Träger- und Schulinformation:
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- Adolf Simen
- vor 6 Jahren
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1 Träger- und Schulinformation: Durchführung und Evaluation von Praxiskursen im Rahmen der Umsetzung der Landesinitiative Kein Abschluss ohne Anschluss Übergangssystem Schule- Beruf NRW an Schulen in Hagen und im Ennepe-Ruhr-Kreis Vorbemerkung Das neue Übergangssystem unterstützt Schülerinnen und Schüler frühzeitig bei der Berufsund Studienorientierung, der Berufswahl und beim Eintritt in Ausbildung oder Studium. Dazu wurden im Rahmen der Landesinitiative Kein Abschluss ohne Anschluss Übergang Schule-Beruf NRW KAoA Standardelemente entwickelt, die den Berufsorientierungsprozess beginnend ab Klasse 8 systematisieren. Eines dieser Standardelemente sind die Praxiskurse (SBO 6.3, Praxiskurse/ Fach- und Sozialkompetenz berufsbezogen vertiefen ) (Anlage 1). Standardelement Praxiskurse Praxiskurse richten sich gezielt an Schülerinnen und Schüler der Klasse 9, die besondere Förderung benötigen, weil sie voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, einen Abschluss der Sekundarstufe I zu erreichen oder den Übergang in eine Ausbildung zu bewältigen. Sie dienen dazu, Jugendlichen die Anforderungen eines Berufsfelds zu vermitteln und den Anwendungsbezug zu Inhalten des Unterrichts erfahrbar zu machen, indem sich die Schüler/innen in beruflichen Tätigkeiten erproben. Neben praktischen und fachlichen Kompetenzen, werden dabei auch Arbeitshaltung und soziale und personale Kompetenzen gefördert. Praxiskurse können in Betrieben (Ergänzungspraktikum) 1 oder bei Bildungsträgern absolviert werden. Anforderungen an Praxiskurse bei einem Bildungsträger Praxiskurse bei einem Bildungsträger umfassen jeweils 24 Zeitstunden bzw. 3 Tage berufsbezogener Fachpraxis inklusive berufsbezogener Fach- und Sozialkompetenz. Es werden vertiefte praktische Erfahrungen in einem Berufsfeld vermittelt und integriert fachliche bzw. soziale Kompetenzen gefördert, die die Eignung für die berufliche Ausbildung erhöhen können. Die Vermittlung der integrierten Fach- und Sozialkompetenzanteile sollte 1/3 der Kursdauer in Anspruch nehmen und darf ½ der Kursdauer nicht überschreiten. Ein Praxiskurs kann mit mindestens 10, maximal 16 Teilnehmer/innen durchgeführt werden. Pro Schüler/in können zwei Praxiskurse besucht werden. Der erste Praxiskurs findet von bis statt, der zweite Praxiskurs von bis Verfahren Praxiskurse Auswahl der Schüler/innen durch die Schule Insgesamt können Praxiskurse für 10% aller Schülerinnen und Schüler angeboten werden, die im Schuljahr 2013/14 in KAoA eingestiegen sind. Für die Region Hagen und den Ennepe- Ruhr-Kreis wurde beschlossen, dass zunächst ein Platzkontingent für diejenigen Schülerinnen und Schüler vorgehalten wird, bei denen davon auszugehen ist, dass sie unter die Zielgruppe für Praxiskurse fallen (Förderschulen, integrative Lerngruppen und BUS-Klassen). Verbleibende Plätze werden danach den STARTKLAR-Schulen, den Hauptschulen, Gesamtschulen usw. angeboten. Die Schulen wählen die Schülerinnen und Schüler auf Basis der 1 Praxiskurse in Betrieben werden von der Schule, in Absprache mit dem/der Schüler/in sowie dessen/deren Eltern, selbst organisiert. Seite 1
