Ingenieurbüro Greiner
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- Stefanie Fuhrmann
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1 Ingenieurbüro Greiner Beratende Ingenieure für Schallschutz PartG mbb Ingenieurbüro Greiner Beratende Ingenieure PartG mbb Otto-Wagner-Straße 2a Germering Telefon 089 / Telefax 089 / [email protected] Internet Gesellschafter: Dipl.-Ing.(FH) Rüdiger Greiner Dipl.-Ing. Dominik Prišlin Dipl.-Ing. Robert Ricchiuti Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. L3/0 Längenfeldweg Ost, Kommunaler Wohnungsbau (Fl.Nr. 4249/1) Murnau am Staffelsee Akkreditiertes Prüflaboratorium D-PL nach ISO/IEC 17025:2005 Ermittlung von Geräuschen; Modul Immissionsschutz Messstelle nach 29b BImSchG auf dem Gebiet des Lärmschutzes Deutsche Gesellschaft für Akustik e.v. (DEGA) Bayerische Ingenieurekammer-Bau Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung (Schallschutz gegen Gewerbegeräusche) Bericht Nr / 3 vom Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Greiner Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern für Schallimmissionsschutz Auftraggeber: Markt Murnau Rathaus im InnovationsQuartier James-Loeb-Straße Murnau a. Staffelsee Bearbeitet von: Datum: Berichtsumfang: Dipl.-Ing. Dominik Prišlin Dipl.-Ing. (FH) Felix Heidelberg Insgesamt 19 Seiten: 13 Seiten Textteil 3 Seiten Anhang A 3 Seiten Anhang B
2 Inhaltsverzeichnis 1. Situation und Aufgabenstellung 3 2. Grundlagen 3 3. Anforderungen an den Schallschutz DIN Gewerbegeräusche 5 4. Schallemissionen 7 5. Schallimmissionen Durchführung der Berechnungen Berechnungsergebnisse und Beurteilung Schallschutzmaßnahmen Textvorschlag für die Satzung des Bebauungsplanes Zusammenfassung 12 Anhang A: Anhang B: Abbildungen Eingabedaten (Auszug) - 2 -
3 1. Situation und Aufgabenstellung Der Markt Murnau beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. L3/0 Längenfeldweg Ost, Kommunaler Wohnungsbau (Fl.Nr. 4249/1). Innerhalb des geplanten WA-Gebietes soll Wohnbebauung entstehen. Westlich des Plangrundstückes befinden sich folgende gewerbliche Nutzungen (vgl. Übersichtsplan im Anhang A, Seite 2): - Andrae & Neuner GmbH (Unfall/Gebrauchtwagenhandel) - Spenglerei & Autolackiererei Huber - Kfz-Meisterbetrieb Pius Pest - weitere Gewerbeflächen Es ist zu prüfen, ob aufgrund der Schallemissionen der Gewerbebetriebe die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an der geplanten Wohnbebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes eingehalten werden können. Bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte sind die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen auszuarbeiten. Aufgabe der schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung im Einzelnen ist - die Ermittlung der Schallemissionen der bestehenden maßgebenden Gewerbebetriebe, - die Berechnung der Schallimmissionen (Beurteilungspegel) an der geplanten Wohnbebauung innerhalb des Plangebietes, - der Vergleich der berechneten Beurteilungspegel mit den I mmissionsrichtwerten der TA Lärm für WA-Gebiete, - die Nennung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen, sofern die Immissionsrichtwerte überschritten werden, - die Ausarbeitung eines Textvorschlages für die Satzung des Bebauungsplanes zum Thema Immissionsschutz. - die Darstellung der Untersuchungsergebnisse in einem verständlichen Bericht. Die Bearbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit den Planungsbeteiligten. 2. Grundlagen Diesem Bericht liegen zugrunde: [1] Planunterlagen: Digitale Flurkarte im Maßstab 1:1.000 vom Bebauungsplan Nr. L3/0 Längenfeldweg Ost, Kommunaler Wohnungsbau (Fl.Nr. 4249/1), Entwurf vom , von Angerer Konrad Fischer Urbaniak Architekten und Stadtplaner Wohnanlage am Längenfeldweg Markt Murnau am Staffelsee, Grundrisse Schnitte, Ansichten im Maßstab 1:100 (ohne Datum); PSA Pfletscher und Steffan Architekten + Ingenieure + Stadtplaner BDA, BAB [2] Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom , Nr. 7/ /4, Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 3 -
