennungsanlagen. Vorgaben für ein hohes Niveau

Die IVU-Richtlinie sowie die BVT- Merkblätter zu Abfallbehandlungsanlagen und Abfallverbrennungsanlagen. Vorgaben für ein hohes Niveau Dipl.-Ing. Markus Gleis Die IVU-Richtlinie sowie die BVT- Merkblätter zu Abfallbehandlungsanlagen und Abfallverbrennungsanlagen Vorgaben für ein hohes Niveau LfULG Kolloqium zu BVT/Stand der Technik 26.11.2008

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 29. März 2016 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 29. März 2016 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 29. März 2016 (OR. en) 7374/16 DENLEG 23 AGRI 154 SAN 104 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 22. März 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.:

Mehr

EU-DatenschutzGrundverordnung. in der Praxis

EU-DatenschutzGrundverordnung. in der Praxis EU-DatenschutzGrundverordnung in der Praxis 2016 Hogan Lovells Einleitung Diese Einführung in die EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) beschreibt die wichtigsten Auswirkungen des EU-weiten neuen Datenschutzrechts.

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2015 (OR. en) 13611/15 NLEG 138 AGRI 561 SAN 355 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 28. Oktober 2015 Empfänger: Nr.

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT 006595/EU XXV. GP Eingelangt am 12/12/13 EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Straßburg, den 11. Dezember 2013 (OR. en) 2013/0271 (COD) LEX 1414 PE-CONS 102/1/13 REV 1 FSTR 131 REGIO 230 SOC

Mehr

CA/28/13 Orig.: en München, den Änderung von Artikel 60 Statut. VORGELEGT VON: Präsident des Europäischen Patentamts

CA/28/13 Orig.: en München, den Änderung von Artikel 60 Statut. VORGELEGT VON: Präsident des Europäischen Patentamts CA/28/13 Orig.: en München, den 01.03.2013 BETRIFFT: Änderung von Artikel 60 Statut VORGELEGT VON: Präsident des Europäischen Patentamts EMPFÄNGER: Verwaltungsrat (zur Beschlussfassung) ZUSAMMENFASSUNG

Mehr

1 Immissionsschutzbehörden

1 Immissionsschutzbehörden Verordnung der Landesregierung und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über Zuständigkeiten für Angelegenheiten des Immissionsschutzes (Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung ImSchZuVO)

Mehr

U M W E L T I N S P E K T I O N S B E R I C H T

U M W E L T I N S P E K T I O N S B E R I C H T U M W E L T I N S P E K T I O N S B E R I C H T Datum der VorOrt Umweltinspektion (UI): 29.04.2015 Für die Umweltinspektion federführend zuständige Behörde(n) (Name, Email): Bürgermeister der Stadt Salzburg,

Mehr

18. Österreichischer Biomassetag Heizwerkbetreibertag 2014. Brennstoff Reststoff Müll? Ing. Martin Mayer

18. Österreichischer Biomassetag Heizwerkbetreibertag 2014. Brennstoff Reststoff Müll? Ing. Martin Mayer 18. Österreichischer Biomassetag Heizwerkbetreibertag 2014 Brennstoff Reststoff Müll? Ing. Martin Mayer Brennstoff Reststoff - Müll Inhalte: Grundsätzliche Betrachtung Energetische Verwertung von Holz

Mehr

Rechtsgrundlagen des Bergbaus in Deutschland im Kontext des Europarechts. Dr. Ulrich Kullmann

Rechtsgrundlagen des Bergbaus in Deutschland im Kontext des Europarechts. Dr. Ulrich Kullmann Rechtsgrundlagen des Bergbaus in Deutschland im Kontext des Europarechts Dr. Ulrich Kullmann Europäische Union (15) Europäische Union (27) Kein umfassendes europäisches Bergrecht Weiterentwicklung des

Mehr

HINTERGRUND September 2013

HINTERGRUND September 2013 HINTERGRUND September 2013 Ökodesign-Richtlinie und Energieverbrauchskennzeichnung 1 Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher Verordnung (EG) Nr. Nr. 814/2013 der Kommission vom 2. August 2013 zur Durchführung

