APO-GOSt für den Abiturjahrgang 2019

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1 APO-GOSt für den Abiturjahrgang 2019 ab dem Schuljahr 2016/2017 am Georg-Büchner-Gymnasium in Kaarst Informationen für Schulformwechsler 1

2 AUFTRAG DER GYMNASIALEN OBERSTUFE (gesetzliche Grundlage: Richtlinien und Lehrpläne f. d. Sekundarstufe II) 1. Wissenschaftspropädeutische Ausbildung Vermittlung von Grundlagenwissen Hinführen zu selbständigem Arbeiten und Lernen Entwicklung von Reflexions- und Urteilsfähigkeit Entwicklung grundlegender Einstellungen und Verhaltensweisen für wissenschaftliches Arbeiten 2

3 AUFTRAG DER GYMNASIALEN OBERSTUFE (gesetzliche Grundlage: Richtlinien und Lehrpläne f. d. Sekundarstufe II) 2. persönliche Entfaltung in sozialer Verantwortlichkeit weitere Ausbildung der individuellen Fähigkeiten Auseinandersetzung mit Werten, Wertsystemen und Orientierungsmustern Entwicklung sozialer Kompetenzen und Unterstützung in der aktiven Mitarbeit am Leben im demokratischen Gemeinwesen Vorbereitung auf ein Leben in einem zusammenwachsenden Europa und einer international verflochtenen Welt Unterstützung bei der Studien- und Berufswahl 3

4 AUFTRAG DER GYMNASIALEN OBERSTUFE (gesetzliche Grundlage: Richtlinien und Lehrpläne f. d. Sekundarstufe II) ZIEL allgemeine Hochschulreife Grundlagen für die berufliche Ausbildung 4

5 GESTALTUNGSPRINZIPIEN DES UNTERRICHTS Vermittlung fachlicher Grundlagen Schülerorientierung aktives und selbständiges Arbeiten kooperative Arbeitsformen (Teamfähigkeit) komplexe Aufgabenstellungen Anwendung und Transfer Vernetzung (auch fächerübergreifendes u. fächerverbindendes Lernen) 5

6 ORGANISATION DER GYMNASIALEN OBERSTUFE (gesetzliche Grundlage: APO-GOSt in der Fassung für diese Jahrgangststufe) - Unterricht in Kursen - Zuordnung der Fächer zu Aufgabenfeldern - Leistungsbewertung: Punktesystem (ab Q 1) Klausuren/ Sonstige Mitarbeit 50/50 6

7 BERECHTIGUNG ZUM BESUCH DER GYMNASIALEN OBERSTUFE (gesetzliche Grundlage f. Realschüler: APO-SI, 43) 7

8 UNTERRICHTSFÄCHER UND AUFGABENFELDER sprachlichliterarischkünstlerisches Aufgabenfeld gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld mathematischnaturwissenschaftlichtechnisches Aufgabenfeld Deutsch Englisch Französisch Latein Spanisch Kunst Musik Literatur (nur in Q1) Geschichte Erdkunde Sozialwissenschaften Pädagogik Philosophie GeZ SwZ Mathematik Physik Chemie Biologie Informatik keinem Aufgabenfeld zugeordnet: Religion, Sport, Vertiefungs- und Projektkurse 8

9 ORGANISATION DER GYMNASIALEN OBERSTUFE (gesetzliche Grundlage: APO-GOSt in der derzeit gültigen Fassung) Einführungsphase mind. 10 Grundkurse (3-stündig, neue FS 4-stündig) mind. 34 Stunden (27 Pflichtbereich, 3 Wahlbereich, Vertiefungskurse Qualifikationsphase 2 Leistungskurse (5-stündig) mind. 7 Grundkurse (3-stündig) mind. 34 Stunden Vertiefungskurse Projektkurse Abiturprüfung 2 Leistungskursfächer 2 Grundkursfächer 2 Fächer aus D, M, FS Die 4 Abiturfächer decken die 3 Aufgabenfelder ab Gesamtqualifikation 9

10 ORGANISATION DER GYMNASIALEN OBERSTUFE (gesetzliche Grundlage: APO-GOSt in der derzeit gültigen Fassung) Einführungsphase (EP): mind. 10 Grundkurse (3-stündig, Spanisch 4-stündig) 30/31 Stunden - inkl. Spanisch + 1 weiterer Grundkurs 3 Stunden oder + 2 Vertiefungskurse, 2-stündig 4 Stunden - ohne Spanisch + 2 weitere Grundkurse 6 Stunden oder + 1 weiterer Grundkurs u. 1 Vertiefungskurs 5 Stunden oder + 2 Vertiefungskurse, je 2-stündig 4 Stunden ============== mindestens 34 Stunden 10

