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1 lt? 1. l)c - ri. / /.:.~:e:; j 0(0 ~0 - /, _ d1 Vereinbarung über die Ausgestaltung und Finanzierung der Maßnahme zur Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung nach den 81, 180 SGB III zwischen Elektronisch erfasst BASFI der Agentur für Arbeit Hamburg (Arbeitsagentur) Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) dem Hamburger Institut für berufliche Bildung (HIBB) der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) - vertreten durch das Amt für Familie und Soziales (FS) sowie das Amt für Arbeit und Integration (Al) - im folgenden Vertragspartner genannt - Präambel Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Betreuung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und dem Ausbau der Kindertagesbetreuung in Hamburg besteht in den kommenden Jahren Bedarf an gut ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern. An diesen Arbeitsmarktchancen sollen auch Arbeitslose teilhaben, die bislang noch nicht über eine Erzieherausbildung verfügen. Zur Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit hat der Bundesgesetzgeber in 180 SGB III festgelegt, dass Maßnahmen zur Berufsausbildung nur förderfähig sind, wenn die Maßnahmedauer um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzt ist. Ist eine Verkürzung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Regelungen ausgeschlossen, so ist ein Maßnahmeteil von bis zu zwei Dritteln nur förderungsfähig, wenn bereits zu Beginn der Maßnahme die Finanzierung für die gesamte Dauer der Maßnahme auf Grund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen gesichert ist. Um die Qualität und Finanzierung einer dreijährigen Erzieherausbildung zu gewährleisten, schließen die Vertragspartner die folgende Vereinbarung: 1 Ausbildungsmaßnahme (1) Die Vertragspartner verständigen sich darauf, eine 3-jährige Maßnahme für eine schulische Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher für 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer anzubieten.

2 (2) Die Maßnahme beginnt zum Sie wird damit parallel zu regelhaften Ausbildungsangeboten starten. (3) Die Arbeitsagentur überprüft, dass der Maßnahmeträger sowie die durchzuführende Maßnahme von der fachkundigen Stelle zugelassen werden. Das HIBB stimmt gemeinsam mit dem Maßnahmeträger die Maßnahmekonzeption ab. Die Struktur des Projekts wurde dahingehend vereinbart, dass a. im 1. und 2. Ausbildungsjahr zum theoretischen Unterricht die praktische Erfahrung in 5 Blockpraktika absolviert werden b. im 3. Jahr neben 4 Tagen Praxiseinsatz ein Tag theoretischer Unterricht erfolgt. (4) BASFl-FS stellt sicher, dass Kindertageseinrichtungen in Hamburg die benötigten Ausbildungsplätze zur praktischen Ausbildung zur Verfügung stellen. (5) Der Maßnahmeträger bietet die Maßnahme an. Er koordiniert und begleitet die Teilnehmenden fachlich unterstützend über die drei Jahre. Er übernimmt alle üblichen Maßnahmen eines Bildungsträgers im Umgang mit den Teilnehmenden. 2 Besetzung der Maßnahme (1) Arbeitsagentur und Jobcenter beraten und suchen geeignete Kundinnen und Kunden mit den erforderlichen individuellen Voraussetzungen und geben einen Bildungsgutschein für die ersten 2 Jahre der Maßnahme aus. Damit leisten Arbeitsagentur und Jobcenter über die Ausgabe einer ausreichenden Anzahl von Bildungsgutscheinen einen Beitrag, dass die Maßnahme bis zum durchgeführt werden kann. (2) Die ausgewählten Kundinnen und Kunden müssen über die erforderlichen Voraussetzungen für den Erzieherberuf nach 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Fachschule für Sozialpädagogik und der Fachschule für Heilerziehungspflege verfügen. (3) Brechen Teilnehmerinnen oder Teilnehmer die Maßnahme vorzeitig ab, so können die freien Plätze nachbesetzt werden, wenn das Maßnahmeziel erreicht werden kann. Absatz 1 gilt entsprechend. Die Entscheidung der Nachbesetzung trifft der Maßnahmeträger indivlduel! im Einzelfall. (4) Die Maßnahme richtet sich ausschließlich an Personen, die bisher arbeitslos oder arbeitssuchend waren oder Leistungen nach dem SGB II beziehen.

