Rechnungslegung der Bundesagentur für Arbeit. Jahresrechnung 2014

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1 Rechnungslegung der Bundesagentur für Arbeit Jahresrechnung 2014

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3 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung Teil A - Haushaltsrechnung Kapitel 1 1 Kapitel 2 6 Kapitel 3 14 Kapitel 4 24 Kapitel 5 26 Kapitel 6 41 Gesamtrechnung 45 Abschluss 46 Anhang "Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit" 47 Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen und ihre Begründung sowie über Ausgabereste 50 Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr Haushaltsgenehmigung 53 Jahresabschlussbuchung 57 Übersicht Gesamtfinanzvolumen der Bundesagentur für Arbeit für das Rechnungsjahr Teil B - Vermögensrechnung 69 Rücklage Abstimmung des Bestandes des Rücklagevermögens nach dem Stand Sonstiges Vermögen Übersicht über das Haushaltsvermögen 72 Übersicht über die gebuchten Beiträge zur Arbeitsförderung (Teil A) sowie zu den Beitragsansprüchen der Einzugsstellen (Teil B) 73 Saldendarstellung des Wirtschaftsplans Versorgungsfonds der BA im Jahr Bericht über das Portfolio Versorgungsfonds 75 Geldwerte Rechte 76 Bilanz BA- Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH 77

4 Vorbemerkung Zur Rechnungslegung der Bundesagentur für Arbeit für das Haushaltsjahr 2014 wird die Jahresrechnung der Bundesagentur für Arbeit für das Haushaltsjahr 2014" vorgelegt. Die Jahresrechnung dient als Unterlage für den Bundesrechnungshof zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Bundesagentur einschließlich der Bildung und Anlage der Rücklage ( 366 SGB III) sowie der Verwaltung des sonstigen Vermögens und für den Verwaltungsrat zur Abnahme des Rechnungsabschlusses - Entlastung - ( 77 Abs. 1 Satz 4 SGB IV). Die Jahresrechnung gliedert sich entsprechend 80 Abs. 3 BHO in die Haushaltsrechnung (Teil A) und die Vermögensrechnung (Teil B). Hinweis zur Haushaltsrechnung Alle Zahlenangaben sind - soweit nicht anders bezeichnet - Beträge in Euro. Bei der Darstellung von Inanspruchnahmen der Deckungsfähigkeit und Einsparungen für andere en handelt es sich (wenn nicht anders bezeichnet) um Ausgabemittel.

5 Teil A Haushaltsrechnung der Bundesagentur für Arbeit für das Haushaltsjahr 2014

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7 Kapitel 1 Finanzierung der Leistungen der Arbeitsförderung und der sonstigen Ausgaben Einnahmen Haushaltsvermerk Rückzahlungen werden von den Einnahmen abgesetzt. Beiträge und Umlagen Beiträge , , , Winterbeschäftigungs-Umlage , , , Umlage für das Insolvenzgeld , , ,53 Haushaltsvermerk Einnahmen aus der Insolvenzgeldumlage einschließlich des übertragenen Saldos des Vorjahres, die die Ausgaben für diesen Zweck überschreiten, können in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden. Verwaltungseinnahmen Gebühren, sonstige Entgelte , , , Geldbußen, Zwangsgelder und Gerichtskosten , , , Einnahmen aus Veröffentlichungen , , , Erstattungen für Forschungsarbeiten , , ,78 Haushaltsvermerk Einnahmen dienen zur Deckung von Ausgaben und Mehrausgaben bei Titeln des Kapitels 5. Die Verstärkung kann auf der Basis abgeschlossener Vereinbarungen zur Kostenerstattung für Forschungsarbeiten unabhängig vom Zeitpunkt des Zuflusses der Einnahmen, jedoch höchstens im vertraglich vereinbarten Umfang vorgenommen werden. Die Ermächtigungen zur Umsetzung von Aufträgen Dritter zu Forschungsarbeiten stehen für die gesamte Laufzeit des Auftrages zur Verfügung Einnahmen für die Gewährung von Zuschüssen der Länder zur , , ,54 beruflichen Weiterbildung für Opfer politischer Verfolgung Einnahmen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds , , , Vermischte Einnahmen , , , Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung , , ,55 Haushaltsvermerk Mehreinnahmen dienen zur Deckung von Ausgaben und Mehrausgaben bei Titel des Kapitels Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen , , ,06 Haushaltsvermerk Mehreinnahmen dienen zur Deckung von Ausgaben und Mehrausgaben bei den Titeln , , , und des Kapitels 5. - Seite 1 -