4 [3] Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom , Nr. II B /87 Vollzug des Baugesetzbuches und des Bundesimmissionsschutzgesetzes; Berücksichtigung des Schallschutzes im Städtebau Einführung der DIN 18005; Teil 1 [4] Ortsbesichtigung am in Murnau [5] DIN 18005: Schallschutz im Städtebau; Beiblatt 1 zu Teil 1: Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Mai 1987; bzw. DIN 18005: Schallschutz im Städtebau; Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli 2002 [6] DIN ISO : Akustik Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Oktober 1999 [7] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503 mit Aktualisierung vom 01. Juni 2017 [8] Angaben zum Betriebsablauf der Andrae & Neuner GmbH (Herr Neuner) vom mit Schallpegelmessungen [9] Angaben zum Betriebsablauf der Spenglerei & Autolackiererei Huber (Herr Huber) vom mit Schallpegelmessungen [10] Angaben zum Betriebsablauf des Kfz-Meisterbetriebes Pius Pest (Herr Pest) vom [11] Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen. Umweltplanung Arbeits- und Umweltschutz Heft 192, Hessische Landesanstalt für Umwelt, G.-Nr.: 3.5.3/325 vom mit Aktualisierung im Jahr 2005 [12] Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und T iefgaragen. Bayerisches Landesamt für Umweltschutz; 6. Überarbeitete Auflage; August 2007 [13] Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen vom (Az. 31-B ) zum Bauantrag von Christine Andrae und A ngela Neuner, zur Erweiterung der bestehenden Kfz-Unterstellhalle auf dem Flst. Nr. 898/5. [14] Rundungsvorschriften für gerechnete und gemessene Pegelwerte auf Basis der 133. LAI Sitzung (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz / LAI-Hinweise zur Auslegung der TA Lärm) vom März Anforderungen an den Schallschutz In Bayern ist für die Bauleitplanung die Norm DIN Schallschutz im Städtebau, Teil 1, Fassung Mai 1987 [5] eingeführt. Sie enthält neben Berechnungsverfahren im Beiblatt 1 auch schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, deren Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert ist, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. In der Neufassung der DIN vom Juli 2002 wird auf eigene Berechnungsverfahren verzichtet. Gemäß den Angaben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt folgt die Neufassung der gängigen Praxis, schon bei der Aufstellung von Bauleitplänen die bei den späteren Einzelvorhaben gebräuchlichen Berechnungsverfahren z.b. der TA Lärm (für Gewerbegeräusche), RLS-90 bzw. SCHALL 03 (für Verkehrsgeräusche) bzw. 18. BImSchV (Sport- und Freizeitgeräusche) anzuwenden
5 3.1 DIN Die DIN [5] enthält in Bezug auf Gewerbegeräusche schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, deren Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert ist, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Die schalltechnischen Orientierungswerte betragen: für allgemeine Wohngebiete tagsüber 55 db(a) nachts 40 db(a) Für die Beurteilung ist in der Regel tags der Zeitraum von Uhr und nachts von Uhr zugrunde zu legen. Die DIN enthält folgende Anmerkung: Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben ander en Belangen - z. B. dem Gesichtspunkt der Erhaltung überkommener Stadtstrukturen - zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange - insbesondere in bebauten Gebieten - zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeit) sollen jeweils für sich allein mit den O rientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und G rundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte und ent sprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet werden. 3.2 Gewerbegeräusche Für die schalltechnische Beurteilung von gewerblichen Anlagen nach BImSchG werden die Immissionsrichtwerte mit den entsprechenden Vorschriften zur Beurteilung der Tages- und Nachtzeit sowie der Ruhezeiten gemäß der TA Lärm [7] zugrundegelegt. Die TA Lärm enthält folgende Immissionsrichtwerte abhängig von der Gebietsnutzung: WA-Gebiete tagsüber 55 db(a) nachts 40 db(a) Einzelne, kurzzeitige Pegelspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 db(a), nachts um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten ( Maximalpegelkriterium ). Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiträume: tags nachts Uhr Uhr - 5 -