Mehr

27. Oktober ENTSO-E AISBL Avenue de Cortenbergh Brüssel Belgien Tel Fax www. entsoe.

27. Oktober ENTSO-E AISBL Avenue de Cortenbergh Brüssel Belgien Tel Fax www. entsoe. Vorschlag aller ÜNB für den Day-Ahead- Verbindlichkeitszeitpunkt (DAFD) gemäß Artikel 69 der Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24. Juli 2015 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe

Mehr

Vorschlag der Bundesregierung

Vorschlag der Bundesregierung Vorschlag der Bundesregierung für eine neue Fassung von Artikel 38 (Verhaltensregeln) und für einen neuen Artikel 38a (Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle) der Datenschutz-Grundverordnung (Entwurf)

Mehr

BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom zur Einsetzung der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste

BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom zur Einsetzung der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 3.2.2014 C(2014) 462 final BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 3.2.2014 zur Einsetzung der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste DE DE BESCHLUSS

Mehr

15414/14 cho/gha/hü 1 DG D 2A

15414/14 cho/gha/hü 1 DG D 2A Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. November 2014 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2012/0360 (COD) 15414/14 JUSTCIV 285 EJUSTICE 109 COC 2225 VERMERK Absender: Empfänger: Vorsitz Ausschuss

Mehr

zu der Mitteilung der Landesregierung vom 13. März 2000 Drucksache 12/5006

zu der Mitteilung der Landesregierung vom 13. März 2000 Drucksache 12/5006 12. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt und Verkehr zu der Mitteilung der Landesregierung vom 13. März 2000 Drucksache 12/5006 Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten;

Mehr

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Bearbeitungsstand: 10.07.2014 10:56 Uhr Verordnungsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters

Mehr

IHK Arbeitkreis Umwelt&Sicherheit. Erfahrungsbericht IED und bayerische Überwachungsübereinkunft Martin Schilha / Sappi Stockstadt GmbH

IHK Arbeitkreis Umwelt&Sicherheit. Erfahrungsbericht IED und bayerische Überwachungsübereinkunft Martin Schilha / Sappi Stockstadt GmbH IHK Arbeitkreis Umwelt&Sicherheit Erfahrungsbericht IED und bayerische Überwachungsübereinkunft Martin Schilha / Sappi Stockstadt GmbH Industrieemissions-Richtlinie (2010/75/EU vom 24.11.2010) Inhalt IED

Mehr

BODENPOLITIK IN DER EU

BODENPOLITIK IN DER EU BODENPOLITIK IN DER EU REGIONALES FACHSEMINAR BODENSCHUTZ IN DER LANDWIRTSCHAFT 29.09.2016 ABTEILUNG II/5 - ANDREA SPANISCHBERGER --- 1 --- bmlfuw.gv.at GESCHICHTE DER BODENSCHUTZRAHMENRICHTLINIE Am 22.

Mehr

32005D0338.A20, 32005D0341.A20, 32005D0342.A20, 32005D0343.A20, 32005D0344.A20, 32005D0384.A20, 32005D0360.A20, 32002D0747.A20

32005D0338.A20, 32005D0341.A20, 32005D0342.A20, 32005D0343.A20, 32005D0344.A20, 32005D0384.A20, 32005D0360.A20, 32002D0747.A20 DE Comment [a1]: Style FooterLandscape has been modified 32005D0338.A20, 32005D0341.A20, 32005D0342.A20, 32005D0343.A20, 32005D0344.A20, 32005D0384.A20, 32005D0360.A20, 32002D0747.A20 DE DE BESCHLUSS DES

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES DE DE DE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 26.5.2009 KOM(2009) 238 endgültig 2009/0068 (CNS) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Aufgliederung der unterstellten Bankgebühr

Mehr

Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung

Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1355 Landtag 18. Wahlperiode 22.04.2014 Mitteilung des Senats vom 22. April 2014 Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung

Mehr

Perinorm Anwendertreffen

Perinorm Anwendertreffen Perinorm Anwendertreffen 2012-09-13 EU-Recht in der Perinorm Wie und wo finde ich harmonisierte Normen u.v.m. Beuth Verlag Andrea Hillers Produktmanagerin andrea.hillers@beuth.de Beuth Verlag 2012 Agenda

Mehr

Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I

Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I P7_TA-PROV(2013)0221 Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2013 zu dem Vorschlag für eine