8 Der Erlös aus der Veräußerung von Grundstücken der BA fließt den Ausgaben bis zur Höhe des Kaufpreises von zu beschaffenden Grundstücken zu, wenn die Veräußerung und der Erwerb Gegenstand desselben Kaufvertrages sind Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen , , , Einnahmen aus dem Verkauf von Darlehensforderungen 0, , , Zinsen und Erträge , , , Tilgung von Darlehen , , ,86 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen Erstattung von Verwaltungskosten durch den Bund , , ,46 Haushaltsvermerk Einnahmen aus der Erstattung von Verwaltungskosten, die vom Bund zweckgebunden für Ausgaben des laufenden Haushaltsjahres zugeteilt werden, dienen zur Deckung von Ausgaben und Mehrausgaben im Kapitel 5. Die Verstärkung kann auf der Basis abgeschlossener Vereinbarungen zur Erstattung von Verwaltungskosten durch den Bund unabhängig vom Zeitpunkt des Zuflusses, jedoch höchstens im vertraglich vereinbarten Umfang vorgenommen werden Zusätzliche Mittel des Bundes für Bildungsmaßnahmen im Rahmen des , , ,56 12 Mrd. Euro-Programms für Bildung und Forschung Einnahmen aus Mitteln des Ausgleichsfonds nach der , , ,93 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) Erstattung von Verwaltungskosten im Rahmen der Grundsicherung für , , ,55 Arbeitsuchende bei Kapitel 6 durch den Bund Haushaltsvermerk Mehreinnahmen bezogen auf einzelne Erstattungstatbestände dienen im Umfang des erwarteten Jahresbetrages zur Deckung von Ausgaben und Mehrausgaben im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kapitel 6. Erwartete Mehreinnahmen im Rahmen des Bundesprogramms "Perspektive 50plus" dienen zur Deckung von Ausgaben und Mehrausgaben im Kapitel 6 im Rahmen des Programms. Die Verstärkung ist auf 60 Mio. EUR begrenzt Erstattung von Verwaltungskosten im Rahmen der Grundsicherung für , , ,62 Arbeitsuchende bei Kapitel 5 durch den Bund Haushaltsvermerk Mehreinnahmen bezogen auf einzelne Erstattungstatbestände dienen im Umfang des erwarteten Jahresbetrages zur Deckung von Ausgaben und Mehrausgaben im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kapitel 5. Die Verstärkung im Kapitel 5 ist auf 100 Mio. EUR begrenzt. - Seite 2 -

9 Erstattung von sonstigen Verwaltungskosten - ohne Bund , , ,20 Haushaltsvermerk Einnahmen aus der Erstattung von Verwaltungskosten dienen zur Deckung von Ausgaben und Mehrausgaben im Kapitel 5. Die Verstärkung kann auf der Basis abgeschlossener Vereinbarungen zur Erstattung von Verwaltungskosten unabhängig vom Zeitpunkt des Zuflusses, jedoch höchstens im vertraglich vereinbarten Umfang vorgenommen werden Erstattungen der Europäischen Union , , ,84 Haushaltsvermerk Aus den Einnahmen dürfen auch Ausgaben an die Partner der Programme der Europäischen Union geleistet werden Erstattungen von operativen Leistungen , , , Erstattungen u.a. des Europäischen Sozialfonds für Entgelte der , , ,65 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für Kräfte mit befristetem Arbeitsvertrag und für Sonderprojekte Besondere Finanzierungseinnahmen Entnahme aus der Rücklage 0,00 0,00 0, Entnahme aus der Eingliederungsrücklage 0, , , Entnahme aus der Insolvenzgeldrücklage 0,00 0,00 0, Entnahme aus der Winterbeschäftigungsrücklage ,00 0, , Zuschuss des Bundes zum Haushaltsausgleich 0,00 0,00 0, Darlehen des Bundes zum Haushaltsausgleich 0,00 0,00 0,00 Ausgaben Besondere Finanzierungsausgaben Tilgungen von Darlehen des Bundes zum Haushaltsausgleich 0,00 0,00 0,00 Haushaltsvermerk Unter den Voraussetzungen des 364 SGB III dürfen Ausgaben geleistet werden Zuführung an die Rücklage , , ,28 Haushaltsvermerk Unter den Voraussetzungen des 366 SGB III dürfen Ausgaben geleistet werden Zuführung an die Eingliederungsrücklage 0, , ,11 Haushaltsvermerk Unter den Voraussetzungen des 71c SGB IV dürfen Ausgaben geleistet werden. - Seite 3 -

10 Zuführung an die Insolvenzgeldrücklage , , ,08 Haushaltsvermerk Unter den Voraussetzung des 366 Abs. 2 SGB III dürfen Ausgaben geleistet werden Zuführung an die Winterbeschäftigungsrücklage 0, , ,89 Haushaltsvermerk Unter den Voraussetzung des 366 Abs. 2 SGB III dürfen Ausgaben geleistet werden. - Seite 4 -

11 Abschluss des Kapitels 1 Einnahmen Beiträge und Umlagen , , ,81 Verwaltungseinnahmen , , ,78 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen , , ,29 Besondere Finanzierungseinnahmen , , ,91 Gesamteinnahmen , , ,65 Ausgaben Besondere Finanzierungsausgaben , , ,36 Gesamtausgaben , , ,36 - Seite 5 -

12 Kapitel 2 Eingliederungstitel gemäß 71b SGB IV Ausgaben Haushaltsvermerk 1. Die Ausgaben des Titels Eingliederungstitel - sind gemäß 71b Abs. 5 SGB IV übertragbar. 2. Die nach 71b Abs. 5 SGB IV gebildete Eingliederungsrücklage nach 71c SGB IV gilt als im Haushaltsansatz von Titel Eingliederungstitel - veranschlagt und ist in der Jahreszuteilung an die Agenturen für Arbeit berücksichtigt. 3. Die Ausgaben bei Titel Eingliederungstitel - Titel Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne AT) Deckungsmittel dürfen nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme bezogen auf den Gesamthaushalt belegt ist. Die Transfers sind in das Wirkungscontrolling und die Erfolgsmessung der Agenturen einzubeziehen. Die Inanspruchnahme ist bei Titel auf 250 Stellen begrenzt. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit obliegt den Agenturen für Arbeit. 4. Die Ausgaben bei Titel Eingliederungstitel Die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit obliegt den Agenturen für Arbeit. 5. Die als arbeitsmarktpolitische Interventionsreserve im Titel veranschlagten 250 Mio. EUR Ausgabemittel und die darauf entfallenden Verpflichtungsermächtigungen sind gesperrt. Über die Entsperrung entscheidet der Verwaltungsrat. 6. dienen bis zur Höhe von 150 Mio. EUR zur Deckung der Ausgaben bei Kapitel 5 Titel Entgelte für Kräfte mit befristetem Arbeitsvertrag im Rahmen des wirkungsorientierten beziehungsweise bedarfsorientierten Einsatzes dürfen durch Einsparungen bei den Ausgaben des Kapitels 5 verstärkt werden, wenn die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme bezogen auf den Gesamthaushalt belegt ist. Die Transfers sind in das Wirkungscontrolling und die Erfolgsmessung der Agenturen einzubeziehen. Einnahmen fließen den Ausgaben zu, soweit für ihren Entstehungsgrund keine gesonderte Einnahmezweckbestimmung besteht. - Seite 6 -