6 Unter Umständen kann die Nachtzeit bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Eine achtstündige Nachtruhe der Nachbarschaft im Einwirkungsbereich der Anlage ist sicherzustellen. Für folgende Zeiten ist ein Ruhezeitenzuschlag in Höhe von 6 db(a) anzusetzen: an Werktagen: an Sonn- und Feiertagen Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Für Immissionsorte in MI/MD/MK-Gebieten sowie Gewerbe- und Industriegebieten ist dieser Zuschlag nicht zu berücksichtigen. Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf die Summe aller auf einen Immissionsort einwirkenden Geräuschimmissionen gewerblicher Schallquellen. Geräuschimmissionen anderer Arten von Schallquellen (z.b. Verkehrsgeräusche, Sport- und Freizeitgeräusche) sind getrennt zu beurteilen. Die TA Lärm enthält weiterhin u.a. folgende besondere Regelungen und Hinweise: Seltene Ereignisse Können bei selten auftretenden betrieblichen Besonderheiten (an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden) auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung die Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden, kann eine Überschreitung zugelassen werden. Die Höhe der zulässigen Überschreitung kann einzelfallbezogen festgelegt werden; folgende Immissionshöchstwerte dürfen dabei nicht überschritten werden: tagsüber nachts 70 db(a) 55 db(a) Einzelne Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Kur-, Wohn- und Mischgebieten tags um nicht mehr als 20 db(a), nachts um nicht mehr als 10 db(a) überschreiten. Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen. Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück sollen in Kur-, Wohn- und Mischgebieten durch organisatorische Maßnahmen soweit wie möglich vermindert werden, wenn sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BimSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Der Beurteilungspegel für den S traßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 zu berechnen
7 Gemengelagen Wenn gewerblich genutzte Gebiete und W ohngebiete aneinandergrenzen, können die Immissionsrichtwerte für die Wohngebiete auf einen Zwischenwert der für die aneinandergrenzenden Gebietskategorien geltenden Werte erhöht werden. Die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete sollen dabei nicht überschritten werden. Es ist vorauszusetzen, daß der Stand der Lärmminderungstechnik eingehalten wird. 4. Schallemissionen Im Umfeld des Plangebietes befinden sich folgende Gewerbebetriebe (vgl. Abbildung, Anhang A, Seite 2): - Andrae & Neuner GmbH (Unfall/Gebrauchtwagenhandel) - Spenglerei & Autolackiererei Huber - Kfz-Meisterbetrieb Pius Pest - weitere Gewerbeflächen Im vorliegenden Fall sind bezüglich des Plangrundstückes die Emissionen der Firma Andrae & Neuner maßgebend. Die Weiteren Gewerbeflächen leisten aufgrund der großen Abstände zu dem Plangrundstück keinen maßgebenden Immissionsbeitrag. Zur Ermittlung der Schallemissionen wurden bei den Fi rmen Andrae & Neuner GmbH (Unfall / Gebrauchtwagenhandel), bei der Spenglerei & Autolackiererei Huber und i n geringem Umfang bei dem Kfz-Meisterbetrieb Pius Pest Betriebsbefragungen durchgeführt. Detailliert angesetzt werden lediglich die Emissionen der Fa. Andrae & Neuner GmbH (Unfall / Gebrauchtwagenhandel) und der Spenglerei & Autolackiererei Huber. Die Emissionen des Kfz-Meisterbetriebes Pius Pest werden überschlägig mittels einer Flächenschallquelle berücksichtigt. Gleiches gilt für die Gewerbefläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 898/2. Bei den vorgenommen Schallemissionsansätzen werden auch die in den jeweiligen Genehmigungsbescheiden (beispielsweise für die Fa. Andrae & Neuner GmbH [13]) genannten Auflagen entsprechend berücksichtigt. Folgender Emissionsansatz wird im Einzelnen gewählt: Andrae & Neuner GmbH (Unfall/Gebrauchtwagenhandel) Die Firma Andrae & Neuner GmbH handelt mit Unfall- und Gebrauchtwagen. Die Betriebszeiten sind in der Regel von 7:00 bis 20:00 Uhr und in Ausnahmefällen von 6:00 22:00 Uhr. Nachts herrscht in der Regel Betriebsruhe. Es ist geplant, bis zu 10 Mitarbeiter zu beschäftigen. Auf dem Betriebsgrundstück werden insbesondere gebrauchte Unfall-Kfz angeliefert und wieder abgeholt. Dies geschieht mittels Sattelschleppern (8er / 10er-Züge), Abschleppwägen und Pkw mit Anhängern. Auf dem Betriebsgrundstück werden die defekten Kfz mittels Dieselstaplern bewegt. In den z wei Lagerhallen auf dem Grundstück befinden sich neben Lag erflächen auch Werkstätten. Hinweis: Bei diesem Betrieb ist zu beachten, dass insbesondere beim Verladen der Kfz (auch mittels Dieselstapler) auf die Sattelschlepper, etc. über den Tag verteilt und auch in den Abendstunden hohe Pegelspitzen durch Schlaggeräusche (Metall auf Metall, etc.) auftreten
8 Folgende Emissionen (mit der ID 1) werden auch im Sinne einer Maximalabschätzung der möglichen Nutzung im Einzelnen während der Tageszeit in den Freibereichen an der Straße und zwischen den beiden Hallen berücksichtigt: Pkw-Bewegungen - An- und Abfahrt von täglich 6 Lkw > 7,5 t (zzgl. Rangiergeräuschen im östlichen Bereich) - Betrieb von Dieselstaplern (4 Stunden) - Laute Be /Entladung von Pkw (2 Stunden) - Leise Be /Entladung von Pkw (2 Stunden) - Werkstatt / Arbeiten im Freien (4 Stunden) - Kompressor (Schallabstrahlung über Außenwand 4 Stunden) Spenglerei & Autolackiererei Huber Die Betriebszeiten der Spenglerei & Autolackiererei sind in der Regel von 7:00 bis 20:00 Uhr und in Ausnahmefällen bis 22:00 Uhr. Nachts herrscht mit Ausnahme einer Nachtanlieferung (Nacht- Express) Betriebsruhe. Es werden 9 Mitarbeiter beschäftigt. Im Zuge der Ortsbesichtigung wurden Messungen an der Lackieranlage durchgeführt. Zudem ist im vorliegenden Fall die Schallabstrahlung über die geöffneten Hallentore (Werkstatt / Spenglerei bzw. Lackiererei) pegelbestimmend. Auch hier wurden Messungen der Schallabstrahlung durchgeführt. Im vorliegenden Fall wird die Schallabstrahlung bei jeweils lauten Tätigkeiten bei geöffneten Hallentoren angesetzt. Diese sind gegenüber den l eisen, vernachlässigbaren Tätigkeiten pegelbestimmend. Folgende Schallquellen werden im Einzelnen während der Tages- und Nachtzeit angesetzt: - 60 Pkw-Bewegungen tags - Elektrostapler (15 min tags) - Fahrweg Lieferwagen (3 tags / 1 nachts) - Be/Entladen (15 min tags / 5 min nachts) - Schallabstrahlung Werkstatt / Spenglerei (5h tags) - Schallabstrahlung Lackiererei (5h tags) - Lackieranlage (Standbybetrieb 5 h tags) - Lackieranlage (Lackierbetrieb 5 h tags) Kfz-Meisterbetrieb Pius Pest / Gewerbefläche Fl.Nr. 898/2 Für die Fläche des Kfz-Meisterbetriebes Pius Pest wird überschlägig ein flächenbezogener Schallleistungspegel in Höhe von L WA = 63 / 48 db(a)/m 2 angesetzt. Für die Gewerbefläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 898/2 wird überschlägig ein flächenbezogener Schallleistungspegel in Höhe von L WA = 65 / 50 db(a)/m 2 angesetzt. Folgende Schallemissionen werden im Einzelnen während der Tageszeit angesetzt (vgl. Eingabedaten im Anhang B, Seite 3): - 8 -