Mehr

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften C 293/68 DE Amtsblatt der Europäischen Union 12.8.2016 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, Beschluss Nr. 768/2008/EG

Mehr

Die Zusammenarbeit in europäischen Gremien des gesetzlichen Messwesens

Die Zusammenarbeit in europäischen Gremien des gesetzlichen Messwesens Vollversammlung für das Eichwesen 21. November 2007, Braunschweig Die Zusammenarbeit in europäischen Gremien des gesetzlichen Messwesens Wilfried Schulz Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.11.2014 C(2014) 8732 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17.11.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des operationellen Programms "Operationelles Programm

Mehr

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten 2011R0026 DE 02.10.2015 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION

Mehr

LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist

LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist Durchführungsverordnungen bzw. delegierte Verordnungen der EK Delegierte Verordnung (EU) Nr. 78/2014 der Kommission vom 22.

Mehr

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (Land) am 13. März 2014

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (Land) am 13. März 2014 Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - FB 01-30 - Bremen, 26. Februar 2014 Tel.: 361-6011 / 2577 (Herr Schöne / Herr Jäger) Tel.: 361-2575 / 9581 (Herr Dr. Lampe / Frau Sittauer) Deputation für Umwelt,

Mehr

GDV Solvency II 2008 Internationale Konferenz

GDV Solvency II 2008 Internationale Konferenz GDV Solvency II 2008 Internationale Konferenz Tendenzen in der endgültigen Ausgestaltung der europäischen Rahmenrichtlinie Berlin, 15. September 2008 Prof. Karel VAN HULLE Referatsleiter Versicherungen

Mehr

Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung

Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung Gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs-

Mehr

RAT DER (26.01) EUROPÄISCHEN UNION (OR.

RAT DER (26.01) EUROPÄISCHEN UNION (OR. RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 25. Januar 2012 (26.01) (OR. en) 5726/12 NLEG 5 AGRI 43 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 20. Januar 2012 Empfänger: Generalsekretariat

Mehr

im Steuerbereich in der durch das Protokoll vom 20. März 2012 geänderten

im Steuerbereich in der durch das Protokoll vom 20. März 2012 geänderten Originaltext Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Aufhebung des Abkommens vom 6. Oktober 2011 zwischen der

Mehr

Energieoptimierte Abluftreinigung durch thermische Nachverbrennung. IndustrialGreenTec-Conference Stefan Gores, Caverion Deutschland GmbH

Energieoptimierte Abluftreinigung durch thermische Nachverbrennung. IndustrialGreenTec-Conference Stefan Gores, Caverion Deutschland GmbH Energieoptimierte Abluftreinigung durch thermische Nachverbrennung IndustrialGreenTec-Conference 09.04.2014 Stefan Gores, Caverion Deutschland GmbH Caverion Caverion Deutschland GmbH Caverion entwirft,

Mehr

PRESSEMITTEILUNG 3. Juni 2016

PRESSEMITTEILUNG 3. Juni 2016 REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE PRESSESTELLE PRESSEMITTEILUNG 3. Juni 2016 Neufassung der Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid (CO) und Gesamtkohlenstoff (TOC) im Abgas des Drehrohrofens des Zementwerks

Mehr

Anforderungen aus regulatorischer Sicht an die Normung und Standardisierung der IKT

Anforderungen aus regulatorischer Sicht an die Normung und Standardisierung der IKT Anforderungen aus regulatorischer Sicht an die Normung und Standardisierung der IKT Annegret Kübler-Bork, Referatsleiterin Berlin, 30. Oktober 2014 www.bundesnetzagentur.de New Approach EMV-Richtlinie

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 5. Dezember 2014 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 5. Dezember 2014 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 5. Dezember 2014 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2013/0400 (CNS) 16435/14 FISC 221 ECOFIN 1157 A-PUNKT-VERMERK Absender: Empfänger: Generalsekretariat des

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03. RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 14. Januar 2010 (15.01) (OR. en) 5349/10 NLEG 5 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 8. Januar 2010 Empfänger: Generalsekretariat des

Mehr

Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Republik Österreich,

Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Republik Österreich, [Signature] [QR Code] Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Aufhebung des Abkommens vom 13. April 2012 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Mehr