13 Zuweisungen und Zuschüsse Eingliederungstitel , , ,64 Ausgabemittel für Kap. 5 Tit ,50 Verpflichtungsermächtigung: ,00 : *) für das Jahr 2014 eingegangene Bindungen Gesamtstand aller , , , ff , , ,58 Summe , , ,84 *) Die dargestellten Bindungswerte sind unterzeichnet, da aus technischen Gründen Werte aus Vorverfahren fehlen. Unter Berücksichtigung dieser Werte wird der Ermächtigungsrahmen des Haushaltsplanes dennoch eingehalten. Der Nachweis wird über einen separaten Vermerk geführt. Die Ausgaben des Vorjahres der einzelnen Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung, die unter den Eingliederungstitel fallen, stellen sich wie folgt dar: Zuschüsse für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Leistung Nr ) Ausgaben: ,69 : für das Jahr 2014 eingegangene Bindungen Gesamtstand aller , , , ff. 0,00 0,00 0,00 Summe 0, , ,00 Reisekosten im Rahmen des 309 SGB III (Leistung Nr ) Ausgaben: ,34 : für das Jahr 2014 eingegangene Bindungen Gesamtstand aller ,00 0,00 692, ff. 0,00 0,00 0,00 Summe 692,00 0,00 692,00 - Seite 7 -

14 Zuschüsse zu den Kosten der beruflichen Weiterbildung (Leistung Nr ) Ausgaben: ,68 : für das Jahr 2014 eingegangene Bindungen Gesamtstand aller ,92 458, , ff. 17,00 0,00 17,00 Summe ,92 458, ,62 Eingliederungszuschüsse (Leistung Nr ) Ausgaben: ,34 : für das Jahr 2014 eingegangene Bindungen Gesamtstand aller , , , ff , , ,00 Summe , , ,16 Vermittlungsbudget (Leistung Nr ) Ausgaben: ,94 : für das Jahr 2014 eingegangene Bindungen Gesamtstand aller , , , ff. 72,00 0,00 72,00 Summe , , ,74 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Leistung Nr ) Ausgaben: ,58 : für das Jahr 2014 eingegangene Bindungen Gesamtstand aller , , , ff , , ,84 Summe , , ,50 - Seite 8 -

15 Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Leistung Nr ) Ausgaben: ,55 : für das Jahr 2014 eingegangene Bindungen Gesamtstand aller , , , ff , , ,69 Summe , , ,39 Erprobung innovativer Ansätze (Leistung Nr ) Ausgaben: ,29 : für das Jahr 2014 eingegangene Bindungen Gesamtstand aller , , , ff ,00 0, ,00 Summe , , ,05 Einstiegsqualifizierung (Leistung Nr ) Ausgaben: ,76 : für das 2014 eingegangene Gesamtstand aller ,08 323, , ff ,13 0, ,13 Summe ,21 323, ,21 Zuschüsse für Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen (Leistung Nr ) Ausgaben: ,02 : für das 2014 eingegangene Gesamtstand aller , , , ff , , ,25 Summe , , ,86 - Seite 9 -

16 Berufseinstiegsbegleitung für junge Menschen (Leistung Nr ) Ausgaben: ,44 : für das Jahr 2014 eingegangene Bindungen Gesamtstand aller , , , ff , , ,54 Summe , , ,54 Förderung von Jugendwohnheimen (Leistung Nr ) Ausgaben: ,10 : für das Jahr 2014 eingegangene Bindungen Gesamtstand aller , , , ff , , ,87 Summe , , ,15 Berufseinstiegsbegleitung für junge Menschen - Kofinanzierung durch Bundesländer (Leistung Nr ) Ausgaben: ,27 : für das Jahr 2014 eingegangene Bindungen Gesamtstand aller , , , ff , , ,05 Summe , , ,37 Berufseinstiegsbegleitung für junge Menschen - Kofinanzierung durch Bund (Leistung Nr ) Ausgaben: ,88 : für das Jahr 2014 eingegangene Bindungen Gesamtstand aller , , , ff , , ,85 Summe , , ,59 - Seite 10 -

17 Berufseinstiegsbegleitung für junge Menschen - Kofinanzierung durch Bund (Leistung Nr ) Ausgaben: 0,00 : für das 2014 eingegangene Gesamtstand aller ,81 0, , ff ,37 0, ,37 Summe ,18 0, ,18 Förderung der Berufsausbildung benachteiligter Auszubildender (Leistung Nr ) Ausgaben: ,14 : für das Jahr 2014 eingegangene Bindungen Gesamtstand aller , , , ff , , ,17 Summe , , ,06 Gründungszuschüsse (Phase 1) (Leistung Nr ) Ausgaben: ,73 : für das Jahr 2014 eingegangene Bindungen Gesamtstand aller ,26 0, , ff ,30 0, ,30 Summe ,56 0, ,56 Gründungszuschüsse (Phase 2) (Leistung Nr ) Ausgaben: ,22 : für das Jahr 2014 eingegangene Bindungen Gesamtstand aller ,40 0, , ff ,00 0, ,00 Summe ,40 0, ,40 - Seite 11 -