9 Tabelle 1: Schallemissionen während der Tageszeit Schallquelle Schallleistungspegel Einwirkzeit / Anzahl Emissionspegel Bemerkung Andrae & Neuner GmbH ID 1 Parkplatz mit 50 Stpl Bewegungen L WA = 83,0 db(a) gemäß [12] Fahrweg Lkw > 7,5 t L`WA = 63 db(a) 4 Lkw L`WA = 57,0 db(a) gemäß [11] Fahrweg Lkw > 7,5 t L`WA = 62 db(a) 2 Lkw L`WA = 54,0 db(a) gemäß [11] Dieselstapler L WA = 105 db(a) 4 h L WA = 99,0 db(a) eigene Messung Rangieren Lkw L WA = 99 db(a) 4 min L WA = 75,2 db(a) gemäß [11] Be/Entladen Pkw (leise) L WA = 92 db(a) 2 h L WA = 83,0 db(a) eigene Messung Be/Entladen Pkw (laut) L WA = 103 db(a) 2 h L WA = 94,0 db(a) eigene Messung Werkstatt / Freibereich L WA = 100 db(a) 4 h L WA = 94,0 db(a) eigene Messung Wand Werkstatt / Kompressor L WA = 71 db(a) 4 h L WA = 77,2 db(a) eigene Messung Spenglerei & Autolackiererei Huber ID 2 Parkplatz mit 15 Stpl Bewegungen L WA = 78,7 db(a) gemäß [12] Lackieranlage (Standby) L WA = 73,5 db(a) 5 h L WA = 68,4 db(a) eigene Messung Lackieranlage (Vollast) L WA = 81,0 db(a) 5 h L WA = 75,9 db(a) eigene Messung Be/Entladen L WA = 90 db(a) 15 min L WA = 71,9 db(a) eigene Messung Elektrostapler L WA = 95 db(a) 15 min L WA = 76,9 db(a) eigene Messung Tor Werkstatt / Spenglerei offen L WA = 76,7 db(a) 5 h / 16,8 m 2 L WA = 83,9 db(a) eigene Messung Tor Lackiereri offen L WA = 79,0 db(a) 5 h / 16,8 m 2 L WA = 86,2 db(a) eigene Messung Fahrweg Lieferwagen L`WA = 55 db(a) 3 Lw L`WA = 47,7 db(a) gemäß [11] Kfz-Meisterbetrieb Pius Pest / Gewerbefläche Fl.Nr. 898/2 Pius Pest L WA = 63,0 db(a) durchgehend L WA = 95,0 db(a) - Fl.Nr. 898/2 L WA = 65,0 db(a) durchgehend L WA = 100,7 db(a) - Hinweis: Die Betriebszeiten der Firma Andrae & Neuner GmbH und der Spenglerei & Autolackiererei Huber sind in der Regel außerhalb der Ruhezeiten. Daher werden im vorliegenden Fall keine Ruhezeitenzuschläge vergeben. Folgende Schallemissionen werden während der Nachtzeit angesetzt (vgl. Anhang B, Seite 3): Tabelle 2: Schallemissionen während der Nachtzeit Schallquelle Schallleistungspegel Einwirkzeit / Anzahl Emissionspegel Bemerkung Spenglerei & Autolackiererei Huber ID 2 Be/Entladen L WA = 90 db(a) 15 min L WA = 71,9 db(a) eigene Messung Fahrweg Lieferwagen L`WA = 55 db(a) 3 Lw L`WA = 47,7 db(a) gemäß [11] Kfz-Meisterbetrieb Pius Pest / Gewerbefläche Fl.Nr. 898/2 Pius Pest L WA = 48,0 db(a) durchgehend L WA = 80,0 db(a) - Fl.Nr. 898/2 L WA = 50,0 db(a) durchgehend L WA = 85,7 db(a)
10 5. Schallimmissionen 5.1 Durchführung der Berechnungen Die Berechnung der Geräuschimmissionen erfolgt mit EDV-Unterstützung für die Gewerbegeräusche nach dem Verfahren der Detaillierten Prognose der TA Lärm. Hierzu wird über das Untersuchungsgebiet ein rechtwinkliges Koordinatensystem gelegt. Die Koordinaten aller schalltechnisch relevanten Elemente werden dreidimensional in die EDV-Anlage eingegeben. Dies sind im vorliegenden Fall: Parkplätze Punkt-, Linien- und Flächenschallquellen, Abschirmkanten Höhenlinien Dabei werden Flächen durch Polygonzüge nachgebildet. Das eingesetzte Programm Cadna A (Version ) unterteilt die Schallquellen in Teilflächen, deren Ausdehnungen klein gegenüber den Abständen von den I mmissionsorten sind und di e daher als Punktschallquellen behandelt werden können. Das Gelände ist im Bereich des Untersuchungsgebietes weitgehend eben. Die Höhenangaben wurden den Planunterlagen entnommen bzw. im Zuge der Ortsbesichtigung ermittelt. Das Berechnungsprogramm hat hieraus ein digitales Geländemodell entwickelt, welches die Basis für die Ausbreitungsberechnungen nach der Norm DIN ISO (Oktober 1999) ist. Bei der Ausbreitungsrechnung werden die Pegelminderungen durch Abstandsvergrößerung und Luftabsorption, Boden- und Meteorologiedämpfung und Abschirmung berücksichtigt. Die Pegelzunahme durch Reflexionen wird bis zur 3. Reflexion berücksichtigt. Hinweis zur Rundung Die Beurteilungspegel werden gemäß [14] nach DIN 1333 gerundet. In [14] heißt es hierzu: Nach Nr soll eine positive Zahl wie folgt gerundet werden: Zu ihr wird der halbe Stellenwert der Rundestelle addiert und im Ergebnis werden die Ziffern hinter der Rundestelle weggelassen. In einer Anmerkung zu Nr wird empfohlen, keine anderen Rundungsregeln mehr anzuwenden. Der Empfehlung ist zu folgen. 5.2 Berechnungsergebnisse und Beurteilung Die Berechnungen zeigen aufgrund des unter Punkt 4 g enannten Schallemissionsansatzes folgende Ergebnisse (vgl. Anhang A, Seite 3): - An der geplanten Wohnbebauung kommt es während der Tageszeit zu Beurteilungspegeln in Höhe von maximal 54 db(a) tags und 35 db(a) nachts. Der Vergleich der berechneten Beurteilungspegel mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm für WA-Gebiete (55 / 40 db(a) tags / nachts) zeigt folgende Ergebnisse: - Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm werden während der Tageszeit um 1 db (A) und während der Nachtzeit um 5 db(a) unterschritten