2 bisherigen und voraussichtlich zu erwartenden Entwicklung der/des jeweiligen Jugendlichen, sowie unter Beteiligung der/des Jugendlichen und deren/dessen Eltern aus. In Rücksprache mit den Jugendlichen meldet die Schule über ein Rückmeldeformular pro Schüler/in diejenigen drei Berufsfelder an die kommunale Koordinierung, die durch die Potenzialanalyse ermittelt wurden. Sollten Jugendliche ein ihnen empfohlenes Berufsfeld aufgrund der in der Berufsfelderkundung gemachten Erfahrungen für sich ausschließen, ist im Zweifelsfall auch die Nennung eines anderen Berufsfeldes möglich, das eher ihrer Interessenslage entspricht. Grundsätzlich ist das Abweichen von den gemachten Empfehlungen aber nur in begründeten Einzelfällen zulässig. Matchingverfahren Schülernennungen/Träger Die Kommunale Koordinierung gleicht die Schülernennungen mit dem regionalen Angebot der Träger ab und verteilt die Schüler/innen in Kooperation mit den beteiligten Trägern unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Kursgröße sowie bestehender Schulkooperationen. Ebenso wird darauf geachtet, dass möglichst nur kurze Fahrtstrecken zurückgelegt werden müssen. Die Träger bieten für den Transport der Schüler/innen gegebenenfalls Fahrdienste an. Zur genauen Absprache über die Durchführung der Praxiskurse, die vom (Kurs 1) und vom (Kurs 2) stattfinden, setzten sich die Träger mit den Schulen in Verbindung. Grundsätzlich gilt, dass sowohl die Vor- als auch die Nachbereitung der Praxiskurse in der Verantwortung der Schule liegt. Ebenso obliegt es der Schule Eltern, Träger und die Berufsberatung der Agentur für Arbeit in geeigneter Weise zu informieren und zu beteiligen. Auswahl von Trägern Interessierte Träger können sich mit ihren Konzepten ab dem bewerben - Abgabefrist ist der Die Kommunale Koordinierung wählt dann in Kooperation mit dem Schulamt geeignete Träger aus. Maßgeblich für die Auswahl eines Trägers sind die geforderten Nachweise für die Trägerzulassung und zielgruppenspezifische Konzepte, die den geforderten Qualitätskriterien entsprechen (S. 3-6). Träger, die von der Kommunalen Koordinierung ausgewählt wurden, schließen eine Kooperationsvereinbarung mit der Kommunalen Koordinierung (S. 7). Das Ergebnis der Trägerauswahl übermittelt die Kommunale Koordinierung an die LGH (Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.v.). Zur Freischaltung der Praxiskurse über das BAN-Portal müssen ausgewählte Träger eine Bausteinbeschreibung des Praxiskurses an die LGH senden (s. Anlage 2). Die Auswahlprozessschritte sind ausführlich in auf Seite 8 beschrieben. Ansprechpartner in Sachen Bewerbungsverfahren: Michaela Trzecinski Telefon: / trzecinski@agenturmark.de Iris Simmler Telefon: / simmler@agenturmark.de Seite 2
3 Regionale Auswahlkriterien 1. Der Anbieter sollte nachweislich 1.1 im Bezirk der Arbeitsagentur Hagen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarktstrukturen nachhaltig vernetzt sein. Dies bedeutet die Darstellung/Auflistung entsprechender Arbeits- und Kooperationsbeziehungen mit regionalen Betrieben, Verbänden und Sozialpartnern. 1.2 über Unterrichts-, Seminar- und/oder Praxisräume im Bezirk der Agentur für Arbeit Hagen verfügen. 1.3 über Kooperations- bzw. Arbeitsbeziehungen mit Schulen im Agenturbezirk verfügen. 1.4 über langjährige Erfahrung in der beruflichen Bildung mit Jugendlichen verfügen. 