18 Freie Förderung gemäß 10 SGB III (Leistung Nr ) Ausgaben: ,71 : für das Jahr 2014 eingegangene Bindungen Gesamtstand aller ,00 0,00 0, ff. 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (Leistung Nr ) Ausgaben: ,75 : für das Jahr 2014 eingegangene Bindungen Gesamtstand aller , , , ff , , ,49 Summe , , ,27 Weiterbildungsförderung Beschäftigter (WeGebAU) (Leistung Nr ) Ausgaben: ,73 : für das Jahr 2014 eingegangene Bindungen Gesamtstand aller , , , ff , , ,03 Summe , , ,19 - Seite 12 -

19 Abschluss des Kapitels 2 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse , , ,64 Gesamtausgaben , , ,64 (Kapitelabschluss): für das Jahr 2014 eingegangene Bindungen Gesamtstand aller , , , ff , , ,58 Summe , , ,84 - Seite 13 -

20 Kapitel 3 Sonstige Leistungen der aktiven Arbeitsförderung außerhalb des Eingliederungstitels sowie gesondert refinanzierte Ausgaben Ausgaben Haushaltsvermerk 1. Die Ausgaben der Titel Erstattungen von Leistungen zur Rehabilitation an öffentlich-rechtliche Träger, Leistungen der aktiven Arbeitsförderung an natürliche Personen, Leistungen der aktiven Arbeitsförderung an Unternehmen, Leistungen der aktiven Arbeitsförderung an Träger, Darlehensweise Gewährung von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, Zuschüsse für Investitionen im Rahmen von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind untereinander, sowie mit den Ausgaben der Titel der Tgr Gesondert refinanzierte Ausgaben gegenseitig deckungsfähig. 2. Die Ausgaben der Tgr Gesondert refinanzierte Ausgaben sind jeweils gegenseitig deckungsfähig. 3. Die Verpflichtungsermächtigungen bei den Titeln Leistungen der aktiven Arbeitsförderung an natürliche Personen, Leistungen der aktiven Arbeitsförderung an Unternehmen, Zuschüsse für Investitionen im Rahmen von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung Zuschüsse zur Förderung der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt sind gegenseitig deckungsfähig. 5. Um eine Bewilligung und Erbringung der einzelnen Leistungen im gesamten Haushaltsjahr zu ermöglichen, können dezentral bewirtschaftete Haushaltstitel ggf. bei der Beurteilung der Voraussetzung der zweiten Bedingung nach 73 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB IV (Unabweisbarkeit von überplanmäßigen Ausgaben) unberücksichtigt bleiben. 6. sowie Leistungen an natürliche Personen im Rahmen zusätzlicher arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), Einsparungen von Verpflichtungsermächtigungen bei Titel dienen zur Deckung der Verpflichtungsermächtigungen bei Titel Einnahmen fließen den Ausgaben zu, soweit für ihren Entstehungsgrund keine gesonderte Einnahmezweckbestimmung besteht. - Seite 14 -

21 Zuweisungen und Zuschüsse Erstattungen von Leistungen zur Rehabilitation an öffentlich-rechtliche , , ,32 Träger Sonstige Leistungen der aktiven Arbeitsförderung an natürliche , , ,81 Personen für Tit ,77 Verpflichtungsermächtigung: : *) für das 2014 eingegangene Jahr Bindungen ,00 Gesamtstand aller , , , ff , , ,93 Summe , , ,62 *) Die dargestellten Bindungswerte sind unterzeichnet, da aus technischen Gründen Werte aus Vorverfahren fehlen. Unter Berücksichtigung dieser Werte wird der Ermächtigungsrahmen des Haushaltsplanes dennoch eingehalten. Der Nachweis wird über einen separaten Vermerk geführt. Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (Leistung Nr ) Ausgaben: ,40 Maßnahmekosten für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (Leistung Nr ) Ausgaben: ,93 tungen: für das Jahr 2014 eingegangene Bindungen Gesamtstand aller , , , ff , , ,47 Summe , , ,07 Berufsausbildungsbeihilfe (Leistung Nr ) Ausgaben: ,60 - Seite 15 -

22 Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende in einer zweiten Ausbildung (Leistung Nr ) Ausgaben: : für das 2014 eingegangene Jahr Bindungen ,57 Gesamtstand aller , , , ff , , ,03 Summe , , ,15 Persönliches Budget (Leistung Nr ) Ausgaben: ,47 Vermittlungsunterstützende Leistungen und Gründungszuschüsse zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Ermessensleistung) (Leistung Nr ) Ausgaben: : für das 2014 eingegangene Jahr Bindungen ,62 Gesamtstand aller , , , ff , , ,00 Summe , , ,80 Berufsausbildungsbeihilfe für behinderte Auszubildende in einer zweiten Ausbildung (Leistung Nr ) Ausgaben: : für das 2014 eingegangene Jahr Bindungen ,01 Gesamtstand aller , , , ff , , ,87 Summe , , ,31 Zuschüsse zu den Kosten der beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen (Leistung Nr ) Ausgaben: : für das Jahr 2014 eingegangene Bindungen ,83 Gesamtstand aller , , , ff ,10 0, ,10 Summe , , ,13 - Seite 16 -