11 Maximalpegelkriterium Einzelne, kurzzeitige Pegelspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 db(a), nachts um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten ("Maximalpegelkriterium"). Bei Pegelspitzen von 120 db(a) im östlichen Bereich des Betriebsgrundstückes der Fa. Andrae & Neuner GmbH (Schlagen von Metall auf Metall) kommt es an der geplanten Wohnbebauung zu Maximalpegeln in Höhe von etwa 78 db (A). Die in WA-Gebieten maximal zulässigen Maximalpegel in Höhe von 85 db(a) tags werden somit nicht überschritten. Hinweis: Auch bei einer Einhaltung der Immissionsrichtwerte werden die Geräuschemissionen der angrenzenden Gewerbeflächen für die Anwohner in Teilzeiten deutlich wahrnehmbar sein und unter Umständen auch als störend empfunden werden können. 6. Schallschutzmaßnahmen Auf Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm kann nicht mit passiven Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster) reagiert werden, da die späteren Anwohner ihren Schutzanspruch einen halben Meter vor geöffnetem Fenster geltend machen können. Aufgrund der Einhaltung der Immissionsrichtwerte sind bezüglich der Gewerbegeräusche keine Schallschutzmaßnahmen für die geplante Wohnbebauung erforderlich. Hinweis zur Tiefgarage für Wohnnutzungen Innerhalb des Plangebietes ist eine Anwohnertiefgarage geplant. Die Schallemissionen, die von Stellplätzen von Wohnanlagen (auch Tiefgaragenstellplätze für Anwohner) ausgehen, gelten als sozialadäquat und sind von den Anwohnern hinzunehmen. In der Parkplatzlärmstudie heißt es hierzu: Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Stellplatzimmissionen auch in Wohnbereichen gewissermaßen zu den üblichen Alltagserscheinungen gehören und dass Garagen und Stellplätze, deren Zahl dem durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf entspricht, auch in einem von Wohnbebauung geprägtem Bereich keine erheblichen, billigerweise unzumutbaren Störungen hervorrufen. Vgl. hierzu u.a. den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom , Az. 3 S 3538/94. Trotzdem sollte auch bei Parkplätzen in Wohnanlagen das unter 10.1 und beschriebene Beurteilungsverfahren zur schalltechnischen Optimierung herangezogen werden. Die Zufahrt zur Tiefgarage befindet sich im südlichen Grundstücksbereich. Gegenüber der Zufahrt befindet sich keine schutzbedürftige Wohnbebauung. Daher ist im vorliegenden Fall mit keinen Immissionskonflikten zu rechnen. Folgende Schallschutzmaßnahmen sollten jedoch dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechend berücksichtigt werden: - Die Decken des Parkdecks mit möglichen Öffnungen an der Nord- und Ostfassade sind schallabsorbierend (Schallabsorptionsgrad α = 0,5 bei 500 Hz) auszukleiden. - Das Überfahren von Regenrinnen sowie das Öffnen und Schließen von Rolltoren, darf zu keiner maßgeblichen Erhöhung der Schallemissionen führen