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009-2014 Petitionsausschuss 1.9.2009 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition 1885/2008, eingereicht von Viniczay Tibor, ungarischer Staatsangehörigkeit, im Namen des Stadtrates

Mehr

Novellierung der Fertigpackungsverordnung -Vortrag im Rahmen der Vollversammlung für das Eichwesen 2014-

Novellierung der Fertigpackungsverordnung -Vortrag im Rahmen der Vollversammlung für das Eichwesen 2014- Novellierung der Fertigpackungsverordnung -Vortrag im Rahmen der Vollversammlung für das Eichwesen 2014- Maria Referat VIC2 Akkreditierung, Messwesen, Fachaufsicht PTB und BAM Deutsches Recht Verordnung

Mehr

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2014) XXX draft DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom XXX zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen

Mehr

A K T U E L L E R M O D U S : V E R Ö F F E N T L I C H U N G

A K T U E L L E R M O D U S : V E R Ö F F E N T L I C H U N G Aktuelle Version des Dokuments: 0.31 Dokument generiert am: 27.05.2015 VORBEMERKUNGEN A K T U E L L E R M O D U S : V E R Ö F F E N T L I C H U N G Eintragung der Zusammenfassung 1 Vollständige Darstellung

Mehr

Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV)

Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV) F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 18.12.1995 BGBl I S.1936 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Mehr

Vom 3. März 2003 (GBl. S. 180) geändert am 01. Juli 2004 (GBl. S. 469)

Vom 3. März 2003 (GBl. S. 180) geändert am 01. Juli 2004 (GBl. S. 469) Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Zuständigkeiten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und nach dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 96/82/EG (Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung

Mehr

Einstufung wassergefährdender Stoffe - Erfahrungen aus dem Vollzug in Hessen -

Einstufung wassergefährdender Stoffe - Erfahrungen aus dem Vollzug in Hessen - Regierungspräsidium Darmstadt Einstufung wassergefährdender Stoffe - Erfahrungen aus dem Vollzug in Hessen - Referent: Dipl. Ing. Gerd Hofmann MBA Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), geändert durch Artikel 1 10 der Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456) Auf Grund des

Mehr

INDUSTRIEVERBUND MEDIZINTECHNIK

INDUSTRIEVERBUND MEDIZINTECHNIK FRAUNHOFER-INSTITUT FÜR P R O D U K T I O N S T E C H N I K U N D A U T O M AT I S I E R U N G I PA INDUSTRIEVERBUND MEDIZINTECHNIK BRANCHENSPEZIFISCHES VORGEHEN ZUR R E I N I G U N G S - U N D R E I N

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en) 15273/15 NLEG 164 AGRI 670 SAN 437 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 11. Dezember 2015 Empfänger: Nr.

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 Petitionsausschuss 2009 24.04.2009 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition 0219/2008, eingereicht von Javier San Martin Larrinoa, spanischer Staatsangehörigkeit, zu dem

Mehr

Revison der. drr-struktur. Dr. Birgit Schreiber 06. Juni 2012 Seite 1 BVL_FO_04_0035_000_V1.0

Revison der. drr-struktur. Dr. Birgit Schreiber 06. Juni 2012 Seite 1 BVL_FO_04_0035_000_V1.0 Revison der drr-struktur Dr. Birgit Schreiber 06. Juni 2012 Seite 1 EU drr Working Group Übersicht derzeit gültiges GD mit Anhängen Änderungen ab 1 Juni 2012 Kick-off Meeting Februar 2012 - outcome Bildung

Mehr

Tabelle 0: Einstufung und Kennzeichnung nach geltendem Chemikalienrecht

Tabelle 0: Einstufung und Kennzeichnung nach geltendem Chemikalienrecht Tabelle 0: Einstufung und Kennzeichnung nach geltendem Chemikalienrecht Substanz ist Gegenstand EINECS /ELINCS Einstufung nach 5 GefStoffV 1 R-Sätze S-Sätze Nummer Benzylnicotinat (BNI) C 13 H 11 NO 2

Mehr

Die DJGT kommt aufgrund der folgenden Ausführungen zu dem Ergebnis, dass bei der Überarbeitung des Säugetiergutachtens zwingend sowohl der