23 Förderung der Berufsausbildung benachteiligter behinderter Auszubildender (Leistung Nr ) Ausgaben: : für das 2014 eingegangene Jahr Bindungen ,11 Gesamtstand aller , , , ff , , ,35 Summe , , ,26 Maßnahmekosten für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für behinderte Menschen (Leistung Nr ) Ausgaben: : für das 2014 eingegangene Jahr Bindungen ,07 Gesamtstand aller , , , ff ,11.000, ,11 Summe , , ,90 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung für behinderte Menschen (Pflichtleistung) (Leistung Nr ) Ausgaben: ,29 Berufsausbildungsbeihilfe für behinderte Auszubildende und behinderte Teilnehmer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (Leistung Nr ) Ausgaben: ,73 Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung an behinderte Menschen (Leistung Nr ) Ausgaben: ,17 Sonstige Hilfen nach dem SGB IX zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Leistung Nr ) Ausgaben: ,89 Teilnahmekosten für Maßnahmen sowie spezifische Hilfen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Leistung Nr ) Ausgaben: ,29 - Seite 17 -

24 Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation (Leistung Nr ) Ausgaben: ,09 Ausbildungsgeld (Leistung Nr ) Ausgaben: ,93 Übergangsgeld (Leistung Nr ) Ausgaben: ,89 Kurzarbeitergeld (Leistung Nr ) Ausgaben: ,49 Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Leistung Nr ) Ausgaben: ,11 Transferkurzarbeitergeld (Leistung Nr ) Ausgaben: ,98 Förderung von Transfermaßnahmen (Leistung Nr ) Ausgaben: ,55 Saison-Kurzarbeitergeld (Leistung Nr ) Ausgaben: ,97 Maßnahmen zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Leistung Nr ) Ausgaben: ,20 - Seite 18 -

25 Sonstige Leistungen der aktiven Arbeitsförderung an Unternehmen , , ,77 bei Tit ,77 Verpflichtungsermächtigung: ,00 : für das 2014 eingegangene Jahr Bindungen Gesamtstand aller , , , ff , , ,86 Summe , , ,37 Ausbildungsbonus (Ermessensleistung) (Leistung Nr ) Ausgaben: : für das 2014 eingegangene Jahr Bindungen ,14 Gesamtstand aller , , , ff. 0, , ,22 Summe 5.000, , ,35 Ausbildungsbonus (Pflichtleistung) (Leistung Nr ) Ausgaben: ,31 Zuschüsse an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Leistung Nr ) Ausgaben: ,55 : für das 2014 eingegangene Jahr Bindungen Gesamtstand aller , , , ff , , ,64 Summe , , ,02 Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (Leistung Nr ) Ausgaben: ,77 - Seite 19 -

26 Sonstige Leistungen der aktiven Arbeitsförderung , , ,56 an Träger Vergütungen an private Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler sowie an Träger im Rahmen des Gutscheinverfahrens (Leistung Nr ) Darlehensweise Gewährung von sonstigen 0,00-12,62-12,62 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung Darlehen für sonstige Hilfen nach dem SGB IX zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. (Leistung Nr ) Zuschüsse für Investitionen im Rahmen sonstiger , , ,12 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung Zuschüsse an Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation (Leistung Nr ) Verpflichtungsermächtigung: ,00 davon fällig 2015: ,00 davon fällig 2016 ff.: 0,00 : für das 2014 eingegangene Jahr Bindungen Gesamtstand aller ,77 0, , ff. 0,00 0,00 0,00 Summe ,77 0, ,77 - Seite 20 -

27 Titelgruppe 01 Tgr. 01 Gesondert refinanzierte Aufgaben ( ,00) ( ,68) ( ,32) Ausgaben an natürliche Personen, die aus der , , ,09 Winterbeschäftigungs-Umlage refinanziert werden bei Tit ,09 Wintergeld (Leistung Nr ) Ausgaben an natürliche Personen, die von den , , ,00 Ländern im Rahmen des beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (BerRehaG) refinanziert werden Leistungen an natürliche Personen , , ,07 im Rahmen zusätzlicher arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Verpflichtungsermächtigung: ,00 : für das 2014 eingegangene Jahr Bindungen Gesamtstand aller , , , ff. 0,00 0,00 0,00 Summe , , ,97 ESF-Förderperiode , Programm bei Transferkurzarbeitergeldbezug (Leistung Nr ) Ausgaben: : für das 2014 eingegangene Jahr Bindungen ,83 Gesamtstand aller , , , ff. 0,00 0,00 0,00 Summe , , ,97 - Seite 21 -

28 ESF-Förderperiode , Programm bei Bezug von konjunkturellem oder Saison-Kurzarbeitergeld (Leistung Nr ) Ausgaben: 7.709,22 : für das 2014 eingegangene Jahr Bindungen Gesamtstand aller ,00 0,00 0, ff. 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 Frühere ESF-Förderprogramme (Leistung Nr ) Ausgaben: , Erstattung der Beiträge zur Sozialversicherung an , , ,82 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei Saison-Kurzarbeitergeld (umlagefinanziert) (Leistung Nr ) für Tit , Zuschüsse zur Förderung der Eingliederung , , ,52 schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt (Leistung Nr ) Verpflichtungsermächtigung: davon fällig 2015: davon fällig 2016 ff.: , , ,00 : für das 2014 eingegangene Jahr Bindungen Gesamtstand aller , , , ff , , ,57 Summe , , ,04 - Seite 22 -

29 Abschluss des Kapitels 3 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse , , ,24 Investitionen , , ,74 Gesamtausgaben , , ,98 (Kapitelabschluss): für das Jahr 2014 eingegangene Bindungen Gesamtstand aller , , , ff , , ,36 Summe , , ,77 - Seite 23 -