2. Der Anbieter muss 2.1 über eine AZAV-Zertifizierung für Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung verfügen. 2.2 nachweisen, dass qualifiziertes und zertifiziertes Personal eingesetzt wird. 2.3 seine Bereitschaft zur ständigen qualitativen (Weiter-) Entwicklung der Umsetzungskonzeption unter Einbeziehung der Akteure der Schullandschaft bekunden. 2.4 der kommunalen Koordinierung, Ergebnisberichte zur Planung und Umsetzung vorlegen (Kooperationsschulen, Durchführungszeitraum, kumulierte Ergebnisse). 2.5 im Rahmen des Zulassungsverfahrens zielgruppenspezifische Konzepte zur Durchführung der Praxiskurse vorlegen, die den regionalen Bewertungskriterien zur Durchführung von Praxiskursen entsprechen. 2.6 vor Aufnahme in die regionale Vorschlagsliste eine Kooperationsvereinbarung mit der Kommunalen Koordinierung abschließen (siehe Kooperationsvereinbarung S. 7). Bei Verbünden mehrerer Träger, die jeweils ein Verbundkonzept abgeben, übernimmt ein Träger die organisatorische Verantwortung und ist Ansprechpartner für die Schule. Alle Träger des Trägerverbundes schließen die unter Ziffer 2.6 genannte Kooperationsvereinbarung mit der Kommunalen Koordinierung. Seite 3
4 Regionale Bewertungskriterien zur Durchführung von Praxiskursen Voraussetzung für die Bewertung eingereichter Konzepte ist, dass der Anbieter die zuvor beschriebenen regionalen Auswahlkriterien erfüllt hat. Qualitätsmerkmale Indikator Konzept das Konzept greift die Konkretisierung des Standardelements SBO 6.3, Praxiskurse/Fach- und Sozialkompetenz berufsbezogen vertiefen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen auf. Das Konzept entspricht schulformbezogen den speziellen Anforderungen der Zielgruppe. Das Konzept umfasst die vertiefte Berufsorientierung in einem Berufsfeld. Das Konzept gibt Aufschluss über die inhaltliche Ausgestaltung des berufsbezogenen Fach- und Sozialkompetenzanteils zu einem Drittel der Kursdauer. Das Konzept beinhaltet die Erstellung eines Werkstücks. zeitlicher und organisatorischer Ablauf des Gesamtprojektes sind realistisch und in einzelne Phasen (Vorbereitung, Durchführung, Auswertung) gegliedert. Der Träger plant zur Umsetzung des Konzeptes geeignete Räumlichkeiten im Bezirk der Agentur für Arbeit Hagen ein, die gut mit dem ÖPNV erreichbar sind oder/und organisiert einen Fahrdienst. Handlungsorientierung Es wird (überwiegend) handlungsorientiert gearbeitet. Praktische Aufgaben entsprechen Tätigkeiten des jeweiligen Berufsfelds und fördern berufsfeldbezogen praxisrelevante Fähigkeiten und Kompetenzen. Die Jugendlichen erstellen ein Werkstück, das sie mit nach Hause nehmen/verwenden können. Aspekte der Erprobung: Die Jugendlichen erproben sich unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte in beruflichen Tätigkeiten: praktische/ fachliche Tätigkeiten und Kompetenzen, berufspraktische Erfahrungen wie z.b.: kaufmännische, soziale oder naturwissenschaftlich-technische Tätigkeiten, handwerkliches und Seite 4