3 3 Finanzierung der Maßnahme (1) Der Maßnahmeträger erhält durch die fachkundige Stelle ( Zertifizierer ) eine Anerkennung über die gesamte Maßnahmedauer von 3 Jahren. (2) Die Maßnahme wird in den ersten zwei Jahren über Bildungsgutscheine nach 81 SGB III durch die Arbeitsagentur und Jobcenter finanziert. BASFl-AI sichert die eriorderliche Finanzierung des Maßnahmeträgers im dritten Maßnahmejahr zu und schließt hierzu mit dem Träger einen gesonderten Vertrag 4 Finanzierung des Lebensunterhalts (1) Die Teilnehmenden erhalten zwei Jahre lang Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB III bzw. SGB II (bei Erfüllen der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzung und je nach Zuständigkeit der Rechtskreise). (2) BASFl/FS stellt sicher, dass Kindertageseinrichtungen vor Beginn der Umschulung mit den Teilnehmenden einen Vertrag schließen, der die Zahlung einer Ausbildungsvergütung für das 3. Jahr von mindestens brutto monatlich vorsieht. Diese umfasst auch Fahrkosten und Kosten für evtl. eriorderliche Kosten für Kinderbetreuung. Hierdurch wird der Lebensunterhalt gesichert und ein ergänzender Leistungsbezug vermieden. (3) Durch die BASFl-FS wird über eine Anpassung des Landesrahmenvertrags Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen" sichergestellt, dass die Teilnehmenden mit ihrer Praxistätigkeit während des dritten Jahres zu 50 % auf die Erzieher-Kind-Relation angerechnet werden können. Damit wird das erforderliche Bruttogehalt erreicht. 5 Bericht und Abrechnung (1) Die Abrechnung der Maßnahme der ersten zwei Jahre erfolgt auf Grundlage der Vorgaben der Arbeitsagentur. (2) Im dritten Jahr hat der Maßnahmeträger jeweils zum Quartalsschluss eine Rechnung über die Maßnahmekosten an die BASFI zu stellen. (3) Die Arbeitsagentur stellt sicher, dass der Maßnahmeträger nach Abschluss der Maßnahme ein Bericht erstellt. Darin enthalten sein sollen Angaben zu a. Teilnehmerstruktur i. Geschlecht ii. Alter iii. Migrationshintergrund

4 iv. Dauer Arbeitslosigkeit vor Eintritt b. Abbrüche c. Zulassung zur Prüfung d. Erfolg. (4) Arbeitsagentur und Jobcenter werden den Vertragspartnern sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme den Verbleib der Teilnehmenden mitteilen. Hamburg, den J G - :\ 1.. _ A L ~ <(d!a1_ G ~L, Sönke Fock Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Hamburg Haa.rg, ~1 Jo.1J)01J Friedhel~pe Geschäftsfü rer Jobcenter team.arbeit.hamburg Hamburg, den Petra Lotzkat Leiterin des Amtes für Arbeit und Integration, ESF-Verwaltungsbehörde Hamburg, de~ ~fl i i,. \, //!{)~ _/l LW.-"Üwe Riez,/ Leiter des Amtes für Familie Hamburg, den )0 -) 2-11 'L V-J~x= Rainer Schulz Geschäftsführer Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB)

5 Amt für Arbeit und Integration Sabine Sielck Al 333 Datum Durchwahl Z 2132 z.a. Aktenzeichen Betreff Vereinbarung über die Ausgestaltung und Finanzierung der Maßnahme zur Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung nach den 81, 180 SGB III I Absender Hinweis Al 333 BASFI Behörde für Arbeit, soziales, Familie und Integration Hamburg Land Hamburger Transparenzgesetz ~troffen [] nicht betroffen Informationsgegenstand 3 HmbTG sicher H mbtg - Beschlüsse öffentlicher Sitzungen, nebst Protokollen, 3 Abs. 1 Nr. 3 Anlagen K sicher potentiell HmbTG - Beschlüsse öffentlicher Sitzungen, nebst Protokollen, Anlagen H mbtg - Verträge der Daseinsvorsorge und sonstige Verträge potentiell HmbTG - Verträge der Daseinsvorsorge und sonstige Verträge 3 Abs. 1 Nr. 4 und 3 Abs. 2 Satz 1 sicher HmbTG - Bewirtschaftungs-, Orga-, Geschäftsverteilungs-, 3 Abs. 1 Nr. 5 Aktenpläne potentiell HmbTG - Bewirtschaftungs-, Orga-, Geschäftsverteilungs-, Aktenpläne sicher HmbTG - amtliche Statistiken, Tätigkeitsberichte 3 Abs. 1 Nr. 7 potentiell HmbTG - amtliche Statistiken, Tätigkeitsberichte sicher HmbTG - Gutachten, Studien 3 Abs. 1 Nr. 8 potentiell HmbTG - Gutachten, Studien sicher HmbTG - Dienstanweisungen 3 Abs. 2 Satz 2 potentiell HmbTG - Dienstanweisungen Nach dem scannen bitte zurück ja [~ nein []

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