30 Ausgaben Haushaltsvermerk 1. Die Ausgaben des Kapitels 4 sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Zuweisungen und Zuschüsse Kapitel 4 Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit und bei Zahlungsunfähigkeit der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers sowie Erstattungen an andere Sozialversicherungsträger Einnahmen fließen den Ausgaben zu, soweit für ihren Entstehungsgrund keine gesonderte Einnahmezweckbestimmung besteht Sonstige Zuweisungen an andere Sozialversicherungsträger , , ,57 für Tit , Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen , , ,59 Versicherungsträgern bei Tit , Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit , , ,56 bei Tit ,57 bei Tit ,22 Überplanmäßige Ausgaben , , Insolvenzgeld , , ,81 für Tit für Tit , , ,81 - Seite 24 -

31 Abschluss des Kapitels 4 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse Gesamtausgaben , , , , , ,77 - Seite 25 -

32 Kapitel 5 Verwaltungsausgaben SGB III und der Familienkasse, Ausgaben für die Bereitstellung von Ressourcen und Dienstleistungen der BA für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) sowie Einzugskostenvergütungen Ausgaben Haushaltsvermerk Die Ausgaben der Hauptgruppen 5, 7 und 8 sind übertragbar. 3. Innerhalb der Hauptgruppen sind die Ausgabemittel und Verpflichtungsermächtigungen jeweils gegenseitig deckungsfähig Bei den mit einem *) versehenen en sind die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bis zum Vorliegen der Voraussetzungen des 24 Abs.1 bzw. 2 BHO ganz oder teilweise nach 24 Abs. 3 BHO gesperrt. Ausgaben für Planungs- und Vorbereitungsarbeiten dürfen zu Lasten der verfügbaren Haushaltsmittel geleistet werden. Über die Aufhebung der Sperre entscheidet der Vorstand der BA. Der Vorstand kann die Entscheidungsbefugnis auf die Verwaltung übertragen. Die Ausgabemittel und Verpflichtungsermächtigungen der Hauptgruppen 4, 5, 6, 7 und 8 sind jeweils über die Hauptgruppe hinaus bis zu 25 % der Ausgabemittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen der deckungsberechtigten gegenseitig deckungsfähig. Ausgaben für die Beschäftigung von Kräften mit befristetem Arbeitsvertrag zur Umsetzung von Aufträgen Dritter zu Forschungsarbeiten bei Titel Entgelte der Kräfte mit befristetem Arbeitsvertrag sowie der Kräfte mit befristetem Arbeitsvertrag für Sonderprojekte (ohne AT) dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kapitel 1 Titel Erstattungen für Forschungsarbeiten geleistet werden. Die Verstärkung kann auf der Basis abgeschlossener Vereinbarungen zur Kostenerstattung für Forschungsarbeiten unabhängig vom Zeitpunkt des Zuflusses der Einnahmen, jedoch höchstens im vertraglich vereinbarten Umfang vorgenommen werden. Die Ermächtigungen zur Umsetzung von Aufträgen Dritter zu Forschungsarbeiten stehen für die gesamte Laufzeit des Auftrages zur Verfügung. 6.1 Einsparungen bei Kapitel 2 Titel Eingliederungstitel dienen bis zur Höhe von 150 Mio. EUR zur Deckung von Ausgaben bei folgenden Titeln Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne AT) Entgelte für Kräfte mit befristetem Arbeitsvertrag im Rahmen des wirkungsorientierten beziehungsweise bedarfsorientierten Einsatzes, wenn bei Kapitel 2 Titel Eingliederungstitel die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme bezogen auf den Gesamthaushalt belegt ist. Die Transfers sind in das Wirkungscontrolling und die Erfolgsmessung der Agenturen einzubeziehen. Die Inanspruchnahme ist bei Titel auf 250 Stellen begrenzt. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit obliegt den Agenturen für Arbeit. - Seite 26 -

33 6.2 Die Ausgaben des Kapitels 5 können zur Deckung der Ausgaben bei Kapitel 2 Titel Eingliederungstitel 7. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Titel Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Baumaßnahmen von mehr als EUR im Einzelfall 1) und Grunderwerb sind jeweils gegenseitig deckungsfähig. 8. Die Ausgaben der Titelgruppe 55 (Ausgaben für Informationstechnik) sind gegenseitig deckungsfähig. 9. Einsparungen bei Titel Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen, Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten und Baumaßnahmen von mehr als EUR im Einzelfall 1) dienen zur Deckung von Ausgaben bei Titel Liquiditätshilfen an die BA Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH. 10. Ausgaben und Mehrausgaben bei Titel Entgelte der Kräfte mit befristetem Arbeitsvertrag sowie der Kräfte mit befristetem Arbeitsvertrag für Sonderprojekte (ohne AT), Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen, Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Baumaßnahmen von mehr als EUR im Einzelfall, 1) Grunderwerb und Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software über EUR im Einzelfall dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Kapitel 1 Titel Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen 11. Ausgaben und Mehrausgaben im Kapitel 5 dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kapitel 1 Titel dienen. Deckungsmittel dürfen nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme bezogen auf den Gesamthaushalt belegt ist. Die Transfers sind in das Wirkungscontrolling und die Erfolgsmessdung der Agenturen einzubeziehen. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit obliegt den Agenturen für Arbeit. sowie in dem Umfang geleistet werden, in dem Zahlungen der BA-Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH die an sie insgesamt geleisteten Liquiditätshilfen übersteigen Erstattung von Verwaltungskosten durch den Bund geleistet werden, die vom Bund zweckgebunden für Ausgaben des laufenden Haushaltsjahres zugeteilt werden. Die Verstärkung kann auf der Basis abgeschlossener Vereinbarungen zur Erstattung von Verwaltungskosten durch den Bund unabhängig vom Zeitpunkt des Zuflusses, jedoch höchstens im vertraglich vereinbarten Umfang vorgenommen werden. Einnahmen fließen den Ausgaben zu, soweit für ihren Entstehungsgrund keine gesonderte Einnahmezweckbestimmung besteht. Einnahmen aus der Inanspruchnahme von finanziellen Mitteln der Rehabilitationsträger und der Integrationsämter zur Förderung der Beschäftigung von behinderten und schwerbehinderten Menschen in der BA fließen den Ausgaben zu. Ausgaben und Mehrausgaben im Kapitel 5 im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende dürfen bis zur Höhe erwarteter Mehreinnahmen bezogen auf einzelne Erstattungstatbestände bei Kapitel 1 Titel Erstattung von Verwaltungskosten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei Kapitel 5 durch den Bund geleistet werden. Die Verstärkung ist auf 100 Mio. EUR begrenzt. - Seite 27 -