Die DJGT kommt aufgrund der folgenden Ausführungen zu dem Ergebnis, dass bei der Überarbeitung des Säugetiergutachtens zwingend sowohl der Stellungnahme zur Überarbeitung des Gutachtens über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren (Säugetiergutachten) und den Auswirkungen der Richtlinie des Rates 1999/22/EG vom 29. März 1999 (EU-Zoorichtlinie)

Mehr

Die Rolle der Ökobilanzen im Rahmen der Grünen Wirtschaft

Die Rolle der Ökobilanzen im Rahmen der Grünen Wirtschaft Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Ökonomie und Umweltbeobachtung Die Rolle der Ökobilanzen im Rahmen der Grünen Wirtschaft Ökobilanzplattform

Mehr

Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 4. Mai 2015 zu dem o. g. Gesetzentwurf Folgendes mitgeteilt:

Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 4. Mai 2015 zu dem o. g. Gesetzentwurf Folgendes mitgeteilt: Bundesrat zu Drucksache 127/15 04.05.15 Berichtigung U - AS - Fz - In - Wi Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung

Mehr

Sie wendet sich sowohl an die KBS als auch an die Begutachter der DAkkS.

Sie wendet sich sowohl an die KBS als auch an die Begutachter der DAkkS. Sektorspezifische Kriterien zur Teilnahme an Eignungsprüfungen für im Umweltbereich tätige Prüflaboratorien, die eine Akkreditierung auf Basis der Fachmodule beantragen oder besitzen 71 SD 4 035 Revision:

Mehr

Wirkungen einer gemeinsamen EU-Liste für sichere Herkunftsstaaten

Wirkungen einer gemeinsamen EU-Liste für sichere Herkunftsstaaten Wirkungen einer gemeinsamen EU-Liste für sichere Herkunftsstaaten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Wirkungen einer gemeinsamen EU-Liste für sichere Herkunftsstaaten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit:

Mehr

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen SR 0.232.112.21; AS 1996 2810 Änderungen der Ausführungsordnung

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom 16.12.2014

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom 16.12.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 16.12.2014 C(2014) 10020 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16.12.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des operationellen Programms OP Berlin EFRE 2014-2020

Mehr

Der Gesetzgeber schläft (leider?) nicht Zukunft der Holzverbrennung in Europa

Der Gesetzgeber schläft (leider?) nicht Zukunft der Holzverbrennung in Europa Der Gesetzgeber schläft (leider?) nicht Zukunft der Holzverbrennung in Europa Thomas Schiffert Wer steckt hinter neuen Gesetzen? Öl-, Gas-, und/oder Stromlobby? oder gibt es noch andere Player. 2016 1

Mehr

Stand 26.03.2015. Anforderungen der TA Luft, zu denen sich der Stand der Technik bei der genannten Anlagenart fortentwickelt hat, im Einzelnen:

Stand 26.03.2015. Anforderungen der TA Luft, zu denen sich der Stand der Technik bei der genannten Anlagenart fortentwickelt hat, im Einzelnen: Vollzugsempfehlungen für bestimmte Anlagenarten zur Herstellung von anorganischen Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische Umwandlung im industriellen Umfang (LVIC AAF) Stand 26.03.2015 Aufgrund der im

Mehr

ABLAUF DES REVISIONSPROZESSES UND TIMELINE

ABLAUF DES REVISIONSPROZESSES UND TIMELINE REVISION ISO 9001:2015 ABLAUF DES REVISIONSPROZESSES UND TIMELINE FRANKFURT, 25. JULI 2014 Folie Agenda 1. Informationen zu ISO 2. ISO 9001:2015 Revisionsprozess 3. Meilensteine 4. Zeitplan Revision Iso

Mehr

Vorlage Nr. 19/253-L/S. für die Sitzung der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen. am 23. November 2016

Vorlage Nr. 19/253-L/S. für die Sitzung der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen. am 23. November 2016 Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen 3. November 2016 Vorlage Nr. 19/253-L/S für die Sitzung der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen am 23. November 2016 Änderung der Verordnung über Hafenauffangeinrichtungen

Mehr

Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in Hohenleipisch OT Dreska

Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in Hohenleipisch OT Dreska Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in 04934 Hohenleipisch OT Dreska Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt Vom 10. Januar 2017

Mehr

Drittes Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Drittes Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung Bundesrat Drucksache 724/16 02.12.16 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R Drittes Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Mehr

Der Vorschlag der EU-Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) Proportionalitätsgrundsatz reloaded und InstitutsVergV 4.0?