11 ORGANISATION DER GYMNASIALEN OBERSTUFE (gesetzliche Grundlage: APO-GOSt in der derzeit gültigen Fassung) Qualifikationsphase (Q1 / Q2): 2 Leistungskurse (5-stündig) 10 Stunden mind. 7 Grundkurse (3-stündig, 21/22 Stunden Spanisch 4-stündig) ============ 31/32 Stunden + 1 weiterer Grundkurs 3 Stunden oder + 1/2 Vertiefungskurse (je) 2 Stunden oder + 1 Projektkurs 2 Stunden oder + beliebige Kombinationen aus den 3 Möglichkeiten ============ mindestens 34 Stunden pro Schuljahr 11

12 PFLICHTBELEGUNGEN GEM

13 PFLICHTBELEGUNGEN Erläuterungen: 1. Fremdsprache: fortgeführt aus der Sek. I E, F, L oder Spanisch c als Pflichtbelegung Fremdsprache" bis Ende Q2, dann muss E, F, L mindestens bis Ende EP belegt werden Weitere Fremdsprache: fortgeführt aus der Sek. I oder neue FS: Spanisch 4-stündig, wenn kein weiteres Fach aus dem math.- naturwiss. Aufgabenfeld belegt wird! 2. Kunst/Musik: Wer Kunst/Musik Ende EP abwählt, muss Literatur in Q1/1 u. Q1/2 belegen. 13

14 Erläuterungen (Forts.): PFLICHTBELEGUNGEN 3. Geschichte/ GE oder SW muss belegt werden. Wer GE/SW Sozialwissen- nicht in EF belegt, muss GeZ/SwZ in Q2 schaften: belegen. Beides c zusammen ab EP ist nicht immer möglich! 4. Naturwissen- Ein weiteres Fach aus Aufgabenfeld III muss schaften: belegt werden, wenn keine weitere FS belegt wird. 5. Philosophie: Philosophie als Ersatzfach für Religion erfordert ein weiteres Fach aus Aufgabenfeld II. Nur Philosophie ist nicht möglich. 14

15 Grundkurse ANZAHL UND DAUER DER KLAUSUREN IN DER EP Anzahl Dauer Deutsch, Mathematik, fortgeführte FS 2 2 neue ab EP einsetzende FS ein gesellschaftswissenschaftliches und ein naturwissenschaftliches Fach sowie weitere Fächer 1 2 Die Verpflichtung, Klausuren in den Fächern nach Wahl zu schreiben, gilt mindestens für ein Halbjahr. Eine zentrale Klausur in Deutsch und Mathematik (2. Klausur im 2. Halbjahr) 15 15

16 Abiturfachwahl I 2 Leistungskursfächer 2 Grundkursfächer 2 Fächer aus D, M, FS Die 4 Abiturfächer decken die 3 Aufgabenfelder ab Dadurch ausgeschlossene Abiturfachkombinationen: 2 Naturwissenschaften (PH, CH, BI, IF) Naturwissenschaft + Sport Naturwissenschaft + KU oder MU Nur mit Mathematik als Abiturfach: 2 FS KU/MU 2 GW SP 16

17 Abiturfachwahl II Bisher bei uns wählbare Leistungskurse: Deutsch, Englisch, (Französisch), Geschichte, Erdkunde, Pädagogik, Sozialwissenschaften, Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Sport 17

18 Abiturfachwahl III Nur möglich als 3. oder 4. Abiturfach, wenn genügend SuS dies als Abiturfach wählen und dadurch die Kurse nach Q 1 nicht aufgelöst werden: Kunst, Musik, Philosophie, Religion 18

19 GESAMTQUALIFIKATION I Block I (Q1/Q2 Zulassung zum Abitur) (min. 200, max. 600 Punkte) Belegung von anrechenbaren Kursen (8 LK GK) der 4 Halbjahre der Qualifikationsphase Pflichtkurse gem. Par. 28 APO-GOSt Leistungskurse werden doppelt, Grundkurse einfach gewertet Berechnung: E (Block I) = Punktsumme aus 4 Halbj. : Anzahl der Kurse x 40 19

20 GESAMTQUALIFIKATION II Block I (Q1/Q2 Zulassung zum Abitur) Bei Einbringung von: Kursen: 7 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite Kursen: 8 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite Kein anzurechnender Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden. In Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. 20

21 GESAMTQUALIFIKATION III Block II (Abiturprüfung) Abiturprüfung in 4 Fächern Fach schriftlich mit zentral gestellten Aufgaben 4. Fach mündliche Prüfung Prüfungsleistung in 5-facher Wertung Mindestens 100 Punkte müssen erreicht werden, höchstens 300 Punkte können erreicht werden. 21

22 ABSCHLÜSSE - Fachhochschulreife (schulischer Teil) frühestens nach Q1 (Jgst. 11) - Allgemeine Hochschulreife 22

23 ORGANISATORISCHES I Verfahren für das Einrichten von Kursen in der Oberstufe 1. Wahl der Schüler 2. Einrichten von Kursen in Abhängigkeit von - der Schülerwahl - den zur Verfügung stehenden Lehrerstunden (abhängig von der Schülerzahl der jeweiligen Jahrgangsstufe) - den Absprachen mit dem AEG Möglicher Umwahlzwang für Schüler, deren Kurs wegen zu geringer Anzahl nicht zustande kommt! 3. Blocken der Kurse - den Kursen wird ein Platz im Stundenraster zugewiesen Möglicher Umwahlzwang für Schüler, bei denen Kurse im selben Block liegen würden! 4. Zuweisen der Blöcke in den Gesamtstundenplan 23