12 7. Textvorschlag für die Satzung des Bebauungsplanes Wir empfehlen, die folgenden Punkte sinngemäß in die Satzung des Bebauungsplanes aufzunehmen: Festsetzungen durch Text - Die Decken des Parkdecks mit möglichen Öffnungen an der Nord- und Ostfassade sind schallabsorbierend (Schallabsorptionsgrad α = 0,5 bei 500 Hz) auszukleiden. - Das Überfahren von Regenrinnen sowie das Öffnen und Schließen von Rolltoren, darf zu keiner maßgeblichen Erhöhung der Schallemissionen führen. Die Hinweise sind zu beachten. Hinweise durch Text Den Festsetzungen zum Immissionsschutz liegt die schalltechnische Untersuchung Bericht Nr / 3 vom des Ingenieurbüros Greiner zugrunde. In der Untersuchung wurde die Gewerbegeräuschbelastung innerhalb des Bebauungsplangebietes aufgrund der angrenzenden Gewerbebetriebe untersucht und beurteilt. Bezüglich der Gewerbegeräusche sind keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich. 8. Zusammenfassung Der Markt Murnau beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. L3/0 Längenfeldweg Ost, Kommunaler Wohnungsbau (Fl.Nr. 4249/1). Innerhalb des geplanten WA-Gebietes soll Wohnbebauung entstehen. Westlich des Plangrundstückes befinden sich gewerbliche Nutzungen (Andrae & Neuner GmbH (Unfall/Gebrauchtwagenhandel / Spenglerei & Autolackiererei Huber / Kfz-Meisterbetrieb Pius Pest, etc.) Es ist zu prüfen, ob auf grund der Schallemissionen der Gewerbebetriebe die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an der geplanten Wohnbebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes eingehalten werden können. Untersuchungsergebnisse Aufgrund des unter Punkt 4 genannten Schallemissionsansatzes für die gewerblichen Nutzungen ergeben sich innerhalb des Bebauungsplangebietes folgende Beurteilungspegel: An der geplanten Wohnbebauung kommt es während der Tageszeit zu Beurteilungspegeln in Höhe von maximal 54 db(a) tags und 35 db(a) nachts. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm in Höhe von 55 / 40 db(a) tags / nachts werden während der Tageszeit um 1 db(a) und während der Nachtzeit um 5 db(a) unterschritten. Überschreitungen der gemäß TA Lärm zulässigen Maximalpegel sind nicht zu erwarten. Schallschutzmaßnahmen Aufgrund der Einhaltung der Immissionsrichtwerte sind bezüglich der bestehenden Gewerbebetriebe keine Schallschutzmaßnahmen für die geplante Wohnbebauung erforderlich. Die unter Punkt 6 bz w. 7 g enannten Schallschutzmaßnahmen sollten dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechend für die Anwohnertiefgarage berücksichtigt werden
13 Fazit Aus schalltechnischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. L3/0 Längenfeldweg Ost, Kommunaler Wohnungsbau (Fl.Nr. 4249/1) in Murnau, sofern der unter Punkt 4 genannte Schallemissionsansatz eingehalten wird und die unter Punkt 6 bzw. 7 genannten Schallschutzmaßnahmen entsprechend beachtet werden. Dipl.-Ing. Dominik Prišlin (verantwortlich für technischen Inhalt) Dipl.-Ing. (FH) Felix Heidelberg Deutsche Akkreditierungsstelle D-PL Durch die DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH nach DIN EN ISO/IEC akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren
14 Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr / 3 vom Anhang A Abbildungen Seite 2 Seite 3 Übersichtsplan Gebäudelärmkarte Gewerbegeräusche tags / nachts - 1 -
15 Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr / 3 vom Übersichtsplan Murnau Bebauungsplangebiet / Gewerbebetriebe IP 891 Andrae & Neuner GmbH 1. Parkplatz mit 50 Stpl. 2. Fahrweg 2 Lkw > 7,5 t 3. Fahrweg 4 Lkw > 7,5 t 4. Dieselstapler 5. Rangieren Lkw 6. Be/Entladen Pkw (leise) 7. Be/Entladen Pkw (laut) 8. Werkstatt / Freibereich 9. Wand Werkstatt / Kompressor IP Bebauungsplangebiet ,7 4 6, IP 898 Spenglerei & Autolackiererei Huber (ID 2) 10. Lackieranlage IP 898/ Parkplatz mit 15 Stpl. 12. Be/Entladen 13. Elektrostapler Gewerbe ID Tor Werkstatt / Spenglerei offen 15. Tor Lackiereri offen 16. Fahrweg Lieferwagen Kfz-Meisterbetrieb Pius Pest ID 3 IP 906/1-2 -
16 Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr / 3 vom Gebäudelärmkarte Gewerbegeräusche Tageszeit Gebäudelärmkarte Gewerbegeräusche Nachtzeit - 3 -
17 Ingenieurbüro Greiner Anhang B zu Bericht Nr / 3 vom Anhang B Eingabedaten (Auszug) - 1 -