Der Vorschlag der EU-Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) Proportionalitätsgrundsatz reloaded und InstitutsVergV 4.0? Mandanten-Informationen Financial Services November 2016 Der Vorschlag der EU-Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) Proportionalitätsgrundsatz reloaded und InstitutsVergV 4.0? Die

Mehr

Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES

Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 18.5.2016 COM(2016) 295 final Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Aufhebung des Beschlusses 2010/401/EU über das Bestehen eines übermäßigen öffentlichen Defizits

Mehr

V O R B E M E R K U N G E N

V O R B E M E R K U N G E N Aktuelle Version des Dokuments: 0.35 Dokument generiert am: 02.09.2015 V O R B E M E R K U N G E N A K T U E L L E R M O D U S : V E R Ö F F E N T L I C H U N G Eintragung der Zusammenfassung 1 Vollständige

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2009R0041 DE 10.02.2009 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 41/2009 DER

Mehr

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Außenanlagen von Bundesliegenschaften

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Außenanlagen von Bundesliegenschaften Inhalt und Zielsetzungen Positive Wirkungsrichtung, Kommentar Die Verringerung potenzieller Risiken wie z. B. durch unsachgemäße Bauausführung oder Unternehmensinsolvenz kann durch die Beauftragung qualifizierter

Mehr

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT 1999 2004 Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik 13. März 2002 VORLÄUFIG ENTWURF EINER STELLUNGNAHME des Ausschusses

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 13.12.2014 L 358/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 1323/2014 S RATES vom 12. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen

Mehr

Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003

Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003 Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung... 3 2. Feststellungen

Mehr

Ausgabe 2016 FLIEGEN IN DER EU OPS IS IN THE AIR

Ausgabe 2016 FLIEGEN IN DER EU OPS IS IN THE AIR Ausgabe 2016 FLIEGEN IN DER EU OPS IS IN THE AIR Vorschriften für den Betrieb von Luftfahrzeugen der Allgemeinen Luftfahrt in ganz Europa Am 26. August 2016 tritt die Vorschrift für den nicht kommerziellen

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 24.5.2016 DE L 133/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/812 DER KOMMISSION vom 18. März 2016 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 zur

Mehr

Ausgangszustandsbericht für IED-Anlagen

Ausgangszustandsbericht für IED-Anlagen Ausgangszustandsbericht für IED-Anlagen Erste Erfahrungen Marburg, den 20. Mai 2015 Elisabeth Schirra Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt Gliederung 1. Vorbemerkungen 2. Verfahren und Prüfschritte

Mehr

L 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union RICHTLINIEN

L 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union RICHTLINIEN L 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union 31.1.2008 RICHTLINIEN RICHTLINIE 2008/5/EG DER KOMMISSION vom 30. Januar 2008 über Angaben, die zusätzlich zu den in der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen

Mehr

Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb

Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb (Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung EUV) vom 5. Juli 2007 (BGBl I S. 1305) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument D019479/03.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument D019479/03. RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 20. April 2012 (OR. en) 8859/12 DENLEG 40 AGRI 239 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 17. April 2012 Empfänger: Generalsekretariat

Mehr

Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten

Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten Lars Tietjen 1 Einstufung und Kennzeichnung für Kunststoffrecycler nach CLP-VO Stand der Aktivitäten ECHA zur Schaffung eines Leitfadens zu Abfall und zurückgewonnene

Mehr

1 Immissionsschutzbehörden

1 Immissionsschutzbehörden Verordnung des Umweltministeriums über Zuständigkeiten nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz und nach dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 96/82/EG (Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung - BImSchZuVO)

Mehr

3. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen

3. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

Neues aus Brüssel! Wichtige Information bitte beachten!

Neues aus Brüssel! Wichtige Information bitte beachten! Neues aus Brüssel! Informationen zur neuen F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung

Mehr

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft.

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft. Berlin, 5. Juli 2016 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen

Mehr