5 technisches Geschick, Sprachbeherrschung, rechnerisches Denken, räumliches Vorstellungsvermögen Arbeitshaltung: Konzentration, Bearbeitungsgeschwindigkeit, Zuverlässigkeit soziale Kompetenz: kommunikativer Anteil an Lösungsschritten, Zusammenarbeit mit anderen personale Kompetenz: Motivation, Leistungsbereitschaft, Geduld Kompetenzansatz Der Kompetenzansatz wird in der Umsetzung als Leitbild berücksichtigt. Die Tätigkeiten sind derart angelegt, dass sie die Jugendlichen herausfordern, aber nicht überfordern. Die Arbeitsergebnisse werden konstruktiv/ positiv formuliert. Transparenzprinzip Die Jugendlichen werden im Vorfeld über den Inhalt des Praxiskurses informiert. Die Aufgabenstellung, deren Ziele, die Arbeitsschritte sowie die in die Leistungsbewertung einfließenden Beobachtungskriterien werden erklärt. Feedback/ Schriftliche Ergebnisdokumentation Systematische Beobachtung Mit jeder/ jedem Jugendlichen wird ein individuelles stärkenorientiertes Feedbackgespräch zur Unterstützung des Berufsorientierungsprozesses geführt. Zum Abschluss des Praxiskurses erhalten die Jugendlichen eine individuelle schriftliche Rückmeldung (Zertifikat) zu ihrer Teilnahme. Diese enthält: o grundlegende Informationen zu Dauer und Berufsfeld. o konkrete Aussagen zu Kompetenzen und Stärken. o Empfehlungen für die individuelle Entwicklung von Stärken und Kompetenzen. Die Dokumentation ist für die Jugendlichen und für Dritte nachvollziehbar und aussagekräftig. Die Dokumente sind regional aufeinander abgestimmt und vergleichbar. Die Ergebnisse werden in einem geeigneten Portfolioinstrument dokumentiert. Die Beobachtung erfolgt mithilfe eines Beobachtungsbogens. Der Beobachtungsbogen greift die für das Berufsfeld relevanten Fähigkeiten auf und ermöglicht ei- Seite 5
6 Regionale Qualitätsentwicklung ne differenzierte Bewertung. Die Praxiskurse werden nach verbindlichen Qualitätskriterien und einheitlichen regionalen Maßnahmeplänen durchgeführt. Der Träger verpflichtet sich dazu, im Rahmen eines regionalen Qualitätszirkels seine Verfahren an die Rahmenstandards des Landes NRW (KAoA) und der Region anzupassen, ständig weiterzuentwickeln und zu evaluieren mit dem Ziel, positive Effekte für die Region und für die Zielgruppe der Angebote zu erzielen. Strukturierte Rückmeldungen der Jugendlichen fließen in die Weiterentwicklung der Inhalte ein (Feedbackbogen). Managing Diversity Systemorientierung Jugendliche, die an Praxiskursen teilnehmen, bringen unterschiedliche Voraussetzungen mit. Sie unterscheiden sich durch ihr Alter, ihr Geschlecht, ihre körperlichen Gegebenheiten (Behinderungen), ihre Lebensstile, ihre kulturellen und familiären Hintergründe, ihre sexuelle Orientierung, ihren religiösen Glauben und die Ethnie, der sie angehören. Im Konzept wird diese Verschiedenartigkeit berücksichtigt. Die Jugendlichen machen im Rahmen der Praxiskurse die Erfahrung, dass ihnen Wertschätzung entgegengebracht und vor Ort ein positiver Umgang mit Wertevielfalt und Pluralismus gepflegt wird. Praxiskurse bilden ein Element innerhalb des neuen Übergangssystems von der Schule in den Beruf. Jugendliche, die an diesem Verfahren teilnehmen, können davon ausgehen, dass der Praxiskurs auf Erkenntnisse aus Potenzialanalyse und Berufsfelderkundung aufbaut und eine differenziertere Berufswahlentscheidung befördert. Dem Konzept sind neben den in den regionalen Auswahlkriterien genannten Nachweisen ein Entwurf des Beobachtungsbogens und des Feedbackbogens für die Rückmeldungen der Jugendlichen beizulegen (Qualitätsentwicklung). Das Zertifikat, das die Jugendlichen nach ihrer Teilnahme erhalten, soll erst nach der Trägerauswahl in Abstimmung mit allen beteiligten Trägern sowie der Kommunalen Koordinierung entwickelt werden. Träger, die sich bewerben, stimmen diesem Verfahren zu! Seite 6