34 15. Ausgaben und Mehrausgaben im Kapitel 5 dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kapitel 1 Titel Erstattung von sonstigen Verwaltungsausgaben - ohne Bund - geleistet werden. Die Verstärkung kann auf der Basis abgeschlossener Vereinbarungen zur Erstattung von Verwaltungskosten unabhängig vom Zeitpunkt des Zuflusses der Einnahmen, jedoch höchstens im vertraglich vereinbarten Umfang vorgenommen werden. 16. Ausgaben und Mehrausgaben bei Titel Mieten und Pachten des Kapitels 5 dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Kapitel 1 Titel Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung geleistet werden. - Seite 28 -

35 Personalausgaben Aufwendungen der Organe und der Ausschüsse außerhalb der , , ,50 Organe der Bundesagentur für Arbeit für Tit , Bezüge des Vorsitzenden und der Mitglieder des Vorstands , , ,30 für Tit , Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und , , ,99 Beamten, Professorinnen und Professoren für Tit für Tit , ,56 für Tit , , Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte 0, , ,44 für Tit , Zuweisung an den Versorgungsfonds der BA , , ,86 von Tit ,50 von Tit ,30 von Tit ,19 von Tit ,44 von Tit ,34 von Tit ,02 von Tit ,41 von Tit ,19 von Tit ,14 von Tit ,10 von Tit ,77 von Tit ,33 von Tit ,47 von Tit ,96 von Tit ,46 von Tit ,07 von Tit ,76 von Tit ,83 von Tit ,96 von Tit ,47 von Tit ,24 von Tit ,51 von Tit ,50 von Tit ,45 von Tit ,24 von Tit ,47 von Tit ,35 von Tit , ,86 - Seite 29 -

36 Entgelte der Kräfte mit befristetem Arbeitsvertrag sowie der Kräfte , , ,24 mit befristetem Arbeitsvertrag für Sonderprojekte (ohne AT) von Tit , Vergütungen der Studierenden und der Auszubildenden sowie der , , ,34 Praktikantinnen und Praktikanten für Tit , Entgelte für Kräfte mit befristetem Arbeitsvertrag im Rahmen des 0, , ,50 wirkungsorientierten beziehungsweise bedarfsorientierten Einsatzes von Kap. 2 Tit , Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne AT) , , ,02 für , Entgelte der außertariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer , , ,41 für Tit , Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften außer für Bezieher von , , ,19 Versorgungsbezügen für Tit , Fürsorgeleistungen außer Leistungen nach dem , , ,14 Beamtenversorgungsgesetz für Tit ,14 - Seite 30 -

37 Inanspruchnahme von überbetrieblichen, betriebsärztlichen und , , ,10 sicherheitstechnischen Diensten sowie von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit (als freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter); Aufwendungen für das Gesundheitsmanagement Unter Berücksichtigung der Maßgaben der Rahmenvereinbarung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement und weiterer konkretisierender Weisungen können insbesondere Aktivitäten und Maßnahmen mit einem kollektiven und präventiven Ansatz für die Beschäftigten unentgeltlich oder gegen eine anteilige Kostenbeteiligung durchgeführt werden. für Tit ,10 Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für (Leistung Nr ) Ausgaben: ,69 Betriebliches Gesundheitsmanagement (Leistung Nr ) Ausgaben: , Zuschüsse für soziale Einrichtungen , , ,77 für Tit , Erstattungen an die Unfallkasse des Bundes , , ,56 von Tit , Trennungsgeld, Fahrkostenzuschüsse sowie , , ,33 Umzugskostenvergütungen für Tit , Zur Verstärkung der Personalausgaben 0,00 0,00 0,00 Sächliche Verwaltungsausgaben Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs , , ,47 und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände für Tit ,47 - Seite 31 -

38 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl , , ,96 für Tit , Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume , , ,82 für Tit für Tit , , , Mieten und Pachten , , ,07 für Tit , Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen , , ,36 von Titel , Aus- und Fortbildung, Lehr- und Lernmittel , , ,76 für Tit , Gerichtskosten und ähnliche Ausgaben , , ,83 für Tit , Sachverständige , , ,96 für Tit ,96 Honorare und Reisekosten an externe Sachverständige (Leistung Nr ) Ausgaben: ,90 Ärztliche Begutachtungen (Leistung Nr ) Ausgaben: ,14 - Seite 32 -