18 Ingenieurbüro Greiner Anhang B zu Bericht Nr / 3 vom Berechnungskonfiguration Gewerbegeräusche Berechnungskonfiguration Parameter Wert Allgemein Land (benutzerdefiniert) Max. Fehler (db) 0.00 Max. Suchradius (m) Mindestabst. Qu-Imm 0.00 Aufteilung Rasterfaktor 0.50 Max. Abschnittslänge (m) Min. Abschnittslänge (m) 1.00 Min. Abschnittslänge (%) 0.00 Proj. Linienquellen An Proj. Flächenquellen An Bezugszeit Bezugszeit Tag (min) Bezugszeit Nacht (min) Zuschlag Tag (db) 0.00 Zuschlag Ruhezeit (db) 6.00 Zuschlag Nacht (db) DGM Standardhöhe (m) Geländemodell Triangulation Reflexion max. Reflexionsordnung 3 Reflektor-Suchradius um Qu Reflektor-Suchradius um Imm Max. Abstand Quelle - Immpkt Min. Abstand Immpkt - Reflektor Min. Abstand Quelle - Reflektor 0.30 Industrie (ISO 9613) Seitenbeugung mehrere Obj Hin. in FQ schirmen diese nicht ab An Abschirmung ohne Bodendämpf. über Schirm Dz mit Begrenzung (20/25) Schirmberechnungskoeffizienten C1,2, Temperatur ( C) 10 rel. Feuchte (%) 70 Windgeschw. für Kaminrw. (m/s) 3.0 SCC_C Straße (RLS-90) Streng nach RLS-90 Schiene (Schall 03 (2014)) Fluglärm (???) Streng nach AzB - 2 -
19 Ingenieurbüro Greiner Anhang B zu Bericht Nr / 3 vom Bericht ( cna) Linienquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. B Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Tag Fahrweg Lkw (4 tags) 1 81,2 87,2-0,0 57,0 63,0-24,2 Lw' 63-6,0 0,0-87,2 0,0 500 (keine) Fahrweg Lkw (2 tags) 1 75,3 84,3-0,0 54,0 63,0-21,3 Lw' 63-9,0 0,0-84,3 0,0 500 (keine) Lackieranlage - Standby (5h) 2 68,4 73,5 0,0 62,9 68,0-5,5 Lw 73,5-5,1 0,0-73,5 0,0 500 (keine) Lackieranlage - Vollast (5h) 2 75,9 81,0 0,0 70,4 75,5-5,5 Lw 81-5,1 0,0-81,0 0,0 500 (keine) Fahrweg Lieferwagen (3 tags / 1 l.ns.) 2 65,1 72,4 72,4 47,7 55,0 55,0 Lw' 55-7,3 0,0 0,0 0,0 500 (keine) Flächenquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Stapler (4h) 1 99,0 105,0 0,0 64,8 70,8-34,2 Lw 105-6,0 0,0-105,0 0,0 500 (keine Rangeren Lkw (4 min) 1 75,2 99,0 0,0 49,3 73,1-25,9 Lw 99-23,8 0,0-99,0 0,0 500 (keine Be/Entladen von Pkw (leise - 2h) 1 83,0 92,0 0,0 55,9 64,9-27,1 Lw 92-9,0 0,0-92,0 0,0 500 (keine Be/Entladen von Pkw (laut - 2 h) 1 94,0 103,0 0,0 62,3 71,3-31,7 Lw 103-9,0 0,0-103,0 0,0 500 (keine Werkstatt / Arbeiten im Freien (4h) 1 94,0 100,0 0,0 77,1 83,1-16,9 Lw 100-6,0 0,0-100,0 0,0 500 (keine Be/Entladen v. Hand ( 15 min tags / 5 min l.ns.) 2 71,9 90,0 79,2 56,7 74,8 64,0 Lw 90-18,1 0,0-10,8 0,0 500 (keine E-Stapler (15 min) 2 76,9 95,0 0,0 50,1 68,2-26,8 Lw 95-18,1 0,0-95,0 0,0 500 (keine Pius Pest 3 95,0 95,0 80,0 63,0 63,0 48,0 Lw" 63 0,0 0,0-15,0 0,0 500 (keine 898/ ,7 100,7 85,7 65,0 65,0 50,0 Lw" 65 0,0 0,0-15,0 0,0 500 (keine Flächenquellen vertikal Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Wand Werkstatt Kompressor (4h) 1 77,2 83,2 0,0 65,0 71,0-12,2 Lw" 71-6,0 0,0-83,2 3,0 500 (keine) Tor Werkstatt / Spenglerei (5h) 2 83,9 89,0-0,0 71,6 76,7-12,3 Lw" 79,7-3 -5,1 0,0-89,0 3,0 500 (keine) Tor Lackiererei (5h) 2 86,2 91,3-0,0 73,9 79,0-12,3 Lw" ,1 0,0-91,3 3,0 500 (keine) Parkplätze Bezeichnung M. ID Typ Lwa Zähldaten Zuschlag Art Zuschlag Fahrb Berechnung nach Einwirkzeit Tag Ruhe Nacht Bezugsgr. B0 Anzahl B Stellpl/BezGr f Beweg/h/BezGr. N Kpa Parkplatzart Kstro Fahrbahnoberfl Tag Ruhe Nacht (dba) (dba) (dba) Tag Ruhe Nacht (db) (db) (min) (min) (min) PP 1 RLS 83,0-51,8-51,8 50 1,00 0,125 0,000 0,000 8,0 Parkplatz an Diskothek 0,0 LfU-Studie 2007 PP 2 RLS 78,7-51,8-51,8 15 1,00 0,250 0,000 0,000 8,0 Parkplatz an Diskothek 0,0 LfU-Studie
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Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner GbR Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering Ing.-Büro Greiner GbR Otto-Wagner-Str. 2a 82110 Germering Gemeinde Baar - Ebenhausen
anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom
H E I N E + J U D S c h l o ß s t r a ß e 5 6 7 0 1 7 6 S t u t t g a r t Stadt Biberach, Stadtplanungsamt Museumstraße 2 88100 Biberach Per Mail Stuttgart, 22. November 2016 Änderung des Flächennutzungsplans
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