7 Hagen, Kooperationsvereinbarung KOOPERATIONSVEREINBARUNG über die Durchführung von Praxiskursen für Schülerinnen und Schüler der 9. Und 10. Klassen in Hagen und dem Ennepe-Ruhr-Kreis Die Vereinbarung wird zwischen dem Träger und der Kommunalen Koordinierung in der agentur mark GmbH, Hagen, geschlossen Der Träger verpflichtet sich bei der Durchführung der Praxiskurse die regionalen Auswahl- und Bewertungskriterien einzuhalten. Dieser Kriterienkatalog zur Durchführung von Praxiskursen im Rahmen der Landesinitiative Kein Abschluss ohne Anschluss Übergang Schule-Beruf NRW in Hagen und dem Ennepe-Ruhr-Kreis ist dieser Kooperationsvereinbarung als Anlage beigefügt. Die Kommunale Koordinierung meldet den Träger nach Abschluss des Prüfverfahrens bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) an und informiert alle Schulen, dass das Angebot des Trägers einer entsprechenden Prüfung unterzogen wurde. Abweichungen von den vorgenannten Vereinbarungsgegenständen bedürfen der Zustimmung des Trägers und der Kommunalen Koordinierung. Hagen, den Träger Kommunale Koordinierung agentur mark GmbH Seite 7
8 Auswahlprozessschritte Praxiskurse Auswahlprozessschritte Praxiskurse in Hagen und im Ennepe-Ruhr-Kreis für das Schuljahr 2014/ Versendung des Schulinformationsschreibens zu den Praxiskursen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf und Aufforderung zur Meldung in Frage kommender SuS an die Kommunale Koordinierung. Meldung/Abfrage der Schülerzahlen (1. alle Förderschüler/innen, 2. alle SuS der integrativen Lerngruppen Abfrage Inklusionsbeauftragte Schulamt, 3. SuS der BUS-Klassen Abfrage HS Remberg, HA und Overbergschule, Witten, 4. SuS weiterer Schulen nach Förderbedarf) Initiierung des Bewerbungsverfahrens: Information über das Bewerbungsverfahren einschl. Bekanntgabe der Auswahl- und Bewertungskriterien an potentielle Träger, die eine Bereitschaft zur Umsetzung von Praxiskursen haben. Veröffentlichung der Zulassungs- und Bewertungskriterien auf der Homepage der agentur mark GmbH: Vertiefende Informationen zu den Praxiskursen auf Informationsveranstaltung für diejenigen Schulen, die im vergangenen Schuljahr in die Landesinitiative KAoA eingestiegen sind (Einsteigerschulen 13/14) Abgabefrist für die Bewerbungsunterlagen. Die Bewerbungsunterlagen (erforderliche Nachweise und Erklärungen sowie berufsfeldbezogene Konzepte gemäß der regionalen Zulassungs- und Bewertungskriterien) sind in zweifacher Ausfertigung bis zum auf dem Postweg vorzulegen. Anschrift: agentur mark GmbH Frau Iris Simmler Handwerkerstraße Hagen Bewertung der eingereichten Konzepte für Praxiskurse und Auswahl geeigneter Träger bzw. Trägerkooperationen durch das Team Kommunale Koordinierung und das Schulamt. Im Auswahlverfahren eingeholte Voten sind nicht bindend, sondern haben Vorschlagscharakter vgl. LGH, Übermittlung des Ergebnisses der Trägerauswahl (Trägerliste) an die LGH (Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrheinwestfälischen Handwerks e.v.). durch die Kommunale Koordinierung Verteilung der Schüler/innen auf die angebotenen Kurse nach den genannten Kriterien Meldung über die Verteilung der Schüler/innen an die Schulen. Seite 8
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