39 Dienstreisen , , ,47 für Tit , Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretung und der , , ,24 Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten für Tit , Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in , , ,51 besonderen Fällen für Tit ,51 Alle Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen müssen Anlass, Funktion und Anzahl der Teilnehmer/Begünstigten erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Belege ist nicht zulässig Aufträge und Dienstleistungen , , ,50 für Tit ,50 Personaldienstleistungen, Verwaltungskostenerstattungen an Externe (Leistung Nr ) Ausgaben: ,24 Scandienstleistungen eakte (Leistung Nr ) Ausgaben: , Vermischte Ausgaben , , ,45 für Tit ,45 Haushaltsvermerk Aus diesen Ausgaben können auch Zuwendungen aus Billigkeitsgründen gewährt werden. - Seite 33 -

40 Öffentlichkeitsarbeit , , ,24 für Tit ,24 Haushaltsvermerk Nach 77a SGB IV i. V. m. 63 Abs. 3 S. 2 BHO wird zugelassen, dass Publikationsmittel der Öffentlichkeitsarbeit gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich abgegeben werden Veröffentlichung und Dokumentation , , ,47 für Tit ,47 Haushaltsvermerk Nach 77a SGB IV i. V. m. 63 Abs. 3 S. 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstige Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich abgegeben werden Forschung, Untersuchungen und Ähnliches , , ,35 für Tit , Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen , , ,01 für Tit , Förderung des Vorschlagwesens , , , Ausgaben im Rahmen der Auslandsvermittlung der BA , , ,87 Haushaltsvermerk Aus den Ausgaben dürfen auch Finanzierungsanteile Dritter geleistet werden, die der BA erstattet werden. Zuweisungen und Zuschüsse Einzugskostenvergütungen , , , Aufwendungs- und Förderungszuschüsse zur Schaffung von , , ,25 Wohnungen für Verwaltungsangehörige für Tit ,12 - Seite 34 -

41 Beiträge an Vereine, Gesellschaften und Institute sowie an , , ,12 internationale Organisationen von Tit ,12 Investitionen Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten , , ,22 für Tit ,36 Verpflichtungsermächtigung: fällig 2015: fällig 2016: , ,00 0,00 : für das 2014 eingegangene Jahr Bindungen Gesamtstand aller ,25 0, , ff. 0,00 0,00 0,00 Summe ,25 0, , Baumaßnahmen von mehr als EUR im Einzelfall *) , , ,08 Verpflichtungsermächtigung: fällig 2015: fällig 2016: , , ,00 : für das 2014 eingegangene Jahr Bindungen Gesamtstand aller ,49 0, , ff. 0,00 0,00 0,00 Summe ,49 0, ,49 - Seite 35 -

42 Nach 24 Abs. 3 BHO gesperrte Ausgabemittel gemäß Haushaltsplan Entsperrungen Am Jahresende 2014 noch gesperrt verfügbar somit Ist-Ausgaben 2014 Nach 24 Abs. 3 BHO gesperrte Verpflichtungsermächtigungen gemäß Haushaltsplan Entsperrungen Am Jahresende 2014 noch gesperrt verfügbar somit Ist-Bindungen 2014 (fällig 2015 und 2016 ff.) , , , , , , , , , , , , Erwerb von Fahrzeugen , , ,54 Haushaltsvermerk Einnahmen aus Ersatzleistungen für Schäden an Fahrzeugen der Bundesagentur, die nicht zur Instandsetzung bestimmt werden, fließen einschließlich etwaiger Restwerterlöse den Ausgaben zu. für Tit Verpflichtungsermächtigung: fällig 2015: fällig 2016: ,54 0,00 0,00 0,00 : für das 2014 eingegangene Jahr Bindungen Gesamtstand aller ,00 0,00 0, ff. 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 - Seite 36 -

43 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände über , , , EUR im Einzelfall von Tit Verpflichtungsermächtigung: fällig 2015: fällig 2016: , , ,00 0,00 : für das 2014 eingegangene Jahr Bindungen Gesamtstand aller ,35 0, , ff. 0,00 0,00 0,00 Summe ,35 0, , Grunderwerb , , ,53 Haushaltsvermerk Der Erlös aus der Veräußerung von Grundstücken der BA fließt den Ausgaben bis zur Höhe des Kaufpreises von zu beschaffenden Grundstücken zu, wenn die Veräußerung und der Erwerb Gegenstand desselben Kaufvertrages sind. für Tit für Tit Verpflichtungsermächtigung: fällig 2015: fällig 2016: , , ,53 0,00 0,00 0,00 : für das 2014 eingegangene Jahr Bindungen Gesamtstand aller ,00 0,00 0, ff. 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0, Liquiditätshilfen an die BA Gebäude-, Bau- und 0,00 0,00 0,00 Immobilienmanagement GmbH Darlehen zur Schaffung von Wohnungen für Verwaltungsangehörige ,00 0, ,00 für Tit ,00 - Seite 37 -

44 Titelgruppe 55 Tgr. 55 Ausgaben für die Informationstechnik ( ,00) ( ,33) ( ,33) Geschäftsbedarf und Datenübertragung sowie Geräte, Ausstattungs , , ,01 und Ausrüstungsgegenstände, Software bis EUR im Einzelfall sowie Wartung für Tit ,58 für Tit , , Miete für Datenverarbeitungsanlagen, Geräte, Ausstattungsund , , ,58 Ausrüstungsgegenstände, Maschinen, Software von Tit , Aus- und Fortbildung; Lehr- und Lernmittel , , ,52 für Tit , Aufträge und Dienstleistungen , , ,77 Haushaltsvermerk Nach 77a SGB IV i. V. m. 63 Abs. 3 S. 2 BHO wird zugelassen, dass von der BA im Bereich der Datenverarbeitung entwickelte Software unentgeltlich an Stellen der öffentlichen Verwaltung im Inland abgegeben wird, soweit Gegenseitigkeit besteht. für Tit ,77 - Seite 38 -

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