24 ORGANISATORISCHES II Einschränkungen beim Einrichten der Leistungskurse 1. Es muss sichergestellt sein, dass das LK-Fach auch bei längerer Krankheit der Fachlehrerin/des Fachlehrers unterrichtet werden kann; d.h. es müssen mindestens zwei Kollegen/innen dieses Fach in der Oberstufe unterrichten können. 2. Es muss gewährleistet sein, dass ein LK desselben Faches auch für den nachfolgenden Abiturjahrgang eingerichtet werden kann. Wiederholer aus Q2.1 oder Q2.2 würden ansonsten einen oder evtl. sogar zwei ihrer LKs nicht mehr zur Verfügung haben. 24

25 ORGANISATORISCHES III Beispiel einer Blockung 25

26 Leitziel: VERTIEFUNGSKURSE I Weiterentwicklung und Sicherung erforderlicher Kompetenzen für einen erfolgreichen Durchgang durch die Qualifikationsphase "perspektivische" Förderung Anbindung an den Kernfachbereich (Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Latein) Zweistündige Halbjahreskurse Einführungsphase: Max. 4 Halbjahreskurse belegbar Qualifikationsphase: Max. 2 Halbjahreskurse belegbar Kein Ersatz für die Inhalte des Regelunterrichtes; keine Exzellenzförderung 26

27 VERTIEFUNGSKURSE II Teilnahmepflicht* (Schule kann zur Teilnahme verpflichten oder von der Teilnahme ausschließen z.b. auf der Grundlage der Förderempfehlungen am Ende der Sek. I), aber... Keine Benotung, sondern Zeugnisbemerkung über die Teilnahme Keine Anrechnung im Rahmen der Gesamtqualifikation *) unentschuldigte Fehlzeiten werden auf dem Zeugnis aufgenommen 27

28 Zweistündiger Jahreskurs (halbjahresübergreifend, ggf. auch jahrgangsstufenübergreifend) in der Qualifikationsphase PROJEKTKURSE I Anbindung an ein Referenzfach (Leistungs- oder Grundkurs aus der Qualifikationsphase) Gruppenarbeiten möglich Wahlkurs 28

29 PROJEKTKURSE II Projektorientiertes, anwendungsorientiertes, ggf. fachübergreifendes Arbeiten Rahmenthema klare Abgrenzung von der Obligatorik des Lehrplans im Referenzfach Mögliche Einbindung von - Wettbewerben (Z.B. Jugend forscht) - außerschulischen Partnern - Praktika - europäisch-internationalen Projekten Der Projektkurs ist nicht der Vertiefungskurs des Referenzfaches 29

30 Entpflichtung von der Facharbeit PROJEKTKURSE III Jahresnote: Zum Halbjahr wird keine Note vergeben, die Belegung wird auf der Schullaufbahnbescheinigung ausgewiesen Anrechnung in doppelter Wertung wie zwei Grundkurse (Einbringung als besondere Lernleistung) 30

31 LINKS I Diese Präsentation Homepage des GBG: Neues und Änderungen in der Übersicht Homepage des GBG: Weitere Informationen/Details Download der Infobroschüre /msw/die-gymnasiale-oberstufe-an-gymnasien-und-gesamtschulenin-nordrhein-westfalen-informationen-fuer-schuelerinnen-undschueler/1651 APO-GOSt (TEXT) /GY-Oberstufe-SekII/APO_GOSt_Oberstufe2011.pdf Planungstool LUPO 31

32 LINKS II Vertiefungsfächer: cms/vertiefungsfaecher-sii/angebothome/vertiefungsfaecher.html Projektkurse: cms/projektkurse_sii/teil-a-vorgaben-undrahmen/vorgaben-apo-gost/ 32

33 Hinweise für Realschülerinnen und schüler, die sich zum Schuljahr 2016/17 am Georg-Büchner- Gymnasium in Kaarst anmelden wollen. 1. Es gibt keine Anmeldefrist. Man kann sich bis zum Ende dieses Schuljahres anmelden. 2. Es ist vorteilhaft sich vor den Osterferien anzumelden, da dann die Fächer-/Kurswahl mit berücksichtigt werden kann. 3. Zur Anmeldung sind mitzubringen: ein Identitätsnachweis, die beiden letzten Zeugnisse. Das Abschlusszeugnis der Realschule mit dem Qualifikationsvermerk ist nachzureichen, sobald es vorliegt. 4. Auf jeden Fall sollte ein Termin vereinbart werden, damit ein persönliches Gespräch vereinbart werden kann. Ohne dieses persönliche Gespräch erfolgt keine Aufnahme am Georg-Büchner-Gymnasium

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